Zu der heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich Beamtenanwärterinnen und -anwärter für den mittleren Verwaltungsdienst der Saarländischen Verwaltungsschule unter Leitung von Herrn Franz-Josef Warken begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen. Ebenso herzlich begrüße ich Studierende der Universität des Saarlandes unter Leitung von Herrn Peter Laux. Seien Sie uns ebenfalls herzlich willkommen.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 32. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die zweitägige Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Erhebt sich gegen diese Festsetzung Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Die Oppositionsfraktionen haben beantragt, ihre Globalanträge zum Haushaltsplanentwurf 2015 - das sind die Drucksachen 15/1165, 15/1166 und 15/1167 - in den Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Sitzung aufzunehmen. Wer dafür ist, dass diese Globalanträge in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen sind.
Es wird vorgeschlagen, die Begründung und die Aussprache zu diesen Anträgen in der Grundsatzaussprache zum Haushalt 2015 durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2015 hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt, das weitgehend dem Verfahren bei der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes des Vorjahres entspricht. Dies bedeutet, die Berichterstattungen des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Haushaltsplanentwurf 2015 sind in Gruppen gegliedert. Die näheren Einzelheiten über das für die Zweite Lesung des Haushaltsplanentwurfs vereinbarte Verfahren und die Reihenfolge der Abstimmungen habe ich Ihnen schriftlich übermittelt. Sie finden die Vorlagen in Ihren Haushaltsmappen vor.
Das Erweiterte Präsidium ist übereingekommen, die Reihenfolge der Beratungen zu Übersicht 4 und 7 zu tauschen. Das Erweiterte Präsidium ist darüber hinaus übereingekommen, dass die Berichterstattungen über die Einzelplanberatungen nicht mündlich erfolgen, sondern zu Protokoll gegeben werden. Die Fraktionen haben sich auch auf eine Vereinbarung zum zeitlichen Ablauf der zweitägigen Haushaltsberatung verständigt, die Sie ebenfalls in Ihren Haushaltsmappen vorfinden.
Das Erweiterte Präsidium hat weiterhin vereinbart, die Beratungen zum Haushaltsgesetz 2015, zum Haushaltsbegleitgesetz 2015 und zu Punkt 4 der Tagesordnung, dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Anerkennung der Haushaltsnotlage bei der Kofinanzierung von Bundesmitteln“, Drucksache 15/1152, in einer gemeinsamen Aussprache zu führen.
Das Erweiterte Präsidium empfiehlt Ihnen, die Abstimmungen über den Koalitionsantrag Drucksache 15/1152 und über die Gesetze im Anschluss an die Grundsatzdebatte am Mittwoch durchzuführen. Ich lasse über das Gesamtverfahren abstimmen. Wer dafür ist, den darf ich um ein Handzeichen bitten. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann wird so wie vorgeschlagen verfahren.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben darüber hinaus vereinbart, die Beratungen zu Tagesordnungspunkt 3 betreffend die Zweite Lesung
des Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland über die Kooperation auf den Gebieten der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer und zu Tagesordnungspunkt 5 betreffend Besetzung der Sportplanungskommission am Ende des ersten Sitzungstages, also heute Nachmittag, nach den Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2015 durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2015 (Haushaltsgesetz - HG - 2015) (Drucksache 15/1050) (Ergänzungsvorlage der Regierung: Drucksache 15/1141)
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2015 (HBeglG 2015) (Drucksache 15/1051) (Ergän- zungsvorlage der Regierung: Drucksache 15/1142)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Anerkennung der Haushaltsnotlage des Saarlandes bei der Kofinanzierung von Bundesmitteln (Drucksache 15/1152)
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2015 - Für Arbeit, soziale Gerechtigkeit, wirtschaftlichen Fortschritt und Bildung (Drucksache 15/1165)
Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2015: Mehr Mut zur Eigenständigkeit wagen. Landesentwicklung voranbringen (Drucksache 15/1166)
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2015 Große Koalition setzt die Zukunft des Landes aufs Spiel! (Drucksache 15/1167)
Bevor wir mit den Beratungen über die einzelnen Gruppen beginnen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum, das Wort zur Erstattung des Grundsatzberichtes des
Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Gesamthaushalt 2015. Anschließend werden wir die Grundsatzdebatte eröffnen. Bitte schön, Herr Prof. Dr. Bierbaum.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesregierung hat am 07. Oktober 2014 den Haushaltsplanentwurf für das Rechnungsjahr 2015 eingebracht, der zusammen mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015 am 14. und 15. Oktober 2014 in Erster Lesung beraten worden ist. Das Volumen des Haushaltsplanentwurfs 2015 steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 76 Millionen Euro und schließt mit knapp 4 Milliarden Euro ab.
Der Zuwachs um 1,9 Prozent ist vor allem einer deutlichen Steigerung bei den Versorgungsausgaben sowie beim kommunalen Finanzausgleich geschuldet. Die deutlichen Ausgabensteigerungen im Bereich der Versorgungsleistungen - im kommenden Jahr allein 25 Millionen Euro - werden sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung geht die Landesregierung für den Zeitraum 2014-2018 von einem weiteren Anstieg auf 548 Millionen Euro aus. Das entspricht weiteren 9,5 Prozent. Damit werden in den nächsten Jahren die Versorgungsausgaben deutlich stärker steigen als die Ausgaben des Gesamthaushaltes.
Die aktuelle Finanzplanung steht im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung. Ziel ist es, das strukturelle Defizit des Landeshaushaltes bis 2020 auf null zurückzuführen, gleichzeitig liegt eine Sanierungsplanung vor, die den Zeitraum bis 2018 abdeckt.
Das Saarland hat eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung des Defizitabbaupfades beschlossen, deren Entlastungswirkungen von Jahr zu Jahr anwachsen werden. Die Landesregierung beziffert den Konsolidierungseffekt aus den Sanierungsmaßnahmen für 2014 mit 266 Millionen Euro. Bis zum Ende des Sanierungsprogramms 2016 werde ein Anwachsen in der Wirkung der bereits beschlossenen Maßnahmen auf mehr als 380 Millionen Euro erwartet.
Als entscheidende Maßnahmen nennt die Finanzplanung insbesondere den bereits im Juni 2013 beschlossenen Stellenabbau von 2.400 Vollzeitäquivalenten, zusätzliche Wiederbesetzungssperren, die Absenkung der Eingangsbesoldung, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und die unvollständige Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten und Versorgungsempfänger sowie Einschränkungen bei der Beihilfegewährung.
Hinzu kommen Kürzungen von Sachkosten und Zuschüssen, Einsparungen bei Landesgesellschaften, bei den Förderprogrammen und die Begrenzung des Hochbauvolumens. Da auch die Leistungen aus dem Länderfinanzausgleich eine notwendige Säule der Sanierungsplanung darstellen, wird ohne diese Leistungen ein Haushaltsausgleich nicht gelingen können.
Entscheidende Bedeutung für die Zeit ab 2020 kommt der Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen zu, deren Verhandlungen aktuell in eine wichtige Phase eingetreten sind. Dabei tritt das Saarland gemeinsam mit anderen Ländern für eine Regelung der Altlastenproblematik ein, das heißt der Altschulden und der Versorgungslasten. Um allen Ländern eine dauerhafte Erhaltung der Schuldenbremse bei Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu ermöglichen, bedarf es aber auch für die Zeit nach 2020 zwingend einer deutlichen Verbesserung der Einnahmesituation des Landes, aber auch einer angemessenen Lösung des Problems der finanziellen Lasten aus der demografischen Entwicklung.
Der kommunale Finanzausgleich steigt im kommenden Jahr um 32 Millionen Euro gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr. Dies ist das Ergebnis einer insgesamt günstigen konjunkturellen Entwicklung und dem damit verbundenen Zuwachs der steuerabhängigen Einnahmen des Landes, an dem die Kommunen mit 20,6 Prozent beteiligt sind. Zudem wächst das Volumen auch durch die ab 2015 geltende Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 5,5 auf 6,5 Prozent und es gibt das Vorhaben, das Aufkommen der Grunderwerbssteuer erstmals in voller Höhe in den kommunalen Finanzausgleich einzubeziehen.
Die Landesregierung stellt fest, dass der kommunale Finanzausgleich im Jahr 2015 mit 557 Millionen Euro erneut einen Höchststand erreicht. Dabei sei bereits berücksichtigt, dass das Land den kommunalen Finanzausgleich um 12 Millionen Euro kürzt und damit die Entlastung des Bundes im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe zugunsten des Landes einbehält. Die Landesregierung rechtfertigt diese Entscheidung damit, dass die Eingliederungshilfe im Saarland allein durch das Land getragen werde. Die Kreise partizipierten weiterhin über ihren Anteil am gestiegenen Finanzausgleich vom Gesamtaufkommen der Grunderwerbssteuer, wobei ihr bisheriger Vorweganteil allerdings entfällt.
Im Ergebnis nähmen die saarländischen Kommunen insgesamt mit einem Plus von 14 Millionen Euro an der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes teil. Hinzu komme der prognostizierte Zuwachs eigener kommunaler Steuereinnahmen. Die steuerabhängigen Einnahmen steigen nach Einschätzung der Landesregierung wegen der insge
samt günstigen konjunkturellen Entwicklung und den Veränderungen bei der Grunderwerbssteuer voraussichtlich um rund 150 Millionen Euro, das entspricht einer Erhöhung von 4,8 Prozent.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sowohl der Saarländische Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag Saarland ihre verfassungsrechtlich eingeräumte Möglichkeit wahrgenommen haben, zu den die Kommunen und Kommunalverbände betreffenden Teilen der Haushaltsgesetze Stellung zu nehmen. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat nachdrücklich Kritik daran geübt, dass das Land unter den Vorgaben der Schuldenbremse massiv in die Finanzbeziehungen mit den Kommunen eingegriffen habe. So seien die Kommunen durch die Neuordnung des Aufkommens an der Grunderwerbssteuer, das künftig nur noch anteilig der Finanzausgleichsmasse zufließe, nur noch mit rund 21 Prozent statt wie bisher mit fast 44 Prozent am Aufkommen aus dieser Steuerart beteiligt. Allein dies bedeute eine Mehrbelastung der Kommunen in Höhe von rund 22 Millionen Euro. Darüber hinaus seien die Ausgleichszahlungen im Personennahverkehr an öffentliche Unternehmen um 2 Millionen Euro und die Kompensationszahlungen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz für Investitionen zur Verbesserung des ÖPNV um 1 Million Euro gekürzt worden. Sie dienten künftig als allgemeine Deckungsmittel für sonstige investive Maßnahmen im Kernhaushalt des Landes.
Letztlich hat der Saarländische Städte- und Gemeindetag der Einschätzung der Landesregierung widersprochen, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel zur Entlastung bei der Eingliederungshilfe dem Kostenträger Land zustünden. Vielmehr handele es sich bei den Mitteln aus der Soforthilfe des Bundes für die Kommunen nach der eindeutigen Zweckbestimmung durch den Bund um kommunale Zuwendungen. Von einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen, die eine daseinsvorsorgegerechte Aufgabenerfüllung ermögliche, könne keine Rede mehr sein.
Der Landkreistag Saarland hat diese Einschätzung bekräftigt und als Resümee aus den vorgesehenen Änderungen dramatische negative Folgen für die finanzielle Lage der kommunalen Ebene im Saarland insgesamt vorausgesagt. Darüber hinaus hat der Landkreistag Saarland seine bereits in den Vorjahren erhobene Forderung bekräftigt, auf eine Kürzung der Finanzausgleichsmasse um 16 Millionen Euro zur anteiligen Finanzierung der Kulturausgaben des Landes durch die kommunale Ebene zu verzichten.
Auch der Landkreistag Saarland sieht in der Entscheidung der Landesregierung, die Erstattungsleistungen des Bundes nicht an die Kommunen weiterzugeben, eine grobe Missachtung der klar definier
ten Interessen des Bundesgesetzgebers, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Die nach wie vor ungebremste Kostendynamik in der Sozial- und Jugendhilfe könne von der kommunalen Ebene nur bewältigt werden, wenn die Entlastungsleistungen des Bundes in voller Höhe an diese weitergeleitet würden.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am 21. November 2014 mit den regionalisierten Ergebnissen der NovemberSteuerschätzung befasst. Nach einer ersten Analyse der Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung werden im laufenden Jahr die steuerabhängigen Einnahmen den Planwert erreichen. Für 2015 rechnet die Landesregierung mit einem Minus in Höhe von 35 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplanentwurf, der auf Basis der Mai-Steuerschätzung erstellt worden ist. Auch in den Folgejahren ab 2016 werden geringere Steuereinnahmen gegenüber den bisherigen Annahmen prognostiziert. Diese Entwicklung wird sich ab 2017 wieder abschwächen.
Aufgrund des Ergebnisses der November-Steuerschätzung hat die Landesregierung auch in diesem Jahr eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetz eingebracht. Die Regierungsvorlage sieht vor, die aufgrund der jüngsten Steuerschätzung erwarteten Mindereinnahmen nicht durch eine Steigerung der Nettokreditaufnahme, sondern durch verschiedene Kompensationsmaßnahmen gegenzufinanzieren im Einzelnen durch eine Neukalkulation der Zinsausgaben aufgrund der erwartet günstigeren Entwicklung, durch eine Ausgabenreduzierung bei den Allgemeinen Bewilligungen des Einzelplans 21, die sowohl eine Neuberechnung der Beiträge an die Unfallkasse des Saarlandes als auch eine angenommen geringere Inanspruchnahme aus Gewährleistungen vorsieht, durch eine Anpassung der Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleichs sowie über eine globale Minderausgabe.
Die von der Landesregierung eingebrachte Ergänzungsvorlage zum Haushaltsbegleitgesetz 2015 sieht zwei Änderungen vor. Zum einen wird mit der in Artikel 3 vorgesehenen Änderung der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes im Zusammenhang mit der Übertragung von Aufgaben der Unteren Bauaufsicht auf die Kommunen im Kommunalfinanzausgleichsgesetz umgesetzt. Da diese Mittel für die Kreisstädte ab 2015 zusätzlich aufgebracht werden müssen, wird der Kopfbetrag für die Kreisstädte 2015 auf 4,25 Euro pro Einwohner angehoben. Für die Kreisstädte ergibt sich somit ein Ausgleichsbetrag in Höhe von rund 516.000 Euro, der durch die Erhöhung des Verbundsatzes sichergestellt wird. Eine rückwirkende Kompensation ab dem Jahr 2011 erfolgt durch entsprechende Einmalbeträge, die aus dem Ausgleichsstock finanziert werden.
Zum anderen wird das Haushaltsbegleitgesetz durch einen Artikel 4 ergänzt, der eine Änderung des Saarländischen Grundwasserentnahmeentgeltgesetzes vorsieht. Die Änderung dient der Klarstellung, dass alle ökologischen Maßnahmen aus dem Aufkommen des Grundwasserentnahmeentgelts gefördert werden können, und zwar solche, die auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen, aber auch freiwillige Maßnahmen und auch unabhängig davon, ob diese im Rahmen bestehender oder künftiger Förderprogramme des Landes, des Bundes und der EU umgesetzt werden. Dies entspreche dem geltenden Leitzweck des Wasserentnahmeentgelts als umweltpolitisches und ökonomisches Lenkungsinstrument.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Haushaltsgesetz 2015 entspricht inhaltlich weitgehend dem Haushaltsgesetz des Vorjahres. Einer Nettokreditaufnahme von 360 Millionen Euro stehen im Regierungsentwurf für 2015 Investitionen in Höhe von 353 Millionen Euro gegenüber. Damit ergibt sich unter Berücksichtigung der Einnahmen für Investitionen sowie der Kreditaufnahme und der Schuldentilgung bei öffentlichen Verwaltungen eine Unterdeckung von 82,4 Millionen Euro. Damit überschreitet der Regierungsentwurf die sich aus Artikel 108 der saarländischen Verfassung ergebende Regelobergrenze für die Kreditaufnahme.
Dennoch bewegt sich die Nettokreditaufnahme nach Einschätzung der Landesregierung in dem durch die Verfassung gezogenen Rahmen, wonach die im Haushaltsplan veranschlagte Nettokreditaufnahme bei Vorliegen eines außerordentlichen Bedarfs ausnahmsweise höher sein darf als die Investitionssumme. Die Landesregierung sieht in dem außerordentlichen Bedarf nach wie vor die unmittelbare Folge von gutachterlich belegten erheblichen finanziellen Sonderbelastungen des Landes im Bund-Länder-Finanzgefüge.
Die nach wie vor bestehenden finanziellen Sonderbelastungen können durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen im Haushalt 2015 nicht in voller Höhe kompensiert werden, sodass die Überschreitung der Kreditobergrenze zur Finanzierung der notwendigen Ausgaben unvermeidlich ist. Unverzichtbar, wenn auch alleine nicht ausreichend für die nachhaltige Rückführung der Defizite und die dabei zu erzielende Beseitigung der Unterdeckung im Landeshaushalt sind die Stärkung der Wirtschaftskraft, eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung sowie eine konsolidierungsverträgliche bundesstaatliche Finanzpolitik.
Lassen Sie mich auf eine Neuerung bei der Veranschlagung der Versorgungsausgaben hinweisen. Die Landesregierung hat im Interesse einer größeren Transparenz die Versorgungsausgaben ab dem Jahr 2015 nicht mehr zentral ausgewiesen, sondern soweit wie möglich den einzelnen Ressorts und Auf
gabenbereichen zugeordnet. Auch im Bauhaushalt hat es eine Änderung bei der Veranschlagung der Haushaltsansätze für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungs- und energiesparende Maßnahmen gegeben. Soweit sich in den Ressorts der Bauhaushalt ausschließlich auf diese Mittelansätze beschränkt, wird deren Veranschlagung künftig ausschließlich beim Bauhaushalt des Ministeriums für Finanzen und Europa ausgewiesen.