Protocol of the Session on May 15, 2013

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne unsere 15. Landtagssitzung. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 15. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für diese Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, beide die Änderung des Volksabstimmungsrechts betreffend, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich gegen diesen Verfahrensvorschlag Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung. Zu dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion „Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - endlich mehr Sicherheit für Verbraucher“ haben die Koalitionsfraktionen und die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/493 den Antrag „Transparente und umfassende Informationen für Verbraucher durch detaillierte Lebensmittelkennzeichnung“ und die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/495 den Antrag „Verbraucherschutz - Transparenz bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln mit tierischen Bestandteilen“.

Wer dafür ist, dass diese Anträge Drucksachen 15/493 und 15/495 als Punkte 14 und 15 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass diese Anträge als Punkte 14 und 15 in die Tagesordnung aufgenommen werden. Diese werden wir gemeinsam mit Punkt 5 beraten.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung, dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Missbrauch von Werkverträgen verhindern“, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/494 einen Antrag „Gegen Missbrauch von Werkverträgen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass wir diesen Antrag als Punkt 16 in die Tagesordnung aufnehmen, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist der Antrag als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen und wird gemeinsam mit Punkt 8 beraten.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung, dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Netzneutralität sichern - Innovationskraft erhalten“, hat die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/490 den Antrag „Offene Infrastruktur statt Zwei-Klassen-Internet: Das Saarland setzt sich ein für die Verteidigung der Netzneutralität“ eingebracht. Diesem Antrag ist die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Er liegt uns nunmehr als Drucksache 15/ 490 - neu - vor.

Wer dafür ist, dass dieser Antrag als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag Drucksache 15/490 - neu - als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 9 beraten wird.

Zu Punkt 11 der Tagesordnung. Der von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachte Antrag „ELERFörderperiode im Saarland 2014 - 2020“ wurde zwischenzeitlich als Drucksache 15/479 ausgegeben. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 10, 11 und 12 der Tagesordnung, alle die Zukunft des ländlichen Raumes betreffend, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich gegen diesen Verfahrensvorschlag Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) (Drucksache 15/488)

Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Simone Peter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2011 haben wir in der Jamaika-Regierung als federführendes Ressort für die Landesplanung die jahrelange Blockade bei der Windkraft im Saarland aufgehoben. Durch die Ände

rung des LEP durch die Aufhebung der Ausschlusswirkung für Windkraft jenseits der bis dahin eng umgrenzten Vorrangflächen haben wir die enge Umgrenzung aufgehoben und damit den Deckel von lediglich 100 Megawatt, die damals für Windkraft geplant waren, geöffnet.

Jetzt ist im ganzen Land Bewegung in die Sache Windkraft gekommen. Viele Kommunen planen. Der Deckel war auch ein Grund dafür, weshalb das Land jahrelang die rote Laterne beim Ausbau der erneuerbaren Energien innehatte, denn die Windkraft ist der Leistungsträger unter den erneuerbaren Energien, nebenbei auch der Billigmacher, muss man sagen. Ohne die Windkraft würde der Ausbau der erneuerbaren Energien wesentlich teurer kommen. Mittlerweile haben wir uns um zwei Plätze auf Platz 14 bei den erneuerbaren Energien vorgearbeitet.

In der Bewertung der Landespolitik hat es die Windkraft laut Aussagen der Agentur für Erneuerbare Energien sogar auf den ersten Platz geschafft. Das auch, weil die bereits von uns 2011 auf den Weg gebrachte Verordnung zur grundsätzlichen Erlaubnis von Windkraft in Landschaftsschutzgebieten nun rechtskräftig ist, natürlich auch, weil wir umfangreiche Potenzialstudien für die Windkraft auf den Weg gebracht haben, weil ein besonderer Kartenservice über das Landeskatasteramt zur Verfügung gestellt wird, weil Workshops für kommunale Akteure eingerichtet wurden, die weiterhin vom Umweltressort fortgesetzt werden, und weil es einen Windleitfaden für Kommunen gab. All das macht die Planung im Saarland leichter. Es liegt nun seit knapp eineinhalb Jahren in der Hand der Kommunen, die Windkraft über die Flächennutzungsplanung zu gestalten, der Windkraft entsprechend Raum zu schaffen.

Die Kommunen mit windgeeigneten Flächen haben nun die Möglichkeit, über Pachteinnahmen, über Gewerbesteuereinnahmen, über die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz im Sinne der regionalen Wertschöpfung zu wirtschaften und die Energie sauber und klimafreundlich vor Ort zu generieren. Übrigens gehen mittlerweile auch andere Bundesländer diesen Weg. Wir wurden ja dafür kritisiert, dass wir die Planungen den Gemeinden überlassen. Mittlerweile geht Rheinland-Pfalz den Weg, weil es nicht mehr ausreicht, das in übergeordneten Planungsgemeinschaften zu organisieren. Auch Baden-Württemberg hat mittlerweile die Planung den Kommunen überlassen. Über das Steuerungsinstrument der Flächennutzungsplanung können die lokalen Belange viel stärker gewürdigt werden als mit den sogenannten harten Ausschlusskriterien auf Landesebene, die es immer noch im Rahmen der Landesplanung gibt. Sie zieht sich ja nicht zurück, aber die konkrete Planung vor Ort ermöglicht viel besser, die regionalen Belange zu berücksichtigen

(Präsident Ley)

und mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontrakt zu treten.

Im Saarland hat sich deswegen meines Erachtens der anfängliche Widerstand der kommunalen Akteure gelegt, die befürchteten, dass sie durch die Flächennutzungsplanung über Gebühr belastet würden, denn mittlerweile ist klar, dass die Einnahmen aus der Windkraft diese Planungskosten locker wieder einspielen, wenn die Gemeinde über windhöffige Standorte verfügt. Wenn sie nicht über windhöffige Standorte verfügt, muss sie keine Flächennutzungsplanung machen. Bei einem technisch nutzbaren Potenzial in der maximalen Größe von 2.500 Megawatt, das es in den kommenden Jahren zu einem großen Teil zu erschließen gilt, kann eine ganze Reihe von saarländischen Kommunen endlich profitieren. Gerade war in der Wochenendausgabe der Saarbrücker Zeitung im St. Wendeler Teil zu lesen, dass der Gemeinde Oberthal die Rückzahlung der Kassenkredite gelingt, da sie aufgrund der Pachtvorauszahlungen der VSE im Zusammenhang mit dem Windpark auf dem Leisberg einmalig 1,4 Millionen Euro erhält. Daneben verdient die Gemeinde noch am Stromverkauf und 100 Prozent der Gewerbesteuer fließen in die Gemeindekasse, weil der Sitz der Gesellschaft in der Gemeinde selbst ist.

Ich freue mich, dass wir mit dem Masterplan Energie diese Maßnahmen anstoßen konnten und im Sinne des Klimaschutzes den Weg für die langfristige Versorgungssicherheit der Kommunalhaushalte und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bereiten konnten. Denn wichtig für die Akzeptanz ist - das haben wir immer wieder gesagt; das ist ein Credo des Umweltministeriums gewesen und ist es, denke ich, immer noch -, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.

Es geht darum, die gesamte Breite der regionalen Wertschöpfung auszunutzen. Da geht es um die Pachteinnahmen, es geht um die Gewerbesteuereinnahmen, es geht um echte Bürgerbeteiligung, die langfristig auch die Kaufkraft in der Kommune steigert. Dazu gehört die regionale Verwurzelung der Projektierer, der Hersteller, der Errichter, der Wartungsfirmen, der Betreiber, es gehört auch dazu - ich hoffe, dass wir endlich in diesem Halbjahr dazu kommen -, dass sich die Kommune bei rentierlichen Investitionen wirtschaftlich beteiligen kann, um sich an einer Betreibergesellschaft direkt zu beteiligen. Um die Akzeptanz der Energiewende und der Errichtung von Windenergieanlagen in den Gemeinden mit Staatswaldflächen zu fördern, für die die Gemeinden die Flächennutzungsplanung machen, bringen wir heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung ein. Er soll regeln, dass die Standortgemeinde an den Pachteinnahmen des SaarForst Landesbetriebes bis zu 30 Prozent beteiligt werden kann. Wenn neben der Standortge

meinde weitere Kommunen von der Errichtung der Windenergieanlagen betroffen sind, müssen sich die Kommunen gemeinsam einigen. Auch in diesem Fall soll eine Beteiligung der Kommunen an den Pachteinnahmen von höchstens 30 Prozent ermöglicht werden.

Der SaarForst plant auf seiner 38.000 Hektar großen Gesamtfläche in den nächsten Jahren eine Reihe von Windkraftanlagen an windhöffigen Standorten. Hier gäbe es also eine klassische Win-Win-Situation für das Land, für die Kommunen, für die Bürgerinnen und Bürger, die optimalerweise an diesen Bürgerwindparks beteiligt würden.

Auch in anderen Bundesländern werden diese Forderungen erhoben. Das Präsidium des Hessischen Städtetages forderte von dem Land Hessen, dass die Kommunen zu 30 Prozent am hessischen Staatsforst beteiligt werden. Leider ist das Land Hessen bisher noch nicht darauf eingegangen. In Rheinland-Pfalz können Städte und Gemeinden bereits bis zu 30 Prozent an diesen Pachteinnahmen des Landes beteiligt werden.

Wir appellieren in diesem Kontext intensiv an Land und Kommunen - dieser Appell gilt seit Jahren -, keine überzogenen Pachtforderungen zu stellen. Das drängt die regionalen Akteure aus dem Wettbewerb. Ich nehme an, Anke Rehlinger kennt das. Ich höre teilweise von überzogenen Pachtforderungen auch des SaarForst Landesbetriebes und einiger Kommunen, die dazu führen, dass regionale Anbieter von der VSE über die Energiegenossenschaften bis zu Ökostrom vor Ort aus dem Wettbewerb rausgedrängt werden zugunsten von überregionalen Fonds, die diesen Pachtforderungen nachgeben und bei denen man nicht davon ausgehen kann, dass sie am Ende eine wirtschaftliche Lösung finden. Vor allem verliert damit das Windkraftprojekt den regionalen Bezug vor Ort.

Das ist auch kein saarlandtypisches Problem, sondern grundsätzlicher Natur. Alle machen Flächensicherung, teilweise mit unrealistisch hohen Pachtversprechen. Es wird deshalb erwartet, dass diese Pachtblase irgendwann platzt. Ich denke, wir sollten dem vorbeugen und mit den Akteuren vor Ort sprechen, damit hier keine überzogenen Pachtforderungen gestellt werden. Gerade die öffentlichen Flächenverpachter Kommunen und Land sollten hier eine Selbstverpflichtung eingehen, um die regionalen Anbieter unter umfassender Bürgerbeteiligung im Sinne der Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen zum Zuge kommen zu lassen. Es wäre auch ein Akzeptanzmotor für die Energiewende vor Ort, dass man hier gemeinsam vorangeht.

Wir haben schon im Windleitfaden 2011 dargelegt, dass die Kommunen eine echte Bürgerbeteiligung eingehen sollten. Man kann nicht oft genug sagen,

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

dass es hier darum geht, regionale Dienstleister, eine echte Bürgerbeteiligung zu wählen. Das vermeidet häufig auch Widerstände vor Ort. Hier wurde dargestellt, dass ein Bürgerwindpark auf dem Galgenberg, organisiert von der Bürgerenergiegenossenschaft Hochwald, ohne eine einzige Einwendung aus der Bevölkerung jetzt realisiert werden kann. An anderen Standorten gibt es teilweise mehr als 100 Einwendungen, weil die Windparks durchgezogen werden fern von den Bürgerinnen und Bürgern und fern von den regionalen Akteuren.

Wichtig ist uns ferner, dass endlich auch die längst versprochene Änderung des KSVG vorgenommen wird, damit sich die Kommunen selbst an der Betreibergesellschaft beteiligen können. Im Innenausschuss wurde uns bestätigt, dass die Planungen auf dem Weg sind. Bereits im Jahr 2011 haben die Staatssekretäre für Inneres und Umwelt verabredet, dass eine entsprechende Änderung kommen soll. Wir sind gespannt, ob die Gesetzesänderung im Juni ins Plenum kommt. Im Innenausschuss wurde gesagt, dies werde im ersten Halbjahr 2013 realisiert. Auch das ist eine wesentliche Säule für die Akzeptanz der Energiewende, dass die Kommunen rentierliche Investitionen leisten können. Es wird höchste Zeit, dass rentierliche Investitionen in Klimaschutz, die sich oftmals binnen kürzester Zeit amortisieren, getätigt werden können, um die Haushalte zu entlasten. Diese Investitionen sollten nicht länger ausgeschlossen werden.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf als einem ersten wichtigen Schritt zur kommunalen Wertschöpfung durch die Energiewende. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Frau Abgeordnete Ruth Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausbau der regenerativen Energien im Saarland ist auf einem guten Weg, da ist Bewegung drin, wie Sie richtig gesagt haben. Wir wissen, dass dabei die Windenergie den Löwenanteil darstellt. Derzeit drehen sich in unserem Land circa 90 Windkraftanlagen, die etwa 160 Kilowatt Leistung bringen. Nach Freigabe der neuen kommunalen Vorranggebiete rechnet das Wirtschaftsministerium mit dem Zubau von 150 Megawatt bis Ende 2015 und weiteren 150 Megawatt in den beiden Folgejahren. Bis Ende 2020 bedeutet dies nach realistischer Schätzung eine Verdrei- bis Verfünffachung der heutigen Leistung auf etwa 700 Megawatt. Denkbar sind im Endausbau über 600 Windkraftanlagen mit über

2.000 Megawatt Leistung bei Realisierung aller Konzentrationsflächen.

Inklusive Fotovoltaik, Biomasse und Wasserkraft können wir bereits 2020 fast ein Drittel des Stromverbrauchs im Saarland, circa 23 Prozent, aus erneuerbaren Energien decken. Zu dieser erfreulichen Entwicklung und zu diesen Perspektiven beigetragen hat eine Vielzahl von Aktivitäten der saarländischen Landesregierung, insbesondere aber auch der Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen mit der Wirtschaft und den Versorgern. Das reicht von vielfältigen Diskussions- und Informationsprozessen vor Ort über die Erstellung der Flächennutzungsplanung mit den Konzentrationszonen für Wind, die jetzt ausgewiesen werden, bis hin zur Gründung von Gesellschaften und Genossenschaften oder Stiftungen, die dafür sorgen, den bestmöglichen Partner vor Ort in der Wirtschaft auszusuchen, ein Maximum an Wertschöpfung in der Region zu belassen und die Akzeptanz der neuen Energieformen, insbesondere der Windkraft, zu steigern.

Ich will das hier einmal ganz klar und deutlich sagen: Die Gemeinden und die Gemeindeverbände haben ihre Hausaufgaben gemacht. Es sind neue Aufgaben, die wir ihnen im Oktober 2011 gestellt haben, die ihnen durch dieses Parlament beschert wurden, als die Ausschlusswirkung für Windkraftanlagen außerhalb der damaligen Vorranggebiete aufgehoben wurde. Ab diesem Zeitpunkt konnten vorbehaltlich der erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen auf allen windhöffigen Gebieten prinzipiell Windkraftanlagen errichtet werden, auch über Wald, und jetzt noch mehr durch die Veränderung bei den Landschaftsschutzgebieten.

Die kommunalpolitisch Aktiven in dieser Runde, insbesondere aus den nördlichen Landesteilen, wissen nur zu gut, was das bedeutet. Es waren nicht nur neue, es waren vor allen Dingen auch schwierige Aufgaben, die sich ihnen gestellt haben: Ein oft zähes Ringen um mögliche Standorte, um Gerechtigkeit, um Nachteilsausgleich insbesondere dann, wenn Anlagen an Gemeinde- oder Landesgrenzen entstehen, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft beurteilt werden müssen, weil diese sehr individuell wahrgenommen werden, oder wenn es um Abstände zur Wohnbebauung oder um die Beeinträchtigung von Wiederverkaufswerten oder Jagdpachten geht, dies alles inklusive der entsprechenden Widerstände vor Ort. Deshalb will ich noch mal sagen: Die Kommunen haben diese Aufgaben bisher größtenteils bestens erledigt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Deshalb ist es ja auch richtig und wichtig zu überlegen, wie wir die Gemeinden noch stärker unterstützen und wie wir sie vom weiteren Ausbau profitieren lassen können. Diese Überlegungen sind nicht neu.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

Frau Dr. Peter, ich habe den Eindruck, Sie führen ein dickes Buch mit dem Titel „Meine unvollendeten Projekte als Umweltministerin - Was ich alles nicht auf den Weg gebracht habe“. Und dessen Kapitel werden uns jetzt im Parlament Zug um Zug als vermeintlich gut ausgearbeitete Anträge vorgelegt.

(Beifall und teilweise Heiterkeit bei den Regie- rungsfraktionen.)

Ich sage „vermeintlich“, denn auf den ersten Blick hat Ihr Vorschlag zur Änderung der Landeshaushaltsordnung aus kommunalpolitischer Sicht durchaus Charme, brächte er doch mit jedem Windrad auf SaarForst-Gebiet 30 Prozent der Pachteinnahmen in die Gemeindekasse vor Ort. Wir gehen jetzt einmal davon aus, dass der SaarForst nicht nur den kurzfristigen Profit im Auge hat mittels märchenhafter Pachten von 50.000, 60.000 und mehr Euro, die da im Gespräch sind, sondern dass langfristig ein wirtschaftlicher Betrieb angestrebt wird, und dann rechnen wir mal mit 10.000 bis 12.000 Euro pro Windkraftanlage und Jahr, die diese 30 Prozent ausmachen würden.

Einen solchen Weitblick, den ich SaarForst unterstelle, kann ich Ihrem Gesetzentwurf leider nicht entnehmen. Es ist nicht nur so, dass Sie das Geld für die Gemeinden dem an Finanzkraft mindestens ebenso schwachen Land wegnehmen und verkennen, dass Gemeinden und Land in der Schuldenfrage längst in einem Boot sitzen. Sie müssen sich doch vielmehr fragen, welche Anreize Sie setzen, wenn Sie die Ausweisung bestimmter Flächen quasi subventionieren wollen. Sie unterstellen, die Gemeinden würden derzeit SaarForst-Flächen bewusst außer Acht lassen. Sie formulieren ausdrücklich als Ziel, SaarForst-Flächen gegenüber anderen, beispielsweise Privatwald nebenan, bevorzugt berücksichtigt sehen zu wollen. Beides ist in hohem Maße anmaßend und unfachlich. Das vitalste Interesse hat eine Gemeinde naturgemäß an der Bebauung eigener Liegenschaften. Aber wir wollen nicht umgekehrt auf die Idee verfallen, das Land an den Pachteinnahmen der Gemeinden beteiligen zu wollen. Diese Pachteinnahmen werden sogar im kommunalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, wir haben die Hauptverantwortung für die Flächenfindung mit dem neuen Landesentwicklungsplan doch bewusst in die Hände der Gemeinden gelegt. Wir sollten es nun unterlassen, durch naseweise Fingerzeige auch nur den Anschein zu erwecken, die Prozesse der Standortfindung etwa in Richtung SaarForst-Flächen beeinflussen zu wollen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Findung muss ganz allein fachlichen Kriterien also Windhöffigkeit, Natur- und Landschaftsschutz und so weiter - folgen. Die objektive Eignung des

Standortes muss Grundlage der kommunalen Planungsentscheidung sein - sonst nichts. Alles andere wäre der Akzeptanz dieser Energieform zusätzlich abträglich. Man muss dazu sagen, wir reden derzeit - so meine Information - über etwa fünf SaarForstFlächen mit maximal 20 Windenergieanlagen. Wie Sie damit die kommunalen Haushalte sanieren wollen, ist mir schleierhaft.

Vielmehr brauchen die Gemeinden und Gemeindeverbände Sonderkredite für rentierliche Maßnahmen, die Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen ebenso möglich machen wie die Beteiligung an langfristig sinnvollen Investitionen in erneuerbare Energien. Sie brauchen eine Genehmigungspraxis, die unter Berücksichtigung der Schrankentrias eine Beteiligung an Projekt- und Betreibergesellschaften eröffnet beziehungsweise Rahmenbedingungen hierfür definiert.