Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 17. Landtagssitzung. Frau Ministerin Anke Rehlinger ist für die heutige Sitzung entschuldigt.
Im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit sind heute amerikanische Jugendliche des 30. Parlamentarischen Partnerschaftsprogramms der Carl-Duisberg-Gesellschaft unter Leitung von Frau Ellen Awais bei uns zu Gast. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 17. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für diese Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung. Dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion „Saarländische Unternehmen und Forschung vor staatlicher Wirtschaftsspionage durch Überwachungsprogramme wie PRISM, Tempora und XKeyScore schützen!“ ist die B 90/ GRÜNE-Landtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt nunmehr als Drucksache 15/ 588 - neu - vor.
Zu dem Thema haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/596 den Antrag „Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage vorbeugen" eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 15/ 596 als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 6 beraten wird.
Zu Punkt 7 der Tagesordnung, dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Gute und gerechte Bildung für alle von Anfang an - erfolgreiche Bildungspolitik fortsetzen“, Drucksache 15/590, hat die B 90/GRÜNELandtagsfraktion mit der Drucksache 15/597 den Antrag „Mehr Teilhabe an Bildung für alle: konsequente Umsetzung nachhaltiger Verbesserungen statt unverbindlicher Ankündigungen und Allgemeinplätze" eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/597 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass dieser Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 7 beraten wird.
Zu Punkt 8 der Tagesordnung, dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Stärkung des Tourismusstandortes Saarland - konsequente Fortsetzung der Tourismusstrategie“, Drucksache 15/591, hat die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/598 den Antrag „Tourismus als Schlüsselgeber einer ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung der Region etablieren!" eingebracht. - Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/598 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 8 beraten wird.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung besoldungsund laufbahnrechtlicher Vorschriften (Druck- sache 15/585)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 wurde im Saarland die Gemeinschaftsschule eingeführt. Das pädagogische Hauptziel dieser Gemeinschaftsschule ist eine verstärkte individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung persönlicher Lernmöglichkeiten und Lerninteressen.
Indem die Gemeinschaftsschule zu allen drei Schulabschlüssen führt - zum Hauptschulabschluss nach der Klassenstufe 9, zum mittleren Bildungsabschluss nach der Klassenstufe 10 und zum Abitur nach der Klassenstufe 13 -, hält sie die Bildungslaufbahn so lange wie möglich offen, womit ein hohes Maß an Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen erhalten bleibt. Sie bietet damit die Möglichkeit, über einen langen Zeitraum auf die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler reagieren zu können. Eines der wesentlichen Ziele der Gemeinschaftsschule ist es, auf der Grundlage gemeinsamer Lernerfahrungen das gegenseitige Verstehen, die Bereitschaft zu sozialem und verantwortungsvollem Handeln und die Fähigkeit der Zusammenarbeit von Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft zu fördern.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wird eine diesen Anforderungen adäquate Funktionsstellenstruktur an Gemeinschaftsschulen geschaffen. An allen Gemeinschaftsschulen werden mindestens drei Leitungsfunktionen eingerichtet: Leiter, ständiger Vertreter, zweiter Stellvertreter. An großen Schulen wird es zusätzlich die Funktion des Koordinators in der Schulleitung geben. Darüber hinaus sind Ämter für Koordinatoren für besondere Aufgaben und Fachkoordinatoren vorgesehen.
Ebenso wie an den bisherigen Erweiterten Realschulen und den Gesamtschulen können die Leitungs- und die sonstigen Funktionen an den Gemeinschaftsschulen unabhängig von der Laufbahnzugehörigkeit und der Lehramtsbefähigung der Lehrkraft übertragen werden. Hierzu werden in den Besoldungsgruppen A 14 bis A 16 in Abhängigkeit von der Größe der Schule im Saarländischen Besoldungsgesetz besondere Ämter eingerichtet.
Im Interesse gleicher Standards wird die Funktionsstellenstruktur der auslaufenden Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen sowie des Deutsch-Lu
xemburgischen Schengen-Lyzeums Perl an die neue Ämterstruktur der Gemeinschaftsschulen angepasst. Auch hier wird es künftig - wie in den Gemeinschaftsschulen - mindestens drei Leitungsfunktionen geben.
Den Bereich der Schulen betreffend sieht der Gesetzentwurf darüber hinaus insbesondere folgende Regelungen vor. Aus den Verpflichtungen der UNBehindertenrechtskonvention ergeben sich vielfältige Aufgabenstellungen im Bildungsbereich. Hier geht es um das wichtige Thema Inklusion. Inklusion bedeutet einfach ausgedrückt, dass jeder Mensch die Möglichkeit erhalten soll, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen, und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. Die saarländische Landesregierung misst dieser Aufgabenstellung eine hohe Bedeutung zu.
Um diesen Auftrag zu erfüllen, sieht der Gesetzentwurf daher die Schaffung des Amtes des „Landesbeauftragten für Inklusion in Schulen und Kindertageseinrichtungen“ vor. In Anbetracht der gesellschaftspolitischen Bedeutung dieser Tätigkeit und des damit verbundenen Aufgabenbereiches wird das Amt der Besoldungsgruppe A 15 zugewiesen.
Im Hinblick auf die in jüngster Zeit erfolgte Ausweitung der Aufgaben der Akademie Hochbegabung wird die bisher nach Besoldungsgruppe A 13 bewertete Funktion des stellvertretenden Leiters der Akademie nach Besoldungsgruppe A 14 angehoben. Ein wichtiges Aufgabenfeld der Akademie für hochbegabte Schülerinnen und Schüler ist die Verknüpfung von pädagogischer Praxis und psychologischer Diagnostik. Ziel ist es, das Themenfeld Begabtenförderung und Diagnostik auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse in die Lehrerbildung zu implementieren sowie Fördermaßnahmen beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu konzipieren.
Diese neuen Aufgaben werden von dem stellvertretenden Leiter der Akademie weitestgehend eigenverantwortlich wahrgenommen. Die Höherbewertung des Amtes spiegelt die gestiegenen Anforderungen und Verantwortlichkeiten dieses Amtes wider.
In den vergangenen Jahren wurde die Lehrerausbildung mit dem Ziel weiterentwickelt, eine stärkere Binnendifferenzierung im Unterricht im Sinne einer individuellen Förderung sowie eine größere Diagnosefähigkeit und Methodenkompetenz der Lehrkräfte zu bilden. Lehrerinnen und Lehrer sollen stärker dazu befähigt werden, Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Arbeiten zu motivieren, sie dabei adäquat zu begleiten und individuell zu fördern. Dies erfordert eine Ausweitung entsprechender Fortbildungsangebote an den Fortbildungsinstituten, insbe
sondere am Landesinstitut für Pädagogik und Medien. Um diese anspruchsvollen Aufgaben realisieren zu können, bedarf es hoch qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Landesinstitut für Pädagogik und Medien. Die Rekrutierung entsprechender Fortbildungskräfte gelingt nicht dauerhaft über Stundenabordnungen, sondern bedarf einer attraktiven Funktionsstellenstruktur des Landesinstituts.
Zur Umsetzung dieses Zieles werden im saarländischen Besoldungsgesetz in den Besoldungsgruppen A 13, A 14 und A 15 Beförderungsämter für Fachbereichsleiter sowie stellvertretende Fachbereichsleiter geschaffen oder vorhandene Ämter in der Wertigkeit angehoben und so an die neue Funktionsstellenstruktur angepasst.
Neben diesen Regelungen, die den Bereich der Schulen sowie der Lehreraus- und -fortbildung betreffen, enthält der Gesetzentwurf weitere Änderungen auf dem Gebiet des Besoldungsrechts, von denen ich im Folgenden einige skizzieren möchte. Mit diesem Entwurf wird einem Regelungserfordernis entsprochen, das sich hinsichtlich des einfachen Justizwachtmeisterdienstes ergeben hat. Das Eingangsamt des einfachen Justizwachtmeisterdienstes ist besoldungsrechtlich in A 3 ausgewiesen. Im Laufe der Jahre haben die Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes ständig zugenommen. Insbesondere hat sich die Sicherheitslage für Justizorgane und Justizeinrichtungen aus unserer Sicht verschärft. Zur Abwehr der drohenden Gefahren ist vornehmlich der Justizwachtmeisterdienst berufen, dem der Sitzungs-, der Ordnungs- und der Vorführdienst obliegt. Im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen ist die derzeitige Einstufung des Eingangsamtes dieser Laufbahn nicht mehr angemessen. Mit diesem Gesetzentwurf erfolgt daher eine Anhebung des Eingangsamtes der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes nach Besoldungsgruppe A 4.
Mit dem Gesetzentwurf werden schließlich gesetzgeberische Folgerungen aus höchstrichterlichen Entscheidungen zum Besoldungsrecht gezogen. Mit Beschluss vom 19. Juni 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die unterschiedliche Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Vergleich zur Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag seit dem 01. August 2001 eine mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung darstellt. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber, rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft am 01. August 2001 eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die allen Beamtinnen und Beamten, die ihre Ansprüche auf Familienzuschlag zeitnah geltend gemacht haben, einen Anspruch auf Nachzahlung des Familienzuschlages ab dem Zeitpunkt seiner erstmaligen Beanspruchung einräumt.
Durch Artikel 4 des vorliegenden Gesetzentwurfes wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für den Bereich des Saarlandes umgesetzt. Nach den beiden Schritten, die im Saarland bereits zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Bereich des öffentlichen Dienstrechts vorgenommen wurden, ist damit die vollständige Gleichstellung mit Verheirateten verwirklicht.
Gesetzgeberische Folgerungen werden auch gezogen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011 zur Zulässigkeit der sogenannten gebündelten Dienstpostenbewertung. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die besoldungsrechtlichen Bestimmungen eine spitze Bewertung jedes einzelnen Dienstpostens verlangen würden, eine Bündelung von Dienstposten somit nicht zulässig sei. Da eine konkrete spitze Bewertung jedes einzelnen Dienstpostens unter verwaltungsorganisatorischen Gesichtspunkten in vielen Fällen jedoch nicht praktikabel ist und eine moderne, leistungsfähige und innovative Verwaltung keine statische Größe ist, sondern flexibel auf Veränderungen reagieren muss, wird in den §§ 18 und 25 des in Landesrecht übergeleiteten Bundesbesoldungsgesetzes eine den Bedürfnissen der Verwaltungspraxis entsprechende Klarstellung zur Zulässigkeit der Bündelung von Dienstposten vorgenommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss zu überweisen. - Ich danke Ihnen.
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Barbara Spaniol.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es unter anderem auch um die Schaffung einer angemessenen Ämterstruktur für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben an der neuen Gemeinschaftsschule. Wir sind noch in der Ersten Lesung und brauchen heute keine endlose Debatte zu führen. Dennoch möchte ich einige Punkte ansprechen. Weil es auch um Gleichwertigkeit, um Augenhöhe, um Gemeinschaftsschule und Gymnasium geht, ist das schon eine Rede wert.
Eine Gleichstellung der auslaufenden Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen gegenüber den Gymnasien ist längst überfällig, auch im Hinblick auf die Funktionsstellenstruktur, um die es in diesem Entwurf geht. Schon 2009 gab es hierzu Vorschläge einer Arbeitsgruppe aus dem Ministerium. Es ist an
der Zeit und längst überfällig, dass hier etwas passiert, dass das umgesetzt wird, dass zumindest erste Schritte erfolgen, damit die neuen Gemeinschaftsschulen wirklich als gleichwertige Säule auch gleichwertige Strukturen, nämlich Funktionsstellen, erhalten.
Das Ergebnis können wir in circa acht Jahren sehen, wenn alle Funktionen, unter anderem die Koordinatoren, an den Gemeinschaftsschulen installiert sind. Aber selbst dann wird noch nicht das Funktionsstellenniveau der Gymnasien erreicht sein, und das ist eben der Knackpunkt. Diese bekommen nämlich meines Wissens ein Volumen von derzeit um die 47 Prozent der A 14-, A 15- und A 16-Stellen im Haushalt, und die Gemeinschaftsschulen nur circa 14 Prozent. Also auch hier sind wir von Augenhöhe und echter Gleichwertigkeit noch weit entfernt.
Ein weiterer Punkt, den ich herausgreifen möchte, ist die explizite Bezeichnung Didaktikleitung A 15 oder A 14 wie an den auslaufenden Gesamtschulen. Sie taucht in Ihrem Entwurf so nicht mehr auf, Sie können mich gerne korrigieren. Aber wir finden es schade, weil gerade die Stelle der Didaktikleitung in der Gemeinschaftsschule eine tragende Rolle einnimmt.
Ein nächster Punkt ist die neue Bezeichnung Koordinator in der Schulleitung an einer Gemeinschaftsschule. Da stellt sich die Frage, was dieser denn genau koordiniert. Man wird sich von den Stellenausschreibungen überraschen lassen müssen. Wir sind auch gespannt, was Ihre Ausführungen hierzu ergeben werden beziehungsweise was in der Anhörung diskutiert wird.
Noch eine positive Bewertung aus unserer Sicht. Die Anzahl von vier Schulleitungsmitgliedern bleibt bei Schulen mit mehr als 360 Schülern erhalten, wie ich das gesehen habe. Gerade für die kleineren auslaufenden ERS ist die Erweiterung auf mindestens drei Schulleitungsmitglieder ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung; die Ministerin hat das eben auch angesprochen. Bezüglich der neuen Stellen - Koordinatoren für besondere Aufgaben in A 14 und Fachkoordinatoren in A 13 - bleibt offen, wie viele Stellen tatsächlich im Laufe der Jahre geschaffen beziehungsweise besetzt werden.
Herr Pauluhn, ganz ruhig, ich bin wirklich gnädig mit Ihnen. Wir sind in der Ersten Lesung und ich wollte es eigentlich nicht ansprechen, werde es aber nun doch tun. Es gibt schon eine eklatante Ungleichbehandlung in der Pflichtstundenverordnung. Die Gymnasien erhalten im Vergleich zu Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mehr als doppelt so viele Schuldeputate. Gerade in der heterogenen Gemeinschaftsschule werden aber zusätzliche Deputate für Schulentwicklung, Förderkonzepte und dergleichen
dringend benötigt. Also auch hier ist eine Anpassung an das erforderlich, was dringend gebraucht wird.
Noch ein Kritikpunkt zum Schluss. Die neuen Fachkoordinatoren an Gemeinschaftsschulen werden mit A 13 Z bezahlt. Das stellt nach unserer Auffassung für Realschullehrer und vor allem Gymnasiallehrer wenig Anreiz dar, eine Funktion dieser Art zu übernehmen. Es ist fast zu befürchten, dass bei diesen Stellen auch die Bewerberlage recht dünn sein wird. Im Vergleich zu den Gymnasien ist dies ebenfalls nicht als gleichwertig zu betrachten. Deshalb sollten Sie auch diese Stellen mit der A 14 höher ausweisen. Nur so kann man wirklich davon ausgehen, dass sich Lehrer aller Lehrämter für diese Stellen interessieren und sich genügend Lehrer bewerben, um eine qualitative Auswahl treffen zu können.
Kolleginnen und Kollegen, alles in allem steht fest, dass der vorliegende Entwurf ein Kompromiss ist. Wir begrüßen, dass nach Jahren in diesen Fragen endlich Bewegung in die Sache gekommen ist. Aber es ist noch lange nicht das, was wir uns in Sachen Augenhöhe mit den Gymnasien wünschen. Es sind immerhin erste Schritte, die wir würdigen wollen. Gerade die ehemaligen Erweiterten Realschulen werden davon profitieren. Alles Weitere wird hoffentlich im Rahmen der Lesung und Anhörung noch korrigiert werden können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Spaniol hat auf den wesentlichen Punkt dieses Gesetzentwurfes rekurriert. Es geht um eine angemessene Funktionsstellenstruktur für die Gemeinschaftsschulen und für die auslaufenden Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen. Tatsächlich geht es hier um eine langjährige Forderung sowohl der Lehrerverbände als auch der entsprechenden Schulen und ebenfalls um die künftige Gleichwertigkeit zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen.
Schon im Jahr 2009 hat es eine Arbeitsgruppe unter der damaligen Kultusministerin und heutigen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer mit den zuständigen Personalräten und den Lehrerverbänden gegeben. Dieser Gesetzentwurf, den wir heute vorliegen haben, bildet die damals einvernehmlich vorgeschlagene Funktionsstellenstruktur nahezu eins zu eins mit unwesentlichen Veränderungen in Details ab. Dazu gehört insbesondere, dass wir an jeder Schule eine Leitung haben, die aus drei Personen besteht. Dort, wo eine Oberstufe vorhanden ist,