Monika Bachmann

Appearances

15/2 15/4 15/7 15/10 15/14 15/16 15/17 15/18 15/20 15/21 15/24 15/25 15/26 15/28 15/29 15/30 15/31 15/32 15/33 15/34 15/35 15/37 15/38 15/40 15/41 15/42 15/43 15/44 15/45 15/48 15/49 15/50 15/51 15/54 15/57

Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Mitglieder des Landesjugendringes! Nachdem die Wahlreden alle gehalten sind, will ich versuchen, direkt auf das Thema zurückzukommen. Es ist das Recht einer jeder Fraktion, Anträge einzureichen. Der Antrag, der heute von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und den PIRATEN eingereicht wurde, befasst sich mit dem Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen. Er will dieses auf 16 Jahre absenken und ist nicht zum ersten Mal eingereicht worden.
Ich habe mich gefragt: Ist dieser Antrag mit seinem Inhalt überhaupt dafür geeignet, die Interessen der Jugendlichen an demokratischer Meinungsbildung zu stärken und vor allen Dingen, wie Sie es gesagt haben, Frau Freigang, die Parteiverdrossenheit zu verhindern? Meine Antwort ist: Nein. Ich will das auch begründen. Die Absenkung des Wahlalters alleine reicht nicht aus, um Jugendliche zu motivieren und an die Politik und das Wahlverhalten heranzu
führen. Die Reife eines 16-Jährigen oder einer 16Jährigen kann individuell - wie auch bei uns Erwachsenen - sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Wir alle wissen, wie leicht Menschen und insbesondere auch Jugendliche zu manipulieren sind, vor allem auch dann, wenn die Schule die Jugendlichen bisher unzulänglich auf eine Absenkung des Wahlalters vorbereitet hat.
Es gibt Gott sei Dank Studien darüber. Eine Studie der Universität Hohenheim kam im vergangenen Jahr zu einem Ergebnis, das ich Ihnen vorstellen möchte. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass viele Jugendliche in dem Alter gar nicht wissen, worum es bei der Wahl eigentlich geht.
Das sagt die Studie. - Sie verstehen Politikerreden nicht. Lieber Sebastian Thul, da müssen wir uns fragen, warum die Leute uns nicht mehr verstehen.
Wir müssen uns fragen: Warum versteht uns der Jugendliche nicht, warum versteht uns der Dreißig-, Vierzig-, Fünfzig-, Siebzig-, Achtzig- und Neunzigjährige nicht mehr? Das müssen wir klären, wenn wir vom Herabsetzen des Wahlalters reden. Die Jugendlichen verstehen weder die Politikreden - so die Studie - noch verstehen sie den Begriff "Opposition". Also müssen wir Aufklärungsarbeit leisten, das als allererstes.
Die Absenkung des Wahlalters ist aus meiner Sicht auch deshalb abzulehnen, weil sie ihr Ziel, die Steigerung der Wahlbeteiligung bei jungen Wählern, verfehlt. Auch das zeigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern. Die Ergebnisse liegen vor: Weder gehen 16- und 17-Jährige mehr wählen, noch gehen die jungen Erwachsenen häufiger zur Wahl, wenn sie einmal das Wahlrecht mit 16 hatten. Das ist alles nachzulesen.
Lassen Sie mich aber noch etwas hinzufügen, was Sie bedenken sollten, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wenn Sie fordern, auch im Bundesrat darauf hinzuwirken, das Wahlalter bei Bundestagswahlen abzusenken, erinnere ich Sie an das, was Petra Fretter Ihnen schon vorgetragen hat: Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten sind aus gutem Grund miteinander verkoppelt. Erst mit 18 Jahren haben junge Menschen die alleinige Verantwortung für ihr Leben. Alles Weitere haben die Vorredner längst aufgeführt. Würde man das Wahlalter bei Bundestags- beziehungsweise Landtagswahlen absenken, so verlöre dieses Schutzrecht seinen bisherigen Stellenwert, der ihm als einzigem Akt in einer repräsentativen Demokratie letztendlich zukommt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich meine, Wahlrecht und Wählbarkeit sollen miteinander ein
hergehen. In der Diskussion um die Senkung des Wahlalters stellt sich die Frage, ob verschiedene Bewertungsmaßstäbe für das Wahlrecht zugrunde gelegt werden sollten. - Wenn man sich mit dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschäftigt, wäre es unheimlich anständig, wenn der Fraktionsvorsitzende nicht so laut telefonieren würde, dass er nicht versteht, was ich sagen will und wie die Diskussion läuft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen, anstatt das Wahlalter zu senken, eine qualifizierte Integration von jungen Leuten in die Politik. Da sind wir uns einig. Das wollen wir alle. Wir wollen, dass Jugendliche uns verstehen. Wir wollen, dass ältere Menschen uns verstehen. Und wir wollen, dass 50-Jährige uns verstehen. Vielleicht sollten wir uns einmal angewöhnen, unsere Reden so zu gestalten, dass man uns auch versteht, Begriffe zu verwenden, die die Menschen draußen auch verstehen, und nicht Begriffe benutzen, bei denen draußen kein Mensch weiß, wovon wir überhaupt reden.
Wenn aber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier in ihrem Antrag fordern, das Wahlalter für die Kommunalwahlen zu senken, dann bin ich der Meinung, Hubert Ulrich, wir sollten insbesondere gerade die Kommunalwahl nicht als Spielwiese für derartige Experimente benutzen. Eine Absenkung des Wahlalters nur für die Kommunalwahlen würde den Eindruck erwecken, dass diese nicht so wichtig sind.
Das Gegenteil ist der Fall. Die Politik, die vor Ort von unseren Gemeinden und Stadträten gemacht wird, das ist die richtige Antwort und das ist die Basis für unsere Politik, die wir hier im Land machen bis nach Berlin.
Nein, ich werde das nicht zulassen. Er kann das nachher fragen. Er hat die ganze Zeit telefoniert oder war nicht im Raum.
Nein.
Hinzu kommt, dass in den Ländern, in denen das Wahlalter auf kommunaler Ebene bereits gesenkt wurde - auch das können Sie ja nachlesen -, keine wesentliche Steigerung der Wahlbeteiligung festzustellen ist. Oder behaupten Sie das Gegenteil? BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert eine Abänderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes dahingehend, dass auf kommunaler Ebene verpflichtend Jugendbeiräte eingerichtet werden und die Beteiligung Jugendlicher an allen sie betreffenden Entscheidungen in der Gemeinde verpflichtend werden soll.
Dazu kann ich nur sagen - vielleicht haben Sie es noch nicht gewusst -, wir haben in diesem Haus 1997, also vor 20 Jahren, im saarländischen KSVG die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Kann-Bestimmung festgeschrieben. 20 Jahre ist das her. Mit einer Änderung in eine gesetzliche Beteiligungspflicht und der Einführung einer festgelegten Form von Jugendarbeit kann für sich alleine genommen keine Verbesserung der Beteiligung Jugendlicher erreicht werden. Bestenfalls hat man durch Mitwirkung von privilegierten und bildungsnahen Jugendlichen eine Alibibeteiligung geschaffen. Das wollen wir mit Sicherheit nicht. Weniger privilegierte oder benachteiligte Jugendliche werden sich durch ein gesetzlich verankertes Recht auf Beteiligung nicht gewinnen lassen. Wir müssen das interessant machen. Wir müssen Politik interessant machen und wir müssen verständlich sein. Vielmehr besteht sogar die Gefahr, dass sie noch weniger wahrgenommen werden, weil sie nicht öffentlich in den Beteiligungsgremien in Erscheinung treten oder sich äußern dürfen. Das ist nämlich die Wahrheit.
Gerade bei der Thematik gesetzliche Änderungen für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist also aus meiner Sicht zu betonen, dass diese sich nur durch positive Wirkung entfalten kann. Sie muss durch vielfältige zielgruppenorientierte und sozialpädagogisch begleitete Maßnahmen - lieber Sebastin Thul, da stimme ich zu - im Rahmen von Jugendarbeit, im Rahmen von Jugendbildungsarbeit, ergänzt werden.
Was müssen wir also tun? Viele Reden halten? Das bringt uns auch keine jungen Wähler. Das bringt uns auch keine interessierten Jugendlichen, die mit uns gerne wie alle Parteien, die hier sind, Politik machen würden. Ich sage, wir müssen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ohne gesetzliche Änderungen fördern, indem wir stärkere Anreize für wirklich kreative Projekte in diesem Bereich schaffen.
Mein Haus hat dazu einen Weg gewählt. Kinderund Jugendbeteiligung wird künftig stärker als bisher gefördert werden. Zu diesem Zweck hat mein Haus gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk den
„Länderfonds Saarland für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ initiiert. Die Fördersumme für dieses Jahr ist 20.000 Euro. Es werden sowohl innovative Projekte mit beispielhafter Wirkung gefördert als auch Grundlagenprojekte, die beteiligungsorientierte Arbeitsformen erproben, auch der Landesjugendring. Wie oft bin ich in diesem Hause und überreiche die Schecks, wenn es innovative und gute Projekte sind. Gerade im Landesjugendring vereinen sich die Jugendlichen von vielen Organisationen, um letztendlich ihre Jugend- und Kinderprojekte dort vorzustellen.
Ein entsprechender Förderfonds kann Fachkräfte und Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit aus meiner Sicht motivieren, sich kreativ mit der Thematik, egal welche, auseinanderzusetzen und vor allen Dingen neue Projekte auszuarbeiten, die durch den Länderfonds Saarland unterstützt werden. Das kann ich natürlich nur machen - das müssten Sie eigentlich wissen -, weil Sie, die Abgeordneten, den Haushalt verabschieden und weil Sie mir diese Gelder zur Verfügung gestellt haben.
Die saarländischen Kinder- und Jugendverbände, die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die Kommunen sind aufgefordert, Anträge zu stellen. Gewünscht ist, dass die Projekte Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten einbeziehen und altersgemäße Mitwirkung auch für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche möglich machen. Die Einzelheiten werden dazu in Kürze, in wenigen Tagen, auch der Öffentlichkeit vorgestellt. Die interessierten jungen Menschen müssen auch und gerade in einer älter werdenden Gesellschaft von der Politik angemessen berücksichtigt werden.
Deshalb sage ich, konkrete Maßnahmen sind wichtig. Viel Gerede hilft den Jugendlichen auch nichts. Es werden einzelne mit uns aufstehen und sagen, wir wollen das, und andere werden sich nicht angesprochen fühlen. Deshalb ist es die Aufgabe von uns, den politischen Parteien, junge Menschen zum Engagement einzuladen. Dazu sind wir bereit. Deshalb würde ich Sie gerne alle dazu einladen.
Erstens, ich habe mich nicht lustig gemacht. Zweitens, ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich mich in Ihrer Abwesenheit lustig gemacht hätte, weil ich das ernst nehme. Ich habe Ihnen drittens Studien von Universitäten und anderen Bundesländern vorgelegt, in denen sich eben zeigt - wie ich es Ihnen dargestellt habe -, dass leider Gottes auch dort der Gang zur Wahlurne nicht größer war als in anderen Bundesländern, wo es das nicht gibt.
Aus diesem Grund sage ich Ihnen, ich spreche mich dagegen aus, weil ich der Meinung bin, wir müssten uns verständlich machen, wir müssten die jungen Leute anlocken. Die jungen Leute bestimmen unsere Zukunft, aber nicht durch ein Wahlrecht mit 14, 15 oder 16, vielmehr müssen wir verständlicher reden und genau zu diesem Zeitpunkt auch die Initiative ergreifen.
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Gerhard Ballas, herzlichen Dank für Ihr Kommen. Ich darf herzliche Grüße an den ganzen Beirat ausrichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde lügen, wenn ich sagen würde, ich freue mich nicht, dass wir heute diesen gemeinsam Antrag vorlegen. In den zurückliegenden 20 Jahren hat sich so einiges getan. Plötzlich war vielen Menschen klar, dass die Gesellschaft immer älter wird. Alter bedeutet aber nicht gleich Pflegebedürftigkeit, sondern es gibt ältere Menschen, die richtig agil sind, die richtig in der Gesellschaft tätig sind und die gut unterwegs sind in der Politik, in den Vereinen und überall dort, wo sie gebraucht werden. Deshalb war es gut so, dass in den letzten 20 Jahren von uns allen tiefgreifende Veränderungen in der Seniorenpolitik erarbeitet wurden.
Es wurde und wird bis zum heutigen Tag eine moderne Seniorenpolitik erarbeitet. Liebe Frau Freigang, ich gebe Ihnen aber durchaus recht, dass noch viele andere Formen überlegt werden müssen, wie in der Zukunft nicht nur die älteren Menschen leben, sondern wie in der Zukunft Alt und Jung unter einem Dach zusammenwohnen. Dafür gibt es schon gute Beispiele. Wissenschaft, Politik und Gesellschaft erkennen den enormen Bedeutungszuwachs der älteren Generation. Sie fordern deren Wissen ein und wollen diese Menschen in ihren Unternehmen, in den Vereinen weiter fördern. Sie brauchen auch den Rat dieser älteren Menschen.
Wir haben im Saarland bis zum Jahr 2025, was ja nicht mehr so weit hin ist, einen Zuwachs an älteren Menschen von 28 Prozent. Das ist schon etwas. Insoweit müssen wir uns darauf einstellen. Wir müssen auch wissen, dass die Babyboomer-Generation in die Nacherwerbsphase kommt. Wir müssen uns einstellen auf ein verändertes Selbstverständnis älterer Menschen hinsichtlich einer zunehmenden Bereitschaft, sich gesellschaftlich zu engagieren. Wir stellen auch Folgendes fest: Im Jahr 2014 zählten die 60- bis 75-Jährigen erstmals zur engagiertesten Altersgruppe im Land. Das hat die damalige Nachfrage ergeben.
Diese Entwicklung fand ihren Ausdruck beispielsweise in der Erarbeitung der drei Landesseniorenpläne. Frau Abgeordnete Heib hat es eben dargestellt. Lieber Gerhard Ballas, vor diesem Hintergrund haben sich Arbeit und Aufgaben des Landesseniorenbeirates verändert und werden sich auch weiterhin verändern. Er wird neue Ideen haben müssen, er wird fordern müssen, er muss sich mit den Kommunen, mit den Kommunalvertretern vor Ort auf diese Arbeit einstellen. Vor allen Dingen ist er aber bereit, in dieser Situation neue Wege zu gehen. Das weiß ich,
weil wir in einem ständigen Dialog sind und weil sich die älteren Männer und Frauen vor Ort in den Gemeinden sehr stark engagieren.
Vor allem im Bewusstsein des veränderten Selbstverständnisses älterer Menschen, die nicht von der Politik verwaltet werden wollen, sondern ihr eigenes Leben leben wollen und sagen wollen, wie es ist, wenn man etwas älter geworden ist, sind Rahmenbedingungen gefragt, die aktives Altern ermöglichen. Dazu gehört beispielsweise die Realisierung des im Januar 2017 von uns gestarteten landesweiten Seniorenlotsennetzwerks als Bestandteil der Sozialplanung in der Seniorenhilfe. Unser Landesprogramm, das jetzt in die Gänge gekommen ist, war von mir so gewünscht, das darf ich sagen, weil ich es als ehemalige Kommunale, als Landrätin schon umgesetzt hatte. Man kann damit Personen in die Häuser schicken, was auch gewünscht war, damit Menschen, die einfach nicht mehr so gut zu Fuß sind, die zwar gut wohnen, die aber nicht mehr gut rausgehen können, nicht vereinsamen. Diese Seniorenlotsen kann man, was von uns mitfinanziert wird, in die Kommunen schicken. Sie sollen in den Gemeinden und in den Ortsteilen sein, damit ihre Hilfe abgerufen werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe nun einige Beispiele dafür, was für die Senioren getan worden ist. In Kooperation mit der Landesmedienanstalt haben wir die virtuellen Mehrgenerationenhäuser geschaffen. Sie wurden 2016 in vier Modellkommunen eingerichtet. Da ist zum Beispiel das Onlinerland in Saarbrücken, über das wir heute Morgen schon gesprochen haben. Als wir das Projekt gestartet haben, dachten wir zunächst, wir müssten die älteren Menschen, die teilnehmen wollen, erst noch suchen. Dem war aber nicht so, wir hatten nicht genügend Plätze, nicht genug Tablets, die wir an diese Menschen ausgeben konnten, damit sie sich fit machen können, um mit ihrer Verwandtschaft, den Kindern, die vielleicht weit weg wohnen, zu kommunizieren, damit sie scypen oder E-Mails und so weiter schreiben können.
Wir haben aber nicht nur die virtuellen Mehrgenerationenhäuser, sondern wir alle haben für die Mehrgenerationenhäuser gekämpft, deren Weiterfinanzierung damals Gott sei Dank in Perl auf der Jugendund Familienministerkonferenz von der zuständigen Ministerin Schwesig, den Familienministern und mir als Ausrichterin beschlossen wurde. Wir haben in diesem Land acht Generationenhäuser. Herr Ballas und ich hatten letzten Sonntag bei einer Veranstaltung die große Freude, gemeinsam das neunte Mehrgenerationenhaus anzukündigen. Und es war erkennbar, wie die Menschen mitgehen. Wir haben vor etwa 200 Menschen gesessen und es angekündigt, da ist der Grundschulrektor aufgestanden, hat sich vorgestellt und gesagt: Ich würde gerne mit
meinen Grundschulkindern mitmachen. Die älteren Menschen aus dem Mehrgenerationenhaus können den Kindern zum Beispiel etwas vorlesen. Es kommt aber auch von den Kindern etwas zurück, die Älteren und Jüngeren können sich unterhalten, miteinander kommunizieren. Es waren Leute da, die sagten: Ja, meine Mutter hat mir gesagt, sie wolle gerne Häkel- oder Strickkurse anbieten. Vieles andere mehr wurde genannt. Wir haben auch gehört, dass man dort gerne im wissenschaftlichen Bereich unterwegs sein möchte. Die virtuellen Mehrgenerationenhäuser wie auch die Mehrgenerationenhäuser an sich sind also ein ganz wichtiges und auch finanziertes Modell, das der älteren Generation zur Verfügung steht.
Wir haben aber auch seit geraumer Zeit die Seniorensicherheitsberater. Diese Sicherheitsberater sind unterwegs, um die älteren Menschen in Richtung Prävention zu beraten, wie sie sich zuhause verhalten müssen, um mehr Sicherheit zu haben. Auch dies ist ein Programm, das die Landesregierung nicht nur finanziell unterstützt. Hier bin ich jedem Einzelnen von Ihnen dankbar, dass Sie das mit nach außen tragen.
Wir haben die Seniorenbeiräte in den Kommunen, immer noch nicht in allen 52, aber auch da sind wir ehrgeizig unterwegs und fordern das immer wieder ein. Wir wollen auch, dass die Senioren in den Kommunalparlamenten gehört werden. Wir wollen, dass sie dort nicht nur gehört werden, sondern dass sie auch mitreden können, dass sie Ansprechpartner sind.
In dieser Legislaturperiode, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat der Landtag des Saarlandes - ein Beschluss von 2014 - auf Initiative des Landesseniorenbeirates und meines Ministeriums im Rahmen einer Änderung des KSVG die Einrichtung von Beiräten für ältere Menschen, alternativ die Einsetzung von Seniorenbeauftragten, als Soll-Bestimmung aufgenommen. Diese Änderung hat mit dazu beigetragen, dass es im Saarland aktuell 20 Seniorenbeiräte und 33 Seniorenbeauftragte gibt.
Deshalb möchte ich festhalten: Wir haben in den letzten 20 Jahren alle gemeinsam vieles geleistet. Wir haben aber noch vieles vor uns und wir müssen die Maßnahmen immer wieder aktualisieren. Wir müssen die saarländische Seniorenpolitik, die von der Anzahl der betroffenen Menschen her ja immer wichtiger wird, modern aufstellen. Deswegen ist mein Ministerium auch in diesem Jahr unterwegs, um den Film einer meiner Vorgängerinnen Sputnik Moment vorzustellen, der deutlich macht, wie gut es ist, älter zu werden und fit zu bleiben, der deutlich macht, wie man auch noch mit 80 seine Frau/seinen Mann stehen kann. Wir werden aber auch noch eine Filmwoche veranstalten, wir werden genauso wie die rheinland-pfälzischen Kollegen in allen Landkrei
sen unterwegs sein, und ich bin mir sicher, dass dann auch die jeweiligen Abgeordneten mit vor Ort sein werden.
Wir wollen alle gemeinsam Mut machen. Dabei brauchen wir natürlich die Fachleute. Die Fachleute, lieber Gerhard Ballas, das sind Sie, das sind Ihre Frauen und Männer, die tagtäglich unterwegs sind und im Landesseniorenbeirat ihre Arbeit leisten. Dafür darf ich Danke schön sagen. Auch dem Parlament darf ich ein herzliches Dankeschön sagen für die finanziellen Mittel, die Sie meinem Ministerium für diese Aufgabe immer wieder zur Verfügung stellen. Ich darf Danke sagen im Namen all der Menschen, die uns vor Ort brauchen, denen man mit vielen Ideen Hilfestellung geben kann, Ideen, die der Landesseniorenbeirat hat und die manchmal gar kein Geld kosten; da geht es oft nur um den guten Willen, das man rausgeht und sagt: Genau so muss es sein.
Aber eines dürfen wir nicht. Wir dürfen die Menschen, die zuhause sind, nicht vergessen. Wir dürfen auch nicht diejenigen vergessen, die in verschämter Armut leben, die nicht zum Sozialamt gehen und sich nichts mehr leisten können, die aber auch ein Recht darauf haben, an dieser Gesellschaft teilzuhaben. Das ist unser aller Aufgabe. - Deshalb Ihnen allen ein herzliches Danke schön für den gemeinsamen Antrag.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung durch das Erste Pflegestärkungsgesetz werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz zum 01. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbe
griff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Damit erhalten erstmals alle pflegebedürftigen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig davon, ob ihre Pflegebedürftigkeit durch körperliche Einschränkungen, kognitiv oder psychisch bedingt ist.
Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch im Recht der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und im Bundesversorgungsgesetz eingeführt werden. Des Weiteren soll die Pflege vor Ort gestärkt werden.
Diese gesetzliche Neuregelung erfordert einen nicht unerheblichen Umsetzungs- und Anpassungsbedarf auf landesrechtlicher Ebene, der natürlich auch das saarländische Blindheitshilfegesetz nicht ausnimmt. Der Anpassungsbedarf im Bereich der Blindheitshilfe rührt daher, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff die Pflegesituation pflegebedürftiger Menschen künftig in fünf Pflegegraden statt in bisher drei Pflegestufen abbildet. Unsere Blindheitshilferegelungen nehmen jedoch bei der Anrechnung von Pflegeversicherungsleistungen auf die Blindheitshilfe noch auf die Einteilung in drei Pflegestufen Bezug.
Der Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode des Landtages des Saarlandes beinhaltet, dass das Landesblindengeld in der bisherigen Form beibehalten wird. Bei der vorliegenden Anpassung des saarländischen Blindheitshilfegesetzes haben wir daher auf der Basis des geltenden Koalitionsvertrages einen Weg gewählt, der die Verbesserungen im Bereich der häuslichen Pflege auch und gerade blinden Menschen, die gleichzeitig Leistungen der Pflegeversicherung und der Blindheitshilfe beziehen, grundsätzlich in voller Höhe zukommen lässt.
Meine Damen und Herren, im Saarland leben zurzeit 1.434 Personen, denen Blindheitshilfe gewährt wird. Darunter befinden sich 488 Personen, die gleichzeitig Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Ihnen soll die Blindheitshilfe auch künftig in bisheriger Höhe ausbezahlt werden. Der Status quo wird damit beibehalten und es wird keine Verschlechterung geben. Dies ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sichergestellt.
Bei den Änderungen des Blindheitshilfegesetzes haben wir es auch geschafft, die Interessen des Landeshaushalts im Auge zu behalten, und dafür gesorgt, dass die vorgesehenen Änderungen für den Landeshaushalt kostenneutral sind. Aus diesem Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die Änderung von drei Gesetzen und die Aufhebung einer Verordnung.
Mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und der Aufhebung der Verordnung über die Beiräte für Sozialhilfe und die Beteiligung sozial erfahrener Dritter beim Widerspruchsverfahren wollen wir veraltete Vorschriften aufheben beziehungsweise ändern und damit zur Entbürokratisierung und Deregulierung beitragen. Nach der Vorschrift des § 116 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind vor dem Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften im Sozialhilfebereich und vor dem Erlass eines Widerspruchsbescheides bei der Sozialhilfe sozial erfahrene Dritte zu beteiligen, soweit Landesrecht nichts Abweichendes bestimmt.
Allgemeine Verwaltungsvorschriften werden im Sozialhilfebereich kaum noch erlassen. Wie in zwei Dritteln der Bundesländer bereits erfolgt, soll deshalb von der Öffnungsklausel in § 116 SGB XII Gebrauch gemacht werden und die Anhörung sozial erfahrener Dritter vor dem Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften künftig entfallen.
Die zu dieser Anhörung gebildeten Beiräte für Sozialhilfe bei den örtlichen Sozialhilfeträgern und der Landesbeirat für Sozialhilfe sind nicht mehr erforderlich. Die von ihrem Inhalt her noch aus den Sechzigerjahren stammenden Vorschriften zur Berufung der Gremien können aufgehoben werden. Der Landesbeirat für Sozialhilfe hat in den letzten zehn Jahren nicht mehr und die Beiräte für Sozialhilfe haben in der Regel lediglich einmal während ihrer fünfjährigen Amtszeit, zur konstituierenden Sitzung, getagt.
Darüber hinaus soll die Entscheidung, ob vor dem Erlass eines Widerspruchsbescheides zur Sozialhilfe sozial erfahrene Dritte beratend zu beteiligen sind, künftig dem Träger der Sozialhilfe obliegen; dies kommt den unterschiedlichen Anliegen der Sozialhilfeträger entgegen. Auch diese Möglichkeit, durch Landesrecht von den Vorgaben des § 116 SGB XII abzuweichen, haben zwei Drittel der Bundesländer bereits genutzt. Die zwingende beratende Beteiligung sozial erfahrener Dritter existiert nur im Rechtsbereich der Sozialhilfe. Sie führt in vielen Fällen zu Verfahrensverzögerungen, ist verwaltungs- und zeitaufwendig und verbessert, wie in der Begründung erläutert, die Rechtsposition der Betroffenen nicht.
Das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder von Kommissionen und Ausschüssen soll geändert werden, weil der Landesbeirat für Sozialhilfe nicht mehr berufen wird und deshalb in der Anlage zu diesem Gesetz gestrichen werden kann.
Im Gesetz zur Regelung des finanziellen Ausgleichs für die Neuordnung der Trägerschaft der Sozialhilfe sind folgende Änderungen erforderlich: Aufgrund der Neuzuordnung von Aufgaben zum überörtlichen Sozialhilfeträger und den örtlichen Sozialhilfeträgern im Jahr 2004 hat das Land den örtlichen Sozialhilfeträgern als Ausgleich Finanzzuweisungen, unter anderem für Grundsicherungsleistungen für pflegebedürftige Personen ab 65 Jahren in vollstationären Pflegeeinrichtungen, gewährt. Durch die vollständige Übernahme der Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung durch den Bund ab dem Jahr 2014 ist die Grundlage für die vom Land gewährte Ausgleichsleistung weggefallen und muss somit im Gesetz gestrichen werden.
Ebenso ist die Zweckbestimmung „der Förderung präventiver und komplementärer Leistungen im Bereich ambulanter Hilfen für ältere oder behinderte Menschen" im Gesetz zu streichen. Sie ist mit der Errichtung und anteiligen Finanzierung der Pflegestützpunkte durch das Land im Saarländischen Pflegegesetz neu verortet und damit gegenstandslos geworden. Zur Beilegung eines Rechtsstreites mit den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken über die Anpassung der Finanzzuweisungen des Landes ab dem Jahr 2014 habe ich im vergangenen Jahr mit diesen verhandelt und einen aus
gewogenen Kompromiss erzielt. Sie wissen das, das wurde Ihnen schon mitgeteilt. Auch die Umsetzung dieses Kompromisses erfordert eine entsprechende Anpassung des Gesetzes. Diese wurde hiermit vorgenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung und Überweisung in den zuständigen Ausschuss. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das derzeitige Landesheimgesetz Saarland wurde 2009 in Kraft gesetzt. Eine landesrechtliche Regelung war damals erforderlich, da durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 die entsprechende Zustän
digkeit auf Länderebene verlagert wurde. Der Schwerpunkt der rechtlichen Regelung lag - entsprechend der damaligen Bedarfssituation - auf der stationären Altenpflege. Mittlerweile - das spiegeln auch bundesgesetzliche Weiterentwicklungen etwa durch die Pflegestärkungsgesetze I, II und III wider werden seitens der Betroffenen zunehmend Alternativen zum klassischen stationären Heim angefragt respektive wahrgenommen. Diesem geänderten Bedarf entsprechend sind durch die Anbieter von Pflegeleistungen auch im Saarland entsprechende Angebote angepasst oder neu geschaffen worden.
Zu den wichtigsten Änderungen des Gesetzes. Dies ist zuerst die Ausweitung des Geltungsbereichs. Der vorliegende Gesetzentwurf des Landesheimgesetzes sieht vor, den Anwendungsbereich des Gesetzes auszuweiten, zum einen auf Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, zum anderen auf ambulante Pflegedienste. Wie wichtig und sinnvoll die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf ambulante Pflegedienste ist, zeigt die derzeitige politische Diskussion, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der Pflege zu finden.
Zu den ambulanten Wohnformen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine klarere Definition der unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden ambulanten Wohnformen vor. Gewährleistet ist dabei, dass Betroffene auch weiterhin selbstbestimmt ihr Wohn- und Betreuungsumfeld wählen können, ohne dass dies durch staatliche Auflagen erschwert oder gar unmöglich wird. Gleichwohl ist die Grenze von selbstbestimmtem zu durch andere vollständig organisiertem Wohnen und Leben mit Sorgfalt auszuloten. Und immer dann, wenn neue Wohnformen nicht mehr dem Charakter des selbststimmten Lebens entsprechen, muss Sorge getragen werden, dass auch dort der Schutz und die Kontrolle der Lebens- und Wohnqualität überprüft wird.
Ein weiterer zukunftsweisender Baustein der Neufassung des Gesetzes soll eine erweiterte Experimentierklausel sein. Träger können künftig bei der Heimaufsicht die Erlaubnis beantragen, neue, gegebenenfalls von den verfassten Verordnungen abweichende Betreuungs- und Wohnsettings einzurichten. Dieser Genehmigungsprozess wird jedoch an hohe konzeptionelle Hürden geknüpft sein.
Neben anderen Anpassungen des geltenden Gesetzes sei besonders noch auf den Umstand hingewiesen, dass künftig alle in der Pflege arbeitenden Menschen in vorgegebenen Zeiträumen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Diese Vorschrift orientiert sich an den Vorgaben des SGB VIII.
Mit der Änderung des Landesheimgesetzes Saarland und der Anpassung desselben an die bundesgesetzlichen Weiterentwicklungen und an neu ent
standene ambulante Wohnformen wird der staatliche Schutz auf alternative Betreuungs- und Lebenssituationen ausgedehnt. Durch die verschiedenen Ausdifferenzierungen der Abhängigkeit der Menschen in den unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen wird somit der aktuellen Entwicklung der Pflegewirklichkeit Rechnung getragen. Die Klarstellung, dass de facto keine Form der institutionellen Pflege von einer staatlichen Aufsicht und Kontrolle ausgenommen ist, verbessert die Möglichkeit, auf Missstände sofort reagieren zu können. Insbesondere die Einbeziehung ambulanter Pflegedienste schließt eine Lücke in den ordnungsrechtlichen Eingriffsermächtigungen. Und dort, wo private und nachbarschaftliche Pflege geleistet wird, muss diese weiterhin von den hohen Anforderungen des Gesetzes ausgenommen bleiben. Ich bitte um Annahme des Gesetzentwurfs in Erster Lesung und Verweisung in den zuständigen Ausschuss. - Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Meine Vorrednerin hat es auf den Punkt gebracht, sie hat nämlich gesagt, Pflege und gesundheitliche Versorgung ist die Herausforderung der Zukunft, und genauso ist es. Dafür haben wir Sorge zu tragen, und deshalb darf ich an der Stelle auch sagen, dass es mich einfach ärgert, wenn man tagtäglich in den Altenheimen, in den Einrichtungen, in den Krankenhäusern unterwegs ist und Frau Schramm sich hier hinstellt und von heißer Luft redet! Das ärgert mich, ich komme auch gerne später darauf zurück.
Ich bin sehr froh, dass die Präsidentin des Landespflegerats, Frau Ursula Hubertus, uns heute begleitet. Der Pflegepakt ist eben keine unverbindliche Zusammenfassung von Handlungsfeldern und Zielen. Ich darf die 21 Beteiligten aufzählen, wer alles dabei
ist. Das konnten Abgeordneter Scharf und Abgeordnete Heib nicht wissen, weil die letzten erst vor einer halben Stunde die Zusage gegeben haben, vielleicht durch das Verfolgen dieser Diskussion. Es sind dabei der Landespflegerat - die Präsidentin ist hier -, der Landespflegebeauftragte, Verdi, die Arbeitskammer, der Landkreistag, der Saarländische Städteund Gemeindetag, die Saarländische Pflegegesellschaft, die Saarländische Krankenhausgesellschaft der Vorsitzende Alfons Vogtel ist ebenfalls hier -, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, die HTW - Departement „Gesundheit und Pflege“, die Berufsakademie, die Altenpflegeschule, die Krankenpflegeausbildung, die AOK, die BKK, die Sozialversicherungen, die Bundesknappschaft, der Verband der Ersatzkassen, die IKK und der Verband der Privaten Krankenversicherung.
Meine Damen und Herren, das gab es noch nie. Dieser Pflegepakt, der ein ambitioniertes Zeittiming hat, ist aufgestellt für dieses Jahr, nicht um miteinander Kaffee zu trinken oder damit sich ein paar Frauen und Männer ab und zu treffen und miteinander besprechen, was können wir eigentlich verbessern, hier ist doch alles gut. Nein, wenn alles gut wäre, würden wir hier nicht diskutieren. Wenn alles gut wäre, bräuchten wir diesen Pflegepakt nicht. Deshalb bin ich dankbar, wenn wir - mit wir meine ich auch meinen Staatssekretär, der ebenfalls auf der Besuchertribüne sitzt - gemeinsam unterwegs sind und tagtäglich feststellen, dass wir Partner haben, das wir 21 starke Partner haben. Ich wiederhole für die Opposition: Das gab es in dieser Form noch nicht.
Der Pflegepakt, davon bin ich überzeugt, wird vieles verändern. Der Pflegepakt Saarland ist nämlich ein Pakt, der Erwartungen bei den Pflegerinnen und Pflegern im Land weckt, der aber auch den Auftrag hat, den ich als meine Verpflichtung sehe, der Pflege einen neuen Stellenwert zu geben. Ich werde gleich auf das mit der „heißen Luft“ zurückkommen. Deshalb sind wir stolz darauf, breit gefächerte und wohnortnahe Pflegeangebote in unserem wunderschönen Saarland zu haben. Wir haben nämlich neben den saarländischen Kliniken in den Behinderteneinrichtungen sowie den ambulanten und stationären Altenpflegeeinrichtungen Männer und Frauen in der Pflege, die hervorragende Arbeit leisten. Hilfebedürftige Menschen in unserem Land werden dort gut betreut und auch gut versorgt. Das ist ein Verdienst der ärztlichen und pflegerischen Kräfte. Insgesamt sind es nämlich 20.000 Personen, über die wir heute reden, die in der Pflege tätig sind. Das ist ein Faktor, der das soziale Miteinander in unserem Land prägt.
Das Thema Pflege, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht doch nicht erst seit wenigen Tagen auf der Tagesordnung. Wir haben begonnen mit dem Runden Tisch „Pflege“, mit der Schaffung eines
unabhängigen Pflegebeauftragten, der hervorragende Arbeit leistet. Wir haben mit der Kampagne „Wertvolles Pflegen“ ein Zeichen gesetzt. Mit dem „Pflegepakt Saarland“ stärken wir dieses Bündnis noch. In der Altenhilfe haben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit unseren Partnern viel erreicht. Wir haben als eines der ersten Bundesländer überhaupt die Ausbildungsumlage eingeführt. Darüber reden wir heute gar nicht mehr.
Wir haben Personalisierung und Finanzierung weiterentwickelt und wir haben die Zahl der Auszubildenden mit über 1.300 Männern und Frauen fast verdoppelt. Damit haben wir hervorragende Rahmenbedingungen. Ich will aber auch nicht verschweigen, dass es hohe Abbrecherquoten gibt. Das muss einen Grund haben, denn in den Schulen der Krankenpflege, der Altenpflege und der Altenpflegehilfe haben wir generell die Situation, dass es immer schwieriger wird.
Im Gegensatz zu Ihnen, sehr geehrte Frau Schramm und meine Damen und Herren der Opposition, gehe ich in diese Schulen und rede nicht mit dem Ausbilder, sondern rede mit denjenigen, die dort sind. Die sagen, Frau Bachmann, wir sind überlastet, wir brauchen Hilfe, wir müssen in der Ausbildung an die Hand genommen werden - liebe Frau Hubertus - und im ersten Jahr gezeigt bekommen, wie es geht, und nicht schon während der Ausbildung als fertige Kraft einfach hineingeworfen werden, die dann mit all den schwierigen Symptomen der Pflege umzugehen hat.
Die Last dieser Personalsituation ist von allen Pflegenden allein zu tragen. Das kann nicht so bleiben. Sie haben einen Dienstplanwechsel. Fragen Sie einmal eine Pflegekraft - genau wie eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten -, wie er sich im sozialen Miteinander mit seinem Umfeld in Vereinen engagieren kann. Da wird man samstags oder sonntags abberufen. Dann muss man da sein, dann muss man seinen Dienst tun und muss dem Verein wieder einmal absagen, kann nicht an irgendeiner Stelle Bier zapfen oder sonst wie tätig sein. Deshalb müssen wir über Familie und Beruf reden und über viele andere Dinge, die auch für diese Menschen wichtig sind, auch in der Ausbildung, denn sie müssen eine Perspektive haben. Ich bringe es auf den Punkt: Hier geht es um eine Wertschätzung derjenigen, die dort diese Last tragen müssen, die jeden Tag an den Betten der Pflegebedürftigen stehen und diese Dinge auch mit nach Hause nehmen müssen.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss damit Schluss sein. Das sage ich in aller Deutlichkeit. Wir sind der festen Überzeugung, dass es eine zentrale Forderung dieser Landesregierung im Pflegepakt sein muss. Wir brauchen mehr Personal. Das ist ganz eindeutig. Ein „Weiter so“ darf es im Saarland nicht geben. Ich vermische das jetzt auch
einmal, weil das alles immer zwischen Bund und Land vermischt wird, aber auch im Bund. Deshalb werden wir, der Herr Staatssekretär und ich, in den nächsten Wochen gerade zu diesem Thema auch ein Gespräch mit dem Bundesgesundheitsminister führen. Das ist schon terminiert. Wir werden dort in dieser Frage überhaupt nicht locker lassen.
Eine zentrale Forderung ist mehr Personal. So darf es nicht weitergehen. Wir brauchen deshalb in den Krankenhäusern, in den Stationen, aber auch in den Altenpflegeeinrichtungen ausreichend Männer und Frauen, die diese Arbeit leisten und sich verantwortungsvoll um diese Menschen kümmern. Wir dürfen nicht zulassen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass diejenigen, die die Leute pflegen, selbst krank werden oder ein Pflegefall werden. Wir müssen sie entlasten, wir müssen sie unterstützen, und wir müssen sie vor allen Dingen wertschätzen. Das ist unsere Motivation für den Pflegepakt und das ist unser Auftrag als Landesregierung. Wir werden uns in den nächsten Wochen und Monaten mit allen Partnern dieses Paktes dafür einsetzen, dass mehr Pflegeplätze im Saarland eingerichtet werden.
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass durch die Krankenkassen eine Refinanzierung dieser Pflegesätze erfolgt. Ich sage Ihnen zu, als Sozialministerin werde ich dieses Gespräch sehr eindeutig mit dem Bundesgesundheitsminister Gröhe und dem gemeinsamen Bundesausschuss führen, und das nicht irgendwann, sondern in den nächsten Tagen und Wochen. Um es auf den Punkt zu bringen: Wir wollen bis zum Jahr 2020 1.000 neue Stellen für unser Land. Diese Stellen müssen refinanziert werden und vor allem brauchen wir in vielen Bereichen verlässliche neue Personalschlüssel, vor allem in der Krankenpflege. Dafür stehen wir auf und dafür werden wir mit den Pflegekräften und auch den Paktpartnern gemeinsam kämpfen.
Mehr Personal, 1.000 neue Pflegestellen, das ist unsere Aufgabe bis zum Jahr 2020. Aber wir müssen neben den Pflegestellen den Pflegeberuf insgesamt auch attraktiv machen, damit wir Leute haben, um einzustellen, um sie zu halten, damit sie sagen, ja, das ist mein Beruf, das ist meine Berufung. Wir haben jetzt zwei Veranstaltungen gehabt, da sind Krankenschwestern aufgestanden, Pflegekräfte aufgestanden, die ganz emotional gesagt haben, das ist mein Beruf, aber lasst mir auch Luft zum Atmen.
Die geplante generalistische Ausbildung, die Sie eben angesprochen haben, ist eine gute Grundlage. Zu der stehe ich auch. Unser aller Ziel ist es, im Pflegepakt drei Themenfelder gemeinsam anzupacken und für unser Land zu entwickeln. Deshalb haben wir genau drei Arbeitsgruppen, die wir in wenigen Tagen ins Leben rufen.
Da geht es zum einen um die Umsetzung der generalistischen Ausbildung in der Pflege, die Abstimmung und Erarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der Curricula, das Erstellen von Eckpunkten für die Schaffung des Pflegeassistenten mit zweijähriger Ausbildung - was uns natürlich auch in meinem Sozialhaushalt das Doppelte kostet -, damit jeder die Möglichkeit hat, diesen Beruf auszuüben, damit jeder die Möglichkeit hat, sich in der Pflege zu engagieren und das als sein Lebensziel zu sehen.
Zweitens, gute Arbeitsbedingungen in der Pflege. Ich bin darauf eingegangen, bessere Maßnahmen und Initiativen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier müssen die Einrichtungen einfach flexibler werden. Auch das - Frau Hubertus nickt - müssen wir erarbeiten und hier müssen flächendeckend Gesundheitsangebote geschaffen werden. Zufriedenheit im Arbeitsumfeld ist unser Schwerpunkt. Ich sage Ihnen das, was ich auch in der Versammlung gesagt habe, da haben 300 Pflegekräfte vor mir gesessen. Ich habe gesagt: Ich habe das Gefühl, Sie glauben uns nicht mehr. Deshalb müssen wir jetzt nach vorne gehen und müssen beweisen, dass wir genau das zum Ziel haben, dass wir in den nächsten Monaten auch Ergebnisse liefern, nicht nur darüber reden, sondern in der Tat auch Ergebnisse sehen. Dafür stehe ich und darauf können Sie sich auch verlassen.
Das Dritte ist, Pflege braucht ein besseres Image und ein stärkeres Selbstbild. Wir werden dies alles unterstützen.
Die Handlungsschritte sind wie folgt: die Schaffung der Refinanzierung der Stellen durch Veränderung der DRG-Vergütung und Berücksichtigung der Pflege, die Unterstützung der Entwicklung von Personalschlüssel, die Erarbeitung von Eckpunkten für das Saarländische Pflegeassistentengesetz, gemeinsame Erarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und so weiter und so fort. Ich könnte auf viele Dinge noch eingehen. Eines treibt mich aber am Schluss meiner Redezeit wirklich noch um. Manchmal ist es ja gut, wenn man nicht nur die Reden im Plenum verfolgt, sondern wenn man sich auch Parteitage anschaut wie zum Beispiel den der LINKEN mit ihren Forderungen.
Vielleicht erübrigt es sich ja, wenn ich Ihnen das jetzt vorlese. Liebe Frau Schramm, Sie haben gesagt: Statt Krankenhäuser zu schließen, wollen wir ein trägerübergreifendes Verbundklinikum schaffen, um auch kleine Standorte zu sichern. Das beste Mittel, um eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu erhalten, sind Krankenhäuser und Kliniken in öffentlicher Hand, denn private Betriebe wollen natür
lich vor allem Profit machen. Deshalb lehnen wir die Privatisierung von Krankenhäusern entschieden ab.
Meine Antwort ist folgende. Wenn Sie das auf dem LINKEN-Parteitag fordern, dann schreiben Sie es nicht von Verdi ab, die haben das nämlich 2014 gefordert. Wir haben Ihnen auch eine Antwort geschrieben. Man muss nur ins Gesetzbuch schauen, dann weiß man, dass nicht nur diese Landesregierung und so, wie ich es heute sehe, auch die Mehrheitsfraktionen mit ihrem Antrag für die Krankenhäuser kämpfen, für den Bestand der Krankenhäuser. Man muss nur einmal ins Gesetz schauen. Ich gebe Ihnen mal die Antwort, ich brauche das nur vorzulesen. Die Landesregierung hat bereits im Koalitionsvertrag darauf hingewiesen, dass Kooperationen im Krankenhausbereich von ihr positiv begleitet und offensiv vorangetrieben werden. Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass vorhandene rechtliche Rahmenbedingungen die Umsetzung dieser Idee, alle Krankenhäuser in ein Verbundklinikum zu verschmelzen, verhindern.
Dazu gibt es eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Danach besteht für einen Krankenhausträger, der sich für seine Tätigkeit berufen kann, ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan, wenn das Krankenhaus zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung geeignet und leistungsfähig ist sowie wirtschaftlich arbeitet und wenn es bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern am besten geeignet ist, den Bedarf zu befriedigen.
So könnte ich Ihnen zu allem, was in Ihrem Leitantrag steht, den ich hier vorliegen habe, Frau Schramm, gerne die Antworten geben, wie zum Beispiel darauf, dass Sie in der Gesundheitsversorgung eine deutliche Umkehr fordern, der Mensch solle wieder im Mittelpunkt stehen. Soll ich Ihnen etwas sagen? - Der Mensch, wissen Sie, was das heißt? Das heißt: Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Der Mensch steht im Mittelpunkt der Landesregierung durch unser tägliches Tun. Nicht nur das, wir haben eine gesetzliche Verantwortung. Wir haben nämlich eine gesetzliche Regelung. In § 5 heißt es: Wer nach ärztlicher Beurteilung der stationären oder teilstationären Behandlung bedarf, weil das Behandlungsziel nicht durch ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann, hat Anspruch auf ein Krankenhaus.
Selbstverständlich.
Abg. Schramm (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Frau Ministerin, es freut mich, dass Sie unseren Leitantrag so aufmerksam gelesen haben. Sie haben eben zu Recht gesagt, dass das Thema Pflege kein Thema ist, das wir hier erstmalig oder erst seit kurzem diskutieren. Das ist ständiges Thema, seit ich im Landtag bin, und es steht auch ständig auf der Tagesordnung. Deshalb meine Frage an Sie: Wie wollen Sie denn das Vertrauen der vielen Pflegekräfte zurückgewinnen, vor allem in den Krankenhäusern, wenn Sie immer wieder bei allen Haushalten Einsparungen vornehmen, die im Pflegebereich eigentlich nicht mehr zu verantworten sind, so wie das im letzten Jahr auch noch mal geschehen ist?
Liebe Frau Schramm, dieser Landtag hat schon bestanden, als Sie noch nicht im Parlament waren. Zu Ihrer Eingangsbemerkung. Natürlich lese ich Leitanträge der anderen Parteien, das ist meine Aufgabe. Ich habe Verantwortung für dieses Land übernommen. Es hätte ja auch sein können, dass etwas Vernünftiges im Leitantrag drinstehen würde, was wir natürlich dann auch als Partner mit aufgenommen hätten für die Zukunft.
Ich sage Ihnen an dieser Stelle, dass wir nicht so viel darüber reden müssen, dass wir uns nicht treffen müssen ohne Ergebnis. Ich habe Ihnen gesagt, was in Zukunft ist. Wenn Sie zugehört haben, haben Sie gespürt, dass ich mit viel Herzblut an dieser Sache arbeite. Und Sie wissen auch, dass ich in diesem Land nicht dafür bekannt bin, nur zu reden und keine Ergebnisse zu liefern.
Ich schlage Ihnen vor, uns einfach zu begleiten. Begleiten Sie uns bei dieser wichtigen Aufgabe nicht nur für die Menschen, die gepflegt werden, sondern auch für diejenigen, die in der Pflege tätig sind. Ich habe Ihnen Zahlen genannt. Ich habe Ihnen alles gesagt, wie die Zukunft aussehen wird. Daran können Sie mich messen. Ich bitte Sie auch, keinen Wahlkampf daraus zu machen. Helfen Sie den Menschen, die am Bett stehen, helfen Sie uns, dass die Pflegekräfte wieder das Gefühl haben, dass in den Krankenhäusern nicht nur die Ärzteschaft prozentual nach oben geht, nicht nur die Funktionsstellen in der Pflege nach oben gehen, sondern dass die Pflege am Bett bei den Menschen ankommt, die uns brauchen - das können morgen auch wir selbst sein -, dass die Menschen uns wieder ernst nehmen.
Damit können Sie Ihren Beitrag leisten, Frau Schramm, indem Sie nicht nur mit dem Megafon bei Demonstrationen stehen, sondern sagen: Jawohl, ich bringe meine Vorschläge, die ich gerne umset
zen würde, mit ein für die Zukunft - auf ein gutes Miteinander von Pflegekräften und zu Pflegenden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Jahr wurden bereits partielle Änderungen im Recht der akademischen Heilberufe auf Landesebene umgesetzt, indem europarechtliche Vorgaben zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen eingearbeitet wurden. Mit der Modernisierung des Heilberufekammergesetzes, das sich in der Anwendung über die letzten Jahre grundsätzlich bewährt hat, gehen wir nun den zweiten Schritt, um das Heilberufekammerrecht an die Erfordernisse der Gegenwart anzupassen.
Das Gesetz wird in einigen Punkten an die Erfahrungen der Kammern im Vollzug angepasst. In engem Dialog mit den Heilberufekammern, die alleinige Adressaten des Gesetzes sind, haben wir deren Bedürfnisse sowie die Interessen ihrer Mitglieder so weit wie möglich berücksichtigt.
Kernelement der Gesetzesänderung ist die Einführung der Weiterbildung in eigener Praxis für Tierärz
tinnen und Tierärzte. Dabei wird durch strenge Vorgaben an die Ausgestaltung der Weiterbildung in eigener Praxis sichergestellt, dass keinerlei Qualitätseinbußen zu befürchten sind und der Standard dieser Weiterbildung vergleichbar ist mit derjenigen Weiterbildung, bei der der Weiterzubildende in der Weiterbildungseinrichtung unter Anleitung und Aufsicht des Weiterbildungsbefugten tätig wird.
Außerdem weist der Gesetzentwurf folgende weitere sieben Schwerpunkte auf: Erstens soll der Begriff der Berufsausübung unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Rechtsprechung konkretisiert werden. Zweitens: Die Regelungen zur Kammerzugehörigkeit von Dienstleistungserbringern, die keinen dauernden Aufenthalt im Saarland haben, sollen angepasst und die Rechte und Pflichten dieses Personenkreises präzisiert werden. Drittens sollen die Meldepflichten für Kammermitglieder angepasst werden. Die bestehenden Regelungen zur Datenerhebung und -verarbeitung sollen - viertens - modifiziert werden. Außerdem soll eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Angaben hinsichtlich beruflichen Fehlverhaltens von Kammermitgliedern an einen bestimmten Adressatenkreis, zum Beispiel an andere Kammern und an Kassenärztliche Vereinigungen, geschaffen werden. Fünftens soll klargestellt werden, dass die Heilberufekammern gemeinschaftliche Berufsausübungen reglementieren und unter bestimmten Voraussetzungen auch Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Berufsausübungsformen vornehmen dürfen. Ich komme zum sechsten Aspekt: Die Möglichkeiten der Heilberufekammern, berufliches Fehlverhalten zu sanktionieren, sollen ausgeweitet werden. Außerdem soll - siebter und letzter Punkt - eine Regelungslücke zur Vollstreckung berufsgerichtlicher Urteile und der im Verfahren anfallenden Kosten geschlossen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Annahme des Gesetzentwurfs in Erster Lesung und Verweisung in den zuständigen Ausschuss. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste im Parlament! Es ist ein Thema der Großen Koalition, das uns in der Landesregierung ressortübergreifend begleitet. Deshalb sind wir heute zumindest mit zwei Ministerien unterwegs, mit Ministerin Rehlinger und meiner Person.
Wir können erfreulicherweise feststellen, dass sich die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren verbessert hat. Diese Freude hält jedoch nicht lange an, wenn man sich das genau anschaut und dann sieht, dass wir im Ländervergleich bei der Erwerbstätigenquote Nachholbedarf haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist meine Aufgabe, denn ich sehe mich als zuständige Familien-, Sozial- und Frauenministerin in der Verantwortung, in der Öffentlichkeit immer wieder das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass die Erwerbstätigkeit von Frauen nicht nur das Interesse der Wirtschaft an gut ausgebildeten Fachkräften ist, lieber Präsident der Handwerkskammer Bernd Wegner. Vielmehr muss eine eigenständige Existenz im ureigenen Interesse der Frauen liegen.
Ich sage das, weil der erste Armuts- und Reichtumsbericht im Saarland, den ich Ende letzten Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt habe, gezeigt hat, dass seit 2005 im die Erwerbstätigkeit von Frauen so ist, dass ihr Armutsrisiko stärker ansteigt als bei Männern. Warum ist das so? - Es ist deshalb so, weil im Lebenslauf von Frauen die Risiken oft vorprogrammiert sind. Frau Abgeordnete Heib hat es eben genannt: Schlechte Bezahlung, geringfügige Beschäftigung, typische Frauenberufe, die Auszeiten für Kindererziehungszeiten, die überwiegend alleinige Verantwortungsübernahme für die Kindererziehung zum Beispiel nach Trennung und Scheidung und in der Folge die Ausübung einer Berufstätigkeit in Teilzeit oder aber in einem Minijob oder auch die Pflege von Angehörigen, die in der heutigen Zeit hauptsächlich von Frauen geleistet wird.
Die Unterschiede bei den Renten zwischen Männern und Frauen sind entsprechend groß. Wenn man sich das genau anschaut, wird man feststellen, dass Frauen im Durchschnitt 53 Prozent weniger Rente haben als Männer. Interessant ist natürlich auch, dass die steigende Frauenerwerbstätigkeit hauptsächlich aus der Zunahme der Teilzeitbeschäftigung resultiert. Auch darüber reden wir und müssen wir reden. Zwar kehren heute auch im Saarland Gott sei Dank viele Frauen wieder in die Beschäftigung zurück, jedoch zum großen Teil in Teilzeit und als geringfügig Beschäftigte. Wir brauchen mehr Flexibilität aufseiten der Arbeitgeber, es sind passgenaue Arbeitszeitmodelle anzubieten und wir brauchen mehr Flexibilität vor allen Dingen bei den Kinderbetreuungsangeboten. Und da gibt es wirklich Leuchttürme in diesem Land, die man sich genauer anschauen sollte.
Was wir brauchen, ist eine moderne Gleichstellungspolitik. Deshalb müssen wir auch die Männer in den Blick nehmen. Ich bin mir sicher, nur wenn auch die Männer eine Chance haben, anders zu leben als ihre Väter und Großväter, wird sich die Situation der Frauen in Zukunft verändern.
Was heißt eigentlich, Vereinbarung von Familie und Beruf zu verbessern, und welche Faktoren sind wesentlich dafür, dass Eltern frei entscheiden können, wie sie ihren beruflichen Alltag und die Betreuung der Kinder beziehungsweise auch die Pflege von Angehörigen gestalten? - Ich war vor Kurzem in einer Veranstaltung in Berlin, in der der Pflegebeauftragte der Bundesregierung gesprochen und gesagt hat: Wir haben alles getan, dass junge Eltern in der Phase der Kinderbetreuung in die Berufswelt zurückkehren konnten. Wir haben nur vergessen, dass die Eltern, die heute Kinder kriegen, oft auch schon älter sind und deren Eltern wieder älter und dass oft genau in der Kindererziehung dann die Pflege ihren Tribut fordert bei denjenigen, die im Beruf richtig etwas leisten könnten.
Um die Existenzgrundlage der Familiengemeinschaft nachhaltig zu sichern, müssen wir zukünftig aber auch daran denken, finanzielle Förderungen und Ausgleichsansprüche noch stärker an den Bedürfnissen der Familie zu orientieren.
Hoffen lässt, dass viele Betriebe und Unternehmen die Bedeutung familienfreundlicher Maßnahmen mittlerweile erkannt haben. Ich will nur eine Zahl nennen - weil meine Kollegin Frau Rehlinger noch darauf eingeht -, 81 Prozent der Unternehmensverantwortlichen schätzen nach dem Familienreport 2014 Familienfreundlichkeit mittlerweile als wichtig ein. 2013 war es knapp die Hälfte. Mehr als 80 Prozent sehen eine wachsende Erwartungshaltung der Väter an betriebliche Angebote zur Vereinbarung. Deshalb ist es gut so, dass wir Arbeiten und Leben im Saarland haben, dass wir Beratung und Unterstützung haben in dieser Service-Stelle, die mit Landes- und EU-Mitteln gefördert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die öffentliche Hand muss mit gutem Beispiel vorangehen. Im letzten Jahr haben wir deshalb in diesem Haus das neue Gleichstellungsgesetz verabschiedet, das neue Regelungen vorsieht wie zum Beispiel die Stärkung der Rechte der Frauenbeauftragten, die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen durch die Festlegung verbindlicher Zielvorgaben, eine geschlechtergerechte Gremienbesetzung sowie die Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Beruf.
Jetzt ist es an allen, die in der Landesregierung, im kommunalen Bereich, in den Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts Personalverantwortung tragen, das neue Gesetz mit Leben zu erfüllen. Deshalb ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitschancen für Frauen die Herstellung der Entgeltgleichheit. Ich halte es immer noch für äußerst schwierig - ich will nicht sagen, für einen Skandal, aber für schwierig -, dass Deutschland mit einer Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in Höhe von 21 Prozent immer noch zu den Schlusslichtern innerhalb der EU gehört. Inwieweit der von der Bundesfrauenministerin vorgelegte, umstrittene Entwurf eines Entgeltgleichheitsgesetzes rasche Abhilfe schaffen wird, bleibt abzuwarten. Wir hoffen es. Daran ist zu arbeiten, diese Lücke ist abzuschaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach wie vor verdienen Frauen in typischen Frauenberufen weniger als Männer in typischen Männerberufen. In einigen Branchen sind es sogar Tarifverträge, lieber Eugen Roth, die die Weichen für systematische Entgeltdifferenzen stellen. Ursache hierfür ist die unterschiedliche Bewertung der Anforderungen und der Leistungen in frauen- und männerdominierten Tätigkeiten. Die Schaffung neuer, diskriminierungsfreier Regelungen bei der Bewertung von Leistungen und
Tätigkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Verbesserung der Entgeltgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen. Da haben wir noch einiges zu tun. Aber es ist auch die Aufgabe der Tarifpartner. Die Tarifvertragsparteien sind ebenfalls dringend aufgerufen, nach dem Prinzip von Gender Mainstreaming im Rahmen von Tarifabschlüssen die zurzeit existierenden Systeme der Arbeitsbewertung durch Regelungen zu ersetzen.
Lieber Hubert Ulrich, vielleicht belustigt Sie dieses Thema, aber es gibt nicht nur Frauen, die allein erziehen, es gibt auch Männer, die allein erziehen. Es ist unsere Aufgabe, für Gerechtigkeit zu sorgen, Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern und auch an die Frauen zu denken, die kein Studium abgeschlossen haben, die aber arbeiten müssen, weil sie ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Aus diesem Grund ist es unsere Verpflichtung, in Zukunft darauf zu achten und gute Voraussetzungen zu schaffen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes aus dem Jahr 2009. Mit dem Saarländischen Pflegegesetz verfolgt die Landesregierung das Ziel, den Verbleib von hilfe-, betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in den eigenen Häuslichkeiten zu sichern.
Im Saarland leben nach den Zahlen der letzten amtlichen Statistik 34.102 Menschen, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen. Über zwei Drittel dieser Menschen, Männer und Frauen, werden zu Hause durch Angehörige und Pflegedienste betreut. Der Vorrang der häuslichen Pflege ist einerseits gesetzlich festgelegt, andererseits entspricht es auch dem Wunsch der meisten pflegebedürftigen Menschen, so lange wie möglich zu Hause
in der vertrauten Umgebung gepflegt zu werden. Alle Prognosen gehen von einem starken Anstieg des Anteils pflegebedürftiger Menschen an der Gesamtbevölkerung aus.
Das wirft die Frage auf, wie im Kontext dieser demografischen Entwicklung die notwendigen Pflegeleistungen in unserem Land sichergestellt werden können. Dabei geht es sowohl um Wege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und die Entwicklung bedarfsgerechter Pflegearrangements als auch um die Verbesserung der Vereinbarung von Pflege und Beruf sowie die Fachkräftesicherung.
Zur Zielerreichung brauchen wir zum einen Detailinformationen über die Versorgungssituation hilfe-, betreuungs- und pflegebedürftiger Menschen, zum anderen benötigen wir eine Datengrundlage, die durch ihre kleinräumige Darstellung auch für kommunale und regionale Planungen in Zukunft hilfreich sein wird. Hierzu ist eine gute Informations- und Datengrundlage notwendig, um das weitere politische Handeln zu planen und auch zielgenau entwickeln zu können.
Der vorliegende Gesetzentwurf schließt diese Lücke durch die gesetzliche Verpflichtung der Landesregierung zu einer kontinuierlichen Berichterstattung gegenüber dem Landtag zur Lage der Seniorinnen und Senioren im Saarland und zu einer regelmäßigen Fortschreibung des Landesseniorenplans durch das dafür zuständige Ministerium. Des Weiteren beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf die Schaffung einer landesrechtlichen gesetzlichen Grundlage für die Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote bei gleichzeitiger Ausweitung auf niedrigschwellige Entlastungsangebote für Pflegebedürftige, Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf sowie deren Angehörige durch die Gemeindeverbände.
Damit, meine Damen und Herren, wird die notwendige Anpassung von Landesrecht an Leistungsverbesserungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz vollzogen. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote einschließlich entsprechender Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe unterstützen den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und stärken die familiäre Pflege. Sie sorgen für mehr Flexibilität in der Verwendung der entsprechenden Pflegeversicherungsleistung. - Ich bitte Sie um Zustimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der aggressiven Stimmung, die hier verbreitet wurde, fällt es mir sehr schwer, noch einmal zu den Tatsachen zurückzukehren, wie sich die Pflege in unserem Land wirklich darstellt. Das haben Sie, liebe Frau Schramm, eingefordert. Sie haben am Anfang Ihrer Rede gefragt, wie die allgemeine Situation ist, damit wir wissen, wo wir stehen. Dazu will ich gerne etwas sagen. Ich mache es auch deshalb, weil ganz viele junge Leute heute Morgen hier sind, die noch weit entfernt sind von dem Problem der eigenen Pflege oder auch dem Problem der Pflege in ihren Familien.
Um das jetzt nicht zu sehr zu politisieren, sage ich in aller Deutlichkeit, dass wir an diesem Punkt, gerade in der Pflege, nicht aggressiv werden sollten, sondern ich bedanke mich ausdrücklich bei der CDU, bei der SPD, bei den PIRATEN und den GRÜNEN, die heute Morgen in breiter Zustimmung deutlich gemacht haben, dass sie, wenn der Antrag jetzt in den Ausschuss verwiesen wird, vernünftig über diese Dinge reden und eine gute Zukunft gestalten wollen. Was mich aber sprachlos gemacht hat, Frau Schramm, das kann ich Ihnen sagen. Sprachlos hat mich gemacht, dass Sie sich hier hinstellen und bitten, den Papst zitieren zu dürfen. Ich gehe davon aus, dass Sie dann auch Ihre kirchenpolitische Sprecherin, die heute Geburtstag hat, Frau Kugler, zurechtweisen, wenn sie sich wieder einmal ganz bewusst für die Fraktion DIE LINKE dafür einsetzt, dass alle Kreuze abgehängt werden. Jetzt gehe ich davon aus, dass sie alle wieder aufgehängt werden.
Aber wie ist eigentlich die Situation im Saarland in der Pflege? Wir waren das erste Bundesland von 16 Bundesländern, das flächendeckend zur individuellen Versorgung pflegebedürftiger Menschen Pflegestützpunkte eingerichtet hat. Wir haben flächendeckend acht Pflegestützpunkte im Land. Das ist heute noch in der Bundesrepublik einmalig. Wir beteiligen uns mit 850.000 Euro jährlich an deren Finanzierung. Damit übernimmt die Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken und den Pflegekassen Verantwortung für die Menschen, über die wir heute reden, nämlich über die Pflegebedürftigen. Wir machen eine Imagekampagne „Wertvolles Pflegen“. Falls Sie das noch nicht gehört haben, Frau Schramm, das ist eine Initiative der Landesregierung. Und dies geschieht nicht im Blindflug, sondern ganz bewusst als
Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe in Verbindung mit der Aus- und Weiterbildung, um eine Stärkung der Pflege im Saarland zu erreichen. Das Saarland ist weiterhin das erste Bundesland mit einem durch den Landtag gewählten unabhängigen Pflegebeauftragten. Seine Zuständigkeit erstreckt sich über die Pflege hinaus auch auf kranke und behinderte Menschen. Der Pflegebeauftragte führt in jedem Landkreis und dem Regionalverband, also sozusagen vor der Haustür, Regionalkonferenzen durch, um über die aktuelle Situation der Pflege zu informieren und den Betroffenen, den Angehörigen, aber auch den Pflegekräften, Rede und Antwort zu stehen und mit ihnen zu diskutieren. Und der Pflegebeauftragte legt jährlich seinen Pflegebericht vor.
Pflege ist eine große Herausforderung für das Land, die Landkreise, den Regionalverband und die Angehörigen, insbesondere aber für die in der Pflege Beschäftigten. Rund 20.000 Pflegekräfte, meine Damen und Herren, versorgen in allen Arten von Einrichtungen im Saarland pflegebedürftige Menschen, und dies mit großem Engagement und einem hohen Maß an Professionalität. Deshalb sage ich auch: Wir sind gut aufgestellt. Wir können zwar noch besser werden, aber wir sind insgesamt gut aufgestellt. Die Zahl des Pflegepersonals hat sich in der ambulanten und stationären Altenpflege im Saarland deutlich erhöht, und zwar auf rund 41 Prozent. Die Beschäftigtenzahlen sind insbesondere deshalb gestiegen, weil wir im Saarland an vielen Stellen eine Vorreiterrolle eingenommen haben. Ich nenne nur einige Punkte. Im Jahr 2012 wurde mit der Ausbildungsund Qualifizierungsoffensive der bundesweit erste AusbildungspaktzurSicherungdes Fachkräftebedarfs in der Altenpflege geschlossen. In der Altenpflegeausbildung haben wir daher, zuletzt im Schuljahr 2015/2016, mit insgesamt weit über 1.300 Auszubildenden den bundesweit höchsten Stand. Ferner haben wir bereits 2011 ein Umlageverfahren in der Altenpflege eingerichtet und fördern letztlich jeden Auszubildenden mit monatlich 230 Euro - und dies trotz Haushaltsnotlage. Ein Schulgeld wird - und auch hier waren wir bundesweit Vorreiter - im Saarland nicht mehr erhoben. Wir haben bereits vieles auf den Weg gebracht. Es ist aber weiterer Einsatz erforderlich und es gibt Handlungsbedarf. Deshalb werden wir diese Dinge im zuständigen Ausschuss immer wieder beraten.
Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird steigen und damit einhergehend steigt auch der Bedarf an gut ausgebildeten und motivierten Pflegekräften. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die physischen und psychischen Belastungen, die bereits in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen haben, weiter ansteigen. Gute Pflege braucht gut ausgebildete, motivierte und von der Gesellschaft wertgeschätzte Pflegekräfte. Die Pflege insgesamt - liebe Frau Schramm, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir zu
hören würden - verdient mehr Wertschätzung. Die Pflege verlangt eine gesamtgesellschaftliche Aufmerksamkeit, und deshalb bin ich froh darüber, dass Sie nachher mitstimmen. Denn Sie haben wörtlich gesagt: Wir unterstützen alle Maßnahmen, die diesen Menschen zugutekommen. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie nachher zustimmen werden.
Um all dies anzugehen und umzusetzen, werde ich in den nächsten Wochen eine Offensive starten. Mit dieser Offensive werde ich die Saarlandinitiative zur Stärkung der Pflege fortsetzen und gerade unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuerungen wichtige Handlungsfelder und Ziele zusammenfassen. Gemeinsam mit allen Akteuren aus dem Bereich der Pflege sollen partnerschaftlich maßgebliche Themen aufgegriffen und weiter ausgebaut werden. Dazu lade ich Sie natürlich alle herzlich ein.
Lassen Sie mich kurz einige Handlungsfelder anreißen. Die Offensive wird dem körperlichen und auch emotionalen Einsatz, den unsere Pflegekräfte zu erbringen haben, weiter Rechnung tragen. Aufbauend auf den bisherigen Aktivitäten wie die Entwicklung von Veranstaltungen der Expertengruppe „Arbeitsschutz in der Pflege" ist es Ziel, dass in allen Einrichtungen ein passgenaues Gesundheitsmanagement implementiert wird.
Die Offensive wird eine Grundlage für einen weiteren Ausbau eines familienfreundlichen und lebenstauglichen Arbeitsumfeldes sein. So gilt es zum Beispiel, den Rahmen, den das Bundesgesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf geschaffen hat, durch passgenaue Angebote auszufüllen. Die Pflege und insbesondere unsere Pflegekräfte brauchen unsere Hilfe. Sie leisten einen wertvollen Beitrag für einen immer größer werdenden Teil unserer Gesellschaft. Dies muss angemessen wertgeschätzt werden und wird daher ebenso ein wesentlicher Bestandteil dieser Offensive aus meinem Hause sein.
Mit Blick auf die Stärkung der Pflegenden und mit Blick auf die Sicherstellung einer tragfähigen Struktur zur Gewinnung von Nachwuchs und Personal wird die Offensive auch die Ausstattung mit ausreichend Pflegepersonal in allen Einrichtungen in den Blick nehmen. Hierzu wird es auch gehören, selbstredend unter Wahrung der Tarifautonomie, die gesetzlich gegebenen Einwirkungsmöglichkeiten im Hinblick auf Personalstärke und Entlohnung zu nutzen. Meine Damen und Herren, mit all diesen Maßnahmen, um nur einige heute hier zu nennen, und dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Tradition, für pflegebedürftige Menschen im Saarland das Bestmögliche zu machen, fortsetzen. Ich bedanke mich und bitte um Ihre Zustimmung. Frau Schramm, folgen Sie Ihren eigenen Worten. Ich darf Sie zitieren mit der Einwilligung des Herrn Präsidenten: Die LINKE unterstützt alle Maßnahmen, die den
Menschen zugutekommen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um an das anzuschließen und nicht zu wiederholen, was mein Kollege Toscani eben ausgeführt hat, will ich ganz zu Anfang darauf hinweisen, dass es für uns als Landesregierung überhaupt keinen Nachholbedarf gibt und damit auch keinen Grund, dort an irgendeiner Stelle kritisiert zu werden. Ich erinnere in der Flüchtlingsfrage an den Sondereinsatz des Umweltministeriums in Höhe von 1,5 Millionen. Es war das erste Aktivierungsprogramm. Ich erinnere an das neue Programm mit 2 Millionen vom Umweltministerium und 2 Millionen vom Innenministerium zur Stärkung des ländlichen Raums, für den Wohnungsbau.
Ich will hauptsächlich auf eines eingehen; mein Kollege Stefan Toscani hat es angesprochen. Hubert Ulrich, Sie hatten in einem Punkt recht. Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt - ich habe es mir aufgeschrieben -: Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum zunehmen. - Richtig. Genau das hat die Landesregierung erkannt. Insbesondere für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder im Falle der Pflegebedürftigkeit ist es uns - ich hoffe, Ihnen allen auch - besonders wichtig, möglichst wenige Barrieren in den eigenen vier Wänden vorzufinden.
Gleichzeitig wird aber in den allermeisten Fällen der Wunsch geäußert, solange wie möglich zuhause zu bleiben. Das geht nicht von alleine. Deshalb war es das Ziel der Landesregierung zu verhindern, dass jemand allein wegen vorhandener baulicher Barrieren in der Wohnung oder beim Zugang zu der Wohnung in ein Heim oder eine Pflegeeinrichtung wechseln muss. Mich wundert deshalb, dass sich niemand mehr daran erinnern kann, dass die Landesregierung vor wenigen Monaten, im Jahr 2015 die gemeinsame Förderrichtlinie des Finanzministeriums und meines eigenen Ministeriums zur Anpassung vorhandenen Wohnraums an die Belange von älte
ren und auch jüngeren Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung vorgestellt hat.
Diese Förderrichtlinie ermöglicht es - ich habe es damals so vorgetragen -, die Wohnsituation genau dieser Menschen durch die Förderung baulicher Maßnahmen zur Reduzierung der Barrieren in ihren eigenen vier Wänden und zur Erleichterung der Zugangsmöglichkeiten finanziell darzustellen. Mithilfe dieser Mittel aus dem sozialen Wohnungsbau, die uns das Finanzministerium damals für diese Menschen zur Verfügung gestellt hat, wurde mit diesem Programm ein ganz wichtiger Beitrag geleistet; dem hat die Landesregierung dadurch Rechnung getragen. Es werden Maßnahmen im selbstgenutzten Wohnraum als auch in Mietwohnungen gefördert. Auch das ist wichtig, denn es gibt bei uns im Land Menschen, die eben kein Eigenheim haben und die in einer Mietwohnung leben.
Die Nutzung dieser Mittel aus dem sozialen Wohnungsbau unterliegt natürlich strengen Spielregeln. Da kann nicht irgendjemand kommen, der zu viel verdient und der kerngesund ist. Vielmehr - das sprechen Sie ja selbst an - wollen wir den Menschen helfen, die dringend diesen selbstgenutzten Wohnraum brauchen. Es wird also die Einkommensgrenze geprüft - sowohl im Zweipersonenhaushalt als auch im Einpersonen- oder Mehrpersonenhaushalt. Die Förderung unterliegt festen Grundsätzen. Bei der Förderung für die komplett barrierefreie Anpassung der Wohnung wird genau festgesetzt, mit welchem Betrag das gefördert wird. Angerechnet werden natürlich auch eventuelle Leistungen von Sozialleistungsträgern.
Sie wissen, dass die Krankenkassen helfen. Sie wissen auch, dass die Pflegekasse und die Sozialhilfeträger einspringen, wenn Not am Mann ist. Die Laufzeit des Programms geht bis Ende 2017, das müssten Sie eigentlich wissen. Das ist auch richtig gewesen, weil in meinem Haus zurzeit viele Anträge bearbeitet werden und wir viele positive Bescheide ausdrucken. Deshalb bin ich heute noch dankbar, dass wir damals dieses Förderprogramm aufgelegt haben, zumindest mit einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, der in die soziale Wohnraumförderung fließt. Von dem, was hier angesprochen wurde, dass nämlich die Landesregierung nichts unternehmen würde, kann überhaupt nicht die Rede sein. Wir haben diese Programme nicht zum ersten Mal, sondern wir hatten es schon einmal aufgelegt, Herr Ulrich, und wir werden dies auch in einer demografisch veränderten Landschaft sicher weiter im Auge behalten. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen für diese großartige gemeinsame Unterstützung.
Danke schön. - Seit Langem sieht die Landesregierung den generellen Dauerausschluss als zu weit gehend und die betroffenen Männer diskriminierend an. Vor diesem Hintergrund wurden, es wurde schon erwähnt, die Bundesärztekammer sowie das RobertKoch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut im Jahr 2013 im Rahmen der 86. Gesundheitsministerkonferenz - damals noch durch meinen Vorgänger Andreas Storm vorgebracht; Antragsteller waren aber nach ihrer Zustimmung alle Länder - um Prüfung gebeten, inwieweit der Dauerausschluss dieser Personengruppe ohne Erhöhung des Risikos für die Empfänger so abgeändert werden kann, dass die Regelung seitens der Betroffenen nicht länger als Diskriminierung empfunden wird. Dabei sollte aber auch geprüft werden, ob geltende europäische oder arzneimittelrechtliche Vorgaben der raschen Änderung des Dauerausschlusses entgegenstünden.
Es gibt ja den Arbeitskreis „Blut“. Dieser Arbeitskreis und der ständige Arbeitskreis „Richtlinien Hämotherapie“ des wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer hatten eine Stellungnahme veröffentlicht, worin die Umgestaltung des Dauerausschlusses von homosexuellen Männern bei der Blutspende in eine zeitlich befristete Rückstellung für ein Jahr als möglich erachtet wurde. Der Umsetzung dieser Empfehlung der gemeinsamen Arbeitsgruppen stehen allerdings die Vorgaben der europäischen Richtlinie entgegen, denn Homosexuelle dürfen nach EURecht grundsätzlich kein Blut spenden.
Das jüngste Urteil des EuGH, bei dem eine Klage des französischen Homosexuellen Léger gegen den Staat Frankreich zur Entscheidung stand, stellt die Frage des Dauerausschlusses von homosexuellen Männern grundsätzlich nicht infrage, fordert aber eine bessere Prüfung der Alternativen. Nach diesem Urteil kann homosexuellen Männern unter bestimmten Bedingungen auch künftig die Teilnahme an der Blutspende verwehrt werden. Allerdings verlangt der Europäische Gerichtshof in diesem Urteil eine Überprüfung, ob es durch gezielte Fragestellungen möglich ist, die Höhe des Risikos zu bewerten, das durch den jeweiligen Spender aufgrund dessen eigenen Sexualverhaltens besteht. Dabei haben Fragen zur Beständigkeit der Beziehung der betreffenden Person, zum individuellen Schutz in der sexuellen Beziehung sowie zum seit der letzten Beziehung verstrichenen Zeitraum, der im Verhältnis zum diagnostischen Fenster zu bewerten ist, eine sehr große Bedeutung.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Diskussion in den letzten Jahren - das Thema wird ja nicht erst seit heute diskutiert - und der Entwicklung auf der europäischen Ebene hat die Bundesärztekammer ein Verfahren mit dem Ziel einer grundsätzlichen Novellierung eingeleitet. Man hat den Arbeitskreis „Hämotherapie“ einberufen und mit einer Ausarbeitung beauftragt. Im Rahmen der Novellierung sollen auch die offenen fachlichen und rechtlichen Fragen die homosexuellen Männer betreffend einer Lösung zugeführt werden. Es soll für homosexuelle Männer nicht länger einen generellen Ausschluss von der Blutspende geben; der Ausschluss von der Blutspende soll nicht von der sexuellen Orientierung abhängen, sondern vom individuellen Risiko und vom individuellen Sexualverhalten.
Ich bin der festen Überzeugung, dass eine generelle Beurteilung von Menschen, die gleichgeschlechtlich zusammenleben, abzulehnen ist. Die Risikobetrachtung muss individuell für jeden Spender erfolgen. Daher ist die Ausarbeitung eines neuen Fragebogens notwendig, der nicht mehr als diskriminierend empfunden werden darf, sondern die Bereitschaft zu einer wahrheitsgemäßen und verantwortungsvollen Beantwortung erhöht.
Aufgrund der Verbesserung diagnostischer Methoden zum Schutz der Patientinnen und Patienten, die letztlich die Blutspenden erhalten, ist ein lebenslanger Ausschluss homosexueller Männer grundsätzlich nicht mehr gerechtfertigt. Weder dürfen aber bisherige Sicherheitsstandards aufgegeben noch dürfen europäische Vorgaben außer Acht gelassen werden. Durch das vergleichsweise neue Urteil, das erst im April 2015 vom Europäischen Gerichtshof gefällt wurde, ist zu erwarten, dass auch auf europäischer Ebene eine Neubewertung und Überarbeitung der Richtlinie vorgenommen wird.
Die Zulassung zur Blutspende ist eine individuelle ärztliche Entscheidung. Eine Spendenentnahme darf nur durchgeführt werden, wenn die spendende Person zuvor in einer für sie verständlichen Form über Wesen, Bedeutung und Durchführung der Spendenentnahme sachkundig aufgeklärt worden ist. Dazu gehört auch, dass alle Fragen ohne Missverständnisse, ohne Verständigungsprobleme und ohne Druck wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es gibt grundsätzlich kein Recht auf Blutspende, aber im vertrauensvollen Miteinander von Spendenarzt und Spender kann der Dauerausschluss von homosexuellen Männern aufgehoben und damit auch die Spendenzahl erhöht werden. Darauf haben Sie alle ja auch in Ihren Redebeiträgen hingewiesen. Dies gilt aber nur dann, wenn die Risiken, die für den Empfänger nicht hinnehmbare Folgen bedeuten, dem Spender transparent gemacht und vorher abgeklärt werden. Die Mitwirkung der Spender und die
wahrheitsgemäße Selbstauskunft des Spenders sind hierbei von größter Bedeutung.
Den insoweit aufgezeichneten Weg werden wir auch weiterhin beschreiten. Es wurde eben schon von Hermann Scharf angedeutet, dass sich das Saarland in dieser Diskussion weiter einsetzen wird, dass es an Lösungsansätzen zur Umgestaltung des Dauerausschlusses mitarbeiten wird. Als Gesundheitsministerin sage ich Ihnen zu, dass wir dieses Thema erneut bei der Gesundheitsministerkonferenz im Sommer dieses Jahres einbringen werden. Wir werden es aber nicht nur einbringen, sondern werden uns auch dafür einsetzen, dass die Umgestaltung des Dauerausschlusses wirklich adäquat diskutiert wird und dass diese Position Berücksichtigung findet. Danke für Ihre großartige Unterstützung!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der französische Sender iTélé hat in dieser Woche Folgendes berichtet. Nach einem Medikamententest in Frankreich sind sechs Probanden ins Krankenhaus eingeliefert worden. Ein Mensch liegt im Koma; fünf sind in kritischem Zustand. In einem privaten Labor haben die Mediziner ein Medikament an Freiwilligen getestet. Danach mussten Medienberichten zufolge sechs Menschen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Einer von ihnen soll klinisch tot sein. Laut Information dieses Senders soll es bei dem Test um ein Schmerzmittel auf der Basis von Cannabis gegangen sein. Schon Anfang der Woche seien die ersten Patienten ins Krankenhaus eingeliefert worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns allen ist bewusst, dass staatliche Verbote und eine intensive Aufklärungsarbeit allein nicht vom Drogenkonsum abhalten. Eine moderne und dynamische Drogenpolitik benötigt deshalb eine ganz enge Verzahnung von Suchtprävention, ausstiegsorientierten Hilfen, Gesundheitshilfen für Drogenkranke, Nachsorge und die Bekämpfung unkontrollierter Einfuhr und Abgabe von Drogen sowie das konsequente Verdrängen von Einstiegsdrogen.
Chronische Suchtkrankheiten, neue Formen der Sucht und Suchtabhängige in allen Altersstufen sowie moderne Designerdrogen stellen auch unsere Drogenpolitik im Saarland vor ganz große Herausforderungen. Sehr geehrter Herr Abgeordneter, deshalb ist das, was ich von Ihnen heute Morgen in den Nachrichten gehört habe und wie Sie zitiert worden sind, dass Cannabis eine Normalität in unserem Land sei, von mir so nicht mitzutragen.
Die Landesregierung setzt sich für eine nachhaltige Sucht- und Drogenpolitik ein.
Das bedeutet, sich den geänderten Herausforderungen zu stellen und zeitnah auf diese zu reagieren. Dies betrifft gerade Veränderungen, die sich aus dem speziellen demografischen Wandel, gesellschaftlichen Veränderungen und den damit verbundenen alten und neuen Suchtformen und Suchtmitteln ergeben. Aus diesem Grund wurden sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit dem Institut IFT in München Gutachten zur Bewertung und Weiterentwicklung der Suchthilfe im Saarland erstellt. Auf der Grundlage genau dieser Gutachten wird zurzeit die saarländische Suchtkrankenhilfe weiterentwickelt und den veränderten Gegebenheiten angepasst.
Meine Damen und Herren! Die Sucht- und Drogenpolitik der saarländischen Landesregierung zielt genau darauf ab, eine bedarfsgerechte Versorgung suchtkranker Menschen zu gewährleisten und ein unabhängiges und suchtfreies Leben zu ermöglichen. Der Suchtmittelkonsum im Saarland soll dabei reduziert sowie ein Einstieg verhindert werden. Das hoffen wir alle. Mit der Neuausrichtung der Drogenund Suchthilfe, die derzeit im saarländischen Drogen- und Suchtkonzept unter dem Motto „Drogenund Suchtpolitik im Saarland - zukunftsorientiert und nachhaltig gestalten“ neu skizziert wird, wollen wir die Vernetzung aller Akteure verstärken, zeitgemäße Strukturen schaffen und die bereits bestehenden Beratungs- und Präventionsangebote fördern und in Zukunft ausbauen.
Ein wesentlicher Baustein der Neuausrichtung ist die Einrichtung eines beratenden Beirates zum Thema
Drogen und Sucht. Dieser hat sich im November vergangenen Jahres - es ist also noch gar nicht lange her - konstituiert und wird 2016 regelmäßig zusammentreten, um der Landesregierung in allen Fragen unterstützend zur Seite zu stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In meinem Ministerium nehmen wir das Thema so ernst, dass mein Staatssekretär Stephan Kolling, der heute hier ist, sich persönlich dieses Themas annimmt und die Ausrichtung der Sucht- und Drogenpolitik begleitet. Er versucht, das Beste für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und den Menschen, die krank geworden sind, zu helfen. Neben den bestehenden Angeboten zur Beratung und Behandlung, den Hilfen zum Ausstieg, den Maßnahmen zur Schadensreduzierung und zur Prävention bleibt die Repression ein zentraler Pfeiler unserer Drogen- und Suchtpolitik. Das Saarland hat diesen Maximen in der Vergangenheit bereits Rechnung getragen und wird auch die zukünftige Drogen- und Suchtpolitik hiernach ausrichten.
Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass Cannabis jahrtausendelang ein Bestandteil der Medizin war. Erst Mitte des 20. Jahrhunderts verschwanden Hanfmedikamente im Zuge des allgemeinen Cannabisverbots vom Markt. In den letzten Jahren stellen wir fest, dass die Forschung jedoch wieder an die ursprüngliche Nutzung der Hanfpflanze anknüpfte. Da bekannt ist, dass Cannabisprodukte bei chronischen Schmerzen oder bei MS helfen können, wurden bereits in der Vergangenheit Möglichkeiten geschaffen, diese Produkte medizinisch zu nutzen.
Wegen vielfacher Klagen über Schwierigkeiten und wegen hoher Kosten bei der Versorgung chronisch Kranker mit Cannabisprodukten plant die Bundesregierung den Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur. Im Bundesministerium für Gesundheit wird durch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zurzeit ein Gesetzgebungsverfahren erarbeitet, mit dem chronisch kranken Patienten leichter der Zugang zu medizinisch nutzbarem Cannabis ermöglicht werden soll. Darüber hinaus soll auch eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen in medizinisch begründbaren Fällen geprüft werden.
Die Argumente für die Legalisierung von Drogen werden immer wieder auf die Tagesordnung gerufen. Sie geistern seit Jahren durch die Öffentlichkeit; immer wieder werden sie neu gefordert - in immer neuen Verpackungen. Meine Meinung ist, falsche Argumente werden durch häufige Verwendung nicht richtig, zumal sie von Suchtforschern schon längst widerlegt wurden. Der Standpunkt, das Verbot sei gescheitert - wie Sie es gesagt haben -, weil immer noch Menschen Drogen konsumieren, spielt in der Debatte um eine Legalisierung von Drogen eine zentrale Rolle. Das haben Sie heute Mittag auch ge
sagt. Eine legale Verfügbarkeit steigert aber definitiv die Nachfrage.
Widersinnig ist dabei auch das Argument, dass der Staat durch Legalisierung und die Erhebung von Steuern genügend Geld zum Beispiel für die Prävention einnehmen würde. Dies bedeutet, dass erst durch die Erhöhung der Zahl der Abhängigen genügend Geld für eine Prävention vorhanden ist. Genauso haben Sie es eben in Ihrem Beitrag dargestellt. Unbestritten bleibt, dass Cannabis ein Suchtpotenzial hat. Cannabis ist eben nicht normal im Saarland. Cannabis macht wie alle anderen Suchtmittel abhängig.
Cannabis ist kein harmloser Freizeitspaß. Mediziner wissen seit Langem, dass der Wirkstoff THC die Hirnfunktion beeinträchtigen kann, zumindest dann, wenn der Konsum in einem frühen Lebensalter beginnt, wenn regelmäßig relativ viel konsumiert wird und der Konsum über längere Zeit fortgesetzt wird.
Cannabis ist wie alle Drogen - Pia Döring hat es eben gesagt - uncool. Ich sage: nicht ungefährlich und uncool. Substanzen, die unser Bewusstsein angreifen, können per se aus unserer Sicht nicht ungefährlich sein. Sie führen niemals zu einer Befreiung des Individuums, sondern immer zu einer Abhängigkeit. Die Gefährlichkeit von Cannabis und seinen Abkömmlingen zeigte sich aktuell wieder an dem Beispiel, das ich Ihnen zu Anfang aus dem Pressebericht vorgelesen habe.
Den Vorschlag der staatlichen Abgabe von Cannabis erachte ich zusammen mit meinem Haus und meinem Staatssekretär als vollkommen falsch. Rauschmittel schaden nicht nur den Konsumenten, sondern auch unserer Gesellschaft. Diese nun zu legalisieren, wäre aus meiner Sicht ein Schritt in die völlig falsche Richtung.
Genau dadurch entstünde aus meiner Sicht die Mentalität: Wenn es staatlich und legal ist, dann kann es ja nicht so schlimm oder so schlecht sein. Ein Modellprojekt zur Abgabe von Cannabis im Saarland ist deshalb nicht nur widersinnig, sondern auch - wie Ihnen bekannt ist - aufgrund der geltenden Rechtslage und der aktuellen richterlichen Entscheidungen nicht möglich und nicht nötig.
Meine Damen und Herren! Um die Folgen von illegalem Betäubungsmittelgebrauch zu mildern, sieht das Betäubungsmittelrecht bereits jetzt die Möglich
keit von Substitution mit Drogenersatzstoffen vor. Ich darf Ihnen Zahlen nennen. So werden aus Mitteln der Krankenkassen durchschnittlich 700 Saarländer substituiert und durch die Kassenärztliche Vereinigung versorgt. Verpflichtend dabei ist eine psychosoziale Begleitung, die durch mein Haus und meinen Haushalt im Jahr mit 600.000 Euro finanziert und gefördert wird. Damit wird den Menschen zwar kein suchtunabhängiges Leben, aber ein Leben ohne die negativen Begleiterscheinungen der Suchmittelbeschaffung und ohne die negativen sozialen Folgen ermöglicht.
Das Saarland wird deshalb keine Bundesratsinitiative zur Legalisierung von Drogen unterstützen, sondern weiterhin bei der seit Jahren bewährten These bleiben: Wir wollen beraten, wir wollen aufklären, wir wollen behandeln, aber auch Repressionen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! Auf eine gute Zusammenarbeit in der Drogenpolitik; zumindest mit denjenigen, die ich jetzt gerade angeschaut habe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz schwieriger Haushaltslage und trotz der aktiven Unterstützung der Konsolidierungsbemühungen des Finanzministers ist es uns gelungen, im Sozial- und Gesundheitsministerium keine Einsparungen bei den Maßnahmen vorzunehmen, die im und für das Land dringend benötigt werden. Vielmehr nehmen wir Einsparungen mit Maß und Ziel dort vor, wo die Belange der Bürger nicht mittelbar oder unmittelbar betroffen sind. Wir werden weiter dort innovativ tätig sein, wo es zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger sinnvoll und richtig ist.
Eine große Herausforderung im sozialen Bereich ist, wie heute Morgen schon angesprochen wurde, die Flüchtlingsproblematik. In den letzten Monaten ist insbesondere die Aufmerksamkeit für junge Menschen auf der Flucht, es geht also um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, in den Fokus gerückt. Während wir Ende 2014 noch von 402 UMFs geredet haben, liegt die Zahl heute bei knapp unter 1.400. Seit dem 1. November 2015 werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wie Erwachsene über eine Quotenregelung bundesweit verteilt; zuvor galt das Prinzip der Unterbringung am Ankunftsort.
Meine Damen und Herren, die Jugendlichen sind vor der sogenannten bundesweiten Verteilung zunächst einmal sowohl körperlich als auch psychologisch da
hingehend zu untersuchen, ob eine Weiterverteilung mit Rücksicht auf den Kinderschutz überhaupt möglich ist. Mit der Änderung des AGKJHG - wir haben heute Morgen schon mehrfach über das Verfahren gestritten, aber nicht über die Sache insgesamt wollen wir die Aufgabe der vorläufigen Inobhutnahme auf das Land hochzonen. Lieber Herr Kessler, machen Sie sich keine Sorgen, wir sind dafür gerüstet. Im LAS gibt es sowohl Ärzte als auch Sozialarbeiter, die das umsetzen können. Wir wollen so erreichen, dass zentral, an einer Stelle im Land, die notwendigen Untersuchungen durchgeführt werden können. Ich kann Ihnen, da das Gespräch mit den Landkreisen durch den Staatssekretär und mich selbst geführt wurde, bestätigen, dass die Landkreise mit diesem Verfahren einverstanden sind. Das alles liegt sowohl im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens als auch, damit verbunden, im Interesse einer Verringerung der Kosten und, an allererster Stelle, im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen, denen dann zeitnah eine Perspektive eröffnet wird hinsichtlich der Frage, wo sie künftig leben werden.
Ich komme zu den Eingangsuntersuchungen. Es hat sich in diesem Haushaltsjahr gezeigt, dass aufgrund der hohen Zugangszahlen an Asylsuchenden der ursprünglich veranschlagte Betrag bei Weitem nicht ausgereicht hat. Daher mussten wir an dieser Stelle nachbessern.
Nächster Punkt, ein ganz wichtiger Punkt: die Integrationslotsen. Ich möchte nicht nur einfach darauf hinweisen, dass von ihnen gute Arbeit geleistet wird, nein, ich möchte den Integrationslotsen auch ganz ausdrücklich Danke schön sagen. Ein herzliches Dankeschön für die Arbeit, die sie in den 52 Kommunen, in den fünf Landkreisen und dem Regionalverband, in diesem Land insgesamt leisten! Es ist notwendig geworden, weitere 550.000 Euro zur Verfügung zu haben, was der Förderung weiterer acht Vollzeitstellen entspricht. Die Integrationslotsen sind wichtig, sie sind in einem Atemzug zu nennen mit unseren Ehrenamtlern.
Das Ehrenamt, das ist das nächste Thema. Das Ehrenamt hat sich in einer Art und Weise in diesem Land etabliert, die man einfach immer wieder lobend erwähnen muss und für die man nur immer wieder Danke schön sagen muss. Danke schön all den Menschen, die tagtäglich unterwegs sind in diesen wichtigen Bereichen! Es war gut, dass wir im vergangenen Jahr im Haushalt 200.000 Euro vorgesehen haben, die nun auch alle verausgabt sind für Projekte in unseren 52 Kommunen und in den Landkreisen und dem Regionalverband. Über alle diese Projekte wurde nicht durch mich oder irgendeine andere Person entschieden, sondern gemeinsam mit den Betroffenen im Vergabeausschuss. Es ist gut,
dass sich nun auch für 2016 und 2017 wieder die 200.000 Euro im Haushalt finden.
Meine Damen und Herren, ich komme zu einem ganz wichtigen Punkt, zur Förderung der Familie. Das ist eigentlich der Schwerpunkt der Arbeit unseres Hauses in diesem Jahr, wir haben ihn hier auch schon debattiert: die Förderung der Familie mit dem familienpolitischen Programm 4.0. Dazu seien nur einige wenige Punkte stichwortartig genannt: Ich will erwähnen die Service- und Kompetenzstelle, die wir am 1. September eingerichtet haben. Ich darf erinnern an den 1. Saarländischen Familienkongress am 12. Oktober; vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen daran teilgenommen. Ich erinnere an den im Oktober angelaufenen Ideenwettbewerb. Ich darf das Kinderbeschäftigungsangebot in der Landesaufnahmestelle in Erinnerung rufen. Und ich will daran erinnern, dass wir am 1. Juli dieses Jahres das Institut ORBIT beauftragt haben, einen 1. Familienreport zu erstellen. Denken Sie bitte aber auch an die Broschüre „Der Familienhelfer“, und ich möchte das Internetportal erwähnen, das im Jahr 2016 erstellt werden wird und über bestehende Angebote, Familienaktionen oder Veranstaltungen informieren wird. Wir werden zudem, wenn die technische Basis steht, die Familien-App einrichten. Des Weiteren sollen ab dem Jahr 2016, also in Bälde, unsere Kommunen mit dem Siegel „familienfreundliche Kommune“ ausgezeichnet werden. Und wir werden, insoweit schon in Planung, im Sommer während der Ferien das Saarländische Familienfest haben sowie im kommenden Jahr den Jugendpolitischen Kongress veranstalten. Das alles, meine Damen und Herren, kann sich, wie ich meine, sehen lassen.
Auf einen Punkt, den das Parlament immer wieder anspricht, will ich nun noch einmal im Speziellen zurückkommen: das Landesprogramm „Frühe Hilfen“. Das liegt uns so sehr am Herzen, weil es die Kleinsten sind, um die es dabei geht. Es beinhaltet neben der aufsuchenden Arbeit Angebote wie „Das Baby verstehen“, Babyclubs und so weiter. Das Allerwichtigste dabei sind aber die Früherkennungsuntersuchungen. Das gestufte Erinnerungsverfahren, das dazu führt, dass rund 99 Prozent der Kinder unter drei Jahren von einem Kinderarzt im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen gesehen werden, ist ein großartiger Erfolg. Das Saarland wurde diesbezüglich schon in der Vergangenheit in einer Vorreiterrolle gesehen, wir arbeiten aber auch weiterhin an diesem Thema und können mit dem im Haushalt vorgesehenen Mittelansatz von 320.000 Euro dieses Programm hervorragend durchführen.
Für die Jugendpolitik werden, Uwe Conradt hat es in der notwendigen Kürze dargestellt, in den Jahren 2016 und 2017 781.000 Euro zur Verfügung stehen. Weitere rund 700.000 Euro werden in Bildungsmaßnahmen der Träger der Jugendarbeit sowie in die
Durchführung von Freizeiten, aber auch in die Schulung der Mitarbeiter der Träger der Jugendarbeit investiert. Kolleginnen und Kollegen, natürlich bin ich mit dem Landesjugendring im Gespräch, so zum Beispiel am vergangenen Samstag um 08.30 Uhr. Dabei haben wir viele Dinge durchgesprochen, was sich in der täglichen Arbeit auszahlt.
Ich komme zu den Schoolworkern. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, aktuell arbeiten saarlandweit 88 über das Landesprogramm finanzierte Schoolworker auf 60 Vollzeitstellen, und zwar an 184 Schulen dieses Landes. Wir stocken nun die Finanzierung um Mittel für sechs Vollzeitstellen auf. Pro Landkreis und für den Regionalverband werden wir somit für die Jahre ab 2016 zumindest eine kleine Aufstockung haben. Natürlich könnte man noch viel mehr machen, in allen Bereichen, man müsste aber das dafür notwendige Geld auch haben.
Ich möchte nun auf einen wichtigen Punkt kommen, der mein Haus betrifft und heute Morgen noch nicht angesprochen wurde: dass wir im Kontext des Bundesprogramms „kompetent. für Demokratie“ - ich rede also über das Thema Rechtsextremismus - im Saarland den Aufbau eines landesweiten Beratungsnetzwerks zur fachkompetenten Beratung bei rechtsextrem motivierten Vorfällen umsetzen. Neben dem Landes-Demokratiezentrum fördert das Saarland, auch das sollte erwähnt werden, eine Fachstelle gegen Rechtsextremismus, dies auch in den Jahren 2016 und 2017. Dafür sind Mittel in Höhe von 80.000 Euro eingestellt. Mit diesen Mitteln und den 288.000 Euro, die uns im Rahmen des Bundesprogramms darüber hinaus zur Verfügung stehen, werden wir uns in den kommenden beiden Jahren auch weiterhin für Menschen, die von Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Homophobie oder der Abwertung ihrer Person wegen Behinderung oder ihrer sozialen Stellung betroffen sind, einsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Themenbereich Gesundheit. Hier ist das Landesprogramm „Das Saarland lebt gesund“ zu erwähnen, das wir nun schon einige Jahre erfolgreich betreiben. Die Projektleitung befindet sich seit 01. Juli dieses Jahres in meinem Haus, ab 2016 wird das Programm komplett bei uns angesiedelt sein, selbstverständlich auch weiterhin in der gleichen Größenordnung bei der Förderung.
Ein wichtiger Punkt ist, es wurde heute Morgen schon angesprochen, die Pflege. Ich beschränke mich hierbei auf einige Stichworte, da wir das einerseits erst kürzlich hier diskutiert haben und andererseits die Pflege, wie ich meine, so wichtig ist, dass man dieses Thema in einem eigenen Tagesordnungspunkt einmal so richtig ausdiskutieren sollte, nicht aber eingezwängt in die Haushaltsberatung. Ich erinnere hier an den Pflegedialog 2012, der damals mit allen denkbaren Akteuren gestartet war. Ich
erinnere aber auch an den Pflegekongress 2015, den sogar der Bundesgesundheitsminister zum Anlass genommen hat, ins Saarland zu kommen. Ich erinnere an die Imagekampagne „Wertvolles Pflegen“ und die Ausbildungsoffensive. Das muss heute angesprochen werden: Vor allem durch die Einführung einer Umlagefinanzierung der praktischen Ausbildungsteile zum 01.12.2011 konnte die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege gesteigert werden. Die Zuwachsrate bei den Eintritten in die Ausbildung im Schuljahr 2013/2014 gegenüber dem Schuljahr 2010/2011 beträgt 96 Prozent. Im aktuellen Schuljahr 2014/2015 beteiligt sich das Land an den Kosten für die schulische Ausbildung von 1.058 Schülerinnen und Schülern, davon 810 in der Altenpflege und 248 in der Altenpflegehilfe, mit einem Gesamtvolumen von 2,8 Millionen Euro.
Das Saarland hat seit 15.03.2013 einen unabhängigen und weisungsungebundenen Pflegebeauftragten. Und ich erinnere an einen neuen Rahmenvertrag für die stationäre Pflege im Saarland, der eine Verbesserung der Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Umfang von rund 350 Stellen zur Folge hat. Ich will erinnern an die Pflegemappe und an die Pflege-App, die wir ja hoffentlich alle auf unserm iPhone haben. Ich erinnere an das Programm „Barrierefreien Umbau“, das ich vor wenigen Tagen gemeinsam mit Herrn Staatssekretär Axel Spies vorgestellt habe. Ich darf mich vor allem bedanken bei den Mitarbeitern der Pflegestützpunkte. Das Saarland und Hamburg waren, ich kann mich gut erinnern, die ersten, die flächendeckend diese Pflegestützpunkte eingerichtet haben. Man muss immer wieder daran erinnern, dass das die Anlaufstelle ist. Ebenfalls ist die Novellierung des Landesheimgesetzes in Arbeit.
Ich komme zum Punkt Demenz. Wir werden am 10. Dezember den ersten Demenzplan vorstellen mit allen Aktiven, die mit dabei sind.
Am Schluss will ich zur Krankenhausfinanzierung kommen. Wir haben im Doppelhaushalt 2016/17 veranschlagte Mittel von 28,5 Millionen und wir haben zugesagt, dieses Fördervolumen beizubehalten, was wir jetzt auch umsetzen. Zudem haben wir in diesem Jahr den Krankenhausplan zum dritten Mal fortgeschrieben und damit die geriatrische Versorgungsstruktur im Saarland verbessert. Die nächste Fortschreibung wird wohl im Frühjahr 2016 erfolgen mit dem Hauptthema „psychosomatische Versorgungsstruktur“.
Zur Inklusion. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt will ich zu dem kommen, was vom Volumen her den größten Teil unseres Haushalts ausmacht. Dahinter verbergen sich überwiegend Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Insoweit ist daran zu erinnern, dass diese um 9,1 Millionen im Jahr 2016 und
um 8,7 Millionen im Jahr 2017 aufgestockt werden auf rund 262 Millionen Euro.
Zum Abschluss bleibt mir noch, darauf hinzuweisen, dass mögliche notwendige Mehrausgaben infolge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes natürlich hier nicht enthalten sein können, weil Länder und Bund immer noch darüber diskutieren. Wir haben Broschüren in leichter Sprache aufgelegt, ich verweise auf das Sommerfest der Inklusion, das im vergangenen Jahr war und im nächsten Jahr wieder stattfinden wird. In unserem Ministerium ist gute Arbeit geleistet worden. Ich danke allen Mitarbeitern dafür, ich bedanke mich bei denjenigen, die den Haushalt heute mit verabschieden.