Simone Peter

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit Monaten, eigentlich schon Jahren, zieht die Linkspartei gegen die Windkraft im Saarland zu Felde, sozusagen als Don Quijote im roten Gewand. Die Windkraft wird als Hauptfeind von Fledermaus und Rotmilan - die anderen Tierarten haben wir eben aufgelistet bekommen - und des romantischen Landschaftsbildes ausgemacht. Im Ausschuss ging es sogar so weit, dass eine Verschwörungstheorie herhalten musste. Die Frage wurde in den Raum gestellt, ob es Fälle von Vergiftungen an Rotmilanen gibt, die Investoren den Weg freimachen, um Naturschutz im Genehmigungsverfahren beiseite zu schieben beziehungsweise die naturschutzfachlichen Bedenken überwinden zu können.
Ich finde es noch nicht einmal skurril, ich finde das peinlich und vor allen Dingen sehr unverantwortlich, denn es stärkt die Stimmung gegen die erneuerbaren Energien im Land. Wir haben es bei jedem Projekt auch in der Auseinandersetzung mit den Bürgerinnen und Bürgern mit viel Überzeugungsarbeit zu tun. Vorweggeschickt, es klappt am besten dort, wo es eine umfassende Bürgerbeteiligung gibt, wo die Menschen beteiligt werden. Aber wir haben auch immer wieder Stimmungslagen. Durch solche Anträge wie dieser wird das meines Erachtens erheblich verschärft.
Es ist auch unglaubwürdig, wenn gleichzeitig die roten Fahnen bei den Anti-AKW-Demos wehen. Woher kommt denn der Strom? Kommt der bei Ihnen aus der Steckdose? Im Moment kommt er im Saarland vor allen Dingen aus dem Kohlekraftwerk Ensdorf, einem Klimakiller, der eigentlich längst vom Netz gehört. Er gehört ersetzt durch ein modernes Gas- und Dampfkraftwerk. Zu den notwendigen Rahmenbedingungen komme ich gleich noch.
Wenigstens sind die Rufe der LINKEN nach einem Wiederanfahren des Bergbaus jetzt verstummt.
Auch das empfand ich als ein sehr merkwürdiges Unterfangen. Die Kohleverstromung ist für Mensch und Umwelt jetzt schon schlimm genug. Wir sind derzeit damit konfrontiert, dass die Gruben im Saarland unter Wasser gesetzt werden mit großen Risiken, trotz der Warnungen der Wissenschaft. - Wieso nur noch zwei Minuten? Wieso blinkt das hier gerade?
Danke. Wir werden hier zu einem Versuchslabor der RAG. Es ist klar, dass wir mit Kohle und Atom mit den langen Belastungen durch den Müll, für den wir noch kein ordentliches Konzept haben, Generationen belasten. Windkraftanlagen werden nach eineinhalb bis zwei Jahrzehnten abgebaut, möglicherweise „repowert“, durch weniger Anlagen ersetzt, jedenfalls ohne Schäden für Mensch und Umwelt. Der Klimawandel schreitet auch voran, offenbar hier an dem Haus vorbei, wie ich immer wieder erkenne.
Sowohl die LINKE- als auch die SPD- und CDUFraktion stellen sich immer wieder gegen Bemühungen, den Klimaschutz voranzubringen, Grenzwerte für CO2 voranzubringen, auch für die Kraftwerkswirtschaft. Hier müssen wir Verantwortung übernehmen. Unser CO2-Ausstoß ist immer noch doppelt so hoch wie der auf Bundesebene. Das wird uns dauerhaft sehr teuer zu stehen kommen, vor allen Dingen die nachfolgenden Generationen. Die Windkraft, lieber Oskar, ist derzeit die günstigste Form der Energieversorgung. Der offenbar korrigierte Subventionsbericht der EU zeigt es gerade, die erneuerbaren Energien haben in den letzten Jahren weitaus weniger Geld bekommen als Kohle und Atom in Deutschland, mit Sicherheit auch im Saarland, wenn man sich die Zahlen ankuckt, was bisher in die Kohlekraft geflossen ist.
Wir brauchen jetzt Rahmenbedingungen auf Bundesebene, die die Energiewende voranbringen, die die erneuerbaren Energien voranbringen, und nicht Änderungen im Baugesetzbuch, die die Windkraft drosseln. Denn Bayern und Sachsen - Bayern war dabei - haben diesen Vorstoß bewusst und ideologisch vor die bayerische Landtagswahl gesetzt. Sie haben Schiffbruch erlitten. Soweit mir bekannt ist, hat kein einziges weiteres Bundesland im Bundesrat diesem Vorschlag zugestimmt, weil die Bundesländer von der regionalen Wertschöpfung profitieren wollen. Überall haben sich die Kommunen, die Regionen, die Landkreise auf den Weg gemacht, NullEmissions-Regionen zu bilden. Sie wollen von den Beiträgen vor Ort profitieren und nicht von Kraftwerken, die sonst wo in der Welt stehen. Deswegen ist auch der Bundesumweltminister mit seiner Strom
preisbremse gescheitert. Ich denke, er sollte sich lieber als Bremser für den CO2-Ausstoß profilieren. Das ist bei der Bundesregierung, wie man gestern bei diesem Auto-Deal mitbekommen hat, leider auch nicht der Fall.
Wir im Saarland müssen uns für die erneuerbaren Energien aussprechen. Wir müssen uns für die Energiewende starkmachen. Wir haben hier erheblichen Nachholbedarf. Wir waren noch vor wenigen Jahren, 2009, bei der Windkraft auf dem letzten Platz. Wir haben dann einiges in die Wege geleitet, damit die Windkraft im Saarland zum Ausbau kommt, etwa durch die Änderung des Landesentwicklungsplans, der durchaus Steuerungsmöglichkeiten enthält. Es ist nicht so, dass wir keine Landschaftsschutzgebiete, keine Naturschutzgebiete, keine ausgewiesenen Siedlungsgebiete haben. Das wird im Genehmigungsverfahren überprüft. Wir haben Potenzialstudien gemacht, wir haben die Regionen und die Kommunen unterstützt. Es gab einen Windleitfaden, das heißt, es gibt ein umfassendes Konzept, was jetzt fortgesetzt wird, um die Windenergie im Land auszubauen.
Die Kommunen planen, in den Genehmigungsverfahren werden diese Belange sehr sorgfältig abgewogen. Das wurde eben von Oskar Lafontaine im Rahmen der Abwägungsverfahren angesprochen. Heiko Maas hat vor Kurzem gesagt, wir schaffen die 700 Megawatt bis 2020. Das brauchen wir, um ein Signal zu geben, dass wir als Saarland neue, verantwortliche Schritte in der Energieversorgung gehen, dass wir ein modernes Energieland sind und nicht mehr länger auf Kohle, Strom oder den Atomstrom aus Cattenom setzen. Er fließt ja eigentlich am Saarland vorbei. Wir brauchen hier klare Signale, dass wir ein eigenständiges Energieland sind, dass wir saubere Energieversorgung wollen. Das gilt es abzuwägen. Ich glaube, in der Abwägung muss auch einmal eine zeitlich begrenzte Beeinträchtigung der Ästhetik möglich sein, um im Gesamten die Folgen des Klimawandels zu vermeiden. Wir haben vor Kurzem den Waldzustandsbericht hier erlebt.
Ich komme zum Ende. Der Wald wird erheblich beeinträchtigt. Die Änderungen, die wir durch die herkömmliche Energieerzeugung erfahren, sind weitaus größer als das, was wir mit einzelnen Windrädern erfahren. Deswegen bitte ich darum, diesen Antrag der LINKEN nicht zu unterstützen. Ich bitte darum, dass wir im Sinne der festgelegten Energiewende
vorangehen und eine umweltfreundliche Energieversorgung hier im Lande voranbringen. - Vielen Dank.
Das denke ich mir. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Meyer, wir begrüßen es, dass endlich ein gesetzlicher Rahmen vorgelegt wird. Das haben wir auch im letzten Plenum bei der Ersten Lesung schon deutlich gemacht. Endlich gibt es eine Regelung für die Konsolidierungshilfen für die Gemeinden. Wir kritisieren jedoch den Kontext. Ein kleines, mageres erstes Gesetz, das rückwirkend regelt, wie die Konsolidierungshilfen verteilt werden, ist natürlich nicht das, was wir unter einem umfassenden kommunalpolitisch orientierten Paket verstehen.
Wir sind gespannt, was für die Folgejahre vorgelegt wird. Dann kann man diskutieren. Klar ist, der Städte- und Gemeindetag will nun, dass es relativ schnell, gegen Ende des Jahres, umgesetzt wird. Dem können wir uns nur anschließen, aber der Kontext ist dürftig. Das haben wir in der Ersten Lesung bereits thematisiert. Wir haben auch darauf verwiesen, dass beispielsweise beim Nachbarn RheinlandPfalz, bevor man ein Entschuldungsprogramm auflegt, zunächst einmal umfassend mit den Kommunen und allen Beteiligten diskutiert und ein Leitfaden vorgelegt wird. Jüngst wurde auch ein 20-PunktePlan für die kommunale Finanzreform vorgelegt. Das hätten wir uns von der Landesregierung schon längst erwartet.
Frau Bachmann wird es freuen, dass ich nochmals die KSVG-Novelle anspreche. Im letzten Plenum wurde wieder gesagt, sie sei auf einem guten Weg wie alles, was bei der Landesregierung auf der Agenda steht. Wir wollen uns in der nächsten Innenausschuss-Sitzung berichten lassen, wie die Kommunen endlich, nach mehreren Jahren der Diskussion, die wir angestoßen haben, die Beteiligung an den Betrieben, die im Klimaschutz und bei den erneuerbaren Energien unterwegs sind, handhaben können. Das wäre wirklich ein Prozess, ein Akt, der die Kommunen aktiv zu neuen Einnahmen bringt.
Ich möchte auch die Forderung nach strukturellen Maßnahmen erheben, denn genau da liegt doch die
Ideenlosigkeit und Ratlosigkeit der Landesregierung und nicht bei einem kleinen, schmalen Gesetz, das rückwirkend wirkt. Nur mit einem schlüssigen Gesamtkonzept lässt sich die Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig stärken. Wir haben einen Investitionsstau bei der Infrastruktur, bei den Investitionen für Klimaschutz, Bildung und soziale Ausgaben.
Ein Hauptfokus liegt natürlich auch auf der Bundesebene. Kollege Bierbaum hat das eben angesprochen. Der jüngste Kommunale Finanzreport, der hier ebenfalls schon diskutiert wurde, zeigt, wie schlecht es den Kommunen geht, dass es ihnen immer schlechter geht, dass die Gesamtverschuldung der Kommunen im Saarland auf mittlerweile fast 3 Milliarden Euro angewachsen ist. 2007 waren es noch 800 Millionen. Man überlege sich einmal diesen Sprung. Die Kassenkredite sind von 1,2 auf 1,8 Milliarden Euro gestiegen. Die Kommunen sind quasi handlungsunfähig.
Aus diesen Krediten, die ursprünglich nur zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätslücken gedacht waren, werden inzwischen dauerhaft laufende Zahlungen bestritten. Das Risiko besteht darin, dass ein Großteil der Schulden aus dem Haushalt ausgelagert wird. Das haben wir im Kontext der Versorgungsunternehmen immer wieder kritisch reflektiert. Es geht ein Verlust an Transparenz damit einher und es führt zu hohen Zinszahlungen und niedrigen Bauausgaben. Es ist ein Teufelskreis, in den sich die Kommunen verstricken. Es braucht endlich strukturelle Maßnahmen, um herauszukommen. Die Zahlen belegen erneut, dass der Kommunale Entlastungsfonds möglicherweise ein richtiger Ansatz ist, aber eben doch viel zu kurz gegriffen. Es braucht weitere Maßnahmen. 120 Millionen Euro im Verhältnis zu fast 2 Milliarden Euro an Kassenkrediten - das zeigt, dass es nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.
Wir haben im Jahr 2006, Kollege Ulrich hat es mit organisiert und verfasst, ein umfassendes Verwaltungsreformkonzept für eine nachhaltige Finanzierung der Kommunen im Land auf den Tisch gelegt. Diese Wege aus der Schuldenfalle müssen beschritten werden. Es geht darum, Doppelstrukturen zu vermeiden und die demografische Entwicklung angemessen zu berücksichtigen. Es geht darum, nach den Grundsätzen der Subsidiarität, der Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Leistungserstellung zu urteilen. Hier liegt noch einiges im Argen. Die Bürgerinnen und Bürger sind derzeit zudem von einer bürgernahen Aufgabenwahrnehmung weit entfernt. Es muss von Anfang an mit den Bürgerinnen und Bürgern einen Veränderungsprozess geben. Da helfen Scheuklappen nichts. Meine Damen und Herren, da hilft kein kommunalpolitisches Kirchturmdenken. Hier braucht es eine Umstrukturierung. Wir haben
Vorschläge für die Umstrukturierung der Landkreise gemacht. Wir hoffen, dass die Diskussion nicht erst nach den Kommunalwahlen einsetzt.
Es gehört auch dazu, dass das Land seiner koordinierenden Rolle bei der interkommunalen Zusammenarbeit besser gerecht wird. Wir setzen auf ein Beratungsgremium. Ich glaube nicht, dass die Landeskommission „Kommune 21“ einen Kriterienkatalog vorlegen wird, der die Effizienzkriterien erarbeitet und analysiert, der Doppelstrukturen hinterfragt und Kennzahlen festlegt. Aber nur wenn man einen solchen Kriterienkatalog hat, kommt man weiter. Die Einschätzung eines Finanzwissenschaftlers, der in Rheinland-Pfalz bei den Verhandlungen dabei war, lautet, dass die Kommunalaufsicht in der Regel nicht in der Lage ist - möglicherweise auch wegen der Verschränkungen in der Großen Koalition auf Gemeinde- und Landesebene, wie wir sie in unserem Lande besonders haben -, beherzte Vorschläge auf den Tisch zu legen. Es ist wahrscheinlich schwierig, jenseits rein repressiver Verfügungen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Haushaltssituation zu erarbeiten. Von daher wäre für uns ein erster wichtiger Schritt, dass eine überörtliche Prüfung in die Hände des Landesrechnungshofes gelegt wird.
Auf Bundesebene, da kann ich mich einigen Forderungen des Kollegen Bierbaum anschließen, muss es im Rahmen der Neuregelungen des Länderfinanzausgleiches natürlich darum gehen, dass die Einnahmequellen erhöht werden und dass eine Neuordnung des Finanzausgleiches erfolgt. Das Konnexitätsprinzip muss verstärkt werden, das Kooperationsverbot muss aufgegeben werden. Die Altschuldenhilfe muss im Rahmen eines Altschuldentilgungsfonds auch für die Kommunen erfolgen und damit muss natürlich eine Einnahmeverbesserung einhergehen. - Ich komme gleich zum Ende.
Es kann nicht sein, dass wir mit Steuermehreinnahmen wachsenden Schulden begegnen und gleichzeitig den Infrastrukturstau auflösen. Von daher setzen wir darauf, dass der Bund im Bereich der Sozialausgaben ein Einsehen hat und Kosten wieder auf die Bundesebene zieht. Wir wünschen uns mehr Mut und Engagement auf allen Ebenen, von den Kommunen über das Land bis hin zum Bund, diese finanzielle Notlagesituation der Kommunen aufzuheben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass Sport gerade im Saarland mit hohem Organisationsgrad fester Bestandteil unserer Gesellschaft und ein wichtiger Lebensbereich für die Bürgerinnen und Bürger ist. Wir wissen alle, dass Sporttreiben der Gesundheit hilft. Es hilft Krankheiten vorzubeugen, vor allem HerzKreislauf-Erkrankungen, die infolge von Bewegungsmangel und falscher Ernährung immer stärker zunehmen. Ich werde den Vorschlag zu einem freiwilligen Veggie-Day jetzt nicht weiter ausführen, aber ich denke, das ist in einem katholisch geprägten Saarland, in dem wir alle mit einem fleischlosen Tag in unserer Kindheit aufgewachsen sind, kein Widerspruch.
Das könnte man auch mal wieder reflektieren. Das ist ein Punkt, den wir an anderer Stelle noch einmal diskutieren können.
Was ich in dem Antrag gut finde - das ist vielleicht eine Nebensächlichkeit, die aber betont werden kann und sollte -, ist, dass wir gerade in diesen heißen Wahlkampftagen auf die besondere Bedeutung von Fairness, Toleranz und Solidarität hinweisen. Da sollte der Sport, aber auch die Politik ein Vorbild sein. Ich glaube, dass das Vereinswesen einen Vorschub dazu leistet, dass wir schon in ganz frühen Jahren lernen, miteinander umzugehen und die unterschiedlichen Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen.
Es geht darum, ein flächendeckendes Trainings-, Bewegungs- und Erholungsangebot zu schaffen, damit möglichst vielen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Situation, eine sportliche Betätigung ermöglicht werden kann. Vereine, die spezielle gesundheitsfördernde Programme anbieten, sollten gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gezielt wohnortnah unterstützt werden. Kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen müssen in sportliche Aktivitäten eingebunden werden. Das ist ein ganz wesentlicher, integrativer Aspekt, der bei der Sportförderung in der Zukunft noch stärker berücksichtigt werden muss.
Wir müssen an saarländischen Kindergärten und Schulen Bewegungsspiel und Sporterziehung sicher noch weiter ausbauen, auch wenn hier, gerade vor dem Hintergrund der Ganztagsbetreuung, einzelne Schritte gegangen und ausgeweitet werden. Hier muss die Sporterziehung noch wesentlich stärker in den Schul- und Lehrplan, aber auch in die Kindergartengestaltung integriert werden. Tägliche Bewegungszeiten in der Schule sind für die Kinder, die im Anschluss häufig zu viel vor dem Computer oder Fernseher sitzen, ganz essenziell.
Vor allem auch bei den Sportstätten besteht Nachholbedarf in diesem Land. Das ist ein Grund, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen, sondern uns enthalten werden. Es wäre vielleicht ganz nett, wenn die SPD-Fraktion hier zuhören würde,
denn es betrifft die saarländischen Kommunalvertreter, auch die der SPD-Fraktion, ganz essenziell. Insbesondere bei den Schwimmbädern ist die Situation dramatisch. Land und Kommunen sind gefordert, ein landesweites Bäderkonzept aufzulegen, damit flächendeckend Schwimmmöglichkeiten für Jung und Alt gewährleistet werden. Immer mehr junge Menschen können nicht schwimmen. Schwimmen fördert in besonderem Maße den Kontakt der Menschen
miteinander. Es ist ein soziales Erlebnis. Wir brauchen hier ein klares Konzept.
Viele Menschen wollen ihre Alltagsangelegenheiten mit Bewegung und Sport verbinden. Sie brauchen Fahrradwege, Grünanlagen und ausreichend Sportund Freizeitstätten. Kinder brauchen mehr verkehrsfreie Spiel- und Bewegungsräume. Wir haben heute Morgen in der Saarbrücker Zeitung gelesen, dass der Appell wiederholt wird, das Saarland müsse fahrradfreundlicher werden. Hier sind wir nach wie vor trauriges Schlusslicht. Ich habe die Erfahrung gemacht. Wir haben den Alltagsradverkehrsplan aufgelegt. Es fehlt jedoch an Infrastrukturmitteln. Das kann der Verkehrsminister mit Sicherheit bestätigen. Es fehlt aber auch in den Kommunen der Wille, eine integrierte Sichtweise zu beherzigen. Der ADFC hat zu Recht gesagt, dass das „System Fahrrad“ noch nicht angekommen ist. Wenn man in die Straßenplanung geht, muss man auch die Fußgängerinnen und Fußgänger und die Radfahrerinnen und Radfahrer viel stärker berücksichtigen. Hier haben wir noch ein dickes Brett zu bohren.
Ich möchte ganz bewusst die Sportplanungskommission, die Herr Becker eben so lobend erwähnt hat, ansprechen. Es ist richtig, dass wir dort keinen Sitz haben. Bau, Unterhaltung und die Ausstattung von Sportanlagen sollen bedarfsgerecht unter Beachtung des demografischen Wandels und der finanziellen Spielräume gefördert werden. Das geschieht dort bisher leider nicht. Wir sehen ganz klar ein Gießkannenprinzip. Gutsherrenart will ich es nicht nennen. Es fehlt eine Grundlage, nach der beurteilt wird.
Im Jahre 2011 wurde eine Studie vom Sportwissenschaftlichen Institut der Universität des Saarlandes erarbeitet. Diese prognostiziert den Bedarf an Sportplätzen in den einzelnen Kommunen im Jahr 2035. Wenn man sich diese Studie einmal genau anschaut, so erkennt man, dass den Bedarfsangaben bei den Entscheidungen der Sportplanungskommission über Veränderungen kaum Rechnung getragen wurde. Die Studie sagt, dass nahezu alle Gemeinden einen moderaten Rückgang des Bedarfs aufweisen. Herr Becker, die Gemeinde Gersheim ist kein rühmliches Beispiel dafür, dass die Anzahl der Sportplätze zurückgeht. Es fehlt ein Kriterienkatalog, der den Bedarf und die Qualität der Sportstätten ermittelt. Es fehlt ein Steuerungsplan für die Sportstättenentwicklung, ein systematisches Qualitätsmanagement, an dem man sich transparent orientieren kann.
Auch ein Kriterienkatalog für die finanzielle Förderung wäre absolut wünschenswert, wenn wir in Zeiten knapper Kassen darüber reden, wie wir einen deutschlandweiten Bedarf von 42 Milliarden Euro an
Sanierungskosten für Sportstätten bewältigen wollen. Von daher appellieren wir, dass es Konzepte geben muss. Wir haben dazu eine Anfrage laufen, die seit sechs Wochen unbeantwortet ist. Ich hoffe, wir bekommen bald Ergebnisse dazu, wie sich die Sportstättensituation im Saarland darstellt.
Ein abschließender Satz zu dem Antrag der PIRATEN. Wir werden ihn ablehnen, weil wir es nicht als Lösung ansehen, dass einzelne Vereine in das Verbandsprinzip hineindrängen. Vor allen Dingen soll Vereinen, denen es heute schon möglich ist, einer Verbandsstruktur anzugehören, kein Weg eröffnet werden, der das Verbandsprinzip aushebelt. Deshalb keine Zustimmung zum Antrag der PIRATEN und Enthaltung zum Antrag der Großen Koalition. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass unser Antrag „Schleuse Güdingen erhalten - Staatsvertrag einhalten!“ fraktionsübergreifend Zustimmung gefunden hat und heute zur Abstimmung steht. Ich hoffe, das
wurde nicht fälschlicherweise so verstanden, dass nur einer pro Fraktion anwesend sein braucht, aber vielleicht füllt sich das Auditorium noch etwas.
Ich freue mich, dass ich auch noch jemanden im Publikum begrüßen darf, der sich seit langer Zeit dafür einsetzt, dass die Schleuse erhalten bleibt. Günter Emmer von der Saarbrücker Personenschifffahrt hat uns als Parlamentarier in den letzten Monaten immer wieder Material übermittelt und wird nach der Wahl auch eine Petition an den Bundestag und den Landtag übergeben, um noch einmal darzustellen, welche Bedeutung die Schleuse Güdingen vor allem für die Personenschifffahrt, aber auch für Hochwasser hat.
Die Bedeutung der 150 Jahre alten denkmalgeschützten Anlage für den Tourismus und den Hochwasserschutz ist unbestritten. Wir hatten ja eine Anfrage dazu gestellt, die ist von der Landesregierung auch ausführlich beantwortet worden. Es wurden im Jahr 2012 mit 1.356 Schleusungen die meisten Sportboote seit 2004 an der Schleuse Güdingen geschleust, dies entspricht einer Steigerung um 13 Prozent gegenüber 2011. Pro Jahr werden zusätzlich etwa 400 Fahrgastschiffschleusungen durchgeführt. Die Zahlen belegen, dass dieses Segment Freizeitschifffahrt von und nach Frankreich durch einen Wegfall der Schleuse, wie es eine negative Beurteilung durch das Bundesverkehrsministerium ergeben könnte, praktisch zum Erliegen kommt.
Die Tourismuszentrale hat sich in den vergangenen Jahren vehement dafür eingesetzt, hier auch in Kooperation mit Hausbootcharterunternehmen die Fahrgastschifffahrt auszuweiten. Es konnten die wichtigsten Anbieter für die vernetzte Wasserlandschaft von Saar, Mosel und den französischen Kanälen gewonnen werden. Im Jahr 2007 wurde seitens des ADAC auch ein hohes wassertouristisches Potenzial für die Saar festgestellt. Dies alles ist der Antwort der Landesregierung zu entnehmen.
Auch das Alleinstellungsmerkmal - es ist nun einmal unsere einzige Schifffahrtsverbindung Richtung Frankreich - von Mosel, Saar, aber auch weiter in die französischen Kanäle hinein würde aufgegeben mit der Folge, dass das Saarland auch im europäischen Wettbewerb zurückfallen würde, was das Thema Binnenschifffahrt angeht.
Wir stehen in Saarbrücken ja davor, einige Änderungen im Bereich Stadtmitte am Fluss durchzuführen. Infrastrukturmaßnahmen zum Beispiel im Osthafen oder auch Investitionen, welche die Franzosen im Bereich von Saargemünd getätigt haben, würden durch solche Planungen, die Schleuse stillzulegen beziehungsweise wegfallen zu lassen, in Frage gestellt werden; das muss man auch berücksichtigen.
Ein frühzeitiges Legen des Wehrs hat für Saarbrücken noch eine zweite Bedeutung, weil es die Hochwasserabfuhr im Bereich Saarbrücken positiv beeinflusst. Das ist ein wichtiger Aspekt der Wasserregulierung, insbesondere auch im Hinblick auf die Überflutung der Stadtautobahn. Das jetzt in Güdingen betriebene Wehr würde, wenn man es durch eine feste Wehrschwelle ersetzt, diese Funktion nicht mehr wahrnehmen können.
Wir konnten vor ein paar Tagen - ich glaube, gestern oder vorgestern - in der Saarbrücker Zeitung lesen, dass sich die Stadt wieder mit der Situation auseinandersetzt. Die Jahrhunderthochwasser nehmen zu, wir werden auch im Südwesten mit Starkniederschlagsereignissen konfrontiert sein. Das heißt, die Hochwässer werden sich verstärken. Durch die Schleuse Güdingen im Oberwasser des Pegels St. Arnual und deren Wehr unter Einbeziehung der Staustufe Saarbrücken wird der Wasserstand in der Stadtstrecke Saarbrücken maßgeblich geregelt. Durch diese Regulierungsmaßnahmen der beiden Schleusen - das habe ich dankenswerterweise alles der Information von Herrn Emmer entnehmen können - können Hochwasser bis zu einem Pegel von 3,50 Meter abgefedert werden. Die Überflutung der Stadtautobahn Saarbrücken kann teilweise vermieden oder zumindest verzögert werden. Man hat also einen aktiven Einfluss. Das ist eine Situation, die sich nicht nur auf den Geldbeutel niederschlägt, sondern auch auf die Situation der Anwohner, wenn wir uns einmal das letzte Jahrhundertereignis dort vergegenwärtigen.
Auch für die Grundwasserspiegellagen ist die Schleuse essenziell. Gibt man zum Beispiel das Wehr in Güdingen auf, wird sich der Grundwasserspiegel im Bereich Güdingen, Bübingen und Kleinblittersdorf dramatisch verändern. Die Saar führt als Mittelgebirgsfluss Sedimente aus den Vogesen und den bei Hochwasser überfluteten landwirtschaftlich genutzten Flächen mit sich, das Ober- und Unterwasser würde verschlammen oder versanden. Es gibt hier also noch einen weiteren Aspekt, der sich kritisch auswirken würde, wenn die Schleuse stillgelegt würde.
Schließlich stellt die Außerbetriebnahme der Schleuse Güdingen und der Rückbau des Wehres nach Angaben der Landesregierung einen Verstoß gegen den Geist des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27.10.1956 dar. Ich denke, es ist auch ein ganz wichtiger Aspekt, dass wir solche Entscheidungen nicht ohne die Nachbarn, nicht ohne die Zustimmung Frankreichs treffen können. Die durchgängige Schiffbarkeit der Saar zwischen Deutschland und Frankreich ist einfach Grundvoraussetzung für die Einhaltung dieses Vertrages.
Die Forderung, die wir als Parlament an die Landesregierung erheben, ist, den Fuß weiter auf den Zehenspitzen des Bundesverkehrsministers zu haben vielleicht ist es nächste Woche ja auch eine Bundesverkehrsministerin - und mit Nachdruck auf die Bedeutung der Schleuse Güdingen für den Tourismus, den Hochwasserschutz und die gelebte deutschfranzösische Verbindung aufmerksam zu machen. Sie muss sich für die Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Schleuse und des Wehres in Güdingen einsetzen. Es geht auch darum, dauerhaft Investitionen zu sichern, um eine langfristige Funktionsfähigkeit zu garantieren.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es vonseiten des Regionalverbandes, der Stadt Saarbrücken und der Landesregierung ein Dossier geben wird. Es wurde vorgeschlagen, dieses als Resolution dem Bundesverkehrsminister zu übermitteln. Eine Idee die schon zu Zeiten der Jamaika-Landesregierung an uns herangetragen wurde, bei der es wohl einige Probleme gab, die man meines Erachtens aber ausräumen kann - war die, ob nicht der Bau eines Wasserkraftwerkes an der Schleuse Güdingen auch noch einen Beitrag zu einer klimafreundlichen Energieversorgung leisten kann. Das könnte man prüfen, vielleicht auch mit den Stadtwerken Saarbrücken zusammen. Das heißt, hier gibt es noch einen weiteren Aspekt.
Zum Gesamtkontext gehört auch, dass die Einrichtung des Wasser- und Schifffahrtsamtes erhalten bleibt, um die Funktion der Wasserstraße zu gewährleisten, um Schäden vor Ort zu erkennen und die Erhaltung des Flusses und dessen Ufer zu bewerkstelligen. Ich glaube, das muss ein ganz wichtiger Appell sein. Wenn das Wasser- und Schifffahrtsamt weggeht, geht auch ein Teil der Kompetenz für diese Funktionen verloren.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung für den gemeinsamen Antrag und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regelung, die 2011 aufgehoben wurde, geht auf eine Entscheidung des damaligen Verkehrsministeriums zurück. Deswegen möchte ich hier kurz Stellung beziehen. Es wurde im Wesentlichen von Herrn Strobel schon dargestellt, wie die Situation bis zum Jahr 2011 war, dass es eine stille Vereinbarung gab. Es gab keinen Handschlag drauf, aber man lebte gut miteinander, indem das Land die Kosten für den Winterdienst für innerörtliche Bundes- und Landstraßen trug und die Kommunen im Gegenzug dem Land keine Niederschlagsgebühren für landeseigene Straßen in Rechnung stellten.
Mitte des Jahres 2011 hat die Landesregierung dieses Abkommen mit Zustimmung des Städte- und Gemeindetages aufgekündigt. Dazu komme ich gleich noch. Warum? - Weil es eine permanente Auseinandersetzung der Kommunen mit dem Landesbetrieb wegen der Entrichtung der Gebühren zur Entwässerung der innerörtlichen Landes- und Bundesstraßen gab. Wir haben damals schon - an der Gebührengerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger interessiert - gesagt, gut, dann werden wir mit dem Städte- und Gemeindetag eine Vereinbarung treffen. Wir haben uns dann geeinigt, dass das Land weiterhin an gefährlichen Abschnitten - Steigungen über 6 Prozent - 100 Prozent der Kosten trägt und ansonsten 35 Prozent. Das wurde auch vom Saarländischen Städte- und Gemeindetag als fairer Ausgleich gewürdigt. Der Städte- und Gemeindetagsgeschäftsführer Ulrich Neu hat damals gesagt, das sei ein fairer Deal, die Kommunen müssten zwar noch 65 Prozent der Kosten tragen, aber im Gegenzug habe man ja die Abwassergebühren für die Einleitung von Regenwasser von den Bundes- und Landesstraßen in kommunale Kanäle bekommen.
DIE LINKE hatte sich nach den Ausführungen im Ausschuss auch dazu geäußert und gesagt, sie stelle fest, dass der Winterdienst für die Kommunen auf etwa 1 Million Euro beziffert wurde, die Wegnahme der Niederschlagsgebühren etwa in der Größenordnung von 3,5 bis 4 Millionen Euro. Das heißt, man hat hier eigentlich eine klare Entscheidung zulasten des Landes getroffen. Es wurde Gebührengerechtigkeit hergestellt, es wurde damals mit dem Städteund Gemeindebund eine Vereinbarung getroffen.
Nun hat in der Zwischenzeit die Gemeinde Namborn geklagt. Das war vielleicht nicht ganz im Sinne des Erfinders, weil danach das OVG-Urteil zu Recht sagt: „Ihre sachliche Rechtfertigung erfuhr und erfährt diese Regelung daraus, dass die Aufrechterhaltung des innerörtlichen Verkehrs auch bei winterlichen Straßenverhältnissen für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben innerhalb der Gemeinde wichtig ist, daher zur Daseinsvorsorge gehört und wegen des engen örtlichen Bezuges von der Gemeinde wahrzunehmen ist.“
Das ist richtig. Gesetzlich gibt es keine Argumentationsgrundlage. Man kann natürlich freiwillig neu verhandeln. Ich habe der Presseerklärung des Städteund Gemeindetages entnommen, dass es ein Anliegen an das Land gibt, diese Regelung noch einmal zu überdenken, wobei man es im Kontext mit den Niederschlagswässern sehen muss. Im Sinne der Debatte heute Morgen sage ich: Wenn sich ein finanzieller Spielraum auftut, der die Gemeinden davon entlastet, dann ist es gut. Dann kann man vielleicht zu einer Gesetzesänderung kommen. Weil die Gemeinden auch von den Niederschlagswässern befreit wurden, ist das eine sehr gute Verabredung gewesen. Vor diesem Hintergrund werden wir uns bei diesem Antrag enthalten, weil es letztlich eine Entscheidung über die Haushaltslage des Landes ist, wie man sich hier verhält. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Endlich liegt ein gesetzlicher Rahmen für die Regelung der Konsolidierungshilfen
aus dem KELF vor. Seit den zurückliegenden Haushaltsberatungen haben wir mehrfach nachgefragt, auch im Ausschuss, wann die gesetzliche Grundlage endlich kommen würde. Nun hat offenbar die Rüge des Stabilitätsrats gewirkt und wohl auch das drängende Problem der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpaktes, zu dem wir ja auch im Ausschuss gefragt haben, ob das irgendeine reale Auswirkung auf die Kommunen haben wird. Damals hat man das noch weit von sich gewiesen: Auf die Kommunen wird sich der Fiskalpakt nicht auswirken.
Wir sehen hier einen Flickenteppich; das wurde von einigen meiner Vorredner schon angesprochen. Das vorliegende Gesetz gilt lediglich für dieses Jahr, ein weiteres Gesetz für die Folgejahre ist in Aussicht gestellt. Das ist, meine Damen und Herren, Stückwerk, nicht aber ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der kommunalen Finanzen!
In anderen Bundesländern, beispielsweise auch in Rheinland-Pfalz, wurde meines Wissens das geplante Entschuldungsprogramm lange vorher angelegt. In Rheinland-Pfalz wurde zunächst einmal mit allen Akteuren beraten, was denn gebraucht wird. Es wurde ein Aktionsprogramm, ein Entschuldungsprogramm, ein Leitfaden erstellt, in dem auch zu lesen ist, wie das Verfahren zur Beteiligung des KEF, wie das in Rheinland-Pfalz bezeichnet wird, aussieht. Geregelt werden darin der Vollzug, die technische Abwicklung, der Zeitplan. Das alles ist dem Gesetz in unserem Lande nicht vorausgegangen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir hätten uns auch gewünscht, dass mit dem KELF auch die KSVG-Novelle vorgelegt wird, um kommunale Beteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Wir hatten diesbezüglich über die Sommerpause hinweg schon einen Disput mit der CDU-Fraktion. Das saarländische Innenressort hatte im Frühjahr angekündigt, bis zur Sommerpause eine Kommunalrechtsänderung vorzunehmen, um den Kommunen die rentierlichen Investitionen und wirtschaftliche Beteiligungen zu ermöglichen - dies etwa zwei Jahre nach der Einigung auf Staatssekretärsebene, nachdem wir das im Umweltressort angeregt hatten. Im Mai hörten wir dann auf Nachfrage im Plenum, man sei „auf einem guten Wege“. Das ist ja so das geflügelte Wort in der Regierungskoalition. Kommunale Sonderkredite für rentierliche Investitionen sind mittlerweile per Erlass geregelt, das haben wir jetzt vernommen. Allerdings hätten wir eine KSVG-Änderung durchaus als sinnvoller erachtet, denn das ist einfach ein transparenteres und nachvollziehbares Verfahren. Mit einem Erlass kann ja doch sehr individuell geregelt werden, wer nun Kredite erhält und wer nicht.
Die gesetzliche Regelung für Beteiligungen an Unternehmen ist für die Energiegenossenschaften und für die Kommunen, in denen Energiegenossenschaften bestehen, essenziell. Das steht aber weiterhin aus; wieder nur Stückwerk. Aber auch hierzu werden wir wohl wieder hören: Wir sind auf einem guten Wege.
Das sei erledigt, höre ich gerade. Dann hat sich das wohl über die Sommerpause erledigt. Wir sind gespannt, wie das geregelt ist. Aber jedenfalls nicht im KSVG, wie das angekündigt war.
Strukturiertes Vorgehen sieht anders aus. Wir haben auch immer darauf hingewiesen, dass strukturelle Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit finanzielle Entlastungen nicht als Strohfeuer verglimmen. Nur mit einem schlüssigen Gesamtkonzept lässt sich die Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig stärken. Dafür müssen wir das Land und die Kommunen, aber auch den Bund stärker in die Pflicht nehmen. Der Investitionsstau bei der öffentlichen Infrastruktur und bei den notwendigen Zukunftsinvestitionen darf sich in den nächsten Jahren nicht noch weiter verschärfen. Wir haben eigentlich keine Zeit mehr, noch länger abzuwarten.
Der Kommunale Finanzreport wurde bereits genannt; er legt immer wieder dar, dass es den saarländischen Kommunen schlecht geht, sehr schlecht geht. Sie tragen eine Schuldenlast von 3 Milliarden Euro und haben im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohe Kassenkredite. Den Kommunen ist es gar nicht mehr möglich, aus der eigenen Verschuldung herauszukommen. Wenn man die Zahlen ins Verhältnis setzt, belegen sie erneut die Befürchtung, dass der KELF eben nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, schwarz-rote Kosmetik. Die 120 Millionen Euro auf sieben Jahre verteilt werden bei Kassenkrediten von rund 1,8 Milliarden Euro leider kaum etwas bewirken, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ein Kraftakt ist etwas anderes. Wir brauchen dringend weitere Maßnahmen. Was heißt das für das Land? Spätestens nach der Auswertung des Gutachtens zu Wegen aus der kommunalen Schuldenfalle - das wurde eben von Herrn Günter Heinrich genannt - brauchen wir ein umfassendes Verwaltungsreformkonzept. Wir haben bereits vor einigen Jahren unsere Vorschläge zu einer Gebietsreform formuliert. Die kommunalen Zuständigkeiten würden hier nach den Grundsätzen der Subsidiarität, der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Leistungserstellung verteilt. Gleichzeitig sollte aber den Bürgerinnen und Bürgern das Thema Schwimmbäder anderes wurde bereits genannt - orts-, sach- und bürgernah vermittelt werden. Die Kommunen müs
sen eng in den Veränderungsprozess einbezogen werden. Wir brauchen demografiefeste Strukturen, gerade vor dem Hintergrund, dass uns gesagt wurde, dass wir im Bundesvergleich stärker an Bevölkerung verlieren. Auch das ist nicht neu, aber es sollte uns bewusst machen, dass wir im Bereich der demografischen Entwicklung dringend Handlungsbedarf bezüglich der finanziellen Entlastungen und neuer Strukturen in den Kommunen haben.
Dazu gehört auch, dass das Land seiner koordinierenden Rolle bei der interkommunalen Zusammenarbeit besser gerecht wird. Herr Jung hat es eben angesprochen, es ist tatsächlich ein Umsetzungsproblem. Wir wissen es schon etwas länger. Wir meinen, hier schläft auch die Kommunalaufsicht, sie darf ihre Prüfung zur Rechenschaftspflicht nicht länger vernachlässigen. Wir brauchen eine umfassende regelmäßige Prüfung, um zu wissen, wo die Defizite sind, um in der kommunalen Zusammenarbeit auch die Aufgaben besser zusammenzulegen. Bei einer Pro-Kopf-Verschuldung der saarländischen Kommunen von knapp 6.000 Euro im Jahr 2012 sind nur knapp 3.000 Euro in den Kernhaushalten aufgetaucht. Da sind wir bei den Kommunen von Haushaltswahrheit und -klarheit weit entfernt. Das entbehrt auch der Beteiligung der Öffentlichkeit in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge. Der Bund der Steuerzahler hat das schon angemahnt. Die Ausgliederung kommunaler Aufgaben in Tochtergesellschaften und in Schattenhaushalte ist nicht länger hinnehmbar. Es wird eine Erweiterung der Berichtspflicht gefordert, um dieser Intransparenz entgegenzuwirken.
Wenn die Kommunalaufsicht das nicht schafft, dann lassen Sie das doch den Rechnungshof machen! Er hat schon angeboten, die Prüfung zu übernehmen. Es kann auch nicht sein, dass die Kommunalaufsicht Zuschüsse aus den Kommunalhaushalten für die Entsorgung toleriert - das Thema EVS haben wir in letzter Zeit schon öfters im Mund gehabt -, nur weil diese nicht wirtschaftlich zu betreiben ist. Beim Grünschnitt werden aufgrund mangelnder Koordination riesige Kostensenkungspotenziale verschenkt. Natürlich spielt dort der EVS eine wichtige Rolle. Bezüglich der Bundesebene brauchen wir die Diskussion um die Einnahmenquellen der Länder im Rahmen der Neuregelung des Länderfinanzausgleiches, die Neuordnung des Finanzausgleiches, Probleme der Konnexität und Weiterleitung von Finanzmitteln. Altschuldenhilfe und Altschuldentilgungsfonds ist ebenfalls ein wichtiges Thema, das im Rahmen einer Föderalismuskommission III unbedingt angegangen werden muss.
Die steigenden Sozialausgaben und Aufgabenzuweisungen sind schon genannt worden. Durch die Steuerreform der schwarz-gelben Koalition hat sich die Lage eher verschlechtert, weil in den letzten
zwei Jahren massiv Einnahmen weggebrochen sind. Wer bestellt, muss natürlich auch bezahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren; zusätzliche Ausgaben müssen immer durch zusätzliche Mittel gedeckt sein. Das Konnexitätsprinzip muss endlich auf Bundesebene verankert werden. Bei den Sozialausgaben möchte ich an das anschließen, was die LINKE eben genannt hat, es gab auch andere Beiträge. Wir schlagen vor, die Kosten für Unterkunft zu erhöhen, und nennen konkret den Prozentsatz von 37,7 Prozent, der erreicht werden muss. Damit entlasten wir die Kommunen um rund 1 Milliarde Euro. Außerdem wollen wir die bisherige Eingliederungshilfe durch ein Teilhabeleistungsgesetz ablösen und den Bund angemessen an der Finanzierung beteiligen. Das trägt auch der UN-Behindertenrechtskonvention stärker Rechnung. Wir brauchen mehr Selbstbestimmung, mehr Teilhabe, die Angebote und Leistungsformen müssen gezielt darauf ausgerichtet werden. Natürlich muss auch das Betreuungsgeld weg. Das ist unsinnig, das haben wir mehrfach diskutiert, das erhöht nur die Kosten. Es braucht einen Schwenk. Den Altschuldentilgungsfonds habe ich schon genannt in der Debatte um einen fairen Ausgleich. Dadurch können die Zinslasten der öffentlichen Haushalte nachhaltig reduziert werden.
Ich komme zur Gemeindefinanzreform, die der Kollege Bierbaum eben genannt hat. Wir vertreten die Ansicht, dass die Kommunen neben den Anteilen an Einkommens- und Mehrwertsteuer auf eigene Quellen zählen sollen. Die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer mit breiterer Bemessungsgrundlage weiterzuentwickeln, ist auch unsere Idee. Wir wollen außerdem an der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer festhalten. Die Grundsteuer muss reformiert werden. Leider hat Schwarz-Gelb im Bund eine angekündigte Kommission nie eingesetzt, wie so vieles andere nicht umgesetzt wurde. Wir setzen darauf, dass sich nach der Bundestagswahl einiges ändert, dass es eine andere Richtung auch für die Entlastung der Kommunen gibt. Auf Landesebene warten wir erst mal ab, welche Vorschläge die Landeskommission „Kommunen 2020“ unterbreitet. Uns überzeugt dieser Ansatz, dieses Stückwerk, bisher nicht. Wir werden uns bei dem KELF-Gesetz auch enthalten, weil wir davon ausgehen, dass diese einzelnen Vorhaben in ein Gesamtkonzept eingebunden werden müssen. - In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat das Gesetz eingebracht. Der Gesetzentwurf bezweckt, dass die Überschwemmungsgebiete künftig einen gesetzlichen Schutz erfahren. Der Hochwasserschutz und die Bedeutung der Hochwasserrisikogebiete bekommen vor dem Hintergrund der jüngsten Hochwasserkatastrophe in Deutschland einen noch höheren Stellenwert. In den letzten Jahrzehnten musste Deutschland bereits viele sogenannte Jahrhunderthochwasser erleben.
Das Hochwasser im Mai/Juni 2013 hat in vielen Gebieten Deutschlands hohe Schäden an Gebäuden und an der Verkehrsinfrastruktur verursacht. Die
Schäden werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Noch immer sind einige Straßen und Schienenverbindungen gesperrt. Wer mit dem Zug nach Berlin fährt, weiß, dass die Schienenschnellverbindung immer noch nicht hergestellt ist.
Wir GRÜNE haben deshalb im Juni ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept auf Bundesebene verabschiedet. Denn es ist klar, dass die Kosten der Flutkatastrophe von heute auch die Folge fehlender und falscher Maßnahmen von gestern sind. Bei der Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser muss es jetzt darum gehen, die Fehler der Vergangenheit rückgängig zu machen und vor allem nicht zu wiederholen.
Das Hochwasser hat viel Leid verursacht und zahlreiche Missstände aufgedeckt, aber auch viel Solidarität geweckt. Erlauben Sie mir, dass ich in diesem Kontext noch mal besonders den Hilfskräften aus dem Saarland danke, die in den Hochwassergebieten unterwegs waren und den Menschen vor Ort geholfen haben.
Rund 80 Prozent der Flüsse und Auen in Deutschland sind durch unangepasste Landwirtschaft, Gewässerausbau und eine rein auf Wachstum ausgerichtete Verkehrs-, Gewerbe- und Siedlungsentwicklung weitgehend verbaut, reguliert oder anderweitig verändert. Dabei sind gerade die Auen für die Sicherheit der Menschen unabdingbar. Sie halten das Wasser zurück, bremsen die Flutwellen. Bundesweit steht an unseren Flüssen nur noch rund ein Drittel der ehemaligen Überschwemmungsflächen zur Verfügung, das ist deutlich zu wenig.
Wir müssen den Gewässerschutz verbessern, die Auen renaturieren, frei fließenden Flüssen Vorrang geben. Im Rahmen eines bundesweiten Fluss- und Auenschutzprogrammes als wichtige Maßnahme eines Hochwasserschutzprogrammes sollen unter anderem die im öffentlichen Besitz befindlichen Gewässerrandstreifen wieder in ungenutzte Renaturierungsflächen zurückgeführt werden. Die Bewirtschaftungsauflagen bei Gewässern und in Auen müssen stärker durchgesetzt werden. Wir haben eine Chance. Wir haben sehr große vom Vorvorgänger durchgesetzte Natura-2000-Gebiete. Man kann darauf achten, dass hier die Bewirtschaftung sehr restriktiv erfolgt. Neue Straßenbau- und Gewerbegebiete sind in den Auen und an den Gewässergrenzen kontraproduktiv.
Hochwasserschutz heißt insbesondere, den Flüssen mehr Raum zu geben, die zunehmende Versiegelung von Flächen zu stoppen und bei der Raumplanung die Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebiete nach Möglichkeit von Bebauung frei zu halten. Die Neubebauung von hochwassergefährdeten Flächen muss gestoppt werden. Auch hier müs
sen die Gemeinden und Städte ihre Siedlungsstrategie anpassen.
Erlauben Sie mir, dass ich in diesem Kontext den Bau des Kombibades in Homburg nenne. Der Homburger Oberbürgermeister hat in mir ja die Schuldige wegen der Verzögerung des Baubeginns gefunden, weil ich darauf hingewiesen habe, dass das geplante Bad in einem Hochwasserrisikogebiet liegt. Das muss aber auch gerade der Kommune ein Anliegen sein, denn möglicherweise werden dort Kosten in die Vergangenheit verlagert, wenn man darauf keine Rücksicht nimmt. Schließlich gab es in Saarbrücken und im Saarpfalz-Kreis bei den großen Überschwemmungen der letzten Jahre die höchsten Schäden.
Die Hochwasserrisikogebiete werden schließlich auch danach erfasst, wo während der letzten Hochwasserereignisse die Wasserhöchststände entlang der großen Gewässer gemessen wurden. Die entsprechenden Kartierungen wurden der Stadt Homburg im Jahr 2012 vom Ministerium übermittelt, aber sie wurden geflissentlich übersehen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Nun verschiebt sich das Projekt, und das kennen wir aus Homburg. Das haben wir auch beim ECE-Raumordnungsverfahren so erlebt. Der Einkaufskomplex sollte gebaut werden. Das Raumordnungsverfahren wurde zunächst mal zur Seite geschoben, jetzt musste es doch nachgeholt werden. Das Ganze hat länger gedauert. Also auch hier muss man den Kommunen mahnend mitgeben, dass die Umsetzung dieser Richtlinien, dass die Berücksichtigung von Hochwasserrisikogebieten kein theoretisches Konstrukt ist, sondern dass man diesem Anliegen Rechnung tragen muss.
Das erwarten wir auch von der Regionalplanung, um die weitere Bebauung und unangepasste Nutzung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zu unterbinden und unter Auflagen zu stellen. Wir sind gespannt, wann wir etwas vom Landesentwicklungsplan hören. Die Ministerin sagte ja, es sei alles auf einem guten Weg. Wir haben im Ausschuss nachgefragt und wurden immer wieder vertröstet. Die Landesregierung arbeitet schon länger daran, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
Wir brauchen auch ein Zukunftskonzept für die Abwasserkanäle, die die Überschwemmungsgebiete heute begrenzen und verhindern. Natürlich muss auch den Betroffenen geholfen werden, wenn man zum Beispiel das Thema energetische Sanierung und Wasserschutz in den betroffenen Gebieten miteinander verbindet.
Ich möchte noch kurz das Thema Ökologisierung der Landnutzung ansprechen. Wenn die Streifen jenseits der Gewässer weniger stark bewirtschaftet sind, kann der Boden das Wasser besser aufnehmen. Auch Klimaschutz ist ein Beitrag zum Hoch
wasserschutz. Von daher setzen wir immer noch darauf, dass die Landesregierung irgendwann auf ein Klimaschutzgesetz zurückkommt, um der Erderwärmung und damit der Zunahme an Starkregenereignissen entgegenzutreten.
Wir brauchen also ein Bündel an Maßnahmen. Im Saarland ist schon einiges passiert, auch mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Aktionsplänen. Wenn man aber einen umfassenden Hochwasserschutz wirklich angehen will, heißt das auch, dass man die Kommunen mit in die Pflicht nehmen muss, dass die Kommunen ihre Hausaufgaben im Bereich der Bebauung und Besiedlung auch machen müssen. Von daher setzen wir auf ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bringen heute einen Antrag zum Thema Bahngipfel ein, weil wir der Meinung sind, dass wir nach ziemlich genau drei Jahren dringend noch einmal einen Bahngipfel unter Beteiligung der Landesregierung und des Bahnvorstandes im Saarland brauchen. Es gibt eine Reihe offene Fragen zur zukünftigen Personalstärke der DB am Standort Saar. Dazu gab es auch entsprechende Meinungsäußerungen über die Presse, wobei wir die Landesregierung natürlich in der Hinsicht stärken, dass wir einen Personalaufbau und keinen weiteren Abbau brauchen. Aber auch wegen der Sicherung und des Ausbaus der Schieneninfrastruktur, für die man hier im Land immer kämpfen musste - das weiß ich aus eigener Erfahrung -, sowie der Bahnverbindungen im Regional- und Fernverkehr halten wir es für notwendig, diesen Bahngipfel einzuberufen.
Wir vernehmen aus dem Verkehrsressort öfter mal das Ansinnen, Straßenneubauvorhaben voranzubringen, wie die unsinnige Nordumfahrung Merzig, aber bei der Bahn bleibt es uns einfach zu still. Bis heute fehlt ein Masterplan Mobilität, der darlegt, wie
sich die Verkehrsinfrastruktur im Saarland im Bereich der Schienenwege, der Straßen und der Wasserwege entwickelt. Wir brauchen eine integrierte Verkehrsplanung. Wir brauchen eine Planung, weil klar ist, dass die Mittel - vieles kommt aus Berlin - so fließen müssen, dass sie dem demografischen Wandel und dem Klimawandel Rechnung tragen. Der Bahnverkehr ist immerhin ein ganz wichtiger Teil des Verkehrssektors, der dem Umwelt- und Klimaschutz Rechnung trägt. Er muss ein breites Verkehrsangebot für die Saarländerinnen und Saarländer, aber auch für die Unternehmen im Lande vorhalten.
Wir müssen die Investitionen in die Bahnhöfe sicherstellen und ausweiten und die Lärmsanierung, das Gleisnetz und die Qualität des Personals für die kommenden Jahre sichern. Aus unserer Sicht ist der zeitnahe regionale Bahngipfel unerlässlich, um dem Bahnvorstand die saarländischen Interessen umfassend darzulegen und die Finanzierung sicherzustellen. Ursprünglich wurde einmal gesagt, im September 2013 ist es endlich so weit, und es wäre jetzt wirklich an der Zeit. Wir haben leidvoll erfahren müssen - aber das sind eben Wettbewerbsentscheidungen - wie die DB bei den aktuellen Ausschreibungen im Regionalverkehr immer weiter unter die Räder gerät, beispielsweise bei der Entscheidung für das Dieselnetz Südwest. Wie mir die DB-Regio berichtet hat, verliert sie immer mehr Ausschreibungen in der ganzen Bundesrepublik im Regionalverkehr. Trotzdem ist die Bahn weiterhin für eine Vielzahl von Verkehren, für die Infrastruktur und das Personal verantwortlich und muss hier ihre Hausaufgaben am Standort Saarland machen.
Bahnchef Grube hat wiederholt erklärt, den Bahnstandort Saarland dauerhaft sichern zu wollen. Die Bahn steht hier in der Pflicht, die Zusagen einzuhalten und den Standort mit den zugesagten Investitionen zu stärken. Die Infrastruktur, die Netze und die Bahnhöfe stehen nicht im Wettbewerb. Die Bahn betreibt auch den Fernverkehr und das elektrisch betriebene Netz. Sie muss sich an die Vereinbarungen und die Verträge halten, um einen sicheren, sauberen, gut getakteten Verkehr sowie die Infrastruktur für den Bahnbetrieb gewährleisten zu können.
Dafür ist auch ein höherer Personaleinsatz erforderlich. Wir haben mit den Ausschreibungen jetzt nach und nach durchgesetzt, dass mehr Qualität für die Bahnkundinnen und -kunden gesichert wird. Deshalb braucht man auch mehr Personal. Es steigen mehr Menschen auf dieses umweltverträgliche Verkehrsmittel um, wenn die Bahn attraktiver ist. Die Arbeitsplätze von Lokführern, Schaffnern, Servicekräften, Werkstatt- und Vertriebspersonal werden nach wie vor am Standort Saarland gebraucht, vor allen Dingen von der Deutschen Bahn selbst. Deswegen ist es immer wieder wichtig, mit der DB im Gespräch
zu bleiben. Vor dem Hintergrund der Erfahrung Dieselnetz Südwest haben wir damals gesagt - und ich hoffe, dass die Diskussion weitergeht, auch gerade bei den großen Zweckverbänden, die hier grenzüberschreitend eher die Richtung vorgeben -, dass man Sozialstandards bei den Ausschreibungen durchaus überdenken sollte, weil es eben darauf ankommt, das Personal zu sichern.
Zu den zentralen Anliegen des Bahnverkehrs gehört aus unserer Sicht - das haben Sie dem Antrag ja entnommen - die stündliche Anbindung an den Knotenpunkt Mannheim mit Regionalexpresszügen über St. Ingbert, Homburg, Kaiserslautern und Neustadt. Die Schienenschnellverbindung muss gestärkt werden. Hierzu wird ein Gutachten erstellt. Wir hätten gern die Information darüber, welche Streckenabschnitte in der nächsten Zeit ertüchtigt werden. Der Südast schläft nicht, sondern auch am Südast wird ertüchtigt. Von daher darf es nicht passieren, dass irgendwann der Nordast der POS-Verbindung gegenüber dem Südast abgehängt wird. Das wäre fatal für das Saarland, weil wir - ich nehme an, Herr Maas wird die Zahl noch präsentieren - zumindest in den letzten Jahren eine steigende Zahl von Kundinnen und Kunden für diese Züge hatten. Und wenn man nach Paris fährt, sieht man, wie voll diese Züge sind. Das ist eine hervorragende grenzübergreifende Anbindung.
Zur weiteren Verbesserung der Attraktivität und Barrierefreiheit gehört aber auch, dass wir das Bahnhofsausbau- und -sanierungsprogramm aufstocken und sukzessive umsetzen. Natürlich müssen wir lokal auch den Ausbau der Verbindungen neben der Schnellverbindung vorantreiben. Wir haben immer wieder betont, dass die Schienenverbindung Saarbrücken-Straßburg - vielleicht erfahren wir auch dazu heute etwas Neues - nicht „hinten runterfallen“ darf. Aber auch die Überlegungen des Eurodistrict SaarMoselle, die Saarbahnlinie grenzüberschreitend auszubauen, dürfen nicht schon in der Machbarkeitsstudie daran scheitern, dass man vonseiten des Wirtschaftsministeriums dem Eurodistrict nicht die dafür erforderlichen 30.000 Euro gibt. Daher sind wir gespannt, was Sie uns dazu Neues zu erzählen haben.
Der Zeitung des heutigen Tages war zu entnehmen, dass der Gütertransport auf der Schiene von allen Seiten als ein zu stärkender Faktor gesehen wird. Das sehen wir natürlich auch so: Wir müssen die Güter von der Straße auf die Schiene verlagern. Das Saarland ist ein wichtiger Güterumschlagplatz für die Schiene. Wir gehen davon aus, dass alles dafür getan wird, den Güterverkehr auf der Schiene weiter auszubauen. Alle Prognosen sagen ja voraus, dass der Güterverkehr weiter zunehmen wird, und die
Hauptlast dieses Verkehrs gehört nun einmal auf die Schiene und den Wasserweg.
Auf der Bundesebene hat die Diskussion über die Personalengpässe in Mainz auch dazu geführt, dass noch einmal verstärkt diskutiert wird, was auf der Bundesebene gemacht werden sollte. Die Dividendenausschüttung, die an den Bund erfolgt - die schwarz-gelbe Koalition hat ja beschlossen, dass der DB-Konzern von 2011 bis 2014 jeweils 500 Millionen Euro Dividende an den Bund ausschütten soll -, muss zumindest teilweise zurückgenommen werden. Dieses Geld braucht man für Personal, Service und Infrastruktur. Auch die immer wieder aufpoppenden Verlautbarungen betreffend die Bahnprivatisierung sind alles andere als hilfreich; sie wirken vollkommen kontraproduktiv. Das hat bei der Bahn viel Schaden angerichtet. Es muss diesbezüglich eine klare Absage geben. Immerhin steht nach wie vor im Koalitionsvertrag der hoffentlich ablaufenden schwarz-gelben Koalition: „Sobald der Kapitalmarkt dies zulässt, werden wir eine schrittweise, ertragsoptimierte Privatisierung der Transport- und Logistiksparten einleiten.“ Ich hoffe, dass das nicht geschieht. Im Gegenteil, wir brauchen die Trennung von Infrastruktur und Transport. Auch hierfür sollte sich die Landesregierung einsetzen: Die Infrastruktur muss in das unmittelbare Eigentum der öffentlichen Hand oder in einen gemeinwohlorientierten und unabhängigen Infrastrukturkonzern überführt werden.
Bezüglich des Mittelzuflusses sind wir froh, dass die Regionalisierungsmittel für die kommenden Jahre gesichert sind. Das wird aber nicht ausreichen. Wir brauchen hier dringend Aufstockungen; der Bund ist gefordert, den Ländern beim Thema Schienenpersonennahverkehr eine gute Versorgung zu gewährleisten.
Auf einen weiteren Punkt möchte ich noch eingehen. Neben unserem Anliegen, im Bundesverkehrswegeplan 2015 nicht mehr riesige Prestigeprojekte unterzubringen, sondern eher darauf zu achten, die Versorgung in der Fläche zu gewährleisten, erschiene es auch begrüßenswert, würde ein integraler Taktfahrplan für Deutschland vorgesehen. Ideal wäre es, die einzelnen Verkehre miteinander zu verbinden und auch das Saarland langfristig in einen gemeinsamen Deutschlandtakt zu integrieren.
Ich möchte Sie auch noch bitten, sich in den Verhandlungen mit dem Bund für bessere Fahrgastrechte einzusetzen. Die Notwendigkeit hierfür haben auch die Ereignisse in Mainz gezeigt.
Im Nordsaarland, im Bereich Merzig, haben wir zurzeit intensiv die Diskussion um den Schienenlärm. Diesbezüglich muss es dringend Nachbesserungen geben. Ich glaube, es genügt nicht, lärmarme Güterverkehre erst ab 2020 einzusetzen. Vielleicht ist es
möglich, dass schon vor 2020 auf hochfrequentierten Strecken Züge mit lärmarmen Verbundstoffbremsen zum Einsatz kommen, um die Lärmbelastung zu reduzieren.
Da die Lampe schon rot leuchtet, möchte ich nur noch kurz vorbringen, dass wir natürlich darauf setzen, dass nicht nur im Saarland der Bahnstrom grün wird, sondern auch bundesweit der Anteil der erneuerbaren Energien am Bahnstrom weiter steigt und wir letztlich zu einer hundertprozentigen Versorgung mit grünem Strom kommen.
So weit meine Ausführungen. Abschließend noch einmal der Appell: Das Saarland darf nicht abgehängt werden vom Bahnverkehr! Engagieren wir uns alle gemeinsam für den Anschluss, für die Verbesserung, für die Stärkung des Bahnverkehrs hier im Saarland! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will die 9 Minuten nicht ausfüllen. Ich möchte ganz kurz auf zwei oder drei Dinge eingehen. Herr Maas hat umfassend dargelegt, warum wir keinen Bahngipfel brauchen, um am Schluss zu sagen, dass wir doch einen brauchen. Ich erinnere an das Jahr 2010, als sowohl der Ministerpräsident als auch die Verkehrsministerin, der Wirtschaftsminister und die Staatssekretäre mit dem gesamten Bahnvorstand zusammensaßen und ein monatelang vorbereitetes Treffen durchgeführt haben, um zu sagen, dass die Bahn bis Ende 2014 370 Millionen investiert und das Saarland das erste Flächenland mit Ökostrom wird. Bremen war tatsächlich schon vor uns dran. Wir haben dann das Projekt e-Mobil Saar gestartet. Wir haben die Zusicherung bekommen, dass die Strecke POS (Nord) weiter ausgebaut wird, dass der Güterverkehr gestärkt wird. Das mögen in einzelnen Fällen Zusicherungen gewesen sein, in anderen Fällen ist es auch eingetreten. Wenn man noch nicht einmal die Zusicherung hat, kann man sich auch nicht auf irgendetwas berufen, was man von der Bahn einfordert. Von daher sehe ich eine dringende Notwendigkeit, einen Bahngipfel einzuberufen. Die Mittel für die nächsten
Jahre müssen zugesichert werden. Rheinland-Pfalz hatte vor Kurzem ebenfalls einen Bahngipfel. Vielleicht war er schon im letzten Jahr. Die anderen Regionen tun dies doch auch, um ihre regionalen Vorzüge darzustellen und die Bahn auf ihre Verpflichtung aufmerksam zu machen.
Zur Wirtschaftlichkeit. Sie haben eben gesagt, eine Verbindung wäre weggefallen, weil die Bahn die Wirtschaftlichkeit infrage gestellt hat. Wir haben immer argumentiert, dass die Bahn da sehr subjektiv und auf einzelne Verbindungen bezogen argumentiert. Wo sie bei uns aus Wirtschaftlichkeitsgründen Verbindungen streicht, lässt sie auf anderen Strecken ihre Züge noch fahren. Dies sollte man also als Argument auf keinen Fall gelten lassen.
Zur Saarbahn. Es ist richtig, dass die Verbindung nach Forbach nicht die wirtschaftlichste ist. Die Rotfeldkurve Richtung Völklingen wäre die wirtschaftlichste, da sie ganz dezentral den Verkehr versorgt. Aber auch dort gibt es natürlich eine Konkurrenz mit der Deutschen Bahn. Das muss aber nicht unbedingt von Nachteil sein. Man kann dann auch sehen, was sinnvoller ist. Wir haben die Machbarkeitsstudie zu Homburg-Zweibrücken, die wir noch vorbereitet haben und die Sie gestartet haben, auf den Weg gebracht.
Herr Minister, ich weiß doch, was ich vorbereitet habe. Sie ist auf den Weg gebracht. Selbst wenn ich es nicht gewesen wäre, so haben Sie sie doch auf den Weg gebracht, obwohl Sie permanent gegen die Strecke argumentieren. Da kommt ein Land auf das Saarland zu, das eine Strecke reaktiviert haben will. Genauso sehe ich es beim Eurodistrict. Da kommt Frankreich auf uns zu und sagt, wir wollen eine Verbindung haben. Da kann man zumindest eine Machbarkeitsstudie durchführen, um zu prüfen, ob es ökonomisch Sinn macht, die Verkehre auszuweiten. Wir wissen noch nicht, was die Machbarkeitsstudie Homburg-Zweibrücken bringt. Es hängt viel damit zusammen, was Rheinland-Pfalz für den Betrieb dieser Strecke liefert. Genauso käme es darauf an, was die Franzosen zu zahlen bereit sind oder wer noch weiter einsteigt. Von daher fehlt mir hier die Vision. Sie sagen hier, es fehlen 200 Millionen Euro. Wir wussten auch nicht, wie wir den Tunnel finanzieren. Sie wollen ihn bei „Stadtmitte am Fluss“ weiter am Projektende stehen haben. Sie wissen auch nicht, wie Sie ihn finanzieren sollen. Wenn man überhaupt keine Visionen mehr hat, was man mit dem Land machen will, dann wird man von Erklärungen zugeschüttet, warum es keinen Bahngipfel braucht.
Ich möchte noch einen Punkt zu den Zugbegleitern sagen. Wenn die Zugbegleiter im Rahmen der Ausschreibung mit erfasst sind - das sind sie beim Regionalverkehr ja gewesen, zumindest zum Teil -,
dann muss die Bahn diese vertraglich vereinbarten Dinge auch zusichern. Von daher kann man auf weitere Zugbegleiter setzen. Aber das, was vertraglich vereinbart wurde, muss natürlich von der Bahn auch eingehalten werden.
Noch ein Satz zur CDU: Herr Wegner, Sie haben gesagt, die Fraktion steht weiterhin für die Privatisierung. Da kann ich wirklich nur den Kopf schütteln. Nach dem Chaos, das wir in Mainz erlebt haben, nach der permanenten Ausdünnung weiter auf die Privatisierung zu setzen, macht mich fassungslos. Damit hat man keine Perspektive für die Bahn, man setzt den Schienenverkehr aufs falsche Gleis. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch kurz ein paar Ausführungen machen. Im Prinzip ist den inhaltlichen Ausführungen von Herrn Jung nichts hinzuzufügen. Ich freue mich, dass der Antrag heute hier noch einmal auf der Tagesordnung steht. Wir hatten ihn schon in der letzten Sitzung unterstützt. Mittlerweile sind auch die beiden anderen Fraktionen dem Antrag beigetreten, was zeigt, dass das Saarland ein klares und eindeutiges Signal aller Parteien betreffend Nationalpark in Richtung Nordsaarland schickt. Wir stehen zu diesem Nationalpark, weil wir die ökologischen, sozialen und ökonomischen Vorteile nutzen wollen. Zur Zeit der JamaikaRegierung hatten wir die Chance, die ersten Gespräche zu führen. Das wird jetzt ausgestaltet durch die neue Landesregierung. Was die Vorteile zum Schutz für diesen Staatswaldkomplex bedeuten, wurde ja hinreichend dargestellt.
Ich glaube auch, dass neben dem Naturschutz- und dem Regionalentwicklungsgedanken auch die Themen Tourismus und Attraktivität als Lehr- und Lernort wichtig sind und dass wir vor allem gerade vor dem Hintergrund der Widerstände die Diskussion suchen müssen, wie man die Region stärken kann. Herr Jung ist darauf eingegangen, dass wir die Infrastruktur stärken, dass wir die Dorfentwicklung voranbringen und dass wir auch zeigen, dass das nicht nur eine Naturschutzglocke ist. Ich glaube, dieser Fehler wurde beim Biosphärenreservat gemacht. Man hat damals zu wenig dargestellt, dass es soziale, ökologische und ökonomische Vorteile haben kann, wenn man etwas als Naturpark oder als Reservat ausgestaltet.
Das parteiübergreifende Bekenntnis ist auch deswegen wichtig, weil wir einzelne Widerstände im Nordsaarland haben. Betroffen sind die Gemeinden Nonnweiler und Nohfelden bzw. der Landkreis St. Wendel. In Nohfelden gab es eine Ablehnung des Nationalparks. Dort muss Kärrnerarbeit geleistet werden. Dort müssen alle vor Ort wirken, damit die Chancen ergriffen werden.
Aber noch schwieriger gestaltet sich das in Rheinland-Pfalz. Deshalb möchte ich speziell an die CDUFraktion appellieren, weil die CDU dort sowohl auf der kommunalen Ebene wie auf Landesebene teilweise massive Widerstände aufbaut, dass man, was das Thema Nationspark angeht, für diesen gemeinsamen Nationalpark wirbt. Natürlich handelt es sich dort um eine Fläche zehnmal so groß wie in unserer Region, aber Rheinland-Pfalz hat auch eine größere
Fläche und einen größeren Waldbestand, der genutzt werden könnte.
Wir sollten über die Regionalkonzepte im Saarland und Rheinland-Pfalz eine Verbindung finden und die Chancen grenzüberschreitend voranbringen. Das würde für alle Synergieeffekte und positive Effekte mit sich bringen. Von daher möchte ich dafür plädieren, dass wir es als Auftrag mitnehmen, in die Kommunal- und Landesebenen hineinzuwirken, damit der Nationalpark möglicherweise im nächsten Jahr auch wirklich umgesetzt wird und eine weitere Attraktion für das Saarland darstellt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde eben schon angeführt: In einigen Bundesländern, Berlin - mit langer Tradition -, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Thüringen gibt es bereits Seniorenmitwirkungsgesetze. Das ist kein neuer Tatbestand, mit dem die PIRATEN aufschlagen, um die Mitwirkungsrechte der Senioren und die Förderung der aktiven Teilhabe an der Willensbildung bei relevanten Entscheidungen zu fordern. Die Forderung nach der Festigung von Mitwirkungsrechten und eine größere Beteiligung der älteren Menschen am politischen und gesellschaftlichen Leben ist durchaus berechtigt angesichts des demografischen Wandels und der Notwendigkeit, bestimmte Rahmenbedingungen, auch bestimmte Mindeststandards für die Arbeit von Seniorinnen und Senioren festzulegen.
Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, im Saarland existiert bereits ein Landesseniorenbeirat, schon längere Zeit, der den Landtag und die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Politik für ältere Menschen berät. Er spricht Empfehlungen aus, zu dem die Landesregierung und der Landtag regelmäßig Stellung nehmen. Kürzlich hat er noch einmal getagt. Er unterstützt die Gründung und die Arbeit in kommunalen Seniorenbeiräten und informiert über Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitglieder von kommunalen Seniorenbeiräten. Vor dem Erlass von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien, die für ältere Menschen von Bedeutung sind, ist der Landesseniorenbeirat zu hören, er soll beim Ausbau des freiwilligen Engagements im Alter beraten und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Verbänden weiterentwickeln.
Wir haben auch schon gehört, es gibt eine Reihe von kommunalen Seniorenbeiräten. Nach § 12 Abs. 1 KSVG können Kommunen in Selbstverwaltungsangelegenheiten mittels Satzung eigenes Recht setzen. Darauf nimmt eine Mustersatzung Bezug. Der
Unterschied zum Entwurf des Seniorenmitwirkungsgesetzes besteht unter anderem darin, dass Beschlüsse der jeweils korrespondierenden Ebene, also Kommune, Kreis, Land, in Angelegenheiten, die überwiegend Seniorinnen und Senioren betreffen, nach dem Gesetzentwurf fehlerhaft sind, wenn sie ohne Mitwirkung des Seniorenbeirates erfolgten, und binnen zwei Wochen unter dessen Beteiligung wiederholt werden müssen. Diese Wirkung gibt es in der Satzung nicht. Hier hat eine unterbliebene Mitwirkung keine rechtlichen Konsequenzen.
Nun ist es zwar richtig und wichtig, wenn hier eine Soll-Bestimmung eingeführt wird, trotzdem kann man ja generell noch einmal überlegen, wie Seniorenmitbestimmung auf Landes- und Kommunalebene aussieht. Für mich stellt sich durchaus die Frage, wie formalisiert diese Gremien beziehungsweise deren Beteiligung organisiert sein müssen, um effektiv zu wirken, und ob ein ehrenamtlich tätiger Landesseniorenrat im gleichen Umfang wie ein Parlament die Arbeit einer Landesregierung begleiten kann.
Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass auch andere gesellschaftliche Gruppen diese Forderung zu Recht erheben könnten. Bei Behinderten, Migranten und Migrantinnen, Kindern und Jugendlichen sollten wir grundsätzlich über die Art der Beteiligung und auch die Definition, wer sich in welchem Ausmaß am gesellschaftlichen Leben und mit welcher gesetzlichen Absicherung beteiligt, nachdenken. Wir wollen die Bürgerbeteiligung grundsätzlich fördern, eine Bürgergesellschaft mit erweiterten Mitwirkungskompetenzen für die teilhabebereiten Bürgerinnen und Bürger schaffen und uns gerade auch bei den Seniorinnen und Senioren für mehr demokratische Beteiligung einsetzen. Das heißt zum Beispiel auch, aktiv für die Arbeit in Orts- und Gemeinderäten zu werben statt sie abzuschaffen, wie das hier im Land oft diskutiert wird. Hier wäre dann auch ein großes Potenzial bei den Alten wie bei den ganz Jungen, die die Arbeit in der Gemeinde generationenübergreifend gestalten sollten.
Nichtsdestotrotz sind engagierte Seniorenvertretungen für Teilhabe und Selbstorganisation in Land und Kommunen unverzichtbar, um in unserer demokratischen Gesellschaft Altenpolitik in allen Politikfeldern mitzudenken. Das wird immer wichtiger. In der Pflege, beim Wohnen, beim Bauen müssen wir den demografischen Wandel berücksichtigen. Sie müssen gefördert und bei der Erledigung ihrer Aufgaben organisatorisch unterstützt werden.
Ob der vorliegende Gesetzentwurf in allen Details in die richtige Richtung geht, könnten wir im Rahmen einer Anhörung erörtern. Der Landtag hat das vor vielen Jahren gemacht. Angesichts des demografischen Wandels könnte man durchaus darüber nachdenken, hier noch mal mit den Interessenvertretungen und mit den Betroffenen im Ausschuss im Rah
men einer Anhörung zu diskutieren. Wir würden uns gerne daran beteiligen.
Im Oktober 2012 hat die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig ein Seniorenmitwirkungsgesetz für Hamburg beschlossen, das konstruktive Mitwirkungsmöglichkeiten in allen Angelegenheiten enthält. Alle Beteiligten haben ein Gesetz erarbeitet, das die Mitwirkungsmöglichkeiten der Seniorinnen und Senioren und ihrer Seniorenvertretungen konkretisiert und erweitert. Ich denke, das sollte auch unser Ziel sein. Natürlich beziehen wir uns als Opposition auch nicht nur auf Ihren Koalitionsvertrag, Frau Döring, sondern Sie müssen uns schon erlauben, dass wir hier ein bisschen weiter gehen und auch ein paar weitergehende Forderungen stellen. In diesem Sinne bitte ich um Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss, um mit den Beteiligten noch mal detailliert über erweiterte Seniorenmitwirkungsrechte zu sprechen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klimaschwankungen sind in der Erdgeschichte nicht neu. Frühere Klimaänderungen gingen aber so langsam vor sich, dass Tiere und Pflanzen genug Zeit hatten, sich an die neuen Bedingungen anzupassen. Heute sind wir mit einer sehr viel schnelleren Erwärmung konfrontiert. Grund
für die Erderwärmung ist unsere Lebensweise vor allen Dingen in den Industriegesellschaften. Die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas, die Abholzung von Wäldern und Massentierhaltung verursachen global immer höhere Treibhausgas-Emissionen. Weltweit ist die Durchschnittstemperatur in den letzten 100 Jahren um etwa 0,74 Grad Celsius gestiegen. Eine aktuelle Temperaturrekonstruktion - das hat mich wirklich negativ beeindruckt - für die vergangenen 11.000 Jahre zeigt, dass wir in nur 100 Jahren die Abkühlung der vorangegangenen 5.000 Jahre wettgemacht haben. Die UN-Klimaforscher halten einen Temperaturanstieg weltweit um bis zu 6,4 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 für möglich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wäre dramatisch für die nach uns folgenden Generationen!
Diese ungebremste Erderwärmung hätte gefährliche, unumkehrbare und kaum beherrschbare Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt. Ich denke - das ist eben angesprochen worden -, in Verantwortung für die nachfolgenden Generationen müssen wir jetzt handeln, müssen wir gegensteuern. Wir können die Erderwärmung schon nicht mehr aufhalten, aber wir können sie wenigstens etwas abbremsen. Schon heute sind die Folgen des Klimawandels vielerorts zu spüren. In allen großen Gebirgsketten der Welt gehen die Gletscher zurück. In den Alpen ist seit der Industrialisierung die Hälfte des Eises verloren gegangen und die Geschwindigkeit des Rückganges nimmt zu.
Durch die Erwärmung der Luft erwärmen sich auch die Ozeane. Der Meeresspiegel ist seit 1880 um 20 Zentimeter gestiegen. Derzeit liegt der Anstieg pro Jahrzehnt bei 3,1 Zentimeter, eine weitere Steigerung der Geschwindigkeit ist absehbar. Durch die Aufnahme des vom Menschen produzierten Kohlendioxids bilden sich im Wasser Kohlensäureverbindungen. Diese Versauerung gefährdet das Wachstum kalt lebender Organismen wie Korallen und Muscheln.
Die Niederschlagsmuster verändern sich, die Wetterextreme nehmen zu, auf der einen Seite verstärkt sich Trockenheit, auf der anderen Seite Niederschlag. Starkregen haben lokal extrem zugenommen, ebenso die Hitzewellen. Es wird ja auch nicht ausgeschlossen, dass die Hochwasser, die wir derzeit erleben, mit dem Klimawandel in Zusammenhang zu bringen sind. Und selbst wenn sie es nicht direkt sind, müssen wir jedes Risiko vermeiden, dass wir in Zukunft weiter solche Naturkatastrophen erleben.
Durch das Schrumpfen der Eisflächen in der Arktis können die großen Luftströme gestört werden. Das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung hat gesagt, der kalte März war Folge des Abschmelzens der Gletscher an den Polen. Das heißt, bei bestimmten Wetterbedingungen wird verstärkt kalte Luft
nach Europa geführt. Die Landwirtschaft ist heute schon beeinträchtigt. Wir haben wüsten- und dürreartige Zustände im Osten Deutschlands und teilweise übermäßige Feuchtigkeit im Süden. Die Kraftwerke bekommen verstärkt Probleme mit der Kühlung. Das haben wir in Frankreich im letzten Jahr gesehen. Der Klimawandel setzt auch massiv unseren Wäldern zu, wie der Waldzustandsbericht, der kürzlich hier vorgestellt wurde, zeigt.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt die Kosten durch Klimaschäden allein im Saarland auf bis zu 20 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050, wenn wir keine Klimaschutzmaßnahmen treffen. Der Deutsche Wetterdienst und die Münchner Rückversicherungsgesellschaft erwarten eine Zunahme von Extremereignissen und damit auch eine Erhöhung von Schäden durch Sturzfluten und plötzliches Hochwasser. Gerade hat die Weltbank eine alarmierende Studie vorgelegt, die vor der globalen Armutsfalle für Millionen von Menschen bei weiterhin ungebremstem Klimawandel warnt, weil gerade die südliche Hemisphäre derzeit am meisten unter dem bereits existierenden Klimawandel leidet.
Um die dramatischen Folgen des Klimawandels einzudämmen, hat sich die internationale Staatengemeinschaft das Ziel gesetzt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf höchstens 2 Grad zu begrenzen. Das heißt aber auch, dass wir den Ausstoß der Treibhausgase minimieren müssen, die Industriestaaten bis 2050 um 80 bis 95 Prozent! Das erfordert einen tiefgreifenden Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft, eine langfristig ausgerichtete Politik und erhebliche Klimaschutzinvestitionen in den Bereichen Energieversorgung, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft. Selbst die USA wollen jetzt einen Plan zur Bekämpfung des Klimawandels vorlegen. Gestern hat sich Präsident Obama für den Klimaschutz ausgesprochen. Die Emissionen aus bestehenden und künftigen Kraftwerken sollen deutlich reduziert werden. Die USA haben das Innovationspotenzial auch erkannt. Es ist ein Weltmarkt, der sich hier eröffnet. Und selbst wenn sie es nicht aus Klimaschutzgründen machen, was wir uns trotzdem erhoffen, ist es wenigstens die wirtschaftliche Komponente, die zum Umsteuern führt. Es ist schon allein ökonomisch geboten, heute nicht mehr Ökonomie und Ökologie gegeneinander auszuspielen, sondern ungekehrt wird ein Schuh draus: Wenn wir umweltverträgliche, zukunftsfähige Produkte auf den Markt bringen, haben diese eine Zukunft. Das merkt man in der ganzen Welt. Nicht umsonst sehen wir, dass in China im Bereich der Solartechnologie, im Bereich der Elektromobile eine große Entwicklung im Gange ist.
Innerhalb der Bundesrepublik muss auch das Saarland seiner föderalen Verantwortung zur Erfüllung der deutschen Klimaschutzziele gerecht werden und
im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes verbindliche Ziele und die Förderung des Klimaschutzes festlegen! Nur noch wenige Bundesländer verzichten auf eigene Klimaschutzziele und eine eigene Klimaschutzstrategie für die Umsetzung von Emissionsund leider mittlerweile eben auch Anpassungsmechanismen. Die CO2-Emissionen je Einwohner liegen im Saarland immer noch doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Wir hatten zwar eine Delle in den Jahren 2008/09, wirtschaftlich bedingt, aber leider steigt es langsam wieder an, während im Bund die Emissionen kontinuierlich sinken - bis auf letztes Jahr. Leider gab es da auch wieder eine Rückwärtsentwicklung.
Es besteht also dringender Handlungsbedarf und es reicht nicht, wie im Koalitionsvertrag verankert, auf Bundes- und Europaziele zu verweisen und nur das Maßnahmen-Sammelsurium des Saarländischen Klimaschutzkonzepts aus der alten CDU-Alleinregierungszeit weiterentwickeln zu wollen. Ich erteile hier auch explizit der Aussage im Koalitionsantrag eine Absage, dass die Herausforderungen des Klimawandels nur bewältigt werden können, wenn die erforderlichen Instrumente und Maßnahmen in erster Linie die marktwirtschaftliche Ordnung zugrunde legen. Der Energiemarkt hat noch nie marktwirtschaftlich funktioniert, sonst hätten wir es heute nicht mit wahnsinnigen Problemen bei der Atomendlagerung zu tun! Wenn hier der Markt wirklich eine Rolle gespielt hätte, hätte man die Kosten internalisiert, dann würden die Preise eine ehrliche Sprache sprechen, dann wäre der Strom aus Atomkraft nicht so billig, sondern würde alle Kosten beinhalten, so wie es für der Erneuerbaren Energien verlangt wird und sich ja auf der Stromrechnung genau darstellt. Genauso haben wir es mit immensen Klimafolgekosten zu tun, die heute nicht mit den Emissionen von CO2 in Verbindung gebracht werden.
Wir waren im Saarland schon weiter! Wir haben im Masterplan Energie 2011 auf Grundlage des Jamaika-Koalitionsvertrages Klimaziele vereinbart. Bis 2050 sollen 80 Prozent der Treibhausgasemissionen vermieden werden. Es gab umfangreiche Untersuchungen des Instituts für Zukunftsenergiesysteme, die gezeigt haben, dass es möglich ist, ohne dass wir Industrie verlagern müssen. Wir haben extra eine Datenbasis genommen von 2005, das hat gezeigt: Wir haben die Vorleistungen der Industrie im Effizienzbereich anerkannt! Es geht nicht darum, irgendwelche Energiezweige woanders hin zu verlagern, sondern es geht darum, ihnen einen Rahmen zu geben, der national, europaweit und international angelegt wird, und mit ihnen zusammen zu diskutieren, wie sie ihre Produkte zukunftsfähig darstellen, wie die einzelnen Maßnahmen aussehen. Wir haben das runtergebrochen auf die Industrie, auf den Haushalt, auf den Verkehrssektor. Jetzt müsste in
einem weiteren Schritt das Ganze in verbindliche Klimaschutzmechanismen überführt werden.
Auch einige Kommunen und Kreise haben sich solche Ziele schon gesetzt. Wir haben uns letzte Woche in der Fraktion noch einmal berichten lassen, wie der „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz“ für die Biosphäre Bliesgau voranschreitet. Es gibt den Null-Emissions-Kreis St. Wendel, es gibt sogar einen Null-Emissions-Kreis Saarlouis, den der Landrat Lauer beherzt vorantreibt,
der überzeugt ist, dass man in einem IndustrieLandkreis etwas voranbringen kann. Eine Reihe von Kommunen hat sich zu Null-Emissions-Gemeinden erklärt.
Es ist richtig, Kollege Ulrich, es gibt immer wieder Kommunen, die damit Schwierigkeiten haben, aber in der gemeinsamen Erarbeitung von Konzepten liegt die Lösung des Problems. Die saarländische Landesregierung sollte einen Klimaschutzfahrplan erarbeiten, der diese regionalen Initiativen aufgreift und dem Land eine Koordinierungsrolle zuweist. Mit dem Gesetz in Anlehnung an das nordrhein-westfälische Gesetz - auch hier haben wir auf etwas zurückgegriffen, das gut funktioniert - sollen die rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung und Fortschreibung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen festgelegt werden. Neben der Verringerung der Treibhausgasemissionen kommt vor allen Dingen der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieeinsparung, dem Ausbau der erneuerbaren Energien, aber auch der Mobilitätswende hin zu stärkerer Nutzung des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs, des CarSharings und des Einsatzes von Elektrofahrzeugen sowie des Wald- und Naturschutzes besondere Bedeutung zu. Die Landesregierung sollte einen Klimaplan im Rahmen dieses Gesetzes erstellen, zusammen mit den Akteuren eine Emissionsminderungsstrategie erarbeiten und nicht einen Gegensatz zwischen Ökonomie und Ökologie konstruieren.
Sie waren gestern mit dem Kabinett bei einem klimaneutralen Frühstück im Haus der Umwelt. Ich denke, das Frühstück sollte so viel Geschmack gemacht haben, dass man jetzt weiter diskutiert. Ich bitte darum, den Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen und dort mit allen Akteuren zu beraten, wie wir einen Klimaschutzplan erarbeiten können. Ich freue mich, dass im Antrag aufgegriffen wurde, dass der Energiebeirat dies weiterentwickeln soll. Das würde sich nicht widersprechen. Wir können im Ausschuss diskutieren, wie wir ökonomische Vorteile für Effizienztechnologien gerade im Energie
und Automobilland Saarland weiterentwickeln können. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, die werde ich nicht brauchen. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte doch noch in die Debatte einsteigen, weil ich wirklich enttäuscht bin, auf welcher Art und Weise ein konstruktiver Vorschlag hier zerredet wird. Gerade von einer Partei, die im Rahmen der Jamaika-Koalition mit beiden Partnern intensiv diskutiert hat, wie wir das Saarland so zukunftsfähig aufstellen können, dass die Kraftwerksstruktur und die Industriestruktur überlebensfähig sind angesichts der Weltmechanismen - die Gestaltung der Energiepreise, die Quelle der Rohstoffe -, auf die wir keinen Einfluss haben.
Es enttäuscht mich wirklich, auch menschlich, dass Sie in eine solche Schwarzmalerei zurückfallen wie eben, Herr Theis, weil wir damals ja miteinander gestritten haben. Politisch kann ich das nur so beurteilen, dass Sie sich während der Jamaika-Koalition zwar grün angestrichen haben, aber überhaupt nicht verinnerlicht haben, was wir in den eineinhalb Jahren diskutiert und worauf wir uns geeinigt haben. Wir haben uns ein Klimaschutzziel gesetzt, haben Strategien erarbeitet für den Kraftwerkspark, für die Industrie im Land, für den klassischen Kern und auch für die neuen Technologien, für die Energieeffizienz, für die erneuerbaren Energien. Am Ende ist ein Masterplan herausgekommen, über den wir mit der IHK und dem BUND eine Einigung beziehungsweise einen Konsens gefunden haben. Das alles in der Art und Weise wieder aufzuschnüren, finde ich ein Stück weit erbärmlich. Es gibt hier Möglichkeiten, nach vorne zu diskutieren, diese Basis zu nehmen und zu sagen: Lasst uns davon ausgehen, um weitere Maßnahmen zu entwickeln. Wir sind in einen nationalen und europäischen Konsens eingebunden und können uns nicht alleine außerhalb eines Systems bewegen und diesen ständigen Konflikt zwischen Ökologie und Ökonomie anführen, den es gar
nicht gibt, als ob wir im Saarland gar nicht auf dieser Erde leben würden! Gemeinsam wird ein Schuh draus!
Es ist wirklich äußerst erbärmlich. Ich empfehle Herrn Kurtz übrigens, den Masterplan Energie einfach mal zu lesen, damit Sie wissen, welche Szenarien erörtert worden sind. Es ist nicht nur ein Weg beschrieben worden, sondern mehrere. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir weiter diskutieren. Vielleicht kommen wir dazu, in einen konstruktiven Dialog einzusteigen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meiser, lieber Kollege, ich kann mich noch sehr genau daran erinnern, dass wir mit einem Entwurf in die Staatskanzlei hineingegangen sind, der sich auf die Szenarien des IZES berufen hat, und mit einem Entwurf herausgegangen sind, der genau diese Szenarien weiterhin enthielt, und dass dieser Entwurf genau den Satz enthält - die Seitenzahl kann ich Ihnen auch noch nennen -, das Klimaschutzziel von 80 Prozent bis 2050 ist unter den gegebenen Voraussetzungen zu erreichen.
Das Wort „Deindustrialisierung“ wurde in den Debattenbeiträgen bevorzugt von der FDP, aber auch von Ihrer Seite immer wieder einmal in den Mund genommen. Natürlich haben wir von „Dekarbonisierung“ gesprochen. Darum geht es ja auch. Darum geht es beim Klimaschutz, dass wir den Kohlenstoff aus der Atmosphäre herausziehen, weil er in Verbin
dung mit dem Sauerstoff, als CO2, eine Gefahr für die Erderwärmung, einen Klimawandel herbeiführt. Wenn ich nicht mit diesem Masterplan Energie zufrieden gewesen wäre, wie er jetzt konstruiert wurde, dann würde ich ihn nicht weiterhin empfehlen und immer wieder auch in die Debatte hineinbringen.
Er hatte das Klimaschutzziel zur Aufgabe, weil das Klimaschutzziel im Koalitionsvertrag der JamaikaKoalition verankert war und weil wir dieses Klimaschutzziel auf alle Sektoren heruntergebrochen haben und gesagt haben, es ist zu schaffen, 80 Prozent CO2 bis zum Jahr 2050 zu reduzieren, ohne dass die Stahlindustrie abwandern muss, ohne dass wir den Kraftwerkspark von heute auf morgen umbrechen. Von der klassischen Kohleverstromung, die im internationalen Wettbewerb immer schwieriger wird - die Kohleressourcen gehen irgendwann zu Ende, auch wenn das im Moment nicht spürbar ist, aber das wird so kommen, das sieht man ja an allen Szenarien -, kommen wir dann über Gaskraftwerke zu erneuerbaren Energien.
Genau das haben die Szenarien ergeben, das hat auch der Masterplan Energie ergeben, sodass ich einfach darum bitte, diese Grundlagen noch einmal genau nachzulesen. Der Masterplan ist nach wie vor auf der Internetseite des Umweltministeriums verfügbar - beziehungsweise jetzt auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums -, und es ist nachzulesen, dass wir Klimaschutzvereinbarungen im Saarland mit der Industrie besprochen haben. Ich selber war zigfach in Gesprächen mit der Stahlindustrie, habe mir angesehen, dass eine neue StranggussAnlage aufgebaut wird, die Stähle für OffshoreWindanlagen errichtet. Ich selber habe in der Arbeitskammer Gespräche mit Arbeitnehmervertretern aus der Automobilindustrie geführt, die gefragt haben, welche Technologien wir weiter nach vorne bringen können, ob es die Elektroautos sind oder die etwas sparsameren Benzin- oder Dieselmotoren. Das waren die Gespräche, die wir geführt haben.
Hier gilt es, nach vorne zu denken und nicht irgendeine Geschichtsklitterung zu betreiben, die mit der Diskussion hier absolut gar nichts mehr zu tun hat. Denn es geht darum, den Rahmen so zu entwickeln, dass wir für den Energiesektor, für den Automobilsektor zukunftsfähig werden und bleiben. Es sind schon eine Reihe von Arbeitsplätzen geschaffen worden. Etwa 2.000 neue Arbeitsplätze kamen im Bereich der Effizienztechnologie dazu. Wir sind bei den Erneuerbaren Energien nicht mehr auf dem letzten Platz, sondern in den zwei Jahren von 16 auf 14 vorgerückt. Das heißt, die Anstrengung gilt es zu verstärken und hier ein klares Klimaschutzsignal zu geben. Ich bleibe dabei, dass ich diese SchwarzWeiß-Malerei erbärmlich finde und dass wir eine andere Debattenkultur bräuchten, um wirklich nach vorne zu denken, und nicht immer Ansätze stereotyp
ablehnen, die ein Signal nach vorne geben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landesregierung - die leider momentan nicht vertreten ist. Ich möchte mich ebenfalls dem Dank an die Hilfskräfte anschließen, die tagtäglich im Einsatz sind. Es wurde eben darauf hingewiesen, dass wir in den letzten Wochen ein hohes Engagement beim Hochwassereinsatz hatten. Aber auch sonst sind die Hilfskräfte und -dienste im Einsatz, um zu helfen, wenn es brennt, wenn Hochwassereinsätze zu bewältigen sind, wenn Konzerte stattfinden und bei sonstigem Bedarf.
Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, der sich darauf bezieht, dass die Zuweisungsbeträge aus der Feuerschutzsteuer anders ausgestaltet werden, als wir es uns gewünscht hätten und als es der Städte- und Gemeindetag vorgeschlagen hat. Wir sehen Änderungsbedarf. Die Feuerschutzsteuer hängt wie alle Steuereinnahmen von der Konjunktur ab. In den letzten Jahren gab es bei den Einnahmen große Schwankungen, die sich mitunter um 800.000 Euro bewegten. Die Feuerschutzsteuer wird immer mit einem Jahr Verzögerung ausgestellt, unter anderem werden Katastrophenschutzfahrzeuge für die Feuerwehr über die Feuerschutzsteuer finanziert, aber auch die Feuerwehrschule erhält darüber einen Beitrag. Aufgrund der angesprochenen starken Schwankungen haben die Kommunen wenig Planungssicherheit. Das wurde mit dem Gesetzentwurf geändert. Es wurde eine Verstetigung eingeführt. Das erkennen wir auch an, aber ein wichtiger und essenzieller Punkt, den wir bemängeln, ist, dass die errechnete Zuweisung an die Gemeindeverbände bei Unterschreitung von 2,5 Millionen Euro bis zum Betrag von 500.000 Euro aus dem Ausgleichsstock entnommen werden soll. Das geschieht zulasten der Kommunen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir schließen uns der Meinung des Städte- und Gemeindetages an, dass das Land die Differenz begleichen sollte.
Es werden immer wieder Bekenntnisse abgegeben, dass man die Kommunen entlasten will. Dazu wurde
der Kommunale Entlastungsfonds eingerichtet, auf der anderen Seite wird dies permanent konterkariert, sei es durch die Verstetigung der Kulturabgabe, sei es dadurch, dass man einen großen Berg von Abwasser- und Abfallgebühren und -kosten vor sich herschiebt, wofür es keine Lösung gibt. Für die Kommunen ist die jetzt gefundene Regelung keine Lösung, was sie auch in der Anhörung deutlich gemacht haben, sondern stellt verstärkt ein Problem dar. Es kann aufgrund der Schwankungen durchaus sein, dass mehrere Jahre in Folge ausgeglichen werden müssen, keine Rücklagen gebildet werden können beziehungsweise die Rücklagen nicht ausreichen. Dann würde die Verstetigung aus dem Ausgleichsstock zulasten der Kommunen gehen. Wir haben Korrekturbedarf gesehen. Darauf bezieht sich unsere Änderung. Ich bitte Sie, im Sinne der Kommunen, wenn es Ihnen wirklich darum geht, eine Entlastung herbeizuführen und keine weitere Belastung zu bewirken, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich hätte ich ja das Wutz mitnehmen können, das die Menschen für Tierrechte heute freundlicherweise verteilt haben. - Wir beraten heute das Tierschutzverbandsklagerecht der Landesregierung in Zweiter Lesung. Ich glaube, wir sind uns einig, dass das ein wichtiger, ein zentraler Schritt für den Tierschutz ist.
Genau. - Das ist ein zentraler Schritt für mehr Tierschutz im Saarland. Das ist auch die zentrale Bot
schaft. Die Fraktionen und die Ministerin im Besonderen haben heute auch schon eine Torte von den Menschen für Tierrechte bekommen und auch genießen können. - Wobei ich noch kein Stück abbekommen habe; das muss ich direkt mal einfordern.
Gut. Die Tierschutzverbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Erst sie ermöglicht den Tierschutzverbänden, tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Da es noch keine Bundesregelung gab, sind nun einige Länder eingestiegen. Der Kollege Reinhard Loske hat das 2007 für Bremen etabliert, in Nordrhein-Westfalen wurde das vor Kurzem gefeiert, da gab es eine vergleichbare Torte. Das Bremer Modell sollte auch bei der Jamaika-Konstellation als Vorbild dienen, da man es damals als wegweisend erachtet hat, mittlerweile gehen die Länder aber weiter. Es wird diskutiert in Baden-Württemberg, in RheinlandPfalz, in Schleswig-Holstein, in Niedersachsen; auch Hamburg plant ein Klagerecht auf der Basis des Bremer Modells. Nachdem die Menschen für Tierrechte uns zuerkannt haben, dass wir im Saarland zumindest Türöffner bei der Diskussion waren, erkenne ich auch neidlos an, dass wir heute in Anlehnung an das nordrhein-westfälische Gesetz ein Gesetz verabschieden können, das die Tierschutzverbandsklage im Saarland einrichtet. Damit sind wir im Saarland als drittes Land im Bundesgebiet federführend vorangegangen. Das saarländische Gesetz geht sogar über das nordrhein-westfälische Gesetz hinaus, weil es neben den Vereinen auch Verbänden und Institutionen die Klageberechtigung zuspricht. Zudem ist es nicht befristet und sieht einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten vor.
In der Anhörung und der Ausschusssitzung haben wir mit Änderungsanträgen verdeutlicht, dass das Ganze noch getoppt hätte werden können, indem die Anfechtungsklage durchgängig zur Grundlage gemacht worden wäre, wie es nun in Schleswig-Holstein geplant ist. Schleswig-Holstein hatte die Anhörung ja auch im April. Das heißt, dass uns Platz 1 schnell wieder streitig gemacht werden wird. Wir haben auch kritisch angemerkt, dass nicht sämtliche tierschutzrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse nach dem Tierschutzgesetz oder einer Rechtsverordnung in den Geltungsbereich fallen, dass sich die Rechtsbehelfe auf die Tierhaltung zu Erwerbszwecken beschränken, dass die Klagebefugnis die Mitwirkungs- und Informationsrechte bei anzeigepflichtigen Tierversuchen nicht umfasst. Das wurde im Ausschuss auch umfassend dargelegt.
Ein wenig befremdlich empfand ich, dass sich im Ausschuss die Landwirte und die Amtstierärzte sehr negativ zum Tierschutzverbandsklagerecht geäußert
haben. Ich denke, man sollte dazu noch einmal eine gesellschaftliche Debatte führen.
Das Hauptthema „Anfechtungsklage als adäquates Mittel zur Zweckverfolgung“ haben wir auch deshalb noch einmal in den Vordergrund gestellt, weil wir in den letzten Jahren einfach permanent eine Steigerung der Zahl der Tierversuche im Saarland gesehen haben. Die Zahl war nun noch einmal leicht rückläufig; ob sich das zum Trend entwickelt, muss man sehen. Es gibt noch immer sehr viele Versuche. Es ist im Saarland in den zurückliegenden zehn Jahren fast zu einer Verzehnfachung der Zahl der Tierversuche gekommen. Angesichts einer Zahl von etwas mehr als 22.000 Tieren im Jahr 2012 meine ich, dass die Zahl zu hoch ist. Die Tiere werden überwiegend in der Grundlagenforschung verwendet. Gerade mit dem Helmholtz-Institut haben wir aber doch im Saarland eigentlich ein Institut, das Alternativmethoden schon entwickelt hat. Daher würde ich mich freuen, würde noch einmal diskutiert, die Möglichkeiten im Bereich der Zellkultursysteme als Alternative zu Tierversuchen voranzubringen.
Das Tierschutzbewusstsein wächst. Auch die EU hat mittlerweile, ich erwähnte es bereits anlässlich der Ersten Lesung, Tierversuche bei der Kosmetikproduktion verboten, ein ganz wesentlicher Schritt. Wir haben in den Änderungsanträgen zum Ausdruck gebracht, dass gerade auch die Mitwirkungs- und Informationsrechte wichtig sind, um die umfassende Information der Verbände zu gewährleisten, dass man das auf alle Verfahren beziehen sollte, dass auch die Pflicht zur Bekanntgabe der Entscheidung an Tierschutzverbände erbracht wird, damit auch zeitnah eine Information erfolgt. Weitere Punkte wie der Aspekt der Kleintierställe bis 50 Kubikmeter Bruttorauminhalt wurden schon genannt. Auch da wäre es konsistent gewesen, alle tierschutzrelevanten Akte einzubeziehen.
Dass die Verbände fünf Jahre tätig sein sollen - ich weiß nicht. Wenn ein Bundesverband eine Landesgliederung bildet, so ist man dort doch oft erfahren und weiß sich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen. Ein beratender Tierschutzbeauftragter bleibt möglicherweise doch ein zahnloser Tiger. Vielleicht wird man ihn doch noch hauptamtlich installieren müssen, das muss man sehen. - Nun gut, die rote Lampe leuchtet schon.
Ich möchte daher abschließend nun doch grundsätzlich gratulieren, dass wir heute die Einführung des Klagerechts für anerkannte Tierschutzinstitutionen sowie die Einführung eines Tierschutzbeauftragten vornehmen. Das ist ein wichtiges Signal. Nichtsdestotrotz möchte ich appellieren, die Änderungsanträge der Opposition zu berücksichtigen, vielleicht auch im weiteren Verfahren, wenn man erkennen sollte,
dass es an der einen oder anderen Stelle hakt und öst. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion und freue mich grundsätzlich, dass wir heute ein Tierschutzverbandsklagerecht beschließen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2011 haben wir in der Jamaika-Regierung als federführendes Ressort für die Landesplanung die jahrelange Blockade bei der Windkraft im Saarland aufgehoben. Durch die Ände
rung des LEP durch die Aufhebung der Ausschlusswirkung für Windkraft jenseits der bis dahin eng umgrenzten Vorrangflächen haben wir die enge Umgrenzung aufgehoben und damit den Deckel von lediglich 100 Megawatt, die damals für Windkraft geplant waren, geöffnet.
Jetzt ist im ganzen Land Bewegung in die Sache Windkraft gekommen. Viele Kommunen planen. Der Deckel war auch ein Grund dafür, weshalb das Land jahrelang die rote Laterne beim Ausbau der erneuerbaren Energien innehatte, denn die Windkraft ist der Leistungsträger unter den erneuerbaren Energien, nebenbei auch der Billigmacher, muss man sagen. Ohne die Windkraft würde der Ausbau der erneuerbaren Energien wesentlich teurer kommen. Mittlerweile haben wir uns um zwei Plätze auf Platz 14 bei den erneuerbaren Energien vorgearbeitet.
In der Bewertung der Landespolitik hat es die Windkraft laut Aussagen der Agentur für Erneuerbare Energien sogar auf den ersten Platz geschafft. Das auch, weil die bereits von uns 2011 auf den Weg gebrachte Verordnung zur grundsätzlichen Erlaubnis von Windkraft in Landschaftsschutzgebieten nun rechtskräftig ist, natürlich auch, weil wir umfangreiche Potenzialstudien für die Windkraft auf den Weg gebracht haben, weil ein besonderer Kartenservice über das Landeskatasteramt zur Verfügung gestellt wird, weil Workshops für kommunale Akteure eingerichtet wurden, die weiterhin vom Umweltressort fortgesetzt werden, und weil es einen Windleitfaden für Kommunen gab. All das macht die Planung im Saarland leichter. Es liegt nun seit knapp eineinhalb Jahren in der Hand der Kommunen, die Windkraft über die Flächennutzungsplanung zu gestalten, der Windkraft entsprechend Raum zu schaffen.
Die Kommunen mit windgeeigneten Flächen haben nun die Möglichkeit, über Pachteinnahmen, über Gewerbesteuereinnahmen, über die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz im Sinne der regionalen Wertschöpfung zu wirtschaften und die Energie sauber und klimafreundlich vor Ort zu generieren. Übrigens gehen mittlerweile auch andere Bundesländer diesen Weg. Wir wurden ja dafür kritisiert, dass wir die Planungen den Gemeinden überlassen. Mittlerweile geht Rheinland-Pfalz den Weg, weil es nicht mehr ausreicht, das in übergeordneten Planungsgemeinschaften zu organisieren. Auch Baden-Württemberg hat mittlerweile die Planung den Kommunen überlassen. Über das Steuerungsinstrument der Flächennutzungsplanung können die lokalen Belange viel stärker gewürdigt werden als mit den sogenannten harten Ausschlusskriterien auf Landesebene, die es immer noch im Rahmen der Landesplanung gibt. Sie zieht sich ja nicht zurück, aber die konkrete Planung vor Ort ermöglicht viel besser, die regionalen Belange zu berücksichtigen
und mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontrakt zu treten.
Im Saarland hat sich deswegen meines Erachtens der anfängliche Widerstand der kommunalen Akteure gelegt, die befürchteten, dass sie durch die Flächennutzungsplanung über Gebühr belastet würden, denn mittlerweile ist klar, dass die Einnahmen aus der Windkraft diese Planungskosten locker wieder einspielen, wenn die Gemeinde über windhöffige Standorte verfügt. Wenn sie nicht über windhöffige Standorte verfügt, muss sie keine Flächennutzungsplanung machen. Bei einem technisch nutzbaren Potenzial in der maximalen Größe von 2.500 Megawatt, das es in den kommenden Jahren zu einem großen Teil zu erschließen gilt, kann eine ganze Reihe von saarländischen Kommunen endlich profitieren. Gerade war in der Wochenendausgabe der Saarbrücker Zeitung im St. Wendeler Teil zu lesen, dass der Gemeinde Oberthal die Rückzahlung der Kassenkredite gelingt, da sie aufgrund der Pachtvorauszahlungen der VSE im Zusammenhang mit dem Windpark auf dem Leisberg einmalig 1,4 Millionen Euro erhält. Daneben verdient die Gemeinde noch am Stromverkauf und 100 Prozent der Gewerbesteuer fließen in die Gemeindekasse, weil der Sitz der Gesellschaft in der Gemeinde selbst ist.
Ich freue mich, dass wir mit dem Masterplan Energie diese Maßnahmen anstoßen konnten und im Sinne des Klimaschutzes den Weg für die langfristige Versorgungssicherheit der Kommunalhaushalte und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bereiten konnten. Denn wichtig für die Akzeptanz ist - das haben wir immer wieder gesagt; das ist ein Credo des Umweltministeriums gewesen und ist es, denke ich, immer noch -, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.
Es geht darum, die gesamte Breite der regionalen Wertschöpfung auszunutzen. Da geht es um die Pachteinnahmen, es geht um die Gewerbesteuereinnahmen, es geht um echte Bürgerbeteiligung, die langfristig auch die Kaufkraft in der Kommune steigert. Dazu gehört die regionale Verwurzelung der Projektierer, der Hersteller, der Errichter, der Wartungsfirmen, der Betreiber, es gehört auch dazu - ich hoffe, dass wir endlich in diesem Halbjahr dazu kommen -, dass sich die Kommune bei rentierlichen Investitionen wirtschaftlich beteiligen kann, um sich an einer Betreibergesellschaft direkt zu beteiligen. Um die Akzeptanz der Energiewende und der Errichtung von Windenergieanlagen in den Gemeinden mit Staatswaldflächen zu fördern, für die die Gemeinden die Flächennutzungsplanung machen, bringen wir heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung ein. Er soll regeln, dass die Standortgemeinde an den Pachteinnahmen des SaarForst Landesbetriebes bis zu 30 Prozent beteiligt werden kann. Wenn neben der Standortge
meinde weitere Kommunen von der Errichtung der Windenergieanlagen betroffen sind, müssen sich die Kommunen gemeinsam einigen. Auch in diesem Fall soll eine Beteiligung der Kommunen an den Pachteinnahmen von höchstens 30 Prozent ermöglicht werden.
Der SaarForst plant auf seiner 38.000 Hektar großen Gesamtfläche in den nächsten Jahren eine Reihe von Windkraftanlagen an windhöffigen Standorten. Hier gäbe es also eine klassische Win-Win-Situation für das Land, für die Kommunen, für die Bürgerinnen und Bürger, die optimalerweise an diesen Bürgerwindparks beteiligt würden.
Auch in anderen Bundesländern werden diese Forderungen erhoben. Das Präsidium des Hessischen Städtetages forderte von dem Land Hessen, dass die Kommunen zu 30 Prozent am hessischen Staatsforst beteiligt werden. Leider ist das Land Hessen bisher noch nicht darauf eingegangen. In Rheinland-Pfalz können Städte und Gemeinden bereits bis zu 30 Prozent an diesen Pachteinnahmen des Landes beteiligt werden.
Wir appellieren in diesem Kontext intensiv an Land und Kommunen - dieser Appell gilt seit Jahren -, keine überzogenen Pachtforderungen zu stellen. Das drängt die regionalen Akteure aus dem Wettbewerb. Ich nehme an, Anke Rehlinger kennt das. Ich höre teilweise von überzogenen Pachtforderungen auch des SaarForst Landesbetriebes und einiger Kommunen, die dazu führen, dass regionale Anbieter von der VSE über die Energiegenossenschaften bis zu Ökostrom vor Ort aus dem Wettbewerb rausgedrängt werden zugunsten von überregionalen Fonds, die diesen Pachtforderungen nachgeben und bei denen man nicht davon ausgehen kann, dass sie am Ende eine wirtschaftliche Lösung finden. Vor allem verliert damit das Windkraftprojekt den regionalen Bezug vor Ort.
Das ist auch kein saarlandtypisches Problem, sondern grundsätzlicher Natur. Alle machen Flächensicherung, teilweise mit unrealistisch hohen Pachtversprechen. Es wird deshalb erwartet, dass diese Pachtblase irgendwann platzt. Ich denke, wir sollten dem vorbeugen und mit den Akteuren vor Ort sprechen, damit hier keine überzogenen Pachtforderungen gestellt werden. Gerade die öffentlichen Flächenverpachter Kommunen und Land sollten hier eine Selbstverpflichtung eingehen, um die regionalen Anbieter unter umfassender Bürgerbeteiligung im Sinne der Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen zum Zuge kommen zu lassen. Es wäre auch ein Akzeptanzmotor für die Energiewende vor Ort, dass man hier gemeinsam vorangeht.
Wir haben schon im Windleitfaden 2011 dargelegt, dass die Kommunen eine echte Bürgerbeteiligung eingehen sollten. Man kann nicht oft genug sagen,
dass es hier darum geht, regionale Dienstleister, eine echte Bürgerbeteiligung zu wählen. Das vermeidet häufig auch Widerstände vor Ort. Hier wurde dargestellt, dass ein Bürgerwindpark auf dem Galgenberg, organisiert von der Bürgerenergiegenossenschaft Hochwald, ohne eine einzige Einwendung aus der Bevölkerung jetzt realisiert werden kann. An anderen Standorten gibt es teilweise mehr als 100 Einwendungen, weil die Windparks durchgezogen werden fern von den Bürgerinnen und Bürgern und fern von den regionalen Akteuren.
Wichtig ist uns ferner, dass endlich auch die längst versprochene Änderung des KSVG vorgenommen wird, damit sich die Kommunen selbst an der Betreibergesellschaft beteiligen können. Im Innenausschuss wurde uns bestätigt, dass die Planungen auf dem Weg sind. Bereits im Jahr 2011 haben die Staatssekretäre für Inneres und Umwelt verabredet, dass eine entsprechende Änderung kommen soll. Wir sind gespannt, ob die Gesetzesänderung im Juni ins Plenum kommt. Im Innenausschuss wurde gesagt, dies werde im ersten Halbjahr 2013 realisiert. Auch das ist eine wesentliche Säule für die Akzeptanz der Energiewende, dass die Kommunen rentierliche Investitionen leisten können. Es wird höchste Zeit, dass rentierliche Investitionen in Klimaschutz, die sich oftmals binnen kürzester Zeit amortisieren, getätigt werden können, um die Haushalte zu entlasten. Diese Investitionen sollten nicht länger ausgeschlossen werden.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf als einem ersten wichtigen Schritt zur kommunalen Wertschöpfung durch die Energiewende. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf ein paar Beiträge eingehen, die mich doch belustigt haben. Frau Meyer, natürlich hätte ich als Ministerin das Buch noch lange nicht zugeschlagen, dafür waren die zwei Jahre absolut zu kurz. Wir haben einiges angestoßen, von dem die jetzige Landesregierung profitiert. Sie stellt dar, wie derzeit die Planungen vorangehen, dass wir diesen erdrückenden Deckel des Landesentwicklungsplans weggenommen haben. Frau Ensch-Engel, wenn wir an dem alten Landesentwicklungsplan drangeblieben wären, dann würden wir heute noch bei 100 Megawatt stehen und uns der Lächerlichkeit preisgeben.
Ich bin froh, dass wir von Platz 16 auf Platz 14 gerückt sind. Wenn wir uns neuen industriellen Entwicklungen weiter verschlossen hätten, dann hätte man das Land irgendwann wirklich komplett zusperren können und nicht mehr über die Eigenständigkeit des Landes nachdenken müssen. Es geht gerade in einem klassischen Energieland darum, die Brücke zu finden. Es kam auch nicht von ungefähr, dass wir nach zwei Jahren die höchste Kompetenz in Energiefragen zugesprochen bekommen haben, weil wir dargestellt haben, dass es um einen Übergang von den fossilen zu den erneuerbaren Energien geht. Das haben wir nicht verantwortungslos gemacht, sondern mit klaren Konzepten, so wie sie in den anderen Bundesländern jetzt auch entwickelt werden.