Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich Sie, sich von den Plätzen zu erheben und eine Minute innezuhalten.
Heute Nacht ist wenige Minuten nach Mitternacht unser Kollege Günther Schacht im Alter von 83 Jahren gestorben. Günther Schacht war von Juli 1970 bis zum Februar 1990 Abgeordneter und Mitglied der CDU-Fraktion des saarländischen Landtages, insgesamt rund 20 Jahre. Zwei Jahre, 1984 und 1985, war er Fraktionsvorsitzender. Außerdem wurde Günther Schacht am 23. Januar 1974 zum Minister für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen berufen. Das Ministeramt übte er rund 10 Jahre lang aus. Der Landtag wird Günther Schacht ein ehrendes Andenken bewahren. - Ich danke Ihnen.
Ich eröffne unsere neunte Landtagssitzung. Frau Ministerin Monika Bachmann ist für die heutige Sitzung entschuldigt. Sie nimmt an der Vorbereitung der Innenministerkonferenz in Celle teil.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner neunten Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für diese Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung, dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Belastungen durch Fluglärm reduzieren - Gesundheitsrisiken wirksam bekämpfen“, haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD sowie die DIE LINKELandtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/221 den Antrag betreffend „Maßnahmen zur Fluglärmreduzierung bereits erfolgreich umgesetzt - weitere müssen folgen“ und die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/224 den Antrag betreffend „Militärischen Fluglärm deutlich begrenzen - Proteste ernst nehmen“. Wer dafür ist, dass diese Anträge Drucksachen 15/221 und 15/224 als Punkte 11 und 12 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass diese Anträge als Punkte 11 und 12 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 4 beraten werden.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung. Dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion betreffend „Residenzpflicht abschaffen“ sind die PIRA
TEN-Landtagsfraktion und auch die DIE LINKELandtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/213 neu 2 - vor.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung, beide die erneuerbaren Energien betreffend, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam zu beraten. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Zu dem Thema hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/222 den Antrag betreffend „Weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben - Wildwuchs von Windkraftanlagen verhindern“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 15/222 als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag Drucksache 15/222 als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit den Punkten 7 und 8 beraten wird.
Zu Punkt 9 der Tagesordnung, dem Antrag der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion betreffend „Mieter entlasten - Maklerwesen regulieren“, Drucksache 15/212, hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/223 den Antrag betreffend „Sozialwohnungen im Saarland ausbauen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 15/ 223 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag Drucksache 15/223 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 9 beraten wird.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung kommunaler Standards (Drucksache 15/207)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft das Gesetz zur Flexibilisierung kommunaler Standards. Mit dem Entwurf soll das betreffende Gesetz um fünf weitere Jahre verlängert werden. Die Koalitionsfraktionen haben sich im Koalitionsvertrag auf einen Solidarpakt zwischen Land und Kommunen verständigt. Dieser Solidarpakt sieht verschiedene Maßnahmen des Landes und der kommunalen Ebene zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen
vor. Zu diesen Maßnahmen zählt auch, bestehende Standards auf Flexibilisierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen, um zu sinnvolleren und praktikableren Möglichkeiten zu gelangen.
Insofern ergänzt das heute eingebrachte Gesetz den Solidarpakt zwischen Land und Kommunen. Wir wollen den Kommunen, den kommunalen Spitzenverbänden und den mit kommunalen Aufgaben betrauten privaten Trägern, also all diesen Institutionen, die Möglichkeit eröffnen, fünf weitere Jahre lang die Berechtigung eines Standards zu hinterfragen, sei es durch Modellversuche, sei es durch eine grundsätzliche Prüfung. Das Ziel des Gesetzes ist es, landesrechtlich vorgegebene Standards festzustellen, die ohne Leistungsverschlechterung zur Aufgabenerfüllung nicht mehr notwendig sind, gleichzeitig aber sehr kostenintensiv sind. Das Gesetz sieht darüber hinaus redaktionelle Änderungen vor.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/207 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf Drucksache 15/207 in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung (Drucksache 15/216)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ziel des von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurfs ist es, den Gemeinden die Möglichkeit zu eröffnen, durch Satzung präventiv das Baugenehmigungsverfahren bei Werbeanlagen anzuordnen. Ich
halte diesen Schritt für richtig und wichtig, da die Novelle der Landesbauordnung 2004 eine weitgehende Verfahrensfreiheit von Werbeanlagen gebracht hat, was dazu geführt hat, dass zunehmend Werbeanlagen errichtet werden, die das Straßen- oder das Ortsbild beeinträchtigen, Gestaltungsanforderungen der örtlichen Bauvorschriften widersprechen oder die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Wir alle erleben eine richtige Überflutung durch Videowalls in diesem Land. Das, denke ich, stört die Bürgerinnen und Bürger. Die Kommunen müssen ermächtigt werden, dagegen vorzugehen.
Wichtig ist mir klarzustellen, dass seit der Novelle im Jahr 2004 die präventive Kontrolle durch die Bauordnungsbehörden in vielen Fällen eben nicht mehr möglich ist. Verfahrensfreiheit oder Genehmigungsfreiheit wird von vielen fehlinterpretiert. Wenn etwas verfahrens- oder genehmigungsfrei ist, bedeutet das in der Regel, dass man es machen kann. Das ist aber eine Fehlinterpretation des Verfahrensrechts im Bauordnungsrecht, denn es ist immer materielles Baurecht zu beachten. Das Problem ist, dass der Dienstleister UBA im Vorfeld nicht mehr tätig werden darf. Er muss aber dann, wenn materielles Baurecht verletzt wird - das können auch örtliche Bauvorschriften sein -, repressiv tätig werden.
Diese repressive Einschreitung ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, sowohl für die Kommunen als auch für die Bauaufsichtsbehörden. Deshalb ist es uns wichtig, das Einschreiten im Vorfeld möglich zu machen. Es ist uns aber auch wichtig zu definieren, dass dies im Interesse der Kommunen ist und diese die Möglichkeit haben, hier Regelungen zu schaffen und ein präventives Baugenehmigungsverfahren anzuordnen. Jede Kommune kann schon heute für sich festlegen, ob sie Werbeanlagen möchte oder nicht.
Das kann sie aufgrund von § 85 Landesbauordnung, der ergänzt wird. Herr Ulrich, glauben Sie mir! - Natürlich muss eine Werbeanlage - ich denke, dass die Kommunen das auch so sehen - in ihrer Farbgestaltung, ihrer Materialauswahl und ihrer Größe so abgestimmt sein, dass sie sich harmonisch in das Stadtbild einfügt und das äußere Erscheinungsbild nicht von Werbeanlagen dominiert wird.
Es hat in der Vergangenheit gerade bei den Standorten für Videowalls große Probleme in unserem Land gegeben. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, um diese Probleme zu lösen. Wir eröffnen den Kommunen die Möglichkeit, durch Satzung präventiv tätig zu werden. Das bedeutet für die Kommune aber auch, dass örtliche Bauvorschriften erlassen werden müssen. Das ist wohl in vielen Kommunen der Fall. Es sind Be
Die Koalitionsfraktionen möchten nicht, dass dieses Land durch die Öffnung, wie sie in der Novelle 2004 kam, mit Videowalls überflutet wird. Das ist ein wichtiger Schritt, den wir alle heute Morgen gemeinsam gehen sollten. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Saarland sind aktuell 24 digitale Reklametafeln aufgestellt, insbesondere in der Landeshauptstadt Saarbrücken. Das Saarland wird von der Werbewirtschaft als Testmarkt für Videowalls angepriesen. Die Möglichkeit hierfür besteht aufgrund der Regelungen unserer Landesbauordnung, wonach diese Anlagen der Außenwerbung weitgehend verfahrensfrei sind.
Der Gesetzgeber verfolgte bei der Novelle der LBO im Jahre 2004 unter anderem die Zielsetzung, durch Verfahrensvereinfachung die Bauaufsichtsbehörden zu entlasten, so dass Kapazitäten frei werden. Aus diesem Grund wurde der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben in § 61 LBO erweitert. Aus zuvor 35 wurden 90 verfahrensfreie Tatbestände. Beispielsweise wurden auch Umbaumaßnahmen, der Bau von Garagen und Wintergärten vereinfacht, was ja gerade bei uns im Saarland sehr lebensnah ist.
Im Zuge dieser Maßnahmen ist der Gesetzgeber auch einem Anliegen der Werbewirtschaft und der Unternehmen nach Genehmigungserleichterungen für Werbeflächen nachgekommen. 2004 bestanden im Landtag auch keine Zweifel daran, dass Werbung in einer modernen Marktwirtschaft ein fester Bestandteil ist und ihre Berechtigung hat. Damals waren Videowände auch lediglich fester Bestandteil von Großveranstaltungen wie Konzerten oder Sportveranstaltungen.
Was früher in Stadien war, hat heute in unseren Städten und Gemeinden Einzug gehalten, mit allen möglichen Werbebotschaften. Im Jahr 2010 diente Saarbrücken als größter Testmarkt für Videowände in Deutschland. An Bundesstraßen und Innenstadtstraßen flimmerten insgesamt acht Videowände von 9 bis 15 Quadratmetern. In der Saarbrücker Zeitung konnten wir gestern lesen, dass im Saarland weitere 54 solche Anlagen in Planung sind. Unsere Bürger nehmen eine derartige Häufung von Videowänden als Wildwuchs wahr und als unangemessene Beeinträchtigung des Orts- und Stadtbildes. Oft geht es
Meine Damen und Herren, neben der Verfahrensvereinfachung war ein weiteres Ziel der LBO 2004, die Gemeinden in der Wahrnehmung ihrer kommunalen Planungshoheit zu stärken. In Bezug auf die Video-Werbetafeln heißt das heute: Die Gemeinden sollen selbst entscheiden können, wo Videowände aufgestellt werden dürfen und wo nicht. Es geht uns nicht um ein generelles Verbot dieser modernen Werbemittel, sondern um die Frage der kontrollierten Zulassung. Die Gemeinden sollen bestimmen, was sie vor Ort wollen, wie viele Werbeflächen sie wollen, in welcher Art, in welcher Größe und wo sie hängen sollen, was zumutbar und was zu viel ist. Diese Entscheidungen können lokal am besten beurteilt werden.
Deswegen wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Instrumentarium schaffen, das es den Gemeinden ermöglicht, Wildwuchs bei Videowänden und andere Auswüchse bei Werbeanlagen wirkungsvoll zu bekämpfen. Das Saarland ist nicht Las Vegas oder Tokio und es will auch nicht flächendeckend Testmarkt für solche Flimmerwände werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir deshalb die Möglichkeit, ursprünglich verfahrensfrei gestellte Werbeflächen nunmehr präventiv einer Kontrolle der Bauaufsichtsbehörden zu unterziehen. Präventivkontrolle statt repressiver Maßnahmen erst dann, wenn eine Anlage schon steht. Hierfür schaffen wir die Rahmenbedingungen. Jede Kommune kann dann selbst entscheiden, was sie vor Ort als beste Lösung ansieht für Straßen- und Ortsbild, für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs und für die Zumutbarkeit von Lichtimmissionen durch Video-Werbeanlagen.
Ich fasse zusammen. Unser Ziel ist, Wildwuchs bei Video-Werbeanlagen und andere ähnliche Auswüchse zu bekämpfen und die Gemeinden in ihrer Planungshoheit zu stärken. Das erreichen wir mit diesem Gesetzentwurf. - Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir eben schon hörten, sind im Saarland zurzeit 24 Videowände von bis zu 15 Quadratmeter Fläche installiert, weitere sollen folgen. Was dem einen vielleicht ein amüsanter Zeitvertreib bei Rotphasen an der Ampel ist, stellt für viele andere eine massive Beeinträchtigung dar. Die unterschiedliche Wahr
nehmung hängt neben dem persönlichen Empfinden sicherlich mit der Anordnung der Videowände zusammen und von der starken Leuchtdichte, die zwischen 5.000 und 9.000 Nit beträgt. Manche Wände machen die Nacht regelrecht zum Tag, haben Einfluss auf die Konzentrationsfähigkeit und beeinträchtigen das Orts- und Stadtbild.