Heiko Maas

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns in einer Haushaltsdebatte, in der wir über Ausgaben und Einnahmen reden. Es ist schon viel über das Thema Ausgaben geredet worden. Auch die Einnahmen sind an der einen oder anderen Stelle erwähnt worden. Ich will doch noch einmal sagen, dass ein nicht unwesentlicher Einnahmefaktor das ist, was die saarländischen Unternehmerinnen und Unternehmer erwirtschaften mit den Produkten, die sie erzeugen und verkaufen, mit den Arbeitsplätzen, die sie bieten. Wenn wir über das Thema Einnahmen reden, müssen wir davon ausgehen, dass wir nicht von Steuermehreinnahmen aufgrund von rechtlichen Veränderungen profitieren werden. Daher muss der Fokus darauf gelegt werden, die Einnahmen über ein entsprechendes Wirtschaftswachstum zu verbessern und kontinuierlich zu entwickeln. Es ist auch schon einmal thematisiert worden, dass vieles von dem, was wir uns vornehmen, nur dann finanziert werden kann, wenn wir das in einem einigermaßen vernünftigen wirtschaftlichen Umfeld tun können.
Ich will nur eine Zahl nennen, damit man sich das vorstellen kann: 1 Prozent Wirtschaftswachstum im Saarland heißt 15 Millionen Euro Steuermehreinnahmen haben oder nicht haben. Das ist schon eine beachtliche Größenordnung, das entspricht ziemlich genau dem Betrag, den wir in Zukunft pro Jahr an Personalkosten einsparen wollen - nur um die Dimension einmal deutlich zu machen.
Was das Wirtschaftswachstum betrifft, so haben wir in diesem Jahr für Deutschland eine Prognose von 0,5 Prozent. Wir liegen etwas drunter und werden wahrscheinlich in Deutschland insgesamt drunter bleiben, es wird auch im Saarland etwas unter dem Bundesdurchschnitt verlaufen. Wir reden aber über den Haushalt 2014. Dort haben wir eine Prognose für Deutschland - die sowohl von der Bundesregierung als auch von der EU-Kommission als auch von der OECD geteilt wird - von 1,7 Prozent Wirtschaftswachstum, für das Saarland sind es sogar 1,8 Prozent. Auch da kann man sich ausrechnen: Wenn man von null kommt und strebt an, im folgenden Jahr an die 2 Prozent Wirtschaftswachstum zu erreichen, dann ist das sozusagen die Basis dafür, dass der Einnahmenanteil, den die Wirtschaft in unserem Haushalt abdeckt, sich im kommenden Jahr deutlich steigern wird. Auch deshalb sind wir gehalten, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft im Saarland weiterhin gut zu bestellen.
Es wird ja immer wieder über Unternehmen geredet, die bedauerlicherweise Insolvenz anmelden. Ich möchte einmal eine aktuelle Bestandsaufnahme machen und zitiere jetzt die IHK, die sehr nahe dran ist und in ihrer November-Umfrage festgestellt hat, dass 43 Prozent der befragten Unternehmen ihre Geschäftslage mit „gut“ bezeichnen, 47 Prozent mit „befriedigend“ und 10 Prozent mit „schlecht“. Das sind um etwa 20 Prozent bessere Werte als in der November-Abfrage des letzten Jahres. Das sind alles Hinweise, dass wir wirtschaftlich 2014 auf ein vernünftiges Jahr zusteuern, auf eines, das deutlich besser sein wird als das, was wir gerade hinter uns bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man die Zeitung aufschlägt, gibt es darauf viele Hinweise. Da ich davon ausgehe, dass die Opposition mir nur bedingt Glauben schenkt, möchte ich einmal auf etwas verweisen, was wir heute in der Zeitung gelesen haben: „Saarland profitiert von der Autokonjunktur“. Annegret Kramp-Karrenbauer und ich hatten vor wenigen Tagen in der Staatskanzlei einen Automotive-Gipfel durchgeführt, indem wir die Automobilhersteller und -zulieferer zusammengerufen haben. Das ist ein wichtiges Segment unserer Wirtschaft. Da kann man nachlesen, dass die deutsche Autobranche angesichts der anziehenden Nachfrage vor einem starken Jahr 2014 steht. Auch für das Autoland Saarland hat das Vorteile, nicht nur für Ford, sondern auch für viele Automobilzulieferer, die bereits hervorragend aufgestellt sind und die davon ausgehen, dass sie im nächsten Jahr ihre Position auf dem Markt noch einmal deutlich verbessern können. - Der Automotive-Bereich als ein ganz besonders wichtiger Bereich, der viele Tausend Arbeitsplätze abbildet, steht also auch für eine positive
Entwicklung. Auch das ist für die Struktur der Wirtschaft insgesamt außerordentlich wichtig.
Meine Damen und Herren, wenn wir über wirtschaftliche Entwicklung und Wachstum reden, reden wir natürlich auch über die Frage von Neuansiedlungen. Ich will beispielhaft zwei Projekte nennen, die wir letztes Jahr auf den Weg gebracht haben. Ein Projekt ist das Industriegebiet Lisdorfer Berg, für das es mittlerweile eine Genehmigung gibt, das in der Errichtung ist und für das wir bereits zwei konkrete Ansiedlungen haben. Das ist zum einen die Firma MEWA Textil Service AG, die ein bestehendes Unternehmen umlegt auf den Lisdorfer Berg, aber zusätzlich noch einmal 55 Arbeitsplätze schafft, sodass dort an die 200 Arbeitsplätze entstehen werden. Wir haben ferner die Firma Helvetia Packaging, die sich ebenfalls dort ansiedeln wird. Das ist ein Investitionsvorhaben mit einem Volumen von 72 Millionen Euro. Auch dort sollen in einem ersten Schritt an die 200 Arbeitsplätze entstehen. Das sind nur zwei Beispiele. Wir befinden uns mit vielen anderen Unternehmen in Verhandlungen, die teilweise kurz vor dem Abschluss stehen, und sind fest davon überzeugt, dass alleine auf diesem Industriegebiet, das im Übrigen in der Fläche zu den Top Ten in Deutschland gehört, viele Hundert und in mehreren Jahren - davon gehe ich aus - einige Tausend neue Arbeitsplätze entstehen werden. Auch das ist ein Hinweis darauf, dass die Ansiedlungspolitik im Saarland funktioniert.
Was das Beispiel Helvetia Packaging betrifft, so waren wir in der Endrunde mit zwei anderen Standorten, der eine in der Schweiz, der andere in BadenWürttemberg. Das sind durchaus ernst zu nehmende Konkurrenten. Wir haben im Saarland den Zuschlag bekommen, eine Gesamtinvestition von über 70 Millionen Euro. Auch das ist ein Hinweis darauf, dass unser Standort wettbewerbsfähig ist und dass es uns gelingen kann, internationale Unternehmen in unser Land zu bringen.
Meine Damen und Herren, gerade in den letzten Wochen haben wir uns aber auch besonders dem saarländischen Mittelstand gewidmet. Das hat einen ganz besonderen Grund. Wir reden oft über die großen Unternehmen, die natürlich mit vielen Arbeitsplätzen, mit starken betrieblichen Arbeitnehmerorganisationen auch Zugang zur Öffentlichkeit haben. Manchmal reden wir etwas zu selten über den Mittelstand. Wenn man sich einmal ansieht, dass wir im Saarland 42.000 kleine beziehungsweise mittlere Unternehmen haben, was 99 Prozent aller saarländischen Unternehmen entspricht, und in diesen Unternehmen 227.000 Menschen beschäftigt sind - fast zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten -, dann ist das ein Hinweis darauf, dass wir auch dem saarländischen Mittelstand, den klei
nen und mittleren Unternehmen besondere Zuwendung, besondere Aufmerksamkeit schenken müssen, denn auch sie stehen teilweise vor großen Herausforderungen.
Ein Punkt, den wir, wie ich finde, intensiv und auch sehr erfolgreich angestoßen haben - vielleicht hat der eine oder andere das in den letzten Wochen im Straßenbild wahrgenommen -, ist eine Kampagne für Existenzgründer. Ich weiß nicht, ob jemand schon einmal den „Blauen Koffer“ gesehen hat, der das Symbol dafür ist. Wir nennen das den Koffer voller Möglichkeiten. Wir machen das, um Leute zu animieren, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Wir werden in den nächsten Jahren über 7.000 Unternehmen im Saarland haben, deren Nachfolge nicht geklärt ist. Es geht also nicht nur darum, ein Unternehmen neu zu gründen, sondern es gibt viele Unternehmen, die zur Nachfolge anstehen, die aber keinen Nachfolger oder keine Nachfolgerin haben. Auch das ist eine Form der Existenzgründung und dafür wollen wir die Menschen ermuntern.
Wir haben im Saarland, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, eine zu niedrige Selbstständigenquote. Ich glaube, der Kollege Wegner von der Handwerkskammer wird das sicherlich noch sehr viel besser beurteilen können. Das hängt wohl auch ein bisschen mit unserer Geschichte im Saarland zusammen. Es gibt ein hohes Sicherheitsbedürfnis der Menschen. Und ins Risiko zu gehen - auch ins unternehmerische Risiko -, ist in einem industriell geprägten Land, wo man Berufe sozusagen von der Ausbildung bis zur Pension ausgeübt hat, wo Berufe familiär vererbt worden sind, von der Mentalität her vielleicht dem einen oder anderen nicht so nahe, wie das in anderen Regionen Deutschlands der Fall ist. Deshalb machen wir diese öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Auf der Gründermesse, die am 16. November stattgefunden hat, waren über 2.000 junge Menschen, die sich für die Gründung eines Unternehmens interessieren, die ganz konkret nachgefragt haben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Beratungsangebote, die wir dort vorgehalten haben, eine Initiative sind, die noch viele Früchte tragen wird. Damit wird auch die Struktur der saarländischen Wirtschaft mit sehr kleinen Unternehmen deutlich bereichert.
Wir haben fünf Botschafter und Botschafterinnen an der Hand, die sozusagen exemplarisch mit ihrer Geschichte deutlich machen wollen, dass es lukrativ ist, sich selbstständig zu machen. Meine Damen und Herren, wir gehen seit April mit Vorträgen und Veranstaltungen ganz konkret auf einzelne Gruppen zu, auf Migranten, kreative Hochschulabsolventen, Meisterschüler und so weiter. Wir haben uns das zu einer Daueraufgabe gemacht. Wir haben eine Koordinierungsstelle zur Gründerqualifizierung eingerich
tet. Auch da hatten wir in der letzten Zeit immer wieder eine hohe Nachfrage. Wir wollen wirklich feste, dauerhafte, nachhaltige Leitplanken in unserem Land schaffen, die dazu ermuntern, den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Auch das ist wichtig für die Struktur, den Leuten Mut zu geben, sich selbstständig zu machen, nicht nur sich selber einen Arbeitsplatz zu schaffen, sondern - wenn es geht auch vielen anderen Leuten einen Arbeitsplatz zu bieten.
Meine Damen und Herren, wir haben für kleine und mittlere Unternehmen ein Programm aufgelegt. Wir wollen insbesondere die Förderlandschaft vereinfachen und transparenter gestalten. Wir haben vielfach den Eindruck, dass es gar nicht so sehr daran mangelt, dass wir nicht genug Geld haben, um Unternehmungen und Gründungen und Investitionsprojekte in bestehenden Unternehmen zu fördern, aber oftmals sind die Wege, an dieses Geld heranzukommen, doch relativ schwierig. Das wollen wir vereinfachen und transparenter machen. Wir wollen etwas einführen wie das Instrument der nicht rückzahlbaren Zuschüsse für arbeitsplatzsichernde und arbeitsplatzschaffende Maßnahmen und Investitionen. Das haben wir und das ist ein Betrag, der im Haushalt unseres Hauses nicht kleiner, sondern größer geworden ist. Aber wir wollen auch überlegen, wie wir die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen verbessern können. Hierzu zählen Wege wie Bürgschaften, der einfache Zugang zu Wagniskapital, innovative Finanzprodukte und Mikrokredite. Es ist also ganz einfach. Wenn Sie mir nicht glauben, dann reden Sie mit dem einen oder anderen, der sich in dieser Szene bewegt. Hier wird wirklich sehr, sehr viel auf den Weg gebracht. Es gibt sehr viele Angebote. Wir haben es zumindest geschafft, viele Menschen für das zu interessieren, was wir da auf den Weg bringen wollen. Und deshalb bin ich auch sehr zuversichtlich - das wirkt ja nicht immer sofort, sondern mittelbar -, dass sich das im kommenden Jahr und in den darauf folgenden Jahren positiv für das Land, für die Unternehmensstruktur und auch die Unternehmenskultur in unserem Land auswirken wird.
Ein weiterer Punkt ist das Thema Fachkräfte. Wir haben ein Zukunftsbündnis Fachkräfte Saar. Das gibt es schon länger. Ich bin sehr froh, dass die unterschiedlichsten Gruppen dort beteiligt sind, die Arbeitgeberseite wie die Arbeitnehmerseite, und dass auch die Kammern dort mitarbeiten. Wir haben eine Vielzahl von Dingen evaluiert und eruiert, die wir jetzt auf den Weg bringen wollen. Das kann ich zumindest schon einmal ankündigen. Wir wollen das demnächst gebündelt tun, zusammen mit unseren Partnern. Wir sind auf 150 Maßnahmen gekommen.
Es gibt beim Thema Fachkräftesicherung nicht eine Maßnahme, mit der man das Problem quasi erschlägt. Da sind unter anderem Bildungsfragen, aber auch viele andere Fragen wirtschaftlicher Art von besonderer Bedeutung. Wir haben diese Maßnahmen zu einem Konzept zusammengefasst und sind an ganz unterschiedlichen Stellen auf 150 Maßnahmen gekommen. Ich bin mir sehr, sehr sicher, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es uns gelingen wird, an der Stelle für Fachkräftesicherung zu sorgen und die Potenziale, die wir dort haben, deutlich zu heben. Die Wettbewerbsfähigkeit dieses Landes und dieser Region ist davon abhängig, dass wir in dieser Frage tatsächlich etwas liefern.
Wenn wir in den kommenden sieben Jahren bis 2020 in der arbeitsfähigen Bevölkerung, also bei den 15- bis 65-Jährigen, 16 Prozent weniger Menschen haben werden, dann stellt das die Produktionsprozesse vor eine große Herausforderung. Und diejenigen, Herr Kollege Wegner, die das am heftigsten trifft, sind die Handwerker, die nicht mithalten können mit den Tariflöhnen großer Unternehmen. Deshalb wollen wir diese Fragen mit der Handwerkskammer nicht nur diskutieren, sondern wir wollen diese Dinge jetzt auch realisieren. Wir haben bereits das Demografienetzwerk Saar gegründet. Die Fachstelle Grenzüberschreitende Ausbildung hat ihre Arbeit aufgenommen. Zurzeit sind 440 Jugendliche in Frankreich in der Beratung und in der Betreuung, die in Betracht kommen, um Ausbildungsplätze in Deutschland anzutreten. Das ist, finde ich, ein sehr, sehr lohnender Ansatz und, wie vielfach dargestellt, eine Win-win-Situation, weil auch die Kolleginnen und Kollegen in Frankreich froh sind, auf die Art und Weise etwas tun zu können gegen 25 Prozent Jugendarbeitslosigkeit, die es dort gibt.
Deshalb glaube ich, dass wir auch im nächsten Jahr ganz wesentlich vorankommen werden bei dem Thema Fachkräftemangel und dass unsere Strategie zur Fachkräftesicherung zusammen mit unseren Partnern dort ein Baustein dafür liefern wird, dass Unternehmen auch in Zukunft das Personal im Saarland bekommen, das sie brauchen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will auch das Thema Energie ansprechen. Dabei reden alle über die Energiewende. Das war ja auch das große Thema bei der Regierungsbildung in Berlin. Ich stelle fest, dass wir innerhalb der Opposition unterschiedliche Richtungen haben. Den einen stellen wir zu viele Windräder auf, den anderen stellen wir zu wenige Windräder auf. Möglicherweise ist die Anzahl der Windräder, die wir aufstellen, die wohl irgendwie dazwischen liegt, ganz vernünftig. Auf jeden Fall kann ich Ihnen sagen, dass es deutlich mehr werden.
Wir haben uns das Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien am regionalen Stromverbrauch im Saarland auf 20 Prozent zu erhöhen. Wir haben auf Bundesebene zurzeit einen Wert von etwas über 25 Prozent - heute. Wir haben im Saarland einen Wert von knapp 8 Prozent regenerativer Energien. Das zeigt in etwa, woher wir kommen. Deshalb will ich den Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN sagen, es ist nicht so, dass wir es im Verhältnis zu andern übertreiben. Wir kommen ehrlich gesagt von ganz unten, was das Thema Windkraft anbelangt. Bei der Fotovoltaik ist die Lage vielleicht etwas besser, aber deshalb kann man nicht ernsthaft behaupten, dass das, was jetzt an Windrädern aufgestellt wird, in irgendeiner Weise überproportional wäre oder deutlich über das hinausgehen würde, was in anderen Ländern der Fall ist. Wir haben bei der Windkraft zurzeit eine Leistung von etwa 131 Megawatt. Wir werden im Ablauf des Jahres 2013 und in 2014 einen Zuwachs von noch einmal 150 Megawatt haben. Wir werden die Leistung also mehr als verdoppeln und wir werden die Anzahl der Windräder, die es im Saarland gibt, etwa verdoppeln, weil wir teilweise alte Windräder durch neue, leistungsstärkere Windräder ersetzen werden. Und wir werden im Jahr 2015 angesichts der Projektierungen und der Anträge, die ins Genehmigungsverfahren gehen, noch einmal 150 Megawatt zusätzlich haben; sie werden in den zwei Jahren noch hinzukommen. Wir werden also in den kommenden drei Jahren, bis zum Jahr 2016, den Anteil der Windenergie am regionalen Stromverbrauch verdreifachen. Daher meine ich: So viel Energiewende wie aktuell hat es im Saarland noch nie gegeben! Auch das muss man, wie ich finde, nun wirklich einmal zur Kenntnis nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist auch nachlesbar. Ich will nur darauf hinweisen, dass gestern im Saarländischen Rundfunk, bei SR 3, darüber noch einmal Bericht erstattet wurde. In diesem Bericht ging man davon aus, dass in den kommenden drei Jahren 350 Megawatt zugebaut werden. Es ist also allgemein erkannt, dass wir beim Thema Windenergie und damit auch beim Thema der erneuerbaren Energien auf einem außerordentlich guten Weg sind.
Allerdings muss ich auch eines sagen: Ich war ja beteiligt an den Verhandlungen in Berlin zum Thema Energie, den Verhandlungen der beiden Parteien oder: der drei Parteien, wie ich gelernt habe -, die einen Koalitionsvertrag schließen wollen.
Ja, das habe ich wirklich gelernt. - Wir werden auf diesem Feld einige Veränderungen vornehmen. Das wird die Entwicklung und den Ausbau der regenerativen Energien in den Bundesländern nicht unbeeinflusst lassen. Deshalb kann ich heute noch nicht abschließend sagen, wie sich das auf unsere Ausbauziele auswirken wird. Eines ist aber klar zu sagen: Das, was dort vereinbart wurde, halte ich für außerordentlich wichtig. Spätestens ab dem 01.01.2015 werden alle neuen Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien nicht mehr über die garantierte Einspeisevergütung finanziert werden, sondern über die sogenannte Direktvermarktung, also wahrscheinlich über die Einschaltung eines Zwischenhändlers, den erzeugten Strom im Netz veräußern müssen. Das Ganze wird durch eine sogenannte gleitende Marktprämie abgefedert. Das wird die Struktur verändern, wobei ich hinzufügen möchte, dass es das heute auch schon gibt, zumindest als Angebot. Man kann wählen zwischen der Einspeisevergütung und der Marktprämie, und schon heute wählen 80 Prozent der Inhaber zumindest größerer Anlagen der Erzeugung regenerativer Energie das Marktprämienmodell. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich mir ziemlich sicher, dass durch den eingeschlagenen Weg die erneuerbaren Energien näher an den Markt herangeführt werden. Das ist auch unter EU-rechtlichen Gesichtspunkten außerordentlich notwendig.
Meine Damen und Herren, auch das halte ich für richtig. Diese Ansicht wird nicht überall geteilt. Diejenigen, die da verhandelt haben, sind sich zumindest darüber einig gewesen, dass wir nicht nur den Ausbau der Gewinnung regenerativer Energien im Blick haben müssen, sondern auch die Entwicklung der Preise.
Das muss man auch so deutlich sagen können. Alles andere führt nach meiner Einschätzung und auch angesichts der Diskussionen, die wir diesbezüglich auch in unserem Land erleben, dazu, dass den regenerativen Energien die Basis der gesellschaftlichen Akzeptanz entzogen wird, wenn eben der Eindruck entsteht, dass die erneuerbaren Energien beziehungsweise die EEG-Umlage dafür verantwortlich sind, dass die Preise permanent steigen.
Wir hatten in den zurückliegenden fünf Jahren Strompreissteigerungen von 35 Prozent! Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann weder für die privaten Endverbraucher noch für die Abnehmer in der Wirtschaft so weitergehen. Wir haben im Saarland eine Wirtschaftsstruktur, die so exportorientiert ist wie in keinem anderen Bundesland; in Baden-Württemberg ist das vielleicht gerade so ähnlich. Wir sind darauf angewiesen, auch hinsichtlich der vorgehaltenen Arbeitsplätze, uns bei der künftigen Energiepolitik nicht nur um Ausbauszenarien, sondern auch um
die Preisentwicklung zu kümmern. Die Preisentwicklung darf dabei nicht so verlaufen wie in den zurückliegenden Jahren, die Preise dürfen nicht immer weiter steigen. Wir müssen die Preise zumindest stabilisieren, damit für die privaten Endverbraucher wie auch für gewerbliche Verbraucher einigermaßen Verlässlichkeit entsteht.
Und deshalb haben - das ist für uns wichtig, weil das Thema Energie über den Bund geregelt wird - in diesem Koalitionsvertrag die beteiligten Seiten vereinbart, dass die industrielle Eigenstromerzeugung Bestandsgarantie haben wird. Ich betone das an dieser Stelle auch deshalb, weil die Eigenstromerzeugung für eine Anlage im Saarland die Existenzberechtigung darstellt. Ich meine das Kraftwerk im Ensdorf; dort wird man - das mag einen hier im Hause nicht freuen - auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit sein. Daher wird das dortige Geschäftsmodell, die Verpachtung an Saarstahl, weiterhin aufrechterhalten werden können. Das wird auch dazu führen, dass die Arbeitsplätze am dortigen Standort erhalten werden können.
Wir haben zu diesem Bereich eine weitere Entscheidung getroffen, die auch kontrovers diskutiert wird, aber nach unserer Auffassung, nach Auffassung der Regierung, außerordentlich wichtig ist: Wir haben uns dafür entschieden, die Instrumente eines Kapazitätsmechanismus auf den Weg zu bringen. Künftig, wenn immer mehr erneuerbare Energien ins Netz fließen, es aber eben auch Zeiten gibt, zu denen die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, müssen auch konventionelle Kraftwerke angefahren werden. Diese Kraftwerke sind aber wirtschaftlich nur noch schwer zu betreiben, wenn sie nur ganz punktuell in Leistung gehen können. Für diesen Fall braucht man das, was in Großbritannien und in Italien schon längst auf den Weg gebracht wurde: einen sogenannten Kapazitätsmarkt. Dieser Kapazitätsmarkt entlohnt auch das Vorhalten von Erzeugungsleistung. Dass dieser Markt kommen wird, ist eine gute Nachricht für die saarländischen Kraftwerksstandorte und, wie ich finde, für die industrielle Wirtschaft insgesamt. Die Industrie ist nämlich von Stabilität und Versorgungssicherheit bei der Energieversorgung ganz besonders abhängig. Auch das ist also eine gute Nachricht für den Standort Saarland, und daran haben, das wurde bereits erwähnt, auch Saarländer nicht unwesentlich mitgewirkt.
Meine Damen und Herren, ich möchte nun ein Thema ansprechen, das in der letzten Plenarsitzung bereits ausführlich debattiert wurde. Es ist das Thema Arbeit und das, was wir in der Arbeitsmarktpolitik unternehmen. Ich habe mich bereits bei der letzten Diskussion sehr gefreut, dass es dafür vonseiten dieses Parlaments doch sehr viel Zustimmung gegeben hat. Ich möchte dazu nur noch mal zwei, drei
Dinge ansprechen und insbesondere auch den Ausgangspunkt benennen. Wir haben weniger als 40.000 Arbeitslose in diesem Land, das entspricht einer Arbeitslosenquote von knapp 7 Prozent; das sind weniger Arbeitslose, als es früher gegeben hat, aber es sind immer noch viel zu viele. Das ist, so meine ich, keineswegs in Abrede zu stellen. Unabhängig von der Entwicklung des Arbeitsmarktes besteht ein entscheidendes Problem: Die Zahl der Langzeitarbeitslosen wird nicht niedriger. Wir haben angesichts dessen entschieden, für die Langzeitarbeitslosen etwas zu tun, und zwar mit unserem Programm „Arbeit für das Saarland“, mit diesem Landesarbeitsmarktprogramm.
Ich will es hier noch einmal sagen. Die 3 Millionen Euro, die uns der saarländische Haushaltsgesetzgeber in jedem Jahr zur Verfügung stellt, sind wirklich gut angelegtes Geld. Es ist uns im Jahr 2013 angesichts knapp 2.200 geförderter Langzeitarbeitsloser gelungen, verglichen mit den ursprünglichen Planungen 1.000 Personen mehr zu unterstützen und in Beschäftigung zu bringen. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass das wirklich gut investiertes Geld ist. Den Menschen in ihrer schwierigen Lage wird damit der Hinweis gegeben, dass wir sie nicht vergessen haben. Wir geben ihnen den Hinweis: Wir wollen, dass auch ihr eine Perspektive habt - nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern generell in unserer Gesellschaft!
Ich will noch zwei Punkte ansprechen, für die wir zwar nicht zuständig sind, bei denen ich aber die Hoffnung habe, dass sich auf der Bundesebene etwas verändert. Im kommenden Jahr soll das Projekt Bürgerarbeit auslaufen. Zu diesem Projekt gibt es unterschiedliche Auffassungen; wir halten es für außerordentlich sinnvoll. Im Saarland haben wir, verglichen mit allen anderen Bundesländern, den höchsten Grad der Nutzung dieses Projektes. Es gibt in Deutschland 33.000 Bürgerarbeitsplätze, davon werden im Saarland 1.675 Arbeitsplätze vorgehalten. Dazu auch einmal ein paar Zahlen zum Vergleich genannt: In Nordrhein-Westfalen waren es 3.000 Arbeitsplätze, in Rheinland-Pfalz sind es 600, in Hessen sind es gerade einmal 1.000. Niemand nimmt also dieses Instrument so intensiv in Anspruch, wie es bei uns in der Arbeitsmarktförderung der Fall ist. Sollte das Projekt Bürgerarbeit aufgegeben werden, würde dies dazu führen, dass die 1.675 Menschen, die bei uns in diesen Maßnahmen beschäftigt sind, einfach in die Arbeitslosenstatistik eingehen. Das halten wir nicht für vernünftig. In der Vergangenheit ist es immer wieder gelungen, auch aus der Bürgerarbeit Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu platzieren. Aber selbst diejenigen, für die das nicht gelingt, gehen einer sinnvollen Beschäftigung nach. Und es ist doch zehnmal besser, sie auf diese Art
und Weise zu beschäftigen, als sie einfach mit der staatlichen Unterstützung, die es andernfalls gäbe, über die Runden zu bringen. Wir würden uns deshalb wünschen, dass die Bürgerarbeit auch über 2014 hinaus fortgeführt wird; im anderen Fall würde unsere Arbeitslosenstatistik nicht unerheblich belastet.
Einen letzten Punkt zum Thema Arbeit möchte ich erwähnen; auch er wurde schon angesprochen. Wir würden uns wünschen, das Saarland für den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer, vor Kurzem erst im Rahmen einer großen Veranstaltung im Saarbrücker Schloss diskutiert, als ein Modellprojekt anbieten zu können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dabei geht es um die Einrichtung und den Aufbau eines öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarktes. Durch den Passiv-Aktiv-Transfer soll er finanzierbar sein. Es ist dabei möglich, die durch Beschäftigung eingesparten passiven Leistungen des Bundes und der Kommunen in die Eingliederungstitel umzuschichten. Das würde uns erheblich helfen. Auch deshalb wäre ich froh, wenn es uns gelänge, das Saarland hierfür als Modellland zu präsentieren; diesbezüglich gab es ja auch große Einigkeit. Wir würden jedenfalls gerne demjenigen oder derjenigen, der beziehungsweise die demnächst im Bundesarbeitsministerium die Verantwortung hat, diesen Vorschlag noch einmal unterbreiten.
Ich möchte nun das Thema Verkehr ansprechen. Ich will diesbezüglich nur auf das eingehen, was hier angesprochen wurde. Gar nicht in Abrede stellen möchte ich, dass wir über die jüngst getroffene Entscheidung, den grenzüberschreitenden Schienenverkehr über Forbach nach Metz aufzugeben, alles andere als erfreut sind. Es ist aber natürlich auch ganz sinnvoll zu wissen, warum eine derartige Entscheidung von der französischen Seite getroffen wurde. Daher möchte ich noch einmal kurz erläutern, weshalb die Kolleginnen und Kollegen das so entschieden haben.
Es besteht das Problem, dass wir kein brauchbares Fahrmaterial haben. Es gibt zwar Züge, die grenzüberschreitend, also auf beiden Bahnsystemen, dem deutschen wie dem französischen System, verkehren können. Diese Züge wurden irgendwann einmal beschafft, sie sind aber relativ klein. Für die 17 Fahrgäste, die durchschnittlich pro Fahrt mit dem Zug die Grenze auf der Strecke Saarbrücken-Forbach-Metz überschreiten - zwischen Saarbrücken und Forbach sind also bedauerlicherweise durchschnittlich lediglich 17 Fahrgäste im Zug! -, würden die kleinen Züge ausreichen. Allerdings steigen in Frankreich so viele Fahrgäste in den Zug ein, insbesondere auf der Strecke von Forbach nach Metz, dass das Platzangebot des kleinen Zuges nicht ausreicht. Man braucht also auf dieser Strecke größere Züge. Es
gibt aber keine größeren Züge, die auf beiden Bahnsystemen fahren könnten. Solche Züge müssten erst entwickelt werden; sie sind noch gar nicht entwickelt. Die Entwicklungskosten gar nicht eingerechnet würde man pro Zug 10 Millionen Euro bezahlen müssen, und wir brauchten mindestens sechs Zugpaare, um diese Strecke bedienen zu können. Diese Kosten müssten von den beiden Partnern, von Lothringen und von uns, getragen werden. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass es auch künftig relativ schwierig sein dürfte - es sei denn, der Kollege Finanzminister gäbe mir einen anderen Hinweis? -, die daraus entstehenden Kosten zu schultern. Auch das muss man einmal so klar sagen.
Wir freuen uns zwar über diese Entwicklung grundsätzlich nicht, jedoch kann ich auch nicht einfach sagen: Das sind doch ganz böse Entscheidungen, die die Kolleginnen und Kollegen in Frankreich treffen! Sie müssen mit dem Zug den Platzbedarf, den sie haben, abbilden können. Das können sie aber mit den aktuell eingesetzten Zügen nicht. Was machen sie also? Sie setzen andere Züge ein, die nicht über die Grenze fahren können, weil sie nicht zweisystemfähig sind. Sie haben aber nun einmal zwischen Forbach und Metz ein so großes Passagieraufkommen, dass sie diesen zusätzlichen Platz im Zug benötigen. Das ist nun mal, etwas technisch beschrieben, das Problem, um das es hierbei geht. Ich sage auch in aller Offenheit: Wir werden dieses Problem nicht lösen können, indem wir einen neuen Zug aus dem Ärmel schütteln - es gibt ihn nicht. Und es wird auch nicht funktionieren, dass wir den Kolleginnen und Kollegen in Frankreich sagen: Na gut, dann ist es eben der kleine Zug, der ist dann eben überfüllt oder aber ihr müsst die Leute am Bahnhof in Forbach stehen lassen.
Wir werden uns zu diesem Thema noch einmal zusammensetzen. Das Ganze ist nicht so ganz einfach, das ist aber nun einmal der Hintergrund; manchmal gibt es für Kritisiertes also doch relativ gut nachvollziehbare Erklärungen. Wir werden jedenfalls noch einmal nach Möglichkeiten suchen, den ungebrochenen grenzüberschreitenden Verkehr zu erhalten. Man könnte zum Beispiel daran denken, die kleinen Züge zusätzlich einzusetzen, zu Zeiten, zu denen das insbesondere grenzüberschreitend Sinn macht, also zur „Rushhour“ morgens und abends, wenn der Zug möglicherweise auch nur für kurze Wegstrecken genutzt wird. Darüber werden wir mit den Kolleginnen und Kollegen zu reden haben.
Ich möchte diesbezüglich noch einen Punkt ansprechen, der gestern hier nach dem üblichen Schema des Betreffenden, wonach Fakten nichts zur Sache beitragen, in den Raum gerufen wurde: Das wäre ja alles das Gleiche; nach Metz gebe es nun keine durchgehenden Züge mehr, und der Zug nach
Straßburg fahre ja auch schon nicht mehr. - Ich würde doch empfehlen, einfach einmal an den Bahnhof zu gehen! Dort kann man sich den Zug nach Straßburg nicht nur aus dem Fahrplan heraussuchen, nein, man kann sogar einsteigen und nach Straßburg fahren! Man sollte sich doch wirklich, wenn man über solche Themen sprechen möchte, ein Mindestmaß an Kenntnis aneignen.
Natürlich gab es Diskussionen über die Verbindung nach Straßburg. Es ist uns aber gelungen, dafür zu sorgen, dass auch im kommenden Jahr, im Jahr 2014, der Zug nach Straßburg verkehren wird. Aller Voraussicht nach wird er auch 2015 verkehren, weil wir uns insoweit mit den Kolleginnen und Kollegen in Lothringen und vor allem auch im Elsass einigen konnten. Erst für die Zeit ab 2016 ist diese Frage noch nicht geklärt. Es stellt sich dabei übrigens erneut das Problem der Kapazität der grenzüberschreitend eingesetzten Züge. Für 2014 und 2015 aber ist diese Verbindung gesichert. Ich bitte darum, diesbezüglich keine Falschmeldung zu verbreiten! Dass wir in dieser Angelegenheit noch einiges zu tun haben, ist uns auch so klar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle anderen Punkte sind in unterschiedlicher Form bereits angesprochen worden. Ich glaube, dass wir im letzten und im ablaufenden Jahr innerhalb des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr im Rahmen unserer Möglichkeiten die Rahmenbedingungen tatsächlich ganz vernünftig für diejenigen organisiert haben, von denen wir erhoffen, dass sie Geld erwirtschaften, Arbeitsplätze schaffen und auch Steuerkraft dieses Landes entstehen lassen. Wir haben uns für das nächste Jahr viel vorgenommen, das macht dieser Haushalt deutlich. Er macht vor allem eines deutlich: Wir sind der festen Überzeugung, dass die Wettbewerbsfähigkeit dieses Standortes gegeben ist. Diese Voraussetzung soll dazu führen, dass wir für die Einnahmen, die wir brauchen, auch in Zukunft auf die Einnahmen aus der saarländischen Wirtschaft zählen können. Schönen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei so viel Einmütigkeit kann ich mich kurz fassen. Die wesentlichen Punkte sind von den Rednern der Fraktionen bereits dargestellt worden. Ich will nur einige wenige Ergänzungen machen.
Zum einen will ich etwas zur Situation des saarländischen Arbeitsmarkts sagen. Wir haben insbesondere in den letzten drei Monaten rückläufige Arbeitslosenzahlen. Die Zahlen sind hier alle genannt worden. Ich will auf eine noch einmal ganz besonders verweisen: Am rückläufigsten im Saarland ist die Jugendarbeitslosigkeit! Wir liegen insgesamt bei der
Jugendarbeitslosigkeit mittlerweile im Bundesvergleich in der ersten Hälfte der Bundesländer. Mittlerweile haben wir erreicht, was schon lange nicht mehr der Fall gewesen ist, dass wir etwa eine niedrigere Jugendarbeitslosigkeit haben als RheinlandPfalz oder Niedersachsen. Das zeigt, dass wir insbesondere in diesem ja auch für die Fachkräftesicherung ganz wichtigen Bereich auf dem richtigen Weg sind.
Es ist auch der Arbeitsmarkt angesprochen worden. Ich will dazu noch eine Bemerkung machen, weil wir uns, wie ich glaube, in einer Art Zeitenwende befinden. Viele von uns sind groß geworden im Zeitalter der Massenarbeitslosigkeit, kennen eigentlich nichts anderes als Massenarbeitslosigkeit, zu wenig Arbeitsplätze. Es ist intellektuell und emotional gar nicht so einfach, sich darauf einzustellen, dass in Zukunft die Probleme zumindest verschoben werden. Wir werden im Saarland bis zum Ende dieses Jahrzehnts - das sind nur noch etwas mehr als sechs Jahre - in der Gruppe der 15- bis 65-Jährigen, der sogenannten arbeitsfähigen Bevölkerungsgruppe, 16 Prozent Einwohnerinnen und Einwohner weniger haben. Das wirkt sich natürlich auch auf die Nachfrageund Angebotssituation bei den Arbeitsplätzen aus. Das wird den Wirtschaftsstandort Saarland vor ganz erhebliche Herausforderungen stellen. Deshalb bin ich froh, dass auch das Thema Fachkräftesicherung angesprochen worden ist, sowohl von Eugen Roth, dem Kollegen Heinz Bierbaum wie auch dem Kollegen Strobel, der die Maßnahmen von der Schule bis zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf genannt hat. Es wurde ebenfalls das Thema Zuwanderung, um das es in dieser Frage keinen Streit gibt, erwähnt.
Wie ich den Antrag verstanden habe, müssen wir uns mit den Langzeitarbeitslosen intensiv auseinandersetzen, weil sie von den rückläufigen Arbeitslosenzahlen nicht profitieren. Ihr Anteil an der sinkenden Arbeitslosigkeit wird relativ betrachtet größer. Deshalb müssen wir uns für diese Menschen Lösungen überlegen. Der Antrag, den die CDU- und die SPD-Fraktion eingebracht haben, spricht viele Punkte an, die in die richtige Richtung gehen. Ich will einige kurz betonen. Es geht um die Einrichtung und den Aufbau eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes. Das halten wir innerhalb der Landesregierung für sinnvoll und notwendig. Allerdings: Trotz der umfassenden Unterstützung durch die im Koalitionsvertrag verankerten Landesmittel sind Einrichtung und Aufbau mit den derzeitig verfügbaren Eingliederungsmitteln des Bundes für die Jobcenter in keiner Weise finanzierbar. Deshalb müssen wir uns darüber Gedanken machen. Nun ist es relativ einfach zu sagen, wir brauchen mehr Geld im Eingliederungsbudget. Ein Teil der hier Anwesenden kennt das von den Verhandlungen, die derzeit in Berlin stattfinden. Das ist mittlerweile ein breites Wunsch
konzert. Auch das Thema Arbeitsmarktpolitik gehört dazu. Wir wissen alle nicht, was bei begrenzten Mitteln am Schluss davon übrig bleibt.
Das Thema, das hier ebenfalls angesprochen worden ist, nämlich der Passiv-Aktiv-Transfer, ist eine so lukrative Angelegenheit, weil er für die Aufgabenträger im Bund und auf der kommunalen Ebene weitgehend kostenneutral ist. Denn die Beschäftigung wird durch eingesparte Passivleistungen finanziert. Deshalb haben wir uns bei der Veranstaltung der Arbeitskammer - es gibt auch eine kirchliche Initiative, die die Ministerpräsidentin in dieser Frage angeschrieben hat - auf breiter Ebene schon einmal grundsätzlich dazu bereit erklärt, solange die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vom Bundesgesetzgeber nicht geschaffen sind, das Saarland als eine Modellregion anzubieten, in der ein solcher Passiv-Aktiv-Transfer praktiziert werden kann. Anschließend kann man es evaluieren und überlegen, ob man es auf der breiten Ebene des Bundes komplett realisiert. Wir würden uns dafür anbieten. Aufgrund der Struktur unseres Arbeitsmarktes, aber auch aufgrund der Struktur der Jobcenter wären wir ein durchaus geeignetes Versuchsobjekt.
Meine Damen und Herren, ein zweiter Punkt, den ich ansprechen will, auf den Herr Strobel hingewiesen hat und der mir ebenfalls wichtig ist, ist folgender: Auch bei einer dauerhaft geförderten Beschäftigung muss immer überprüft werden, ob es Integrationsfortschritte gibt. Wenn möglich, muss eine Integration am ersten Arbeitsmarkt stattfinden. Es gibt Menschen, bei denen wir im Moment davon ausgehen müssen, dass sie auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht so schnell Fuß fassen werden. Wenn es über einen dauerhaft geförderten öffentlichen Arbeitsmarkt möglich ist, Menschen wieder in die Lage zu versetzen - auch wenn es einige Zeit dauert -, am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, dann muss dies das Ziel eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes und der öffentlich geförderten Beschäftigung bleiben. Auch das halten wir für ganz wichtig. Das ist in dem Antrag ebenfalls angesprochen worden.
Meine Damen und Herren, die auskömmliche Ausstattung der Verwaltungsbudgets der Jobcenter ist ebenso ein Thema, mit dem sich der Antrag beschäftigt. Es ist richtig, dass die Jobcenter derzeit zur Deckung ihrer Personal- und Sachkosten erhebliche Teile des schon erwähnten Eingliederungsbudgets in das Verwaltungsbudget umschichten müssen. Das gilt insbesondere für Jobcenter, die nur knapp die vom Bund und von der Bundesagentur für Arbeit geforderte Betreuungsrelation erreichen. Das schafft schwierige Situationen vor Ort, auch in der Betreuung gegenüber Arbeitslosen. Das ist ein Punkt, bei dem man sicherlich auch nach der Instrumentenreform noch einmal genau schauen muss, ob man sich dem Ziel, nämlich der Vermittlung derer,
die in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, aber auch dem Abarbeiten von Programmen für dauerhaft Arbeitslose, weiter nähern kann oder ob nicht durch die vielen befristeten Beschäftigungsverhältnisse in den Jobcentern das eine oder andere in der Struktur überarbeitungsbedürftig ist.
Wir wollen eine angemessene Verzahnung und Weiterentwicklung von ASaar, unserem eigenen Landesarbeitsmarktprogramm, mit „Perspektiven in Betrieben“, dem Programm der Bundesagentur. Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass wir mit dem Verlauf unseres eigenen Landesarbeitsprogrammes mit den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, die wir anbieten, sehr zufrieden sind. Wir haben die in Beschäftigungsmaßnahmen befindlichen Langzeitarbeitslosen von 1.200 auf mittlerweile 2.300 erhöhen können. Das ist schon eine außerordentlich erkleckliche Zahl. Wir sind guten Mutes, dass es uns insbesondere über die Beschäftigungsmöglichkeiten, die wir in den Betrieben geschaffen haben, gelingen kann, dass ein nicht unerheblicher Teil dieser Menschen über die Betriebe, in die sie jetzt gegangen sind, in den ersten Arbeitsmarkt zurückkehren kann - zumindest bei denjenigen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungswege wahrgenommen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, „Perspektiven in Betrieben“ kann ein erfolgreiches Projekt werden. Das ist sicherlich davon abhängig, wie es auf Bundesebene weiter begleitet und gefördert wird. Ich denke, das ist klar. Wir weisen auf Folgendes hin: Im Rahmen unseres Landesarbeitsmarktprogrammes verstehen wir alle Arbeitgeber als Zielgruppe, egal ob es Wirtschaftsbetriebe, gemeinnützige oder kommunale Träger sind. Es geht um Perspektiven durch die Übernahme von Beschäftigten, am besten unbefristet, anschließend auch zu auskömmlichen Löhnen. Das unterscheidet die Programme etwas. Möglicherweise besteht an der einen oder anderen Stelle Nachsteuerungsbedarf oder es gibt Möglichkeiten bei der Bundesagentur.
Im Antrag wird darauf hingewiesen, dass die Programme evaluiert werden sollen. Das ist richtig. Das haben wir auch fest vor. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bei den „Perspektiven in Betrieben“ auch geschehen wird. Wir brauchen nach wie vor Hinweise, auch aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktentwicklung, welche Instrumente greifen und welche nicht. Ich glaube, es gibt niemanden in der Arbeitsmarktpolitik, der die Auffassung vertritt, dass alles, was dort angeboten wird, auf Dauer praktiziert werden muss. Sicherlich überholen sich Instrumente auch. Dafür dient eine Evaluierung. Ich halte das für außerordentlich sinnvoll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz der großen Anstrengungen, die wir zur Haushaltskonsolidierung vornehmen müssen, ist die Arbeitsmarkpolitik ein
Themenfeld, bei dem das Saarland - das zeigt auch die große Einmütigkeit hier im Hause - mittlerweile bundesweit als ein sehr innovativer Teil bezeichnet wird. Wenn nun der Bund an der einen oder anderen Stelle bei diversen Bundesprogrammen oder bei der Ausstattung von Jobcentern noch einen Teil dazu beiträgt, um die besonderen Probleme von Langzeitarbeitslosen zu beheben, die natürlich in der Betreuung teurer sind als andere Arbeitslose, dann würde das die Situation insgesamt abrunden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die viel zu hohe Anzahl von Langzeitarbeitslosen im Saarland in den kommenden Jahren deutlich nach unten entwickeln können. Das ist zum Wohle der Betroffenen, es ist aber auch ein Beitrag zur Fachkräftesicherung; denn viele von denen, die langzeitarbeitslos sind, haben eine fundierte Ausbildung. Sie haben aufgrund privater, sozialer oder sonstiger Probleme irgendwann den Anschluss auf dem Arbeitsmarkt und vielfach auch in der Gesellschaft verloren. Wir wollen sie wieder zurückführen. Denn Arbeit hat auch etwas mit Würde zu tun. Wir wollen es aber auch, weil wir den Menschen den Eindruck vermitteln wollen, dass auch sie auf dem Arbeitsmarkt und in unserer Gesellschaft gebraucht werden. - Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich ganz herzlich bei allen im Landtag vertretenen Fraktionen für diesen Antrag bedanken. Er bringt der Landesregierung im Ergebnis die Unterstützung, die diese brauchen wird, wenn es
darum geht, das, was möglicherweise geplant ist oder geplant war, zu verhindern und damit eine Perspektive für eine zukünftige Staustufe in Güdingen zu gewährleisten. Wir haben unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne des Bundesministeriums sowohl schriftlich als auch mündlich dem Bundesverkehrsminister Ramsauer all die Gründe aufgeführt, die heute von unterschiedlichen Rednerinnen und Rednern vorgetragen wurden. Ich gehe davon aus, dass wir bei Herrn Ramsauer bereits ein eigenes Postfach haben, weil wir beim Thema Schleusen ohnehin noch größere Erwartungen haben bezogen auf den Ausbau der Moselschleusen oder den Erhalt der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Saarland.
Es gibt innerhalb des Bundesverkehrsministeriums bisher keine abschließende Entscheidung zu diesem Thema, das ist eben bereits deutlich gemacht worden. Sie können sicher sein, dass diese Bundesregierung auch keine mehr treffen wird. Deshalb ist dieser Antrag wirklich gut, wir werden nämlich unmittelbar nach der Bundestagswahl dieses Thema bei der neuen Bundesregierung - egal, wie sie sich zusammensetzt - noch einmal aufrufen, neben den anderen Themen, die ich eben erwähnt habe. Zusammen mit dem Regionalverband, der Stadt Saarbrücken, dem Umwelt-, dem Bildungs- und dem Wirtschaftsministerium sind wir derzeit dabei, ein gemeinsames Dossier zusammenzustellen, um unsere Argumentation noch einmal zu vertiefen.
Ich will nicht alle Gründe erneut aufführen, es sind bereits nahezu alle genannt worden. Neben der Sauerkrauttour spielen sicherlich auch der Tourismus, die Hochwassergefahr, der Saarvertrag, der Denkmalschutz, die Werft in Hanweiler und vieles mehr eine Rolle. Ich will nur noch auf einen Punkt aufmerksam machen, der mir ehrlich gesagt ebenfalls Sorge bereitet. Ein Rückbau des Wehrs Güdingen beziehungsweise der Einbau einer festen Wehrschwelle wäre mit einer Wasserspiegelabsenkung der Saar von bis zu 2,30 Meter im Fall eines Rückbaus oder von 1,50 Meter bei einer festen Wehrschwelle verbunden. Da der Wasserspiegel der Saar mit dem Grundwasser zusammenhängt, würde auch eine lokale Grundwasserabsenkung stattfinden. Grundwasserabsenkungen sind größtenteils mit Setzungen verbunden, wie wir alle wissen. Wenn auch zurzeit der Einflussbereich solcher Grundwasserabsenkungen und deren Ausdehnung noch nicht bekannt ist, sind Auswirkungen auf Straßen und Bauwerke in der unmittelbaren Umgebung nicht nur nicht auszuschließen, sondern wahrscheinlich zu erwarten.
Das trifft nicht nur öffentliche Bauwerke wie Straßen und Brücken, sondern auch Unternehmen, die im unmittelbaren Umfeld angesiedelt sind. Deshalb haben wir ein großes Interesse daran zu verhindern,
dass Baumaßnahmen - entweder Rückbau oder ein festes Wehr - Folgen nach sich ziehen, die dazu führen, dass wir an anderer Stelle Kosten haben oder sogar der Betrieb von Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen wird. Deshalb würde ich mich freuen, wenn alle Fraktionen diesen Antrag unterstützen. Die Diskussion mit dem Verkehrsministerium wird sicherlich nach der Bundestagswahl neu entflammen. Ein Antrag, der von allen Fraktionen unterstützt wird, ist bei einer solchen Diskussion mehr als hilfreich, wofür ich mich noch einmal herzlich bedanke. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit wirklich kein falscher Zungenschlag bestehen bleibt, will ich zunächst klarstellen, dass Magnus Jung in seiner Rede gesagt hat, dass wir hier nicht darüber reden, ob es im Saarland im kommenden Winter in unseren Kommunen noch Winterdienst gibt oder nicht. Wir reden vielmehr ausschließlich darüber, wie die Kosten dieses Winterdienstes bei innerörtlichen Bundes- und Landstraßen verteilt werden. Die Autofahrer und die übrigen Verkehrsteilnehmer können sich sicher sein, dass wir, die wir in der Verpflichtung sind, zusammen mit den Kommunen - jeder an seinem Ort - auch im kommenden Winter Gewähr dafür tragen, dass sie auf saarländischen Straßen sicher unterwegs sein können. Alles andere ist wirklich purer Unsinn.
Wenn wir schon darüber reden, möchte ich die Gelegenheit ergreifen, um mich ganz herzlich bei denjenigen Mitarbeitern des Landesbetriebs für Straßenbau zu bedanken, die das machen. Das sind Männer und Frauen - in der Regel Männer -, die nachts auf dem Bock sitzen, Schnee räumen, streuen und dafür sorgen, dass wir alle gesund von Punkt A zu Punkt B kommen. Das ist eine außerordentlich anstrengende und schwierige Arbeit. Dafür sei ganz herzlich gedankt!
Ich wundere mich etwas über zumindest einen Teil der Argumentation, die hier vorgebracht wird. Es wird auf die Finanzlage der Kommunen verwiesen und dass es denen nicht möglich ist, die dafür entstehenden Kosten zu übernehmen. Ich könnte es mir jetzt ganz einfach machen und auf die Finanzlage des Landes verweisen. Die ist nämlich genauso dramatisch. Wir sitzen hier im saarländischen Landtag. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie müssen sich entscheiden. Entweder kritisieren Sie uns dafür, dass wir nicht genug sparen, oder Sie kritisieren uns dafür, dass wir das Geld entgegen gesetzlicher Verpflichtungen Dritten zur Verfügung stellen. Es bringt überhaupt nichts, die Finanzlage der Kommunen gegen die Finanzlage des Landes auszuspielen. Deshalb ist das wirklich kein geeignetes Argument, diese zugegebenermaßen technisch nicht einfach zu entscheidende Frage zu lösen.
Ja, bitte.
Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Herr Minister Maas, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich heute Morgen vor allen Dingen strukturelle Maßnahmen und Einnahmeverbesserungen vonseiten des Bundes angesprochen habe und nicht gefordert habe, dass das Land mehr Geld für die Kommunen ausgibt? Zum Zweiten habe ich eben ausgeführt, dass es bei den Niederschlagsgebühren einen Ausgleich gab, der zulasten des Landes ging, dass man also damals durchaus auch eine Befreiung der Kommunen im Auge hatte.
Ja, ich bin bereit, das zur Kenntnis zu nehmen. Ich habe Sie aber auch gar nicht angesprochen. Ich habe das speziell auf die Argumentation, die von der Fraktion DIE LINKE vorgebracht wurde, bezogen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es wird nicht möglich sein, die bestehende Rechtslage in irgendeiner Weise in Zweifel zu ziehen.
Ich will das vortragen, was in § 53 des Saarländischen Straßengesetzes steht: „Die Reinigungspflicht obliegt den Gemeinden. Sie umfasst insbesondere das Säubern der Fahrbahnen und Gehwege, die Schneeräumung auf Fahrbahnen und Gehwegen sowie bei Glatteis und Schneeglätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährlicher Fahrbahnstellen.“ Diese Gesetzeslage ist relativ eindeutig, und an die müssen wir uns halten.
Ich will aber auch auf eines verweisen: Wir sind ja nicht ganz allein auf der Welt. Wir sind ein Bundesland, das Solidarhilfen vom Bund und anderen Ländern bekommt. Ein Blick auf die Rechtslage und die Praxis in anderen Ländern wird uns schnell zu dem Ergebnis bringen, dass in anderen Ländern beileibe nicht das Füllhorn über den Kommunen ausgeschüttet wird, sondern dass dort sehr genau abgerechnet wird zwischen dem, was innerörtlich ist und was nicht. Wir können nicht einfach sagen, wir haben mehr, was wir Dritten zur Verfügung stellen können, als andere Bundesländer, die in Hilfen einzahlen, die letztlich wir erhalten. Wenn man das im Blick behält, bitte ich, etwas mehr Realismus in der Debatte walten zu lassen.
Es ist richtig, es geht auch um das Thema Niederschlagsabwassergebühr. Auch da gibt es nach den entsprechenden Urteilen, die dazu geführt haben, dass das Land dort gebührenpflichtig wird, Gesetzesänderungen in mittlerweile allen anderen Bundesländern, die zum Ergebnis haben, dass die Länder sich entpflichtet haben von der Gebührenpflicht, sich dafür aber selbst beim Bau von Kanälen und
Entwässerungsanlagen beteiligen werden, ohne anschließend dafür noch Gebühren gegenüber den Gemeinden zahlen zu müssen. Wir könnten es uns da in beiden Fragen relativ einfach machen. Das wollen wir aber nicht.
Es sei aber doch der Hinweis erlaubt: Die Regelung, die es gegeben hat, die Kosten für die innerörtliche Reinigung im Verhältnis 65 Prozent zu 35 Prozent zu teilen, war eine, die beim weit überwiegenden Teil der saarländischen Kommunen akzeptiert worden ist und die auch gängige Praxis gewesen ist. Dass wir von dieser Regelung Abstand nehmen mussten, ist uns nicht aus Jux und Dollerei eingefallen, sondern das ist das Ergebnis einer Klage, die eine Gemeinde geführt hat. Wenn die Gemeinde nicht geklagt hätte, müssten wir möglicherweise heute gar nicht über diesen Punkt reden. Also auch das ist nicht böser Wille des Landes und wir kucken auch nicht, wo wir noch irgendwelche Sparpotenziale aktivieren können.
Ich will aber darauf hinweisen, dass wir - nicht nur, was den Winterdienst angeht, sondern auch die Niederschlagsabwassergebühr - mit den Kommunen ein Gespräch führen müssen. Dieses ist auch bereits für den 02. Oktober terminiert.
Es wird ein Treffen von mir mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag geben. Da werden wir beide Themen miteinander beraten. Wir gehen ganz ergebnisoffen in die Diskussion hinein - wobei ich hier sicherlich keine Hoffnungen machen kann, dass das Land noch einmal in der Lage sein wird, zu 100 Prozent die Kosten der Kommunen für die Reinigung von innerörtlichen Landes- und Bundesstraßen zu übernehmen. Das gibt die Gesetzeslage nicht her. Und selbst wenn wir die Gesetzeslage ändern würden, würden wir sehr schnell Ärger mit dem Rechnungshof kriegen. Ich sehe aber durchaus ein, dass es bei der Niederschlagsabwassergebühr ebenfalls Regelungsbedarf gibt. Und wenn wir mit den Kommunen dort zurande kommen und auch die Kommunen bereit sind, in der zweiten Frage auf uns zuzugehen, bin ich zuversichtlich, dass wir nach dieser Sitzung eine einvernehmliche Regelung zustande bekommen, wie die Kosten in Zukunft verteilt werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ehemaliger Umweltminister freue ich mich, in der Vertretung von Frau Rehlinger wieder einmal eine Vorlage aus dem Umweltministerium einbringen zu können. Es handelt sich dabei um das Siebte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Wassergesetzes.
Meine Damen und Herren, die jüngsten Hochwasserereignisse in Deutschland und die dadurch entstandenen Schäden in Milliardenhöhe haben uns wieder auf drastische Weise vor Augen geführt, wie wichtig es ist, Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Die Europäische Union hat dieser Problematik mit der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken", der sogenannten EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, bereits Rechnung getragen.
Die Zielsetzungen der Richtlinie wurden von der Bundesregierung bereits in die am 01. März 2010 in Kraft getretene Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes übernommen. Da die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes unmittelbar geltendes Bundesrecht darstellen, das durch die Länder umzusetzen ist, ist auch im Saarland entsprechender Handlungsbedarf entstanden.
Im Saarland wurden beziehungsweise werden folgende Maßnahmen umgesetzt. Zum einen ist dies die vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr darstellen kann. Dies ist seit 2011 bereits abgeschlossen. Zum anderen sind dies die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für Risikogebiete - die Bearbeitung wird bis Ende 2013 abgeschlossen sein - und die Erstellung von Risikomanagementplänen, deren Umsetzung bis Ende 2015 geplant ist. Ein weiteres wichtiges Instrument des vorbeugenden Hochwasserschutzes stellt die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dar. § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes begründet die allgemeine Pflicht der Landesregierungen, unter den dort genannten Voraussetzungen Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung festzusetzen, wobei die Festsetzung bis zum 22. Dezember dieses Jahres erfolgen soll.
Nach Art. 80 Abs. 4 des Grundgesetzes, wonach Festsetzungen auch durch Gesetz möglich sind, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf insbesondere das Ziel verfolgt, ergänzend zu der weiterhin möglichen Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch Rechtsverordnung, eine Regelung dahingehend zu treffen, dass für Gebiete, die in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind, künftig ein gesetzlicher Schutz als Überschwemmungsgebiet gilt.
Mit dem Gesetzentwurf wird eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit sichergestellt. Entsprechend den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes erfolgt eine Auslegung der Karten für die Dauer eines Monats beim Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz und in den betroffenen Gemeinden. Auf die Auslegung und die Möglichkeit zur Einsicht- und Stellungnahme durch jedermann ist durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. Nach
Ablauf der Auslegungsfrist werden die Karten beim LUA und bei den Gemeinden aufbewahrt sowie in einem Internetportal veröffentlicht. Ergänzend werden Informationsveranstaltungen durchgeführt sowie Veröffentlichungen in den Medien vorgenommen.
Die Kartierung der entsprechenden Gebiete wird, wie bereits ausgeführt, im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein, sodass nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dem bundesgesetzlichen Regelungsauftrag, Überschwemmungsgebiete bis zum 22. Dezember dieses Jahres festzusetzen, im Saarland Rechnung getragen werden kann.
Des Weiteren beinhaltet der Gesetzentwurf im Zuge der Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz die Aufhebung des bisherigen § 95 SWG. Zusätzlich werden redaktionelle Änderungen von Behördenbezeichnungen beziehungsweise Ressorts sowie eine Entfristung des Saarländischen Wassergesetzes entsprechend dem Beschluss des Ministerrates vom 26. Februar dieses Jahres vorgenommen. Insofern ist der vorliegende Gesetzentwurf auch ein Rechtsbereinigungsgesetz.
Im Rahmen der externen Anhörung wurde 26 Beteiligten, Verbänden und Trägern der öffentlichen Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Gesetzentwurf wurde durchgehend akzeptiert, nur vereinzelt wurden Anregungen vorgebracht. Durch das Gesetz werden keine zusätzlichen Kosten für das Saarland entstehen. Im Gegenteil, durch eine zügige Umsetzung der Überschwemmungsgebietfestsetzung können finanzielle Schäden für Private, die Wirtschaft und nicht zuletzt die öffentliche Hand vermieden werden. Deshalb bitten wir um Zustimmung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als heutiger Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr, Umwelt, Verbraucherschutz und Justiz
bringe ich auch diese Vorlage der Kollegin Rehlinger ein, und zwar den Gesetzentwurf über die Zustimmung des Staatsvertrages zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder. In dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. der Zivilprozessordnung zum kostenpflichtigen Abruf
bereitgestellt. Mit diesem Portal erfüllen die Landesjustizverwaltungen die Verpflichtungen aus dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009, das zum 01. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Für die in § 802k Abs. 2 der Zivilprozessordnung genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung hat die Kritik am bisher geltenden Zwangsvollstreckungsrecht aufgenommen und für das Vollstreckungsverfahren wesentliche Änderungen normiert.
Die Regelungen zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Bezug auf das Vollstreckungsziel, das Verfahren, verfügbare Hilfsmittel und Sanktionen sollten an die heutige Zeit angepasst werden. Die weitreichende Änderung des achten Buches der Zivilprozessordnung unterscheidet zwischen Sachaufklärung als wichtigem Hilfsmittel der Vollstreckung und der Frage der angemessenen Rechtsfolgen einer erfolglosen Vollstreckung.
Im Zuge der Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts wurde die Beschaffung von Informationen über Schuldner zur Beitreibung titulierter Forderungen in der Zwangsvollstreckung für Gläubiger erleichtert sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses zentralisiert und automatisiert.
Die Auskunft eines Schuldners über seine Vermögensverhältnisse wird nun auf Veranlassung des Vollstreckungsorgans in einem elektronischen Dokument aufgenommen und in einer Datenbank beim jeweiligen zentralen Vollstreckungsgericht - das ist im Saarland das Amtsgericht Saarbrücken - hinterlegt. Dem zentralen Vollstreckungsgericht, das in jedem Bundesland errichtet ist, obliegt die elektronische Verwaltung dieser Dokumente.
Eine wesentliche Änderung besteht vor allem in der neuen, bundesweiten Publizität des Schuldnerverzeichnisses. Dieses wird im Wege der zeitnahen Replikation aller Länderschuldnerverzeichnisse in einem bundesweiten Portal bereitgestellt, sodass Gläubiger bundesweit Kenntnis über eventuelle Einträge im Schuldnerverzeichnis erlangen können. Die Einsicht in das zentrale Schuldnerregister ist wie bisher jedem gestattet, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Portal ist seit dem 01. Januar dieses Jahres im Internet verfügbar.
Darüber hinaus werden auch die durch die Schuldner abgegebenen Vermögensauskünfte direkt als elektronische Dokumente in dem bundesweiten Vollstreckungsportal verwaltet. Der Abruf dieser Vermögensverzeichnisse aus dieser Datenbank ist für ausgewählte Stellen, wie Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen, länderübergreifend möglich.
Die seitens der Länder an das durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtete und dort betriebene Vollstreckungsportal übertragenen Aufgaben - insbesondere die Einziehung der Gebühren über ein elektronisches Bezahlsystem, die technisch vorgesehenen Mahnstufen für nicht rechtzeitig eingegangene Zahlungen und die Überleitung in die Gebührenvollstreckung - sind und bleiben hoheitlicher Akt.
Um die entsprechenden Befugnisse von den örtlich zuständigen Stellen der Länder auf das Land Nordrhein-Westfalen zu übertragen, bedarf es nach allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsätzen eines Staatsvertrags. Diesen Staatsvertrag hat das Saarland am 14. November 2012 unterzeichnet. Zur Wirksamkeit bedarf er gemäß Art. 95 Abs. 1 Satz 1 der saarländischen Verfassung einer Zustimmung des Landtages durch Gesetz und einer daran anschließenden Mitteilung der vom Landtag erfolgten Zustimmung an die Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin den Koalitionsfraktionen außerordentlich dankbar dafür, dass sie das Thema Tourismus im Saarland einmal auf die Tagesordnung im Parlament gesetzt haben. Ich finde, dass alles, was in der letzten Zeit - damit meine ich in den letzten Jahren und im letzten Jahr - im Tourismus geschehen ist, aber auch das, was in Zukunft noch passieren wird, es wirklich wert ist, hier einmal diskutiert zu werden. Es kann nicht sein, dass nur die klassischen Tourismusländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein oder MecklenburgVorpommern mit dem Tourismus in Verbindung gesetzt werden, sondern all dies ist bei uns im Saarland auch längst Realität. Wir wollen diese Chance für die Zukunft weiter nutzen.
Insofern erstaunt mich, was die Kollegin Schramm gesagt hat. Ich habe ja Verständnis dafür, dass man aus der Opposition heraus nicht gut finden kann,
was von der Regierung vorgetragen wird. Sie haben sehr viel bemüht, was in diesem Land schlecht sein soll. Dafür mussten Sie tief in die Kiste greifen. Sie haben darauf hingewiesen, dass wir unbotmäßigerweise auch noch die Saarschleife für unsere Zwecke missbrauchen würden. Dazu möchte ich sagen, dass niemand von uns in Anspruch nimmt, die Saarschleife selbst gegraben zu haben. Was die Frage angeht, dass wir sie bildlich missbrauchen würden, dazu möchte ich sagen: Ich kenne keinen Politiker im Saarland, der die Saarschleife öfter auf Bildern missbraucht hat als Ihr aktueller Fraktionsvorsitzender, zumindest als er im Saarland noch Wahlkampf gemacht hat.
Deshalb würde ich gerne unabhängig von dem Hin und Her zwischen Regierung und Opposition eine Lanze dafür brechen, dass wir im Saarland beim Thema Tourismus auf einem guten Wege sind. Ich will das gar nicht nur für diese Regierung in Anspruch nehmen. Ich will es auch nicht nur für die Politik in Anspruch nehmen, denn der Tourismus und die Tourismusstrategie sind das Werk vieler Beteiligter. Dazu gehören die saarländischen Landkreise, mit denen wir zusammen die Tourismuszentrale bilden. Dazu gehören die saarländischen Kommunen, das saarländische Hotel- und Gaststättengewerbe und eine Vielzahl von Vereinen, Verbänden und Organisationen, die sich mit uns zusammengetan haben, um die touristischen Potenziale, die dieses Land hat, auch wirklich auszureizen.
Ich muss eines sagen: Bei allem, was sich an wirtschaftlichem Potenzial in diesem Land ergibt, halte ich das touristische Potenzial für eines der größten, die wir haben. Die Zahlen sind bereits genannt worden: 1,3 Milliarden Umsatz werden jedes Jahr im saarländischen Tourismus erwirtschaftet. Es gibt 32.000 Beschäftigte. Ich bin auch froh um jeden langfristigen Arbeitsplatz, der geschaffen wird, aber im Tourismus werden Arbeitsplätze erst langfristig geschaffen, wenn die Tourismusstrategie nachhaltig ist und diejenigen, die dort Geld erwirtschaften wollen, wissen, dass die Politik und die Regierung eine Strategie haben, die sie nachhaltig verfolgen. Genau darum geht es. Mit einer nachhaltigen und langfristig angelegten Strategie wird erst die Voraussetzung dafür geschaffen, dass es langfristig gesicherte Arbeitsplätze gibt.
Meine Damen und Herren, es sind viele Dinge genannt worden, die einen Besuch im Saarland lohnen. Ich kann sie gar nicht alle aufführen. Ich will aber im Gegensatz zur Kollegin Schramm mit ein paar Punkten eine Lanze für dieses Land brechen. Es wurde bereits genannt. Wir haben 2012 den Deutschen Tourismuspreis gewonnen. Der Deutsche Tourismuspreis ist keiner, der in zehn Unterkategorien vergeben wird und bei dem wir in der Unter
kategorie 5b einen Preis bekommen hätten. Es wird nur ein Preis für die Tourismusstrategie in den Ländern vergeben. Er wurde an uns vergeben für das, was wir digital daraus gemacht haben, insbesondere beim Thema Wandern. Es waren nicht Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern, nein, der aktuelle Preisträger beim Deutschen Tourismuspreis heißt Saarland. Ich würde mir wünschen, dass sich das in unserem Land etwas mehr herumsprechen würde.
In der Jury sitzen ja nicht irgendwelche Leute, die keine Ahnung vom Tourismus haben, sondern sie bewerten, wo etwas im Tourismus passiert. Das scheint bei uns der Fall zu sein. Es wurde bereits angesprochen. Wir haben im Saarland 60 Premiumwanderwege. Viele davon sind die am besten bewerteten Wanderwege in ganz Deutschland, insbesondere der Saar-Hunsrück-Steig, der von IdarOberstein bis nach Perl führt. Er ist nicht nur einer der beliebtesten Wanderwege in Deutschland, sondern es ist der beliebteste. Er liegt nicht in den Alpen oder im Schwarzwald, nein, er führt durch das Saarland. Wir haben die besten und beliebtesten Wanderwege in ganz Deutschland. Auch das muss weiter unters Volk gebracht werden.
Es wurde auch das Thema Kulinarik angesprochen. Ja, wir haben auch eine kulinarische Strategie. Ich kann nur davor warnen, die saarländischen Leistungen beim Thema Kulinarik in irgendeiner Weise schlechtzureden. Das gilt für das gesamte Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir wissen, dass man nirgendwo in Deutschland vom Preis-Leistungs-Verhältnis her gesehen so gut essen und trinken kann wie bei uns. Wir haben zehn Guide-Michelin-Sterne. Das wird einfach zur Kenntnis genommen. Das ist einfach so. Bezogen auf die Einwohnerdichte gibt es in Deutschland kein anderes Bundesland, das so viele Guide-Michelin-Sterne in seinem Land versammelt wie wir. Im letzten Jahr hat die Bibel aller Feinschmecker, die auch so heißt, nämlich das Magazin „Der Feinschmecker“ die 20 besten Restaurants in Europa gewählt. Und denken Sie daran: Europa ist groß, ganz groß!
Unter den 20 besten Restaurants in ganz Europa sind zwei, die bei uns im Saarland liegen und die drei Guide-Michelin-Sterne führen. Wer kann bei solchen Rahmenbedingungen behaupten, dass man hier nicht gut essen und trinken könnte? Auch das ist für viele ein Grund hierherzukommen.
Man kann auch herkommen, weil es wenige andere Flecken gibt, wo man sich in einem Dreiländereck
bewegt. SaarLorLux ist vielfach ein Thema in Sonntagsreden und keiner weiß, was man sich darunter vorstellen soll. Im Tourismus ist das völlig anders. Wir haben ein großes INTERREG-Programm.
Herr Kollege Ulrich, wenn man vom Blatt ablesen muss, dass das Saarland schöne Landschaften hat, dann würde ich mich beim Thema Tourismus vielleicht etwas mehr zurückhalten.
Zumindest haben Sie Mitarbeiter, die das erkannt haben.
Ja, der Spruch geht immer, auch wenn er weniger sinnvoll ist. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir vermarkten dieses Dreiländereck gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in Lothringen und Luxemburg. Auch das ist ein Mehrwert dieser Region, von dem viele andere nur träumen können. Wenn ich hinzunehme, dass man mittlerweile in 1 Stunde 50 Minuten mit dem Zug in Paris ist, so sind dies Dinge, um die uns andere beneiden. Ehrlich gesagt, wenn ich nicht hier wohnen würde, würde ich hierher ziehen.
Meine Damen und Herren, insofern geht es nicht darum, sich selbst auf die Schulter zu klopfen. Ich habe auch gesagt, die Tourismusstrategie ist das Ergebnis vieler, die in den vergangenen Jahren sehr engagiert und sehr gut zusammengearbeitet haben. Das Land hat in diesem Bereich - weil auch nach Zahlen gefragt worden ist - nicht unerhebliche Mittel dafür aufgewandt, und wir werden bei den Mitteln, die wir zur Verfügung stellen, nicht runtergehen. Das heißt, wir werden auch bei knapper werdenden Mitteln die Ausgaben für den Tourismus aufrechterhalten.
Insgesamt hat das Wirtschaftsministerium im Zeitraum von 2009 bis 2012 Fördermittel in Höhe von über 61 Millionen Euro - Herr Neyses, Sie haben danach gefragt - eingesetzt. Im Haushalt 2013 stehen die Tourismusmittel in Höhe von knapp 13 Millionen Euro noch einmal in gleicher Höhe zur Verfügung wie in der Vergangenheit. Davon beläuft sich der EFRE-Anteil - auch danach ist gefragt worden - auf 2 Millionen Euro. Sie können also sicher sein, dass wir nicht nur das Potenzial theoretisch erkennen, sondern auch den Haushalt so aufstellen, dass wir in der Lage sein werden, unsere Beiträge dazu zu leisten.
Meine Damen und Herren, ich will auf die letzten zwölf Monate und zwei Leuchtturmprojekte, die ein
deutig solche sind, kurz eingehen; denn an beiden Objekten ist abzulesen, wie wirtschaftlich es ist, touristisch in dieses Land zu investieren. Die Projekte sind beide schon erwähnt worden. Es geht zum einen um die Saarland Therme, die vor knapp einem Jahr eröffnet wurde. Sie hat sich schon heute auch für den Betreiber zu einem Erfolgsobjekt entwickelt. Nach einem halben Betriebsjahr, im März, konnte schon der 100.000ste Gast begrüßt werden. Die Therme liegt somit weit über dem Soll. Seit der Eröffnung der Therme im September 2012 bis einschließlich Juli 2013 haben über 200.000 Gäste die Therme besucht. 40 Prozent der Gäste kommen aus dem Saarland, 40 Prozent aus Frankreich, 20 Prozent aus den restlichen Bundesländern. Das ist ein Hinweis darauf, dass es sich nicht um eine Investition handelt, mit der man sozusagen die Umlandgemeinden bedient hat, vielmehr strahlt diese Investition weit über das Saarland hinaus.
Wenn wir sehen, dass wir im ersten Jahr über 200.000 Gäste haben und dass, um eine solche Einrichtung wirtschaftlich zu betreiben, 160.000 Gäste nötig sind, ist das ein Beweis dafür, dass die Saarland Therme ein großer Erfolg ist, und ich würde mir wünschen, dass das in den Folgejahren auch so bleibt. Es sind nämlich auch 50 Arbeitsplätze geschaffen worden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das Ganze ist über die Projektgesellschaft Thermalbad Rilchingen mit einem Zuschuss von 2,6 Millionen Euro gefördert worden. All das sind Dinge, von denen ich glaube, dass die Mittel, die für Tourismus im Haushalt stehen, gut investiertes Geld sind. Es werden Arbeitsplätze geschaffen, es werden Menschen in dieses Land gebracht. Es hat wirtschaftliche Effekte und um die sind wir froh.
Das zweite große Erfolgsprojekt - und das sage ich ganz bestimmt - ist der Ferienpark am Bostalsee, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die mittlerweile fertiggestellten 350 Ferienhäuer des Parks sind zurzeit komplett ausgebucht. Sehr erfreulich ist auch das Buchungsverhalten der Gäste: 63 Prozent haben bisher einen Aufenthalt über eine Ferienwoche hinaus gebucht. Das ist nach Aussagen der Betreiber für Center Parcs eine außerordentlich hohe Verweildauer. Das ist ein Hinweis darauf, dass dieser Park auch in den kommenden Jahren eine hohe Nachfrage haben wird. Es wird für das erste Jahr mit 300.000 Übernachtungen gerechnet. Wenn alle 500 Ferienhäuser fertig sein werden, wird mit 500.000 zusätzlichen Übernachtungen in unserem Land gerechnet. Meine Damen und Herren, auch das ist eine Investition, die sich sehen lassen kann, nämlich 130 Millionen Euro bei einer öffentlichen Unterstützung von 32 Millionen Euro. Auch das ist ein Hinweis, dass dies gut investiertes Geld gewesen ist.
Nun will ich aber auch zu dem, was hier und in den Medien angesprochen wurde, noch etwas sagen, zu
den Arbeitsbedingungen vor Ort. Zunächst einmal zu dem, was in der Vergangenheit liegt, als es darum ging, denjenigen, die von Osteuropa hierhergekommen sind und ihren Lohn nicht erhalten haben, zu helfen. In den Gesprächen, die das Wirtschaftsministerium, insbesondere mein Kollege Jürgen Barke, damals geführt hat, haben sich insbesondere das Unternehmen Center Parcs und die Muttergesellschaft Pierre et Vacances außerordentlich konstruktiv und hilfsbereit gezeigt. Das ist auch relativ einfach nachzuvollziehen. Center Parcs ist eine internationale Gesellschaft, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Urlaub verkauft. Urlaub hat etwas mit Image zu tun, und wenn ein Unternehmen ein schlechtes Image hat, ist das auch schlecht für die Verkaufszahlen von Urlaub. Deshalb können Sie sicher sein, dass das Unternehmen und auch der Mutterkonzern ein hohes Interesse daran haben, dass das, was gewesen ist, erledigt werden konnte. Sie können auch sicher sein, dass es hinsichtlich der Schwierigkeiten, die es in allen Betrieben gibt, es dort nichts gibt, was über das Maß hinausgeht, das vielleicht zu Beginn, bei der Eröffnung eines solchen Parks über einen gewissen Zeitraum nicht abzustellen ist.
Ich gehe einmal davon aus, dass wir alle ein Interesse daran haben, dass der Ferienpark, der Tourismus dort ein großer Erfolg wird. Der St. Wendeler Raum ist auch darauf angewiesen, weil mittlerweile die Leute nicht mehr nur in dem Park bleiben, sondern auch die Umgebungslandschaft nutzen. Die Tourismuszentrale bietet im Park alle möglichen Angebote, die es im Saarland gibt, an. Deshalb würde ich herzlich darum bitten, bei dem, was jetzt in der Zeitung nachzulesen war -
Ich möchte mich nur auf die Aussage des zuständigen Gewerkschaftssekretärs beziehen. Er hat darauf hingewiesen, dass die beiden Unternehmen, die dort Arbeitskräfte beschäftigt haben, nämlich Elior und Center Parcs, obwohl sie keinem Arbeitgeberverband angehören, Tariflöhne zahlen. Die beiden Führer der jeweiligen Unternehmen haben darauf hingewiesen, dass sie natürlich auch für Betriebsräte sind und die Wahlen zu Betriebsräten unterstützen. Wenn es zu Beginn dieses Parks Schwierigkeiten gegeben hat, wenn möglicherweise an der einen oder anderen Mitarbeiterin oder an dem einen oder anderen Mitarbeiter zu viel Arbeit hängen geblieben ist, dann ist das, glaube ich, eine Situation, die man oft findet, wenn ein solcher Park neu eröffnet wird. Sie sind ja alle auf die Dinge eingegangen und werden sich auch mit den Gewerkschaften, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammensetzen. Aber ich betone noch einmal, dass bei dem, was in der Vergangenheit gewesen ist, uns das Unternehmen Center Parcs und Pierre et Vacances, obwohl
wir keine rechtlichen Mittel hatten durchzugreifen, dabei unterstützt haben, für Ordnung zu sorgen. Deshalb finde ich es nicht fair, bei allem und jedem, was dort schiefgeht, wieder ein Fass aufzumachen, wie dort mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgegangen wird. In der Regel ist das nicht so, und das Unternehmen ist darauf angewiesen, ein gutes Image zu haben, auch wenn es um Arbeitskräfte, Bezahlung und Arbeitsbedingungen geht, und ich bin mir sicher, dass das in Zukunft in St. Wendel so bleiben wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Themen, die darüber hinaus noch anzusprechen wären, sind alle schon erwähnt worden. Ich will zwei noch einmal aufgreifen, weil ich der Meinung bin, dass sie von besonderer Bedeutung sind. Das eine ist das Thema Radfahren. Ja, wir beschäftigen uns zurzeit zusammen mit der Tourismuszentrale, aber auch mit allen anderen Beteiligten damit, das Thema Radfahren im Saarland noch stärker auszuweiten. Wir haben ein vernünftiges Radwegenetz. Wir sind am Überlegen, wo wir noch Dinge verbessern können - das wird auch notwendig sein - und wo wir insbesondere qualitativ noch einmal nachlegen können, um die Bewertung unserer Radwege zumindest zu halten und nach Möglichkeit noch zu verbessern.
Ich bin auch fest davon überzeugt, dass das Radfahren ein großes Thema werden wird, und zwar durch die Tatsache, dass irgendjemand E-Bikes erfunden hat. Auch wenn ich persönlich nicht nachvollziehen kann, warum man am Fahrrad einen Motor braucht, bin ich mir ziemlich sicher, dass das dazu führen wird, dass der Radtourismus deutlich zunehmen wird.
Hier will ich darauf hinweisen, dass das nicht nur unter touristischen Gesichtspunkten interessant ist. Wir haben hier im Saarland ein Unternehmen, zumindest das Werk eines Unternehmens, das auch ein Interesse daran hat, nämlich Kettler in Hanweiler. Dort werden auch E-Bikes produziert. Das ist eine klassische Win-win-Situation. Wir wollen das weiter ausbauen, und wir haben ein großes Unternehmen im Land, das davon profitiert, wenn in Zukunft mehr in E-Bikes investiert wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich will ein zweites Thema ansprechen, weil es aktuell ist und in der Debatte an der einen oder anderen Stelle auch angesprochen wurde. Es geht um das Thema Industriekultur. Auch die Industriekultur hat nach wie vor große Potenziale, und es ist vollkommen richtig darauf hinzuweisen, dass für Touristen, die von außerhalb hierherkommen, auch überregional wirkende touristische Highlights notwendig sein
werden. Das größte Highlight, das wir haben, ist das Weltkulturerbe. Und wenn man sich anschaut, was wir alles veranstalten, um das Weltkulturerbe als Ausstellungsort zu entwickeln, aber auch als Ort, in dem ein Bild der industriekulturellen Vergangenheit des Saarlandes gezeichnet wird, dann ist das auch notwendig. Denn das Weltkulturerbe ist sicherlich der touristische Standort, der in der Vergangenheit dazu beigetragen hat, dass wir außerordentlich viele Menschen von außerhalb und teilweise von weit her ins Saarland gebracht haben, und das soll auch in Zukunft so bleiben.
Wir wollen das jetzt ergänzen, denn die Industriekultur hat nicht nur einen Stahlteil, sondern auch einen Kohleteil. Deshalb wollen wir zumindest eine repräsentative Anzahl von Denkmälern, die für den Bergbau in unserem Land stehen, in dieser Weise touristisch und natürlich auch denkmalpflegerisch nutzen. Das Ganze soll darüber hinaus mit den vorhandenen Orten des Bergbaus und seiner Geschichte in eine Straße des Bergbaus eingebunden werden. Ich bin mir sicher, dass auch das Thema Industriekultur in Zukunft viele Potenziale haben wird. Ich finde, mit dem Bergbaugutachten und mit der Entwicklung der Straße des Bergbaus sind wir auf dem richtigen Weg. Wir werden auch diese Potenziale in unserem Land nachhaltig nutzen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es gäbe noch viele andere Dinge, beispielsweise das Thema Gesundheit und Wellness. Dazu gibt es eine Machbarkeitsstudie. Auch darüber werden wir hier noch einmal berichten. Ich wäre auf jeden Fall froh, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn all das, was heute hier im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes zum Thema Tourismus gesagt worden ist, wenn Sie alle, die Abgeordneten des saarländischen Landtages, Ihren Teil dazu beitragen würden, sozusagen als Botschafter des saarländischen Tourismus, mit dafür zu sorgen, dass dies weitergetragen wird, nicht nur im Land, sondern auch außerhalb des Landes. Denn unser Land hat für viele Touristen aus ganz Europa viel zu bieten. Wir wollen, dass möglichst viele von ihnen in absehbarer Zeit auch hierherkommen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich entnehme dem Antrag, Sie wollen a) einen Bahngipfel und b) ansonsten auch alles. Ehrlich gesagt, wenn man Ihren Antrag liest, so ist er eine völlig sinnfreie Aneinanderreihung von durchaus wünschenswerten Maßnahmen. Sie wollen mehr Schiene, Sie wollen mehr Verkehr auf der Schiene, Sie wollen mehr Personal in den Zügen, Sie wollen mehr Züge auf den Schienen, Sie wollen mehr Regionalisierungsmittel, Sie wollen mehr Fahrgastrechte und so weiter. Für den geringsten Teil von alledem bin ich oder sind wir im Land zuständig. Ich will mich nicht darüber streiten, dass vieles von dem, was Sie da schreiben, wünschenswert ist, aber ich frage, was es uns bringt, wenn Forderungen bezüglich verkehrspolitischer Maßnahmen, über die es überhaupt keinen Streit gibt, alle aneinandergereiht werden, an den falschen Adressaten gerichtet werden, und vielleicht die Dinge, die aktuell wichtig oder notwendig sind oder auf die wir uns konzentrieren sollen, völlig aus dem Fokus geraten.
Ich komme zum Bahngipfel. Sie wollen also einen Bahngipfel. Ehrlich gesagt, Sie, die Sie ja einmal in Verantwortung und in der Zuständigkeit gewesen
sind, müssten wissen, wie Bahngipfel ablaufen. Sie fordern einen Bahngipfel und erwecken den Eindruck, dass wir einen Bahngipfel machen, wonach alle Probleme gelöst seien.
Zusammenfassend sage ich Ihnen: Ich will keinen Bahngipfel, ich will Ergebnisse von der Deutschen Bahn.
Sie haben in Ihrer Rede gesagt, man müsse mit der Bahn reden. Ehrlich gesagt, das ist kaum noch ernst zu nehmen. Sie wissen nämlich selber gut genug, dass wir keinen Bahngipfel brauchen, um mit der Bahn zu reden. Ich weiß nicht, wie viele Gespräche wir mit dem neuen Konzernbevollmächtigten Konz geführt haben. Mit Herrn Grube habe sowohl ich als auch die Ministerpräsidentin schon mehrfach Gespräche geführt. Wir haben aber keinen Bahngipfel gemacht. Ganz im Gegenteil. Es war einer terminiert, der auch avisiert war. Diesen Bahngipfel, der nie stattgefunden hat, hat auch nicht stattfinden müssen, weil diese Bahngipfel - das wissen Sie genauso gut wie ich - nicht so verlaufen, dass zehn Punkte auf der Tagesordnung stehen und zwischen den Beteiligten ernsthaft verhandelt wird, was man da macht. Im Ergebnis macht man einen Bahngipfel, wenn man über Wochen und Monate Themen bearbeitet hat, zu einem Ergebnis gekommen ist und diese Ergebnisse verkünden kann.
Wenn man keine Ergebnisse hat, weil beide Seiten unterschiedlicher Auffassung sind, braucht man auch keinen Bahngipfel zu machen. Die Tatsache, dass wir im Vergleich zu anderen das sagen und die Erwartungshaltung an die Deutsche Bahn und ihr Personal und ihren Vorstand weitergeben, finde ich etwas transparenter, als permanent irgendwelche Bahngipfel durchzuführen, bei denen am Schluss sowieso kein Ergebnis steht. Wir werden einen Bahngipfel machen. Er ist zurzeit nicht terminiert, aber diesen Bahngipfel werden wir nur machen, wenn es Ergebnisse gibt, die auf dem Bahngipfel verkündet werden können. Das ist der eigentliche Sinn und Zweck einer solchen Veranstaltung.
Ich will und kann überhaupt nicht zu alledem, was Sie gesagt haben, in allen Einzelheiten Stellung nehmen. Ich will mich auf wenige Punkte beschränken, weil ich finde, dass sie aktuell sind und weil sie konkret angesprochen wurden. Das eine ist die Frage, die uns alle miteinander umtreibt - im Übrigen völlig unabhängig davon, wer gerade an der Regie
rung ist -: Wie geht es weiter mit der Fernverkehrsanbindung? Meine Damen und Herren, um es vorweg zu sagen: Schienenfernverkehrsleistungen werden nicht bestellt, sondern eigenwirtschaftlich von Eisenbahnunternehmen - nicht nur von der Deutschen Bahn - im unternehmerischen Risiko durchgeführt. Derzeit verkehren auf der Strecke Saarbrücken-Mannheim bei der Deutschen Bahn zehn Zugpaare am Tag im sogenannten Fernverkehr. Hierbei handelt es sich um sechs ICE, einen EC und drei IC, von denen sieben in Richtung Frankfurt durchgebunden sind, während drei in Richtung Süden - Stuttgart, München und Graz - führen. Zuletzt wurde 2012 ein IC-Zugpaar von und nach Frankfurt wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit gestrichen. Das sind die Ereignisse, wegen denen solche Diskussionen immer wieder geführt werden.
Meine Damen und Herren, bei der Fernverkehrsanbindung des Saarlandes konnte seit der völligen Streichung der Fernverkehrszüge in Richtung Trier und der Ausdünnung der Verkehre in Richtung Mannheim Anfang der 2000er Jahre keine wesentliche Einigung mit der DB AG erzielt werden. Das gilt für alle Regierungen, die in diesem Zeitraum im Amt gewesen sind. Mehrfach hatte das Saarland gegen die Ausdünnung der Verkehre protestiert und eine Sicherung der Leistung für die Zukunft verlangt. Das wäre natürlich auch ein Thema gewesen, das wir gerne auf einem Bahngipfel mit einem Ergebnis präsentiert hätten. Es ist zu erwarten, dass die Bahn mit dem Verweis auf die Wirtschaftlichkeit der Züge oder der einzelnen Maßnahmen auch in der Zukunft an diesem Punkt ein schwieriger Verhandlungspartner sein wird. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist kein Grund für uns -
Ich würde das jetzt gern im Zusammenhang vortragen. Sie können dann anschließend gerne zu allen Themen noch einmal Fragen stellen.
Es wird gefragt: Was erwartet uns denn? 2015 werden in einer gemeinsamen Ausschreibung mit Rheinland-Pfalz vergebene RE-Leistungen zum Einsatz kommen, die schnelle Nahverkehrsverbindungen - das heißt, Fahrzeiten und Halte sind vergleichbar mit einer IC-Anbindung - zwischen Saarbrücken und Mannheim vorsehen. Diese werden zusammen mit den noch verbliebenen Fernverkehrsleistungen einen Stundentakt ergeben. Das ist ja ein Punkt, um den es uns allen geht. Ab dann besteht erstmals wieder im Wechsel zwischen Fern- und Nahverkehr ein stündliches schnelles Angebot vom Saarland zum Drehkreuz Mannheim. Damit einher geht auch der Einsatz von neuem Wagenmaterial im Nahverkehr, das nach Auskunft der Bahn einen höheren, fernverkehrsähnlichen Komfort haben soll.
Insofern gehen wir davon aus, dass das bis zu diesem Zeitpunkt, also bis zur Ausschreibung, nach wie vor ein Thema sein wird zwischen Land und Bahn. Dieses Thema wird im Übrigen nicht nur vom Saarland mit der Bahn diskutiert, sondern auch von Rheinland-Pfalz. Wir steuern nach der Ausschreibung auf eine Verbesserung der Situation zu.
Meine Damen und Herren, ein zweites Thema, das in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder aktuell war und das Herr Kollege Neyses angesprochen hat, ist die Verbindung nach Straßburg. Die SNCF hat drei Szenarien für die Verkehre ab 2016 nicht nur uns vorgelegt, sondern auch der Öffentlichkeit präsentiert. Während ein Szenario keine Direktverbindung zwischen Saarbrücken und Straßburg mehr vorsieht, wurde bei den anderen beiden Szenarien unterstellt, dass ein beziehungsweise zwei Zugpaare von insgesamt sechs Zugpaaren unter der Woche weiterhin von Saarbrücken nach Straßburg durchgebunden sind. Allerdings sollte in allen Szenarien an den Wochenenden keines der insgesamt vier Zugpaare mehr direkt verkehren. Dagegen haben wir als Regierung und viele andere aus der Region gegenüber den Kolleginnen und Kollegen in Frankreich protestiert. Da die Fahrgastzahlen zeigen, dass die Verbindungen im grenzüberschreitenden Verkehr gerade an Wochenenden von Saarländerinnen und Saarländern gut genutzt werden, finden wir, dass wir an der Stelle eine verbesserte Anbindung brauchen; diese ist auch wirtschaftlich darstellbar.
Der aktuelle Stand ist der, dass seitens der SNCF nun geprüft wird, ob der Erhalt von einem oder zwei direkt verkehrenden Zugpaaren in Tagesrandlage und auch an Wochenenden möglich sein wird. Die Kolleginnen und Kollegen auf der französischen Seite, sowohl regional als auch bei der SNCF, haben uns versichert, dass das wirtschaftlich ein für sie darstellbares Ergebnis ist, aber die Entscheidung muss im Zusammenhang mit anderen Entscheidungen in absehbarer Zeit getroffen werden.
Aus unserer Sicht sollte, und darüber dürfte eigentlich Einigkeit bestehen, der Erhalt möglichst vieler Direktverbindungen das Ziel sein. Bei den Umsteigeverbindungen, die es geben wird, muss geprüft werden, ob die Einrichtung eines Shuttles SaargemündSaarbrücken oder der Umstieg auf die Saarbahn die bessere Alternative darstellt. Der neue Fahrplan soll ab 2015 oder 2016 gelten. 2014 soll der Fahrplan gegenüber heute unverändert bleiben. Es ist also nicht so, dass das unmittelbar bevorsteht; es ist allerdings auch nicht mehr allzu lange hin. Aber es wird nicht schon in diesem oder im nächsten Jahr Veränderungen geben, sondern frühestens im Jahr 2015. Wenn es uns gelingt, mit der SNCF eine dieser Vereinbarungen zu schließen, würde das dazu
führen, dass zumindest keines der Worst-Case-Szenarien eintreten wird.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt, der auch von gewisser Aktualität ist und immer wieder angesprochen wird, ist die Machbarkeitsstudie der Saarbahn-Anbindung nach Forbach. Diese Machbarkeitsstudie soll 110.000 Euro kosten, das Land müsste sie mit 36.000 Euro mitfinanzieren. Es ist dazwischengerufen worden: „Was verschlägt es, das Geld zur Verfügung zu stellen?“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will in aller Klarheit sagen: Das ist nicht die Art und Weise, wie wir Politik machen! Mir geht es nicht darum, ob es um 5.000 Euro, um 50.000 Euro oder um 500.000 Euro geht, sondern mir geht es im Ergebnis darum, ob es sich um eine sinnvolle Ausgabe handelt.
Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass die Erweiterung des Streckennetzes der Saarbahn auch nach Forbach ein durchaus attraktives Vorhaben ist. Nur, Frau Kollegin Peter, ich will Ihnen sagen: Sie beklagen an der einen Stelle, dass die Deutsche Bahn immer mehr Ausschreibungen verliert, wollen aber gleichzeitig hier eine Alternativstrecke aufmachen zu einer Strecke, die die Deutsche Bahn jetzt betreibt. Ich finde, Sie müssen sich irgendwann auch mal für etwas entscheiden.
Ich will Ihnen einige Fakten zum Ausbau der Saarbahn nach Forbach nennen. Bei der Machbarkeitsstudie wird untersucht werden müssen, mit welchen Fahrzeugen diese Strecke überhaupt bedient werden kann. Wir bräuchten dafür sogenannte Dreisystem-Fahrzeuge, die mit deutschem Bahnstrom, mit französischem Bahnstrom und mit Straßenbahnstrom fahren können. Solche Fahrzeuge gibt es nicht! Wir müssten also irgendeinen Hersteller finden, der ein solches Fahrzeug entwickelt und dann für 16, 21 oder 26 Fahrzeuge eine neue Fahrzeugklasse zur Verfügung stellt, die dann nur auf der Strecke zwischen Saarbrücken und Forbach verkehren würde. Ich will nicht ausschließen, dass es einen Hersteller gibt, der sich dazu bereit erklärt, aber ich will ehrlich gesagt nicht wissen, was er dem Land dafür in Rechnung stellen würde. Das sind Kosten, die kann ich hier gar nicht beziffern. Wenn Entwicklungs- und Forschungskosten auf eine Stückzahl von 10, 20 oder 30 Fahrzeugen umgelegt werden müssen, führt das zu Preisen, die für den Käufer unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit ganz sicher nicht zu verkraften sind.
Also gibt es technisch nur eine andere Alternative: Es müsste zum bestehenden Gleis der Bahn für die Saarbahn ein Parallelgleis gebaut werden. Ich muss hier zur Kenntnis geben, dass es mir zumindest schwer fallen würde, so toll ich auch die Saarbahn finde, bei allen Konsolidierungszwängen in der Öf
fentlichkeit zu begründen, warum ich neben einem vorhandenen Bahngleis noch ein neues baue, damit die gleiche Strecke, die mit dem alten Bahngleis bedient wird, in Zukunft dann mit einem neuen Bahngleis bedient werden kann. Das muss man schon erklären können. Mir fällt das, ehrlich gesagt, schwer.
Ich will Ihnen sagen, über Mittel in welcher Höhe wir reden. Was die Nutzung der DB/SNCF-Strecke angeht, reden wir über Baukosten von 20 bis 30 Millionen Euro. Hinzu kommt die Anbindung der Eurozone Nord in Forbach, geschätzte Baukosten 50 bis 60 Millionen Euro. Hinzu kommt der Endausbau der neuen Strecke durch das Deutschmühlental - übrigens keine sonderlich attraktive Location, um zusätzliche Verkehre zu gewinnen. Wenn ich mir die Verkehrsströme dort anschaue, kann ich nicht feststellen, dass es dort eine Stelle gibt, bei der möglichst viele Personen abzugreifen wären. Kosten geschätzt: 60 bis 70 Millionen Euro.
In den vorgenannten Kosten sind keine Fahrzeuge für den aufzunehmenden Betrieb enthalten, das heißt, auch wenn keine neuen erfunden werden müssten, müssten doch andere zur Verfügung gestellt werden, die über das Parallelgleis fahren. Nach der Fertigstellung der Saarbahn bis nach Lebach werden die Fahrzeuge alle ausgebucht sein. Dann wird es zu Neuanschaffungen kommen. Das wird nochmals einen Betrag von 22 bis 30 Millionen Euro ausmachen. Wir kommen also auf einen Betrag von knapp unter 200 Millionen Euro.
Darüber reden wir. Ich höre immer, dass man Geld vom Bund und von Brüssel bekommen würde. Ich muss Ihnen aber ehrlich sagen, ich habe da meine Zweifel. Wenn ich mir die Verkehrspolitik nicht nur im Bund, sondern auch auf europäischer Ebene anschaue und was bei den neuen Förderprogrammen der Fall sein soll, dann muss ich sagen, ich halte es für schwierig, eine Machbarkeitsstudie für ein Projekt in Auftrag zu geben, das einen restriktiv geschätzten Kostenrahmen von knapp unter 200 Millionen Euro hat, ohne auch nur eine Antwort darauf geben zu können, woher ich als Land das Geld nehmen will. Deshalb bin ich dafür, in aller Offenheit zu sagen, dass es ein durchaus attraktives Projekt ist, das aber Kosten verursachen wird, die wir als Land nicht in der Lage sind zu schultern, die im Übrigen auch die Betreiber nicht schultern können, von der Vergrößerung des Defizites auch für die Landeshauptstadt Saarbrücken ganz zu schweigen.
Wenn die DB AG in den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags im Halbstundentakt Züge auf der Strecke verkehren lässt, im Wechsel mit Bussen, die im Stundentakt über den Tag verteilt fahren, dann ist die Strecke Forbach-Saarbrücken und Saarbrücken-Forbach damit halbstündlich oder stündlich über Züge oder Busse ohne Probleme zu erreichen. Da kann ich nicht sehen, warum ich als
Vertreter des Landes eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben soll, bei der ich einen Wettbewerber in die Situation bringe, neuen Verkehr anzubieten, der jetzt schon bei der Deutschen Bahn gekauft und im Übrigen auch bezahlt ist. Deshalb sage ich Ihnen: Selbst wenn es nur 36.000 Euro sind, ist die Landesregierung nicht der Auffassung, dass diese Machbarkeitsstudie auf den Weg gebracht werden sollte. Deshalb bleibt es dabei: Wir werden uns nicht an ihr beteiligen, denn ich sehe nicht ein, Menschen auf Projekte Hoffnungen zu machen, von denen ich jetzt schon weiß, dass ich sie nicht werde realisieren können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gäbe zum Thema Bahnhof-Entwicklungsprogramm noch einiges zu sagen. Das haben der Kollege Wegner und die Kollegin Eder-Hippler auch getan. Ich will einen Punkt ansprechen, der uns betrifft und der auch im Antrag der GRÜNEN deutlich geworden ist. Es geht um das Thema Bahnstrom und natürlich um das Thema Ökostrom. Dies hat schon die Vorgängerregierung auf den Weg gebracht. Im Saarland fährt die Bahn zu 100 Prozent mit Ökostrom. Die jetzige Regierung hat es weiterbetrieben, allerdings müssen wir es jetzt bezahlen. Bedauerlicherweise stellt die Bahn es uns nun in Rechnung. Wir machen es trotzdem. Wir haben die Kosten übernommen. Wenn das Thema in der Weise angesprochen wird, wir sollten uns beteiligen, damit die anderen Länder auch alle mit Ökostrom fahren, so möchte ich sagen, dass ich gerne dazu bereit bin. Herr Grube hat mir auch zugesagt, dass er das Saarland hier in ganz Deutschland als leuchtendes Beispiel präsentieren wird. Das haben Sie in Ihrem Antrag verschwiegen. Wir sind nämlich das einzige Bundesland, in dem die Bahn flächendeckend mit Ökostrom fährt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das ist ein Hinweis darauf, dass wir durchaus in der Lage sind, mit der Bahn nachhaltige und vernünftige Projekte auf den Weg zu bringen.
Ansonsten will ich zum Schluss zum Thema Bahngipfel noch Folgendes sagen: Es wird ganz sicherlich einen Bahngipfel geben, aber es wird ihn erst geben, wenn wir mit bestimmten Dingen, über die wir mit der Bahn verhandeln, so weit sind, dass wir sie spruchreif präsentieren können. Es kann sein, dass als Ergebnis dann eben nichts zu präsentieren ist. Es gibt zwei Dinge, die für uns wichtig sind. Das ist zum einen die Frage, wie die Deutsche Bahn an der Saar personell aufgestellt ist. Eine Personalaufstockung ist uns mehrfach versprochen worden, insbesondere auf der sagenumwobenen Veranstaltung kurz vor der letzten Landtagswahl, als Herr Grube auf einem Lastwagen neben uns allen stand und sagte, er sei der Einzige, der nächste Woche hier nicht zur Wahl stünde, deshalb könnte man ihm
ganz besonders glauben. Er sagte, er werde dafür sorgen, dass es Arbeitsplatzzuwächse gibt. Diese kann ich aber nicht erkennen. Wir haben darüber geredet, dass die Bahn bei den Zugbegleitern aufstockt. Die Bahn hat das durchaus für möglich gehalten. Am Schluss war es dann in der Weise möglich, dass es uns nun in Rechnung gestellt wird. Das hat nicht unseren Vorstellungen entsprochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist uns auf dieser Veranstaltung auch gesagt worden, dass die Bahn überlegen würde, ob sie Teile aus bestimmten Unternehmensbereichen ins Saarland verlegen könne, um Aufgaben hier zu erledigen. Wir sind nicht der Auffassung, dass es etwas gibt, was man auf einem Bahngipfel verkünden könnte. Ich würde mir trotzdem wünschen, dass in absehbarer Zeit ein Bahngipfel stattfindet, denn das wäre ein Hinweis darauf, dass es mehr Arbeitsplätze der Deutschen Bahn im Saarland gibt und möglicherweise auch mehr Züge und mehr Verkehre.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einigkeit besteht, wie die Debatte deutlich gemacht hat, zwischen den Fraktionen in der Einschätzung des Missbrauchs von Werkverträgen. Dieser Missbrauch erfolgt in der Weise, dass ausländische Arbeitskräfte von dubiosen ausländischen Vermittlern oder Subunternehmern nach Deutschland gelockt werden und dann hier ausgebeutet werden, wobei sie teilweise noch nicht einmal genug Geld erhalten, um in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Das ist völlig inakzeptabel. Das widerspricht nicht nur dem Grundgedanken der sozialen Marktwirtschaft und ist insoweit ein unwürdiges Schauspiel, sondern ist auch volkswirtschaftlich nicht nachhaltig. Vielfach ist das weniger arbeitsrechtlich relevant als eher ein Fall für den Staatsanwalt.
Lassen Sie mich, bevor ich auf die einzelnen Anträge eingehe, zwei Vorbemerkungen machen. Erstens: Trotz der beiden nunmehr im Saarland öffentlich gewordenen Fälle handelt es sich hierbei nicht um ein spezifisch saarländisches Problem. Dieses Problem besteht - bedauerlicherweise - auch in anderen Bundesländern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Saarland gibt es gerade aufgrund der Wirtschaftshistorie des Landes, der Industriegeschichte und der Montanmitbestimmung, ein eher partnerschaftliches Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dies deutlich stärker ausgeprägt, als es in vielen anderen Regionen in Deutschland der Fall ist. Bei der nun zu führenden Diskussion darf man daher auch nicht verkennen, dass das Gros der saarländischen Unternehmen seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anständig bezahlt und behandelt. Diese Unternehmen haben auch unsere Unterstützung verdient in der Konkurrenz mit jenen Unternehmen, die sich Wettbewerbsvorteile durch Lohndumping erschleichen. Diesen Unterschied muss man auch in dieser Debatte betonen.
Zweiter Punkt, und auch das will ich hier einmal in aller Deutlichkeit sagen, weil auch in der öffentlichen Debatte an der einen oder anderen Stelle Töne zu
hören waren, die ich für nicht nachvollziehbar halte: Im vorliegenden Fall besteht das Problem nicht darin, dass Menschen aus Osteuropa, also Ausländer, in Deutschland Arbeit finden. In der Europäischen Union gilt demnächst die Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch das gehört zu Europa. Wir bemühen uns schon seit Längerem und derzeit besonders intensiv um hoch qualifizierte Fachkräfte aus Europa und auch aus Regionen außerhalb Europas, zurzeit ganz besonders um Kräfte aus Spanien. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer sich so um diese Menschen bemüht, kann sich nicht beschweren, wenn auch weniger qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Arbeiten zu uns kommen. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden wir in den kommenden Jahren sogar darauf angewiesen sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Westeuropa, Südeuropa, Osteuropa oder woher auch immer ihren Platz auf dem deutschen Arbeitsmarkt finden. Das Problem, um das es hier geht, besteht einzig und allein darin, dass die wirtschaftliche Not dieser Leute ausgenutzt wird, um sie hier mit Hungerlöhnen abzuspeisen, mit Hungerlöhnen, die ihnen teilweise noch nicht einmal ausgezahlt werden. In dieser Frage ist auch die Politik gefordert, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich will darauf hinweisen, dass in der Europäischen Union die Frage der Arbeitnehmerfreizügigkeit rechtlich geregelt ist durch die Entsenderichtlinie. Die Entsenderichtlinie besagt, dass die Gesetze an dem Ort, an dem ein Unternehmer Arbeit findet, auch Grundlage der Arbeitsverhältnisse und der Bezahlung sein müssen. Kommen also ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Deutschland und arbeiten hier unter solchen Bedingungen, gleichgültig, ob in der Bauindustrie oder in der Fleischwarenindustrie, und werden diese Menschen dabei teilweise mit Stundenlöhnen von 5 Euro abgespeist, so handelt es sich dabei um ein Problem, das wir vor allem in Deutschland zu lösen haben. Denn es gelten nun einmal unsere Gesetze, und anscheinend gibt es in unseren Gesetzen Lücken, die diese Form der Ausbeutung ermöglichen.
Dass das Ganze ein Problem ist, das müsste auch dem Letzten vor wenigen Wochen klar geworden sein. Die belgische Regierung hat nämlich die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission in Brüssel angezeigt, weil insbesondere in der deutschen Fleischwarenindustrie über Werkverträge Arbeitsverhältnisse begründet werden, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen und insbesondere in Belgien, aber auch in anderen Ländern den Fleischwaren produzierenden Unternehmen die Geschäfte kaputtmachen. Die belgische Regierung hat vorgebracht, es könne nicht sein, dass die Länder, in de
nen es einen Mindestlohn zur Existenzsicherung gebe, benachteiligt würden, während andere Länder von allen vorhandenen Gesetzeslücken Gebrauch machten und auf diese Art und Weise über Lohndumping den Wettbewerb zu ihren Gunsten entschieden. Es gibt in Deutschland in der Fleischwarenindustrie vier große Hersteller. Einer von diesen Herstellern - bei den anderen sieht es auch nicht viel besser aus - hat 90 Prozent seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Werkverträgen beschäftigt. Dass das ein Grund ist, uns in Deutschland insgesamt mit diesem Thema auseinanderzusetzen, ist spätestens nach der Anzeige der belgischen Regierung bei der EU-Kommission in Brüssel offenbar geworden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wir im Saarland sind in dieser Frage nicht untätig gewesen. Als die Probleme am Bostalsee aufgetreten sind, haben wir Gespräche mit anderen Bundesländern aufgenommen und für die kommende Wirtschaftsministerkonferenz am 05. und 06. Juni den Punkt „Missbrauch von Werkverträgen in ganz Deutschland“ auf die Tagesordnung gesetzt. Wir befinden uns zurzeit mit den Wirtschaftsministerien der anderen Bundesländer in Gesprächen darüber, mit welchen Themen wir uns auseinandersetzen müssen, welche gesetzlichen Möglichkeiten wir haben und welche uns möglicherweise versperrt bleiben.
Alle Themen im Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion sind Themen, mit denen wir uns demnächst auf der Wirtschaftsministerkonferenz befassen werden. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, ich habe nicht den Eindruck, dass die Parteizugehörigkeit der jeweiligen Wirtschaftsminister die inhaltliche Position determiniert. Es handelt sich um ein Problem, das überall erkannt worden ist. Wir haben in dieser Frage längst kein Erkenntnisproblem, sondern allenfalls ein Umsetzungsproblem. Als die saarländische Regierung im Bundesrat vor einigen Wochen dem Antrag zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zugestimmt hat, haben wir im Saarland einen ersten Hinweis darauf gegeben, was man dagegen tun kann. Wenn es bei uns und sonst wo Werkverträge gibt, mit denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 5 Euro abgespeist werden, dann ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von mindestens 8,50 Euro in Deutschland ein einfaches Mittel, dafür zu sorgen, dass solche Hungerlöhne in Deutschland nicht mehr gezahlt werden.
Das haben wir im Bundesrat zusammen mit vielen anderen unterstützt, der Antrag hat auch eine Mehrheit gefunden. Wir haben im Saarland inzwischen das Tariftreuegesetz erlassen. In diesem Gesetz ist geregelt, dass bei allen öffentlichen Auftragsvergaben nicht nur für die ersten Auftragnehmer, sondern
auch für die Subunternehmer und die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 Euro gilt. Das heißt, bei der öffentlichen Auftragsvergabe werden solche Zustände, wie wir sie in der Fleischwarenindustrie oder in der Bauindustrie vorgefunden haben, in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Wir sind sehr intensiv dabei, dies bei der öffentlichen Hand umzusetzen, nicht nur auf der Landesebene, sondern auch bei den Kreisen und Kommunen und bei den dortigen Projekten, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt, um den es bei der Wirtschaftsministerkonferenz gehen wird, ist hier bereits benannt worden: Es sind Kriterien zu entwickeln zur Abgrenzung von wirklichen Werkverträgen von solchen Werkverträgen, die der Umgehung der für die Leiharbeit geltenden Bestimmungen dienen. Auch bei diesem Thema gibt es kein Erkenntnisproblem, sondern lediglich ein Umsetzungsproblem. Das Thema Scheinselbstständigkeit ist angesprochen worden. Auch hier müssen die gesetzlichen Regelungen präziser gefasst werden, um eine weitere Verhinderung der Ausbreitung der Scheinselbstständigkeit durchzusetzen.
Ein weiteres Problem ist die mehrstufige Vertragsgestaltung, die im Baugewerbe immer wieder anzutreffen ist. Wir haben am Bostalsee auch den Fall gehabt, dass ein Vertrag mehrfach weitervergeben worden ist, bis hin zu Vermittlern in Osteuropa. Es war für die Finanzkontrolle außerordentlich schwierig nachzuvollziehen, wohin das Geld zum Schluss geflossen ist. Deshalb ist es richtig, darauf hinzuwirken, dass nicht nur die Transparenzvorschriften verschärft werden, sondern dass auch der Erstauftragnehmer sich nicht einfach gegenüber mehreren Subunternehmen freikaufen kann, sondern in die Verantwortung genommen werden kann für die Aufträge, die er weitergibt.
Über einen weiteren Punkt könnte man zumindest nachdenken, auch für die öffentliche Hand, das Vergaberecht. In unserem Vergaberecht ist es so, dass, wenn die öffentliche Hand einen Auftrag vergibt, dieser immer an den wirtschaftlichsten Anbieter zu gehen hat. Der wirtschaftlichste Anbieter ist der kostengünstigste und - um es etwas despektierlich zu sagen - vielfach auch der billigste. Nach einigen Jahren und nach Abwicklung diverser Gewährleistungspflichten ist es möglicherweise nicht unbedingt immer der wirtschaftlichste oder kostengünstigste Anbieter gewesen, aber es ist derjenige, der nun einmal das billigste Angebot vorgelegt hat. Wenn wir Regelungen hätten wie etwa in Österreich, wo nicht
der kostengünstigste, sondern der drittkostengünstigste Anbieter ausgewählt werden kann - was das Hin und Her im Vergabeverfahren deutlich anders gestalten würde -, würde vielleicht bei der einen oder anderen Auftragsvergabe nicht in erster Linie darauf geschaut werden, dass die Kosten immer weiter gesenkt werden, denn ein großer Kostenfaktor bei allen Auftragsvergaben sind die Personalkosten. Deshalb ist das ein Punkt, über den man auch einmal reden sollte, wie ich finde.
Neben den gesetzlichen Veränderungen, um die es geht, geht es auch um eine effektive Umsetzung der Kontrollmöglichkeiten. Die Fraktion DIE LINKE hat vorgeschlagen, dass dazu eine sogenannte Task Force eingerichtet werden soll. Ich verstehe darunter eine dauerhafte Einrichtung, die sich insbesondere mit dem Missbrauch von Werkverträgen auseinandersetzt. Erstens bin ich der Auffassung, dass ein Teil des Missbrauchs der Werkverträge durch gesetzliche Veränderungen abgestellt werden kann. Zum Zweiten habe ich allerdings meine Zweifel, dass das gesamte Feld der prekären Beschäftigung dadurch wesentlich in den Griff zu bekommen ist, dass wir für einen bestimmten Teil der prekären Beschäftigung, nämlich für die Werkverträge, extra eine Task Force einrichten. Es gibt auch beim Thema Leiharbeit Punkte, über die wir reden müssen. Wenn wir für jeden einzelnen Bereich eine Task Force einrichten, bin ich überzeugt, dass wir uns verzetteln würden. Es würde ein Vielfaches an Durcheinander geben, das es an der einen oder anderen Stelle in der Vergangenheit ohnehin schon gegeben hat. Deshalb bin ich eher für klare Strukturen und nicht dafür, für einen speziellen Bereich eine eigene Task Force einzurichten.
Ich bin allerdings auch der Auffassung, dass wir in den Fällen, die im Saarland aufgetreten sind, relativ schnell so etwas wie eine Task Force hatten - im Ergebnis war es nichts anderes -, die sofort ihre Arbeit aufgenommen hat. Sowohl am Bostalsee als auch bei dem Fall Höll haben sich unter der Leitung des Staatssekretärs Jürgen Barke die Gewerkschaften, die Arbeitsverwaltungen und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit relativ schnell mit den betreffenden Unternehmen zusammengesetzt und dafür gesorgt, dass Löhne, die an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ausgezahlt worden sind, zumindest nachträglich ausgezahlt wurden. Wenn Sie der Landesregierung vorwerfen, dass sie nichts macht und dass sie in diesen Fragen nichts gemacht hat, sehr verkehrter Herr Ulrich, -
Wieso, habe ich etwas Falsches gesagt? - Herr Ulrich, Sie werfen der Landesregierung vor, man hätte
nichts getan oder man hätte zu spät reagiert. Ich würde Ihnen einfach empfehlen, sich mit den rumänischen oder polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu unterhalten, die unmittelbar betroffen gewesen sind, und sie zu fragen, was sie von dem Engagement etwa von Jürgen Barke und vielen anderen aus dem Wirtschaftsministerium halten. Viele von ihnen haben sich persönlich dafür bedankt, dass ihnen geholfen worden ist. Sich hier hinzustellen und eine Rede abzulesen, in der steht, dass das Ministerium nichts gemacht hat, ist vielleicht doch etwas zu einfach.
Ein wirklich außerordentlich origineller Spruch in dem Zusammenhang.
Ich will auf einen weiteren Punkt hinweisen. Als die Fälle öffentlich wurden, sind gleich die Politik, die Landesregierung und wir im Wirtschaftsministerium gefragt worden: Was macht Ihr denn jetzt? Wenn nicht mehr herauszufinden ist, wer wo das Geld für sich behalten und nicht weitergeleitet hat, sodass es bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommt, müsst ihr dann nicht im Rahmen euer sozialen Verantwortung als Land eingreifen und dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer ihren Lohn erhalten? Wir haben das nicht gesagt. Ich will das noch einmal hier in aller Form deutlich machen. Weder im Fall Bostalsee noch im Fall Höll sind irgendwelche öffentlichen Mittel geflossen. Wir haben - obwohl wir überhaupt kein Verhandlungsmandat hatten -, zumindest in einer Moderation darauf hingewirkt, dass die beteiligten Firmen - das war zum einen beim Bostalsee die Firma IETC und Lins, und zum anderen die Firma Höll selbst -, obwohl sie darauf bestehen, die Mittel ordnungsgemäß weitergeleitet zu haben, sie möglicherweise ein zweites Mal direkt an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt haben. Ich sage Ihnen, dabei wird es bleiben.
Wenn wir jetzt anfingen, Versäumnisse, teilweise kriminelle Machenschaften in der Weise auszugleichen, dass wir am Schluss diejenigen sind, die den Leuten die Löhne nachbezahlen, dann wäre das nichts anderes als eine Aufforderung an Vermittler in Osteuropa, das Geld für sich zu behalten und nicht an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterzugeben. Das ist deren Aufgabe. Die Politik kann gar nicht so blöd sein, den Eindruck zu erwecken, sie bezahle am Schluss die Rechnung. Diese Rechnung muss von anderen bezahlt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deshalb bin ich der Auffassung, dass gerade die beiden Fälle im Saarland gezeigt haben, dass wir im Saarland bereits über ein gut funktionierendes Netzwerk der Zusammenarbeit aller maßgeblichen Akteure zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung sowie des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen verfügen. Dieses Netzwerk umfasst folgende Akteure: die Landesregierung, die Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Staatsanwaltschaft. Wir sind dabei, diese Zusammenarbeit weiter zu vertiefen. Das kann man Task Force nennen, muss man aber nicht.
Am vergangenen Montag, am 13.05., gab es auf Arbeitsebene zum Beispiel ein Gespräch mit dem BMF im Zusammenhang mit den Kontrollen zum Saarländischen Tariftreuegesetz. Auch hier wollen wir eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und der FKS auf den Weg bringen. Ob Sie das jetzt Task Force nennen oder nicht, wir tun das. Wir tun das und wir haben zwei Aufgaben zu erledigen. Das eine ist, dafür zu sorgen, dass gesetzliche Lücken, die keiner will, geschlossen werden. Das können wir hier alleine nicht, sondern das müssen wir auf Bundesebene erreichen. Dafür brauchen wir Partner, die suchen wir auf der nächsten Wirtschaftsministerkonferenz.
Das Zweite ist, dass wir dort, wo wir in der Verantwortung sind, in der Kontrolle die Netze, die es gibt, mit allen Akteuren noch engmaschiger machen, als sie sind. Die haben sich dazu bereit erklärt. Ich kann nicht ausschließen, dass es in Zukunft noch einmal solche Fälle gibt. Aber ich kann Ihnen zumindest versichern, dass wir, wenn es Fälle gibt, im Rahmen unserer Möglichkeiten alles dafür tun werden, sie schnell aufzuklären und dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land anständig bezahlt und entlohnt werden, denn das Saarland war, ist und wird nie ein Eldorado für Lohndumping werden. Dafür werden wir sorgen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ulrich, wenn Sie von Eugen Roth verlangen, er solle ein Gentleman sein, dann frage ich mich, was Simone Peter an dieser Stelle denkt, sollte sie beim Thema Gentleman an Sie denken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im saarländischen Landtag überhaupt kein Problem damit, über das Thema Flughafen zu reden und darüber, wie eine Konzeption für die Zukunft des Flughafens Saarbrücken aussehen mag. Wir tun das im Ausschuss, wenn es von uns verlangt wird, und wir tun es auch in der Öffentlichkeit, denn es ist ein Thema, das viele Menschen interessiert. Aber ich will eines
sagen: Von uns wird erwartet, dass wir nicht nur ein Konzept für die Zukunft des Flughafens vorlegen, sondern richtigerweise ein Verkehrskonzept unter Einbeziehung aller Verkehrswege, die wir haben: Straße, Schiene, Wasserwege. Allerdings ist dafür dann die Aktuelle Stunde ein denkbar ungeeignetes Instrument.
Dennoch will ich zunächst zum Thema Flughafen und die Frage, wie es damit weitergehen kann, etwas ganz Grundsätzliches sagen, auch zum Anlass dieser Debatte. Der Anlass für diese Debatte und auch für die Diskussion, die in der Öffentlichkeit geführt wird, ist die Insolvenz der OLT, die ja einige Linien in der Vergangenheit bedient hat. Allerdings weise ich darauf hin: Wenn jede Insolvenz einer Fluggesellschaft, die den Flughafen Saarbrücken anfliegt, in Zukunft immer dazu führt, dass die Existenzberechtigung des Flughafens Saarbrücken in Frage gestellt wird, weiß ich nicht, ob das sinnvoll ist.
Ich will nur noch einmal daran erinnern, was wir in der Vergangenheit erlebt haben. Wir hatten Insolvenzen von Hamburg Airlines, von Augsburg Airlines, von Cirrus Airlines, von Hamburg International, der Contact Air; die OLT ist jetzt das letzte Beispiel. Wir hatten 2006/2007 die Tatsache zu beklagen, dass Hapag Lloyd und die Tui Fly sich vom Flughafen Saarbrücken weg bewegt haben. 2007 hat sich die Fraport aus der Flughafengesellschaft verabschiedet. All das sind Dinge, die in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen sind. Es kann aber nicht so sein, dass, wenn eine Fluggesellschaft in die Knie geht - wir sind dankbar für jeden, der hier Linien bedient oder auch Charterflugverkehr möglich macht -, dies dazu führt, dass wir den Flughafen Saarbrücken gänzlich in Frage stellen.
Das eine hat mit dem anderen, glaube ich, wenig zu tun. In der Vergangenheit war das auch anders. Einige sind bedauerlicherweise in Konkurs gegangen. Das hat auch etwas mit der allgemeinen Wettbewerbsentwicklung im Flugverkehr und den Flugverkehrsgesellschaften zu tun, es hat aber nie dazu geführt, dass der Flughafen Saarbrücken in die Knie gegangen ist, und so wird das auch in Zukunft sein.
Meine Damen und Herren, eine Frage, die man auch grundsätzlich beantworten muss, ist die, ob wir einen Flughafen im Saarland brauchen oder nicht. Wenn man diese Frage beantwortet hat, kann man sich der Frage widmen, wie eine Konzeption aussieht, was wir dafür an Geld in die Hand nehmen wollen. Wenn man allerdings auf der ersten Ebene die Frage schon mit Nein beantwortet, weil es um uns herum schon genügend Flughäfen gibt, dann wird man -
Ja, wir sind eine Großregion, allerdings ist bisher lediglich betriebswirtschaftlich diskutiert worden. Und wenn man lediglich betriebswirtschaftlich argumentiert, werden Sie irgendwann Probleme kriegen, die Existenzberechtigung des Saarlandes aufrechtzuerhalten. Deshalb wäre ich sehr, sehr vorsichtig damit, immer nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte oder die Frage, ob es sich um Subventionstatbestände handelt, in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen. Das tun Sie ja an anderer Stelle auch nicht.
Meine Damen und Herren, um es vorwegzunehmen und ganz klar auszusprechen: Der Flughafen Saarbrücken - das war in der Vergangenheit bei anderen Landesregierungen so, das ist bei dieser Landesregierung so, und ich hoffe, dass das auch in Zukunft so bleiben wird - ist für die infrastrukturelle Entwicklung im Saarland unverzichtbar.
Es wird immer gesagt, die Wirtschaft braucht den Flughafen, was so den Eindruck erweckt, als gäbe es ein paar Unternehmen, die den Flughafen brauchen, aber nicht das Saarland oder die saarländische Bevölkerung in Gänze. Das ist nicht so, denn die größte Inanspruchnahme des saarländischen Flughafens erfolgt durch ganz normale Bürgerinnen und Bürger, die nicht nur froh, sondern teilweise auch darauf angewiesen sind, dass sie von hier aus fliegen können.
Natürlich braucht auch die Wirtschaft eine Flugverkehrsanbindung an das Saarland; das hat etwas mit der Struktur unserer Wirtschaft zu tun. Das Saarland hat die exportabhängigste Wirtschaft aller Bundesländer, wir liegen mittlerweile sogar knapp vor Baden-Württemberg. Und exportabhängige Unternehmen, insbesondere industrielle Unternehmen, aber auch viele mittelständische Betriebe