Heinz Bierbaum

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich hätte es ja nicht für möglich gehalten, dass wir tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode diesen Untersuchungsausschuss abschließen.
Aber immerhin, es liegt nun ein Abschlussbericht vor. Das finde ich gut. Es gibt in diesem Bericht die Wertungsteile der beteiligten Fraktionen. Die Opposition hat sich auf einen einheitlichen Wertungsbericht verständigt, die Koalitionsfraktionen haben getrennte Berichte vorgelegt. Darauf werde ich nachher auch noch kurz eingehen.
Ich möchte mich hier nun auf die aus meiner Sicht wesentlichen Punkte beschränken. Ich kann mich dem anschließen, was die Ausschussvorsitzende Dagmar Heib zu Beginn gesagt hat: Ausgangspunkt war der Bericht des Rechnungshofes. Ich möchte das noch einmal wiederholen, da ich glaube, dass das auch den Kern des Gegenstandes ausmacht, dass das erklärt, warum wir diesen Untersuchungsausschuss eingerichtet haben. Ich möchte den Kern, von Dagmar Heib schon zitiert, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, noch einmal erwähnen: Der Rechnungshof stellt fest, dass nicht nur völlig unrealistische Angaben zu den Kosten gemacht worden sind, sondern dass dies auch mit Absicht gemacht worden ist. „Offensichtlich wurden die Kostenangaben bewusst untersetzt, um bei den Gremien des Landtages und der Stiftung eine Freigabe für die Umsetzung der Neubaumaßnahme zu erreichen.“ Ich glaube, dass das den Kern trifft. Und in der Tat waren es, weil das von Anfang unrealistisch war, ja auch die Kostensteigerungen im Folgenden, die den Verlauf des Untersuchungsausschusses wesentlich geprägt haben. Das war ja auch der Grund, weshalb die Fraktion der PIRATEN dann noch einmal nachgesetzt hat mit einem zweiten Untersuchungsbeschluss. Das war wesentlich auf das Thema der Kostensteigerungen zurückzuführen.
Ich möchte das nun nicht im Einzelnen darstellen, kann aber sagen, dass die Steigerungen schon beeindruckend sind, wenn man sich die verschiedenen Zahlen einmal vor Augen hält: Ganz ursprünglich war das ja einmal mit 9 Millionen Euro taxiert worden. Davon hat man aber nicht viel gesprochen, es waren dann 11,5 Millionen im Gespräch, dann 18,7 Millionen, 20,1 Millionen, mehr als 23 Millionen. Und das Ingenieurbüro WPW, das ja bei dieser Untersuchung auch beigezogen war, hat das dann sogar auf 37,9 Millionen beziffert; allerdings, das will ich hinzufügen, hat das Ingenieurbüro im Abschlussbericht das wieder auf 30 Millionen reduziert. Schaut man sich aber die Ausgangszahlen an, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, hat man es auch bei dem zuletzt genannten Wert mit ei
ner Verdreifachung der ursprünglich angesetzten Kosten zu tun. Das ist nicht hinnehmbar, denn das geht zulasten des Steuerzahlers. Das muss man so klar festhalten.
Der Bau des in Rede stehenden Vierten Pavillons war gedacht als Ergänzung. Darauf möchte ich schon hinweisen, ich werde auch darauf zurückkommen: Wir müssen uns ja im Klaren sein, worüber wir reden. Wir reden vom Landesmuseum Moderne Galerie, das eigentlich ein Juwel in der Kulturlandschaft des Saarlandes darstellt. Aber dieser Erweiterungsbau war von vornherein verkorkst. Das begann schon mit der Ausschreibung, denn beauftragt wurde nicht der ursprünglich gefundene erste Preisträger. Wegen formaler Fehler konnte das nicht gemacht werden. Vielmehr war es der vierte Preisträger, der gewählt wurde. Ich will nun die Architekten nicht weiter nennen, man war aber einigermaßen entsetzt über den ästhetischen GAU, den diese Architekten ursprünglich angerichtet hatten. Die Bevölkerung war in der Bismarckstraße plötzlich mit einem riesigen Klotz konfrontiert, und man hatte geradezu den Eindruck, dass der wirklich ausgezeichnete Schönecker-Bau erdrückt wird. Auch das war ein großes Problem, und ich meine, auch diese Aspekte müssen bei der Betrachtung eine Rolle spielen.
Im Fortgang des Untersuchungsausschusses hat sich auch herausgestellt, dass diejenigen, die mit der Planung und Durchführung beauftragt waren, offensichtlich völlig überfordert waren. Es kam zu Missmanagement. Auch die Leitung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz war nie in der Lage, diesem Museumsneubau wirklich gerecht zu werden; man war vielmehr offensichtlich überfordert.
Das gilt auch für diejenigen, bei denen dann zusätzlich Straftaten nachgewiesen worden sind, nämlich die Herren Melcher und Marx. Es ist ja nicht Aufgabe eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, dies nachzuvollziehen, sondern Sache der Gerichte. Die sind auch tätig geworden. Beim Untersuchungsausschuss geht es vor allem um die politische Verantwortung. Diese politische Verantwortung lag beim Kuratorium und damit auch bei den jeweiligen Kultusministern. Hier ist in erster Linie Frau Kramp-Karrenbauer zu nennen, in deren Amtszeit wesentliche Entscheidungen im Hinblick auf den Erweiterungsbau fielen.
Ich möchte eine Anmerkung machen zum Bericht des Betroffenen Ex-Minister Schreier: Er will sich exkulpieren, indem er sagt, mit der ganzen Sache habe er nichts zu tun, weil ja der erste Preisträger gar nicht angenommen worden sei. Deswegen hätte er damit nichts zu tun. - Ich muss schon sagen, meine Damen und Herren, ich bin erstaunt und in gewisser
Weise auch negativ beeindruckt von der Chuzpe, die der Ex-Minister hierbei an den Tag legt.
Es gibt natürlich, bei allem Fehlverhalten der Herren Melcher und Marx, was ja auch Gegenstand strafrechtlicher Untersuchungen war, eine Kollektivverantwortung des Kuratoriums. Und für das Kuratorium trägt das zuständige Ministerium und damit auch die Ministerin Verantwortung. Deswegen kommen wir als Opposition in unserem Fazit auch zu einer sehr klaren Aussage: Die politische Verantwortung für die Kostensteigerung und die Verzögerung der Bauzeit beim Vierten Pavillon trägt Annegret KrampKarenbauer.
Das gilt für die Kostensteigerung. Das gilt letztlich auch für die Bevollmächtigung Melchers und all die daraus resultierenden Konsequenzen. Das gilt eben auch für den Umstand, dass eine unzureichende Kontrolle stattfand. Man kann ja auch dem Ingenieur- und Beratungsbüro einiges vorwerfen, der WPW. Es gibt durchaus einige kontroverse Aspekte, die sich so, wie sie dargestellt wurden, nicht bewahrheitet haben. Das Büro hat aber eben auch zutreffend festgestellt, dass eine wirkliche qualitative Kostenkontrolle nicht stattgefunden hat. Das ist, so meine ich, nicht zu bestreiten.
Hinzu kommt, dass durch die damalige Kultusministerin, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, auch die Öffentlichkeit über das Ausmaß der Kosten getäuscht worden ist. Ich beziehe mich auf den Spatenstich im August 2009, als die Bausumme von 20,1 Millionen Euro auf 14,5 Millionen Euro heruntergerechnet worden ist - mit der Angabe, das wäre eben nur ein Teil. Hierzu ist dann auch eine Pressemeldung herausgegeben worden, die - Frau KrampKarrenbauer hat es ja im Untersuchungsausschuss dargestellt - von ihr eigenhändig korrigiert worden ist.
Diese Feststellung, dass die Öffentlichkeit getäuscht worden ist, ist keineswegs nur eine Feststellung der Opposition - und in dieser Feststellung sind wir wirklich sehr klar. Das wird vielmehr eigentlich auch bestätigt durch die Wertungen von sowohl CDU als auch SPD. Das geschieht allerdings etwas verklausuliert.
Ich darf, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zunächst aus dem Wertungsteil der CDU zitieren; auf Seite 71 heißt es: „Im Nachhinein muss jedoch festgestellt werden, dass ein Arbeiten mit bloßen Teilbeträgen durchaus geeignet sein kann, Missverständnisse zu wecken, statt sie zu vermeiden. Ein Schluss, den in diesem Fall auch die Ministerpräsidentin im Nachhinein gezogen hat.“
Etwas deutlicher, aber durchaus sehr elegant formuliert, ist das auch im Berichtsteil der SPD vermerkt; auch hier zitiere ich, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Die diesbezüglichen Ergebnisse der Beweisaufnahme sind eindeutig: Die Erklärungen, warum Kosten zu niedrig und unvollständig angegeben wurden, fallen wortreich, aber in keiner Weise überzeugend aus, etwa die Begründung, Kosten seien ‚Bauherrenkosten‘ und daher nicht in der Gesamtkalkulation zu berücksichtigen.“ Und jetzt kommt die aus meiner Sicht wirklich sehr elegante Formulierung: „Die Fraktion erkennt an, dass die damalige Kulturministerin im Hinblick auf die von ihr eigenhändig geänderte Pressemitteilung punktuell eingeräumt hat, dass sie sich nicht noch einmal so verhalten würde.“
Eine, wie ich finde, wirklich sehr nette Formulierung für ein, auch das ist zu sagen, klares Fehlverhalten.
Ich möchte meine Ausführungen zu diesem Untersuchungsbericht nun aber nicht abschließen, ohne auch einen Blick in die Zukunft geworfen zu haben. Gewiss, das ist nun wirklich ein Skandal. Wir haben uns in der Öffentlichkeit auch lächerlich gemacht. Wir haben uns aber nicht nur lächerlich gemacht, das hat den Steuerzahler auch sehr viel Geld gekostet. Das muss man so einfach noch einmal festhalten.
Aber dennoch müssen wir ein Stück weit nach vorne schauen, es gibt ja eine Neuplanung. Ich hoffe und ich bin nach dem, was ich bisher weiß, auch zuversichtlich, dass der ästhetische GAU, der sich angekündigt hatte, vermieden werden kann und wieder eine Einheit mit dem ehemaligen Schönecker-Bau hergestellt wird. Ich halte das für wichtig, denn, ich hatte das zu Anfang schon einmal gesagt, die Moderne Galerie ist ein Juwel. Saarbrücken hat in dieser Richtung kulturell durchaus mehr zu bieten als manch vergleichbare Stadt. Ich begrüße es auch, dass der Direktor des Saarlandmuseums, Herr Dr. Mönig, heute unter den Zuschauern ist.
Das zeigt, dass es wichtig ist, dass wir nach vorne schauen und dass wir dem Museum wieder den Platz einräumen, der ihm gebührt. Es gibt, das muss man auch sagen, jetzt großartige Ausstellungshallen, in denen mehr gezeigt werden kann als bisher. Es kann das gezeigt werden, was das Saarland an zeitgenössischer Kunst zu bieten hat, und das ist eine Menge.
Heute ist ja meine letzte Plenarsitzung - ich werde nachher vielleicht noch zum Thema Entwicklungszusammenarbeit sprechen -, es ist mir daher ein Anliegen, auf diese Punkte aufmerksam zu machen, damit das Saarland nicht immer nur mit den Skandalen beim Bau und anderen Dingen in der Öffentlichkeit steht, sondern eben auch mit dem, was es wirklich zu bieten hat, und dazu gehört das Thema Kultur, dazu gehört die Moderne Galerie.
Es ist vielleicht Zufall, aber es passt doch sehr gut, dass heute eine Resolution der saarländischen Kunstschulen verteilt wird, wo ja kürzlich eine Diskussion stattgefunden hat, bei der es interfraktionelle Unterstützung gegeben hat. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, dass sich dies im nächsten Haushalt entsprechend positiv niederschlagen wird. Es ist wichtig: Kultur ist ein wesentlicher Standortfaktor, und den müssen wir, finde ich, wieder herausstellen. Mit diesem Ausblick möchte ich schließen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will inhaltlich zu den vorliegenden Leitlinien der Entwicklungszusammen
arbeit nichts weiter sagen. Das ist bereits begründet worden, die Leitlinien sprechen auch für sich. Ich möchte dennoch zwei, drei Anmerkungen machen.
Zunächst einmal wünsche ich mir, dass es nicht bei diesen Leitlinien bleibt, sondern dass sich dies auch im nächsten Haushalt entsprechend abbildet. Denn das, was wir bisher haben, sind ja doch sehr bescheidene Ansätze im Haushalt, um Projekte zu fördern. Mir scheint die Förderung konkreter Projekte mit das Wichtigste zu sein, was wir auf der Landesebene tun können. Ich denke auch, dass es wichtig ist, generell ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass dies notwendig ist. Deswegen ist auch das Thema Bildungsarbeit wichtig.
Ich bin allerdings auch dafür, dass wir uns kritisch mit der Entwicklung auseinandersetzen. Im Grunde genommen müsste die Diskussion über Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit eingebettet werden in eine Diskussion auch über geopolitische und wirtschaftliche Zusammenhänge. Ich will in der Kürze der Zeit nur einen Punkt herausgreifen, ohne dass ich das groß vertiefen will. Auch hier in den Leitlinien ist zum Beispiel die Ebene der Unternehmen angesprochen und damit das Thema der Corporate Social Responsibility. Es gibt kein größeres Unternehmen in Deutschland, das so etwas nicht hat, es wird nicht immer so genannt. Ich verweise nur darauf, dass VW einen sehr ausführlichen Katalog dieser Art hat, was ökologische Nachhaltigkeit angeht, was Verantwortung angeht und dergleichen mehr. Wir müssen aber schon daran arbeiten, dass der Widerspruch zwischen dem, was wir formulieren, und dem, was dann real ist, nicht zu groß wird.
Ich denke, Politik hat auch die Finger in die Wunden zu legen und kritische Punkte anzusprechen. Insofern wünsche ich mir, dass diese Leitlinien mit Leben erfüllt werden, dass sie in konkrete Projekte umgesetzt werden, dass wir insgesamt ein Bewusstsein dafür schaffen. Ich glaube, es ist notwendig, über den Tellerrand zu schauen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass diese Leitlinien vorliegen, möchte aber darum bitten, sie nicht nur Papier sein zu lassen, sondern sie in die Realität umzusetzen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Gründungen hätte sicherlich einen anderen Platz in der Plenardebatte verdient, als wir ihn jetzt ganz am Ende haben, weil es eigentlich zu wichtig ist. In der Tat - da stimmen, glaube ich, alle überein haben wir im Saarland Nachholbedarf, was Gründungen angeht. Das ist keine Frage. Seitdem ich hier im Landtag bin, ist das immer mal wieder Thema gewesen. Es gab auch immer Überlegungen, wie das gefördert werden kann. Insofern ist der Ausgangspunkt doch sehr klar, wir müssen uns in der Tat mit dem Thema befassen.
Ich muss allerdings auch sagen, dass der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier wenig hilfreich ist, weil er einfach nicht präzise genug ist, was denn eigentlich gemacht werden kann.
haben? Das frage ich mich jetzt. - Weitere Zurufe.)
Ich bin noch nicht am Ende. Die mündlichen Ausführungen des Kollegen Ulrich haben mich auch nicht überzeugt. Ich habe eher den Eindruck, dass er in dieser Materie nicht besonders zu Hause ist.
Es sind in den verschiedenen Beiträgen hier mehrere Punkte angesprochen worden, die ich für außerordentlich wichtig halte. Zunächst einmal ist das Thema Gründungen verknüpft mit der Frage des Innovationsklimas. Da ist es auch eine Frage der Politik und der Standortpolitik, ob dieses Innovationsklima gefördert werden kann. Ich begrüße es, dass es entsprechende Einrichtungen an der Universität und an der HTW gibt, um das zu machen. Aber wir brauchen natürlich darüber hinausgehend weitere Faktoren. Dazu zählen insbesondere die sogenannten weichen Standortfaktoren, kulturelle Einrichtungen, welche Attraktivität das Saarland auch für junge Menschen hat hierzubleiben, nicht bloß an der Universität zu sein, zu forschen, sondern in Spin-offs wirkliche Unternehmen zu gründen, die auch von Dauer sind. Ich glaube, das ist auch eine Frage der Standortpolitik und der Attraktivität des Saarlandes. Da sind wir alle gefordert, etwas zu tun.
Dann will ich etwas zu der Frage sagen, was eigentlich erforderlich ist. Wenn Sie sich die Gründungen anschauen, muss doch jeder Gründer und jede Gründerin die Frage beantworten, mit welchem Produkt beziehungsweise mit welcher Dienstleistung man auf welchen Märkten tätig sein will. Das ist die Grundvoraussetzung. Diese Frage muss beantwortet werden. Ich glaube, da braucht man auch zum Teil Hilfestellungen, weil dies eine strategische Entscheidung für jedes Unternehmen ist, ob klein oder groß.
Der zweite Punkt ist dann, dass ein Businessplan aufgestellt werden muss. Hier haben wir oft Probleme, auch hier bedarf es der Hilfe. Ich gebe dem Kollegen Strobel recht: Ich glaube, das größte Hindernis ist die Frage der Finanzierung. Aus meiner Erfahrung und auch aufgrund der Beratung solcher Start-ups weiß ich, dass die Finanzierung immer das zentrale Problem ist, weil solche Start-ups oft nicht in die herkömmlichen Kreditvergabemechanismen passen. Sie werden abgewiesen bei herkömmlichen Kreditinstitutionen, weil man ihnen nicht traut, dass das wirklich klappt. Oft werden die Hürden so hoch gesetzt, dass sie nicht überwunden werden können. Deswegen gibt es immer wieder auch staatlicherseits die Versuche, hier Hilfe zu leisten. Es gibt im Lande eine Reihe von Einrichtungen - Kollege Stro
bel hat darauf hingewiesen -, die SIKB, die Wagnisfinanzierungsgesellschaft und dergleichen mehr.
Überlegenswert finde ich das, was Sie dargestellt haben. Die Absicht der Sparkassen ist ein ausgesprochen interessanter Vorschlag. Mal schauen, ob er die Erwartungen, die Sie in ihn setzen, auch wirklich erfüllen wird, das werden wir ja sehen. Ich glaube, dass in der Frage der Finanzierung in der Tat mehr gemacht werden muss. Zu überlegen ist auch, ob hier im Lande nicht doch eine Risikokapitalgesellschaft gegründet werden kann. Insofern hielte ich hier eine Bündelung für richtig, um dann eben auch die Volumina und die Absicherung zu haben, die bei bestimmten Gründungen notwendig sind. Die Finanzierung ist bei solchen Gründungen zweifellos die zentrale Frage.
Insofern ist klar, es muss begleitet werden. Da finde ich übrigens die Einrichtungen, die wir haben, so schlecht nicht. Das Thema Business Angels ist nicht der schlechteste Gedanke gewesen, den man hatte. Es gibt auch Hilfen, was die bürokratischen Hürden angeht. Da kann man immer dafür sein, dass die noch mal ein Stück weit abgebaut werden, da spricht auch niemand dagegen. Aber ich glaube, das ist nicht der zentrale Punkt. Der zentrale Punkt ist, ob eine vielversprechende Idee, die auch einen Markt eröffnet, wirtschaftlich umgesetzt - das betrifft das Thema Businessplan - und entsprechend finanziert werden kann. Ich gebe dem Kollegen Hilberer recht: Dann ist es aber Sache derjenigen, die das Unternehmen gründen, auch entsprechende Risiken einzugehen und sie zu tragen bei der notwendigen sozialen Absicherung, was angesprochen wurde und was auch ich für wichtig halte.
Ich will aber noch auf das Thema Arbeitsplätze eingehen, weil das der Kollege Ulrich zum Schluss als Begründung noch mal genannt hat. Ich glaube nicht, dass man Gründungen sozusagen gegen bestehende Arbeitsplätze ausspielen sollte, sondern ich halte beides für notwendig.
Sie haben ganz eindeutig begründet -
Lassen Sie mich doch einfach mal zu Ende reden, anstatt immer dazwischenzurufen. Aber das geht wohl kulturell nicht anders.
Ich greife den Gedanken auf, der aufgebracht wurde, dass wir in der Tat erhebliche Probleme haben werden bei bestehenden wichtigen Industrien im Saarland, etwa im Automotive-Bereich, die aber
nicht durch Neugründungen kompensiert werden können, das will ich ganz deutlich sagen. Wir müssen beides tun. Deswegen halte ich gerade unter dem Gesichtspunkt der Beibehaltung der industriellen Strukturen und der Arbeitsplätze das Thema der dynamischen Bestandssicherung, das heißt Modernisierung, für zentral. Es ist eine riesige Aufgabe für die Politik, dort die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.
Ich bin nicht überzeugt, Kollege Strobel, dass die Industrie im Saarland genügend an Forschung und Entwicklung leistet, um dem Strukturwandel hier Rechnung zu tragen. Ich habe erhebliche Befürchtungen, gerade was die Veränderungen etwa bei ZF angeht, wo eigentlich die Investitionen getätigt werden, die für die Zukunft notwendig sind etwa im Hinblick auf die Elektromobilität. Hier, glaube ich, muss die Politik eingreifen, damit solche Investitionen auch im Saarland stattfinden, damit hier auch verstärkt geforscht wird und dann auch entsprechend von den großen Unternehmen investiert wird, um den vor uns stehenden Strukturwandel zu bewältigen.
Ich möchte einen weiteren Punkt aufgreifen. Sie haben das Thema der Nachfolge angesprochen und hingewiesen auf die Nachfolgebörse. Die Nachfolge ist in der Tat - da gebe ich Ihnen recht - ein unterschätztes Problem, es ist ein großes Problem. Ich glaube, gerade im Bereich der Handwerkskammer kennt man diese Problematik sehr genau. Da würde ich gerne einen Punkt aufgreifen, der wohl auch schon mal in der Arbeitskammer diskutiert worden ist. Es müsste neben dieser Nachfolgebörse auch einen Anreiz geben für bestehende Belegschaften, möglicherweise einen Betrieb zu übernehmen und nachzufolgen, etwa in kleineren Betrieben. Ich glaube, da liegt ein Feld vor uns, das wir nicht genügend bearbeitet haben. Hier haben wir Potenziale.
Das Thema Gründung ist ein außerordentlich wichtiges Thema und wir müssen uns darum bemühen, dort konkrete Hilfen anzubieten, wo sie notwendig sind. Wir müssen solche Unternehmensgründungen begleiten durch Beratung, wir müssen Hilfen schaffen vor allem in finanzieller Hinsicht. Insofern sollten wir die Debatte und auch das, was gegenwärtig diskutiert wird, noch mal aufgreifen und weiterführen. Ich bin dafür, dass wir dabei die verschiedenen Ansätze bündeln und uns überlegen, ob nicht eine zentrale Finanzierungsinstitution geschaffen werden kann, um Gründern und Gründerinnen unter die Arme zu greifen.
Ich fasse zusammen. Für mich bindet sich diese ganze Problematik ein in die Frage der wirtschaftspolitischen Ausrichtung. Dazu möchte ich auch das Thema der dynamischen Bestandssicherung aufgreifen. Wichtig ist auch das Thema der Nachfolge. Das sind Elemente eines umfassenden Ansatzes.
Ich glaube, es ist es wert, dass dieses Haus darüber weiter diskutiert. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Was die Pkw-Maut angeht, wie sie gegenwärtig geplant ist, sind wir uns wohl parteiübergreifend einig, dass sie, wenn sie denn so eingeführt würde, einen erheblichen Schaden für das Saarland bedeuten würde. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass das Saarland eingebunden ist in die sogenannte Großregion, in der die grenzüberschreitende Mobilität von erheblicher Bedeutung für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung ist. Wir leben in einer Großregion, in der es insgesamt über 200.000 Grenzgänger gibt, die also in einem Land der Region wohnen und in einem anderen arbeiten. Das würde sehr erschwert, wenn
wir eine Pkw-Maut hätten, die die Grenzregionen nicht ausspart.
Das betrifft aber nicht nur die Arbeit, sondern das betrifft auch das Einkaufen. Das ist von ganz zentraler Bedeutung. Wer am Samstag einmal durch Saarbrücken oder durch Saarlouis geht und sieht, wer da einkauft, wird feststellen, dass es sich zum großen Teil um Mitbürgerinnen und Mitbürger aus dem benachbarten Frankreich handelt, auch aus Luxemburg und anderen Bereichen. Alleine in Saarbrücken sind 30 Prozent der Einzelhandelskunden Französinnen und Franzosen. Wir hätten also ein erhebliches Problem, wenn die Menschen, die zum Einkaufen und Arbeiten hierherkommen, dadurch belastet würden, dass sie eine entsprechende Mautgebühr oder, wie es hier so schön heißt, „Infrastrukturabgabe“ zahlen müssten. Insofern dürften wir uns einig sein, dass diese Maut, so wie sie jetzt geplant ist, abgelehnt werden muss.
Ich bin allerdings auch der Auffassung, dass wir nicht nur auf die besondere Betroffenheit des Saarlandes schauen sollten. Ich denke vielmehr, dass die ganze Konstruktion äußerst fragwürdig ist. Erinnern wir uns, wie das entstanden ist. Das war ja doch eine Erpressung der CDU durch die bayerische CSU. Nachdem sich Kanzlerin Merkel noch klar gegen die Pkw-Maut ausgesprochen hatte und gesagt hatte, mit mir kommt das überhaupt nie infrage, hat sich letztlich doch die bayerische CSU durchgesetzt mit einem äußerst fragwürdigen Gesetzentwurf, der nach meinem Dafürhalten einer Diskriminierung der Europäerinnen und Europäer gleichkommt.
Es gab auch erhebliche Schwierigkeiten, den Gesetzentwurf in Brüssel durchzusetzen. Es gab erheblichen Widerstand. Jetzt ist zwar ein Kompromiss gefunden worden, der aber äußerst fragwürdig ist. Klagen von anderen Ländern stehen an, und ob er wirklich so durchkommt, werden wir erst noch sehen.
Auf jeden Fall will ich hier deutlich machen, dass wir gegen einen solchen Gesetzentwurf sind, der in der Tat eine Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern beinhaltet. Das sollten wir in einer Situation, in der es notwendig ist, dass Europa stärker zusammenwächst, stark ablehnen.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt. Es wird ja so getan, als ob das etwas sei, was die deutsche Bevölkerung, die deutschen Autofahrerinnen und Autofahrer nicht betreffen würde, weil ein bestimmter Ausgleich vorgesehen ist. Ich fürchte jedoch, dass dies
nur der Anfang einer umfassenden Einführung einer Pkw-Maut ist, die dann alle Mitbürgerinnen und Mitbürger belasten würde. Insofern sollte klar sein, dass wir dies ablehnen.
Ich bin auch dankbar, dass in der öffentlichen Diskussion die Ministerpräsidentin bislang gegen die Einführung einer solchen Maut Position bezogen hat. Das ist zumindest das, was ich bisher vernommen habe. Vor diesem Hintergrund bin ich aber doch etwas irritiert, wenn ich mir die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Ulrich die Pkw-Maut betreffend anschaue, der doch ein sehr merkwürdiges Abstimmungsverhalten zu entnehmen ist.
Ich beziehe mich dabei, Frau Präsidentin, auf die Antwort zu Frage 1, wo zu lesen ist, dass das Saarland im Bundesrat der Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat. Im Finanzausschuss hat sie der Anrufung des Vermittlungsausschusses aber widersprochen. Hier haben wir eine Reihe von Merkwürdigkeiten, die ich gerne aufgeklärt sähe. Ich bin auch etwas erstaunt - wenngleich ich die Grundrichtung teile - über den Antrag der Koalitionsfraktionen, der mir doch sehr defensiv vorkommt. Ich dachte, die Ablehnung dieser Maut wäre in diesem Antrag sehr viel deutlicher und offensiver.
Insofern bitte ich darum, mögliche Widersprüche hier noch einmal aufzuklären. Es wäre natürlich schön, nachdem sich die Ministerpräsidentin in der Öffentlichkeit entsprechend positioniert hat - was ich außerordentlich begrüße, weil ich glaube, dass es Chefinnensache ist, so etwas abzulehnen -, wenn sie hier wäre, um zu diesem wichtigen Thema Stellung zu nehmen.
Ich möchte dafür plädieren, unseren Antrag anzunehmen. Wir werden selbstverständlich auch dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Wir werden auch dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. Ich bitte aber insbesondere auch die Koalitionsfraktionen, sich einen Ruck zu geben und auch unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir begrüßen grundsätzlich diesen Gesetzesentwurf zum öffentlichen Personennahverkehr, das haben wir ja auch schon in den bisherigen Beratungen deutlich gemacht. Denn es ist in der Tat so, insoweit stimme ich dem Kollegen Roth zu, dass dieses Gesetz einen Fortschritt darstellt. Allerdings müssen wir auch sehen, dass die Basis dieses Fortschritts sehr niedrig lag. Es gibt so gesehen zwar schon eine deutliche Verbesserung, aber ich meine, dass das auch noch weiter verbessert werden kann.
Der Kollege Roth hat einleitend auch gesagt, es sei ein guter Tag für den öffentlichen Personennahverkehr, und er hat es abschließend wiederholt. Ich
würde sagen: Wir schaffen heute gewiss eine bessere Grundlage, aber ein guter Tag ist erst dann angebrochen, wenn die Verbesserungen auch tatsächlich umgesetzt werden, wenn wir also zu echten Verbesserungsmaßnahmen kommen.
Diese echten Verbesserungsmaßnahmen stehen ja noch aus, und wir haben leider das Problem, dass im Saarland der öffentliche Personennahverkehr noch immer sehr unentwickelt ist und es eine starke Dominanz des motorisierten Individualverkehrs gibt. Das ist ein großes Problem. Ich glaube, das müssen wir ändern, denn die Grenzen des motorisierten Individualverkehrs zeigen sich immer deutlicher. Denken Sie an die täglichen Staumeldungen und dergleichen mehr. Was aber noch wichtiger ist: Wir brauchen auch ein Verkehrskonzept, das den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes Rechnung trägt. Ich glaube, unter diesen Gesichtspunkten ist auch die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs außerordentlich wichtig.
Ich bin überhaupt dafür, dass nun, über das Thema dem öffentlichen Personennahverkehrs hinausgehend, nachgedacht wird über neue Mobilitätsformen. Das ist ein Punkt, mit dem wir uns ebenfalls befassen müssen. In diesem Zusammenhang will ich etwas erwähnen, das nicht unmittelbar mit dem Gesetz zusammenhängt: Ich glaube, dass wir durch die Entwicklung etwa bei den sogenannten Elektrofahrrädern nun auch zu neuen Überlegungen kommen können, ob Derartiges nicht gerade auch im Berufsverkehr stärker genutzt werden könnte. Auch das wäre ein wichtiges Element, um dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und dem des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Wir sollten gelegentlich noch einmal den Gedanken aufgreifen, ob wir nicht auch in diesem Rahmen Verbesserungen erreichen können, ob wir nicht Grundlagen dafür schaffen können, dass das entsprechend umgesetzt werden kann.
Außerordentlich wichtig erscheint mir - das wurde auch vom Kollegen Roth betont und hat schon in den bisherigen Beratungen eine sehr große Rolle gespielt -, dass dem grenzüberschreitenden Verkehr Rechnung getragen wird. Das halte ich für außerordentlich wichtig. Wir können noch so viele Strategien entwickeln - wenn wir uns damit nicht in der Region insgesamt, also auch grenzüberschreitend, adäquat bewegen können, ist das letztlich alles für die Katz. Deshalb ist es wichtig, dass dem grenzüberschreitenden Verkehr ausreichend Rechnung getragen wird.
Ich hoffe ja auch darauf, dass die Verhandlungen mit der Stadt Saarbrücken zu einem Ergebnis führen, das der Zielerreichung förderlich ist. Es soll den Verhandlungen nun nicht vorgegriffen werden, ich möchte aber auch für unsere Seite noch einmal
nachdrücklich betonen, dass eine Lösung gefunden werden muss. Denn mit der bisherigen Teilung ist das nicht machbar; wir haben das ja hier auch schon mal am Beispiel Riegelsberg verdeutlicht.
Es sind, worauf Kollege Wegner in seiner Berichterstattung hingewiesen hat, verschiedene Abänderungsanträge eingebracht worden, so auch von uns. Unser Abänderungsantrag hat zum Ziel, das vorhandene Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland zu verbessern und auch noch einmal zu verdeutlichen, worum es geht. Ich will einige wenige Eckpunkte unseres Abänderungsantrags hier noch einmal darstellen.
Der erste anzusprechende Punkt ist, dass wir einige Bestimmungen schärfer fassen wollen, nicht nur als Soll-Bestimmungen, sondern als „Ist“-Bestimmungen. Insbesondere wollen wir aber auch die Gleichwertigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs und des motorisierten Individualverkehrs betonen. Was wir unter verbesserter Fassung verstehen, will ich an einem kleinen Beispiel verdeutlichen. In § 3 Abs. 7 des Gesetzentwurfs, in dem es um die Ziele geht, findet sich folgende Formulierung; ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Um die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern, soll - sofern ein verkehrlicher Bedarf besteht der möglichst frühzeitige Übergang vom Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr durch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden.“ Wir wollen eine klarere Formulierung, um das deutlicher zu machen. Unsere Formulierung würde lauten: „Um die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern, ist der möglichst frühzeitige Übergang vom Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr durch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen.“ Es geht um also um eine deutlichere Formulierung, um eine Klarstellung in bestimmten Bereichen.
Wir haben weitere Punkte anzusprechen. Ein Punkt im Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, den wir gutheißen, besagt, dass Auftragsunternehmer nicht automatisch an den Mehrerlösen beteiligt werden müssen.
Für uns ein ganz zentraler Punkt ist ein Thema, das ebenfalls schon im Gesetz enthalten ist, das wir aber gerne forciert sähen: die Bedingungen, unter denen bei den verschiedenen Aufgabenträgern gearbeitet wird. Dabei geht es um die Einhaltung von Tarifregelungen. Es wird zu Recht auf das Tariftreuegesetz verwiesen, wir möchten aber § 9 um den Hinweis ergänzen, dass die Personalüberführung mit Sozialstandards gemäß der Verordnung der Europäischen Union zu erfolgen hat. Denn es ist, wie wir alle wissen, ein Schwachpunkt beim öffentlichen Personennahverkehr, dass sich beim Wechsel von Aufgabenträgern oder bei der Beschäftigung von Unterauftragsnehmern die Arbeits- und Entloh
nungsbedingungen der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtern. Das wollen wir verhindern. Ich denke, es muss unser gemeinsames Anliegen sein, dass dort anständige Arbeitsbedingungen herrschen. Es muss unser Anliegen sein, dass der öffentliche Personennahverkehr nicht nur für die Nutzer attraktiv ist, sondern dass diejenigen, die in diesen Bereichen arbeiten, das zu anständigen Bedingungen tun.
Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass die Bürgerbeteiligung gestärkt werden muss; auch darauf wurde bereits eingegangen. Daher wollen auch wir einen unabhängigen Beirat einrichten, bei dem die entsprechenden Träger beteiligt sind, bei dem aber auch die Kammern beteiligt sind. Ich meine, dass es einfach dazugehört, eine bürgernahe Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs zu gewährleisten. Deshalb wollen wir diese Beteiligung sichergestellt sehen.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Ich denke, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes in der Tat einen deutlichen Fortschritt erzielen, einen Fortschritt als Grundlage der dann noch ausstehenden Verbesserungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Wir denken aber auch, dass dieser Gesetzentwurf noch weiter verbessert werden kann. Deswegen möchte ich empfehlen, hier im Plenum unseren Abänderungsantrag nicht, wie im Ausschuss geschehen, abzulehnen, sondern ihn anzunehmen. In die gleiche Richtung geht der Abänderungsantrag der Kollegen der Fraktion der PIRATEN, den wir daher ebenfalls zur Annahme empfehlen. Weil wir auch kleine und kleinste Fortschritte honorieren wollen - ich habe es im Ausschuss bereits gesagt -, stimmen wir auch dem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu, der ja zum Abänderungsantrag des Ausschusses insgesamt geworden ist. Was den Gesetzentwurf insgesamt angeht, sehen wir noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Deshalb werden wir ihn zwar nicht ablehnen, uns aber enthalten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Jung hat jetzt noch einmal die Zielsetzungen dieses Gesetzes dargestellt, er hat auch noch einmal auf den Ausgangspunkt Bezug genommen, das ist das Thema Wadgassen. Das ist uns allen bekannt, das brauche ich nicht zu wiederholen. Auch mit den Zielsetzungen stimmen wir durchaus überein, nämlich dass der EVS gestärkt und zukunftssicher gemacht werden soll, dass für die Bürger Gebührenakzeptanz vorhanden ist, dass sie also niedrige Gebühren zahlen. Das sind alles Zielsetzungen, die wir teilen. Natürlich teilen wir auch die Zielsetzung, dass alles getan wird, dass die Müllmenge sinkt.
Es gibt allerdings ein Problem dabei, das im Fall Wadgassen sichtbar wurde. Das Gerichtsurteil war ja für die Beteiligten durchaus überraschend, weil eigentlich davon ausgegangen wurde, dass das nicht rechtens ist. Das Gericht hat es aber doch als rechtens erachtet. Man versucht das jetzt mit diesem Gesetzesentwurf zu heilen. Das Problem ist, dass eigentlich der Grundsatz beachtet werden sollte, dass Recycling Vorrang vor energetischer Verwertung hat. Das ist der entscheidende Punkt. Das sehen wir mit diesem Gesetz eben nicht gewährleistet, sondern wir sehen in diesem Gesetz einen Widerspruch zu § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der dort formulierten Abfallhierarchie. Das ist auch das Ergebnis der Anhörung gewesen. Es hat mich sehr überrascht, wie breit die Kritik an dem Gesetz war, und dies von ganz unterschiedlichen Institutionen. Dass der BUND damit nicht einverstanden ist, hätte man erwarten können. Das hat er in seiner Stellungnahme dann auch sehr deutlich gemacht. Er
hat auf die Gesetzeslage hingewiesen, sowohl auf § 2 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes als auch auf § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Aber beispielsweise auch die IHK und die Handwerkskammer waren äußerst kritisch, was diesen Gesetzentwurf angeht. Ich darf darauf hinweisen, dass die Handwerkskammer in ihrer Stellungnahme gesagt hat, dass eine stoffliche Verwertung vor eine thermische Verwertung zu stellen ist und dass sich dies in diesem Gesetz eben nicht widerspiegelt. Das ist der entscheidende Punkt. Das ist hier nicht gelungen. Deshalb kritisieren wir dieses Gesetz. Wir werden ihm deswegen nicht zustimmen. Wir werden uns allerdings auch nicht dagegen aussprechen, sondern uns enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal kann ich mich den letzten Worten der Kollegin Kolb anschließen, dass wir die Frage des sozialen Wohnungsbaus, des Wohnungsbaus generell natürlich nicht mit dieser Debatte hier abschließen wollen, sondern dass das wirklich eine bleibende Aufgabe ist, die uns alle angeht und bei der es verschiedenste Instrumente gibt.
Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass ein Neubau von sozialen Wohnungen erfolgt, und dies vor allen Dingen durch kommunale Träger und Genossenschaften. Das ist der erste zentrale Punkt, weil wir meinen, dass das eine öffentliche Angelegenheit ist, die von öffentlichen Unternehmen beziehungsweise von Genossenschaften wahrgenommen werden sollte. Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass sich auch andere im Bereich des sozialen Wohnungsbaus engagieren. Es spricht auch nichts dagegen, dass das Private tun, nur müssen wir klar sehen, dass private Unternehmen natürlich ein bestimmtes Interesse haben, was die Rendite des eingesetzten Kapitals angeht. Deswegen werden dann auch entsprechend Zuschüsse gefordert. Das halten wir nicht für den ausschließlichen Weg, sondern wir sind der Auffassung, dass gerade dieser öffentliche Bereich stärker in den Fokus rücken sollte.
Wir haben auch nichts dagegen, dass Mittel zur Modernisierung aufgewandt werden. Das Thema energetische Sanierung von Wohnungen ist durchaus ein wichtiges Thema, dem wir uns vollständig anschließen können. Wir sind allerdings der Auffassung, dass vorhandene Mittel, die vom Bund kommen und im sozialen Wohnungsbau bisher dafür nicht eingesetzt werden, jetzt im sozialen Wohnungsbau derart eingesetzt werden sollten, dass kommunale Unternehmen und Genossenschaften einen Anreiz erhalten, Sozialwohnungen zu bauen.
Ich will etwas zu den Zahlen sagen. Wir erhalten seit 2007 6,5 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau vom Bund. Über fünf Jahre gerechnet sind das 32,7
Millionen Euro. Davon werden heute 16,5 Millionen Euro in den Wohnungsbau investiert mit dem Schwerpunkt der Sanierung vorhandenen Wohnraums, 16,2 Millionen Euro bleiben übrig. 6,4 Millionen Euro werden in das Projekt „Wohnen im Alter“ gesteckt, das wir für sinnvoll halten. Solche Wohnformen sind auch, denke ich, notwendig. Der Kollege Ulrich hat beispielsweise auf den demografischen Wandel verwiesen. Ich glaube, dass das Thema altersgerechte Wohnungen ein zentrales Thema ist und wir deswegen auch begrüßen, dass in dieses Projekt Geld hineingesteckt wird. Aber es bleiben dann immer noch 10 Millionen Euro übrig, die vom Bund kommen. Genau diese 10 Millionen Euro wollen wir dazu verwenden, dass ein entsprechendes Landesprogramm aufgesetzt wird für kommunale Träger und für Genossenschaften im Interesse des Baus von Sozialwohnungen.
Das ist der Zusammenhang. Deswegen schließen diese Anträge einander gar nicht so aus, wie es hier dargestellt worden ist. Vielmehr besteht unser Fokus darin, dass wir sagen, diese 10 Millionen Euro vom Bund, die ja vorhanden sind, sollen für ein entsprechendes Programm verwandt werden. Das muss ein öffentliches Programm sein, auch von öffentlichen beziehungsweise von genossenschaftlichen Trägern.
Warum Wohnungsbau? Ich bin auch den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie das noch einmal aufgegriffen haben. Ich habe mich nur etwas über den Antragstext in der Begründung gewundert, wo drinstand, dass wir sozusagen im Saarland im Bereich des Wohnens fast die heile Welt haben. Dem ist nicht so. Wir haben natürlich nicht die Probleme wie in Ballungsgebieten. Wir sind nicht Frankfurt, wir sind auch nicht München oder Berlin. Wir haben im Bereich des Wohnungsmarktes hier im Saarland auch bezogen auf den Bundesschnitt geringere Probleme. Das ist durchaus richtig. Allerdings wird der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen unterschätzt. Er ist größer, als hier angenommen wird. Hier haben wir Mängel. Ich will nur darauf hinweisen, dass es etwa in Saarlouis oder in Saarbrücken Anträge von rund 400 Antragstellern auf bezahlbaren Wohnraum gibt. Das heißt, dieser Bedarf ist vorhanden. Es ist kein Bedarf, der herbeigeredet wird, sondern er ist vorhanden.
Wir sehen die Notwendigkeit der Modernisierung vorhandenen Wohnraums, insbesondere auch unter ökologischen Gesichtspunkten. Wir sehen aber auch die Notwendigkeit des Neubaus von Sozialwohnungen, weil der entsprechende Bedarf da ist. Der Kollege Ulrich hat recht. Dieser Bedarf wird in Zukunft steigen, wobei ich allerdings nicht der Auffassung bin, dass wir bestimmte Quoten, was Armut und so weiter angeht, einfach fortschreiben sollten, sondern
es sollte schon Aufgabe der Politik sein, diese Quoten wieder zu senken, sodass wir weniger arme Leute im Saarland haben, als es gegenwärtig der Fall ist.
Ich möchte zusammenfassen. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, weil wir hier vorhandenes Geld haben, das in den sozialen Wohnungsbau gesteckt werden soll. Wir halten den sozialen Wohnungsbau das will ich noch einmal ausdrücklich betonen - für eine öffentliche Aufgabe, die nicht sozusagen dem Renditekalkül privater Unternehmen unterworfen werden darf, sondern für kommunale Wohnungsbauträger und Genossenschaften geeignet ist. Das ist die Zielsetzung. Wir können alle anderen Förderungen auch machen, aber dieser zentrale Fokus liegt auf der öffentlichen Förderung von sozialem Wohnungsbau, dass überhaupt wieder einmal ein Neubau von Sozialwohnungen stattfindet - seit 2007 ist keine einzige neue Sozialwohnung gebaut worden - und dass das verändert wird auch im Hinblick auf den kommenden Bedarf. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Da der Antrag ja durchaus für sich spricht, möchte ich mich auf drei kurze Anmerkungen beschränken. Erstens. Auch die Opposition erkennt - zumindest kann ich das für unsere Fraktion, die LINKE, sagen - die Bedeutung des Handwerks an, sowohl im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung, vor allen Dingen aber auch im Hinblick auf die Ausbildung. Zweitens. Die Forderungen, die hier enthalten sind, sind sehr umfassend. Dem können wir ausnahmslos zustimmen. Drittens. Wir freuen uns immer, wenn die die Regierung tragenden Fraktionen die Regierung auffordern, ihre Pflicht zu tun. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Minister für Finanzen und Europa hat mit Schreiben vom 06.10.2016 mitgeteilt, dass er beabsichtige, den für landeseigene Zwecke entbehrlichen Grundbesitz zu dem in einem öffentlichen Verkaufsverfahren ermittelten Meistgebot in Höhe von 1,85 Millionen Euro an eine Saarbrücker Projektgesellschaft zu veräußern.
Das Anwesen steht seit der Schließung des DRKKrankenhauses im Jahre 2006 leer. Verschiedene Verkaufs- und Nutzungsangebote wurden bisher nicht wahrgenommen. Auch Überlegungen zur Nutzung des Mitteltraktes der Immobilie zur Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge wurde zugunsten
besser geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten nicht weiterverfolgt. Aufgrund eines durch eine Pflegegesellschaft unterbreiteten Kaufangebots wurde die Liegenschaft am 08.04.2016 öffentlich zum Kauf angeboten.
Zur Ermittlung des Meistangebotes fand am 23.06.2016 eine Ausbietungsverhandlung auf der Grundlage eines durch den Erwerber abgegebenen Höchstangebotes von 1,85 Millionen Euro statt. Im Verlaufe der Ausbietungsverhandlung wurde kein das Höchstangebot übersteigendes Angebot abgegeben. Die ortsansässige Projektgesellschaft, an die die Liegenschaft nunmehr veräußert werden soll, verfügt über Erfahrungen in der Umsetzung von Grundstücksprojekten und ist auf die Vermittlung von Wohngrundstücken und Wohnungen an Dritte spezialisiert.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am 26.10.2016 mit dem Veräußerungsvorhaben befasst und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Antrages des Finanzministers, der Ihnen als Drucksache 15/1983 vorliegt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Thema Infrastruktur, das zunehmende Erodieren der Infrastruktur, bot in diesem Hause schon sehr oft Gelegenheit zur Diskussion. Ich möchte dazu auch verweisen auf die Haushaltsdebatten, die wir im letzten Jahr geführt haben und bei denen wir als LINKE-Fraktion schon sehr deutlich darauf aufmerksam gemacht haben, dass es bei den für die Infrastruktur notwendigen Investitionen einen erheblichen Rückstand gibt, dass das Land für diese Investitionen Sorge tragen müsste. Wir haben hier schon mehrfach über die Situation insbesondere auch in den Kommunen diskutiert. Und wir haben dieses Thema auch diskutiert im Zusammenhang mit den Problemen, die bei den Brücken, insbesondere bei der Fechinger Talbrücke, aufgetreten sind. Heute nun führen wir diese Diskussion erneut.
Wir haben, das möchte ich schon sagen, einen Antrag ähnlich dem, den wir heute vorlegen, auch schon vor circa einem halben Jahr vorgelegt. Wir sind zur Auffassung gelangt, dass es nach wie vor
notwendig ist, dieses Thema hier zu diskutieren. Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind wir durchaus dankbar, dass sie ihren Antrag, der die Vorlage eines Infrastrukturberichts zum Ziel hat, hier eingebracht hat. Ich glaube, dass ein solcher Bericht durchaus hilfreich ist, ich halte es allerdings auch für notwendig, nicht nur den Bericht zu haben, sondern auch dafür zu sorgen, dass etwas getan wird. Der Sinn unseres Antrags besteht in der Tat darin, die Landesregierung zum Handeln aufzufordern.
In diesem Zusammenhang will ich etwas zur Klarstellung sagen, da sich ja der Kollege Ulrich am letzten Satz unseres Antrages ein wenig festgebissen hat: Diese Interpretation unseres Satzes, die der Kollege Ulrich vornimmt, ist völlig abwegig! Völlig abwegig! Wir erklären lediglich, dass sich natürlich durch das Thema der Flüchtlinge, durch die Notwendigkeit, für sie Hilfe zu schaffen, Unterkünfte zu schaffen, das Problem verstärkt hat. Kollege Ulrich, diese Feststellung, dass das Problem verstärkt worden ist - und nichts anderes ist gesagt! -, nun in einen Zusammenhang zu stellen, mit dem sozusagen auf die AfD angespielt wird, ist eine Unverschämtheit! Das weise ich aufs Energischste zurück!
Wir sagen in unserem Antrag Folgendes: Wir gehen davon aus, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht. Der Kollege Ulrich hat in der Begründung seines Antrags den Sachverhalt auch noch einmal anhand von Zahlen verdeutlicht. Ich will das unterstreichen, nun aber nicht im Einzelnen wiederholen. Ich denke, dass die Zahlen, wie sie etwa auch von der IHK vorgelegt werden, eine eindeutige Sprache sprechen. Das ist ja in beiden Anträgen erwähnt: Mit 114 Euro pro Einwohner liegen wir im Saarland hinsichtlich der Ausgaben für Infrastruktur deutlich unter dem Länderschnitt.
Wir müssen aber gar nicht mal so sehr auf die einzelnen Zahlen schauen, die durchaus für sich sprechen, wir merken auch so täglich, welche Probleme vorhanden sind und wie die Infrastruktur immer mehr verkommt. In der Tat ist es so, dass eine funktionierende Infrastruktur die Basis dafür ist, dass sich das Land positiv entwickeln kann. Werden keine Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen, wird damit auch die Zukunft dieses Landes verspielt.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist, dass das Ganze natürlich auch eine Finanzierungsfrage darstellt. In diesem Zusammenhang habe ich doch mit Erstaunen die Philippika des Kollegen Ulrich gegen die Schuldenbremse gehört; das hat sich bei ihm auch schon einmal anders angehört. Ich bin aber durchaus dankbar für diesen Sinneswandel. Ich bin dankbar dafür, dass er sich dem anschließt, was wir immer
gesagt haben, dass nämlich das Grundproblem darin besteht, dass wir, wenn wir über Schulden reden, nicht darüber reden, wofür die Schulden gemacht werden. Es geht um die Unterscheidung zwischen Schulden für investive Zukunftsaufgaben und Schulden für den Konsum. Insoweit besteht ein riesiger Unterschied, auf den wir immer aufmerksam gemacht haben. Dass wir diesbezüglich nun einer Meinung sind, das freut mich, das muss ich wirklich sagen.
Das ist ein wesentlicher Punkt, den wir hier herausarbeiten wollen: Die Schuldenbremse erweist sich immer wieder als Investitionsbremse. Das sehen wir hier deutlich, und deswegen können wir nicht nachvollziehen, warum ausgerechnet die saarländische Landesregierung so sehr auf die Einhaltung dieser Schuldenbremse pocht.
Wir wissen ja gegenwärtig noch nicht, ob es bei den Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen zum Erfolg kommen wird. Wir haben inzwischen durchaus positive Signale vernommen, die sind aber natürlich noch keine Garantie. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die mittelfristige Finanzplanung. In der mittelfristigen Finanzplanung wird mit zwei Szenarien gearbeitet, und es ist deutlich nachzulesen, dass das Saarland, wenn man nicht zu einer Einigung kommen sollte, im Jahr 2020 die Schuldenbremse nicht einhalten kann. Das steht in der mittelfristigen Finanzplanung, und es wird darauf rekurriert, dass wir dieses Problem in dieser Form natürlich nicht hätten, wenn der Kompromiss, der im Dezember letzten Jahres zwischen den Ländern gefunden worden ist, Erfolg hätte.
Die Ministerpräsidentin hat im SR dazu auch ausgeführt, dass das eine erhebliche Erleichterung darstellt, aber eben noch nicht die endgültige Lösung der finanziellen Probleme des Landes. Ich will aber natürlich auch sagen, dass, sollte es zu diesem Kompromiss kommen, dieser in der Tat eine erhebliche Erleichterung für das Saarland darstellen würde. Noch aber ist das alles nicht in trockenen Tüchern. Noch haben wir die Situation, dass unter diesem Kompromiss noch nicht die Unterschrift des Bundes steht, und das dürfte durchaus entscheidend sein.
Deswegen möchten wir noch einmal deutlich machen, dass die saarländische Landesregierung eine Position einnehmen sollte, bei der die schwarze Null nicht das oberste Ziel sein kann, sondern die Erhaltung, der Ausbau und die Verbesserung der Infrastruktur dieses Landes das oberste Ziel sein muss. Dafür sind, auch das haben wir schon häufig gesagt, Initiativen notwendig, die auf eine andere Steuerpolitik zielen. Ohne eine andere Steuerpolitik werden wir dieses Problem letztlich nicht lösen können. Wenngleich wir es begrüßen würden, wenn es zur ange
strebten Einigung in der Frage der Bund-Länder-Finanzbeziehungen käme, so müssen wir doch deutlich sagen, dass damit das Problem nicht endgültig gelöst ist, dass wir vielmehr eine Lösung nur erwarten können, wenn wir eine andere Steuerpolitik haben, eine Steuerpolitik, die die Reichen und die Vermögenden stärker besteuert und die niedrigen und mittleren Einkommen entlastet. Das muss die Zielsetzung sein.
Bei einem weiteren Punkt stimme ich mit der Zielsetzung, die der Kollege Ulrich in seinem Antrag dargestellt hat, überein: Ich glaube, wir sollten in der Tat alles dafür tun, dass wir auch angesichts der gegenwärtigen Situation zu einer Revision der Schuldenbremse finden. Hier greift dann auch der Hinweis auf die Flüchtlingssituation, die anerkanntermaßen dazu geführt hat, dass bestimmte Dinge zusätzlich gemacht werden mussten, dass beispielsweise auch der Personalabbau hinausgeschoben wurde. Das halten wir, insoweit stimmen wir ihnen wieder zu, nicht für eine Lösung. Das ist wirklich keine Lösung, denn das alles wird nur hinausgeschoben. Die eingetretene Situation sollte vielmehr Anlass sein, zu einer grundsätzlichen Revision der Schuldenbremse kommen.
Wir sollten das ausnutzen, was es an Spielraum gibt - es gibt ja auf Bundesebene diesen Spielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Wir sollten aber diese Situation, die sich ja verändert hat - und dazu zähle ich insbesondere auch die immer mehr verkommende Infrastruktur, wie wir sie vor allem auf der kommunalen Ebene erleben, wie wir sie aber auch in der Verkehrsinfrastruktur, in den Bildungseinrichtungen und an den Hochschulen finden -, zum Anlass dafür nehmen, endlich zu einer Revision zu kommen, aus der Schuldenbremse nicht ein Ziel als solches zu machen, sondern in eine Richtung zu gehen, wo in der Tat für die Zukunft investiert wird. Das ist der Sinn unseres Antrags, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, zusammen mit dem durchaus sinnvollen Antrag der GRÜNEN im Hinblick auf die Infrastruktur. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will auf das Thema Steuerpolitik zurückkommen. Über Steuerpolitik, das ist in der Tat so, werden wir hier nicht entscheiden, sondern es wird auf anderer Ebene entschieden. Es wird sich aber politisch nur etwas verändern, gerade was Steuerpolitik angeht, wenn dafür
ein gesellschaftliches Klima geschaffen wird, das dem förderlich ist. Ohne eine Veränderung des gesellschaftlichen Klimas werden wir auch keine Gesetzesänderung erreichen. Ich finde, wir müssen dazu beitragen, das ist ein entscheidender Punkt. Deswegen kann man nicht immer bloß darauf verweisen, dass wir hier nicht zuständig sind und es woanders gemacht wird, sondern wir müssen zu dieser gesellschaftlichen Debatte beitragen, gerade bei Dingen, die von Ihrer Seite durchaus für sinnvoll gehalten werden.
Dann möchte ich ein Zweites sagen, anknüpfend an das Saarland-Motto „Großes beginnt im Kleinen“. Warum sollen wir nicht als kleines Saarland damit beginnen - auch mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative - Unterstützer in dieser Frage zu finden? Ich plädiere dafür, dass wir diese Diskussion führen, dass wir konkrete Initiativen auf der geeigneten Ebene ergreifen und dass wir insgesamt zu einer gesellschaftlichen Veränderung beitragen, auch vor dem Hintergrund, dass die Auseinanderentwicklung der Vermögen zunehmend als sozial ungerecht empfunden wird. Das ist der Punkt, auf den wir immer hinweisen. Genau da können wir auch als Saarländerinnen und Saarländer ansetzen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Frage der Schuldenbremse werden wir uns sicherlich in dieser Debatte nicht einig werden. Da haben wir grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen, das werden wir sicherlich an anderer Stelle weiterdiskutieren. Wir halten daran fest, dass die Schuldenbremse Investitionen verhindert. Wir sehen sie nicht wie Sie, Herr Strobel, als eine Investition in die Zukunft, sondern eher im Gegenteil. Hier unterscheiden wir uns grundsätzlich.
Ich möchte noch zu zwei Punkten etwas sagen, zunächst zum Thema Neiddebatte und zur Vermögensteuer, was Sie angesprochen haben. Das sehen wir gar nicht unter dem Gesichtspunkt des Neides. Wir stellen jedoch fest, dass die Auseinanderentwicklung der Vermögen inzwischen ein Ausmaß erreicht hat, das gesamtgesellschaftlich wahrgenommen und als nicht akzeptabel angesehen wird. Das geht weit über DIE LINKE und auch über die Oppositionsparteien hinaus. Diese Einschätzung trifft man generell an. Deswegen ist das Wort Neiddebatte hier nicht angebracht.
Mein Hauptpunkt, warum ich mich noch mal gemeldet habe, ist folgender. Ich bitte darum, unsere Texte einigermaßen unvoreingenommen zu lesen und sie nicht vor dem Hintergrund einer anders geführten Debatte falsch zu interpretieren. Was die Notsituation angeht, haben wir nicht gesagt, das komme einer Katastrophe gleich, sondern wir haben Bezug genommen auf etwas, was man machen kann. Wir haben das Problem mit der Schuldenbremse, dass sie in der Tat Gesetz ist, was man auch wieder ändern kann, da stimme ich Ihnen völlig zu. Aber wir haben auch bei der Schuldenbremse Eingriffsmöglichkeiten. Wir haben einmal den Spielraum, auf den ich schon verwiesen habe, diese 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, und wir haben einen Hinweis in diesem Gesetz auf Notsituationen. Das ist in unserem Antrag gemeint, deswegen steht dort „außergewöhnliche Notsituationen“ und ist in Anführungszeichen.
Dabei nehme ich Bezug auf den Gesetzestext. Wir sind der Auffassung, dass wir inzwischen eine gesellschaftliche Entwicklung erreicht haben insbesondere im Bereich der Infrastruktur und bezüglich des Investitionsstaus, die mit einer solchen Notsituation durchaus vergleichbar ist. Wir regen an, noch mal zu überlegen, ob das nicht Anlass sein könnte, auf Basis bestehender Gesetze zu einer Revision der Praxis der Schuldenbremse zu kommen. Das ist der Punkt, den wir ansprechen.
Der zweite Punkt. Wir haben nie und nimmer gesagt - um das mal in aller Deutlichkeit zu formulieren -, dass die Problematik der Infrastruktur mit den Flüchtlingen zusammenhängt, das ist völliger Unsinn.
Es ist doch völlig klar, dass Flüchtlinge, die zu uns kommen und die unserer Hilfe bedürfen, natürlich mehr an Ressourcen erfordern - in finanzieller und materieller Hinsicht - wie Schulen, Bildung, Unterkünfte und dergleichen mehr. Das heißt, dadurch wird ein bestehendes Problem, das wir in der Infrastruktur sehen, verstärkt. Mehr steht hier nicht drin. Sie bringen das in einen politischen Zusammenhang, der hier nicht gegeben ist. Das lässt Sie die
sen Text nicht mehr vorurteilsfrei lesen, sondern sie interpretieren ihn sozusagen einseitig und damit falsch, indem Sie hier etwas unterstellen, was nicht drinsteht und was andere übrigens so nicht gesagt haben.
Deswegen in aller Deutlichkeit: Es wäre völlig verkehrt, dies zu interpretieren, als ob wir meinten, die Probleme seien durch Flüchtlinge verursacht. Das ist überhaupt nicht der Fall. Wir sagen, es bedarf mehr Ressourcen. Das steht wohl zweifelsfrei fest. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Kollege Neyses hat schon darauf hingewiesen, dass wir einen durchaus ähnlichen Antrag vorgelegt haben. So wie er angekündigt hat, dass seine Fraktion unserem Antrag zustimmen wird, werden wir natürlich dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Wir haben das Thema in einen umfassenden Zusammenhang gestellt - der hier bereits angesprochen wurde - und unseren Antrag deshalb „Freihandelsabkommen CETA und TTIP sowie Dienstleistungsabkommen TISA stoppen Sozial-, Umwelt-, Verbraucherschutz- und demokratische Standards bewahren“ genannt. Es geht uns in der Tat darum, die Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat, gegenüber der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene deutlich dafür einzusetzen, dass die Verhandlungen zu TTIP und auch zu TISA gestoppt werden, dass CETA abgelehnt und insbesondere der vorläufigen Anwendung von CETA widersprochen wird - das ist wichtig.
Die Frage ist, warum? Zunächst einmal gibt es einen Zusammenhang zwischen diesen Anträgen. Es ist keineswegs so, dass TTIP vom Tisch wäre, ich bin nicht unbedingt dieser Auffassung. Erstens - Kollege Neyses hat darauf hingewiesen - bedeutet CETA im Grunde genommen TTIP durch die Hintertür, dadurch, dass 81 Prozent der kanadischen Unternehmen Niederlassungen von US-Unternehmen sind. Insofern ist es relativ einfach, dies über diesen Umweg zu machen. Zweitens ist nicht gesagt, wenn CETA verabschiedet würde, dass das nicht das Vorspiel dafür ist, um die Verhandlungen für TTIP wieder aufzunehmen und umzusetzen. Das können wir jedenfalls nicht ausschließen.
Worum geht es? Auch das ist eben kurz dargestellt worden bei den Abkommen insgesamt, bei den beabsichtigten Verträgen insgesamt. In der Tat - auch das möchte ich noch einmal unterstreichen - geht es nicht um Zölle, sondern es geht um den Abbau sogenannter nicht tarifärer Handelshemmnisse. Nicht tarifäre Handelshemmnisse heißt, wir haben es mit Regeln zu tun, mit Standards, die wir uns etwa im Bereich der Ökologie aufgestellt haben, im Bereich der Umwelt oder aber auch im sozialen Bereich, was Arbeitsnormen angeht.
Die grundlegende Kritik, die ja immer gegenüber TTIP geäußert worden ist, war, dass ökologische Standards, wie wir es in Europa kennen, unterlaufen werden, dass auch die sozialen Standards unterlaufen werden, etwa mit dem Hinweis darauf, dass die USA noch nicht einmal vollständig die Grundnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, der International Labour Organization in Genf anerkennen, sondern weit darunter bleiben. Das wird übrigens durch CETA nicht viel anders. Es gibt sicherlich ein paar andere Bestimmungen, aber im Grundsatz bleibt auch CETA bei den sozialen Normen deutlich hinter dem europäischen Standard zurück. Insofern gibt es nach wie vor diese Problematik. Das ist ein zentraler Punkt.
Ein zweiter zentraler Punkt ist auch der vorhin schon angesprochene sogenannte Investorenschutz. Dieser Investorenschutz bedeutet nichts anderes als der Vorrang von Unternehmens- und Konzerninteressen gegenüber der Öffentlichkeit. Wir haben solche Fälle, ich verweise nur auf Vattenfall etwa im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Atomenergie. Das heißt, immer dann, wenn sich die Unternehmen durch politische Gestaltung, die ja Ausdruck eines demokratischen Willensbildungsprozesses ist, in ihren Profitinteressen beschränkt sehen, haben sie die Möglichkeit zu klagen. Das ist etwas, was wir absolut ablehnen.
Das ist auch bereits früher gelungen, bei dem Multilateral Agreement on Investment, in den Neunzigerjahren. Damals hatte Frankreich noch eine etwas andere Rolle gespielt, als es heute spielt. Aufgrund des Widerstands von Frankreich ist damals dieses Abkommen nicht zustande gekommen. Wir haben es heute eigentlich mit dem gleichen Sachverhalt wieder zu tun. Das gilt nicht nur für TTIP, das gilt auch für CETA. Immer wird herausgestellt, dass CETA doch eine Veränderung beinhaltet. In der Tat, es geht von dieser Regelung, wie sie bei TTIP vorgesehen ist, zu einer anderen Regelung, zum sogenannten Investment Court System über. Das bedeutet aber dennoch ein Vorrang der Konzerninteressen vor den öffentlichen Interessen. Das ist das, was wir absolut ablehnen.
Ein weiterer Punkt stellt die Art und Weise dar, wie diese Abkommen zustande kommen. Es handelt sich um Geheimverhandlungen über viele Monate mit vielen Paragrafen und vielen Experten, freier Zugang der Industrie- und der Wirtschaftsverbände. Erst durch das Agieren von Attac und anderen ist herausgekommen, um was es sich handelt. Es ist ein Stück weit ein bisschen Öffentlichkeit inzwischen hergestellt, aber nach wie vor bleiben es im Grunde genommen Geheimverhandlungen und man könnte Bände darüber schreiben, wie schwer es auch für
die Bundestagsabgeordneten war, Zugang zu den entsprechenden Dokumenten zu bekommen mit Geheimräumen und dergleichen mehr. Das spottet jeder Beschreibung. Ich sage ganz deutlich, dass wir einem solchen undemokratischen Verfahren überhaupt nicht zustimmen können.
Die Ablehnung dieser beabsichtigten Verträge ist breit. Wir haben in unserem Antrag eine ganze Reihe von prominenten Stimmen aufgeführt. Das will ich nicht wiederholen, das kann nachgelesen werden. Das sind verschiedene Nobelpreisträger wie Stiglitz und andere, die sich deutlich dagegen ausgesprochen haben.
Aber ich glaube, wir sollten auch auf die Ereignisse hierzulande und in Europa zu sprechen kommen. Am 17. September haben in der Bundesrepublik Deutschland 320.000 Menschen gegen TTIP, CETA und TISA protestiert. Das war eine der größten Demonstrationen, die wir in jüngster Zeit in der Bundesrepublik Deutschland hatten, und das zeigt sehr deutlich, wie stark die Ablehnung dieses Abkommens ist. Ich denke, wir sollten das auch aufgreifen, denn nach meinem Dafürhalten ist die Annahme derartiger Abkommen, die geheim verhandelt werden, die einen eindeutigen Vorrang der Profitinteressen vor gesellschaftlichen Bedürfnissen haben, im Grunde genommen die Kapitulation der Politik vor den Privatinteressen der Unternehmen und Konzerne. Ich glaube, das sollten wir nicht mitmachen.
Ich muss auch sagen, dass ich etwas enttäuscht bin - und hoffe, dass das etwas korrigiert werden kann -, was die SPD angeht, weil dort der Widerstand ziemlich groß war und ist. Wirtschaftsminister Gabriel hat es ja geschafft, doch Zustimmung zu erreichen. Ich fürchte, es war ein klassischer Pyrrhussieg, den er da erreicht hat. Ich glaube nicht, dass es dem entspricht, was wirklich breit gedacht wird. Ich hoffe, dass dies korrigiert werden kann.
Ich glaube deswegen, dass heute auch die Aufforderung, sich dafür einzusetzen, so nicht angenommen wird, und dass insbesondere auch der vorläufigen Anwendung widersprochen wird. Auch darauf hat der Kollege Neyses schon hingewiesen. Zurzeit haben wir es ja mit einem sogenannten gemischten Abkommen zu tun, wo Teile unter EU-Regie fallen, andere unter Länderregie. Das heißt, das soll sozusagen stückweise angenommen werden. Da sind wir dagegen, weil die Probleme viel zu groß sind und viele Fragen noch viel zu offen sind.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Punkt erwähnen, der in der Öffentlichkeit kaum eine Rolle spielt. Das ist das Thema von Handelsabkommen überhaupt. Wir sind sehr dafür, dass Handelsab
kommen gemacht werden, aber Handelsabkommen müssen auch den Bedürfnissen der verschiedenen Völker entsprechen. Wir haben die Situation, dass durch Freihandelsabkommen sehr häufig die Entwicklungen in anderen Ländern, insbesondere in Ländern der sogenannten Dritten Welt behindert werden. Ich verweise etwa auf das Problem der Landwirtschaft. Wenn wir solche Handelsabkommen haben, ist es häufig der Fall, dass Importe von Produkten die eigene Produktion unterbinden, sie unterminieren, sie behindern. Das ist ein Effekt, den ich nicht gut finde.
Ich finde es nicht gut, auch was TTIP angeht, dass wir sozusagen aufteilen zwischen der Europäischen Union und den USA und dass viele Länder, die davon betroffen sind, eigentlich keine Rolle spielen. Deswegen müssen wir, wenn wir über Handelsabkommen reden, auch dem Gesichtspunkt der Solidarität und dem Gesichtspunkt der Entwicklungsperspektive der Länder Rechnung tragen. Nur dann macht ein globales Handelsabkommen Sinn. Dies ist ein Gesichtspunkt, den wir bisher immer vernachlässigt haben, der meines Erachtens leider auch in der öffentlichen Diskussion kaum Beachtung findet. Deswegen erwähne ich es, denn wenn wir über Handelsabkommen reden, dann müssen wir auch darüber reden, wie ein solidarisches globales Handelsabkommen aussehen kann. Das ist sicherlich nicht der Fall bei den jetzt vorgelegten Entwürfen zu TTIP oder CETA. Das ganz bestimmt nicht, da müssen wir über andere Kriterien reden. Deswegen bitte ich den saarländischen Landtag, sich dafür einzusetzen, dass derartige Abkommen abgelehnt werden, nicht zur Anwendung kommen, und dass wir uns für eine solidarische Entwicklung einsetzen, die wir in der globalen Welt brauchen.
Was die Entwicklungsmöglichkeiten angeht, so glaube ich, dass sie durch solche Abkommen eher beschnitten werden, also sich die Probleme, die wir ohnehin schon bei der Globalisierung haben, vergrößern. Deswegen noch einmal die Bitte, unseren Anträgen, sowohl dem der GRÜNEN als auch unserem Antrag, zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf zwei Punkte noch einmal kurz eingehen, weil die in der Diskussion angesprochen worden sind. Es ist natürlich richtig - da stimme ich Ihnen zu, Herr Kollege Wegner -, wir müssen aufpassen, dass wir nicht meinen, nur wir hätten die besten Standards. Das gilt gerade im Hinblick auf den Verbraucherschutz und andere Punkte nicht unbedingt. Auch wenn der Verbraucherschutz hier relativ hoch ist, gibt es auch in anderen Ländern entsprechende Standards, das ist überhaupt keine Frage.
Bei den sozialen Standards bin ich mir da nicht so sicher, ich glaube, dass es da erhebliche Differenzen gibt. Ich glaube auch nicht - obwohl das die Diskussion bewegt hat -, dass das Chlorhühnchen das Hauptproblem dieser Abkommen darstellt. Trotz aller Veränderungen, auf die auch der Kollege Augustin hingewiesen hat, kennen wir natürlich die Unterschiede zwischen CETA und TTIP. Auch was die sogenannten Gerichtssysteme angeht - nicht bei den privaten Schiedsgerichten -, bleibt ein Grundproblem, nämlich der grundsätzliche Vorrang der Interessen von Unternehmen und Konzernen gegenüber öffentlicher Gestaltung. Das ist das Problem, das ist auch die gesellschaftliche Auseinandersetzung, die geführt wird. Das ist der eine Punkt, den ich noch einmal ansprechen wollte.
Der zweite Punkt ist mir wichtig, weil die Begründung immer lautet, dass diese Abkommen doch unserer Wirtschaft dienen, insbesondere einer Wirtschaft, die stark exportabhängig ist, und die Ausfuhr von hier produzierten Waren unterstützen. Das ist sicherlich richtig, aber wir müssen fragen: Unter welchen Bedingungen und zu welchem Preis?
Das Thema „unter welchen Bedingungen“ berührt die Standards, die Frage der Arbeitsbedingungen und dergleichen mehr, und „der Preis“ bedeutet auch, zu wessen Lasten wir dies tun. Deswegen möchte ich noch einmal darauf aufmerksam machen: Wenn wir zwischen Kanada und der Europäischen Union, zwischen den USA und der Europäischen Union Abkommen machen, dann mag das auf gleicher Höhe sein, aber sie gehen auch zulasten der sogenannten Entwicklungsländer, was ihre Möglichkeiten angeht. Das ist ein Gesichtspunkt, den wir berücksichtigen müssen. Den finde ich in der Diskussion als zu gering beachtet. Globalisierung muss gestaltet werden. Was wir gegenwärtig haben, sind wesentliche Widersprüche globaler Art, die auf uns zurückschlagen, was wir gegenwärtig durchaus in vielen Bereichen sehen. Deshalb bitte ich, diesen Gesichtspunkt, ob wir nicht solche Abkommen zulasten Dritter machen, in der Diskussion stärker zu berücksichtigen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zu dem Niveau der Debatte möchte ich mich nicht äußern. Ich möchte nur deutlich sagen: Es ist nicht die Position der LINKEN, gegen Windkraft zu sein, sondern wir haben gesagt - das können Sie ernst nehmen oder nicht -, es geht darum, dass dabei der Naturschutz und auch das kulturelle Erbe berücksichtigt werden muss. Das ist die Position, die wir haben. Da kann man anderer Auffassung sein, aber eine derartige Oberzensur, wie Sie sie betreiben, Herr Kollege Augustin, die brauchen wir wirklich nicht.
Ich würde Ihnen empfehlen, unsere Positionen einmal genauer nachzulesen, bevor Sie hier einen solchen Mist verzapfen. Das muss ich einmal in aller Deutlichkeit sagen. Es ging mir nur darum, noch einmal deutlich zu machen, dass wir gerne über Fragen der erneuerbaren Energien diskutieren können und wir können das auch kontrovers diskutieren. Ich wollte hierzu noch einmal unsere Position deutlich machen. Und wir sollten auf dieses Niveau zurückkommen. Alles andere ist, glaube ich, dem Hause unwürdig.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dass das Thema Ausbildung ein zentrales Thema ist, das auch diesen Landtag beschäftigen muss, steht wohl außer Frage.
Ich glaube, wir alle sind uns darüber im Klaren, dass das System der dualen Ausbildung einen Vorteil darstellt und dies ursächlich ist dafür, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland eine doch geringere Jugendarbeitslosigkeit haben als in vielen anderen europäischen Ländern. Das liegt sicherlich auch am dualen System. Aber dennoch gibt es eine Reihe von Problemen, die wir deswegen hier diskutieren, denn wir haben die eigentlich etwas paradoxe Situation, dass auf der einen Seite viele Betriebe darüber klagen, dass sie ihre Ausbildungsplätze nicht besetzt bekommen, und es auf der anderen Seite nach wie vor zahlreiche Jugendliche gibt, die keinen Ausbildungsplatz haben.
Ich glaube, das ist das Grunddilemma, bei dem angesetzt werden muss. Das ist auch der Punkt, der im Zentrum des Arbeitskammerjahresberichtes 2016 steht, bezogen auf den Ausbildungsmarkt. Er trägt dort die Überschrift „Ausbildungsmarkt weiter auf Talfahrt“. Eines der zentralen Probleme ist in den Beiträgen der Kollegen angesprochen worden, ich darf hier noch einmal die entsprechende Pressemitteilung, bezogen auf den Arbeitskammerbericht, mit Ihrer Erlaubnis zitieren, Frau Präsidentin: „Aus Sicht der Arbeitskammer ist es nicht hinnehmbar, dass sich 30 Prozent der ausbildungsinteressierten Jugendlichen im Saarland in einem Übergangssystem wiederfinden. Ursächlich hierfür ist vor allem die mangelnde Ausbildungsintegration von Jugendlichen mit einem Hauptschulabschluss, einem Migrationshintergrund oder einem Unterstützungsbedarf. Noch immer sind Betriebe nur begrenzt bereit, solche Jugendliche auszubilden.“ Der Kollege Ulrich hat in seinem Beitrag auf diesen Missstand hingewiesen und auch diese Zahl genannt.
Nun komme ich aber zu den in diesem Zusammenhang vorliegenden Anträgen. Ich muss sagen, dass ich schon etwas enttäuscht bin, weil in dem Antrag der Koalitionsfraktionen im Grunde genommen nur beschrieben wird, was ist, und keine wirklichen zentralen Forderungen enthalten sind. Der Kollege Ulrich hat meines Erachtens zu Recht darauf hingewiesen, dass es etwas merkwürdig ist, hier einen Antrag einzubringen, der im Grunde genommen keine Forderungen enthält. Es gibt eine ganze Reihe von begrüßenswerten Maßnahmen, die sind beschrieben worden, die gibt es bereits. Die Frage ist, was man weiter macht. Wenn ich mir den Antrag der Koalitionsfraktionen anschaue, dann haben wir nicht einmal eine Forderung, sondern wir haben eine Reihe von Bitten, die sich in Appellen an Unternehmen und Eltern und auch an die Landesregierung erschöpfen. Ich denke, in einem Parlament sollte die Regierung nicht unbedingt gebeten werden - das Parlament ist kein Bittsteller -, sondern der Landesregierung sollte schon konkret gesagt werden, was sie zu tun hat.
In dem Zusammenhang halte ich den Antrag der GRÜNEN auch für wesentlich konkreter. Herr Kollege Wegner, über einzelne Maßnahmen kann man reden, das eine kann man annehmen, das andere kann man ablehnen. Aber das ist doch eine Diskussionsgrundlage, an die man anknüpfen kann. Es geht darum - das ist doch unser gemeinsames Anliegen -, dass in der Tat diese missliche Situation, dieser Widerspruch aufgegriffen wird und dass wir das begleiten und konkrete Maßnahmen haben. Das ist wirklich außerordentlich wichtig. Ich will auch gar nicht in Abrede stellen, was gemacht wird. Auch das unterstützen wir. Aber es muss intensiviert werden,
das müssen dann auch konkrete Forderungen sein. Ich finde, dass in dem Zusammenhang der Antrag der GRÜNEN eine gute Diskussionsgrundlage bildet, um über weitere Maßnahmen zu diskutieren.
Ich finde es auch richtig, dass in der Tat über das Thema der Integration der Flüchtlinge geredet wird. Hier hat sich herausgestellt, dass das anders, als es am Anfang einmal aussah, kein Allheilmittel für den Arbeitsmarkt ist, sondern dass es erheblicher Anstrengungen bedarf, um eine Perspektive gerade für die Flüchtlinge zu eröffnen, weil hier eine Reihe von Voraussetzungen, angefangen bei der Sprache, geschaffen werden müssen, um sie in Ausbildung und später in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ich glaube, wir sind uns einig, dass die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zentral ist, dass das für eine Perspektive ausschlaggebend ist.
Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, der auch in den Beiträgen zum Ausdruck kam: Das ist das Thema der Qualität der Ausbildung, das dürfen wir auch nicht außen vor lassen. Hier gibt es auch Studien des DGB - dass die Wirtschaftsverbände und natürlich auch die Arbeitskammer dem zum Teil widersprochen haben, weiß ich auch -, in denen die Rede davon ist, dass es in vielen Betrieben, die mit der Situation zu tun haben, erheblichen Druck auf die Auszubildenden gibt, dass es zu unerträglichen Überstunden kommt und dass auch die Bezahlung nicht immer dem entspricht, was man bei einem Ausbildungsplatz erwarten darf. Daher bin ich der Auffassung, dass das Thema Qualität der Ausbildung - das ist auch eine der zentralen Forderungen der Arbeitskammer - in dieser Debatte aufgegriffen und auch umgesetzt wird.
Ansonsten denke ich, dass es ganz wichtig ist, es nicht bei diesen Anträgen zu belassen, sondern entsprechend zu handeln und konkrete Forderungen zu entwickeln, wie sie beispielsweise im Antrag der GRÜNEN enthalten sind, wie sie aber auch dem Jahresbericht der Arbeitskammer zu entnehmen sind. Das muss aufgegriffen, weitergeführt und umgesetzt werden. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass das Thema Ausbildung ein zentrales Anliegen für uns alle ist, dem sich der Landtag auch mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit widmen muss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich nach dem Beitrag des Kollegen Krutten noch einmal zu Wort gemeldet, weil mir immer noch nicht klar ist, was aus diesem Antrag nun eigentlich folgt. Sie haben jetzt auch nur wieder beschrieben, was alles schon getan und in Angriff genommen wird. Aber wir sind doch kein Landtag und kein Parlament, um nur das festzustellen, was schon getan wird, und dann zu sagen, es ist doch eigentlich alles klasse!
Ich erkenne ja an, dass viel Positives gemacht wird, aber was folgt jetzt bitte daraus? - Mein Vorschlag ist, dass Sie den Antrag der GRÜNEN nicht ablehnen, sondern dass Sie ihn aufgreifen, dass wir das zusammen machen, dass wir dann noch einmal einen konkreten Antrag vorlegen mit entsprechenden Forderungen, die an das anknüpfen, was hier gemacht wird, aber darüber hinausgehen. Das wäre mein Vorschlag, weil mir ansonsten völlig unklar ist, wohin diese Debatte führen soll, außer dass wir das beschreiben, was wir haben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte eine Vorbemerkung machen, die jetzt nicht unmittelbar etwas mit dem Antrag zu tun hat, sondern auf ein anderes Problem aufmerksam macht. Der Kollege Hilberer hat in seiner Begründung ausgeführt, dass das Thema Saarbahn besonders wichtig sei im Hinblick auf die Metropolfunktion der Stadt Saarbrücken für die Großregion. Ich glaube, wir sollten einmal ernsthaft eine Diskussion über den Zuschnitt der Großregion führen, weil die gegenwärtige Metropole der Großregion nicht Saarbrücken ist, sondern Straßburg. Wir müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass wir eine veränderte Situation haben und dass wir uns damit einmal auseinandersetzen sollten. So, wie wir es bisher angehen, bringt uns das auf Dauer nicht weiter. Dies war eine Vorbemerkung, die aber möglicherweise doch in den Gesamtkontext passt.
Jetzt zum Inhalt des Antrages. Wir stehen diesem Antrag durchaus positiv gegenüber, weil er ein Problem aufgreift, das wir schon in der Debatte über das ÖPNV-Gesetz hatten. Ich habe damals in meinem Beitrag darauf hingewiesen, dass es seitens der Stadt Saarbrücken erhebliche Bedenken hinsichtlich der Finanzierung gibt und dass Saarbrücken und insbesondere auch die Gemeinde Riegelsberg dadurch sehr belastet werden. Nach dem bisherigen Finanzierungsmodell würde das die Gemeinde Riegelsberg 2 Millionen Euro kosten, was sie nie und nimmer aufbringen kann. Das muss man ganz einfach zur Kenntnis nehmen.
Daher brauchen wir eine Lösung. Diese Lösung kann nicht so aussehen, dass wir das auf der Grundlage angehen, die wir heute gesetzlich haben. Insofern finde ich diesen Antrag richtig, dass das aufgegriffen und gelöst wird. Wir werden es mit diesem Antrag, Kollege Roth, nicht erledigen, das glaube ich auch nicht. Das wird aber eingehen müssen in die Gesamtberatung, denn es kann nicht sein, dass Saarbrücken und andere Gemeinden, die unter
diese Verordnung fallen, dann finanziell so sehr belastet werden, dass sie es praktisch nicht stemmen können. Das geht nicht. Hier brauchen wir eine Finanzierung, die die Lasten einigermaßen gleichmäßig verteilt, damit auch dieses Projekt vorankommt.
Ich bin mit dem Projekt Saarbahn und allen Schwierigkeiten, die es am Anfang gab, seinerzeit konfrontiert worden, als ich ins Saarland kam. Auf Plakaten konnte man sehen, welche Kontroversen damit verbunden waren, zum Beispiel durch welche Stadtteile die Bahn führen soll und durch welche nicht, ob sie überdimensioniert ist oder nicht. Wir haben sie jetzt und sie ist ein zumindest relatives Erfolgsmodell. Wir sind auch überzeugt, dass wir sie ausbauen müssen. Deswegen gibt es auch immer wieder Anträge, dass neue Strecken hinzukommen und sie verlängert wird. Das ist ein wichtiges Element in der Verkehrsplanung.
Vorhin haben wir über den Radverkehr gesprochen, dass damit auch der Autoverkehr ein Stück weit eingedämmt werden kann. Aber dazu gehören noch mehr Dinge wie beispielsweise die Saarbahn. Insofern bitte ich darum, den Antrag in seinem Gehalt aufzunehmen, nämlich dies alles auf eine vernünftige Finanzierungsgrundlage zu stellen, denn andernfalls werden wir den Fortschritt, den wir damit anstreben, nicht erzielen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte diesen Bericht die Vorsitzende des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, die Kollegin Eder-Hippler, geben müssen. Ich mache das, weil sie nicht da ist und weil es ein Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen ist.
Zum Bericht: Der Landtag hat in seiner 39. Sitzung am 15.07. des letzten Jahres der Landesregierung Entlastung für die Haushaltsrechnung 2012 erteilt und diese gebeten, die in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. Die Landesregierung ist diesem Auftrag
nachgekommen und hat gegenüber dem Landtag mit Schreiben des Ministers für Finanzen und Europa vom 18.12.2015 zu den angesprochenen Punkten des Berichts Stellung genommen. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich in seiner Sitzung am 24.05.2016 mit der vorgelegten Stellungnahme befasst und dabei festgestellt, dass die wesentlichsten Empfehlungen aufgegriffen worden sind. Im Beratungsverfahren offengebliebene Fragen wurden von der Landesregierung beantwortet.
Beispielhaft darf ich Ihnen einige Sachverhalte nennen: So hat das Finanzministerium den in den verschiedenen Bereichen der steuerlichen Betriebsprüfung angestoßen Optimierungsprozess, besonders unter dem Blickwinkel einer Verbesserung von Effizienz und Effektivität, in vollem Umfang aufgegriffen, seitdem konsequent fortgeführt und bereits größtenteils umgesetzt. Zur weiteren organisatorischen Umsetzung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen wurde eine weitere Arbeitsgemeinschaft zur organisatorischen und technischen Umsetzung der Ergebnisse zur Effizienzsteuerung zur Zusammenführung der Betriebsprüfung und Lohnsteueraußenprüfung eingerichtet. Im neuen Strukturkonzept wird zur einheitlichen Ausbildung von Jungprüferinnen und Jungprüfern auch ein Ausbildungssachgebiet der Betriebsprüfung eingerichtet, die rechtliche und organisatorische Zusammenführung verschiedener Bezirksprüfstellen wurde bereits zum 01.01.2015 vollzogen.
Die Landesregierung hat zu den die Förderung der Musikschulen des Landes betreffenden Monita klarstellend angemerkt, dass die Falschmeldungen einzelner Musikschulen zu einer unzutreffenden Verteilung der Zuwendungsmittel geführt haben, die Gesamtfördersumme sei allerdings hiervon nicht betroffen. Die beanstandeten Förderrichtlinien wurden inzwischen in enger Abstimmung mit dem Rechnungshof neu gefasst um zum 01.01.2016 in Kraft gesetzt. Dadurch wird das Zuwendungsverfahren künftig deutlich vereinfacht werden.
Auch die im Zusammenhang mit dem Grunderwerb und der Erschließung des Feriengeländes am Bostalsee geäußerte Kritik ist auf fruchtbaren Boden gefallen. Die Förderrichtlinie wurde insoweit ergänzt, als dass künftig auch der Grunderwerb für Vorhaben gefördert werden kann, wenn der besondere tourismuspolitische Stellenwert hinreichend begründet ist, auch die Vorlage eines Tourismuskonzeptes ist seit Inkrafttreten der Richtlinie am 01.03.2016 grundsätzlich Zuwendungsvoraussetzung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Minister für Finanzen und Europa hat beantragt, der Regierung des Saarlandes für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2013 gemäß Art. 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in
Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Der Ihnen als Drucksache 15/1893 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht 2014 getroffenen Feststellungen des Rechnungshofes über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2013. Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmen. Die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben hat keinen Anlass zu einer Beanstandung gegeben, die einer Entlastung durch das Parlament entgegenstehen würde.
Die bereinigten Gesamtausgaben im Kernhaushalt betragen nach der Haushaltsrechnung rund 3,9 Milliarden Euro. Die Ausgabenreste sind im Jahr 2013 um 46,7 Millionen Euro gesunken. Die Reduzierung resultiert aus einer Minderung im konsumtiven Bereich um 15 Millionen Euro und einem Abbau der Reste für Investitionen um 32 Millionen Euro. Das Volumen der Haushaltsreste insgesamt hat sich damit gegenüber dem Jahr 2012 deutlich reduziert. Die erforderliche Haushaltsdisziplin der Ressorts während des laufenden Haushaltsjahres zur Einhaltung des Defizitabbaus wurde sichergestellt. Von den im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen - insgesamt waren es 391 Millionen Euro - wurden lediglich 142,6 Millionen Euro tatsächlich in Anspruch genommen. Mit 36,5 Prozent wurde der Verpflichtungsrahmen im Jahr 2013 zwar umfassender ausgeschöpft als 2012, allerdings bleibt das Volumen der in den Haushaltsplänen ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen, gemessen an der tatsächlichen Inanspruchnahme, weiterhin viel zu hoch.
Der Ausschuss erkennt an, dass aus einer höheren Bemessung der im Haushalt ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen gerade im Bereich der Wirtschaftsförderung zwar eine verbesserte überjährige Flexibilität resultiert, empfiehlt jedoch, weiterhin darauf hinzuwirken, dass sich die Festlegung der Verpflichtungsermächtigungen der tatsächlichen Inanspruchnahme weiter annähert. Die vorgelegten Kennzahlen zur Beurteilung der Haushaltslage lassen die fortbestehende extreme Haushaltsnotlage des Saarlandes erkennen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Kennzahlen teilweise verbessert, teilweise aber auch verschlechtert.
Trotz einer positiven Einnahmenentwicklung im Jahr 2013 verfügt das Saarland nach Abzug der Zinsund Versorgungsausgaben je Einwohner mit Abstand über die niedrigsten steuerabhängigen Einnahmen je Einwohner im Ländervergleich. Zudem haben die Einnahmen aus den Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro wesentlich dazu bei
getragen, den Anstieg der Nettoneuverschuldung im Berichtsjahr abzumildern. Im Haushaltsergebnis konnte eine stark rückläufige Kreditaufnahme bilanziert werden. Auch die prognostisch sinkenden, jedoch fortbestehenden Defizite sowie ein weiterer Verschuldungsanstieg verdeutlichen das Fortbestehen der extremen Haushaltsnotlage des Landes.
Derzeit wird die mittelfristige Finanzplanung des Landes fortgeschrieben. Die bisherige Finanzplanung enthält keine Gegenüberstellung der zulässigen Obergrenzen mit den geplanten jährlichen strukturellen Finanzierungsdefiziten und den geplanten maximalen Nettokreditaufnahmen im Kernhaushalt und in den Extrahaushalten. Folglich lässt sich für den Zeitraum 2017 bis 2020 und darüber hinaus noch keine belastbare haushalterische Aussage über die künftige Einhaltung der dann verbindlichen Schuldenbremse treffen.
Der Rechnungshof hat der Landesregierung bereits wiederholt empfohlen, in die zukünftigen mittelfristigen Finanzplanungen einen Ausblick auf das Jahr 2020 mit aufzunehmen, der den Anpassungspfad zur Einhaltung der Schuldenbremse bis zur endgültigen Umsetzung im Jahr 2020 beinhaltet. Die Forderung ist auch vom Ausschuss wiederkehrend aufgegriffen und vom Landtag zuletzt am 16. Juli 2014 einstimmig erneuert worden. Ich hoffe, Sie erinnern sich daran. Auch die bislang aktuelle Finanzplanung hat noch keine dementsprechenden Ausführungen enthalten.
Der Ausschuss unterstützt daher auch weiterhin die Anregung des Rechnungshofes, die künftigen Finanzpläne um eine Langfristprojektion zu ergänzen, die im Übrigen bereits in zehn Bundesländern erstellt wurde und den Landesparlamenten zur Verfügung steht. Die Landesregierung hat in ihrer jüngsten Stellungnahme in Aussicht gestellt, dass sie künftig auch einen Ausblick auf das Haushaltsjahr 2020 aufnehmen wird. Der Ausschuss hofft, dass noch im laufenden Jahr eine Verständigung mit dem Bund zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erzielt wird, die für den notwendigen Umfang des bis zum Jahr 2020 noch zu realisierenden Konsolidierungsbedarfs von erheblicher Bedeutung ist.
Mit Blick auf die im Jahresbericht des Rechnungshofes beschriebenen Risiken haben vor allem die finanziellen Belastungen aus der hohen Zahl an Flüchtlingen eine enorme Bedeutung gewonnen. Ab 2016 werden die Mehrausgaben in diesem Bereich eine extreme Herausforderung für den Landeshaushalt darstellen, der nur mit einer umfänglichen finanziellen Unterstützung durch den Bund beherrscht werden kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach Aussage der Landesregierung wird das Saarland
rechtzeitig vor 2020 die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse durch eigenes Landesrecht ausfüllen und eine entsprechende gesetzliche Regelung initiieren. Zusammen mit dem Stabilitätsrat ist die Landesregierung der Auffassung, dass sich die Begleitung und Unterstützung des Sanierungsprozesses durch den Stabilitätsrat bewährt hat. Sie hat deshalb ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einer Verlängerung des bestehenden Sanierungsprogramms erklärt. Auch seine Bemühungen zur Erschließung weiterer Konsolidierungsbeiträge bei den Zuschüssen will das Land fortsetzen. Erwähnen möchte ich auch, dass die Landesregierung - auf ausdrücklichen Wunsch des Parlaments - nunmehr einen Subventionsbericht für Finanzhilfen an private Unternehmen vorgelegt hat, der auch Informationen und Daten zur Erfolgskontrolle enthält.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Haushaltsentwicklung im Jahr 2013 spürbar besser als im Vorjahreszeitraum verlaufen ist. Auf die wesentlichen Entwicklungen bin ich bereits eingegangen. Nach den Daten der fortgeschriebenen Sanierungsplanung kann das Saarland die maßgeblichen Haushaltsauflagen jeweils auch für die Folgejahre mit einem Sicherheitsabstand einhalten, sodass der Ausschuss davon ausgeht, dass das laufende Sanierungsprogramm erfolgreich beendet werden kann.
Das Saarland hat seine eigenen Einnahmemöglichkeiten zum wiederholten Male ausgeschöpft und seine Einnahmebasis gestärkt, indem es als Konsolidierungsbeitrag zum Beispiel den Steuersatz für die Grunderwerbssteuer zum dritten Mal in Folge ab dem 01. Januar 2015 auf nunmehr 6,5 Prozent des Kaufpreises erhöht hat. Der Ausschuss geht wie der Rechnungshof davon aus, dass die Landesregierung zusagegemäß ihre künftigen Finanzpläne um eine Langfristprojektion mit einer Überleitungsrechnung ergänzt. Hieraus ließen sich die planmäßig angenommenen jährlichen strukturellen Finanzierungsdefizite, die Obergrenzen der haushaltsmäßigen Nettokreditaufnahmen sowie die hieraus resultierenden Handlungsbedarfe zur Einhaltung des Defizitabbaupfades über das Jahr 2016 hinaus nachvollziehbar von Parlament und Öffentlichkeit ersehen.
Der Rechnungshof hat eine stetige Überprüfung und verstärkte Fortsetzung der Bemühungen zur Erschließung weiterer jährlicher Sanierungsbeiträge im Subventionsbereich für erforderlich gehalten. Auch künftig müssen finanzentlastende Maßnahmen geprüft werden, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes abzusichern. Dies bedingt eine regelmäßige Überprüfung des gesamten Tätigkeits- und Leistungsspektrums sowie eine zügige Umsetzung der notwendigen Strukturveränderungen.
Letztlich wird nur ein für das Land zukünftig verbesserter bundesstaatlicher Finanzausgleich in Verbin
dung mit weiteren eigenen Sanierungsanstrengungen, ergänzenden Bundeshilfen, einer Lösung der Altschuldenproblematik und steigenden steuerabhängigen Einnahmen einen Haushalt ohne strukturelle Neuverschuldung ab 2020 realisierbar machen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus dem besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich nun zwei Sachverhalte ansprechen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für wesentlich erachtet hat. Der erste Sachverhalt betrifft die Betätigung des Landes bei einem privatrechtlichen Unternehmen und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa.
Der Rechnungshof hat bei einem als GmbH geführten Unternehmen die Beteiligung des Landes sowie die Verwaltung und Verwendung der vom Land gewährten Zuwendungen geprüft. Ziel der Gesellschaft war die Intention, durch Arbeitsförderungsmaßnahmen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitslose Akademiker und Künstler zu schaffen.
Allerdings haben gravierende Veränderungen am Arbeitsmarkt und bei den Arbeitsförderungsinstrumenten im Verlaufe der letzten Jahre der Gesellschaft mit Blick auf ihre erklärten Ziele zunehmend die Geschäftsgrundlage entzogen. Im Zuge dieser geänderten Rahmenbedingungen hat die Gesellschaft ihre Aktivitäten auf andere Zielgruppen und Zwecke ausgeweitet beziehungsweise verlagert.
Aus Sicht des Rechnungshofes resultierte daraus eine gewisse Willkür bei der Leistungsgewährung, weil Fördergrundsätze beziehungsweise Förderrichtlinien fehlten. Trotz der seit Jahren andauernden kontinuierlichen Verschlechterung des Gestaltungsrahmens fehlt es nach Ansicht des Rechnungshofes auch an einer grundlegenden Neuorientierung der Gesellschaft. Deshalb erscheint eine umfassende Strategiediskussion zu Zielen und Aufgaben der Gesellschaft überfällig, die derzeitige Rechts- und Organisationsform muss kritisch hinterfragt werden.
Das Ministerium für Finanzen und Europa hat angekündigt, die Anregungen weitgehend aufzugreifen und sowohl in die angeregte Strategiediskussion einzutreten als auch den überwiegenden Teil der aufgezeigten Mängel so weit wie möglich abzustellen. Der Unterausschuss hat die beschäftigungspolitische Komponente der Gesellschaft hervorgehoben und sich neben einer Neuausrichtung der Unternehmensaktivitäten für eine Beibehaltung der Beteiligung des Landes ausgesprochen. Bei der Neuausrichtung der Unternehmensaktivitäten sollten allerdings die Interessen des Landes in hohem Maße Berücksichtigung finden.
Der Ausschuss erwartet zeitnah einen Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen sowie über die in der angestoßenen Strategiediskussion erzielten Beratungsergebnisse. Darüber hinaus hat sich der Aus
schuss dafür ausgesprochen, dass die Gesellschaft regelmäßig einen Bericht erstellt, in dem die Nachhaltigkeit ihrer unternehmerischen Tätigkeit dokumentiert wird.
Nun zum zweiten Sachverhalt. Er betrifft die Prüfung der Zuschüsse an die Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.V. zur Finanzierung von Förderungsmaßnahmen zur Internationalisierung der saarländischen Bergbauzulieferer. Dies betrifft den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.
Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass wesentliche Grundsätze des Projektmanagements nicht beachtet wurden und das vom Rechnungshof geprüfte Programm weder unter zuwendungsrechtlichen noch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ordnungsgemäß abgerechnet wurde. So fehlten sowohl die Abgrenzung der allgemeinen Außenwirtschaftsförderung als auch die Gesamtabrechnung des Förderprogramms.
Kritikwürdig waren nach Ansicht des Rechnungshofes zudem die fehlende Kostentransparenz zu Projektbeginn sowie die unzureichende Prüfung der Verwendungsnachweise des Ministeriums, das die fehlende Gesamtprojektabrechnung nicht reklamierte.
Infolge des unzureichenden Rechnungscontrollings der ZPT wurden Landesmittel in Höhe von rund 10.000 Euro zu viel verausgabt. Schließlich kritisierte der Rechnungshof Ausgaben in Höhe von mindestens 26.000 Euro für eine Fact-Finding-Reise, die im Januar 2009 stattfand, als Verschwendung von Steuergeldern, da keine objektiven Gründe für die Markterkundung in dieser Region sprachen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr räumte die in den Monita getroffenen Feststellungen weitgehend ein, die Erkundungsreise müsse jedoch auch vor dem Hintergrund einer bestehenden Kooperationsvereinbarung beurteilt werden, die eine intensivere Untersuchung der mittelfristigen Perspektiven der Bergbauzulieferer in dieser Region nahegelegt habe.
Diese Auffassung konnte den Unterausschuss bei seiner Prüfung allerdings nicht überzeugen. Die Frage, ob und inwieweit die im Rahmen des Förderprogramms verausgabten Landesmittel von rund 1 Million Euro ausreichten, die weggebrochenen Umsätze der Zulieferbetriebe durch die Eröffnung von Chancen auf neuen Absatzmärkten im Ausland zu kompensieren, blieb auch in der aktuellen Stellungnahme des Ministeriums unbeantwortet. Insofern teilt der Unterausschuss die Auffassung des Rechnungshofes, dass die Kosten für Markterkundungsreisen in Regionen, die seitens der Bergbauzulieferer als Programmbegünstigte nicht gewünscht und seitens der
Experten zudem nicht empfohlen wurden, eine Verschwendung von Steuergeldern darstellen.
Die textzifferübergreifende Frage, ob und inwieweit die bisherige Außenwirtschaftsförderung von Erfolg beschieden war, vermochte der Rechnungshof wegen fehlender Evaluierungen nicht zu beurteilen.
Die aktuell vom Wirtschaftsministerium angestoßene grundlegende Neuausrichtung, die hinsichtlich der Ziele in Übersee vorrangig eine unternehmensindividuelle Förderung zum Gegenstand hat und ansonsten primär auf den europäischen Bereich fokussiert ist, erscheint sowohl dem Rechnungshof als auch dem Ausschuss als vielversprechend.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahmen der Ministerien und unter Würdigung der vom Präsidenten des Rechnungshofes über die Verwendung der Haushaltsmittel verschiedener Titel abgegebenen Erklärungen abschließend festgestellt, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2013 von Bedeutung sein könnten.
Der Beschlussvorschlag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung des Präsidenten des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 24. April 2015 in den Räumlichkeiten des Rechnungshofes durchgeführt hat. Beanstandun