Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 18. Landtagssitzung. Im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit sind heute die Grünen Damen des Knappschaftskrankenhauses Püttlingen bei uns zu Gast. Seien Sie uns herzlich willkommen! Ebenfalls bei uns zu Gast ist der Sprachkurs der Caritas Saarbrücken unter Leitung von Frau Caterina Perino-Brück. Seien Sie ebenfalls herzlich willkommen!
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 18. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für diese Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung, dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Zukunft des Saarsports sichern Grundlagen des Breiten- und Spitzensports erhalten“, Drucksache 15/626, hat die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/628 den Antrag: „Breiten- und Spitzensport erhalten, Randsportarten stärker fördern" eingebracht. Dieser Antrag sollte ebenfalls beraten werden.
Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 15/ 628 als Punkt 10 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben.
Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/628 als Punkt 10 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 4 beraten wird.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII) und des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe (Drucksache 15/622)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung bringt heute einen Gesetzentwurf ein, mit dem wir zwei sozialrechtliche Gesetze verändern wollen. Der erste Änderungspunkt ist ein ganz zentraler, eine Richtungsentscheidung in der Sozialpolitik. Es geht nämlich darum, dass wir die Ausführungen zur Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung in eine Bundesauftragsverwaltung mit landesrechtlichen Regelungen umsetzen.
Der Bund übernimmt ab diesem Jahr 75 Prozent der Kosten und im nächsten Jahr 100 Prozent aller Nettoausgaben der Geldleistungen für die Grundsicherung im Alter bei dauerhaft voller Erwerbsminderung. Das hört sich wie eine Formalität an, aber dahinter steht eine große Weichenstellung sowohl im Hinblick auf die finanziellen Wirkungen für das Land und die Kommunen, aber vor allen Dingen im Hinblick auf künftige Möglichkeiten, wenn es darum geht, dass wir Altersarmut bekämpfen und Altersarmut vermeiden, denn damit ist die gesamte organisatorische und finanzpolitische Verantwortung auf der Bundesebene angesiedelt. Das ist auch richtig. Es war jahrelang unser Anliegen, dass dieses umgesetzt wird.
Wir vollziehen damit eine Änderung des Bundesgesetzes, indem wir sicherstellen, dass sich für die Grundsicherungsempfänger bei der Hilfegewährung nichts ändert und dass sie ihre Leistung bei uns im Saarland unbürokratisch und zeitnahe erhalten. Es war mir als Sozialminister besonders wichtig, dass wir das sehr zügig umsetzen, dass die Menschen darauf vertrauen können, dass sie auch unter den Bedingungen der Bundesauftragsverwaltung hier rasch und unbürokratisch die ihnen zustehenden Leistungen bekommen.
Es hat aber auch eine gewaltige finanzpolitische Dimension, denn es wird sichergestellt, dass die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken als
örtliche Träger der Sozialhilfe die Bundeserstattung zügig erhalten. Das ist die größte Entlastung der Kommunen in der abgelaufenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Bereits im vergangenen Jahr sind 26 Millionen Euro Bundeserstattung in das Saarland geflossen, im Jahr 2014, also nächstes Jahr, werden es voraussichtlich 76 Millionen Euro sein, die aufgrund dieser Gesetzesänderung in das Saarland fließen werden. Davon entfallen alleine auf die Landkreise und den Regionalverband rund 65 Millionen Euro. Es war für uns viele Jahre eine wichtige Forderung, dass es hier zu Veränderungen kommt. Nicht nur weil wir ein Haushaltsnotlageland sind, sondern auch weil sich die Kommunen und die Kreise in einer ähnlich schwierigen finanziellen Lage befinden wie das Land, ist es wichtig, dass wir hier diese massive Unterstützung bekommen.
Die Änderung des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch XII ist erforderlich, weil wir mehrere Dinge sicherstellen müssen, wenn nunmehr die Bundesauftragsverwaltung durchzuführen ist. Das betrifft vor allen Dingen vier Punkte. Zum Ersten die Bestimmung der zuständigen Grundsicherungsträger, wobei die bisherigen Zuständigkeiten für die Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung im Verhältnis örtliche Träger, also die Landkreise und der Regionalverband, zum überörtlichen Träger der Sozialhilfe, das ist das Land, beibehalten werden soll. Zum Zweiten die Regelung zur Aufgabenwahrnehmung bei der Bundesauftragsverwaltung, das heißt, die Ausübung der Fachaufsicht, die beim Sozialministerium liegt und mit einem Weisungsrecht verbunden ist. Zum Dritten die Regelung zur landesinternen Weiterleitung der Erstattungszahlungen des Bundes an die Grundsicherungsträger, zur Nachweispflicht der Grundsicherungsträger und zur Haftung der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken im Verhältnis zum Land für eine ordnungsgemäße Verwaltung. Ein vierter Punkt wird noch geregelt: Unabhängig von der Bundesauftragsverwaltung in der Grundsicherung erhalten die örtlichen Träger der Sozialhilfe auch eine gesetzliche Absicherung ihrer langjährigen Verfahrenspraxis, dass sie bei Petitionen und Aufsichtsbeschwerden Sozialdaten unmittelbar dem Sozialministerium übersenden anstatt der förmlichen Rechtsaufsichtsbehörde. Das wäre das Ministerium für Inneres und Sport. Auch dieses trägt dazu bei, dass wir hier im Falle von Aufsichtsvorgängen relativ unbürokratisch verfahren können.
Wir haben noch einen zweiten Gesetzesbereich, der geändert wird. Das betrifft Änderungen im Bereich des Blindheitshilfe-Gesetzes des Landes. Die sind notwendig, damit wir insbesondere für Grenzgänger und deren Familienangehörige den Anspruch auf Landesblindheitshilfe in Übereinstimmung mit EURecht so gewährleisten können, wie das auch für diejenigen, die keine Grenzgänger sind - das ist der
Meine Damen und Herren, ich darf Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetz bitten, mit dem ein nachhaltiger Beitrag nicht nur zur Verbesserung der finanziellen Situation unseres Landes und seiner Kommunen verbunden ist, sondern auch zu einer bürgerfreundlichen Umsetzung einer der größten Sozialreformen der letzten Jahre.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/622 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.
Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ im Jahr 2013 (KELFG - 2013) (Drucksache 15/589)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von CDU und SPD über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ im Jahr 2013 (Drucksache 15/589) wurde vom Plenum in seiner 17. Sitzung am 28. August 2013 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Zahlreiche saarländische Kommunen haben inzwischen eine signifikant hohe Verschuldung aufgebaut. Die Kassenkredite der saarländischen Kommunen sind seit 2008 um circa 58 Prozent angestie
gen. Um die saarländischen Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte finanziell zu unterstützen und das Erreichen der kommunalen Schuldenbremse zu fördern, hat das Saarland einen Kommunalen Entlastungsfonds geschaffen. Aus diesem Fonds stellt das Land den Gemeinden beginnend mit dem Jahr 2013 für sieben Jahre Landesmittel in Höhe von jährlich rund 17 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf regelt die Bewilligung der Konsolidierungshilfen für das Jahr 2013. Konsolidierungshilfen erhalten auf Antrag die Gemeinden, die im Jahr 2012 verpflichtet waren, einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen. Die Bewilligungsvoraussetzungen knüpfen an die Sanierungsauflagen der Kommunalaufsicht für das Jahr 2012 an. Die bewilligten Mittel dürfen nur zur zusätzlichen Kredittilgung verwendet werden.
Anträge müssen bis spätestens 30. November 2013 über die Kommunalaufsicht mit deren Entscheidungsempfehlung an das Ministerium für Inneres und Sport eingereicht werden. Das Ministerium für Inneres und Sport entscheidet im Einvernehmen mit dem Kommunalen Sanierungsrat, einem paritätisch besetzten Gremium bestehend aus Vertretern des Landes und Vertretern des Saarländischen Städteund Gemeindetages. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat den Gesetzentwurf begrüßt und der Vorlage zugestimmt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/589 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Für die Fraktion DIE LINKE hat Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben das Gesetz zur Zweiten Lesung vorliegen. Wir haben im Grunde genommen schon bei der Ersten Lesung die politische Debatte um dieses Gesetz geführt; die möchte ich im Einzelnen nicht wiederholen. Sie werden nicht überrascht sein, dass wir kein anderes Abstimmungsverhalten haben werden. Natürlich begrüßen wir, wenn die Kommunen entlastet werden, aber wir halten die Stoßrichtung dieses Gesetzes und das, was weiter angekündigt ist, für falsch. Deswegen werden wir uns erneut enthalten.
men nichts anderes ist als die Übertragung der Logik der Schuldenbremse auf die Kommunen. Das halten wir grundsätzlich für falsch.
Wir meinen, dass das - bei aller Anerkennung, dass die Kommunen entlastet werden sollen - der dramatischen Situation der Kommunen nicht gerecht wird und dass wir dazu anderes brauchen. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Situation der Kommunen außerordentlich schwierig ist, dass die Infrastruktur in vielen Bereichen verkommt und dass die Finanzen fehlen. Deswegen glaube ich, dass es notwendig ist, in der Finanzpolitik grundsätzlich umzusteuern. Das heißt, wir brauchen eine andere Steuerpolitik, die die Kommunen und die Länder anders bedenkt, als es gegenwärtig der Fall ist.
Es wird in der Debatte immer darauf hingewiesen, an den Steuern könne es ja nicht liegen, weil die Steuerquellen zurzeit sprudeln wie selten zuvor. Dazu ist aber zweierlei zu sagen. Erstens muss man feststellen, dass dieses Steueraufkommen offensichtlich falsch verteilt wird, weil bei den Kommunen viel zu wenig ankommt. Zweitens handelt es sich um konjunkturelle Effekte. Wir haben das Problem der strukturellen Unterfinanzierung der Gemeinden. Diese strukturelle Unterfinanzierung wird man nur durch eine andere Steuerpolitik lösen.
Wir sind uns alle einig, dass natürlich auch die Altschuldenproblematik geregelt werden muss. Ich will nur auf das Land hinweisen. Es war kürzlich zu lesen, dass das Saarland 22 Prozent seiner Steuereinnahmen für Zinslasten ausgibt. Das alles sind Dinge, die verändert werden müssen, sowohl auf der Länderebene als auch auf der kommunalen Ebene. Wir brauchen aber auch eine andere Steuerpolitik für die Kommunen und Länder. Deswegen wiederhole ich und appelliere an Sie alle, dass von dieser Landesregierung entsprechende Initiativen ausgehen müssen, um dies zu verändern.
Unsere Vorschläge sind bekannt: die Einführung einer Vermögenssteuer und die Erhöhung der Erbschaftssteuer, die viel zu gering ist. Ich bin dafür, dass die Landesregierung eine Initiative unternimmt, um die Finanzprobleme in den Griff zu bekommen. Inzwischen gibt es eine Annäherung bei der Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Es gibt zwar Unterschiede, aber es gibt eine relativ gemeinsame Linie, dass dieser erhöht werden muss, auch wenn die Vorstellungen unterschiedlich sind. Aber wir müssen grundsätzlich eine andere Steuerpolitik haben, wenn das Problem der Finanzen der Kommunen gelöst werden soll. Auf dieser Ebene ist es nicht möglich.
Ich sage eindrücklich, dass ich alle Spekulationen und Vorstellungen, wie sie beispielsweise seitens der FDP geäußert werden, die Gewerbesteuer abzuschaffen, für völlig falsch halte, weil sich herausgestellt hat, dass die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen darstellt. Vom Steueraufkommen entfallen 40 Prozent auf die Gewerbesteuer. Das wollen wir beibehalten und ausbauen, indem beispielsweise auch die Freiberufler bei der Gemeindewirtschaftssteuer einbezogen werden.
Ich glaube, in der politischen Bewertung können wir an das anknüpfen, was wir in der letzten Plenarsitzung diskutiert haben. Wir haben dort unsere Position deutlich gemacht. Wir halten diesen Weg für falsch, weil das die Übertragung der Logik der Schuldenbremse darstellt. Wir sind der Auffassung, dass grundsätzlich umgesteuert werden muss, was die Steuerpolitik angeht. Bei den Kommunen und den Ländern muss mehr Geld ankommen. Wir halten die Vermögenssteuer für notwendig, ebenso die Erhöhung der Erbschaftssteuer und selbstverständlich die Erhöhung des Spitzensteuersatzes sowie eine andere Besteuerung der Unternehmen. Wir wollen die Gemeinden dadurch besserstellen, dass wir eine Gemeindewirtschaftssteuer einführen. Insofern begrüßen wir selbstverständlich, dass etwas getan wird. Es ist aber zu wenig und geht nicht in die richtige Richtung. Deswegen werden wir uns erneut enthalten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor drei Wochen habe ich an dieser Stelle das Gesetz über den Kommunalen Entlastungsfonds mit eingebracht, seine Ziele und Inhalte erläutert und um konstruktive Beratungen im zuständigen Innenausschuss gebeten. Kollege Günter Waluga hat eben über den Verlauf und das Ergebnis der Beratungen berichtet. Ich will dies noch einmal für alle verdeutlichen.
Nachdem ein Gesetz eingebracht ist, entscheidet wie wir alle wissen - der zuständige Ausschuss, wie es im Weiteren beraten werden soll. In aller Regel, so auch hier, folgt eine Expertenanhörung. Im vorliegenden Fall war die einzige und maßgebliche anzuhörende Instanz der Saarländische Städte- und Gemeindetag. Dieser hatte sich in seiner Stellungnahme vorab schriftlich geäußert und mitgeteilt, dem vorliegenden Entwurf nach ausführlicher Beratung ohne jegliche Einwände und Abänderungsvorschläge zuzustimmen.