unterliegen die saarländischen Kommunen einer kommunalen Schuldenbremse. In unserem Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir den Kommunen bei der Einhaltung dieser Schuldenbremse helfen. Diese Zusage lösen wir jetzt ein, denn wir schaffen einen kommunalen Entlastungsfonds, der mit einem Betrag von 120 Millionen Euro ausgestattet wird. Das Land wird den Kommunen in den kommenden sieben Jahren jeweils 17 Millionen Euro an Hilfen zur Verfügung stellen. 120 Millionen Euro, das ist das von der finanziellen Dimension her größte Projekt dieser Koalition in der laufenden Legislaturperiode.
Deshalb bedeutet dieser kommunale Entlastungsfonds für den Landeshaushalt einen Kraftakt, den wir zugunsten unserer saarländischen Kommunen stemmen. Die Landesregierung hilft jedoch nicht nur mit dem kommunalen Entlastungsfonds: Erneut ziehen wir die Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs vor. So lassen wir die Gemeinden frühzeitig an den Steuermehreinnahmen des Landes für 2012 teilhaben. Im Ergebnis erhalten sie ihren Anteil an den Mehreinnahmen in Höhe von rund 6 Millionen Euro bereits ein Jahr früher. Darüber hinaus profitieren die Kommunen von der Erhöhung der Grunderwerbssteuer, die wir zum Januar nächsten Jahres auf 5,5 Prozent erhöhen. Auch das bringt ihnen Mehreinnahmen, und zwar in Höhe von knapp 4 Millionen Euro.
Ich komme zum kommunalen Finanzausgleich. Der kommunale Finanzausgleich ist der Anteil, den die Kommunen vom Steueraufkommen des Landes erhalten. Erstmals überschreitet er im Jahr 2013 die Marke von einer halben Milliarde Euro. Das ist Rekordniveau. 515 Millionen Euro im kommunalen Finanzausgleich sind ein historisches Hoch. So prall war der Topf des kommunalen Finanzausgleichs noch nie zuvor gefüllt. Es ist ein Allzeithoch. Der kommunale Finanzausgleich steigt damit um 6,1 Prozent, und wenn man bedenkt, dass er auch zwischen 2011 und 2012 sehr deutlich zugenommen hat - nämlich um 10,7 Prozent -, dann ist auch das eine gute Nachricht für unsere saarländischen Kommunen. Gegenüber 2011 erhalten sie im Jahr 2013 aus dem kommunalen Finanzausgleich rund 77 Millionen Euro mehr. Sowohl der Nachtrag 2012 als auch der Entwurf 2013 beweisen: Die Landesregierung strebt nicht nur die Lösung der Finanzprobleme des Landes an, sondern sie möchte, dass Land und Kommunen gleichermaßen den Weg zu ausgeglichenen Haushalten beschreiten.
Der Weg, den wir als Koalition in den nächsten Jahren gehen wollen, ist klar umrissen: Priorität hat die Einhaltung der Schuldenbremse. Doch dieses Ziel
ist kein Selbstzweck, sondern fügt sich in eine Strategie zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes ein. Dazu gehört auch die Stärkung unserer industriellen Basis. Sie bildet das Rückgrat unserer Wirtschaft - gestern, heute und morgen. Begleitet werden muss dies durch eine Qualifizierung und stetige Verbesserung unserer wichtigsten Ressource, der Arbeitskraft des Menschen. Wir haben dabei gleichzeitig die Aufgabe, Benachteiligungen gerade bei denjenigen auszugleichen, die nur schwer in einen Arbeitsprozess eingegliedert werden können. Wirtschaftsförderung bedeutet Hilfe bei der Modernisierung der saarländischen Wirtschaft, Stärkung des Mittelstandes und Hilfe zur Bewältigung des Strukturwandels. Das bleiben zentrale Themen. Wir können gemeinsam auf Erfolge blicken. Das Bruttoinlandsprodukt des Saarlandes ist in den fünf Jahren vor der Wirtschaftskrise - also von 2003 bis 2008 mit real mehr als 12 Prozent stärker gestiegen als in jedem anderen Bundesland. Während der Wirtschaftskrise hatten wir den mit Abstand höchsten Rückgang der Wirtschaftsleistung aller Länder zu verkraften. Das liegt vor allem an der überdurchschnittlichen Exportorientierung der Saarwirtschaft. Die Anstrengungen zur Stabilisierung der Konjunktur und zur Sicherung von Arbeitsplätzen haben gegriffen und eine schlimmere Entwicklung verhindert. Seit 2010 hat sich die saarländische Wirtschaft wieder deutlich erholt. Im Jahresdurchschnitt 2011 lagen wir bei der Arbeitslosigkeit auf dem niedrigsten Niveau seit 1981, also auf dem niedrigsten Niveau seit 30 Jahren.
Zuletzt haben wir mit dem Verlust der Zentralen von Praktiker und Peugeot Deutschland Rückschläge erlitten - trotz aller Bemühungen der Landesregierung und der betroffenen Kommunen. Dies zeigt, dass wir an unserem Standortprofil weiter arbeiten müssen, und das gehen wir an. Um ein Beispiel zu nennen: Wir brauchen ausreichende und zusammenhängende Industrieflächen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, den Masterplan Industrieflächen voranzutreiben. Dazu stellen wir in den nächsten Jahren 36 Millionen Euro zur Verfügung. Wir beginnen im kommenden Jahr mit einem ersten Schritt in Höhe von 6,5 Millionen Euro. Der Masterplan Industrieflächen ist eine wichtige Voraussetzung für positive Investitionsentscheidungen und eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes.
Bildung ist einer der Schlüsselbereiche für unsere Zukunft. Die Bereiche Bildung und Wissenschaft spielen für die Koalition eine herausragende Rolle. Wir setzen alles daran, die engen finanziellen Spielräume gerade auch für Bildung und Wissenschaft zu nutzen. Wir wollen unseren Kindern und Jugendlichen bestmögliche Förderung zuteil werden lassen.
Diese Priorität für Bildung und Wissenschaft drückt sich auch in den Zahlen des Haushalts aus: Der Haushalt des Bildungsministeriums wächst mit 3,7 Prozent fast doppelt so stark wie der Gesamthaushalt.
Wir werden aus der demografischen Rendite im nächsten Jahr unter anderem folgende Bildungsprojekte finanzieren: fünf Gebundene Ganztagsschulen, den weiteren Ausbau der mobilen Lehrerreserve, um Unterrichtsausfall zu vermeiden, und die weitere Umsetzung der Kleine-Klassen-Garantie. Weiterhin nehmen wir die Absenkung der Eingangsbesoldung für Berufsschullehrer für noch betroffene Einstellungsjahrgänge zurück. Die Landesregierung wird die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren weiter konsequent ausbauen. Im nächsten Jahr wollen wir eine Betreuungsquote von mindestens 35 Prozent erreichen. Darum haben wir im Haushalt 2013 für den weiteren Krippenausbau nochmals rund 4 Millionen Euro Landesmittel mehr veranschlagt als in diesem Jahr.
Wir müssen uns in den nächsten Jahren vor allem auf Zukunftsaufgaben konzentrieren. Dazu zählen neben dem Bildungsbereich insbesondere auch Wissenschaft und Forschung. Das Land hat in den letzten Jahren bereits viel für den Ausbau der Infrastruktur an den Hochschulen und der Universitätsklinik geleistet. Wenn Sie die Schlagzeile der heutigen Saarbrücker Zeitung lesen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann steht da: Studentenrekord an der Saar-Uni. Die Zahl der Studienberechtigten wird sich in den nächsten Jahren bundesweit deutlich erhöhen. Bund und Länder haben den Hochschulpakt beschlossen, um die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu steigern und sie für die erhöhte Zahl von Studienanfängern zu öffnen. An den saarländischen Hochschulen sind bereits etliche neue Studienplätze entstanden, und weitere sollen folgen. Darum werden wir auch im kommenden Jahr die Mittel, die der Bund im Bereich des Hochschulpaktes bereitstellt, durch eigene Landesmittel kofinanzieren, und zwar in einer Größenordnung von 20 Millionen Euro. Somit stellen Bund und Land zusammen 2013 rund 40 Millionen Euro für diesen Bereich im Saarland bereit.
Unsere Verantwortung macht natürlich nicht Halt bei der Ausbildung unserer Kinder und der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wir haben auch die Verpflichtung, denjenigen Menschen eine Chance zur Sicherung eines selbst erwirtschafteten Lebensunterhaltes zu geben, die bislang auf eine Absicherung durch den Staat angewiesen sind. So hat die Koalition sich insbesondere dazu entschlossen, Mittel für einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor bereitzustellen. Bis 2017 wollen wir dafür 15 Millionen Euro zur Verfügung stel
Ich komme zum Bereich Soziales. Für das Jahr 2013 sind im Entwurf der Landesregierung für den Bereich Sozialhilfe 229 Millionen Euro veranschlagt. Das bedeutet einen Ausgabenanstieg von insgesamt 6,6 Millionen Euro gegenüber dem laufenden Jahr, keine Kürzung. Die Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe wachsen seit Jahren überdurchschnittlich. Demografiebedingt wird ein weiterer Anstieg vorausgesagt. Es geht darum, diesen Anstieg zu dämpfen.
Ich habe in einem Interview darauf hingewiesen, dass die Haushaltsstrukturkommission Bereiche identifiziert hat, bei denen Einsparungen möglich sind, und zwar durch die Veränderung von Abläufen und Verfahren. Als Beispiel habe ich die Eingliederungshilfe erwähnt. Als Vergleichsmaßstab hat die Haushaltsstrukturkommission Baden-Württemberg empfohlen. Wenn es von unabhängigen Dritten fundierte Hinweise darauf gibt, dass andere Bundesländer die gleichen Aufgaben effizienter erbringen, muss sich die Regierung damit auseinandersetzen. In allen Aufgabenbereichen muss sich das Land die Frage stellen, ob wir die gleichen Ergebnisse mit einem geringeren Mittelansatz erreichen können. Das ist der sogenannte Benchmark-Ansatz. Das gilt nicht nur für das Saarland, sondern für alle Bundesländer. Der Anspruch, besser werden zu wollen, hat nichts Ehrenrühriges. Der Anspruch, besser werden zu wollen, ist einer, dem wir uns als Land insgesamt stellen müssen.
Die Vorschläge der Haushaltsstrukturkommission, die sie in diesem Benchmark-Ansatz gemacht hat, sind nicht neu. Sie wurden im Juni 2011, also vor über einem Jahr, der Öffentlichkeit vorgestellt, und zwar mit allen Bereichen inklusive aller prognostizierten Einsparvolumina. Nun geht es darum, die von unabhängigen Fachleuten erarbeiteten Vorschläge inhaltlich zu prüfen und dann aus dieser Prüfung politische Schlussfolgerungen zu ziehen. Was letztlich wann und auf welchem Weg umgesetzt wird, muss am Ende politisch bewertet werden. Letztlich muss es von der Koalition entschieden werden.
Wir wissen, dass die Weiterentwicklung unserer Wirtschaft langfristig nur gelingen kann, wenn dies auch ressourcenschonend geschieht. Für den Bereich Klimaschutz werden wir zum Beispiel im Sondervermögen „Zukunftsinitiative II“ für 2013 insgesamt 7 Millionen Euro bereitstellen. Es geht vor allem um die Unterstützung von Projekten der Energiewende.
zeitig die Schwerpunktvorhaben der Koalition zu finanzieren, mussten konkrete Sparmaßnahmen und Einnahmeverbesserungen in Höhe von mehr als 65 Millionen Euro umgesetzt werden. Dazu haben die Ressorts mit rund 37 Millionen Euro über die Hälfte des notwendigen Sparvolumens beigesteuert. Dabei hat sich unser neues Verfahren zur Haushaltsaufstellung bewährt. Es rückt die Eigenverantwortung der Ressorts stärker in den Mittelpunkt - das sogenannte Top-down-Verfahren.
Außerdem beinhaltet der Haushaltsentwurf 2013 folgende ressortübergreifende Konsolidierungsbeiträge: Wir haben die kleinste Landesregierung in Deutschland. Die Verkleinerung des Kabinetts entlastet den Haushalt im kommenden Jahr um 600.000 Euro - mit steigender Tendenz in den Folgejahren. Die Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, auch die Ministerversorgung zurückzufahren. Am Wochenende haben die Koalitionspartner dazu Eckpunkte beschlossen und diese veröffentlicht. Auch für die Ministerversorgung gilt: Wir fangen mit dem Sparen oben an. Auch in diesem Punkt hat die Koalition ihr Versprechen eingelöst.
Die Grunderwerbssteuer steigt zum 01.01.2013 auf 5,5 Prozent. Damit verbessert sich die Einnahmebasis dauerhaft um fast 8 Millionen Euro. Wir erwarten, dass die Kommunen sich auch in Zukunft an den Kulturausgaben des Landes beteiligen. Deshalb verstetigen wir den kommunalen Kulturbeitrag, was den Landeshaushalt 2013 entlastet - und zwar in einer Höhe von 16 Millionen Euro. Durch die zeitliche Verschiebung oder Streichung von Neubaumaßnahmen werden weitere 5 Millionen Euro eingespart. Auch bei den Landesbeteiligungen und -gesellschaften erwarten wir Sanierungsbeiträge. Durch pauschale Kürzungen von Verwaltungsausgaben soll dabei ein Betrag in Höhe von 1 Million Euro eingespart werden. All diese Maßnahmen erbringen in der Summe einen Konsolidierungsbeitrag von über 65 Millionen Euro allein in 2013.
Um auch in den nächsten Jahren die Schuldenbremse einzuhalten, hat die Landesregierung eine durchdachte Strategie entwickelt. Sie besteht aus einer Reihe mittelfristig wirkender Konsolidierungsprojekte. Erstens. Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf einen Abbau von mindestens 2.400 Stellen bis zum Jahr 2020 verständigt. Darüber reden wir zurzeit mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Zweitens. Wir werden die Landesbeteiligungen unter Konsolidierungsgesichtspunkten analysieren. Drittens. Wir werden die Förderprogramme des Landes im Hinblick auf mehr Effizienz evaluieren. Viertens. Länderübergreifende Kooperationen, insbesondere mit unserem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz, sollen einen Konsolidierungsbeitrag erbringen. Fünf
Vor gut drei Wochen hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC eine Studie zur Haushaltskonsolidierung in den Bundesländern vorgestellt. Außer Bayern und Baden-Württemberg müssen sich alle anstrengen, um die Schuldenbremse einzuhalten.
Ergebnis dieser Studie für das Saarland: Es wird schwer, aber es ist zu schaffen, wenn wir uns an den Besten orientieren.
Nutzen wir die Chancen, die sich durch die Kleinheit unseres Landes ergeben. Wir haben die Möglichkeit, Strukturen und Verfahren schneller zu verbessern als größere Bundesländer. Das Saarland sollte in Zukunft seine Aufgaben mindestens ebenso effizient erfüllen, wie es in anderen Ländern möglich ist. Das sollte für uns keine Zumutung, sondern ein Ansporn sein. Wir im Saarland sind leistungsfähig, kreativ und beschreiten mutig neue Wege. Das haben wir in schwierigen Situationen oft genug unter Beweis gestellt. Warum sollte uns das jetzt nicht gelingen?
Wir haben keinen einfachen Weg vor uns. Er verlangt uns Entscheidungen ab, die nicht immer populär sind. Aber es ist ein Weg, der sich lohnt. Es ist ein Weg, dessen Ziel es wert ist: Eine gute Zukunft für die Saarländerinnen und Saarländer in einem eigenständigen, unverwechselbaren und lebenswerten Bundesland Saarland. - In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zum Haushalt 2013.
Ich danke dem Herrn Minister. Die Fraktionen sind übereingekommen, Aussprache und Abstimmung zu den Gesetzentwürfen morgen durchzuführen.
Erste Lesung des von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Abschaffung der Zweit- und Langzeitstudiengebühren (Drucksache 15/164)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der aktuellen Rechtslage besteht für die saarländischen Hochschulen die Möglichkeit, Langzeit- und Zweitstudiengebühren zu erheben. Dies wird jedoch nicht getan. Die Universität des Saarlandes erhebt diese
Gebühren nicht. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft, die HTW, auch nicht. Auch an der Hochschule für Musik und an der Hochschule der Bildenden Künste werden diese Gebühren nicht erhoben. Das liegt einfach daran, dass eine Erhebung mehr Mittel erfordern würde, als die Einnahmen einbringen würden. Der Verwaltungsaufwand, der für eine Erhebung notwendig wäre, steht in keinem Verhältnis zu den erwarteten Einnahmen. Unter wirtschaftlichen Aspekten steht daher einer Abschaffung der Gebühren nichts im Wege.
Die klassischen Langzeitstudierenden gibt es seit der Umstellung auf Bachelor und Master praktisch nicht mehr. Nun könnte man überlegen: Was ist mit denjenigen, die das System ausnutzen und nur die Vorteile der Studierenden haben möchten? Aber, und das sage ich an dieser Stelle ganz bewusst, beim Bachelor- und Mastersystem findet eine Fortschrittskontrolle statt. Bei dieser Fortschrittskontrolle wird überprüft, ob die notwendigen Studienleistungen nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen erreicht werden. Wer hier aus dem Raster fällt, kann natürlich exmatrikuliert werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Von daher steht auch hier einer Abschaffung der Gebühren nichts im Wege.
Dennoch gibt es tatsächlich Studierende, die weit über der Regelstudienzeit liegen. Es gibt diejenigen, deren Studium zum Beispiel wegen einer schwerwiegenden Krankheit verlängert werden muss, oder diejenigen, deren Studium durch die Pflege von Familienangehörigen verlängert wird oder wegen Schwangerschaft unterbrochen werden muss. Soziale Härtefälle werden aber bereits nach der jetzigen Regelung von den Langzeitstudiengebühren befreit. Auch hier findet sich kein Grund, der einer Abschaffung im Wege stehen würde.
Darüber hinaus gibt es so gut wie keine Fälle, die erfasst würden. Ein Festhalten an der bisherigen Regelung wäre unverhältnismäßig und mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Weiterhin ist positiv an dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Studierenden die Sicherheit haben, dass nicht doch noch Langzeit- oder Zweitstudiengebühren erhoben werden,