Protocol of the Session on July 15, 2015

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Ich eröffne die 39. Landtagssitzung und entschuldige Herrn Landtagspräsidenten Hans Ley, der krankheitsbedingt nicht an der heutigen Sitzung teilnehmen kann.

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 39. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Die Landesregierung hat die Anfrage der Frau Abgeordneten Astrid Schramm, Drucksache 15/1150, inzwischen schriftlich beantwortet. Die Antwort ist gestern eingegangen und bereits an die Abgeordneten verteilt worden. Damit entfallen die Voraussetzungen einer mündlichen Beantwortung gemäß § 58 Abs. 3 der Geschäftsordnung.

Mithin ist Punkt 7

Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Astrid Schramm vom 24.11.2014 betreffend: Bedarfszuweisungen des Innenministeriums gemäß § 58 Absatz 3 der Geschäftsordnung (Drucksache 15/1150)

von der Tagesordnung abzusetzen. Wer dafür ist, dass wir das so handhaben, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Punkt 7 von der Tagesordnung abgesetzt ist.

Aus aktuellem Anlass haben die im Landtag vertretenen Fraktionen mit der Drucksache 15/1480 eine gemeinsame Resolution betreffend „Ablehnung einer Konzentration von atomaren Endlagerstätten und Kernkraftwerken in der Grenzregion“ eingebracht. Es wird vorgeschlagen, diese Resolution nach der Aktuellen Stunde zu beschließen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung, Erste und Zweite Lesung des „Entfristungsgesetzes“, Drucksache 15/ 1464. Interfraktionell wurde hier vereinbart, in dieser Sitzung lediglich die Erste Lesung durchzuführen und das Gesetz zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. - Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird hier auch so verfahren.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung betreffend den Erhalt des Botanischen Gartens an der Universität des Saarlandes wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. - Dann wird so verfahren.

Zu Punkt 10 der Tagesordnung, dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion betreffend „Vorratsdatenspeicherung stoppen“, Drucksache 15/1461, hat die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1474 einen eigenen Antrag betreffend „Vorratsdatenspeicherung stoppen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1474 als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1474 als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 10 beraten wird.

Zu Punkt 11 der Tagesordnung, dem Antrag der Koalitionsfraktionen betreffend „Recht auf qualifizierte Ausbildung für alle Jugendlichen - Chancen von jungen Menschen stärken“, Drucksache 15/1455, hat die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1473 den Antrag betreffend „Echte Ausbildungsgarantie umsetzen!“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1473 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1473 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 11 beraten wird.

Zu Punkt 13 der Tagesordnung. Die PIRATENLandtagsfraktion hat ihren Antrag betreffend „Digitaler Binnenmarkt für unsere Großregion - Gebühren für Daten-Roaming abschaffen“ zwischenzeitlich neu eingebracht. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/1462 - neu - vor. Zu dem Thema haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1475 den Antrag betreffend „Digitaler Binnenmarkt - besseres Europa für Verbraucher und Unternehmen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1475 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1475 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 13 beraten wird.

Zu Punkt 15 der Tagesordnung, dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion betreffend „Verbraucherschutz stärken - Kompetenzen bündeln statt zerstückeln“, Drucksache 15/1459, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1468 den Antrag betreffend „Starken und funktionsfähigen Verbraucherschutz im Saarland erhalten - Fortführung der erfolgreichen Maßnahmen!“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1468 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache

15/1468 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 15 beraten wird.

Wir kommen nun zu der von der DIE LINKE-Landtagsfraktion beantragten

Fragestunde zum Thema: Carling (Antragstel- ler: DIE LINKE-Landtagsfraktion)

Ich erlaube mir, vorab noch einmal auf einige Regularien hinzuweisen, wie sie die Geschäftsordnung des Landtages vorschreibt. Erstens. Die Dauer der Fragestunde darf 60 Minuten nicht überschreiten. Zweitens. Die Mitglieder der Landesregierung sollen die Anfragen kurz und präzise beantworten. Die Antwort der Regierung ist ohne Beratung zur Kenntnis zu nehmen. Anträge sind unzulässig. Die Regierung kann die Beantwortung von Anfragen ablehnen. Drittens. Der Fragesteller/die Fragestellerin ist berechtigt, zu jeder schriftlichen Frage bis zu sechs Zusatzfragen zu stellen. Stellt er oder sie weniger als sechs Zusatzfragen, so können die restlichen Fragen von anderen Abgeordneten gestellt werden. Schließlich weise ich darauf hin, dass Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Anfrage stehen müssen, keine Feststellungen oder Wertungen enthalten und nicht in mehrere Fragen unterteilt sein dürfen.

Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat form- und fristgerecht zwei Fragen gestellt. Ich rufe nun die Frage 1 auf, gestellt von Frau Abgeordneter Dagmar Ensch-Engel:

Trifft es zu, dass es im französischen Messnetz an den Messstationen rund um Carling bei Feinstaubmessungen seit 2013 Vorfälle gab, bei denen gemessene hohe Feinstaubwerte nachträglich gelöscht wurden und das Ministerium auf Rückfragen aus Frankreich eine Bestätigung darüber erhielt mit der Begründung, dass es sich um tolerierbare technische Fehler handele, und welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um belastbare Ergebnisse zur Genehmigung der Erweiterung der Chemieplattform zu erhalten?

Zur Beantwortung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vor Beginn der Beantwortung auf die Drucksachen 15/935, 15/933 und 15/804 verweisen, in denen dies insbesondere mit Blick auf den hier zugrunde liegenden Sachverhalt auch schon beantwortet wurde.

(Vizepräsidentin Ries)

Messverfahren, Messhäufigkeiten und Qualitätssicherungsanforderungen zu Luftqualitätskontrollen werden in der EU-Luftqualitätsrichtlinie festgelegt und gelten EU-weit. Die Messungen von Daten zur Luftqualität unterliegen einer verpflichtenden Qualitätssicherungskontrolle. Nach Ermittlung der Daten werden diese einer Validierung unterzogen. Daten, die aufgrund technischer Probleme als nicht valide eingestuft werden, werden nachträglich gelöscht beziehungsweise - sofern möglich - korrigiert. Da die Messungen teilweise mit hochempfindlichen Messgeräten erfolgen, ist das Auftreten von nicht validen Daten nicht ausgeschlossen und kommt in der Praxis in unterschiedlicher Häufigkeit vor.

Die europäische Luftqualitätsrichtlinie legt unter Berücksichtigung möglicher technisch bedingter Messausfälle eine Mindestdatenerfassung von 90 Prozent fest. Der Betreiber des Messnetzes Air Lorraine hat gegenüber dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bestätigt, dass im Jahr 2014 nachträglich gelöschte Werte auf nicht valide Daten durch technische Probleme zurückzuführen waren. Aufgrund der langjährigen erfolgreichen Kooperation der saarländischen und lothringischen Messnetze besteht Vertrauen in die Arbeit von Air Lorraine. Die Überprüfung der Daten und die gegebenenfalls erforderliche Korrektur beziehungsweise das Löschen von nicht validen Daten im Rahmen der Qualitätskontrolle erfolgt in ähnlicher Weise auch beim saarländischen Messnetz IMMESA.

Die Ergebnisse der Messungen zur Luftqualität in der Region Warndt durch das saarländische Messnetz IMMESA zeigen, dass für alle relevanten Stoffe die gesetzlichen Grenzwerte deutlich eingehalten werden. Dabei gibt es keine Diskrepanz zu den Ergebnissen der vergleichbaren Messungen an den grenznahen Messstationen des Messnetzes Air Lorraine. Die Luftqualitätsmessungen an den Dauermesspunkten im Warndt werden durch das Messnetz IMMESA auch nach den Umstrukturierungen auf der Chemieplattform fortgesetzt.

Wird eine Zusatzfrage gestellt?

Werden die gelöschten Messwerte auf französischer und auch auf deutscher Seite grundsätzlich gelöscht oder gehen diese in die Ermittlung des Jahresmittelwertes mit ein?

Nein, da gehen sie nicht mit ein, denn sonst müssten sie nicht gelöscht werden.

Zweite Zusatzfrage.

Warum gibt es eine feste Messstation für Feinstaub in Völklingen und nicht dort, wo die Bevölkerung die meisten Beschwerden hat, wie zum Beispiel in Lauterbach?

Das Luftqualitätsmessnetz IMMESA betreibt in der Region Warndt folgende Dauermesseinrichtungen: Messstation Völklingen. Dort werden Schwefeldioxid, Stickoxide, Kohlenmonoxid, Feinstaub, Inhaltsstoffe und insbesondere Ozon gemessen. Es gibt die Messstation in Lauterbach. Dort werden Schwefeldioxid, Benzol, Toluol und Xylol gemessen. In der Messstation Berus wird Schwefeldioxid gemessen. Es gibt fünf Messpunkte bezogen auf das Thema Staubniederschlag und Metallinhaltsstoffe in Völklingen. Es gibt BTX-Passivmesspunkte in Völklingen und es gibt BTX-Passivmessungen in Lauterbach.

Zusätzlich hat das Messnetz in der Warndt-Region in den vergangenen Jahren folgende Messkampagnen durchgeführt beziehungsweise führt diese durch: Messkampagne Staubniederschlag und metallische Inhaltsstoffe in Lauterbach von Februar beziehungsweise April 2012 bis Dezember 2012, eine Messkampagne Feinstaubmessung in Lauterbach im Februar und im März 2013, eine Messkampagne Styrol, weitere 38 leicht flüchtige Kohlenwasserstoffe seit November 2013 in Dorf im Warndt, Karlsbrunn und Lauterbach. Des Weiteren stehen entsprechende Messstationen in Carling, L’Hôpital, FreymingMerlebach, Schöneck und Forbach zur Verfügung.

Keine der dort bisher vorgenommenen Messkampagnen oder fest installierten Messungen hat in irgendeiner Weise gesetzlich geregelte Luftschadstoffgrenzen überschritten beziehungsweise zeigt signifikant erhöhte Werte. Wir behalten uns aber vor, auch in Zukunft durch Sondermessreihen und insbesondere mit Blick auf die angekündigte Umstellung der Produktion auf der Chemieplattform noch einmal eine Verlängerung von Messreihen vorzunehmen, um die entsprechenden vorher gemeldeten Grenzwerte dann auch im Nachhinein selbst zu überprüfen.

Die dritte Zusatzfrage, bitte.

Der Begriff Messkampagne besagt, dass die Messung über einen Zeitraum von drei Monaten erfolgt. Wie wollen Sie dann ein Jahresmittel errechnen, wenn statt zwölf nur drei Monate gemessen wird?

Die Messkampagnen sind in der Regel nicht nur wie Sie es jetzt unterstellen - auf drei Monate abge

(Minister Jost)

stellt. Wir haben bereits in den vergangenen Jahren darauf abgestellt, beispielsweise bei der Messkampagne Staubniederschlag und metallische Inhaltsstoffe in Lauterbach und bei Messkampagnen, die von April bis Dezember gingen, dass diese insbesondere auch zum Abgleich anderer Daten, anderer fest installierter, dauerhaft betriebener Stationen dienten. Wir behalten uns auch weiterhin vor, entsprechende Messkampagnen über kürzere Zeiträume vorzunehmen, auch aufgrund der Tatsache, dass es keine Auffälligkeiten hinsichtlich über den jeweiligen Grenzwerten liegender Messergebnisse gibt.

Aber es ist richtig, dass diese Grenzwerte auch nur bezogen sind auf Jahresmittelwerte. Wie gesagt, wenn Sie nur drei Monate messen, erreichen Sie das Jahresmittel nicht. Oder wird das hochgerechnet? Wie wird das überhaupt gehandhabt?

Ich habe eben über Sinn und Zweck, über Art und Umfang und die von der saarländischen Landesregierung als notwendig empfundenen Messkampagnen berichtet: Zu Beginn meiner Ausführungen habe auch auf die sehr umfangreichen Antworten der Landesregierung bezogen auf parlamentarische Anfragen verwiesen. Dort ist auch das gesamte Kompendium noch mal dargelegt.

Fünfte Zusatzfrage.

Das Umfeld der Messungen soll in einem Umkreis von etwa vier Kilometern beprobt werden. Hier ist die Stadt Völklingen mit Stadtteilen betroffen. Warum nicht Orte wie zum Beispiel Überherrn, die auch in diesem Umkreis liegen?

Frau Kollegin, erlauben Sie mir, dass ich Sie korrigiere. Sie haben jetzt von Beprobungen gesprochen. Sie meinen wohl das Einbeziehen in das jetzt laufende Genehmigungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Dies hat aber nichts mit Beprobungen zu tun, sondern das ist die Vier-Kilometer-Radius-Gebietskulisse, die von der Präfektur mit festgelegt wurde. Hier liegt Lauterbach drin. Normalerweise wäre dies - zumindest ist mir das so dargelegt worden - nicht unbedingt notwendig, wenn nach deutschem Recht vorgegangen würde. Dort gilt in der Regel der Ein-Kilometer-Radius.

Wir beteiligen uns, wir sind auch als Landesregierung dazu aufgefordert, uns einzubringen. Wir nehmen dabei nicht nur die Interessen eines Stadtteils

von Völklingen, sondern der gesamten Region Warndt wahr. Das beinhaltet auch Großrosseln, die gesamte Stadt Völklingen sowie Überherrn und Wadgassen. Dies ist Sinn und Zweck unserer Stellungnahme.

Sechste Zusatzfrage.

Der Warndt gehört zu den besonders schützenswerten Waldgebieten. Nach unserem Kenntnisstand gibt es nur einen Luftreinehalteplan für Saarbrücken. Ist beabsichtigt, auch einen Luftreinehalteplan für das Warndt-Gebiet zu erarbeiten?

Die EU-Luftqualitätsrichtlinie ist eine europäische Richtlinie, die in allen Mitgliedsstaaten gilt. Sie entfaltet ihre Wirkung jedoch nicht unmittelbar, sondern muss in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei können die einzelnen Mitgliedsstaaten gegebenenfalls über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehen, dahinter zurückbleiben können sie nicht. In Deutschland ist die Richtlinie im Bundesimmissionsschutzgesetz und in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung umgesetzt. Sie regelt die Anforderungen an die Messungen, die Beurteilung der Luftqualität, die Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe, die Erstellung von Luftreinhalteplänen bei Grenzwertüberschreitungen sowie Unterrichtungs- und Berichtspflichten.

Durch die Durchführung der Messungen des saarländischen Messnetzes IMMESA erfüllt das Saarland seine Pflichten zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität. Die Anzahl der Messstationen und Messpunkte ist für die einzelnen Stoffe abhängig von den Ergebnissen von orientierten Vorbelastungsuntersuchungen. Bei den Messverfahren und den Ergebnissen von orientierten Vorbelastungsuntersuchungen erfüllt man auch die Vorgaben der Richtlinie.

Grenzwertüberschreitungen wurden im Saarland bisher nicht festgestellt. Ausgenommen ist die NO2Belastung in Saarbrücken. Aufgrund der dort nachgewiesenen Überschreitung ist ein Luftreinhalteplan für Saarbrücken unterstellt worden. Auch an den Messstationen in der Umgebung von Carling werden die Grenzstoffe für die relevanten Luftschadstoffe eingehalten. Es ergibt sich somit für die Region Warndt weder die Verpflichtung noch das Erfordernis, einen Luftreinhalteplan aufzustellen.