Stephan Toscani
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Last Statements
Herr Präsident! Frau Generalkonsulin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir arbeiten gemeinsam, wir feiern gemeinsam, wir verstehen die Sprache unserer Nachbarn, die Polizei arbeitet eng zusammen. Im Alltag gibt es keine Grenzen. Europa wächst immer stärker zusammen.
Sie glauben das nicht? Überall ist die Rede davon, was in Europa alles nicht funktioniert. Meine Damen und Herren, hier bei uns im Saarland funktioniert Europa.
Unsere Geschichte, unsere Grenzlage, unser Lebensstil, all das macht unser Land einzigartig. In unserer Grenzregion erleben wir täglich die Vorteile
von Verständigung und Zusammenarbeit. Wir sind das Bundesland mit der höchsten Europakompetenz.
Wir sind eine europäische Modellregion. Unser Herz schlägt für Deutschland, unser Herz schlägt aber auch für Frankreich, für SaarLorLux und für Europa. Das ist unser Markenzeichen. Das macht uns als Saarländer aus.
„Autrefois la frontière séparait Français et Allemands. Aujourd’hui elle nous relie les uns aux autres. En tant que région frontalière nous étions et nous sommes à tout moment une jonction entre nos peuples. Les régions frontalières sont les jonctions de l’Europe.“
Grenzregionen sind wie Nahtstellen, sie sind gleichsam „Europa im Kleinen“. Deshalb haben wir als Grenzregionen eine besondere Verantwortung für Europa. Diese Verantwortung für Europa ist in unserer saarländischen Verfassung verankert. Wir nehmen diese europäische Rolle, diese Verantwortung für Europa, als Saarland in besonderer Weise und besonders engagiert wahr. Saarländische Ministerpräsidenten waren oft Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit.
Als Oskar Lafontaine das Amt innehatte, wurden die AbiBac-Schulen eingeführt. Heute gibt es in Deutschland und Frankreich 160 AbiBac-Schulen. Sie sind mittlerweile Kern deutsch-französischer Bildungsarbeit. Peter Müller hat in seiner Amtszeit das Deutsch-Französische Geschichtsbuch aus der Taufe gehoben. Ministerpräsidentin Annegret KrampKarrenbauer hat Weichen im Bereich der beruflichen Bildung gestellt. Mit gemeinsamen deutsch-französischen Ausbildungszweigen an Lycées professionnels und unseren Berufsschulen haben junge Deutsche und junge Franzosen nun die Chance, während ihrer gesamten Bildungsbiografie auf grenzüberschreitende Angebote zurückzugreifen.
In ihrer Amtszeit als Kulturbevollmächtigte wurde das Netzwerk der Elysée-Kitas immer engmaschiger. Inzwischen sind 60 Einrichtungen im Saarland aktiv beteiligt. Damit sind wir bundesweit Spitze, meine Damen und Herren. Unsere Ministerpräsidentin hat damit wichtige Beiträge zur Verbesserung der deutsch-französischen Zusammenarbeit geleistet.
Nicht nur die Ministerpräsidenten, auch die Landespolitik insgesamt war immer Schrittmacher der deutsch-französischen Freundschaft. „La Sarre, c’est la région la plus francophone et francophile de toute l’Allemagne. Nous vivons dans un berceau franco-allemand. Nous nous considérons comme un trait d’union entre la France et l’Allemagne”.
Das Saarland als Verbindung zwischen Deutschland und Frankreich, ja Verbindung in ganz vielerlei Hinsicht, zum Beispiel im Bereich der Verkehrsverbindungen. Wir haben die überregionale Schienenschnellverkehrsverbindung, den ICE, den TGV von und nach Paris, wir haben aber auch im Bereich des regionalen Verkehrs Verbindung. Mit der Saarbahn und hatten wir die erste grenzüberschreitende Straßenbahn überhaupt zwischen Deutschland und Frankreich.
Alle wichtigen deutsch-französischen binationalen Einrichtungen haben ihren Sitz im Saarland: die Deutsch-Französische Hochschule, das Sekretariat für den Austausch in der beruflichen Bildung, der Deutsch-Französische Kulturrat. Und wir haben im Saarland auch einen Nebensitz des Deutsch-Französischen Jugendwerks.
Unsere Hochschulen, die heute Morgen mit ihrer Vizepräsidentin auch hier vertreten sind, haben eine starke französische Ausrichtung. Ganz viele private Organisationen kümmern sich und engagieren sich für die deutsch-französischen Beziehungen im Saarland, Stichwort Städtepartnerschaft. Jede saarländische Gemeinde hat mindestens eine französische Partnergemeinde. Im Schnitt sind es sogar drei. Damit sind wir bundesweit an der Spitze.
Stichwort Wirtschaft. Für die saarländische Wirtschaft ist Frankreich ein wichtiger Exportmarkt. Umgekehrt ist Frankreich unser wichtigstes Importland aus saarländischer Sicht. Viele französische Unternehmen haben Niederlassungen hier, viele saarländische Unternehmen haben Niederlassungen in Frankreich. Stichwort Flughafen Saarbrücken-Ensheim. Wussten Sie, dass ein Viertel aller Passagiere unseres Flughafens aus Frankreich kommt? Stichwort Einzelhandel Landeshauptstadt Saarbrücken. Rund ein Drittel der Kunden des Einzelhandels unserer Landeshauptstadt kommen aus Frankreich. Unsere Landesbank ist die SaarLB. Sie bezeichnet sich selber als deutsch-französische Regionalbank. Sie macht 40 Prozent ihres Umsatzes mit dem Frankreich-Geschäft.
Sei es Wirtschaft, sei es Kultur, sei es Politik, wir als Saarland sind eine Drehscheibe zwischen Deutschland und Frankreich. Folgerichtig hat die Große Koalition eine besondere Initiative gestartet, die Frankreichstrategie. Wir wollen mit der Frankreichstrategie das Saarland zum ersten mehrsprachigen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland machen. Wir wollen, dass in einer Generation Französisch als Verkehrssprache neben die Mutter- und Amtssprache Deutsch tritt. Französisch tritt in der Schule jedoch nicht an die Stelle von Englisch. Denn wir wollen, dass unsere saarländischen Kinder und Jugendlichen einen Pluspunkt haben, dass sie neben Englisch auch Französisch als besondere Kompetenz haben. Dass die Mehrsprachigkeit funktioniert, be
weisen ja unsere Nachbarn zum Beispiel in Luxemburg oder unsere Freude im Elsass. Mehr Sprachen, mehr Chancen, das ist die Devise der Frankreichstrategie.
Wir wollen mit dieser Frankreichstrategie außerdem die Rolle unseres Bundeslandes als Brücke zwischen Deutschland und Frankreich weiter stärken und ausbauen. Und wir wollen damit auch im Großen, im bilateralen Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich, einen Beitrag zur Stärkung dieser bilateralen Beziehungen leisten. Die Vision, das langfristige Leitbild ist das eine. Auf der anderen Seite ist es aber auch wichtig, diese Vision umzusetzen, sie konkret zu machen in Projekten. Das ist die „Feuille de Route“. Wir haben eine „Feuille de Route“ aufgesetzt, in der wir für die Jahre 2015 und 2016 konkrete Projekte beschrieben haben.
Wir können heute mit Stolz sagen, dass wir all diese Projekte, die in der ersten „Feuille de Route“ beschrieben waren, in die Tat umgesetzt haben. Das war nur möglich, weil alle Ressorts der Landesregierung an einem Strang gezogen haben. Die Frankreichstrategie ist ein Projekt der Großen Koalition. Sie funktioniert auch deshalb gut, weil alle Ressorts, weil alle Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung an einem Strang ziehen. Deshalb möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Kabinett ganz herzlich dafür bedanken.
Wir haben weitere Projekte aufgelegt mit der zweiten „Feuille de Route“ für die Jahre 2017 bis 2019. Da geht es vor allem um die Bereiche Umwelt, Gesundheit und Sport. Ich nenne einige Beispiele. Wir haben vor Kurzem ein Büro des Saarlandes in Paris eröffnet. Morgen besichtigen die Mitglieder des Europaausschusses dieses Büro, machen einen Besuch vor Ort. Es geht darum, dass dieses Büro Schaufenster für unser Land, für das Saarland, im Herzen der französischen Hauptstadt wird. Es geht aber auch darum, einen Ort der Begegnung zu haben für und mit Entscheidungsträgern aus Politik, Wirtschaft und Kultur von der französischen Seite.
Stichwort Hochschulen. Vor Kurzem ist an unserer Universität mit großem Erfolg ein Studiengang für das Grundschullehramt gestartet. Er hat auch einen Schwerpunkt im Bereich der Französisch-Ausbildung. Mittlerweile bewerben sich sehr viele junge Menschen nicht nur aus dem Saarland, sondern aus ganz Deutschland an unserer Universität für diesen Studiengang. Ab dem Wintersemester 2018/19 besteht die Absicht, diesen Studiengang weiter auszubauen. Es soll sozusagen ein trinationaler Studiengang werden, ein Studiengang, wo Absolventen dann die Zulassungsvoraussetzungen für Lehramt
stätigkeiten in Deutschland, in Frankreich und in Luxemburg bekommen.
Beispiel Gesundheit. Unsere SHG-Kliniken in Völklingen arbeiten mittlerweile ganz eng mit dem Krankenhaus in Forbach zusammen. Fortschritte gibt und gab es auch beim Eurodistrict SaarMoselle.
Ein weiteres Beispiel ist die Justiz. Vor einiger Zeit hat sich die Französische Anwaltskammer, die Pariser Anwaltskammer, im Saarland gemeldet. Sie wollten und wollen die Zusammenarbeit, den Austausch von Referendaren und jungen Anwälten fördern und suchten dafür Partner in Deutschland. Sie haben sich nicht nach Berlin, nicht nach Hamburg und nicht nach München gewandt, sondern sie haben sich an die Saarländische Anwaltskammer gewandt. Dankenswerterweise und mit der Unterstützung des saarländischen Justizministers ist es gelungen, jetzt eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, dass saarländische Anwälte, saarländische Referendare einen Austausch machen mit der Anwaltskammer Paris. Auch das ist ein konkretes Beispiel dafür, dass die Frankreichstrategie funktioniert, dass wir Schritt für Schritt, Projekt für Projekt dabei vorankommen, unsere Beziehungen weiter zu festigen und das Saarland als Brücke zwischen Deutschland und Frankreich weiter auszubauen.
Wir haben von Anfang an gesagt, das ist nicht nur ein Projekt der Landesregierung. Es kann nicht sein, dass wir heute ein Konzept machen und es morgen beschließen, sondern es ist bei einer solch langfristigen Strategie wichtig, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen. Deshalb haben wir die Akteure aus Kommunen, aus Hochschulen, aus Wirtschaft und Kultur und Zivilgesellschaft insgesamt in den Dialog eingebunden. Es gab ein Jahr Vorlaufzeit, in dem es einen breiten Dialog mit allen Teilen unserer saarländischen Gesellschaft gab. Da wurden Verbesserungsvorschläge gemacht, da gab es Kritik, da haben wir angepasst und erst dann haben wir sozusagen die finale Version der Frankreichstrategie im Kabinett verabschiedet.
Es gab vor einiger Zeit eine Umfrage - ich glaube, es war eine Umfrage des Saarländischen Rundfunks -, da haben 70 Prozent der Saarländerinnen und Saarländer gesagt, dass sie die Frankreichstrategie unterstützen. Dieser hohe Zustimmungswert, meine Damen und Herren, ist das Ergebnis der breiten Diskussion, des breiten gesellschaftlichen Dialoges im Vorfeld der Verabschiedung dieser Strategie. Und diese Umfrage dokumentiert: Die Saarländerinnen und Saarländer halten in ihrer Mehrheit den Weg unseres Landes für richtig.
Die Landesregierung, die Ministerpräsidentin und das Kabinett, leistet ihren Teil. Aber Durchschlagskraft, richtig Wirkung bekommt dieses Projekt, weil viele aus der Zivilgesellschaft des Saarlandes, viele Vereine und Verbände, weil viele Einzelne - einige sind ja heute Morgen auch zu Gast in diesem Hause - mitmachen. Denn das ist ein großes Gemeinschaftsprojekt von Vereinen, Verbänden, Akteuren aus Kommunen, aus der Wirtschaft zusammen mit der Landesregierung. Deshalb möchte ich im Namen der Landesregierung diesen Vereinen und Verbänden, diesen vielen Einzelnen ganz herzlich für ihr Engagement bei der Frankreichstrategie danken.
Wie heißt das bekannteste Dorf der Welt? - Ich glaube, es ist Schengen, der Nachbarort aus saarländischer Sicht, direkt neben Perl gelegen. Wir haben seit vielen Jahren und Jahrzehnten gute, traditionelle und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren luxemburgischen Nachbarn. Es gibt regelmäßige Konsultationen mit dem Premierminister und mit dem Luxemburger Kabinett. All das schafft eine gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit dem Schengen-Lyzeum gibt es ein einzigartiges Schulprojekt zwischen dem Saarland auf der einen Seite und Luxemburg auf der anderen Seite.
Als der Bundespräsident vor zwei Jahren auf Auslandsbesuch in Luxemburg war, hat das zu einer protokollarisch kuriosen Situation geführt. Der Bundespräsident war auf Auslandsbesuch und sein luxemburgischer Gastgeber, der Großherzog, hat ihm vorgeschlagen, das Schengen-Lyzeum im Saarland zu besichtigen. So kam es dann dazu, dass der deutsche Bundespräsident im Rahmen einer Auslandsreise eine Station in seinem eigenen Heimatland gemacht hat auf Einladung seiner ausländischen Gastgeber. Dieses Beispiel zeigt, wie eng und wie vertieft die Kooperation auch mit unserem Nachbarn Luxemburg läuft.
Luxemburg war immer und bleibt ein Motor der Großregion. Letzte Woche war die Kollegin Corinne Cahen, Ministerin für die Großregion aus Luxemburg, zu Gast und hat bei uns im Saarland das Programm der Luxemburger Präsidentschaft, des Gipfel-Vorsitzes für die Großregion, vorgestellt. Ich finde es toll, dass die Luxemburger sich auf die Fahnen geschrieben haben, das Thema Bürgernähe in der Großregion weiter voranzutreiben. Luxemburg war und ist ein wichtiger, ein zentraler Partner in der Entwicklung der Großregion SaarLorLux.
Und Luxemburg hat natürlich auch eine einzigartige Chance. Nicht nur als Partner einer grenzüberschreitenden und regionalen Zusammenarbeit ist Luxemburg wichtig, sondern Luxemburg hat die Chance, als Nationalstaat, als Mitgliedsstaat der Europäischen Union vieles von dem, was wir in der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erarbeiten, quasi direkt auf die EU-Ebene zu tragen.
Seit 2009 haben wir als Saarland eine Partnerschaft mit einer polnischen Region, mit der polnischen Woiwodschaft Podkarpackie. Mehr als 20 saarländische Schulen pflegen regelmäßig einen Austausch mit polnischen Schulen, mit polnischen Bildungseinrichtungen. Auch das wollen wir weiter vertiefen. Vor einigen Wochen war unser Bildungsminister Ulrich Commerçon in Podkarpackie und hat eine Vereinbarung unterzeichnet, womit das Saarland, das Bildungsministerium, die Kooperation mit Podkarpackie weiter vertiefen will. Es geht darum, Begegnungen von Schülern, Lehrern, Schulen und Fortbildungseinrichtungen zu intensivieren. Und mit dieser Vereinbarung legen wir als Land ein weiteres Bekenntnis dafür ab, die polnisch-saarländische Freundschaft weiter zu festigen.
Wir liegen aus der Sicht von Polen geografisch sehr weit entfernt. Trotzdem gibt es bei uns im Saarland die meisten Begegnungen zwischen deutschen und polnischen Jugendlichen unter dem Dach des deutsch-polnischen Jugendwerkes. Das ist möglich, weil es im „Verein für Europäische Umweltbildung und Umwelterziehung“ gemeinsam mit Spohns Haus ein außergewöhnliches Engagement für den deutsch-polnischen Austausch und für die Begegnung von Jugendlichen gibt. Die alljährlichen Sommerfreizeiten ziehen viele Jugendliche aus Deutschland und Polen an, aber auch aus Frankreich. Dort wird quasi das „Weimarer Dreieck“ im Kleinen abgebildet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nutzen die Chance unserer Lage als Grenzregion im Interesse der Bürgerinnen und Bürger diesseits und jenseits der Grenze. So offen die Grenzen mittlerweile sind, gibt es natürlich immer noch Probleme. Die will ich hier ansprechen und klar benennen. Oft liegen diese Probleme darin, dass auf nationaler Ebene durchaus in guter Absicht und sinnvoll - Gesetze gemacht werden. Wenn aber die Assemblée Nationale in Paris und der Deutsche Bundestag in Berlin Gesetze machen, dann kommt es mitunter vor, dass die Situation in unserer Grenzregion nicht berücksichtigt wird. Es gibt mitunter Behinderungen. Weil die nationalen Regierungen und Parlamente gefordert sind, ist es manchmal schwierig und langwierig, diese Behinderungen und Hemmnisse zu beseitigen.
Deshalb war es wichtig, dass auf Einladung unserer Ministerpräsidentin im Juli 2013 bei uns im Saarland eine Premiere stattgefunden hat. Zum ersten Mal gab es nämlich eine deutsch-französische Grenzraumkonferenz. Das war ein ungewöhnliches Format, weil die nationalen Regierungen mit ihren beiden Außenministerien beteiligt waren und weil auf deutscher Seite die Bundesländer, die an Frankreich
angrenzen, beteiligt waren und auf französischer Seite die Regionen und Departements sowie die unterste staatliche Ebene. Die Städte und Gemeinden waren nämlich auch beteiligt.
Diese Konferenz haben wir dazu genutzt, jahrzehntealte Probleme pragmatisch zu lösen. Die Konferenz war der Durchbruch zur Lösung vieler Probleme, die uns im Grenzraum über Jahre behindert und negativ beschäftigt haben. Es gibt jetzt eine Lösung für die Paketzustellung im Grenzraum. Man hat pragmatische Lösungen für die Weiterbildung von Berufskraftfahrern gefunden. Das leidige Thema der Doppelbesteuerung von französischen Grenzgängern im Ruhestand ist mittlerweile gelöst. Der grenzüberschreitende Taxiverkehr war jahrelang ein Problem. Auch da haben wir mittlerweile eine pragmatische Lösung gefunden.
Damit haben wir einmal mehr gezeigt, dass wir sind mit der Grenzraumregion Impulsgeber. Wir haben mittlerweile in der Folge mehrfach getagt. Wir haben gezeigt, dass wir Impulsgeber sind für Lösungen von Problemen in unserer Grenzregion. Damit haben wir gezeigt, dass wir als kleines Bundesland in den deutsch-französischen Beziehungen eine ganz besondere Rolle spielen.
Im einen Land leben, im anderen Land arbeiten. Das ist gelebter Alltag in SaarLorLux. Über 200.000 Menschen pendeln täglich auf ihrem Weg zur Arbeit über eine der Grenzen. Nirgendwo in der EU gibt es mehr Grenzgänger. Das zeigt, die Freizügigkeit in der EU hat gerade in unserer Grenzregion zu einer Win-winSituation geführt. Aber es gibt immer noch Hürden am Arbeitsmarkt. Wir arbeiten daran, diese Hürden zu überwinden und den gemeinsamen Arbeitsmarkt weiter zu verbessern und zu einem integrierten Arbeitsmarkt zu machen.
Auch hier nenne ich einige Beispiele. Die Task Force Grenzgänger war eine saarländische Idee. Sie arbeitet mittlerweile im Wirtschaftsministerium und hat das Ziel, praktische Probleme für Grenzgänger meist rechtliche - zu lösen. Das Wirtschaftsministerium hat eine Fachstelle für grenzüberschreitende Ausbildung initiiert. Dabei geht es darum, saarländischen und lothringischen Jugendlichen einen Praktikumsplatz in Betrieben diesseits und jenseits der Grenze zu vermitteln. Im Juli 2014 hat das Saarland mit Lothringen eine grenzüberschreitende Vereinbarung zur Berufsausbildung abgeschlossen. Ziel ist es, quasi eine deutsch-französische Berufsausbildung zu haben. Mittlerweile gibt es beispielsweise bei Möbel Martin oder Globus junge Franzosen, die mit ihrem französischen auch einen deutschen Abschluss als Einzelhandelskaufmann machen können.
Eine weitere Initiative, die aus dem Saarland gekommen ist, ist die Idee, deutsch-französische Berufsschulzweige an Berufsschulen einzurichten. Einen gibt es bereits in St. Ingbert mit einem beruflichen Gymnasium bei Metz. Ein anderer ist sozusagen unterwegs. Unser Bildungsminister hat vor Kurzem bei einem Besuch der Académie in Montpellier ein weiteres Projekt initiiert. Dort soll im Bereich Tourismus am KBBZ Halberg ein weiterer deutsch-französischer Berufsschulzweig entstehen. Wenn das gelingt, dann haben wir zwei von drei deutsch-französischen Berufsschulzweigen im deutsch-französischen Verhältnis überhaupt hier bei uns im Saarland.
Auch die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich. Sie hat mit der französischen Agentur Pôle emploi mittlerweile mehrere grenzüberschreitende Vermittlungsstellen eingerichtet. Das heißt, auch dort kommt der Arbeitsmarkt immer besser in Gang. Tausende Arbeitnehmer haben dort mittlerweile eine Beratung bekommen.
Meine Damen und Herren, offene Grenzen, so gut sie sind, haben mitunter den Nachteil, dass sie von Verbrechern genutzt werden. Deshalb ist die Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte in unserer Großregion so wichtig. Es gibt seit Jahren gemeinsame Streifen und gemeinsame Polizeiübungen. In unserer Großregion gibt es etwas, was europaweit einzigartig ist: ein Zentrum, in dem vier Staaten im Bereich Zoll und Polizei zusammenarbeiten. Es ist das europäische Zentrum für Zoll- und Polizeizusammenarbeit in Luxemburg, das hervorragende Arbeit leistet. Aber es gibt ein Problem. Es gibt keine Rund-um-die-Uhr-Besetzung. Deshalb arbeiten wir, der saarländische Innenminister und unsere EuropaBevollmächtigte Helma Kuhn-Theis daran, auch dort voranzukommen. Ich bin davon überzeugt, je mehr die Staaten in der Europäischen Union auch bei der inneren Sicherheit zusammenarbeiten, umso mehr kann das Zentrum für Zoll- und Polizeizusammenarbeit zu einem Modell für die gesamte Europäische Union werden. Unsere Europa-Bevollmächtigte hat im Lauf des vergangenen Jahres mit den Verantwortlichen in der gesamten Großregion, die für die Sicherheitszusammenarbeit zuständig sind, geredet. Wir sind zuversichtlich, dass wir beim Thema vorankommen. Das ist nicht einfach. Dank ihrer Gespräche gibt es Fortschritte. Vielen Dank dafür unserer Europa-Bevollmächtigten Helma Kuhn-Theis!
Wie gelingt es, die Großregion für die Bürgerinnen und Bürger erfahrbarer, konkreter, erlebbarer zu machen? Ich bin fest davon überzeugt, dass die Bereiche Sport und Kultur eine wichtige Rolle spielen. Eines der Ereignisse, das die Großregion in Europa am bekanntesten gemacht hat, war 2007, als die Großregion zusammen mit Luxemburg Kulturhaupt
stadt Europas war. Im kleineren Maßstab gibt es ganz viele konkrete Projekte, beispielsweise beim Sport das SaarLorLux-Jugendfußballturnier oder bei der Kultur das junge Orchester der Großregion, den Schuman-Chor, TOTAL THEATER und viele weitere Projekte.
Ich bin davon überzeugt, dass gerade bei Sport- und Kulturveranstaltungen noch ein Riesenpotenzial liegt. 2018 hat die Europäische Union zum europäischen Jahr des kulturellen Erbes ausgerufen. Wir haben in unserer Großregion 20 UNESCO-Weltkulturerbe. Ich glaube, dass darin auch eine Chance besteht, wenn wir uns als Großregion zusammen vornehmen, dort ein Stück voranzukommen, weil Kultur und Sport die Transporteure für Bewusstseinsbildung sind. Das brauchen wir. Wir wollen daran arbeiten, damit die Großregion nach außen hin bekannter und im Inneren für die Bürgerinnen und Bürger konkreter und erlebbarer wird.
Es wurde oft gesagt, ein gemeinsamer Medienraum wäre wichtig. Das ist ein Bereich, den wir von staatlicher Seite nicht anordnen können. Aber auch da leisten wir als Saarland unseren Beitrag. Ich bin dem saarländischen Landtag sehr dankbar, dass er bei der letzten Änderung des Saarländischen Mediengesetzes einen Akzent gesetzt hat. Seit dem vorigen Jahr hat nämlich der Interregionale Parlamentarierrat Sitz und Stimme bei uns im Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks und im saarländischen Medienrat. Auch das ist ein konkretes Beispiel dafür, wie die Zusammenarbeit in allen Bereichen unserer Großregion langsam, aber stetig enger wird.
Unsere Großregion ist vor allem ein gemeinsamer Lebensraum, wir leben zusammen, es gibt mittlerweile grenzüberschreitende Liebesgeschichten mit Ehen und Kindern. Da wächst eine „Generation Großregion" heran mit gemeinsamer Währung, ohne Grenzkontrollen. Wir wollen, dass das so bleibt, dass die junge Generation mit einer gemeinsamen Währung aufwächst und dass Grenzkontrollen für sie zur Vergangenheit gehören. Das ist unser gemeinsames Ziel für die Großregion.
Vor Kurzem gab es zum Thema Großregion eine Umfrage. 73 Prozent der Saarländer haben gesagt, dass die Großregion konkrete Vorteile für unser Land bringt. Bei den Jüngeren waren es sogar noch mehr: 90 Prozent der jungen Saarländer verbinden mit der Großregion SaarLorLux eine Zukunft für sich und das Land. Das macht Mut. Das beweist, dass wir richtig liegen!
Es geht auch darum zu überlegen, was wir in Zukunft tun können. Was sind die Perspektiven, wie können wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter voranbringen? Ich will drei Themen nennen.
Erster Punkt, die Territorialreform in Frankreich. Sie hat uns eine neue Nachbarregion geschaffen, Grand Est, entstanden aus der Fusion zwischen Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne. Diese neue französische Region Grand Est hat eine Besonderheit: Sie grenzt an vier Nachbarstaaten, Belgien, Luxemburg, Deutschland und die Schweiz. Grand Est hat damit eine sehr große grenzüberschreitende Kooperationserfahrung. Erstmals sind alle auf französischer Seite an Deutschland angrenzenden Gebiete unter einer politischen Führung vereint. Das ergibt Chancen für uns. Ich sehe darin Chancen für eine weitere Vertiefung unserer Zusammenarbeit und deshalb hat unsere Ministerpräsidentin vor einigen Wochen die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eingeladen, gemeinsame Themen, die wir als drei Bundesländer gemeinsam mit unseren französischen Partnern haben, zu diskutieren und gemeinsam zu überlegen, wie wir als Bundesländer künftig mit dieser neuen Region umgehen, wie wir gemeinsam künftig mit Grand Est kooperieren wollen.
Diese französische Region hat eine weitere Besonderheit. Es gibt zwei Makroregionen in Europa, SaarLorLux, also wir, aber auch den Oberrhein. Wenn man jetzt einfach mal die vertikale Verbindung hinzudenkt, dann ist die neue französische Region Grand Est das Verbindungsstück zwischen SaarLorLux und der Region Oberrhein. Dadurch könnte in Zukunft eine europäische Makroregion entstehen, die gleichsam wie ein europäischer Bogen von den Toren Basels über Straßburg, Nancy, Metz, Saarbrücken, Luxemburg bis vor die Tore Brüssels reicht. Also, Grand Est als eine weitere Perspektive und Chance, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insgesamt zu fördern.
Zweiter Punkt. Ich bin der Überzeugung, dass die grenzüberschreitende Kooperation mehr rechtliche Freiheiten braucht. Der Präsident unseres NachbarDepartements, Patrick Weiten, hat vor Kurzem einen Vorschlag gemacht. Er hat gesagt, dass wir mehr Öffnungsklauseln brauchen. Er hat das natürlich auf die französische Diskussion bezogen gesagt, aber der Vorschlag ist insgesamt gut und richtig. Ich stehe ihm offen gegenüber, denn diese Öffnungsklauseln bieten die Chance, lebensnahe, pragmatische Lösungen zu finden. Dass Öffnungsklauseln wichtig sind und wichtig werden können, zeigt uns die aktuelle Diskussion um die Pkw-Maut in Deutschland. Die Pkw-Maut darf nicht zu einem Hemmnis für den grenzüberschreitenden Austausch werden, für das lebendige Miteinander zwischen Nachbarn in Europa. Deshalb drängen wir darauf, dass mautfreie Übergangszonen in unserer Großregion ermöglicht werden.
Dritter Punkt. Wie können wir die Großregion nach außen sichtbarer machen und die Bürgerinnen und Bürger nach innen stärker integrieren? Ich glaube, dass wir da mehr Kontinuität brauchen. Die Präsidentschaft in der Großregion wechselt alle zwei Jahre zwischen den einzelnen Partnern der Großregion. Eine Idee wäre - und ich bin davon überzeugt, dass das sinnvoll wäre -, mehr Kontinuität hineinzubringen, indem wir einen Generalsekretär der Großregion schaffen, praktisch eine ständige Institution, die über die Präsidentschaften hinaus die Großregion symbolisiert und auch für noch mehr Kontinuität in der Arbeit der Großregion sorgt.
Meine Damen und Herren, wir sind Saarländer, wir sind Deutsche, wir sind Bürger der Großregion und wir sind Europäer. Das Schöne ist, dass diese Identitäten nicht gegeneinander arbeiten, sondern dass all diese Identitäten einander ergänzen. Deutscher und Europäer, Franzose und Europäer, Italiener und Europäer, Spanier und Europäer zu sein, das passt zusammen. Das ist kein Gegensatz. Lassen Sie uns all denen entgegentreten, die daraus einen falschen Gegensatz in Europa aufbauen wollen. Wir leben es anders.
Alle deutschen Bundesländer, auch wir, nehmen ihre Interessen gegenüber den Institutionen der Europäischen Union wahr. Wir waren das erste Bundesland, das in den Achtzigerjahren eine Vertretung in Brüssel hatte. Wir haben diese Vertretung neu konzipiert. Wir haben im letzten Jahr einen Relaunch gemacht, würde man auf Neudeutsch sagen. Wir arbeiten künftig unter einem Dach mit unserer Partnerregion Grand Est zusammen, das heißt, wir treten in Brüssel mit unserer Vertretung und der Vertretung von Grand Est als deutsch-französisches Tandem auf. Aber das Wichtigste ist, dass wir dort unsere Interessen gegenüber den EU-Institutionen vertreten. Die Landesregierung tut das aktuell beispielsweise beim Thema Stahlindustrie. Wir müssen aufpassen, dass die Reform des CO2-Emissionshandels in der Europäischen Union nicht zu einem Bumerang für diejenigen wird, die vergleichsweise umweltfreundlich Stahl produzieren. Deshalb ist das ein ständiges Thema der gesamten Landesregierung, auch unsere Vertretung in Brüssel arbeitet daran.
Wir haben vor zwei Jahren mit dem gesamten Kabinett eine Sitzung in Brüssel gehabt. Bei dieser Sitzung hatten wir Jean-Claude Juncker und den damaligen Präsidenten des EU-Parlaments, Martin Schulz, als Gäste. Der Kommissionspräsident hat bei dieser Gelegenheit das Saarland als eine europäische Referenzregion gewürdigt. Damit hat JeanClaude Juncker, der Kommissionspräsident, recht. Wir sind tatsächlich eine europäische Referenzregion. Wir haben mit Engagement und Leidenschaft viel erreicht, aber es gibt auch noch viel zu tun. Ge
rade für uns ist die Europäische Union das stabile Fundament. Deswegen fühlen wir uns verantwortlich, unseren Beitrag in und für Europa zu leisten und unsere Stimme auch dort zu erheben, wo es Probleme und Herausforderungen gibt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Chancen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit weiter nutzen, gemeinsam mit unseren Partnern diesseits und jenseits der Grenze. Lassen Sie uns auch in Zukunft mit Realismus und mit Leidenschaft weiter dafür arbeiten, den europäischen Traum zu verwirklichen. Lassen Sie uns auch in Zukunft eine europäische Referenzregion sein, ein leuchtendes Beispiel für die Kraft der Völkerverständigung, ein leuchtendes Beispiel für die Idee der europäischen Einigung. Es ist unser Europa, es ist unsere Zukunft und die unserer Kinder.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen im Namen der Landesregierung das Gesetz kurz vorstellen. Es geht um Änderungen im saarländischen Dienstrecht, um die Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften. Es ist nicht eine einzige Änderung, die hier im Mittelpunkt steht, sondern es geht um mehrere Änderungen des saarländischen Beamtenrechts. Zum Teil sind die Änderungen verursacht durch Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene, also auf Bundesebene, zum Teil auch durch Europarecht, zum Teil auch, weil Gerichtsentscheidungen nachvollzogen werden müssen.
Wir alle werden älter. Der demografische Wandel erfordert auch, dass wir im Dienstrecht Änderungen vornehmen. Wenn früher von Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Rede war, ging es vor allem darum, dass Eltern Kinder betreuen. Jetzt geht es zunehmend auch darum, dass Berufstätige ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Dem tragen wir Rechnung. Wir schaffen mit diesem Gesetz einen Rechtsanspruch für die Beamtinnen und Beamten, damit sie zukünftig Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können, insbesondere auch in Form einer sogenannten Kurzzeitpflege für zehn Tage. Es gibt im Rahmen dieses Gesetzes künftig auch die Möglichkeit, eine Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen zur Betreuung pflegebedürftiger minderjähriger Kinder. Und es sind Regelungen vorgesehen, wie diese Freistellung, die ja auch zu Gehaltseinbußen führt, auf der finanziellen Seite
aufgefangen werden kann. Es geht also um Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf; das ist ein wichtiger Schwerpunkt dieses Gesetzes.
Ich will der guten Ordnung halber auch darauf hinweisen, dass wir damit einen weiteren Schritt auf dem sogenannten saarländischen Weg gehen. Das war ja auch ein Kernpunkt der Verabredungen, die die Landesregierung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes getroffen hat.
Ich komme zu einer zweiten Regelung betreffend die Einstellungshöchstaltersgrenze für Beamte. Sie wissen, es gibt eine solche Grenze; sie wird nach oben gesetzt. Das Ganze geht auf eine Gerichtsentscheidung aus Nordrhein-Westfalen zurück, bedeutet aber für uns, dass wir künftig die Einstellungshöchstaltersgrenze verändern, nach oben setzen, und dass wir sie erstmals im Gesetz festlegen. Bisher war das nur in einer Verordnung geregelt, jetzt kommt sie erstmals in ein Gesetz.
Dritter Punkt. Er betrifft die Durchlässigkeit der verschiedenen Beamtenlaufbahnen. Ich freue mich gerade als Finanzminister, dass im Gesetz eine Regelung getroffen ist, die für Beamte aus dem mittleren Steuerverwaltungsdienst von Bedeutung sein wird. Wir vereinfachen die Möglichkeit, dass Beamte aus dem mittleren Steuerverwaltungsdienst in den gehobenen Verwaltungsdienst bei der Steuer aufsteigen können. Bisher war das an relativ strenge Mindestdienstzeiten und Altersgrenzen geknüpft; die fallen jetzt weg. Das heißt, die Möglichkeit, von einer in die andere Laufbahngruppe aufzusteigen, wird flexibler, wird insgesamt erleichtert.
Der nächste Punkt betrifft die Beamtinnen und Beamten bei der Landesaufnahmestelle in Lebach und ihren Nebenstellen. Wir streichen dort die Zulage. Gleichzeitig ermächtigen wir die Landesregierung in diesem Gesetzentwurf, wenn es zu einem erneuten Anstieg der Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen kommen sollte, eine flexible Regelung in der Erschwerniszulagenverordnung zu treffen.
Der letzte Bereich, den ich kurz vorstellen will, um den es im Gesetz geht, ist der Bildungsbereich. Wir haben zum Teil relativ große Grundschulen mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern. Wir wollen an diesen großen Grundschulen die Schulleitung künftig entlasten. Es gab ein Gespräch der Ministerpräsidentin und des Kultusministers mit dem Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerverband. Da wurde vereinbart, dass wir an diesen großen Grundschulen Entlastung für die Schulleitungen schaffen. Wir tun das, indem wir ein Funktionsamt für ständige Vertreterinnen und Vertreter einrichten. Das heißt, der Grundschulrektor/die Grundschulrektorin bekommen an diesen großen Grundschulen künftig einen Stellvertreter. Das wird auch als Funktionsamt ausgewiesen und entsprechend besoldet. Das regeln wir jetzt
in diesem Gesetz. Von daher kommen wir einer Zusage der Landesregierung an den Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerverband nach.
Das sind die wesentlichen Regelungen. Ich darf Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und die Überweisung an den zuständigen Ausschuss bitten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass sich der Landtag einmal mehr mit dem so wichtigen Thema beschäftigt, wie wir gemeinsam dafür sorgen können, dass Menschen im Saarland bezahlbaren Wohnraum finden. Diese Debatte zur sozialen Wohnraumförderung zeigt, dass wir im Saarland nicht die Situation haben, dass es gravierenden Mangel an Wohnungen gibt. Es gibt auch nicht die Situation, dass bei uns die Mietpreise durch die Decke schießen wie in den Ballungsräumen, sondern dass wir vergleichsweise moderate Mietpreise haben. Ich freue mich, dass die Debatte ausgewogen und differenziert geführt wurde.
Wir haben im Saarland hohe Leerstände. Wir haben einen sehr alten Gebäudebestand. Deshalb war die Förderung in der Vergangenheit schwerpunktmäßig darauf gerichtet, nicht Neubauten zu schaffen, sondern bestehende Wohnungen und Häuser zu modernisieren. Das war der Schwerpunkt der Förderung in der Vergangenheit. Ich glaube, dass die Schwerpunktsetzung im Grundsatz richtig gewesen ist.
Aber die Welt verändert sich. Da ist zum einen die Tatsache, dass Darlehen in Zeiten extrem niedriger Zinsen für Wohnungsbaudarlehen nicht mehr so attraktiv sind wie in der Vergangenheit. Zum anderen hat sich verändert, dass in einigen Lagen bei uns im Land doch die Gebrauchtimmobilienpreise und auch die Preise für den Neubau von Wohnungen und Immobilien deutlich gestiegen sind.
Genau dem will die Landesregierung Rechnung tragen. Wir wollen der Tatsache Rechnung tragen, dass sich die Rahmenbedingungen verändert haben. Deshalb arbeiten wir zurzeit daran, die Förderrichtlinien für die soziale Wohnraumförderung im Saarland weiterzuentwickeln.
Ich will auf die Eckpunkte eingehen, in welche Richtung wir uns diese Veränderungen vorstellen. Es ist zum einen die regionale Schwerpunktsetzung. Bisher ist es so, dass die soziale Wohnraumförderung nicht im gesamten Land möglich gewesen ist. Das wollen wir verändern. Wir wollen die Richtlinien jetzt so fassen, dass künftig auch im gesamten Saarland die soziale Wohnraumförderung möglich wird. Was die regionale Förderung angeht, wollen wir den Schwerpunkt trotzdem auf die Ballungsräume und die Verdichtungsräume setzen, weil dort die Bedarfe besonders hoch sind.
Der zweite Bereich, in dem wir die Richtlinien weiterentwickeln wollen, betrifft die Instrumente. Wir wollen die bisherige Darlehensförderung attraktiver machen dadurch, dass wir die Fördersätze anheben. Wir wollen sie auch dadurch attraktiver machen, dass wir künftig ein neues Instrument einführen, nämlich sogenannte Tilgungszuschüsse. Davon versprechen wir uns, dass diese Förderung stärker in Anspruch genommen wird, und zwar sowohl von privaten als auch von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Die Koalitionsfraktionen haben deutlich gemacht, dass wir der Auffassung sind, dass alle die Möglichkeit haben sollten, diese Förderung, die das Land zur Verfügung stellt, in Anspruch zu nehmen: Öffentliche Träger wie private Träger.
Last but not least müssen wir auch die inhaltliche Ausrichtung schärfen. Sie haben ja völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass unsere Gesellschaft älter wird, dass die Menschen älter werden. Gleichzeitig haben wir im Saarland erfreulicherweise eine hohe Eigenheimquote. Politisch muss es doch darum gehen, dass die älter werdenden Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Deshalb wollen wir die bestehenden Richtlinien dahin weiterentwickeln, vor allen Dingen die altersgerechte Anpassung von Wohnungen in Zukunft noch stärker zu fördern, als es bisher der Fall ist. Das heißt, die altersgerechte Anpassung von Wohn
raum wird ein weiterer Schwerpunkt sein bei der inhaltlichen Weiterentwicklung unserer Richtlinien.
Die regierungsinternen Arbeiten, die schwerpunktmäßig im Finanzministerium laufen, sind weit fortgeschritten. Sie stehen kurz vor dem Abschluss. Wir werden sie dann auch dem Landtag im zuständigen Ausschuss präsentieren. Ich bedanke mich ausdrücklich für die Initiative der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU, die in ihrem Antrag einen Vorschlag machen, der, wie ich finde, ein sehr saarländischer Vorschlag ist. Dieser Vorschlag, ein Bündnis für Wohnraum und Bauen ins Leben zu rufen, also alle, die es betrifft, zusammenzuführen, entspricht exakt der Linie der Großen Koalition, nämlich mit denen zu reden, um die es geht, und den saarländischen Weg weiterzugehen und Betroffene - seien es Verbände, Kammern etc. - an einen Tisch zu holen. Ich will das gerne in die Hand nehmen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Baukompetenz in der Landesregierung auf verschiedene Ressorts verteilt ist. Ich möchte diesen Vorschlag aufgreifen und die zuständigen Verbände und Kammern zu einem Gespräch einladen, in Abstimmung mit den Ressortkollegen. In diesem Sinne glaube ich, dass wir uns auf einem guten und richtigen Weg befinden. Danke noch einmal dem Landtag für seine Initiative.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich komme zur Beantwortung der ersten Frage, bei der es darum geht, wie die Landesregierung die geplante Reform der Erbschaftssteuer beurteilt. Um einschätzen zu können, wie die Landesregierung diese aktuelle Reform
beurteilt, ist es wichtig zu wissen, worum es bei dieser Reform überhaupt geht und was die Hintergründe sind.
Das ganze Thema ist ein durchaus komplexes und schwieriges Thema. Wichtig ist zu wissen, dass das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 die Privilegierung betrieblichen Vermögens grundsätzlich anerkannt hat. Es wurde dem Gesetzgeber ein Ermessensspielraum eröffnet, kleine und mittelständische Unternehmen von der Erbschaftssteuer weitgehend oder vollständig zu verschonen, und zwar um den Bestand an Arbeitsplätzen zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings Teile der geltenden Erbschaftsbesteuerung für Unternehmen für verfassungswidrig erklärt und hat insbesondere drei Punkte herausgegriffen, die dem Gesetzgeber aufgegeben wurden, nunmehr verfassungsgemäß zu regeln.
Erstens. Für die Privilegierung des Erwerbs von betrieblichem Vermögen, das über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, fordert das Bundesverfassungsgericht eine Bedürfnisprüfung. Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Regelung zur Freistellung von der Mindestlohnsumme überarbeitet wird, weil sie als zu großzügig empfunden wurde. Und drittens gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf, die bisherigen Regelungen zu reformieren, die den Erwerb von betrieblichem Vermögen selbst dann uneingeschränkt verschonen, wenn es bis zu 50 Prozent aus Verwaltungsvermögen besteht.
Für diese Reform hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auch eine Frist gesetzt, nämlich bis zum 30. Juni dieses Jahres. Der Gesetzgeber hatte also eineinhalb Jahre Zeit, die Kritik des Bundesverfassungsgerichts aufzugreifen und eine verfassungsgemäße Regelung zu erstellen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf soll dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und die Verschonungsregelungen verfassungsgemäß - das heißt auf gut Deutsch - enger ausgestalten, dabei aber die vorhandene Beschäftigung in den Betrieben nicht gefährden und die in Deutschland vorliegende mittelständisch geprägte Unternehmenskultur bewahren.
Ich will noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es bei der jetzt vorliegenden Reform, die im Bundestag verabschiedet wurde, nicht um eine Generalrevision geht und ging, dass es also nicht um eine grundlegende Neuausrichtung gegangen ist, sondern um eine punktuelle Reform im bestehenden System. Das Gesetz wurde im Bundestag am 24. Juni verabschiedet. Dann hat der Bundesrat am 8. Juli beschlossen, zu diesem vom Bundestag beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bei dieser Anrufung im Bundesrat hat sich das Saarland der Stimme enthalten.
Es kam dann vor wenigen Wochen im Vermittlungsausschuss zu einem Ergebnis. Die weit überwiegende Zahl der Ländervertreter hat diesem Vermittlungsergebnis zugestimmt. Der Bundestag hat dieses Vermittlungsergebnis aufgegriffen und in der vergangenen Woche dem erarbeiteten Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zugestimmt. Der Bundesrat wird sich im zweiten Durchgang demnächst mit dem Gesetz beschäftigen.
Es gab verschiedene Themen im Vermittlungsausschuss, die ich hier aber nicht alle aufzählen will. Dennoch will ich auf den einen oder anderen Punkt eingehen, der deutlich macht, worum im Einzelnen gerungen wurde. Es ging auch im Vermittlungsausschuss, also bis zuletzt, um die Frage der Ermittlung des Unternehmenswertes, die Änderung beim sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahren. Da hat sich der Vermittlungsausschuss darauf verständigt und sich darauf geeinigt, sich auf einen festen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 Prozent des Ertragswertes festzulegen. Der Bundestag hatte noch einen günstigeren Kapitalisierungsfaktor von 12,5 Prozent vorgesehen. Die niedrigere Bewertung der Unternehmen wurde mithin im Vermittlungsausschuss ein Stück weit zurückgenommen.
Beim Thema Abschmelzverfahren hat der Vermittlungsausschuss im Ergebnis den vorliegenden Vorschlag des Bundestages akzeptiert. Das heißt, es gibt eine Stufenregelung. Bis 26 Millionen Euro Unternehmenswert wird es auch künftig den vollen Verschonungsabschlag und beim betrieblichen Vermögen keine Bedürfnisprüfung geben. Zwischen 26 Millionen Euro und 90 Millionen Euro Vermögenswert erfolgt eine Abschmelzung des sogenannten Verschonungsabschlags und eine Bedürfnisprüfung. In dieser Zone, zwischen 26 Millionen Euro und 90 Millionen Euro, hat der Erbe die Wahl zwischen abschmelzenden Freibeträgen und einer Bedürfnisprüfung. Wenn der Erbe sich für die Bedürfnisprüfung entscheidet, werden 50 Prozent des übrigen bei der Erbschaft übergegangenen Vermögens und seines anderweitigen Privatvermögens einbezogen. Ab 90 Millionen Euro, das war auch Thema des Bundesverfassungsgerichts, gibt es keine Privilegierung mehr.
Es gab eine Änderung bei der voraussetzungslosen Stundung. Da hat der Vermittlungsausschuss die Möglichkeit einer Stundung bis zu 7 Jahren vorgesehen, hat die noch vom Bundestag beschlossene Regelung von 10 Jahren Stundungsmöglichkeit also eingeschränkt. Eine engere Gestaltung im Vermittlungsausschuss gab es auch beim Thema Erweiterung des Verwaltungsvermögenskatalogs. Hier hat sich der Vermittlungsausschuss darauf verständigt, weitere Freizeit- und Luxusgegenstände wie zum
Beispiel Kunstgegenstände, Jachten oder Oldtimer von einer Begünstigung auszunehmen. Hinsichtlich der Arbeitnehmerzahl bei der Lohnsummenregelung war die Frage, wird die Arbeitnehmergrenze - Betriebe mit bis zu fünf Arbeitnehmern - heruntergesetzt. Aber im Ergebnis hat der Vermittlungsausschuss sich entschlossen, bei der ursprünglichen Grenze von fünf Arbeitnehmern zu bleiben und sie nicht auf drei Arbeitnehmer zu reduzieren. So weit in aller Kürze zum jetzt vorliegenden Ergebnis des Vermittlungsausschusses.
Nun komme ich zur Beantwortung der eigentlichen Frage. Ich glaube, es ist wichtig, dass man die Grundzüge der jetzt aktuellen Gesetzeslage kennt, um sie auch bewerten zu können. Zur Bewertung des jetzt vorliegenden Ergebnisses: Erstens. Die Einigung ist aus Sicht der Landesregierung deshalb von Bedeutung, weil die Legislative damit eine Regelung geschafft hat. Das ist nicht ganz selbstverständlich, weil die Frist des Bundesverfassungsgerichts ausgeschöpft wurde, ja sogar ein bisschen überschritten wurde. Aber im Ergebnis ist es jetzt gelungen, dass die Regelung nicht dem Bundesverfassungsgericht überlassen wurde, sondern dass die Politik eine Regelung gefunden hat.
Zweitens. Für das Saarland ist von großer Bedeutung, dass den Ländern das Aufkommen der Erbschaftssteuer als Landessteuer erhalten bleibt. Auf das in den letzten Jahren auf rund 40 Millionen Euro angestiegene Aufkommen kann der Landeshaushalt nicht verzichten, wenn wir Spielräume für Investitionen, in Bildung oder beispielsweise für die Wirtschaft haben wollen.
Drittens. Mit den jetzigen Vorschlägen liegt ein Kompromiss vor, der zum einen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach einer zielgenaueren Begünstigung der Unternehmen gerecht wird, zum anderen den Unternehmen für die Regelung der Unternehmensnachfolge aber auch Planungssicherheit und Rechtssicherheit gibt. Darüber hinaus berücksichtigt der eingebrachte Vorschlag die Interessen der Familienunternehmen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass durch den Kompromissvorschlag Arbeitsplätze in Deutschland erhalten werden und die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen gesichert wird.
Kritisch bewertet wird innerhalb der Landesregierung, zwischen den Koalitionspartnern in der Landesregierung, die Frage, ob das Ziel, Arbeitsplätze beim Vererben von Unternehmen zu erhalten, nicht auch unter noch engeren Verschonungsregelungen hätte erreicht werden können. Kritisch wird vor allem vom Wirtschaftsministerium gesehen, dass es nicht gelungen ist, bei der Erbschaftsbesteuerung einen Systemwechsel hin zu einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, hin zu einem einheitlichen niedrigeren Steuersatz und hin zu einer weitgehen
den Stundungsregelung herbeizuführen. Sowohl in der Bundesregierung, in der Großen Koalition im Bund, als auch im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss wurde eine Reform im bestehenden System favorisiert. Insgesamt wurde in der Bundesregierung, in der Großen Koalition auf Bundesebene, im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss ein Systemwechsel abgelehnt, dies auch, weil die Frist, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hatte, vergleichsweise kurz war. Deshalb hat das Saarland im Rahmen des politisch Möglichen einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss mitgetragen. - So weit zur vorläufigen Einschätzung des gefundenen Ergebnisses, des Ergebnisses, das jetzt auf dem Tisch liegt.
Es wurde ja auch die Frage gestellt, wie sich die Landesregierung bei der Abstimmung über die geplante Gesetzesänderung im Bundesrat verhalten wird. Ich gehe davon aus, dass in einer der nächsten Sitzungen des Bundesrates, in der nächsten oder in der übernächsten Sitzung, dieses Ergebnis, das mittlerweile im Bundestag verabschiedet wurde, zur Beratung anstehen wird. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir verfahren werden, wie das üblich ist bei der Vorbereitung aller Bundesratssitzungen: Die Landesregierung wird sich wie üblich im Vorfeld der Bundesratssitzung im Kabinett eine Meinung zu dem nun im Vermittlungsausschuss erarbeiteten Kompromissvorschlag bilden, zu dem Kompromissvorschlag, der mittlerweile auch vom Deutschen Bundestag bestätigt und als Gesetz angenommen wurde. In dieser Kabinettssitzung wird die Landesregierung das Abstimmungsverhalten des Saarlandes festlegen. Das ist bislang noch nicht erfolgt, wird aber in Kürze erfolgen, wenn das Ganze zur Beratung im Bundesrat anstehen wird.
Ich hatte ja gesagt, dass es noch keine abschließende Festlegung und Bewertung der Landesregierung
gibt. Das wird dann kommen, wenn wir im Kabinett die Bundesratssitzung vorbereiten.
Das Ganze entfaltet sich natürlich in einer sehr breiten gesellschaftspolitischen Diskussion und ist in der Bewertung abhängig davon, wie man soziale Gerechtigkeit definiert. Ich kann die Frage in aller Kürze für mich so beantworten: Ein wichtiger Gesichtspunkt, der bei sozialer Gerechtigkeit eine Rolle spielt, ist, dass Menschen Arbeit haben, dass Menschen einen Arbeitsplatz haben, einen Arbeitsplatz finden. Es ist sicherlich eines der tragenden Leitmotive dieser Reform, dass es beim Vererben von Unternehmen nicht dazu kommt, dass allein aus steuerlichen Gründen Unternehmen liquidiert werden müssen, Unternehmen ihren Betrieb einstellen müssen. Ziel insoweit war also auch, dass Arbeitsplätze erhalten werden. Das ist ein Aspekt der sozialen Gerechtigkeit, dem dieser Gesetzentwurf, dem diese Reform Rechnung zu tragen versucht.
Des Weiteren stellt sich hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit die Frage - das wird ja auch in Ihrer zweiten Frage thematisiert -, wie stark die Erbschaftssteuer insgesamt zum Steueraufkommen beiträgt. Wie viel Aufkommen wird denn durch eine solche Erbschaftssteuer insgesamt generiert? Insgesamt kommt es nach den Prognosen dazu, dass das Aufkommen an Erbschaftssteuer durch diese Reform steigen wird. Auch das kann man, wenn man möchte, als einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit verstehen. Aber noch einmal: Das hängt letztlich vom jeweiligen Standpunkt ab, davon, wie man soziale Gerechtigkeit definiert.
Ich habe dargestellt, dass wir in wichtigen und wesentlichen Teilen diese Reform einheitlich bewerten, dass es aber zu einzelnen Fragen dieser Reform in der Bewertung Unterschiede gibt und dass insbesondere die Frage der Herangehensweise, die Frage, wie man insgesamt an eine solche Erbschaftssteuer herangeht, unterschiedlich beurteilt und bewertet wird. Insgesamt - in der Bundesregierung, dem Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss hat sich, ich habe es bereits ausgeführt, der Ansatz einer sogenannten punktuellen Reform durchgesetzt, bei der man die Bestimmungen und Einzelregelungen korrigiert, die das Bundesverfassungsge
richt als verfassungswidrig kritisiert hatte. Man hat das auch schon mal, für meine Begriffe etwas untertrieben, als „minimalinvasive Reform“ bezeichnet; das ist sie nun wahrlich nicht.
Diesem Vorgehen gegenüber steht ein Ansatz, der davon ausgeht, dass man eine solche Reform auch nutzen könnte, um eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer in Angriff zu nehmen, beispielsweise, wie das unsere Wirtschaftsministerin ins Gespräch gebracht hat, hin zu einem Flat-tax-Modell. Insgesamt ist man aber auf der Bundesebene diesem zuletzt genannten grundlegenderen Reformansatz nicht gefolgt, sodass es beim punktuellen Ansatz geblieben ist, zu dem sich die Landesregierung im Rahmen des Möglichen verhalten hat.
Es gibt also Punkte, die wir in der Koalition einheitlich sehen, und es gibt Punkte, zu denen innerhalb der Koalition Betrachtungen und Schwerpunkte voneinander abweichen.
Ich kann diese Frage weder mit Ja noch mit Nein beantworten, weil ihre Beantwortung einer umfangreichen Recherche bedürfte. Man müsste schauen, wie das in der Vergangenheit war, im Saarland und in anderen Bundesländern. Bisher waren aber die Regelungen ja, aus Sicht der Unternehmenserben gesehen, sehr großzügig. Sie waren großzügiger, als das Bundesverfassungsgericht für noch vertretbar gehalten hat. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund des bislang geltenden Erbschaftssteuerrechts zu Unternehmensaufgaben, zu Unternehmensliquidationen gekommen ist, nicht sehr hoch.
Sehr gerne. Ich komme zum ersten Teil der Frage 2, zur Frage, mit welchen Einnahmeveränderungen für das Land wir bei der Umsetzung des jetzt vorliegenden Entwurfs rechnen. Dafür greife ich einmal zurück auf die Einschätzung der Bundesregierung, die ja den ursprünglichen Entwurf zur Änderung des Erbschaftssteuerrechts eingebracht hat: Der erste Entwurf der Bundesregierung stammt aus dem August 2015, damals ging die Bundesregierung von Mehreinnahmen in Höhe von 200 Millionen Euro aus. Zwischen August und Dezember 2015 gab es neue Modellrechnungen, im Dezember 2015 wurde dann die Prognose für die Einnahmeentwicklung aufgrund der Erbschaftssteuerreform nach oben korrigiert, und zwar auf Mehreinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Dafür ausschlaggebend war insbesondere, dass für die späteren Jahre zunächst scheinbar außer Acht gelassen wurde, dass zahlreiche Unternehmen ihre Unternehmensnachfolge wegen der bevorstehenden Gesetzesänderung weitgehend steuerfrei vorgezogen hatten.
Bei bundesweiten Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro kann man nun natürlich anhand des Königsteiner Schlüssels, aufgrund der Steuerverteilung, die es generell in Deutschland vom Bund zu den Ländern beziehungsweise auch zwischen den Ländern gibt, auf das Saarland herunterrechnen. Wenn man einmal von Mehreinnahmen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgrund der Reform von 1,5 Milliarden Euro ausgeht, bedeutet das für das Saarland laut Königsteiner Schlüssel ein Plus von 18 Millionen Euro.
Nun muss man zusätzlich in Rechnung stellen, dass im Vermittlungsausschuss Steuergestaltungsmodelle - oder sagen wir es klarer: Steuervermeidungsmodelle - weiter eingeschränkt wurden. Das heißt, auf der Basis des neuesten Standes des Gesetzes, bei dem die Möglichkeiten, sozusagen Steuern bei der Unternehmensnachfolge zu vermeiden, weiter ein
geschränkt wurden, kann man aus meiner Sicht sagen, dass die Prognose, dass es Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro bundesweit geben wird, durchaus wahrscheinlich erscheint. Tendenziell wird es vielleicht sogar etwas mehr. Unter dem Strich, wie gesagt, würde das für das Saarland laut Königsteiner Schlüssel 18 Millionen Euro bedeuten.
Der zweite Teil Ihrer Frage, Herr Kollege Lafontaine, verlangt eine Bewertung. Dieser Teil ist schwieriger zu beantworten. Vielleicht auch hier zu den Fakten. Die Teilfrage lautet ja, ob die Landesregierung den derzeitigen beziehungsweise künftigen Anteil der Erbschaftssteuer am gesamten Steueraufkommen für ausreichend hält, insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltsnotlage.
Ich will die Frage in drei Abschnitten beantworten. Erster Teil: Wie hoch ist eigentlich aktuell der Anteil der Erbschafts- und Schenkungssteuer am gesamten Steueraufkommen? Das ist gut in Zahlen zu fassen. Nach der aktuellsten Steuerschätzung, die uns vorliegt, erwarten Bund, Länder und Gemeinden insgesamt in diesem Jahr ein Steueraufkommen von 691 Milliarden Euro. Also für dieses Jahr, sagt die aktuelle Steuerschätzung, wird es in Deutschland Gesamtsteuereinahmen von rund 700 Milliarden Euro geben. Der Anteil der Erbschafts- und Schenkungssteuer daran liegt bei einem Volumen von 6 Milliarden Euro, das entspricht einem Anteil von etwa 1 Prozent. Also beträgt bundesweit aktuell die Erbschafts- und Schenkungssteuer 1 Prozent des Gesamtsteueraufkommens. Das kann man auch auf das Saarland herunterrechnen. Für dieses Jahr rechnen wir aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Einnahmen im Land von 42 Millionen Euro. Das ist der erste Teil meiner Antwort.
Zum zweiten Teil: Welche Relevanz hat das Ganze für die Haushaltsnotlage und die Haushaltskonsolidierung? Da ist meine Antwort, dass die Frage, ob wir es schaffen, unseren Haushalt zu konsolidieren und unsere Haushaltsnotlage zu überwinden, nicht isoliert am Aufkommen einer einzelnen Steuer, schon gar nicht der Erbschafts- und Schenkungssteuer, festgemacht werden kann; ausschlaggebend dafür ist vielmehr das Gesamtvolumen der vereinnahmten Steuern. Also nicht der Anteil einer einzelnen Steuerart am gesamten Aufkommen, sondern das, was insgesamt unter dem Strich an Steueraufkommen rauskommt. Wir sind ja gerade dabei, die für das Land spannenden Verhandlungen zu führen, wie dieses Gesamtsteueraufkommen verteilt wird. Insgesamt haben wir im Moment eine vergleichsweise hohe volkswirtschaftliche Steuerquote, sie liegt im Moment bei etwas über 22 Prozent. Wenn die Steuersätze so bleiben, wie sie sind, nähern wir uns in den nächsten Jahren einer volkswirtschaftlichen Steuerquote von 23 Prozent. Das ist historisch gese
hen für die jüngere Vergangenheit eine vergleichsweise hohe Quote.
Ich komme aber auch durchaus konkreter zur Beantwortung Ihrer Frage. Lassen Sie uns ein Gedankenexperiment machen und unterstellen, die Erbschaftssteuer würde vom Steuersatz her verdoppelt und an anderer Stelle würde keine Steuer als Kompensation gesenkt. Lassen Sie uns weiter unterstellen, es gäbe keine Verdrängungs- und Verlagerungseffekte ins Ausland, keine Ausweicheffekte. Wenn man all dies einmal unterstellen würde: Was würde es für den Landeshaushalt bedeuten, wenn die Erbschafts- und Schenkungssteuer verdoppelt würde? Wenn man aktuell ein originäres Aufkommen von 40 Millionen Euro hat und unterstellt, es würde sich durch die Verdopplung des Steuersatzes auch eine Verdopplung der Einnahmen ergeben das ist ja durchaus mutig -, dann kämen wir zu einer Größenordnung von 40 Millionen Euro zusätzlich. Wir zahlen im Moment Zinsen in einer Größenordnung von 450 Millionen Euro. Wir ringen im Moment mit dem Bund und den anderen Ländern um einen Anspruch des Landes für die Zukunft in Höhe von 500 Millionen Euro. Diese Dimension mag Ihnen zeigen, dass das Thema „Erhöhung der Erbschaftsund Schenkungssteuer“ isoliert betrachtet selbst bei einer Verdopplung des Aufkommens und unter idealen sonstigen Rahmenbedingungen, wie sie wahrscheinlich gar nicht eintreten würden, nicht dazu geeignet ist, unsere Haushaltsnotlage zu überwinden.
Dritte Antwortkomponente zu der Frage: „Wie hoch sollte der Anteil der Erbschaftssteuer am Gesamtsteueraufkommen sein?“ - jetzt mal jenseits der Konsolidierung des saarländischen Landeshaushalts. Ich glaube, das ist eine grundsätzliche gesellschaftspolitische Frage. Und je nach politischem Standpunkt kann und darf man sie sehr unterschiedlich beantworten. In der Landesregierung hat zu dieser Frage bislang keine Meinungsbildung und damit auch keine Beschlussfassung stattgefunden, sodass ich dazu auch keine weiteren Ausführungen machen kann.
Diese 18 Millionen Euro, von denen ich vorhin gesprochen hatte, die durch den jetzt vorliegenden Reformentwurf im Saarland zu erwarten sind, leiten sich her aus der Prognose, dass bundesweit die Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Re
form, wie sie jetzt vorgelegt wird, um 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen wird. Und da wir laut Königsteiner Schlüssel einen Landesanteil am gesamten Steueraufkommen haben, sind diese 18 Millionen die etwa 1,2 Prozent von den 1,5 Milliarden erwarteten Mehreinnahmen. Das ist die Herleitung der 18 Millionen Euro. Wenn es zutrifft, dass wir aktuell aufgrund des jetzt geltenden Rechts in etwa pro Jahr 40 Millionen Aufkommen an Erbschaftssteuer für das Saarland haben, würde das dann bedeuten, wenn die Reform so verabschiedet würde und die Prognosen zutreffen, dass wir unseren Anteil von rund 42 Millionen pro Jahr auf etwa 60 Millionen Euro pro Jahr steigern würden.
Das ich kann Ihnen aus der hohlen Hand heraus nicht sagen, wie dieser Ansatz sich ausgewirkt hätte.
Der Ausgangspunkt ist ja: Wie bewerten Sie die Unternehmen, wie bewerten Sie den Unternehmenswert? Dazu gab es ja unterschiedliche Vorstellungen. Jetzt sind wir bei etwas über 13 Prozent gelandet. Wie die Zahlen auf der Basis des nordrheinwestfälischen Vorschlags ausgesehen hätten, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Das müssten wir nachliefern.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über so viel Einmütigkeit im Parlament. Ich will Sie kurz informieren, weil ja die saar
ländische Landesregierung Adressat dieses Parlamentsbeschlusses ist. Sie fordern die Landesregierung auf, dass wir uns sowohl auf der Bundes- als auch auf der europäischen Ebene im genannten Sinne einsetzen, nämlich: Ja zur Bankenunion, Ja zum Prinzip der Einlagensicherung, aber Nein zur Art und Weise, wie die Kommission diese europäische Einlagensicherung umsetzen will.
Wo kann die Landesregierung das tun? - Einmal im Bundesrat und zum anderen beispielsweise in der Konferenz der Europaminister der Länder. Es gibt bereits Beschlüsse. Darüber wollte ich Sie kurz informieren. Nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat hat sich bereits mit diesem Kommissionsvorschlag beschäftigt, und zwar am 18. Dezember und am 29. Januar. Es gibt mittlerweile zwei Beschlüsse des Bundesrates, die sich genau in diesem Sinne äußern, wie es jetzt Antrag der Koalition tut, nämlich dass die Art und Weise der Einlagensicherung, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird, von uns abgelehnt wird, weil sie zu weit geht und weil sie die bundesdeutschen Besonderheiten nicht berücksichtigt. In diesem Sinne sind wir ein bisschen vor der Zeit gewesen und haben schon das im Bundesrat umgesetzt - mit Zustimmung der saarländischen Landesregierung -, was Sie in diesem Antrag fordern.
Zum anderen tagt Ende April die Konferenz der Europaminister der Länder. Auch da haben wir das Thema auf der Tagesordnung. Auch da werden sich die Europaminister der Länder genau in dem Sinne positionieren, wie es hier in dem gemeinsamen Antrag vorgeschlagen wird. Insofern empfinde ich diesen Antrag als sehr wichtige Rückenstärkung für die Position der Landesregierung, die wir bislang im Bundesrat eingenommen haben. Insgesamt ist das eine sehr sinnvolle Sache. Ich bedanke mich für diesen Beschlussantrag.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aus Sicht der Landesregierung auf einige Argumente eingehen, die insbesondere vonseiten der Oppositionsfraktionen hier zum Thema sozialer Wohnungsbau ins Feld geführt wurden.
DIE LINKE und die GRÜNEN habe die These aufgestellt, insgesamt werde im Saarland zu wenig für den sozialen Wohnungsbau getan. Das war eine Ihrer zentralen Thesen in der Debatte. Schauen wir uns einfach mal die Zahlen an. Zwischen 2000 und
2015 sind in diesem Bereich 4.500 Wohnungen gefördert worden. Da kann man nicht sagen, das sei nichts. Nach den Vorgaben des Bundes über die Verwendung der sogenannten Entflechtungsmittel, die in diesen Bereich fließen, müssen die Länder auch Rechenschaft ablegen, wie viele Wohneinheiten jährlich gefördert wurden. Wenn wir uns die aktuellste Übersicht aus dem Jahr 2014 anschauen, so sind wir im Saarland mit rund 230 Wohneinheiten dabei.
Nur mal zum Vergleich, wir vergleichen uns ja oft mit unserem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz. In der gleichen Zeit sind in Rheinland-Pfalz 430 Wohneinheiten gefördert worden. Das sind natürlich mehr, aber Rheinland-Pfalz hat vier Mal so viele Einwohner wie das Saarland. Rein rechnerisch hätten es in Rheinland-Pfalz vier Mal so viele Wohneinheiten wie im Saarland sein müssen, es waren aber noch nicht einmal doppelt so viel. Das gibt Ihnen ein Gefühl dafür, dass wir im Saarland unser Licht nicht unter den Scheffel stellen müssen. Wir tun etwas für die soziale Wohnraumförderung, und das gilt es, in dieser Debatte auch einmal festzuhalten.
Eine weitere Frage war, welche Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Man hat ja immer die beiden großen Felder Neubau und Modernisierung. Sowohl GRÜNE als auch DIE LINKE haben in der Debatte der Landesregierung vorgeworfen, sie würde zu wenig für den Neubau tun. Auch da muss man zunächst einmal die Fakten und die Zahlen analysieren. Wir haben im Saarland nach der letzten Bevölkerungszählung 460.000 Haushalte, aber 500.000 Wohnungen, das heißt, wir haben wesentlich mehr Wohnungen im Saarland, als es Bedarf nach der Bevölkerungszahl gibt. Wir haben ein Überangebot an Wohnungen und keine Unterversorgung, wir haben viele Leerstände im Saarland.
Wenn Sie dann sagen, die Landesregierung müsse den Schwerpunkt auf den Neubau legen, setzen Sie den Schwerpunkt doch genau an der falschen Stelle. Was im Saarland notwendig ist, ist die Modernisierung vorhandener Leerstände. Und genau das haben wir getan. Seit 2007 bekräftigt die Landesregierung, dass Schwerpunkt die Modernisierung von Leerständen, also von vorhandenem Wohnraum, sein muss, insbesondere die Reduzierung von Barrieren mit Blick auf den demografischen Wandel und die älter werdende Bevölkerung.
Wir haben den Schwerpunkt auf die Modernisierung gelegt, Sie fordern einen Schwerpunkt beim Neubau. Sie setzten den Schwerpunkt falsch. Wenn Sie das umsetzen würden, würden Sie genau an den Bedarfen vorbei gehen. Wir brauchen künftig modernisierten Wohnraum für die älter werdende Bevölkerung, für Menschen mit Einschränkungen. Deshalb
hat die Landesregierung in der Vergangenheit genau den richtigen Schwerpunkt gesetzt.
Ein Vorwurf, den ich als Finanzminister so nicht stehen lassen kann, war, dass wir die Mittel nicht zweckgerecht einsetzen. Man muss in der Diskussion ein bisschen aufpassen, welche Mittel das sind. Früher war die Wohnraumförderung ein Thema vor allem des Bundes. Dafür gab es Bundesmittel. 2006 ist die Zuständigkeit vom Bund auf die Länder übergegangen. Trotzdem hat der Bund gesagt, wir stellen das nicht auf Null, sondern wir helfen und unterstützen die Länder mit den bisherigen Mitteln. Wir nennen sie anders. Das sind die sogenannten Entflechtungsmittel. Der Bund hat den Ländern also Kompensationszahlungen gegeben.
Diese sogenannten Entflechtungsmittel waren in den ersten Jahren für die soziale Wohnungsbauförderung spezifisch zweckgebunden. In den Jahren, in denen diese Zweckbindung bestand, haben wir sie genau dafür eingesetzt. Seit 2013 gibt es eine Lockerung. Die ganz engen Vorgaben, den sozialen Wohnungsbau ausschließlich und nur mit diesen Entflechtungsmitteln zu fördern, wurden von der Bundesebene gelockert. Man hat gesagt, diese Mittel können allgemein für investive Zwecke eingesetzt werden.
Entsprechend haben wir gehandelt und diese Mittel auch für andere investive Zwecke eingesetzt. Ich will hier festhalten - das ist der entscheidende Punkt -, dass wir uns genau an die gesetzlichen Vorgaben gehalten haben. Wir haben diese Mittel nicht in irgendeinem rechtlichen Sinne zweckentfremdet, sondern wir haben sie zweckgemäß verwendet, genau dafür, wofür sie der Bundesgesetzgeber vorgesehen hat. Das ist ein wichtiger Punkt, den man hier festhalten sollte, denn ich will nicht den Eindruck im Raum stehen lassen, dass wir die Bundesmittel nicht gesetzeskonform eingesetzt hätten.
Sie haben das Thema angesprochen, das Land tue zu wenig mit eigenen Mitteln. Ich glaube, da muss man differenzieren. Wir haben einen zufriedenstellenden Jahresabschluss für das Jahr 2015 erzielt; das durfte ich gestern der Presse vorstellen. Aber leider haben wir anders als andere Länder noch keine Überschüsse. Wir haben nach wie vor Defizite. Wir befinden uns auf einem schwierigen Konsolidierungskurs. Jeder, der sagt, stellt mehr eigene Landesmittel zur Verfügung, muss natürlich die Frage beantworten, wo ich es wegnehme. Liebe Kollegen von den LINKEN und den GRÜNEN, heißt das, wir wollen eigene Landesmittel spezifisch für den sozialen Wohnungsbau und nehmen sie bei den Lehrerstellen weg?
Oder kürzen wir bei der Universität? Oder beim Straßenbau? Liebe Kollegen, Sie müssen schon präziser werden und realistische, ernsthafte Alternativen ins Feld führen. Aber das heißt nicht, dass wir nichts getan hätten. Die Koalition hat gehandelt. Kollegin Monika Bachmann wird gleich etwas dazu sagen, was wir vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise mit eigenen Landesmitteln getan haben. Aber das ist der Punkt: Es gilt nicht nur für Flüchtlinge. Vielmehr haben wir allgemein Mittel in die Hand genommen, um für die einkommensschwache einheimische Bevölkerung etwas zu tun. Das heißt, der Vorwurf, das Land tue überhaupt nichts mit eigenen Mitteln oder halte sich völlig zurück, ist falsch. Er ist nicht zutreffend. Er geht ins Leere.
Das letzte Argument, das in der Debatte genannt wurde - gerade eben vom Kollegen Bierbaum - war: Ihr setzt auf die falschen Instrumente, ihr müsst den staatlichen Bereich stärker fördern und ihr müsst das - das ist Ihr konkreter Vorschlag; deswegen gehe ich darauf ein - mit einem anderen Instrument tun. Ihr müsst das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht stärken; ihr müsst es wieder einführen. Das gab es früher einmal. Es ist vor 25 Jahren abgeschafft worden. Dieses Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht hat vor allen Dingen den Schwerpunkt, dass steuerliche Vorteile für bestimmte Gesellschaften gewährt werden. Auch da muss man sich die Frage stellen, ob es wirklich das richtige oder geeignete Instrument ist und wozu es führen würde.
Seit 25 Jahren haben wir beim sozialen Wohnungsbau ein gutes Neben- und Miteinander von Privaten und Öffentlichen. Es ist ja nicht so, dass der öffentliche Bereich ausgeschlossen wäre. Der ist nach wie vor voll im Spiel, insbesondere die vielen kommunalen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften, die es gibt. Ihr Vorschlag würde aber bedeuten, dass wir dieses gute Miteinander, das sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat, wieder kaputt machen und dass wir dann die privaten Angebote völlig zurückdrängen würden. Das wäre der falsche Weg.
Zum anderen muss man die Frage stellen, ob man den kommunalen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaften überhaupt etwas Gutes tun würde. Ich halte dagegen: Nein! Zum Beispiel die Saarbrücker Siedlungsgesellschaft oder die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, wie wir sie in den anderen größeren Städten haben, haben noch weitere Tätigkeitsfelder. Es ist ja nicht nur der soziale Wohnungsbau. Sie haben noch andere Tätigkeitsfelder - im sozialen Bereich oder im Bereich der Stadtentwicklung. Ich glaube, dass sie über diese Fokussierung auf das Gemeinnützigkeitsrecht gar nicht glücklich wären. Damit würden Sie diesen Wohnungsbauge
sellschaften letztlich wieder Tätigkeitsfelder nehmen, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben. Kurz gesagt, Sie würden Steine statt Brot geben. Das Instrument, das Sie hier anpreisen, ist kein geeignetes. Wir sollten am guten Neben- und Miteinander des öffentlichen und privaten Bereichs festhalten. In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und auf die aktuelle Debatte um Unregelmäßigkeiten bei der saarländischen Steuerfahndung eingehen, um das Parlament und die Öffentlichkeit zu informieren. Unabhängig davon, wie wir hier zwischen den Fraktionen die Frage beantworten, ob wir in Deutschland neue Steuern brauchen oder ob Steuern erhöht werden müssen, ist wichtig, dass der Staat die ihm zustehenden Steuern auch realisieren muss. Wer Steuern hinterzieht, nimmt der Gesellschaft Geld für Bildung, Sicherheit und für Zukunftsinvestitionen. Menschen, die sich ihrer Steuerpflicht entziehen, verletzen das Gerechtigkeitsgefühl derjenigen, denen die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden. Ich will das an dieser Stelle ganz ausdrücklich betonen, und weil das so ist, halte ich die im Raum stehenden Unregelmäßigkeiten für schwerwiegend. Ich nehme sie sehr ernst.
Die Landesregierung hat in der Steuerfahndung in den letzten Jahren einen deutlichen Schwerpunkt gesetzt. Ich habe mit dafür gesorgt, dass wir die Zahl der Sachbearbeiter von ursprünglich rund 22 auf rund 30 erhöht haben. Kein anderer Bereich in der Finanzverwaltung wurde personell so stark ausgebaut wie die Steuerfahndung. Die Kritik, die man in den letzten Tagen gehört hat, durch Personalabbau würde es in der Steuerfahndung zu Unregelmäßigkeiten kommen, ist also falsch. Wir haben in diesem Bereich keine Stellen abgebaut. Im Gegenteil, wir haben in den vergangenen Jahren in der Steuerfahndung massiv Stellen aufgebaut. Das gilt es hier heute Morgen klarzustellen.
Aktuell prüft der Landesrechnungshof den Umgang der Finanzverwaltung mit Selbstanzeigen und die Auswertung von Steuer-CDs. Die Prüfung wurde im Dezember 2014 angekündigt. Das Verfahren begann im Januar 2015. Soweit es um die Prüfung von Daten aus Steuer-CDs geht, erstreckt sich die Prüfung auf den Zeitraum von 2010 bis heute. Vor 2010 wurde die Bearbeitung von Steuer-CDs im Saarland nicht abgewickelt.
Ende Mai fand ein Gespräch zwischen der zuständigen Direktorin des Landesrechnungshofes und Staatssekretär Dr. Spies statt. In diesem Gespräch
hat der Landesrechnungshof kritisiert, dass eine Gesamtliste der Steuer-CD-Fälle nicht existiert.
Außerdem wies er im Hinblick auf die versäumte Zuteilung von Daten aus Steuer-CDs auf Defizite des damaligen Leiters der Steuerfahndung hin. Der Staatssekretär beauftragte daraufhin die Steuerabteilung, die Vorwürfe gegen den damaligen Leiter der Steuerfahndung zu prüfen und die Verfahrensweise bei Steuer-CD-Fällen neu zu regeln.
Ende Mai wurde ich über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den damaligen Leiter der Steuerfahndung informiert. Dabei geht es um die Aufklärung der Umstände eines längeren Verbleibens von Akten in der Wohnung des damaligen Leiters der Steuerfahndung. Im Frühsommer informierte mich der Staatssekretär, dass der Rechnungshof in der Besprechung mit ihm Ende Mai auf Probleme mit dem Leiter der Steuerfahndung hingewiesen habe und dass er, der Staatssekretär, die Steuerabteilung beauftragt habe, diesen Punkten nachzugehen.
Nach Bekanntwerden von nicht zugeteilten Datensätzen im Rahmen der Rechnungshofprüfung hat die Steuerfahndung dann nachträglich diese Fälle im April beziehungsweise im September den Sachbearbeitern in der Steuerfahndung zugeteilt beziehungsweise den Finanzämtern als Kontrollmitteilungen zugeleitet. Die zuständige Abteilung im Finanzministerium wurde darüber jeweils zeitnah informiert.
Der Staatssekretär hatte, wie gesagt, einen Prüfprozess in Auftrag gegeben, nachdem er Ende Mai mit der zuständigen Direktorin gesprochen hatte. Nach Abschluss des vom Staatssekretär in Auftrag gegebenen Prüfprozesses hat der Vorsteher des Finanzamtes Mainzer Straße am 10. August gegen den früheren Leiter der Steuerfahndung und seinen Vertreter aufgrund der gerügten Nichtbearbeitung von Fällen aus Steuer-CDs Vorermittlungen aufgenommen. Darüber hinaus hat das Ministerium das Finanzamt Mainzer Straße mit Erlass vom 11. August angewiesen, Datenlieferungen aufgrund des Ankaufs von Steuer-CDs künftig dem Fachreferat im Ministerium anzuzeigen. Die Datenlieferung muss künftig dokumentiert werden. Das Ministerium muss künftig darüber unterrichtet werden, wie viele Fälle durch die Steuerfahndung bearbeitet und wie viele als Kontrollmaterial an die Finanzämter übersandt werden sollen.
Mit Erlass vom 16. November hat die Steuerabteilung des Finanzministeriums die Steuerfahndung, die Bußgeld- und die Strafsachenstelle und die Finanzämter angewiesen sicherzustellen, dass in
noch offenen Steuer-CD-Fällen zum Jahresende 2015 keine steuerliche und strafrechtliche Verjährung eintritt, dass also verhindert wird, dass für das Jahr 2015 Verjährung eintreten kann.
Der Staatssekretär und mein Büroleiter haben mich Anfang November über ein Schreiben des Landesrechnungshofs an das Ministerium vom 28. Oktober informiert. Das Schreiben war am 02. November im Ministerium eingegangen. Danach sind nach vorläufiger Übersicht des Landesrechnungshofes in 359 Fällen die gelieferten Daten verspätet den Steuerfahndern zur Prüfung zugeteilt oder an die Finanzämter als Kontrollmitteilung weitergeleitet worden. Die Dauer der Verspätung betrage zwischen einem Jahr und drei Jahren. Hierdurch sei in einem noch unbekannten Umfang sowohl steuerliche als auch strafrechtliche Verjährung eingetreten. Zumindest in sieben Fällen seien zwischen dem Erhalt und der Weiterleitung der Daten an die Fahndungsprüfer oder an die Veranlagungsdienststellen Selbstanzeigen eingereicht worden, wodurch insoweit Straffreiheit eingetreten sein könnte.
Meine Damen und Herren, dadurch hat das Thema eine neue Qualität bekommen. Ich habe mit Verfügung vom 09. November von den zuständigen Abteilungen - das sind die Abteilungen Personal und Organisation auf der einen Seite und Steuern auf der anderen - eine umfassende Stellungnahme eingefordert, und zwar zur Prüfung des Landesrechnungshofes als auch zu möglichen Verletzungen von Dienstpflichten, Aufsichtspflichten, disziplinarrechtlichen Maßnahmen sowie Maßnahmen der internen Aufklärung. Diese Stellungnahme wurde mir am 19. November vorgelegt. Dabei wurde auch über eine weitere Unregelmäßigkeit in der Steuerfahndung berichtet. Derzeit sind neun Fallakten bei der Steuerfahndung nicht auffindbar. Dieser Vorgang war bislang Gegenstand interner Verwaltungsermittlungen des Finanzamtes.
Meine Damen und Herren, ich habe aus der Stellungnahme, die mir vorgelegt wurde, das Fazit gezogen: Die Aufarbeitung der Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Steuerfahndung muss intensiviert werden. Am vergangenen Freitag habe ich deshalb folgende Anordnungen getroffen: Erstens. Das Finanzministerium setzt eine externe Ermittlungsführerin ein. Zum 01. Dezember hat das Justizministerium eine Richterin am Verwaltungsgericht, die zurzeit im Justizministerium das Referat Allgemeine Dienstaufsicht und Controlling leitet, zum Finanzministerium abgeordnet. Die Ermittlerin nimmt also heute ihre Arbeit auf. Aufgabe der Ermittlungsführerin ist es, die notwendigen Verwaltungsermittlungen, die Vorermittlungen sowie Disziplinarverfahren zu übernehmen und die Entscheidung über die
Einleitung weiterer disziplinarrechtlicher Schritte und gegebenenfalls, soweit aus ihrer Sicht Anhaltspunkte für Straftaten bestehen, die Einschaltung der Staatsanwaltschaft vorzubereiten.
Weitere Aufgabe der externen Ermittlungsführerin ist es, mögliche Defizite in der Vergangenheit bei der Aufsicht über die Steuerfahndung festzustellen. Die externe Ermittlungsführerin hat überdies die Aufgabe zu prüfen, ob künftig die Aufbau- und Ablauforganisation der Aufsicht über die Steuerfahndung verbessert werden muss, sowohl im Finanzamt Mainzer Straße als auch in der Steuerabteilung des Ministeriums.
Zweitens. Als Voraussetzung für die Arbeit der externen Ermittlerin zieht das Finanzministerium mit sofortiger Wirkung sämtliche Verwaltungsermittlungen, Vorermittlungen sowie Disziplinarverfahren betreffend Unregelmäßigkeiten bei der Steuerfahndung vom Finanzamt an das Ministerium. Das ist gestern geschehen.
Drittens. Ich habe darüber hinaus die Personal- und Organisationsabteilung im Ministerium beauftragt, ein Projekt „Controlling Steuerfahndung“ aufzusetzen. Es wird kurzfristig eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um verwaltungsintern Vorschläge zur Verbesserung in der Ablauforganisation der Steuerfahndung zu erarbeiten und ein besseres Controlling durch das Finanzministerium einzuführen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse zusammen. Erstens. Es gibt Unregelmäßigkeiten in der Steuerfahndung. Da ist nichts zu beschönigen und es wird auch nichts beschönigt. Zweitens. Diese Unregelmäßigkeiten werden aufgeklärt. Drittens. Die Konsequenzen organisatorischer und personeller Art werden gezogen. Die notwendigen Schritte hierfür sind auf den Weg gebracht.
Zum Schluss noch eine Feststellung, die mir persönlich sehr wichtig ist. In der saarländischen Steuerverwaltung arbeiten rund 1.400 Menschen. Bei einer so großen Zahl kann man nie ausschließen, dass Fehler passieren oder dass es zu Fehlverhalten kommt. Ich bin aber davon überzeugt, dass die weit überwiegende Mehrzahl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit ordentlich, sorgfältig, motiviert und im Interesse unseres Landes erledigt. Auch das sollten wir an dieser Stelle festhalten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir im Rahmen der Debatte um den Einzelplan 04 auch immer wieder Gelegenheit haben, uns mit dem Thema Europa auseinanderzusetzen. Unser Land blickt zur Hälfte nach Deutschland und zur anderen Hälfte nach Frankreich und Luxemburg. Wir haben vor einigen Wochen das Jubiläum zum 60. Jahrestag der Volksabstimmung im Saarland begangen. Da war immer wieder die Frage gestellt worden: Was ist denn die Mission, was ist denn die Rolle des Landes? Vor 60 Jahren haben sich die Saarländerinnen und Saarländer zu zwei Drittel dafür entschieden, Teil der Bundesrepublik Deutschland zu werden. Und so sind wir Teil der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland geworden.
Aber das Saarland hatte und hat immer auch einen europäischen Auftrag. Weil die Große Koalition, weil die Landesregierung diesen besonderen europäischen Auftrag unseres Landes ernst nimmt, haben wir die Frankreichstrategie geschaffen. Sie ist eines der Herzstücke der Europapolitik unseres Landes. Wir sind nicht nur geografisch und historisch den Franzosen nahe, sondern wir haben hier viele deutsch-französische Institutionen, die eine wichtige deutsch-französische Kompetenz unseres Landes ausmachen. Tausende von Menschen pendeln täglich diesseits und jenseits der ehemaligen Grenze. Meine Damen und Herren, wir sind das europäischste aller Bundesländer, wir sind das Land mit der höchsten Frankreichkompetenz. Deshalb ist es wichtig, dass die Landesregierung engagiert die Frankreichstrategie verfolgt.
Wir sind in diesem Jahr auch ein gutes Stück vorangekommen. Das Land hat mit der Region Lothringen gemeinsam ein mustergültiges Abkommen über die berufliche Bildung abgeschlossen. Das zeigt: Wir haben Pilotcharakter, wenn es um die grenzüber
schreitende Zusammenarbeit mit Frankreich geht, aber wir sind auch gemeinsam mit unseren Partnern in Lothringen europäische Referenzregion. Wenn wir das wollen, wenn wir diesen Auftrag gemeinsam annehmen, können wir ungeheuer viel tun, auch vor dem Hintergrund, dass in Frankreich sich jetzt die regionalen Zuschnitte verändern.
Ich will weitere Beispiele nennen: Bei jedem für sich genommen könnte man vielleicht fragen: Na ja, ist das wirklich der große Wurf? Aber neben dem eben schon zitierten Abkommen ist es gelungen, im Rahmen der deutsch-französischen Berufsschule, Lycée Professionel Franco-Allemand, in diesem Jahr eine Klasse für Automobilberufe aufs Gleis zubringen, in St. Ingbert und in Marly bei Metz. Wir haben ein Weiterbildungsprogramm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung aufgelegt. Und wir haben in diesem Jahr - auch das hat Pilotcharakter gemeinsam mit der Region Elsass gemeinsame Räumlichkeiten in Brüssel bezogen. Wir haben eine gemeinsame Vertretung. All das macht deutlich: Wir reden nicht nur von der Frankreichstrategie, wir leben diese Frankreichstrategie. Sie ist ein Herzstück unserer Europapolitik, sie beinhaltet große Chancen für unser Land.
Nach einer gewissen Phase des Abwartens hat unsere Partnerregion in Lothringen geantwortet. Die Lothringer haben vor einigen Monaten ihrerseits eine Deutschlandstrategie verabschiedet. Das heißt, wir haben engagierte Partner auf der anderen Seite der Grenze, die diese Idee annehmen und sie einbringen in die neue Région Grand-Est, die ab dem 01. Januar 2016 im Osten Frankreichs entstehen wird.
Viele sind skeptisch und fragen: Was wird das bringen? Ist das nicht zu groß? Was wird aus unserer deutsch-französischen Zusammenarbeit im Saarland? Was wird aus der Zusammenarbeit, die wir in der Großregion Saar-Lor-Lux haben?
Ich bin fest davon überzeugt: Es wird daraus, was wir daraus machen und wie wir damit umgehen. Es birgt eine große Chance. Zum ersten Mal werden auf französischer Seite alle Regionen unter einem Dach vereint sein, die an der deutsch-französischen Grenze liegen. Das heißt, was an grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Elsass in den letzten Jahren entwickelt wurde, zum Beispiel in der Region Oberrhein, und was wir gemeinsam mit den lothringischen Partnern entwickelt haben, kann zu einer großen deutsch-französischen grenzüberschreitenden Initiative werden, wenn die Partner in der neuen Région Grand-Est das so sehen und wenn wir im Saarland gemeinsam mit unseren Freunden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz es genauso sehen.
Zum ersten Mal entsteht, wenn wir dann die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Blick nehmen, eine große europäische Kernregion, die von den Toren Basels über Straßburg, über Nancy, über Metz, Saarbrücken, Trier, Luxemburg bis vor die Tore Brüssels reicht. Das, meine Damen und Herren, eröffnet unserer Frankreichstrategie und unserer Ambition, eine grenzüberschreitende Referenzregion zu sein, einen weiteren Gestaltungsraum. Es hängt davon ab, was wir daraus machen. Ich werbe dafür, dass wir die neue französische Region GrandEst offensiv annehmen. Darin liegt auch eine Chance für das Saarland.
Die Kollegen haben es eben angesprochen: Diese Frankreichstrategie ist nicht nur ein Projekt der Politik und der Landesregierung, nein. Ich freue mich, dass auch der saarländische Landtag - Roland Theis hat es eben noch einmal angesprochen - sich als Kernbestandteil der Frankreichstrategie empfindet. Es ist wichtig, dass diese Frankreichstrategie einen gesellschaftlichen Rückhalt hat, dass sie nicht nur Sache der Politik ist, sondern dass viele, viele in unserem Land, auch viele Verbände und Institutionen sich dort engagieren, dort mitmachen. Wir haben einen Runden Tisch Frankreichstrategie etabliert. Wir wollen Verbände, Institutionen, Einzelpersonen regelmäßig mit einbinden. Dadurch gewinnen wir an Schlagkraft, dadurch gewinnen wir an Reichweite, wir machen dann auch glaubhaft deutlich, dass wir in Deutschland das Bundesland mit der größten Frankreichkompetenz sind. Wir werden niemals das bevölkerungsstärkste Bundesland werden, wir werden niemals das flächenmäßig größte Bundesland werden, aber wir waren, sind und werden das Bundesland sein mit der größten Frankreichkompetenz und mit der größten Europakompetenz.
Ich will auch gerne auf die finanzpolitischen Themen eingehen, die sich mit dem Einzelplan 04 des Haushaltes verbinden. Wir verabschieden zum ersten Mal einen Doppelhaushalt für 2016/2017. Trotzdem will ich eine Bemerkung machen zum Jahr 2015, zum laufenden Haushalt. Einige Bundesländer beschließen in diesen Tagen Nachtragshaushalte für das laufende Haushaltsjahr. Wir dürfen in diesem Jahr laut der aktuellen Steuerschätzung - und die ist für dieses Jahr sehr realistisch, sehr valide - mit Mehreinnahmen von 60 Millionen Euro rechnen, 60 Millionen Euro mehr als im aktuellen Haushalt eingeplant. Das ermöglicht es uns nicht, gigantische Mehrausgaben zu tätigen. Das geht nicht. Die Kollegen von den PIRATEN haben das in meinen Augen eben irrtümlich angesprochen, dass die quasi für Mehrausgaben zur Verfügung stehen. Nein, das sind konjunkturell bedingte Ausgaben, die wir aber einsetzen können, um unsere Nettokreditaufnahme in diesem
Jahr zu senken. 360 Millionen Euro Nettokreditaufnahme waren in diesem Jahr eigentlich geplant. Dank der deutlichen Steuermehreinnahmen werden wir wesentlich niedriger abschließen können. Das, meine Damen und Herren, gibt uns Spielräume bei den Zinsen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017. Das ist der mittelbar positive Effekt dieser guten konjunkturellen Entwicklung. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr keinen Nachtragshaushalt brauchen. Ich bin froh, dass unsere Finanzplanung übererfüllt wird. Das ist eine gute Nachricht für das Saarland.
Der Weg der Schuldenbremse wird mit jedem Jahr ein Stück schwieriger, jedes Jahr wird die Treppe steiler. Das wissen wir. Deshalb werden wir uns auch in den Jahren 2017/18/19 in der Nähe der Obergrenze bewegen. Das wurde gestern verschiedentlich kritisiert. Aber, meine Damen und Herren, unter der Jamaika-Koalition, an der die GRÜNEN ja beteiligt waren, haben wir das Sanierungsprogramm verabschiedet. Auch damals war schon klar, dass das der finanzpolitische Weg des Saarlandes sein wird. Es ist ein ganz schwieriger Weg, diese Schuldenbremse einzuhalten, und so ist es normal, so ist es nicht weiter verwunderlich, sondern gehört zu diesem schwierigen, steilen Weg dazu, dass wir in den Jahren 2017/18/19 stärker an die Obergrenze gehen. Das ist normal, das ist nichts Besonderes. Deshalb gehört das zu unserer Finanzplanung dazu und deshalb setzen wir das in der aktuellen Finanzplanung auch um. Mit den Werten, die wir jetzt vorlegen, stellen wir sicher, dass wir auch im Jahr 2016 und im Jahr 2017 die Obergrenze der Nettokreditaufnahme einhalten. Wir sichern so dem Saarland auch in den nächsten beiden Jahren die wichtigen Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro. Das ist der Weg, den wir uns vorgenommen haben: planmäßig, berechenbar und verlässlich. Das ist der Kurs der Großen Koalition auch in den Jahren 2016 und 2017.
Die Entwicklung in den letzten Monaten war vor allen Dingen dadurch geprägt, dass wir uns auch in haushaltsmäßiger Hinsicht dem Thema Flüchtlinge stellen. Das Saarland ist bundesweit ein Vorbild dafür, wie wir operativ, im verwaltungsmäßigen Management, die Flüchtlingssituation bewältigen. Wir zeigen mit diesem Haushalt, dass wir auch finanzpolitisch verantwortungsbewusst mit dem Thema Flüchtlinge umgehen.
Wir haben in den letzten Monaten im Wege der Ergänzungsvorlage Mittel bereitgestellt, um in wichtigen Bereichen, die vom Thema betroffen sind, nachzujustieren. Ich bin stolz darauf, dass es im guten Einvernehmen mit dem Bildungsminister gelungen ist, die Mittel für 130 neue Lehrer bis zur Halbjahres
mitte des laufenden Schuljahres zur Verfügung zu stellen. Das war nicht einfach, aber wenn in unseren Schulen mehr und mehr Kinder aus Flüchtlingsfamilien sind, dann verschließen wir davor nicht die Augen, sondern wir reagieren peu à peu. Wir haben die Zahlen im Auge und haben verabredet, dass wir in den nächsten Monaten immer wieder im Gespräch bleiben, um nachpersonalisieren zu können, wenn es notwendig ist. Wir wollen, dass unsere Kinder eine gute Schulausbildung bekommen. Das ist Kern der Politik der Großen Koalition. Wir meistern dann auch die Herausforderung zusätzlicher Flüchtlingskinder, dass diesen neuen Schülerinnen und Schülern eine gute Ausbildung zugutekommt, dass aber auch den Kindern, die jetzt schon in den Schulen sind, eine gute Ausbildung zugutekommt und dass die Qualitätsverhältnisse gut bleiben. Das stellen wir mit der Ergänzungsvorlage sicher und ich bin froh, dass das gemeinsam gelungen ist.
Wir schaffen zusätzliche Spielräume im Bereich des Innenministeriums. In Lebach haben wir einen akuten Personalbedarf. Dem tragen wir Rechnung mit Zeitangestellten. Wir tragen dem insbesondere auch Rechnung, indem wir in diesem und im nächsten Jahr jeweils 2,5 Millionen Euro zusätzlich für den Bereich der inneren Sicherheit zur Verfügung stellen. Und last but not least wird im Sozialministerium, das die Aufgabe der Integration zu erfüllen hat, sichergestellt, dass dort die wichtige hauptamtliche, aber auch ehrenamtliche Integrationsarbeit unterstützt werden kann. Wir schaffen dort mehrere Stellen und stellen zusätzliche Sachmittel zur Verfügung. Soziales, Integration, Bildung, innere Sicherheit, das ist das Gesamtpaket, das wir im Haushalt zur Verfügung stellen, um als Land auch in finanzieller Hinsicht angemessen mit dem Thema Flüchtlinge umzugehen. Wir tun das, ohne in anderen Bereichen zu kürzen.
Wie wird das gegenfinanziert? Die Gegenfinanzierung dieser zusätzlichen Ausgaben erfolgt auf zwei Wegen: Wir nutzen auf der einen Seite die Bundesmittel. Auf der anderen Seite nutzen wir die Spielräume, die sich durch die niedrigeren Zinsausgaben in den nächsten Jahren ergeben. Die Bundesmittel machen immerhin 34 Millionen Euro im Jahr 2016 aus und 40 Millionen Euro im Jahr 2017. Das zeigt auf der anderen Seite aber auch, dass wir die Schuldenbremse auf Dauer nur einhalten können, wenn wir vom Bund ausreichend Kompensation für die wichtigen Aufgaben bekommen, die vor uns liegen.
Ich ziehe ein Fazit zur Ergänzungsvorlage, die vom Thema Flüchtlinge geprägt war. Wir gehen mit Augenmaß vor, wir gehen pragmatisch vor. Es ist nicht die Linie von alles oder nichts, hundert oder null, sondern wir gehen so mit der Situation um, dass wir mit Augenmaß schnell auf die akuten Mehrbedarfe
reagieren, ihnen Rechnung tragen, aber auf der anderen Seite auch den wichtigen Konsolidierungskurs der Schuldenbremse nicht aus den Augen verlieren. Beides zusammen geht, beides zusammen ist möglich. Wir zeigen das mit dem Haushalt für 2016 und 2017. Und ich bin auch ein Stück weit darauf stolz, dass uns das gelingt.
Auch das Thema Kommunen wurde angesprochen. Wir brauchen uns hier nicht lang und breit über die finanzielle Lage unseres Landes und seiner Kommunen auszutauschen; die ist bekannt. Trotzdem unterstreichen wir insbesondere mit dem Haushalt 2016 und 2017, dass wir trotz Haushaltsnotlage auf Landesebene mit unseren Kommunen angemessen umgehen. Ich erinnere daran, dass eines der finanziell wichtigsten und größten Projekte der Großen Koalition der Kommunale Entlastungsfonds ist. Der läuft! Etwas, was beschlossen ist und läuft, das vergisst man allzu schnell, aber wir dürfen nicht vergessen, dass diese 120 Millionen Euro eine große Kraftanstrengung für den Landeshaushalt bedeuten. Er wird planmäßig umgesetzt.
Zusätzlich zum Kommunalen Entlastungsfonds ist aber in diesem Jahr noch ein weiterer wichtiger Schritt hinzugekommen. Es ist Innenminister Klaus Bouillon gelungen, mit dem Städte- und Gemeindetag am 08. Juni einen Kommunalpakt zu schließen. Und dieser Kommunalpakt bedeutet ganz konkret, dass unsere Kommunen in den nächsten Jahren weitere, über den Kommunalen Entlastungsfonds hinausgehende, finanzielle Mittel bekommen. Die Opposition hat eben kritisiert, dass es nach wie vor den Kulturbeitrag gibt. Aber im Kommunalpakt ist verabredet worden, dass ab dem Jahr 2020 dieser Kulturbeitrag entfällt, den wir von den Kommunen in den letzten Jahren eingefordert haben. Auch das ist eine spürbare Entlastung für unsere Kommunen.
Wir lassen die Kommunen auch beim Thema Flüchtlinge nicht allein. Pauschal bekommen unsere Kommunen 20 Prozent der Bundesmittel, die das Land erhalten hat. Das ist aber nicht alles, denn wir entlasten die Kommunen auch an anderer Stelle. Es ist im Saarland so, dass wir für die Asylbewerber, die in die Kommunen verteilt wurden und die sich im Asylverfahren befinden, den Kommunen zu 100 Prozent Entlastung geben. Das ist nicht selbstverständlich. Damit sind wir mit Bayern und Mecklenburg-Vorpommern die Einzigen, die in so großer Höhe den Kommunen Erstattungen für die Asylbewerber gewähren, die dort verteilt sind. Trotz Haushaltsnotlage des Landes gehen wir auch dort bis an unsere Grenzen. Und es sind hohe Millionenbeträge, die auf diesem Weg in die Kommunen fließen und mit denen wir die Kommunen entlasten.
In der finanziellen Dimension spielen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, diejenigen, die als Jugendliche unter 18 Jahren zu uns kommen, eine fast gleich große Rolle wie die erwachsenen Flüchtlinge. Auch diese Kosten, die zunächst einmal die Kreise tragen, erstatten wir als Land den Kreisen. Es ist vielleicht gar nicht so bekannt, dass das der zweite große Posten ist, mit dem das Land die kommunale Seite entlastet. Es gibt also eine Erstattung für Asylbewerber, die über die Kommunen verteilt werden, und eine Entlastung für die Kommunen im Wege der Übernahme der Kosten für die Jugendlichen. Das sind hohe Millionenbeträge, die in die Kommunen fließen. Das Land lässt die Kommunen beim Thema Flüchtlinge nicht allein.
Ich will abschließend noch auf die Situation zum Thema Reformprojekt „Finanzamt 2020“ eingehen und dabei einem widersprechen. Eben wurde vonseiten der Opposition gesagt, die Gewerkschaften hätten den Stellenabbau mitgetragen und mitgemacht. Das stimmt nicht. Die Gewerkschaften haben immer gesagt, dass sie diesen Stellenabbau ablehnen. Aber - und das ist der entscheidende Punkt wir sind dankbar dafür, dass sich die Gewerkschaften auch im Finanzbereich dazu bereiterklärt haben, den Weg des Stellenabbaus gemeinsam zu gestalten. Das große Projekt, das wir zurzeit stemmen, ist das Projekt „Finanzamt 2020“. Wir gehen dabei den schwierigen Weg des Stellenabbaus gemeinsam, und ich bin sehr dankbar dafür, dass sich die Gewerkschaften dabei eingebracht haben. Es geht um das größte Reformprojekt der letzten Jahrzehnte in der saarländischen Finanzverwaltung. Wir stehen im Moment mitten in diesem Projekt: Einiges ist bereits vollzogen, zum Beispiel die Zentralisierung der Finanzkasse, anderes läuft zurzeit, wieder anderes wird in den nächsten Jahren kommen. Am Ende des Prozesses werden wir die effizienteste Finanzverwaltung in Deutschland haben. Wir werden also im Vergleich der westdeutschen Flächenländer die geringste Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verhältnis zur Bevölkerung haben. Das haben wir immer gesagt. Wir erkennen an, dass das eine große Leistung ist, dass dabei eine schwere Herausforderung zu bewältigen ist. Ich bin daher den Kolleginnen und Kollegen ausnehmend dankbar, dass sie diesen schwierigen Weg gemeinsam mit uns gehen. Dafür von meiner Seite ein ganz herzliches Dankeschön! Das ist ein schwieriges, ein hinsichtlich der Schwierigkeiten der Umsetzung anerkennenswertes, aber eben auch ein wichtiges Projekt.
Wir verlangen aber nicht nur etwas ab, sondern sorgen umgekehrt auch dafür, dass sich Rahmenbedingungen verbessern: Beim Thema Gesundheitsmanagement haben wir uns einiges vorgenommen,
beim Thema Telearbeit wollen wir gemeinsam neue Wege gehen. Wir wollen zeigen, dass wir nicht nur Stellen abbauen, sondern eine moderne und zukunftsweisende Finanzverwaltung haben und gestalten. Vor Kurzem hat unser Ressort, haben auch die Finanzämter eine Auszeichnung bekommen, das Zertifikat „familienfreundliches Unternehmen“. Das zeigt, dass wir, indem wir diesen Weg gehen, auch Bedingungen verbessern.
Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie gerade in diesem Bereich der Finanzämter, in einem Bereich, der sich im Moment schwierig darstellt, auch Zeichen beim Beförderungsbudget setzen: nächstes Jahr, 2016, 20.000 Euro mehr, 2017 20.000 Euro mehr. Auch das ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass wir bei den Rahmenbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen Verbesserungen anstreben. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. So schaffen wir es, diesen schwierigen Weg gemeinsam zu gehen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Die Beratungen und die Abstimmung über den Landeshaushalt sind traditionell so etwas wie der Höhepunkt und der Abschluss des parlamentarischen Jahres. Das sind intensive Wochen, das sind sehr arbeitsreiche Wochen, zumal es in diesem Jahr - Stichwort Doppelhaushalt - quasi doppelte Arbeit war, die anstand. Dass das alles so reibungslos verlaufen ist, dass das so professionell verlaufen ist, dass wir zu einem guten und erfolgreichen Abschluss gekommen sind, verdanken wir vielen, die zusammenarbeiten und zusammenwirken.
Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, für die Landesregierung Danke schön zu sagen. Das betrifft zum einen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier im Hause, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Sie haben einen erhöhten Arbeitsaufwand, sie haben uns sehr gut unterstützt. Stellvertretend für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung ein herzliches Dankeschön an den Landtagsdirektor Dr. Christof Zeyer.
Die Abgeordneten werden unterstützt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen. Auch sie haben einen besonderen Arbeitsaufwand in diesen Wochen und unterstützen die Fraktionen sehr gut. Ebenso arbeiten sehr intensiv in diesen Wochen die Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien und dort vor allem in den Haushalts- und Organisationsabteilungen. Ich darf mich im Namen des Finanzministeriums ganz herzlich für die engagierte, konstruktive und manchmal auch kritische Zusammenarbeit bedanken, die insgesamt wieder zu einem positiven Ergebnis geführt hat. Ich möchte stellvertretend für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einem Mann Danke sagen, bei dem vieles in unserem Landeshaushalt in persona zusammenläuft, unserem Haushaltsdirektor Wolfgang Förster, Ihnen allen herzlichen Dank.
Ich möchte an dieser Stelle einen Mann entschuldigen, der normalerweise auch in den Dank einbezogen wird, es ist Finanzstaatssekretär Dr. Axel Spies, der heute leider nicht hier ist. Er vertritt mich nämlich dankenswerterweise bei der Finanzministerkonferenz in Berlin. So kann ich heute Abend hier sein und mit Ihnen gemeinsam Heringe essen.
Ich möchte auch denjenigen danken, die die Vorberatungen führen, die quasi jeden Haushaltsansatz intensiv beraten, hinterfragen und durchleuchten. Das sind die Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss des saarländischen Landtages. Dass diese Beratungen einmal mehr professionell geführt wurden, das verdanken wir dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses. Er hat in gewohnt kompetenter und fairer Weise die Beratungen geleitet. Ihnen, lieber Herr Professor Bierbaum, herzlichen Dank dafür.
Die Parlamentarier und die Mitglieder der Landesregierung stehen unter der kritisch-konstruktiven Begleitung verschiedener Institutionen. Eine dieser In
stitutionen ist unser Landesrechnungshof. Er nimmt im Haushaltsausschuss ganz intensiven Anteil an den Beratungen. Der Rechnungshof ist heute hier vertreten mit seinem Präsidenten, Herrn Schmitt und den Kollegen des Direktoriums. Ihnen ein herzliches Willkommen und herzlichen Dank für die Begleitung der Haushaltsberatungen.
Die Haushaltsberatungen sind ja so etwas wie das Herzstück der parlamentarischen Debatten im Verlauf des Jahres. Die Zuschauer auf der Zuschauertribüne erleben das mit, aber natürlich auch all die Zuhörerinnen und Zuhörer an den Radiogeräten und an den Fernsehschirmen und diejenigen, die die Debatte im Internet verfolgen oder über die Printmedien. Es sind die Journalisten, die uns im Laufe des Jahres, aber ganz besonders während dieser Tage kritisch-konstruktiv begleiten. Ein herzliches Dankeschön dafür an die anwesenden der Journalisten.
Finanzminister zu sein ist ja nicht immer nur eine vergnügungssteuerpflichtige Aufgabe - zumal in diesen Tagen -, aber es gibt eine uneingeschränkt positive Amtspflicht und das ist die, eine traditionelle Einladung auszusprechen. Meine Damen und Herren, ich darf Sie sehr gerne zum traditionellen Heringsessen einladen. Ich wünsche uns allen gleich im Anschluss einen schönen Abend und einen guten Appetit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir nur einige wenige Anmerkungen zu diesem Thema, es ist ja schon sehr viel gesagt worden. Aber da die Debatte vonseiten der GRÜNEN einen etwas merkwürdigen Verlauf nimmt, will ich noch ein paar Sätze dazu sagen.
Ich habe im letzten Jahr an dieser Stelle gesagt, wir wollen Ihnen gemeinsam Daten vorlegen, die eine bessere Evaluierung des Subventionsberichts ermöglichen. Ich habe auch gesagt - Sie haben mich
eben zitiert -, wir tun das, sobald uns selbst im Finanzministerium die Daten vorliegen. Warum ist das so? - Weil wir auf die Zuarbeit anderer Ressorts angewiesen sind. Wir haben einen Teil der Daten selbst, sind aber wegen der gewünschten Evaluierung auch auf andere Ressorts angewiesen. Das ist im Laufe des letzten Jahres geschehen. Wir haben es zusammengestellt und legen es jetzt dem Parlament vor, nicht mehr und nicht weniger. Wir haben das getan, was wir zugesagt haben, nämlich dem Parlament Evaluierungsdaten vorzulegen. Sie sind in diesem Bericht zusammengefasst, der Bericht liegt vor. Ich empfehle, dass wir uns jetzt auch damit beschäftigen, denn es geht um die Sache und nicht nur um das Verfahren.
Wir sind uns doch völlig einig. Übrigens werden aus meiner Sicht im Moment Dinge in die Welt gesetzt, die so nie gesagt wurden und dann zur Grundlage von Kritik gemacht werden. Ich habe nie zugesagt, dass es für die erste Lesung der Haushaltsberatungen vorliegt, sondern für die Haushaltsberatungen, in denen wir jetzt sind. Wir sind in den laufenden Haushaltsberatungen. Die Haushaltsberatungen dauern noch ein paar Wochen an. Das Parlament hat Gelegenheit, sich in den nächsten Wochen damit zu beschäftigen und sich natürlich auch danach das ist ja nicht an die Haushaltsberatungen in diesem Jahr geknüpft - damit zu beschäftigen.