Michael Neyses
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Herr Minister, für welche Gebiete im Saarland soll die Ausgleichszulage gezahlt werden?
Wie wird die Zahlung der Ausgleichszulage für diese Gebiete begründet?
Herr Minister Jost, die Höhe von 25 Euro haben Sie eben bereits genannt. Wie viel Hektar der gesamtwirtschaftlichen Fläche werden denn gefördert?
Herr Minister Jost, Sie haben meine Frage, wie viele Hektar das sind, eigentlich nicht beantwortet. Daher frage ich noch einmal: Wie viele Hektar - nicht wie viele Prozent, sondern wie viele Hektar - der gesamtwirtschaftlichen Fläche werden gefördert?
Warum wird die Förderung per Ausgleichszulage im Saarland ausfinanziert, während seit dem 01.01.2016 keine weiteren Mittel mehr für Betriebe, die auf ökologische Wirtschaftsweise umstellen wollen, zur Verfügung stehen?
Warum hat das Saarland im Bundesrat gegen die Anhebung des Umschichtungssatzes bezüglich der Umschichtung erste in zweite Säule von 4,5 auf 6 Prozent gestimmt?
Sie haben es teilweise schon angerissen. Mich würde trotzdem interessieren: Inwieweit ist die Ausstellung der Förderbescheide für beantragte Maßnahmen in der zweiten Säule und die Auszahlung dieser beschiedenen Gelder für die Jahre 2015 beziehungsweise 2016 erfolgt beziehungsweise nicht erfolgt?
Welche beantragten Maßnahmen der zweiten Säule für 2015 und 2016 wurden noch nicht beschieden beziehungsweise noch nicht ausgezahlt?
Herr Minister, Sie haben eben einige Gründe genannt, warum es zu Verzögerungen in der Verwaltung gekommen ist. Mich würde interessieren, bis wann das Problem letztendlich gelöst sein wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Einlassung von Herrn Theis möchte ich doch etwas
mehr zurück zur tatsächlichen Lage, wie es wirklich gewesen ist.
Am 24. Mai 2007 wurde das Projekt Meeresfischzucht beim Innenministerium angezeigt und es wurde von der dort zuständigen Fachabteilung völlig zu Recht als rechtswidrig eingestuft.
Von der hätte die damals zuständige Ministerin und heutige Ministerpräsidentin klar einschreiten müssen. Aber die Entscheidung der Errichtung war politisch gewollt. In Kenntnis der Rechtswidrigkeit hat die damalige Ministerin entschieden, entgegen dem Vorschlag der Kommunalaufsichtsbehörde nicht einzuschreiten
und stattdessen eine Gesetzesänderung zu veranlassen, die aus einem rechtswidrigen Vorhaben ein rechtmäßiges Vorhaben machen sollte. Damit trägt die heutige Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer auch die politische Verantwortung für diese fehlerhafte Entscheidung, und zwar unter Ignoranz der rechtlichen Voraussetzungen und wirtschaftlichen Risiken.
Ich habe vernommen, Kollege Theis, dass Sie die rechtliche Frage etwas anders werten. Aber die fehlende Wirtschaftlichkeit können Sie doch nicht ignorieren! Kolleginnen und Kollegen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen von einer einzigen Seite - Kollegin Schramm hat es angesprochen -, eine einzige Tabelle Wirtschaftlichkeitsberechnung, da kann ich nur sagen: Jede Pommesbude hat mehr Wirtschaftlichkeit!
Kolleginnen und Kollegen, kein einziges seriös betriebenes Unternehmen hätte auf der Basis einer solch dürftigen Grundlage eine so hohe Investition getätigt. Es war ja auch kein öffentlicher Zweck! Soweit ich zurückblicken kann, war Fischzucht und die Versorgung der Bevölkerung mit frischen Meeresfischen nie eine kommunale Aufgabe. Dass das Projekt Meeresfischzucht wirtschaftlich riskant war, war Annegret Kramp-Karrenbauer voll bewusst. Man muss sich doch die Frage stellen: Wenn kein Privater bereit ist, hier einzuspringen, mit einer Anteilsmehrheit einzusteigen und die Finanzierung zu regeln, macht das dann Sinn für eine Kommune, mit diesem Risiko? Die Entscheidung, das KSVG zu ändern, war ein bewusster Verzicht darauf, gegen das eindeutig als rechtswidrig qualifizierte kommunale Vorhaben der Meeresfischzucht vorzugehen.
Noch kurz zur Rolle der SaarLB in diesem Verfahren. Die SaarLB hat hier - für mich etwas zweifelhaft
- durchgesetzt, dass ihre Rolle zwar im Untersuchungsausschuss beleuchtet werden konnte, allerdings wurden nahezu alle relevanten Aussagen nur im nicht öffentlichen Teil getroffen. Im öffentlichen Teil der Zeugenvernehmung wurde fast stets die Aussage verweigert. Ob dies tatsächlich einer rechtlichen Bewertung standgehalten hätte, ist durchaus zweifelhaft. Vor allem war es unnötig, denn meiner Ansicht nach wurde dort nichts ausgesagt, was die Bevölkerung nicht hätte wissen dürfen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufarbeitung des Debakels um den Vierten Pavillon hat eine zentrale Erkenntnis zu Tage gefördert: Durch jahrelanges politisches Missmanagement wurde Geldverschwendung im zweistelligen Millionenbereich betrieben. Letztendlich müssen dafür die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen. Die Bevölkerung wurde über die tatsächliche Entwicklung des Projektes hinters Licht geführt.
Schon 2007 und 2008 ging es in die falsche Richtung, Kollege Hilberer hat darauf hingewiesen. Seinen Anfang nahm der eigentliche Skandal 2009 unter Kramp-Karrenbauer als damaliger Kulturministerin. Sie täuschte die Öffentlichkeit in Bezug auf die
Baukosten, indem sie diese auf 14,5 Millionen Euro bezifferte, wohl wissend, dass die Kosten wesentlich höher liegen. Wie wir alle inzwischen wissen, wurde diese Pressemitteilung von Annegret Kramp-Karrenbauer eigenhändig abgeändert.
Nun ist in der Öffentlichkeit oft der Eindruck entstanden, es habe umfangreiche Kostensteigerungen gegeben. In Wirklichkeit war aber bereits lange vor dem Spatenstich klar, dass es mindestens 20,1 Millionen werden. Offensichtlich waren sogar bereits 23 Millionen Euro beziffert, so wurde es unter anderem von Professor Kohl ausgesagt.
Auf jeden Fall handelt es sich bei den genannten 14,5 Millionen Euro um eine gezielte Täuschung seitens Annegret Kramp-Karrenbauer. Die Bevölkerung wurde systematisch hinters Licht geführt. Dies gilt im Übrigen auch für die Honorarerhöhungen, von denen sie angeblich nichts gewusst haben will. Am 09.03.2011 fand unstrittig eine Kuratoriumssitzung unter ihrer Leitung statt. Bei dieser Sitzung ging es darum, die Sanierung der Verwaltungsgebäude und der Modernen Galerie in das Kostenkonzept des Vierten Pavillons einzuplanen. Dadurch wurde eine europaweite Ausschreibung nötig.
Fünf Tage vorher fand eine Sitzung der Staatskanzlei mit Marx und Melcher statt. Beide sagen übereinstimmend aus, dass es dabei um die Projektsteuerungsverträge ging. Kein Wunder, dass es die Richter von Landgericht und Oberlandesgericht für unvorstellbar erachteten, dass Frau Kramp-Karrenbauer nicht über diese Vorgänge Bescheid gewusst haben soll.
Kommen wir zur Bauunterbrechung 2011. Kollege Hilberer hat ja von Phantombaumängeln gesprochen. Angeblicher Grund: Der Hochwasserschutz war unzureichend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, beauftragt war eine renommierte Firma aus Hamburg mit umfangreicher Hochwassererfahrung. Es war lediglich noch nicht die Pumpe bestellt und der Platz für die Lagerung des Dammbalkensystems war noch nicht zugewiesen. Daraus wurde dann ein angeblich unzureichender Hochwasserschutz konstruiert.
Zum angeblichen Grund „Barrierefreiheit nicht gewährleistet“. Der Landesbehindertenbeauftragte Gütlein hat hier klar ausgesagt, er sei eingebunden und zufrieden gewesen. Natürlich kann man immer mehr machen, aber ein Mangel lag definitiv nicht vor.
Zum angeblichen Grund „Brandschutz“. Die UBA war eingebunden, die Bauaufsicht hatte keine Bedenken. Es gibt ja durchaus in diesem Land Projekte mit Problemen beim Brandschutz, der Vierte Pavillon war jedoch keines davon.
Zum angeblichen Grund „Sicherheitskonzept“. Herausgestellt hat sich, dass das LKA eingebunden war. Möchte hier irgendjemand etwa unterstellen, das LKA hätte seine Arbeit nicht richtig gemacht?
Zum angeblichen Grund „Restaurationsatelier“. Es war nutzbar. Die Finanzierungslücke konnte nie dargelegt werden. Und selbst wenn, könnte sie nie der Grund für einen solch langen Baustopp sein.
Da stellt sich doch jedem die Frage, was der wirkliche Grund für den Baustopp war. War der Stillstand vielleicht nötig, um Ordnung in die Angelegenheiten des Kulturministeriums zu bringen? Kolleginnen und Kollegen, es gab keinen wirklichen Grund für einen längeren Baustopp, jedenfalls nicht in dieser Größenordnung für mehrere Jahre. Das Museum wäre längst fertig, und dies zu einem Preis, der nie wieder erreicht werden wird. Kollege Hilberer hat von einem riesengroßen Täuschungsmanöver gesprochen. Ich kann mich dem vollumfänglich anschließen.
Ich komme noch zur desolaten Aktenlage, die bei der Aufklärung zutage getreten ist. So gab es eine Vielzahl von Gesprächen, aber nur eine geringe Zahl von Gesprächsvermerken. Die Originalakten des Kulturministeriums waren teilweise neu geordnet worden, dadurch wurde ein Abgleich auf Vollständigkeit unmöglich gemacht. Auch in den Originaldokumenten fanden sich zum Teil nur Kopien von Dokumenten, deren Originalversion nicht aufgefunden werden konnte. So konnte der Bearbeiter nicht ermittelt werden. Frau Berg hat eben zu Recht von einer massiven Behinderung des Untersuchungsausschusses gesprochen.
Kolleginnen und Kollegen, eine solche lückenhafte und unprofessionelle Aktenführung kann nur zwei Gründe haben: a) vollkommene Unfähigkeit oder b) bewusste Nachlässigkeit.
Ich gehe davon aus, dass die Beamten des Kulturministeriums durchaus in der Lage sind, Akten vernünftig zu pflegen. Daher deutet für uns der Mangel an aussagekräftigen Dokumenten darauf hin, dass hier bewusst dafür gesorgt wurde, dass Vorgänge und Entscheidungen zum Vierten Pavillon nicht mehr nachvollziehbar sind.
Apropos Aufklärungsarbeit. Unter Toscani wurde dann schonungslose Aufklärung versprochen, es wurde ein Aufklärungsstab gegründet. Hat der überhaupt je getagt? Protokolle liegen jedenfalls nicht vor. Ein Aufklärungsstab ohne Aufklärung und ohne Protokolle. Hier kann ich mich leider nicht der Kollegin Berg anschließen, denn unter Commerçon wurde nicht wirklich besser gearbeitet, auch hier keine Aufklärung in der Sache.
Ich fasse zusammen. Frau Kramp-Karrenbauer hat die Bevölkerung über die wahren Kosten getäuscht.
Diese sind nicht, wie in der Öffentlichkeit dargestellt worden ist, explodiert, sondern waren frühzeitig bekannt. Die Kosten wurden jedoch vor der Wahl 2012 bewusst niedrig beziffert. So wurden das Parlament wie auch die Bevölkerung bewusst getäuscht.
Zweitens. Bei den angeblichen Baumängeln wurden aus Mücken Elefanten gemacht. Offensichtlich war der Stillstand notwendig, um Ordnung in die Angelegenheiten des Kulturministeriums zu bringen. Alle Probleme wurden von den Zeugen als lösbar definiert, nur die Umplanungen erforderten erhebliche Änderungen.
Drittens. Die lückenhafte Aktenführung deutet auf a) vollkommene Unfähigkeit oder b) bewusste Nachlässigkeit hin. Die lückenhafte Aktenführung ist die ideale Voraussetzung, um die Kenntnis von Missständen zu bestreiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für mich ist diese Plenarsitzung mein letzter Auftritt. Ihr alle hattet mehr als 100, vielleicht 200 Mal das Vergnügen, mir zuzuhören. Aber alle schönen Dinge gehen einmal zu Ende.
Ich erinnere mich noch sehr gut an meine Rede ganz zu Anfang, im Jahre 2012 zur Sportplanungskommission. Eigentlich war es gar kein Redemodul, aber die Stimmung im Plenum war etwas schläfrig geworden und es ist mir definitiv gelungen, diese Stimmung mit meiner erfrischenden Rede wieder aufzulockern.
Bis hin zu diesem Bericht zum Vierten Pavillon bin ich zwar nicht meiner ursprünglichen Partei, aber immerhin meinem Stil treu geblieben, wenn auch rhetorisch vielleicht etwas geschliffener. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser gemeinsames Vergnügen endet hier. Trotz oft hart geführter Kontroversen hege ich keinen Groll gegen niemanden. Ich hoffe, niemand hegt einen Groll gegen mich. Falls doch, so ist das natürlich ein Fehler. Ich finde es bezeichnend. Fünf Jahre ohne persönlichen Groll zeugen von einer schönen Arbeit. Fünf Jahre mit der einen oder anderen Tasse Kaffee an einer Tankstelle. Ich bedanke mich bei euch allen, wirklich bei allen, für die gemeinsame Zeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes. Im Einzelnen geht es um den § 28 Abs. 3 Satz 2 und 3. Derzeit besteht bei längerfristigen Observationen und beim Einsatz einer verdeckten Ermittlerin oder eines verdeckten Ermittlers die Möglichkeit, eine Anordnung durch richterlichen Beschluss für drei Monate zu erhalten.
Wenn diese drei Monate nicht ausreichend sind, kann ein Antrag auf weitere Observation beziehungsweise der Einsatz von verdeckten Ermittlern wieder mit richterlichem Beschluss beantragt werden. Reicht dies immer noch nicht aus, kann dies auch mehrmals wiederholt werden. Wenn Gefahr im Verzug ist, muss die Anordnung sogar nur von der Behördenleiterin oder dem Behördenleiter getroffen werden. Diese muss dann innerhalb von drei Tagen von einem Richter validiert werden.
Sie wollen nun die Frist für eine längerfristige Observation von drei auf sechs Monate anheben. Das Prozedere, mehrmals einen richterlichen Beschluss einholen zu müssen und alle drei Monate die weitere Überwachung einer Person begründen zu müssen, kann mühsam sein. Daher werden wir den Gesetzentwurf auch nicht ablehnen. Aber bei vollständiger Ausnutzung des derzeitigen Rechtsrahmens bestehen unserer Ansicht nach ja auch jetzt schon Möglichkeiten, eine längerfristige Observation einer Person durchführen zu können.
Sie begründen eine Verlängerung auf sechs Monate damit, dass der Zeitraum von drei Monaten für eine längerfristige Observation in Einzelfällen zu kurz bemessen sein kann, da sich Gefährder über einen längeren Zeitraum gesetzeskonform verhalten. Auch wir begleiten die derzeitige Sicherheitslage kritisch. Nach den Terroranschlägen in Nizza oder Berlin und der sich generell seit Monaten verschärfenden Sicherheitslage in der EU fordern wir deshalb schon seit längerer Zeit eine deutlich verbesserte Personal- und Sachausstattung der Polizeibehörden.
Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Sicherheitspolitik. Mit Aktionismus und martialischem Gehabe kommen wir nicht weiter. Stattdessen müssen wir die Polizei in Land und Bund nachhaltig stärken. Angesichts der aktuellen Sicherheitslage sind die Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten in der jüngeren Vergangenheit deutlich gestiegen. Die Saar-Polizei hat ihre Belastungsgrenze schon lange erreicht. Deshalb fordern wir schon seit Lan
gem von der Landesregierung, jährlich mindestens 110 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter einzustellen, um mehr Einsatzkräfte in der Fläche zu haben und damit das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Die Ausbildungsstellen für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter wurden zwar für 2016 und für dieses Jahr auf 110 Stellen aufgestockt. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage und aufgrund der Stellen, die nun zusätzlich für Videoüberwachung gebraucht werden, ist es aber fraglich, ob dies ausreichend ist. Tatsache ist nämlich, dass mit der Aufstockung auf 110 Ausbildungsstellen zurzeit lediglich der Stellenabbau der Jahre 2014 und 2015, als es 83 beziehungsweise 91 Neueinstellungen gab, kompensiert wird. Deshalb fordern wir nun, langfristig jährlich 120 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter einzustellen.
Aktuell ist eine verstärkte Videoüberwachung im Saarland geplant. Konkret sollen zunächst an der Johanniskirche zwei Videokameras installiert werden und später auf dem Bahnhofsvorplatz inklusive der Saarbahn-Haltestelle und Reichsstraße weitere Videokameras. Diese müssen aber überwacht werden, am besten von ausgebildeten Polizeibeamten. Jetzt soll die Dauer für die sehr personalintensive Observation erhöht werden. Wie viele Beamte braucht man denn für eine Observation über einen Zeitraum von sechs Monaten an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden am Tag? Kann das die saarländische Polizei überhaupt personell bewältigen? Das sind Fragen, die wir in der Anhörung im Innenausschuss stellen werden.
Was bedeutet denn konkret „Gefährder“? Was meinen Sie konkret mit Gefährderinnen und Gefährdern in der Gesetzesbegründung? Sind damit die sogenannten islamistischen Gefährder gemeint oder umfasst die Benennung beispielsweise auch Anti-AtomAktivisten, denn diese können auch als Gefährder definiert werden, wie eine Kleine Anfrage der DIE LINKE-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung im November 2016 aufzeigt.
Das Problem ist, dass es derzeit keine rechtsstaatliche Definition des Begriffs „Gefährder“ gibt. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz letzte Woche wurde auf Initiative von Baden-Württemberg angeregt, eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Definition des Begriffes eines Gefährders festzulegen. Es wäre deshalb gut, wenn es eine solche Definition schon geben würde, bevor der Begriff in die Begründung eines Gesetzentwurfs geschrieben wird.
Die Einstufung von Gefährdern erfolgt seitens der zuständigen Polizeibehörde. Als Gefährder bezeichnet die Polizei Personen, denen aufgrund ihrer extremistischen Gesinnung jederzeit erhebliche Straftaten, etwa Terroranschläge und Morde, zugetraut
werden. Legal definiert ist die Begrifflichkeit allerdings bislang nicht, wie ich bereits sagte. Sie gilt jedoch sowohl für Islamisten als auch für Rechts- und Linksextremisten. Islamistische Gefährder zu überwachen, bevor sie eine Straftat ausführen, ist sinnvoll. Die Frage ist, ob die drei Monate für die Observation ausreichend sind. Bei der Anhörung im Ausschuss werden uns die Anzuhörenden vermutlich diesbezüglich Informationen geben können.
Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, handwerklich hat der Gesetzentwurf unserer Meinung nach noch einige Makel, uns stellen sich vor allem noch einige Fragen dazu. Wenn wir diese in der Anhörung erörtern können und unsere Fragen zu dem Gesetzentwurf danach beantwortet sind, dann sehen wir weiter. Wir verwehren uns diesem Gesetzentwurf nicht, weil auch wir die derzeitige Sicherheitslage kritisch beobachten. Aber wir wollen die Anhörung im Ausschuss abwarten, um uns abschließend positionieren zu können. - Vielen Dank.
Ich wundere mich doch etwas, dass die SPD heute zu diesem wichtigen Thema keine Wortmeldung abgegeben hat. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! IMSI-Catcher, sogenannte Stille SMS und Funkzellenabfragen - die Vorredner haben es bereits angesprochen und erklärt, worum es geht. Die Strafverfolgungsbehörden haben dadurch im Rahmen von Ermittlungen die Möglichkeit, Mobilfunkdaten zu erfassen, Mobilfunkgeräte von Verdächtigen zu identifizieren beziehungsweise deren Standort festzustellen.
Kollege Hilberer hat es gesagt: Das Handy ist immer dabei, die Daten sind da. Das ermöglicht schon eine gute Identifizierung. Kollege Gläser ist auf die Strafverfolgungsinteressen in schwerwiegenden Fällen eingegangen. Die Handys ermöglichen natürlich durchaus eine Identifikation der Täter beispielsweise bei Einbrüchen. Wenn immer die gleiche Handynummer an Tatorten zu sehen ist, ist es schon möglich, Täter dadurch zu finden.
Allerdings - das muss man auch sagen - sind datenschutzrechtlich solche Techniken problematisch. Denn beim Einsatz werden auch Handynummern von unbeteiligten Bürgerinnen und Bürgern erfasst, wir haben es alle gelesen, 7,5 Millionen Datensätze in einem Jahr. Ich persönlich glaube, so viele Verbrecher können wir im Saarland gar nicht haben. Durch die vielen Zugriffe wird das Recht der Bürgerinnen und Bürgern auf informationelle Selbstbestimmung tangiert.
Herr Hilberer hat hier auch zu Recht die Frage gestellt, wo man diese Verfahren braucht und wo andere Verfahren genügen. Kolleginnen und Kollegen, wir halten es ebenfalls für wichtig, dass solche Einsätze transparent und überprüfbar bleiben, und um nicht mehr geht es bei diesem Gesetzentwurf. Daher halten wir die Forderung der PIRATEN-Fraktion, eine entsprechende Berichtspflicht des Ministeriums gegenüber dem Landtag gesetzlich zu verankern, für sinnvoll. Die Vergangenheit zeigt auch, dass aus Demokratien durchaus mal Diktaturen entstehen können. Man braucht nicht unbedingt in unsere Vergangenheit zu schauen, es reicht ein Blick in die Türkei, um zu sehen, wie schnell ein Überwachungsstaat entstehen kann.
Wenn man darüber nachdenkt, wird auch das Machtmissbrauchspotenzial von Überwachungsmaßnahmen deutlich. Zum Glück leben wir hier in einer funktionierenden Demokratie, und wir müssen alles dafür tun, dass es so bleibt. Wir werden dem Gesetzentwurf daher zustimmen.
Die Große Koalition hat ja eben klargemacht, dass sie es nicht für nötig hält, eine Berichtspflicht einzuführen. Daher haben wir GRÜNE uns notiert, dass wir uns in den nächsten Jahren im Ausschuss jeweils berichten lassen. Aber, Kollege Gläser, es ist nicht das Gleiche, einen Bericht im Ausschuss zu geben oder eine generelle Berichtspflicht gegenüber dem Parlament zu haben. Ich bitte daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung zum Gesetzentwurf der PIRATEN-Fraktion. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung verändert unsere Wirtschaft, unsere Bildung und die Art, wie wir arbeiten. Unser kompletter Alltag ist betroffen. Worum geht es beim Thema Freifunk frei und offen? Frei bedeutet, dass die Person, die
das WLAN benutzt, keine Gebühren zahlt. Offen bedeutet, dass es keine künstlichen Hürden gibt, um das Netz zu nutzen. Das heißt, man braucht kein Passwort und muss sich nicht registrieren.
Jeder von uns trägt mittlerweile einen Computer mit sich herum, zumindest ein Handy. Dort hat man oft keine Daten-Flatrate, sondern zum Beispiel einen Volumentarif. Wenn das aufgebraucht ist, ist man froh, wenn man irgendwo in der Stadt WLAN empfängt, um es im öffentlichen Raum nutzen zu können. Die Nachfrage nach einem solchen Angebot steigt ständig.
Kolleginnen und Kollegen, viele Menschen sind auch zuhause in der Lage, sich ein WLAN einzurichten. Auf die Fragen, wie man ein größeres Netzwerk einrichten kann und welche Hard- und Software dafür gebraucht wird, haben Freifunk-Initiativen in Deutschland eine Antwort. Das sind ehrenamtlich tätige und technikbegeisterte Menschen, die erklären können, wie solche Netzwerke funktionieren und wie man sie aufbauen kann. Dort kann jeder mithelfen, solche Netzwerke aufzubauen und somit Nachbarschaftsnetzwerke einzurichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Freifunk ist Ehrenamt, Ehrenamt ist wichtig.
Durch diese Initiativen entsteht Medienkompetenz, die immer wichtiger wird. Freie Internetzugänge sind in Zeiten der Digitalisierung von hoher Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger. Offene Internetzugänge dienen dem Allgemeinwohl. Freifunk-Initiativen leisten einen ehrenamtlichen Beitrag beim Ausbau des flächendeckenden und kostenlosen Internets to go.
Freifunk-Initiativen sind mehr als nur Provider. Gerade bei der Einrichtung und Verbreitung ihrer Netze verbreiten sie Wissen darüber, wie solche Netzwerke funktionieren und mit welcher Technik man sie betreiben kann. Abgesehen vom sozialen Engagement und mit der Einrichtung der Netze an vielen Orten erfüllen diese Vereine einen Katalogzweck der Abgabenordnung, nämlich die Förderung der Bildung. Auch fördern sie durch ihr Engagement die Medienkompetenz. Kolleginnen und Kollegen, wir sollten dieses ehrenamtliche Engagement anerkennen und würdigen. Dazu müssen wir diese Ehrenamtler fördern.
Die rechtlichen Hürden wurden bereits ausgeräumt. Die Störerhaftung ist glücklicherweise Geschichte. Der WLAN-Ausbau wird zurzeit auf allen Ebenen vorangetrieben, ob durch Fördermittel der EU oder durch rechtliche Schritte wie die Abschaffung der Störerhaftung. St. Wendel zum Beispiel unterhält in der Innenstadt fünf drahtlose Internetzugangspunkte
vom Schlossplatz über den Fruchtmarkt bis zur Stadt- und Kreisbibliothek. Im nächsten Jahr soll zudem im Freibad schnelles und kostenloses Surfen möglich sein. Die Kosten für das Projekt beliefen sich auf rund 1.200 Euro einmalig pro angeschafftem Hotspot und 25 Euro jährlich für Unterhaltskosten je Standort. Umgesetzt wird dies durch den Einsatz eines Internetdienstleisters als technischem Partner.
In der Altstadt von Saarlouis kann ebenfalls schon kostenlos gesurft werden. Initiator sind die Saarlouiser Stadtwerke, technischer Partner ist Intersaar GmbH. In Dillingen in der Stummstraße kann gesurft werden, auch in Saarbrücken und anderen Standorten. Ich glaube, jeder Abgeordnete hier im Raum kennt einen Standort in seiner Gegend, wo es inzwischen eine Möglichkeit gibt.
Freifunk-Initiativen, die das nicht gewerblich machen, sind aber auf Spenden angewiesen. Deshalb ist das geltende Recht für sie im Moment leider ärgerlich, denn für die Spender ist es derzeit nicht attraktiv, weil die Spende nicht steuerlich abgesetzt werden kann. Zurzeit haben vereinsgemäß organisierte Anbieter von kostenlosen öffentlichen WLANNetzen das Problem, dass sie von den meisten Finanzämtern nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Deshalb ist die derzeitige Rechtslage diesbezüglich nicht mehr zeitgemäß. Sie muss den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen und entsprechend angepasst werden.
Kolleginnen und Kollegen, die PIRATEN möchten, dass die Gemeinnützigkeit von Freifunk-Vereinen anerkannt wird und in die Abgabenordnung aufgenommen wird. Das ist ein Vorhaben, das Unterstützung verdient und umgesetzt werden sollte, wie wir finden. An dieser Stelle freue ich mich, dass die Große Koalition den Antrag zumindest nicht ablehnt, sondern in den Ausschuss überweisen will.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch darum bitten, dass es nicht eine Erste-Klasse-Beerdigung in den Ausschuss wird, sondern dass er dort wirklich behandelt wird, anders als bei manchen Anträgen in der Vergangenheit. Ich bitte darum, das Thema wirklich zu diskutieren. Das ist eine wichtige Sache, für die wir alle stimmen sollten. - Ich bitte um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist Mündigkeit gleichbedeutend mit Volljährigkeit? Dieser Frage sind wir im Vorfeld dieses Plenums nachgegangen und zu einem klaren Ergebnis gekommen: Nein. Mündigkeit wird definiert als Reife oder Verantwortungsbewusstsein. Mündige Bürgerinnen und Bürger sind jene Menschen, die reif genug sind, mit sich, der Gesellschaft und ihrer Umwelt verantwortungsbewusst umzugehen.
Diese Befähigung wird in Deutschland nicht automatisch an die Volljährigkeit geknüpft. Ich möchte Ihnen einige Beispiele aufzeigen. Autofahren: Seit einigen Jahren dürfen Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung Auto fahren. Strafmündigkeit: Im StGB ist geregelt, dass ein Mensch mit 14 Jahren strafrechtlich für seine Handlungen und Taten zur Verantwortung gezogen werden kann. Religionsmündigkeit: Mit 14 Jahren steht einem Kind in Deutschland die volle
Entscheidung darüber zu, zu welcher Religion es sich bekennen möchte. Parteieintritt: Das Mindestalter, um in Deutschland in eine Partei einzutreten, wird von den Parteien selbst festgelegt. In den relevanten Parteien Deutschlands beträgt das Mindestalter 14 bis 16 Jahre. Sie sehen, in unserer Gesellschaft bedeutet die Mündigkeit eines Menschen nicht automatisch Volljährigkeit.
Nun frage ich Sie: Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Mensch in diesem Alter unter anderem reif genug ist, sich politisch zu engagieren, wieso nehmen wir dann nicht selbstverständlich an, dass er auch eigenständig politische Entscheidungen treffen kann? Warum beziehen wir Kinder und Jugendliche nicht stärker ein? Schließlich sind ihre Rechte auf Beteiligung und Mitgestaltung national wie international gesetzlich verankert, zum Beispiel in der UNKinderrechtskonvention, dem Achten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Unser Antrag heute zielt daher auf eine Stärkung der Kinder- und Jugendrechte ab. Wir finden, das Wahlalter muss bei Kommunal- und Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden. Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter. Die Zahl junger Menschen ist dagegen stetig am Sinken. Um ihre Interessen vertreten zu können, muss man ihnen auch die Möglichkeit geben, über die Zusammensetzung der politischen Gremien mitzuentscheiden. Zu viele von ihnen, nämlich 71 Prozent, bringen der Politik und ihren Vertretern kein Vertrauen mehr entgegen, so die Ergebnisse der im Jahr 2016 durchgeführten europaweiten Jugendstudie Generation What, an der 160.000 junge Menschen zwischen 18 und 34 Jahren teilgenommen haben. Trotz dieser Politikverdrossenheit können sich aber 42 Prozent der Jugendlichen durchaus vorstellen, sich politisch zu engagieren. Dass sie gewillt und bereit sind, sich einzubringen und ihre Interessen engagiert zu vertreten, hat auch die von uns GRÜNEN beantragte Anhörung der Verbände und Organisationen im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Sommer letzten Jahres bewiesen. Diese Bereitschaft muss von der Politik gefördert und unterstützt werden.
Die Idee ist zugegebenermaßen nicht neu, andere Bundesländer machen es uns seit Jahren vor. Brandenburg hat bereits im Jahr 2011 das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 abgesenkt, Schleswig-Holstein zog 2013 nach. In Hamburg dürfen Jugendliche seit 2013 ab 16 Jahren sowohl an Bürgerschafts- als auch an Bezirksversammlungswahlen teilnehmen. Auch Bremen lässt schon seit 2011 Wahlen für Bürgerschaft und Stadtbürgerschaft ab 16 Jahren zu.
Bundesländer, in denen man an Kommunalwahlen teilnehmen kann, auch wenn man noch nicht volljährig ist, sind Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vor
pommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Ich glaube, es wäre schneller gegangen, wenn ich die aufgezählt hätte, in denen es nicht der Fall ist, zum Beispiel das Saarland. Wir würden uns wünschen, dass das Saarland diesem Beispiel folgt.
Was wir auf Landes- und Kommunalebene fordern, muss unserer Meinung nach konsequenterweise auch für Bundestagswahlen gelten. Wir stehen nämlich für eine Einbeziehung von jungen Menschen auf allen Ebenen der Demokratie. Eine weitere Forderung von uns ist die niedrigschwellige und jugendgerechte Beteiligung junger Menschen bei Entscheidungen in ihren Kommunen. Dort haben sie ihren Lebensmittelpunkt. Dort sollen sie auch gefragt werden, wenn es um ihre Belange geht. Bisher findet sich im KSVG lediglich der § 49a, demzufolge die Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen können. Das genügt uns nicht. Wir wollen, dass daraus eine Soll-Vorschrift, wenn nicht sogar eine Muss-Vorschrift wird. Was die praktische Umsetzung betrifft, müssen die Gemeinden verbindlich dazu angehalten werden, Jugendbeiräte einzurichten. Bisher sieht das KSVG lediglich vor, dass Gremien eingerichtet werden können. Wir wollen, dass Jugendliche bei Themen, die sie betreffen, nicht nur scheinpartizipieren oder vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern dass sie auf Augenhöhe mit den Erwachsenen diskutieren können und ernst genommen werden.
Dies gilt auch für den Bereich Schule. Hier spielt sich zum großen Teil der Alltag der Kinder und Jugendlichen ab. Warum sollen sie also nicht auch die Möglichkeit bekommen, ihr Umfeld aktiv mitzugestalten? Das Schulmitbestimmungsgesetz sieht ihre Einbeziehung zwar vor, sie ist aber bewusst nicht konkret und verbindlich genug formuliert. Eine Möglichkeit der Einbeziehung wäre zum Beispiel, die Schülerinnen und Schüler ihrem Alter entsprechend an der Gestaltung der Schulordnung zu beteiligen. Eine weitere wäre die Einführung von Klassenräten. Das Mindeste muss aber sein, die Schülerinnen und Schüler überhaupt einmal umfassend über die Beteiligungsrechte zu informieren, beispielsweise im Politikunterricht.
Meine Damen und Herren, aus Sicht der Wissenschaft brauchen Kinder und Jugendliche Beteiligung für ihre Entwicklung. Das stärkt ihr Verantwortungsbewusstsein, ihre Selbstständigkeit und ihre Gemeinschaftsfähigkeit. Demokratie lernt nur, wer sie auch lebt.
Ich möchte an dieser Stelle noch ganz kurz auf eine Besuchergruppe zu sprechen kommen, mit der wir
gemeinsam hier im Plenum standen. Es gab die Frage einer Schülerin, was mit dem Wahlrecht ab 16 sei. Da haben wir festgestellt, dass eigentlich große Einigkeit besteht, das wir dass alle befürworten. Dann haben wir gemerkt, dass die CDU fehlt. Und daran liegt es, hier wird blockiert. Ich bitte Sie, diese Blockadehaltung zu überdenken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, ich habe mich auch noch einmal zu Wort gemeldet, um hier etwas klarzustellen, was mir an der Argumentation von Frau Bachmann doch etwas komisch vorkommt. Die Position der CDU ist ja irgendwo klar, aber wenn man eine Beteiligung auf kommunaler Ebene als Experiment bezeichnet, kommen mir doch einige Fragen.
Ein Experiment - Sie sagen, klar reden, deutlich reden -, ich übersetze es einmal für Sie. Frau Kollegin
Eder-Hippler bemüht hier immer die Sendung mit der Maus. Machen wir einmal die Sendung mit der Maus für Minister an dieser Stelle. Ein Experiment ist zumindest einmal etwas Neues. Ich habe Ihnen das eben vorgelesen oder vorgetragen, welche Bundesländer bereits ein Wahlrecht ab 16 auch auf kommunaler Ebene haben. Dann stellen Sie fest, das sind mehr als die, die es nicht haben. Daher kann das hier kein Experiment sein. Das an dieser Stelle zur Klarstellung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen gemeinsamen Antrag vorgelegt, der zum Ziel hat, den Landesseniorenbeirat neu zusammenzusetzen, die bisherige Arbeit weiterzuentwickeln, um insgesamt in Zukunft eine effizientere Arbeit zu gewährleisten.
Wie sieht die Zukunft der Bevölkerungsentwicklung aus? Wir Saarländer werden immer älter. Unsere Lebenserwartung steigt bei einer gleichzeitig relativ geringen Geburtenquote. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung kam im Jahr 2011 zu dem Ergebnis, dass bis 2030 jeder Zweite älter als 51,5 Jahre sein wird. Zum Vergleich: 2009 lag dieses sogenannte Medianalter noch bei 46 Jahren. Darüber hinaus werden fast 10 Prozent der Bevölkerung im Saarland über 80 Jahre alt sein. Das bedeutet, dass bei einer zunehmenden Alterung der Bevölkerung auch die Gruppe der Seniorinnen und Senioren, deren Bedürfnisse und Interessen ebenso einer zunehmenden Beachtung und Interessenvertretung bedür
fen. Insofern ist die Einrichtung eines Seniorenbeirats, der die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Politik für ältere Menschen berät, eine sinnvolle und wichtige Einrichtung.
Es muss unser Ziel sein, die Teilhabe älterer Menschen am sozialen Leben zu fördern, die Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden zu gewährleisten und vor allem das Miteinander der Generationen zu organisieren. Dazu kann der Seniorenbeirat einen wichtigen, um nicht zu sagen unverzichtbaren Beitrag leisten, insbesondere dann, wenn es um ganz lebenspraktische Angelegenheiten und Themen geht wie Wohnen im Alter, die Gestaltung von altersgerechten Freizeitaktivitäten, Mobilität im Alter oder auch wenn es um das Thema Alter und Pflege geht.
Der Seniorenbeirat muss sich deshalb aus engagierten Interessenvertretern zusammensetzen, die aufgrund ihres Alters und der Lebens- und Berufserfahrung Kompetenzen und Wissen mitbringen, die für die Seniorenarbeit hilfreich und nützlich sind. Das sollen sowohl ehrenamtliche als auch hauptamtliche Mitarbeiter sein. Er muss aber auch in seiner Zusammensetzung neben der Repräsentanz von Sozialverbänden, Kranken- und Rentenversicherungen und kommunalen Beiräten auch eine Größe haben, die eine effiziente Arbeit gewährleistet.
Der Landesseniorenbeirat wurde bereits im Jahre 1997 durch die damalige Landesregierung ins Leben gerufen. Mitglieder waren die kommunalen Seniorenbeiräte sowie Institutionen und Verbände, die seniorenpolitische Interessen wahrnehmen und vertreten. Die Ziele der Arbeit des Landesseniorenbeirates sind bis heute, die Anliegen älterer Menschen zu formulieren und nach außen zu tragen, ihre Partizipation am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten und ihre Berücksichtigung und Einbeziehung bei politischen Entscheidungsprozessen sicherzustellen. Dementsprechend gestalten sich auch die Aufgaben des Landesseniorenbeirats. Er steht dem Landtag und der Landesregierung in generellen Fragen der Politik für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Rat und Tat zur Seite. Er spricht Empfehlungen aus, fördert die Zusammenarbeit von Verbänden, Institutionen und Behörden und ist vor dem Erlass von Gesetzen und Verordnungen, die Seniorinnen und Senioren betreffen, zu hören.
Bisher sind die kommunalen Beiräte immer auch automatisch Mitglied im Landesseniorenbeirat gewesen. Da ihre Anzahl aber stetig ansteigt, wächst auch die Mitgliederzahl im Seniorenbeirat, was dazu führt, dass ein zu großes Gremium entsteht, das nicht mehr arbeitsfähig ist. Deshalb soll die Zahl der Vertreter im Seniorenbeirat auf maximal 21 Personen begrenzt werden, wie es heute im gemeinsamen Antrag vorgeschlagen wird. Im Wesentlichen bedeutet das, dass die Landesarbeitsgemeinschaft
kommunaler Seniorenbeiräte - im Oktober 2013 gegründet - insgesamt sieben Vertreter zusätzlich zum Vorsitzenden in den Landesseniorenbeirat entsendet und dabei eine entsprechende Verteilung in Bezug auf die Landkreise, den Regionalverband und die Städte und Gemeinden sicherstellt. Neu hinzu kommen ein Beauftragter für Seniorensicherheit und ein Vertreter der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe.
Wir GRÜNEN begrüßen diese neue Zusammensetzung als eine gute und praktikable Neuregelung, da sie zeitgemäß ist und die Arbeit des Seniorenbeirats effizienter macht. Die Neuregelung ist auch vom Verfahren her zu begrüßen, sie ist mit allen Beteiligten abgestimmt worden, um einen möglichst großen Konsens zu erzielen. Dafür möchte ich der Kollegin Heib noch ausdrücklich danken.
Anschließend möchte ich mich auch noch für die Arbeit des Seniorenbeirates ganz herzlich bedanken. Durch Ihre Arbeit wird die ältere Generation im Saarland hervorragend vertreten und erhält qualifizierte Hilfe und Unterstützung. Seien Sie versichert, dass Sie mit seniorenpolitischen Anliegen bei uns GRÜNEN immer ein offenes Ohr finden werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung einer Infrastrukturabgabe hat von Anfang an für viel Streit gesorgt. Wir alle erinnern uns noch an den
Satz von Frau Merkel: „Mit mir wird es keine PkwMaut geben.“ - Wir wissen alle, Merkel hat ihr Wort gebrochen und die SPD hat auch nachgegeben. Die EU-Kommission bewertete die Pläne als Diskriminierung und leitete im Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Im November 2016 wurde das durch den gefundenen Kompromiss zunächst gestoppt. Professor Bierbaum ist eben bereits darauf eingegangen. Das letzte Wort dürfte hier noch nicht gesprochen sein.
Was macht die saarländische Landesregierung, getragen von CDU und SPD, beim Thema Maut? Auch das hat Professor Bierbaum eben schon angesprochen. Am 22.04., einem Mittwoch, hat das Saarland der Anrufung des Vermittlungsausschusses im Verkehrsausschuss zugestimmt. Einen Tag später, am Donnerstag, den 23.04., hat das Saarland den gleichen Antrag im Finanzausschuss abgelehnt.
Zwei Wochen später hat das Saarland sich dann bei der Frage, ob ein Vermittlungsausschuss angerufen werden soll, enthalten. Wir haben also das ganze Spektrum. Jetzt kündigt die Ministerpräsidentin im Wahlkampf an, gegen die Maut zu stimmen. Das Gegenteil davon haben Sie in der Vergangenheit getan. Das zeigt im Übrigen auch der Antrag der Koalition. Dort steht, dass die Landesregierung aufgefordert wird, nicht zuzustimmen. Sie lassen hier bewusst Spielraum für eine Enthaltung.
Kolleginnen und Kollegen, so kann man doch mit einem solch wichtigen Thema nicht umgehen. Das können Sie den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermitteln.
Da kommt so ein Vollhorst aus Bayern daher und bringt Merkel und die komplette CDU, die komplette SPD und dann auch das Saarland dazu, gegen jeden Verstand nach seiner Pfeife zu tanzen. Die Bürgerinnen und Bürger hingegen haben längst begriffen, dass wir eine Maut überhaupt nicht brauchen. Das ist ein bürokratisches Monster, das für den Bund keine Mehreinnahmen bringt, dafür aber Gewinneinbußen für Gastronomie und den Handel, vor allem in unserer Grenzregion. Die Bürgerinnen und Bürger aus Frankreich und Luxemburg werden es sich zweimal überlegen, ob sie ins Saarland fahren, wenn sie dafür eine Eintrittsgebühr bezahlen müssen. Nach Angaben der IHK und des Einzelhandelsverbands - darauf hat Herr Professor Bierbaum bereits hingewiesen - generieren Besucherinnen und Besucher aus Frankreich in Saarbrücken etwa ein Drittel der Umsätze in Gastronomie und Handel.
Frankreich hat grenznahe Autobahnabschnitte von der Maut befreit. Die sind cleverer als wir. Im Übrigen drohen Klagen, wenn Bundestag und Bundesrat
erneut grünes Licht für die Maut geben. Die Niederlande und Österreich haben das bereits angekündigt, Tschechien könnte folgen. Am 25. Januar treffen sich Österreich, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Belgien, Dänemark, Polen, Tschechien sowie Ungarn, die Slowakei und Slowenien, um möglicherweise eine Allianz gegen den deutschen Maut-Unsinn zu schmieden. Wie das ausgehen wird, ist unklar. Klar ist aber jedenfalls: Unsere Nachbarn sind nicht gerade glücklich mit den Maut-Plänen. Gerade in der jetzigen Situation sollten wir aber alles dafür tun, Europa zu einen, es nicht zu spalten.
Diejenigen von uns, die Mitglied im Interregionalen Parlamentarierrat sind, haben bereits den Unmut der Nachbarländer zu spüren bekommen. Zunächst konnten wir die noch beruhigen nach dem Motto: Wir sind ja gegen die Maut, und außerdem soll es Ausnahmen für Grenzregionen geben. - Pustekuchen! Das Saarland ist, wie wir gesehen haben, eben nicht vollumfänglich gegen die Maut. Das Saarland fährt hier vielmehr einen Zickzackkurs.
Die Kompromisse zur Infrastrukturabgabe haben, das bezweifelt niemand ernsthaft, einen negativen Effekt auf das Nettoeinkommen des Vignettensystems. Hierzu hat die Bundestagsfraktion der GRÜNEN eine Studie in Auftrag gegeben. Die beauftragten Experten vom Forum Ökologisch Soziale Marktwirtschaft, kurz FÖS, kommen zu dem Schluss, dass die Förderung der Emissionsklasse Euro 6 je nach Ausgestaltung zu jährlichen Mindereinnahmen von bis zu 100 Millionen Euro führt. Darüber hinaus zeigt die Studie, dass die fortwährende Erneuerung der Pkw-Flotte einen stetigen Rückgang der Einnahmen mit sich bringt. Bereits jetzt wird nämlich der Standard Euro 6 von 95 Prozent aller Neufahrzeuge erfüllt. Es wird also etwas gefördert, was ohnehin der Fall ist. Wer kauft sich denn extra ein neues Auto, wenn er so im Jahr 50 Euro sparen kann? Das Resultat, liebe Kolleginnen und Kollegen, bezeichnet man gemeinhin als Mitnahmeeffekt. Zudem entlastet die geplante Obergrenze besonders umweltschädliche Fahrzeuge, für Elektrofahrzeuge hingegen ändert die Infrastrukturabgabe de facto nichts.
Die Studie kommt zum klaren Schluss, dass die von Dobrindt als Plus genannten 500 Millionen Euro schon lange nicht mehr zu halten sind. Der ADAC hatte ja auch lediglich 260 Millionen Euro errechnet wohlgemerkt: vor den Anpassungen. Schäuble befürchtet mittlerweile mittelfristig ein Minus bei der Maut; bereits für 2020 rechnen seine Beamten mit einem Minus. Dobrindts Haus weist diese Berichte einfach als falsch zurück, auf die Argumente geht man aber mit keinem Wort ein.
Ich fasse zusammen: Die Maut ist ein bürokratisches Monster, sie bringt niemandem etwas, weder
finanziell noch ökologisch. Sie führt zu hohen Einnahmeverlusten in Gastronomie und Einzelhandel in den Grenzregionen, es drohen ein Imageschaden und Klagen aus dem Ausland. Kolleginnen und Kollegen, der einzige Grund, an diesem Wahnsinn weiterhin festzuhalten, ist der drohende Gesichtsverlust derjenigen, die sich von Anfang an vehement für die Einführung eingesetzt haben, allen voran vom Bayerischen Horst.
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich erstens - auf Bundesebene gegen die Einführung der Pkw-Maut einzusetzen, sich nicht nur zu enthalten, sondern sich klar dagegen zu positionieren. Sollte dieser Unsinn schon nicht zu verhindern sein, so muss es - zweitens - als Minimalkonsens für Grenzregionen eine Freistellung von der Abgabepflicht geben. Drittens soll sich die Landesregierung für eine Ausweitung der Lkw-Maut auch auf Fahrzeuge ab 3,5 t einsetzen, denn durch den Schwerlastverkehr werden die Straßen und die Umwelt deutlich mehr belastet als durch Pkws. Das ist übrigens auch eine Forderung des Umweltbundesamtes.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Den Antrag der LINKEN werden wir ebenfalls unterstützen. Zum Antrag der Koalitionsfraktionen: Da bin ich auf Ihre Vorstellungen gespannt.
Sollten Sie aus dem Nicht-Zustimmen ein Ablehnen machen, könnten wir auch Ihren Antrag unterstützen. Andernfalls bleibt Ihr Antrag ein Antrag mit Hintertür, und einem solchen Antrag können wir nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Das ist ja -
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Er findet sich ebenfalls in der saarländischen Verfassung wieder, wodurch ihm ein hoher Stellenwert zugesprochen wird. In Artikel 59 a heißt es, dass Tiere „als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt" werden müssen. Doch sowohl auf der rechtlichen Ebene als auch bei der praktischen Umsetzung gibt es Missstände und Schwachstellen. Die Rechte - und hier sind insbesondere die Bundesrechte gemeint - müssen so gestärkt werden, dass sie allen Tieren in unserem Land ein artgerechtes Leben ermöglichen und unnötiges Leid verhindern. Dafür setzen wir GRÜNE uns auf allen Ebenen ein. Die Umsetzung und Kontrolle kann nur dann gelingen, wenn sowohl die staatlichen Tierschutzbeauftragten als auch die amtlichen Kontrollbehörden und mitwirkungsbefugten Tierschutzorganisationen mit ausreichenden Kapazitäten und rechtlichen Mitteln ausgestattet werden.
Vor diesem Hintergrund haben wir GRÜNE im Saarland im Jahr 2011 das Verbandsklagerecht eingeführt, durch das anerkannte Tierschutzvereine, -verbände und -stiftungen in die Lage versetzt wurden, die Rechte von Tieren zu wahren. - Bitte schön, Frau Kolb, Sie möchten eine Zwischenfrage stellen.
Abg. Kolb (SPD) mit einer Zwischenfrage: Stimmen Sie mir zu, dass es nicht 2011 die GRÜNEN waren, die das Verbandsklagerecht im Saarland eingeführt haben, sondern dass es im Jahr 2013 die Große Koalition war?
Ich lese es gerne nochmal nach. Vielleicht erinnere ich mich falsch.- Alle nicken, Sie scheinen nicht ganz Unrecht zu haben.
2011 war ich noch nicht im Parlament.
Gut, vielen Dank. Wie dem auch sei, jedenfalls war es sicherlich nichts Schlechtes. Seither können behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüft oder sogar gestoppt werden, wenn Verstöße gegen die Tierschutzrechte nachgewiesen werden. Wir sehen jedoch häufig das Problem der geringen Personalkapazität bei den Verbänden. Die Aufgabe der saarländischen Amtsveterinäre ist vielseitig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen oft vor anspruchsvollen zeitaufwändigen Herausforderungen. Gemäß dem Bundestierschutzgesetz gibt es eine Staffelung von Maßnahmen beginnend von direkten Anordnungen bis hin zum Tierhalteverbot. Es liegt im Ermessen der Behörde, diese Mittel anzuwenden, wobei immer das mildeste Mittel herangezogen werden muss. Bis zu einem Verbot der Tierhaltung müssen wirklich gravierende Mängel vorliegen.
Anfang Oktober 2016 wurde uns im Umweltausschuss vom Fall eines Rinderhalters berichtet, dessen Unzuverlässigkeit in der Tierhaltung seit 2005 immer wieder auffällig wurde. Kollegin Kolb und Kollege Georgi haben das schon angesprochen. Nach langjährigem Hin und Her konnten ihm erst 2016 die Tiere abgenommen werden. Ein Verbot ist für einen Rinderhalter, der davon seinen Lebensunterhalt bestreitet, natürlich ein erheblicher Eingriff, der gut begründet sein muss, damit das Verbot auch vor Gericht Bestand hat. Selbst danach hat der Tierhalter die Möglichkeit, den Antrag auf Tierhalteverbot rückgängig zu machen, sofern Gründe für das Verbot nicht mehr vorliegen. Das erfordert zwangsläufig, dass sich die Behörde gut mit dem Fall befassen und nach Anordnungen immer überprüfen muss, ob diese umgesetzt wurden. Die Tierschutzbehörde sollte bei nicht artgerechter Haltung von Tieren mit Nachdruck eingreifen, doch dazu benötigt sie Personal. Die Antwort auf eine PIRATEN-Anfrage zur Situation der Veterinärämter lieferte zwar keine konkreten Hinweise auf einen Personalmangel, aber die Antwort zeigt einen hohen Krankenstand, 9,2 Prozent im Jahr 2015 und 11,9 Prozent im Jahr 2016, während im Bundesdurchschnitt der Krankenstand gerade bei 4,4 Prozent im Jahr 2016 liegt. Daraus
lässt sich zumindest vermuten, dass die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht hoch ist.
Der heute vorliegende Antrag fordert zum einen die Schaffung einer halben Stelle für einen Tierschutzinspektor im Landesamt für Verbraucherschutz in Saarbrücken, der die dort beschäftigten Amtsveterinäre entlastet. Zum anderen fordert der Antrag für den Tierschutzinspektor die Möglichkeit, Sachkundenachweise gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes zu erlangen sowie an Fort- und Weiterbildungsseminaren teilzunehmen. § 11 des Tierschutzgesetzes schreibt vor, dass gewerbliche Tierhaltungen eine Genehmigung durch die Behörde benötigen. Die Genehmigung erhält nur, wer sicherstellen kann, dass die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. In der Regel sind Tierschutzinspektoren ehrenamtlich tätig, eine Ausbildung gibt es nicht. Sie können jedoch nach Schulungen und Fortbildungen durchaus helfen, Missstände aufzudecken. Ein Sachkundenachweis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes könnte die Behörden in den eben beschriebenen Bereichen unterstützen. In anderen Bundesländern sind Tierschutzinspektoren häufig direkt an eine Tierschutzorganisation angegliedert. Dabei ist es nicht möglich, Tierschutzinspektoren hoheitliche Befugnisse zu verleihen, da eine solche Kompetenz juristisch nicht umsetzbar ist. Doch selbst wenn die hoheitlichen Befugnisse fehlen, kann, wie gesagt, ein Tierschutzinspektor zumindest Kontrollen durchführen und auf mangelhafte Umstände hinweisen. Das EU-Parlament hat sich bereits 2012 dafür ausgesprochen, bestehende Tierschutzgesetze zum Wohlbefinden der Tiere besser durchzusetzen. Dafür solle gründlicher kontrolliert und Verstöße sollten bestraft werden. Es sprach sich in dem Zuge auch dafür aus, zur Überprüfung der geltenden Gesetze verstärkt Tierschutzinspektoren einzusetzen.
Wir sehen den Antrag der PIRATEN vor diesem Hintergrund als sinnvoll an, auch wenn ein Tierschutzinspektor einen Tierarzt nicht ersetzt und keine Entschuldigung für knappes Personal sein darf. Wir werden dem Antrag zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anhörung hat zu einigen Verbesserungen geführt. Beispielsweise wurden die Teilhaberechte des Senats gestärkt, insbesondere im Bereich der Struktur- und Entwicklungsplanung und in Fragen der Finanz- und Haushaltsverwaltung. Das ist zu begrüßen.
Wir begrüßen auch die Verbesserungen in den Abänderungsanträgen einschließlich unseres eigenen, die eine Stärkung des Senats bei der Wahl des UniPräsidenten bewirken. Kollege Schmitt ist eben umfangreich auf die Übergangsregelung eingegangen. In Zukunft hat nun der Senat bei der Wahl des UniPräsidenten das letzte Wort. Wir waren ja von Anfang an dafür, den Senat zu stärken und dadurch dem Kandidaten den Vorzug zu geben, der von den Studierenden gewünscht wird.
Um die Mitbestimmung der Studierenden darüber hinaus zu stärken, wollen wir die Öffnung des Amtes des Vizepräsidenten, so wie es beispielsweise in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist.
Unsere Hochschulen sind international. Sie belegen im Bereich der Kooperationen Spitzenplätze. Das muss auch so bleiben. Den Internationalitätsan
spruch haben wir in unserem Abänderungsantrag daher stark betont.
Dass eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit der Neuregelung auch für die HTW gesetzlich untermauert wird, unterstützen wir sehr. Wir fordern darüber hinaus, dass die Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Hochschulrats, Senats, Erweiterten Präsidiums, der Fakultätsräte und deren Ausschüssen teilnimmt.
Wir begrüßen die zusätzlichen Handlungsoptionen im Bereich der Nachwuchsförderung und die Verbesserungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Juniorprofessur im Rahmen des sogenannten Tenure Track.
Kritisch sehen wir aber, dass eine Verlängerung von Dienstverhältnissen zur Betreuung eines Kindes von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt wurde. Wir hätten die Regelung von zwei Jahren pro Kind im ursprünglichen Gesetzentwurf gerne beibehalten, um vor allem Alleinerziehende nicht in eine missliche Situation zu bringen.
Wir fordern außerdem, dass jungen Wissenschaftlern eine angemessene Zeit zur Verfolgung ihrer Promotion gewährleistet wird: drei Viertel statt ein Drittel wie im Gesetz vorgesehen. Wie oft kommt es vor, dass sie vor allem für die Forschungsinteressen ihres Instituts herhalten müssen und letztlich keine Zeit haben, um ihre eigene Arbeit in der vorgesehenen Zeit abzuschließen?
Wir fordern außerdem, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse mindestens der benötigten Zeit zur Erlangung des zugrunde gelegten Qualifizierungsziels entsprechen.
Was wir ganz klar kritisieren und in unserem Abänderungsantrag auch herausgestellt haben, ist die schlechte Finanzausstattung der Hochschulen, die sie immer mehr in eine Abwärtsspirale zwingt. Ein sechsstelliger Betrag ist an dieser Stelle ganz klar zu loben, Herr Schmitt, keine Frage. Aber wie wir letzte Woche lesen konnten, fehlen der Hochschule pro Jahr summa summarum 7,5 Millionen Euro. Der Grund für diese Haushaltslücke liegt zum Großteil in den Tarifkostensteigerungen. Das Land übernimmt nur Steigerungen oberhalb von 2,5 Prozent. Der eigentliche Batzen liegt aber darunter, er beträgt pro Jahr 3 bis 4 Millionen Euro, die von der Hochschule getragen werden müssen. Wir fordern daher schon lange, dass Energie- und vor allem die Tarifkostensteigerungen übernommen werden. Wir haben diese Forderung in unseren Abänderungsantrag geschrieben.
Es ist toll, dass die Saar-Uni Teil der Exzellenzinitiative ist, damit die Spitzenforschung weiter vorangebracht wird und sie dem Wissenschaftsstandort Deutschland einen guten Ruf verleiht. Aber mit dem
Gewinn eines millionenschweren Exzellenzclusters ist auch verbunden, dass die Hochschulen ein erfolgreiches Projekt fortführen. Dadurch ergeben sich hohe finanzielle Verpflichtungen, mit denen die Saar-Uni -
Ich hoffe, die Erleuchtung kommt dennoch. - Dadurch ergeben sich hohe finanzielle Verpflichtungen, mit denen die Saar-Uni alleingelassen wird. Nach Schätzungen des Präsidiums belaufen sich die Kosten aus der vergangenen Runde der Exzellenzinitiative auf 2 Millionen Euro pro Jahr. Letzte Woche konnten wir uns im Ausschuss ein Bild von der neu gegründeten Kooperation zwischen dem CISPA und Standford machen. Ein Leuchtturmprojekt - keine Frage. Aber eben auch ein Projekt mit Folgekosten. Im Rahmen des Hochschulentwicklungsplans sind die Zuwendungen des Landes bis zum Jahr 2020 auf dem heutigen Stand eingefroren. Der Betrag für laufende Zwecke, über den die Uni frei verfügen kann, muss deutlich aufgestockt werden. Das gilt insbesondere für die Grundfinanzierung.
Die Hochschulpaktmittel, die noch bis 2020 verlängert wurden, sind an die Anzahl der Studienanfänger geknüpft. Hieraus ergibt sich eine Quote, die jedes Jahr zu erfüllen ist. Dieses Jahr wurde die Quote knapp erreicht. Wegen der Sparpolitik der Landesregierung muss aber befürchtet werden, dass das Image der Hochschule leiden wird und sich zukünftig weniger Erstsemester immatrikulieren werden.
Zusammengefasst: In vielen Punkten herrscht Konsens. Der Kompromiss, der zwischen allen beteiligten Gremien erzielt worden ist, muss als Erfolg anerkannt werden. Allerdings ist für uns die Neuregelung zur Finanzierung der Hochschulen nicht ausreichend, um sie zukunftssicher aufzustellen. Wir fordern mit unserem Antrag Nachbesserungen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zuständigkeiten für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen sind im Saarland ineffizient verteilt. Kollege Lafontaine hat das eben ausgeführt. Ich will nur noch einmal kurz nennen, bei welchen Ministerien welche Zuständigkeiten liegen: Im Innenministerium sind es die Landesplanung, die Städtebauförderung und die Bauaufsicht, im Finanzministerium Hochbau, Hochschulbau und Wohnungsbauförderung. Das Wirtschaftsministerium ist zuständig für den Straßenbau, die Staatskanzlei ist zuständig für den Breitbandausbau.
Ein Bauantrag, so die Architektenkammer, muss im Genehmigungsverfahren mit bis zu fünf verschiedenen Ministerien abgestimmt werden. Das kostet Geld, das kostet Zeit. Die Folge: Bis zur Genehmigung vergehen bis zu anderthalb Jahre. Das ist ein
klares Wirtschaftshemmnis, das die Gefahr birgt, dass Investoren in andere Bundesländer abwandern.
Bei solchermaßen ineffizienten Strukturen ist es nicht verwunderlich, dass bei Bauprojekten im Land vieles nicht rundläuft. Beispiele dafür beschäftigen uns hier ja des Öfteren: Vierter Pavillon, HTW-Hochhaus, Fechinger Talbrücke. Auch bei der Uni besteht ein immer größer werdender Sanierungsstau, und wegen Verzögerungen in den Verfahren können nicht alle Mittel des Bundes abgerufen werden. Deshalb haben wir bereits in der Vergangenheit gefordert, die Bauherrenfunktion auf die Hochschulen zu übertragen.
Kolleginnen und Kollegen, die Liste der Debakel der Landesregierung im Bereich Bauen und Infrastruktur ist lang. Das bestreitet auch die Ministerpräsidentin nicht mehr; ich möchte dazu aus der Saarbrücker Zeitung vom 15.11. zitieren: „Das Saarland müsse bei der Infrastruktur und beim Bauen ‚einfach besser werden‘, räumte Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) gestern bei einer Veranstaltung der CDU-Landtagsfraktion in der Architektenkammer in Saarbrücken ein.“ So war in der Saarbrücker Zeitung zu lesen.
Wir sind uns einig mit der Fraktion DIE LINKE und mit der Ministerpräsidentin, dass es so nicht bleiben kann. Wir sehen allerdings eine andere Lösung als die Fraktion DIE LINKE. Unsere Forderung ist radikaler, sicherlich auch unbequemer: Wir setzen bei den Ursachen an. Wir sind der Auffassung, dass wir endlich eine Planung und Abwicklung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen aus einer Hand brauchen. Dafür wäre es sinnvoll, die ineffizient verteilten Zuständigkeiten in einem Ministerium zu bündeln. Kollege Lafontaine, damit meine ich kein neues Ministerium, sondern die Bündelung in einem bestehenden Ministerium. Die Ministerpräsidentin scheint diesbezüglich übrigens unserer Meinung zu sein; ich zitiere weiter aus dem Artikel der SZ vom 15.11.: KrampKarrenbauer will Bauen und Infrastruktur in einem Ministerium bündeln.
Kolleginnen und Kollegen, genau das fordern wir mit unserem Antrag! Daher sind wir auch zuversichtlich,
dass die Große Koalition heute, wenn auch nicht uns, so doch zumindest der Ministerpräsidentin folgen und unserem Antrag zustimmen wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer modernen Gesellschaft gehört die Gewährleistung von Mobilität zur Erfüllung der Grundbedürfnisse der Menschen und der Wirtschaft. Sichere Straßen und Radwege sowie ein guter Zustand der Schienenwege und Bahnhöfe stellen sicher, dass wir pünktlich ankommen, wenig Geld im Dauerstau verlieren und
uns Umwege und damit erhöhten Energieverbrauch mit größeren Emissionen sparen.
Angesichts der begrenzten Ressourcen muss die Sicherstellung einer nachhaltigen Mobilität die Leitidee sein. Es muss sichergestellt sein, dass mit den vorhandenen Rohstoffen möglichst schonend umgegangen wird und die einzusetzenden finanziellen Mittel möglichst effizient verwendet werden. Das Gebot der Ressourcenschonung sowie der effizienten Mittelverwendung verdeutlicht, dass der Schwerpunkt der Verkehrspolitik zukünftig nicht mehr vorwiegend auf dem Neu- und Ausbau von Straßen und anderen Infrastrukturprojekten liegen kann, sondern der Erhalt und die Anpassung des Vorhandenen an die tatsächlichen Bedarfe im Vordergrund stehen muss.
Die Diskussion zwischen Bund und Ländern darüber, wie Verkehrsinfrastruktur am effizientesten geplant, gebaut und erhalten werden kann, wird schon seit geraumer Zeit geführt. Zu Komplexität trägt bei, dass die Ausführung von Infrastrukturprojekten an Bundesfernstraßen bei den Ländern liegt, während der Bund die Finanzierung gewährleistet. Einige Länder waren in der Vergangenheit jedoch nicht immer in der Lage, aus Bundessicht erforderliche Vorhaben zu planen oder Mittel tatsächlich zu nutzen, weil Auftragsverwaltungen zunehmend an der Grenze der Belastbarkeit arbeiten. Wie viele andere Bundesländer leidet auch das Saarland an Personalmangel, wenn es darum geht, Projekte zu planen und umzusetzen. Dabei sind 53 Straßenbrücken des Bundes, die einem guten Viertel der gesamten Brückenfläche im Saarland entsprechen, dringend sanierungsbedürftig.
Vor dem Hintergrund der Vollsperrung der Fechinger Talbrücke am Gründonnerstag hatten wir GRÜNE bereits im April einen Antrag eingebracht, der eine Verkehrsinfrastrukturgesellschaft forderte, die zentral aus einer Hand den Erhalt, die Finanzierung, die Planung und den Bau der bundeseigenen Straßenverkehrsinfrastruktur organisiert und das wirtschaftliche Eigentum an Bundesstraßen übertragen bekommt.
Im Zuge der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 haben sich Bund und Länder Mitte Oktober 2016 darauf verständigt, dass zumindest die Zuständigkeit für die Autobahnen an eine zentrale, privatwirtschaftlich organisierte Infrastrukturgesellschaft abgetreten werden soll. Ob Gleiches für die Bundesstraßen gelten wird, ist bislang offen. Zudem lässt die Frage der Ausgestaltung der Finanzierung Raum für Spekulationen. Denn in der Vergangenheit sprach sich die Bundesregierung mehrfach für die Mobilisierung von privatem Kapital und einer Ausweitung der Öffentlich-Privaten Partnerschaften aus. Auf diese Weise steht zwar kurzfristig Privatkapital für den gewünschten Aus- und
Neubau zur Verfügung, wegen höherer Refinanzierungskosten zahlt die öffentliche Hand aber über Vertragslaufzeiten von meist 30 Jahren doppelt drauf; Kollege Lafontaine ist bereits intensiv auf dieses Thema eingegangen.
Zudem kommt es mit ÖPP im Fernstraßenbau zu einer noch stärkeren Zersplitterung der Zuständigkeiten, weil Straßenabschnitte wie Filetstücke von unterschiedlichen Privatunternehmen betrieben werden. Anders als die Bundesregierung wollen wir aber keine Privatisierung durch die Hintertür, sondern eine effiziente Verwaltung und bautechnische Betreuung des Fernstraßennetzes aus einer Hand, in alleiniger öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Eine Lösung, die vor allem am Gemeinwohl orientiert ist, könnte zum Beispiel in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestehen. Dazu gehört, dass die Gesellschaft maximale Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag gewährleisten muss.
Dies würde einen großen Fortschritt gegenüber der aktuellen Situation bedeuten, in der das Straßendickicht Deutschlands einem ebenso großen Dickicht an Zuständigkeiten, Kompetenzen und Finanzierungsmethoden entspricht. Das begünstigt auch, dass viele Projekte, für die der Bund formal zuständig ist, vor allem unter lokalen Gesichtspunkten und ohne realistische Finanzierungsaussichten vorangetrieben werden. Nicht das funktionierende Gesamtnetz und umweltschonende Mobilität, sondern Länderproporz, Regionalinteressen und politisches Prestige stehen im Mittelpunkt. Wir wollen diese Intransparenz aufheben.
Um die Kapazitäten bestmöglich zu nutzen, soll sichergestellt werden, dass die Bundesinfrastrukturgesellschaft nicht nur für die Autobahnen, sondern auch sämtliche Bundesfernstraßen die Verantwortung trägt. Die Rahmenbedingungen müssen außerdem erfassen, dass der Grundsatz Erhalt vor Neubau keine politische Floskel bleibt, sondern tatsächlich Geltung findet.
Langfristig muss die Verkehrspolitik aber zu einer echten Verkehrswende führen, um die aktuellen Probleme, die vor allem zulasten der Umwelt gehen, zu lösen. Langfristig muss es daher darum gehen, den Schwerpunkt von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Seit Jahrzehnten wird das Schienennetz vernachlässigt, was den motorisierten Individualverkehr begünstigt und immer mehr Güterverkehre auf die Straße getrieben hat. Die einzige Ausnahme war die Zeit der rot-grünen Bundesregierung, die einigermaßen umgesteuert hat. Aber seit Langem geht es wieder in die andere Richtung. Deutschland hat viele Bundesverkehrswegepläne. Was es nicht hat, ist ein modernes Mobilitätsnetz.
Wir GRÜNE wollen keine endlosen Projektlisten, sondern klare Kategorien und Vorhaben, um Netzwirkung, Klima- und Umweltauswirkungen, Verkehrsverlagerungseffekte, Gesamtkosten, Flächenverbrauch und ihre Entlastungswirkung für den Menschen zu bewerten. Die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens am vergangenen Freitag wird auch Deutschland zunehmend unter Druck setzen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion, in dem die Einrichtung einer Mängelmelder-Plattform gefordert wird. Dieses soll nach dem Antrag der PIRATEN nach rheinland-pfälzischem Vorbild als landesweites Internetportal zur Meldung von Missständen eingeführt werden.
Auf einer solchen Plattform sollen Bürgerinnen und Bürger beispielsweise Schlaglöcher oder illegale Müllablagerungen auf einer Karte mit Beschreibung und Bild eintragen können, sodass diese möglichst schnell behoben werden können. Damit sollen Mängel im Stadtbild schnell und unbürokratisch behoben werden und auch der Vermüllung entgegengewirkt werden.
In Rheinland-Pfalz können Bewohner und Bewohnerinnen auf der Mängelmelder-Plattform und mithilfe der dazugehörigen App Schlaglöcher, defekte Laternen oder illegale Graffitis direkt an die zuständigen Verwaltungen weiterleiten. Herr Gläser hat eben erwähnt, dass nur einige Kommunen dabei sind. Gestartet wurde der Mängelmelder in Rheinland-Pfalz im Mai 2013. Ich würde mir hier auch eine höhere Beteiligung wünschen, aber das kann ja vielleicht noch werden.
Um Doppelmeldungen zu verhindern, wird eine Liste der Mängelhinweise in der unmittelbaren Nähe des neu gemeldeten Schadens veröffentlicht. So kann man also, wenn man per Smartphone oder auf der Online-Plattform einen Schaden melden will, zuerst nachschauen, ob der Schaden schon gemeldet wurde und von der Verwaltung bearbeitet wird. Die Sachbearbeiter in der Verwaltung werden über den Neueingang informiert und können umgehend mit der Bearbeitung beginnen.
Das Thema Datenschutz hat Herr Gläser auch angesprochen. Der Mängelmelder in Rheinland-Pfalz unterliegt übrigens den Landesdatenschutzbestimmungen von Rheinland-Pfalz. Ähnlich könnte man das hier ja auch handhaben.
Mit diesem System würden wir im Saarland eine einheitliche Plattform bekommen, sodass nicht jede Kommune ihr eigenes System hat. Zurzeit gibt es in den Kommunen unterschiedliche Systeme, die man nutzen kann, wenn man einen Mangel in der jeweiligen Kommune sieht. Kollege Augustin hat Saarbrücken angesprochen, Herr Gläser Homburg. St. Ingbert hat die „Bürgerdienste Saar“. Auch dies hat Herr Gläser bereits angesprochen. Dort kann man die zuständige Behörde suchen und dann dort anrufen, je nachdem, zu welchem Themenbereich man etwas wissen will, oder wo man einen Mangel melden will. Bei Kommunen, die eine solche Plattform nicht nutzen, muss der Bürger im Internet oder
im Telefonbuch erst einmal die entsprechende Behörde mit der entsprechenden Telefonnummer heraussuchen. Was ist, wenn die Behörde schon geschlossen hat, oder was passiert am Wochenende? Viele Bürger haben es dann bis zum nächsten Tag oder bis Montag, über das Wochenende, vielleicht schon wieder vergessen, oder sie rufen aus sonstigen Gründen nicht mehr bei der Behörde an und der Schaden wird deshalb nicht gemeldet.
Oder ein anderer Fall: Wenn man fremd in einer Kommune ist, dann ist die Hemmschwelle viel höher, einen Schaden zu melden, weil man vielleicht nicht weiß, was die zuständige Verwaltung ist. Vielleicht besteht das Problem auch darin, dass man an einer Stelle ist, beispielsweise im Wald, wo man gar nicht genau weiß, in welcher Kommune man sich gerade befindet. Dann ist es schon einfacher, wenn man mit der App auf dem Smartphone den genauen Standort angeben kann und die Verwaltung direkt weiß, wo der Schaden zu finden ist.
Das Land sollte sich hier also mit den Kommunen abstimmen und somit eine kostengünstige Möglichkeit der Einführung eines solchen Mängelmelders schaffen. Selbstverständlich muss diese App auf dem Smartphone kostenlos sein, denn andernfalls würde sich das wohl kaum jemand herunterladen.
In Rheinland-Pfalz ist diese App für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Das sollte im Saarland auch machbar sein. Für die Kommunen und Gemeinden entstehen in Rheinland-Pfalz Kosten, um an dem Service teilzunehmen. Dies ist vielleicht auf den ersten Blick ein Argument für die Kommune, sich nicht an der Plattform zu beteiligen. Das ist vielleicht auch der Grund, warum in Rheinland-Pfalz noch nicht alle mitmachen. Aber man sollte bedenken, dass die Bearbeitung auch Sachbearbeiterzeit in Anspruch nimmt. Wenn die Bürger zuerst an der falschen Stelle anrufen und es muss weiterverbunden werden oder gesagt werden, wo man stattdessen anrufen muss, wenn also die falschen Leute damit zuerst beschäftigt sind - lange Wege -, dann entstehen dadurch auch Personalkosten, die durch die Einführung der Online-Plattform langfristig wegfallen. Somit kann es langfristig auch zu einer Entlastung der Verwaltung kommen.
Bei der Recherche zu dem Thema habe ich auch gesehen, dass es einen bundesweiten Mängelmelder gibt, der ähnlich funktioniert wie der Mängelmelder in Rheinland-Pfalz. Aber wenn man online auf die gemeldeten Probleme im Saarland klickt, dann steht dort überall der Status „ungeprüft“.
Das bundesweite Meldesystem scheint im Saarland also nicht zu funktionieren, zumindest nicht auf der Verwaltungsseite; denn es gibt ja Bürger, die Mängel gemeldet haben.
Nun könnte man sagen, wir hätten schon einen Mängeldetektiv in der kostenlosen Saarland-TourenApp. Mit dem Mängeldetektiv der App können Wanderer und Radfahrer Schäden auf Wegen, fehlende Schilder oder sonstige Beeinträchtigungen von unterwegs per Smartphone melden. Es ist zwar richtig, dass mit dieser App schon ein Mängelmelder für das Saarland entwickelt wurde, allerdings gilt dies nur für die Rad- und Wanderwege im Saarland. Durch die App werden die Mängel an das Wegemanagement der Tourismuszentrale gemeldet und nicht an die entsprechende Verwaltung. Vielleicht könnte man ja auch auf der Grundlage der schon vorhandenen App die Mängelmelder-Plattform für das Saarland weiterentwickeln, auch unter Einbeziehung des eGo-Saar und der Bürgerdienste Saar. Warum nicht?
Die Nutzer der in diesem Antrag geforderten Mängelmelder-Plattform können also mit ihren Beschwerden und Hinweisen auf Mängel helfen, die Dienstleistungen der Gemeinden und Kommunen kontinuierlich zu verbessern und somit aktiv an einem positiven Image mitzuwirken. Das Einbinden der Bürger in die Verwaltungsprozesse stellt einen zentralen Aspekt des modernen E-Government dar, und eine Online-Plattform könnte ein weiterer richtiger Schritt in diese Richtung sein.
Deshalb bitten wir die Landesregierung, auch wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion nicht zustimmen, sich doch wenigstens einmal mit dem Thema stärker auseinanderzusetzen. Sie könnten sich auch einmal mit Rheinland-Pfalz in Verbindung setzen, um nachzufragen, warum dort das Mängelmelder-System nicht überall angenommen wird, ob es gut funktioniert, wo es im Einsatz ist und ob die Arbeitsabläufe in der Verwaltung verbessert werden konnten. Auf jeden Fall wäre die Einführung einer solchen Plattform ein Schritt in die Richtung zu mehr Bürgerbeteiligung. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hilberer hat die steigende Zahl der Drogentoten im laufenden Jahr erwähnt. Es sind im Saarland mittlerweile 22 Menschen an den Folgen von Drogenkonsum gestorben. Das sind bereits drei mehr als im gesamten letzten Jahr. Auch deutschlandweit steigt die Zahl der Drogentoten. Das ist das Ergebnis eines florierenden Schwarzmarktes.
Das muss ein Weckruf sein, die Präventionsmaßnahmen im Bereich der Drogenhilfe weiter auszubauen. Angebote zur individuellen Prävention und Hilfe müssen niederschwellig angelegt sein. Sie müssen die suchtbedingten, gesundheitlichen und sozialen Risiken reduzieren. Ziel der Drogenpolitik sollte es sein, den Willen zu einem Leben ohne Suchtmittel zu stärken.
Die bisherige Drogenpolitik verfehlt die Ziele, das Angebot an Drogen zu reduzieren und die Nachfrage zu verringern. Seit Jahren ist die Anzahl der Cannabis-Konsumenten gleichbleibend hoch. 2,3 Millionen Erwachsene konsumieren regelmäßig Cannabis, etwa jeder Zehnte der 12- bis 17-jährigen Schülerinnen und Schüler hat bereits Cannabis konsumiert. Sie werden derzeit kriminalisiert und sind dadurch nur sehr schwer erreichbar für Präventionsund Suchthilfeprogramme.
Seit 2011 fordert die Global Commission on Drug Policy eine Umkehr der Drogenpolitik. Ihr gehören viele ehemalige Staatschefs wie zum Beispiel Kofi Annan an. In Deutschland fordern auch 122 renommierte Strafrechtsprofessoren eine Evaluation des Betäubungsmittelrechts. Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin hat sich ebenfalls angeschlossen. Wir GRÜNE fordern ebenfalls eine Kehrtwende. Wir
brauchen ein Umdenken in der Drogenpolitik hin zu mehr Prävention.
Ich möchte auch auf die Gefahren des Schwarzmarktes eingehen. Nur ein regulierter Markt erreicht tatsächlich einen Jugendschutz. Der Jugendschutz existiert doch zurzeit gar nicht. Überall können Jugendliche Cannabis bekommen, denn kein Dealer fragt nach dem Personalausweis. Wir GRÜNE fordern, den Schwarzmarkt auszutrocknen. Das ist möglich, wenn Cannabis in lizensierten Geschäften nur an Erwachsene abgegeben wird. Dann können wir den Cannabis-Verkauf auch von der Szene trennen, die viel gefährlicheres Zeug anbietet, das belastet ist mit Giftstoffen wie Blei und das eine extrem hohe Wirkstoffkonzentration haben kann.
Ein Umdenken bei Cannabis hat nichts mit Verharmlosung zu tun, wir verharmlosen Cannabis nicht. Im Gegenteil, wir möchten endlich einen effektiven Jugendschutz. Prävention, Aufklärung und Suchthilfe sind tausend Mal wirksamer als jedes Verbot und müssen daher ausgebaut werden.
Herr Hilberer hat den Vergleich mit Alkohol bereits gebracht. Unsere Gesellschaft toleriert Alkohol, aber sie kriminalisiert Cannabis. Es gibt aber keinen Grund, Cannabis anders zu behandeln als Alkohol. Auch Alkohol ist ein gefährliches Suchtmittel. Damit schützen wir unsere Jugend wirkungsvoll: Erwachsene können ausschließlich in streng regulierten Fachgeschäften kaufen mit dafür gezielt ausgebildetem Personal. Wir möchten unsere Jugendlichen schützen, die bisher ungeschützt sind.
Wir wollen eine rationale Drogenpolitik. Dabei setzen wir auf Prävention, auf Hilfe, auf risikominimierende Maßnahmen für Abhängige, auf Entkriminalisierung von Konsumenten. Drogenpolitik muss vermeiden, dass Abhängigkeiten und gesundheitliche Schäden entstehen. Drogenpolitik muss den Schutz von Kindern und Jugendlichen leisten und muss Schwerstabhängigen helfen. Die Kriminalisierung von Drogenkonsumentinnen und -konsumenten führt in die Sackgasse. Wer abhängig ist, braucht Hilfe und keine Strafverfolgung. Daher müssen Therapieund Hilfsangebote verbessert werden. Nur ein abgestimmtes Hilfe- und Beratungssystem kombiniert mit präventiven Programmen kann helfen, Abhängigkeiten langfristig erfolgreich zu verhindern.
Portugal hat bereits im Jahr 2001 eine Entkriminalisierung des Drogenbesitzes beschlossen. Dort sank im Anschluss die Anzahl der Cannabis konsumierenden Jugendlichen. Portugal hat es vorgemacht, wir können es nachmachen - vielleicht nicht ganz genau in der gleichen Form, aber wir können in diese Richtung wirken.
Unsere Forderungen: Wir möchten, dass die Suchtpräventionspolitik auf den Prüfstand gestellt wird. Das Suchthilfesystem sollte durch eine Ausweitung der Aufklärungs- und Präventionsarbeit dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Wir möchten eine Bundesratsinitiative zur Reform des Betäubungsmittelrechts. Zielrichtung sollte sein die Änderung im Umgang mit Cannabis, eine kontrollierte Abgabe, die sich orientiert an medizinischen, sozialen, gesundheitlichen Aspekten und an der Lebenswirklichkeit. Die Belange des Jugendschutzes sind hierbei unbedingt zu wahren.
Der Antrag der PIRATEN enthält gute Elemente und ist auch deutlich besser als der Antrag, den sie im Januar gestellt hatten. Daher werden wir ihn diesmal auch nicht ablehnen.
Die Menge des Eigenbedarfs ist dort aber nicht näher definiert. Daher werden wir uns enthalten. Wir GRÜNE definieren auf Bundesebene einen Wert und sagen, bis zu 30 Gramm Cannabis oder drei Cannabispflanzen sind Eigenbedarf für Erwachsene. Kindern und Jugendlichen muss der Erwerb und Besitz weiterhin untersagt sein, das fordern auch die PIRATEN. Dabei muss es auch strenge Auflagen geben.
Wir werden uns bei dem Antrag der PIRATEN also enthalten und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verhandlungen über das Abkommen zwischen Europa und Kanada sind abgeschlossen. CETA, Comprehensive Economic and Trade Agreement, soll im Rahmen des EU-Kanada-Gipfels Ende dieses Monats unterzeichnet werden. Die EU-Kommission hat im Juli vorgeschlagen, das Abkommen als ein gemischtes Abkommen abzuschließen. Gemischt bedeutet an der Stelle, einige Bereiche fallen in die gemeinsame Handelspolitik der EU, andere verbleiben in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Deshalb müssen die Mitgliedsstaaten auch dem Abkommen zustimmen. Nach Ansicht der Bundesregierung müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen.
Weiterhin entscheiden die Mitgliedsstaaten auf Grundlage des Vertrages von Lissabon auch über die vorläufige Anwendung von CETA. Das betrifft die Regelungsbereiche, die in die EU-Zuständigkeit fallen, zum Beispiel die Vereinbarungen zum Zollabbau und zur öffentlichen Auftragsvergabe. Nach Auffassung der Bundesregierung sind insbesondere die Vorschriften über Investitionsschutz und die Schiedsgerichte von der vorläufigen Anwendung auszunehmen.
CETA wird von vielen Verbänden, Unternehmen, Organisationen und dem Großteil der Bevölkerung abgelehnt, von Menschen, die genauer hingesehen haben, um welche Handelshemmnisse es hier eigentlich geht. Dabei geht es eben nicht um Zölle, obwohl damit immer gerne für die Abkommen argumentiert wird. Die Zölle sind jetzt schon gering oder nicht vorhanden. Welche Handelshemmnisse können noch abgebaut werden? Nun, ein Handelshemmnis ist Umweltschutz. Ein weiteres Hemmnis ist Verbraucherschutz. Das alles hemmt auf der einen Seite zwar den Handel, aber auf der anderen Seite sind es doch wichtige Hemmnisse, Kolleginnen und Kollegen. Da kann doch niemand sagen, wir bauen die Handelshemmnisse ab und behalten die Schutzstandards bei. Das, Kolleginnen und Kollegen, ist die Bürgerinnen und Bürger an der Nase herumgeführt. Umweltschutz und Verbraucherschutz müssen gemeinsam mit dem Handel gedacht und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Zum Thema Arbeitsplätze. Man hat bei NAFTA, dem Abkommen zwischen Mexiko und den USA, gesehen, dass über eine Million Arbeitsplätze verloren gegangen sind. Es geht bei CETA genau darum, dass bei den absolut wichtigen Standards Umweltschutz, Verbraucherschutz und Arbeitsschutz eben keine politischen Regelungen mehr stattfinden sollen. Ein sicherer Schutz von Umwelt und Verbrauchern ist aber kein Handelshemmnis, sondern eine wichtige Aufgabe für den Staat. Starke Standards müssen Ziel guter Handelspolitik sein und nicht die Zielscheibe. Das Vorsorgeprinzip, ein Grundpfeiler des Umwelt- und Verbraucherschutzes in Europa, wird durch CETA geschwächt. So wird ermöglicht, dass schon gehandelt werden kann, wenn noch nicht vollständig sicher ist, ob ein Produkt schädlich ist.
CETA tendiert aber genau wie TTIP zum risikobasierten Ansatz. Damit wird zugelassen, dass Mensch und Umwelt Schaden nehmen, weil eben erst eingegriffen werden kann, wenn der letzte Nachweis erbracht ist. TTIP und CETA sind auch „Living agreements“, lebende Verträge, die sich nach Vertragsabschluss weiterentwickeln sollen. Bisher ist aber nicht ausreichend sichergestellt, dass das EU-Parlament zwingend beteiligt wird. Im Gegenteil, die EU wünscht sich ein vereinfachtes Verfahren.
Wir sind gegen CETA und TTIP: Wir möchten unsere Demokratie beschützen, wir möchten die Verbraucher schützen, wir möchten die Arbeitsrechte schützen, wir möchten unsere Umwelt schützen und vor allem möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger schützen.
Trotz Veröffentlichungen von Greenpeace ist CETA immer noch intransparent; Abgeordnete dürfen weiterhin nicht über ihre Erkenntnisse sprechen. Wir lehnen solche Geheimverhandlungen ab und sind gegen Intransparenz bei diesen Verhandlungen.
Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren, das ist schon ein sperriges Wort. Kommen wir zu diesem entscheidenden Punkt in CETA. Trotz aller Kritik und Lippenbekenntnissen bleibt es bei der Sondergerichtsbarkeit durch private Schiedsgerichte. Bei CETA wird durch die Schiedsgerichte ein verringerter Verbraucherschutz durch die Hintertür etabliert. Wir müssen verhindern, dass eine solche Paralleljustiz aufgebaut wird. CETA ist auch eine Blaupause für TTIP. TTIP wird vermutlich gekippt, aber wenn CETA kommt, dann brauchen 80 Prozent der US-Konzerne TTIP eigentlich gar nicht mehr. Sie haben Niederlassungen in Kanada, und wenn nicht, kann eine gegründet werden. Daher ist es wichtig, dass nicht nur TTIP verhindert wird, sondern auch CETA.
An dieser Stelle setzt auch der Antrag der LINKEN an. Der Antrag ist zwar noch nicht vorgestellt, liegt uns aber bereits schriftlich vor, und wie schon im Mai werden wir dem selbstverständlich zustimmen. Ich komme erneut kurz auf unsere Forderungen in unserem Antrag. Wir möchten, dass Sie auf allen nationalen und europäischen Ebenen auf eine Ablehnung des Abkommens hinwirken, dass Sie auf Herrn Gabriel einwirken, das Abkommen im Rat der EU abzulehnen, dass Sie im Bundesrat dagegen stimmen und einer vorläufigen Anwendung von CETA deutlich widersprechen. Kolleginnen und Kollegen, die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sind absolut berechtigt, die müssen wir ernst nehmen und CETA ablehnen.
Ich fasse noch einmal zusammen. CETA ist ein gefährliches Abkommen, das der weiteren Deregulierung Tür und Tor öffnet. CETA bedroht hart erkämpfte Standards und schenkt Konzernen mittels Schiedsgerichten Klageprivilegien. CETA untergräbt das Vorsorgeprinzip, eine tragende Säule für den Schutz von Mensch und Umwelt in Europa. Mit CETA droht TTIP durch die Hintertür, denn 40.000 USKonzerne können über ihre kanadischen Tochterunternehmen Sonderklagerechte nutzen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.