Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die zweite Landtagssitzung. Im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner zweiten Sitzung für heute, 10.00 Uhr, einberufen.
Wahl der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten gemäß Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes
Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes bestimmt, dass die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl - das sind 26 Stimmen - vom Landtag gewählt wird. Ich bitte um Vorschläge für die Wahl. - Das Wort hat Herr Fraktionsvorsitzender Klaus Meiser.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schlage Ihnen für die Wahl zur Ministerpräsidentin Frau Abgeordnete Annegret Kramp-Karrenbauer vor. Vielen Dank.
Gibt es hierzu Wortmeldungen? - Dies ist nicht der Fall. Für die Wahl zur Ministerpräsidentin ist Frau
Nach § 67 des Gesetzes über den Landtag kann die Wahl durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Deshalb frage ich: Erhebt sich gegen die Wahl durch Handaufheben Widerspruch? - Das ist der Fall. Sie müssen es nicht begründen. Herr Neyses hat die Hand gehoben. Dann muss schriftlich gewählt werden.
Wahlzettel und Umschläge werden Ihnen am Eingang zu Zimmer 30 ausgehändigt. Das ist von mir aus gesehen links, von Ihnen aus gesehen rechts. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis durch ein Kreuz eindeutig angezeichnet wird.
Ich darf es wiederholen, damit es jeder verstanden hat: Wahlzettel und Umschläge werden am Eingang von Zimmer 30 ausgehändigt. Das ist von Ihnen aus gesehen der Raum vorne rechts. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis durch ein Kreuz eindeutig angezeichnet wird. Ich bitte, den Umschlag mit dem Wahlzettel in die Wahlurne, die hier vorne aufgebaut ist, einzuwerfen. Für die Wahl darf ich wiederum die beiden jüngsten Mitglieder des Landtages bitten, das Amt des Schriftführers auszuüben. Ich bitte die vorläufigen Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zur Stimmabgabe aufzurufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns in der Abstimmung. Das gibt mir Gelegenheit, zwei Gäste bei uns willkommen zu heißen. Ich heiße herzlich willkommen den früheren Ministerpräsidenten des Saarlandes Peter Müller und den Präsidenten unseres Verfassungsgerichtshofes Prof. Dr. Roland Rixecker.
Ich bitte um Mitteilung, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Das ist nicht der Fall.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Es wurden 51 Stimmen abgegeben, davon 37 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Ich stelle fest, dass Frau Abgeordnete Annegret Kramp-Karrenbauer zur Ministerpräsidentin gewählt ist.
Frau Ministerpräsidentin, ich gratuliere Ihnen im Namen des gesamten Hauses und natürlich auch persönlich. Ich wünsche Ihnen eine gute Hand und Erfolg in Ihrem bedeutenden und schwierigen Amt.
Amtseid der Ministerpräsidentin gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes
Nach Artikel 89 der Verfassung in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt den Amtseid. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich zur Vereidigung der Frau Ministerpräsidentin von ihren Plätzen zu erheben. Frau Ministerpräsidentin, ich bitte Sie, zu mir heraufzukommen.
Ich spreche Ihnen die Eidesformel der Verfassung vor: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.“ - Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Ich bitte Sie, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Die Ministerpräsidentin hat mir soeben folgendes Schreiben übergeben. Darin heißt es unter anderem: „Ich beehre mich, Ihnen nachstehende Zuständigkeiten und Mitglieder der neu zu bildenden Regierung zu benennen. Ministerpräsidentin, auch zuständig für die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Technologie: Annegret Kramp-Karrenbauer; Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Heiko Maas; Minister für Finanzen und Europa: Stephan Toscani; Ministerin für Inneres und Sport: Monika Bachmann; Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Andreas Storm; Ministerin der Justiz sowie Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz: Anke Rehlinger; Minister für Bildung und Kultur: Ulrich Commerçon. Ich bitte darum, die Zustimmung des Landtages gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes herbeiführen zu wollen.“
Zustimmung des Landtages zur Ernennung der Minister/innen gemäß Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes
Artikel 87 der Verfassung bestimmt, dass die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident die Minister mit Zustimmung des Landtages ernennt.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die von Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer vorgesehenen Ernennungen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Landtag den von der Frau Ministerpräsidentin vorgesehenen Ernennungen mit Stimmenmehrheit zugestimmt hat. Zugestimmt haben CDU und SPD bei zwei Enthaltungen von Mitgliedern der PIRATEN-Fraktion.
Amtseid von Mitgliedern der Landesregierung gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes
Nach Artikel 89 der Verfassung in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt den Amtseid. Ich bitte die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer, sich zur Vereidigung der Mitglieder der neuen Regierung von ihren Plätzen zu erheben. Die Regierungsmitglieder bitte ich, zu mir hier nach oben zu kommen.
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.“
Auch hier noch einmal der Hinweis, dass der Eid ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann. Ich bitte Sie nun, nacheinander die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.