Protocol of the Session on January 21, 2015

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne unsere 33. Landtagssitzung. Wegen ihrer Teilnahme an einer Wirtschaftsdelegationsreise nach China ist Frau Ministerin Anke Rehlinger für die heutige Sitzung entschuldigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, der saarländische Landtag tritt heute zu seiner ersten Sitzung nach den furchtbaren Anschlägen in Paris zusammen. Wir als die Repräsentanten der saarländischen Bevölkerung können und wollen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Dieser Angriff von Fanatikern und Fundamentalisten galt uns allen. Deshalb wollen wir uns auch dazu erklären. Die Fraktionen des saarländischen

Landtages haben mich gebeten, ihre gemeinsame Erklärung vorzutragen. Dieser Bitte komme ich gerne nach. Im Anschluss wollen wir uns im Gedenken an die Opfer für einen stillen Moment erheben. Danach werden die Fraktionen die für sie jeweils wichtigen Aspekte darstellen.

Ich darf Ihnen nunmehr die gemeinsame Erklärung aller im Landtag vertretenen Fraktionen vortragen:

Gemeinsame Erklärung der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion betreffend: Für ein tolerantes Saarland - freiheitlich-demokratische Grundwerte verteidigen (Drucksache 15/1221 - neu)

„Der Landtag des Saarlandes verurteilt die verabscheuungswürdigen Morde in Paris auf das Schärfste. Diese Morde stellen einen Angriff auf die Freiheit und die Demokratie und damit auf Grundwerte des vereinten Europas dar.

Der Landtag des Saarlandes spricht den Angehörigen der Opfer und der gesamten französischen Nation sein Mitgefühl aus und versichert ihnen, unseren französischen Nachbarn, seine uneingeschränkte Solidarität.

Der Landtag bekennt sich uneingeschränkt zu den freiheitlich-demokratischen Grundwerten. Hierzu gehören insbesondere auch die Meinungs- und Pressefreiheit sowie Glaubens- und Bekenntnisfreiheit als unverzichtbares Fundament einer freien Gesellschaft. Angriffen auf dieses Fundament werden Staat und Gesellschaft mit aller Kraft entgegentreten. Wir wenden uns gegen jede Form religiöser Intoleranz, die aktuell insbesondere in aufkeimender Islamfeindlichkeit ihren Ausdruck findet. Der Versuch bestimmter Gruppen, Hass und Gewalt in die Gesellschaft zu tragen, wird scheitern.“ - So weit die gemeinsame Erklärung der Fraktionen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen und auch Zuschauer auf der Besuchertribüne, ich darf Sie bitten, sich zum Gedenken an die Opfer der Anschläge in Paris zu einer Schweigeminute zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.)

Ich danke Ihnen. Ich eröffne nun die Aussprache zu der Erklärung und erteile das Wort dem Herrn Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion Klaus Meiser.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für ein tolerantes Saarland freiheitlich-demokratische

Grundwerte verteidigen. Ich bin dankbar, dass es unserem Parlament gelungen ist, heute eine gemeinsame Erklärung durch den Landtagspräsidenten abgeben zu lassen. Dies ist keine Selbstverständlichkeit in den deutschen Länderparlamenten. Ich denke, das Saarland und der saarländische Landtag zeigen, dass trotz großer Unterschiede bei Analyse und Konsequenzen - das wird die Debatte sicherlich auch zeigen -, wenn es um Terrorismus geht, wir mit einer Stimme formulieren, wenn es darum geht, unsere Solidarität mit den Opfern von Paris, mit der französischen Nation, mit unseren französischen Nachbarn zu erklären, unsere Solidarität mit den Opfern von Terror und Gewalt insgesamt zu erklären.

Ich denke, das hat eine besondere Qualität. Unsere Botschaft ist: Deutschland und Frankreich stehen zusammen, Europa steht zusammen, wenn es um die Bewahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht, wenn es um die Bewahrung von Presse- und Meinungsfreiheit geht und wenn es um Religionsfreiheit geht. Ich denke, wir alle wollen gemeinsam zum Ausdruck bringen: Unsere Gesellschaft darf Mord, Terror und Intoleranz nicht weichen. Die Werte der Freiheit müssen gegen Fanatismus und Terror verteidigt werden.

Paris - wie alle anderen Anschläge - führt natürlich zu einer Diskussion, welche Folgen diese Anschläge für unser Zusammenleben haben können. Ich denke, hinter einer grundsätzlichen Antwort können wir uns auch alle versammeln, die da lautet: Alle Bürger unseres Landes, alle Bürger Europas, egal, wo sie geboren sind und welchem Glauben sie angehören, müssen zusammenstehen. Deshalb war es ein beeindruckendes Zeichen, dass in Paris fast 4 Millionen Menschen und - genauso beeindruckend für unser kleines Land - in Saarbrücken fast 10.000 Menschen diese Botschaft gemeinsam quer durch die gesellschaftlichen Schichten und quer durch die politischen Parteien deutlich gemacht haben.

(Beifall des Hauses.)

Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, denke ich, darf und muss es Anlass sein, auch heute gesellschaftliche Entwicklungen zu hinterfragen, die Rahmenbedingungen für Sicherheit und eine wehrhafte Demokratie auf den Prüfstand zu stellen. Wir sollten offen diskutieren, gerade mit Blick auf die Ereignisse in Respekt voreinander und mit Toleranz.

Thema ist zum Ersten Religionsfreiheit. Jede Ausgrenzung, jeder Generalverdacht verbietet sich. Wir alle, die wir in Deutschland leben, Muslime, Juden und Christen, sind Deutschland. Mit Blick auf die Muslime - ich denke, das hat die Bundeskanzlerin letzten Donnerstag im Bundestag zutreffend formuliert -, die meisten Muslime, die in Deutschland le

(Präsident Ley)

ben, sind verfassungstreue Bürger. Das will ich klar vor die Klammer stellen.

Die Bundeskanzlerin hat auch gesagt, wir garantieren, dass der Islam im Rahmen der Verfassung frei ausgeübt werden kann. Das heißt im Klartext, im Rahmen der Verfassung. Wir haben eine Trennung von Kirche und Staat. Ich denke, die Bedeutung dieser Trennung muss mit manchen Muslimen geklärt werden. Es muss der Hinweis erlaubt sein, dass die Werteordnung des Islam, dass insbesondere manche Interpretation des Koran in Deutschland an keiner Stelle unsere Werteordnung von Verfassung und Grundgesetz infrage stellen oder ersetzen kann. Ich denke, auch das ist eine gemeinsame, nicht abgrenzende, sondern klarstellende Botschaft. Das Verhältnis zu Gewalt, das Verhältnis zu Meinungs- und Pressefreiheit ist im Sinne unserer Verfassung und unseres Grundgesetzes zu klären. Dort muss Klartext sein.

Ich will das am Beispiel der Karikaturen deutlich machen. Karikatur heißt Überzeichnung. Es wird vielfach diskutiert, ob die Presse sich nicht freiwillig zurücknehmen und mäßigen soll. Ich denke, darüber kann man diskutieren. Aber über eines will ich in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht diskutieren: dass wir Zensur üben, dass Karikaturen, dass das Wort, dass das Bild, dass die Kunst zensiert werden. Das will niemand.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen sowie von den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Deshalb müssen es die Christen, muss es der Papst, muss es die Bundeskanzlerin, müssen es aber auch die Muslime aushalten, wenn Karikatur überzeichnet, was vielfach als problematisch empfunden wird. Auch das ist kein Fall, wo die Forderung, dass wir dies einschränken, Rückhalt bei uns finden kann. Auch diese Grenze will ich klar ziehen.

Selbstverständlich wird dann auch bei uns darüber diskutiert, ob der Staat, ob wir in Deutschland das Verhältnis von Staat und Religion überdenken müssen. Wir haben in diesen Tagen viele Kommentare dazu gelesen. Deutschland bekennt sich in vielfältiger Weise trotz der Trennung von Kirche und Staat zu den Wurzeln des christlichen Abendlandes. Das beginnt mit dem Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes. Wir haben kirchliche Feiertage, Kirchensteuer, Religionsunterricht an staatlichen Schulen. Wir führen die Diskussion über das Kruzifix in öffentlichen Räumen, über den Martinsumzug, ob das nur noch ein Laternenfast sein darf, über das Weihnachtsfest, ob es nur noch ein Winterfest sein darf. Diese Diskussionen werden genauso geführt wie die Diskussion darüber, ob an hohen islamischen Feiertagen wie Ramadan oder dem Opferfest in Deutschland von der Arbeit freigestellt werden soll. Ich sage dazu meine persönliche Auffassung,

wir werden sicherlich große Unterschiede im Parlament finden. Ich bin der Meinung: Eine für alle Religionen und Glaubensüberzeugungen offene Gesellschaft wie unsere darf dennoch eine besondere Prägung aus ihren Wurzeln im christlichen Abendland behalten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir diskutieren in diesen Tagen selbstverständlich das muss eine fortwährende Diskussion und Abwägung sein - das Thema innere Sicherheit im Lichte von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten. Terroranschläge sind selbstverständlich Anlass, dies kritisch zu hinterfragen - ohne Aktionismus. Aber es ist ein Dauerthema, weil sich Gesellschaft und Mittel der Terroristen verändern und wir darauf reagieren müssen. Deshalb wird die Frage gestellt, ob alles für die Sicherheit der Bürger getan ist.

Die Frage ist immer und sofort damit verknüpft: Wie weit darf, wie weit soll in Rechte des Einzelnen, in Persönlichkeitsrechte eingegriffen werden, um eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten? Das ist die Grundsatzfrage. Allgemein ist sie einfach zu beantworten. Ich denke, eine Demokratie muss ihre Prinzipien und das Leben ihrer Bürger gleichermaßen schützen wollen. Hinter dieser Formulierung können wir uns sicherlich versammeln. Aber bei der Frage, mit welchen Mitteln dies geschieht, gibt es große Unterschiede. Auch das ist einem demokratischen Rechtsstaat immanent. Aber auch dort mahne ich an, die Diskussion tolerant zu führen und nicht nach dem Motto: Die einen sind für die Freiheit, und die anderen stehen für Law & Order.

Reizthema ist die Vorratsdatenspeicherung. Ich will die Maßnahmen heute nicht in den Mittelpunkt der Debatte stellen, aber an diesem Beispiel deutlich machen, wie eine Diskussion aussehen kann, die vermittelt, dass es den einen darum geht, Persönlichkeitsrechte zu wahren, während die anderen maßlos Sicherheitsmaßnahmen ergreifen wollen. Der Maßstab für uns alle sollte sein, dass aufrechte Demokraten sich gegenseitig zugestehen, dass es nicht um mehr oder weniger Freiheit und Persönlichkeitsrechte geht - das wollen wir alle -, sondern dass wir darüber streiten, welches Maß an Sicherheitsmaßnahmen und damit auch an möglichen Eingriffen in Persönlichkeitsrechte vertretbar und notwendig ist, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bewahren.

Deshalb sage ich in aller Klarheit: Diejenigen, die aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen eine Vorratsdatenspeicherung sind, respektiere ich. Ich würde ihnen nie vorwerfen, dass sie nichts für die Sicherheit der Bürger tun wollen. Aber bitte auch umgekehrt: Diejenigen, die für die Vorratsdatenspeicherung eintreten, sind nicht die Feinde der Persönlichkeitsrechte, sondern der Auffassung, dass dieses

(Abg. Meiser (CDU) )

Mittel notwendig ist - wie viele andere, die ich heute aussparen will -, um Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb ist gerade die Vorratsdatenspeicherung ein positives Beispiel dafür, wie sensibel unser Rechtsstaat, unser Rechtssystem mit diesen Fragen umgeht.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD.)

Es ist unbestritten, dass das deutsche Parlament Vorratsdatenspeicherung in einem Rahmen beschlossen hat - wie übrigens andere Nationalstaaten auch -, der kritisch zu sehen war, weil die Grenzen nicht richtig gesetzt waren. Deshalb haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof nicht gesagt, die Vorratstdatenspeicherung als solche sei verfassungswidrig. Im Gegenteil, sie haben beide dieses Mittel als Sicherheitsmaßnahme anerkannt und lediglich erklärt, dass enge Grenzen gesetzt werden müssen. Daraufhin ist Europa, ist Deutschland gefordert - so wir uns darauf verständigen sollten, das ist offen -, enge Grenzen zu setzen: erstens hoher Sicherheitsstandard für zu speichernde Daten, zweitens Zugriff auf Daten nur im Einzelfall und mit hohen Hürden - man kann sogar über Richtervorbehalt diskutieren und drittens Einschränkung auf schwerste Straftaten.

Wir reden doch nicht darüber, dass der Zugriff auf Daten maßlos und ohne Regeln geschieht, sondern anlassbezogen, wenn Terror und schwerste Gewalttaten drohen. Deshalb sollten wir einmal darüber nachdenken, ob es angemessen ist, dass Vorratsdatenspeicherung bei Finanzvergehen die Regel ist, während sie bei Terror verfassungswidrig sein soll.

(Beifall bei der CDU.)

Anknüpfend an die Ereignisse von Paris möchte ich daher eine Argumentation aufgreifen und auch hier zur Versachlichung beitragen. Wer argumentiert, die Anschläge in Paris seien geschehen, obwohl Frankreich die Vorratsdatenspeicherung hat, der ist dem irreführenden Begriff Vorratsdatenspeicherung auf den Leim gegangen, denn sie ist kein Mittel der Prävention, sondern ein wirksames Ermittlungswerkzeug für Strafverfolgung, was übrigens in Madrid eindrucksvoll belegt wurde. Dort hat die Vorratsdatenspeicherung dazu geführt, dass die Straftäter gefasst und potenzielle Opfer geschützt wurden.

Daher sage ich abschließend zu diesem Thema: Alle 16 Innenminister in Deutschland haben sich dafür ausgesprochen - in diesen engen Grenzen. Die Große Koalition in Berlin hat sich grundsätzlich auch darauf verständigt, es geht jetzt um den Weg dorthin. Jeder kann dazu seine Auffassung haben. Aber es sollten nicht Diskussionen geführt werden, die Bürger würden ein Stück weit irregeführt nach dem Motto „Die Politiker streiten darüber, ob Freiheitsrechte in Frage gestellt werden oder nicht“. Deshalb meine Bitte: Lasst uns die Diskussion angemessen

führen, lasst uns darüber streiten, wie die Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit aussehen muss. Wenn ich Sicherheit gewährleiste, heißt das, Freiheit zu sichern, und nicht, Sicherheit um ihrer selbst willen zu gewährleisten. Deshalb auch hier meine Bitte, die Diskussion über die Abwägung mit Augenmaß zu führen.

(Beifall bei der CDU.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es stellt sich natürlich ein weiteres Thema, nämlich die Frage der Analyse und Konsequenzen, warum die Radikalisierung der Gesellschaft in unterschiedlichen Formen stattfindet. Das ist zunächst eine Frage an die Weltpolitik. Bei Interventionskriegen muss erlaubt sein nachzufragen: Haben wir dort nicht mehr Probleme hinterlassen als Lösungen gebracht, ist dort nicht Radikalisierung ohne Grenzen zum Teil erst möglich geworden? Ein ganz schwieriges Beispiel ist der Irak, übrigens sogar ohne internationales Mandat. Das muss kritisch hinterfragt werden. Die Vergangenheit ist nicht rückgängig zu machen; das Gesagte gilt aber für zukünftige Fragen der Weltpolitik und der Völkergemeinschaft.

Aber auch bei uns, also in Frankreich und im Saarland, stellen sich Fragen an die Sozialpolitik. Wir haben heute lesen können, wie die Analyse in Frankreich aussieht. Damit will ich mich heute nicht befassen. Aber ich will deutlich machen, dass diese Probleme auch vor dem Saarland nicht haltmachen.

Ich erinnere an die Sauerland-Gruppe im September 2007. Das waren keine Muslime aus irgendeinem Drittstaat, das waren Saarländer. Das waren Konvertiten mit einem ganz normalen bürgerlichen Werdegang. Deshalb müssen wir darüber nachdenken - die Antwort kann man nicht in drei Tagen geben -, ob wir bei der Frage der Prävention in unserem Lande, begonnen beim Religionsunterricht bis zur Gesellschaft insgesamt, neue Wege gehen müssen. Ich glaube, dass wir uns vom Grundsatz her einig sind. Über die Details sollten wir in den kommenden Wochen und Monaten reden, um auch in unserem Lande der Verantwortung für dieses Thema gerecht zu werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Frage der Ursachen und Konsequenzen - ich habe ein paar Punkte beleuchtet - werden wir sicherlich in vielen Punkten kontroverse Debatten führen. Das ist gut und richtig in einem demokratischen Rechtsstaat. Ich glaube, oft wird die richtige Mitte gefunden. Aber lassen Sie uns in der Art, wie wir sie führen, das dokumentieren, was im Mittelpunkt unseres gemeinsamen Antrages von heute steht: eine offene, streitbare Debatte über den richtigen Weg, geführt in Respekt voreinander und mit Toleranz, mit einem gemeinsamen Ziel, nämlich der Bewahrung von Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit, Bewahrung un

(Abg. Meiser (CDU) )

serer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, in der mir zur Verfügung stehenden Zeit das Thema einigermaßen umfassend zu behandeln. Das ist natürlich etwas schwierig.