Protocol of the Session on February 11, 2015

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 34. Landtagssitzung.

Herr Landtagspräsident Ley ist wegen seiner Teilnahme an dem Staatsakt für Altbundespräsident Richard von Weizsäcker für die heutige Sitzung ent

schuldigt. Frau Vizepräsidentin Barbara Spaniol ist wegen eines familiären Trauerfalls ebenfalls für die heutige Sitzung entschuldigt.

Im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit begrüße ich heute Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Freiwilligen Ökologischen Jahr unter Leitung von Herrn Günther von Bünau. Seien Sie uns herzlich willkommen.

(Beifall des Hauses.)

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium hat Herr Landtagspräsident Hans Ley den Landtag des Saarlandes zu seiner 34. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung. Dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion „Bestehende Instrumente der Drogenpolitik wissenschaftlich untersuchen“ ist die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/1249 - neu - vor.

Zu Punkt 10 der Tagesordnung, dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Unterrichtsausfall an saarländischen Schulen wirksam bekämpfen“, Drucksache 15/1250, haben die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und die PIRATEN-Landtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1254 den Antrag „Abbau von Lehrerstellen stoppen: Unterrichtsausfall an allen saarländischen Schulen durch eine ausreichende Personalisierung entgegenwirken“ und die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1255 den Antrag „Unterrichtsausfall an saarländischen Schulen bekämpfen“. Wer dafür ist, dass die Anträge Drucksachen 15/1254 und 15/1255 als Punkte 14 und 15 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die Anträge Drucksachen 15/1254 und 15/1255 als Punkte 14 und 15 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 10 beraten werden.

Zu Punkt 11 der Tagesordnung, dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion „Französischunterricht in allen Grundschulen ab der 1. Klasse einrichten“, Drucksache 15/1245, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1256 den Antrag „Stärkung des frühen Spracherwerbs im Französischen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1256 als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1256 als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 11 beraten wird.

Zu Punkt 13 der Tagesordnung, dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion „Saarland muss Vorreiter für autonomes Fahren werden“, Drucksache 15/1246, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1257 den Antrag „Im Saarland die wesentlichen Komponenten für das selbstfahrende Auto produzieren“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1257 als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1257 als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 13 beraten wird.

Wir treten nun in die Tagesordnung ein und kommen zu Punkt 1:

Wahl des Ersten Schriftführers gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes, § 33 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes und § 11 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages

Nachdem Herr Abgeordneter Michael Neyses sein Amt als Schriftführer am 04. Februar 2015 mit sofortiger Wirkung niedergelegt hatte, ist eine Neuwahl erforderlich geworden.

Wir kommen zur Wahl. Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat Herrn Abgeordneten Andreas Augustin vorgeschlagen. Gibt es weitere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Ergeben sich Bedenken gegen die Wahl durch Handaufheben? - Auch das ist nicht der Fall.

Wer für die Wahl von Herrn Abgeordneten Andreas Augustin zum Ersten Schriftführer ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Herr Abgeordneter Andreas Augustin zum Ersten Schriftführer gewählt ist.

Herr Abgeordneter Andreas Augustin, nehmen Sie die Wahl zum Ersten Schriftführer an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

Ich spreche Ihnen im Namen des Hauses die herzlichsten Glückwünsche aus.

(Beifall des Hauses.)

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitglie

dern für Ausschüsse des Landtages (Druck- sache 15/1244)

Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1244 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1244 einstimmig, mit der Zustimmung aller Fraktionen, angenommen worden ist.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Drucksache 15/1236)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Landtages! Das Embryonenschutzgesetz verbietet grundsätzlich Eingriffe und Untersuchungen an menschlichen embryonalen Zellen. Gleichzeitig gibt es aber auch Fälle von betroffenen Frauen, die aufgrund seltener Erbkrankheiten keine gesunden Kinder haben können. In Kenntnis dessen, dass die notwendigen medizinisch-technischen Voraussetzungen gegeben sind und moralisch und ethisch der Wunsch der betroffenen Frauen nach gesunden Kindern durchaus nachvollziehbar ist, hat der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen von dem strengen Gebot des Embryonenschutzgesetzes getroffen.

Diese Ausnahmen sind in der Präimplantationsdiagnostikverordnung geregelt. Den Ländern ist darin der Auftrag erteilt, diese Verordnung in eigener Zuständigkeit umzusetzen. Im Besonderen betrifft dies Regelungen zur Zulassung von Zentren der Präimplantationsdiagnostik und zum Genehmigungsverfahren durch die Einrichtung von Ethikkommissionen.

Die Ethikkommission hat Anträge auf Durchführung der Präimplantationsdiagnostik und ihrer Zulässigkeit nach den Grundlagen über Ausnahmen des Verbots der Präimplantationsdiagnostik zu beurteilen und zu bescheiden. Ihre acht Mitglieder setzen sich aus vier Mitgliedern aus dem ärztlichen Bereich, je einem aus Recht und Ethik und je einem aus Patientenvertretern und Behindertenverbänden zusam

(Vizepräsidentin Ries)

men. Auch Vertreter der Kirchen waren zur Teilnahme aufgefordert, wobei die katholische Kirche auf die Benennung von Mitgliedern verzichtet hat.

Da die zu erwartende Anzahl von Anträgen betroffener Frauen in unserem Bundesland, im Saarland, zu gering ist, hat das Saarland nach Rücksprache mit der saarländischen Landesärztekammer zusammen mit Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen eine gemeinsame Ethikkommission bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg eingerichtet. Lediglich die Länder Berlin und Bayern haben eigene Ethikkommissionen eingerichtet. Die verbleibenden Bundesländer haben einen Staatsvertrag zur Errichtung einer Ethikkommission bei der Landesärztekammer Hamburg geschlossen.

So war für unser Land die Unterzeichnung eines Staatsvertrages erforderlich. Nach Unterzeichnung war eine gesetzliche Regelung notwendig, denn nach Art. 95 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes bedürfen Staatsverträge der Zustimmung des Landtages. Der vorgelegte Entwurf eines Zustimmungsgesetzes besteht deshalb jetzt aus der Zustimmungsvorschrift und der Vorschrift des Inkrafttretens. Der Staatsvertrag selbst regelt die gemeinsame Errichtung der Ethikkommission als unselbstständige Einrichtung bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Zuständigkeit und die Zusammensetzung der Ethikkommission, Vorgaben zur Struktur der Ethikkommission sowie eine Berichtspflicht und Gebührenregelungen.

Darüber hinaus waren Regelungen der Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, ein Widerspruchsrecht zu Entscheidungen der Ethikkommission, die Übernahme eventueller Risiken durch die am Staatsvertrag beteiligten Länder sowie die Beitrittsmöglichkeit weiterer Länder und die Geltungsdauer zu regeln. Die personelle Besetzung der Ethikkommission ist mittlerweile durch die beteiligten Länder abgestimmt. Das Saarland ist mit drei Kommissionsmitgliedern gleichberechtigt vertreten. Dies werden Frau Staub als Patientenvertreterin, Frau Professor Wessels im Bereich Ethik und Herr Professor Henn im Bereich Humangenetik sein. Das vorrangige Ziel, eine Ethikkommission zur Präimplantationsdiagnostik paritätisch weiblich und männlich zu besetzen, konnte somit weitgehend erreicht werden. Das Saarland hat damit die ihm durch das Bundesgesetz vorgegebenen Aufgaben erfüllt.

Der Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird jetzt dem Landtag des Saarlandes vorgelegt, um im Gesetzgebungsverfahren den bereits unterzeichneten Staatsvertrag zu bestätigen. Mittlerweile liegt meinem Haus auch ein Antrag zur Zulas

sung als Präimplantationsdiagnostik-Zentrum vor. Durch ein solches Zentrum und durch die geschaffenen gesetzlichen Regelungen wird für betroffene Frauen im Saarland die Möglichkeit geschaffen, vor Ort Hilfe zu finden und auf einem legalen Weg sich den Wunsch nach einem gesunden Kind zu erfüllen.

Ich bitte Sie um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. - Ich danke Ihnen.

(Beifall.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1236 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1236 in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsver- trag) (Drucksache 15/1208)

Zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der letzten Plenarsitzung wurde dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien einstimmig das Gesetz zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zur weiteren Beratung zugewiesen. Der Ausschuss hat die Beratung durchgeführt und auf eine Anhörung verzichtet. Die Abstimmung erfolgte einstimmig. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen ebenso einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes zum vorliegenden Änderungsgesetz. - Herzlichen Dank.

(Beifall.)

(Ministerin Bachmann)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1208 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1208 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: