Zum heutigen Sitzungstag darf ich ganz herzlich zwei Gruppen, die uns heute im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit besuchen, willkommen heißen. Es ist der Lehrgang
B I 63 der Saarländischen Verwaltungsschule unter Leitung von Herrn Franz-Josef Warken. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Ebenfalls herzlich begrüßen möchte ich eine Gruppe von Gästen aus Neckarau unter Leitung von Herrn Markus Hilbert. Ein herzliches Willkommen!
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner zehnten Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die zweitägige Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Die Oppositionsfraktionen haben beantragt, ihre Globalanträge zum Haushaltsplanentwurf 2013 - das sind die Drucksachen 15/271, 15/272 und 15/273 unter Tagesordnungspunkt 3 der heutigen Sitzung zu behandeln. Wer dafür ist, dass diese Anträge in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen sind.
Es wird vorgeschlagen, die Begründung und die Aussprache zu diesen Anträgen in der Grundsatzaussprache zum Haushalt 2013 durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2013 hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt, das weitgehend dem Verfahren bei der Zweiten Lesung der Haushaltsgesetzentwürfe des Vorjahres entspricht. Dies bedeutet, die Berichterstattungen des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Haushaltsentwurf 2013 sind jeweils in Gruppen aufgegliedert. Die näheren Einzelheiten über das für die Zweite Lesung des Haushaltsplanentwurfes vereinbarte Verfahren und die Reihenfolge der Abstimmungen habe ich Ihnen schriftlich übermittelt. Sie finden die Vorlagen in Ihren Haushaltsmappen.
Das Erweiterte Präsidium ist darüber hinaus übereingekommen, dass die Berichterstattungen über die Einzelplanberatungen nicht mündlich erfolgen, sondern zu Protokoll gegeben werden.
Die Fraktionen haben sich auch auf eine Vereinbarung zum zeitlichen Ablauf der zweitägigen Haushaltsberatungen verständigt, die Sie ebenfalls in Ihren Haushaltsmappen vorfinden.
Das Erweiterte Präsidium hat weiterhin vereinbart, die Beratungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz 2013 sowie zu dem Nachtragshaushaltsgesetz und dem Gesetz zur Änderung
des Haushaltsbegleitgesetzes 2012 in einer gemeinsamen Aussprache zu führen. Es empfiehlt Ihnen, die Beschlussfassungen zu den Gesetzen am Mittwoch, am Schluss der Debatte, durchzuführen.
Ich lasse über das Gesamtverfahren abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann wird so, wie hier vorgeschlagen und abgestimmt ist, verfahren.
Das Erweiterte Präsidium hat darüber hinaus vereinbart, die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7, beide das Personalvertretungsgesetz betreffend, wegen des Sachzusammenhangs in einer gemeinsamen Aussprache durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2012 (Nach- tragshaushaltsgesetz - NHG 2012) (Drucksa- che 15/130) (Ziffer I der Ergänzungsvorlage der Regierung Drucksache 15/233)
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2012 (Drucksache 15/131) (Ziffer II der Ergänzungsvorlage der Regierung Drucksache 15/233)
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2013 (Haushaltsgesetz - HG - 2013) sowie Ergänzungsvorlage der Regierung zum Haushaltsplanentwurf 2013 (Drucksache 15/ 132) (Ziffer III der Ergänzungsvorlage der Re- gierung Drucksache 15/233)
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Regierungsentwurf zum Haushalt 2013 - ideenlose Verwaltung des Spardiktats (Drucksache 15/271)
Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2013 (Drucksache 15/272)
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2013 (HBeglG 2013) (Drucksache 15/133)
Bevor wir mit den Beratungen, Nachtragshaushalt und Haushalt 2013, über die einzelnen Gruppen beginnen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum, das Wort zur Erstattung des Grundsatzberichtes des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Gesamthaushalt 2013 und dem Nachtragshaushaltsgesetz 2012. Bitte schön, Herr Professor Bierbaum.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesregierung hat am 08. Oktober 2012 die heute in Zweiter Lesung zu beratenden Haushaltsgesetze eingebracht, die am 17. Oktober 2012 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen wurden.
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2013 schließt mit einem geplanten Ausgabevolumen von knapp 3,9 Milliarden Euro ab und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozent an. Er ist geprägt von den Vorgaben der Schuldenbremse. Den Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung hat die Landesregierung äußerste Priorität eingeräumt. Die Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse ist Voraussetzung dafür, dass das Land auch im Jahr 2013 die vereinbarten Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro erhält.
Spielräume, die sich aufgrund günstiger Rahmenbedingungen bei den Steuereinnahmen und den Zinsausgaben des Landes ergeben, will die Landesregierung nicht für zusätzliche Ausgaben, sondern für die Sanierung der öffentlichen Haushalte nutzen. Die Landesregierung hat sich dabei zum Ziel gesetzt, die Ausgabenzuwachsrate möglichst gering zu halten. Die Nettokreditaufnahme sinkt im Haushaltsplanentwurf um rund 11 Prozent auf 525 Millionen Euro und liegt damit um 65 Millionen Euro unter dem Wert der mittelfristigen Finanzplanung.
Auch unter den Bedingungen der Schuldenbremse beabsichtigt die Landesregierung, politische Schwerpunkte zu setzen, um die Rahmenbedingungen im Saarland insbesondere in den Bereichen Kommunen, Bildung und Wissenschaft sowie Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zu verbessern. Die saarländischen Kommunen erhalten im kommenden Jahr mit 515 Millionen Euro 6,1 Prozent mehr als im
laufenden Haushaltsjahr. Der kommunale Finanzausgleich überschreitet somit im Jahr 2013 erstmals die Marke von einer halben Milliarde Euro.
Zusätzlich hat die Landesregierung ein Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ eingerichtet, aus dem die Kommunen in den kommenden sieben Jahren mit 120 Millionen Euro gefördert werden. Auch im nächsten Jahr ist vorgesehen, die Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs vorzuziehen und auf diese Weise die Kommunen an den Steuermehreinnahmen des Landes für 2012 zeitnah teilhaben zu lassen. Zusätzlich sollen die Gemeinden auch von der Erhöhung der Grunderwerbssteuer auf 5,5 Prozent ab 01. Januar 2013 profitieren. Mit rund einem Drittel am Gesamtaufkommen erhalten sie dadurch Zusatzeinnahmen in Höhe von 4 Millionen Euro.
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich zu den Vorschlägen geäußert und im Rahmen einer Anhörung zu den die kommunale Seite betreffenden Teilen der Haushaltsgesetze Stellung genommen. Sowohl der Landkreistag als auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag haben auf eine Zuspitzung der bereits dramatischen Finanzsituation der saarländischen Städte und Gemeinden hingewiesen.
Der Landkreistag bewertet die Einrichtung des Kommunalen Entlastungsfonds als einen ersten Schritt einer weitergehenden Entlastung der Kommunalfinanzen durch das Land. Die geplante dauerhafte Beteiligung der kommunalen Ebene an der Kulturfinanzierung des Landes um 16 Millionen Euro hat der Verband als systemwidrigen Eingriff in die Finanzausgleichsmechanismen der kommunalen Selbstverwaltung dagegen abgelehnt. Nach Ansicht des Landkreistages ist es zwingend notwendig, zeitnah Konsolidierungs- und Sanierungspfade zu beschreiten und die Landkreise vor allem bei der Finanzierung sozialer Leistungen zu entlasten.
Der Saarländische Städte- und Gemeindetag sieht in der Entlastung der Kommunen von der Grundsicherung durch den Bund einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte. Die im Rahmen der Einigung über den Fiskalpakt geplanten gesetzlichen Leistungen des Bundes eröffnen nach Ansicht des Verbandes dem Land neue Handlungsspielräume, die dazu genutzt werden müssten, die saarländischen Kommunen zusätzlich zu entlasten. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat seine bisherige Forderung erneuert, landesgesetzliche Regelungen zu treffen, die die Höhe der Umlage an die Gemeindeverbände wirksam begrenzen. Gleichzeitig hat er im gleichen Kontext die Einrichtung einer ständigen Gemeindefinanzkommission, die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips, die Garantie einer auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen sowie einen Verzicht des Landes
Herr Präsident, meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Schwerpunkte der heute im Rahmen der Zweiten Lesung anstehenden Haushaltsgesetze erörtern. Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2013 überschreitet erneut die sich aus Artikel 108 der saarländischen Verfassung ergebende Regelobergrenze für die Kreditaufnahme. Einer Nettokreditaufnahme von 526 Millionen Euro stehen im Regierungsentwurf für 2013 Investitionen in Höhe von rund 380 Millionen Euro gegenüber. Somit ergibt sich eine Unterdeckung in einem nicht unerheblichen Ausmaß. Es ist festzuhalten, dass die finanziellen Sonderbelastungen durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen im Haushalt 2013 nicht in voller Höhe kompensiert werden, sodass die Überschreitung der Kreditobergrenze zur Finanzierung der notwendigen Ausgaben unvermeidlich ist.
Die Landesregierung sieht die Überschreitung der Kreditobergrenze wegen des vorliegenden außerordentlichen Bedarfs als gerechtfertigt an. Für die Entwicklung der Haushaltslage des Landes sind die Vereinbarungen und Vorgaben, die im Zusammenhang mit den Konsolidierungshilfen stehen, sowie die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse maßgeblich. Ziel des Sanierungsprogramms der Landesregierung ist die Erwirtschaftung jährlicher Konsolidierungsbeiträge in Höhe von 65 Millionen Euro, um den Defizitabbau zu verstetigen.
Die Landesregierung hat mittelfristig wirkende Konsolidierungsprojekte angestoßen, deren Umsetzung eine Rückführung der Nettokreditaufnahme im erforderlichen Umfang ermöglichen soll. Auf folgende gesetzliche Neuerungen möchte ich kurz eingehen. Der Regierungsentwurf ermächtigt in § 2 des Haushaltsgesetzes 2013 das Finanzministerium, Vereinbarungen zu treffen, die der Steuerung von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei der Kreditaufnahme dienen. In der Summe dürfen diese ergänzenden Vereinbarungen 50 Prozent der Kreditmarktschulden am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten. Die Neuaufnahme dieser Bestimmung folgt aus der aktualisierten Empfehlung des Rechnungshofes zur Konkretisierung des Umfanges des Derivateinsatzes. Damit soll vermieden werden, dass mögliche hohe Zinssteigerungen in sehr kurzer Zeit ausgeglichen werden müssen.
Um für die Gestaltung des Kreditmanagements Spielräume zu schaffen und das Liquiditätsrisiko bei der Refinanzierung von Tilgungsleistungen besser beherrschen zu können, wurde das Volumen der Kassenverstärkungskredite von 8 auf 12 Prozent des Haushaltsvolumens erhöht. Der Entwurf lehnt sich auch insoweit an die Regelungen anderer Bundesländer an.
Um eine weitere Forderung des Rechnungshofes aus dem Jahresbericht 2011 aufzugreifen, wurde die Ermächtigung zum Erwerb von Anteilen der SaarLB präzisiert und eine Bestimmung über die Grundlage der Wertermittlung eingefügt. Der neue Absatz 4 des § 4 erweitert die Zuführungsmöglichkeiten zum Sondervermögen „Zukunftsinitiative“. Durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2012 werden die Zuweisungsmöglichkeiten an das Sondervermögen „Zukunftsinitiative“ erweitert und sowohl das Haushaltsvolumen als auch die Nettokreditaufnahme für das laufende Jahr neu festgesetzt. Durch die Ergänzungsvorlage zum Nachtragshaushalt 2012 sollen die einzelnen Steuereinnahmen an die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2012 angepasst werden. Für das Jahr 2013 hat der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ erstmals seit vier Schätzungen keine weiteren Mehreinnahmen prognostiziert. Insofern ergibt sich nach der Regionalisierung der Ergebnisse für den saarländischen Landeshaushalt weder für das laufende Jahr noch für die Folgejahre ein Änderungsbedarf gegenüber der bisherigen Finanzplanung.
Um die Neuverschuldung des Landes zu begrenzen und die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, hält die Landesregierung neben konsequenten Sparanstrengungen auch zwingend eine Steigerung der Einnahmequellen des Landes für erforderlich. Sie hat daher im Haushaltsbegleitgesetz 2013 erneut den landeseigenen Steuersatz für die Grunderwerbssteuer von 4,5 auf nunmehr 5,5 Prozent ab dem 01. Januar 2013 angehoben. Die Anhebung soll ab 2013 zu Steuermehreinnahmen von circa 7,6 Millionen Euro für das Land und 3,8 Millionen Euro für die Gemeindeverbände und kreisfreien Städte führen.
Artikel 2 des Gesetzes sieht vor, das Sondervermögen „Konjunkturfonds Saar“ zum 01. Januar 2013 aufzulösen, nachdem die im Rahmen des Bund-Länder-Konjunkturpakets II zu finanzierenden Projekte zum 31.12.2011 abgeschlossen worden sind. Die in Artikel 4 vorgesehene Änderung des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes eröffnet die Möglichkeit, dass die Kommunen mit ihrem direkten Anteil von 32,65 Prozent auch weiterhin an dem erhöhten Steueraufkommen partizipieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat im Verlauf der Beratungen im Ausschuss auch eine Ergänzungsvorlage eingebracht, auf die ich bereits kurz eingegangen bin. Sie soll dem Umstand Rechnung tragen, dass nach Einbringung der Haushaltsgesetze erforderlich gewordene Änderungen im Haushalt des nächsten Jahres vollzogen werden können. Sie betreffen sowohl Planänderungen zum Nachtragshaushaltsgesetz 2012 und zum Haushaltsgesetz 2013 als auch eine gesetzliche Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2012. Durch diese Änderung wird klargestellt, dass die
saarländischen Kommunen an der Finanzierung des „Kommunalen Entschuldungsfonds“ nicht beteiligt werden. Die Landesergierung hat betont, dass die Änderungen nicht zu einer Erhöhung der Nettokreditaufnahme führen. Höhere Ausgaben würden ausnahmslos durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28. November 2012 mit den Schwerpunkten der Mittelfristigen Finanzplanung 2012 bis 2016 befasst. Der aktuelle Finanzplan ist geprägt von der notwendigen Einhaltung des durch die Schuldenbremse vorgegebenen Defizitabbaupfades und verschärft insoweit die Sanierungsplanung des vergangenen Jahres. Es soll Vorsorge getroffen werden, damit die Defizitobergrenze auch dann noch eingehalten werden kann, wenn sich die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen wieder verschlechtern sollten.
Hinweisen möchte ich aber auch auf die finanzpolitischen Herausforderungen aufgrund der absehbaren demografischen Entwicklung, die den Handlungsdruck auf weitere Konsolidierungsschritte nochmals verschärfen werden. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf den Sonderbericht des Rechnungshofes zur Beamtenversorgung, der die Gestaltungsnotwendigkeiten bei der Altersversorgung der Landesbeamten aus Sicht der Finanzkontrolle verdeutlicht.
Vor dem Hintergrund der noch zu konkretisierenden Konsolidierungsbedarfe sieht die Finanzplanung vor, durch eine Reihe mittelfristig angelegter Projekte auch in den Folgejahren weitere Konsolidierungsbeiträge zu ermöglichen. Als Instrumente hierfür nennt die Landesregierung eine verstärkte Aufgabenkritik, Benchmark-Vergleiche, den bereits erwähnten zehnprozentigen Stellenabbau im öffentlichen Dienst, eine Überprüfung der Ausgaben im Bereich der Landesbeteiligungen, eine Begrenzung der Subventionen, die Kooperation mit anderen Ländern sowie die Optimierung von Verfahrensabläufen.