Protocol of the Session on January 20, 2016

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 44. Landtagssitzung.

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 44. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung. Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und des Saarländischen Kommunalwahlgesetzes, Drucksache 15/1653, zwischenzeitlich zurückgezogen.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung, dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion betreffend „Den Botanischen Garten als Teil einer leistungsfähigen Hochschullandschaft erhalten“, Drucksache 15/1656, haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1671 den Antrag „Erhalt des einzigen Botanischen Gartens im Saarland“ und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1673 den Antrag „Zukunft des Botanischen Gartens sichern!“

Wer dafür ist, dass die Anträge Drucksachen 15/ 1671 und 15/1673 als Punkte 15 und 16 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass die Anträge Drucksachen 15/1671 und 15/1673 als Punkte 15 und 16 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 6 beraten werden.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung. Dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion „Generellen Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende aufheben“ sind inzwischen alle im Landtag vertretenen Fraktionen beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/1655 - neu - vor.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung, dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion „Schutz statt Bevormun

dung - eine neue Drogenpolitik im Saarland starten“, Drucksache 15/1654, hat die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1678 den Antrag „Verstärkte Berücksichtigung von medizinischen, gesundheitlichen und sozialen Aspekten in der Drogenpolitik“ eingebracht.

Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1678 als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 8 beraten wird.

Zu Punkt 12 der Tagesordnung. Zwischenzeitlich liegt uns mit der Drucksache 15/1677 ein Wahlvorschlag der Koalitionsfraktionen für die Wahl jeweils zweier Mitglieder und deren Stellvertreter für den Rundfunkrat des SR und den Medienrat der Landesmedienanstalt vor.

Zu Punkt 14 der Tagesordnung. Die Landesregierung hat die Anfrage des Herrn Abgeordneten Klaus Kessler betreffend Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Kosten infolge der Verzögerung des Bezugs des HTW-Hochhauses, Drucksache 15/1437, inzwischen schriftlich beantwortet. Die Antwort ist gestern eingegangen und bereits an die Abgeordneten verteilt worden. Damit entfallen die Voraussetzungen einer mündlichen Beantwortung gemäß § 58 Abs. 3 der Geschäftsordnung.

Mithin ist Punkt 14 von der Tagesordnung abzusetzen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass Punkt 14 von der Tagesordnung abgesetzt ist.

Wir kommen nun zu der von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion beantragten

Fragestunde zum Thema: Kostenentwicklung beim Bau des Vierten Pavillons (Antragsteller: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion)

Ich darf auf ein paar Regularien und die Geschäftsordnung hinweisen. Die Dauer der Fragestunde darf sechzig Minuten nicht überschreiten. Zum Zweiten. Auch die Mitglieder der Landesregierung sollen die Anfragen kurz und präzise beantworten. Die Antwort der Regierung ist ohne Beratung zur Kenntnis zu nehmen. Anträge sind unzulässig. Die Regierung kann die Beantwortung von Anfragen ablehnen. Zum Dritten. Der Fragesteller ist berechtigt, zu jeder schriftlichen Frage bis zu sechs Zusatzfragen zu stellen. Stellt er weniger als sechs Zusatzfragen, so können die restlichen Fragen von anderen Abgeordneten gestellt werden.

Schließlich weise ich darauf hin, dass Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Anfrage stehen müssen, keine Feststellungen oder Wertungen enthalten und nicht in mehrere Fragen unterteilt sein dürfen.

Nun kommen wir zu den Fragen. Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat formund fristgerecht zwei Fragen gestellt. Ich rufe nun die Frage 1 auf, gestellt von Herrn Abgeordnetem Michael Neyses. Frage 1 lautet:

Welche Kosten sind im Zusammenhang mit dem Projekt Vierter Pavillon von Anbeginn bis heute inklusive Fassadengestaltung und Gestaltung des Außenbereichs insgesamt entstanden?

Zur Beantwortung erteile ich Herrn Minister Ulrich Commerçon das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abgeordneter, Sie fragen, welche Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt Vierter Pavillon von Anbeginn bis heute inklusive Fassadengestaltung und Gestaltung des Außenbereichs insgesamt entstanden sind. Die gestellte Frage ist also dahingehend zu verstehen, dass Informationen zur Art der Kosten erwünscht sind. Sie fragen, welche Kosten. Seit Start des Bauprojekts zur Erweiterung der Modernen Galerie sind verschiedene Arten von Kosten angefallen. Der überwiegende Teil der Kosten ist natürlich direkt baubezogen. Dazu gehören alle relevanten Kostengruppen nach DIN 276. Bis zum Rohbau waren insbesondere Projektplanung und Projektsteuerung und die Kostengruppe 700, die Baunebenkosten, relevant.

Seitdem fallen Kosten in verschiedenen weiteren Feldern an: Grundstücke herrichten und erschließen, Bauwerke und Baukonstruktionen, bauwerktechnische Anlagen, die Außenanlagen, hier primär die technische Ausrüstung in Außenanlagen, zu unterscheiden von den Teilprojekten Außenanlagen, die Ausstattung und die Baunebenkosten. Daneben sind insbesondere bei diesem Projekt - das ist sicherlich unüblich - bedingt durch die Projekthistorie und die notwendige Aufarbeitung verschiedene Arten von Kosten angefallen, die nicht unbedingt klassisch zu einem Bauprojekt gehören, insbesondere die Kosten für die Bewertung der alten Planung, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Instandhaltung, noch zu Zeiten von Herrn Melcher die Ablösesumme Archipenko, Schadensersatzforderungen, die die Stiftung bis heute treffen, sowie Kosten für die Neuausschreibung.

Damit ist die Frage 1 beantwortet. Wird eine Zusatzfrage gestellt?

Herr Minister, da Sie die Höhe der Kosten nicht genannt haben, frage ich etwas anders, als Sie das erwarten. Welche Kostenhöhe wurde bislang für die Instandhaltung des vorhandenen Rohbaus sowie dessen Sicherung verausgabt?

Einzelne Bemerkungen dazu sind so nicht möglich. Ich kann Ihnen aber gerne, wenn das der Hintergrund der Frage ist, sagen, welche Kosten insgesamt bisher verausgabt wurden. Insgesamt verausgabt wurden zum einen natürlich alle Ausgaben bis zum „Rohbau“, so will ich es einmal benennen. Das sind rund 12,5 Millionen Euro. Und darüber hinaus wurden der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz von den Zuwendungsgebern Bund und Land insgesamt Mittel in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro ausgezahlt. Die letzte Mittelanforderung datiert vom Oktober 2015. Für die Planungskosten der Außenanlagen wurden zusätzlich rund 250.000 Euro geleistet. Insgesamt wurden also rund 2,5 Millionen Euro ausgezahlt, knapp 1 Million Euro davon vom Bund. Die kämen noch zu den 12,5 Millionen Euro hinzu, sodass wir bei rund 15 Millionen Euro sind, die bis heute entstanden sind und ausgezahlt wurden.

Zweite Frage. Wie hoch waren bislang die Kosten für Rechtsverfolgung aufgrund von Streitigkeiten im Zuge der Bauplanung und Bauausführung sowie Bauleitung des Projekts Vierter Pavillon, die verausgabt wurden?

Auch das ist eine nicht definitiv zu beantwortende Anfrage, weil wir uns zurzeit noch in vielen Rechtsstreitigkeiten befinden, die alle noch nicht abgeschlossen sind, sodass ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt das nicht abschließend beantworten kann.

Ich hatte ja gesagt „bislang“.

Auch das lässt sich so nicht beantworten.

Zusatzfrage 3.

Wie hoch waren die Kosten, die bisher für in Auftrag gegebene Gutachten verausgabt wurden?

(Präsident Meiser)

Ich müsste jetzt die Nachfrage stellen, welche Gutachten damit jeweils gemeint sind.

Controlling, Bewertung der Planung, der technischen Gebäudeausstattung, Prüfung des Brandschutzes, Hochwasser, Sicherheitskonzept, Lichtplanung.

Wenn Sie nach den reinen Gutachterkosten fragen, haben wir natürlich auf der einen Seite die Dinge, die im WPW-Gutachten enthalten sind. Das ist das wesentliche Gutachten, da kennen Sie die Kosten. Darüber hinaus sind das andere natürlich alles keine Gutachten, sondern Planungen, die beispielsweise von den Architekten geleistet werden müssen.

Dann frage ich anders: Welche Kosten sind für die zum Weiterbau ab Herbst 2015 erforderliche Planung bereits verausgabt worden?

Ich habe Ihnen eben gesagt, welche Mittel bisher insgesamt geflossen sind. Das waren bis Rohbau dicht 12,5 Millionen Euro. Darüber hinaus hat die Stiftung bisher insgesamt Mittel ausgezahlt von rund 2,2 Millionen Euro. Für die Planungskosten der Außenanlagen wurden zusätzlich rund 250.000 Euro ausgezahlt.

Wie hoch waren die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bau des Vierten Pavillons für die Projektsteuerung durch die LEG Service GmbH angefallen sind?

Die LEG Service GmbH ist eine Landesgesellschaft.

Ich habe gefragt, wie hoch die Kosten sind.

Wissen Sie, ich bin der Kurator der Stiftung. Ich werde nun nicht jeden Tag die Buchführung dazu überprüfen. Mein Ansatzpunkt ist, eine Kostenplanung zu machen, sodass am Ende der Entwicklung das eingehalten wird, was wir gesagt haben. Da stehen die Kosten sehr transparent fest.

Ich will Ihnen das noch mal verdeutlichen. Wir haben gesagt, dass wir für die Fertigstellung des Rohbaus das deckt sich auch mit den Angaben, die sowohl der Rechnungshof als auch das Gutachten gemacht haben - im engeren Sinne rund 30 Millionen Euro

brauchen. Dazu kommt natürlich die Fassade mit rund 2 Millionen Euro, also insgesamt 32 Millionen Euro für den Fertigbau. Für die Gestaltung des Außenraumes der Stiftung, die vorher überhaupt nicht geplant war, sind rund 6 Millionen erforderlich. Und wir haben rund 1 Million Euro als Risikovorsorge geplant, sodass wir insgesamt bei einer maximalen Summe von rund 39 Millionen Euro sind.

Ich bin nicht in der Situation, dass ich jeden Tag die Kontoauszüge der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz überprüfe.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das ist Bestandteil der Fragestunde.)

Diese Frage ist nicht gestellt worden.

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) : Sie hatten ja ein paar Tage zur Vorbereitung.)

Ich biete Ihnen selbstverständlich gerne an, dass wir Ihnen das noch mal schriftlich zukommen lassen.

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) : Heute wollten wir das wissen!)

Wir kommen dann zur sechsten und letzten Frage.

Ich halte dann mal fest, dass Sie diese Frage nicht beantwortet haben, Herr Commerçon.