Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die vierte Landtagssitzung. Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer ist für die heutige Sitzung entschuldigt. Sie nimmt an der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Energiewende und an den Gesprächen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel teil.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner vierten Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Zu Punkt 13 der Tagesordnung, den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion die Abfallentsorgung betreffend, haben die Landtagsfraktionen von CDU und SPD mit der Drucksache 15/25 den Antrag „Abfallentsorgung effizient, umweltfreundlich und kostengünstig gestalten“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Antrag bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung aus der Fraktion der PIRATEN mehrheitlich angenommen ist und mit Tagesordnungspunkt 13 zusammen beraten wird.
tretenden Mitgliedern im Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) sowie die Besetzung der Kommissionen im IPR als Drucksache 15/26 zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass wir diese Drucksache als Tagesordnungspunkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen haben.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der saarländischen Landesverfassung (Drucksache 15/21)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes hat in der Interpretation in den letzten Jahrzehnten eine starke Veränderung durchlaufen. War sie ursprünglich darauf gerichtet, das private Eigentum zu schützen, so stand im merkwürdigen Gegensatz dazu, dass das öffentliche Eigentum bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland eine weitaus größere Bedeutung hatte als heute.
Ich erinnere daran, dass öffentliches Eigentum in den Grundsatzprogrammen der politischen Parteien eine große Rolle gespielt hat. Der bemerkenswerte Hinweis ist wohl der auf das Ahlener Programm der CDU, in dem das öffentliche Eigentum zur Grundlage der Gewährleistung demokratischer Ordnungen gesehen wurde. Damals - auch daran möchte ich heute erinnern - sprach der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens Karl Arnold vom christlichen Sozialismus. Ich erwähne dies nur, um deutlich zu machen, dass die Eigentumsbetrachtung in der politischen Debatte der Bundesrepublik unterschiedliche Interpretationen hatte.
In den letzten drei Jahrzehnten ist es so, dass das öffentliche Eigentum immer mehr in den Hintergrund getreten ist und das private Eigentum immer mehr in den Vordergrund geschoben wurde mit der Folge, dass in großem Umfang öffentliches Eigentum veräußert worden ist. Heute nach drei Jahrzehnten kann man eine Bilanz ziehen, ob die zahlreichen Veräußerungen öffentlichen Eigentums der richtige Weg waren.
Wir kommen zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Eigentum, wenn es privatisiert wurde, in der Regel negative Folgen sowohl für die Kunden als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatte. Natürlich gibt es da oder dort Ausnahmen, aber generell kann man das so sehen. Das wird auch von den Betroffenen in großem Umfang so gesehen. Die
Auseinandersetzungen - ich denke etwa an die Demonstrationen, die wir bei der Bahn vor einiger Zeit hatten - zeigen ja, dass das öffentliche Eigentum, soweit es Privatisierungsanforderungen unterworfen ist, immer zu großen Problemen für die Arbeitnehmerschaft führt.
Im Schnitt kann man sagen, dass die Kunden diese Privatisierung mit höheren Preisen bezahlen mussten. Denn es ist klar, der private Unternehmer will nicht Wohltaten verbreiten, sondern will Gewinne erzielen. Zum Zweiten haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei diesen Privatisierungswellen in großem Umfang Nachteile erlitten. Das gilt auch für Unternehmen, bei denen man feststellen kann, dass die Preise gefallen sind. Ich nenne einmal die Telekom und deren Geschäftsbereich. Ich bin aber der Auffassung, dass die Preise dort nicht gefallen sind, weil man das Gewinnziel etwa zurückgenommen hätte, sondern dass sie gefallen sind, weil sich technologische Schübe ergeben haben, die zu einer starken Preisreduktion in diesem Bereich geführt haben.
Fazit: Die Privatisierung öffentlichen Eigentums führt zur Verschlechterung für die Kundinnen und Kunden, führt zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und - auch das spielt eine Rolle für uns - ist verbunden mit einem Abbau von Demokratie. Das kann jeder, der in der Kommunalpolitik tätig war oder noch ist, nachverfolgen.
In früheren Jahren hatten die Stadträte das Recht, die Energiepreise zu bestimmen. Sie hatten das Recht, Wohnungsmietpreise sowie Parkgebühren zu bestimmen, und sie hatten das Recht, andere Preise festzulegen, die heute längst der Privatisierung unterworfen sind. Ich denke etwa an die Abfallentsorgung - nicht in jedem Fall, aber in einer ganzen Reihe von Fällen - und könnte das weiter vertiefen. Insbesondere wenn man die europäische Entwicklung sieht, wo zur Sanierung von Staaten mittlerweile gefordert wird, Kulturgüter dieser Staaten der Allgemeinheit zu verkaufen, der Privatisierung zuzuführen, stellt sich die Frage, ob es nicht notwendig ist, ein Stopp-Signal zu setzen.
Dieses Stopp-Signal soll nach unserer Auffassung darin bestehen, dass die Veräußerung öffentlichen Eigentums an bestimmte Quoren in den Parlamenten gebunden ist. Das heißt, es ist immer noch möglich, öffentliches Eigentum zu veräußern, aber nicht mehr mit einfachen Mehrheiten, sondern mit einer Zweidrittelmehrheit. Ich glaube, dass dieser Vorschlag eine richtige Schlussfolgerung aus der Tatsache ist, dass wir in den letzten Jahren diese negative Entwicklung hatten. Ich bitte Sie daher, diesem Verfassungsartikel zuzustimmen.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Peter Strobel.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Abgeordnete der Linksfraktion, ich nehme es gleich vorweg: Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung der saarländischen Verfassung wird von der CDU-Fraktion abgelehnt werden.
Ich möchte Ihnen das auch begründen. Zum einen lehnen wir die Thesen in Ihrer Antragsbegründung ab. So zum Beispiel die von Ihnen behauptete Machtverschiebung zwischen Staatsmacht und privatem Eigentum. Was Sie hier unter dem Deckmäntelchen „Schutz des öffentlichen Eigentums“ einbringen, ist alter Klassenkampf. Ich hatte eigentlich geglaubt, dass Sie darüber hinweg wären. Zum anderen haben wir ein funktionierendes System, das auf Selbstbestimmung und Freiheit setzt, gleichzeitig aber jederzeit in der Lage ist, auf Fehlentwicklungen angemessen zu reagieren. Ich rede von der Marktwirtschaft, genauer gesagt von der sozialen Marktwirtschaft.
Ich darf mit Einverständnis des Herrn Präsidenten Ludwig Erhard zitieren, denn seine Aussagen sind sozusagen allgemeinverbindlich und haben an Aktualität bis zum heutigen Tage nichts verloren: „Es ist nicht Aufgabe des Staates, unmittelbar in die Wirtschaft einzugreifen. Auch passt es nicht in das Bild einer auf unternehmerischer Freizügigkeit beruhenden Wirtschaft, wenn sich der Staat selbst als Unternehmer betätigt.“
Diese Maxime hat der Bundesrepublik Deutschland und damit auch dem Saarland zu Frieden, Freiheit und Wohlstand verholfen. Einflussnahme des Staates so viel wie nötig, staatliche Regulierung so wenig wie möglich. Was Sie wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Linksfraktion, ist Staatswirtschaft. Dass Sie da ein bestimmtes Vorbild verfolgen, ist einfach nachzulesen.
Herr Präsident, ich zitiere nochmals mit Ihrer Erlaubnis: „Die DDR (...) ist unter Erich Honecker ein wirtschaftlich leistungsfähiger, innenpolitisch stabiler und außenpolitisch selbstbewusster Staat geworden (...).“ Oskar Lafontaine im SPIEGEL 1987. Zwei Jahre später war es vorbei mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der DDR. Meine Damen und Herren, so sieht die Realität aus.
Staatswirtschaftliche Strukturen sind nicht nur in der DDR, sondern praktisch weltweit gescheitert, und das nicht nur in Bezug auf Nationalstaaten, sondern auch in Bezug auf eine Vielzahl staatlicher Unter
nehmen wie beispielsweise die frühere staatliche Fluggesellschaft Austrian Airlines. Als die Lufthansa diese quasi in letzter Minute übernommen hat, war sie schon zahlungsunfähig, also pleite.
Dass sich an der Stelle der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand respektive der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen eine ideologische Betrachtung, wie Sie sie gerne anstellen, Herr Lafontaine, nicht lohnt, erkennen wir sehr leicht unter Würdigung der Fakten eines einfachen Beispiels aus der Praxis. Zum einen ist die Übernahme der frei werdenden Anteile an der VSE nicht durch private Investoren, sondern durch saarländische Kommunen beziehungsweise deren Stadt- oder Gemeindewerke anerkanntermaßen ein Schritt in die richtige Richtung, wenn Sie so wollen, eine kleine Verstaatlichung. Das wird übrigens nicht nur von Teilen der Politik, sondern auch von Experten der Energiewirtschaft so gesehen. Zum anderen war der Verkauf von 20 Prozent der Anteile an der Stadtwerke Saarbrücken AG an die Bietergemeinschaft aus VSE und Enovos ein ebenso richtiger Schritt, glasklar eine Privatisierung. Durch die gemeinsame Netzleitwarte und eine Reihe positiver Synergien arbeiten die Partner heute mit vereinten Kräften und verbesserten Ergebnissen. Also, wir sehen schon, ein einfaches Schwarz/Weiß, wie DIE LINKE es in Ihrem Antrag formuliert, gibt es nicht. Damit machen Sie sich die Sache viel zu leicht, differenzierte Betrachtungen sind gefragt.
Ihr Antrag dagegen ist eindimensional. Er folgt den Ansichten des überzeugten Keynesianers Oskar Lafontaine, der immer noch die Einflussnahme des Staates bis hin zur Verstaatlichung von Banken propagiert. Was Sie nach wie vor vertreten, hat die Wirtschaftswissenschaft längst zum Alteisen gelegt, es entbehrt jeglicher ökonomischer Vernunft und ist rein ideologisch begründet. Der gesunde Menschenverstand ist an der Stelle ein viel besserer Berater, Herr Lafontaine.
Ein regulierendes Eingreifen des Staates in Fehlentwicklungen der Finanzwirtschaft, wie die hochriskanten Finanzwetten der Spekulanten oder die sogenannten Leerverkäufe, ist sicher geboten. Aber die Verstaatlichung eines gesamten Wirtschaftszweiges zu fordern, zeugt wahrlich nicht von großer Realitätsnähe, meine sehr verehrten Damen und Herren der LINKEN. Auch in bestimmten Bereichen der Energiewirtschaft ist eine begrenzte staatliche Lenkung sinnvoll. Und trotzdem: Insgesamt betrachtet gibt es keinen generellen Regulierungsbedarf über alle Branchen hinweg.
Wenn man eine ausgewogene Regelung sucht, lohnt sich der Blick in den Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Saarland. Dort heißt es: „Die saar
ländische Landesregierung wird die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Betätigung von Städten und Gemeinden in einer Weise verbessern, die nicht zu Lasten der regionalen mittelständischen Wirtschaft geht. Wir wollen für den Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere bei der Energiewirtschaft, eine Erleichterung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen erreichen. Eine darüber hinaus gehende Öffnung ist nicht vorgesehen.“
Die Daseinsvorsorge ist der Betätigungsbereich des Staates. Darüber hinausgehende Betätigungen führen zu Marktverzerrungen, von denen keiner etwas hat. Der Wettbewerb mit privaten Anbietern hinkt zugunsten öffentlicher Unternehmen. Sie tragen kein unternehmerisches Risiko, weil die Allgemeinheit haftet, und häufig zahlen sie nicht einmal Umsatz-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer. Sie haben dadurch eklatante Wettbewerbsvorteile und generieren nicht einmal ein Steueraufkommen.
Wir haben ein bewährtes Gleichgewicht zwischen Staat und Privat und sind gut beraten, daran festzuhalten. SPD und CDU sind sich darin einig: Es gibt keinen Veränderungsbedarf, wie ihn DIE LINKE an dieser Stelle sieht. Und damit Sie nicht glauben, ich sei Verfechter einer hemmungslosen Privatisierungswut, sage ich Ihnen ganz deutlich: Privatisierung ist weder Allheilmittel noch Wunderwaffe und an vielen Stellen unangebracht oder falsch. Mithin hat es auch Fehlentscheidungen gegeben. Jedoch der Umkehrschluss, also sein Heil in der Verstaatlichung zu suchen, ist der fatalste aller Irrwege. Das Subsidiaritätsprinzip ist einer der Pfeiler unserer freiheitlichen Grundordnung. Es hat sich in allen Bereichen der demokratischen Gesellschaft bewährt, nicht nur im Wirtschaftsleben - und gerade deshalb muss es auch auf allen Ebenen verteidigt werden.
Was Sie mit Ihrem Antrag propagieren, meine sehr verehrten Damen und Herren der Linksfraktion, ist der Weg in die Staatswirtschaft, und die schadet insbesondere dem Mittelstand.
Dabei zeigen doch die Zahlen ganz eindeutig, dass eine mittelstandsfreundliche Politik für alle Bevölkerungsteile lohnenswert ist. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Er beschäftigt 70 Prozent aller Erwerbstätigen, stellt 82 Prozent aller Ausbildungsplätze zur Verfügung und tätigt die Hälfte aller Investitionen. Kleine und mittlere Unternehmen sind die Keimzelle von Fortschritt und Innovation. Neben der Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist der Mittelstand Hauptsponsor von Kunst, Kultur, karitativen Einrichtungen und Sport. Somit gerät Ihr Antrag genau ins Gegenteil. Er führt, wie Sie es formuliert haben, zwangsläufig zu weni
Da Sie es aber nicht nur auf die Kontrolle des Landeseigentums, sondern auch auf das der Kommunen abgesehen haben, sind Sie sogar dazu bereit, per Verfassungsänderung in das kommunale Selbstverwaltungsrecht einzugreifen. Damit sprechen Sie den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Kolleginnen und Kollegen in den Räten die Fähigkeit ab, selbst die richtigen Entscheidungen für ihre jeweilige Kommune zu treffen. Das ist in jeder Hinsicht inakzeptabel, meine sehr verehrten Damen und Herren von der LINKEN. Alles in allem streben Sie eine Wirtschaftsordnung an, die den Menschen schadet. Genau deshalb lehnen wir diese ab, und genau aus diesem Grund lehnen wir auch Ihren Antrag ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Geschäftsordnung gilt für alle Abgeordneten. Ich weise noch mal darauf hin, dass in der Geschäftsordnung ausdrücklich drinsteht, dass sich ein Abgeordneter schriftlich zu Wort zu melden hat. Ich bitte jeden Kollegen und jede Kollegin, dies auch zu tun, damit hier ein vernünftiger Sitzungsablauf möglich ist. - Das Wort hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mich entschuldigen für die nicht rechtzeitig abgegebene Wortmeldung. Ich war davon ausgegangen, dass sich vor mir noch ein Kollege aus der Sozialdemokratie zu Wort melden würde. Das war nicht der Fall.
Herr Lafontaine, Ihr Antrag in Richtung Reform der Verfassung in dieser nicht ganz unerheblichen Frage wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr differenziert betrachtet. Wir werden den Antrag auch nicht ablehnen. Wir werden uns enthalten, weil in Ihrem Antrag teilweise Dinge formuliert sind, die nicht ganz von der Hand zu weisen sind, insbesondere wenn es um die Bereiche der sogenannten Daseinsvorsorge geht. Das ist eine klare grüne Position. Wir sind der Meinung, dass zum Beispiel die Wasserversorgung nicht privatisiert werden sollte. Das ist ein klassischer Bereich der Daseinsvorsorge. Ich denke auch an den Justizbereich. Auch dort muss man mit Privatisierungen sehr vorsichtig sein. Wir lehnen sie ab, weil wir uns nicht vorstellen können, dass die Gerichtshilfe oder der Strafvollzug in private Hände übergehen.
Es gibt eine Reihe von Bereichen, wo Privatisierungen kritisch zu sehen sind. Wir sind zum Bespiel auch keine Freunde davon, bei Krankenhäusern Privatisierungen vorzunehmen. Hier hat die Realität zum Teil bereits ganz andere Fakten geschaffen. Mit diesen Fakten muss man sich dann auseinandersetzen.
Wir haben also eine sehr differenzierte Position bei diesem Thema. Eines muss man aber klar sagen. Wirtschaftliches Handeln des Staates muss sich in engen Grenzen halten, denn es gibt auch eine Reihe von Beispielen für schlichtes Staatsversagen, Stichwort Landesbanken mit Blick auf die Finanzkrise. Herr Lafontaine, es war kein Ruhmesblatt, was Landesbanken und auch andere Banken, an denen der Staat mit beteiligt war oder die Finger im Spiel hatte, teilweise abgeliefert haben. Das war nicht besser als das, was der private Sektor gemacht hat. Deshalb ist dies an der Stelle wieder eine völlig andere Diskussion.