Ulrich Commerçon

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie der heutige Debattenverlauf gezeigt hat, bin ich der Bekannteste für versöhnende Vermittlung.
Das ist von mehreren Rednerinnen und Rednern so gesagt worden. Deswegen freue ich mich natürlich auch ganz besonders, dass es uns gelungen ist, zum Abschluss dieser Legislaturperiode einen Antrag aller im Landtag vertretenen Parteien zu formulieren zu einem Thema, das in der Sache, so glaube ich, das wichtigste Thema ist, das wir in unserer Welt haben, und dass wir diesen Antrag verabschieden können.
Ich will mich zu Beginn bei denjenigen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die ausscheiden. Ich gehöre zwar auch im 18ten Jahr diesem saarländischen Landtag an, aber denjenigen, die andere Hoffnungen hatten, kann ich sagen, dass ich gerade erst anfange. Ich habe noch ein bisschen was vor. Trotzdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich insbesondere bei denen zu bedanken, die in dem gewissermaßen mir zugeordneten Ausschuss mitgearbeitet haben und ihm nicht mehr angehören werden. Liebe Jasmin, ich glaube, wir können das in dieser Debatte sagen: Es war von Anfang an spannend. Ich finde, ihr habt Leben in die Bude gebracht. Dafür dir stellvertretend ein ganz herzliches Dankeschön. Ich kann es so zurückgeben. Es war immer eine sehr spannende Zusammenarbeit.
Ich setze das fort bei Heinz Bierbaum, zu dessen Ausführungen ich nachher inhaltlich noch etwas sagen will. Ich komme später darauf zurück. Auch dir, lieber Heinz, ein herzliches Dankeschön. Ich wusste immer, dass ich in dir jemanden habe, bei dem ich gerade bei dem wichtigen Thema Entwicklungszusammenarbeit immer ein offenes Ohr finde trotz vieler Termine und Mühen des Alltags, die wir in der landespolitischen Debatte haben. Deshalb auch dir ein herzliches Dankeschön.
Eine Einzigartigkeit hatten wir in dieser Legislaturperiode mit meinen beiden Giselas, die mich nun verlassen werden.
Beide haben schon angedroht, dass sie die Bildungspolitik und auch die Entwicklungszusammenarbeit weiter begleiten werden. Auch euch beiden ein ganz herzliches Dankeschön. Gisela Rink, ich habe es gar nicht so erlebt, dass wir in den letzten fünf Jahren an diesem Pult so viel über Bildungspolitik gestritten haben. Das war in anderen Legislatur
perioden anders, da haben wir sicher viel gestritten. Ich glaube, ich kann für alle sagen, dass wir immer im Blick hatten, am Schluss das Beste herauszuholen. Dafür euch beiden ein ganz herzliches Dankeschön.
Im Übrigen glaube ich auch, dass es in der Tat nur dann Sinn hat, Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit in einem Parlament zu verabschieden, wenn man das in einem großen Konsens tut. Wir stehen nämlich vor wirklich enormen globalen Herausforderungen. Die Verletzung der Menschenrechte, weit auseinanderklaffende Lebensbedingungen der Menschen auf der Welt, die täglichen Nachrichten von humanitären Katastrophen, Umweltzerstörung, Ressourcenverbrauch, Geschlechterungerechtigkeit und der Klimawandel schreiten voran. Immer mehr Staaten setzen auf Abschottung statt auf Kooperation. Die Lebenschancen in unserer Welt sind ungleich verteilt. Mit dieser Verteilungsungerechtigkeit hängen gewaltsame Konflikte, Migration, Demokratiedefizite und Unterdrückung unmittelbar zusammen. Deswegen, lieber Heinz, stimme ich dir ausdrücklich zu und schließe mich vollumfänglich den Ausführungen an. Um die Welt gerechter zu machen, brauchen wir einen Paradigmenwechsel im Denken und Handeln - und das weltweit. Entwicklungszusammenarbeit braucht aber eben auch das Zusammenwirken aller politischen Ebenen mit den zivilgesellschaftlichen Initiativen.
Ich glaube, dass es uns mit der Erstellung der Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit des Saarlandes gelungen ist, die entwicklungspolitischen Möglichkeiten auf Landesebene auf eine gemeinsam, im großen Konsens gefundene Grundlage zu stellen. Es soll ein Beitrag sein zu dem zugegebenermaßen großen, aber lohnenden Ziel, weltweit Demokratie zu verwirklichen, Armut zu bekämpfen, Frieden zu sichern und die Globalisierung gerechter zu gestalten. Wie viel das alles mit uns selbst hier vor Ort zu tun hat, spüren wir auch zunehmend - im Klimawandel, in den Flüchtlingsbewegungen und an vielen anderen Stellen.
Entwicklungspolitik spielt sich eben nicht nur auf der großen weltpolitischen Bühne ab. Es ist allerdings insbesondere die Zivilgesellschaft in den Ländern des Globalen Südens, die viel stärker davon betroffen sind und deswegen viel mehr unterstützt werden müssen. Sie müssen in die Lage versetzt werden, das Handeln ihrer Regierungen und die Verwendung der Mittel auf nationaler und lokaler Ebene besser kontrollieren zu können. Wir wissen, wie wichtig das für eine Demokratie ist, auch bei uns, wir müssen nicht mit dem Finger auf andere zeigen.
Für diese Förderung sind die Nichtregierungsorganisationen besonders qualifiziert. Leider werden aber
viel zu oft entwicklungspolitische Vorhaben nach den Vorstellungen der Geber oder der lokalen Regierungen konzipiert. Eine zunehmend wichtige Bedingung für die wirksame Armutsbekämpfung ist die systematische Einbeziehung der Bevölkerung in Planung, Durchführung und Auswertung der Maßnahmen, im Süden wie im Norden. Von daher war es von Anfang an Ziel, die Leitlinien in der Entwicklungszusammenarbeit des Saarlandes gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren zu erarbeiten.
Oberstes Ziel war ein Dialog auf Augenhöhe zwischen Regierung und Nichtregierungsorganisation und erster Ansprechpartner war dabei in der Tat der Beirat Entwicklungszusammenarbeit, der das Ministerium für Bildung und Kultur seit Langem bei der Projektförderung berät. Stellvertretend darf ich heute nennen - weil sie beide da sind - Rolf Rüdiger Burkart vom Kirchenkreis Saar-Ost und Isabelle Kiehn, die sich immer hervorragend eingebracht haben. Aber ich nenne natürlich auch Hans Jürgen Gärtner, Roland Röder und Karin Lawall. Herzlichen Dank an euch im Beirat Entwicklungszusammenarbeit.
Um einen wirklich basisdemokratischen Prozess in Gang zu setzen, haben wir darüber hinaus Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und Interessierte der breiten Öffentlichkeit zum Mitdiskutieren eingeladen. So ist das Forum Entwicklungszusammenarbeit entstanden, das mehrfach getagt hat, teilweise mit mehr als 80 Personen, und in diesen Sitzungen Schwerpunkte und Themen festgesetzt hat. Das Ausformulieren der Themen hat eine Arbeitsgruppe übernommen, einige sind da. Ich sehe Ulrike Dausend, Tamara Enhuber - Isabelle Kiehn hatte ich schon genannt - und Eva Wessela. Auch euch und Ihnen ein herzliches Dankeschön.
Schließlich hat ein Redaktionsteam „Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit“ die Ideen sortiert, weiterentwickelt, Textbausteine erarbeitet. Gerade diesem Team ein ganz großes Dankeschön. Ich glaube, das war die mühevollste Arbeit, am Schluss alles zusammenzufassen.
Vor diesem Hintergrund noch mal allen Beteiligten ein Dankeschön für das große Engagement und die vielen guten Ideen. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gemeinsam gelingt, die formulierten Ziele in der Tat auch mit Leben zu füllen, damit nachfolgende Generationen eine Welt mit besseren Lebensbedingungen vorfinden.
Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium für Bildung und Kultur. Drei davon sind da, deswegen nenne ich auch die stellvertretend: meine Abteilungsleiterin
Christine Streichert-Clivot, meine Leiterin des Kabinettsreferats Gabi Lambert und die in diesem Zusammenhang unverzichtbare - wie wir leidvoll spüren mussten - zuständige Referentin Kathrin Frey. Auch euch dreien ein herzliches Dankeschön für die großartige Arbeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es war ein intensiver Prozess fast über die gesamte Legislaturperiode hinweg, aber es hat sich gelohnt. Die gemeinsam erarbeiteten Leitlinien unterstützen vorhandene Strukturen, Initiativen und Aktivitäten. Sie stellen die Grundsätze und Handlungsfelder der saarländischen Entwicklungszusammenarbeit dar. Dabei setzen wir auf Bildung, faire Beschaffung von Gütern, fairen Konsum und menschenwürdige Produktionsbedingungen. Ich glaube, es ist uns parallel dazu und quasi im gleichen Zug gelungen, mit den Nichtregierungsorganisationen faire Schulklassen und faire Schulen zu unterstützen. Wir haben zahlreiche Städte, Gemeinden und Landkreise, die sich dem fairen Handel verschrieben haben. Unsere Landeshauptstadt ist nach dem dritten Anlauf endlich Hauptstadt des fairen Handels geworden. Wir haben die erste Fairtrade-Universität und vieles andere mehr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die entwicklungspolitischen Leitlinien sind ein Angebot, Entwicklungspolitik weiter zu fassen und sich vor allem auch vor der eigenen Haustür entwicklungspolitisch einzubringen. Sie dienen als Orientierung und sollen als Grundlage für das künftige entwicklungspolitische Handeln des Saarlandes gelten.
Ich bin froh, dass es gelungen ist, trotz Haushaltsnotlage wenigstens die bescheidenen Mittel - das gebe ich zu - für die Entwicklungszusammenarbeit in keiner Weise zu kürzen, sondern jährlich, wenn auch bescheiden, zu steigern. Ich bin auch froh, dass es uns gelungen ist - das hätte ich zu Beginn der Legislaturperiode nicht zu hoffen gewagt -, die PromotorInnenstellen einzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich neben dem Wunsch, dass wir das alles in Zukunft mit Leben füllen, einen weiteren Wunsch äußern darf, dann wünsche ich mir, dass auch im nächsten saarländischen Landtag 51 Abgeordnete vertreten sein werden, die sich diesen Zielen verpflichtet fühlen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie jetzt wach geworden sein sollten, freut mich das natürlich.
Insbesondere freut mich aber, dass mein Vorstoß von vor einigen Wochen hier auf so große Zustimmung stößt; das erreicht ein Bildungsminister mit seinen Vorschlägen ja nicht immer.
Ich will die Debatte aber auch stärker auf das fokussieren, worum es hierbei eigentlich geht: Es geht nicht so sehr darum, mit einem Antrag irgendwie die Welt verbessern zu wollen. Das kann man nämlich mit einem Antrag nicht.
Es geht um weitaus mehr: Es geht zunächst einmal um Bildungsgerechtigkeit, es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, es geht damit letztlich aber auch um Standortpolitik, um Standortpolitik zugunsten unseres Landes. Nicht zuletzt geht es aber
um ein Weiteres, und das scheint mir das Wichtigste zu sein, es geht um Glaubwürdigkeit.
Dass Bildung für alle bezahlbar sein muss, das scheint in diesem Hause keine Streitfrage zu sein. Das, was wir in den zurückliegenden Jahren in Sachen Bildungsgerechtigkeit auf den Weg gebracht haben, spricht, so finde ich, schon für die Glaubwürdigkeit dieser Koalition.
So hat kürzlich der Bildungsmonitor 2016 wieder belegt, dass wir hier im Saarland gerade in den vergangenen Jahren nicht nur den größten Fortschritt im Bildungssystem im bundesdeutschen Vergleich erzielt haben, sondern mittlerweile auch bundesweit den Bestwert bei der Bildungsgerechtigkeit für uns verbuchen können. Im Saarland, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheidet eben heute nicht mehr die Herkunft der Kinder oder der Geldbeutel der Eltern über die Abschlüsse und über Schulerfolge, sondern das, was die Schülerinnen und Schüler im Kopf haben. Diesbezüglich haben wir riesige Fortschritte gemacht, darauf können wir in dieser Koalition alle gemeinsam stolz sein.
Bei meinem Amtsantritt 2012 lag das Saarland, was die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems angeht, noch auf Platz 12. Damals hatte ich von meiner „Eröffnungsbilanz“ gesprochen, die es zu verbessern galt. Heute belegen wir bereits den sechsten Platz im Vergleich der Bildungssysteme aller Bundesländer. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen für die Kinder in unserem Land und für unser Land insgesamt.
Auch im frühkindlichen Bereich bestand erheblicher Handlungsbedarf, ich sehe dort auch weiteren Handlungsbedarf. Zunächst einmal hatten wir es aber mit der Herausforderung des Krippenausbaus zu tun. In diesem Bereich hatten wir in den vergangenen Jahren mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz und dem damit verbundenen Ausbau eine wahre Herkulesaufgabe zu stemmen, um überhaupt ausreichend Krippenplätze zur Verfügung stellen zu können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der erste wichtige Schritt beim Thema frühkindliche Bildung. Im Saarland stehen nun, zum Ende der Legislaturperiode, rund 7.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung, zu Beginn der Legislaturperiode waren es gerade einmal knapp 4.000 Plätze. Somit konnte die Anzahl der Krippenplätze um 60 Prozent gesteigert werden. Zusammen mit den von den Jugendämtern gemeldeten Kindertagespflegeplätzen haben wir insgesamt in der Versorgung sogar eine Steigerung von 80 Prozent, verglichen mit dem Beginn der Legislaturperiode.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jede Zeit hat ihre Aufgaben, und wir haben die Aufgaben in
den zurückliegenden fünf Jahren prioritär darin gesehen, genügend Krippenplätze zur Verfügung zu stellen. Das war, liebe Kolleginnen und Kollegen, keine Selbstverständlichkeit, das ist aber ein ganz wesentlicher Aspekt, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten, gerade auch im frühkindlichen Bereich.
Dass wir dafür durchaus größere Summen mobilisieren mussten, zeigt sich beim einfachen Blick allein schon auf eine Titelgruppe des saarländischen Landeshaushalts: Ich empfehle Ihnen allen, einmal einen Blick in die Titelgruppe 73 zu werfen; darin geht es um die Erstattung der Personalkosten durch das Land. Sie finden diese Titelgruppe im Einzelplan 06, in Kapitel 06 29. Im Jahr 2012 findet sich für diese Titelgruppe ein Ist von 57 Millionen Euro, der Ansatz für das Jahr 2017 beläuft sich auf 84 Millionen Euro. Das sind 27 Millionen Euro, die wir zusätzlich ausgeben, alleine schon an dieser einen Haushaltsstelle. Das zeigt, dass wir in der Großen Koalition Prioritäten gesetzt haben. Wir haben die Prioritäten genau dort gesetzt, wo die Notwendigkeiten am größten waren. Und allein schon bei dieser einen Haushaltsstelle ist es uns gelungen, 27 Millionen Euro zusätzlich zu mobilisieren. Ich glaube, das war gut investiertes Geld, und ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir damit auch viel für die Kinder erreicht haben.
Und es handelt sich dabei um die laufenden Kosten, die Investitionskosten habe ich noch gar nicht genannt. Gerade vor zwei Wochen haben wir im Kabinett erneut festgestellt, dass wir nun umsteuern müssen. Wir wissen dass schon seit einiger Zeit: Wir müssen umsteuern, weil wir auch im Bereich der über 3-Jährigen mehr Kinder haben, als noch vor einigen Jahren prognostiziert wurde. Wir haben immer über Lehrerstellen gesprochen, wir wissen aber - die Regierung hat das nicht verschlafen, sondern ihre Hausaufgaben gemacht -, dass wir auch im Kindergartenbereich mehr Betreuungsplätze brauchen werden und sie auch sichern müssen. Das war noch vor wenigen Jahren so nicht vorauszusehen. Deswegen hat das Kabinett im Rahmen des Investitionsprogramms vor 14 Tagen beschlossen, hierzu erneut Mittel, und zwar weitere 5 Millionen Euro, kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Auch das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine wichtige Investition, die uns bei der Bewältigung dieser Aufgabe helfen wird. Die Kitas -
Man kann dafür gerne klatschen, wenn man will. Keine Frage.
Die Kitas sind, anders, als das zu Beginn der KitaBewegung der Fall war, mehr und mehr nicht nur eine Betreuungsinstitution, sondern eine Bildungsinstitution. Frühkindliche Bildung ist Teil des staatlichen Bildungsauftrags. Der Ausbau der Kitas in den zurückliegenden Jahrzehnten hat dazu geführt, dass das Augenmerk nicht mehr ausschließlich auf dem Betreuungsaspekt liegt, vielmehr sind die Kitas, wie gesagt, heute wichtige Bildungsinstitutionen. Wir wissen heute, dass eigentlich die wichtigste Bildung, die Grundlage für die weitere Bildung, gerade in den frühen Jahren gelegt wird.
Kinder lernen in der Kita nicht nur die Sprache, den Umgang mit Gleichaltrigen und das soziale Miteinander, Kinder haben vielmehr im Rahmen des saarländischen Bildungsprogramms, das bundesweit nach wie vor große Aufmerksamkeit erzielt, die Möglichkeit, wichtige Basiskompetenzen zu erwerben. Die Sprachbildung in der Kita durch Früh Deutsch lernen haben wir enorm verbessert. Die bilingualen Kitas und das Qualitätslabel „Elysée 2020“ sind wesentliche Ansätze, in die wir im Saarland in den letzten Jahren vor allem in Qualität, aber auch in Quantität investiert haben. All diese Angebote, die wir im Saarland haben, sollen möglichst allen Kindern zugutekommen.
Aber das andere Thema ist dabei bei Weitem noch nicht abgearbeitet. Bei frühkindlicher Betreuung ist Bildung die eine Seite, sie ist andererseits aber auch nach wie vor die Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Angebot einer hochwertigen und ausreichenden Kinderbetreuungsinfrastruktur ist eben von grundlegender Bedeutung für diese Vereinbarkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn ich dann darauf schaue, dass wir im Saarland bis heute die niedrigste Frauenerwerbsquote von allen Bundesländern haben, sehe ich auch an dieser Stelle dringenden Handlungsbedarf für die Zukunft. Da müssen wir uns anschauen, woran das liegt. Davor darf man die Augen nicht verschließen.
Schauen wir es uns einmal im Zeitverlauf an. Die Anzahl der erwerbstätigen Frauen bricht in der Altersgruppe zwischen 25 und 30 Jahren sogar von 80 auf 77,5 Prozent ein. In der Gruppe der 40- bis 45-Jährigen steigt sie dann wieder auf 82,4 Prozent an. Es ist also davon auszugehen, dass es sich hier zum großen Teil um Mütter handelt, die bei der Geburt des Kindes oder der Kinder aus dem Beruf erstmal aussteigen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist in meinen Augen perspektivisch gesellschaftspolitisch nicht mehr hinnehmbar.
Es reicht aber eben auch nicht aus, ausreichend Krippen- und Kitaplätze zur Verfügung zu stellen, sondern es muss sich für die jungen Mütter und Vä
ter auch lohnen, wieder in den Beruf einzusteigen. Wenn die Kita-Gebühren allerdings zunehmend so hoch werden, dass der Verdienst fast keinen Mehrwert mehr bringt, dass alles aufgefressen wird durch die zusätzlichen Kosten, müssen wir uns an dieser Stelle Gedanken machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Gerade die Diskussionen in Saarbrücken belegen das doch zurzeit. Sie unterstreichen, dass wir an dieser Stelle für die Zukunft Handlungsbedarf haben. Ich finde, es kann nicht sein, dass wir junge Mütter, teilweise auch junge Väter, davon abhalten, wieder in den Beruf einzusteigen, weil sie sagen, dass es sich unter dem Strich für sie nicht lohnt. Sie bleiben lieber zu Hause, wenn sie am Ende nicht mehr Geld in der Tasche haben, aber den ganzen Ärger und Stress haben. Ich glaube, hier Lösungen anzubieten macht eine Gesellschaft zukunftsfähig. Deswegen müssen wir an der Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die nächsten Jahre klare Perspektiven bieten.
Schließlich - ich habe das angesprochen - ist es eben auch eine Frage des Standortes. Es ist die Frage: Wie attraktiv ist unser Bundesland denn im Vergleich mit den anderen? Wir sind im Wettbewerb gerade um junge Familien. Wir müssen dafür sorgen, dass junge Familien für sich hier eine Perspektive sehen. Ich sage ganz klar und deutlich: Es kann doch nicht sein, dass unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz seine Kinder mehr wert sind als unsere Kinder uns, meine sehr verehrten Damen und Herren! Deswegen müssen wir an dieser Stelle für die Zukunft entsprechende Perspektiven entwickeln.
Das Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss daher die kostenlose Bildung von Anfang an sein, sprich das Ziel muss eine völlige Beitragsfreistellung für Kindergartenplätze sein. Das entspricht dem höheren Stellenwert, den wir der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch der Verringerung der Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft beimessen. Die Beitragsfreiheit stellt den Kindergarten als Bildungseinrichtung mit der Schule gleich und entlastet die Familien. Ich bin im Übrigen auch sicher, dass wir das mit einer höheren Frauenerwerbsquote unter dem Strich volkswirtschaftlich sogar stemmen können. Und ich glaube, wenn das gilt, dass jede Zeit ihre Aufgaben hat, dann war es in der vergangenen Legislaturperiode so, dass wir den Ausbau und die Qualitätssicherung im Blick haben mussten. Da sind wir erhebliche Schritte vorangekommen. Deswegen bin ich auch fest davon überzeugt, dass es uns gelingen kann, perspektivisch auch die generelle Beitragsfreiheit auf den Weg zu bringen.
Völlig klar ist: Das wird sich nicht in einem Schritt realisieren lassen, sondern nur mit einem Stufenplan, bei dem sich die Beiträge möglicherweise zunächst auch am Einkommen der Eltern orientieren. Aber so kurz und knapp, wie das in dem ein oder anderen Aufschlag hier abgehandelt worden ist, ist das auch nicht vernünftig. Die eine Diskussion ist ja zum Teil auch schon zu Recht abgeräumt worden, es geht in der Tat gar nicht um diejenigen, die keinen Verdienst oder extrem niedrige Einkommen haben.
Das ist nicht von Ihnen, aber von anderen hier behauptet worden. - Das ist nicht in erster Linie die Gruppe, um die es geht. Es sind im Wesentlichen diejenigen, die gerade oberhalb der Einkommensgrenzen liegen oder die, die, wenn sie die Berufstätigkeit wieder aufnehmen würden, am Schluss netto nicht mehr hätten als sie vorher hatten oder so unwesentlich mehr hätten, dass es sich unter dem Strich für sie vermeintlich nicht lohnt. Unberücksichtigt dabei bleibt im Übrigen in vielen Fällen, was das eigentlich für Auswirkungen auf die Rentenanwartschaften hat, die dann eben nicht erworben werden. Das sind alles Dinge, da dürfen wir doch nicht sehenden Auges in zunehmende Altersarmut gerade bei Frauen hineinrennen. Auch deswegen, glaube ich, müssen wir uns an dieser Stelle etwas Kluges überlegen.
Wenn das aber so ist, ist es nicht so einfach zu sagen: Wir machen nach dem letzten Kindergartenjahr jetzt das vorletzte und dann das drittletzte Jahr beitragsfrei. Dann müssen wir uns erstmal genau anschauen, was ist denn eigentlich genau in der Situation, in der Eltern sich entscheiden müssen? Und das ist eben nicht erst, wenn die Kinder fünf oder sechs Jahre alt sind, sondern das ist eigentlich in dem Alter, in dem sie in die Krippe kommen. Ich glaube, auch dafür brauchen wir klare Antworten. Solche Antworten kann man jetzt nicht mit einem so kurzen Aufschlag kurz vor Ende einer Legislaturperiode mal schnell hinwischen.
Ich glaube allerdings, dass wir die Zukunft dafür heute bereiten müssen, dass wir diese Diskussion heute führen müssen. Ich bin deswegen sehr überzeugt davon, meine sehr verehrten Damen und Herren, egal, wie wir es stemmen, am Ende des Weges muss Bildung gebührenfrei sein. Ich freue mich auf die weitere Diskussion dazu ich freue mich auf seriöse Diskussionen. Es wird letztlich auch an der Schwerpunktsetzung des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber liegen, was in den nächsten Jahren möglich ist. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abgeordneter, Sie fragen, welche Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt Vierter Pavillon von Anbeginn bis heute inklusive Fassadengestaltung und Gestaltung des Außenbereichs insgesamt entstanden sind. Die gestellte Frage ist also dahingehend zu verstehen, dass Informationen zur Art der Kosten erwünscht sind. Sie fragen, welche Kosten. Seit Start des Bauprojekts zur Erweiterung der Modernen Galerie sind verschiedene Arten von Kosten angefallen. Der überwiegende Teil der Kosten ist natürlich direkt baubezogen. Dazu gehören alle relevanten Kostengruppen nach DIN 276. Bis zum Rohbau waren insbesondere Projektplanung und Projektsteuerung und die Kostengruppe 700, die Baunebenkosten, relevant.
Seitdem fallen Kosten in verschiedenen weiteren Feldern an: Grundstücke herrichten und erschließen, Bauwerke und Baukonstruktionen, bauwerktechnische Anlagen, die Außenanlagen, hier primär die technische Ausrüstung in Außenanlagen, zu unterscheiden von den Teilprojekten Außenanlagen, die Ausstattung und die Baunebenkosten. Daneben sind insbesondere bei diesem Projekt - das ist sicherlich unüblich - bedingt durch die Projekthistorie und die notwendige Aufarbeitung verschiedene Arten von Kosten angefallen, die nicht unbedingt klassisch zu einem Bauprojekt gehören, insbesondere die Kosten für die Bewertung der alten Planung, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Instandhaltung, noch zu Zeiten von Herrn Melcher die Ablösesumme Archipenko, Schadensersatzforderungen, die die Stiftung bis heute treffen, sowie Kosten für die Neuausschreibung.
Einzelne Bemerkungen dazu sind so nicht möglich. Ich kann Ihnen aber gerne, wenn das der Hintergrund der Frage ist, sagen, welche Kosten insgesamt bisher verausgabt wurden. Insgesamt verausgabt wurden zum einen natürlich alle Ausgaben bis zum „Rohbau“, so will ich es einmal benennen. Das sind rund 12,5 Millionen Euro. Und darüber hinaus wurden der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz von den Zuwendungsgebern Bund und Land insgesamt Mittel in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro ausgezahlt. Die letzte Mittelanforderung datiert vom Oktober 2015. Für die Planungskosten der Außenanlagen wurden zusätzlich rund 250.000 Euro geleistet. Insgesamt wurden also rund 2,5 Millionen Euro ausgezahlt, knapp 1 Million Euro davon vom Bund. Die kämen noch zu den 12,5 Millionen Euro hinzu, sodass wir bei rund 15 Millionen Euro sind, die bis heute entstanden sind und ausgezahlt wurden.
Auch das ist eine nicht definitiv zu beantwortende Anfrage, weil wir uns zurzeit noch in vielen Rechtsstreitigkeiten befinden, die alle noch nicht abgeschlossen sind, sodass ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt das nicht abschließend beantworten kann.
Auch das lässt sich so nicht beantworten.
Ich müsste jetzt die Nachfrage stellen, welche Gutachten damit jeweils gemeint sind.
Wenn Sie nach den reinen Gutachterkosten fragen, haben wir natürlich auf der einen Seite die Dinge, die im WPW-Gutachten enthalten sind. Das ist das wesentliche Gutachten, da kennen Sie die Kosten. Darüber hinaus sind das andere natürlich alles keine Gutachten, sondern Planungen, die beispielsweise von den Architekten geleistet werden müssen.
Ich habe Ihnen eben gesagt, welche Mittel bisher insgesamt geflossen sind. Das waren bis Rohbau dicht 12,5 Millionen Euro. Darüber hinaus hat die Stiftung bisher insgesamt Mittel ausgezahlt von rund 2,2 Millionen Euro. Für die Planungskosten der Außenanlagen wurden zusätzlich rund 250.000 Euro ausgezahlt.
Die LEG Service GmbH ist eine Landesgesellschaft.
Wissen Sie, ich bin der Kurator der Stiftung. Ich werde nun nicht jeden Tag die Buchführung dazu überprüfen. Mein Ansatzpunkt ist, eine Kostenplanung zu machen, sodass am Ende der Entwicklung das eingehalten wird, was wir gesagt haben. Da stehen die Kosten sehr transparent fest.
Ich will Ihnen das noch mal verdeutlichen. Wir haben gesagt, dass wir für die Fertigstellung des Rohbaus das deckt sich auch mit den Angaben, die sowohl der Rechnungshof als auch das Gutachten gemacht haben - im engeren Sinne rund 30 Millionen Euro
brauchen. Dazu kommt natürlich die Fassade mit rund 2 Millionen Euro, also insgesamt 32 Millionen Euro für den Fertigbau. Für die Gestaltung des Außenraumes der Stiftung, die vorher überhaupt nicht geplant war, sind rund 6 Millionen erforderlich. Und wir haben rund 1 Million Euro als Risikovorsorge geplant, sodass wir insgesamt bei einer maximalen Summe von rund 39 Millionen Euro sind.
Ich bin nicht in der Situation, dass ich jeden Tag die Kontoauszüge der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz überprüfe.
Diese Frage ist nicht gestellt worden.
Ich biete Ihnen selbstverständlich gerne an, dass wir Ihnen das noch mal schriftlich zukommen lassen.
Ich kann Ihnen natürlich alle Fragen beantworten, das ist nicht der Punkt. Ich habe nur nicht die gesamten Unterlagen der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz dabei.
Der Kollege Ulrich hat nicht zugehört. Ich habe eine Menge Zahlen genannt.
Ich nenne Ihnen natürlich auch noch gerne weitere Zahlen, ich nenne Ihnen gerne alle Zahlen. Es gibt an dieser Stelle überhaupt nichts zu verheimlichen.
Es steht im Übrigen alles in den Wirtschaftsplänen der Stiftung drin, das ist überhaupt nicht das Problem.
Ich gebe Ihnen gerne mal eine Detailübersicht, wenn Ihnen das weiterhilft. Übersicht nach Kostengruppen, wie sie bis zum Rohbau und bis zum Fertigbau jeweils in der Summe erforderlich sind. Wir haben die Kostengruppe 100, die betrifft das Grundstück. Dazu gehören Grundstückskauf, Vermessung, Grunderwerbsteuer. Da waren bis zum Rohbau rund 250.000 und bis zum Fertigbau ebenfalls weitere rund 250.000 Euro, also rund 500.000 Euro, erforderlich.
Für das Herrichten und Erschließen waren bis zum Rohbau - da geht es um die Umverlegung des Fernwärmeanschlusses, Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse, Umverlegung der Energieversorgung und ähnliche Dinge - rund 500.000 Euro bereits erfolgt, das ist auch die Gesamtsumme nach der heutigen Planung.
Für das Bauwerk im Zusammenhang mit Baukonstruktionen - das sind Tiefbauarbeiten, Aushubarbeiten für die Baugrube, Rohbauarbeiten für die Dachabdichtung, Dammbalkensysteme, Gerüstbauarbeiten, Metallbau in der Fassade, Außen- und Innenwände, Decken und Dächer - haben wir bis zum Rohbau etwa 5,5 Millionen Euro, bis zum Fertigbau knapp 7 Millionen Euro. Damit sind wir bei rund 12,5 Millionen Euro.
Für die technischen Anlagen des Bauwerks waren bis zum Rohbau relativ wenig, rund 300.000 Euro, und bis zum Fertigbau etwa 6,5 Millionen Euro erforderlich, das ergibt insgesamt rund 6,75 Millionen Euro.
Für die Außenanlagen - da sind die Architektenleistungen enthalten, das Brandschutzkonzept, der Prüfingenieur, Fassadentechnik, geotechnische Beratung - sind bis heute 976.270 Euro geplant worden, also rund 1 Million Euro, die insgesamt erforderlich
waren für diesen Bereich Architektenleistungen, aber auch Brandschutzkonzept, Fassadentechnik und geotechnische Beratung.
Dazu kommen noch kleinere Summen für Ausstattung und Kunstwerke sowie - darauf möchte ich an dieser Stelle einmal verweisen - natürlich auch die Baunebenkosten. Da haben wir eine besondere Problematik in der ersten Phase bis zum Rohbau. Die Baunebenkosten sind extrem hoch. Sie sind insbesondere bis zur Fertigstellung des Rohbaus extrem hoch gewesen. Von rund 12,5 Millionen Euro - bis überhaupt mal der Rohbau fertiggestellt wurde - waren mehr als 6 Millionen Euro Baunebenkosten. Das zeigt eben, wo letztlich der Skandal liegt: Baunebenkosten für eine Projektsteuerung, die nicht funktioniert hat, für Architektenleistungen, ohne dass man anschließend einen Architekten hatte, für verschiedene Planungen, wo teilweise verschiedene Planungsaufträge vergeben wurden, wo gar nicht klar war, wer das später umzusetzen hat, und so weiter.
Bis zum Fertigbau werden darüber hinaus weitere rund 4 Millionen Euro nötig sein, sodass wir insgesamt bei rund 10 Millionen Euro liegen, nur um den Fertigbau hinzubekommen. Etwa die Hälfte der Ausgaben bis zum Rohbau alleine für Baunebenkosten ist in der Tat absolut unüblich, und das ist der Skandal bei diesem Projekt.
Das sind eigentlich zwei Fragen. Es ist einerseits die Frage nach dem Betrag und andererseits die Frage nach dem Zeitpunkt gestellt. Die Frage nach dem Betrag stellt auf die konkreten noch erforderlichen Beträge zur Ausfinanzierung der Erweiterung der Modernen Galerie ab. Aus den vorliegenden Projektanträgen beziehungsweise Bewilligungen ergibt sich ein noch erforderlicher Betrag von rund 23,5 Millionen Euro. Wie gesagt, es waren 12,5 Millionen Euro notwendig bis zum Rohbau dicht. Hinzu kommen rund 18 bis 19 Millionen Euro für den Fertigbau des Projektes, das sind dann diese rund 30 Millionen Euro inklusive der Fassade. Darüber hinaus war
nach dem ursprünglichen Vorhaben keine Außenanlage geplant. Dafür werden insgesamt rund 6 Millionen Euro erforderlich sein, sodass wir zurzeit bei rund 38,5 Millionen Euro liegen. Über die 12,5 Millionen Euro bis zum Rohbau dicht hinaus wurden insgesamt rund 2,5 Millionen Euro gezahlt, sodass sich daraus logischerweise ergibt, dass, nachdem rund 15 Millionen gezahlt wurden und wenn es etwa 38,5 Millionen kostet, noch rund 23,5 Millionen erforderlich sein werden.
Das habe ich zwar eben schon gesagt, aber ich wiederhole es gerne. Das sind die Außenanlage der Stiftung selbst und die Außenanlage der Landesfläche. Für diese Gestaltung sind rund 6 Millionen Euro erforderlich.
Die Beauftragung welcher Maßnahmen?
Wir haben im Moment beim Fertigbau Aufträge in einem Volumen von insgesamt rund 11 Millionen Euro. Es sind rund 60 Prozent des Auftragsvolumens bereits vergeben. In der Summe sind die vergebenen Aufträge aber im Plan. Ich kann auch sagen, die Einhaltung der Kostengrenzen ist daher aktuell nicht gefährdet. Ansonsten geht es natürlich nach den erforderlichen Gewerken, die im weiteren Verlauf nötig sind. Also rund 60 Prozent des Auftragsvolumens sind bereits vergeben.
Das habe ich bereits eben genannt. Ich muss zurückblättern. - Es geht um die technischen Anlagen, wenn ich das richtig verstanden habe. Das sind Aufzugs- und Fördertechnik, Abwasser, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, die Gebäudeautomation, Beleuchtung und Sicherheitstechnik; all das im Rohbau. Davon war bisher so gut wie noch nichts realisiert. Das sind rund 300.000 Euro. Bis zum Fertigbau werden dafür zurzeit rund 6,5 Millionen Euro im Rohbau erforderlich sein.
Das waren zwei Fragen. Das habe ich gesagt. 2017 - das ist genau das Jahr, das ich in dem Zusammenhang immer genannt habe. Sie wissen, dass man bei einem Bau natürlich immer davon abhängig ist, wie genau beispielsweise ein Winter abläuft. Das lief bisher ganz gut. Jetzt wird es wieder kälter. Wir haben noch einen weiteren Winter vor uns, sodass ich sehr zuversichtlich bin, dass wir das Gebäude im Jahr 2017 der Öffentlichkeit übergeben können.
Das ist eine Frage, die Ihnen vermutlich niemand wird beantworten können, weil Kosten natürlich nicht an einem solchen Punkt festgemacht werden können. Wir müssen das gesamte Gebäude entsprechend planen. Da ist es eben nicht so, dass man sagt, weil es eine Versammlungsstätte ist, kostet es so oder so viel. Es muss auch für die anderen Dinge funktionieren. Insofern ist letztlich erheblich, wie hoch die Gesamtkosten sind. Eine Aussage darüber zu treffen, welche Nutzung wie viel kostet, halte ich für eine absurde Fragestellung.
Das ist gar keine so überraschende Sache. In der Tat, die alte, ursprüngliche Fassade, die damals von der Stiftung geplant war, ist von Herrn Melcher selbst verworfen worden. Sie kennen auch die Folgen. Das war einer der Gründe, warum die damaligen Architekten dem Gebäude zunehmend kritisch gegenübergestanden haben. Die erste Umplanung der Fassade hat unter Herrn Melcher stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass anschließend eine Fassade geplant war, die definitiv nicht die Akzeptanz der Öffentlichkeit hätte finden können. Sie war völlig abweichend von dem, was ursprünglich geplant gewesen ist. Sowohl der Rechnungshof als auch das WPW-Gutachten haben gesagt und die breite öffentliche Debatte hat eindeutig ergeben, dass diese Fassade keine taugliche Fassade gewesen wäre, dass also faktisch keine vernünftige Fassade geplant war.
Wir haben deswegen sowohl innerhalb der saarländischen Landesregierung als auch im Kuratorium der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz klar gesagt, es muss eine Fassade her, die auch die Akzeptanz dieses Gebäudes ermöglicht. Meiner Erinnerung nach hat sich sogar der saarländische Landtag dieser Position in einem entsprechenden Antrag angeschlossen. Die Kosten, die für die Fassade insgesamt erforderlich sein werden, liegen bei rund 2 Millionen Euro.
Der Präsident sagt immer die Wahrheit! Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt offenkundig eine kleine - ich will es ja gar nicht Dissens nennen - Einschätzungsfrage oder letztlich eine Geschmacksfrage, wobei ich keinen Anlass habe, über Geschmäcker mit Ihnen zu streiten. Entscheidend ist, dass wir uns im Kern einig sind. Die Änderung dieses Gesetzentwurfes ist eine entscheidende Grundlage für ein innovatives Modellprojekt für frühzeitige und lückenlose Betreuung aller Jugendlichen am Übergang von der Schule ins Berufsleben.
Es geht bei dem Projekt „Lückenlose Betreuung“ darum, junge Menschen, die keine klare berufliche Perspektive haben, in besonderer Weise zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, auf dem saarländischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erfolgreich Fuß fassen zu können. Es geht darum, diese Schülerinnen und Schüler bei dem wichtigen Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten und ihnen eine erfolgversprechende berufliche Perspektive aufzuzeigen. Der Sinn dieses Projektes, das es in ähnlicher Form bereits in Hamburg gibt, besteht in der frühzeitigen Unterstützung der Jugendlichen durch die Jugendberufsagentur noch während der Schulzeit beziehungsweise von Jugendlichen, die nach dem Verlassen der allgemeinbildenden
Schulen weder in Ausbildung noch in eine weitere schulische Laufbahn eingemündet sind.
Ein Blick in die Praxis hilft, das noch mal zu erläutern. Ich glaube nicht, dass wir es uns weiter leisten können, Jugendliche so lange nicht zu begleiten, bis sie dann mit 25 oder 26 Jahren halb gestrauchelt in irgendwelchen Beratungseinrichtungen landen. Ich glaube, dass es ein guter und wichtiger Schritt ist, schon frühzeitig diese Jugendlichen zu begleiten, damit es erst gar nicht zum Straucheln kommt, frühzeitig dafür Sorge zu tragen, dass diese jungen Menschen dann eben die nötige Unterstützung bekommen. Deswegen bin ich sehr froh, dass dies offenkundig die Unterstützung des gesamten Hauses findet.
Untersuchungen aus Hamburg haben gezeigt, dass der Verbleib von etwa 30 Prozent der Jugendlichen nach dem Abgang aus den allgemeinbildenden Schulen unklar ist. Die sind nicht alle gestrauchelt, aber von 30 Prozent weiß man nicht, was mit ihnen passiert. Diese jungen Menschen benötigen in jedem Fall auf ihrem Weg in die Berufsausbildung und in die Beschäftigung die Unterstützung und auch entsprechende Angebote, um ihr Berufsleben beziehungsweise ihr Leben weiter zu planen. Durch eine optimierte und auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung wollen wir dafür sorgen, dass es diesen Jugendlichen gelingt, möglichst nahtlos eine Ausbildung starten zu können. Wir wollen mit diesem Projekt verhindern, dass junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf verloren gehen.
Der Präsident hat schon die große Zustimmung für den Bildungsminister angesprochen. So viel Lob kann und will ich aber nicht auf mir sitzen lassen. Deswegen an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an diejenigen, die mit dazu beigetragen haben, dass das überhaupt möglich ist. Es ist völlig klar, dass bei einem solch komplexen Vorgang sehr viele Akteure eine Rolle spielen. Deswegen ein herzliches Dankeschön an das saarländische Wirtschaftsministerium, an die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit, an die Kammern, an den Landkreis Neunkirchen und natürlich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ministeriums. Wir haben in sehr kurzer Zeit ein in der Tat vorzeigbares Modell auf den Weg gebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beginnen also bereits in der Schule, diesen Übergang zu organisieren. Schülerinnen und Schüler, die bereits im Rahmen der Sekundarstufe I Unterstützungsbedarf erkennen lassen, werden präventiv individuell beraten. Die Anschlussperspektiven und Vorstellungen der abgehenden Schülerinnen und Schüler der Sekun
darstufe I im Landkreis Neunkirchen werden im Rahmen des Projektes erfasst und mit allen weiterführenden Schulen und Berufsbildungseinrichtungen innerhalb des Saarlandes abgeglichen. Nach Verlassen der Schule werden diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Verbleib nicht bekannt ist, kontaktiert, um festzustellen, ob weiterer Unterstützungsbedarf vorliegt. Sollte dies der Fall sein, erhalten diese Schülerinnen und Schüler ein individuelles Beratungsangebot.
Ich glaube, das ist wirklich ein großer Schritt, den wir an dieser Stelle nach vorne gehen. Ich stimme dem Kollegen Kessler ausdrücklich zu. Auch mein Wunsch ist es, dass wir möglichst zügig aus dem Modellprojekt ein landesweites Erfolgsmodell machen und es auf das gesamte Saarland ausweiten, weil ich der festen Überzeugung bin, alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, von diesem neuen Angebot zu profitieren. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kultur und Bildung berühren immer zentrale Gerechtigkeitsund Zukunftsfragen. Sowohl in der Kultur- als auch in der Bildungspolitik geht es um gesellschaftliche Teilhabechancen, um bessere Lebensperspektiven für jede Einzelne und jeden Einzelnen - kurz, es geht um unsere Zukunftsfähigkeit. Das wurde ja auch in allen Debattenbeiträgen, auch in den Beiträgen vonseiten der Opposition, so gesagt. Diesem Anspruch, meine sehr verehrten Damen und Herren, tragen wir auch und gerade mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2016 und 2017 vollumfänglich Rechnung.
Ich möchte heute einmal mit der Kulturpolitik beginnen, da wir im Debattenverlauf zunächst einmal auf die Kulturpolitik gekommen sind. In der Kulturpolitik geht es auch um die Frage nach der Qualität unserer gesellschaftlich-kulturellen Diskurse angesichts einer sich stetig weiter entwickelnden Globalisierung. Es geht um das Hinterfragen, um das kritische Reflektieren, um Kommunikation, um Teilhabe und um Emanzipation. Damit ist die Kultur auch eine elementare Basis unserer Demokratie. Sie fördert den Umgang mit und den Respekt vor anderen Lebensstilen und Kulturen. Wenn die Kultur Orientierung und Identität in einer unübersichtlicher gewordenen Welt stiften soll, muss sie auch den Mut zur Grenzüberschreitung aufbringen. Die Grundlage hierfür sehe ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der kulturellen Bildung unserer Kinder und Jugendlichen.
In diesem Sinne war und ist mir vor allem die Profilierung und Stärkung der kulturellen Bildung unserer Kinder und Jugendlichen ein ganz besonderes Anliegen. Mit diesem Schuljahr haben wir das theaterpädagogische Zentrum neu geordnet. Es ruht nun auf drei Säulen, der Beratungsstelle Schultheater, angesiedelt am Ludwigsgymnasium, der Beratungsstelle Konzert und Theater, angesiedelt am Staatstheater und dem Kompetenzzentrum Theaterpädagogik am Kinder- und Jugendtheater Überzwerg. Nach nahezu 30 Jahren war es an der Zeit, die Strukturen transparenter und übersichtlicher zu gestalten. Begleitend zu diesen strukturellen Veränderungen haben wir übrigens auch eine entsprechende Landesfachkonferenz eingerichtet.
Das Projekt „Chanson à l`école“ - Chanson in der Schule - wurde bereits im Schuljahr 2013/14 neu aufgestellt, es ist nun Teil eines zwischen den Bereichen Bildung und Kultur in meinem Ministerium abgestimmten Konzepts im Rahmen der Frankreichstrategie des Landes. Das Projekt hat seither Tausende von Schülerinnen und Schülern erreicht und begeistert. Besonders glücklich bin ich darüber, dass es im Rahmen des grenzüberschreitenden Austauschprojekts „Kultur macht Schule“ mit der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens nun auch als Chanson à l`école im Januar 2016 in Belgien zu Gast sein wird.
Mit dem zweisprachigen Kulturkalender der Großregion, der in einer Kooperation mit dem Conseil régional de Lorraine entstanden ist, bieten wir umfangreiche Materialien für den Sprachunterricht und das Heranführen an die Sprache unserer Nachbarn. Es wird den Grundschulen im Saarland, in Lothringen und Rheinland-Pfalz seit dem Schuljahr 2013/14 kostenfrei zur Verfügung gestellt und außerordentlich gut nachgefragt. Wir haben ein mehrjährig angelegtes Projekt unter dem Titel Courage, das den Kulturakteuren in der Großregion als Anregung zu neuen Formen der künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Thema Krieg und Frieden dienen soll. Es ist parallel zu der hundertjährigen Wiederkehr des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs gestaltet.
Ich könnte noch viele weitere Projekte aufzählen, die unsere Anstrengungen zur Profilierung der kulturellen Bildung belegen, wie zum Beispiel den deutschfranzösischen Kinder- und Jugendfilmwettbewerb Créajeune, das Videofestival Loopingstar oder das grenzüberschreitende Kulturereignis für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche mit dem Namen Loostik. Alle diese Projekte laufen sehr erfolgreich und finden große Beachtung über die Grenzen des Landes hinaus. Ich finde, an dieser Stelle wird auch deutlich, wie Kultur und Bildung gerade bei den Kleinen, bei den Jüngeren zusammenkommen. Ich glaube, wir haben hier in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht.
Im Übrigen wird darauf noch vor Weihnachten ein weiterer großer Schritt folgen. Ich freue mich sehr, dass wir am 21. Dezember endlich den Kooperationsvertrag im Bereich der kulturellen Bildung, die Convention Culturelle, zwischen dem Saarland und Lothringen unterzeichnen können. Das ist ein großer, wichtiger Schritt in unserem Bemühen, einerseits die kulturelle Bildung im Land weiterzuentwickeln, aber auch gemeinsam mit unseren Nachbarn ein neues europäisches Kulturmodell durch die Nutzung der Entwicklung im Bereich der kulturellen Bildung zu schaffen. Ich sage an dieser Stelle ganz nachdrücklich: Ich hoffe, dass es mit dazu beitragen wird, dass bei den anstehenden Entscheidungen in Frankreich, in Lothringen, die proeuropäischen Kräfte gestärkt werden. Ich bin sehr sicher, über die Kultur können wir da einiges erreichen.
Durch die umfangreichen Kooperationen mit unseren Nachbarn in der Großregion eröffnen sich auch Gestaltungsspielräume, die wir im Sinne des Erhalts unserer Zukunftsfähigkeit erschließen und nutzen müssen.
Gestaltungsspielräume eröffnen sich aber auch bei einigen der großen Kulturinstitutionen unseres Landes. Nachdem wir uns jahrelang intensiv mit den Vorgängen rund um die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz beschäftigt haben, können wir nun guten Mutes auch hier den Blick nach vorn richten. Die Arbeiten rund um den Erweiterungsbau wurden mittlerweile wieder aufgenommen. Wir befinden uns jetzt also endlich in der Realisierungsphase des von den Architekten Kuehn Malvezzi und dem Künstler Michael Riedel erarbeiteten Gesamtkonzepts, das Innen- und Außenraum, Platz und Fassade, Museum und Öffentlichkeit und damit Architektur und Kunst verbindet. Ich bin mir sicher, mit den Baufortschritten wird auch der eigentliche Sinn dieses ganzen Vorhabens wieder stärker in den Vordergrund rücken, nämlich die Präsentation unserer vielfältigen Kunstschätze in einem modernen Museum, das wir in angemessener Qualität fertigstellen werden.
Einen Wermutstropfen gibt es dennoch. Durch die Anbindung des Erweiterungsbaus an das Bestandsgebäude werden wir im nächsten Jahr eine Schließungsphase einlegen müssen. Das ist schmerzlich, aber es ist eben unumgänglich, wenn wir voranschreiten wollen. Aber für die Zwischenzeit ist uns ein kleiner Coup gelungen, auf den ich sehr stolz bin. Die Stiftung wird Teile ihrer Kunstwerke, sozusagen die großen Schätze der Sammlung, im nächsten Jahr im Centre Pompidou in Metz präsentieren können. Mein Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es, dass aus dieser einmaligen Situation eine dauerhafte Kooperation entstehen kann.
Wir wissen, dass das Mutterhaus des Centre Pompidou in Metz, das Centre Georges Pompidou in Paris, an einer Zusammenarbeit mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz interessiert ist. Der Bund und alle 16 Bundesländer tragen und finanzieren die Stiftung gemeinsam. Da sage ich: Was liegt also näher, als über die jetzt erfolgende punktuelle Zusammenarbeit während der Schließungsphase des Saarlandmuseums hinaus auch Gespräche darüber zu führen, ob und wie das Saarland als Brückenkopf für eine dauerhafte Kooperation dienen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch im Bereich des Saarländischen Staatstheaters stehen Veränderungen an. Generalintendantin Dagmar Schlingmann wird uns zum Ende der Spielzeit 2016/17 nach dann immerhin elfjährigem Wirken am Staatstheater verlassen. Persönlich bedauere ich das sehr, denn Frau Schlingmann hat unverkennbar Spuren hinterlassen, und dies zum Vorteil unseres Hauses. Das Staatstheater wurde unter ihrer Leitung auch bundesweit wahrgenommen, ich erinnere nur daran, dass es insgesamt dreimal für den Deutschen Theaterpreis Faust nominiert war. Die zehnte Preisverleihung konnte im Großen Haus des Staatstheaters
stattfinden - einige von Ihnen waren ja vor wenigen Wochen mit dabei. Dagmar Schlingmann und ich hatten gemeinsam den Mut, die Preisverleihung nach Saarbrücken zu holen. All diejenigen, die da waren, wissen, was das für ein großartiges Ereignis war.
Der künstlerische Wechsel, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört zur Kultur. Das Staatstheater Braunschweig stellt als Vierspartenhaus sicherlich eine tolle Herausforderung dar. Umgekehrt bin ich auch sehr zuversichtlich, dass wir eine gute Nachfolge bekommen werden. Es wird eine Findungskommission eingerichtet, die Stelle wird ausgeschrieben und erneut besetzt. Ich bin mir ganz sicher, dass wir eine Persönlichkeit für die Generalintendanz finden werden, die Impulse für eine Weiterentwicklung des Hauses liefern kann, so wie Dagmar Schlingmann sie in ihrer Amtszeit immer gegeben hat.
Für Diskussionen sorgt verständlicherweise auch die Zukunft der Musikfestspiele Saar. Wir alle - auch ich persönlich - sind Herrn Professor Robert Leonardy zu großem Dank verpflichtet. Er hat 1989 mit viel Enthusiasmus und außergewöhnlichem Engagement die Musikfestspiele gegründet und damit die Kultur im Saarland bereichert und geprägt. Herr Leonardy ist nach den diesjährigen Festspielen aus eigener Initiative an die Mitgesellschafter der Musikfestspiele, also an das Land und den Saarländischen Rundfunk, herangetreten. Er will die Musikfestspiele anders aufbauen, ihnen eine neue Struktur geben. Wir haben das natürlich gemeinsam erörtert. Am Ende stand der Wunsch von Herrn Professor Leonardy, dass die beiden Gesellschafter Land und Saarländischer Rundfunk - über die Werbefunk Saar - aus der Gesellschaft ausscheiden. Diesem Wunsch, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen sowohl das Land wie auch der Saarländische Rundfunk nach.
Natürlich ist dann die Frage zu stellen, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Musikförderung des Landes hat. Wo ist es angezeigt, gegebenenfalls auch neue Akzente in der Förderung zu setzen? Dies haben wir selbstverständlich getan, das tun wir auch weiter. Wir sind zunächst einmal zu folgendem Ergebnis gekommen: Die Klassik im Lande ist hervorragend aufgestellt. Mit der Deutschen Radiophilharmonie Saarbrücken-Kaiserslautern und dem Staatsorchester verfügen wir gleich über zwei hervorragende Klangkörper mit ausgezeichnetem Renommee. Die Hochschule für Musik ist international hervorragend aufgestellt. Zahlreiche weitere Orchester, Chöre, Kammerkonzerte, Konzertreihen und kleinere Festivals ergänzen dieses Angebot, das auf einer vielfältigen Basis auch in der Breite stattfindet, unterstützt durch die Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung.
Einen Bedarf sehe ich allerdings bei der aktuellen Musik. Deshalb haben wir Eckpunkte für ein neues Konzept erarbeitet, das Menschen aller Altersgruppen mit innovativen, experimentellen Formaten und Inhalten von hoher Qualität ansprechen und gleichzeitig dem künstlerischen Nachwuchs aus der Region eine angemessene Plattform bieten soll. Ein neues Festival könnte also Nachwuchs- und damit zukunftsorientiert, urban und grenzüberschreitend ausgerichtet werden. In einem ersten Durchgang habe ich dem Ministerrat gestern darüber berichtet; der Ministerrat hat mich beauftragt, zeitnah ein ausgearbeitetes Konzept vorzulegen. Daran arbeiten wir selbstverständlich mit Hochdruck.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es zeigt sich: Kulturpolitik unterliegt einem beständigen Wandel. Kulturelle Bildung, Kultur und Kulturpolitik brauchen die Bereitschaft zur Offenheit für Neues. Nur dann werden wir auch wach sein für die Erfordernisse der Zukunftsgestaltung. Ich glaube, in diesem Sinne sollte Kulturpolitik vorangetrieben werden.
Ähnliches gilt selbstverständlich für die Bildungspolitik; auch hier haben wir es mit sich ständig ändernden Rahmenbedingungen zu tun, die uns in unserem Handeln herausfordern und wo nötig Anpassungen erforderlich machen. Sie wissen, dass wir ausgehend vom PWC-Gutachten bis 2028 mit einem Rückgang der Schülerinnen- und Schülerzahl von rund 21,8 Prozent gerechnet hatten. Die Realität sah zum Ende des letzten Schuljahres allerdings anders aus. Zum damaligen Zeitpunkt gingen wir zwar immer noch von einem deutlichen Rückgang aus, aber von einem abgeflachten Rückgang von rund 16 Prozent. Aus diesem Grund wurde der zeitliche Pfad zur Umschichtung vorhergesehener Lehrerstellen bereits deutlich angepasst, auch in den letzten Jahren.
Hinzu kommt jetzt aber die Zuwanderung vieler vor allem junger Menschen, die sich insbesondere seit dem Sommer verstärkt hat. Die Zahlen sind genannt worden. Seit Beginn des aktuellen Schuljahres wurden mittlerweile 90 zusätzliche Klassen gebildet. Wir rechnen bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres damit, etwa 115 bis 120 Klassen zusätzlich gebildet zu haben. Darauf müssen wir reagieren, denn alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf eine angemessene Beschulung, unabhängig davon, woher sie kommen und welchen Hintergrund sie mit sich bringen.
Die Landesregierung hat auch darauf reagiert; bis zum 01. Februar 2016 werden wir insgesamt 130 zusätzliche Lehrkräfte zur Verfügung stellen können. Im Übrigen den allergrößten Teil natürlich durch Beamtenstellen, wie das bei uns im Land immer so ist. Darüber hinaus werden wir monatlich die Entwick
lung der Schülerzahlen dahingehend überprüfen, ob sich weitere Konsequenzen hinsichtlich des Lehrkräftebedarfs ergeben. Entsprechend haben wir im Haushalt weitere Flexibilität geschaffen, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können. Ich glaube, das ist der einzig richtige Schritt: Mehr Kinder, mehr Lehrer, mehr Zukunft. Das ist die Devise, nach der wir an dieser Stelle handeln.
Diese Entwicklung zeigt aber auch etwas anderes. Nicht erst seit dem Anstieg der Zuwanderung haben wir es in unseren Schulen mit einer Zunahme der Vielfalt zu tun. Die Bildungschancen unserer Kinder sind ohnehin sehr stark von gesellschaftlichen Problemlagen geprägt, die sich zu allererst in den Schulen wiederfinden. Die Kinder unterscheiden sich durch soziale Herkunft, Vorwissen, Muttersprache, sie kommen mit ganz unterschiedlichen persönlichen Fähigkeiten, Begabungen und Bedürfnissen in unsere Bildungseinrichtungen. Gerade in der jetzigen Situation wird deutlich, dass unsere Anstrengungen hin zu mehr individueller Förderung in der Bildung quer durch alle Schulformen von erheblichem Vorteil ist. Wir haben die Schulstrukturdebatte hinter uns gelassen und kümmern uns um eine systematisch angelegte Qualitätsverbesserung. Ich bin der Überzeugung, wir drehen hier nicht nur an ein paar Stellschrauben, sondern legen den Grundstein für eine neue Schul- und Lernkultur. Dabei müssen wir die gesamte Bildungskette im Blick haben, angefangen vom frühkindlichen Bereich bis hin zur beruflichen Bildung.
Ich will nochmal erwähnen, im Krippenausbau haben wir in diesem Land eine enorme Aufholjagd hinter uns. Seit 2009 wurden 4.000 zusätzliche Krippenplätze geschaffen, alleine 2.000 davon, also die Hälfte, in den vergangenen drei Jahren. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, in denen es bis heute noch keine Klage gibt. Ich glaube, auch das verdient die Anerkennung von uns allen, dass das an dieser Stelle gelungen ist.
Wir gestalten für unsere Kinder auch den Übergang von der Kita in die Schule fließend und passgenau, je nach individuellem Entwicklungsstand. Wir sind unserem Ziel des flächendeckenden Ausbaus des Kooperationsjahres bereits heute sehr nah. Das ist bereits jetzt bundesweit ein einzigartiges Modell. Der Kollege Kessler hat den Ausbau der Ganztagsschule angesprochen - Entschuldigung, es war die Kollegin Spaniol -, ja, wir können zusätzliche Schulen brauchen, aber dazu gehört auch die Wahrheit, dass wir mit sieben gestartet sind und jetzt 15 haben. Wir planen natürlich, weitere hinzubekommen. Ich bin zuversichtlich, dass wir zum nächsten Schuljahr weitere Schritte gehen können.
Unsere Grundschulen haben als Schulen für alle bereits vielfältige Erfahrungen in der individuellen Förderung. In der Gemeinschaftsschule gehört individuelle Förderung gewissermaßen zum Genpool dieser Schulform. In diesem Schuljahr ist die Klassenstufe 8 an den Start gegangen. Individuelle Lernkonzepte und Kompetenzorientierung sind hier längst keine Fremdworte mehr, wir haben auch die entsprechenden Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt. In den Gymnasien stoßen wir jetzt mit dem Projekt für die „Individuelle Lernbegleitung an Gymnasien“ (ProfIL) eine Unterrichts- und Schulentwicklung an, die die Lernentwicklung des einzelnen Schülers, der einzelnen Schülerin in den Blick nimmt. Damit bauen wir sicherlich auch auf den Erfolgen der letzten Jahre auf. Ich nenne das Programm „Fördern statt Sitzenbleiben“, das von Klaus Kessler auf den Weg gebracht wurde. Mit der Überarbeitung von Stundentafeln und Lehrplaninhalten bis zur Etablierung von Förderstufen ist hier schon viel passiert. Dabei ist es mittlerweile gelungen, die Anzahl der nicht versetzen Wiederholer um rund ein Drittel zu senken und die Zahl derjenigen, die in eine andere Schulform abgegeben werden oder vom Gymnasium abgehen, sogar um rund 60 Prozent. Ich denke, das zeigt, wie erfolgreich die Wege sind, die mittlerweile an unseren Gymnasien gegangen werden, dass sie eine höhere Heterogenität haben als früher.
Diese Entwicklung wollen wir mit ProfIL verstärken. Wir sind nahezu überwältigt, denn in der ersten Runde des Projekts nehmen bereits 26 saarländische Gymnasien auf freiwilliger Basis an diesem Projekt teil. Das übertrifft bei Weitem unsere Erwartungen, zeigt aber auch, wie wichtig es ist, dieses Projekt anzugehen.
Ich will ein weiteres Element ansprechen, in Zusammenarbeit meines Ministeriums mit der Deutschen Schulakademie und dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien erarbeiten wir zurzeit die Werkstatt „Schule leiten“. Wir wollen damit die Schulleitungen stärken, und zwar in Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und auch Gymnasien, mit professioneller Unterstützung, um ihre pädagogische Haltungs- und Führungskultur zu stärken - und zwar im Sinne des Deutschen Schulpreises - und so das Lernen der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt zu rücken. Dieses Projekt ist im Übrigen ein bundesweit einzigartiges Projekt. Wir sind damit sozusagen zum ersten Pilotprojekt der Deutschen Schulakademie geworden. Ich bin sehr froh darüber, dass das letzte Woche unter Dach und Fach gebracht werden konnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in der beruflichen Bildung müssen wir für einen Mentalitätswandel sorgen. Wir wissen, dass rund ein Drittel der
Schülerinnen und Schüler die Klassenstufe 12 der Fachoberschule bislang nicht erfolgreich durchläuft. Deshalb setzen wir bereits mit dem Vorhaben „FOS.Plus“ in der Klassenstufe 11 an. Drei auf den individuellen Förderbedarf abgestimmte Wochenstunden in Mathematik, der Fremdsprache und Deutsch werden eingeplant. Hier kommt uns auch zugute, dass wir „AusbildungPlus“ bereits auf den Weg gebracht haben. Ich denke, auch in der beruflichen Bildung werden wir an dieser Stelle weitere Fortschritte erzielen. Mit all diesen Maßnahmen sichern wir auf Dauer die Nachhaltigkeit der Bildung, erhöhen die Chancengleichheit und die Bildungsgerechtigkeit in unserem Land. Ich finde, das ist mehr wert, als jede Veränderung der Schulstruktur überhaupt mit sich bringen kann.
Drei Punkte noch abschließend. Es ist das Thema Oberstufe angesprochen worden. Ja, wir wollen jede Gemeinschaftsschule des Saarlandes entweder in einen Oberstufenverbund mit anderen Gemeinschaftsschulen, Gymnasien oder beruflichen Oberstufengymnasien einbringen oder unabhängig mit einer eigenen Oberstufe ausstatten. Ich gehe davon aus, dass wir die Ziellinie noch vor der Anmeldephase für das nächste Schuljahr erreichen und damit auch Klarheit für die Eltern schaffen werden. Handlungsbedarf sehe ich auch in der gymnasialen Oberstufe; es gibt entsprechende Kritiken, die wir aber sorgfältig diskutieren müssen. Wir müssen uns zudem weiterhin um das Thema Übergangssysteme kümmern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe zu Beginn ausgeführt, Kultur und Bildung berühren zentrale Zukunftsfragen. Kultur und Bildung sind im Übrigen zugleich auch die Kernmerkmale der Eigenstaatlichkeit der Bundesländer. Die Saarländerinnen und Saarländer werden bei ihrer Haltung zu ihrem Bundesland auch immer mit bewerten, ob wir in diesen Bereichen vorankommen. Ich denke, mit diesem Haushalt legen wir die Grundlage dafür. - Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle zunächst einmal fest, dass wir in der Sache bei diesem Gesetzentwurf offenkundig große Übereinstimmung im Hause haben. Das will ich zunächst einmal begrüßen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Gesetzesänderung werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen sollen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Schulordnungsgesetz und in der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Schulen praxisnah gestaltet werden und an die verfassungsrechtlich relevanten Standards des Landesdatenschutzes angeglichen werden. Deswegen vorab vielleicht zwei oder drei Bemerkungen zu diesem Thema.
Ich bin den Koalitionsfraktionen außerordentlich dankbar, dass sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Denn damit schließen wir eine Lücke, die nicht nur mit dem konkreten Anlass zu tun hat. Es geht nämlich um die Fragestellung, wie wir auf der einen Seite in Zukunft datenschutzrechtliche Bestimmungen einhalten, auf der anderen Seite geht es auch darum, Rücksicht darauf zu nehmen, dass es ein informationelles Selbstbestimmungsrecht als Teil des Persönlichkeitsrechtes gibt, das gar nicht an andere überantwortet werden kann, zumindest dann nicht, wenn die Einsichtsfähigkeit der jungen Menschen gegeben ist. Insofern stimme ich Ihnen zu. Ich bin persönlich sehr aufgeschlossen, was das Thema Religionsmündigkeit angeht. Man kann mit mir auch über das Wahlrecht reden, aber es hat mit der Sache hier überhaupt nichts zu tun. Es geht hier um ein bestehendes Recht, nämlich das Persönlichkeitsrecht und das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das einsichtsfähigen Personen unabhängig vom Alter gewährt werden muss. Allein deswegen ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, diese Änderung vorzunehmen.
Alles andere ist wirklich der Versuch, „Krümel im Käse“ zu finden. Aber es handelt sich hier gar nicht um „Käse“, sondern - das ist der zweite Punkt - um ein ganz wesentliches Modellprojekt, das ermöglicht wird. Diese Änderung ist eine entscheidende Grundlage für ein sehr innovatives Modellprojekt zur frühzeitigen und lückenlosen Betreuung aller Jugendlichen am Übergang von der Schule in den Beruf. Wenn wir schon eine Debatte darüber haben, will ich auch etwas zu dem Inhalt des Projektes sagen. Im Kern sollte es uns um die Inhalte gehen und darin sind wir uns bei diesem Projekt offenkundig einig. Bei dem Projekt der lückenlosen Betreuung geht es darum, junge Menschen, die keine klare berufliche Zukunft haben, in besonderer Weise zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, auf dem saarländischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Es geht darum, diese Schülerinnen und Schü
ler bei dem wichtigen Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten und ihnen eine erfolgreiche berufliche Perspektive aufzuzeigen. Ein herzliches Dankeschön an die Koalitionsfraktionen, dass sie uns diesen Weg ermöglichen.
Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass das Saarland bei diesem Thema mit Hamburg an der Spitze steht. Es gibt ansonsten in anderen Bundesländern noch keine vergleichbaren Ansätze. Bereits seit einigen Jahren unterstützt und begleitet Hamburg noch während der Schulzeit solche Jugendliche durch die Berufsagentur, die nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schulen weder in Ausbildung noch in eine weitere schulische Laufbahn einmünden. Das ist die Idee des Projektes. Wir wollen mit diesem Projekt verhindern, dass junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf verloren gehen. Ich möchte an dieser Stelle den Projektpartnerinnen und -partnern danken, dem Wirtschaftsministerium, der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland der Bundesagentur für Arbeit, der IHK, der Handwerkskammer und dem Landkreis Neunkirchen, der als Träger der Maßnahme fungiert. Es war in den vergangenen Monaten ein sehr gutes Zusammenwirken. Wir haben es in sehr kurzer Zeit auf den Weg gebracht. Wir müssen nun diese datenschutzrechtliche Grundlage setzen. Der Modellversuch ist gestartet. - Keine Sorge, alle Bestimmungen sind eingehalten. Bisher sind noch keine Daten übermittelt worden.
Deswegen will ich an dieser Stelle noch einmal zu dem Thema der Daten kommen. Es ist schon ein Unterschied, ob wir in einer solchen Konstruktion mit der Bundesagentur für Arbeit, der Jugendberufsagentur, dem Landkreis Neunkirchen, dem Bildungsministerium und dem Wirtschaftsministerium untereinander Daten abgleichen oder ob wir Daten für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung stellen, die dann womöglich auch in Veröffentlichungen erscheinen. An dieser Stelle sollte die Realität anerkannt werden. Es macht nämlich einen Unterschied. Völlig klar ist: Bevor Daten veröffentlicht werden, müssen höhere Hürden gesetzt werden als nur bei der Fragestellung, ob es dem Zweck dient, junge Menschen auf ihrem weiteren Lebensweg möglichst gut unterstützen zu können. Denn genau das ist Ziel des jetzigen Projektes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Studien aus Hamburg haben gezeigt, dass der Verbleib von 30 Prozent der Jugendlichen nach dem Abgang aus den allgemeinbildenden Schulen unklar ist. Wir wissen doch alle, was dann vielfach mit diesen Jugendlichen geschieht. Es sind die gleichen Jugendlichen, die mit 25 Jahren in den Leistungsbezug gefallen sind und dann viele Jahre, nachdem sie ihren Schulabschluss gemacht oder auch keinen Schulab
schluss erworben haben, gewissermaßen gar nicht mehr anders können, als als Kostgänger des Staates aufzutreten. Genau das wollen wir verhindern. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir mit dem Modellversuch der lückenlosen Betreuung starten konnten. Wir können gar nicht früh genug anfangen, die jungen Menschen zu unterstützen und sie auf ihrem weiteren Weg zu begleiten.
Vor diesem Hintergrund bin ich sehr froh, dass dieser Modellversuch jetzt starten konnte. Ich danke dem Parlament dafür, dass das Thema heute in die Erste Lesung gebracht wurde. Selbstverständlich kann dazu eine Anhörung stattfinden. Das ist das Recht des Parlamentes. Ich unterstütze und begrüße dies sogar, weil wir dann auch die Möglichkeit haben, das Modellprojekt insgesamt näher vorzustellen. Wir wollen es zum Erfolg bringen. Es ist ja manchmal das Problem bei Modellprojekten, dass es eben beim Modell bleibt. Wir wollen das Projekt deshalb möglichst bald im ganzen Land verbreiten. Dieser Gesetzentwurf ebnet den Weg dafür, dass wir junge Menschen in Zukunft besser unterstützen können. Darüber freue ich mich und deswegen ein herzliches Dankeschön für die heutige Debatte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte ursprünglich gar nicht vor, in dieser Debatte noch das Wort zu ergreifen, weil ich finde, dass in den Anträgen und Debattenbeiträgen der Abgeordneten, die sich zu Wort gemeldet haben, das Wesentliche gesagt worden ist. Ein paar Dinge müssen an dieser Stelle aber doch noch einmal gerade gerückt werden.
Ich bin zunächst einmal dem Parlament dafür dankbar, dass es sich der Mühe unterzogen hat, die Anhörung sehr seriös durchzuführen. Es wurde all denjenigen, die zu den Betroffenen zählen, Gelegenheit gegeben, ihre Argumente vorzutragen. Es war ein Wert an sich, dass das Parlament sich noch einmal ein Bild davon machen konnte.
Ich will an das anknüpfen, was die Kollegin Rink eben zu Recht gerade gerückt hat. Ich spreche Sie, Kollege Kessler, an. Was das Thema Klassengrößen an Gymnasien betrifft, so haben Sie einzelne Beispiele genannt. Ich nenne Ihnen ein Beispiel, das Sie sehr genau kennen, das Sie eben auch selbst genannt haben, das Max-Planck-Gymnasium in Saarlouis. Sie wissen, dass seit vielen Jahren am Max-Planck-Gymnasium in Saarlouis die Situation so ist, dass sich dort trotz Sechszügigkeit und kei
nen weiteren Raumkapazitäten immer wieder sehr viel mehr Schülerinnen und Schüler anmelden, als die Schule eigentlich aufnehmen kann. Und es hat immer wieder, auch in Ihrer Amtszeit, heftige Diskussionen zwischen dem Ministerium, dem Schulträger und der Schulleitung darüber gegeben, ob es nicht vernünftig wäre, an dieser Stelle ein Losverfahren durchzuführen, weil eben die räumlichen Kapazitäten nicht dazu ausreichen, um zusätzliche Klassen zu bilden. Die Schulleitung hat sich immer in Rücksprache mit den Elternvertretungen, mit den Schülerinnen und Schülern am MPG dazu durchgerungen zu sagen: Nein, wir wollen keine Schüler abweisen. Wir wissen, wir haben nicht mehr räumliche Kapazitäten zur Verfügung, aber wir sind in der Lage, das pädagogisch so hinzubekommen, dass größere Klassengrößen möglich sind. - Da kann ich mich doch als Bildungsminister nicht hinstellen - das haben Sie als Bildungsminister auch nicht getan - und denen das verweigern! Insofern ist es unredlich, in dieser Debatte etwas anderes zu behaupten oder das der Landesregierung vorzuwerfen. Herr Kollege Kessler, Sie sind als GRÜNE meines Wissens im Landkreis Saarlouis zumindest in einer Kooperation mit der CDU tätig -
Nicht? Dann bin ich falsch informiert. Aber ich bin einmal gespannt, was Sie für Initiativen unternehmen, um in den entsprechenden Investitionsplanungen im Landkreis Saarlouis eine Erweiterung hinzubekommen. Aber es sei einmal gegenüber der Öffentlichkeit gesagt: Das hat nichts mit Sparmaßnahmen der Landesregierung zu tun oder dem Unwillen der Landesregierung, es geht am MPG einfach nicht mehr! Das ist die Situation. Die Wahl ist an dieser Stelle schlichtweg die Wahl zwischen Losverfahren oder größeren Klassen. Die Schule hat sich für die größeren Klassen entschieden und ich finde, wir müssen das als Landesregierung an dieser Stelle auch so akzeptieren.
Ich sage Ihnen dann einmal etwas zu Klassengrößen, nicht im landesweiten Durchschnitt alleine, sondern klassenstufenbezogen, wie wir mittlerweile aufgestellt sind: in Klassenstufe 5 an Gymnasien durchschnittlich 26,2 Schülerinnen und Schüler, in Klassenstufe 6 landesweit durchschnittlich 24,3 Schülerinnen und Schüler, in Klassenstufe 7 25,5, Klassenstufe 8 26,2, Klassenstufe 9 23,7 und Klassenstufe 10 23,9 Schülerinnen und Schüler. Die Standardabweichungen nach oben und nach unten sind an den Gymnasien so minimal, dass man mit Fug und Recht sagen kann, dass wir erhebliche Fortschritte gemacht haben. Das kann nicht das Ende der Fahnenstange sein, wir müssen daran weiterarbeiten, aber davon zu sprechen, dass es hier massenhaft
zu große Klassen an saarländischen Gymnasien gäbe,
entspricht schlichtweg nicht der Realität. Wir müssen daran weiter arbeiten, wir werden auch daran weiter arbeiten. Aber wir sind auf einem ganz hervorragenden Weg, was die Klassengrößen an Gymnasien angeht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich will dann auch noch etwas zu G8/G9 sagen. Jeder in diesem Land, der sich mit Bildungspolitik beschäftigt, weiß, dass ich mit Sicherheit nicht zu den Befürwortern der damaligen, völlig überstürzten Einführung des G8 gehört habe. Es wissen aber auch alle, dass ich in den letzten Jahren immer gesagt habe, wir brauchen ab einem bestimmten Punkt auch einmal Ruhe im Schulsystem, wir können nicht ständig alle Reformen, die vor einigen Jahren mal gemacht wurden, noch einmal grundsätzlich in Frage stellen. Diese Aussagen sind vor der Wahl ganz klar getroffen worden, wir haben das ganz eindeutig gesagt. Ich finde, was man vor der Wahl gesagt hat, was man an Versprechungen gegeben hat, muss man nach der Wahl dann auch einhalten. Wir setzen auf Qualitätsverbesserungen statt auf Strukturdebatten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dabei soll es auch in Zukunft bleiben.
Diese Qualitätsverbesserungen hat es seit der Einführung des G8 auch gegeben, im Übrigen auch in Ihrer Amtszeit, Kollege Kessler. Das Programm „Fördern statt Sitzenbleiben“ ist ein wesentlicher Initiator dafür gewesen, dass wir ein sehr viel umfassenderes Projekt machen, das Projekt für individuelle Lernbegleitung. “Projekt“ klingt so, als wäre das eine begrenzte Sache. Wir starten in diesem Schuljahr mit der überraschenden Zahl - die Kollegin Rink hat es gesagt - von 27 Gymnasien. Das sind im Übrigen deutlich mehr, als jemals bei „Fördern statt Sitzenbleiben“ mitgemacht haben. Wir sind wirklich auf einem ganz hervorragenden Weg. Fast alle Gymnasien machen bei diesem Projekt bereits mit, weitere können in den nächsten Jahren folgen. Ich glaube, das ist an dieser Stelle die richtige Antwort, den Gymnasien dabei zu helfen, dort zu unterstützen, wo Schülerinnen und Schüler im Einzelfall eine Schwäche haben. Ich glaube, das ist an dieser Stelle der bessere Weg, und ich bin sehr froh darüber, dass das Projekt ProfIL schon heute so großen Erfolg hat.
Das Thema Überarbeitung der Lehrpläne ist im Übrigen eine Daueraufgabe, aber da sind wir natürlich auch dran. Auch da ist in Ihrer Amtszeit schon vieles
geleistet worden, im Übrigen ist auch unter Ihrer Vorgängerin schon einiges gemacht worden. Auch das ist eine adäquate Antwort darauf. Sicherlich wäre es richtig gewesen, das alles zuerst zu machen und dann erst das G8 einzuführen. Aber das hilft rückblickend nichts mehr. Es ist wichtig, dass wir diese Wege weitergehen. Sicherlich haben wir da zumindest noch einen großen Punkt vor uns, der dankenswerterweise im Antrag der Koalitionsfraktionen auch aufgegriffen worden ist. Wir arbeiten gerade an einer vernünftigen Reform der gymnasialen Oberstufe. Wir haben die Unterstufe durch „Fördern statt Sitzenbleiben“ ordentlich abgebildet. Wir haben mit ProfIL insbesondere einen Fokus auf die Mittelstufe gerichtet. Sicherlich gibt es noch Handlungsbedarf, was die gymnasiale Oberstufe angeht. Diesen Handlungsbedarf haben wir frühzeitig erkannt. Wir haben schon vor zwei Jahren damit begonnen, wir arbeiten daran und machen das genauso, wie sich das gehört, nämlich nicht überstürzt, sondern in Ruhe und unter Einbeziehung der Beteiligten, damit auch wirklich was daraus wird, was Hand und Fuß hat.
Dann komme ich zur Gemeinschaftsschule. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon ein bisschen lustig, wenn derjenige angegriffen wird, der hier in diesem Hause in der letzten Legislaturperiode gesagt hat, wir müssen, bevor wir eine Gemeinschaftsschule einführen, erst mal ein paar Rahmenbedingungen klären. Das war der Grund, warum die SPDFraktion damals der Verfassungsänderung nicht zugestimmt hat.
Kollege Ulrich hat es damals schon nicht verstanden, aber das interessiert mich nicht.
Sie können es nachlesen, lesen Sie es nach. Ich weiß nicht, ob Ihre Lesekompetenz an dieser Stelle ausreichend ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben damals klare Bedingungen formuliert. Und ich war schon überrascht, dass insbesondere die Linksfraktion damals plötzlich die Katze im Sack gekauft hat. Ich habe das damals auch genauso gesagt, Frau Kollegin Spaniol. Ich habe gesagt, Sie kaufen die Katze im Sack. Ich habe gesagt, wir können die Gemeinschaftsschule einführen, wir machen die Verfassungsänderung, aber sorgen Sie, sorgen wir gemeinsam dafür, dass die damalige Landesregierung, dass die Jamaika-Regierung vorher dann auch einige Dinge erfüllt. Dazu gehört, uns eine Ganztags
schulverordnung vorzulegen. Dazu gehört, eine Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschule aufzubauen. Dazu gehört, den Schulen eine Konzeptentwicklung zu ermöglichen durch zusätzliche Konzeptstunden, die die Schulen brauchen. Dazu gehört eine Oberstufenplanung.
Ich sage Ihnen, wer das alles jeweils gemacht hat. Als ich ins Amt gekommen bin, hatten wir keine Gemeinschaftsschulverordnung. Sie war nichts rechtsgültig. Wir mussten sie völlig neu machen, ansonsten wäre sie nicht anwendbar gewesen. Ich habe dafür gesorgt, dass die Funktionsstellenstruktur an der Gemeinschaftsschule aufgebaut wird; es war nicht vorbereitet. Ich habe dafür gesorgt, dass es die Konzeptstunden für die Gemeinschaftsschulen gibt, damit die Gemeinschaftsschule auch wirklich vorbereitet werden kann. Jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir in der Oberstufenplanung. Das alles hätte zumindest vorher einmal zur Bedingung gemacht werden können. Insofern ist es unglaubwürdig, an dieser Stelle seitens derer, die der Verfassungsänderung zugestimmt haben, zu sagen, das muss alles gemacht werden. Sie hätten damals die Möglichkeit gehabt, das im Vorfeld alles zu klären. Wir haben es geklärt.
Ein Punkt ist noch offen, in der Tat. Das ist die Oberstufenplanung. Da bin ich guter Dinge, dass wir das bis zum Ende des Jahres so durch haben, dass wir es öffentlich verkünden können. Damit haben wir alles das, was an Bruch und Dalles in dieser Baustelle vorhanden war, ordentlich aufgearbeitet. Aber beim Aufarbeiten von Baustellen habe ich ja mittlerweile so meine Erfahrungen, meine Damen und Herren.
Abschließend, und das ist das Wichtigste an dieser Debatte: Wir müssen diejenigen ernst nehmen, die sich in dieser Debatte zu Wort gemeldet haben. Das ist zum einen Frau Oltmanns und ihre Initiative, ja, die nehmen wir ernst. Das sind zum anderen aber auch all die Organisationen, die die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beteiligten an unseren Schulen sind. Das sind die Verbände, die dort eine Rolle spielen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin ganz kurz einige Sätze. Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband sagt: „Im Saarland gibt es nach Einführung der Gemeinschaftsschulen die Möglichkeit, sowohl nach acht als auch nach neun Jahren die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Dies begrüßt der SLLV. Den Gymnasien eine Rückkehr zu G8 oder eine Wahlmöglichkeit G8 oder G9 anzubieten, hält der Verband für einen falschen Schritt.“ - Der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen sagt: „Es besteht ein flächendeckendes Angebot an G9 im Saarland. Es gibt also bereits eine echte Wahlmöglichkeit zwischen G8
und G9. Dazu werden nicht noch zwei Varianten des allgemeinbildenden Gymnasiums im kleinen Saarland benötigt.“ - Der Vorsitzende des Philologenverbandes sagt: „Anders als noch zu Ende des letzten Jahrtausends existieren heute so viele zeitlich und inhaltlich vielfältige Wege zur allgemeinen Studienberechtigung, dass ein zusätzliches neunjähriges Angebot keinen wesentlichen Vorteil bringen kann. Die Einführung eines Wahlrechts lehnt der Saarländische Philologenverband in aller Entschiedenheit ab. Ein solches Wahlrecht führt unweigerlich in eine heillose Überforderung der betroffenen Schulen und verhindert eine zielorientierte Qualitätsentwicklung.“ - Der Hauptpersonalrat der Gymnasien spricht sich gegen die Einrichtung eines Wahlrechts zwischen acht- und neunjährigem Bildungsgang aus. Ein solches Wahlrecht würde unabsehbare Probleme im Dienstbetrieb aufwerfen und erneut eine erhebliche Mehrbelastung für die Lehrkräfte bedeuten. Stattdessen empfiehlt der Hauptpersonalrat jedoch, wirksame Investitionen in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Gymnasien vorzunehmen. - Die Stellungnahme der Arbeitskammer sagt aus, dass die Arbeitskammer eine Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien unter den derzeitigen Gegebenheiten eines aufwachsenden Zwei-SäulenModells sowie weiterer Anschlussmöglichkeiten für ein Abitur in neun beziehungsweise 13 Jahren ablehnt. - Und stellvertretend für die Elternvertretung die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen: „Die in den letzten Jahren begonnenen Verbesserungen im System Schule sehen wir durch eine neuerliche Änderung in der Struktur gefährdet. Maßnahmen wie Konzeptionsstunden und Ausbau der Funktionsstellenstruktur haben dazu beigetragen, dass die Gemeinschaftsschulen eine stabile Nachfrage auch von Eltern mit Bildungshintergrund erfahren.“ Zusammenfassend spricht sich die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen für einen Erhalt des bestehenden Schulsystems aus. Und last but not least, es geht ja schließlich um Schülerinnen und Schüler. Die Landesschülervertretung des Saarlandes sagt: „Wir lehnen eine Rückkehr zu G9 ab. Einen Rückgang zu G8 halten wir für unklug und einen erheblichen Stressfaktor für saarländische Schülerinnen und Schüler. Die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 ist in unseren Augen durch die Wahlmöglichkeit zwischen Gymnasium und Gemeinschaftsschule gegeben. Was wir im Saarland nun brauchen, ist eine Qualitätsdebatte um das saarländische Bildungssystem.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle wesentlichen Akteure mit demokratischer Legitimation auf großer Basis in diesem Land haben gesagt: Macht so weiter, wie ihr das bisher gemacht habt. Ich finde, das ist ein klarer Auftrag an die Landesregierung und an die sie tragenden Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, seit einigen Monaten verzeichnen die saarländischen Schulen einen erheblichen Zuwachs an Schülerinnen und Schülern. Ich will auch daran erinnern, warum diese Schülerinnen und Schüler zu uns kommen. Sie suchen Zuflucht bei uns vor Krieg, vor Gewalt und vor Vertreibung. Diese Kinder und Jugendlichen, die in unseren Bildungseinrichtungen angekommen sind und weiterhin ankommen, haben vielfach traumatische Erfahrungen hinter sich.
Ich glaube, sie haben zunächst einmal einen Anspruch darauf, von dieser Gesellschaft so angenommen zu werden, so aufgenommen und unterstützt zu werden, wie sie das benötigen. Aber auf der anderen Seite ist völlig klar, dass diese gesellschaftliche Entwicklung, die wir zurzeit verzeichnen, auch eine ganz enorme zusätzliche Belastung für die Lehrkräfte und für die Beschäftigten in den Schulen bedeutet.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Ministerium mussten und müssen enorme zusätzliche Kraftanstrengungen in den letzten Wochen und Monaten unternehmen, um die erforderlichen Arbeiten zu bewältigen. Ich glaube, das ist bisher im Großen und Ganzen in ganz vorbildlicher Weise und mit außerordentlicher Geduld und mit außerordentlicher Einsatzbereitschaft auch in unseren Schulen gelungen. Ich will an dieser Stelle - sicherlich in Ihrer aller Namen - auch den vielen Lehrkräften einmal herzlich Dankeschön sagen dafür, wie das auf den Weg gebracht worden ist.
Mir ist durchaus bewusst - ich weiß nicht, ob vielen in der Öffentlichkeit das so bewusst ist -, dass es einmal mehr auch unsere Bildungseinrichtungen sind, in denen gesamtgesellschaftliche Entwicklungen in all ihren Facetten Niederschlag finden. Wieder sind es die Schulen, die sich diesen Herausforderungen mit ihren Mitteln und Möglichkeiten, vor allem aber mit unermüdlichem Engagement stellen müssen. Ich glaube, dafür müssen wir auch Antworten finden.
Ich sage aber auch genauso deutlich - und schließe mich da einigen an, die das schon zwischen den Zeilen gesagt haben -, neben der Erfüllung unserer humanitären Verpflichtung kann die Zuwanderung insbesondere vieler junger Menschen auch eine Chance für unsere Gesellschaft bedeuten. In dem Maße, in dem es uns nämlich gelingt, die notwendigen Voraussetzungen zur Teilhabe der Flüchtlinge an unserer Gesellschaft zu schaffen, können sie uns auch dabei helfen, die bisherige demografische Entwicklung im Saarland abzumildern und beispielsweise den drohenden Fachkräftemangel zu bekämpfen.
Völlig klar ist auch, wenn wir das erreichen wollen, sind die notwendigen Ressourcen dafür erforderlich. Ich freue mich umso mehr, dass es wirklich gelungen ist, den zusätzlichen Bedarf an Lehrkräften geltend zu machen und auch die vollständige Aufstockung der mobilen Lehrerinnen- und Lehrerreserve zum 01. November 2015 zu erwirken. Ich will an dieser Stelle ein ausdrückliches Dankeschön zum einen an den Finanzminister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagen, aber auch an die Kolleginnen und Kollegen im Kabinett, die das mitgetragen haben, denn völlig klar ist, das ist eine Belastung für uns alle, die wir nur gemeinsam tragen können. Aber ich glaube, es ist eine Belastung, die sich für uns alle auch unter dem Strich lohnen wird. Deswegen auch ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen im Kabinett, insbesondere an den Finanzminister.
Es ist bereits gesagt worden, dass wir bereits rund 70 Klassenmehrbildungen seit Beginn dieses Schuljahres durchgeführt haben. Lieber Kollege Kessler, unabhängig von der Frage, wie groß eine Klasse ist, liegt der Lehrerstellenbedarf dann im Schnitt bei 1,3, um es genau zu sagen: bei Grundschulen bei 1,2 pro Klasse, bei 1,25 in den beruflichen Schulen und bei 1,5 in den weiterführenden Schulen. Im Schnitt sind es etwa 1,3 Lehrkräfte pro Klasse völlig unabhängig von der Frage, ob da 20, 17, 25 oder 29 Kinder in dieser Klasse sind. Ich kann Ihnen versichern, selbstverständlich achten wir sehr genau darauf, dass es nach Möglichkeit keine Überforderungen gibt. Aus diesem Grunde steuern wir an dieser Stelle nach.
Beispielsweise bilden wir im beruflichen Bereich dort, wo wir Willkommensklassen bilden, erst einmal ausschließlich Flüchtlingsklassen, weil das ältere Schülerinnen und Schüler sind, die sich auch mit dem Sprachenlernen am Anfang etwas schwerer tun als die jüngeren. Dort bilden wir Klassen in einer Größenordnung von etwa 15 Kindern, meistens darunter, aber die Höchstzahl ist an dieser Stelle 15 Kinder. Ich glaube, das ist schon eine angemessene Zahl. Ich glaube, viel darüber hinaus könnte man nicht gehen.
Ansonsten achten wir aber ganz bewusst darauf, dass wir dort, wo das vor Ort leistbar ist, die Flüchtlingskinder gleich mit in den Klassenverband integrieren, eben nicht Sonderklassen in großem Umfang bilden. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Darüber hinaus gibt es aber auch die entsprechende Sprachförderung. Die müssen ja nicht den ganzen Unterricht die ganze Woche über im Klassenverband absolvieren. Aber was spricht dagegen, den Musikunterricht gemeinsam zu machen, den Sportunterricht gemeinsam zu machen, durchaus
auch bei vielen den Mathematikunterricht gemeinsam zu machen, bis die Sprache so weit fortgeschritten ist, dass auch die anderen Fächer jeweils im Klassenverband organisiert werden können?
Ich glaube, das ist der richtige Weg. Wir schaffen den leider zurzeit nicht an allen Stellen. Das gilt insbesondere für die Standorte, wo wir auf einen Schlag eine sehr hohe Zahl bekommen, logischerweise in und um Lebach, logischerweise auch in Saarbrücken und in Völklingen, aber auch im Umfeld von Besseringen. Dort, wo wir die Clearinghäuser haben, bilden wir dann ausnahmsweise zunächst einmal gesonderte Klassen, spezielle Willkommensklassen für Flüchtlinge, aber meistens sind die da ohnehin nicht allzu lange an einem Standort. Ich finde, es ist ein ganz notwendiger Schritt und bisher gut gelungen, dass wir versuchen, diese Schülerinnen und Schüler in den Klassenverband zu integrieren.
Ich habe davon gesprochen, dass bisher 70 Klassen mehr gebildet werden mussten. Dafür müssen wir jetzt schnell wieder die mobile Lehrerreserve aufstocken. Das wird uns zum 01. November gelingen. Wir können - vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses, der, glaube ich, am kommenden Freitag tagen wird, aber ich gehe davon aus, dass wir diese Zustimmung bekommen - dann zum 01. November den Schulen 91 Lehrkräfte zuweisen, damit wir die Lehrerreserve entsprechend aufstocken können. Dafür schon einmal vorab ein herzliches Dankeschön auch an das Parlament, uns dabei entsprechend zu begleiten. Und wir haben innerhalb der Landesregierung die Vereinbarung getroffen, dass in dem Umfang, in dem wir weitere Klassenmehrbildungen bis zum Ende des Schulhalbjahres brauchen - wir gehen dann von insgesamt 100 aus, also etwa 30 über die bisher erfolgten 70 hinaus -, wir dann bei der Zielgröße von etwa 130 Lehrkräften sind.
Viel wichtiger wird aber sein - das hat die Landesregierung auch vereinbart -, dass wir im kommenden Doppelhaushalt die notwendige Flexibilität auch bei der Sicherstellung weitergehender Bedarfe ermöglichen, also ein Abweichen von einer Fixierung auf die Stellenplanzahlen, sodass wir nach monatlicher Überprüfung mit dem Finanzministerium und selbstverständlich auch mit dem Haushalts- und Finanzausschuss zusätzliche Bedarfe feststellen und dann eben auch flexibel reagieren können. Ich glaube, auch das ist die richtige Antwort auf die derzeitige Entwicklung, dass wir uns ganz konkret ein Bild von der Realität machen und diese Realität dann auch in die Tat umsetzen - ebenfalls ein richtiger und notwendiger Schritt.
Nach dem bereits Ende des letzten Jahres umgesetzten Sofortprogramm zur Beschulung von Flüchtlingskindern mit zusätzlichen Mitteln von über einer Million Euro werden auch die Begleitmaßnahmen Kollegin Rink hat das schon angesprochen - insbesondere zur Sprachförderung weiter aufgestockt werden müssen. Ein erstes Aufstocken ist im Regierungsentwurf bereits vorgesehen. Auch hier ist vereinbart - das steht auch im Haushaltsgesetz -, dass wir gegebenenfalls dann nachsteuern müssen, wenn zusätzliche Bedarfe auftreten.
Darüber hinaus haben wir in den letzten Wochen im Ministerium zusammen mit dem LPM und vielen Fachleuten daran gearbeitet, dass die Schulen unmittelbar nach den Herbstferien sogenannte Sprachlernboxen bekommen, um gezielt in die Förderung der Schülerinnen und Schüler zu gehen, um mit diesen arbeiten zu können, wobei von einer großen Bandbreite auszugehen ist. Das geht von nicht einmal in der eigenen Muttersprache alphabetisierten Kindern bis hin zu Kindern, die in ihren Herkunftsländern sehr hochwertige Bildungsgänge durchlaufen haben mit ganz unterschiedlichen Möglichkeiten. Mit dieser weiter gewachsenen Heterogenität umzugehen, ist sicherlich nicht einfach. Aber ich habe den Eindruck, die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Mitschülerinnen und Mitschüler und deren Eltern tragen ihren Teil dazu bei, dass dies gelingen kann. Ich glaube, damit zeigen wir auch, dass wir eine Gesellschaft sind, die weiß, dass Humanität auch immer etwas mit der Schaffung von Bildungsgerechtigkeit zu tun hat.
Abschließend noch eine Anmerkung zum Thema demografische Rendite. Wenn wir heute ehrlich zueinander sind, wissen wir nicht, wie es aussieht mit der demografischen Rendite. Aber vor ein paar Jahren sah es anders aus. Wenn Sie sich den Regierungsentwurf anschauen, der all diese neuen Maßnahmen noch nicht behandelt, sondern der im Rahmen einer Ergänzungsvorlage vorgelegt werden muss, werden Sie feststellen, dass wir wie in den vergangenen Jahren erneut eine deutliche Steigerung des Bildungsetats vornehmen. Ich nenne Ihnen noch mal die Zahlen. In diesem Jahr hatten wir einen Ansatz von 938.405.700 Euro. Im kommenden Jahr haben wir 949.720.800 Euro und im Jahr 2017 haben wir 966.628.200 Euro. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist jeweils rund 1 Milliarde Euro bei einem Gesamtetat von 4 Milliarden, wo all die Schuldendienste noch drin sind. Wer uns also unterstellt, wir würden die Priorität nicht bei der Bildung setzen, der kann entweder diese Zahlen nicht richtig lesen oder er will nichts Gutes bewirken. Ich unterstelle mal Ersteres. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und für die Unterstützung durch das Parlament bei den weiteren Schritten. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den heute in Zweiter Lesung zu beratenden Gesetzesänderungen schaffen wir neben einigen anderen rechtlichen Anpassungen vor allem die Grundlage dafür, dass der Ethikunterricht, der ja bislang im Saarland als Ersatzunterricht für den konfessionellen Religionsunterricht erst ab Klassenstufe 9 erteilt wurde, nun auch auf die Klassenstufen 5 bis 8 ausgeweitet werden kann. Das Saarland war viele Jahre und Jahrzehnte im Vergleich der Bundesländer das Schlusslicht, was den Ethikunterricht angeht. Diese Position lassen wir mit dieser Reform hinter uns. Ich finde, das ist zunächst mal ein großer Grund zur Freude am heutigen Tage.
Wir bieten damit unseren Kindern und Jugendlichen künftig einen möglichst früh einsetzenden und zeitgemäßen weltanschaulichen Unterricht. Wir leisten über eine frühe Werteerziehung auch einen wichtigen Beitrag für die Persönlichkeitsentwicklung unserer jungen Menschen. Dazu kommt, dass wir in den letzten Jahren ein steigendes Interesse am Fach Ethik zu verzeichnen haben. Zugleich nimmt eine
immer größer werdende Anzahl von Schülerinnen und Schülern nicht am Religionsunterricht teil; für einige Glaubensgemeinschaften wird überhaupt kein Religionsunterricht angeboten.
Ich sage das jetzt auch mal im Blick auf die Diskussion: Nein, ich bin nicht der Auffassung, dass der Ethikunterricht die erste Wahl sein sollte. Ich bin persönlich sehr der Überzeugung, dass es wichtig ist, dass junge Menschen, dass Kinder in unseren Schulen sich im konfessionsgebundenen Religionsunterricht über ihre eigene Glaubensüberzeugung in einem besonders geschützten Raum unterhalten können, dass sie sich damit befassen können. Deswegen ist das gerade eben kein Signal am heutigen Tage, vom Religionsunterricht auf den Ethikunterricht umzuschwenken. Das Gegenteil ist der Fall. Ich will ganz besonders den Religionsunterricht stärken - das ist mir bisher in der öffentlichen Debatte ein bisschen zu kurz gekommen - und damit eben auch dafür sorgen, dass es nicht nur deswegen attraktiv sein könnte, sich womöglich vom Religionsunterricht abzumelden, weil man dann eine Freistunde hat. Ich finde, auch das ist ein wichtiges Signal, mir ist wichtig, dies in der heutigen Diskussion noch anzusprechen.
Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung sollten die Gemeinschaftsschulen und die Gymnasien ab dem kommenden Schuljahr die Möglichkeit erhalten, das Fach Allgemeine Ethik als ordentliches Lehrfach schrittweise in allen Klassenstufen der Sekundarstufe I als Ersatzfach für den konfessionellen Religionsunterricht einzuführen.
In der Diskussion der letzten Monate wurde immer wieder gesagt, dass die Entscheidung über die Ausweitung des Ethikunterrichtes bei den Schulen liegen wird. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen, auch das halte ich für eine notwendige und richtige Entscheidung. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die den Religionsunterricht nicht besuchen, schwankt je nach Schulstandort erheblich. Ich bin deswegen der Auffassung, dass es absolut sinnvoll und notwendig ist, die Entscheidung über die Ausweitung des Ethikunterrichts gerade den Schulen selbst zu überlassen. Dass die Schulen den Ethikunterricht im Rahmen ihres schulischen Budgets anbieten, ist deswegen ebenfalls folgerichtig. Wenn vor Ort die Nachfrage nach Religionsunterricht sinkt, können die bislang dafür verwendeten Ressourcen in den wertebildenden Unterricht des Faches Ethik eingebracht werden. Diese Entscheidung, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann aber sachgerecht nur vor Ort getroffen werden, nicht von der Schulaufsicht. Wir dürfen nicht alle Schulen in diesem Land über einen Kamm scheren, schon gar nicht in Zeiten der selbstständigen Schule, die wir uns an anderer Stelle alle überein
stimmend wünschen. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Schritt auch an dieser Stelle der richtige ist.
Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Kollegin Spaniol anders argumentiert und sagt, noch mehr und noch mehr. Dafür habe ich Verständnis. Frau Kollegin Spaniol war aber auch nie in der Situation, dass sie es auch wirklich umsetzen musste. Das will ich heute auch mal sagen. Lieber Kollege Kessler, ich finde es schon befremdlich, dass Sie heute kritisieren, wir gehen nicht weit genug. Ich habe im Haus keine einzige Position vorgefunden, woraus zu ermitteln gewesen wäre, dass Sie auch nur den Hauch einer Anstrengung unternommen hätten, den Ethikunterricht überhaupt einzuführen. Deswegen wäre es an dieser Stelle zu dem Thema besser gewesen, Herr Kollege Kessler, wenn Sie dazu geschwiegen hätten.
Frau Kollegin Spaniol hat das Thema „zwangsweise Vorführung“ oder „Ordnungsgelder“ angesprochen. Wir sind uns völlig einig, Kollegin Spaniol, dass es keine neue Formulierung ist, die wir ins Gesetz einbringen, es gibt eine ähnliche Formulierung auf niedrigschwelliger Ebene. Es gibt aber auch ein Gerichtsurteil aus Hessen, das hatte ich bei der Einbringung erwähnt, wonach die bisherigen rechtlichen Regelungen an dieser Stelle nicht tragend gewesen wären. Selbstverständlich kann es nur die absolute Ultima Ratio sein. Ich sage aber auch, wir brauchen eine gewisse Kulisse, wir schauen nicht einfach tatenlos zu, wenn Eltern ihrer Fürsorgepflicht ihren Kindern gegenüber nicht nachkommen. Wir sagen ganz deutlich, das kann negative Folgen für euch haben. Das finde ich deswegen richtig, weil es im Interesse der Kinder ist, weil es dem Schutz der Kinder dient. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass es richtig ist, das jetzt in dieser gesetzlichen Regelung klarzustellen.
Ich will zu dem Thema Absenkung des Mindestalters auf 14 Jahre etwas sagen. Ich bin persönlich völlig offen. Es ist seitens der Koalitionsfraktionen angeboten worden, dass wir darüber diskutieren. Es ist eben aber auch gesagt worden, dass die Religionsmündigkeit in Deutschland unterschiedlich geregelt ist. In Bayern und im Saarland haben wir ein Verfassungsrecht, das vorlaufend ist. Wir können deshalb diese Frage auf schulordnungsrechtlicher, also auf einfachgesetzlicher Ebene nicht klären. Der Verfassungsgesetzgeber ist gefordert, das kann man nicht im Rahmen einer einfachen Schulrechtsnovelle regeln. Das muss anschließend in den Diskussionen zwischen den Fraktionen geklärt werden.
Zurück zum Ethikunterricht. Die Entwicklung der Lehrpläne für die Klassenstufen 5 und 6 wurde, das
hat Kollegin Rink zu Recht angesprochen, von mir zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 beauftragt und von einer gemeinsamen Lehrplankommission für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien erarbeitet, sodass wir zum kommenden Schuljahr pünktlich starten können. Die Lehrpläne berücksichtigen dabei die Vorgaben der Kompetenzorientierung, sie sind jahrgangsübergreifend und modular aufgebaut. Inhaltlich sind die Lehrpläne für die Gemeinschaftsschulen und die Gymnasien identisch. Die schulformspezifische Differenzierung ergibt sich selbstverständlich aus der unterrichtlichen Umsetzung und der Tiefe der Behandlung der Themen. Auch da müssen wir sachgerecht drangehen.
Die Lehrpläne der Klassenstufen 7 und 8 sowie der Klassenstufen 9 und 10 der Gemeinschaftsschulen beziehungsweise der Klassenstufe 9 der Gymnasien werden jeweils in den nächsten beiden Jahren ausgestaltet. Weil es dazu Nachfragen gegeben hat, sage ich, nein, wir konnten nicht den Lehrplan des Schengen-Lyzeums übernehmen, es gibt dort nämlich keinen Lehrplan. Am Schengen-Lyzeum ist eine sehr schulspezifische Arbeitsplanung vorgenommen worden, es gibt keinen kompetenzorientierten Lehrplan. Deswegen war es auch notwendig, einen eigenen Lehrplan zu entwickeln. Ich finde, wir sollten so viel Selbstbewusstsein haben, auch eigene Lehrpläne zu machen. Eine mögliche Übernahme aus Rheinland-Pfalz wäre nicht sachgerecht gewesen, weil die Lehrplanstruktur in Rheinland-Pfalz eine völlig andere ist. Wir werden darüber hinaus ab dem nächsten Schuljahr Fortbildungsveranstaltungen zum Lehrplan anbieten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem jetzt früher einsetzenden Ethikunterricht erhalten die Verhaltens-, die Demokratie- oder die Friedenserziehung und die Regeln des Zusammenlebens der Geschlechter, der Ethnien und der Generationen in unseren Schulen einen deutlich höheren Stellenwert als bisher. Ich glaube, das ist angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung heute wichtiger denn je. Die Schülerinnen und Schüler lernen den Wert der Freiheit zu schätzen, ihre Verantwortung für die Gemeinschaft wahrzunehmen und den Respekt für andere Lebensstile und Kulturen. Ich bin fest überzeugt, das ist mit das Wichtigste, was Schulen leisten können. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, meine Haltung zu der Art und Weise der damaligen Einführung von G8 im Jahr 2001 im Saarland ist bekannt. Ich hätte das G8 damals genauso wenig eingeführt wie die SPD-Fraktion, und schon gar nicht so, wie es eingeführt wurde: überstürzt, ohne Erprobungsphase, ohne Konzepte, ohne den Dialog mit den am Bildungswesen beteiligten Akteurinnen und Akteuren und vor allem ohne die notwendigen Vorbereitungen, von der Einrichtung der Schulmensen bis zu den Lehrplänen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können nicht alle zehn Jahre das Rad zurückdrehen oder neu erfinden. Schülerinnen und Schüler, Eltern, aber auch die Lehrkräfte verlangen zu Recht Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Das bedeutet nicht, dass wir die Sorgen der Anhänger der G9-Initiative nicht ernst nehmen würden, im Gegenteil. Ich nehme diese Sorgen durchaus sehr ernst und habe mich aus diesem Grund auch schon in mehreren Gesprächen mit den Initiatoren zusammengesetzt. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass die Initiatoren und diejenigen, die sich mit ihrer Unterschrift angeschlossen haben, das Beste für unsere Kinder wollen, aber ich ziehe aus der Diskussion andere Schlussfolgerungen, als die Initiative dies tut.
Dazu gehört zunächst einmal eine Feststellung. Ich nehme auch die Sorgen und Rückmeldungen derjenigen ernst, die uns sagen, fangt jetzt nicht wieder an, die Schulstruktur umzukrempeln. Die weit überwiegende Zahl der Rückmeldungen aus den am Schulleben wirklich unmittelbar Beteiligten lautet meiner Erfahrung nach, wir brauchen keine Rückkehr zu G9 am Gymnasium, aber wir brauchen dringend weitere Fortschritte bei der Qualitätssicherung und bei der Qualitätsverbesserung. Auch von diesen haben wir uns leiten zu lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es sind nicht irgendwelche, die uns diese Rückmeldungen geben. Diese Rückmeldung wurde beim Start der G9-Initiative im Herbst unter anderem von der Landeselternvertretung der Gymnasien, von der Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschule, von der Gesamtlandeselternvertretung, von der Gesamtlandesschülervertretung, von der Landeselterninitiative für Bildung, von den Lehrerverbänden und Gewerkschaften und nicht zuletzt auch von der Landesschulkonferenz öffentlich und auch in vielen Diskussionen mit mir und mit Mitarbeiterinnen und Mit
arbeitern des Bildungsministeriums gegeben. Deswegen sage ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich: Ja, wir müssen alle Stellungnahmen in der Öffentlichkeit ernst nehmen. Aber ich finde, wir müssen sie auch gewichten. Wir werden diejenigen, die die gewählten Vertreterinnen und Vertreter unserer Schüler, unserer Eltern sind, und die die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer sind, auch gewichten und deutlich sagen, was von dieser Seite kommt, müssen wir mindestens genauso ernst nehmen.
Wir haben auch an anderen Stellen in Deutschland Diskussionen. Lustigerweise ist auf Niedersachsen und Hessen verwiesen worden. Es ist nicht verwiesen worden auf Bremen und Hamburg. Hamburg hat im Übrigen kürzlich einen Bürgerentscheid zu diesem Thema gehabt. Die hatten auch sehr schnell die Unterschriften zusammen - ich glaube, dort waren es 5.000 Unterschriften -, aber der eigentliche Bürgerentscheid ist genau andersherum ausgegangen. Also einfach jetzt aufgrund der Tatsache, dass hier 6.000 Unterschriften zusammengekommen sind, zu sagen, alle im Saarland seien dieser Auffassung und das noch vor dem Hintergrund, dass die wesentlichen Vertreterinnen und Vertreter, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter derer, die am Schulleben unmittelbar beteiligt sind, uns etwas anderes sagen, wäre in meinen Augen völlig überstürzt, völlig übereilt und wäre an dieser Stelle deswegen für mich der falsche Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich sage trotzdem, beide Sichtweisen sind legitim, keine Frage. Legitim ist aber auch das politische Handeln dieser Landesregierung. Nach den heftig geführten Strukturdebatten in den Jahren 2010 und 2011, nach der Verfassungsänderung - es ist schon mehrfach angesprochen worden - und erst recht nach dem Scheitern der Vorgängerregierung war die Zukunft unseres saarländischen Weges in der Bildungspolitik auch Gegenstand einer sehr rege geführten Diskussion im Landtagswahlkampf 2012.
Die SPD hatte damals betont, beide Säulen unseres allgemeinbildenden Schulsystems, also Gymnasien und Gemeinschaftsschulen, zu gleichwertigen Wegen zum Schulerfolg und zur Hochschulreife zu entwickeln. Das saarländische Schulwesen bietet eben beides an. Ich glaube, das wird immer von denjenigen unterschlagen, die immer nur diese Diskussion führen wollen. Es geht nicht um die Alternative G8 oder G9, meine sehr verehrten Damen und Herren. Im Saarland gibt es die Alternative zwischen G8 und G9. Das unterscheidet uns im Wesentlichen von den Ländern, die eben genannt worden sind. Wir haben an unseren Schulen flächendeckend die Möglichkeit,
das Abitur nach acht Jahren oder das Abitur nach neun Jahren zu machen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den Schulsystemen, die eben ansonsten angesprochen worden sind. Es ist unlauter, in einer solchen Debatte diese wesentliche Bemerkung dabei dann zu unterlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Darüber hinaus haben wir die beruflichen Schulen, die einen dritten Weg eröffnen, um Abitur zu machen. Ich finde, das kommt in diesen Debatten immer viel zu kurz. Es ist mit der Entscheidung nach dem 4. Schuljahr, auf welche Schule mein Kind geht, nicht darüber entschieden, welchen ersten Bildungsabschluss es macht. Es stehen an allen Schulformen dieses Landes alle Möglichkeiten offen, auch die Möglichkeit bis zum Abitur. Ich glaube, es ist ganz wichtig in dieser Diskussion, dass wir das noch einmal deutlich machen, weil ansonsten in der Öffentlichkeit, die sich vielleicht nicht so detailliert mit den Dingen beschäftigt, der Eindruck erweckt wird, man könnte im Saarland nur das Abitur nach acht Jahren am Gymnasium machen und hätte ansonsten keine Möglichkeit, das Abitur zu machen. Das ist komplett falsch. Das Abitur kann an jeder weiterführenden Schule in unserem Land gemacht werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.