Günter Waluga

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Plenum in seiner 56. Sitzung am 18. Januar 2017 in Erster Lesung bei
Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst mehrere Änderungen im Bereich des Dienstrechtes. Zunächst überträgt er die Regelungen des Familienpflegegesetzes und des Pflegezeitgesetzes auf den Beamtenbereich, um auch den saarländischen Beamtinnen und Beamten passgenaue Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbieten zu können und dem hohen Bedarf an zeitlicher Flexibilität bei der Pflege von Familienangehörigen gerecht zu werden. Weiterhin werden Entwicklungen der Rechtsprechung im Bereich der Regelungen zum Einstellungshöchstalter und zum Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes aufgegriffen und die saarländischen Regelungen entsprechend angepasst. Ebenso wird mit dem vorliegenden Entwurf eine Zuständigkeitsregelung im Rahmen der Änderungsrichtlinien des Europäischen Parlaments über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geschaffen. Schließlich sollen die Gewährungen von Zulagen für Beamtinnen und Beamte, die in der Landesaufnahmestelle im Bereich der Flüchtlings- und Asylbewerberbetreuung eingesetzt sind, aber auch für diejenigen, die an der Verwaltungshochschule des Landes als Lehrkräfte eingesetzt sind, an die gestiegenen tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Februar 2017 eine Anhörung durchgeführt, in der sowohl der DGB als auch der DBB den Entwurf grundsächlich begrüßt haben.
Ein Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der die Rechtsgrundlage zur Einführung einer elektronisch geführten Personalakte schafft, wurde in der Sitzung des Ausschusses am 09. März 2017 bei Zustimmung aller Fraktionen einstimmig angenommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum bei Zustimmung aller Fraktionen einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/2058 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion wurde vom Plenum in seiner 57. Sitzung am 15. Februar 2017 in Erster Lesung bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Möglichkeit geschaffen, Observationen von möglichen Gefährderinnen und Gefährdern auf Zeiträume bis zu sechs Monaten, anstatt bislang lediglich drei Monaten, richterlich anordnen zu lassen. Damit sollen künftig auch solche Fälle erfasst werden können, bei denen sich die dreimonatige Frist aus polizeilicher Sicht als zu kurz erwiesen hat, um eine belastbare Prognose hinsichtlich der Gefährdungspotenziale zu erstellen.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 09. März 2017 eine Anhörung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass unterschiedliche Wertungen vorgenommen wurden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie Ablehnung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNELandtagsfraktion, die Annahme des Gesetzentwur
fes Drucksache 15/2092 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetz
entwurf soll die Anordnungsfrist für längerfristige Observationen von bislang drei auf künftig sechs Monate ausgeweitet werden. Das haben wir jetzt schon öfter gehört. Mit diesem Gesetzesvorhaben sollen Probleme reduziert werden, die uns in den vergangenen Monaten mehrfach von unserer Polizei geschildert worden sind.
Damit wir uns gemeinsam die Dimension der Problemlage vorstellen können, möchte ich kurz einen Sachverhalt skizzieren: Die Polizei wird von einer Justizvollzugsanstalt darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Person deutscher Staatsangehörigkeit, die vor Jahren an einer konkreten Terroranschlagsplanung beteiligt war, demnächst nach Verbüßung der Strafe auf freien Fuß gesetzt wird.
Die Experten der Polizei bewerten nach bundesweit einheitlichen Standards die Gefährdungslage und kommen zu dem Ergebnis, dass diese Person nach wie vor als islamistisch orientierter Gefährder anzusehen ist. Um vorhandene Informationen abzusichern sowie ergänzende Informationen über Kontaktpersonen und Vorhabenplanungen zu erlangen, beantragt die zuständige Staatsschutzdienststelle der Polizei beim zuständigen Richter eine längerfristige Observation. Der Richter erlässt den beantragten Observationsbeschluss, weist aber deutlich und unmissverständlich darauf hin, dass eine Verlängerung in drei Monaten nicht in Betracht kommen wird, wenn bis dorthin keine weiteren und zusätzlichen Informationen über konkretes, im terroristischen Zusammenhang stehendes Verhalten existieren.
Der nun observierte Gefährder verhält sich im Wissen um die Rechtslage zunächst äußerst gesetzeskonform. Weder sucht noch pflegt er irgendwelche kriminellen Kontakte. Da die observierende Staatsschutzdienststelle keine weiteren Verdachtsmomente belegen kann, verzichtet sie trotz eines wirklich unguten Gefühls, aber eingedenk der klaren Aussage des Richters auf die Beantragung einer Verlängerung dieser Observationsanordnung.
Der Gefährder seinerseits wähnt sich im fünften Monat nach seiner Haftentlassung in ausreichender Sicherheit und sucht die ersten Kontakte zu anderen islamistischen Aktivisten. Zwei Monate später - - Ich führe das jetzt nicht weiter aus. Es kann sich jeder selbst überlegen, was danach geschehen kann. Ich überlasse das Ihrer Fantasie. Aber je nachdem, was dann passieren kann oder passiert, können wir uns vorstellen, was berichtet wird und wie die Opposition uns und die Polizei kritisiert.
Der besondere Vorwurf könnte lauten: Warum wurde der bekannte Gefährder nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis nicht lückenlos überwacht?
Meine Damen und Herren, Sie sehen mir nach, dass ich etwas weiter ausgeholt habe, aber angesichts erlebter und noch zu erwartender Diskussionen über Interpretationen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes oder sonstiger juristischer Feinheiten war es mir einfach wichtig, ein für mich mögliches Beispiel zu beschreiben. Wahrscheinlich gibt es nach dem Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin keinen mehr unter uns, der den Ausgang im gewählten Beispiel als Fantasiegebilde abtut. Und glauben Sie mir, dass alle Details - ich betone dies im Hinblick auf die Abläufe bei der Polizei und den Gerichten realitätsnah sind. Wir vertrauen unserer Polizei, wir vertrauen unseren Richtern.
Terroristen gehen konspirativ vor, bereiten in aller Regel über einen langen Zeitansatz ihre Taten vor und stützen sich dabei oft auf ein umfangreiches Geflecht aus Unterstützern und Helfern. Nur wenn wir unsere Sicherheitsstrukturen befähigen, im Einzelfall auch mit verdecktem und auf langfristiges Erkunden von Strukturen angelegtem taktischem Vorgehen zu reagieren, haben wir eine ernsthafte und echte Chance, Terroranschläge zu verhindern.
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der terroristischen Bedrohung, die wir in diesen Tagen, Wochen und Monaten allenthalben in Deutschland und auch im Saarland spüren, ist es in meinen Augen die Aufgabe der verantwortungsvollen Politik, die Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Gefahren zu befähigen. Dabei im Lichte unserer Verfassung und im Lichte von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes die Grenzen des rechtlich Zulässigen auszuloten oder gegebenenfalls auch bisher für richtig oder ausreichend gehaltene Grenzen zu verschieben, gehört zeitweise dazu. Ich respektiere kritische Worte etwa aus der Perspektive des Datenschutzes, aber ich bitte genauso um Respekt für meine Haltung und für die Haltung meiner Fraktion.
Im ständigen Kontakt mit unseren saarländischen Sicherheitsbehörden ist bei uns die Überzeugung gereift, dass wir mit einer sechsmonatigen Anordnungsdauer besser als bisher in besonderen Einzelfällen eine umfassende Informationssammlung und auswertung ermöglichen können. Es wird so eher möglich, ein umfassendes Kontakt- und Bewegungsbild zu erstellen und gegebenenfalls Netzwerkstrukturen aufzudecken. Eine aussagekräftige Prognose kann nur aufgrund fundierter Kenntnisse erfolgen. Ich weise darauf hin, dass es auch Bundesländer gibt, die keine Begrenzung der Anordnungsdauer beziehungsweise eine Obergrenze nach bereits erfolgten Verlängerungen in ihren Polizeigesetzen haben, ein Beispiel dafür ist Rheinland-Pfalz.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit steht bei dem The
ma Sicherheit im Vordergrund. Wir in der SPD nehmen unsere Aufgaben und Pflichten, für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger im Saarland zu sorgen, sehr ernst. Wir haben großes Vertrauen in unsere Polizei und unsere Justiz. Wir sind überzeugt, dass die Änderungen des Gesetzes in diesem Sinne ein richtiger Schritt sind. Daher werden wir diesem Gesetzesvorhaben zustimmen.
Gestatten Sie mir ganz kurz eine Schlussbemerkung zu meiner wahrscheinlich letzten Rede. Ich war stolz, von der saarländischen Bevölkerung gewählt hier Abgeordneter zu sein. Ich hoffe, dass ich meine Arbeit zur Zufriedenheit erledigt habe. Auch ich habe fertig, Günter!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14. September 2016 in Erster Lesung mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Wesentlicher Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Aufnahme eines neuen Absatzes in § 6, der wie folgt lautet: „Das Rauchen in saarländischen Spielbanken und deren Zweigspielbetrieben ist verboten, soweit dort auch eine Gaststätte betrieben wird. Ausgenommen hiervon sind untergeordnete, vollständig abgetrennte und deutlich als Raucherbereich gekennzeichnete Räume. In diesen Räumen ist die entgeltliche und die unentgeltliche Verabreichung von Speisen und Getränken untersagt.“
Inhaltlich entspricht diese Regelung dem im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Nichtraucherschutz 2009/2010 Gewollten und Beschlossenen. Die ausführlichere neue Regelung geht auf eine zwischenzeitlich anderweitige Auslegung der Altregelung durch die saarländische Verwaltungsgerichtsbarkeit zurück.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 03. November 2016 eine ausführliche Anhörung zu den gesundheitlichen und rechtlichen Aspekten der Regelung durchgeführt. Zwei Abänderungsanträge der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion, die jeweils eine vollständige Versagung des Rauchens für den Bereich der Spielbanken und Spielhallen vorsahen, wurden jeweils mehrheitlich bei Zustimmung der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion, bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Das Gesetz wurde sodann mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, zur Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aus meiner Sicht zu dem vorliegenden Gesetzentwurf auf ein paar Fakten eingehen und werde hoffentlich auch für etwas mehr Klarheit sorgen. Verfolgt man die bisherige Berichterstattung, die Debatte heute Morgen und die Kommentierungen, könnte man annehmen, dass erst nach heutiger Beschlussfassung erstmals eine Ausnahmeregelung zum Nichtraucherschutzgesetz im Saarland getroffen würde, nämlich die Gewährung der Möglichkeit, in Spielbanken Raucherräume einzurichten. Diese Möglichkeit wurde aber bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Nichtraucherschutz im Jahr 2010 ermöglicht und danach umgesetzt.
Es gibt seit 2010 - der Antrag wurde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht - ein striktes Nichtraucherschutzgesetz und seit bereits 2010 gibt es unter den damals beschlossenen Richtlinien die Möglichkeit, in Spielbanken Raucherräume, Raucherbereiche einzurichten.
Wäre die politische Haltung im Jahr 2010 von den damals Verantwortlichen zu diesem Thema deutlicher in das Gesetz aufgenommen worden, hätte es diese Gesetzesvorlage nicht gegeben und man würde heute nicht darüber reden.
Ich möchte das hier noch einmal etwas nachvollziehbarer darstellen. Ich habe Ihnen gezeigt, dass Sie das Gesetz 2009 eingebracht haben - Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes, ein striktes Nicht
raucherschutzgesetz. Danach fand im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine umfängliche Anhörung statt, an deren Ende die Auswertung und Abstimmung stand. Hier wurde im zuständigen Ausschuss seitens der damaligen Koalitionsfraktionen ein Abänderungsantrag eingebracht und beschlossen. Dieser fand auch im Rahmen des Plenums die Zustimmung aller vertretenen Koalitionsfraktionen, das heißt also, auch die Zustimmung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Diese Ausnahmeregelung wurde 2010 in das Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen und später in einem Frage- und Antwortkatalog der Landesregierung an die Ortspolizeibehörden präzisiert. Die Einrichtung von Raucherräumen in Spielkasinos und Spielhallen wurde unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Das war im Jahr 2010.
Die Regelung in diesem heute vorliegenden Gesetzentwurf dient lediglich der Klarstellung unterschiedlicher Auslegungsansätze im Hinblick auf die Reichweite des Nichtraucherschutzgesetzes in saarländischen Spielbanken. Es ist also keine neue Regelung und es gibt keine weitere Ausnahme vom Nichtraucherschutz. Die Ausnahme hatten Sie 2010 beschlossen und möglich gemacht.
Zu Ihrer Bemerkung zu der Handhabung und zu der Verfolgung: Ich denke, wenn einem bekannt wird, dass etwas nicht gesetzlich verläuft, kann er dagegen bei den Behörden Einspruch erheben. Wir werden dem Gesetzesentwurf, so wie er jetzt vorliegt und somit der Klarstellung -, zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 50. Sitzung am 13. Juli 2016 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Durch Änderung von Artikel 120 der Verfassung des Saarlandes, der Einführung des Konnexitätsprinzips, wurde festgeschrieben, dass bei Übertragung oder Veränderung von Aufgaben durch das Land auf die kommunale Ebene ein Kostenausgleich vorzunehmen ist. Die Grundsätze dieser Kostenfolgeabschätzung und der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sind, wie es Artikel 120 der saarländischen Verfassung ausdrücklich vorschreibt, Gegenstand des hier vorliegenden Gesetzentwurfes.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner 113. Sitzung am 06. Oktober dieses Jahres eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Der Entwurf wurde von beiden Verbänden grundsätzlich begrüßt, es wurde aber noch Änderungsbedarf in mehreren Einzelbereichen gesehen. Teile dieser Änderungswünsche, insbesondere der
Wunsch nach einer Revisionsklausel hinsichtlich der Höhe der Bagatellgrenze und die Forderung nach zeitnaher Überprüfung der Kostenprognose, waren Gegenstand eines Abänderungsantrages der Koalitionsfraktionen, der am 03. November einstimmig, ohne Enthaltung, angenommen wurde.
Weitergehende Änderungswünsche insbesondere in Richtung einer Erweiterung auf bundes- und europarechtliche Aufgabenübertragungen waren Gegenstand eines Abänderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE, der mehrheitlich bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen und Ablehnung der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde.
Der Ausschuss hat das Gesetz unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages sodann einstimmig - bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen - zur Annahme in Zweiter Lesung empfohlen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass heute auch ein weiterer Abänderungsantrag seitens der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion vorgelegt wurde, der zur Abstimmung kommen soll. Hier geht es um das Inkrafttreten des Gesetzes. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14. September 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Regelungsinhalt des Gesetzes ist die Abgeltung der Ausgaben, die durch die Landeshauptstadt, die Mittelstädte und die Kreisstädte im Bereich des schul
psychologischen Dienstes als Auftragsangelegenheit getätigt werden. Auf eine Anhörung hierzu wurde im Ausschuss verzichtet.
Nun zum vorliegenden Abänderungsantrag: Nach intensiven Verhandlungen haben sich Land und Kommunen im September auf eine Verteilung der flüchtlingsbezogenen Bundesmittel geeinigt. Um den Forderungen aller am Abstimmungsprozess Beteiligten Rechnung zu tragen und somit das Verfahren zügig abschließen zu können, haben die Koalitionsfraktionen einen Abänderungsantrag vorgelegt. Das Verfahren im Ausschuss fand in Abstimmung aller Beteiligten, abgestimmt zwischen allen Fraktionen, sowohl den Koalitionsfraktionen als auch den Oppositionsfraktionen, statt. Gestatten Sie mir als Ausschussvorsitzendem, mich hierfür bei den Beteiligten aller Fraktionen, bei allen Mitgliedern des Innenausschusses, zu bedanken. Hierdurch haben Sie ein beschleunigtes Umsetzen des Gesetzes ermöglicht, was im Sinne unserer Kommunen ist. Hierfür recht herzlichen Dank!
Zum Inhalt: Gemäß der Einigung zwischen der Landesregierung und den Vertretern des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages steigt der kommunale Anteil an den Bundesmitteln im Zeitraum 2015 bis 2017 in zwei Schritten an. Ausgehend von rund 20 Prozent im Jahr 2015 steigt er auf 37 Prozent im Jahr 2016 und dann auf 40 Prozent im Jahr 2017. Damit trägt die Verteilung der Bundesmittel dem erwarteten Anstieg des kommunalen Kostenanteils an den flüchtlingsbedingten Kosten im Saarland Rechnung.
Die konkreten finanziellen Folgen aus dem nun erzielten guten Kompromiss sind abhängig von der Höhe der Bundesmittel, die insbesondere für 2017 zu einem erheblichen Teil abhängig ist von der Entwicklung der Fallzahlen. Man geht für die Jahre 2015 bis 2017 insgesamt von 172 Millionen Euro an Bundesmitteln aus, was für die kommunale Ebene einen Betrag von rund 62 Millionen Euro bedeuten wird. Durch die nun erreichte Einigung ergeben sich Abweichungen zum beschlossenen Haushalt 2016/2017, die zu Ausgleichszahlungen an die Kommunen führen. Damit die Kommunen zeitnah über den Mittelaufwuchs verfügen können, müssen diese Ausgleichszahlungen im laufenden Haushalt dargestellt werden.
In seiner Sitzung am 03. November 2016 hat der Ausschuss für Inneres und Sport einstimmig und ohne Enthaltung diesen ergänzenden Abänderungsantrag zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss hat sodann das Gesetz unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig und ohne Enthaltung zur Annahme in Zweiter und letzter
Lesung empfohlen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will versuchen, die Diskussion noch einmal auf eine sachliche Ebene zu bringen. Ich denke, hier sind zwei Punkte zu regeln, und da kann ich mich ziemlich kurz fassen und auf die Begründung des Gesetzentwurfes verweisen. Zum einen -
Findest du das belustigend?
Zum einen geht es um die Klarstellung, dass Personen, die mit der Steueraufsicht betraut sind, vom Steuergeheimnis zu befreien sind. Das ist aber in der Diskussion von den Oppositionskollegen nicht erwähnt worden. In Art. 1 Nr. 1 geht es ebenfalls um eine Klarstellung, nämlich um die Regierungshaltung aus dem Jahr 2010 zur konkreten Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes, hier im Besonderen um die Handhabung in den saarländischen Spielbanken und deren Zweigstellenbetrieben. Der Kollege Ulrich nutzt das als Grundsatzdebatte zum Nichtraucherschutz. Es wurde aber damals im Jahr 2010 schon ein Frage- und Antwortkatalog erstellt und jetzt wird das so hingestellt, dass das ein FDP-Papier gewesen sei. Damit hätten die GRÜNEN nichts zu tun.
Es war ein CDU-Papier und es war ein B 90/GRÜNE-Papier, so einfach ist das.
Doch! Wenn Sie sich die ganze Debatte um das Nichtraucherschutzgesetz ansehen, dann sehen Sie, dass es einen Abänderungsantrag gegeben hat, der genau dies zur Folge hatte. Und wenn ich das nachverfolge, haben auch Sie die Hand für diesen Abänderungsantrag und diesen Passus gehoben.
Sie mahnen, wie vorhin bei Ihren Zwischenrufen, immer an, dass die Kollegen wohl mit im Boot seien und dieser Meinung seien, wenn sie mitstimmen. Frage: Gilt das für Sie nicht? - Sie haben damals mitgestimmt. Heute, mit diesem Gesetzentwurf, geht es nur um eine Klarstellung - und die ist hier erfolgt. Ich verweise ausdrücklich auf die Ausführungen und Begründungen in diesem Papier. Demnach ist davon auszugehen, dass in den Spielbanken nur in den Bereichen Rauchverbot gilt, in denen Speisen und Getränke an die Gäste verabreicht werden. Somit war die Möglichkeit der Einrichtung von Raucherräumen in Spielbanken gegeben. Lediglich die Verabreichung von Speisen und Getränken war dort nicht zulässig. - So war die Haltung der Jamaika-Regierung.
Das segnen wir heute mit diesem Gesetz ab und bringen es in trockene Tücher, damit das wieder rechtlich in Ordnung ist, Herr Ulrich. Wir werden dem Gesetz zustimmen. Ich hoffe, Sie auch.
Frau Präsidentin! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 40. Sitzung am 23. September 2015 in Erster Lesung mehrheitlich angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der PIRATEN-Fraktion und Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Im Jahr 2006 wurde das kommunale Haushaltsrecht im Saarland grundlegend reformiert. Insbesondere wurde das kamerale Haushaltswesen durch die Doppik ersetzt. Nach dem zwischenzeitlichen Erfahrungszeitraum ist das System einer Evaluierung unterzogen worden. Die hiermit befasste Arbeitsgruppe „Kommunales Haushaltsrecht“ hat Änderungsvorschläge erörtert, die in den vorliegenden Gesetzesvorschlag mündeten. Neben diesen Anpassungen werden die Vorschriften zur überörtlichen Prüfung mit dem Ziel der Aufwertung angepasst. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 05. November 2015 eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt, welche die Änderungen weitgehend begrüßten. In seiner Sitzung am 23. Juni 2016 wurde ein Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit dem Inhalt, dass eine ausdrückliche Unabhängigkeit der Prüfstelle und eine Klarstellung der Wahlfreiheit hin zu jedem geeigneten Dritten als Prüfer bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen einstimmig angenommen.
Ein weiter gehender Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der eine Übertragung der überörtlichen Prüfung auf den Landesrechnungshof vorsah, wurde mehrheitlich abgelehnt bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN, Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung der Regierungsfraktionen.
Der Ausschuss hat das Gesetz unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags sodann mehrheitlich angenommen bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN sowie Ablehnung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und
zur Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen Kollegen! Zweite Lesung des Gesetzes zur Neureglung des saarländischen Bauberufsrechts. Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner Sitzung am 20. April 2016 in Erster Lesung einstimmig - bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Die europäische Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie wurde umfassend geändert. Ziel war hierbei die europaweit durchgängige Anerkennung von Berufsqualifikationsnachweisen und die Erleichterung der jeweiligen Anerkennungsverfahren. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die geänderte Richtlinie in Landesrecht um. Hierbei werden die Berufsbilder und die Eintragungsvoraussetzungen überarbeitet, Kammeraufgaben ergänzt sowie Regelungen zu Ausbildungsinhalten aufgenommen. Zusätzlich wird mit dem Gesetz die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung für Partnerschaftsgesellschaften eröffnet.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2016 eine Anhörung durchgeführt. Seitens der angehörten Kammern und der HTW wurde hierbei insbesondere für eine Beibehaltung der derzeitigen vierjährigen Regelausbildungszeit für alle Bereiche des Architekturstudiums geworben. In seiner Sitzung am 07. Juli 2016 wurde ein entsprechender Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen einstimmig - bei Zustimmung aller Fraktionen - angenommen. Der Ausschuss hat das vorliegende Gesetz danach einstimmig zur Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ wurde vom Plenum in seiner 47. Sitzung am 20. April 2016 bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Neben der finanziellen Unterstützung ist Ziel des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen KELF die planmäßige Rückführung des strukturellen zahlungsbezogenen Defizits der Gemeinden bis zum Jahr 2024 auf null. Der hohe Zustrom von Flüchtlingen ab Sommer 2015 bringt für die Gemeinden erhebliche Mehrausgaben für die Unterbringung der Flüchtlinge mit sich, bei den Schulen, bei den Kindertagesstätten sowie mittelbar über die Kreisumlage bei den Kosten der Unterkunft nach SGB II.
Dies sind Kosten, die bei der ursprünglichen Konsolidierungsplanung nicht absehbar waren. Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, die Regelungen des Sondervermögens „Kommunaler Entlastungsfonds“ an diese geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Inhaltlich werden hierzu insbesondere Erhöhungen des jahresbezogenen strukturellen Defizits bezogen auf Kosten, die im Rahmen der Flüchtlingszuweisung in den Kommunen entstehen, sowie Möglichkeiten zur Verlängerung des Zeitraumes zur Erreichung des Haushaltsausgleichs über 2024 hinaus zugelassen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat eine Anhörung in seiner Sitzung am 04. Mai 2016 durchgeführt. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat hierbei angeregt, dass auch die Kosten Berücksichtigung finden sollen, die durch untergesetzliche Vorschriften verpflichtend bei den Gemeinden stehen. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport einstimmig angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN.
Der Ausschuss empfiehlt das Gesetz einstimmig zur Annahme in der Zweiten Lesung bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der PIRATEN-Fraktion - das haben bis jetzt alle Redner festgestellt, ich auch - betrifft zwei Themenfelder: die Online-Streifen, die Online-Wachen. Vom Grundsatz her möchte ich vorausschicken, dass eigentlich alles in die gleiche Richtung geht, es gibt nur Zeitunterschiede beziehungsweise Differenzen bei der Umsetzung.
In Ihrem Antrag auf Seite 1 ist die Rede von Hassbotschaften in beliebten sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter, Zusammenarbeit mit den Netzwerkbetreibern, Beiträge, Kommentare schnel
ler löschen, Melden von Beiträgen, Blockieren von Teilnehmern, konsequente Verfolgung. Das alles steht im PIRATEN-Antrag. Das sind alles allgemeine Ausführungen zum Thema Internet und soziale Netzwerke, die bekannt sind, die durch die Presse gingen und auch ernst genommen werden, und zwar von allen hier anwesenden Fraktionen. Das kann ich hier so festhalten.
Einer der ersten, die diese Themen nicht nur aufgegriffen, sondern auch angepackt haben, war und ist unser Bundesjustizminister Heiko Maas. Die Entwicklung der Technik. Die Entwicklung des Internets seit Beginn des 21. Jahrhunderts hat enorme Veränderungen mit sich gebracht. Die Bedeutung des Internets lässt sich im Bereich der Meinungsbildung, im Bereich der politischen Willensbildung anhand von Zahlen eindrucksvoll belegen. In Deutschland gibt es knapp 12 Millionen Abonnements für Tageszeitungen, aber es gibt 28 Millionen Facebook-Nutzer. Von Deutschlands Teenagern sind drei Viertel täglich im Internet unterwegs. Eine Tageszeitung dagegen lesen nur noch 22 Prozent. Das muss einem schon zu denken geben. Wir erleben einen kräftigen Medienwandel. Das Internet, die sozialen Netzwerke prägen die Debattenkultur und das gesellschaftliche Klima in unserem Land macht nicht vor Grenzen halt. Es werden Hass und Hetze verbreitet. Nachrichtenseiten wie Spiegel Online mussten ihre Foren schließen, weil Diskussionen aus dem Ruder liefen.
Deshalb möchte ich in diesem Zusammenhang einige grundsätzliche Punkte erwähnen. Es geht erstens beim Internet, bei den sozialen Netzwerken nicht nur um Technik, es geht um Menschen. Es sind nicht die Netzwerke, die böse sind, es sind die Menschen, die diese Hetze ins Netz stellen, die Hass verbreiten. Vom Wort zur Tat ist es oft nur ein kleiner Schritt. Es gibt einen Zusammenhang zwischen verbaler Hetze und tatsächlicher Gewalt. Beispiel: Vor wenigen Wochen hat die Polizei in Berlin neun Wohnungen von Verdächtigen durchsucht, die Hasshetze gegen Flüchtlinge, Juden und Muslime im Internet verbreitet hatten. Eigentlich wollten die Ermittler PCs und Laptops beschlagnahmen. Das haben sie auch. Aber sie haben zugleich zwei Schusswaffen, drei verbotene Messer und einen Elektroschocker gefunden.
Wir brauchen auch Widerspruch und Zivilcourage im Netz. Es kann nicht nur dem Staat und den Behörden überlassen bleiben, Fanatikern zu widersprechen. Auch die Gesellschaft sollte Gegenpositionen aufzeigen und Zweifler zum Nachdenken bringen.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, die Ermittlungsbehörden müssen auch bei Straftaten im Netz schnell eingreifen. Die Meinungsfreiheit, die wir in Deutschland haben, ist ein sehr hohes Gut. Die Mei
nungsfreiheit hat aber auch ihre Grenzen, das steht so auch ausdrücklich im Grundgesetz. Die Meinungsfreiheit findet - Zitat aus Artikel 5 - „(…) ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“. Beleidigungen, Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, die Billigung oder Androhung von Straftaten, das alles ist strafbar, und zwar nicht nur, wenn die Worte, mit denen diese Taten begangen werden, auf Papier gedruckt sind, sondern auch, wenn sie im Netz gepostet werden.
Diesbezüglich wird mittlerweile von den Ermittlungsund Strafbehörden schnell gehandelt. Es gibt dafür Beispiele, über die auch die Presse berichtet hat. Zwei dieser Beispiele möchte ich hier anführen: In Passau hat ein 25-Jähriger auf Facebook ein „Willkommensgeschenk für Asylbewerber“ angeboten. Ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: Ich hätte da ne Gasflasche und ne Handgranate rumliegen! - Er wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro verurteilt. Zweites Beispiel: Als im Herbst vergangenen Jahres das Foto des ertrunkenen Flüchtlingskindes Alan Kurdi die Welt erschüttert hat, postete ein Berliner: „Wir trauern nicht, sondern wir feiern es.“ Am nächsten Morgen standen die Polizei und die Staatsanwaltschaft vor der Wohnungstür des Hetzers und beschlagnahmten seinen Computer.
Diese und viele andere Fälle sind durch die Medien gegangen, und das war gut so. Das war ein wichtiges Signal, das jedem Hetzer deutlich macht: Was in der analogen Welt verboten ist, ist auch in der digitalen Welt nicht erlaubt. Dazu wird ermittelt werden, und das wird strafrechtliche Folgen haben!
Im Februar hat sich der Innenausschuss des Landtages ausführlich mit dem Konzept der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts für ein koordiniertes Vorgehen gegen Hasskriminalität im Internet befasst. Darauf haben einige meiner Vorredner auch schon hingewiesen. Der Vertreter der Polizei hat uns einen Einblick in die Arbeit der Ermittlungsbehörden gegeben und ein Beispiel genannt: Es ging um die Abbildung eines Hakenkreuzes mit dem Schriftzug „Sieg Heil! Sieg Heil!“ auf einer Facebook-Präsenz. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl erlassen. Das ist ein weiteres Beispiel dafür, dass sich jeder sehr gut überlegen sollte, mit welchen Beiträgen man die sozialen Netzwerke füllt.
Die Vertreter des Landespolizeipräsidiums haben in dieser Sitzung auch ausführlich über die Zusammenarbeit der Länder mit dem BKA informiert. Eigene, unabhängige Recherchen im Internet, wie von Ihnen gefordert, führt das Landespolizeipräsidium im Saarland nicht durch. Sehr wohl aber verfolgt es das
Geschehen bei bestimmten Anlässen, etwa bei Demonstrationen oder Veranstaltungen. Es gab im Innenausschuss auch ausführliche Informationen über Fußballspiele und zur Frage, wie es zu „Rotspielen“ kommt. Auch darüber finden sich im Netz Informationen, wenn sich diese sogenannten Fans dort verabreden. Den Mitgliedern des Innenausschusses ist dieses Thema geläufig.
Die meisten Anzeigen kommen aber aus der Bevölkerung, das muss festgehalten werden. Die Bearbeitung dieser Anzeigen wird in der Arbeitsgruppe der Länder mit dem BKA besprochen. Es geht dabei um ein koordiniertes Vorgehen, damit doppelte Arbeit vermieden wird, zu der es kommen kann, wenn mehrere Anzeigenerstatter den gleichen Sachverhalt monieren, aber an verschiedenen Orten wohnen. Für diese Problematik suchen die Landeskriminalämter gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt nach Lösungsmöglichkeiten, wobei die tagesaktuelle Einstellung von Anzeigen in ein einheitliches Meldesystem das Ziel ist. Kommt also bei uns eine solche Straftat zur Anzeige und wird diese ins Meldesystem eingestellt, kann das der Kollege in Hamburg im Fall einer dort erfolgten Anzeige erkennen und mit den Kollegen im Saarland in Verbindung treten. Doppelte oder unterschiedliche Bearbeitungen, die ebenfalls ein Problem sind, werden so vermieden. Anlassunabhängige Recherchen werden beim BKA durchgeführt, die resultierenden Informationen werden an die Landesdienststellen weitergeleitet.
Der Berichterstatter im Ausschuss hat des Weiteren darauf hingewiesen, dass bei uns solche Fälle zentral von der Staatsschutzabteilung bearbeitet werden. Dies sei, so wurde uns dargestellt, ein Vorteil gegenüber anderen Ländern, da man dort gleichzeitig an verschiedenen Stellen verschiedene Dinge, teilweise aber auch die gleichen Dinge bearbeite und es lange dauere, bis die Thematik an einer Stelle zusammengeführt werde. Die Kleinheit unseres Landes hat an dieser Stelle also auch ihren Vorteil. Ebenfalls herausgestellt wurde die gute Zusammenarbeit zwischen der Staatsschutzabteilung der Polizei und dem Verfassungsschutz.
Die Gemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter erarbeitet gemeinsam mit dem BKA Konzepte und Lösungsmöglichkeiten, um die Kriminalität im Netz zu bekämpfen. Wir werden das Angebot des Regierungsvertreters im Ausschuss annehmen und uns im Innenausschuss über die einschlägige Entwicklung berichten lassen. Davon können Sie ausgehen, das werden wir gemeinsam beantragen.
Wir sollten nun aber auch noch über die Verantwortung von Facebook, Google und Co. sprechen. Diese Unternehmen müssen erkennen, dass ihre Verantwortung nicht erst dann beginnt, wenn die Polizei oder der Staatsanwalt vor der Tür steht. Ihnen allen ist sicherlich bekannt, dass Heiko Maas diesbezüg
lich tätig wurde. Er konnte erreichen, dass die Internetanbieter zugesagt haben, künftig rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Die Verbreitung von Hass, Hetze und Antisemitismus darf für niemanden ein Geschäftsmodell sein. YouTube entfernt deshalb sehr konsequent einschlägige Filme aus dem Netz. Wenn das für YouTube möglich ist, muss das auch für andere Anbieter gelten.
Lassen Sie mich nun noch einige Worte zur OnlineWache sagen. Sie haben zutreffend darauf hingewiesen, dass elf Bundesländer schon die Möglichkeit bieten, im Internet bei sogenannten Online-Wachen Anzeigen zu erstatten. Um welche Anzeigen handelt es sich? Das ist sehr unterschiedlich und reicht je nach Land von qualifizierten Anzeigen bis zur heute auch schon erwähnten Möglichkeit, ein Formular auszufüllen, einem sehr niedrigschwelligen Angebot also. In einigen Ländern ist man hinsichtlich der anonymisierten Antragstellung auch schon wieder zurückgerudert, denn es kam zu Verleumdungen, Menschen sind ungerechtfertigt in Schwierigkeiten geraten. Es gibt Länder, die das anonymisierte Verfahren nicht mehr anbieten und derartige Anzeigen gar nicht mehr annehmen.
Was will ich damit zum Ausdruck bringen? Das Handling der Online-Anzeigen muss durchdacht und den Gegebenheiten angepasst werden. Es kann nicht einfach nur gesagt werden, dass wir das nun alles anbieten müssen. Wünschenswert wäre es, würde das in der Bundesrepublik überall in gleicher Form geschehen. Die Länder haben aber nun einmal recht unterschiedliche Erfahrungen gemacht, und es ist nicht immer eins zu eins umzusetzen, was wünschenswert wäre.
Was erwartet ein Anzeigender, der seine Anzeige übers Internet absetzt? Er geht doch wohl davon aus, dass seine Anzeige sofort bearbeitet wird und Maßnahmen ergriffen werden. Das würde bedeuten, über 24 Stunden eine Dienststelle vorhalten zu müssen.
Doch, wenn jemand eine Anzeige online absetzt, wenn er also nicht anruft, sondern in dem von Ihnen vorgeschlagenen Verfahren zum Beispiel meldet, vor mir fährt jemand Schlangenlinien - auch das ist ja heute online möglich -, dann erwartet der doch -
Mit dem Handy. Dann fährt er vielleicht rechts ran oder seine Beifahrerin macht die Anzeige. Herr Kollege, es gibt schon genügend Möglichkeiten, das so zu machen, dass es nicht rechtswidrig ist. Es gibt aber sicherlich noch andere Beispiele. Jedenfalls wird man aber erwarten, dass sofort gehandelt wird.
Es muss also doch gewährleistet sein, dass sofort Maßnahmen eingeleitet werden können.
Die Meldung von Sachverhalten, Anzeigen, Beschwerden oder Lob - das „Lob“ hat mich ja fast schon amüsiert - ist ja heute schon möglich, indem man eine E-Mail sendet. Ich gehe aber davon aus, Herr Hilberer, dass Sie dazu nachher noch etwas sagen werden.
Also per Mail können schon Hinweise an die Polizei gegeben werden. Es besteht seit Jahren eine IT-Kooperation mit der Polizei Rheinland-Pfalz. Wir sind auf dem besten Wege. Wir würden es uns vielleicht etwas schneller wünschen, etwa dass wir eine Online-Wache schon vor 2017 einführen könnten. Aber die Technik setzt manches Mal Zeitgrenzen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes wurde vom Plenum in seiner 46. Sitzung am 10. März 2016 in Erster Lesung mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der Ihnen vorliegende Gesetzesentwurf hat zwei Regelungsbereiche. Zum einen soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die den Einsatz von Video- und Tontechnik zum Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten, den Einsatz der sogenannten Bodycams, ermöglicht. Zum anderen wird ein Polizeiordnungsdienst zur Unterstützung und Entlastung der Vollzugspolizei eingeführt.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 21. April 2016 eine Anhörung durchgeführt. Die Vertreter der Gewerkschaften begrüßten dabei ausdrücklich die Möglichkeit der Einführung der Bodycams, da sie sich hiervon eine deeskalierende Wirkung versprechen. Andere Angehörte, namentlich aus den Bereichen Wissenschaft und Datenschutz, übten Kritik daran, dass der vorliegende Gesetzentwurf, anders als in einigen anderen Bundesländern der Fall, faktisch keine Einsatzschwelle vorsehe, was bei der Frage der Verhältnismäßigkeit zu bedenken sei. Diesbezüglich gibt es in den Bundesländern ganz unterschiedliche Regelungen.
Im Rahmen der Ausschussberatungen am 11. Mai 2016 wurden zwei Abänderungsanträge seitens der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE vorgelegt. Beide Abänderungsanträge wurden mehrheitlich, bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen und Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen, abgelehnt. Das Gesetz wurde sodann mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt somit dem Plenum mehrheitlich die Annahme des Gesetzesentwurfes Drucksache 15/1734 in Zweiter und Letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Drucksache 15/1752 wurde vom Plenum in seiner 47. Sitzung am 20. April in seiner Ersten Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollen die Energieabhängigkeit innerhalb Europas und damit auch insbesondere der Energieverbrauch bei Gebäuden für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung verbessert werden. Nach Artikel 18 dieser Richtlinie sind die nationalen Behörden verpflichtet, ein entsprechendes unabhängiges Kontrollsystem einzurichten. Das vorliegende Gesetz überträgt die Aufgaben der Kontrollstelle nach der Energieeinsparverordnung, soweit sie nicht vom Deutschen Institut für Bautechnik wahrgenommen werden kann, für das Saarland auf die oberste Bauaufsichtsbehörde.
Der Ausschuss hat auf eine Anhörung verzichtet. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache
15/1752 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Die Themen Polizei und Entwicklung der Einstellungszahlen bei der Polizei werden heute nicht nur wegen dieses Antrages diskutiert, sondern die Diskussion hat schon im vergangenen Jahr bei den Haushaltsberatungen begonnen. Deshalb sind Ihre Forderungen und die Forderungen der Gewerkschaften auch nicht neu. Die Problematik wurde heute von Ihnen als Sonderthema auf die Tagesordnung gesetzt und wir werden auch morgen im Innenausschuss eine Anhörung zum Polizeigesetz haben. Auch hierzu hat die Diskussion eigentlich schon stattgefunden. Ich möchte hier heute deutlich machen, dass das Thema innere Sicherheit bei uns in der Koalition selbstbewusst und ernsthaft angegangen wird und dass bei uns das Thema Sicherheit in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in Zukunft auf der politischen Agenda steht und stehen wird.
Wir verkürzen das Thema nicht auf die Zahl der Einstellungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Natürlich wäre eine höhere Einstellungszahl als bislang für 2016 und 2017 geplant, etwa wie die von Ihnen geforderten 110 Einstellungen, gut, schön und wünschenswert. Der Innenminister würde das auch begrüßen. Aber Einstellungen dieser Art wirken nie kurzfristig, sondern tatsächlich erst nach Ablauf der Ausbildungszeit in vier Jahren. Übrigens ist diese Forderung von 110 Einstellungen eine legitime Forderung der Gewerkschaften. Die Gewerkschaften stehen in Verbindung mit der Landesregierung. Man ist da in Gesprächen und es wurde auch im letzten Spitzengespräch schon angedeutet, dass die Gewerkschaften eine höhere Einstellungszahl wollen, aber man will zunächst - ich komme in meiner Rede noch darauf zurück - die Evaluierung der angegangenen Reform abwarten. Ich gehe davon aus, dass nur eine Oppositionspartei es sich leisten kann, solche Dinge ausschließlich nach dem Prinzip „Wünsch
dir was“ zu begründen. Wir sind in der Verantwortung und wir nehmen diese Verantwortung auch an.
Wäre man über das Niveau von Schaufensterpolitik hinausgegangen, hätte man angesichts der Rahmenbedingungen der Schuldenbremse und unserer Möglichkeiten als Haushaltsnotlageland zumindest den Ansatz eines Finanzierungsvorschlages unterbreitet. So muss man beim Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dann doch an der Ernsthaftigkeit zweifeln. Dies im Übrigen auch, weil in diesem Antrag zwar auf die wichtigste sicherheitspolitische Herausforderung unserer Tage, den islamistischen Terrorismus, Bezug genommen wird, die hierbei besonders wichtige Instanz des Landesamtes für Verfassungsschutz aber gänzlich außen vor bleibt. Wir haben hier zwei wichtige Säulen: Die Polizei mit ihrem polizeilichen Staatsschutz und den Verfassungsschutz. Auch beim Verfassungsschutz haben wir eine personelle Verstärkung vorgesehen. Der Kollege Becker hat das bereits angesprochen. Gute, professionelle und gelungene Sicherheitspolitik ist eine Komposition von angemessenem Personalinvest, ordentlicher Ausstattung mit Sachmitteln und der Möglichkeit, auf die notwendigen Befugnisse im Kampf gegen die Kriminalität zurückgreifen zu können.
Gerade in diesem letzten Segment tun und taten sich die GRÜNEN doch schwer, der Polizei und dem Verfassungsschutz das erforderliche Handwerkszeug an die Hand zu geben. Der Kollege Becker hat bereits darauf hingewiesen. Die in unserem Antrag beschriebenen Maßnahmen des aktuellen Sicherheitspaketes haben ein Gesamtvolumen von 5 Millionen Euro. Sie wirken kurzfristig, also schon in diesem Jahr. Die Ausbildung des Polizeilichen Ordnungsdienstes wird Ende Mai abgeschlossen sein. Ab Anfang Juni unterstützen und entlasten diese dann einsetzbaren Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten den Vollzugsdienst. Hier hat der Kollege Becker Abschiebungen und Verkehrsüberwachung genannt. Ich möchte noch einmal herausstellen, dass diese Kräfte nicht die Polizisten ersetzen, Herr Kollege Kessler, wie Sie das sagen, sondern sie sollen Polizisten von Aufgaben freistellen. Das ist ein ganz wichtiger Unterschied. Wir haben Tätigkeiten bei der Polizei, wie zum Beispiel bei einer Abschiebung, wo nicht unbedingt zwei Polizisten erforderlich sind, sondern da kann zum Teil auch dieser Polizeiliche Ordnungsdienst mitwirken. Dadurch werden Polizeibeamte freigestellt. Gleiches gilt für die anderen Tarifbeschäftigten, etwa im polizeilichen Staatsschutz. Diese Maßnahmen und der damit verbundene Personalaufbau gehen nicht zulasten der Beamtinnen und Beamten, sondern sie dienen zur Entlastung. Gleichzeitig und zusätzlich ist nämlich die Erhöhung
des Einstellungskorridors auf 90 für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen.
Derzeit wird die Polizeireform evaluiert. Warten wir doch erst einmal diese Ergebnisse ab und ziehen dann weitere Schlüsse. Solide Fakten lassen auch belastbare Schlüsse zu. Wir wollen die saarländische Sicherheitsstruktur erhalten, die in vielen Punkten über die der anderen Bundesländer hinausgeht. 20 Polizeiinspektionen, 37 Polizeiwachen sowie ein effektiver Aufbau im Bereich der Polizeiführungsaufgaben und der Kriminalitätsbekämpfung sollen auch künftig das Sicherheitskonzept bilden.
Abschließend muss ich aber noch auf einen Aspekt im Bereich Personal eingehen, der mir persönlich oft zu kurz kommt. Schon im ersten Jahr ihres Handelns hat diese Koalition trotz schwieriger Haushaltslage beschlossen, die Arbeit der Beschäftigten der gesamten Landesverwaltung zu würdigen und das Beförderungsbudget deutlich anzuheben. Das bestehende Volumen, das normale Beförderungsbudget von 1 Million Euro, wird in dieser Legislaturperiode jährlich um 600.000 Euro angehoben. Dies bedeutet eine Investition in das Personal von 3 Millionen Euro in dieser Legislaturperiode.
Schwerpunkt bei der Beförderung im April dieses Jahres war der Bereich A9/A10. Da Sie schon auf die Gewerkschaft der Polizei hinweisen, möchte ich auf deren Flugblatt Nr. 5, in dem über das Beförderungsbudget und die Beförderungen im April berichtet wird, hinweisen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Für das Jahr 2016 beträgt das Gesamtbudget 500.896 EUR.“ Das heißt, es konnten im April schon 113 Polizeibeamte befördert werden. Wir investieren also in das Personal, was an einer 60-prozentigen Anhebung des Beförderungsbudgets sehr deutlich wird.
Daher dürfen wir in der SPD mit Fug und Recht behaupten, dass wir immer und überall zu unserer Polizei und zu unserem Verfassungsschutz stehen. Die innere Sicherheit in unserem Land zu gewährleisten, das genießt die höchste politische Priorität.
Sie sagen ja, dass Sie sich so sehr für die Polizei engagierten. Ich habe bei Haushaltsdebatten auch schon an diesem Mikrofon gestanden - und war der einzige Redner, der überhaupt irgendetwas zur Polizei gesagt hat. Auch das möchte ich hier einmal festhalten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Einzelplan zur Polizei ist im Wesentlichen die Schaffung der finanziellen Grundlagen für die saarländische Polizei und dafür, dass sie auch in den kommenden Jahren ihre Aufgabe erfüllen kann, nämlich die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Den Ausführungen der Kollegin Huonker von der LINKEN kann ich leider nicht folgen. Wenn eine linke Politikerin - jeder Polizist weiß, wie ihr Fraktionsvorsitzender zur Polizei gestanden hat - hier so für die Polizei eintritt, dann soll sich jeder sein eigenes Bild davon machen.
Bei diesem Einzelplan reden wir aber auch ganz grundsätzlich über die Frage, ob unser Bundesland den Menschen, die hier leben, auch lebenswerte Umweltbedingungen bietet. Es sollte uns nämlich immer bewusst sein, dass ohne Sicherheit ein würdevolles und gutes Leben nicht möglich ist. Die aktuellen Bilder, die wir aus dem Nahen Osten, insbesondere aus Syrien, aber auch jüngst aus unserem Nachbarland Frankreich wahrnehmen, machen dies Tag für Tag auf eindrucksvolle und hässliche Art überdeutlich. So möchte auch ich die Debatte über den Haushalt der saarländischen Polizei bewusst nutzen, um allen Polizeibeschäftigten, die in den unterschiedlichsten Funktionen ihren Beitrag leisten,
damit wir im Saarland sicher leben, herzlich zu danken.
Für uns in der SPD-Landtagsfraktion und für mich persönlich ist es beeindruckend, wie die Bediensteten in allen Polizeibereichen trotz schwieriger finanzieller und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen engagiert und professionell ihren Dienst verrichten. Im täglichen Dienst bei der Bewältigung von Sonderlagen oder besonderen Einsatzsituationen war und ist die saarländische Polizei vor große Herausforderungen gestellt. Sie hat diese Herausforderungen bisher eindrucksvoll bewältigt und wird dies für die Sicherheit unseres Landes auch weiterhin tun.
Ich möchte hierfür repräsentativ das Beispiel der Beteiligung der saarländischen Polizei bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise nennen. Als im Sommer Hunderte, gar Tausende von Flüchtlingen in die Landesaufnahmestelle nach Lebach kamen, auf ihre Erstregistrierung warteten und es zu einem regelrechten Stau kam, war es keine Frage: Unkompliziert hat man sich im Zweischichtbetrieb in die Registrierungsarbeiten eingebunden und innerhalb kürzester Zeit für eine Entspannung der Lage gesorgt. Trotz Tausenden von Menschen in festen Unterkünften und zusätzlich aufgestellten Zelten war die Sicherheit vor Ort nie gefährdet. Die deutliche Präsenz vor Ort hat ihre nötige Wirkung entfaltet. Landesweit haben wir zwischenzeitlich weit über 1.000 Örtlichkeiten, wo sich mehr oder weniger Flüchtlinge und Migranten aufhalten. Wenn man sich die Bilder aus anderen Bundesländern vor Augen führt, kann man froh sein, dass im Saarland die Polizei an allen Stellen mit deutlicher Präsenz, aber auch professioneller Ruhe und Besonnenheit für Sicherheit und Ordnung sorgt - für die saarländische Bevölkerung und auch für die hier lebenden Flüchtlinge.
Gleichzeitig war und ist die Polizei unter anderem bei der Bekämpfung des Phänomens Wohnungsdiebstahl oder bei Sonderlagen gefordert. Ich möchte hier beispielhaft die Einsätze bei Fußballspielen nennen, gilt es doch, gewalttätige Auseinandersetzungen rivalisierender Anhänger zu verhindern oder im Bedarfsfall zu beenden. Weitere Anlässe waren eine Vielzahl von fast wöchentlich stattfindenden Sagesa-Demonstrationen und Gegendemonstrationen. Unsere Polizei hat die Herausforderungen mit Bravour gemeistert. Das verdient unsere Anerkennung und unseren Respekt.
Gerade in Zeiten der schlimmen terroristischen Anschläge in Paris reagierten unsere saarländischen Sicherheitsbehörden besonnen und ruhig. Die Erhöhung der Präsenz war spürbar und wohltuend, aber keineswegs beängstigend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns allen sollte deshalb bewusst sein, dass wir zwar über Haushaltszahlen reden, hinter diesen Zahlen aber Organisationen und vor allem Menschen stehen, die für unsere Gesellschaft im wahrsten Sinne des Wortes den Kopf hinhalten. Diese Menschen haben unsere Unterstützung verdient. Unterstützung bedeutet hierbei vor allem, dass wir zukunftsorientiert und nachhaltig die erforderlichen personellen und ausstattungsmäßigen Rahmenbedingungen schaffen. Wir haben trotz des Spardiktats der Schuldenbremse die Entwicklung eines rund 5 Millionen Euro schweren Sicherheitspaketes unterstützt. Ich möchte die einzelnen Punkte, die schon mehrfach genannt wurden, nicht mehr aufzählen. Auch zehn PolizeikommissarAnwärter leisten zusätzlich ihren Dienst und stabilisieren so langfristig die Arbeit der Polizei und des Verfassungsschutzes.
Beim Landesamt für Verfassungsschutz soll ebenfalls eine Personalaufstockung erfolgen, eine Verlagerung von vier Polizeibeamten und eine Einstellung im Tarifbereich. Das ist zusätzliches Personal, das auch in der Terrorbekämpfung aktiv sein wird. Verfassungsschutz und Polizei haben in der Vergangenheit ihre gemeinsame Leistungsfähigkeit in diesem Bereich schon unter Beweis gestellt. In einer gemeinsamen Operation, das muss ich heute noch einmal nennen, gelang die Zerschlagung der sogenannten Sauerland-Gruppe mit der Festnahme und Verurteilung des Saarländers Daniel S. Es gäbe auch noch weitere Beispiele. Ich verstehe nicht, warum in der heutigen Zeit bei solchen Geschehnissen die Auflösung des Amtes für Verfassungsschutz gefordert wird. Wir stehen auf jeden Fall zum Trennungsgebot und für den Erhalt des Landesamtes für Verfassungsschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren, die saarländische Polizei kümmert sich um unsere Sicherheit und wir kümmern uns um unsere Polizei. Gleiches gilt für den Verfassungsschutz in diesem Land. Sie haben es sich verdient. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion zur organisationsrechtlichen Anpassung und Entfristung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts, Drucksache 15/1535, wurde vom Plenum in seiner 41. Sitzung am 13. Oktober 2015 in Erster Lesung mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATENLandtagsfraktion sowie Enthaltung der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Sowohl das Saarländische Verwaltungsvollstreckungsgesetz als auch das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr enthalten derzeit eine Befristung zum 31. Dezember 2015. Für beide Gesetze gilt aber, dass ihre Fortdauer landesrechtlich nicht verzichtbar ist. Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz, dessen Änderungsgesetz sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, soll daher entfristet werden. Die Befristung des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr soll im Hinblick auf eine geplante Novellierung um ein Jahr auf den 31.12.2016 verlängert werden. Aus Anlass der Entfristung beziehungsweise der Verlän
gerung der Befristung der Gesetze erfolgt gleichzeitig eine organisatorische Anpassung der geänderten Stammgesetze an die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen im Bereich der obersten Landesbehörden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum das Gesetz einstimmig, bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der Fraktion B 90/GRÜNE, zur Annahme in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hat in drei Entscheidungen zum Wahlrecht aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 festgestellt, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel und das derzeitige Sitzzuteilungssystem bei Landtagswahlen noch verfassungsgemäß sind. Gleichzeitig hat er dem Landtag einen Prüfauftrag erteilt. Hierbei sollte geklärt werden, ob die Sperrklausel auch zukünftig noch beibehalten werden kann oder eine Änderung oder gar Abschaffung geboten ist. Insbesondere sollte die Frage Berücksichtigung finden: Ist eine Sperrklausel in dieser Form zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlamentes erforderlich? Zum Sitzzuteilungsverfahren sollte geprüft werden, ob es nicht Systeme gibt, welche den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Gleichwertigkeit der Wahl und dabei vor allem der Chancengleichheit der Parteien besser entsprechen als das derzeitige, ohne dass diese anderen Systeme schwerwiegende Nachteile mit sich bringen dürfen.
Die für Inneres und Justiz zuständigen Ausschüsse haben in der 14. Wahlperiode des saarländischen Landtages mit der Evaluierung begonnen und erste Expertenanhörungen durchgeführt. Aufgrund des vorzeitigen Endes der Wahlperiode konnte der Auftrag nicht zu Ende geführt werden, er ist in der 15. Wahlperiode durch den Ausschuss für Inneres und Sport unter Hinzuziehung des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung fortgeführt worden. Dabei beschlossen die Ausschüsse in ihrer Sitzung am 13. Juni 2013, die bisherigen Ergebnisse aus der 14. Wahlperiode einzubeziehen.
Insgesamt neun wissenschaftliche Experten aus den Bereichen Staatsrecht und Politologie haben schriftlich und mündlich zu den aufgeworfenen Fragen Stellung genommen. Inhaltlich wurde dabei durchweg die Beibehaltung einer Sperrklausel zur Vermeidung einer zu großen Zersplitterung der Parlamentszusammensetzung empfohlen. Zusätzlich wurden auch neue Vorschläge, etwa die Einführung einer „bedingten Alternativstimme", in die Diskussion eingebracht und seitens der Experten kontrovers diskutiert. Beim Sitzzuteilungsverfahren haben die Experten alle drei derzeit in Deutschland verwendeten Berechnungsmethoden vorgestellt und deren Vor- und Nachteile aufgezeigt. Eine ablehnende Haltung ergab sich im Laufe der Anhörung lediglich zum Aus
zählungssystem nach Hare/Niemeyer, das auf Bundesebene aufgrund verfassungsrechtlicher Schwierigkeiten inzwischen auch wieder abgeschafft worden ist. Eine zwingende Empfehlung zugunsten eines der beiden verbliebenen Systeme gab es hingegen nicht. Es geht dabei um die Verfahren nach D'Hondt und Sainte-Laguë/Schepers.
Die Ausschüsse haben im Nachgang der Anhörungen die Landtagsverwaltung mit der Erstellung einer hierauf basierenden schriftlichen Evaluierung beauftragt. Diese setzt sich inhaltlich mit den aufgeworfenen Fragen in beiden Bereichen auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Sperrklausel nach Art und Höhe auch heute noch erforderlich ist, um eine Zersplitterung des Parlamentes und damit die Gefahr einer eingeschränkten Funktionsfähigkeit zu vermeiden. Sie stützt sich dabei auf aktuelle saarländische Wahlergebnisse und Wahlumfragen zu Landtags-, Bundestags-, Europa- und Kommunalwahlen. Insbesondere die beiden zuletzt genannten Gruppen von Wahlen, bei denen schon derzeit keine Sperrklausel besteht, zeigen dabei deutlich, wie stark sich die Zusammensetzung dieser Volksvertretungen in Richtung einer Zersplitterung fortentwickelt hat. Die Expertenanhörungen haben zudem ergeben, dass sich dies auch außerhalb des Saarlandes beobachten lässt.
Weiterhin setzt sich die rechtliche Begutachtung kritisch mit dem Modell der „bedingten Alternativstimme" auseinander und kommt zum Ergebnis, dass diese an mehreren Stellen mit den verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen in Deutschland kollidieren würde. Bezüglich des Sitzzuteilungsverfahrens kommt die Prüfung zum Ergebnis, dass die Entscheidung, für welches der beiden Verfahren man sich entscheidet, im Ermessen des Landtages liegt.
Der Bericht wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport und des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung am 03. Juli 2015 beraten. Der Berichtsteil zur Fünf-Prozent-Sperrklausel wurde dabei vom Ausschuss bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion einstimmig angenommen. Der Berichtsteil zum Sitzzuteilungsverfahren wurde bei Enthaltung aller drei Oppositionsfraktionen einstimmig angenommen. Der Gesamtbericht wurde sodann ebenfalls einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen. Weiterhin wurde er bei Zustimmung aller Fraktionen einstimmig ans Plenum zur heutigen Beratung überwiesen. Dieser Bericht liegt Ihnen nun als Drucksache 15/1543 vor. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Abschlussbericht lautet: Der Landtag nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur organisationsrechtlichen Anpassung und Entfristung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts Drucksache 5/1464 wurde vom Plenum in seiner 39. Sitzung am 15. Juli 2015 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Eine Vielzahl von Landesgesetzen aus den verschiedenen Fachbereichen der Ministerien unterliegt derzeit einer bis zum 31.12.2015 befristeten Geltungsdauer. Die Gesetze, die im vorliegenden Entwurf enthalten sind, werden jeweils landesrechtlich als nicht verzichtbar angesehen und sollen daher vollständig entfristet werden beziehungsweise in einem Fall soll die Befristung bis 2020 verlängert werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat auf eine Anhörung verzichtet und empfiehlt das Gesetz einstimmig, bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion, zur Annahme in Zweiter und letzter Lesung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde vom Plenum in seiner 39. Sitzung am 15. Juli 2015 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der Bund hat mit der Schaffung des Bundesmeldegesetzes, das am 01. November in Kraft tritt, von seiner ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich Gebrauch gemacht und damit die Länder zur entsprechenden Anpassung ihrer jeweiligen Landesmeldegesetze verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommt das Saarland mit dem vorliegenden Entwurf nach. Die Länder haben hierbei insbesondere noch Regelungsbefugnisse im Bereich der Behördenzuständigkeit, der Datenspeicherung und der Datenübermittlung, welche über die Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes hinausgehen, festzulegen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner 81. Sitzung am 10. September dieses Jahres eine Anhörung durchgeführt. Im Wesentlichen fand das vorliegende Gesetz die Zustimmung der Beteiligten.
Zwei Abänderungsanträge, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, die sich zu dem Bereich der Datenübermittlung an Religionsgemeinschaften verhielten, wurden seitens des Ausschusses mehrheitlich abgelehnt. Der PIRATEN-Antrag sah noch für das Verfahren der Datenübermittlung als zuständige Behörde das Statistische Landesamt vor.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich auch hier für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die mich in meinem Berufsleben so lange begleitet hat wie das Meldewesen. Als ich 1970 auf dem Einwohnermeldeamt in Schiffweiler im Rathaus meinen Berufsweg begonnen habe, haben wir mit Karteikarten hantiert. Und um Archivdaten zu sichten, sind wir in den Keller gegangen. Im Laufe der Jahre hat sich das entwickelt und schließt heute ab mit dem neuen Bundesmeldege
setz und unserer Anschlussgesetzgebung. Ich glaube also, es kann in der Praxis kaum jemand so gut beurteilen wie ich, wie sich so ein Gesetz entwickelt hat, wie man mit Datenschutz umgeht; das war damals noch ein Fremdwort. Ich beschränke mich in meinen Ausführungen deshalb auf das Wesentliche und verweise auf die Ausführungen der Kollegin Meyer, die das erläutert hat. Diesen Ausführungen möchte ich mich anschließen.
Im Rahmen der Anhörung hat es Stellungnahmen gegeben und in allen Stellungnahmen, in der des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages, der Kirchen und in der des Unabhängigen Datenschutzzentrums, wurden gegen die vorliegenden Entwürfe keine Bedenken erhoben. Das Datenschutzzentrum hat lediglich die zusätzliche Übermittlung des früheren Namens und der Staatsangehörigkeit der Familienangehörigen kritisch betrachtet. Diese Äußerungen haben die Oppositionsparteien dazu bewogen, einschlägige Abänderungsanträge zu stellen.
Gut. Die Aufgaben, welche insbesondere Kirchen im Rahmen ihres grundgesetzlich verankerten Selbstbestimmungs- und -verwaltungsrechts wahrnehmen, betreffen nicht nur die Tätigkeiten im Bereich der Seelsorge. Ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit und ihres Engagements findet im karitativen und sozialen Umfeld statt. Eine sinnvolle personenbezogene seelsorgerische und auch soziale Betreuung durch die Kirchen lässt sich nur durchführen, wenn der Kirche die familiäre Situation des Mitglieds zumindest in Teilen bekannt ist. Dies ermöglicht es ihr, solchen Familien auch gezielte Beratungsangebote zu unterbreiten. Die Übermittlung des Datums der derzeitigen Staatsangehörigkeit wird schon in sechs weiteren Ländern, die Kollegin hat schon darauf hingewiesen, ermöglicht. Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist aus unserer Sicht dabei eingehalten. Ich sehe auch keine Unverhältnismäßigkeit mit Blick auf die Übermittlung der zusätzlichen Daten.
Bevor sich der Landtag mit diesem Gesetzentwurf befasst hat, hat eine externe Anhörung stattgefunden. Nach meinem Kenntnisstand wurden dabei keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf, wie er heute eingebracht ist, vorgetragen.
Die PIRATEN-Fraktion hat nun noch zusätzlich vorgeschlagen, dass das Statistische Amt mit der Datenübermittlung betraut werden soll. Das sehen wir anders. Ich denke, der eGo-Saar hat im Laufe der zurückliegenden Jahre bewiesen, dass er das kann. Die Zusammenarbeit zwischen Regierung und kommunaler Seite über den eGo-Saar ist vorbildlich. Da
her halten wir den Antrag der PIRATEN für jedenfalls nicht zielführend.
Abschließend bleibt für mich festzuhalten, dass alle am Verfahren Beteiligten keine Einwendungen gegen den vorgelegten Gesetzentwurf vorgebracht haben. Auch das Unabhängige Datenschutzzentrum hat gegen die Regelungen im Gesetzentwurf - so steht es in der Stellungnahme - im Wesentlichen keine datenschutzrechtlichen Bedenken geäußert. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen Kommunaler Entlastungsfonds im Jahr 2015 wurde vom Plenum in seiner 39. Sitzung am 15. Juli 2015 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem KELFG 2015 sollen insbesondere die von Überschuldung betroffenen oder bedrohten Kommunen im Konsolidierungsprozess begleitet werden. Das vorliegende Gesetz schließt an die Konsolidierungshilfen der Jahre 2013 und 2014 an. Basierend auf dem zeitlich dynamisierten Lückenschlussmodell von Prof. Dr. Junkernheinrich führt die Landesregierung die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen Kommunaler Entlastungsfonds über das Jahr 2019 hinaus in abschmelzender Höhe bis zum Jahr 2022 fort. Entsprechend werden die Bewilligungsvoraussetzungen ab dem Jahr 2015 auch auf die planmäßige Rückführung der Defizite bis zum Jahr 2024 ausgerichtet.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 eine Anhörung durchgeführt. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat hierbei angeregt, dass auch künftig ein Einvernehmen mit dem Kommunalen Sanierungsrat vorgesehen werden soll. Ein entsprechender Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 08. Oktober 2015 einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1451 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung der Landesbauordnung, des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes, des Saarländischen Nachbarschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften Drucksache 15/1214 wurde vom Plenum in seiner 33. Sitzung am 21. Januar 2015 in Erster Lesung einstimmig angenommen, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Oppositionsfraktionen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Der Gesetzentwurf beinhaltet mehrere Regelungsbereiche. Um den Entwicklungen auf dem Gebiet der Bautechnik Rechnung zu tragen, wird die Landesbauordnung weitgehend an die von der Bauministerkonferenz 2012 beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung angepasst. Den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderun
gen soll stärker als bisher Rechnung getragen werden. Der Begriff der „Barrierefreiheit" wird gesetzlich definiert, Ausnahmetatbestände, in denen wegen zu hohem Mehraufwand auf Barrierefreiheit verzichtet werden kann, werden auf wenige Sonderfälle beschränkt.
Die Rauchwarnmelderpflicht wird auf Bestandsgebäude ausgedehnt. Die Vorschriften über Bauprodukte werden an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Es wird eine Grundlage geschaffen für die nachträgliche Ausstattung von Sonderbauten mit Objektfunkanlagen beziehungsweise deren Umrüstung von analog auf digital. Das Verfahrensrecht wird flexibler gestaltet. Die städtebaulichen Interessen der Gemeinden werden durch erweiterte Möglichkeiten in der Mitwirkung an Baugenehmigungsverfahren gestärkt.
Das Saarländische Nachbarschaftsrecht wird um eine Duldungspflicht für nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen erweitert. Der Ausschuss für Inneres und Sport hat eine Anhörung in seinen Sitzungen am 05. März und am 19. März 2015 durchgeführt. Insgesamt waren mehr als 70 Verbände, Institutionen und Einzelsachverständige zur Anhörung geladen. 34 haben schriftlich oder mündlich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung genommen. Grundsätzlich wurden die Änderungen dabei als positiv bewertet. Sowohl im Bereich der Barrierefreiheit als auch in den beruflichen Fachbereichen gab es jedoch jeweils eine Reihe weiterer Verbesserungswünsche.
Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben jeweils Abänderungsanträge erarbeitet. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde in der Ausschusssitzung am 09. Juli 2015 einstimmig, bei Zustimmung der CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATENLandtagsfraktion angenommen. Die beiden anderen Anträge wurden jeweils mehrheitlich abgelehnt.
Das Gesetz unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages wurde sodann mehrheitlich mit Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Annahme des Gesetzesentwurfs Drucksache 15/1214 in Zweiter und letzter Lesung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich benutze das Wort Vorratsdatenspeicherung, damit Sie auch wissen, über was wir reden.
Das ist eines der Themen, bei dem die Abwägung zwischen Freiheit auf der einen Seite und Sicherheit auf der anderen Seite eine ganz große Rolle spielt. Meine Partei, die SPD, hat auf ihrem Bundesparteitag 2011 bereits auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert und in dem Beschluss „Datenschutz und Grundrechte stärken - Datenspeicherung begrenzen!“ klare Voraussetzungen für die Mindestspeicherung formuliert. Das politische Ziel
wird aus unserer Sicht wie folgt definiert: die Rechte von Opfern schwerster Straftaten und die Abwehr von dringenden Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit und Menschenwürde in Einklang zu bringen mit den Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutz. Eine große Aufgabe.
Ich bin überzeugt, dass es im digitalen Zeitalter einen strengen und rechtsstaatlich einwandfreien Rahmen für den notwendigen Einsatz von Instrumenten zur digitalen Strafverfolgung von Schwerstkriminellen geben sollte. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten - ehemals als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet - sind die strengen Maßstäbe unseres Parteitages umgesetzt und zum Teil übertroffen worden. Die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes wurden beachtet und eingehalten.
Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor, ich nenne kurz ein paar Punkte: Provider müssen bestimmte Verkehrsdaten speichern. Jegliche Inhalte von Kommunikation, auch der Inhalt von Telefongesprächen sowie die Information, welche Internetseiten aufgerufen wurden, dürfen nicht gespeichert werden. EMails sind generell und komplett von der Speicherpflicht ausgenommen. Die Speicherfrist ist definiert und bestimmt sich nach der Eingriffsintensität der Datenart. Die Daten werden grundsätzlich zehn Wochen gespeichert, die besonders sensiblen und eingriffsintensiven Standortdaten lediglich vier Wochen. Nach Ablauf der Fristen sind die Unternehmen verpflichtet, die Daten binnen einer Woche zu löschen. Die Daten werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Die Strafverfolgungsbehörden können nur dann einzelne Daten abrufen, wenn ein Richter oder eine Richterin dies für den konkreten Einzelfall nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und der Verhältnismäßigkeit erlaubt. Die Datennutzung unterliegt also ausnahmslos einem umfassenden Richtervorbehalt. Eine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft existiert nicht. Die Daten dürfen von der Staatsanwaltschaft abgerufen werden zur Verfolgung einzelner, im Gesetz aufgeführter besonders schwerer Straftaten, also etwa bei Mord, Totschlag oder schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern. Weiteres ist nicht vorgesehen. Ein Abruf für zivilrechtliche Zwecke ist ausgeschlossen. Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen soll durch die verkürzten Speicherfristen und hohe Hürden für den Abruf von Standortdaten verhindert werden.
Zum Thema Transparenz. Die betroffenen Personen sind grundsätzlich zu benachrichtigen. Für die Speicherung gelten die hohen Datenschutzstandards des Bundesverfassungsgerichts. Es gibt strengere
Sanktionen, bei Verstößen drohen den Unternehmen Geldbußen von 100.000 bis 500.000 Euro.
Ich habe das Thema Berufsgeheimnisträger und Verwertungsverbot bewusst an den Schluss gesetzt. Der Gesetzentwurf sieht folgende Schutzmechanismen vor: Verkehrsdaten, die sich auf Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen beziehen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern ganz oder überwiegend telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten und die selbst oder deren Mitarbeiter insoweit besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen, sind grundsätzlich von der Speicherpflicht ausgenommen. Darüber hinaus dürfen die Verkehrsdaten in Bezug auf alle nach § 53 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Personen - insbesondere Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte, auch Abgeordnete zählen dazu - nicht abgerufen werden. Zufallsfunde unterliegen einem Verwertungsverbot. Das heißt, diese Daten dürfen auf keinen Fall genutzt werden.
Es wäre unter Datenschutzgesichtspunkten nicht vertretbar, alle Berufsgeheimnisträger bereits vorab von der Speicherpflicht auszunehmen, denn dann müsste man eine Art Datenbank mit Namen und Rufnummern der Berufsgeheimnisträger anlegen und bei allen Telekommunikationsanbietern hinterlegen. Es gibt in Deutschland circa 1.000 TK-Anbieter, die Erstellung, Übermittlung und Aktualisierung einer solchen Liste von Berufsgeheimnisträgern würde daher ein erhebliches Missbrauchsrisiko bergen. Der Eingriff in die Berufsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre größer als der Nutzen, der in der Ausnahme der Speicherung liegt. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass sich solche Erhebungs- und Verwertungsverbote auch in anderen Regelungen der Strafprozessordnung bewährt haben.
Wir Sozialdemokraten haben uns im Rahmen des Parteikonvents in Berlin intensiv mit diesem Gesetz befasst und es teilweise kritisch diskutiert, wie auch in der Presse zu verfolgen war. Die Debatte endete mit dem Beschluss „Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Einklang mit Datenschutz und Grundrechten“. Eine der wesentlichen Ergänzungen war der Auftrag an die SPD-Bundestagsfraktion, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch eine Evaluierung der Gesetzespraxis festzulegen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch einmal an den Besuch unserer Datenschutzbeauftragten Thieser im Datenschutzausschuss, bei dem sie die ausgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook - so dick - in einem Koffer mitgebracht hat. Es sollte sich jeder überlegen, der bei Facebook ist, dass er mit einem Haken bestätigt hat, sich die Geschäftsbedingungen durchgelesen zu ha
ben. Ich weiß nicht, ob er sich dazu wochenlang Zeit genommen hat. Die meisten gehen nicht gerade sensibel mit diesen Daten um. Hier aber geht es, das muss man einmal festhalten, wirklich um Terrorismusbekämpfung, Verhinderung von schweren Straftaten und Anschlägen. Ich bemühe das nicht, es ist Tatsache.
Ein weiteres Beispiel ist doch wohl die Sauerland Gruppe, das Thema ist in der 13. Wahlperiode bei uns aufgeschlagen. Es wurde im Innenausschuss darüber berichtet, Sie waren damals noch nicht dabei. Vielleicht fragen Sie aber einmal Kollegen, die dabei waren, denn es wurde keine Niederschrift angefertigt, es war eine geheime Sitzung. Die Kolleginnen und Kollegen, die anwesend waren, haben erfahren, mit welchen Mitteln hier drohende Anschläge verhindert wurden.
Ich erinnere nur daran. Solche Dinge sollte man berücksichtigen.
Diese Tatsachen haben sich nicht weit vom Saarland entfernt abgespielt. Man meint immer, das wäre nicht vor unserer Haustür. Wir haben diese Woche im Innenausschuss auch über die Schleierfahndung gesprochen. Auch dabei ging es um das Thema Freiheit auf der einen Seite und Sicherheitsgewährleistung für unsere Bevölkerung auf der anderen Seite. Es wird ja immer wieder gefordert, dass der Innenminister die Polizisten auf die Straße bringt. Aber die Opposition kritisiert direkt, warum kontrolliert wird. Hier geht es doch auch um das Thema Sicherheit. Ich frage mich, wie die Bevölkerung dies wohl beurteilt.
Die vorliegenden Anträge gehen nach meiner Einschätzung davon aus, dass es sich bei der Speicherung von Verkehrsdaten um eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte handelt, und verweisen auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 und des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Es wurde hierbei aber nicht berücksichtigt, dass die Bundesregierung bei der Erstellung des Gesetzentwurfs die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben beachtet hat und diesen in vollem Umfang gefolgt ist: Klare Regelung der Voraussetzungen und des Umfangs der Datenspeicherung, Beschränkung auf einen klar definierten Kreis schwerer Straftaten, die auch im Einzelfall schwer wiegen müssen, Beschränkung des Personenkreises, der Zugriff auf gespeicherte Daten nehmen darf, Transparenz, Richtervorbehalt, Eröffnung von Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene, Sanktionierungsmöglichkeiten bei Verletzung gesetzlicher Vorgaben.
Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt die Vorgaben aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH. Das Gesetz sieht - da folge ich der Auffassung unseres Bundesjustizministers Heiko Maas - eine Speicherung von Verkehrsdaten in äußerst engen Grenzen vor. Inhalte sind in keiner Weise betroffen. Es wurden klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten beschlossen. Es wird die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der digitalen Welt gewahrt. Aus diesen Gründen versteht es sich von selbst, dass wir den vorliegenden Anträgen nicht folgen können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 36. Sitzung am 22. April 2015 in Erster Lesung einstimmig - ohne Enthaltungen - angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der europäische Gesetzgeber hat im Juli 2012 die sogenannte Seveso-III-Richtlinie erlassen. Mit dieser werden die Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt externer Notfallpläne für Betriebe, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, geändert. Diese Vorgaben müssen bis Mitte 2015 in den Nationalstaaten umgesetzt sein. In Deutschland betrifft dies die Katastrophenschutzgesetze der Länder. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt diese europarechtlichen Vorgaben um. Der Ausschuss für Inneres und Sport hat das Gesetz in seiner 71. Sitzung am 30. April 2015 behandelt. Die Landesregierung hat in dieser Sitzung eine Änderung hinsichtlich des Inkrafttretens vorgeschlagen, da der im Entwurf vorgesehene feste Termin im Gesetzgebungsverfahren nicht zu erreichen war. Der Ausschuss hat das
Gesetz in seiner Sitzung am 21. Mai 2015 einstimmig - ohne Enthaltungen - zur Annahme empfohlen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. Seitens der Koalitionsfraktionen wurde zur heutigen Sitzung ein Abänderungsantrag eingebracht, der die Anregung der Landesregierung, die ich vorher genannt habe, zur Regelung des Inkrafttretens dieses Gesetzes aufgreift. Ich darf mich bei allen Fraktionen dafür bedanken, dass sie sich damit einverstanden erklärt haben, dass wir diese Änderung heute noch beschließen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 37. Sitzung am 20. Mai 2015 in Erster Lesung einstimmig - ohne Enthaltungen angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mit dem Gesetz wird eine lehrerbildungsrechtliche Grundlage für das Lehramt an der Sekundarstufe I geschaffen. Dieses führt die früheren Lehrämter an Hauptschulen, Gesamtschulen und Realschulen zusammen und schafft damit eine größere Flexibilität.
Weiterhin eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, aus besonderen dienstlichen Gründen die regelmäßige Probezeit von Beamtinnen und Beamten auf die gesetzliche Mindestprobezeit von einem Jahr zu kürzen. Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner Sitzung am 11. Juni 2015 einstimmig - ohne Enthaltungen - zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als mich die Landtagsfraktion angesprochen hat, als sie mir gesagt hat, hier werde im nächsten Plenum ein Wohnungsaufsichtsgesetz vorgelegt, habe ich zunächst einmal gefragt: Bin ich dafür überhaupt zuständig? Ich bin doch für den Innen- und den Haushaltsbereich zuständig! - Ich wurde dann aber aufgeklärt, dass hier die Kommunen betroffen sein sollen. Mein erster Gedanke war dann: Ich habe eigentlich bis heute im Saarland und das Saarland betreffend zum Thema Wohnungsaufsichtsgesetz noch nichts gehört. Habe ich da was verpasst? In der Presse hat nichts gestanden, der Rundfunk im Saarland hat nicht berichtet. Haben wir hier im Saarland überhaupt Handlungsbedarf im kommunalen Bereich? - Ich habe also zunächst einmal festgestellt, dass ich zu einem Wohnungsaufsichtsgesetz in diesem Lande noch nichts gehört habe.
Mein zweiter Gedanke war, mir die Gesetzesvorlage einmal anzuschauen. Darin steht zu Beginn unter § 1 - Aufgaben der Gemeinden: „Die Gemeinden haben 1. die Wohnungsaufsicht wahrzunehmen und 2. Wohnungssuchende (…) bei der Beschaffung von Wohnraum zu unterstützen.“ Ich lasse die Zwischensätze weg. „Die Gemeinden nehmen diese Aufgaben als Selbstverwaltungsangelegenheit wahr.“ Das ist also eine neue Aufgabe für die Gemeinden.
Ich bin nun ja mit der kommunalen Familie hier im Land sehr eng verbunden, und ich habe mich gefragt: Wurde mit denen überhaupt einmal geredet, bevor man hier ein solches Gesetz einbringt? Ich sage: Nein. Der Kollege Hilberer hat die Fragen schon aufgeworfen: Was ist mit der Konnexität? Besteht hier überhaupt Handlungsbedarf? Und wie ist die Haltung unserer Städte und Gemeinden zu diesem Gesetz? Man könnte sagen, man kann das im Gesetzgebungsverfahren regeln. Aber ein Gesetzentwurf sollte schon eine gewisse Grundlage bieten. Die kann ich hier nicht erkennen.
Es genügt also nicht, einfach zu sagen: Was in NRW oder in anderen Bundesländern funktioniert, ist für das Saarland auch förderlich. Kollegin Kugler, Sie schreiben in Ihrer Pressemeldung zur Ankündigung des heute vorgelegten Gesetzentwurfs, es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein „dass vermieteter Wohnraum trocken, beheizbar und hell sein muss und sanitäre Anlagen nicht nur vorhanden, sondern auch funktionsfähig sein müssen.“ Der Meinung bin ich auch, und ich glaube, jeder Kollege und jede Kollegin hier. „Nahezu alle Vermieter“ - so schreiben Sie weiter - „halten sich an diese Vorgaben.“ Wenn Sie schon feststellen, dass nahezu alle Vermieter sich an diese Vorgaben halten, muss ich
Sie fragen: Regeln wir hier Einzelfälle? Es ist nicht der Sinn eines Gesetzes, Einzelfälle zu regeln.
Sie sprechen von einem Kreis schwarzer Schafe. Dazu komme ich gleich noch. Wir haben bestehende und bei uns im Saarland funktionierende Vorschriften in unserer Landesbauordnung. Ich möchte nicht näher darauf eingehen, mein Vorredner hat dazu gesprochen. Die LBO beschreibt Mindestforderungen an die Wohnungen. Wir haben zurzeit im Innenausschuss die Novellierung der Landesbauordnung als Vorlage im Gesetzgebungsverfahren. Wir haben eine ganz ausführliche inhaltliche Anhörung dazu durchgeführt. 73 Kammern, Verbände, Organisationen und Behörden waren eingeladen, sie haben zum Teil umfangreiche Stellungnahmen vorgelegt. Der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag, die Baubehörden - kein Vertreter hat die Einführung einer Wohnungsaufsicht angesprochen, sich mit der weitergehenden Bestimmung von Mindestanforderungen an Wohnungen beschäftigt oder Klage geführt, dass auf diesem Markt bei uns im Saarland etwas nicht in Ordnung wäre. Auch kein Abgeordneter - auch keiner von der LINKEN - hat in einer Fragestellung weitergehende Mindeststandards oder ergänzende Hygiene- und Ausstattungsvorgaben für Wohnraum angesprochen. Keiner! Das Gesetz mag wohl in NRW angebracht und sinnvoll sein, das möchte ich gar nicht beleuchten. Aber bei uns im Saarland halte ich es für eine weitere Verstaatlichung und Bürokratisierung für nicht zielführend.
Wir sind nicht hier, um Einzelfälle zu regeln. Ich sehe hier keinen Handlungsbedarf. Aus diesem Grund können wir Ihrer Gesetzesvorlage nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes, Drucksache 15/1290, wurde vom Plenum in seiner 35. Sitzung am 18. März 2015 in Erster Lesung, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Gegenstand des hier vorliegenden Änderungsgesetzes ist eine verbindliche und eindeutige Zuständigkeitszuweisung durch den Gesetzgeber betreffend die Errichtung und den Betrieb einer Integrierten Leitstelle für die Rettungsalarmierung im Saarland. Die Gesetzesänderung wird damit begründet, dass die ursprünglich vorgesehene vertraglich ausgestaltete gemeinsame Trägerschaft durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar und die Landeshauptstadt Saarbrücken auch acht Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes nicht in Funktion gekommen ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr die alleinige Trägerschaft dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar übertragen werden. Dieser soll für den Bereich des Regionalverbandes die Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken einbinden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 16. April 2015 eine Anhörung durchgeführt. Ein Abänderungsantrag der PIRATEN-Landtagsfraktion wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der PIRATEN-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion abgelehnt. Das Gesetz wurde sodann dem Plenum mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion, zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum somit mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1290 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Ich glaube, nach
diesen Beiträgen und nachdem Kollege Günter Becker verschiedene Dinge aufgelistet hat, werde ich es kurz machen und auf den Punkt kommen. Wir haben das im vergangenen Jahr im Rahmen der Änderung des Gesetzes zum Verfassungsschutz intensiv beraten und uns mit dem Gesamtkomplex beschäftigt. Die Haltung der einzelnen Fraktionen ist jedem bekannt. Die Große Koalition steht zum Trennungsgebot und für den Erhalt des Landesamtes für Verfassungsschutz. Das kann ich hier so festhalten. Ich brauche das nicht näher zu erläutern.
Die LINKE fordert in ihrem Antrag mehr Kontrollrechte. Der Kollege Becker hat die Bestimmungen vorgelesen. Auch jetzt schon kann der Ausschuss vom Ministerium für Inneres und Sport alle für seine Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Akten und Dateieinsichten sowie Stellungnahmen verlangen und einzelne Bedienstete des Landesamtes für Verfassungsschutz hören; dies natürlich mit der Einschränkung, die Sie zitiert haben.
Sie sehen das wohl anders. Aber es stimmt, was ich sage. Ich hoffe, Sie nehmen das so an. - Für die Mitglieder des Ausschusses für Fragen des Verfassungsschutzes besteht bereits die Möglichkeit der Akteneinsicht. Vorhin hat schon der Kollege gesagt, dass wir einen Ausschuss eingerichtet haben. Beginnen wir einmal mit der Arbeit und schauen uns an, was möglich ist und wie die Angebote angenommen werden.