Protokoll der Sitzung vom 09.05.2012

Ich bitte um Mitteilung, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich die beiden Schriftführer bitten, die Stimmen auszuzählen.

(Die vorläufigen Schriftführer zählen die Stimmen aus.)

Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Es wurden 51 Stimmen abgegeben, davon 37 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Ich stelle fest, dass Frau Abgeordnete Annegret Kramp-Karrenbauer zur Ministerpräsidentin gewählt ist.

(Anhaltender lebhafter Beifall von CDU und SPD.)

Frau Abgeordnete Annegret Kramp-Karrenbauer, nehmen Sie die Wahl zur Ministerpräsidentin an?

Herr Präsident, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das Vertrauen.

(Beifall von CDU und SPD.)

Frau Ministerpräsidentin, ich gratuliere Ihnen im Namen des gesamten Hauses und natürlich auch persönlich. Ich wünsche Ihnen eine gute Hand und Erfolg in Ihrem bedeutenden und schwierigen Amt.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Amtseid der Ministerpräsidentin gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes

Nach Artikel 89 der Verfassung in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt den Amtseid. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich zur Vereidigung der Frau Ministerpräsidentin von ihren Plätzen zu erheben. Frau Ministerpräsidentin, ich bitte Sie, zu mir heraufzukommen.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.)

Ich spreche Ihnen die Eidesformel der Verfassung vor: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.“ - Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Ich bitte Sie, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.

Herzlichen Glückwunsch. Alles Gute.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Vorstellung der neuen Regierung

(Präsident Ley)

Die Ministerpräsidentin hat mir soeben folgendes Schreiben übergeben. Darin heißt es unter anderem: „Ich beehre mich, Ihnen nachstehende Zuständigkeiten und Mitglieder der neu zu bildenden Regierung zu benennen. Ministerpräsidentin, auch zuständig für die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Technologie: Annegret Kramp-Karrenbauer; Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Heiko Maas; Minister für Finanzen und Europa: Stephan Toscani; Ministerin für Inneres und Sport: Monika Bachmann; Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Andreas Storm; Ministerin der Justiz sowie Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz: Anke Rehlinger; Minister für Bildung und Kultur: Ulrich Commerçon. Ich bitte darum, die Zustimmung des Landtages gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes herbeiführen zu wollen.“

Gibt es hierzu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zustimmung des Landtages zur Ernennung der Minister/innen gemäß Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes

Artikel 87 der Verfassung bestimmt, dass die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident die Minister mit Zustimmung des Landtages ernennt.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die von Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer vorgesehenen Ernennungen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Landtag den von der Frau Ministerpräsidentin vorgesehenen Ernennungen mit Stimmenmehrheit zugestimmt hat. Zugestimmt haben CDU und SPD bei zwei Enthaltungen von Mitgliedern der PIRATEN-Fraktion.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Amtseid von Mitgliedern der Landesregierung gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes

Nach Artikel 89 der Verfassung in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt den Amtseid. Ich bitte die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer, sich zur Vereidigung der Mitglieder der neuen Regierung von ihren Plätzen zu erheben. Die Regierungsmitglieder bitte ich, zu mir hier nach oben zu kommen.

(Die Landtagsabgeordneten und die Zuhörer er- heben sich von ihren Plätzen.)

Ich spreche Ihnen einmal die Eidesformel vor:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.“

Auch hier noch einmal der Hinweis, dass der Eid ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann. Ich bitte Sie nun, nacheinander die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen

(Präsident Ley)

und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir kämen dann zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes (Drucksache 15/02 - neu)

Die Fraktionen hatten mich gebeten, das Gesetz zu begründen, und das will ich auch gerne tun. Einem guten Brauch entsprechend folge ich deswegen der Bitte aller fünf beantragenden Fraktionen und bringe diesen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Inhaltlich geht es darum, das Präsidium des Landtages den Mehrheitsverhältnissen nach der Landtagswahl vom 25. März 2012 anzupassen. Wie Ihnen bekannt ist, hat das Präsidium nach der derzeitigen Rechtslage sechs Mitglieder: den Landtagspräsidenten, die beiden Vizepräsidenten und drei Schriftführer, wobei natürlich auch unsere Kolleginnen diese Ämter ausüben. Unserer parlamentarischen Tradition folgend, entsendet jede Fraktion ein Mitglied in das Präsidium.

Nachdem die beiden größten Fraktionen von CDU und SPD eine gemeinsame Regierung vereinbart haben, sähen die Mehrheitsverhältnisse im Präsidium so aus, dass drei Mitgliedern der Regierungsparteien drei Mitglieder der Oppositionsparteien gegenüberstünden. Dies wird den Mehrheitsverhältnissen im Landtag nicht gerecht. Die Gremien des Landtages haben aber jeweils seine Mehrheitsverhältnisse abzubilden. Dementsprechend haben sich alle im Landtag vertretenen Fraktionen entschlossen, auch im Präsidium eindeutige Mehrheiten herzustellen. Erreicht wird dies durch die maßvolle Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Präsidiums von sechs auf acht. Dabei war angesichts der Kosteneinsparungen, die das Land insgesamt zu erbringen hat, darauf zu achten, dass durch diese Erweiterung keine Zusatzkosten entstehen. Dies wird dadurch erreicht, dass die Anzahl der Schriftführer von drei auf fünf erhöht wird. Das Amt des Schriftführers ist gewissermaßen ein Ehrenamt und hat keine erhöhte Entschädigung zur Folge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie daher um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf bitten.

Ich eröffne formell die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kämen dann zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/02 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/02 - neu - in Erster Lesung einstimmig angenommen ist.

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite und letzte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 83 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.