Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne unsere achte Landtagssitzung. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu einer zweitägigen Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für diese Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Unsere Plenardebatten werden insbesondere für die Öffentlichkeit und in der Öffentlichkeit geführt. Damit sind natürlich auch die interessierten Gäste auf den Zuschauerrängen in unserem Hause angesprochen. Einen ganz besonders Treuen von ihnen möchte ich heute erwähnen. Lassen Sie uns gemeinsam Herrn Volker Bender würdigen, der in den vergangenen Jahrzehnten fast in jeder Plenarsitzung präsent war, der ständiger Gast unserer Plenarsitzungen war. Er ist leider verstorben.
Der Minister der Finanzen hat dem Landtag mit Schreiben vom 05. Oktober 2012 gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im ersten Halbjahr 2012 übermittelt. Da der Landtag gemäß § 37 Abs. 4 der Haushaltsordnung von den über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung den Mitgliedern des Hauses übersenden lassen.
Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit Schreiben vom 15. Oktober 2012 gemäß § 57 der Geschäftsordnung beantragt, eine Aktuelle Stunde zum Thema „Rentenentwicklung und Senkung des Rentenversicherungsbeitrags“ durchzuführen. Sie will diese Aktuelle Stunde im Rahmen dieser Plenardebatte durchführen. Gemäß § 57 der Geschäftsordnung ist die Durchführung einer Aktuellen Aussprache spätestens 24 Stunden vor Beginn der nächsten Landtagssitzung schriftlich beim Präsidenten zu beantragen. Da die Frist zur Beantragung der Aktuellen Stunde überschritten ist, muss von der Geschäftsordnung abgewichen werden. Der Landtag kann gemäß § 83 Abs. 1 des Landtagsgesetzes mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten Abweichungen von den Vorschriften seiner Geschäftsordnung im Einzelfall beschließen. Wer für die Aufhebung der Frist ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht und die Frist aufgehoben ist. Ich schlage vor, die Aktuelle Aussprache morgen, am zweiten Sitzungstag, nach der Aussprache zu den Haushaltsgesetzen durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Dann werden wir so verfahren.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung, die Haushalte 2012 und 2013 betreffend, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam zu bera
ten. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann werden wir hier ebenfalls so verfahren.
Zu Punkt 9 der Tagesordnung, dem Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion betreffend Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes, Drucksache 15/174, hat die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/188 den Antrag betreffend „Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Überziehungszinsen schützen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag Drucksache 15/ 188 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 9 der Tagesordnung beraten wird.
Zu Punkt 15 der Tagesordnung. Dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion betreffend „Betreuungsgeld stoppen“ ist die PIRATENLandtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/179 neu - vor.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2012 (Nach- tragshaushaltsgesetz - NHG 2012) (Drucksa- che 15/130)
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2012 (Drucksache 15/131)
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2013 (Haushaltsgesetz - HG - 2013) (Drucksache 15/132)
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2013 (HBeglG 2013) (Drucksache 15/133)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen im Namen der Landesregierung den Haushalt für 2013 vorzustellen.
Der Haushalt 2013 ist die erste finanzpolitische Positionsbestimmung der neuen Landesregierung. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Zukunft unseres Landes sichern. Deshalb wollen wir die Schuldenbremse einhalten. Die Schuldenbremse ist kein Selbstzweck. Wir gehen den Weg der Haushaltssanierung, weil wir den Saarländerinnen und Saarländern eine gute Zukunft in einem lebenswerten, eigenständigen Bundesland sichern wollen. Das hat für uns oberste Priorität. Das ist unser gemeinsames Ziel.
Die Schuldenbremse ist für uns eine große Herausforderung. Sie verlangt von uns Einsatz, Energie und Solidarität. Zurzeit haben wir noch günstige Rahmenbedingungen ich betone ausdrücklich, noch sind es günstige Rahmenbedingungen -, und zwar gute Steuereinnahmen und niedrige Zinssätze. Die Spielräume, die sich dadurch ergeben, setzen wir nicht für zusätzliche Ausgaben ein. Wir investieren sie in die Sanierung der öffentlichen Haushalte im Saarland. Deshalb lauten die Kernbotschaften, die mit dem Haushalt 2013 verbunden sind, wie folgt.
Erstens. Wir senken die Nettokreditaufnahme stärker, als ursprünglich in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme liegt bei 526 Millionen Euro. Wir führen sie gegenüber dem ursprünglich geplanten Wert um rund 65 Millionen Euro zurück. Sie ist damit 11 Prozent geringer als ursprünglich für 2013 vorgesehen. Das bedeutet, wir machen Ernst mit der Sanierung der Landesfinanzen.
Zweitens. Wir halten auch 2013 die Vorgaben der Schuldenbremse ein. Damit legen wir die Grundlage dafür, dass wir auch 2013 die Konsolidierungshilfe des Bundes in Höhe von 260 Millionen Euro erhalten. Das ist eine weitere positive Botschaft, die mit dem Haushalt 2013 verbunden ist. Das bedeutet, wir befinden uns auf gutem Kurs.
Drittens. Wir investieren vor allem in die Bereiche, die für die Zukunft der Menschen in einem lebenswerten, eigenständigen Bundesland wichtig sind. Wir sparen nicht nur, wir investieren gleichzeitig in die Zukunft unseres Landes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Deutschland hat im Jahr 2009 die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Ob man sie aus Überzeugung mitträgt oder schlicht als verfassungsrechtliche Vorgabe akzeptiert, die Schuldenbremse gilt. Sie gilt für den Bund und sie gilt für alle Bundesländer. Die Schuldenbremse bedeutet, in den kommenden Jahren jedes Jahr weniger neue Schulden aufzunehmen, um dann ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen zu müssen. Schuldenbremse heißt also
Die Schuldenbremse hat in Deutschland einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Jahrzehntelang haben der Bund, die Länder und die Kommunen mehr ausgegeben als eingenommen mit dem Ergebnis, dass die öffentliche Verschuldung in Deutschland aktuell schon bei über 2 Billionen Euro liegt. Das sind rund 80 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung in Deutschland.
Wer auf Dauer mehr ausgibt, als er einnimmt, lebt über seine Verhältnisse. Insofern haben wir in Deutschland jahrzehntelang über unsere Verhältnisse gelebt. Meine Damen und Herren, letzte Woche habe ich dazu auf Spiegel Online einen bemerkenswerten Artikel entdeckt. Es geht dabei um einen Kämmerer, ich glaube, er ist Kämmerer in Leverkusen, ein gestandener Sozialdemokrat. Der hat zum Thema „Über die Verhältnisse leben“ gesagt - ich zitiere -: „Der Wohlstand von gestern wird die Not von morgen sein.“ Dieser Kämmerer befürchtet, dass die Generation unserer Kinder und Enkel für die Schuldenpolitik von heute mit Arbeitslosigkeit, hohen Steuern, geringeren staatlichen Leistungen und größeren sozialen Spannungen bezahlen wird.
Ich zitiere ihn weiter: „Wann ist eine Gesellschaft bereit, unangenehme Wahrheiten zum Verzicht zu akzeptieren? Wenn sie mit dem Rücken zur Wand steht, wenn die Gläubiger den Politikern die Pistole auf die Brust setzen? Oder kann es vorausschauende Politik geben, die verantwortungsvoll wirtschaftet und die den Bürgern sagt, wie es wirklich um ihr Land steht?“ Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Es gibt sie, es gibt diese verantwortungsvolle Politik. Diese Landesregierung hat sich für den Weg der Offenheit, der Klarheit und der Verantwortung entschieden.
In den letzten Jahrzehnten haben wir gelernt, dass es wichtig ist, unsere Umwelt für künftige Generationen zu bewahren. Heute besteht die zusätzliche Herausforderung darin, die finanziellen Spielräume für unsere Kinder und Enkelkinder zu erhalten. Wir dürfen nicht länger das Holz künftiger Generationen verfeuern.
Wir haben zurzeit fast 13 Milliarden Euro Schulden auf der Landesebene. Der Haushalt 2013 hat ein Volumen von knapp 4 Milliarden Euro. Wenn wir die jährliche Konsolidierungshilfe von 260 Millionen Euro einmal außen vor lassen, haben wir eine strukturelle Lücke von annähernd 800 Millionen Euro. Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage: Wie schaffen wir den Sanierungspfad der Schuldenbremse?
Wie bei jeder Haushaltskonsolidierung kommt es auf beide Seiten an, auf die Einnahmeseite und auf die Ausgabenseite. Wir können weder allein auf steigende Einnahmen setzen noch genügt es, allein die Ausgaben zu senken. Die äußeren Rahmenbedingungen müssen stimmen, zusätzlich bedarf es eigener Anstrengungen. Das Saarland kann den Defizitabbau nur dann schaffen, wenn auch die bundesstaatliche Finanzpolitik konsolidierungsverträglich ist. Deswegen vertritt die Landesregierung die Auffassung: In den nächsten Jahren darf es durch Entscheidungen auf Bundesebene nicht zur Verschlechterung unserer Einnahmebasis kommen.
Die Koalition setzt sich im Bundesrat vielmehr für eine Verbesserung der Einnahmen ein, insbesondere für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Die Besonderheiten von mittelständischen Unternehmen und Personengesellschaften müssen dabei berücksichtigt werden. Zurzeit arbeitet das Finanzministerium an konkreten Vorschlägen hierzu. Allerdings gilt auch: Kontinuierliches Wirtschaftswachstum ist die beste Gewähr für ein nachhaltiges Wachstum der Steuereinnahmen. Das Ziel der Schuldenbremse setzt außerdem voraus, dass der geltende Finanzausgleich nicht zulasten der finanzschwachen Länder geändert wird.
Das Saarland verzeichnet seit Jahren eine erfreuliche Wirtschaftsentwicklung. Unser Land wächst immer mehr aus der Abhängigkeit von Transferzahlungen heraus. Während die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich im Jahr 2000 noch 5 Prozent des Haushaltsvolumens betrugen, liegen sie derzeit bei nur noch knapp 3 Prozent. Dennoch kann das Saarland auf diese Einnahmen auch weiterhin nicht verzichten. Klagen, die sich gegen das bestehende System richten, richten sich im Ergebnis gegen die Wirksamkeit der Schuldenbremse. Der geltende Länderfinanzausgleich ist quasi die Geschäftsgrundlage für die Schuldenbremse. Keine Landesregierung in Deutschland kann die Aufkündigung dieser Geschäftsgrundlage wirklich wollen. Das gilt auch für die Landesregierungen, die den geltenden Finanzausgleich zum Zeitpunkt der Einigung als bestmöglichen Kompromiss gefeiert haben und ihn heute infrage stellen. Für uns gilt der Grundsatz: Pacta sunt servanda. Der Finanzausgleich ist bis 2019 festgeschrieben und dabei muss es auch bleiben.
Die Forderungen aus einigen Geberländern nach einer Kürzung des bestehenden Länderfinanzausgleichs sind nicht akzeptabel. Sie werden vor dem Bundesverfassungsgericht auch keinen Erfolg haben. Von daher sehe ich der angekündigten Klage Bayerns gelassen entgegen.
Wir bewältigen die finanziellen Herausforderungen der Zukunft nur mit einem solidarischen Miteinander
über Ländergrenzen hinweg. Das Saarland ist offen für Verhandlungen zur Neuregelung der Bund/Länder-Finanzbeziehungen ab 2020. Wir waren und sind der Meinung, dass die Verhandlungen auch Anreizwirkungen wie eine weitere Stärkung des Selbstbehalts bei Steuermehreinnahmen enthalten können. Die Landesregierung unterstützt Überlegungen zu einer Reform der Regionalförderung des Solidarpakts. Künftige Programme dürfen sich nicht mehr an der alten innerdeutschen Grenze orientieren. Sie müssen vielmehr die regionalen Aspekte berücksichtigen. Für die Förderung sollen künftig objektive regionale Bedarfe und nicht die Himmelsrichtung entscheidend sein. In den Mittelpunkt künftiger Verhandlungen gehört eine bedarfsgerechte finanzielle Mindestausstattung aller Länder.
Trotz der Abhängigkeit von der Entwicklung der Einnahmen - eine Sanierung unseres Landeshaushalts allein durch eine Steigerung der Einnahmen ist nicht realistisch. So zu tun, als wären Steuererhöhungen ein Allheilmittel, ist nicht seriös. Damit das im Saarland fehlende Geld anteilig über Steuern hereinkommt, müssten bundesweit fast 190 Milliarden Euro Steuern mehr eingenommen werden. Das ist mehr als das gesamte bundesweite Lohnsteueraufkommen eines Jahres, also völlig unrealistisch. Einnahmeverbesserungen können nur ein Teil der Lösung sein. An massiven, eigenen Sparanstrengungen kommen wir nicht vorbei.
Es gibt auch die Forderung nach einer Altlastenlösung. In den kommenden Jahren stehen Verhandlungen zur Neuordnung der verschiedenen bundesstaatlichen Solidarsysteme an wie etwa der Länderfinanzausgleich oder die Solidarpakt-Vereinbarung. In diesen Verhandlungen will die Landesregierung eine Lösung der Altschuldenproblematik erreichen. Eine Chance haben wir aber nur dann, wenn wir vorher unsere Hausaufgaben machen.
In allen Aufgabenbereichen wird sich das Land die Frage stellen müssen, ob wir die gleichen Ergebnisse auch mit geringeren Mitteln erzielen können. Wenn wir sehen, dass andere Bundesländer ihre Aufgaben genauso gut oder sogar noch besser erledigen als wir im Saarland, dabei aber weniger Kosten für den Haushalt entstehen, können wir uns nicht zurücklehnen und uns damit abfinden. Nur wer bereit ist, selbst alle möglichen und notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, wird auch in Zukunft die Chance auf die Hilfe anderer haben. Nur wenn wir unsere Hausaufgaben gemacht haben und nur wenn wir nachweisen können, dass eine Bewältigung der Altlasten tatsächlich zum Ziel führt, haben wir eine Chance auf eine Altlastenlösung.
Die Zinsen für die Anleihen des Bundes und für die Anleihen der Bundesländer sind zuletzt stark gesun
ken, sodass sich Bund und Länder derzeit zu deutlich günstigeren Konditionen am Kapitalmarkt finanzieren können. Allerdings kann niemand verlässlich voraussagen, ob das niedrige Zinsniveau Bestand hat oder ab wann wir wieder mit steigenden Zinsen konfrontiert werden. Es ist keineswegs sicher, dass die Zinsentwicklung uns auch weiterhin beim Defizitabbau unterstützen wird. Auch deshalb führt an eigenen Sparanstrengungen kein Weg vorbei.
Ich komme zu den Eckdaten des Haushaltes. Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von knapp 3,9 Milliarden Euro vor. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Anstieg von 1,9 Prozent, es ist ein moderater Anstieg. Erhebliche Steigerungen gibt es bei den Personalausgaben mit 3,6 Prozent. Ein Großteil davon entfällt auf den Bereich der Versorgungsausgaben. Diese steigen alleine um 28,8 Millionen Euro, das ist ein Zuwachs von fast 7 Prozent. Diese Zahlen belegen: Wir müssen zeitnah die Maßnahmen angehen, die der Rechnungshof in seinem jüngsten Sonderbericht empfohlen hat. Insbesondere geht es um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamte, darum, dass die Ruhestandsgrenze für Beamte von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt wird. Darüber verhandeln wir zurzeit unter anderem mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes.
Die Steuereinnahmen werden nach gegenwärtigem Stand, das heißt auf Basis der Steuerschätzung Mai 2012, gegenüber dem Nachtrag 2012 um 4,3 Prozent ansteigen. Auch das rückläufige Zinsniveau bringt eine gewisse Entlastung. Ich habe es eben ausgeführt. Trotz steigender Gesamtverschuldung sinken die Zinsausgaben in 2013 gegenüber dem laufenden Haushalt voraussichtlich um rund 30 Millionen Euro. Es gibt mit Blick auf das Jahr 2013 jedoch auch erhebliche Risikofaktoren: zum einen die Staatsschuldenkrise in Europa, zum anderen die Konjunkturentwicklung bei uns. In ihrem neusten Gutachten gehen die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute im kommenden Jahr nur noch von 1 Prozent Wachstum aus.
Der Haushalt 2013 ist einerseits Konsolidierungshaushalt. Zum anderen ist er aber auch Gestaltungshaushalt. Trotz der enormen Herausforderungen bei der Konsolidierung hat sich die Koalition politische Schwerpunkte vorgenommen, die auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes ausgerichtet sind. Die Entlastung unserer Kommunen, Bildung und Wissenschaft sowie Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung stehen dabei im Mittelpunkt. Nicht nur auf nationaler Ebene, auch auf der Ebene der Bundesländer muss der Haushaltsausgleich geschafft werden. Auch die Kommunen sind zur Konsolidierung verpflichtet. Bei vielen Städten und Gemeinden im Saarland haben die Haushaltsfehlbeträge mittlerweile eine besorgniserregende Höhe erreicht. Deshalb