Günter Heinrich

Sitzungen

15/4 15/7 15/9 15/10 15/11 15/12 15/13 15/15 15/16 15/17 15/21 15/22 15/24 15/27 15/28 15/31 15/32 15/36 15/37 15/39 15/41 15/42 15/43 15/44 15/45 15/46 15/49 15/50 15/51 15/52 15/55 15/56

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche einmal, das Thema Nachhaltigkeit auf das Saarland zu fokussieren, ohne in die weltpolitische Sphäre abzugleiten. Lieber Kollege Hilberer, vielleicht gelingt es mir dabei, auch nachhaltig noch ein prickelndes Gefühl bei Ihnen zu hinterlassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn heute über Nachhaltigkeit geredet wird, dann ist damit zwingend ein Name verbunden. Das ist der Name von Hans Carl von Carlowitz, seinerzeit Oberberghauptmann in Freiberg. Er hatte die Erkenntnis gewonnen, dass Holz - damals war Holz ein wichtiger Rohstoff - nur in dem Maße eingeschlagen werden kann, wie man dafür Sorge trägt, dass auch die gleiche Menge wieder nachwachsen kann. Das ist eigentlich eine simple Erkenntnis, eine alte Erkenntnis, aber trotzdem heute hochaktuell. Diese Erkenntnis gilt in gleicher Weise dort, wo Ressourcen zur Gewährleistung unseres Lebens, unserer Lebensqualität und letztlich unserer Wohnqualität verbraucht werden.
In unserer Gesellschaft angekommen ist das Erfordernis des nachhaltigen Wirtschaftens erst vor circa 40 Jahren, als das Phänomen des Waldsterbens erstmals problematisiert und öffentlich diskutiert wurde. Damals war eine Zeit, in der landschaftsverschandelnde Müllberge als ein Zeugnis unserer Konsumfreudigkeit entstanden sind. Die Gewässer waren in einem erbärmlichen Zustand gewesen. Es war eine Zeit, in der die Interessen der Ökonomie absoluten Vorrang vor der Umwelt hatten.
Ein Teil unserer Gesellschaft hat sich damit aber nicht abfinden wollen mit der Folge, dass Umweltpolitik bis heute eine tragende Säule in allen gesell
schaftlichen Bereichen mit besonderem Schwerpunkt in der Nachhaltigkeit ist. Nachhaltige, ressourcenschonende Politik hat seit Jahrzehnten ein festes Standbein in unserem Bundesland. Sie hat einen besonderen Stellenwert in der Politik meiner Fraktion seit 1999.
Es ist heute auch an der Zeit, an die Nachhaltigkeitsstrategie der CDU-Landesregierung unter Peter Müller und damals Umweltminister Stefan Mörsdorf zu erinnern.
Im Jahr 2004 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie für die saarländische Landesregierung auf den Weg gebracht mit dem Titel „Ressort-Programm Umwelt der Saarland-Agenda 21, Instrumente und Projekte des Strukturwandels im Saarland“. Umweltpolitisches Ziel war damals zum einen der Abbau der Müllberge. Damals hatten wir ein Pro-Kopf-Müllaufkommen von 215 Kilo Restmüll pro Person und Jahr. Das Ziel war damals gesetzt, bis 2006 180 Kilo zu erreichen. Meine Damen und Herren, wir liegen heute bei 143 Kilo Restmüll pro Einwohner und Jahr.
Es war damals Ziel, saubere Gewässer, insbesondere saubere Bäche in diesem Land zu haben. 60 Prozent der Bäche sollten die Gewässergüte II haben. Die Wasserrahmenrichtlinien haben sich mittlerweile verschärft. Wir haben eine Wasserrahmenrichtlinie, die wesentlich strengere Anforderungen stellt. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass wir einen wesentlich besseren ökologischen Zustand unserer Gewässer haben als seinerzeit. Es gibt in dem Bereich noch viel zu tun. Wir haben den letzten Standard dieser Wasserrechtsrahmenrichtlinie in weiten Bereichen noch nicht erreicht. Aber das wird ebenfalls Gegenstand der Zukunftsstrategie hier im Saarland sein.
Es ist vom Umweltminister erwähnt worden, dass wir heute 12 Prozent Ökolandwirtschaft haben. 16 Prozent der Fläche werden ökologisch bewirtschaftet. Damals war unser Ziel - der Ausgangspunkt war 6 Prozent -, bis 2006 auf 10 Prozent der Fläche zu kommen. Wir haben heute dieses Ziel weit übererreicht. Wir haben im Land über 12 Prozent der Fläche, die als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, auch ein Ziel, das von der damaligen Landesregierung ausgegangen ist. Ferner war und ist bis heute Ziel, den Flächenverbrauch dauerhaft zu beschränken.
Meine Damen und Herren, bei dieser Entwicklung dürfen wir nicht stehenbleiben. Deshalb ist es folgerichtig, dass die Landesregierung sich den neuen Entwicklungen und Herausforderungen mit der Nachhaltigkeitsstrategie „Gemeinsam Verantwortung tragen für heute und morgen“ gestellt hat. Nachhaltigkeit im Ressourcenverbrauch ist kein Thema, das man zum Abschluss bringen kann. Das
Prinzip der Nachhaltigkeit im Umgang und Verbrauch von Ressourcen muss immer wieder neu gedacht, überprüft und weiterentwickelt werden.
Ein besonderer Bestandteil der Nachhaltigkeit war und ist, den Landschaftsverbrauch auf ein unumgängliches Maß im Saarland zu reduzieren. Wenn täglich in der Bundesrepublik Flächen von der Größe von Sportplätzen versiegelt werden, ist das im Höchstmaß bedenklich, wenn nicht an anderen Stellen fühlbarer Ausgleich geschaffen wird. Hier waren wir im Saarland bisher gut aufgestellt mit den Landesentwicklungsplänen „Siedlung“ und „Umwelt“, die wohl in der nächsten Legislaturperiode zu einem gemeinsamen Landesentwicklungsplan zusammengefasst werden.
Mithilfe der Landesplanung wird mit Städten und Gemeinden städtebauliche Entwicklung festgelegt. Dies ist besonders wichtig gerade im Saarland angesichts der demografischen Entwicklung, die verbunden ist mit einem Rückzug der Bevölkerung aus dem ländlichen Bereich.
Es gilt gerade für die Zukunft, einem vermeidbaren Landschaftsverbrauch durch Revitalisierung von Altbaugebieten, einer weiteren baulichen Verdichtung der Innerortslagen, Rechnung zu tragen. Dies spart hohe Kosten für die Infrastruktur in Bezug auf Wasser- und Abwasserversorgung und sichert vor allem die optimale Nutzung der vorhandenen Anlagen, was in weiten Bereichen der kommunalen Infrastruktur bereits heute nicht mehr der Fall ist.
Deshalb gilt es, das Modellvorhaben zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch innerörtliche Entwicklung, MELanIE genannt, das seinerzeit von Umweltminister Mörsdorf auf den Weg gebracht wurde, weiterzuentwickeln. Ich denke hierbei an die Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung, an das Zukunftsenergieprogramm und - es sei mir gestattet - auch an die Förderung der Obstund Gartenbauvereine zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft.
Nachhaltigkeit im Saarland heißt aber auch, Landschaftsteile weitgehend von der Nutzung auszunehmen, der Natur ein Stück zurückzugeben. Ich denke hier insbesondere an die Natura-2000-Gebiete, 125 an der Zahl, die in Kürze wohl sämtlich dank des Engagements des Umweltministers als Rechtsverordnung ausgewiesen sein werden.
Damit wird im Saarland und darüber hinaus ein zusammenhängender Biotop geschaffen, ein Lebensraum als Heimat für den Luchs, der mittlerweile auch im Saarland ist, und vielleicht auch für den Wolf. Insofern sind jedenfalls die Vorbereitungen für die Zukunft geschaffen. Naturschutzgebiete im Saarland sind neuer Lebensraum, in dem Fauna und Flora
weitestgehend ohne menschliche Eingriffe sich entwickeln können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Saarland ist reich gesegnet mit Fließgewässern und ruhenden Gewässern. Die Saar war einmal der Abwasserkanal für Industrieabwässer und kommunale Abwässer, ein Fließgewässer in schlechtestem biologischem Zustand. Durch eine über EU, Bund und Land initiierte Gesetzgebung ist die Saar heute wieder Fischgewässer mit genießbaren Fischen. Die Rossel, einst dreckigster Fluss Europas, ist heute ebenfalls Fischgewässer. Die Fische sind noch nicht zum Genuss geeignet, aber daran gilt es weiter zu arbeiten. Die Rossel hat in jedem Fall im Hinblick auf die Maßnahmen, die im Gewässerumweltbereich getroffen worden sind, einen erheblichen Fortschritt hin zu einem ökologischen Gewässer gemacht.
Saubere Fließgewässer sind im Saarland mit drei Bruchstaben verbunden: EVS. Der EVS ist eine Institution der Nachhaltigkeit. Er betreibt Kläranlagen für die Abwässer aller saarländischen Kommunen. Kein Abwasser aus irgendeiner Kommune läuft ungeklärt in saarländische Fließgewässer. Wir haben bei den Abwässern eine Reinigungsstufe von über 90 Prozent. Das ist eine Erfolgsgeschichte, im europäischen Vergleich fast unerreicht! Aber auch hier werden sich neue Herausforderungen stellen in Bezug auf die Medikamentenbelastung und in Bezug auf PCB. Mit dem Ausbau der Abwasseranlagen im Saarland haben wir mittlerweile einen Anschlussgrad erreicht, der nahe an 100 Prozent liegt. Das Ergebnis dieser umweltpolitisch umgesetzten Zielvorgabe ist die heute wesentlich verbesserte Gewässergüte.
Nachhaltig im Sinne der Rohstoffverwertung ist auch der gesamte Müllkreislauf im Saarland aufgebaut. Das reicht von Plastikbechern und Weißblech im gelben Sack über die Wertstoffhöfe, die Abfallverwertungsanlage in Velsen als Strom- und hoffentlich bald auch Wärmelieferant bis zur Grüngutverwertungsanlage, die künftig in Ensdorf entsteht als Folge einer Landesgesetzgebung, die unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und zur Lösung der Problemlage bei den Kommunen eine sinnvolle Verwertung von Strauch- und Grünschnitt zur Wärme-, Strom- und letztlich Komposterzeugung vorsieht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund der Beschlüsse der Weltklimakonferenzen soll der CO2-Ausstoß nachhaltig reduziert werden. Aufgrund dieser Beschlüsse und nachfolgender Gesetzgebung haben wir bereits heute die Situation, dass 35 Prozent der erzeugten Elektrizität auf erneuerbaren Energien beruhen, hier mit einem Hauptanteil auf Windenergieanlagen.
Auch hier ist ein Strukturwandel an der Saar festzustellen, wenn Kohlekraftwerke, lieber Kollege Ulrich, wegen eines hohen Anteils von Windkraft- und Solaranlagen bei der Stromproduktion nicht mehr im erforderlichen Umfang gebraucht und - wie die Entwicklung zeigt - wohl auch stillgelegt werden. Es ist aber in gleichem Maße feststellbar, dass die gleichen Energiekonzerne in Solar- und Windkraftparks investieren - zum einen, weil sie die Marktchancen erkennen, und zum anderen, weil der umweltpolitische Mainstream der Nachhaltigkeit ebenfalls diese Konzerne erreicht hat.
Gegenstand der Nachhaltigkeitsstrategie über Jahrzehnte hinweg wird im Saarland die Ära des Nachbergbaus sein. Landstriche wurden über Jahrzehnte für unser wirtschaftliches Wohlergehen ausgebeutet. Massive Eingriffe in das Landschaftsbild sind erfolgt mit zum Teil weitreichenden Folgen für Fauna und Flora, aber auch für den Lebensraum der Menschen. Mit dem Ende des Bergbaus wird in Anwendung des Prinzips der Nachhaltigkeit dieser Schaden wieder ausgeglichen werden.
Meine Damen und Herren, wir waren gestern mit dem Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau bei der RAG in Ensdorf. Die RAG hat uns dort vorgestellt, welche Maßnahmen auf dem ehemaligen Bergbaugelände vorgenommen werden. Sie hat dargestellt, dass mehr als 22 Kilometer Gewässerrenaturierung - Fischbach, Sulzbach, Mühlenbach - erfolgt sind, dass wir Solaranlagen auf diesen Flächen haben, die mittlerweile 27 Kilowatt peak erzeugen. Es sind Gewerbeflächen entstanden beziehungsweise werden noch entstehen auf einer Fläche von 229 Hektar. Das heißt, es werden auf ehemals industriell genutzten Flächen Gewerbeflächen entstehen. Auch das ist ein Akt der Nachhaltigkeit, weil diese Flächen nicht mehr neu verbraucht werden. Es werden auf 19 Hektar Wohnflächen entstehen. Und mit einer Fläche von 194 Hektar werden Absinkweiher renaturiert und in weiten Bereichen der Natur wieder zur Verfügung gestellt. Auch das ist nachhaltige Politik. Auch hier hat sich die Wirtschaft ein Stück weit aus der Fläche zurückgezogen und der Natur Fläche zurückgegeben.
Nachhaltigkeit beruht nicht nur auf der Wiederverwertung von Verpackungs- und Gebrauchsgütern. Auch die Vermeidung von Ressourcenverbrauch ist ein wesentlicher Bestandteil einer Nachhaltigkeitsstrategie, es ist eben angesprochen worden. Hier ist insbesondere im privaten Bereich einiges aufzuholen. Die Privathaushalte stehen heute in der Bundesrepublik mit 40 Prozent für den Energieverbrauch. Ein Fünftel bis ein Viertel der Heizungsanla
gen in den privaten Haushalten ist älter als 20 Jahre und alles andere als verbrauchsoptimiert.
Ähnlich ist die Situation bei der Wärmedämmung von alten und älteren Gebäuden, die gerade von jungen Menschen, wie zu beobachten ist, erworben werden. Das hat den Vorteil, dass alter Gebäudebestand in weiten Teilen grundsaniert wird. Im Regelfall wird zunächst in Heizung und Dämmung investiert. Auch wenn der Energiestandard der Neubauten nicht erreicht werden kann, ist dies ein großer Fortschritt und ein Stück weit ein Beitrag zum demografischen Wandel. Da Neubauten einen hohen Kostenaufwand für junge Leute erfordern, ist es sehr erfreulich, dass zunehmend Altbaugebiete von jungen Leuten, von jungen Ehepaaren aufgesucht und revitalisiert werden. Diese Entwicklung ist derzeit festzustellen und wird insbesondere auch dadurch gefördert, dass entsprechende Zuschüsse gezahlt werden für umweltpolitische Maßnahmen im privaten Bereich.
Nachhaltiges Handeln erfordert oftmals Strukturwandel. Im Strukturwandel sind wir im Saarland ja geübt. Kohle und Stahl hatten uns diesbezüglich lange Zeit herausgefordert. Im Bereich der Energiewirtschaft sind wir aktuell gefordert. Eine weitere immense Herausforderung wird der Strukturwandel im Bereich der Mobilität sein. In spätestens zehn bis 15 Jahren wird ein Großteil der Fahrzeuge auf unseren Straßen elektrisch angetrieben sein. Mit umweltfreundlich hergestelltem Strom Fahrzeuge zu bewegen, wird eines der Gebote der Nachhaltigkeit sein. Darauf müssen die Politik und vor allem die Wirtschaft eingerichtet sein.
Das Saarland als Autoland muss seine Nachhaltigkeitsstrategie so ausrichten, dass Produktions- und Zulieferbetriebe ihre marktstarke Stellung im Zeitalter der Elektromobilität behalten, dass insbesondere die qualifizierten Arbeitsplätze und Arbeitskräfte im Land erhalten bleiben. Nachhaltigkeit in einer Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft wird nur funktionieren, wenn gute Arbeitsplätze mit guten Arbeitskräften bei guten Löhnen korrespondieren.
Eine Anmerkung zum Thema Elektromobilität und Energiewende, lieber Herr Kollege Lafontaine. Selbstverständlich sind wir in der Speichertechnologie noch nicht so weit, das ist richtig. Aber wenn Sie sehen, welche Entwicklung insbesondere in Amerika genommen wird, wenn Sie sehen, dass Tesla in der Wüste von Nebraska ein mehrere Hektar großes Batteriewerk errichtet, um Elektromobilität zu gewährleisten für das Fahrzeug Tesla, wo man mittlerweile dabei ist, Reichweiten von 600 Kilometern zu ermöglichen, dann kann man sich nicht hierhin stellen und generell die Windkraft verteufeln. Bei allen Problemen, die es zugegebenermaßen dort geben mag, ist dies ein Weg, den wir gehen müssen.
Wenn wir uns aus der Kernkraft verabschieden und wenn absehbar ist, dass wir uns auch aus der Kohle verabschieden, dann müssen wir Alternativen aufzeigen. Ich weiß auch keine bessere. Den Deutschen wird weltweit nachgesagt, es sei das Land der Ingenieure und der Wissenschaftler, das Land derjenigen, die etwas nach vorne bringen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir einen Technologiestandard erreichen, der dem Rechnung trägt, dass wir Elektroenergie und unsere Energiewende schaffen genau mit diesen Mitteln.
Gerne.
Abg. Lafontaine (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Nur eine Zwischenbemerkung, Herr Kollege. Es ist ja richtig, auf das Batteriewerk von Tesla zu verweisen. Aber auch bei der Elektromobilität habe ich die Sorge, dass man übersieht, dass Strom benötigt wird und dass nachgetankt werden muss. Es geht also nicht nur um die Batterien, sondern es muss getankt werden können. Das Tanken über erneuerbare Energien setzt zwingend voraus - ich bedauere, dass das oft nicht gesehen wird -, dass wir die erneuerbare Energie auch speichern können. Noch mal: Es ist sinnvoll, erneuerbare Energien aufzubauen. Aber wir brauchen Speicher, weil wir ansonsten nur die Preise teuer machen und den Strom verschleudern müssen.
Was die Akzeptanz der erneuerbaren Energien angeht, gerade in Bezug auf Windenergieanlagen, kann ich Ihnen Folgendes sagen. Wenn Sie in der Republik eine Umfrage machen, sind über 70 Prozent der Befragten dafür, dass wir die Energiewende so gestalten, diesen Weg zu gehen. Sie sind gegen die Atomkraft, und viele sind gegen die Kohlekraftwerke mit ihren Umweltbelastungen. Deshalb ist das eine Entwicklung, die mit Sicherheit nicht zu Ende ist. Aber es ist die Richtung, die wir gehen müssen, und daran wird kein Weg vorbeiführen.
Meine Damen und Herren, nachhaltige Umweltpolitik schützt unser wichtigstes Lebensmittel, das Trink
wasser. Eine Nachhaltigkeitsstrategie muss sich auch weiterhin ausrichten an hochwertigen Standards und dem Einhalten der strengen gesetzlichen Vorgaben, um die langfristige Sicherheit der Trinkwasserversorgung zu gewährleisten. Hierzu gehören in besonderer Weise der Schutz der Trinkwasserschutzgebiete und damit der Schutz unseres Grundwassers.
Lieber Kollege Ulrich, bei dieser Gelegenheit sage ich, dass es außerordentlich guttut, wenn im Ausschuss für Grubenwasser durch die Ruhrkohle AG und die zuständigen Behörden in absoluter Offenheit und Transparenz die beabsichtigte Grubenflutung erläutert und en détail dargestellt wird. Bisher sind alle von Ihnen vorgetragenen Argumente einer Grundwassergefährdung widerlegt worden. Dies spricht sehr dafür, dass eben keine Gefahren für die Grubenwasserhaltung und das Grubenwasser ausgehen und damit auch keine Gefahren für unser Trinkwasser. Im Übrigen ist Trinkwasser das am besten überprüfte Lebensmittel in der Bundesrepublik. Dies wird nicht nur aus Nachhaltigkeitsgründen im Saarland auch so bleiben.
Meine Damen und Herren, ein Aspekt, der hier im Plenum schon als offizieller Tagesordnungspunkt behandelt worden ist, war die Verschwendung von Lebensmitteln. Deshalb bedeutet Nachhaltigkeit auch ein verantwortlicher Umgang mit Lebensmitteln. Wir haben damals die Debatte geführt, dass 11 Millionen Tonnen Lebensmittel in der Bundesrepublik auf dem Müll landen. Das ist schlichtweg ein inakzeptabler Zustand. Lebensmittel haben eine Verwendungsbestimmung. Es ist auch keine Wertschätzung für diejenigen, die Lebensmittel erzeugt haben, wenn sie letztendlich auf dem Müll landen. In Anbetracht der Tatsache, dass auf diesem Globus unendlich viele Menschen hungern, ist es für eine Wohlstandsgesellschaft eigentlich ein Armutszeugnis, dass jährlich 11 Millionen Tonnen Lebensmittel im Wert von circa 25 Milliarden Euro auf dem Müll landen. Nachhaltiges Handeln gebietet, Lebensmittel gemäß ihrer Zweckbestimmung zu verbrauchen. Ähnlich wie bei Gebrauchsgütern gilt für Lebensmittel unser Ansatz, ein Recyclingsystem einzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden diese und viele andere Positionen zum Schutz unserer Umwelt und unserer Ressourcen nur dann wirkungsvoll umsetzen können, wenn wir weiterhin in die wichtigste Ressource, die dieses Land hat, investieren: in den Geist, den Willen und die Köpfe der Menschen. Das funktioniert ähnlich wie in der Landwirtschaft. Wenn ein guter Ertrag erzielt werden soll, dann müssen die jungen Pflänzchen zur rechten Zeit wohldosiert mit den richtigen Nährstoffen versorgt werden. Das heißt nichts anderes als Investition in Bildung, in Kitas, in Kindergärten, in unser Schulsys
tem und in die universitäre Ausbildung. Ganz besonders wichtig für unser Land sind Investitionen in die Ausbildung der Facharbeiter in Handwerk und Industrie. Denn bei allem Erfordernis der akademischen Ausbildung läuft ohne Handwerker und Facharbeiter nichts mehr in diesem Land.
Wenn wir heute über die Nachhaltigkeitsstrategie reden, dann gibt es mit Sicherheit einen Bereich, der nicht vergessen werden darf. Das ist der Bereich derjenigen, die sich ehrenamtlich engagieren, im Naturschutz und im Umweltschutz sowie diejenigen, die sich in den Fischerei- und Jagdverbänden organisieren. Das betrifft auch diejenigen, die sich bei den Obst- und Gartenbauvereinen engagieren. Es sind diejenigen, die in ihrer Freizeit einen Beitrag für das Allgemeinwesen leisten, damit unsere Natur wieder zu natürlichen Gegebenheiten zurückfindet und wir wieder Freude haben, wenn wir durch die Landschaft ziehen und eine Landschaft sehen, wie sie von der Natur und von der Schöpfung vorgesehen ist.
Meine Damen und Herren, ich könnte hier viele weitere Themenfelder aufzeigen. Dafür würden der heutige Sitzungstag und meine Redezeit aber nicht ausreichen. Ich darf feststellen, dass wir in der Landespolitik in puncto Nachhaltigkeit für die vergangenen Jahre im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen, aber auch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durchaus ein gutes Gewissen haben dürfen. Es bleibt aber auch die Erkenntnis: Der Weg zur Gewährleistung nachhaltiger Verwendung und dem Einsatz von Ressourcen wird ein nie endender sein. Deshalb ist es wichtig, die Menschen auf diesem Weg mitzunehmen und im Saarland neben der Kommunalund Landespolitik die Umweltverbände, Hochschulen und Wirtschaftsverbände mit ins Boot zu nehmen. Nachhaltiger Ressourceneinsatz und Schutz ist nichts, was man par ordre du mufti verfügen kann. Es ist erforderlich zu überzeugen, zusammenzuarbeiten und die Ergebnisse auf dem Boden der Sachlichkeit und Transparenz zu vertreten. Hierzu bietet die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung eine ordentliche Grundlage, der wir heute unsere Zustimmung erteilen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Ulrich, es besteht gar keine Veranlassung, sich heute hier an dieser Stelle so aufzuregen.
Ich möchte gleich einen Satz aus Ihrem Vortrag aufgreifen, der völlig zupasskommt. Sie haben nämlich gefragt, was diese politische Diskussion hier soll. Es ist hier ein Interessenkonflikt zu lösen, der in diesem Hause nicht zu lösen sein wird. Der Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion nimmt einen -
Sie nehmen einen Interessenkonflikt auf. Da ist einmal das Interesse, das Naturschutz-Großprojekt LIK.Nord in seiner Substanz vollständig zu erhalten und die Ziele des Pflege- und Entwicklungsplanes umzusetzen, Ziele, die sich in der Satzung des Zweckverbandes die Kommunen Friedrichsthal, Neunkirchen, Illingen, Merchweiler, Quierschied, Schiffweiler, der Landkreis Neunkirchen und die Industriekultur Saar GmbH gemeinschaftlich gegeben haben. Bei LIK.Nord handelt es sich um ein Naturschutz-Großvorhaben mit dem Ziel, die landschaftsbezogenen Folgen aus dem Nachlass eines über Generationen währenden Bergbaus in einen naturverträglichen und für die Menschen lebenswerten Lebensraum umzugestalten. Die Menschen dort haben nämlich über Jahrzehnte hinweg Einschränkungen der Lebensumwelt und der Wohnqualität wahrgenommen, ausschließlich aus Gründen, die der Bergbau dort verursacht hat.
Meine Damen und Herren, von daher ist es nach Beendigung des Bergbaus an der Saar Pflicht und Aufgabe aller in der Politik und Wirtschaft Tätigen, Rahmenbedingungen zu setzen und letztendlich Entscheidungen zu treffen, um diesen Verlust an Lebensqualität auszugleichen. Eine solche Entscheidung war und ist das Naturschutz-Großvorhaben LIK.Nord. Das ist nicht nur ein Naturschutzvorhaben, das ist auch etwas, was den Menschen wieder ein Stück weit lebenswerte Urbanität zurückgibt.
Auf der anderen Interessenseite steht aber das beabsichtigte Vorhaben der Kreisstadt Neunkirchen, ihre Einkaufs- und Einzelhandelsstruktur so auf- und auszubauen, dass sie ihrer landesplanerischen Funktion als Mittelzentrum gerecht werden kann. Hierzu ist unter landesplanerischen Gesichtspunkten zu prüfen, welchen Versorgungsgrad an großflächigen Einzelhandelsbetrieben das Mittelzentrum Neunkirchen bisher erreicht hat und wie sich die Ansiedlung auf den innerstädtischen Einzelhandel sowie auf die Nachbarkommunen auswirken wird.
Das sind zu prüfende Fragen. Es wird zu prüfen sein, ob der Rechtsstatus des Naturschutz-Großprojektes LIK.Nord Ausnahmen für die beantragte Ausgliederung der Fläche Betzenhölle vorsieht und gegebenenfalls, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Dabei wäre auch abzuwägen, wie etwa mit gleichen Anliegen der übrigen Verbandsmitglieder umzugehen ist. Wenn eine Kommune das Recht für sich in Anspruch nimmt, kann möglicherweise eine andere Kommune aus vielleicht anderen Gründen ein gleiches Recht wahrnehmen. Das würde am Schluss nichts anderes bedeuten, als dass das Naturschutz-Großvorhaben obsolet wäre.
Das sind alles Fragen, die wir heute und überhaupt als Parlament so nicht beantworten können, als Folge des Gewaltenteilungsbetriebs und auch aufgrund unserer rechtlichen Zuständigkeit. Es entbehrt auch
jeglicher inhaltlicher Begründetheit, die Landesregierung aufzufordern, den Plänen zur Ansiedlung eines Warenhauses auf der Betzenhölle entgegenzutreten. Pläne einreichen ist das eine, entschieden wird ausschließlich aufgrund einer für alle Beteiligten gültigen Rechtsordnung. Hierzu bedarf es, wie im Rechtsstaat üblich, eines ordentlichen Verwaltungsverfahrens mit einer Verwaltungsentscheidung, die, wie im Rechtsstaat ebenfalls üblich, letztendlich einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten muss. Deshalb sollen diejenigen ihre Hausaufgaben machen, die dazu berufen sind. Das ist einmal der Antragsteller, das wird die Stadt Neunkirchen sein, und das wird die Landesplanung sein. Deren Entscheidungskompetenz ist hier gefragt, die haben zu entscheiden, nicht das Parlament. Das Parlament hat den rechtlichen Rahmen zu schaffen, damit so entschieden werden kann. Der ist geschaffen und deshalb bleibt ein ordentliches Verwaltungsverfahren mit einer entsprechenden Entscheidung abzuwarten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja ein lieber und netter Antrag, den die PIRATEN-Fraktion hier gestellt hat, aber es ist so wie bei allen Anträgen: Sie müssen nicht nur auf ihre Haushaltswirksamkeit überprüft werden, sondern sie müssen vor allen Dingen in Bezug auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Was die Notwendigkeit angeht, sage ich Ihnen, fehlt im Saarland jegliche sachliche Grundlage. Es besteht kein Bedarf, es gibt im Saarland kein Vollzugsdefizit in Bezug auf die Aufnahme und Ahndung von Missständen in der Tierhaltung.
Sie fordern einen Tierschutzinspektor oder eine Tierschutzinspektorin, um die Amtsveterinäre zu entlasten. Sie müssen sich einmal mit der Realität befassen. Diese Aufgaben werden seit Jahrzehnten von den Kreis- und Ortspolizeibehörden wahrgenommen. Die Kreis- und Ortspolizeibehörden sind gehalten, in Sachen Tierschutz immer mit dem Amtsveterinär tätig zu werden. Wenn Sie einen Tierschutzinspektor oder eine Tierschutzinspektorin einstellen
wollen, werden die nicht umhinkommen, ebenfalls den Amtsveterinär zu konsultieren, denn ansonsten werden alle Maßnahmen, die zu treffen sind, einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Im Übrigen ist ja durch meine Vorredner vorgetragen worden, dass diese Legislaturperiode eine gute Legislaturperiode für den Tierschutz war. Es ist ein Landestierschutzbeauftragter eingesetzt worden, wir haben die Tierschutz-Verbandsklage. Im Übrigen ist keine Verbandsklage anhängig, nach meinem Kenntnisstand gibt es auch keine weiteren Verfügungen oder Erlasse der zuständigen Behörden in Sachen Missstände beim Tierschutz im Saarland. Von daher ist der Antrag eigentlich völlig überflüssig und wir werden ihn heute ablehnen.
Petri Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften Drucksache 15/1916 wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14. September 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen, bei Zustimmung
der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion, und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.
Mit der vorliegenden Änderung des saarländischen Fischereirechts entfallen als überflüssig oder nicht zielführend anerkannte Bestimmungen, zum Beispiel die allgemeine Pflicht, Hegepläne aufzustellen. Weiterhin wird das Gebot aufgenommen, die Fischerei nur waidgerecht und unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Vorschriften auszuüben. Waidgerechtigkeit in der Fischerei umfasst unter anderem die Hege der Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte, als nicht tierschutzgerecht geltende Angelmethoden, so zum Beispiel das sogenannte Catch&-Release-Verfahren. Weiterhin wird der Gedanke der Nachhaltigkeit gesetzlich verankert. Soweit zu den zentralen Zielsetzungen des Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde eine Anhörung durchgeführt, an der unter anderem der Fischereiverband sowie die Tierschutzverbände beteiligt wurden. Die Stellungnahmen, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, spiegelten die jeweiligen Interessenlagen wider. In einem weiteren Arbeitsschritt wurde die Anhörung ausgewertet und eine Beschlussempfehlung an das Plenum ausgearbeitet.
Von der PIRATEN-Landtagsfraktion sowie der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion wurden Abänderungsanträge vorgelegt, die jeweils mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen, abgelehnt wurden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes, Drucksache 15/1961, wurde vom Plenum in seiner 52. Sitzung am 05. Oktober 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.
Anlass für den Gesetzentwurf ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Juli 2016, dass nach der derzeitigen Gesetzeslage wohl keine Überlassungspflicht der aus dem EVS ausgeschiedenen Gemeinden hinsichtlich des von diesen eingesammelten und zur Verwertung geeigneten Restmülls gegenüber dem EVS bestehe. Danach würde den ausgetretenen Kommunen der von ihnen eingesammelte Inhalt der Restmülltonnen zur Sortierung und Verwertung zur freien Verfügung stehen. Dem EVS würde dann der verwertbare Teil des Restabfalls nicht mehr angedient.
Die Entscheidung des OVG erfolgte im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Der vorliegende Gesetzentwurf strebt Rechtsklarheit an und verfolgt aus Gründen einer ordnungsgemäßen, nachhaltigen und für den Gebührenzahler kostengünstigen Abfallverwertung das Ziel, dass die Kommunen dem EVS den gesamten in ihrem Gebiet anfallenden unsortierten Restmüll und Bioabfall anzudienen haben. Es bedarf der gesetzlichen Klarstellung hinsichtlich der Aufgaben des EVS und der ausgetretenen Gemeinden, um Auslegungsstreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.
Mit dem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 15/2030 wird den nach § 3 EVSG aus
geschiedenen Kommunen zugestanden, eine ausschließlich für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich abfallbezogene Wertstoffwirtschaft wahrzunehmen.
Darüber hinaus hebt der Gesetzentwurf - nochmals konkretisiert durch den Abänderungsantrag - die inhaltliche Inkompatibilität von § 10 Abs. 4 Satz 2 zu § 8 Abs. 2 Satz 3 EVSG auf. Des Weiteren wird in der Begründung darauf hingewiesen, dass bestehende, rechtswirksame Vertragsverhältnisse von der Gesetzesänderung unberührt bleiben sollen. So weit zur Intention des Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde eine Anhörung durchgeführt, an der neben den Umwelt-, Naturschutz- und Wirtschaftsverbänden der EVS einerseits sowie die sogenannten §3-Kommunen andererseits beteiligt wurden. Die Stellungnahmen, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, spiegeln entsprechend die unterschiedlichen Positionen wider.
Ergebnis der Beratungen im Ausschuss ist der Ihnen als Drucksache 15/2030 vorliegende Abänderungsantrag, der auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und Ihnen mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion und Ablehnung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion zur Annahme empfohlen wird. Hinsichtlich der vorgenommenen Änderungen verweise ich auf die Begründung des vorliegenden Abänderungsantrags.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Ablehnung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, und der DIE LINKE-Landtagsfraktion die Annahme des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes, Drucksache 15/1961, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages, Drucksache 15/2030, in Zweiter und letzter Lesung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich nehme zum eigentlichen Gesetzentwurf nicht mehr Stellung. Ich habe das ausführlich bei der Einbringung des Gesetzes am 05. Oktober getan. Im Übrigen hat der Kollege Jung nochmals die Richtlinien und Zielsetzungen genannt. Ich möchte jedoch einige Anmerkungen zu dem machen, was Kollege Bierbaum gerade vorgetragen hat. Das war auch ein Ansatz, der sich in der Anhörung widergespiegelt hat. Es wurde kritisiert, dass die Abfallhierarchie als solche nicht eingehalten wird. Das ist mitnichten so. Das muss ich bei dieser Gelegenheit einfach so feststellen. Das ganze Abfallsystem im Saarland ist darauf eingestellt, dass gerade Recycling Vorrang hat.
Meine Damen und Herren, das begleitet uns im alltäglichen Leben: Wir haben den gelben Sack, in dem Plastik und Weißblech eingesammelt werden, und dies mit einer riesengroßen Resonanz. Die Verbraucher sind angehalten, Müll zu sortieren. Es ist ein ganz großer Erfolg, der in den vergangenen Jahren erreicht worden ist. Das ist geschehen mit einem hohen Aufwand an Werbung und Überzeugungsarbeit. Wir haben die blaue Tonne, in der Papier und Pappe eingesammelt werden. Papier und Pappe haben früher im Restmüll gelegen. Wir haben Wertstoffcontainer in den Kommunen aufgestellt, Flaschen, Papier und Karton werden dort abgegeben. Genau das ist die Zielsetzung unserer gesamten Gesetzesinitiative, dass nämlich vorsortiert wird. Es wird aber nicht vorsortiert per ordre du Mufti, also von oben angeordnet, sondern weil man die Menschen in diesem Land hat überzeugen können. Es ist dies eine der großen Aufgaben des EVS, die mit viel Aufwand wahrgenommen wird.
Ich denke da nur an die Schenkmärkte, die der EVS veranstaltet. Als ich das zum ersten Mal hörte, fragte ich mich, was der EVS denn da macht, aber der innovative und richtige Gedanke dahinter ist, dass Alltagsgegenstände, die in einem Haushalt nicht mehr gebraucht werden, aber in anderen Haushalten durchaus noch Verwendung finden können, auf diesen organisierten Tauschmärkten eben wiederverwendet werden. Damit werden sie aus dem Müllkreislauf herausgenommen.
Wir haben das Verwiegesystem und das Ident-System eingeführt, die ebenfalls darauf ausgerichtet sind, die Restmüllmengen weitestgehend zu reduzieren. Wir haben eine wunderbare Kooperation dazu ist wirklich zu gratulieren -, für die der EVS vom VKU ausgezeichnet worden ist. Es ist eine Kooperation mit den Franzosen, mit Sydème, eine echte Europainitiative direkt vor unserer Haustür. Es war schwer genug, diese Vereinbarung zu treffen. Es ist ein Erfolgsmodell, auf das wir stolz sein können. Unser Biomüll wird dorthin gefahren und wir holen Restmüll von dort mit, der dann in der Anlage in Neunkirchen verbrannt werden kann.
Meine Damen und Herren, das ist doch ein riesiger Erfolg, den es wertzuschätzen gilt. Da kann man doch nicht einfach sagen, das System sei darauf angelegt, dass Verbrennung vor Recycling geht. Das ist wirklich der falsche Ansatz. Das negiert auch die großen Erfolge, die in diesem Bereich stattgefunden haben.
Wir haben zudem in Velsen eine Müllverbrennungsanlage, die nach den R1-Richtlinien zertifiziert ist. R1-Richtlinie heißt, die Verbrennungsanlage hat einen überdurchschnittlich hohen Effizienzgrad. Dort werden Brennstoffe und Betriebsmittel eingespart, weil man Strom erzeugen kann durch den Restmüll, durch das, was nach der Vorsortierung als Restmüll in der grauen Tonne übrig geblieben ist. Das wird dort verbrannt mit dem Ergebnis, dass wir einen hohen Anteil an Energie erzeugen können. Es ist eine Menge an Energie, die dazu ausreichen würde, um zum Beispiel den gesamten Landkreis Merzig mit Strom zu versorgen. Das ist ein enormer innovativer Fortschritt, den wir hier im Saarland zu verzeichnen haben. Diesen Erfolg kann man bei diesem Gesetzesvorhaben doch nicht einfach kleinreden.
Die Grüngut-Verwertungsanlage ist angesprochen worden. Das ist ein Riesenprojekt. Die Kommunen laufen über mit Grün- und Strauchschnitt. Sie wissen nicht, wohin damit. Es ist doch ein innovativer Ansatz, dieses energetisch zu verwerten, um Energie zu erzeugen, einen Standort auszuwählen, der an einer Fernwärmeschiene liegt, einen Standort, wo die Stromtrassen zusammenlaufen. Das ist ein innovativer Schritt. Deswegen, Herr Kollege Bierbaum,
geht Ihr Ansatz vollkommen fehl, wenn Sie sagen, Verbrennung gehe hier vor Recycling.
Meine Damen und Herren, ich darf auch daran erinnern, dass es in den vergangenen Jahren Schwierigkeiten beim EVS gegeben hat, die zu Recht zu kritisieren waren. Das ist richtig. Aber der EVS ist heute auf einem Stand, der wirklich Vorbildcharakter hat. Wir werden nicht nur Sorge dafür tragen können, dass in diesem Land ökologisch und nachhaltig Restmüll beziehungsweise aussortierter Müll verwertet wird, sondern es ist auch eines unserer ganz großen Ziele, insbesondere in dieser Koalition, dass wir die Preise für die Müllentsorgung auf einem verträglichen Niveau halten. Wir sind jetzt sogar in der Lage, die Preise für die 120-Liter-Tonne geringfügig zu senken. Auch das ist ein enormer Fortschritt, den man nicht einfach negieren kann.
Heute sind wir in Velsen in der Lage, die Tonne Müll für 75 Euro zu verbrennen, mit den Overhead-Kosten liegen wir dann bei 146 Euro. Damit liegen wir bundesweit im guten Mittelfeld. Auch das ist ein großer Erfolg im Vergleich zu früheren Jahren.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist dies ein Gesetzentwurf, der gewährleistet, dass eine Müllverbrennungsanlage unter dem Solidarpakt-Prinzip weiterhin bestehen kann und dass die Kommunen ihren Müll weiterhin dort abgeben können. Auch Wadgassen kann seinen Müll in Velsen zur Verbrennung abgeben. Denn dem Vertrag, den man mit einem Dritten geschlossen hat, fehlt die rechtliche Grundlage. Es wurde ein Vertrag mit jemandem abgeschlossen, der überhaupt nicht die Erlaubnis hat, Restmüll zu verwerten.
Kollege Jung hat es eben ausgeführt, der Müll wird dort ebenfalls vorsortiert, dann wird er in zwei Verbrennungsanlagen thermisch genutzt, das ist also das Gleiche, was wir in Velsen machen. Insofern geht der Schuss in den Ofen. Ich glaube, es ist der richtige Gesetzentwurf. Deshalb darf ich Sie bitten, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Herr Kollege Kessler, Sie haben in Ihren Ausführungen kundgetan, dass die Müllverbrennung in der Müllverbrennungsanlage in Velsen keine Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sei. Ich darf Ihnen nochmals nahebringen: Die Müllverbrennungsanlage in Velsen ist eine R1-zertifizierte Verbrennungsanlage nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz beziehungsweise der Abfallrahmenrichtlinie. Ich darf zitieren: „Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle, welche die Energieeffizienzschwellenwerte dieser Formel erreichen“ - das ist bei Velsen der Fall - „oder übertreffen, können als Anlagen zur energetischen Verwertung von Abfall gemäß Abfallhierarchie eingestuft werden.“ Es ist also keine Beseitigung, wie von Ihnen in den Raum gestellt, es ist eine legitime Verwertung, weil - ich habe es hier ausgeführt - Brennstoffe vermieden werden. Die werden ersetzt durch den Restmüll. Diese Anlage hat eine ausgesprochen hohe Effizienz. Genau deshalb ist es eine Verwertung, die im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausdrücklich gewünscht ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Einbringung des vorliegenden Gesetzes sei mir ein kleiner Rückblick auf die Geburtsstunde des EVS gestattet, die ja durchaus nicht einfach war. Er entstand durch die Zusammenlegung des kommunalen Abfallbeseitigungsverbandes und des Abwasserzweckverbandes Saar.
Ziel dieser Zusammenlegung war ursprünglich eine ökologische Abfall- und Abwasserbeseitigung. Ziel des Gesetzes war aber auch, die Zuständigkeit der saarländischen Kommunen im Bereich der Abfallund Abwasserbeseitigung möglichst zu stärken. Ein ganz besonders wichtiges Anliegen war, die Gebühren, die 1985 zu den höchsten bundesweit zählten,
für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes auf ein erträgliches Niveau abzusenken.
Es gab große Diskussionen darüber - das ist angesprochen worden -, ob die Abfallbeseitigungsanlagen, insbesondere die Müllverbrennungsanlagen, nicht überdimensioniert seien, was sich im Laufe der Jahre leider bestätigt hat. Geschuldet war es aber der Tatsache, dass der EVS und die saarländischen Städte und Gemeinden damit den Auftrag und das Anliegen des Gesetzes ernst nahmen; sie waren an dem europäischen und bundespolitischen Recht zur Vermeidung von Müll ausgerichtet.
Das Aufkommen von Restmüll zur Beseitigung hat im Laufe der Zeit im Saarland drastisch abgenommen. Das hängt damit zusammen, dass der Müll heute in weiten Bereichen als Wertstoff zur Wiederverwendung betrachtet wird und Maßnahmen, die im EVS-Gesetz festgeschrieben sind, ihre Wirkung zeitigten, wie beispielsweise die Aufklärung und Beratung zur Müllvermeidung bis hin in die Schulen und Kindergärten. Es wurde das Zähl- und Verwiegesystem beim Restmüll eingeführt mit der Folge, dass der Restmüll in den Haushalten vorsortiert worden ist. Es wurden Wertstoffhöfe im Saarland errichtet, wo ebenfalls der Müll, der vorher in der Restmülltonne gelandet ist, der Verwertung zugeführt worden ist. In Velsen, es ist angesprochen worden, erfolgt die thermische Verwertung, hier wird Strom erzeugt. Das, was in Velsen letztendlich übrig bleibt, wird auf der Schlackendeponie in Illingen abgelagert. Dort werden die Feststoffe herausgenommen und die Schlacke selbst wird im Straßenbau eingebaut.
Das zeigt also, die gesamte Wertschöpfungskette der Abfallwirtschaft verbleibt im Saarland, mit der Folge, dass das Restmüll- und das Sperrmüllaufkommen im Saarland mittlerweile bei 188 Kilo pro Person und Jahr liegt, das ist eine Zahl, die unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Auch das ist ein Zeichen dafür, dass der EVS mit seiner Aufgabenstruktur seine Berechtigung hat. Und sieht man von den Geburtswehen einmal ab, darf man sagen, dass der EVS mittlerweile eine Erfolgsgeschichte schreibt. Ich darf in diesem Zusammenhang auch daran erinnern: Anfang der Neunzigerjahre hatten wir hier ein Restmüllaufkommen von 700.000 Tonnen, Anfang des Jahrzehnts waren es 300.000 und jetzt liegen wir bei 200.000 Tonnen. Ich glaube, wenn der Kollege eben angesprochen hat, der Wettbewerb der Ideen würde durch das vorliegende Gesetz eingeschränkt, dann darf ich sagen, dieser Wettbewerb der Ideen findet in der Vertreterversammlung des EVS statt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Müllvermeidung geht natürlich zu Lasten der vorgehaltenen Verbrennungskapazitäten. Die Müllverbrennungsanlage in Neunkirchen - es ist angesprochen worden scheidet Ende des Jahres 2016 aus dem Vertragsverhältnis des EVS aus, verschwindet von der Pay
roll des EVS. Nochmals zur Erinnerung: Dort wurde die Tonne Müll verbrannt zum Preis von 203 Euro die Tonne, während wir in Velsen einen Betrag von 88 Euro die Tonne haben. Das ist ein enormer Unterschied. Man sieht, die heute zur Verbrennung anstehenden Müllmengen im Saarland liegen bei 200.000 bis 220.000 Tonnen im Jahr, und das ist genau die Kapazität, die wir in der Müllverbrennungsanlage in Velsen haben. Das heißt nichts anderes, als dass mit dem vorhandenen Müllaufkommen für die Zukunft gewährleistet ist, dass die Müllverbrennungsanlage in Velsen effizient ausgelastet wird. Diese Anlage - das sei auch erwähnt - garantiert die Entsorgungssicherheit im Saarland. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist die Gebührenstabilität für die Bevölkerung im Saarland.
Meine Damen und Herren, das darf auch gesagt werden: Im bundesweiten Vergleich liegen wir mit den Gebühren für die Restmülltonne für die Verbraucherinnen und Verbraucher des Saarlandes in der ersten, günstigen Hälfte. Ziel muss es sein, diesen Stand zu halten und nach Möglichkeit zu verbessern. Das ist aber nur möglich, wenn alle dem EVS angehörenden Kommunen die zur Müllverwertung aufgebauten Strukturen nutzen.
Es wurde eben angesprochen, wenn nun eine Gemeinde wie Wadgassen aufgrund einer nicht beabsichtigten Formulierung im Gesetzestext und aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 27.07.16 und der daraus zu entnehmenden Begründung mit hoher Wahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren obsiegen wird bezüglich der Eigenverwertung von Restmüll unter Vermeidung der Nutzung der Restmüllbeseitigungsanlagen im EVS, dann wird das ernsthafte Konsequenzen auf die Auslastung der Anlagen haben, die - so der Wille des Gesetzes - für alle Kommunen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und der Gewährleistung der Gebührenstabilität vorgehalten werden. Würden diesem Beispiel weitere Kommunen folgen, hätte das enorme Konsequenzen für die Kostenstruktur im Bereich der Restmüllbeseitigung und damit letztendlich für die Gebührenzahler im EVS.
Die Entsorgungsstrukturen im Saarland beruhen auf dem Solidarprinzip: effiziente, kostengünstige Entsorgungsanlagen für alle Saarländerinnen und Saarländer. Wer dieses Prinzip aufgibt, der betreibt nichts anderes als Rosinenpickerei auf Kosten der anderen, der gibt die Solidarität auf für die dieses Land wie kein anderes steht, aus pur eigennützigen Erwägungen, die letztendlich die Entsorgungssicherheit gefährden.
Meine Damen und Herren, dies ist im Sinne der Solidargemeinschaft, der ökologischen und ökonomischen Ansprüche einer gesicherten Restmüllentsorgung und im Interesse einer stabilen und kostengün
stigen Restmüllgebühr inakzeptabel und deshalb abzulehnen. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist festgelegt, dass der Restmüll aus den saarländischen Kommunen unsortiert dem EVS anzudienen ist und damit die Entsorgungssicherheit und stabile und günstige Gebühren für die Saarländerinnen und Saarländer gewährleistet sind. Deshalb bitte ich, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Ersten Lesung die Zustimmung für die Beratung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu erteilen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme heute die einmalige Gelegenheit wahr, liebe Frau Kollegin Ensch-Engel, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie mit der Forderung in Ihrem Antrag, verbindlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung für jede einzelne Windkraftanlage vorzuschreiben, einen Rechtsbruch verlangen, den die Landesregierung begehen soll, denn liebe Frau Kollegin, das Baugesetzbuch gilt auch im Saarland und das Baugesetzbuch privilegiert Windkraftanlagen im Außenbereich. Das schreibt ausdrücklich der § 35 Abs. 1 Satz 1 vor: „(…) wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen (…)“. Wann eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gegeben ist, ist ebenfalls enumerativ im Baugesetzbuch aufgeschrieben. Das muss man nur dort nachlesen. Dazu gehören, wie in Ihrem Antrag zum Teil auch ausgeführt, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, aber genau diese Belange, die Ihnen heute so wichtig erscheinen, werden in Bezug auf eine mögliche Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen durch das Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz geprüft.
Diese Belange, liebe Frau Kollegin, die Ihnen so am Herzen liegen, und auch weitere, werden sehr eingehend von dieser Behörde geprüft, bevor eine Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage im Außenbereich überhaupt erteilt werden kann.
Da spielt der Landschaftsschutz eine Rolle, da spielt die natürliche Eigenart der Landschaft eine Rolle, da spielt der Erholungswert unserer schönen SaarLandschaft eine Rolle sowie das Orts- und das Landschaftsbild. Hierbei hat, wie das im Leben überall der Fall ist, wenn sich zwei Rechtsbereiche gegenüberstehen, eine Abwägung zu erfolgen, und zwar zwischen dem, was energiepolitisch in diesem Land gewollt ist, nämlich die Energiewende hinzubekommen,
Schadstoffe in unserer Umwelt zu vermeiden, und dem anderen Bereich, dem Eingriff in Natur und
Landschaft und dem Landschaftsbild als schützenswertem Gut. Hier hat eine Abwägung zu erfolgen.
Die Errichtung einer baulichen Anlage hat zwangsläufig - das ist ja immanent - zur Folge, dass Landschaftsraum verbraucht wird. Das ist selbstverständlich auch bei der Windkraftanlage so. Damit dieser Eingriff in rechtlich geordneten Bahnen verläuft, wurden im Saarland Vorranggebiete für Windkraftanlagen in einem Landesentwicklungsplan ausgewiesen. Mit der energiepolitischen Weichenstellung durch Änderung des Baugesetzbuchs haben die Kommunen die Möglichkeit, Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan auszuweisen.
Damit, liebe Frau Kollegin, nehmen die Kommunen eigenverantwortlich ihre grundgesetzlich geschützte Planungshoheit wahr. Die Kommune hat damit die Möglichkeit, in ihrem Planungsraum abzuwägen, an welcher Stelle Windenergieanlagen errichtet werden sollen, und an welchen Stellen sie eben nicht errichtet werden sollen. Damit eine solche Abwägung rechtlich Bestand hat, muss der Darstellung einer Konzentrationsfläche, Konzentrationszone, für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ein schlüssiges Plankonzept zugrunde liegen, das sich nicht nur auf die Fläche bezieht, wo die Windkraftanlage errichtet werden soll, sondern auf den gesamten Außenbereich.
Das Planungskonzept muss gewährleisten, dass eine Windenergienutzung aufgrund der ermittelten Windhöffigkeit auch tatsächlich möglich ist. Das heißt, sie dürfen nicht so planen, dass es letztendlich zu einer Verhinderungsplanung kommt, nach der dann Windkraftanlagen nicht errichtet werden. Der Planungsträger, die Kommune, muss die Entscheidung des Gesetzgebers, Windkraftanlagen im Außenbereich zu privilegieren, beachten und für die Windenergienutzung im Plangebiet in substanzieller Weise Raum schaffen. Das ist der Wille des Gesetzgebers.
Das ist der Wille von all denjenigen Abgeordneten, die im Bundestag in Berlin dieses Gesetz beschlossen haben. Ansonsten verstößt nämlich der Planungsgeber Kommune gegen geltendes Recht und macht sich mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit schadensersatzpflichtig.
Meine liebe Kollegin, Kommunen, die die Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen nicht auswei
sen, müssen damit rechnen, dass solche Anlagen an allen möglichen und vielleicht auch allen unmöglichen Stellen im Gemeindegebiet errichtet werden, sofern die im Baugesetzbuch genannten öffentlichen Belange nicht tangiert sind.
Die Windkraftanlagen haben - das ist ja deutlich geworden und man sieht das ja auch an der Presseschau - Einzug in unseren Wald gehalten. Aber die Standorte dort werden nach einem strengen Kriterienkatalog bestimmt, der sich an der Windhöffigkeit, an Höhenzügen und in vertretbaren Eingriffen in die Waldökologie ausrichtet. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt“, nimmt als Vorranggebiete für Naturschutz die Natura-2000-Gebiete ausdrücklich aus, weil sie eine überdurchschnittliche Bedeutung haben, weil hier Artenschutzvorkommen sind, die einen besonderen Schutzstatus aufweisen. An diesen Stellen dürfen Windkraftanlagen nach wie vor nicht errichtet werden.
Die Waldstandorte, auf die die Ausschlusskriterien für Windenergieanlagen zutreffen, sind in der landesplanerischen Gebietskulisse „Vorranggebiete für Naturschutz“ enthalten. Die Errichtung von Windenergieanlagen ist hier unzulässig. Damit wird deutlich, dass der Gesetzgeber die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald grundsätzlich zulässt, besonders schützenswerte Waldgebiete sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen.
Im Übrigen darf man darauf hinweisen, dass ein Drittel der Landesfläche im Saarland aus Wald besteht. Derzeit sind im SaarForst fünf Windenergieanlagen am Netz im Bereich Ottweiler, sechs werden demnächst am Netz sein im Bereich Nonnweiler. Insgesamt sind 36 Anlagen in der Planung, wobei aber mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass nicht alle genehmigungsfähig sein werden. Man muss davon ausgehen, dass wir rund 30 Windenergieanlagen auf einem Drittel der Landesfläche in unserem Waldgebiet haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Zustand, der mehr als akzeptabel ist.
Ferner darf ich darauf hinweisen, dass laut Umfragen mehr als 80 Prozent der deutschen Bevölkerung die Energiewende befürworten, insbesondere auch die Errichtung von Windenergieanlagen.
Aber gerne. Bitte schön.
Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung, das auf Bundesebene Prüfungen erst ab 20 Anlagen vorsieht, sieht aber ausdrücklich andere Länderregelungen auch vor. Im Antrag heißt es, die Regierung solle dafür Sorge tragen etc. Das umfasst beispielsweise auch eine Bundesratsinitiative. Wo ist das bitte schön gesetzeswidrig oder ein Rechtsbruch? Das müssen Sie mir erklären! Andere Bundesländer können das auch, wieso wir nicht?
Ich weise darauf hin, was in Ihrem Antrag steht. Sie verlangen eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung für jede einzelne Windkraftanlage, das steht so wörtlich in Ihrem Antrag. Das ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch. Ich empfehle Ihnen die Lektüre von § 35 des Baugesetzbuches, da können Sie das selbst noch einmal nachlesen.
Meine Damen und Herren, rund 30 Windkraftanlagen im SaarForst Landesbetrieb auf Waldflächen im Saarland, einem Drittel der Landesfläche, ist ein akzeptabler Zustand. Wo es Akzeptanzprobleme wegen der Windkraft gibt, bedarf es der Aufklärung. Jeder ist für Windkraftanlagen. Wenn sie vor der eigenen Haustür errichtet werden sollen, kommt natürlich Protest auf, das ist völlig klar. Ich glaube, es gibt Möglichkeiten, auf das Verhalten einzuwirken. Hier sind in ganz besonderer Weise wir gefragt, die Politiker. Es gibt Politiker, die das populistisch aufnehmen, die Stimmung machen, das ist für die ein Wahlkampfthema. Sie tendieren auch sehr stark in diese Richtung.
Wenn ich Ihre Aktionen sehe, wo Sie sich überall bei den Leuten einschmeicheln, wenn es um Proteste geht, dann gehe ich davon aus, dass Sie das als ein Thema für die Landtagswahl hochziehen wollen. Das ist Ihr gutes Recht. Aber einen Gefallen werden Sie damit weder sich noch der Sache tun. Vor allem werden Sie denjenigen keinen Gefallen tun, die unmittelbar von diesen Anlagen betroffen sind. Deshalb ist es erforderlich, dass man in den Kommunen sauber plant, dass man die Menschen mitnimmt, dass man ihnen das erklärt. Vielleicht ist es auch in dem einen oder anderen Fall ratsam, auch auf diejenigen einzugehen, die diese Anlagen betreiben, was die Höhe und die Anzahl der Anlagen an den Bestandsorten angeht.
Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluss kommen und kann mir den Satz nicht verkneifen, weil es dazu große Redebeiträge in den vergangenen Plenarsitzungen gegeben hat: Wenn man gegen Cattenom ist, wenn man keinen Atomstrom will, wenn man aus der Kohle aussteigt - im Saarland werden die Kohlekraftwerke peu à peu vom Netz gehen -, wenn man gegen alles ist, wo soll denn der Strom herkommen? Nur aus der Steckdose! Das können Sie vielleicht im Kindergarten erzählen, aber selbst dort wird man es Ihnen nicht glauben.
Nach all dem bleibt festzustellen: Ihr Antrag steht in großen Teilen gegen geltendes Recht, ist nicht plausibel in der Argumentation und ist von daher konsequenterweise abzulehnen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil gerade im Internet von der Kollegin EnschEngel gepostet wird - ich darf wörtlich zitieren -: „Austreten ist ein wirklich bescheidenes Ansinnen einer Abgeordneten aus dem saarländischen Landtag.“ - Während einer Debatte einen solch hohlen Mist ins Internet zu setzen! Ich zitiere wörtlich: „Lasse mich gerade von Hubert Ulrich und Günter Heinrich wegen unserem Antrag auf verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windkraftanlagen und Vermeidung von Zubau im Wald beleidigen und Dr. Jung macht sich hier selbst froh. Unerträglich.“ Wissen Sie was unerträglich ist? Dass eine Abgeordnete aus dem saarländischen Landtag solch einen Mist während einer Debatte auf Facebook postet!
Das ist nicht nur beschämend für Sie persönlich. Man muss sich schämen, dass man in diesem Haus mit solchen Abgeordnetenkollegen gemeinsam an einer Landtagssitzung teilnimmt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, heute ist auch der Hinweis erlaubt, dass der vorliegende Gesetzentwurf mit Sicherheit auch Ausfluss der Tatsache ist, dass der saarländische Fischereiverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ein Rechtsstatus, der bei der letzten Änderung des Saarländischen Fischereigesetzes dem Fischereiverband zuerkannt worden ist.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat ein Fischereiverband zuallererst die Interessen der Allgemeinheit zu berücksichtigen. Er hat gemeinwohlorientiert zu arbeiten. Ich glaube, dem entspricht auch der vorliegende Gesetzentwurf, wobei aber auch festzustellen ist, dass der Fischereiverband von jeher gemeinwohlorientiert gearbeitet hat. Von der Hege natürlicher Fischbestände profitieren nicht nur die Angler. Ihre Arbeit - vor allen Dingen in den vergangenen Jahren - dient auch dem Erhalt und der Renaturierung von Fließgewässern und stillen Gewässern. Davon profitieren letztendlich alle der Natur verbundenen Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande.
Meine Damen und Herren, mit der Wahrnehmung öffentlich übertragener Aufgaben hat der Fischereiverband natürlich auch ein hohes Maß an Verantwortung im Zusammenhang mit waidgerechter Fischerei. Er hat Fischerei tierschutzgerecht auszuüben. Ich glaube, auch das ist ein Kriterium, das in dem vorliegenden Gesetzentwurf überragende Bedeutung hat. Mit der Übertragung des Körper
schaftsstatus sind wir hier als Gesetzgeber auch davon ausgegangen, dass die Rechtsvorschriften zur Regelung und Ausübung der Fischerei weitgehend autark vom Fischereiverband umgesetzt und letztendlich auch kontrolliert werden.
Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten Rechnung. Hierin begründet sich auch der Verzicht auf die Aufstellung von Hegeplänen, da die Fischhege nicht nur als permanente Aufgabe des Fischereiverbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts verstanden wird, sondern seit jeher auch so ausgeübt wird. Auch die bisher vollständig an die Landeskasse überwiesene Fischereiabgabe wird nunmehr zu 80 Prozent an den Fischereiverband als Fischereiabgabe übertragen, die er eigenverantwortlich nutzen kann und mit der er die Fischerei im Saarland fördern kann. 20 Prozent bleiben beim Land zur Förderung der Fischerei.
Damit wird nicht nur dem Körperschaftsstatus des Fischereiverbandes Rechnung getragen, es ist auch eine Anerkennung für die großen Leistungen des Fischereiverbandes im Bereich Naturschutz, im Bereich des Gewässerschutzes und im Bereich der Sorge dafür, dass wir einen artenreichen Fischbestand im Saarland haben. Auch das rechtfertigt mit Sicherheit diese Regelung, die der neue Gesetzentwurf gefunden hat. Bei verständiger Würdigung der Angelfischerei ist davon auszugehen - es ist ja eben vom Kollegen Neyses erwähnt worden -, dass waidgerechtes Fischen das Fangen von Fischen zum Verzehr zum Inhalt hat und das sogenannte Catch & Release Gott sei Dank jetzt verboten ist. Fische zu fangen, um sie wieder ins Gewässer zurückzusetzen, entspricht mit Sicherheit nicht dem Tierschutzgedanken und ist daher vom Gesetz auch als ein Verbotstatbestand aufgenommen worden.
Der Grundsatz der Nachhaltigkeit hat ebenfalls Einzug gehalten in den vorliegenden Gesetzentwurf. Aus meiner Sicht hat die Aufnahme dieses Grundsatzes heute eher die Qualität eines Erinnerungspostens, denn die Fischerei im Saarland wird nach guter fischereiwirtschaftlicher Praxis seit vielen Jahren nachhaltig ausgeübt. Meine Damen und Herren, das ist auch ein großer Erfolg eines gut organisierten Verbandes, der sich im Zusammenhang mit der Renaturierung und dem Erhalt saarländischer Fischgewässer bundesweit einen Namen gemacht hat.
Insofern sind wir gut aufgestellt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die Beratungen, auf die Anhörung im zuständigen Ausschuss und empfehle die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in Erster Lesung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz, Drucksache 15/1836, wurde vom Plenum in seiner 49. Sitzung am 15.06.2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Flurbereinigungsbehörde weiterhin seine aufsichtsbehördliche Funktion wahrnimmt, während die fachbehördlichen Aufgaben bei der oberen Flurbereinigungsbehörde im Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung konzentriert werden. Die Ebene der Flurbereinigungsbehörde entfällt. So weit zum Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Flurbe
reinigungsgesetz, Drucksache 15/1836, in Zweiter und letzter Lesung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Glyphosat ist derzeit in aller Munde wegen einer möglichen Krebsgefährdung, dem gilt auch der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion. Es gilt aber gleichwohl festzustellen, dass es derzeit keine wissenschaftliche Erkenntnis darüber gibt, dass Glyphosat krebserregend ist. Man sollte sich dann in der Diskussion ein Stück weit mit den Fakten auseinandersetzen. Fakt ist einfach, dass ein gemeinsamer Ausschuss der beiden UNOrganisationen für Gesundheit sowie Ernährung und Landwirtschaft festgestellt hat, dass eine krebserregende Wirkung, die einige Fachleute dem Stoff unterstellen, unwahrscheinlich sei.
Ja gut, was heißt dummes Zeug? Es sind immerhin Experten -
Ja ja. - Die Experten sind nach eingehender Analyse vorliegender Daten zu dem Schluss gekommen, dass für den Verbraucher von den Glyphosatrückständen in Lebensmitteln kein Gesundheitsrisiko ausgeht. Das ist die Stellungnahme der Weltgesundheitsorganisation. Die nationalen Behörden sind auf
gefordert, angemessene Grenzwerte in den Lebensmitteln festzulegen und zu kontrollieren, um damit die Verbraucher zu schützen.
Jetzt bleiben wir mal in der Bundesrepublik Deutschland. Bei uns ist es Gott sei Dank kein Geheimnis, dass im Interesse des Verbraucherschutzes rigide Grenzwerte gelten, deren Einhaltung auch streng kontrolliert wird. Das ist gut und richtig so. Die Festlegung von Grenzwerten - und eben kein Verbot -, so lautet die Empfehlung des gemeinsamen Sachverständigenausschusses für Pestizidrückstände der Weltgesundheitsorganisation. Diese eindeutige Aussage der UN-Experten hat besonderes Gewicht, weil es gerade ein Institut der Weltgesundheitsorganisation war, auf dessen Argumentation sich die Gegner des Stoffes und heute wohl auch die Antragstellerin stützen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung, ein Ableger der Weltgesundheitsorganisation, hatte behauptet, es gehe wahrscheinlich eine Krebsgefahr von Glyphosat aus. Dieser Wahrscheinlichkeitsmaßstab wird aber eindeutig widerlegt. Alle zuständigen Instanzen der EU wie etwa die Europäische Lebensmittelbehörde und das von ihr beauftragte Bundesinstitut für Risikobewertung bestreiten eine gesundheitliche Gefährdung. Das alles mag einem aus ideologischer Sicht nicht gefallen, man mag auch grundsätzlich eine andere Meinung vertreten.
Gänzlich auf Herbizide zu verzichten, wofür ich durchaus Verständnis habe, ist ein durchaus respektables Meinungsbild, aber es berechtigt und befugt niemanden dazu, gerade für die Produktion von Lebensmitteln sensibilisierte Verbraucher zu verunsichern und einem ganzen ehrenwerten Berufsstand, der, wie wir eben gehört haben, große Probleme im Bereich der Milchwirtschaft hat, ein weiteres Stück seiner Existenzgrundlage zu nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Glyphosat ist nicht nur das am weitesten verbreitete, sondern auch das am besten erforschte und nach allen vorliegenden Erkenntnissen der Wissenschaft das gesundheitlich harmloseste Herbizid, das keine Auswirkungen auf die Tierwelt hat und das bei sachgerechter Anwendung ohne Folgen für die Umwelt ist. Seine Aufgabe besteht lediglich darin, Kulturpflanzen von unerwünschtem Beiwuchs zu befreien.
Zur Aufklärung gehört weiterhin, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung sich hinsichtlich ihrer Beurteilung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend -
Herr Kollege, hören Sie doch einmal zu! - Die Internationale Agentur für Krebsforschung hat sich also
auf die gleichen Studien bezogen wie die Europäische Lebensmittelbehörde und das Bundesamt für Risikobewertung, nur mit dem alles entscheidenden Unterschied, lieber Herr Kollege Ulrich, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung lediglich die Gefahr geprüft hat, die von dem Stoff ausgeht, unabhängig von dem tatsächlichen Risiko, das sich aus den eingesetzten Mengen ergibt. Das Bundesamt für Risikobewertung, die Europäische Lebensmittelbehörde sowie die Weltgesundheitsorganisation beurteilen das Risiko, das von der eingesetzten Menge ausgeht. Und nur das kann die relevante Größe sein.
Bei vernünftiger Auslegung kann nur das Risiko der Anwendung mit möglichen Folgen für den Verbraucher zur Beurteilung taugen und eben nicht die abstrakte Gefahr. Man kann den Einsatz von Glyphosat auch mit der Einnahme von Medikamenten vergleichen. Bei richtiger Dosierung dienen sie der Gesundheit.
Bei falscher Dosierung tritt einfach das Gegenteil ein.
Nach den Begründungstatbeständen der Antragstellerin muss auch das Autofahren untersagt werden. Denn der Ausstoß von Stickoxiden ist ebenfalls krebserregend und eine abstrakte Gefahr für unsere Gesundheit. Einen solchen Antrag haben Sie aber bisher nicht vorgelegt, jedenfalls noch nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Geist des schonenden Umgangs mit der Umwelt ist doch gerade auch im öffentlichen Bereich stark vertreten, ob im Landes- oder im kommunalen Bereich. Der Einsatz von Herbiziden erfolgt nur dort, wo es aus sachlichen und arbeitseffizienten Gründen unbedingt nötig und angebracht ist. Auch hier kommt es wie bei allem auf die richtige Dosis an, die dann völlig unschädlich ist für Natur und Umwelt, wie sich auch der Auswertung der Expertenanhörung im saarländischen Landtag durchaus entnehmen lässt.
Bei aller berechtigten Sensibilisierung für die Produktion und Verwertung von Lebensmitteln darf ich feststellen, dass wir nicht allein auf dieser Welt leben. Die zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen sind begrenzt. Die Weltbevölkerung wächst rasant. Heute ernährt ein Landwirt 145 Personen. 2020 werden es 200 sein. Von daher bleibt es eine enorme Herausforderung, in der Landwirtschaft weiterhin mit den vorhandenen Produktionsflächen diesen Ernährungsauftrag erfüllen zu können.
Bei allem Verständnis für Natur- und Umweltschutz darf man heute schon feststellen: Ohne chemische Hilfsmittel wird dies nicht zu erreichen sein. Diese müssen jedoch in der Anwendung umweltverträglich sein, lieber Herr Kollege Ulrich. Sie dürfen nicht gesundheitsgefährdend sein. Dies sicherzustellen, ist ein an uns gestellter Auftrag. Diesen haben wir transparent, sachkundig und ohne ideologische Scheuklappen zu erfüllen. Diesem Auftrag wird Ihr Antrag nicht gerecht und noch weniger die eben vorgetragene Begründung. Von daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen zum wiederholten Male hier und diskutieren über Cattenom. Ich sage auch heute, es wird mit Sicherheit nicht das letzte Mal sein. Auch heute gehört zur Wahrheit: Über Cattenom wird ausschließlich die französische Regierung, die EDF, entscheiden, nicht die deutsche, so sehr wir uns auch die Stilllegung von Cattenom wünschen.
Lieber Herr Kollege Lafontaine, der Vorschlag, den Sie heute Morgen in der Saarbrücker Zeitung gemacht und den Sie hier wiederholt haben, hört sich gut an, aber es ist ein spitzbübischer Vorschlag. Bei aller persönlicher Sympathie, es ist ein echter Lafon
taine. Die französische Energiewirtschaft ist autark. Die werden sich von uns nicht vorschreiben lassen, ob sie Cattenom zu schließen haben oder nicht.
Es ist richtig, dass wir den Kontakt mit der französischen Regierung suchen. Herr Kollege Ulrich, Sie haben sich heute Mittag hier hingestellt und uns kritisiert, dass wir keinen Kontakt mit der Bundesregierung haben. Sie haben gesagt, dass sie sich dafür einsetzen soll, Cattenom zu schließen, dass sie aber keinen Kontakt mit den Franzosen aufnimmt. Ihr Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat sich einen feuchten Dreck darum geschert, ob Cattenom weiterläuft oder nicht! Da ist kein Kontakt zu den Franzosen gesucht worden. Erst als unser heutiger Kanzleramtsminister Peter Altmaier, damals Umweltminister, den Kontakt gesucht hat, sind die Gespräche in Gang gekommen!
Sich dann hier hinzustellen - - Ja sicher, die Franzosen sind nun mal autark, die werden sich von uns nicht vorschreiben lassen, ob sie Cattenom zu schließen haben oder nicht. Deshalb ist das Gespräch, sind die Verhandlungen zu suchen und die Lösung wird nur auf europäischer Ebene zu finden sein, indem die Energielandschaft in Europa neu strukturiert wird. Und das wird ein ähnlich schwieriges Problem sein wie die Flüchtlingskrise, die wir derzeit auf europäischer Ebene zu bewerkstelligen haben.
Bei aller Sympathie für die französische Autarkie in Bezug auf ihre weiteren Vorhaben, zur Wahrheit gehört auch: Frankreich war Gastgeber der Weltklimakonferenz und hat damit auch Zeichen gesetzt und den Willen bekundet, den gesellschaftlichen Anforderungen in der Umwelt- und Klimapolitik gerecht zu werden. Zu diesen gesellschaftlichen Anforderungen - das muss man ganz klar feststellen - gehören eben nicht mehr die Atomkraftwerke, weil die Entsorgung der Kernbrennstäbe eben nicht gesichert ist. Wenn dies in Frankreich keine Schaufensterpolitik gewesen sein soll, wenn dies ein ernsthafter Wille zur Mitgestaltung einer weltweiten Umwelt- und Klimapolitik gewesen sein soll, dann darf man bei allem Verständnis für die Bedürfnisse der nationalen Energieversorgung in Frankreich auch erwarten, dass entsprechende Taten folgen. Es muss zumindest für uns ein Ausstiegsszenario nachvollziehbar erkennbar sein. Insbesondere muss erkennbar sein, dass altersbedingt die Kernkraftwerke dort vom Netz gehen, wo Pannen und Störungen zum täglichen Betriebsablauf gehören.
Meine Damen und Herren, in dem Falle müsste das älteste Kernkraftwerk Fessenheim, obwohl schon mehrfach angekündigt, aber immer noch nicht voll
zogen, längst vom Netz sein. Das Gleiche gilt für Cattenom, dessen Betriebszeit ausläuft und das für weitere Dekaden am Netz bleiben soll. Eine Betroffenheit durch den Betrieb des Atomkraftwerkes Cattenom wäre unter umwelt- oder klimapolitischen Gesichtspunkten vielleicht noch von uns auszuhalten, aber nicht mehr unter dem Aspekt der Sicherheit. Das in Cattenom vorhandene Sicherheitsszenario ist für uns schlichtweg inakzeptabel.
Man muss heute nochmals daran erinnern: Der Super-GAU in kerntechnischen Anlagen ist möglich und er ist leider, was eben vom Kollegen Hilberer schon angeführt worden ist, auch schon eingetreten. Ein einziges solches Ereignis - das lehren uns die Vorfälle von Philippsburg, Tschernobyl und Fukushima - reicht aus, um ganze Landstriche über Jahrzehnte hinweg unbewohnbar zu machen. Man möge sich nur einmal die Folgen vorstellen, ein solches Ereignis würde in Cattenom eintreten! Meine Damen und Herren, wir haben mit viel Aufwand, mit großem Engagement die Großregion nach vorne gebracht, die Großregion ist mittlerweile ein Erfolgsmodell. Die gesamte Großregion wäre ein einziger strahlender Friedhof, wenn ein entsprechendes Ereignis bei uns eintreten würde, und das gilt es zu verhindern. Und weil ein solch vernichtendes Ereignis eintreten kann, ist es unsere Aufgabe, unsere Pflicht, alle legitimen Mittel zu nutzen, um dem AKW-Betrieb in Cattenom ein Ende zu setzen. Deshalb ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Landesregierung der Allianz der Region für einen europaweiten Ausstieg beigetreten ist.
Herr Kollege Lafontaine, wenn man versucht, das Problem in Cattenom mit Geld zu lösen, dann müssen Sie es auch in der Schweiz lösen, in Tschechien, in Belgien -
Das können wir nicht leisten. Das ist kein Vorschlag, der sich umsetzen lässt.
Meine Damen und Herren, normalerweise zieht die Menschheit aus Katastrophen ja ihre Lehren. Von daher ist es unverständlich und völlig inakzeptabel, dass Mitgliedsstaaten in der EU neue AKWs betreiben wollen, dort investieren wollen und dort Subventionen von der EU einfordern. Das steht in vollkommenem Widerspruch zu einer zukunftsweisenden, innovativen Energiepolitik in der Europäischen Gemeinschaft. Dies wären Subventionen in die Vergangenheit, und das wäre ebenfalls inakzeptabel. Diese Gelder gehören in den Ausbau erneuerbarer Energien. Die gehören in Forschung und Entwicklung, die gehören in Speichertechnologien. Und sie gehören das habe ich an dieser Stelle schon in einer der ersten Debatten um Cattenom erwähnt - insbesondere
in die Forschung und Entwicklung der Kernfusion. Der Kollege Hilberer hat das eben noch einmal dargestellt. Es ist auch Gegenstand seines Antrages, und ich glaube, das ist der richtige Ansatz. Auch dafür müssen die Mittel bereitgehalten werden. Das sind Investitionen, die bereits über 15 bis 20 Jahre laufen in entsprechenden Versuchsreaktoren, da können wir jetzt nicht einfach den Schwanz einziehen, den Rückwärtsgang einlegen und das ganze Projekt dahinvegetieren lassen. Im Gegenteil, das ist ein Projekt, das zukunftsorientiert ist und Aussicht auf Erfolg hat.
Meine Damen und Herren, ein Problem tut sich besonders auf: Bis heute ist für kein einziges der Atomkraftwerke weltweit die Entsorgung des jahrhundertelang strahlenden Atommülls geregelt.
Es gibt auf absehbare Zeit kein Endlager für Kernbrennstäbe. Kernbrennstäbe werden in eher weniger als mehr gesicherten Räumlichkeiten zwischengelagert, und das ist kein auf Dauer hinnehmbarer Zustand. Es ist insbesondere kein hinnehmbarer Zustand in Cattenom. Sofern Bure für die Endlagerung von Kernbrennstäben letztlich in Frage kommen soll, muss offen und transparent für jedermann erkennbar sein, dass nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Einlagerung von Kernbrennstäben über Hunderte von Jahren nach dem vorliegenden Erkenntnisfundus mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit keine umweltrelevanten Auswirkungen auf das Gebiet des Saarlandes hat.
Es gibt ja ein erstes Gutachten dazu vom Öko-Institut Darmstadt, und nach diesen ersten Erkenntnissen - die mit Sicherheit noch nicht gesichert sind, weil weitere Untersuchungen erforderlich sind -, aber nach diesen ersten Erkenntnisse ist nicht davon auszugehen, dass die Einlagerung von Kernbrennstäben in Bure Auswirkungen auf das Saarland hat. Da, muss ich sagen, muss man dann auch mal Butter bei die Fische machen und sich zu einer Lösung bekennen, irgendwo muss das Zeug ja hin. Und da ist es mir in Bezug auf Cattenom lieber, die Kernbrennstäbe lagern 120 Kilometer von hier entfernt in 500 Metern Tiefe, als dass sie in Cattenom in einer mehr oder weniger gut gesicherten Wellblechbude lagern. Das ist für mich ein sichereres Anliegen.
Meine Damen und Herren, ich weiß um die Schwierigkeit einer solchen Prognose hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung von Kernbrennstäben. Aber wir stehen in der Verpflichtung, eine Entscheidung treffen zu müssen. Deshalb müssen wir opportunistischen Gedankenansätzen widerstehen und müssen realen und nach menschlichem Ermessen vertretba
ren Entscheidungen und Maßnahmen den Vorrang einräumen. Das ist Politik. Wir haben am vergangenen Wochenende ja mehrere Landtagswahlen erlebt, und es sind diejenigen abgestraft worden, die keine glaubhafte Politik gemacht haben, die sich selbst nicht treu geblieben sind. Von daher ist es sinnvoll und zweckmäßig, dass wir klare Kante zeigen. Das Zeug muss irgendwo gelagert werden und dazu müssen auch die notwendigen Entscheidungen getroffen werden.
Meine Damen und Herren, bei aller Sorge und auch Kritik an dem Vorhaben der Endlagerung von Kernbrennstäben in Bure: Die Franzosen sind dabei, das Problem der Endlagerung zu lösen. Sie haben einen Lösungsansatz. Wenn man das einmal vergleicht mit der Situation in der Bundesrepublik Deutschland, dann ist festzustellen, dass wir keinen Lösungsansatz haben. Wir suchen händeringend nach einem Endlager. Aber überall dort, wo geforscht und untersucht wird, haben wir Demonstrationen. Jeder weigert sich, den Atommüll aufzunehmen. Das ist irgendwo verständlich, aber gleichwohl muss eine politische Entscheidung getroffen werden. Die Menschen haben ein Anrecht darauf zu wissen, dass möglichst nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Stand von heute der Atommüll sicher gelagert werden kann.
Ich sage ein Weiteres: Wir sind in der EU Nettozahler in Bezug auf den EU-Haushalt. Auch von daher müssen wir unser politisches Gewicht einbringen für eine die Sicherheit der Menschen gewährleistende Umwelt und lieber neutrale Energieversorgung. Das betrifft insbesondere den Bereich der erneuerbaren Energien und es betrifft die Kernfusion. Dort müssen unsere Schwerpunkte liegen. Dann sind wir in diesem Land mit Sicherheit, was die Energiepolitik angeht, auf einem guten Weg. Und wir brauchen uns im Saarland insbesondere in Bezug auf erneuerbare Energien weiß Gott nicht zu verstecken.
Zur Wahrheit gehört aber auch hier: So wie die Franzosen von heute auf morgen nicht aus der Atomenergie aussteigen können, so können wir nicht von heute auf morgen aus den Kohlekraftwerken aussteigen und diese stilllegen. Trotz ihres Alters haben die im europäischen Vergleich immer noch eine hervorragende Umweltbilanz vorzulegen.
Ja, Kohlekraftwerke, Herr Kollege.
Wir brauchen gerade in der Zeit des Umbaus unserer Energielandschaft weiterhin die Kohlekraftwerke. Festzustellen bleibt auch, dass dieser Umbau in erneuerbare Energien schneller voranschreitet als erwartet, in manchen Bereichen vielleicht zu schnell.
Das hängt damit zusammen, dass wir zu bestimmten Spitzenzeiten einen Überschuss an Strom im Netz haben und die entsprechenden Speichermöglichkeiten fehlen.
Und gerade das ist der Bereich, wo nachhaltig geforscht und nachhaltig investiert werden muss, beispielsweise wenn man sieht, welchen Fortschritt die Elektromobilität in Amerika nimmt. Die Firma Tesla stellt Elektroautos her und die sind heute dabei, Elektroautos mit einer Reichweite von 500 Kilometern herzustellen. Das ist ein eklatanter Fortschritt und es ist davon auszugehen, dass wir in den nächsten 10 Jahren im Bereich Forschung und Entwicklung einen Stand erreichen werden -
Danke, Frau Präsidentin, aber ich gehe davon aus, dass man mich trotzdem noch versteht. In zehn Jahren wird die Elektromobilität zum Standard gehören. Ich sage das heute und ich habe bei anderer Gelegenheit schon einmal daran erinnert: Darauf müssen wir uns auch im Saarland vorbereiten. Wir haben hier Eberspächer und ZF, wir haben Bosch. Das sind alles Industriezweige, die ihre Produkte für die konventionelle Automobilindustrie produzieren. Wenn die Elektromobilität diesen Stand erreicht, werden diese Produkte überflüssig werden. Auch da müssen wir uns im Saarland entsprechend positionieren.
Meine Damen und Herren, so viel zu dem Vorgang Cattenom. Ich darf Sie bitten, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Der Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion ist uns willkommen, insbesondere, das sage ich ganz offen, in Bezug auf die Position zur Kernfusion.
Lieber Kollege Ulrich, der Kollege Jung hat ja begründet, warum wir dem Antrag nicht zustimmen. Das hat seine Berechtigung. Das, was Sie hier vorgetragen haben, ist zum großen Teil Populismus. Sie versuchen, dieses Thema in Bezug auf die anstehende Landtagswahl hochzupuschen. Das ist Ihr gutes Recht, aber inhaltlich haben Sie uns damit heute nicht weitergebracht.
Frau Präsidentin! Die 57 Sekunden werde ich nicht ausschöpfen müssen. Ich wollte nur eines klarstellen. Der Kollege Ulrich hat eben gesagt, ich hätte hier vorgetragen, Kohlekraftwerke hätten eine hervorragende Umweltbilanz. Ich habe noch einmal in meinem Manuskript nachgeschaut. Ich habe ausgeführt: Saarländische Kohlekraftwerke haben im europäischen Vergleich eine hervorragende Bilanz. Das möchte ich klarstellen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes, Drucksache 15/1624, wurde vom Plenum in seiner 44. Sitzung am 20. Januar 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Vorgaben von Art. 2 Nr. 2 der Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie wird im Landesrecht durch das geltende Saarländische Umweltinformationsgesetz umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung des Zugangs zu Umweltinformationen zur Ermöglichung einer wirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltbezogenen Tätigkeiten und Maßnahmen. Danach sind Ministerien, die an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, nur während der Dauer dieses Verfahrens in keinem Fall zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet, und Ministerien, die an einem Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung beteiligt sind, auch während der Dauer dieses Verfahrens grundsätzlich zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet. Die Befristung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes entfällt zu
künftig. Soweit zu den Zielsetzungen des Gesetzentwurfes.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Die Anregung der Abgeordneten Maurer, eine schriftliche Stellungnahme des Unabhängigen Datenschutzzentrums einzuholen, wurde zurückgezogen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes, Drucksache 15/1624, in Zweiter und letzter Lesung. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Hubert Ulrich! Der Antrag, den die B 90/GRÜNE-Fraktion hier vorgelegt hat, ist nichts anderes als ein Schaufensterantrag. Er ist die reinste Luftnummer. Es ist auch gar kein Grund, bei dem, was gesagt worden ist, hier den Beleidigten zu spielen.
Es ist unmöglich, wie dieses Land in allen Bereichen von Ihnen herunter- und kaputtgeredet wird.
Ich würde Ihnen einmal, was das Thema Nachhaltigkeit anbelangt, eine persönliche Nachhaltigkeitsstrategie empfehlen. Sie würde darin münden, dass Sie bei den Sitzungen des Umweltausschusses immer anwesend bleiben, dass Sie vielleicht nachhaltig einmal davon Abstand nehmen, während der Sitzung mit dem Handy zu telefonieren. Dann wäre es Ihnen vielleicht nicht entgangen, dass am 06.02. der Umweltminister ein Konzept zur Nachhaltigkeitsstrategie in diesem Lande vorgestellt hatte. Dann wären Sie heute vielleicht nicht in die Falle geraten und hätten keinen solchen Antrag gestellt. Wenn es um nachhaltige Projekte im Land wie zum Beispiel Natura 2000 geht, muss man doch einmal ehrlich sein
und fragen: Was ist denn in der Zeit geschaffen worden, als das Ministerium von Ihrer Partei gestellt wurde?
Eine ganze Menge? - Ein einziges Gebiet ist ausgewiesen worden.
Heute sind wir bei 58. Das ist kein Blödsinn. Sie sprechen den ÖPNV an. Beim ÖPNV gibt es natürlich noch Defizite. Das ist völlig unbestritten. Aber der ÖPNV im Saarland ist nachhaltig strukturiert, auch wenn das noch nicht optimal ist. Es gilt, weiter daran zu arbeiten.
Aber das kann man doch nicht einfach so kaputtreden. Wenn wir bei Nachhaltigkeit sind, erwähne ich die Biosphäre Bliesgau, ein Projekt der Nachhaltigkeit, und das Weltkulturerbe in Völklingen. All das sind Dinge, die nachhaltig sind für dieses Land. Die größte Leistung dieses Landes -
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Federführend von der Ministerpräsidentin mitinitiiert ist der Länderfinanzausgleich. 500 Millionen Euro ab 2020 für dieses Land, was wahrscheinlich dazu geeignet ist, dass dieses Land weiter existiert. Das ist nachhaltige Politik, verehrter Herr Kollege Ulrich.
Bei allem Verständnis, Herr „Professore“, so sehr ich Sie persönlich wertschätze und auch Ihre Beiträge, aber das, was Sie als nachhaltig hier formulieren, das ist nachhaltige Planwirtschaft in Reinform.
Nachhaltigkeit für dieses Land. - Das ist Gott sei Dank der Fall. Das ist Vollbeschäftigung, geringe Ar
beitslosigkeit, eine Wirtschaft, die funktioniert, ein Wirtschaftswachstum, das wir haben, 1,5 Prozent prognostiziert. Das ist nachhaltige Politik. Daran müssen Sie sich ein Beispiel nehmen. Vielleicht kommen Sie dann mit Ihrer Fraktion wieder in den Landtag.
Da können Sie sich einmal ein Beispiel nehmen, wie nachhaltige Politik funktioniert, nachhaltig für die Menschen in diesem Land, nachhaltig für Wohlstand. Das ist nachhaltige Politik, ökologisch und ökonomisch. Das sind die beiden Zusammenhänge, die wir zusammenführen müssen. Aber das haben Sie - bei aller persönlichen Wertschätzung - mit Ihren Lehren bisher noch nicht verstanden herüberzubringen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne auch mit der Weltklimakonferenz. In Paris treffen sich 195 Staaten, die insgesamt verantwortlich sind für 80 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen und die alle das hehre Ziel verfolgen, den Klimaanstieg auf 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen.
Ich sage, es ist eine große Herausforderung, aber eine Herausforderung, die wir bereits angenommen haben. Wir können heute nicht ohne Stolz darauf verweisen, dass wir mittlerweile in der Republik einen Anteil von 30 Prozent erneuerbarer Energien im Bereich der Stromproduktion haben. Aber zur Wahrheit gehört auch: Die konventionelle Stromproduktion ist nicht der große Klimakiller. Maßgeblich für die Klimabelastung ist der Primärenergieverbrauch eines Landes, und der wird vornehmlich bestimmt durch die privaten Haushalte, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft - und eben nicht durch die fossil betriebenen Kraftwerke, Herr Kollege Ulrich.
Ich bin davon überzeugt, dass es notwendig ist, heute bei diesen Haushaltsberatungen darauf hinzuweisen, weil vielfach der Eindruck vermittelt wird - auch von Ihnen -, mit Windrädern und Solarenergie sei das Klimaproblem in den Griff zu bekommen: Wir haben in der Bundesrepublik 25.000 Windräder, die decken gerade einmal 1,5 Prozent des Energiebedarfs. Und wir haben 1 Million Solaranlagen, die 1 Prozent des Energiebedarfs decken.
Meine Damen und Herren, der Haushaltsentwurf 2016/17 hat insbesondere im Einzelplan 09 eine erhebliche Klimaschutzrelevanz. Wenn, wie bereits vorgetragen worden ist, der Anteil an ökologischer Landwirtschaft im Saarland ein hohes Maß erreicht hat, dann sprechen wir über 14,1 Prozent landwirtschaftliche Fläche, die ökologisch bewirtschaftet wird. Das ist bundesweit eine Spitzenzahl -
Ja, die Zahl wollen Sie nicht hören, Herr Kollege, die passt Ihnen nicht. Ihnen wäre es lieber, wir würden mit der Prozentzahl miserabel dastehen. Das hätte Ihnen gefallen, dem ist aber nicht so. Wir haben eine Spitzenposition in der Bundesrepublik erreicht und das bedeutet nichts anderes, als dass die Förderinstrumente, die der vorliegende Haushalt mit den entsprechenden EU-Mitteln und den Bundesprogrammen ausweist, ihre Wirkung zeigen. Mit der Förderung des Ökolandbaus wird der traditionellen Landwirtschaft mit ihrer umwelt- und damit auch klimaschonenden Betriebsstruktur eine besondere Bedeutung beigemessen.
In diesem Haushalt wird erstmals schwergewichtig das ELER-Programm eine tragende Rolle spielen. Das ELER-Programm ist für das Saarland ein Heimatprogramm, das den ländlichen Raum für das Wohnen, Arbeiten und für die Freizeitgestaltung attraktiv erhalten soll beziehungsweise helfen soll, diese Attraktivität zurückzugewinnen. Mit diesem Programm kann das Land individuelle Schwerpunkte im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz
setzen. Ich verweise an der Stelle auf die jüngsten Presseberichte im Pressespiegel: „Das Geld ist hier gut aufgehoben. Umweltministerium fördert Bauprojekt in Bisten.“ Dorfplatz wird feierlich eingeweiht. „Aus der Wiese soll ein Dorfplatz werden. Staatssekretär Krämer übergibt in Humes einen Zuschussbescheid über 167.000 Euro.“ Da wird ebenfalls ein Dorfplatz eingeweiht. Das zeigt doch, dass das Programm seine Wirkung hat.