8. Erste und Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/22)........... 100
Aufhebung der Beratungsfrist zur Zweiten Lesung....................................................... 102
9. Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zu dem Abkommen zur Änderung von Artikel 3 des Abkommens zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, unterzeichnet in Perl am 04. Dezember 2006 (Drucksache 15/14)...... 102
Minister C o m m e r ç o n zur Begründung........................................................ 102
10.Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und weiterer rechtlicher Regelungen zur Einführung der Gemeinschaftsschule (Drucksache 15/23)..................... 103
11.Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über Zuständigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung (Drucksache 15/11)........................ 111
12.Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (Drucksache 15/16)..................... 112
13.Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Abfallentsorgung effizient, umweltfreundlich und kostengünstig gestalten (Drucksache 15/24)..................... 113
14.Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion und der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Abfallentsorgung effizient, umweltfreundlich und kostengünstig gestalten (Drucksache 15/25)................. 113
Abg. Dr. P e t e r (B 90/GRÜNE) zur Begründung des Antrages Drucksache 15/24....................................................... 113
15.Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern und Stellvertretenden Mitgliedern im Interregionalen Parlamentarierrat IPR - sowie die Besetzung der Kommissionen im IPR (Drucksache 15/26)......... 125
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die vierte Landtagssitzung. Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer ist für die heutige Sitzung entschuldigt. Sie nimmt an der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Energiewende und an den Gesprächen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel teil.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner vierten Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Zu Punkt 13 der Tagesordnung, den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion die Abfallentsorgung betreffend, haben die Landtagsfraktionen von CDU und SPD mit der Drucksache 15/25 den Antrag „Abfallentsorgung effizient, umweltfreundlich und kostengünstig gestalten“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Antrag bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung aus der Fraktion der PIRATEN mehrheitlich angenommen ist und mit Tagesordnungspunkt 13 zusammen beraten wird.
tretenden Mitgliedern im Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) sowie die Besetzung der Kommissionen im IPR als Drucksache 15/26 zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass wir diese Drucksache als Tagesordnungspunkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen haben.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der saarländischen Landesverfassung (Drucksache 15/21)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes hat in der Interpretation in den letzten Jahrzehnten eine starke Veränderung durchlaufen. War sie ursprünglich darauf gerichtet, das private Eigentum zu schützen, so stand im merkwürdigen Gegensatz dazu, dass das öffentliche Eigentum bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland eine weitaus größere Bedeutung hatte als heute.
Ich erinnere daran, dass öffentliches Eigentum in den Grundsatzprogrammen der politischen Parteien eine große Rolle gespielt hat. Der bemerkenswerte Hinweis ist wohl der auf das Ahlener Programm der CDU, in dem das öffentliche Eigentum zur Grundlage der Gewährleistung demokratischer Ordnungen gesehen wurde. Damals - auch daran möchte ich heute erinnern - sprach der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens Karl Arnold vom christlichen Sozialismus. Ich erwähne dies nur, um deutlich zu machen, dass die Eigentumsbetrachtung in der politischen Debatte der Bundesrepublik unterschiedliche Interpretationen hatte.
In den letzten drei Jahrzehnten ist es so, dass das öffentliche Eigentum immer mehr in den Hintergrund getreten ist und das private Eigentum immer mehr in den Vordergrund geschoben wurde mit der Folge, dass in großem Umfang öffentliches Eigentum veräußert worden ist. Heute nach drei Jahrzehnten kann man eine Bilanz ziehen, ob die zahlreichen Veräußerungen öffentlichen Eigentums der richtige Weg waren.
Wir kommen zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Eigentum, wenn es privatisiert wurde, in der Regel negative Folgen sowohl für die Kunden als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatte. Natürlich gibt es da oder dort Ausnahmen, aber generell kann man das so sehen. Das wird auch von den Betroffenen in großem Umfang so gesehen. Die
Auseinandersetzungen - ich denke etwa an die Demonstrationen, die wir bei der Bahn vor einiger Zeit hatten - zeigen ja, dass das öffentliche Eigentum, soweit es Privatisierungsanforderungen unterworfen ist, immer zu großen Problemen für die Arbeitnehmerschaft führt.
Im Schnitt kann man sagen, dass die Kunden diese Privatisierung mit höheren Preisen bezahlen mussten. Denn es ist klar, der private Unternehmer will nicht Wohltaten verbreiten, sondern will Gewinne erzielen. Zum Zweiten haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei diesen Privatisierungswellen in großem Umfang Nachteile erlitten. Das gilt auch für Unternehmen, bei denen man feststellen kann, dass die Preise gefallen sind. Ich nenne einmal die Telekom und deren Geschäftsbereich. Ich bin aber der Auffassung, dass die Preise dort nicht gefallen sind, weil man das Gewinnziel etwa zurückgenommen hätte, sondern dass sie gefallen sind, weil sich technologische Schübe ergeben haben, die zu einer starken Preisreduktion in diesem Bereich geführt haben.
Fazit: Die Privatisierung öffentlichen Eigentums führt zur Verschlechterung für die Kundinnen und Kunden, führt zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und - auch das spielt eine Rolle für uns - ist verbunden mit einem Abbau von Demokratie. Das kann jeder, der in der Kommunalpolitik tätig war oder noch ist, nachverfolgen.