Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen
Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes (Drucksache 15/02 - neu)
Die Fraktionen hatten mich gebeten, das Gesetz zu begründen, und das will ich auch gerne tun. Einem guten Brauch entsprechend folge ich deswegen der Bitte aller fünf beantragenden Fraktionen und bringe diesen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Inhaltlich geht es darum, das Präsidium des Landtages den Mehrheitsverhältnissen nach der Landtagswahl vom 25. März 2012 anzupassen. Wie Ihnen bekannt ist, hat das Präsidium nach der derzeitigen Rechtslage sechs Mitglieder: den Landtagspräsidenten, die beiden Vizepräsidenten und drei Schriftführer, wobei natürlich auch unsere Kolleginnen diese Ämter ausüben. Unserer parlamentarischen Tradition folgend, entsendet jede Fraktion ein Mitglied in das Präsidium.
Nachdem die beiden größten Fraktionen von CDU und SPD eine gemeinsame Regierung vereinbart haben, sähen die Mehrheitsverhältnisse im Präsidium so aus, dass drei Mitgliedern der Regierungsparteien drei Mitglieder der Oppositionsparteien gegenüberstünden. Dies wird den Mehrheitsverhältnissen im Landtag nicht gerecht. Die Gremien des Landtages haben aber jeweils seine Mehrheitsverhältnisse abzubilden. Dementsprechend haben sich alle im Landtag vertretenen Fraktionen entschlossen, auch im Präsidium eindeutige Mehrheiten herzustellen. Erreicht wird dies durch die maßvolle Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Präsidiums von sechs auf acht. Dabei war angesichts der Kosteneinsparungen, die das Land insgesamt zu erbringen hat, darauf zu achten, dass durch diese Erweiterung keine Zusatzkosten entstehen. Dies wird dadurch erreicht, dass die Anzahl der Schriftführer von drei auf fünf erhöht wird. Das Amt des Schriftführers ist gewissermaßen ein Ehrenamt und hat keine erhöhte Entschädigung zur Folge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie daher um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf bitten.
Wir kämen dann zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/02 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/02 - neu - in Erster Lesung einstimmig angenommen ist.
In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite und letzte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 83 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/02 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/02 neu - in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.
Wahl der/des Ersten und Zweiten Vizepräsidentin/Vizepräsidenten gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes und § 33 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes
Die Fraktionen haben sich einvernehmlich auf das jeweilige Vorschlagsrecht für die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE verständigt. Für die SPDFraktion ist Frau Abgeordnete Isolde Ries vorgeschlagen. Ich darf fragen, ob es weitere Vorschläge gibt oder ob zu dem Vorschlag das Wort gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Erhebt sich gegen die Wahl durch Handaufheben Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Ich darf nun abstimmen lassen. Wer für die Wahl von Frau Abgeordneter Isolde Ries zur Ersten Vizepräsidentin ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass Frau Abgeordnete Isolde
Ries einstimmig zur Ersten Vizepräsidentin gewählt ist. Ich darf Frau Abgeordnete Isolde Ries fragen, nehmen Sie die Wahl zur Ersten Vizepräsidentin an?
Wir kommen zur Wahl der Zweiten Vizepräsidentin/ des Zweiten Vizepräsidenten. Für die Fraktion DIE LINKE ist Herr Abgeordneter Rolf Linsler vorgeschlagen. Ich darf fragen, ob es weitere Vorschläge gibt oder ob zu dem Vorschlag das Wort gewünscht wird? - Beides ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Nach § 67 des Gesetzes über den Landtag kann die Wahl durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Erhebt sich gegen die Wahl durch Handaufheben Widerspruch? - Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Ich lasse abstimmen. Wer für die Wahl des Herrn Abgeordneten Rolf Linsler zum Zweiten Vizepräsidenten ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass Herr Abgeordneter Rolf Linsler einstimmig zum Zweiten Vizepräsidenten gewählt ist. Ich darf Herrn Abgeordneten Rolf Linsler fragen: Nehmen Sie die Wahl zum Zweiten Vizepräsidenten an?
Herr Vizepräsident Rolf Linsler, ich spreche Ihnen im Rahmen des Hauses die herzlichsten Glückwünsche aus.
Wahl der/des Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten und Fünften Schriftführerin/Schriftführers gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes, § 33 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes und § 11 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages
Die Fraktionen haben sich einvernehmlich auf das Vorschlagsrecht für die Schriftführer verständigt. Wir kommen zur Wahl der Ersten Schriftführerin/des
Ersten Schriftführers. Für die PIRATEN-Fraktion ist Herr Abgeordneter Michael Neyses vorgeschlagen. Gibt es weitere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Ergeben sich Bedenken gegen die Wahl durch Handaufheben? - Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Dann darf ich abstimmen lassen. Wer für die Wahl von Herrn Abgeordneten Michael Neyses zum Ersten Schriftführer ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Herr Abgeordneter Michael Neyses einstimmig zum Ersten Schriftführer gewählt ist. Ich frage Herrn Abgeordneten Michael Neyes: Nehmen Sie die Wahl zum Ersten Schriftführer an?
Wir kommen zur Wahl der Zweiten Schriftführerin/ des Zweiten Schriftführers. Für die BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Fraktion ist Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter vorgeschlagen. Gibt es weitere Vorschläge oder wird zu dem Vorschlag das Wort gewünscht? - Beides ist nicht der Fall.
Ich darf abstimmen lassen. Wer für die Wahl von Frau Abgeordneter Dr. Simone Peter zur Zweiten Schriftführerin ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter einstimmig zur Zweiten Schriftführerin gewählt ist. Ich darf Sie fragen, ob Sie die Wahl zur Zweiten Schriftführerin annehmen.
Wir kommen zur Wahl des Dritten Schriftführers. Auf Wunsch der vorschlagenden CDU-Landtagsfraktion soll die Wahl des Dritten Schriftführers/der Dritten Schriftführerin in einer der nächsten Landtagsitzungen durchgeführt werden. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann werden wir die Wahl in einer der kommenden Sitzungen durchführen.
Wir kommen zur Wahl der Vierten Schriftführerin/ des Vierten Schriftführers. Für die SPD-Fraktion ist Herr Abgeordneter Reinhold Jost vorgeschlagen.
Gibt es weitere Vorschläge oder wird zu dem Vorschlag das Wort gewünscht? - Beides ist nicht der Fall. Ergeben sich Bedenken gegen die Wahl durch Handaufheben? - Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Ich darf abstimmen lassen. Wer für die Wahl von Herrn Abgeordneten Reinhold Jost zum Vierten Schriftführer ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass Herr Abgeordneter Reinhold Jost einstimmig zum Vierten Schriftführer gewählt ist. Ich darf Sie fragen, Herr Abgeordneter Reinhold Jost, nehmen Sie die Wahl an?