Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
Am 18. Oktober verstarb im Alter von nur 60 Jahren die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Judith Thieser. Nach ihrem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1986 nahm Frau Thieser in ihrer Heimatgemeinde Mettlach eine Tätigkeit als Rechtsanwältin auf, die sie 18 Jahre lang ausübte. Im Oktober 2003 wurde Judith Thieser zur Bürgermeisterin der Gemeinde Mettlach gewählt. Dieses Amt nahm sie bis Mai 2010 wahr.
In seiner Sitzung vom 19. Mai 2010 wählte der Landtag des Saarlandes Frau Thieser zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Seit Antritt dieses Amtes am 01. Juni 2010 baute sie die Einrichtung der Landesbeauftragten für Datenschutz konsequent zum Unabhängigen Zentrum für Datenschutz und Informationsfreiheit aus. Ihr Name steht dafür, dass das Saarland heute über eine effektive und kompetente Stelle in dem sensi
blen Bereich des Datenschutzes verfügt. Judith Thieser vermochte in ihrer pragmatischen und zielorientierten Arbeitsweise stets die mitunter großen Gegensätze zwischen höchstmöglichem Niveau des Schutzes von Daten und den praktischen Anforderungen der alltäglichen Arbeit in umsetzbare und praktikable Lösungen zusammenzuführen.
Der Landtag des Saarlandes verliert mit Judith Thieser eine hervorragende und geschätzte Landesbeauftragte und einen von allen politischen Akteuren geschätzten Menschen. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie und allen, die den Lebensweg von Frau Thieser begleiten durften. - Ich danke Ihnen.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 42. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich ERASMUS-Studierende, die an der Veranstaltung „Einführung in das deutsche Recht“ der Universität des Saarlandes unter Leitung von Frau Alexandra Heinen teilnehmen, hier herzlich willkommen heißen. Ich begrüße Sie ganz herzlich.
Zu Punkt 8 der Tagesordnung, dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „60 Jahre nach der SaarAbstimmung - Aufarbeitung und Neubewertung der Saarpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg“, Drucksache 15/1569, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1579 den Antrag „60 Jahre Saar-Abstimmung - Geschichte als Auftrag und Selbstverpflichtung“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1579 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1579 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 8 beraten wird.
Zu Punkt 9 der Tagesordnung, dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion „Nein zur Transitzone: schnelles, pragmatisches und unbürokratisches Verteilsystem für Asylbewerber einführen“, Drucksache 15/1576, hat die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1577 den Antrag „Für ein weltoffenes, friedliches und sicheres Saarland - rechter Hetze den Boden entziehen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1577 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist auch der Antrag Drucksache 15/1577 einstimmig als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen und wird gemeinsam mit Punkt 9 beraten.
Zu Punkt 12 der Tagesordnung, dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion betreffend „Reanimation in den Unterricht“, Drucksache 15/1568, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1580 den Antrag „Wiederbelebung im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass auch dieser Antrag Drucksache 15/1580 als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1580 als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 12 beraten wird.
Zu Punkt 13 der Tagesordnung, dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion „Einsatz von Glyphosat auf öffentlichen Flächen verbieten!“, Drucksache 15/1566, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1578 den Antrag „Verantwortungsvoller Umgang mit Herbiziden - Einsatz von Glyphosat auf das Notwendigste reduzieren“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1578 als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1578 als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 13 beraten wird.
Wahl und Verpflichtung des Landtagspräsidenten gemäß Artikel 70 Absatz 2 der Verfassung des Saarlandes, § 33 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes und § 11 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages
Nach dem Tod von Herrn Landtagspräsident Hans Ley ist die Neuwahl erforderlich geworden. Ich bitte um Vorschläge für die Wahl des Präsidenten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Es ist parlamentarischer Brauch, dass die größte Fraktion des Parlamentes ein Vorschlagsrecht für das Amt des Präsidenten hat. Wir haben deshalb seitens der CDUFraktion bereits dem Präsidium des Landtages mit dem Kollegen Klaus Meiser einen Vorschlag gemacht, der einmütig im Präsidium Anerkennung gefunden hat. Ich darf deshalb heute dem Hohen Hause den Abgeordneten Klaus Meiser als neuen Präsidenten vorschlagen und bitte herzlich um die Unterstützung.
Wir kommen dann zur Wahl. Für das Wahlverfahren gilt § 67 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes. Wahlen können durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Bei Widerspruch wird geheim gewählt. Zur Abgabe der Stimmzettel werden die Abgeordneten mit Namen aufgerufen.
Ich frage deshalb zunächst: Erhebt sich gegen die Wahl durch Handaufheben Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl durch Handaufheben. Wer für die Wahl von Herrn Abgeordneten Klaus Meiser zum Landtagspräsidenten ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Herr Abgeordneter Klaus Meiser einstimmig zum Landtagspräsidenten gewählt ist.
Ich danke Ihnen. - Nach § 34 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes wahrt der Präsident die Würde und die Rechte des Landtages und fördert seine Arbeit. Er leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch.
Herr Landtagspräsident Meiser, ich bitte Sie, zur Verpflichtung zu mir heraufzukommen. Ich bitte die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer, sich zur Verpflichtung des Landtagspräsidenten von ihren Plätzen zu erheben.
Herr Landtagspräsident, ich verpflichte Sie hiermit, die Würde und die Rechte des Landtages zu wahren, die Arbeiten des Landtages zu fördern und die Verhandlungen gerecht und unparteiisch zu leiten. Herzlichen Glückwunsch im Namen des ganzen Hauses.
Wir wünschen Ihnen und uns eine gute Amtsführung und dass es Ihnen gelingen möge, das Ansehen des Landtages zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. - Herr Präsident, ich erteile Ihnen nun das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die einstimmige Wahl zum Landtagspräsidenten freue ich mich sehr. Ich bedanke mich für diesen Vertrauensvorschuss. Ich biete allen Fraktionen, allen Abgeordneten, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und des Datenschutzes eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit an.
Ich bin seit 1999 Mitglied dieses Hauses und war sicherlich bis heute in allen Debatten kein Kind von Traurigkeit. Ich denke, das können viele hier bestätigen. Aber mir war es immer ein Anliegen - ich denke, das ist heute von Ihnen bestätigt worden -, einen Streit unter politischen Mitbewerbern in der Sache hart zu führen, aber mit Respekt vor dem Andersdenkenden und mit Respekt vor dem Parlament. Es ist mein Ziel, dass unsere Arbeit künftig unter meiner Moderation in diesem Geiste verläuft. - In diesem Sinne noch mal herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerpräsidentin hat mir gerade mitgeteilt, dass ich noch in der Probezeit bin. Ich werde mich aber bemühen.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Schulen (Drucksache 15/1570)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Gesetzesänderung sollen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Schulordnungsgesetz und in der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Schulen praxisnah gestaltet und an die Standards des Landesdatenschutzgesetzes angeglichen werden.
Die Notwendigkeit der angestrebten Gesetzesänderung zeigt sich aktuell bei der Durchführung des Modellversuchs „Lückenlose Betreuung“ im Landkreis Neunkirchen. Ziel dieses Projektes ist es, möglichst vielen noch unentschiedenen Jugendlichen noch während der Schulzeit und nach Verlassen der allgemeinbildenden Schulen bei der Information, der Auswahl und der Entscheidung bezüglich ihres weiteren schulischen beziehungsweise beruflichen Werdegangs unterstützend zur Seite zu stehen.
Um festzustellen, welche Jugendlichen Unterstützungsbedarf haben, ist der Abgleich der Schülerdaten mit den Schülerdaten an den weiterführenden Schulen im Landkreis Neunkirchen sowie die Weitergabe von Kontaktdaten wegen der möglichen Kontaktaufnahme an die Jugendberufsagentur notwendig. Aber nach den bisherigen Regelungen im Schulordnungsgesetz und der Verordnung ist die Übermittlung personenbezogener Daten von Schulen an Dritte, wenn diese Übermittlung nicht zur Erfüllung der Aufgaben der Schule oder der anderen Stelle erforderlich ist, nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten zulässig. Dieses generelle Abstellen auf die Einwilligung der Eltern dürfte mangels ausreichenden Rücklaufs der erfolgreichen Umsetzung des mit dem Modellversuch angestrebten Ziels entgegenstehen.
Zudem sehen wir die Einwilligung der Jugendlichen als Betroffene bei gleichzeitiger Information der Erziehungsberechtigten als ausreichend an. Andere Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen. Das Abstellen auf die Einwilligung des Betroffenen entspricht auch dem Wortlaut des Bundes- sowie des Landesdatenschutzgesetzes.