Der Minister der Finanzen hat dem Landtag mit Schreiben vom 23. März 2012 gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im Rechnungsjahr 2011 übermittelt. Da der Landtag gemäß § 37 Abs. 4 der Haushaltsordnung von den über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung den Mitgliedern des Hauses übersenden lassen.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner fünften Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Wir sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 9 und 16 der Tagesordnung, beide die Besoldungs- und Versorgungsbezüge betreffend, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, den Fiskalpakt betreffend, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall.
Zu dem Thema haben die Landtagsfraktionen von CDU und SPD mit der Drucksache 15/55 den Antrag „Fiskalpakt als gesamtstaatliche Aufgabe begreifen
Chancen nutzen und Risiken minimieren“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 15/55 als Punkt 27 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit den Punkten 17 und 18 beraten wird.
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Betreuungsgeld stoppen! (Drucksache 15/44)
Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat ihren Antrag „Betreuungsgeld stoppen!“, Drucksache 15/44, zurückgezogen.
Zu Punkt 22 der Tagesordnung, dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion „Chancen der Elektromobilität im Saarland nutzen“, haben die Landtagsfraktionen von CDU und SPD mit der Drucksache 15/58 den Antrag „Elektromobilität zur Weiterentwicklung der technologischen Kompetenz“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag als Punkt 28 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann kann ich feststellen, dass diese Drucksache einstimmig als Punkt 28 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 22 beraten wird.
Mit Schreiben vom 01. Juni 2012 hat Frau Abgeordnete Helma Kuhn-Theis mitgeteilt, dass sie mit sofortiger Wirkung auf die Ausübung ihres Mandats im saarländischen Landtag verzichtet.
Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 04. Juni 2012 mitgeteilt, dass gemäß § 40 des Landtagswahlgesetzes für die ausgeschiedene Abgeordnete Helma Kuhn-Theis Herr Stefan Palm, Losheim am See, als Listennachfolger auf dem Kreiswahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands im Wahlkreis Saarlouis in den Landtag des Saarlandes eintritt. Herr Stefan Palm hat das Mandat angenommen.
Der Wahlprüfungsausschuss des Landtages hat die Mandatsnachfolge in seiner Sitzung am 14. Juni 2012 geprüft. Gegen die Feststellung, dass Herr Abgeordneter Stefan Palm als Nachfolger für die ausgeschiedene Helma Kuhn-Theis in den Landtag eingetreten ist, hat sich kein Widerspruch erhoben.
Erhebt sich gegen die Feststellung der Landeswahlleitung und des Wahlprüfungsausschusses hier im Plenum Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte Sie, Herr Palm, zu mir heraufzukommen, damit ich Sie verpflichten kann. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich zur Verpflichtung des Abgeordneten von ihren Plätzen zu erheben.
Nach Artikel 66 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Herr Abgeordneter Stefan Palm, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. - Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
Wahl zweier Mitglieder und zweier stellvertretender Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes (Wahlvorschlag des Land- tagspräsidiums) (Drucksache 15/48)
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Herrn Ulrich André sowie der stellvertretenden Mitglieder Frau Heidrun Quack und Herrn Rainer Hoffmann abgelaufen ist. Frau Dr. Anke Morsch hat ihr Amt als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes niedergelegt. Damit ist die Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden.
Nach Artikel 96 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt. Die SPD-Landtagsfraktion hat die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Eckstein-Puhl als Mitglied, die CDU-Landtagsfraktion Herrn Rechtsanwalt Raimund Hübinger als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vorgeschlagen. Als Stellvertreter des neu zu wählenden Mitglieds Raimund Hübinger hat die CDU-Landtagsfraktion Frau Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann vorgeschlagen. Ferner hat die CDU-Landtagsfraktion Herrn Rechtsanwalt Michael Haan als Stellvertreter des ordentlichen Mitglieds Hans-Georg Warken vorgeschlagen.
Das Landtagspräsidium ist am 14. Juni 2012 übereingekommen, Ihnen diese Wahlvorschläge zu unterbreiten, die uns als Drucksache 15/48 vorliegen.
Ich darf zur Wahl noch auf Folgendes hinweisen. Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf in Raum 30 zu begeben - das ist von Ihnen aus gesehen vorne rechts -, wo Ihnen vier Wahlzettel mit Umschlag ausgehändigt werden. Die Wahlzettel sind in den Wahlkabinen auszufüllen und im Umschlag in die Urne einzuwerfen, die Urne hier vorne auf der Regierungsbank. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist. Ich darf nun Herrn Schriftführer Michael Neyses bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Ich stelle fest, dass das nicht der Fall ist. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf unter den Zuschauern sehr herzlich den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes, Herrn Prof. Dr. Roland Rixecker, begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe das Ergebnis bekannt. Zunächst einmal darf ich feststellen, dass insgesamt 48 Stimmen abgegeben wurden. Drei Abgeordnete sind entschuldigt. Frau Peter ist auf dem Weg vom Frankfurter Flughafen zu uns, Hans-Peter Kurtz und Sebastian Thul sind ebenfalls entschuldigt - sie sind dienstlich im Ausland -, sodass wir mit 48 Stimmen vollzählig sind.
Für alle Vorgeschlagenen wurden 48 Stimmen abgegeben. Ich gebe zunächst das Ergebnis für Frau Dr. Christine Ecktein-Puhl bekannt. Sie bekam 46 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Herr Raimund Hübinger erhielt 43 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und eine Stimmenthaltung. Frau Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann hat 44 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen erhalten. Für Herrn Michael Haan waren es 47 Ja-Stimmen und eine Enthaltung. Damit sind mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, was 34 wäre, alle vier vorgeschlagenen Personen sowohl als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes wie auch als Stellvertreter gewählt.
Herr Michael Haan hat mit Schreiben vom 15. Juni seine Bereitschaft erklärt, die Wahl als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes anneh
men zu wollen, dabei aber mitgeteilt, dass er sich zur heutigen Sitzung außerhalb des Landes befindet und nicht teilnehmen kann. Seine Vereidigung soll daher in der nächsten Landtagssitzung erfolgen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Frau Dr. Eckstein-Puhl, Frau Prof. Dr. MatuscheBeckmann und Herr Hübinger, da auch Sie sich vor Ihrer Wahl schriftlich bereit erklärt haben, Mitglieder beziehungsweise stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu werden, gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Wahl annehmen. Ich darf Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hauses aussprechen und bei dieser Gelegenheit auch den ausgeschiedenen Verfassungsrichtern für ihre langjährige Mitwirkung im Verfassungsgerichtshof danken.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Wir kommen zur Vereidigung. Ich bitte Frau Dr. Eckstein-Puhl, Herrn Hübinger und Frau Prof. Dr. Matusche-Beckmann zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.
Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor. Sie lautet: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. - Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Ich bitte Sie, nunmehr nacheinander die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören.
Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen.