Protocol of the Session on May 23, 2012

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Oder nehmen wir die aktuelle Diskussion um den EVS, auch nicht gerade ein klassischer privater Bereich. Dort erleben wir zurzeit ein Staatsversagen light. Viele Bürgerinnen und Bürger im Saarland erfahren am eigenen Leib, was Misswirtschaft in einem solchen Bereich bedeutet. Dort gibt es eine aus Sicht vieler Menschen in diesem Lande klar erkennbare Form von Misswirtschaft.

Das heißt, in den Bereichen der Daseinsvorsorge lehnen wir Privatisierungen ab. Stichwort „Rekommunalisierung der Stadtwerke“, da haben wir die Problematik, dass dort teilweise privatisiert wurde. Heute versucht man in vielen Bereichen mühsam und zu Recht, diese Privatisierung wieder zurückzudrehen. Aber man muss auch klar sagen, dass wir an dieser Stelle eine klare Trennung von Privatwirtschaft und Staatswirtschaft brauchen. Wir müssen sehr darauf achten, dass der private Bereich, wo die Masse des Steueraufkommens und die Masse der Arbeitsplätze in diesem Land und somit auch der Wohlstand herkommen, durch öffentliche Unternehmen nicht beeinträchtigt wird. Hierauf muss man ein ganz starkes Augenmerk haben. Herr Lafontaine, ich sage Ihnen ganz offen, dass uns Ihr Antrag an vielen Stellen zu ideologisch ist. Er geht zu weit. Das ist der Grund, warum wir ihm nicht zustimmen können und warum wir uns bei Ihrem Antrag zur Änderung der Verfassung enthalten werden. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Reinhold Jost das Wort.

(Abg. Strobel (CDU) )

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute Morgen erleben wir wieder das eigentlich immer gleiche Spiel. Es wird eine Phantomdiskussion hochgezogen. Es wird eine völlige Verzerrung der Wirklichkeit im Handeln des Landes und vieler Städte und Gemeinden dargestellt. Das hat man am Montag in der Landespressekonferenz durch die Vertretung der Partei DIE LINKE gehört. Es wird so dargestellt, als wäre im Saarland durch das Land, aber auch durch die Städte und Gemeinden ein Verscherbeln des Tafelsilbers und ein Ausverkauf der jeweiligen kommunalen Interessen oder Landesinteressen an der Tagesordnung. Das ist mitnichten so. Das ist eine Phantomdiskussion, die einzig und allein dazu dienen soll, die eigenen Befindlichkeiten zu bedienen. Dafür sollten wir uns zu schade sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Wie edel.)

Ich sage das auch aufgrund der Art und Weise, wie diese Diskussion geführt und begründet wird. Wenn man in diesen Text einsteigt - das sollte man ja tun -, wird man feststellen, dass es keinerlei Bezug zu einem saarländischen Thema gibt, weder zu einem landes- noch zu einem kommunalpolitischen Thema. Nein, man muss sich schon sehr arg strecken und einen Spagat hinlegen. Exemplarisch wird im Antrag die Bahnprivatisierung in Großbritannien genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen eines: Wenn es Ihnen tatsächlich um das Thema gegangen wäre, dann hätten Sie versucht, sich mit den saarländischen Interessen und der Lage hier im Land auseinanderzusetzen. Das haben Sie nicht getan. Das demaskiert diesen Antrag. Es geht Ihnen nicht um die Sache, es geht Ihnen um blanken Populismus und darum, ein Thema hochzuspielen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich sage dies im Hinblick darauf, welche Folgen Ihr Antrag hätte. Das ist eben vom Fraktionsvorsitzenden begründet worden, der ja, wie er immer wieder sagt, langjährige profunde Kenntnisse in den unterschiedlichen Bereichen der Politik hat, im Kommunalen genauso wie im Land und auf bundespolitischer Ebene. Ich stelle mir vor, wie damals ein Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken namens Oskar Lafontaine reagiert hätte, wenn man ihm einen Antrag vorgelegt hätte, der zur Folge hat, dass er nur noch dann Grundstücke veräußern kann - zum Beispiel gegenüber bauwilligen Bürgern seiner Stadt oder Unternehmern, die in ihrer Investitionsbereitschaft leiden würden, wenn sie gegebenenfalls ein Grundstück nicht bekommen -, wenn eine Zweidrittelmehrheit gegeben ist. Ich sage

das in der Diktion des Herrn Lafontaine: Man muss mit der Boll getuppt sein, wenn man auf eine solche Idee kommt.

(Vereinzelt Lachen bei der LINKEN.)

Das wäre der wirkliche Niedergang sämtlichen Handels in den Städten und Gemeinden. Es würde am Ende die treffen, die es am wenigsten verdient haben: die Bürger und die Unternehmer, die investieren wollen. Das wären die Folgen Ihrer Politik! Die können wir nur ablehnen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist der völlig falsche Weg!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Man muss auch die Frage stellen, welches Denkmodell dahinter steht. Es wird nachgerade unterstellt, dass alle, die in den jeweiligen Städten und Gemeinden in der Verantwortung sind, im Grunde genommen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Das betrifft beispielsweise auch diejenigen, die hier in der Landeshauptstadt Saarbrücken in einer Mehrheitskoalition sind.

(Zuruf des Abgeordneten Linsler (DIE LINKE).)

Der eine, der jetzt gerade dazwischenplärrt, ist einer derjenigen. Man muss sich die Frage stellen, was Ihr Handeln in den letzten Jahren war. In der Übersicht der letzten Jahre, in der Sie in der Verantwortung in der Landeshauptstadt Saarbrücken sind, muss man sich ein Bild davon machen, was alles Sie an Veräußerungen getätigt haben. Das alles geschah mit der gleichen Begründung, nicht weil man Tafelsilber verscherbeln wollte, sondern weil man damit ganz konkret Politik vor Ort machen konnte und musste. Das, was Sie hier sagen und schreiben, ist nichts anderes als eine Bankrotterklärung Ihrer eigenen Ideologie und eine völlige - ich sage das bewusst - Verhöhnung all derer, die vor Ort Verantwortung tragen, als hätten sie in den letzten Jahren nicht gewusst, was sie tun, als hätten sie einen Ausverkauf organisiert. Ich kann darüber nur den Kopf schütteln, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Diese Diskussion läuft nach dem Motto wie bei Pipi Langstrumpf: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt.

(Sprechen und Lachen bei der LINKEN.)

Ich will Ihnen das anhand eines Beispiels deutlich machen. Sie können sich aussuchen, welchen Darsteller Sie in dieser Geschichte gerne abgeben wollen. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, das genaue Gegenteil von dem, was hier zu propagieren versucht wird, ist im Saarland in den letzten Jahren der Fall gewesen. Das letzte Mal, als wir große Anteile von Staatseigentum veräußert haben, nämlich bei der SaarLB, war in den Neunzigerjahren. Kollege Lafontaine, vielleicht können Sie sich noch daran er

innern. Vielleicht erinnern Sie sich noch Ihrer eigenen Verantwortung diesbezüglich. Damals hieß es ganz klar, dass man sich von Anteilen der SaarLB trennt und die an die BayernLB weitergibt. Damals haben Sie genau das getan, was Sie hier verurteilen. Damals war man der Auffassung, man brauche einen strategischen Partner; man wollte die SaarLB neu aufstellen.

Genau das Gegenteil von dem, was Sie mit Ihrem Antrag versuchen darzustellen, passiert doch im Moment im Saarland. Das ist in den letzten Jahren auch mit Ihrer Zustimmung passiert. Weil Sie das mitgetragen haben, verwundert mich das. Es ist doch nicht so, dass wir lauter Dinge verkaufen. Vielmehr investieren wir doch als Land! Wir gehen doch mit ins Obligo, wir kaufen doch wieder Anteile der BayernLB an der SaarLB zurück. Kollegin Schramm, vielleicht ist Ihnen das bei den Haushaltsberatungen entfallen oder Sie haben es nicht mitgekriegt. Wir haben doch gerade jetzt mit Ihrer Zustimmung erklärt, dass wir dafür sind, dass das Land bei der VSE wieder einsteigt. Genau das Gegenteil von dem, was Sie hier versuchen darzustellen, ist der Fall. Hier ist kein Ausverkauf von Interessen festzustellen. Wir sichern die Interessen.

(Sprechen bei der LINKEN.)

Kollege Linsler, dafür brauche ich keine Verfassungsänderung. Dafür brauche ich Überzeugung. Die kriege ich nur im Kopf und nicht durch eine entsprechende Verfassung, die ich niederschreibe. Diese Überzeugung ist in diesem Hause da. Dafür brauchen wir Ihren Antrag nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir brauchen auch nicht die Festlegung einer Zweidrittelmehrheit. Ich habe eben darauf abgestellt, welche Entscheidungen vor allen Dingen in den Kommunen dadurch quasi unmöglich gemacht würden. Das geht bis hin zur Frage, ob ich eine Zweidrittelmehrheit habe, um einem Unternehmer, der eine Ansiedlung tätigen will, ein Grundstück verkaufen zu können. Das sind die ganz einfachen Folgen, die sich daraus ergeben. Man muss sich das vergegenwärtigen, wenn man so etwas zu Papier bringt. Wir hätten aber auch die Frage der Wirtschaftlichkeitsüberlegungen weitgehend unmöglich gemacht. Es gibt Bereiche, von denen ich sage, dass der Staat der denkbar schlechteste Unternehmer ist. Wenn ich das feststelle, muss ich auch in der Lage sein, mich davon zu trennen. Wenn ich das feststelle, muss ich auch versuchen, diese Hürden so zu halten, dass sie handhabbar sind. Wenn ich die Hürde auf eine Zweidrittelmehrheit lege, mache ich das unmöglich. Deswegen machen wir das auch so nicht mit, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Diese Bevormundung insbesondere der Kommunen und Körperschaften lehnen wir ab. Diese Bevormundung haben die auch nicht notwendig. Es ist gerade eben vom Kollegen dargestellt worden, in diesem Koalitionsvertrag stehe drin, dass wir mehr Freiheit für wirtschaftliche Betätigungen der Städte und Gemeinden haben wollten. Es ist keine totale Freigabe. Wir sehen dort auch Auswüchse. Ich nenne das Thema Fischzuchtanlage Völklingen - Käpten Iglu lässt grüßen. Das sind für mich Punkte, an denen man feststellen kann, dass eine wirtschaftliche Betätigung von öffentlicher Hand nicht immer in die richtige Richtung geht. Die entsprechenden Probleme daraus werden eher größer als geringer.

Und ich sage Ihnen noch eines: Es gibt nach der Landeshaushaltsordnung auch jetzt schon eine Beteiligung der in diesem Land gewählten Volksvertreter. In der Landeshaushaltsordnung heißt es unter § 65 Abs. 7: „Haben Anteile an Unternehmen besondere Bedeutung und ist deren Veräußerung im Haushaltsplan nicht vorgesehen, so dürfen sie nur mit Einwilligung des Landtages veräußert werden, soweit nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist.“ Diese Ausnahme bedingt trotz allem eine nachlaufende Unterrichtung des Parlaments. Die Hürden sind also vorhanden und brauchen nicht erhöht zu werden. Die entsprechende Linie des Handelns in diesem Haus war und ist die richtige. Es geht hier nicht um Verscherbeln oder um Ausverkauf. Wir sind in dieser Frage in den letzten Jahren, wie ich finde, gut gefahren und sollten uns nicht durch eine Phantomdiskussion kirre machen lassen. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Minister Heiko Maas.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt schon vieles zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE gesagt worden. Ich will aus Sicht der Landesregierung nur noch einmal auf einige Punkte eingehen, die meiner Meinung nach nicht unerwähnt bleiben sollten.

Zum Ersten, denke ich, hat es in den letzten Jahren in der öffentlichen Debatte sicherlich eine Änderung in der Antwort auf die Frage gegeben, wie öffentliches Eigentum zu bewerten ist. Das, nehme ich an, schlägt sich in Ihrem Gesetzentwurf nieder. Insofern will ich da gute Absicht gar nicht in Abrede stellen, aber gut gemeint ist leider noch lange nicht gut gemacht. Viel interessanter wäre möglicherweise eine Diskussion darüber, was eigentlich die Kernbereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge sind, welche Aufgaben in Zukunft vom Staat erledigt werden sollen

(Abg. Jost (SPD) )

einmal unabhängig vom öffentlichen Eigentum - und welche dies nicht unbedingt müssen. Das wird eine Frage sein, der sich in Zukunft - bei begrenzten finanziellen Mitteln - die öffentlichen Hände auf allen Ebenen stellen müssen. Vielleicht gibt es eine andere Gelegenheit, an dieser Stelle auch eine solche sehr grundsätzliche Diskussion noch einmal zu führen.

Ich will für die saarländische Landesregierung lediglich festhalten, dass Befürchtungen, was mögliche Privatisierungen von Landeseigentum im Saarland angeht, völlig fehl am Platz sind. Es ist eben schon darauf hingewiesen worden: Wir werden bis Ende kommenden Monats den Zukauf von VSE-Anteilen durch das Land abschließen. Das heißt, das Land wird sich nicht irgendwo seines Eigentums entledigen, sondern wir werden noch eine Schippe drauflegen. Das Land wird seine Anteile an der VSE erhöhen. Ich denke, dies ist auch ein Beleg dafür, dass wir an dieser Stelle saarländische Verantwortung und saarländische Interessen wahrnehmen wollen. Im Übrigen haben wir sehr konstruktiv den Prozess begleitet, bei dem die Kommunen RWE-Anteile an der VSE für sich in Anspruch genommen haben. Ich meine, das sind alles hinreichende Beispiele dafür, dass öffentliches Eigentum in den Händen dieser Landesregierung gut aufgehoben ist und dass dieses Eigentum auch in den kommenden Jahren ein Thema ist, mit dem wir uns sehr verantwortungsbewusst auseinandersetzen. Wir haben aufgrund der Vereinbarungen zwischen CDU und SPD darüber hinaus - auch darauf ist hingewiesen worden - eine Erleichterung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen in einem maßvollen Rahmen vorgesehen. Auch daraus lässt sich eigentlich ablesen, dass wir dort, wo öffentliches Eigentum in Form von wirtschaftlicher Betätigung beziehungsweise von Betriebseigentum existiert, die Rahmenbedingungen für die öffentliche Hand verbessern.

Man kann also anhand dieser Beispiele sehen, dass es nichts gibt, was durch eine Zweidrittelmehrheit, die diese Regierung ja für sich in Anspruch nehmen kann, geschützt werden müsste. Ich will darauf hinweisen, dass es in der Vergangenheit in diesem Land durchaus bereits Diskussionen über Privatisierungen gegeben hat. Die damalige SPD-Landesregierung ist seinerzeit, etwa als es um die Frage ging, was mit den Saar-Ferngas-Anteilen geschehen soll, einen anderen Weg gegangen. Ich bin aus heutiger Sicht nicht der Auffassung, dass das ein falscher Weg gewesen ist. Mit einer Zweidrittelmehrheit wären die damaligen Entscheidungen aber möglicherweise nicht zu treffen gewesen. Und dass zur Zeit der SPD-Landesregierung die Bayerische Landesbank in die SaarLB Einzug gehalten hat, ist ja auch ein Beispiel dafür, dass die Dinge zumindest auf der Ebene des öffentlichen Eigentums sehr flexibel gehandhabt wurden.

Es sind die Privatisierungen von Post, Telekommunikation und Bahn angesprochen worden. Das sind im Übrigen alles Privatisierungen, denen die damalige SPD-Landesregierung zugestimmt hat. Ich denke, man kann sie heute sehr differenziert beurteilen. Bei Post und Telekommunikation muss man zweifellos feststellen, dass es zu Arbeitsplatzschaffungen gekommen ist. Das heißt, es sind Arbeitsplätze entstanden, wobei man darüber diskutieren kann, ob dies Arbeitsplätze sind, die man will und die in Bezug auf die sozialen Standards möglicherweise noch verbesserungsfähig sind. Aber wenn man sich das anschaut, wird man feststellen, dass sehr, sehr viele qualifizierte und vor allen Dingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen worden sind und dass sich auch die Preise für die Kunden verbessert haben. Von daher glaube ich nicht, dass man aus Post und Telekommunikation ablesen kann, dass Privatisierung, die ja früher von allen mitgetragen worden ist, in Gänze Teufelszeug sei. Bei der Bahn ist es sicherlich etwas schwieriger, aber ich glaube nicht, dass die Probleme, die die Bahn hat, darauf zurückzuführen sind, dass sie heute privatrechtlich organisiert ist. Ich will mir nicht ausmalen, wie der Investitionsbedarf, den es bei der Bahn in den letzten Jahren gegeben hat, befriedigt worden wäre, wenn sie rein in öffentlicher Hand geblieben wäre.

Ich will noch auf einen Punkt hinweisen, den ich eigentlich für viel interessanter halte als die Diskussion darüber, ob man den Verkauf öffentlichen Eigentums an eine Zweidrittelmehrheit binden soll. Wir stellen nämlich fest, dass es heute in weiten Teilen der Wirtschaft Strukturen gibt, die man sicherlich einmal überprüfen muss. Ich will auf ein Thema hinweisen, mit dem wir uns hier schon an anderer Stelle beschäftigt haben, etwa wenn es darum geht, wie sich die Mineralölkonzerne in diesem Land aufstellen. Dort haben wir zwar den freien Wettbewerb, aber er wird von einigen wenigen Playern beherrscht, bei denen es, wie ich meine, unbestritten ist, dass über Preisabsprachen auch Preise getrieben werden. Wir erleben das ja regelmäßig in Urlaubszeiten und täglich sozusagen zur Rushhour, wenn die Benzinpreise stündlich wechseln. Ich würde mir eigentlich wünschen - das ist ein Problem, das die Menschen heute haben -, dass wir uns weniger mit abstrakten Diskussionen über Mehrheiten beim Verkauf von öffentlichem Eigentum beschäftigen, sondern uns mehr mit Fragen auseinandersetzen, wie wir diesen Entwicklungen entgegenwirken können. Wir wollen dem Gebaren der Mineralölkonzerne nicht weiter tatenlos zusehen, und ich bin der Ansicht, man würde den Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich helfen, wenn man Fehlentwicklungen auf dem freien Markt gegensteuern würde, wie es sie etwa an den deutschen Tankstellen gibt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Minister Maas)

Insgesamt, denke ich, sollte man dem Gesetzentwurf der LINKEN auch deshalb nicht zustimmen, weil er in einem nicht unerheblichen Maß in die kommunale Selbstverwaltung und die Kommunalhoheit eingreift. Kollege Jost hat bereits darauf hingewiesen: Von einer solchen Regelung wäre jeder Grundstücksverkauf betroffen. Sie wäre etwa bei Ausweisungen von Gewerbegebieten, bei denen viele private und öffentliche Grundstücke getauscht werden, und auch bei Einzelansiedlungen völlig unhandhabbar. Deshalb kann man das Vorhaben der LINKEN schon in der Sache nicht unterstützen. Im Übrigen hätte man, bevor man einen solchen Gesetzentwurf in den Landtag einbringt, einmal mit den Kommunen eine Diskussion darüber führen sollen, was sie von einem solchen Vorhaben halten.

Im Ergebnis gibt es eine Regelung zum Verkauf von öffentlichem Eigentum. Sie ist festgelegt in § 65 der Landeshaushaltsordnung und reicht nach unserer Auffassung völlig aus. Und dass öffentliches Eigentum bei dieser Landesregierung in guten Händen ist, werden wir in den kommenden Jahren beweisen. Schönen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/21 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/21 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen der LINKEN und der PIRATEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich enthalten.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes (Drucksache 15/20)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.