Gisela Kolb

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Letzte Woche richtete der UN-Nothilfekoordinator Stephen O'Brien einen dramatischen Appell an den Weltsicherheitsrat. Beinahe 20 Millionen Menschen seien vom Hungertod bedroht, Menschen in Somalia, in Nigeria, im Südsudan und im Jemen. Die Weltge
meinschaft erlebe die größte humanitäre Katastrophe seit ihrer Gründung 1945. Die Botschaft war aber auch, dass noch Zeit bleibe, ein Massensterben zu verhindern. Rasche Hilfe und auch finanzielle Anstrengungen seien notwendig, um das Schlimmste zu verhindern.
Nach meiner festen Überzeugung ist jetzt die Völkergemeinschaft gefordert, die Hungerkatastrophe zu verhindern. Sie ist jetzt gefordert und nicht erst, wenn uns mit den Acht-Uhr-Nachrichten die Bilder sterbender Kinder erreichen.
Entwicklungszusammenarbeit ist vor allem eine Aufgabe des Bundes und internationaler Organisationen. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie im Angesicht der drohenden Hungerkatastrophe ihre Anstrengungen verstärkt.
Außenminister Sigmar Gabriel hat bereits zugesagt, die humanitäre Hilfe am Horn von Afrika zu verdoppeln und zusätzliche Hilfsgelder bereitzustellen. Er hat aber auch darauf verwiesen, dass es jetzt ein massives und nachhaltiges Engagement der internationalen Gemeinschaft brauche, damit es gelingt, noch rechtzeitig mit Hilfe vor Ort zu sein.
Meine Damen und Herren, Entwicklungszusammenarbeit ist in erster Linie eine Aufgabe des Bundes, aber sie ist keine ausschließliche Aufgabe des Bundes und internationaler Organisationen. Gerade Länder und Kommunen und die Nichtregierungsorganisationen leisten bisher einen wertvollen Beitrag.
Mit dem heutigen Antrag aller Fraktionen unterstützt der Landtag des Saarlandes, dass diese Landesregierung, unsere Landesregierung, im Dialog mit den Nichtregierungsorganisationen „Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit des Saarlandes“ erarbeitet und damit unter dem Leitbild einer globalen nachhaltigen Entwicklung die Grundsätze und Handlungsfelder der saarländischen Entwicklungszusammenarbeit dargestellt hat. Ich danke auch allen entwicklungspolitisch tätigen Nichtregierungsorganisationen für ihre engagierte Mitarbeit an diesen Leitlinien.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Handlungsfeld herausgreifen, das für mich das wesentliche ist, ohne dabei alle anderen wichtigen Handlungsfelder wie Wissenschaft, Forschung, Lehre, Wirtschaft, internationalen Handel und Agrarpolitik außen vor zu lassen. Die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit hier bei uns ist für mich der entscheidende Baustein für eine gerechtere Welt. Ziel muss es sein, das Wissen über globale Zusammenhänge und lokale Ansätze nachhaltigen Handelns stärker im Bewusstsein der Menschen hier
zu verankern und schon früh Kinder an nachhaltiges Handeln heranzuführen. Informations- und Bildungsarbeit zeigt die Zusammenhänge zwischen dem eigenen Handeln vor Ort und deren Auswirkungen auf die Menschen in anderen Ländern.
Welche Auswirkungen hat unser alltägliches Konsumverhalten auf die Menschen im Globalen Süden? Was bedeutet es, wenn wir eine Kaufentscheidung treffen, wie sind die Auswirkungen auf andere Menschen in anderen Teilen dieser Welt? Ziel ist es, eine Politik zu fördern, die das Leben aller Menschen weltweit ökologisch, ökonomisch und sozial gerechter gestaltet.
Ich bin überzeugt, dass die vorliegenden Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit im Saarland eine gute Grundlage sind, um die vorhandenen Strukturen, Initiativen und Aktivitäten zu stärken. Wir werden mit unseren saarländischen Aktivitäten die Welt nicht retten, wir werden damit die Dominanz des globalen Nordens nicht brechen. Aber wir gehen einen Schritt in die richtige Richtung, das ist dann allemal aller Anstrengungen wert. Wir dürfen uns an Bilder leidender Menschen nicht gewöhnen.
Ziel dieser gemeinsamen Anstrengungen ist es, das Leben aller Menschen gerechter zu gestalten oder wie es im Vorwort der Leitlinien so treffend heißt -: Die entwicklungspolitischen Leitlinien sind verfasst mit dem Grundsatz „Die Welt ist für alle da“.
Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen hier im Plenum, dass es gelungen ist, hier und heute einen gemeinsamen Antrag zu stellen. Das ist für mich nicht selbstverständlich in Vorwahlzeiten. Deshalb herzlichen Dank an alle.
Ich bedanke mich bei Ihnen allen auch für die Zusammenarbeit in den letzten 17 Jahren, die ich hier im Parlament verbracht habe, und kann sagen: Ich bin dann mal weg. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick hat der Antrag der PIRATEN-Fraktion, der die Schaffung der Stelle einer Tierschutzin
spektorin oder eines Tierschutzinspektors im Saarland fordert, dies mit einer halben Stelle, durchaus seinen Charme.
Nein, auf den zweiten Blick überzeugen mich die Argumente, die in Ihrem Antrag vorgebracht werden, nicht. Sie sagen, dieser Tierschutzinspektor, diese inspektorin sollte die Amtsveterinäre entlasten. Ich glaube wiederum, wir haben im Tierschutzgesetz klar umrissene Aufgaben, die den Amtsveterinären zugeteilt sind. Diese klar umrissenen Aufgaben müssen von Tierärzten auch erledigt werden.
Frau Kollegin Freigang hat freundlicherweise - deshalb muss ich das nicht mehr so lange ausführen schon auf die überzeugende Bilanz der Großen Koalition in Sachen Tierschutz hingewiesen. Ich glaube, mit Recht sagen zu können, dass es im Saarland vor der Großen Koalition keine Landesregierung gab, die so viel Tierschutz umgesetzt hat. Ja, ich stimme Ihnen zu, es sind langfristige, strukturelle Maßnahmen, die wir angepackt haben. Ich glaube aber auch, dass das die wichtigen Maßnahmen im Tierschutz sind.
Diese Verbesserungen des Tierschutzes haben ja auch zu Diskussionen im Lande geführt. Ich erinnere an die Reform, an die Novellierung des Landesjagdgesetzes. Es waren keine einfachen Diskussionen, die wir als Parlamentarier hier aushalten mussten. Trotzdem wurden Verbesserungen im Jagdrecht durchgesetzt. Ich erinnere auch an eine ganz alte Forderung von Tierschützerinnen und Tierschützern, nämlich das Verbot des Haustierabschusses. Wir waren eines der ersten Bundesländer, die das Jagdgesetz in dieser Richtung novelliert haben, und darauf bin ich immer noch stolz.
Der Landestierschutzbeauftragte ist in der Person des Dr. Willimzik ein Erfolgsprojekt in diesem Lande. Das liegt auch an den Fähigkeiten unseres Tierschutzbeauftragten und an seinem Einsatz, das ist ganz klar. Mit der Funktion des Landestierschutzbeauftragten kam auch ein Projekt, für das wir von der SPD lange gekämpft haben und das zwischenzeitlich in mehr als der Hälfte aller Bundesländer umgesetzt ist: das Verbandsklagerecht. Dass Tierschutzvereinen die Möglichkeit eröffnet wird, im Namen der Mitgeschöpfe zu klagen, ist nicht selbstverständlich. Hier im Saarland ist das aber geltendes Recht.
Wir haben hier gemeinsam auch versucht - Frau Kollegin Freigang hat das angesprochen -, uns in die Tierschutzgesetzgebung auf Bundesebene einzubringen. Denn viele Dinge, die wünschenswert sind, auch viele Dinge, die notwendig sind, können wir hier im Saarland nicht leisten. Auf Landesebene sind wir für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zu
ständig, die gesetzlichen Grundlagen müssen aber auf der Bundesebene gelegt werden.
Im Saarland haben wir in den zurückliegenden Jahren auch die Amtstierärzte massiv unterstützt. Inwiefern haben wir sie unterstützt? Es gab verstärkt Bemühungen, Auffangstationen zu schaffen. Viele von Ihnen, die dem Parlament schon länger angehören, können sich sicherlich an den Fall der Rinderhaltung in Eft-Hellendorf erinnern: Das war ein unsäglicher Skandal, der sich hier im Saarland abgespielt hat; ich glaube, es war im Jahr 2011. Auf das Urteil eines mutigen Richters am Verwaltungsgericht Saarlouis, des mutigen Herrn André hin wurde einem Rinderhalter die Herde weggenommen. Plötzlich wusste man aber nicht mehr, wie es weitergehen sollte. Okay, die Wegnahmeverfügung war erlassen - wohin nun aber mit den Tieren?
Inzwischen haben wir auch eine Auffangstation für weggenommene Nutztiere. Das ist richtig und wichtig. Wir werden auch noch eine Auffangstation für Exoten bekommen. Den Amtstierärzten stellt sich ja das Problem, dass sie eine Wegnahmeverfügung erlassen können, aber nicht klar ist, was dann mit den Tieren geschehen soll. Es stellt sich die Frage, wo wir im Land vernünftige Möglichkeiten haben, diese weggenommenen Tiere so unterzubringen, wie es das Tierschutzgesetz von den Behörden fordert.
Nun haben die Amtstierärzte, die Amtsveterinäre, im Bereich des Tierschutzes vielfältige Aufgaben. Ja, dazu zählen die Überprüfung und die Bearbeitung von Anzeigen in Sachen Tierschutz. Zu ihren Aufgaben gehört aber auch, dass sie die genehmigungspflichtigen Tierhalteanlagen überprüfen, dass sie Sachkundeprüfungen abnehmen. Und sie haben die artgerechte Haltung in landwirtschaftlichen Betrieben zu überprüfen. Die Überprüfung von Anzeigen ist also nur ein Aspekt der Tierschutzarbeit unserer Veterinäre.
Ich stimme Ihnen zu, Frau Kollegin Freigang, dass mit dem Verwaltungsstrukturreformgesetz zum 01.01.2008 die örtliche Nähe verlorengegangen ist. Das haben damals auch die Tierschutzverbände schon beklagt. Während mit dem beim Kreis angestellten Veterinär ein bekannter Ansprechpartner für die Tierschutzvereine zur Verfügung stand, ist nun der jeweilige Ansprechpartner nicht immer so klar, dies umso mehr, als im vergangenen Jahr auch der letzte Veterinär nach Saarbrücken zurückgezogen ist.
Aber eine halbe Stelle, wie Sie das in Ihrem Antrag fordern, hilft letztlich nicht, örtliche Nähe zu begründen und einen Ansprechpartner für Tierschutzorganisationen oder Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Denn auch derjenige, der, wie Sie das vorsehen wollen, mit einer halben Stelle Vorkontrollen durch
führen soll, fährt in diesem Land von Peppenkum bis Faha, wenn dort Anzeigen vorliegen.
Möchte man sich dem Problem der örtlichen Ferne, die wir jetzt haben, nähern, könnte man zum Beispiel auch das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden suchen. Denn es gibt im Bereich des Tierschutzes auch ein Tätigwerden der Ordnungsämter. Warum sollte man sich also nicht auch einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden unterhalten? Der Ordnungsdienst, der Außendienst der Ortspolizeibehörden, muss ja auch tätig werden, wenn Gefahr für die öffentliche Ordnung besteht. Warum also nicht einmal ein Gespräch mit den Vertretern der Kommunen führen, ob man aufseiten der Kommunen nicht auch mal einer Anzeige wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes nachgehen kann? Ich fordere nun keineswegs die Kommunen auf, das zu tun. Aber ein Gespräch darüber wäre nach meiner Auffassung schon sinnvoll. Damit wäre ein Problem, das Sie in Ihrem Antrag zutreffend beklagen, nämlich der Verlust der örtlichen Nähe, der Verlust der örtlichen Ansprechpartner, der Verlust der Möglichkeit, schnell zu reagieren, behoben.
Vielleicht sollte man sich noch einen weiteren Schritt überlegen, das ist aber wohl eher ein Projekt für die Zukunft: Unsere Amtsveterinäre machen alles. Sie sind zuständig für die Überprüfung im Tierschutz, sie sind aber auch zuständig im Rahmen der Lebensmittelüberwachung. Ich glaube, da diese Aufgaben nunmehr zentral im Landesamt für Verbraucherschutz wahrgenommen werden, könnte man sich durchaus über die Möglichkeit unterhalten, dass sich ein Teil der Veterinäre auf die Aufgabe des Vollzugs des Tierschutzgesetzes spezialisiert. Damit hätte man auch wieder die Ansprechpartner für die Tierschutzvereine. Eine solche Spezialisierung würde ich begrüßen.
Sie führen in Ihrem Antrag das Beispiel München an. Ich habe mir das einmal angesehen: In München sind diese hauptamtlichen Tierschutzinspektoren Beschäftigte des Tierschutzvereins München. Ich glaube, das entspricht auch dem Selbstverständnis der Tierschutzvereine, die sich ja genau für die Aufgabe, Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auf die Spur zu kommen, einsetzen. Beim Tierschutzverein gehen sehr viele Anzeigen ein. Bürgerinnen und Bürger rufen bei ihnen an und teilen mit: „Ich glaube, auf der Weide des XY in diesem und jenem Stadtteil wird ein Tier nicht artgerecht gehalten.“ Das Nachschauengehen - ich will es gar nicht Kontrolle nennen -, ob an dem Hinweis etwas dran ist, machen Tierschutzvereine, das machen die Tierschützerinnen und Tierschützer. Sie machen das aus ihrem Selbstverständnis heraus. Ihr Ansprechpartner ist im Folgenden dann wieder der Amtsveterinär. Dieses Zusammenspiel muss funktionieren, und ich
meine, dass es im Saarland auch wirklich funktioniert.
Ich glaube allerdings nicht, dass eine mit einer halben Stelle ausgestattete Funktion, sozusagen als dem Einsatz des Amtsveterinärs vorgeschaltete Stelle, funktionieren würde. Denn muss ein Einschreiten erfolgen, so muss die entsprechende Verfügung doch wieder vom Amtsveterinär unterschrieben werden. In jedem Fall würde er sich auch dann mit dem Fall befassen müssen, sobald dieser aktenkundig geworden ist. Deshalb wird ihm seine Verantwortung auch nicht durch eine neue Stelle genommen. Ich glaube daher nicht, dass wir mit der vorgeschlagenen halben Stelle tatsächlich etwas erreichen könnten.
Deshalb muss ich sagen, es tut mir leid, Sie haben in Ihrem Antrag einen schönen Ansatz aufgezeigt, allerdings, so meine ich, einen Ansatz, der nicht weiterträgt. Ich hoffe, dass wir vielleicht in Gesprächen das erreichen können, was auch Sie wollen: die örtliche Nähe.
Eines steht fest: Diese Große Koalition hat im Tierschutz einiges erreicht, einige Aufgaben liegen auch noch vor uns. Allein schon die finanzielle Ausstattung, die finanzielle Förderung, die es in der Zeit von 2012 bis heute gab, erreicht eine Höhe, die in keiner Legislaturperiode zuvor erreicht worden ist. Hier im Saarland wurden in der Zeit von 2012 bis heute rund 1,9 Millionen Euro für den Tierschutz aufgewandt. Das ist eine stolze Summe; eine Summe, über die es übrigens in anderen Politikfeldern schon Diskussionen gab, aber die nach meiner Auffassung notwendig und gerechtfertigt ist, um auch die vielen ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer im Land zu unterstützen. Da ist jeder Euro gerechtfertigt, und ich bin auch stolz, dass wir das ausgegeben haben. Ich bin auch stolz darauf, dass wir mit Reinhold Jost einen Minister haben, der sehr viel für den Tierschutz tut, dem das ein Herzensanliegen ist. Das finde ich richtig gut.
Was ich allerdings nicht so toll finde, ist die Tatsache, dass wir hier im Saarland eigentlich nur den Vollzug des Bundesgesetzes regeln können, aber eigentlich inhaltlich keine Kompetenz haben. Die inhaltliche Kompetenz für die Schaffung von Regelungen liegt auf der Bundesebene, sie liegt dort bei Minister Schmidt. Es ist meine feste Überzeugung, dass dieser Minister im Tierschutz nicht viel geleistet hat. Die großen Probleme im Tierschutz wie zum Beispiel Tiertransporte oder Massentierhaltung werden wir als Saarland nicht regeln können. Da ist die Bundesebene gefragt, und hier geschieht leider nichts.
Dieser Minister nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass hier in Deutschland etwa 40 Millionen männliche Kü
ken im Jahr geschreddert werden. Er nimmt es zur Kenntnis, er macht Ankündigungen über Tierschutzlabels, aber es geschieht eigentlich nichts. Der Bundesrat hat die zweite Initiative gestartet zum Verbot einer Pelztierhaltung, und es geschieht leider nichts. Es gibt die Initiative, die vom Saarland ausgegangen ist für eine Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen, die im Bundesrat zu einer Kennzeichnungspflicht für Hunde wurde, was in meinen Augen ein erster Schritt ist. Es tut sich auf Bundesebene im Ministerium nichts, um diesen Beschluss des Bundesrates umzusetzen. Also wir schaffen hier im Saarland mit unseren Möglichkeiten Fakten, wir unterstützen Tierschützerinnen und Tierschützer, wir tun vieles, um Tierleid zu verhindern, aber leider bewegt sich der Bundesminister nicht. Das bedaure ich sehr. Aber ich hoffe, dass Tierschützerinnen und Tierschützer wissen, wie sie bei der Bundestagswahl mit ihrer Stimme vieles zum Ausdruck bringen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich kann Ihnen gerne mit dem Auszug aus Juris aushelfen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Landtagsdebatten zum Thema Landesentwicklungsplanung machen bestenfalls Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker froh. Sie führen möglicherweise noch dazu, dass bei Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern die Alarmglocken schrillen, weil sie einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung befürchten oder vermuten. Ich glaube aber, bei den Bürgerinnen und Bürgern weckt diese Debatte nur in bescheidenem Umfang Interesse.
Die in einem Landesentwicklungsplan zu beantwortende Frage, ob künftige Wohnsiedlungstätigkeit an den Achsen des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs auszurichten ist oder nicht, treibt die wenigsten Bürgerinnen und Bürger um. Da stehen, so denke ich, ganz andere Themen bei den Bürgerinnen und Bürgern auf der Agenda. Sie haben auch ganz andere Erwartungen an uns.
Aber auch die Landesplanung hat Auswirkungen. Diese Auswirkungen merken die Bürgerinnen und Bürger jedoch höchst selten. Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ein Bürger möchte für seinen Sohn oder seine Tochter einen Bauplatz in der Kommune haben. Er geht zum Bürgermeister oder zu den Ratsfraktionen und muss dort hören: Nein, ein Neubaugebiet ist in unserer Kommune wegen der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes nicht mehr möglich. Sohn oder Tochter haben nur die Möglichkeit, in die Nachbarkommune zu ziehen. Die Auswirkungen sind also schon da.
Ich habe mir in meinem Konzept auch noch Ausführungen zur Ansiedlung des Globus-Marktes in Neunkirchen notiert, aber die kann ich mir ersparen. Der Kollege Hilberer hat das bravourös gemacht.
Kollege Christian Gläser hat zum Inhalt des Landesentwicklungsplanes und zum Verfahren einiges ausgeführt. Ich möchte dazu noch zwei Anmerkungen machen. Herr Kollege Ulrich, es stimmt nicht. Die Zuständigkeit für den Landesentwicklungsplan liegt nicht in mehreren Ministerien, die Zuständigkeit für den Landesentwicklungsplan ist ganz klar in einem Ministerium zusammengeführt. Sie liegt beim Ministerium für Inneres und Sport und dort in der Abteilung E. Was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist also schon erledigt.
Die Forderung nach der Bündelung von Zuständigkeiten oder nach der Änderung eines Ressortzuschnitts kommt immer wieder, sie betrifft nicht nur die Baupolitik oder die Landesplanung. Es gibt sie genauso gut im Bereich von Bildung und Wissenschaft und sie lässt sich auch begründen. Diese Diskussionen erleben wir immer wieder.
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass es wichtiger ist, dass ein zuständiger Minister oder eine zuständige Ministerin die Verantwortung für sein Ressort wahrnimmt und die Aufgaben erledigt, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle wehtut. Es hat niemand gesagt, dass Minister sein vergnügungssteuerpflichtig ist. Die Wahrnehmung der eigenen Aufgaben ist mir wichtiger, als die Zuständigkeiten immer wieder neu zu verteilen.
Nun ist auch die Aufstellung eines Landesentwicklungsplanes nicht vergnügungssteuerpflichtig. Diese Erfahrung musste 2006 Stefan Mörsdorf machen, als er den jetzt noch nachwirkenden Landesentwicklungsplan aufstellte. Alle, die sich damals zu Wort gemeldet haben, die Kommunen, die Umweltverbände, konnten sich hinter den Zielsetzungen der Landesentwicklung versammeln. Probleme und Prügel gab es nur bei der konkreten Umsetzung. Der Kollege Ulrich hat in seinen Ausführungen vieles aus rein ökologischer Sicht betrachtet. Ja, das ist wichtig, aber es gibt auch noch die andere Sichtweise, die der Kommunen und der Selbstverwaltung, dass jede Kommune für sich die Planungshoheit hat, dass jede Kommune sich in diesem Land weiterentwickeln können muss und auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen bestehen muss. Auch diese Abwägung zwischen dem ökologischen Interesse und der Selbstverwaltungshoheit der Kommunen ist in einem Landesentwicklungsplan, ob Umwelt oder Siedlung, zu treffen. Damals haben die konkreten Festlegun
gen alle auf die Palme gebracht, was dazu geführt hatte, dass der zweite Entwurf, der letztendlich dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet wurde, eben etwas weich gespült war.
Meine Damen und Herren, wir haben nach § 8 Raumordnungsgesetz des Bundes als Land die Planungspflicht. Sobald wir aber aus den landesplanerischen Zielen - das Ziel, Flächenverbrauch zu senken, das Ziel, Siedlungsachsen festzulegen, sind richtige Ziele - konkrete Festlegungen machen, stehen diese Festlegungen in einem Spannungsverhältnis zur kommunalen Selbstverwaltung. Vielleicht nicht nur im Spannungsverhältnis, sondern sogar im Gegensatz.
Es bringt nach meiner festen Überzeugung uns nicht weiter, wenn wir den Kommunen auflegen, was richtig und wichtig ist, zuerst Innenverdichtung, dann Neubaugebiete. Nein, wir müssen auch den Kommunen Instrumente an die Hand geben, um genau die Innenverdichtung, den Baulückenschluss in der Kommune möglich zu machen. Die Instrumente gibt es in Teilen im Baugesetzbuch. Aber ich glaube, es wäre auch sinnvoll und wichtig, mit den Kommunen über neue Instrumente zu diskutieren, die wir vielleicht als Landesgesetzgeber umsetzen können, die wir aber auch auf der Bundesebene anstoßen können.
Ich möchte noch einmal die alte Diskussion - die Kommunalpolitiker kennen sie - um eine Grundsteuer C in Erinnerung rufen. Ich glaube, in jeder Partei ist sie schon heftig diskutiert worden, mit Für und Wider. Ich möchte dazu aus einer Veröffentlichung der Friedrich-Ebert-Stiftung zitieren, die übertitelt ist mit „Wohnungsnot beenden - Mit Grundsteuer und Bodenrecht Bauland aktivieren“. Die Verfasser schreiben hier: Die Vorteile einer Grundsteuer C sind beachtlich. Sie wäre systemimmanent, weil sie sich in die Systematik der bestehenden Grundsteuer einfügen würde. Sie wäre fiskalisch additiv und würde damit aus Sicht der Gemeinden zu keiner Verschlechterung der Finanzausstattung führen. Die negativen Wirkungen bezüglich des Leistungsfähigkeitsprinzips ließen sich eingrenzen. - Ich glaube, das ist eine Diskussion, die wir in den Fraktionen führen sollten, eine Diskussion, die wir mit den Kommunen führen sollten. Es ist auch eine Diskussion, die wir auf Bundesebene führen müssten. Wir würden damit den Kommunen ein Instrument an die Hand geben, die Ziele auch durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass wir als Fraktion einem Antrag zustimmen können, der fordert, dass der Landesentwicklungsplan Saarland noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen ist. Dies ist schlichtweg nicht möglich, weil ein bestimmtes Verfahren notwendig ist - ein Verfahren, das es aus gutem Grund gibt -, dass nämlich alle, die mit dieser Thematik befasst sind, ob Umweltverbände oder
Kommunen, frühzeitig einzubinden sind. Das ist nicht mehr zu machen. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren in diesem Jahr zum zweiten Mal über das wichtige Thema, wie die Mieten im Saarland für Menschen mit geringerem und mittlerem Einkommen bezahlbar bleiben. Ich glaube, wir als Koalitionsfraktionen haben heute mit unserem Antrag wichtige Ziele formuliert, die hoffentlich auch die Zustimmung der Opposition finden.
Lassen Sie mich eines vorweg sagen, wie auch schon in unserer Februar-Debatte: Leider können wir als SPD-Fraktion dem Antrag der LINKEN nicht
zustimmen. Der Kollege Hubert Ulrich hat den Grund bereits angedeutet. Sie stellen in Ihrem Antrag fest - mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE -: „Der Landtag des Saarlandes fordert die Regierung des Saarlandes auf, mit einem landesweiten Wohnungsbauprogramm in Höhe von 10 Millionen Euro den sozialen Wohnungsbau durch kommunale Wohnungsbauunternehmen und gemeinnützige Genossenschaften zu fördern.“ - Ich bin wohl der gleichen Meinung wie der Kollege Ulrich, das habe ich im Februar bereits gesagt, ich möchte nicht, dass die Investitionstätigkeit auf die öffentlichen Unternehmen beschränkt wird. Es ist von uns ausdrücklich gewünscht, dass sich auch private Unternehmen im Bereich des Wohnungsbaus und des bezahlbaren Wohnungsbaus engagieren und dass sie dort investieren. Kommunale Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen gibt es nämlich nicht flächendeckend in diesem Land, und dann würde man einen Teil der Menschen ganz einfach von dem Entstehen von preisgünstigem Wohnraum ausschließen. Das haben wir im Februar nicht gewollt, das wollen wir auch heute nicht.
Lassen Sie mich kurz auf die derzeitige Situation im Saarland eingehen, wie die Ausgangslage ist, vor welchem Hintergrund wir uns bewegen. Ich beziehe mich auf Zahlen des Verbandes der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Im Saarland sind die Baukosten seit 2005 um rund 25 Prozent gestiegen. Die Nettokaltmieten sind jedoch laut den Zahlen des Verbandes im gleichen Zeitraum um etwa 5 Prozent gestiegen. Ein weiterer Preistreiber beim Wohnen sind die Kosten für Heizung, Strom, Gebühren und Steuern, die in den letzten zehn Jahren um rund 40 Prozent gestiegen sind. Wenn wir also von preisgünstigem Wohnen reden, kann man es nicht nur auf die Bauseite verkürzen, sondern man muss auch die gestiegenen Nebenkosten des Wohnens im Blick behalten.
Wie sieht es im Saarland aus? Laut dem Statistischen Landesamt stehen im Saarland zurzeit knapp 20.000 Wohnungen leer, was etwa 4 Prozent des Bestandes entspricht. Allerdings kann niemand von uns sagen, in welchem Zustand sich diese Wohnungen befinden und ob sie überhaupt noch zu vermieten sind. Ich halte die bisherige Förderpraxis auch in der Rückschau für richtig. Ich halte es für richtig, dass der Förderschwerpunkt bisher in der Sanierung des Bestandes gelegen hat. Vergegenwärtigen wir uns, dass jede neue Wohnung erstmal eine Umzugskette in Gang setzt, an deren Ende meistens ein Leerstand steht. Deshalb, wie gesagt, war und ist es richtig, die Förderpraxis vor allem in den Bestand, in die Modernisierung des Bestandes zu investieren.
Vor dem Hintergrund der gestiegenen Entstehungskosten müssen wir uns aber die Frage stellen, ob unsere Förderinstrumente nicht erweitert werden müssten. Ich halte das, was in unserem Antrag steht, für die richtige Antwort, dass wir eben die Förderinstrumente um einen echten Tilgungszuschuss erweitern müssen. Die Wohnungsbaupolitik in der Bundesrepublik steht auch zum gesamtgesellschaftlichen Konsens des Klimaschutzes. Der Immobilienbereich musste auch zum Thema Klimaschutz und zur Energieeffizienz einen Beitrag leisten. Meine Damen und Herren, energiesparendes Wohnen muss aber für alle Menschen bezahlbar bleiben. Ich glaube, dass wir den Spagat hinkriegen und dass der Umweltschutz, der Klimaschutz Menschen Vorteile bringt, weil gerade Menschen mit wenig Einkommen in belasteten Gebieten leben. Das ist eine Initiative, in der sich Reinhold Jost stark engagiert. Also ein klares Stehen zum Klimaschutz, für Energieeffizienz. Ich glaube aber auch, dass wir in der Praxis Vorschriften haben, die überprüft werden müssen.
Deshalb ist mir der letzte Punkt in unserem Antrag ganz wichtig - ich zitiere aus unserem Antrag mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: „Die Landesregierung wird aufgefordert, ein ,Bündnis für Wohnen und Bauen‘ zu initiieren, in dem Land, Kommunen, Bauund Wohnungswirtschaft, Kammern, Sozialverbände und weitere thematisch betroffene Spitzenverbände gemeinsam Fragestellungen zur Wohnraumentwicklung bearbeiten.“ - Dieses Bündnis funktioniert auf Bundesebene, es wird auch im Saarland funktionieren. Mir ist wichtig, dass die Landesregierung dieses Bündnis initiiert, weil beim Thema sozialer Wohnungsbau, aber auch beim Wohnungsbau allgemein mehrere Ressorts betroffen sind. Da ist zuerst der Finanzminister, in dessen Ressortzuständigkeit auch der soziale Wohnungsbau liegt. Da ist aber auch der Innenminister, in dessen Ressortzuständigkeit die Bauvorschriften, aber auch Stadtentwicklung und Städtebauförderung fallen. Wir dürfen nicht den Wohnungsbau auf die reine Bautätigkeit des Gebäudes verkürzen, sondern müssen immer das Wohnumfeld und die Verbesserung des Wohnumfeldes im Blick haben.
Ich habe in den letzten Wochen viele Gespräche mit den Kammern und Verbänden der Immobilienwirtschaft geführt, die darauf warten, dass ihre Kompetenz abgerufen wird. Das sollten wir tun. Ich möchte auch, dass wir eben nicht sagen, okay, das ist jetzt der Part der Landesregierung. Ich vertraue natürlich dieser Landesregierung, aber wir sollten als Parlament den Prozess begleiten. Deshalb möchte ich, dass die Anträge der Koalitionsfraktionen und der GRÜNEN in den Ausschuss überwiesen werden, damit wir als Parlament das Thema Wohnungsbau und sozialer Wohnungsbau im Saarland nicht mit
dieser Debatte beenden. Wir wollen als Parlamentarier diesen Prozess begleiten unter dem Grundsatz: Mieten müssen im Saarland für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen bezahlbar bleiben. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, unter Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitikern ist unbestritten: Bildung entscheidet über Teilhabe und Lebenschancen und ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Kosten auch von der gesamten Gesellschaft zu tragen sind. Kinder haben ein Recht darauf, dass wir die angemessene Bildung und Erziehung sicherstellen und einen frühen Einstieg in die Kita ermöglichen. Gute Bildung ist ein Kinderrecht, alle Kinder brauchen entwicklungsorientiert einen guten Start. Frühkindliche Bildung, das wurde auch schon angesprochen, kann
herkunftsbedingte Ungleichheiten abbauen. Ungleiche Startbedingungen lassen sich eben in der Grundschule nur schlecht wieder aufholen.
Eine Möglichkeit, auch das hat Ulrich Commerçon angesprochen, sich dem Ziel der Beitragsfreiheit zu nähern, wäre das für das dritte Kindergartenjahr in diesem Land praktizierte Stufenmodell. Herr Kollege Kessler hat es schon angesprochen. Nach meiner Überzeugung könnten sich auch Alternativen finden, die weniger bürokratisch sind.
Dieser Artikel in der Saarbrücker Zeitung war wohl der Anlass für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag heute zu stellen. Das sehe ich gelassen, das hätten wir zu Oppositionszeiten wahrscheinlich auch so gemacht. Aber im Gegensatz zum vorliegenden Antrag hat Ulrich Commerçon eines nicht gefordert, nämlich die Abschaffung der Elternbeiträge im September 2016. Das kann man auch nur als Oppositionsfraktion, wenn man sich eben keine Gedanken über die dauerhafte Finanzierung machen muss.
Ich erinnere daran: Wir haben im Dezember 2015 den Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossen, der die Kosten einer Freistellung - auch eines Einstiegs in die Freistellung - nicht berücksichtigt. Eine Freistellung, das habe ich schon angesprochen, würde in erheblichem Umfang Mehrausgaben bedeuten, nämlich 50 Millionen im Endausbau. Dies wären strukturelle Mehrausgaben, Mehrausgaben, die jährlich einzupreisen sind. Der Haushalt des Ministers für Bildung und Kultur nähert sich in den Jahren 2016 und 2017 zwar der Milliardengrenze, ist aber trotzdem auf Kante genäht. Umschichtungen innerhalb des Einzelplans wären schlicht nicht möglich. Im Lichte einer Schuldenbremse und der Vorgaben des Stabilitätsrates muss die Finanzierung seriös in den Gesamthaushalt passen. Diese Ausgaben müssen verlässlich eingepreist werden, weil eines nicht passieren darf, dass sich nämlich Eltern auf eine mögliche Beitragsfreiheit verlassen, diese aber nach wenigen Jahren von der Politik unter Umständen wieder kassiert wird.
Verlässlichkeit von Politik darf nach meiner Auffassung nicht heißen, dass sich die Menschen nur darauf verlassen können, dass Politikerinnen und Politiker eine Maßnahme alle Jahre wieder neu beziehungsweise gegensätzlich bewerten. Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Diskussionen in diesem Land erinnern, als 2011 Jamaika die von der CDU-Alleinregierung eingeführte vollumfängliche Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr wieder abgeschafft und durch ein Stufenmodell ersetzt hat. Das war für mich leider kein Beispiel für eine vertrauensbildende Maßnahme.
Meine Damen und Herren, wie werden wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten weiter mit diesem Thema umgehen? Ulrich Commerçon und die Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker der SPD werden dafür kämpfen, dass sich das Ziel KitaBeitragsfreiheit im Wahlprogramm der SPD wiederfindet. Damit wird es auch in die nächsten Koalitionsverhandlungen Eingang finden. Eines nämlich ist sicher: Auch ab dem Frühsommer 2017 wird es keine saarländische Landesregierung ohne SPD-Beteiligung geben.
Nein, wenn Sie die Umfragen auswerten, ist das gesetzt! - Eine Abschaffung der Elternbeiträge ist ein konsequenter Schritt zu einem kinderfreundlichen Saarland. Zusammen mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ist die generelle Beitragsfreiheit für alle Kinder von der Kita bis zur Einschulung bildungspolitisch, familienpolitisch und gleichstellungspolitisch ein unverzichtbares Ziel. Das ist unter den Voraussetzungen der Schuldenbremse ein sehr ambitioniertes Projekt, aber keine Illusion.
Es ist aber auch eine Aufgabe, die von Bund, Ländern und Kommunen partnerschaftlich umzusetzen ist. Mit Blick auf die weiteren Herausforderungen in der Bildungspolitik - Inklusion und Integration, Ausbau der Gebundenen Ganztagsschulen - ist es nach meiner Auffassung nahezu absurd, wenn Bund und Länder in der Bildungspolitik nicht zusammenarbeiten dürfen, wenn der Bund Bildungsausgaben nicht dauerhaft finanzieren darf, selbst dann nicht, wenn er mit Blick auf die leeren Kassen der Länder zur Zahlung bereit wäre. Das Kooperationsverbot, meine Damen und Herren, war ein Fehler.
Noch eine Anmerkung. Die Abschaffung der Elternbeiträge hätte auch noch einen positiven Nebeneffekt: Sie würde den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern die jährlichen Diskussionen über die Anpassung der Elternbeiträge ersparen. Ich
bin mir sicher, dass die Kommunen den Besuch von Kitas für alle Kinder kostenfrei anbieten würden, wenn sie vom Land die finanziellen Möglichkeiten dazu erhielten. Bei der bisherigen gesetzlichen Regelung zur Finanzierung durch Land, Kommunen und Eltern sind Erhöhungen der Elternbeiträge eben nicht zu vermeiden. Sie sind auch den Tarifsteigerungen und steigenden Qualitätsstandards geschuldet. Aber das ist auch gut und richtig so: Qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher mit einer guten Ausbildung müssen auch angemessen bezahlt werden. Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass Kita-Gebühren oft tiefe Löcher in das Budget junger Familien reißen. Jede Gebührenerhöhung schmerzt, so begründet sie auch ist.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Der Wegfall der Elternbeiträge für Kitas ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein Projekt, das wir in der 16. Wahlperiode anpacken werden. Wir haben auch in dieser Legislaturperiode Wort gehalten und zentrale SPD-Positionen umgesetzt. Es gilt der Satz von Willy Brandt: Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werde ich mich auch kurz fassen. Ich glaube, diese Debatte ist eine Debatte, die die Menschen bewegt. Da gehört es sich, dass wir zu diesem Komplex einige Worte verlieren.
Die politische Debatte zu Glyphosat ist schwierig. Der Kollege Hubert Ulrich hat es angesprochen. Sie ist ganz einfach deshalb schwierig, weil es widersprüchliche Bewertungen wissenschaftlicher Studien zum Krebsrisiko gibt, die im Raum stehen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO hat veröffentlicht, dass Glyphosat wahrscheinlich für Menschen krebserregend sei. Das Bundesinstitut für Risikobewertung als zuständige deutsche Behörde dagegen bleibt auch nach der Prüfung der WHOVeröffentlichungen bei seiner Auffassung, dass Glyphosat kein Risiko birgt, Krebs zu erzeugen. Vor diesem Hintergrund haben sich die SPD-Bundesminister entschlossen, ein Nein zur Wiedergenehmigung von Glyphosat bei der EU auszusprechen, solange die gesundheitlichen Bedenken nicht restlos geklärt sind. Das halte ich für unseren Teil des Bundeskabinetts für eine gute und richtige Entscheidung.
Aber auch Barbara Hendricks hat ganz klar erklärt ich zitiere aus einer Veröffentlichung von ihr -: „Deutschland - vertreten durch die Bundesstelle für Chemikalien - hat in diesem Frühjahr eine Legaleinstufung von Glyphosat nach den EU-Gesetzen (...) beantragt. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, ist nach den Maßstäben des einschlägigen europäischen Rechts offen, ob Glyphosat krebserzeugend ist oder nicht. Mit anderen Worten: Solange die Legaleinstufung nicht vorliegt, ist in der EU und nach den in der EU geltenden Maßstäben nicht zweifelsfrei geklärt, ob gegen Glyphosat gesundheitliche Bedenken zu Recht bestehen.“ Das ist die Begründung für das Nein. Das ist eine richtige Begründung für das Nein, das durch unsere Bundesminister bei der EU so angekommen ist.
Was eine sachliche Debatte schwierig macht, ist die Tatsache, dass Monsanto Entwickler von Glyphosat ist. Frau Präsidentin, ich zitiere aus der neuesten Ausgabe des SPIEGEL: „Monsanto ist der Lord Voldemort der Weltwirtschaft.“
Monsanto macht mit Glyphosat einen Umsatz von 5 Milliarden Dollar im Jahr und - wie man Presseartikeln entnehmen kann - einen Gewinn von 2 Milliarden. Dass diesem Konzern natürlich daran gelegen ist, Glyphosat weiter zu verkaufen, ist ganz klar.
Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzt Herbizid. Dennoch stellt sich die Frage nach einer Alternative. Haben wir Alternativen? Ein Ergebnis der Anhörung, die der Ausschuss im Januar durchgeführt hatte, war, dass es hier keine einfachen Antworten gibt. Aus der Stellungnahme - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - des Umweltbundesamtes: „Für die Festsetzung von Anwendungsbereichen und die Prüfung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (…) zuständig.“ Weiter heißt es dort: „Das Bundesumweltamt sieht jedoch in diesem wie in anderen Anwendungsbereichen“ - hier ging es um den Riesenbärenklau - „in der Substitution von Mitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat durch Mittel mit anderen chemischen Wirkstoffen keine sinnvolle Lösung, da viele der verfügbaren Wirkstoffe nach derzeitigem Kenntnisstand keine wesentlich günstigeren Eigenschaften in Bezug auf den Schutz der Umwelt haben.“ Also, Pflanzenschutzmittel, die kein Glyphosat enthalten, müssen nicht unbedingt besser sein.
Wie sieht es im Saarland aus? Dazu möchte ich die Vorbemerkung machen, dass die Wirkung eines Stoffes auch immer davon abhängig ist, wie oft und in welchen Mengen ein Mensch diesem Stoff ausgesetzt ist. Wenn man den Presseveröffentlichungen entnehmen kann, dass in Deutschland etwa 6.000 Tonnen Glyphosat im Jahr verbraucht werden, und man auf der anderen Seite feststellt, dass der Landesbetrieb für Straßenbau im letzten Jahr 62 Liter verbraucht hat, wenn man diese Zahlen in Relation setzt, kann man sehen, dass hier auf den öffentlichen Flächen eben nicht die Riesenmengen verbraucht werden.
Und, Herr Kollege Ulrich, es ist einfach nicht richtig, wenn Sie jetzt auch in dieser Debatte sagen, dass in Rheinland-Pfalz die Ausbringung von Glyphosat auf öffentlichen Flächen verboten ist und im Saarland eben nicht. Richtig ist: In Rheinland-Pfalz ist die Ausbringung auf öffentlichen Flächen, die nicht Kulturland sind, genauso verboten, wie sie im Saarland verboten ist. In Rheinland-Pfalz entscheidet das Landesamt über die Ausnahmegenehmigung und hier haben wir die Situation, dass sich der Minister seit einigen Monaten vorbehält, über Ausnahmegenehmigungen zu entscheiden, und diese Entscheidungen werden sehr restriktiv gefällt. Ich glaube, Reinhold - verbessere mich, wenn es nicht stimmt -, du hast seit einigen Monaten keine Genehmigung mehr erteilt.
Für öffentliche Flächen nicht. Und deshalb haben wir genau den Zustand, den Sie haben wollen. Wir haben zwar kein gesetzliches Verbot für die Ausbringung von Glyphosat auf öffentlichen Flächen, aber wir haben ein faktisches Nichtausbringen, dadurch dass der Minister seine Entscheidungen so fällt, wie er sie fällt. Also, zu Ihrer Forderung, Glyphosat auf öffentlichen Flächen zu verbieten: Faktisch haben wir ein Verbot.
Die weitere Forderung im Antrag der GRÜNEN war, die Ausbringung von Glyphosat auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die sich im Eigentum des Landes befinden, zu untersagen. Das ist leider nicht möglich. Mit den Pächtern sind privatrechtliche Verträge abgeschlossen worden. Privatrechtliche Verträge lassen sich in einem Rechtsstaat nicht einseitig ändern. Sie fordern den Minister auf, darauf hinzuwirken, dass auch auf kommunalen Flächen keine Ausbringung mehr erfolgt. Genau das ist der Zustand. Erstens - das hat uns die Anhörung gezeigt benutzen nur noch sehr wenige von 52 saarländischen Kommunen, ich glaube sieben oder acht, Glyphosat auf ihren Flächen. Zweitens hat der Minister beim Saarländischen Städte- und Gemeindetag bereits darauf hingewirkt, dass eben genau das passiert. Ihre Forderung ist also überholt. Und, um es kurz zu machen, Sie fordern noch, Kontrollen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen auf Glyphosat zu veranlassen. Ja, das Lebensmittel Wasser wird im Saarland untersucht, weitere Lebensmittel werden im Saarland nicht untersucht, aber da hat Ihnen ja die Landesregierung in der Antwort auf Ihre Anfrage, die heute Morgen auf Ihrem Tisch lag, erklärt, warum das so ist. Es ist einfach nicht kostengünstig, diesen ganzen Apparat aufzubauen, es ist besser, diese im Saarland erhobenen Proben in anderen Bundesländern auswerten zu lassen. Also, in aller Kürze: Ihr Antrag ist von der Wirklichkeit in großen Teilen überholt und in anderen Fällen ganz einfach nicht umsetzbar. - Deshalb danke ich für Ihre Aufmerksamkeit, wir werden Ihren Antrag natürlich ablehnen.
Herr Kollege Ulrich, dann räume ich zu Beginn meiner Ausführungen gleich eine Baustelle ab. Sie haben uns gefragt, warum die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in diesem Landtag dem Antrag der LINKEN nicht zustimmen werden. Es ist ganz einfach deshalb, weil die LINKE in ihrem Antrag formuliert hat: „Der Landtag des Saarlandes fordert die Regierung des Saarlandes auf, sich im Bundesrat für die Auflage eines bundesweiten Wohnungsbauprogrammes in einer jährlichen Höhe von 5 Milliarden Euro einzusetzen, mit dem der soziale Wohnungsbau durch kommunale Wohnungsunternehmen und gemeinnützige Genossenschaften gefördert wird.“ - Meine Damen und Herren, ich sage es etwas überspitzt: Das ist für mich wirklich ein Griff in die ideologische Mottenkiste. Ich möchte nicht, dass bei der Wohnungsbauförderung die Privaten ausgeschlossen werden. Wenn wir wirklich etwas in diesem Bereich erreichen wollen, dann geht es nur auch mit den Privaten. Die sollte man deshalb bei einer Förderung nicht ausschließen.
Diese Baustelle ist jetzt abgeräumt. - Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bezahlbarer Wohnraum ist eine Grundvoraussetzung für den Erhalt des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft und auch für die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft. Aber bezahlbares Wohnen geht nach meiner Auffassung über die Anträge der Oppositionsfraktionen hinaus. Beide Anträge befassen sich mit einem zugegebenermaßen wichtigen Teilaspekt der Förderung des klassischen sozialen Wohnungsbaus.
Aber meine Damen und Herren, auch der Facharbeiter der Dillinger Hütte, der mit seinem Einkommen eben nicht unter die engen Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus fällt, muss im Saarland eine bedarfsgerechte Wohnung zu einer Miete finden, die in einem vernünftigen Verhältnis zu seinem Einkommen steht. Auf die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus zu setzen, ist richtig, aber auch nur ein Aspekt in einer komplexen Diskussionslage.
Ich möchte ein paar Zahlen zum Hintergrund nennen. Die Zahlen im Saarland hat die Kollegin schon genannt, aber wichtig ist auch festzustellen, dass bei der Entwicklung der Mietkosten in den letzten Jahren nicht die Nettokaltmieten die Preistreiber waren, sondern die Nebenkosten. Die Baukosten sind seit 2005 im Saarland um 23 Prozent gestiegen, die Nettokaltmieten nach Zahlen des Verbandes der saar
ländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft gerade mal um 5 Prozent. An diesen Zahlen kann man schon sehen, dass Bauen insgesamt auch wesentlich verteuert wurde. Aber gerade die Energiekosten und die Kosten für Wärme haben sich um 40 Prozent erhöht.
Deshalb ist neben der Förderung der Baumaßnahmen auch wichtig, Menschen mit geringem Einkommen direkt zu helfen und sie direkt zu entlasten. Da hat die Große Koalition auf Bundesebene auch schon etwas getan. Erstmals nach sechs Jahren wurde zum 01. Januar 2016 das Wohngeld erhöht. Von diesem erhöhten Wohngeld profitieren nach Zahlen des Bauministeriums etwa 870.000 Haushalte in Deutschland, darunter mehr als 320.000 Haushalte, die neu oder wieder wohngeldberechtigt werden. Und auch die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip für Makler zeigen Wirkung.
Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren wurden die Entflechtungsmittel, die das Saarland vom Bund zur Wohnungsbauförderung erhalten hat, überwiegend dafür eingesetzt, bestehende Gebäude zu sanieren. Mit Blick auf den demografischen Wandel war es auch in der Rückschau die richtige Entscheidung, den Schwerpunkt auf die Aktivierung des Wohnraumbestandes und die Stabilisierung innerstädtischer und innergemeindlicher Gebiete zu legen. Denn jede neu gebaute Wohnung setzt erst einmal eine Umzugskette in Gang, an deren Ende immer ein Leerstand steht. Diese Leerstände - es wurde schon angesprochen - gibt und gab es vor allem in unseren Stadt- und Dorfkernen. Eine nun wieder leicht ansteigende Bevölkerungszahl ist eine Chance für die Belebung dieser Stadt- und Dorfkerne, sie ist auch eine Chance für eine bessere Versorgungsinfrastruktur für alle Menschen, die dort leben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist in ihrem Antrag selbst darauf hin, dass es im Saarland 2014 rund 510.000 Wohnungen für 491.000 Haushalte gab. Aber in welchem Zustand diese Wohnungen sind, wissen wir alle nicht. Deshalb wird es nach meiner Überzeugung erforderlich sein, künftig auch wieder in Neubaumaßnahmen zu investieren. Die Chancen für unsere Städte und Dörfer werden aber in der Nachverdichtung von Wohnsiedlungen und dem Baulückenschluss liegen, nicht im Neubau auf der grünen Wiese.
Meine Damen und Herren, wie bleibt Wohnen für alle bezahlbar? Diese Frage geht über den klassischen sozialen Wohnungsbau hinaus. Die Anträge der Oppositionsfraktionen geben mir darauf auch keine überzeugende Antwort.
In dieser Bundestagslegislaturperiode wurde einiges angestoßen. Barbara Hendricks hat eine Wohnungs
bau-Offensive gestartet, der Bundestag wird voraussichtlich im März oder April die Ergebnisse dieser Initiative parlamentarisch beraten. Nach der Diskussion auf der Bundesebene - weil auch der Bund hier gefordert ist, gesetzliche Rahmenbedingungen zu setzen - wird sich auch die SPD-Fraktion in den Diskussionen der Frage, wie Wohnen bezahlbar bleibt, stellen. Wir werden das gemeinsam mit allen Akteuren tun, mit den kommunalen Wohnungsbauunternehmen, der privaten Wohnungswirtschaft, aber auch mit der Bauwirtschaft und mit den Gewerkschaften. Gerade die IG BAU ist nämlich im Bereich des sozialen Wohnungsbaus aktiv. Vorschläge und Konzepte wurden von der Gewerkschaft erarbeitet. Deshalb kann so etwas wie ein fraktionsinterner Masterplan „Wohnen im Saarland“ nicht am grünen Tisch entstehen. Wir müssen alle mitnehmen und wir werden alle mitnehmen.
Meine Damen und Herren, es wurde schon viel über Zahlen, Zahlen aus dem Landeshaushalt und aus dem Bundeshaushalt, und über Zuschüsse gesprochen. Aber wir wissen alle, ohne Moos ist nichts los. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit Längerem die nochmalige Verdoppelung der Bundesmittel für die Wohnraumförderung auf rund 2 Milliarden Euro bis einschließlich 2020. Ich denke, dieser Forderung können wir uns als SPD-Fraktion auf jeden Fall anschließen. Das würde auch den Saarländerinnen und Saarländern helfen, dass es so bleibt, dass man im Saarland eine bezahlbare Wohnung finden kann. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anlass für die Gesetzesvorlage, die wir heute in Zweiter Lesung beraten, war die praktische Umsetzung des Modellversuchs „Lückenlose Betreuung“ im Landkreis Neunkirchen. Kern dieses Modellversuchs ist es, möglichst viele Jugendliche, die Unterstützungsbedarf haben, noch vor dem Verlassen der allgemeinbildenden Schulen bei der Information, Auswahl und Entscheidung über ihren weiteren schulischen beziehungsweise beruflichen Lebensweg zu unterstützen. Diese frühzeitige Unterstützung ist wichtig, um den jungen Menschen eine berufliche Perspektive aufzuzeigen und sie beim Übergang Schule und Beruf zu betreuen. Um festzustellen, welche Jugendlichen Unterstützungsbedarf haben, ist die Weitergabe der Kontaktdaten wegen einer möglichen
Kontaktaufnahme an die Jugendberufsagentur notwendig. Nach geltender Rechtslage war bisher für die Datenweitergabe die Einwilligung der Eltern erforderlich. Lassen Sie mich das Problem dabei ganz vorsichtig formuliert benennen: Dieses generelle Abstellen auf die Einwilligung der Eltern dürfte mangels ausreichenden Rücklaufs der erfolgreichen Umsetzung des mit dem Modellversuch angestrebten Zieles entgegenstehen.
Meine Damen und Herren, in der Ersten Lesung im Plenum waren wir alle in unseren Auffassungen zur Gesetzesänderung schon nicht weit auseinander. In der anschließenden Anhörung im Bildungsausschuss gab es eine breite Zustimmung zum Gesetzentwurf. So gab es zu dem Gesetzentwurf auch keine Einwendungen seitens der Lehrerverbände. Lediglich das Unabhängige Datenschutzzentrum hat sich in dieser Anhörung dafür ausgesprochen, die bisherige Volljährigkeitsgrenze für die rechtswirksame Einwilligung in eine Datenweitergabe durch eine Altersgrenze von 14 Jahren zu ersetzen. Dieser Auffassung haben sich die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und PIRATEN angeschlossen und im Ausschuss entsprechende Abänderungsanträge vorgelegt. Ich kann die in der Diskussion vorgetragenen Argumente nachvollziehen, ich teile diese Auffassung aber nicht.
Zur Begründung in aller gebotenen Kürze. Der Mensch ist seit der Geburt Träger von Persönlichkeitsrechten. Dazu gehört auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bundes- und Landesdatenschutzgesetz fordern bei der Weitergabe von Daten die Einwilligung des Betroffenen, der Betroffenen. Sie legen aber gerade keine verbindlichen Altersgrenzen für die Wirksamkeit der Einwilligungserklärung fest. Eine Grenze von 14 Jahren wäre somit willkürlich gewählt und würde nach meiner Überzeugung verfassungsrechtliche Bedenken auslösen. Neben diesen verfassungsrechtlichen Bedenken sind es auch rein praktische Überlegungen, die in meinen Augen gegen eine starre Altersgrenze sprechen.
Wir sehen die Einwilligung der Jugendlichen als Betroffene bei gleichzeitiger schriftlicher Information des oder der Erziehungsberechtigten als ausreichend an. Außerdem bin ich überzeugt, dass Lehrerinnen und Lehrer im Schulalltag und bei einer konkret anstehenden datenschutzrechtlichen Einwilligung die Einsichtsfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler schon einschätzen können.
Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass diese gesetzliche Änderung noch einen positiven Nebeneffekt haben wird. Durch die mit der konkreten Einwilligung verbundene Auseinandersetzung
mit den Themen Datenweitergabe und Datenschutz im Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler auch für die Konsequenzen und Gefahren einer freiwilligen Datenweitergabe sensibilisiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Spaniol, nachdem Sie zum Einstieg in Ihre Rede den Bildungsminister so gelobt haben, habe ich jetzt Schwierigkeiten, dieses Lob noch zu toppen. Ich versuche es einmal, ich weiß nicht, ob es mir gelingen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Spaniol hat es angesprochen: Ein Schwerpunkt dieses Haushalts, des Einzelplans 06, des Ministers für Bildung und Kultur in diesem Land, ist natürlich in diesem Jahr die Integration von Menschen mit Fluchterfahrung, die zu uns kommen. Die Integration kann nur durch Bildung gelingen. Deshalb ist ein Schwerpunkt, auch ein finanzieller Schwerpunkt, in diesem Haushalt die Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Wir wollen, dass für alle Kinder, nicht nur für die Kinder mit Flüchtlingshintergrund, sondern für alle Schülerinnen und Schüler in diesem Land ein gleichbleibender, ein gleichberechtigter Zugang zum Bildungsangebot in diesem Land bestehen bleibt. Deshalb wurden mit Ihnen ja auch - Sie haben es angesprochen, Frau Kollegin Spaniol - in einer gemeinsamen Vereinbarung die Lehrerstellen hier im Haushalt des Ministers um 130 erhöht. Jetzt kann man natürlich den Weg der Oppositionsfraktionen gehen, und sagen - ich glaube, von der Fraktion DIE LINKE wurde eine Stellenzahl von 200 genannt, bei den PIRATEN 230, bei den GRÜNEN 240 -, warum nicht 235 oder 255? Tatsache ist, dass die Zahl, auf die wir uns als Große Koalition beziehen, eine Zahl ist, die auf Grundlage der Flüchtlingszahlen errechnet ist.
Das ist die Basis. Ich glaube, es gibt keine andere seriöse Basis, Herr Kollege Hilberer.
Auf der Zahlenbasis der Flüchtlinge, die bei uns zurzeit zu den Schulen kommen. Da gibt es ja durchaus eine Entwicklung, eine Kurve, die einmal flacher verläuft, und eine Kurve, die ansteigt. Ich will Ihnen das an ein paar Zahlen zur Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die zu uns gekommen sind, ganz einfach verdeutlichen. Die Statistik geht über alle Schulformen. So hatten wir am 11.09.2015 2.501 Schülerinnen und Schüler. Am 01.10.2015 waren es 2.585. Das heißt, innerhalb von drei Wochen gab es nur eine Steigerung um 84 Schülerinnen und Schüler. Aber am 06.11.2015 zeigt die Statistik des Ministeriums, dass es bereits 3.135 waren. In nicht einmal ganz sechs Wochen hat die Zahl der Schülerinnen und Schüler also um 560 zugenommen.
Was ich Ihnen damit sagen will, ist ganz einfach. Es ist keine linear steigende Linie. Deshalb sind die Berechnungen und der Mechanismus, auf den wir uns in der Koalition verständigt haben, in meinen Augen auch richtig. Das heißt, es wird überprüft anhand der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, wie viele Klassenbildungen neu erforderlich sind, wie viele
Lehrerinnen und Lehrer erforderlich sind. Diese Stellen werden dann aus der globalen Mehrausgabe bezahlt. Das ist der einzig richtige, vernünftige und darstellbare Weg, den die Große Koalition mit diesem Mechanismus geht.
Des Weiteren war es auch in diesem Haushalt notwendig, verstärkt Mittel für die Sprachförderung abzubilden. Ich rufe Ihnen in Erinnerung, dass in § 4 unseres gültigen Schulordnungsgesetzes steht, für Kinder und Jugendliche, die dem Unterricht aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht ausreichend folgen können, finden an den Schulen verpflichtende Sprachfördermaßnahmen statt, die den regulären Unterricht ergänzen oder ganz oder teilweise an dessen Stelle treten. Diese Mittel aufzustocken, ist in einem Haushaltsnotlageland eine Kraftanstrengung. Wir machen einerseits das, was bildungspolitisch notwendig ist, auf der anderen Seite steht eben die Haushaltsnotlage des Landes und die Einhaltung der Kriterien unserer Haushaltssanierung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber auch noch das Thema ansprechen, das Frau Kollegin Spaniol angesprochen hat, das Thema echte Ganztagsschulen, Gebundene Ganztagsschulen im Land. Frau Spaniol, Sie können sicher sein, ich würde es sehr begrüßen, wenn wir das Ziel, das wir uns im Koalitionsvertrag gesteckt haben, erreichen würden. Jede Gebundene Ganztagsschule, die es hier im Land gibt, ist ein Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Dass es eine tolle Schulkultur an Gebundenen Ganztagsschulen gibt, eine tolle Lernkultur, kann man zum Beispiel an der ehemaligen Ganztagsgesamtschule in Neunkirchen tagtäglich sehen.
Ich würde mir mehr solcher Schulen wünschen, aber die Einrichtung ist auch abhängig vom Schulträger. Sie kennen das Verfahren. Hier von uns nur zu fordern, es müssen mehr echte Ganztagsschulen in diesem Land entstehen, das reicht nicht. Der Schulträger muss es wollen und es scheitert oft auch an den Kosten. Deshalb gibt es aber - auch in diesem Haushalt nachzulesen - ein Programm. Deshalb werden vom Land Mittel zur Verfügung gestellt, um dem Schulträger die Einrichtung einer Gebundenen Ganztagsschule möglich zu machen. Ich sehe es auch nicht ganz so schwarz und denke, dass wir zu den jetzt bestehenden Ganztagsschulen im nächsten Schuljahr noch drei weitere Ganztagsschulen bekommen, zwei im Grundschulbereich und eine im weiterführenden Schulbereich. Dazu kommen noch die eingerichteten Ganztagsklassen an den verschiedenen Schulen hier im Land. Das Ziel ist nicht erreicht, aber es sind mehr Schulen als zu Beginn der Arbeit in der Großen Koalition.
Es ist immer schwierig, in einem Haushalt, der knapp die Milliardengrenze verfehlt, über kleinere Projekte zu reden. Dennoch möchte ich auf zwei Punkte hinweisen, die auf Initiative der SPD zu Abänderungsanträgen des Ausschusses geführt haben. Einmal ist es mir wichtig, auf ein Thema einzugehen, das wir schon mehrfach in diesem Saal besprochen haben, es geht um die Alphabetisierungskampagne, den Grundbildungspakt. Das ist mir wichtig, weil es von Anfang an auch ein Thema der Koalitionsfraktionen war und diskutiert werden muss. Denn uns alle hat das Ergebnis der leo.-Studie 2013 geschockt, wonach jeder Siebte im erwerbsfähigen Alter in Deutschland nicht ausreichend lesen und schreiben kann. Nicht ausreichend bedeutet, er oder sie kann keine komplexen Texte verstehen oder selbst schreiben. Dies wiederum bedeutet funktionale Analphabeten. Wenn man die Zahlen der Studie herunterbricht, betrifft dies etwa 90.000 Menschen in diesem Land.
Natürlich haben Volkshochschulen immer Alphabetisierungskurse angeboten, das war nicht das Thema. Aber durch die Mittel, die der Haushaltsgesetzgeber schon vor zwei Jahren bereitgestellt hat, konnte eine Alphabetisierungsoffensive gestartet werden. Sie alle haben wahrscheinlich die Radiospots zur Kenntnis genommen, die im Sommer über die verschiedenen Wellen gelaufen sind. Sie haben die Plakatmotive gesehen, Sie haben erfahren, dass es eine Kursdatenbank gibt. Mit Freude haben wir vom ESF-Projekt „Kompetenz, Lernen, Arbeit“ Kenntnis nehmen können, das in den nächsten sechs Jahren 1,46 Millionen Euro ins Land bringt. Damit können Kursangebote im Frühjahr 2016 gestartet werden. Es werden acht weitere Grundbildungszentren in diesem Land folgen. Ich glaube, dass wir damit den Menschen helfen und sie ermutigen, einen Kurs zu besuchen. Es ist ein Schritt, der dem einen oder anderen aus verständlichen Gründen nicht leicht fällt. Aber ich glaube, es muss sein. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum Einzelplan 06.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Gesetzesänderung sollen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Schulordnungsgesetz und in der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Schulen praxisnah gestaltet und an die Standards des Landesdatenschutzgesetzes angeglichen werden.
Die Notwendigkeit der angestrebten Gesetzesänderung zeigt sich aktuell bei der Durchführung des Modellversuchs „Lückenlose Betreuung“ im Landkreis Neunkirchen. Ziel dieses Projektes ist es, möglichst vielen noch unentschiedenen Jugendlichen noch während der Schulzeit und nach Verlassen der allgemeinbildenden Schulen bei der Information, der Auswahl und der Entscheidung bezüglich ihres weiteren schulischen beziehungsweise beruflichen Werdegangs unterstützend zur Seite zu stehen.
Um festzustellen, welche Jugendlichen Unterstützungsbedarf haben, ist der Abgleich der Schülerdaten mit den Schülerdaten an den weiterführenden Schulen im Landkreis Neunkirchen sowie die Weitergabe von Kontaktdaten wegen der möglichen Kontaktaufnahme an die Jugendberufsagentur notwendig. Aber nach den bisherigen Regelungen im Schulordnungsgesetz und der Verordnung ist die Übermittlung personenbezogener Daten von Schulen an Dritte, wenn diese Übermittlung nicht zur Erfüllung der Aufgaben der Schule oder der anderen Stelle erforderlich ist, nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten zulässig. Dieses generelle Abstellen auf die Einwilligung der Eltern dürfte mangels ausreichenden Rücklaufs der erfolgreichen Umsetzung des mit dem Modellversuch angestrebten Ziels entgegenstehen.
Zudem sehen wir die Einwilligung der Jugendlichen als Betroffene bei gleichzeitiger Information der Erziehungsberechtigten als ausreichend an. Andere Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen. Das Abstellen auf die Einwilligung des Betroffenen entspricht auch dem Wortlaut des Bundes- sowie des Landesdatenschutzgesetzes.
Es ist unstreitig, dass, soweit Einsichtsfähigkeit besteht, auch minderjährige Personen in der Lage und berechtigt sind, über ihre eigenen Daten zu verfügen. Sofern Einsichtsfähigkeit nicht vorliegt, wird dieses Recht durch die Erziehungsberechtigten ausgeübt. Die Einsichtsfähigkeit ist nach dem jeweiligen Reifestand der Person und dem Verwendungszusammenhang der Daten zu beurteilen. Sie liegt nicht vor, wenn die Person die Folgen einer Verarbeitung der jeweiligen Daten nicht erkennen und nicht sachgerecht einschätzen kann.
Es ist anzunehmen, dass Schülerinnen und Schüler ab einem Alter zwischen 14 und 16 Jahren die im schulischen Umfeld notwendige Einsichtsfähigkeit
besitzen. Sofern die Erziehungsberechtigten darlegen, dass ihre minderjährige Tochter oder ihr minderjähriger Sohn die Tragweite der konkreten Datenerhebung nicht zu erkennen vermag, ist diese Vermutung widerlegt. Damit die Erziehungsberechtigten handlungsfähig bleiben, ist es notwendig, diese über die Einholung einer Einwilligung zu informieren. Diese Informationspflicht beinhaltet natürlich auch, welche personenbezogenen Daten von der Einwilligung erfasst werden und zu welchen Zwecken die Datenerhebung dient.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir führen die Debatte zu G8/G9 jetzt zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate, zuletzt am 20.05.2015. Sie werden in den Redebeiträgen der Kolleginnen und Kollegen viele Argumente aus dieser Debatte wiederfinden.
Inzwischen hat die Volksinitiative „G9 jetzt! Saarland“ dem saarländischen Landtag mehr als 5.000 Unterschriften übergeben. Die Initiative wurde im zu
ständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien am 24. September angehört. Aber wir hatten ja in der Plenardebatte vom 20. Mai verabredet, dass wir nicht nur die Initiative anhören, sondern dass wir alle bildungspolitischen Akteurinnen und Akteure im Saarland einladen und auch sie nach ihrer Auffassung fragen.
Meine Damen und Herren, die Einführung von G8 war und ist eine der umstrittensten bildungspolitischen Reformen der letzten Jahrzehnte, nicht nur im Saarland. Es gab Debatten bei der Einführung und gibt auch jetzt die Bestrebungen in anderen Bundesländern, zum Teil wieder zu G9 zurückzukehren. Diese Bestrebungen hatten allerdings einen wechselnden Erfolg.
Die Anhörung brachte ein in meinen Augen eindeutiges Ergebnis. Für eine Rückkehr zu G9 oder eine Wahlmöglichkeit an der Schulform Gymnasium sprachen sich die Initiative „G9 jetzt! Saarland“ einschließlich ihrer Expertinnen und Experten und Unterstützer aus. Die Rückmeldungen der Verbände und Organisationen der Schüler und Lehrer waren ebenso eindeutig: keine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium und auch keine Wahlmöglichkeit an dieser Schulform. Die Frage ist auch nicht, ob man alle bei der Einführung von G8 gesetzten Ziele erreicht hat. Darüber könnte man durchaus kontrovers diskutieren. Aber das sind nach meiner Auffassung die Schlachten der Vergangenheit. Die richtige Frage wäre: Würde eine Rückkehr zu G9 den saarländischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrerinnen und Lehrern, dem Bildungssystem insgesamt, einen Mehrwert gegenüber dem Status quo bringen? Da sage ich: Nein.
Wir müssen denn auch zur Kenntnis nehmen, dass sich seit der Einführung von G8 hier im Saarland die Erde weitergedreht hat. Das G8 des Jahres 2015 ist nicht mehr das G8 der Startphase. Am Gymnasium hat sich vieles verändert. Dr. Marcus Hahn, der Vorsitzende des Philologenverbandes, hat ja in der Anhörung darauf hingewiesen und hat die Beispiele aufgelistet. Ich möchte hier nur markante Punkte aufzählen. Erstens: Die Lehrpläne am Gymnasium wurden sowohl qualitativ als auch quantitativ überarbeitet. Zweitens: Mit dem Projekt „Fördern statt Sitzenbleiben“ waren wir erfolgreich; es ist auf die Zeit des Kollegen Kessler als Bildungsminister zurückzuführen. Aber durch dieses Projekt ist die Anzahl der Klassenwiederholungen und auch die Anzahl der Schulwechsler gesunken. Drittens: In diesem Schuljahr hat der Bildungsminister Ulrich Commerçon das Projekt ProfIL zur individuellen Lernbegleitung an Gymnasien gestartet. Auch das ist ein Baustein zur Verbesserung der Lern- und Lehrbedingungen am Gymnasium.
Wir müssen natürlich auch an den Qualitätsverbesserungen im Gymnasium weiterarbeiten. - Aber zur Wahrheit gehört auch, dass es mit der Einführung der Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2012/13 im Saarland nun eine Schulform gibt, die die Möglichkeit bietet, die allgemeine Hochschulreife in neun Jahren zu erreichen. Die Gemeinschaftsschule ist die zweite gleichwertige und leistungsstarke Schulform im saarländischen Schulsystem, die die Möglichkeit bietet, zum Abitur zu kommen. Ich möchte auch daran erinnern, dass Schülerinnen und Schüler nach dem mittleren Bildungsabschluss an insgesamt neun beruflichen Oberstufengymnasien die allgemeine Hochschulreife erlangen können. Diese Alternativen zu G8 gibt es also flächendeckend, wenn auch an einer anderen Schulform. Aber wichtig ist doch, dass Kinder und Jugendliche ihre Fähigkeiten und Begabungen entwickeln können, dass sie unterstützt und gefördert werden, unabhängig davon, ob sie eine Gemeinschaftsschule, ein Gymnasium oder ein berufliches Oberstufengymnasium besuchen.
Meine Damen und Herren, die Gemeinschaftsschule als neue Schulform braucht Zeit, sich zu entwickeln. Sie wird noch nicht von allen Eltern als gleichwertige Alternative zum Gymnasium wahrgenommen. Aber vielleicht kann die Diskussion, die wir in den nächsten Wochen führen werden, diese Wahrnehmung unterstützen. Dazu nenne ich das Stichwort Oberstufenstandorte. Die Konzeption dieser Oberstufenstandorte wird in den nächsten Wochen mit den Schulträgern und den Schulen abgestimmt werden. Es ist wichtig, dass wir uns hier auf eine einheitliche Linie einigen. Das braucht ein bisschen Zeit, aber es geht nicht ohne die Schulträger.
Es gab Verbesserungen bei G8, das habe ich erwähnt, aber natürlich haben wir da auch noch eine Baustelle, Stichwort Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe. Schülerinnen und Schüler klagen, dass seit der Reform der gymnasialen Oberstufe im Saarland im Jahr 2007 eine fachbezogene Schwerpunktbildung mit entsprechenden Anforderungen nicht mehr für alle Fachbereiche möglich ist. Wir müssen uns diese gymnasiale Oberstufe ansehen und entscheiden, ob jetzige Einschränkungen, zum Beispiel in der Fächerbelegung, in den Anforderungen einzelner Fächer oder in den Abiturprüfungen aufzuheben sind. Wir müssen entscheiden, ob im Rahmen der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz eine fachbezogene Schwerpunktbildung ermöglicht werden soll. In dieser Frage werden wir allerdings auch den Dialog mit allen Bildungsakteurinnen und -akteuren im Saarland suchen.
Ich sage also eindeutig Ja zu den Qualitätsverbesserungen, ob in der Gemeinschaftsschule oder im Gymnasium. Aber ich sage Nein zu einer erneuten Strukturreform.
Die Koalitionsfraktionen stehen für eine innere Schulentwicklung und jagen nicht Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer im Dreijahresrhythmus durch neue Strukturreformen.
Meine Damen und Herren, ich habe in meinen Ausführungen dargelegt, warum die SPD die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium an dieser Schulform ablehnt. Diese Haltung wird von der Mehrheit der Akteurinnen und Akteure im Bildungsbereich bestätigt. Ich darf aus einer Pressemitteilung der Arbeitskammer zitieren, die mit dem Satz endet: „Die begrenzten finanziellen Spielräume des Saarlandes sollten unter Ausschöpfung der demografischen Rendite vielmehr dazu genutzt werden, das saarländische Schulwesen insgesamt bedarfsgerecht auszustatten, um die Rahmenbedingungen und die Unterrichtsqualität jeweils vor Ort zu verbessern und zur Verwirklichung von mehr sozialer Gerechtigkeit in den Schulen beizutragen.“ - Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Ich weiß auch, dass meine Ausführungen keine befriedigende Antwort für die Volksinitiative „G9 jetzt! Saarland“ ist. Die Initiative hat angekündigt - ich zitiere -: „Sollten diese Forderungen nicht erfüllt werden, dann werden wir mit einem Volksbegehren im Jahr 2016 starten. Das Volksbegehren wird dann einen Gesetzesvorschlag zu einem neunjährigen Gymnasium im Saarland vorlegen.“ - Das ist eine klare Ansage. Wie so oft, nicht nur im bildungspolitischen, sondern auch im politischen Leben, müssen wir hier im Parlament die Interessen abwägen. Unsere Abwägung ist klar erfolgt, auch mit dem heutigen Antrag.
Meine Damen und Herren, alle Bildungsstudien kommen zu einem Ergebnis: Entscheidend für den Bildungserfolg sind gut ausgebildete, engagierte Lehrerinnen und Lehrer. Ihnen sollten wir nicht die Kraft rauben mit Strukturveränderungen im Dreijahresrhythmus. Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrerinnen und Lehrer haben keine Furcht vor Veränderungen, aber sie müssen das umsetzen, was wir hier im Parlament beschließen. Wenn das im Schulalltag umgesetzt wird, dann ist das eine viel größere Herausforderung als die Herausforderung für uns, zu unseren Entscheidungen zu stehen. Weil sie es umsetzen müssen, haben sie auch nach meiner festen Überzeugung das Recht auf stabile und verlässliche äußere Rahmenbedingungen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Unterstützung unseres Antrages und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der Ersten Lesung der LBO-Novelle habe ich meine Ausführungen mit einem Zitat von Peter Struck beendet: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineingeht. Ich glaube, dieses Strucksche Gesetz hat sich auch bei der Novelle der saarländischen Landesbauordnung bewahrheitet.
Im Regierungsentwurf stehen Dinge, für die meine Fraktion schon lange gekämpft hat. Ich nenne zum Beispiel die Wahlfreiheit der Bauherrinnen und Bauherren. Diese Änderung beendet die alternativlose Zwangsfreistellung im Bauverfahren. Künftig werden Bauherrinnen und Bauherren wieder das Recht haben, ihr Bauverfahren zu wählen. Wir werden damit niemanden ins Bauverfahren zwingen. Wer glaubt, auf die Überprüfung durch die Genehmigungsbehörden verzichten zu können, kann das im beplanten Gebiet wie bisher tun. Wer allerdings Rechtssicherheit für seine Investitionen haben möchte, kann künftig wieder einen Bauantrag stellen und mit dessen Genehmigung eben diese Rechtssicherheit erlangen. Das wurde in der Anhörung ausdrücklich von vielen Verbänden begrüßt.
Zum Thema Barrierefreiheit. Schon im Regierungsentwurf wurden die Vorschriften zum barrierefreien Bauen enger gefasst, die Ausnahmeregelungen wurden reduziert. Der Begriff der Barrierefreiheit wurde gesetzlich definiert - Kollege Gläser hat es schon angesprochen - und der bisherige Zulässigkeitstatbestand für Abweichungen von den Vorschriften zum barrierefreien Bauen wurde in einen Zulassungstatbestand umgewandelt. Das heißt, es muss jetzt einen Genehmigungsantrag mit Begründung geben.
Die Rauchwarnmelderpflicht wurde auf Bestandsgebäude mit einer Frist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2016 ausgedehnt. Von einzelnen Verbänden wurde eine Verlängerung dieser Frist gefordert. Aber dazu gibt es eine klare Meinung von meiner Seite: Dass die Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude kommen wird, wissen alle in diesem Land schon lange. Man muss nicht warten, bis es Gesetz ist. Wohnungsbauunternehmen hätten mit der Nachrüstung schon beginnen können.
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird die Abstandsflächenprüfung wieder Bestandteil des Prüfkataloges sein. Auch das war eine langjährige Forderung aus der Praxis.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt ein Abänderungsantrag des Ausschusses für Inneres und Sport vor, der auf einem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen basiert. Bei vielen Stellungnahmen der Organisationen und Verbände war die Barrierefreiheit ein Hauptthema. Günter Waluga hat in seiner Berichterstattung darauf hingewiesen, dass mehr als 30 Verbände und Organisationen zur Anhörung gekommen sind beziehungsweise schriftliche Stellungnahmen eingereicht haben. Die in meinen Augen wichtigste Änderung ist die Aufnahme der Vorschriften zum barrierefreien Bauen ins Prüfprogramm des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens.
Eine präventive Prüfung vermeidet Fehler bei der Bauausführung. Es hilft niemandem, wenn die Bauordnungsbehörden im Verfahren nicht präventiv tätig sein dürfen, aber repressiv tätig sein müssen. Es hilft auch nicht den Bauordnungsbehörden, weil diese repressive Tätigkeit um vieles umfangreicher ist als eine präventive Prüfung.
Die Änderung zu § 2 LBO bezieht künftig alte Menschen und Menschen mit Kleinkindern in die Begriffsdefinition der Barrierefreiheit ein, da auch dieser Personenkreis auf den barrierefreien Zugang und die barrierefreie Nutzbarkeit aller baulichen Anlagen angewiesen ist. Barrierefreiheit bedeutet Komfort für alle und sollte auch als Investition in die eigene Zukunft begriffen werden.
Aufzüge müssen künftig nach dem Zwei-Sinne-Prinzip auch mit Sprachmodulen ausgerüstet sein. Für den Fall, dass Aufzüge nur über einen im Untergeschoss liegenden Gebäudeeingang stufenlos erreicht werden können, ist eine Haltestelle des Aufzuges im Untergeschoss unverzichtbar. Bei unserem Änderungsantrag wird bei barrierefreien Wohnungen auch geregelt, dass zu den barrierefreien Räumen selbstverständlich auch Balkone und Terrassen gehören.
Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass die Neuregelung der LBO die Barrierefreiheit in unserem Land ein großes Stück nach vorne bringt, davon werden wir alle profitieren. Wie will man denn die viel beschworenen Barrieren in den Köpfen der Menschen abbauen, wenn das alltägliche Miteinander wegen baulicher Barrieren nicht möglich ist?
Noch einige Anmerkungen zu den Abänderungsanträgen der Oppositionsfraktionen. Wir werden Ihre Anträge ablehnen. Der Abänderungsantrag der LINKEN führt wieder den Kampf gegen Windmühlen, wurde hier im Plenum schon öfter diskutiert, das ist mit uns nicht zu machen. Was den Änderungsantrag der PIRATEN angeht, so sehen wir es nicht so wie Sie, Herr Hilberer, dass die Abweichungen beim Brandschutz alleine dem Prüfsachverständigen übertragen werden sollen. Wir halten es immer noch für sinnvoll, dass die Bauordnungsbehörden auch
die Abweichung genehmigen müssen. Das Modell, das Sie vorschlagen, ist zwar Bestandteil der Musterbauordnung 2002, ist also schon länger bekannt. Diese Musterbauordnung ist allerdings nicht verbindlich und es gibt sowohl im materiellen Baurecht als auch im Bauverfahrensrecht in den Ländern unterschiedliche Regelungen. Bisher wurde diese Passage, wie Sie sie fordern, nur in Bayern umgesetzt. Das ist für mich nicht unbedingt ein Grund, das auch machen zu müssen.
Im Ergebnis muss das Schutzziel erreicht werden. Ich glaube, Gesetze geben immer nur Lösungswege vor. Bei Abweichungen, wenn man das Schutzziel erreichen will, ist es durchaus möglich, dass man auch die Bauordnungsbehörden genehmigen lässt. Wenn die Darlegungen desjenigen, der den Entwurf zeichnet, nachvollziehbar sind, bin ich der Auffassung, dass es auch bei der Genehmigung durch die Bauordnungsbehörden keine Probleme geben wird. Daher werden wir Ihren Abänderungsantrag ablehnen.
Ansonsten bin ich der Auffassung, dass wir hier ein gutes Gesetz machen, das die Barrierefreiheit im Saarland ein Stück weiter bringt. Ich bitte um Unterstützung für den Gesetzentwurf und den Abänderungsantrag des Ausschusses für Inneres und Sport. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich in meinen Ausführungen auf die in der Anhörung und auch bei der Auswertung der Anhörung strittigen Dinge in diesem Artikelgesetz beschränken. Barbara Spaniol hat es angesprochen, die Wahlmöglichkeit und eine eigene Entscheidung für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen wollen oder nicht, das ist eine Sache, die wir miteinander diskutieren werden, wenn eine Verfassungsänderung ansteht. Dieses Angebot, denke ich, steht.
Meine Damen und Herren, wir reden heute über die Auswertung der Anhörung zum Ethikunterricht. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird es zukünftig möglich sein, dass Schülerinnen und Schülern, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, bereits ab Klassenstufe 5 Unterricht in allgemeiner Ethik erteilt wird. In der Anhörung - Barbara Spaniol hat es bereits gesagt - hat es für diesen Grundsatz eine breite Zustimmung gegeben. Ich möchte stellvertretend aus einer Medienmitteilung der Elterninitiative für Bildung zitieren, die übertitelt ist mit: Eltern begrüßen Ethikunterricht in den unteren Klassen. - Die Landeselterninitiative für Bildung begrüßt die Entscheidung von Bildungsminister Ulrich Commerçon, allen weiterführenden Schulen die Möglichkeit zu eröffnen, schrittweise Ethikunterricht ab den Eingangs
klassen anzubieten. Dies fördert das Nachdenken über gemeinsame Werte und den respektvollen Umgang miteinander sowie den Dialog von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunft und Religionen, sagte Bernhard Strube, der Sprecher der Initiative. Wenn dabei unter anderem Fragen wie „Ist es gut wie wir leben“ oder „Wie können wir besser zusammenleben?“ behandelt werden, trägt dies zur Persönlichkeitsentwicklung für Mitwirkung und demokratisches Engagement, für Eigeninitiative und Gemeinsinn bei. - Zitatende.
Über diesen Grundsatz gibt es, glaube ich, auch in diesem Parlament Konsens. Einen Dissens gibt es aber in der Ausgestaltung des Ethikunterrichts. Und die konkrete Ausgestaltung wird nach der Gesetzesvorlage auf der Ebene der Schulordnungen erfolgen, um größtmögliche Flexibilität zu erreichen. Dabei ist auch verankert worden, dass die Einführung nur im Rahmen des schulischen Budgets erfolgen kann. Die Schulen werden selbstständig entscheiden, da es eine regional sehr unterschiedliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern gibt, die eben nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.
Meine Damen und Herren, ich sage es ehrlich: Nicht alles, was wünschenswert ist, ist in einem Haushaltsnotlageland auch machbar. Ob nun unsere Erwartungen an die gewählte Umsetzung der Ausweitung des Ethikunterrichts oder aber die kritischen Anmerkungen und Befürchtungen der angehörten Verbände und auch der Opposition eintreten werden - wer weiß es? Die Zukunft wird es zeigen. Ich bin der Überzeugung, so, wie wir es machen, machen wir es richtig. Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir nehmen die Volksinitiative „G9-jetzt-Saarland“ sehr ernst. Durch diese Initiative wurde auch die öffentliche Diskussion über Qualitätsverbesserungen im Schulsystem angestoßen, und diese Diskussion werden wir auch im zuständigen Landtagsausschuss führen. Wir wollen eine breit angelegte Debatte mit allen Bildungsbeteiligten in diesem Land. Mit der Einführung der Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2012/2013 sind langanhaltende Schulstrukturdebatten endlich beendet worden. Das Augenmerk liegt seitdem auf dem qualitativen Ausbau der einzelnen Schulformen. Seitdem gibt es für Schülerinnen und Schüler flächendeckend die Möglichkeit, das Abitur in neun Jahren zu machen. Diese Möglichkeit gab es im Saarland schon vor der Verfassungsänderung, allerdings nicht flächendeckend. Ich erinnere daran, dass in Neunkirchen zum Beispiel die Schülerinnen und Schüler der ehemaligen Ganztagsgesamtschule Haspelstraße das Abitur nach neun Jahren machen konnten. Und viele Eltern nehmen dieses Angebot für ihre Kinder auch an. Die
Anmeldezahlen in diesem Jahr zeigen das deutlich. Niemand konnte mir bisher schlüssig erklären, warum über der Tür einer Schule, die Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet, den nach ihren Fähigkeiten bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen, unbedingt „Gymnasium“ stehen muss. Wichtig ist, dass Kinder ihre Fähigkeiten und Begabungen entwickeln können, dass sie unterstützt und dass sie gefördert werden, unabhängig vom Türschild.
Deshalb müssen wir alle weiterhin eine Qualitätsdebatte führen. Ich bin nicht überzeugt davon, dass diese Qualitätsdebatte in einer neuen Schulstrukturdebatte enden wird. Meine Damen und Herren, für Eltern ist es oft eine schwierige Entscheidung, den richtigen Bildungsweg für ihre Kinder zu finden. „Welche Schule für mein Kind“ ist der Titel eines Ratgebers für Grundschuleltern, der vom Bildungsministerium erstellt wurde. Diese Broschüre unterstützt, neben der unverbindlichen Schullaufbahnempfehlung der Grundschule, Eltern bei der Schulwahl. Dieser Ratgeber zeigt alle Abschlussmöglichkeiten des saarländischen Schulsystems auf. Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass neben dem Zwei-Säulen-Modell auch die Möglichkeit besteht, an beruflichen Gymnasien, am Technisch-Wissenschaftlichen Gymnasium und am Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium durch den Besuch dieser dreijährigen Oberstufengymnasien die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Sie sehen also, die Möglichkeiten im Saarland sind vielfältig.
Meine Damen und Herren, bringen uns erneute Schulstrukturdebatten weiter? Ich bin überzeugt, dass Bildungspolitik auch verlässlich sein muss. Verlässlich für alle, für Eltern, für Schülerinnen und Schüler und für Lehrerinnen und Lehrer, die ja auch jede Reform letztendlich im Schulalltag umsetzen müssen. Verlässlichkeit darf nach meiner Auffassung nicht bedeuten, dass die Menschen sich nur darauf verlassen können, dass Politikerinnen und Politiker eine Struktur im Dreijahreswechsel grundsätzlich neu bewerten. Ich glaube, das wäre die falsche Definition von politischer Verlässlichkeit.
Aufgrund der G9-jetzt-Initiative haben sich die Bildungsmacher in diesem Land bereits in die G8/ G9-Diskussion eingebracht. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich aus einer Pressemitteilung der Landeselterninitiative für Bildung: „Die Landeselterninitiative für Bildung sieht in der Diskussion um eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium, die die G9-jetzt-Initiative mit ihrer Unterschriftensammlung wieder angestoßen hat, den Vorteil, dass der Blick auf die Qualität von Unterricht und Lernen an Gymnasien gelenkt werden könne. Dorthin müssten
die Kräfte investiert werden, statt in eine Strukturdebatte, nachdem im Saarland inzwischen das Modell von gleichwertig nebeneinander stehenden Gymnasien mit Abitur nach acht Jahren und Gemeinschaftsschulen mit der Möglichkeit des Abiturs nach neun Jahren eingerichtet ist. ‚Auch die Gymnasien sollten, wie es für die Gemeinschaftsschulen in einer Verordnung bestimmt ist, individuelle Förderung als vorrangiges Ziel ansehen müssen und die Schulund Unterrichtsgestaltung an den Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schülerinnen und Schüler orientieren‘, sagte Bernhard Strube, der Sprecher der Initiative.“
Klar und deutlich auch die Aussage von Dr. Rainer Stein-Bastuck, dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung der Oberstudiendirektoren/Bundesdirektorenkonferenz, der seine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Ruf nach dem G9 mit „JA zum achtjährigen Gymnasium im Saarland! - Das Saarland braucht keine neue Schulstrukturdebatte“ übertitelt hat.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass es beim Thema G8/G9 durchaus Meinungsvielfalt gibt. Und weder Bernhard Strube noch Dr. Rainer Stein-Bastuck kann man wohl den tiefen Einblick ins Thema absprechen. Ich bin aber auch überzeugt, dass eine breite öffentliche Diskussion mit allen Bildungsbeteiligten auch dem Gymnasium guttun wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss einen Aspekt ansprechen, der mich in dieser Debatte etwas verunsichert: Wenn es denn so wäre, dass der Zeitdruck im von den Gegnern so genannten „Turbo-Abi“ die Schülerinnen und Schüler so sehr stresst, warum macht sich dann keines der saarländischen Gymnasien auf den Weg zur Gebundenen Ganztagsschule? Gebundene Ganztagsschulen bieten wegen der längeren Anwesenheitszeit der Schülerinnen und Schüler deutlich erweiterte Möglichkeiten für individuelles fachliches und auch soziales Lernen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte unterstützen Sie unseren Antrag! - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Und wieder grüßt das linke Murmeltier in seinem Kampf gegen die Windmühlen.
Wir alle wissen doch aber, Frau Kollegin Ensch-Engel, wie das heute ausgehen wird. Ich könnte es mir mit meinem Redebeitrag sehr einfach machen und die Ausführungen meines geschätzten Kollegen Dr. Magnus Jung aus der Debatte vom 24. September 2014 wiederholen. Magnus hätte mir sicher das Okay dazu gegeben. Der Gesetzentwurf, den die Fraktion DIE LINKE heute einbringt, ist nämlich eins zu eins die Beratungsgrundlage, die die Fraktion im September 2014 eingebracht hat. Auch der bisherige Debattenverlauf ist weitestgehend identisch. Heute wie bereits im September zielt die Vorlage darauf ab, von der Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen Gebrauch zu machen und die bayerische Regelung eines Mindestabstandes vom Zehnfachen der Höhe der Windkraftanlagen zu Wohngebäuden einzuführen.
Argumente für diesen Gesetzentwurf werden keine genannt. Das einzige Argument ist, Seehofer hat‘s gemacht! Das ist mir als saarländischer Sozialdemokratin zu wenig.
Dieser 10-fache Abstand ist doch willkürlich gewählt. Warum schreiben Sie nicht, den 9,8-fachen, den 11-fachen, den was-weiß-ich-fachen Abstand? Sie legen keinen Beleg für Ihren Gesetzentwurf vor, außer: Horst Seehofer hat‘s gemacht.
Würden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, wäre das das Ende des Ausbaus der Windenergie im Saarland!
Es blieben keine Flächen zum Ausbau der Windenergie mehr übrig.
Wie ist denn die derzeitige Rechtslage im Saarland? Die muss ich Ihnen in Erinnerung rufen, da ja behauptet wird, wir würden über die Köpfe der Menschen hinweg entscheiden. Ja, es ist richtig, im Saarland ist kein fest definierter Mindestabstand zur Wohnbebauung einzuhalten. Der Mindestabstand richtet sich nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm und der sogenannten optisch bedrängenden Wirkung. Es sind umweltverträgliche Standorte auszuweisen. Darüber hinaus können die Kommunen im Rahmen der Konzentrationsflächenausweisung im Flächennutzungsplan größere Abstände vorgeben, solange der Windkraft ausreichend Raum verschafft wird.
Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans der Kommune hat nach den Regelungen des Baugesetzbuchs zu erfolgen. Dabei ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zwingend vorgeschrieben. Für Windparks ab drei Anlagen wird eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchgeführt. Das ist auch verpflichtend, liebe Linksfraktion. Ergibt sich aus dieser Vorprüfung die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, dann sind die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu beteiligen. Für Windparks ab 20 Windkraftanlagen ist eine UVP inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Auch das ist verpflichtend.
Damit steht für uns fest, im Verfahren werden die saarländischen Bürgerinnen und Bürger beteiligt, ebenso werden naturschutzrechtliche Belange berücksichtigt. Es wird eben nicht über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg entschieden!
Nein, ich habe es Ihnen ja dargelegt.
Würden wir jetzt Ihrem Vorschlag folgen, wäre das das faktische Ende der Windenergie im Saarland. Wer aber aus guten Gründen gegen Atomkraft und gegen die Gewinnung von fossilen Brennstoffen durch Fracking ist, der muss im Gegenzug den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Das
tun wir. Denn ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien bundesweit und auch nahe am Verbrauch, also auch hier im Saarland, wird die Energiewende scheitern.
Wir im Saarland haben die Chance, einen 20-prozentigen Anteil vom Ökostrom zu erreichen. Diese Chance sollten wir nutzen. Die Große Koalition hält an ihrem Ausbauziel fest.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es dabei für den einen oder den anderen zu empfundenen Beeinträchtigungen kommen wird, ist nicht auszuschließen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind diese Beeinträchtigungen zu bewerten, zu minimieren und zu kompensieren. Ja, manche bisher unverbaute Sicht in die weite Landschaft wird durch ein Windrad verändert. Aber das ist auch nichts Neues. Der Mensch verändert seit Jahrhunderten das Landschaftsbild. Denken Sie zum Beispiel an Cattenom. Ich schaue lieber auf ein Windrad als auf das Pannen-AKW!
Ich bin mir sicher, künftige Generationen werden Windkraftanlagen weitaus gelassener sehen, als dies in mancher Diskussion, die zurzeit läuft, gesehen wird. Wir können auch im Saarland - darauf haben ja auch schon meine Vorredner hingewiesen nicht so tun, als ginge uns der von Menschen verstärkte Treibhauseffekt und der damit verbundene Klimawandel nichts an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Energie soll umweltschonend erzeugt werden und sie soll für die Verbraucherinnen und Verbraucher und auch für Unternehmen bezahlbar bleiben. Vor dem Hintergrund der Endlichkeit fossiler Energieträger und der nicht beherrschbaren Atomkraft sowie der Klimaschutzziele müssen erneuerbare Energien ausgebaut werden. Dazu gehört auch der Ausbau der Windenergie. Wir alle sind aufgefordert, für diesen notwendigen Umbau der Energieerzeugung zu werben.
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien bundesweit und nahe am Verbrauch. Wir stehen aber auch dazu, wenn es an der einen oder anderen Stelle zu Konflikten kommt!
Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir aus guten Gründen ab und wir überlassen den Kampf ge
gen die Windmühlen Ihnen, liebe Kollegin Ensch-Engel. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da der Bildungsminister den vorliegenden Gesetzentwurf schon umfangreich begründet hat, will ich davon absehen, diese Begründung hier noch einmal zu geben, zumal auch schon Frau Maurer gesagt hat, dass die PIRATEN diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Ich werde jetzt also nur noch kurz begründen, warum wir den Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion ablehnen.
Die PIRATEN-Fraktion schreibt in ihrem Antrag, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Die saarländischen Sonderregeln müssen daher an das Gesetz über die religiöse Kindererziehung angepasst werden.“ Man kann politisch darüber reden, dazu komme ich noch, aber diese Regelungen müssen nicht angepasst werden. Es gibt keinen Zwang dazu. Wenn Sie mir nicht glauben, zitiere ich aus dem Kommentar von Wendt/Rixecker zur saarländischen Verfassung: „Infolge seiner Eigenschaft als ordentliches Lehrfach ist der Religionsunterricht grundsätzlich für alle Schüler, die der betreffenden Religionsgemeinschaft angehören, verbindlich. Die Teilnahme kann aber laut Artikel 29 Absatz 2 abgelehnt werden. Das Ablehnungsrecht steht danach bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres den Eltern, später den Schülern selbst zu. Diese Regelung weicht von derjenigen des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung ab.“ Dieses Gesetz ist übrigens vom 15.7.1921. Ja, Sie hören richtig, ich habe mich nicht versprochen, das Gesetz ist schon so alt. Weiter heißt es im Kommentar, dass laut diesem Gesetz über die religiöse Kindererziehung „ein junger Mensch nach Vollendung des zwölften Lebensjahres nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden darf und nach Vollendung des 14. Lebensjahres allein über seine Teilnahme am Religionsunterricht entscheidet.“ Das neuere Gesetz, das Sie angesprochen haben, beruht also auf dem alten Gesetz. Ich zitiere weiter aus dem Kommentar: „Da die saarländische Vorschrift schon ursprünglich in der Landesverfassung enthalten war, handelt es sich um Recht, das auf dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes früheres Reichsrecht abgeändert hat. Es ist daher gemäß Artikel 125 Nummer 2 GG partielles, auf das Saarland beschränktes Bundesrecht geworden.“ Wir müssen also nicht abändern, wir könnten abändern, wenn es eine politische Mehrheit dafür gibt. Ich glaube aber, es ist der Wertschätzung dieses Parlamentes und der Wertschätzung unserer Verfassung angemessen, wenn wir über verfassungs
ändernde Anträge nicht entscheiden, wenn sie erst am Abend des Vortages der Plenarsitzung den Fraktionen zu gehen.
Diesen Umgang sollten wir uns hier im Parlament nicht zu eigen machen. Wir haben heute schon auf eine Geschäftsordnungsdebatte verzichtet. Wir hätten statt einer inhaltlichen Debatte eine Geschäftsordnungsdebatte darüber führen können, ob es überhaupt möglich ist, dass korrespondierende Anträge zu Gesetzesänderungen nach der Tagung des Präsidiums eingebracht werden. Auf diese Geschäftsordnungsdebatte haben wir also schon verzichtet. Es ist für uns als Fraktionen ganz einfach nicht machbar, auf die Schnelle eine fundierte Stellungnahme zu einer Verfassungsänderung abzugeben. Ich glaube, das ist nicht machbar und man kann es auch nicht verlangen. Deshalb sollten wir uns über eine mögliche Verfassungsänderung im Zuge einer anstehenden Verfassungsänderung unterhalten. Der Diskussion steht jeder Weg offen, aber Ihren Antrag können wir heute nicht unterstützen.
Wir können ihn auch inhaltlich nicht unterstützen, weil er abweichende Regelungen zum Gesetzentwurf enthält. Ich will auf Folgendes hinaus: Der vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht es, dass das Fach Ethik nunmehr ab Klassenstufe 5 eingeführt werden kann, dass aber die Schulen selbstständig entscheiden und dass der Ethikunterricht als Ersatzfach angeboten wird. Diese selbstständige Entscheidung der Schule wurde gewählt, weil es regional eine sehr unterschiedliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern gibt, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen. Deshalb ist es in die Entscheidung der Schulen gestellt, dies im Rahmen des vorhandenen Budgets umzusetzen. Ich halte diese Regelung für richtig. Sie widerspricht dem, was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der PIRATENFraktion, in Ihrem Antrag fordern, dass nämlich Ethik an jeder Schule verpflichtend ab Klassenstufe 5 angeboten werden muss. Der langen Rede kurzer Sinn: Ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Die SPD-Fraktion wird den Antrag der PIRATEN-Fraktion aus den dargelegten Gründen ablehnen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dem Ein-Satz-Antrag, der von der Fraktion DIE LINKE kommt und der lautet: „Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf, den Unterrichtsausfall an saarländischen Schulen durch eine angemessene Personalisierung und durch effektive organisatorische Maßnahmen in Absprache mit den Schulleitungen wirksam zu bekämpfen“, gibt es eine EinSatz-Antwort, die da lautet: Dieser Antrag ist durch Regierungshandeln erledigt.
Aber auch die Anträge der anderen Oppositionsfraktionen befassen sich mit dem Unterrichtsausfall an saarländischen Schulen. Sie befassen sich mit der nach Meinung der Oppositionsfraktionen nicht angemessenen Personalisierung und damit, dass hier im Land angeblich Lehrerstellen abgebaut würden. Man fordert dazu auf, diesen Lehrerstellenabbau zu stoppen.
Wir sollten eine gemeinsame Grundlage finden. Diese ist der demografische Wandel in diesem Lande. Es ist nun mal eine Tatsache, dass die Schülerzahlen in diesem Lande zurückgehen.
Zum Schuljahr 2003/2004 hatten wir an den Grundschulen rund 40.000 Schülerinnen und Schüler. Im Schuljahr 2013/2014 sind es nur noch rund 29.000. Im Jahr 2003/2004 hatten wir eine Gesamtschülerzahl von rund 156.000, im Schuljahr 2013/2014 sind es nur noch rund 126.000 Schülerinnen und Schüler. Die Prognose für das Schuljahr 2020 lautet 111.000 Schülerinnen und Schüler. Das bedeutet, die Schülerzahlen gehen zurück. Das bedeutet natürlich auch einen Rückgang der Klassen. Das kann auch einen Rückgang der Lehrkräftezahl bedeuten, aber diese Koalition hat ganz klar vereinbart, dass über die Hälfte der sogenannten demografischen Rendite - also die Lehrerstellen, die nicht mehr gebraucht werden, um Schülerinnen und Schüler zu
unterrichten - im System verbleibt. Der Gegenwert dieser Stellen verbleibt im System. Das ist eine wichtige Aussage, denn wenn diese finanziellen Mittel in den Bereich der frühkindlichen Bildung gehen, dann ist das Bildung. Frühkindliche Bildung ist auch Bildungsbereich. Insofern ist die Aussage des Koalitionsvertrages zutreffend.
Die verbleibenden Stellen, die eigentlich auch durch die sogenannte demografische Rendite frei werden, bleiben als Lehrerstellen erhalten und dienen sowohl dem qualitativen als auch dem quantitativen Ausbau im Schulsystem.
Zum Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion. Herr Kessler, ich begrüße, dass Sie in Ihrem Antrag zumindest einmal auseinanderdividiert haben, was strukturelle Fehlstunden und was Fehlstunden aufgrund anderer Dinge sind. Das wird ja auch in der Diskussion oft durcheinandergebracht. Strukturelle Fehlstunden sind tatsächliche Unterrichtsausfälle, bei denen infolge fehlender Lehrkräfte oder Räume Unterrichtsstunden, die gemäß der Stundentafel unterrichtet werden müssten, grundsätzlich nicht gehalten werden können.
Dazu ist anzumerken: An den allgemeinbildenden Schulen im Saarland gibt es keinen strukturellen Unterrichtsausfall.