Protocol of the Session on February 24, 2016

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 45. Landtagssitzung. Zunächst habe ich einen Glückwunsch auszusprechen. Frau Ministerin Monika Bachmann hat heute auf den Tag Geburtstag.

(Beifall des Hauses.)

Ich spreche dir in unser aller Namen die herzlichsten Glückwünsche aus. Die Sitzung wird früh beendet sein, das wird teuer heute!

Entschuldigt für die heutige Sitzung ist Herr Minister Klaus Bouillon.

Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Freiwilligen Ökologischen Jahr unter Leitung von Herrn Günther von Bünau begrüßen. Sie sind im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast. Herzlich willkommen!

Des Weiteren begrüße ich Betriebsräte saarländischer Stahlunternehmen unter Leitung des 1. Bevollmächtigten der IG Metall - Verwaltungsstelle Völklingen -, Herrn Robert Hiry. Seien auch Sie herzlich willkommen!

(Beifall des Hauses.)

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 45. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung, dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion „Öffentlich-rechtliches Telemedienangebot für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler verbessern - Sieben-Tages-Frist für die Depublizierung von Inhalten abschaffen“, Drucksache 15/1698, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1704 den Antrag „Öffentlich-rechtliche Telemedienangebote zeitgemäß weiterentwickeln“ eingebracht.

Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1704 als Punkt 10 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Das ist einstimmig. Damit ist der Punkt aufgenommen.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, die Anträge betreffend den sozialen Wohnungsbau, Drucksachen 15/1697 und 15/1700 - neu -, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung. Dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Stahl hat Zukunft“ ist die DIE LINKE-Landtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten.

Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/ 1699 - neu - vor. Zu dem Thema hat die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1705 den Antrag „Gemeinsam für eine starke Industrie und einen ambitionierten Klimaschutz“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1705 als Punkt 11 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Danke. Das ist einstimmig. Damit ist der Punkt aufgenommen und wird gemeinsam mit Punkt 6 beraten.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung, dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion betreffend „Umstellung auf Ökolandwirtschaft weiter fördern!“, Drucksache 15/1701, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1706 den Antrag „Umstellung auf Ökolandwirtschaft, im Saarland ein Erfolgsmodell“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1706 als Punkt 12 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Danke. Das ist einstimmig. Damit ist der Punkt aufgenommen.

Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) (Drucksa- che 15/1694)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Großes entsteht immer im Kleinen. Unter dieser Überschrift könnte der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf stehen. Er stellt einen zugegebenermaßen kleinen, aber gleichsam sehr bedeutsamen Beitrag zum großen Ziel des Bürokratieabbaus in der Landesverwaltung dar.

Im Mittelpunkt des Entwurfs steht der Verzicht auf ein Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte der Rechtsanwaltskammer. Worum geht es bei diesen Verfahren? Im Grunde genommen geht es dabei um alle Kompetenzen, die die Bundesrechtsanwaltsordnung der Kammer in berufsständischen Angelegenheiten zuweist. Dazu zählt zuvörderst die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwalts, die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten von Anwälten, die Vermittlung von Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und vieles mehr, ein überschaubares Gebiet zwar, aber eines, das für eine geordnete Rechtspflege unverzichtbar ist, sind die Kammern doch Ausdruck der bewährten und gut funktionierenden Selbstverwaltung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht vor, dass grundsätzlich alle Verwaltungsakte in einem Widerspruchsverfahren auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit überprüft werden können, gibt gleichzeitig den Ländern jedoch eine Öffnungsklausel für die Fälle an die Hand, wo Sinn und Zweck dieses Widerspruchsverfahrens anderweitig erreicht werden können. Worin bestehen Sinn und Zweck eines Widerspruchsverfahrens? Hier sind die Selbstkontrolle der Verwaltung auf Recht- und Zweckmäßigkeit ihres Handelns, ein möglichst breiter Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger durch eine weitere Entscheidungsinstanz und nicht zuletzt auch die Entlastung der Gerichte zu nennen.

Der vorliegende Gesetzentwurf geht auf einen schon lange und oftmals vorgetragenen Wunsch der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes zurück. Die Kammer hat nämlich überzeugend dargelegt, dass die oben beschriebenen Zwecke nicht nur anderweitig erreicht werden können, sondern die gegenwärtige Rechtslage vielmehr zu einem Mehr an Bürokratie und zu längeren Laufzeiten führt. Denn im Ausgangs- wie im Widerspruchsverfahren entscheidet nicht nur die gleiche Behörde, also die Kammer, sondern es entscheiden sogar die gleichen Personen, nämlich der hierfür zuständige Kammervorstand. Da aber alle Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens in Anwaltssachen Volljuristen sind, werden in aller Regel die entscheidungserheblichen Tatsachen und Argumente bereits im Ausgangsverfahren erschöpfend vorgetragen und berücksichtigt. Außerdem entspricht es ständiger Praxis der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, als rechtswidrig erkannte Bescheide unabhängig von einem Widerspruch von Amts wegen aufzuheben.

Eine Kontrolle im Widerspruchsverfahren durch die Rechtsanwaltskammer verspricht daher weder eine höhere Richtigkeitsgewährung für die Entscheidung noch eine nennenswerte Entlastung der Berufsgerichtsbarkeit. Dokumentiert wird diese Einschätzung durch die Praxis. So ist es seit 2009 in Zulassungsund Widerrufsangelegenheiten in keinem einzigen Widerspruchsverfahren zu einer Aufhebung des Ausgangsbescheids gekommen.

Dieser weitgehenden Funktionslosigkeit des Widerspruchsverfahrens in Anwaltssachen steht ein erheblicher Aufwand der Kammer sowie häufig eine nicht unwesentliche Verzögerung der Verwaltungsverfahren gegenüber, ohne dass eine Verbesserung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger oder eine Entlastung der Gerichte festzustellen wäre. Aus diesem Grunde ist mein Haus nach eingehender Prüfung der Anregung der Rechtsanwaltskammer gerne nachgekommen und hat den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf ausgearbeitet. Ich bitte Sie daher um Zustimmung, den Entwurf dem zu

ständigen Ausschuss zur Beratung zuzuleiten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1694 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Das ist einstimmig. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1694 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (Drucksache 15/1624)

Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Heinrich, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes, Drucksache 15/1624, wurde vom Plenum in seiner 44. Sitzung am 20. Januar 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Vorgaben von Art. 2 Nr. 2 der Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie wird im Landesrecht durch das geltende Saarländische Umweltinformationsgesetz umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung des Zugangs zu Umweltinformationen zur Ermöglichung einer wirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltbezogenen Tätigkeiten und Maßnahmen. Danach sind Ministerien, die an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, nur während der Dauer dieses Verfahrens in keinem Fall zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet, und Ministerien, die an einem Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung beteiligt sind, auch während der Dauer dieses Verfahrens grundsätzlich zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet. Die Befristung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes entfällt zu

(Minister Jost)

künftig. Soweit zu den Zielsetzungen des Gesetzentwurfes.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Die Anregung der Abgeordneten Maurer, eine schriftliche Stellungnahme des Unabhängigen Datenschutzzentrums einzuholen, wurde zurückgezogen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes, Drucksache 15/1624, in Zweiter und letzter Lesung. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1624 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig - mit den Stimmen aller Fraktionen - angenommen ist.

Wir kommen zu den Punkten 3 und 10 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Öffentlich-rechtliches Telemedienangebot für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler verbessern - Sieben-Tages-Frist für die Depublizierung von Inhalten abschaffen (Drucksache 15/1698)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Öffentlich-rechtliche Telemedienangebote zeitgemäß weiterentwickeln (Drucksache 15/1704)

Zur Begründung des Antrages der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Michael Hilberer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wirft man einen Blick in den Rundfunkstaatsvertrag, so kann man lesen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem Programm verpflichtet ist, das die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten hat. Im Zuge seines Programmauftrages wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auferlegt, im Interesse von Informationsfreiheit und Demokratie ein vielfältiges, umfassen

des und ausgewogenes mediales Angebot zu schaffen.

Ausgewogene und unabhängige Berichterstattung ist eine zentrale Säule unserer demokratischen Ordnung. Wir erachten diese Säule als so wichtig in der Bundesrepublik, dass wir es uns richtig viel Geld kosten lassen, diese Säule zu erhalten. So brachten die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler im Jahre 2014 mehr als 8 Milliarden Euro zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf, und das für eine Dienstleistung, die - wie man oft in Kommentaren lesen kann - die privaten Rundfunkanstalten den Medienkonsumentinnen und Medienkonsumenten scheinbar kostenlos zur Verfügung stellen. Also stellt sich doch die Frage: Warum tun wir uns das als Gesellschaft an?

Wenn Sie auf der Straße eine Befragung durchführen, dürfte der Rundfunkbeitrag in etwa so beliebt sein wie die Steuern. Wieso gibt es also den breiten politischen Konsens, dass dieser Beitrag, den wir zu leisten haben, notwendig ist? Die Antwort ist oberflächlich einfach, im Detail ist sie sehr kompliziert. Wir sind als Gesellschaft zu der Überzeugung gekommen - das ist auch eine Lehre, die wir aus unserer Geschichte ziehen -, dass es uns die Unabhängigkeit schlicht und ergreifend wert ist, dass wir uns ein komplexes gebührenfinanziertes, öffentliches Rundfunksystem leisten müssen - ein System unabhängig von den Vorlieben und Ansichten eines Eigentümers, ein System weitgehend unabhängig von Marktzwängen. Das ist ein hoher Wert, den wir uns wie ich meine - zu Recht teuer erkaufen. Das funktioniert zumindest im Großen und Ganzen. Über mögliche Detailverbesserungen können wir gerne an anderer Stelle diskutieren, da ist immer noch Luft nach oben.

Bisher sind wir mit diesem System in der Bundesrepublik Deutschland aber auch recht gut gefahren bisher, denn heute stehen die Öffentlich-Rechtlichen vor einem großen Problem, ein Problem, das sich schon längere Zeit ankündigt und langsam akut wird. Das lineare Fernsehen, der lineare Rundfunk liegen im Sterben. In einigen Jahrzehnten werden wir das Konzept des zentralen Senders mit festen Zeiten vermutlich nur noch als Randerscheinung kennen. Für mich persönlich ist bereits heute der Gedanke, meinen Tagesablauf nach einem Programmschema auszurichten, absurd. Ich weiß, dass viele Menschen in der jungen Generation das genauso sehen und genauso handeln.

Wir wollen Information, Bildung und Unterhaltung zeitsouverän genießen. Das heißt, wir entscheiden selbst, was wann Programm ist. Das ist heute dank des Internets technisch auch problemlos möglich, außer ich möchte auf die von uns teuer bezahlten qualitativ hochwertigen Angebote der ÖffentlichRechtlichen zurückgreifen. Dann stolpere ich näm

(Abg. Heinrich (CDU) )

lich plötzlich über den historischen Fehler des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der die Depublizierung von Inhalten vorschreibt, also das Verhindern, dass öffentlich-rechtliche Inhalte länger als sieben Tage im öffentlichen Internet verbleiben. Die Rundfunkanstalten müssen im Regelfall - es gibt Ausnahmen - ihre Inhalte innerhalb von sieben Tagen der Öffentlichkeit entziehen.

Diese Regelung ist seit nunmehr sechs Jahren in Kraft und wir können konstatieren: Sie ist nicht gut und sie ist vor allen Dingen nicht mehr angemessen. Die Zeit ist nicht stehen geblieben und immer mehr Menschen nutzen Medien zeitsouverän. Vor allem aber - das ist auch eine neue Entwicklung - wird es immer einfacher, auch selbst online zu publizieren. Es ist auch immer einfacher, so zu publizieren, dass das Ganze professionell wirkt, dass es wie ein hochwertiger Beitrag aussieht, obwohl gar nicht klar ist, ob es wirklich ein hochwertiger Beitrag ist.

Eigentlich ist das gut. Das ist ein Erfolg für die Meinungspluralität. Ich bin auch überzeugt, dass das langfristig unsere Demokratie stärken kann. Kurzfristig stellen sich damit aber ungeahnte Herausforderungen, die man eben im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht bedacht hat oder nicht bedenken konnte. Schauen Sie sich nur um in den sogenannten sozialen Netzwerken, was lesen wir denn da heute? Statt informiertem Meinungsaustausch sehen wir im Moment ein riesiges Problem, das Entstehen von rechtsradikalen Parallelgesellschaften Menschen, die sich gegenseitig und allen anderen Lügen erzählen, um Hass zu schüren und gegen unsere freiheitlich demokratische Ordnung zu agitieren. Das ist die Realität da draußen im Internet.