Protocol of the Session on September 24, 2014

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Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 29. Landtagssitzung. Ich darf Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, und auch die Zuschauer bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, 2014 jähren sich viele bedeutende historische Ereignisse auf besondere Weise. Wir wollen zwei davon wegen ihrer katastrophalen Folgen heute hier im Plenum des Landtages würdigen.

Vor 100 Jahren, am 01. August 2014, begann der Erste Weltkrieg. Vorausgegangen war ein Versagen der Diplomatie auf ganzer Linie. Die Historiker sind sich darin einig, dass es sich um die Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts handelte. Mit 40 beteiligten Staaten und annähernd 70 Millionen Menschen unter Waffen war es der bis dahin umfassendste Krieg. Es handelte sich um den ersten industrialisierten Krieg der Geschichte. Dies zeigte auch auf den Schlachtfeldern Wirkung. Die Kämpfe wurden hochtechnisiert geführt, die Waffensysteme waren tödlich wie nie zuvor. Erstmals wurde in einem Krieg Giftgas als Massenvernichtungsmittel eingesetzt. Der Krieg führte zu einer nie gekannten Umwälzung der bisherigen Gesellschaftssysteme, seine Folgen wirken bis heute fort.

Vor 75 Jahren, am 01. September 1939, begann der Zweite Weltkrieg. Nicht wenige sehen in ihm die Fortsetzung des Ersten Weltkrieges, durch die

Deutschland eine Revision der Niederlage von 1918 anstrebte. Jedenfalls hat das nationalsozialistische Deutsche Reich unter Adolf Hitler diesen Zweiten Weltkrieg ohne Provokation mit seinem Überfall auf Polen begonnen.

Der Zweite Weltkrieg hatte noch ungeheuerlichere Ausmaße als der Erste Weltkrieg. Direkt oder indirekt beteiligten sich über 60 Staaten mit insgesamt über 110 Millionen Menschen unter Waffen. Es gab zwar nicht mehr den Stellungskrieg, durch den der Erste Weltkrieg geprägt war, insgesamt war die Technisierung aber nochmals fortgeschritten und entwickelte sich während des Krieges rasant weiter bis hin zum erstmaligen Einsatz von Atomwaffen.

Noch mehr als im Ersten Weltkrieg wurde die Zivilbevölkerung Opfer der Kriegshandlungen. Vermehrt wurden diese auch gezielt gegen die Zivilbevölkerung gerichtet. Die schlimmsten Exzesse des Krieges fanden in Gestalt des Völkermordes an 5 bis 6 Millionen Juden statt, das größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Weitere Minderheiten wurden systematisch verfolgt und auch getötet. Folge des Zweiten Weltkrieges war die bipolare Weltordnung zwischen den westlichen Demokratien einerseits und den kommunistischen Staaten andererseits, die zu einer schrecklichen atomaren Aufrüstung führte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Anliegen in diesem Moment ist nicht die Aufarbeitung der beiden Weltkonflikte. Dies würde den Rahmen der parlamentarischen Arbeit des saarländischen Landtages sprengen. Wir wollen heute in wacher Erinnerung des Schreckens beider Weltkriege gedenken. Wir gedenken der etwa 17 Millionen Toten, die der Erste Weltkrieg forderte, und wir gedenken der geschätzten 65 Millionen Toten, die der Zweite Weltkrieg forderte. Die gemeinsame Trauer um die Toten zweier Weltkriege bleibt wichtig, dies umso mehr, als die Zahl der Zeitzeugen der Weltkriege unaufhaltsam kleiner wird und die Erinnerung zu verblassen droht.

Erinnern darf dabei auch nicht zur bloßen Routine werden. Das immer neue Erschrecken darüber, was in der Vergangenheit möglich war, gehört zu unserem demokratischen Bewusstsein. So hat es Bundespräsident Joachim Gauck formuliert. Wir dürfen niemals vergessen! Dies ist Teil unserer heutigen Identität und unserer gemeinsamen Sehnsucht nach Frieden. Sie haben sich zu Ehren der Toten von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 29. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit ist heute der Ausbildungsgang „Ge

sundheits- und Krankenpflege" der Schule für Gesundheitsfachberufe des Klinikums Saarbrücken unter Leitung von Frau Christa Remy bei uns zu Gast. Seien Sie uns herzlich willkommen.

(Beifall des Hauses.)

Zu Punkt 9 der Tagesordnung. Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat zwischenzeitlich ihre Beteiligung an dem ursprünglich von allen im Landtag vertretenen Fraktionen eingebrachten Antrag „Saarland - Inklusionsland" zurückgenommen. Dem modifizierten Antrag, der uns als Drucksache 15/1061- neu 2 - vorliegt, ist sie nunmehr wieder beigetreten.

Zu Punkt 10 der Tagesordnung, dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Aufruf zu Null-Toleranz gegenüber Intoleranz", hat die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1069 den Antrag „Für ein friedliches Zusammenleben - Gefahren des Islamismus nicht nur mit Repression, sondern auch mit Prävention begegnen" eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1069 als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1069 als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen ist. Wir werden ihn dann gemeinsam mit Punkt 10 der Tagesordnung beraten.

Zu Punkt 11 der Tagesordnung, dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion „Medienkompetenz als ordentliches Schulfach", Drucksache 15/1052, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1068 den Antrag „Medienkompetenz durch Medienbildung weiterentwickeln" eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann wird so verfahren und wir werden diesen Punkt mit Tagesordnungspunkt 11 zusammen beraten.

Punkt 13 der Tagesordnung, dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Tourismus im Saarland weiter fördern - Wettbewerbsfähigkeit durch neue Tourismuskonzeption ab 2016 sichern und Tourismus in der Großregion forcieren", Drucksache 15/1064, waren die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die PIRATENLandtagsfraktion beigetreten. Zwischenzeitlich haben sie ihre Beteiligung wieder zurückgenommen. Der Antrag liegt nunmehr als Drucksache 15/1064 neu 3 - vor.

Punkt 14 der Tagesordnung, dem Antrag der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion „Wasseranstieg im Bergwerk Saar stoppen - Lehren für die Zukunft ziehen!", ist die PIRATEN-Landtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/1060 - neu - vor.

(Präsident Ley)

Zu dem Thema haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1070 den Antrag „Erschütterungsereignis im Landkreis Saarlouis vom 15.09.2014" eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1070 als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 14 beraten wird.

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/ 1056)

Zur Begründung erteile ich der Innenministerin Monika Bachmann das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die saarländische Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften vor. Das politische Handeln der Landesregierung wird in vielen Bereichen von dem Ziel der Haushaltskonsolidierung geleitet. Um einen Haushalt ohne strukturelle Defizite erreichen zu können, ist es unumgänglich, neben den Konsolidierungshilfen des Bundes die Neuverschuldung des Saarlandes bis zum Jahr 2020 vollständig abzubauen. Diese Zielvorgabe wurde ausdrücklich im Koalitionsvertrag für die aktuelle Wahlperiode festgeschrieben.

Einen Eckpfeiler für die Haushaltskonsolidierung bildet bei einem hohen Haushaltsanteil der Bereich der Personalausgaben. Insofern war es auch folgerichtig, dass die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart haben, bei Maßnahmen zur Begrenzung der Personalausgaben gemeinsam mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften, die zum großen Teil heute anwesend sind, unter anderem die Übernahme der Rente mit 67 auf den Beamtenbereich anzugehen. Ich spreche dies gerade deshalb an, weil wir damit einen neuen, saarländischen Weg der Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Interessenvertretungen beschritten haben.

Wichtig war der Landesregierung, dass die Zusage „Verhandeln statt Verordnen" nicht nur eine leere Floskel geblieben ist, sondern konkret in den geführten Sondierungsgesprächen auch ihren tatsächlichen Gehalt gefunden hat. So hatten die Gewerkschaften und Interessenvertretungen bei der Erar

beitung des Gesetzentwurfes die Gelegenheit, ihre Anregungen und Forderungen mit einzubringen, die dann in verschiedenen Arbeitsgruppen intensiv diskutiert wurden. Als Fazit dieses „neuen, saarländischen Weges" kann ich aus heutiger Sicht zufrieden feststellen, dass in einem sehr konstruktiven und fachlich fundierten Austausch ein guter Konsens gefunden werden konnte, um mit allen Beteiligten, den Gewerkschaften und Interessenvertretungen auf der einen und der Landesregierung auf der anderen Seite, einen wichtigen und vor allem einen gemeinsamen Schritt bei der Zukunftssicherung des Landes voranzukommen.

Wie ich bereits ausgeführt habe, stehen die Konsolidierungsmaßnahmen im Personalbereich im Fokus des Gesetzentwurfes. Dabei war es wichtig, frühzeitig die notwendigen Maßnahmen im Hinblick auf den demografischen Wandel, dessen Auswirkungen auch im Öffentlichen Dienst mehr und mehr spürbar werden, auf den Weg zu bringen. Die Auswirkungen zeigen sich etwa darin, dass die höhere Lebenserwartung eine durchschnittlich längere Pensionsbezugsdauer bewirkt. Dies hat zur Folge, dass sukzessive das Verhältnis von aktiver Erwerbsphase und Ruhestand verändert wird. Vor diesem Hintergrund sollen die Vorgaben der gesetzlichen Rentenversicherung zur Erhöhung der Lebensarbeitszeit auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, und zwar unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Alterssicherungssystemen. Mit dieser Maßnahme wird nicht nur ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit geleistet, sondern auch dem demografiebedingten drohenden Fachkräftemangel aufgrund sinkender Geburtenzahlen begegnet.

Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält somit als Kernstück in Artikel 1 die Anhebung der Altersgrenzen der saarländischen Beamtinnen und Beamten und in Artikel 3 entsprechende Versorgungsabschlagsregelungen bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn. In Anlehnung an das Dienstrechtsneuordnungsgesetz des Bundes, in dem dieser die rentenrechtlichen Regelungen für den Beamtenbereich nachgezeichnet hat, werden die Altersgrenzen für die Beamtinnen und Beamten ab dem 01. Januar 2015 stufenweise angehoben.

Lassen Sie mich hierzu einige Regelungen näher erklären. Die Regelaltersgrenze von 65 Jahren wird, begleitet von Übergangsregelungen, in Stufen auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die bisherige Antragsaltersgrenze für eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand von 63 Jahren bleibt erhalten. Systemkonform werden auch die Versorgungsabschläge entsprechend angepasst.

Zweitens. Für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte bleibt es trotz einer stufenweisen Anhebung der Antragsaltersgrenze von 60 auf 62 Jahre als soziale Komponente bei einer Deckelung des maxima

(Präsident Ley)

len Versorgungsabschlages auf 10,8 Prozent. Diese Begrenzung des Versorgungsabschlages auf 10,8 Prozent gilt auch für Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.

Drittens. Der Gesetzentwurf trägt im Übrigen auch der bereits erbrachten Arbeitsleistung von Beamtinnen und Beamten in Form einer Sonderregelung Rechnung. Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung können auch Beamtinnen und Beamte abschlagsfrei in den Ruhestand treten, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet und 45 Jahre als anrechenbare Zeiten zurückgelegt haben. Dabei werden die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung wie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur anteilig, sondern in vollem Umfang berücksichtigt. Eine vergleichbare Sonderregelung gilt auch für Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden.

Viertens. Für Beamtinnen und Beamte mit einer besonderen Altersgrenze - damit gemeint ist der Polizeivollzugsdienst, der Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr und der Aufsichts- und Werkdienst im Justizvollzug - steigt das Ruhestandseintrittsalter ebenfalls schrittweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr. Um auch für diese Beamtengruppen eine größtmögliche Flexibilität in ihrer persönlichen Lebensgestaltung zu eröffnen, wird erstmals eine Antragsaltersgrenze geschaffen. Dies bedeutet, dass mit Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, einhergehend mit entsprechenden Versorgungsabschlägen, möglich ist.

Für den Bereich der Vollzugsbeamten wird daneben eine Kernforderung der Gewerkschaften aufgegriffen, um der Verwendung in besonders belastenden Diensten Rechnung zu tragen. Hierzu wurde ein Modell entwickelt, wonach sich bei einem Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ab einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren im Schicht- und Wechselschichtdienst oder im Einsatzdienst der Feuerwehr der Versorgungsabschlag reduziert.

Auch die Sondersituation im Lehrerbereich wurde bei der Anhebung der Altersgrenze in den Blick genommen. Aufgrund der dort weiterhin geltenden Schulhalbjahresregelung für die Versetzung in den Ruhestand wird für die Lehrerinnen und Lehrer, die als erster Jahrgang unmittelbar von der Anhebung der Altersgrenze im Jahr 2015 betroffen sind, eine Bestandsschutzregelung getroffen. Diese vermeidet eine überproportionale Verlängerung des Ruhestandseintritts. Darüber hinaus wird der Ermessensspielraum des Dienstherrn künftig begrenzt, wenn Lehrerinnen und Lehrer einen Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand stellen. Schließlich wird die Möglichkeit, den Eintritt in den Ruhestand auf Antrag um bis zu drei Jahre hinauszuschieben,

sofern dies im dienstlichen Interesse liegt, beibehalten.

In der Summe zeichnen sich die Regelungen zur Anhebung der Altersgrenze insbesondere dadurch aus, dass ein breiter Zeitkorridor, und zwar vom 63. bis zum 70. Lebensjahr beziehungsweise bei den besonderen Altersgrenzen vom 60. bis zum 65. Lebensjahr, geschaffen wird, in dem die Beamtinnen und Beamten, orientiert an ihrer eigenen Lebensplanung, flexibel und weitgehend selbstbestimmt den Eintritt in den Ruhestand steuern können.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben dem dargestellten Schwerpunktbereich der Anhebung der Altersgrenze greift der Gesetzentwurf auch die Gewerkschaftsforderung nach einem belastungsorientierten Bezahlungssystem im Schicht- und Wechselschichtdienst auf. Konkret bedeutet dies, dass der finanzielle Ausgleich für Dienst zu wechselnden Zeiten nach dem Vorbild der im Bundesbereich seit dem 01.10.2013 geltenden Vorschriften neu geregelt wird. Im neuen Abgeltungssystem wird sich die Höhe der Zulagen künftig nach der konkreten individuellen Belastung durch Dienst zu wechselnden Zeiten während eines Kalendermonates richten.

Auch die Gewerkschaftsforderung an die Adresse der Landesregierung für eine Verbesserung des finanziellen Ausgleichs bei weiteren besonderen Erschwernissen ist erfüllt worden: Die Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr, die Zulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte für besondere polizeiliche Einsätze - zum Beispiel MEK oder SEK -, die Zulage für Tauchertätigkeiten und die Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für Tätigkeiten der Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler wird erhöht.

Ganz wesentlich für die Zukunftssicherung der Landesverwaltung sind auch Maßnahmen, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Öffentlichen Dienst beitragen. Änderungen in der Gesellschafts- und Altersstruktur führen dazu, dass nicht zuletzt die Pflege älterer Menschen zunehmend eine wichtige Rolle spielt. Dem soll als ein weiterer Schritt mit der Einführung der Familienpflegezeit als besonderer Form der Teilzeitbeschäftigung Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Möglichkeiten zum Nachweis der Pflegebedürftigkeit erweitert und für den Nachweisverpflichteten vereinfacht. Bislang war ein ärztliches Attest erforderlich; künftig wird jedoch die Nachweisführung durch die Zulassung weiterer Möglichkeiten, etwa durch die Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, erleichtert.

(Ministerin Bachmann)

Von den weiteren Regelungen des Gesetzentwurfes, die zum Teil auf europäischer und nationaler Rechtsprechung beruhen und die zum Teil der Modernisierung der Verwaltung oder der Verbesserung einer länderübergreifenden Mobilität von Lehrkräften dienen, möchte ich nur einige wesentliche skizzieren. Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgend wird in das Saarländische Beamtengesetz eine Ermächtigungsgrundlage zur finanziellen Abgeltung krankheitsbedingt nicht genommenen Erholungsurlaubs aufgenommen. Daneben werden die Vorschriften des Personalaktenrechts nach dem Vorbild der Bundesregelungen geändert. Es erfolgt unter anderem eine Klarstellung dahingehend, dass die Personalakte sowohl in Schriftform als auch automatisiert, sprich elektronisch, geführt werden kann. Schließlich wird zur Verbesserung der länderübergreifenden Mobilität von Lehrkräften die Anerkennung von in anderen Bundesländern erworbenen Lehramtsbefähigungen in Ausführung eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz erleichtert.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ich dargelegt habe, beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf eine Vielzahl an Regelungen, die für die Zukunftssicherung des Öffentlichen Dienstes im Saarland richtungsweisend sind. Dieser Gesetzentwurf stellt dabei einen ausgewogenen Konsens zwischen den Forderungen der Gewerkschaften auf der einen Seite und dem finanzpolitisch Machbaren aufseiten der Landesregierung dar. Deutlich wird dabei, dass den Beamtinnen und Beamten zwar die Verlängerung der Lebensarbeitszeit insoweit „aufgebürdet“ wird, dass aber gleichzeitig auch neue Modelle geschaffen werden, die ein Mehr an Flexibilität in die persönliche Lebensplanung bringen können. Nicht zu vergessen wird daneben bei der Bezahlung im Vollzugsbereich ein leistungsbezogenes und gerechteres System geschaffen und - allen Sparzwängen zum Trotz- auch eine Erhöhung im Zulagenbereich vollzogen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1056 in Erster Le

sung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Fraktion der LINKEN und bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN-Landtagsfraktion.