Ich eröffne die 41. Landtagssitzung. Herr Minister Reinhold Jost ist heute und morgen wegen einer Dienstreise entschuldigt.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner zweitägigen Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für diese Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung - den Haushalt 2016/17 betreffend - wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam zu beraten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. - Dann wird so verfahren.
Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat dem Landtag aufgegeben, sich mit der Frage der Beibehaltung der Fünf-Prozent-Sperrklausel und des derzeitigen Sitzzuteilungsverfahrens zu befassen. Die für Inneres und für Justiz zuständigen Ausschüsse haben hierzu in der 14. und 15. Wahlperiode umfangreiche Expertenanhörungen durchgeführt und deren Ergebnisse in einem Bericht an das Plenum zusammengefasst. Dieser Bericht bildet die Grundlage der heute zu beratenden Anträge zur Änderung der Verfassung und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Beschlussfassung über den Bericht zur Evaluation der Fünf-Prozent-Sperrklausel und des Sitzzuteilungsverfahrens, Drucksache 15/1543, als Tagesordnungspunkt 27 aufzunehmen und als Diskussionsgrundlage vor Tagesordnungspunkt 4 zu beraten. - Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 27, 4, 8 und 9 der Tagesordnung, dem Bericht zur Evaluation der Fünf-Prozent-Sperrklausel und des Sitzzuteilungsverfahrens sowie dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, Drucksache 15/1537, und den Gesetzentwürfen der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagfraktion zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften, Drucksachen 15/1539
und 15/1541, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. - Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird ebenfalls so verfahren.
Zu Punkt 19 der Tagesordnung. Mit der Drucksache 15/1548 haben die im Landtag vertretenen Fraktionen zwischenzeitlich den Antrag „Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages“ eingebracht.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 21 und 23 der Tagesordnung - G9 betreffend - wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Zu dem Thema haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die PIRATEN-Landtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1552 den Antrag „Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 an der Schulform Gymnasium auf den Weg bringen“ und die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1546 den Antrag „Rückkehr zu G9 an saarländischen Gymnasien“. Wer dafür ist, dass die Anträge Drucksachen 15/ 1552 und 15/1546 als Punkte 28 und 29 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist das so angenommen.
Zu Punkt 22 der Tagesordnung. Dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion betreffend „Mehr Personal an saarländischen Schulen“ ist die PIRATENLandtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/1540 neu - vor. Zu dem Thema haben die Koalitionsfraktionen und die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1554 den Antrag „Qualitätsverbesserungen im Schulsystem fortführen - Versorgung mit Lehrkräften sichern - Konsolidierungskurs beibehalten“ und die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1549 den Antrag „Für eine bessere Personalausstattung an saarländischen Schulen - Schluss mit dem Stellenabbau im Lehrerbereich“. Wer dafür ist, dass die Anträge Drucksachen 15/1554 und 15/1549 als Punkte 30 und 31 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die Anträge Drucksachen 15/1554 und 15/1549 als Punkte 30 und 31 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 22 beraten werden.
Zu Punkt 26 der Tagesordnung. Die Landesregierung hat die Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer betreffend „Evaluation des saarländischen Akti
onsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, Drucksache 15/1322, inzwischen schriftlich beantwortet.
Die Antwort ist heute eingegangen und bereits an die Abgeordneten verteilt worden. Damit entfallen die Voraussetzungen einer mündlichen Beantwortung gemäß § 58 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Mithin ist Punkt 26
Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer betreffend: Evaluation des saarländischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Druck- sache 15/1322)
von der Tagesordnung abzusetzen. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Punkt 26 von der Tagesordnung abgesetzt ist.
Herr Abgeordneter Dr. Frank Finkler, der heute hier auf der Besucherbank ist - herzlich willkommen! -, hat mit Ablauf des 30. September 2015 auf die Ausübung seines Mandats verzichtet, um das Amt eines Direktors beim Rechnungshof des Saarlandes zu übernehmen. Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 29. September 2015 mitgeteilt, dass gemäß § 40 des Landtagswahlgesetzes für den Abgeordneten Dr. Frank Finkler Herr Stefan Thielen, Mettlach, als Listennachfolger auf dem Kreiswahlvorschlag der CDU im Wahlkreis Saarlouis in den Landtag des Saarlandes eintritt.
Herr Stefan Thielen hat sein Mandat am 29. September 2015 angenommen. Der Wahlprüfungsausschuss hat die Mandatsnachfolge in seiner Sitzung am 01. Oktober 2015 geprüft. Gegen die Feststellung, dass Herr Abgeordneter Stefan Thielen als Nachfolger für den Abgeordneten Dr. Frank Finkler in den Landtag eingetreten ist, hat sich kein Widerspruch erhoben. Erhebt sich gegen die Feststellung der Landeswahlleiterin Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Zur Verpflichtung bitte ich das neue Mitglied des Landtages, zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.
Nach Artikel 68 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Herr Abgeordneter Stefan Thielen, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg bei der Mandatsausübung!
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2016/2017 (Haushaltsgesetz - HG - 2016/2017) (Drucksache 15/1550)
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2016/2017 (HBeglG 2016/2017) (Drucksache 15/1551)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland steht im Herbst 2015 vor einer großen Herausforderung. Die Flüchtlingszahlen sind eine Bewährungsprobe für Deutschland und Europa, aber auch für das Saarland und seine Kommunen.
Die Landesregierung ist den Saarländerinnen und Saarländern dankbar dafür, wie sie mit dieser besonderen Situation umgehen. Viele fragen nicht lange, sondern packen mit an und helfen ehrenamtlich. Menschlichkeit und Solidarität prägen seit jeher unser Land. Das ist im besten Sinne typisch saarländisch!
Starke Führungskräfte und engagierte Mitarbeiter in den Landes- und Kommunalverwaltungen arbeiten bei uns vorbildlich zusammen. Sie sind hoch engagiert und arbeiten oft bis zur Belastungsgrenze. Das Management bei uns im Saarland ist im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland professionell. Auch wenn es mal an der einen oder anderen Stelle hakt, insgesamt haben unsere Verwaltungen die Lage im Griff.
Hier zeigen sich einmal mehr die Unterschiede im Föderalismus. Der Föderalismus ist das bewusste und gewollte Nebeneinander und Miteinander von großen und kleinen Einheiten. Große Einheiten haben ihre Stärken, aber auch kleine Einheiten haben ihre Stärken. Gerade kleine Einheiten haben Vortei
le, die sie in schwierigen Situationen wie diesen ausspielen. Meine Damen und Herren, dass kleine Bundesländer ihre Stärken und Vorteile haben, stellt das Saarland beim Management der Flüchtlingssituation eindrucksvoll unter Beweis.
So sehr es heute um Geld und Finanzen geht, dürfen wir Flüchtlinge nicht nur unter Kostengesichtspunkten betrachten. Die Integration von Menschen aus unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichem religiösem Hintergrund wird ein Kraftakt für unsere Gesellschaft. Wir sind dazu in der Lage, wenn wir die Integration von Anfang an richtig anpacken.
Wir stellen uns auf die Herausforderung der hohen Flüchtlingszahlen auch im Haushalt ein. Im Landeshaushalt schlagen sich bereits jetzt die steigenden Kosten nieder. Ich nenne einige Schwerpunkte: die Erstaufnahme in Lebach, die Erstattungszahlungen des Landes an die Kommunen für die Asylbewerber im Verfahren, die Betreuung der rasant steigenden Zahl von minderjährigen unbegleiteten Jugendlichen, die Förderung des Landes für die saarländischen Kommunen, um verstärkt Wohnraum für Flüchtlinge zu mobilisieren, deutlich mehr Sprachförderkurse wie zum Beispiel das Programm „Früh Deutsch lernen“.
Die Zuwanderung ist eine nationale Aufgabe. Deshalb brauchen Länder und Kommunen die Unterstützung des Bundes. Die Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels helfen uns, die aktuelle Mehrbelastung zu bewältigen. Über die mittel- und langfristigen Mehrkosten wird sicherlich noch einmal mit dem Bund zu reden sein. Die Beschlüsse des Gipfels bedeuten für uns konkret: Der Bund zahlt den Ländern 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Milliarden Euro. Damit stehen uns im Saarland für 2015 fast 24 Millionen Euro zur Verfügung. Auch deshalb brauchen wir in diesem Jahr keinen Nachtragshaushalt.
Ab 2016 beteiligt sich der Bund in stärkerem Umfang an den Kosten. Der Bund zahlt für das Jahr 2016 voraussichtlich rund 3,6 Milliarden Euro an die Länder. Davon entfallen auf das Saarland 44 Millionen Euro. Der Bund geht von 800.000 Flüchtlingen aus; darauf basieren seine Berechnungen. Umgerechnet auf das Saarland bedeutet dies 10.000 Flüchtlinge. Das ist der Stand heute. Zurzeit weiß niemand, wie viele es tatsächlich werden. Wir sind deshalb auch auf höhere Zahlen vorbereitet.
Die Leistungen des Bundes sind davon abhängig, wie sich die Fallzahlen und die Verfahrensdauer entwickeln. Steigen die Flüchtlingszahlen weiter an, so steigen auf der einen Seite unsere Kosten, auf der anderen Seite erhöhen sich auch die Zahlungen des Bundes. Es handelt sich also um ein „atmendes System“.
Besondere Umstände erfordern besondere Lösungen. Deshalb ist unser Haushalt so konzipiert, dass wir flexibel reagieren und künftige Entwicklungen haushaltsmäßig abbilden können. Flexibilität und Vorsorge prägen den Haushalt 2016/17, insbesondere beim Thema Flüchtlinge. Damit die Kommunen ihre Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen tragen können, erhalten sie zusätzliche Mittel. Allein die zusätzliche Kostenerstattung während der Asylverfahren beläuft sich im Jahr 2016 voraussichtlich auf etwa 11 Millionen Euro.
Darüber hinaus gibt das Land den Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich weitere 13 Millionen Euro. Zu diesen 24 Millionen Euro aus den neuen Bundesmitteln kommen Landesmittel in einer Größenordnung von weiteren 15 Millionen Euro. Insgesamt stellen wir also den saarländischen Kommunen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen 2016 fast 40 Millionen Euro zur Verfügung. Meine Damen und Herren, das ist eine enorme Kraftanstrengung, die das Land zusätzlich zum Kommunalpakt und zum Kommunalen Entlastungsfonds stemmt. Wir als Land stehen auch in schwierigen Zeiten an der Seite unserer Kommunen.
Seit Beginn des Schuljahres mussten rund 70 zusätzliche Klassen gebildet werden. Weitere sind zu erwarten. Die Landesregierung trägt der gestiegenen Flüchtlingszahl in den Schulen Rechnung. Wir treffen Vorsorge, dass bis zu 130 Lehrkräfte in den nächsten Monaten eingestellt werden können. Darüber hinaus treffen wir Vorsorge für die Jahre 2016 und 2017. Wir sichern damit die Qualität in unseren Schulen für alle Kinder und Jugendlichen. Die Mehrkosten werden wir im Gesamthaushalt gegenfinanzieren - unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Mehreinnahmen des Bundes. Damit wird der Konsolidierungskurs des Landes fortgesetzt. Wir beweisen einmal mehr: Haushaltskonsolidierung und Zukunftsgestaltung sind für uns kein Widerspruch.
Zur Integration in den Arbeitsmarkt hat das Wirtschaftsministerium einen 7-Punkte-Plan vorgelegt. Wir bieten zum Beispiel Deutschkurse zur Integration in den Arbeitsmarkt an. Wir richten in der Landesaufnahmestelle Lebach eine Anlaufstelle ein und wir bieten Beschäftigungs-Coaching für Zugewanderte. Arbeitsmarkt, Bildungssystem und Unterstützung der Kommunen: Die Landesregierung geht mit der Zuwanderung professionell und verantwortungsvoll um - auch und gerade im Haushalt.