Protocol of the Session on December 3, 2013

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 21. Landtagssitzung.

Zum heutigen Sitzungstag darf ich als Gäste sehr herzlich Beamtenanwärterinnen und -anwärter der Saarländischen Verwaltungsschule unter Leitung von Herrn Franz-Josef Warken begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall des Hauses.)

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 21. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die zweitägige Sitzung die Ihnen vorliegende Tages

ordnung festgesetzt. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Die Oppositionsfraktionen haben beantragt, ihre Globalanträge zum Haushaltsplanentwurf 2014 - das sind die Drucksachen 15/700, 15/701 und 15/702 unter Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Sitzung aufzunehmen. Wer dafür ist, dass die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass diese Anträge in die Tagesordnung aufgenommen sind.

Es wird vorgeschlagen, die Begründung und die Aussprache zu diesen Anträgen in der Grundsatzaussprache zum Haushalt 2014 durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2014 hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt, das weitgehend dem Verfahren bei der Zweiten Lesung der Haushaltsgesetzentwürfe der Vorjahre entspricht. Dies bedeutet, die Berichterstattungen des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Haushaltsentwurf 2014 sind in Gruppen gegliedert. Die näheren Einzelheiten über das für die Zweite Lesung des Haushaltsplanentwurfes vereinbarte Verfahren und die Reihenfolge der jeweiligen Abstimmungen zu den Einzelplänen habe ich Ihnen schriftlich übermittelt. Sie finden die Vorlagen in Ihren blauen Haushaltsmappen.

Das Erweiterte Präsidium ist darüber hinaus übereingekommen, dass die Berichterstattungen über die Einzelplanberatungen nicht mündlich erfolgen, sondern zu Protokoll gegeben werden. Die Fraktionen haben sich auf eine Vereinbarung zum zeitlichen Ablauf der zweitägigen Haushaltsberatung verständigt, die Sie ebenfalls in den Haushaltsmappen vorfinden.

Das Erweiterte Präsidium hat weiterhin vereinbart, die Beratungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz 2014 in einer gemeinsamen Aussprache zu führen. Es empfiehlt Ihnen, die Beschlussfassungen zu den Gesetzen am Mittwoch insgesamt abschließend durchzuführen.

Ich lasse über das Gesamtverfahren abstimmen. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann wird wie vorgeschlagen verfahren.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben darüber hinaus vereinbart, die Beratungen zu Tagesordnungspunkt 3, die Zweite Lesung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Wassergesetzes betreffend, am Ende des heutigen Sitzungstages, nach den Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2014, durchzuführen. Erhebt sich dage

gen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Wir kommen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2014 (Haushaltsgesetz - HG - 2014) (Drucksache 15/650) (Abänderungsantrag: Drucksache 15/697) (Ziffer I der Ergänzungs- vorlage der Regierung Drucksache 15/684)

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2014 (HBeglG 2014) (Drucksache 15/651) (Abände- rungsantrag: Drucksache 15/698) (Ziffer II der Ergänzungsvorlage der Regierung Drucksa- che 15/684)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Umsteuern in der Haushaltspolitik Handlungsspielräume zurückgewinnen durch mehr Steuergerechtigkeit - Offensive für Arbeit, Bildung und Wissenschaft (Druck- sache 15/700)

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2014: Intelligent sparen, unkalkulierbare Kosten in der Zukunft verhindern (Drucksache 15/701)

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2014 Schwerpunkt im Bereich Bildung und Wissenschaft setzen! (Drucksache 15/702)

Bevor wir mit den Beratungen über die einzelnen Gruppen beginnen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum, das Wort zur Erstattung des Grundsatzberichtes des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Gesamthaushalt 2014. - Bitte schön, Herr Kollege Bierbaum.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesregierung hat am 08. Oktober 2013 die heute in Zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwürfe zum Haushalt 2014 eingebracht, die am 15. Oktober 2013 in Erster Lesung angenommen und zur weite

(Präsident Ley)

ren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen wurden.

Der Haushaltsplanentwurf 2014 hat ein Ausgabevolumen von rund 3,9 Milliarden Euro und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozent an. Das Haushaltsgesetz 2014 enthält neben den Bestimmungen zur Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben im Wesentlichen Vorschriften über die Feststellung der Abschlusssumme des Haushaltsplans sowie über die Kredit- und Gewährleistungsermächtigungen. Es entspricht inhaltlich weitgehend dem Haushaltsgesetz des Vorjahres.

Einer Nettokreditaufnahme von knapp 455 Millionen Euro stehen im Regierungsentwurf Investitionen in Höhe von 362 Millionen Euro gegenüber. Damit ergibt sich unter Berücksichtigung der Einnahmen für Investitionen sowie der Kreditaufnahmen und der Schuldentilgung bei öffentlichen Verwaltungen für 2014 erneut eine Unterdeckung, in einer Größenordnung von mehr als 181 Millionen Euro. Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2014 überschreitet also die sich aus Art. 108 Abs. 2 ergebende Regelobergrenze für die Kreditaufnahme, die die Landesregierung wegen Vorliegens eines außerordentlichen Bedarfs als zulässig erachtet.

Die festgestellten strukturellen Verwerfungen im saarländischen Haushalt wirken weiter fort und sind wesentliche Ursache dafür, dass das Saarland den aufgrund der verbindlich vorgegebenen Schuldenbremse notwendigen Defizitabbau nicht aus eigener Kraft bewältigen kann. Aufgrund der anerkannten Haushaltsnotlage des Landes ist die Überschreitung der Kreditobergrenze zur Finanzierung der notwendigen Ausgaben unvermeidlich.

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine nachhaltige Konsolidierung nur gelingen kann, wenn die Haushaltsausgaben deutlich begrenzt, die Einnahmensituation des Landes verbessert und eine Entlastung bei den Altschulden erreicht werden kann. Über nennenswerte Gestaltungsmöglichkeiten im Steuergesetzgebungsbereich, die geeignet wären, die Einnahmensituation zu verbessern, verfügt das Land selbst nicht.

Die Landesregierung sieht in der schrittweisen Verstärkung des Außendienstes in der Steuerverwaltung, der bereits vollzogenen Erhöhung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer und in einer kontinuierlichen Überprüfung und Anpassung der Gebühreneinnahmen geeignete Ansatzpunkte, um Einnahmenverbesserungen für das Land zu erzielen.

Die Landesregierung will auch durch mittelfristig angelegte Projekte weitere Konsolidierungsbeiträge generieren. Sie hat dieses Ziel mit dem Projekt „Zukunftssicheres Saarland 2020“ angestoßen.

Mithilfe von Aufgabenkritik, Benchmark-Vergleichen, einem Abbau von 2.400 Stellen im Öffentlichen Dienst, der Überprüfung der Ausgaben im Bereich der Landesbeteiligungen, einer Begrenzung der Subventionen, Kooperationen mit anderen Ländern sowie der Optimierung von Verfahrensabläufen strebt die Landesregierung an, die noch zu konkretisierenden Konsolidierungsbedarfe schrittweise durch konkrete Maßnahmen zu unterlegen.

Allerdings bedürfen alle eigenen Sparbemühungen des Landes auch einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung sowie einer bundesstaatlichen Finanzpolitik, die den finanzschwächeren Ländern die weitere Konsolidierung durch geeignete Maßnahmen erleichtert und nicht konterkariert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Ergebnisse der Steuerschätzung sind zentrale Grundlage der Haushalts- und Finanzplanung sowie für die Ausgestaltung des Konsolidierungspfades, den das Saarland gegenüber dem Stabilitätsrat darzustellen hat. Die Landesregierung hat am 20. November 2013 eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2014 eingebracht, mit der die einzelnen Steuereinnahmen an die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November angepasst werden. Nach den regionalisierten Ergebnissen der Steuerschätzung kann das Land mit einem Mehr an steuerabhängigen Einnahmen von etwa 15 Millionen Euro gegenüber dem Planwert rechnen. Für das nächste Jahr wird ein Plus von 20 Millionen Euro prognostiziert.

Die Steuermehreinnahmen werden zur Absenkung der Neuverschuldung genutzt werden müssen. Nach den Maßstäben der Schuldenbremse stellen die für 2013 und 2014 angenommenen Steuermehreinnahmen nur konjunkturbedingte Effekte dar, mit denen sich das strukturelle Defizit im Landeshaushalt nicht verbessert.

Eine positive Entwicklung haben die im Rahmen der Steuerschätzung ermittelten Ergebnisse im Hinblick auf die kommunale Ebene genommen. So steigen die originären Steuereinnahmen der saarländischen Kommunen gegenüber der Mai-Steuerschätzung um jährlich rund 10 Millionen Euro.

Die kommunalen Spitzenverbände haben auch in diesem Jahr die ihnen nach Artikel 124 der saarländischen Verfassung eröffnete Möglichkeit wahrgenommen, zu den die kommunale Seite betreffenden Teilen des Haushaltsgesetzes, des Haushaltsbegleitgesetzes sowie zu der zu beiden Gesetzen eingebrachten Ergänzungsvorlage Stellung zu nehmen. Sowohl der Saarländische Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag Saarland erkennen an, dass die Finanzsituation des Landes massiv geprägt ist durch die Verpflichtung des Landes zur Einhal

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

tung der Schuldenbremse und die damit verbundene restriktive Haushaltsführung.

Aus kommunaler Sicht gelte es aber, den Versuchen des Landes entgegenzutreten, unter dem Druck der Schuldenbremse in den kommunalen Finanzausgleich einzugreifen oder weitere Belastungen auf die Kommunen zu verlagern. Der Saarländische Städteund Gemeindetag begrüßt, dass das Kommunalfinanzausgleichsgesetz im Haushaltsjahr 2014 gegenüber dem Vorjahr 2013 unverändert vollzogen werden soll, und hat angeregt, Regelungen zu treffen, die kommunale Beteiligung an den zu erwartenden Steuereinnahmen des Landes im Vorgriff auf die Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs zu verstetigen.

Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat in der im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes vorgesehenen Änderung des Saarländischen Spielbankgesetzes eine Regelung vermisst, nach welcher die Standortgemeinden an der Gewinnabgabe beteiligt werden. Die Koalitionsfraktionen haben dieses Anliegen aufgegriffen und in ihrem Abänderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz eine Regelung aufgenommen, wonach die Standortgemeinden einen Anteil von der Spielbankabgabe, der weiteren Leistung und der Gewinnabgabe erhalten.

Ein weiteres Anliegen des Saarländische Städteund Gemeindetages betrifft die Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungsund -bildungsgesetzes. Er regt an, die bislang geltende Fachkräfterelation in den Kindergruppen beizubehalten. Auch diesem Anliegen soll im Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen auf Initiative der Koalitionsfraktionen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus hat der Verband das Land nachdrücklich aufgefordert, in den Haushaltsjahren 2014 folgende für dringend notwendige Grundsanierungen sowie Ersatzneubauten von Kindergärten Zuschüsse in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro jährlich bereitzustellen.

Der Landkreistag Saarland stellt fest, dass angesichts der ungebremsten Kostensteigungsdynamik bei den sozialen Leistungen und im Bildungsbereich nach wie vor nicht von einer angemessenen Finanzausstattung der saarländischen Landkreise gesprochen werden könne. Aus Sicht des Landkreistages Saarland ist eine weitere Entlastung durch den Bund in den genannten Bereichen unerlässlich.

Darüber hinaus sei es geboten, alternative Möglichkeiten zur kommunalen Entlastung umzusetzen und etwa den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer zu erhöhen. Außerdem hat der Verband gefordert, den Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung auf bundesdurchschnittlich 49 Prozent zu erhöhen. Dieser Weg böte für die Landkreise und

kreisfreien Städte bundesweit ein Entlastungspotenzial von 2 bis 2,4 Milliarden Euro.

Der Landkreistag hat zudem eine Schärfung des Konnexitätsprinzips als unabdingbare Voraussetzung für eine Verbesserung der finanziellen Situation der gesamten kommunalen Ebene im Saarland genannt. Der saarländische Gesetzgeber sei in diesem Zusammenhang gefordert, das Konnexitätsprinzip in der Verfassung des Saarlandes derart auszugestalten, dass es grundsätzlich bei der Übertragung und der Erweiterung von Aufgaben wirksam wird.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wie bereits erwähnt hat die Landesregierung unter anderem aus Anlass der erwarteten Einnahmeverbesserungen bei den Steuern eine Ergänzungsvorlage eingebracht. Die in § 2 Abs. 1 Haushaltsgesetz abgebildete Kreditermächtigung kann aufgrund der angenommenen Entwicklung der Steuereinnahmen von ursprünglich 455 Millionen Euro um rund 19 Millionen Euro reduziert werden.

Darüber hinaus ermächtigt die unter Ziffer I der Ergänzungsvorlage aufgenommene Regelung die Landesregierung, den sich aus dem Kaufvertrag des Landes und der BayernLB über den Erwerb von bis zu 49,9 Prozent der Anteile der BayernLB an der Landesbank Saar ergebenden Kaufpreis von 123 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative II“ zu zahlen. Die Höhe des Kaufpreises basiert auf einem von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen erstellten Wertgutachten. Da es sich bei dem Geschäft um einen Beteiligungserwerb handelt, wird die Kaufpreiszahlung das für die Schuldenbremse relevante strukturelle Defizit des Landeshaushaltes nicht erhöhen.

Die Landesregierung hat mit dem Haushaltsgesetz 2014 das Haushaltsbegleitgesetz 2014 eingebracht, dessen wesentliche Kernpunkte ich nennen möchte. Artikel 1 des Gesetzes sieht eine Änderung des Saarländischen Spielbankgesetzes vor und schreibt die bereits bisher zulässige Videoüberwachung in Spielbanken nunmehr obligatorisch fest. Damit sollen nachgelagerte Prüfungen durch die Spielbankaufsicht und auch Prüfungen in Bezug auf Geldwäschetatbestände sichergestellt werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den regelmäßigen Spielbankenabgabensatz zu reduzieren und eine Gewinnabgabe einzuführen. Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich mit dem Votum der Koalitionsfraktionen dafür ausgesprochen, die Standortgemeinden sowohl an der Spielbankabgabe als auch an der Gewinnabgabe zu beteiligen.

Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes sieht eine Harmonisierung der in Landesrecht übergeleiteten Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes und des Versorgungsrücklagengesetzes hinsichtlich des

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )