Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
Die Ereignisse von Paris haben Frankreich, Europa und die ganze Welt erschüttert. Wir alle empfinden die Attentate als feigen und brutalen Angriff auf unsere Gesellschaftsordnung, auf unsere Werteordnung, auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wir wollen als saarländisches Landesparlament an die Opfer, ihre Familien und Freunde denken, Solidarität mit unseren Nachbarn und Freunden in Frankreich zeigen und deutlich machen, dass wir uns durch Terror und Gewalt nicht beirren lassen, wenn es um die Bewahrung von Freiheit und Demokratie geht. - Ich danke Ihnen.
Zum heutigen Sitzungstag darf ich ganz herzlich die Kommunale Service- und Beratungsstelle der Landesregierung mit einer Gruppe kommunalinteressierter Mitbürgerinnen und Mitbürger unter Leitung von Herrn Bernd Müller begrüßen. Herr Müller hat heute noch eine Widmung von mir aus meiner Zeit als Innenminister. Sie sind im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast. Seien Sie uns herzlich willkommen.
Der Minister für Finanzen und Europa hat dem Landtag mit Schreiben vom 17. November 2015 gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im ersten Halbjahr 2015 übermittelt. Da der Landtag gemäß § 37 Abs. 4 der Haushaltsordnung von den überund außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung den Mitgliedern des Hauses übersenden lassen.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 43. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die zweitägige Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Die Oppositionsfraktionen haben beantragt, ihre Globalanträge zum Haushaltsplanentwurf 2016/2017 - die Drucksachen 15/1608, 15/1610 und 15/1611 in den Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Sitzung aufzunehmen. Wer dafür ist, dass die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen sind.
Es wird vorgeschlagen, die Begründung und die Aussprache zu diesen Anträgen in der Grundsatzaussprache zum Haushalt 2016/2017 durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2016/2017 hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt, das weitgehend dem Verfahren bei der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes des Vorjahres entspricht. Dies bedeutet, die Berichterstattungen des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Haushaltsentwurf 2016/2017 sind in Gruppen gegliedert. Die näheren Einzelheiten über das für die Zweite Lesung des Haushaltsplanentwurfs vereinbarte Verfahren und die Reihenfolge der Abstimmungen habe ich Ihnen schriftlich übermittelt. Sie finden die Vorlagen in Ihren Haushaltsmappen.
Das Erweiterte Präsidium ist darüber hinaus übereingekommen, dass die Berichterstattungen über die Einzelplanberatungen nicht mündlich erstattet, sondern zu Protokoll gegeben werden. Die Fraktionen haben sich auch auf eine Vereinbarung zum zeitlichen Ablauf der zweitägigen Haushaltsberatung verständigt, die Sie ebenfalls in Ihren Haushaltsmappen vorfinden.
Das Erweiterte Präsidium hat weiterhin vereinbart, die Beratungen zum Haushaltsgesetz 2016/2017 und zum Haushaltsbegleitgesetz 2016/2017 in einer gemeinsamen Aussprache zu führen. Es empfiehlt Ihnen, die Abstimmungen über die Gesetze am Mittwoch durchzuführen.
Ich lasse über das Gesamtverfahren abstimmen. Wer ist dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Dann wird einstimmig wie vorgeschlagen verfahren.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben darüber hinaus vereinbart, die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 6 betreffend die Zweiten Lesungen der Gesetze zur Änderung des Amtsblattgesetzes, zur Änderung des Saarländischen
Mediengesetzes, zum Entfristungsgesetz sowie über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland sowie zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten am Ende des ersten Sitzungstages nach den Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2016/2017 durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Zu Punkt 8 der Tagesordnung folgende Anmerkung. Zwischenzeitlich hat die CDU-Landtagsfraktion ihren Antrag betreffend Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages eingebracht. Er liegt Ihnen als Drucksache 15/1612 vor.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2016 und 2017 (Haushaltsgesetz - HG 2016/2017) (Drucksache 15/1550) (Ergän- zungsvorlage der Regierung: Drucksache 15/1587)
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2016/2017 (HBeglG 2016/2017) (Drucksache: 15/1551) (Ergänzungsvorlage der Regierung: Drucksa- che 15/1588 - neu) (Abänderungsanträge: Drucksachen 15/1607 und 15/1614)
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Doppelhaushalt 2016/2017 - ein soziales Saarland für alle: Kommunen stärken, in Wohnraum und Bildung investieren, Arbeitsmarktpolitik ausbauen, Einnahmen verbessern (Drucksache 15/1608)
Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2016/2017 - die demografische Wende nutzen, um das Saarland aus der Abwärtsspirale zu führen (Drucksache 15/1610)
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Doppelhaushalt 2016/2017: Intransparenz und falsche Akzente (Drucksache 15/1611)
Bevor wir mit den Beratungen über die einzelnen Gruppen beginnen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordnetem Prof. Dr. Heinz Bierbaum, das
Wort zur Erstattung des Grundsatzberichts des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Gesamthaushalt 2016/2017.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesregierung hat am 06. Oktober 2015 erstmals für einen Zweijahreszeitraum den Haushaltsplanentwurf für die Rechnungsjahre 2016 und 2017 eingebracht, der gemeinsam mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2016/2017 am 13. und 14. Oktober 2015 in Erster Lesung beraten worden ist.
Der Haushaltsentwurf 2016/2017 hat ein Volumen von jeweils rund 4 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Zuwachs im Jahr 2016 von rund 72 Millionen Euro und 2017 um weitere 57 Millionen Euro.
Ursachen für die Steigerungen sind vor allen Dingen deutliche Erhöhungen bei den Ausgaben für Flüchtlinge, bei den Versorgungsausgaben sowie beim kommunalen Finanzausgleich. Die Landesregierung hat betont, dass der Haushaltsplanentwurf darauf gerichtet sei, mit Blick auf das Flüchtlingsthema mit der geforderten Flexibilität die notwendige Planungssicherheit für alle am Haushaltsgeschehen Beteiligten zu gewährleisten.
Die Entscheidungen des sogenannten Flüchtlingsgipfels der Ministerpräsidenten mit dem Bund und die sich daraus ergebenden haushaltsmäßigen Konsequenzen wurden bereits sowohl im Regierungsentwurf als auch durch die am 18. November 2015 eingebrachte Ergänzungsvorlage, die maßgeblich von den Änderungen im Zusammenhang mit den hohen Flüchtlingszahlen geprägt ist, berücksichtigt. Auf die konkreten Inhalte der Ergänzungsvorlage werde ich später näher eingehen.
Nach wie vor liegen die Steigerungsraten der Versorgungsausgaben für pensionierte Landesbeamte deutlich über der Entwicklung bei den allgemeinen Personalausgaben. Die Landesregierung wird daher die Versorgungsrücklage ab 2017 sukzessive über einen Zeitraum von neun Jahren dem Landeshaushalt zuführen, um die überdurchschnittlich stark ansteigenden Versorgungsausgaben zu überbrücken. Die Entnahme für das Haushaltsjahr 2017 beträgt 34 Millionen Euro.
Der kommunale Finanzausgleich wird in den Planungsjahren 2016/2017 von 552 Millionen Euro auf rund 590 Millionen Euro weiter ansteigen. Das entspricht einer Steigerung um rund 7 Prozent und liegt damit über dem Anstieg der Gesamtausgaben des Landeshaushaltes. Den Mehrausgaben stehen auf der anderen Seite Entlastungen aufgrund günstiger Rahmenbedingungen gegenüber. Dazu zählen die günstige konjunkturelle Entwicklung und das niedri
ge Zinsniveau, das auf der Ausgabenseite Entlastungen mit sich bringt. Außerdem hat die Regierung betont, dass die in den vergangenen Jahren beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen immer stärkere Wirkung entfalteten.
Im Ergebnis hat die aktuelle Steuerschätzung vom November bereits die Umsatzsteuerumschichtungen zugunsten der Länder infolge des ersten Flüchtlingsgipfels vom 24. September berücksichtigt, sodass sich gegenüber den Erwartungen, die Grundlage des Regierungsentwurfs waren, keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Der Arbeitskreis Steuerschätzung geht für das Jahr 2016 von einem leichten Rückgang der Steuereinnahmen um rund 5 Millionen Euro aus, für das Jahr 2017 allerdings von einem Plus von über 30 Millionen Euro. Damit bestätigt die Steuerschätzung im Wesentlichen die Annahme, die die Landesregierung dem Entwurf des Doppelhaushaltes zugrunde gelegt hat. Mittelbar entlastende Effekte sind die Auswirkungen der sinkenden Neuverschuldung und das anhaltend niedrige Zinsniveau, die dabei helfen, Mehrausgaben zu finanzieren, die im Zusammenhang mit den hohen Flüchtlingszahlen entstehen.
Die kommunalen Spitzenverbände haben ihre verfassungsrechtlich eingeräumte Möglichkeit wahrgenommen, im Rahmen einer Anhörung zu den die Kommunen und Kommunalverbände betreffenden Teilen der Haushaltsgesetze aus ihrer Sicht Stellung zu beziehen. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat dabei die Berechtigung des Landes in Zweifel gezogen, über die einvernehmlich vereinbarte Anhebung der Sanierungsbeiträge hinaus die Kommunen durch weitere Sanierungsbeiträge zum Landeshaushalt aus dem kommunalen Finanzausgleich zusätzlich zu belasten. Gleichsam fordert der Saarländische Städte- und Gemeindetag, dass in Aussicht gestellte Mehreinnahmen des Landes aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes vollständig in die entsprechenden Bereiche fließen.
Auf die Belastungen durch die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen eingehend hat der Verband seine bereits mehrfach erhobene Forderung wiederholt, dass der Bund der kommunalen Ebene sämtliche im Rahmen der Flüchtlingsproblematik anfallenden Ausgaben erstatten müsse.
Der Landkreistag Saarland hat Kritik daran geübt, dass die Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs auf dem Wege der Vorwegentnahme auch für die Jahre 2016 und 2017 fortgeschrieben werden soll. Der Verband bewertet die Absicht der Landesregierung, die kommunale Ebene nur in Höhe des Verbundsatzes an den zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms zugesagten Bundesmitteln zu beteiligen, als nicht belastungsgerecht.
Auch der Landkreistag hat in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, dass der Bund der kommunalen Ebene alle Ausgaben, die zur Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen anfallen, erstatten müsse. Der Verband erwartet, dass die Haushaltsgesetze 2016/2017 so flexibel gestaltet werden, dass die von einer bereits eingesetzten Arbeitsgruppe von Land und Kommunen erzielten Ergebnisse über die Verteilung der Bundesmittel auch nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes durch den Landtag zeitnah umgesetzt werden können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lassen Sie mich nun auf die von der Landesregierung im Beratungsverfahren eingebrachte Ergänzungsvorlage eingehen. Mit der Ergänzungsvorlage konkretisiert die Landesregierung - wie bereits erwähnt - zum überwiegenden Teil die durch die hohen Flüchtlingszahlen bedingten zusätzlichen Bedarfe. Veränderungen ergeben sich insbesondere in den flüchtlingsrelevanten Ressorts Inneres, Bildung, Soziales und Justiz, aber auch für die Hochschulen. Mit der Ergänzungsvorlage versucht die Landesregierung, die absehbaren finanziellen Folgen der Flüchtlingszahlen abzudecken. Die zugesagten Bundesmittel, die günstige Entwicklung der Zinsausgaben und die Einmaleffekte erlaubten es nach Einschätzung der Regierung, die zusätzlichen Ausgaben ohne Anhebung der Nettokreditaufnahme zu realisieren. Hinzu kämen die Änderungen im Haushaltsgesetz und Haushaltsbegleitgesetz, die unmittelbar mit dem Asylthema in Zusammenhang stehen.
Die haushaltsrelevanten Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels mit den zum damaligen Zeitpunkt belastbaren Konsequenzen sind als Globalposition in den Regierungsentwurf übernommen worden - für 2016 wurden 34 Millionen und für das Folgejahr 40 Millionen Euro ausgebracht. Personelle Mehrbedarfe würden überwiegend durch Zeitverträge umgesetzt. In den erwähnten Ressorts werden für 2016 248 und für 2017 272 zusätzliche Stellen vorgesehen. Sie stehen ausnahmslos in Zusammenhang mit der Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen.
Die Zusatzbelastungen würden vollständig gegenfinanziert, sodass die im Haushaltsentwurf festgelegte Nettokreditaufnahme für 2016 mit 247 Millionen Euro und für 2017 mit 168 Millionen Euro unverändert bleibt. Die Ergänzungsvorlage sieht für 2016 Mehrausgaben in Höhe von 22,6 Millionen Euro und für 2017 in Höhe von 29,7 Millionen Euro vor.
Der Ausschuss hat sich auch mit den wesentlichen Eckdaten der mittelfristigen Finanzplanung unter besonderer Berücksichtigung der durch die Auswirkungen des Flüchtlingszustroms bedingten zusätzlichen Belastungen befasst. Der Minister hat bei den Beratungen darauf hingewiesen, dass die bisher getroffe
nen Konsolidierungsmaßnahmen auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse inzwischen deutliche Erfolge zeigten. So werde das strukturelle Defizit in den Jahren 2016 und 2017 bei rund 436 Millionen Euro beziehungsweise 358 Millionen Euro liegen und damit den Ausgangswert des Jahres 2010 bereits um mehr als 70 Prozent unterschreiten. Allerdings ist zu konstatieren, dass auch die günstigen Rahmenbedingungen einer guten Entwicklung der Steuereinnahmen bei gleichzeitig niedrigem Zinsniveau ihren Teil zu dem Konsolidierungsprozess beigetragen haben.
Die unerwartet hohe Zahl von Asylbewerbern und die daraus resultierenden Entwicklungen werden auch für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung Anpassungen der bisher beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen notwendig machen. Neben der Fortsetzung eines strikten Konsolidierungskurses sind aber auch weiterhin konsolidierungsverträgliche Rahmenbedingungen zwingende Voraussetzung für das Erreichen des vorgegebenen Ziels einer dauerhaften Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020.
Mittelfristig ist neben der fortgesetzten Ausgabenbegrenzung aber nicht nur die Entwicklung der Steuereinnahmen sowie des Zinsniveaus von enormer Bedeutung, sondern sowohl eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Mehrausgaben, die durch die Zahl der Flüchtlinge entstehen, als auch ein fairer Lastenausgleich zwischen den Ländern als unabdingbare Voraussetzung, um aus heutiger Sicht die Einhaltung der Schuldenbremse zu erreichen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Haushaltsgesetz 2016/2017 entspricht auch für die Zweijahresgeltungsdauer weitgehend dem Haushaltsgesetz des Vorjahres. Im Regierungsentwurf für 2016 stehen einer Nettokreditaufnahme von 247 Millionen Euro Investitionen von 335,9 Millionen Euro gegenüber. Damit ergibt sich erstmals seit 2001 wieder eine formale Überdeckung von rund 7 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2017 steigt dieser Wert auf 90,9 Millionen Euro. Die Nettokreditaufnahme bewegt sich damit in beiden Haushaltsjahren in dem durch die Landesverfassung gezogenen Rahmen.
Rechnet man von der jeweiligen Nettokreditaufnahme die dem Land bis 2020 jährlich zustehende Sonder-Bundesergänzungszuweisung in Höhe von 260 Millionen Euro ab, verbleibt für beide Haushaltsjahre strukturell eine Unterdeckung von 253 Millionen Euro beziehungsweise rund 169 Millionen Euro für 2017.