6. Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Schleuse Güdingen erhalten - Staatsvertrag einhalten! (Drucksa- che 15/625 - neu)..................................... 1396
Abg. Dr. P e t e r (B 90/GRÜNE) zur Begründung................................................. 1396
7. Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kostenübernahme für Winterdienst auf Bundes- und Landesstraßen (Drucksache 15/624)..... 1402
Abg. H i l b e r e r (PIRATEN) zur Begründung........................................................ 1402
8. Nachwahl eines Mitgliedes und von Stellvertretern für die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 1290 vom 08. April 1992 (Amtsbl. S. 591) (Wahlvorschlag des Ausschus- ses für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Ver- kehr und Grubensicherheit) (Drucksa- che 15/621)............................................... 1409
9. Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Übersicht Nr. 2) (Drucksache 15/595)................................ 1409
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 18. Landtagssitzung. Im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit sind heute die Grünen Damen des Knappschaftskrankenhauses Püttlingen bei uns zu Gast. Seien Sie uns herzlich willkommen! Ebenfalls bei uns zu Gast ist der Sprachkurs der Caritas Saarbrücken unter Leitung von Frau Caterina Perino-Brück. Seien Sie ebenfalls herzlich willkommen!
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 18. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für diese Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung, dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Zukunft des Saarsports sichern Grundlagen des Breiten- und Spitzensports erhalten“, Drucksache 15/626, hat die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/628 den Antrag: „Breiten- und Spitzensport erhalten, Randsportarten stärker fördern" eingebracht. Dieser Antrag sollte ebenfalls beraten werden.
Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 15/ 628 als Punkt 10 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben.
Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/628 als Punkt 10 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 4 beraten wird.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII) und des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe (Drucksache 15/622)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung bringt heute einen Gesetzentwurf ein, mit dem wir zwei sozialrechtliche Gesetze verändern wollen. Der erste Änderungspunkt ist ein ganz zentraler, eine Richtungsentscheidung in der Sozialpolitik. Es geht nämlich darum, dass wir die Ausführungen zur Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung in eine Bundesauftragsverwaltung mit landesrechtlichen Regelungen umsetzen.
Der Bund übernimmt ab diesem Jahr 75 Prozent der Kosten und im nächsten Jahr 100 Prozent aller Nettoausgaben der Geldleistungen für die Grundsicherung im Alter bei dauerhaft voller Erwerbsminderung. Das hört sich wie eine Formalität an, aber dahinter steht eine große Weichenstellung sowohl im Hinblick auf die finanziellen Wirkungen für das Land und die Kommunen, aber vor allen Dingen im Hinblick auf künftige Möglichkeiten, wenn es darum geht, dass wir Altersarmut bekämpfen und Altersarmut vermeiden, denn damit ist die gesamte organisatorische und finanzpolitische Verantwortung auf der Bundesebene angesiedelt. Das ist auch richtig. Es war jahrelang unser Anliegen, dass dieses umgesetzt wird.
Wir vollziehen damit eine Änderung des Bundesgesetzes, indem wir sicherstellen, dass sich für die Grundsicherungsempfänger bei der Hilfegewährung nichts ändert und dass sie ihre Leistung bei uns im Saarland unbürokratisch und zeitnahe erhalten. Es war mir als Sozialminister besonders wichtig, dass wir das sehr zügig umsetzen, dass die Menschen darauf vertrauen können, dass sie auch unter den Bedingungen der Bundesauftragsverwaltung hier rasch und unbürokratisch die ihnen zustehenden Leistungen bekommen.
Es hat aber auch eine gewaltige finanzpolitische Dimension, denn es wird sichergestellt, dass die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken als
örtliche Träger der Sozialhilfe die Bundeserstattung zügig erhalten. Das ist die größte Entlastung der Kommunen in der abgelaufenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Bereits im vergangenen Jahr sind 26 Millionen Euro Bundeserstattung in das Saarland geflossen, im Jahr 2014, also nächstes Jahr, werden es voraussichtlich 76 Millionen Euro sein, die aufgrund dieser Gesetzesänderung in das Saarland fließen werden. Davon entfallen alleine auf die Landkreise und den Regionalverband rund 65 Millionen Euro. Es war für uns viele Jahre eine wichtige Forderung, dass es hier zu Veränderungen kommt. Nicht nur weil wir ein Haushaltsnotlageland sind, sondern auch weil sich die Kommunen und die Kreise in einer ähnlich schwierigen finanziellen Lage befinden wie das Land, ist es wichtig, dass wir hier diese massive Unterstützung bekommen.
Die Änderung des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch XII ist erforderlich, weil wir mehrere Dinge sicherstellen müssen, wenn nunmehr die Bundesauftragsverwaltung durchzuführen ist. Das betrifft vor allen Dingen vier Punkte. Zum Ersten die Bestimmung der zuständigen Grundsicherungsträger, wobei die bisherigen Zuständigkeiten für die Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung im Verhältnis örtliche Träger, also die Landkreise und der Regionalverband, zum überörtlichen Träger der Sozialhilfe, das ist das Land, beibehalten werden soll. Zum Zweiten die Regelung zur Aufgabenwahrnehmung bei der Bundesauftragsverwaltung, das heißt, die Ausübung der Fachaufsicht, die beim Sozialministerium liegt und mit einem Weisungsrecht verbunden ist. Zum Dritten die Regelung zur landesinternen Weiterleitung der Erstattungszahlungen des Bundes an die Grundsicherungsträger, zur Nachweispflicht der Grundsicherungsträger und zur Haftung der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken im Verhältnis zum Land für eine ordnungsgemäße Verwaltung. Ein vierter Punkt wird noch geregelt: Unabhängig von der Bundesauftragsverwaltung in der Grundsicherung erhalten die örtlichen Träger der Sozialhilfe auch eine gesetzliche Absicherung ihrer langjährigen Verfahrenspraxis, dass sie bei Petitionen und Aufsichtsbeschwerden Sozialdaten unmittelbar dem Sozialministerium übersenden anstatt der förmlichen Rechtsaufsichtsbehörde. Das wäre das Ministerium für Inneres und Sport. Auch dieses trägt dazu bei, dass wir hier im Falle von Aufsichtsvorgängen relativ unbürokratisch verfahren können.
Wir haben noch einen zweiten Gesetzesbereich, der geändert wird. Das betrifft Änderungen im Bereich des Blindheitshilfe-Gesetzes des Landes. Die sind notwendig, damit wir insbesondere für Grenzgänger und deren Familienangehörige den Anspruch auf Landesblindheitshilfe in Übereinstimmung mit EURecht so gewährleisten können, wie das auch für diejenigen, die keine Grenzgänger sind - das ist der
Meine Damen und Herren, ich darf Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetz bitten, mit dem ein nachhaltiger Beitrag nicht nur zur Verbesserung der finanziellen Situation unseres Landes und seiner Kommunen verbunden ist, sondern auch zu einer bürgerfreundlichen Umsetzung einer der größten Sozialreformen der letzten Jahre.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/622 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.
Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ im Jahr 2013 (KELFG - 2013) (Drucksache 15/589)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von CDU und SPD über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ im Jahr 2013 (Drucksache 15/589) wurde vom Plenum in seiner 17. Sitzung am 28. August 2013 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.