Reinhold Jost
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat im Dezember 2016 insgesamt 41 Windkraftanlagen genehmigt. Entgegen manchen Vermutungen ergingen diese Genehmigungen nicht im Schnelldurchgang. Viele Verfahren hatten Vorauszeiten von Monaten und Jahren. Wir genehmigen auch nicht auf Zuruf, sondern nach Recht und Gesetz. Aufgabe des LUA als Genehmigungsbehörde ist es, rechtssichere Entscheidungen zu treffen. Das setzt fachlich wie rechtlich fundierte Prüfungen voraus. Dies tut das LUA nach bestem Wissen und Gewissen und im Handeln nach Recht und Gesetz sowie auf Basis des jeweiligen aktuellen Wissensstandes.
Annähernd alle Genehmigungen - 38 der 41 - wurden mit einem Sofortvollzug versehen, auch das mit gutem Grund. Dafür spricht nicht nur das überwiegende Interesse des jeweiligen Antragstellers, sondern auch das öffentliche Interesse. Das herausgehobene öffentliche Interesse lässt sich aus der Sicherung und Wirtschaftlichkeit der bundesdeutschen Energieversorgung ableiten. Windenergieanlagen dienen diesem Ziel insbesondere, weil es sich um eine Stromerzeugung durch erneuerbare Energien handelt. Dies ist eine Gemeinschaftsinteressenlage, was sich aus den Paragrafen 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ergibt. Die Antragsteller selbst brauchen eine ausreichende Planungssicherheit für ihre Anlagen, deren Planung und Bau eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellt. Eine aufschiebende Wirkung, der sogenannte Suspensiveffekt, würde sie über Gebühr belasten.
Infolgedessen muss das Interesse eines privaten Dritten beziehungsweise der Öffentlichkeit an einer Möglichkeit einer Widerspruchseinlegung zwar zurückgestellt werden, eine Widerspruchseinlegung wird damit aber nicht unmöglich gemacht. Vielmehr bleibt es unbenommen, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchsantrages beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erreichen.
Alle Anlagen, die beschieden werden, entweder in Form einer Ablehnung oder einer Zustimmung, sind bescheidungsreif. Das ist Vorgabe des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das ist auch die Vorgabe, die wir im LUA seit Jahr und Tag praktizieren.
Wir haben im Dezember 2016 - ich kann Ihnen das gerne noch mal vorlesen - 13 Windparks genehmigt, im Laufe des Jahres 2016 waren es noch mehr. Ich beginne mit dem Gohlocher Wald am 08.12., Windpark Marpingen-Alsweiler am 21.12., Windpark Schwalbach am 27.12., Windpark Spechenwald am 28.12., Windpark Bruchwald am 28.12., Windpark Sitzerath am 28.12., Windpark Wolfersweiler mit Repowering am 28.12, Windpark Bous, der ohne Sofortvollzug genehmigt und angeordnet wurde, am 30.12., Windpark Erkershöhe am 30.12., Windpark Perl-Büschdorf am 30.12., Windpark in Perl am 30.12., Windpark Wadern am 30.12. und Windpark Ottweiler-Bexbach ebenfalls am 30.12.
Es gab kein Schnellverfahren, wie ich eben schon mal dargestellt habe. Allen Genehmigungen war ein monate- und teilweise sogar jahrelanges Antrags-, Prüfungsund Genehmigungsverfahren vorangestellt. Ich könnte Ihnen, wenn Sie daran Interesse
haben, gerne vorlesen, wann die jeweiligen Anträge eingegangen sind. Bei dem in Rede stehenden und besonders diskutierten Windpark Ottweiler-Bexbach ist der Antrag bereits am 29.05.2015 eingegangen. Das zeigt, dass wir es mit teilweise eineinhalb Jahre dauernden Verfahren zu tun haben.
Sie haben darauf abgestellt, dass es eine Änderung der Vergütungsstruktur aus dem EEG ab 2017 gibt, das ist zutreffend. Das war auch Gegenstand - wie Sie sich vielleicht erinnern - einer Berichterstattung meiner Abteilungsleiterin am Freitag, 10. Februar, im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz, als in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf diesen Umstand eingegangen wurde. Die Antragsteller haben - das ist nun mal in einem Rechtsstaat so einen Anspruch darauf, dass ihre Anträge form- und fristgerecht abgehandelt werden. Wenn wir dies nicht tun, wenn wir das schuldhaft verzögern, kommen wir in eine Situation, dass wir uns schadenersatzpflichtig machen.
Stichtagsregelungen haben auch in anderen Fällen beispielsweise im Steuerrecht oder in anderen Fragen, wo es um Stichtagsregelungen geht - immer den nachfolgenden Handlungsaspekt, dass ein gewisser Druck auch bei der Genehmigung und der Abarbeitung der jeweils vorliegenden Anträge zu verspüren ist.
Das ist aber für uns nicht der entscheidende Leitsatz. Wir haben nach Recht und Gesetz alle vorliegenden Anträge, die genehmigungsfähig waren, genehmigt. Es gab aber auch eine Reihe von Anträgen, die bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls vorlagen, die nicht genehmigungsfähig waren und somit auch nicht genehmigt worden sind.
Das rechtsstaatliche Verfahren war, ist und wird auch in Zukunft oberste Handlungsmaxime der Bearbeitung von allen Genehmigungsanträgen - unab
hängig von Windenergie - im LUA und in meinem Hause sein und bleiben. Wir haben nicht auf Zuruf oder im Schnelldurchgang entsprechende Genehmigungen erteilt.
Ich will Ihnen anhand einiger Beispiele noch mal in Erinnerung rufen, welche Vorlaufzeiten ab Eingang der jeweiligen Anträge bis zu den Genehmigungen bei den in Frage stehenden Anlagen zu verzeichnen waren. Ich habe eben beim Windpark Ottweiler-Bexbach darauf hingewiesen, Eingang des Genehmigungsantrages war der 29.05.2015, die Genehmigung erfolgte am 30.12.2016. Wir hatten mit Blick auf den Windpark Gohlocher Wald den Eingang am 14.12.2015, die Genehmigung erfolgte am 08.12.2016. Windpark Marpingen-Alsweiler: Eingang des Antrages am 14.09.2015, Genehmigung am 21.12.2016. Windpark Spechenwald: Eingang des Antrages am 30.12.2015, Genehmigung am 28.12.2016. Windpark Bruchwald: Eingang des Antrages am 23.12.2015, Genehmigung am 28.12.2016. Oder um noch ein Beispiel zu nennen: Windpark Sitzerath, Eingang des Antrages am 02.04.2013, Genehmigung am 28.12.2016.
Auf die entsprechenden Argumente, warum wir den Sofortvollzug angeordnet haben, bin ich bereits in der Beantwortung der Grundfrage eingegangen. Es gibt die öffentlichen Interessen aus den Paragraphen 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und es gibt die privaten Interessen der Investoren mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit. Beim Sofortvollzug heißt das ja nicht, dass es keine Rechtsmittel mehr gibt, die man einlegen kann. Sie haben ja selbst das Beispiel Schwalbach angesprochen. Daraufhin wurde das Verwaltungsgericht bemüht, um diesen Sofortvollzug außer Kraft zu setzen. Das Verwaltungsgericht hat sich allerdings unserer Argumentation eins zu eins angeschlossen und den Sofortvollzug für rechtmäßig erklärt.
Diese Frage gibt mir Gelegenheit, noch einmal auf die Grundzüge der Vorgehensweise bei der Ausweisung von Gebieten und das Genehmigungsprozedere einzugehen. Im Jahr 2011 - also unter der Jamaika-Vorgängerregierung aus CDU, FDP und GRÜNEN - wurde beschlossen, dass auch Waldflächen für die Inanspruchnahme von Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem hat diese Koalition von CDU, FDP und GRÜNEN damals auch den entsprechenden Zuständigkeitsbereich verändert. Damals war es so, dass das Land für die Ausweisung von Windvorrangflächen zuständig war. Diese Zuständigkeit ist dann auf die Städte und Gemeinden übertragen worden. Das heißt, die Städte und Gemeinden weisen aus, auf welchen Flächen sie Windvorranggebiete ausgewiesen haben wollen beziehungsweise Windenergie haben wollen, und im Umkehrschluss, wo nicht. Wenn sie dies nicht tun, gilt das Privilegierungsgebot für Windenergieanlagen. Die entsprechenden Interessenlagen der Windenergiebetreiber sind dadurch relativ einfach durchsetzbar, insbesondere mit Blick auf nicht vorhandene Planungsflächen.
Die saarländische Landesregierung hat diese Ausweisung von Windvorrangflächen durch die Städte und Gemeinden zu akzeptieren. Beispielsweise mit Blick auf den Windpark in Schwalbach war es so, dass die Gemeinde selbst eine Ausweisung von Windvorrangflächen nicht vorgenommen hat. Der SaarForst selbst hatte bereits im Jahr 2013 - wenn ich mich richtig erinnere - die für sie infrage kommenden Flächen in diesem Bereich der Gemeinde, aber auch dem Regionalverband als Planungsträger, weil er teilweise davon betroffen war, gemeldet.
Die Gemeinde Schwalbach hätte auch noch im letzten Jahr die Möglichkeit gehabt, durch eine entsprechende Planung selbst die Möglichkeit zu schaffen, eine Windvorrangfläche auszuweisen, die vielleicht nicht in diesem Bereich gelegen hätte, wo jetzt die Anlagen gebaut werden können. Sie hat aber auf eine entsprechende Flächennutzungsplanung aus ihrer Sicht verzichtet.
Viele andere Städte und Gemeinden - ich glaube, es sind deutlich über 30 - haben von diesem Recht Ge
brauch gemacht. Nicht das Land weist Flächen aus, das Land baut auch keine Anlagen, das Land stellt lediglich dort, wo es Interesse gibt, Flächen zur Verfügung, auch Flächen im SaarForst. Das Saarland selbst kann auf seinen SaarForst-Flächen in einer Größenordnung von 40.000 Hektar, die der SaarForst umfasst, für bis zu 30 Anlagen Flächen zur Verfügung stellen. Jede dieser Anlagen nimmt im Schnitt etwa einen halben Hektar in Anspruch, die an anderer Stelle wieder aufgepflanzt werden müssen. Das heißt, bei 40.000 Hektar SaarForst-Flächen im Saarland reden wir über 15 Hektar Fläche Wald, die an einer Stelle entnommen, aber an anderer Stelle auch wieder verpflichtend aufgeforstet wird.
Das ist eine sehr verkürzte Darstellung der zugrunde liegenden Tatsachen. Ich habe ja eben gesagt, das Saarland selbst stellt Flächen in den Bereichen, die als Windvorranggebiete ausgewiesen wurden, bereit und hat daraus natürlich auch Pachteinnahmen. Darüber ist auch der Landtag des Saarlandes durch den Wirtschaftsplan des SaarForst Landesbetriebes, der Bestandteil des Haushaltsplanes ist, informiert. Das ist nachzulesen im Einzelplan 09. Ich glaube, es ist der Kapitelbereich 09 23. Wir haben die entsprechenden Mittel, die uns zufließen, nie verheimlicht. Die stehen dort drin. Wir rechnen für dieses Jahr mit einer Größenordnung von rund 800.000 Euro und für das nächste Jahr mit einer Größenordnung von rund 1 Million Pachteinnahmen. Wir sehen darin nichts Ehrenrühriges. Das entlastet auch den Landeshaushalt. Das führt auch dazu, dass das Betriebsergebnis des SaarForst Landesbetriebes stabilisiert wird. Im Übrigen war das auch Ziel und Ausrichtung des Koalitionsvertrages dieser Landesregierung, die betriebswirtschaftliche Grundlage des SaarForst Landesbetriebes dauerhaft abzusichern.
Ich will vorweg eine Grundsatzbemerkung machen. Wer glaubt, dass wir die Bundeswehr zu irgendetwas drängen können, der ist doch etwas zu optimistisch. Das kann Kollege Bouillon mit Blick auf die Tiefflugproblematik näher erläutern.
Die Frage rund um die Genehmigung des Windparks auf dem Höcherberg hat das Parlament schon in mehrfacher Hinsicht sehr ausführlich beschäftigt.
Es waren nicht nur parlamentarische Anfragen, sondern insbesondere auch die Behandlung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 28.10.2016 und zuletzt die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 10.02.2017, als es um den Bericht der Landesregierung über die Gründe der Ablehnung des Windparks ging - das war am 28.10.2016 - und um den Bericht der Landesregierung über das Zustandekommen der Genehmigung der Windenergieanlagen auf dem Höcherberg und die näheren Umstände der Entscheidung.
Ich möchte auf die Gesamtproblematik in aller Kürze eingehen. Wir hatten im vorvergangenen und im vergangenen Jahr, beginnend im November 2015 bis zum Februar 2016, insgesamt sechs Stellungnahmen des Bundeswehramtes für die Infrastruktur, genannt BAIUDBw, die mit der Begründung der Beeinflussung und Beeinträchtigung des Übungsgebietes POLYGONE Windenergieanlagen der Windparks Ottweiler-Lautenbach, Marpingen-Alsweiler, Freisen, Tholey-Ost, Gohlocher Wald und Spechenwald Lebach abgelehnt haben.
Insgesamt waren bis Ende Februar 2016 19 Anlagen mit knapp 60 MW Leistung im Jahr aufgrund der negativen Stellungnahme des Bundeswehramtes betroffen und mussten folglich von der Genehmigungsbehörde abgelehnt werden. Man muss dazu sagen, dass im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange die Bundeswehr qua Gesetz und ihrer Stellung eine ganz andere Wertigkeit in ihrer Stellungnahme hatte als andere Träger öffentlicher Belange. Bei einem Wegfall dieser 19 Anlagen mit 60 MW wären die saarländischen energiepolitischen Ziele, den Anteil der erneuerbaren Energien am regionalen Stromverbrauch bis 2020 auf 20 Prozent
auszudehnen, nicht mehr zu erreichen gewesen. Vor diesem Hintergrund wurde durch mich an Frau Bundesverteidigungsminister Dr. von der Leyen am 13.01.2016 ein Brief geschrieben mit der Bitte um genaue Überprüfung der Ablehnungen, vor allem auch wegen der fehlenden beziehungsweise nicht ausreichend nachvollziehbaren Begründungen seitens der Genehmigungsbehörde für das LUA.
In einem Antwortschreiben von Frau Verteidigungsministerin Dr. von der Leyen vom 18.02.2016 an mich wird erläutert, dass aufgrund der vielen Windenergieanlagen, die sich jetzt schon im Übungsgebiet POLYGONE befinden, von der Bundeswehr keine Abstriche mehr in Kauf genommen werden könnten. POLYGONE ist eine Gebietskulisse mit Radaranlagen und besonderen Erkennungsmöglichkeiten, die in der Ausbildung von Hubschrauberund Kampfpiloten eine Testsituation bietet. Um allerdings doch noch die Möglichkeit für den Bau von Windenergieanlagen auszuloten, wurde der Präsident des entsprechenden Bundesamtes von Frau Dr. von der Leyen gebeten, Kontakt zu den Experten im MUV aufzunehmen. Noch einmal: Das Bundesverteidigungsministerium hat Kontakt zu uns angeboten und den Präsidenten gebeten, mit uns ins Gespräch einzutreten.
In den Monaten April bis August 2016 erfolgten drei Gespräche der zuständigen Fachbehördenvertreter der Landesregierung und der Bundeswehr, in denen das Thema POLYGONE versus Windenergie zur vollständigen Verständlichkeit erörtert werden konnte. Der Staatssekretär wurde von mir gebeten, am ersten Gespräch am 22. April teilzunehmen. Die beiden anderen Gespräche am 10. und 18. August des Jahres 2016 fanden auf der Sachbearbeiter- und Fachebene statt. Es gab dabei auch Besuche beispielsweise der Dienststellen. Als entgegenkommende Maßnahme wurde nach dem Gespräch vom 22. April die umgehende erneute Überprüfung der bereits abgelehnten sechs Standorte mit den 19 Anlagen zugesagt inklusive einer Überprüfung von Alternativen.
Als Ergebnis dieser Neubewertung durch das Bundeswehramt wurde mitgeteilt, dass für vier Standorte mit zwölf Anlagen der vorher sechs Standorte mit 19 abgelehnten Anlagen keine Bedenken mehr bestünden. Diese Windparks waren in Marpingen-Alsweiler, Lebach-Nord Spechenwald, Tholey-Ost und Freisen-Heinzelberg. Für zwei der erneut geprüften Windparks, nämlich Ottweiler-Lautenbach und Lebach-Gohlocher Wald, wurde in einer E-Mail vom 07.06.2016 weiterhin keine Zustimmung erteilt. Das LUA geht mit den ablehnenden Stellungnahmen des Bundeswehramtes analog zu seiner bisher gängigen Praxis bei anderen ablehnenden Stellungnahmen vor. Im ersten Schritt wurden die betroffenen Antragsteller umgehend angeschrieben und informiert. In
nerhalb einer vorgegebenen Frist, in den beiden oben genannten Fällen bis zum 15.07.2016, konnte der Antragsteller die ablehnende Stellungnahme prüfen. Bei dem Träger öffentlicher Belange, der die ablehnende Stellungnahme abgegeben hat, konnte er dann vorsprechen und sein weiteres Vorgehen festlegen.
Die JUWI reichte innerhalb der Frist neben der bereits bestehenden Beurteilung einer Rechtsanwaltskanzlei eine weitere Beurteilung durch eine weitere Kanzlei ein, aus der sich offene Fragen bezüglich der Funktionsweise und der Beurteilung der Beeinträchtigung von POLYGONE durch das LUA ergaben. In diesem Zusammenhang gab es auch noch einmal die Bitte, die entsprechenden Daten zu erläutern und die offenen Fragen der Gutachten zu bewerten. Das Angebot des Bundeswehramtes zu einem weiteren Treffen wurde angenommen. Am 10. August gab es ein erneutes Treffen mit einem intensiven Dialog, einem genauen Einblick in die Funktionsweise der POLYGONE und einem daraus resultierenden beidseitigen Erkenntnisgewinn sowie der Vereinbarung einer erneuten Überprüfung der beiden in Ablehnung befindlichen Windparks.
Am 25. August wurde dann die ablehnende Stellungnahme zum Windpark Gohlocher Wald widerrufen. Am 26. August erhielt das LUA die ablehnende Stellungnahme des Bundeswehramtes zum Windpark Ottweiler-Bexbach, die dazu führte, dass am 09.09.2016 der Genehmigungsantrag abgelehnt wurde. Die Antragstellerin hat mit Datum vom 22. September gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch erhoben. Dies war auch Gegenstand der Berichterstattung vom 28.10.2016 unter der Überschrift: „Bericht der Landesregierung über die Hintergründe der Ablehnung des Windparks in OttweilerWörrstadt Anfang September 2016“.
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfolgte eine erneute faktische Überprüfung durch das Bundeswehramt. Das Bundeswehramt hat nunmehr nach dieser Prüfung mit Stellungnahme vom 20.12. keine Bedenken mehr gegen das Vorhaben geäußert. Daher wurde dem Widerspruch mit Bescheid vom 28.12. abgeholfen. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Alle anderen infrage kommenden Bewertungen wurden im Vorfeld abgeräumt. Es gab keine Möglichkeit und keinen Grund, dieser Anlage die Genehmigung zu verwehren. Dass sich die JUWI und das Bundesamt geeinigt haben und die Bundeswehr im Nachhinein ihr Einvernehmen hergestellt hat, war für uns der Grund zur Genehmigung der Anlage. Wir haben in diesem Zusammenhang konsequent nach Recht und Gesetz gehandelt. Im Übrigen war das auch Gegenstand der Berichterstattung am 10.02.2017 im zuständigen Landtagsausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz.
Es ist Aufgabe dieser Landesregierung, bei einem Begehr eines Investors Kontakte herzustellen und dort, wo es gewünscht ist, auch zu vermitteln. Dies tun wir nicht nur bei Windenergieanlagen, sondern bei allen Investitionsangelegenheiten, die wir im Land tätigen. Dazu sind wir nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz auch verpflichtet. Die entsprechende Genehmigungsbehörde berät und dort, wo der Wunsch eines Investors besteht, stellt sie auch Kontakt her. Dies ist nach meiner Überzeugung gängige Praxis und sollte es auch bleiben. Wir haben in diesem Zusammenhang in dieser konkreten Situation unsere Arbeit nach Recht und Gesetz erfüllt. Wir sehen darin auch nichts Verwerfliches.
Das ist mir nicht bekannt, weil ich nicht selbst Mitglied dieser Lenkungsgruppe bin. Ich habe es eben vorgelesen. Der Ablauf und die Genese beim Höcherberg lassen ausdrücklich nicht den Schluss zu, dass wie aus der Hüfte geschossen genehmigt wurde. Ich darf es Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen: Beim Windpark Ottweiler-Bexbach wurde der Antrag auf Genehmigung am 29.05.2015 gestellt, nicht 2016! Die Genehmigung erfolgte am 30.12.2016. Vom Zeitraum September 2016 bis zur Genehmigung am 30.12.2016 stand einzig und allein das Einvernehmen des Bundeswehramtes mit Blick auf das Thema POLYGONE aus. Alle anderen Dinge waren rechtmäßig abgewogen und man war bei der Beurteilung zu dem Schluss gekommen,
dass Genehmigungsfähigkeit vorliegt. Die Genehmigungsfähigkeit wurde nur deswegen nicht hergestellt, weil das Bundeswehramt sein Einvernehmen noch nicht hergestellt hat. Diesen Kausalzusammenhang habe ich Ihnen eben, denke ich, sehr deutlich erläutert. Die Einigung zwischen der JUWI und dem Bundeswehramt hat dazu geführt, dass die Bundeswehr ihr Einvernehmen nachträglich hergestellt hatte. Aufgrund der Vorarbeiten und der Abwägung aller anderen Interessenlagen war es uns dann möglich, am 30. Dezember nach Recht und Gesetz und nach Abwägung einzelner Interessen die Genehmigung auszusprechen.
Es steht mir nicht zu, die entsprechenden Verhandlungen zwischen einem Privatinvestor und einer Bundesdienststelle zu beurteilen. Was mir allerdings zusteht, ist die Feststellung, dass wir als saarländische Landesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten haben, bis zum Jahr 2020 20 Prozent des Stromverbrauchs aus regenerativen Energien sicherstellen zu wollen, und dass für diese Landesregierung beim Ausbau der erneuerbaren Energien die Windenergie eine ganz bedeutende Rolle spielt.
Wir haben in diesem Zusammenhang auch die Feststellung zu treffen, dass die saarländische Landesregierung in ihrem Handeln sich nach Recht und Gesetz verhält. Das gilt auch für die Genehmigungsbehörden, denen ich an dieser Stelle ein herzliches Wort des Dankes sagen möchte für die gute und vor allen Dingen auch verlässliche Arbeit im Sinne aller, der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Antragsteller. Ich habe eben ja auch dargelegt, dass die saarländischen Genehmigungsbehörden eine Reihe von Anlagen, sogar Anlagen auf SaarForst-Flächen, abgelehnt haben, weil sie den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen oder den Schutzinteressen nicht genügt haben. Diese gute Arbeit erkennt man auch daran, dass seit vielen, vielen Jahren, fast einem Jahrzehnt, keine der Entscheidungen, die insbesondere mit Blick auf Windkraftanlagen vom LUA getätigt wurden, durch das Gericht im Nachhinein kritisiert oder gar kassiert wurde. Rechtssicherheit
für alle Beteiligten war, ist und bleibt dabei Handlungsmaxime. Ich möchte deshalb an der Stelle wiederholen: Ich bin dankbar für die kompetente, gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LUA und meiner entsprechenden Dienststellen.
Ich kann mich nur wiederholen. Das Einzige, was dazu geführt hatte, dass im September 2016 die entsprechende Anlage in Ottweiler-Lautenbach nicht genehmigt werden konnte, war die ablehnende Stellungnahme des Bundeswehramtes vom 26.08. Dies hat dazu geführt, dass am 09.09. der Genehmigungsantrag abgelehnt wurde. Darauf folgend erging ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom 22.09. durch den Investor JUWI. Im Übrigen wiederhole ich mich auch an dieser Stelle: Das war Gegenstand im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz im Oktober letzten Jahres, aber auch im Februar dieses Jahres. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfolgt eine erneute fachliche Überprüfung durch das Bundeswehramt. Dieses hat nunmehr nach der Prüfung mit Stellungnahme vom 20.12.2016 keine Bedenken mehr gegen das Vorhaben geäußert. Dadurch wurde dem Widerspruch mit Bescheid vom 28.12. abgeholfen. Alle anderen Dinge mit Blick auf Natur-, Arten- und Umweltschutz waren vorher abgeprüft und waren eben kein K.O.-Kriterium zur Ablehnung dieses Vorhabens, einzig und allein die Nichtherstellung des Einvernehmens mit dem Bundeswehramt. Dieses Einvernehmen ist dann Ende Dezember uns gegenüber hergestellt worden. Es gab keinen Hinderungsgrund bezüglich der Anlage. Hätten wir weiterhin entweder das Verfahren verzögert oder es abgelehnt, hätte sich das Saarland schuldhaft verhalten und wäre in eine Schadensersatzsituation gekommen.
Frau Abgeordnete, ich möchte jetzt zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass der Eingang des Antrages auf entsprechende Genehmigung der Anlagen Ottweiler-Bexbach vom 29. Mai 2015 stammt. Ich möchte des Weiteren darauf hinweisen, dass in dieser Zeit bis zur Genehmigung insbesondere mit Blick auf alle anderen schutzwürdigen Interessen und zu berücksichtigenden Sachverhalte eine umfängliche Prüfung stattgefunden hat. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es eine ganze Reihe von entsprechenden Punkten gab, für die relativ schnell das Einvernehmen hergestellt werden konnte, mit denen die Beteiligten überhaupt keine Probleme hatten. Da gab es Anregungen, denen man nachgegangen ist, bei denen wir mit Blick auf Auflagen und entsprechende Monitoring-Verfahren sichergestellt haben, dass die schutzwürdigen Interessen tatsächlich auch zum Tragen kommen. Es gab keine Dabber-dummel-dich-Aktion - um es auf Saarländisch auszudrücken. Nachdem der entsprechende Einvernehmenstatbestand durch das Bundeswehramt hergestellt worden war, gab es keine Begründung für uns, dieser Anlage die Genehmigung zu verweigern. Ich lade Sie aber gerne ein, dass wir uns zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LUA den Bescheid noch einmal ansehen und uns die Genese erläutern lassen. Ich hoffe, Sie nehme diese Einladung an.
Ich verweise in dem Zusammenhang auf ein Interview mit mir in der Saarbrücker Zeitung vom 01. Februar dieses Jahres. Auf die Frage, ob es nicht besser wäre, einen zentralen Landesentwicklungsplan Windkraft aufzustellen, wie er bis 2011 existiert hat, habe ich geantwortet - und daran hat sich bis heute nichts geändert -: Das wäre weder sinnvoll noch hilfreich. 2011 hat die Jamaika-Koalition von CDU, FDP und GRÜNEN
entschieden, dass nicht mehr die Landesplanung vorgibt, wo welche Windräder hinkommen, sondern dass man dies auch zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung der Städte- und Gemeindeebene in eigener Entscheidung überlässt.
Die meisten Kommunen haben in den vergangenen Jahren mit viel Aufwand und Zeit Flächennutzungspläne erarbeitet. Dort haben sie festgelegt, welche Areale als Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Würde das hinfällig, würden wir den ganzen Zeit- und Energieaufwand in die Tonne treten und einen rechtsunsicheren Zustand herbeiführen. - An dieser Auffassung hat sich bis heute nichts geändert. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausgleichszulage ist ein Instrument, das zur Abfederung von Einnahmeverlusten gezahlt wer
den soll, die sich aufgrund der benachteiligten Gebietskulisse im Saarland ergeben. Es gab dieses Instrument schon einmal bis zum Jahr 2006 oder 2007. Die Einnahmeverluste, die den saarländischen Landwirten aufgrund der benachteiligten Gebietskulisse entstehen - es handelt sich um Böden, die im Vergleich zu anderen Landstrichen in Deutschland von deutlich geringerer Qualität sind -, belaufen sich auf über 20 Millionen Euro pro Jahr. Es gab in der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Förderperiode 2014 bis 2020 mehrere Veränderungen. Hierzu muss man wissen, dass es in der Gemeinsamen Agrarpolitik zwei Säulen gibt. Eine Säule bilden die hektarbezogenen Flächen- und Prämienzahlungen. Die zweite Säule besteht aus der ELER-Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes, die außer originär landwirtschaftlichen Fördertatbeständen auch andere Fördertatbestände beinhaltet, beispielsweise die Förderung von LEADER, aber auch Agrarinvestitionsförderung, und insbesondere Dorfentwicklungsmaßnahmen.
In der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde vor der neuen Förderperiode vereinbart - ich glaube, es war 2012 und 2013 -, dass aus dieser ersten Säule 4,5 Prozent, das sind für das Saarland 4,98 Millionen Euro, in die zweite Säule übertragen werden können und dass dieses Geld ohne Kofinanzierung, also als reine EU-Mittel, auch für entsprechende Fördertatbestände der zweiten Säule verwendet werden kann. Das Saarland hat damals unter meiner Vorgängerin, Anke Rehlinger, beschlossen, dass diese 4,98 Millionen Euro ausschließlich für Zahlungen für benachteiligte Gebietskulissen, also zum Ausgleich der benachteiligten Böden und der Einnahmeausfälle der Landwirte, genutzt werden sollen. Wir haben dies nach langwierigen Verhandlungen umgesetzt, die sich auch mit Blick auf andere Bundesländer und den Bund insgesamt als beispielhaft und für die kommenden Jahre als wichtigen Schritt in die nächste Förderperiode herausgestellt haben. Dem Saarland ist es als erstes Bundesland in Deutschland überhaupt gelungen, die benachteiligte Gebietskulisse gegenüber der Europäischen Union nachzuweisen. 93 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen im Saarland gelten demnach als benachteiligte Gebietskulisse.
Die Finanzierung der Ausgleichszulage hat zur Basis diese 4,89 Millionen Euro, die aus der ersten in die zweite Säule übertragen werden. Es gibt zurzeit eine mündlichen Zusage durch den Bund -, die sich leider Gottes noch nicht so valide hat nachvollziehen lassen, trotz Bemühungen der beiden Koalitionsfraktionen -, Bundesminister Schmidt hat 1 Million Euro Bundesmittel zusätzlich für die Ausgleichszulage im Saarland über GAK-Mittel zugesichert, die allerdings einer fast hälftigen Kofinanzierung durch das Land bedarf. Dann wären wir bei 1,8 Millionen Euro, die zusätzlich in diese Ausgleichszulage fließen könn
ten. Diese Mittel sollen fließen für die Jahre 2017 bis 2020, das heißt rund 5 Millionen Euro plus 1,8 Millionen Euro. Insgesamt würden also 6,8 Millionen Euro für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 zur Verfügung stehen. Die Auszahlung und Ausgestaltung sieht zurzeit vor, dass wir ab dem zehnten Hektar 25 Euro pro Hektar auszahlen, und zwar an alle Landwirte, egal ob biologisch oder konventionell gewirtschaftet wird. Bisher waren wir von einem Deckel bei 100 Hektar ausgegangen. Wenn wir die Kofinanzierung sicherstellen können, könnten wir diesen Deckel quasi entfernen und die gesamte Gebietskulisse fördern. - So viel zur ersten Frage.
Diese Fläche habe ich eben definiert; es sind 93 Prozent. Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir das im zuständigen Ausschuss auch schon einmal vorgetragen. Es war, glaube ich, mein Mitarbeiter Alfred Hoffmann, der mit Blick auf die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, dem Bund und der Europäischen Union dieses Thema vorgetragen hat. Es gibt ganz wenige Gebietskulissen, was man schon an diesen 93 Prozent ablesen kann, die nicht davon betroffen sind. Ein Teil davon liegt im nördlichen Saarland bei Perl. Dort gibt es Flächen, die aufgrund ihrer Wertigkeit und der Ertragslage als Gunststandorte anzusehen sind. Weitere solcher Flächen liegen entlang der Saarschiene und um Neunkirchen. Aber 93 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen im Saarland gehören zu dieser benachteiligten Gebietskulisse.
Wir haben im Saarland im Vergleich zu allen anderen Bundesländern eine benachteiligte Gebietskulisse, die sich allein schon daraus ergibt, dass wir als Vormittelgebirgslandschaft nur sehr unbefriedigende Möglichkeiten der Bewirtschaftung dieser Flächen haben. Die landwirtschaftlichen Flächen haben aufgrund der Häufigkeit von Steinen und anderer biophysikalischer Werte eine geringere Ernteausbeute als Gunststandorte. Ich nenne einmal das Beispiel
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder die Bewirtschaftungsflächen in Nordrhein-Westfalen. Auf diesen Flächen kann man aufgrund ihrer Größe, aber auch von ihrer Bodenqualität und von den klimatischen Voraussetzungen her deutlich bessere Erträge erzielen. Im Übrigen war das auch Gegenstand der Diskussion, die wir zusammen mit dem Kollegen Tobias Hans letzte Woche im Rahmen der Bauernverbandsversammlung geführt haben. Hierzu war Ihre Partei ja auch eingeladen, Sie sind aber leider nicht gekommen. Wir können in diesem Zusammenhang feststellen - ich habe das eben auch mit Zahlen unterfüttert -, dass die saarländischen Landwirte aufgrund der Tatsache, dass die Böden weniger Ertrag hergeben als in anderen Bundesländern, einen Einnahmeverlust von rund 22 Millionen Euro pro Jahr erleiden. Dies war Anlass für uns, einen kleinen Ausgleich durch die - wie es der Name schon sagt - Ausgleichszulage herzustellen.
Wir werden 93 Prozent der Gebietskulisse fördern können. Ich kann in diesem Zusammenhang feststellen, dass die 25 Euro nicht ausreichen, um die entsprechenden Einnahmerückstände aufzuholen, aber das ist besser als nichts. 25 Euro haben und 25 Euro nicht haben, das sind schon 50 Euro. Wir haben in der Diskussion mit dem Bauernverband, der Landwirtschaftskammer und mit denjenigen, die im Bereich Landwirtschaft tätig sind, Verlässlichkeit bewiesen. Diese 5 Millionen Euro, die aus der ersten in die zweite Säule überführt werden, waren von Anfang an, auch durch die Zusage meiner Vorgängerin Anke Rehlinger, für die Ausgleichszulage vorgesehen. Wir haben das umgesetzt. Das führt dazu, dass wir in den kommenden Jahren den saarländischen Landwirten, den Biolandwirten ebenso wie den konventionell wirtschaftenden Landwirten, einen kleinen Ausgleich für die Benachteiligung zahlen können, und zwar in einer Größenordnung von 25 Euro je Hektar. Diese werden nach der Beantragung der Basisprämie Ende dieses Jahres mit in die Auszahlung im nächsten Jahr kommen.
Das Saarland hat, wenn ich das jetzt richtig erinnere, mehr als 70.000 Hektar bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche. 93 Prozent davon werden auch in die entsprechende Förderung kommen.
Ich habe eben darauf hingewiesen, dass die Mittel in Höhe von knapp 5 Millionen Euro bei der Übertragung von der ersten in die zweite Säule mit gegebenenfalls zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,8 Millionen Euro, zusammengesetzt aus 1 Million Euro aus Bundesmitteln und 800.000 Euro aus Landesmitteln, aus drei Gründen für die Ausgleichszulage eingesetzt werden: Erstens gibt es den Tatbestand der Ausgleichsnotwendigkeit. Auf die 22 Millionen Euro an Einnahmeunterschied, verglichen mit anderen landwirtschaftlichen Gebieten, habe ich hingewiesen. Zweitens haben wir in dieser Landesregierung einen Verlässlichkeitsgrundsatz. Es gab die Zusage meiner Vorgängerin - und diese Zusage ist von mir auch umgesetzt worden - hinsichtlich der Übertragung der 5 Millionen Euro aus der ersten in die zweite Säule. Das habe ich eben bereits mehrfach erläutert. Dieser Verlässlichkeitsgrundsatz galt bisher und gilt auch weiterhin. Der dritte Grund: Wir haben mit dem Thema Ausgleichszulage die Grundlage dafür geschaffen, wir haben durch die Festsetzung der benachteiligten Gebietskulisse im Saarland - noch einmal: 93 Prozent von 70.000 Hektar bewirtschafteter Fläche - dafür Vorsorge getroffen, dass in der kommenden Förderperiode das Saarland aller Voraussicht nach überproportional profitieren kann. Denn in der nächsten Periode der gemeinsamen Agrarpolitik kommt wohl der Grundsatz zum Tragen - den wir auch für richtig erachten -, dass benachteiligte Gebietskulissen mehr Geld pro Hektar bekommen müssen als Gunststandorte. Dafür ist es aber eben auch notwendig, die benachteiligte Gebietskulisse auszuweisen und auch jetzt schon eine Ausgleichszulage
auf den Weg zu bringen. Das war letztlich der Grund dafür, weshalb wir dieses Geld so verwenden.
Wir haben dagegen gestimmt, weil jedes weitere Eingreifen in die finanzielle Absicherung der Landwirte, bei der durch die erste Säule ganz elementar für die Zahlungsfähigkeit und die Liquidität der Landwirte gesorgt wird, in der derzeit angespannten Situation der Landwirtschaft zusätzliche Probleme mit sich bringt. Ich bin der festen Überzeugung, dass es ein Irrweg ist, in der jetzigen Zeit, in der die Landwirte nicht mehr wissen, woher sie das Geld für ihre Betriebsmittel, für die Futtermittel, für das Einkommen und die Absicherung ihrer Familien nehmen sollen, in die erste Säule einzugreifen. Es wäre ein Irrwitz, einerseits die finanzielle Lage der Landwirtschaft zu bejammern und andererseits den Landwirten noch in den Geldbeutel zu greifen, um das Geld umzuschichten und es damit auch dem Kaufkreislauf der Landwirtschaft zu entziehen. Ich bleibe daher bei der Auffassung, dass es richtig war, dagegen zu stimmen.
Ich habe die Frage dahingehend verstanden, dass ich Ihnen nun vorlesen soll, welche Förderhöhen und welche Auszahlungszeitpunkte es gibt. Ich will versuchen, Ihnen das in aller Kürze zu erläutern.
Aber lassen Sie mich mit Blick auf den ökologischen Landbau vorab noch einmal darauf hinweisen, dass das Saarland insoweit in der Champions League spielt. Der durchschnittliche Anteil des ökologischen Landbaus in Deutschland beträgt zwischen 6 oder 6,5 und 7 Prozent. Im Saarland liegt der Anteil zwischen 16 und 17 Prozent. Wir stehen also einsam an der Spitze, das Ergebnis einer guten und vorausschauenden Landwirtschaftspolitik in den zurücklie
genden Jahren und Jahrzehnten. Wir haben es in den vergangenen Jahren geschafft, den Anteil der Ökobetriebe und der entsprechend bewirtschafteten Flächen auf ein Niveau zu heben, das nach der Begleitplanung für die Förderperiode 2014 bis 2020 erst für das Jahr 2020 und Folgejahre vorgesehen war. Wir befinden uns bereits jetzt in der Situation, dass wir die für die Umstellung auf und Absicherung von Öko- und Biolandbau zur Verfügung stehenden Mittel von 9 auf 11 Millionen Euro haben erhöhen müssen. Das sind mehr als 2 Millionen Euro zusätzlich zugunsten der Biolandwirte. Wir haben die Anzahl der Betriebe von 42 im Jahr 2000 auf 138 im Jahr 2016 steigern können. Die Flächenanteile liegen mittlerweile insgesamt jenseits der 12.000 Hektar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese beispiellose Erfolgsgeschichte lässt sich natürlich auch in den kommenden Jahren ein Stück weit fortsetzen. Das ist auch der Anspruch dieser Landesregierung. Mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, aber auch mit Blick auf die Folgen, die sich bei der Umstellung ergeben, war von uns aber auch darauf zu achten, dass sich das System nicht überhitzt. Deswegen gab es betreffend die Frage, welche Förderungen diesbezüglich noch möglich sind, im Jahr 2015 und im Jahr 2016 einen Antragsannahmestopp.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Ökolandbauförderung in Anspruch zu nehmen. Bei der Flächenförderung gibt es in der aktuellen Förderperiode im Fall der Beibehaltung von Maßnahmen für Ackerland und Grünland 189 Euro pro Hektar. Wird eine Maßnahme neu eingeführt, kann man zwischen zwei Modellen wählen: Es gibt einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren, in diesem Fall gibt es gleichbleibend für Ackerland und Grünland 225 Euro pro Hektar. Macht man es nur für die beiden ersten Umstellungsjahre, sind es 279 Euro pro Hektar; in den drei folgenden Umstellungsjahren muss man aber die Maßnahme fortführen und kommt in den drei Jahren auf 189 Euro je Hektar. Diese Verpflichtung von fünf Jahren ist einzuhalten, wenn man Ökolandbau betreiben möchte.
In den Kontrollverfahren nach der Verordnung der EG sind zusätzliche Möglichkeiten zum Abweichen nach oben und nach unten gegeben. Wir haben die Möglichkeit, Grünlandbetriebe oder Mindestviehbesätze einzubeziehen. In diesem Zusammenhang gab es auch eine Verbesserung im Vergleich zur vorangegangenen ELER-Förderperiode.
Neben der Flächenförderung gibt es auch noch eine Förderung der Beratung. Die allgemeine Beschreibung der Maßnahmen, was die Ökoziele angeht, kann ich, so denke ich, Ihnen nun ersparen. Die Auszahlung der Prämien an die Ökobetriebe läuft nach einem festgelegten Verfahren, insbesondere
auch, was die Beantragung angeht. Wir haben in diesem Zusammenhang in den zurückliegenden Wochen die Auszahlungen bei den entsprechenden Maßnahmen vorgenommen. Für den ökologischen Landbau werden in diesem Jahr Ende März die Auszahlungen vorgenommen werden, betroffen sind davon sämtliche 137 Antragsteller, darunter 32 Neuantragsteller aus dem Jahr 2016.
Wir haben das große Problem, wie auch bei anderen Fördermaßnahmen, die mit EU-Mitteln kofinanziert sind, dass wir gar nicht allein Herr des Verfahrens sind. Wir haben mittlerweile festzustellen - und nicht nur im Saarland, sondern bundesweit -, dass es teilweise Kontrollen von Kontrollen gibt, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Auch das war Gegenstand der Diskussion mit dem Bauernverband letzte Woche. Wir haben im Saarland mittlerweile einen entsprechenden Verwaltungsaufwand, der irrwitzig ist. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen: Wir haben teilweise Fördertatbestände, die für 1 Euro ausgezahlte Förderung 80 Cent Verwaltungskosten nach sich ziehen! Das steht in keinem Verhältnis mehr. Das machen wir nicht aus purer „Neimerderei“, sondern weil wir durch die EU dazu verpflichtet sind.
Wir haben in diesem Zusammenhang in den vergangenen Jahren auch durch die sehr späte Genehmigung der zweiten Säule des Entwicklungsplans Ländlicher Raum durch die EU-Kommission für die Förderperiode 2014 bis 2020 unseren entsprechenden SEPL, den Saarländischen Entwicklungsplan Ländlicher Raum, erst Mitte des Jahres 2015 genehmigen können. Wir haben viel Zeit verloren, wir mussten die entsprechenden Antragsformulare neu generieren. Deswegen kam es zu Verzögerungen. Wir sind aber dabei, hier Abhilfe zu schaffen. Wir haben in den vergangenen Monaten zusätzliches Personal eingestellt. Wir sind auch, was die Programmierung und Kontrolle angeht, in der Nachpersonalisierung. Aktuell sind wir im Gespräch mit dem Finanzministerium, ob und inwieweit es möglich ist, die sogenannte Bescheinigende Stelle - das ist eine der Kontrollfunktionen, die wir vorhalten müssen
auszulagern, fremdzuvergeben an einen Wirtschaftsprüfer, und die dann frei werdenden Personalressourcen in die Zahlstelle zu überführen, die den gesamten Prozess umsetzt.
Wir haben uns in den zurückliegenden Jahren darauf konzentriert, die dicksten Brocken, die bei den Landwirten am häufigsten gebraucht werden und zur Verbesserung der Liquidität führen, zuerst abzuarbeiten. Das ist zunächst einmal die Basisprämie, die wir für alle Landwirte zum 31. Dezember auszahlen konnten. Wir haben in der letzten Woche die Ökolandbetriebe beschieden; wir haben alle angeschrieben. Wir sind dabei, bis Ende März die Bescheide für Greening-Maßnahmen auszukehren und gehen dann an die weiteren Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutzmaßnahmen, aber auch an Stellen wie extensive Obstbestände. Hier ist zwar die Anzahl der Antragsteller deutlich größer, die Flächen sind aber deutlich kleiner. Da geht es zwar für den ein oder anderen auch noch um Geld, aber es steht in keinem Verhältnis zu dem, was wir bereits abgearbeitet haben.
Das sind insbesondere Maßnahmen der Blühflächenförderung, des Zwischenfruchtanbaus, des naturschutzfachlich wertvollen Dauergrünlands und Obstbestände.
Wir werden das jetzt sukzessive in diesem Jahr angehen, wenn wir die großen Brocken, wie ich eben gesagt habe, abgearbeitet haben. Wir streben an, dass wir bis Ende dieses Jahres die am längsten zurückliegenden Jahre - 2015, vielleicht auch 2016 bescheiden und auskehren können. Wir streben dies an auch mit Blick auf eine verbesserte Ablauf- und Kontrollsituation, der wir personell Rechnung tragen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die saarländische Landesregierung hat in dieser Legislatur ihr Handeln an den Grundprinzipien einer nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet. Jetzt fasst die erste saarländische Nachhaltigkeitsstrategie die Leitlinien der Politik in diesem Land zusammen und bestimmt einen zukunftsfähigen Kurs für das Saarland.
Zugegeben, die Realisierung einer solchen Strategie kommt später als in anderen Ländern, dafür aber dem aktuellen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung angepasst. Der Ministerrat hat die Strategie mit dem Titel „Eine Nachhaltigkeitsstrategie für das Saarland - Gemeinsam Verantwortung tragen für heute und morgen“ am 13. Dezember letzten Jahres verabschiedet. Zwei Jahre intensive Arbeit gingen
diesem Dokument voraus, an dem viele Akteure innerhalb der Landesregierung, aber auch im Rat für Nachhaltigkeit, in Institutionen und Verbänden, aber auch aus der saarländischen Bevölkerung heraus mitgearbeitet haben. All denen sage ich an dieser Stelle herzlichen Dank für dieses gute Stück Arbeit.
Lassen Sie mich kurz etwas zur Genese der Strategie sagen. Im Februar 2015 beschloss der Ministerrat die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie für das Saarland. Ziel sollte es dabei sein, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Leitplanken der Landespolitik zu verbinden und die Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit zu bündeln. Die Nachhaltigkeitsstrategie für das Saarland baut auf den vielfältigen, bereits vorhandenen Ansätzen und Initiativen in diesem Bereich auf.
Zu nennen ist hier beispielhaft das „Jahr der Nachhaltigkeit 2013“, das Bildungsprojekt „ERNA goes fair“ oder die Sammlung von Althandys im Rahmen der Kampagne „Verantwortung und Nachhaltigkeit. Mach mit!“. Das sind alles Bereiche, die dem einen oder anderen vielleicht herausgegriffen erscheinen. Aber sie stehen auch sinnbildlich für eine Nachhaltigkeit, die es in allen Ressorts auch schon in den vergangenen Jahren gegeben hat. Dies zeigt, wir haben in dieser Frage das, was wir bereits gemacht haben, gebündelt und können es für die kommenden Jahre zusammenführen.
Die saarländische Strategie richtet sich an den erst kürzlich verabschiedeten globalen Zielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen aus, auf die ich später noch eingehen werde. Die Agenda 2030 entstand aus der Überzeugung heraus, dass die aktuellen globalen Herausforderungen nur durch das gemeinsame und zielgerichtete Handeln aller Länder gelöst werden können. Aus aktuellem Anlass im Entstehungszeitraum fanden auch die Aspekte Flucht und Migration in stärkerem Maße Berücksichtigung, Themen, die uns mit Sicherheit noch lange beschäftigen werden.
Unmittelbar nach dem Ministerratsbeschluss haben wir damit begonnen, innerhalb der Landesregierung das Fundament für die saarländische Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten. Als wichtige Partner und Impulsgeber standen meinem Ministerium dabei zwei kompetente Gremien zur Seite. Das ist zum einen der Rat für Nachhaltigkeit, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener saarländischer Institutionen zusammensetzt, und zum anderen der Koordinierungskreis Nachhaltigkeitsstrategie, in dem sich die Nachhaltigkeitsbeauftragten der einzelnen Ministerien untereinander abstimmen.
Die organisatorische Koordinierung der Nachhaltigkeitsstrategie lag bei der Geschäftsstelle Nachhaltigkeitsstrategie, die in meinem Haus in der Stabsstelle
Nachhaltiges Ressourcenmanagement angesiedelt ist.
Im Juli 2015 trafen sich Rat, Koordinierungskreis und Geschäftsstelle zu einem Auftaktworkshop in der Europäischen Akademie Otzenhausen. Dort wurden das Leitbild, Zielvorstellungen und Rahmenbedingungen in groben Zügen festgelegt, zudem wurden sechs Handlungsfelder definiert, die im Fokus der Strategie stehen.
Bis Mitte des letzten Jahres wurde landesregierungsintern ein Gerüst für die Strategie anhand etablierter Projekte, Maßnahmen und Strategien sowie an neuen Projektvorschlägen erarbeitet und diskutiert. Dem Ressortprinzip entsprechend hatte jedes Ministerium die Möglichkeit, eigene Vorhaben und Ziele für die Strategie vorzuschlagen. Die Zusammenarbeit war dank manch intensiver Diskussion und sachlicher Auseinandersetzung konsensorientiert und letztlich erfolgreich. Einzelne Entwicklungen wie zum Beispiel die Flüchtlingsthematik oder der Länderfinanzausgleich haben dazu geführt, dass das eine oder andere Handlungsfeld im aktuell laufenden Prozess wieder aufgerollt und anders akzentuiert werden musste.
Im Sommer des vergangenen Jahres konnten wir die von uns angestrebte Partizipation der Öffentlichkeit in die Tat umsetzen. Gemäß dem Credo „Eine Nachhaltigkeitsstrategie, die nicht die Meinungen, Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, kann kein zukunftsfähiges Konzept sein“ konnten wir auf der ersten saarländischen Nachhaltigkeitskonferenz am 14. Juli 2016 in Otzenhausen mehr als 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen. Experten und Interessierte erarbeiteten an diesem Tag in verschiedenen Workshops gemeinsam Forderungen und Leitlinien für diese Strategie.
Das zeigt - wie auch die Bürgerbeteiligung durch die Onlinebefragung, auf die ich nachher noch eingehe , dies ist kein Konzept, das von oben herab vorgegeben wird. Es ist eines, das auch nach dem Bottomup-Prinzip, von unten nach oben, eine möglichst große Einbindung von Organisationen, Vereinen, Verbänden, aber auch der Bürgerinnen und Bürger, mit sich bringt. Das ist, wie ich finde, der richtige Weg.
Umrahmt wurde die Konferenz mit Vorträgen von dem international renommierten Hamburger Klimaforscher Prof. Dr. Mojib Latif und dem Energiebotschafter der Bundesregierung Prof. Timo Leukefeld.
Einen Tag später startete dann die vierwöchige Online-Befragung. Auf einer eigens eingerichteten Internetseite wurden den Saarländerinnen und Saarländern 30 Fragen zu ihren Vorstellungen von einem
zukunftsfähigen Saarland gestellt. Die Resonanz dabei war durchaus positiv. Insgesamt konnten wir über 230 Rückmeldungen registrieren. Dies ist im Vergleich mit anderen Bundesländern, die eine ähnliche Form der Beteiligung ermöglicht haben, eine Zahl von Rückmeldungen, die sehr erfreulich ist.
Für die Fertigstellung der Strategie inklusive Einarbeitung der Ergebnisse aus der Nachhaltigkeitskonferenz und der Online-Befragung wurde dann Prof. Dr. Klaus Helling mit seinem Team vom UmweltCampus Birkenfeld beauftragt, dem ich an dieser Stelle ebenfalls für die gute und schnelle Zusammenarbeit meinen Dank aussprechen möchte. Nach diversen Abstimmungsrunden innerhalb der Landesregierung sowie mit dem Koordinierungskreis, dem Rat für Nachhaltigkeit und dem Umweltpakt Saar können wir Ihnen heute die erste saarländische Nachhaltigkeitsstragie präsentieren.
Viel wichtiger als die Frage, wie die Strategie zustande gekommen ist, ist aber natürlich die Frage nach den Inhalten unserer Nachhaltigkeitsstrategie.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf dem Auftaktworkshop in Otzenhausen im Juli 2015 wurde das Leitbild der ersten saarländischen Nachhaltigkeitsstrategie wie folgt definiert: „Ziel ist es, die Lebenschancen künftiger Generationen im Saarland zu mehren, ohne die soziale, ökologische und ökonomische Entwicklungsfähigkeit anderer Menschen zu verringern, und hierzu beispielhafte Ansätze zu entwickeln." Die auf der Konferenz definierten Schwerpunktthemen beziehungsweise Handlungsfelder sind dabei erstens Bildung, Wissen und Innovation, zweitens finanzielle Nachhaltigkeit, drittens Demografie, nachhaltige Siedlungsentwicklung, viertens Klima- und Ressourcenschutz, fünftens Erhalt und Stärkung des Wirtschafts- und Industriestandortes und sechstens Mobilität.
Grundlage für die Erarbeitung der Zielvorgaben der jeweiligen Handlungsfelder war und ist der Status quo im Saarland. Stärken und Schwächen des Status quo werden somit zum Anlass genommen, die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie zu definieren. Hierbei soll Bewährtes beibehalten beziehungsweise verbessert werden, Missstände sollen zügig behoben und angegangen werden. Im Anhang der Strategie finden sich Auszüge der Vorschläge und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, welche im Rahmen der Online-Befragung eingegangen sind.
Kernstück der saarländischen Nachhaltigkeitsstrategie sind zahlreiche Maßnahmen und Projekte der Landesregierung, die eine optimale und zukunftsfähige Entwicklung unseres Landes zum Ziel haben. Einige davon möchte ich Ihnen exemplarisch vorstellen. Im Handlungsfeld „Bildung, Wissen und Innovation" ist das Thema Bildung für Nachhaltige Entwicklung, kurz BNE, der zentrale Grundpfeiler.
BNE vermittelt nicht nur Wissen, sondern vor allem Gestaltungskompetenz und damit die Fähigkeiten und Fertigkeiten, mit denen die Saarländerinnen und Saarländer in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebens- und Arbeitsumwelt verantwortungsbewusst und vorausschauend abwägen, entscheiden und handeln können.
Als ein wichtiges Beispiel für BNE sei das Thema Ernährungsbildung genannt. Der erst kürzlich veröffentlichte „Ernährungsreport 2017" des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeigt, dass ein Großteil der Bevölkerung diesen Ansatz begrüßt, nämlich schon Kindern in der Schule die Grundlagen einer gesunden Ernährung näherzubringen. Das Saarland unterstützt die langfristige Etablierung gesundheitsfördernder Essgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen zum Beispiel auch durch das Schulobstprogramm beziehungsweise die Vernetzungsstelle Schulverpflegung. Langfristig sollen die BNE-Angebote im Saarland weiter ausgebaut und verstärkt werden.
Dazu gehört zum Beispiel auch ein von der Katholischen KiTa gGmbH Saarland in Zusammenarbeit mit den SaarLandFrauen getragenes und mit finanzieller Unterstützung von Saartoto gefördertes Projekt zum Thema Gartenbau in Kindertagesstätten. Dabei soll schon den Kleinsten der nachhaltige Umgang mit, aber auch der Zugang zu der uns umgebenden Natur und den entsprechenden Produkte nähergebracht werden. Das fängt schon im Kindesalter an, damit es sich langfristig durch das ganze Leben zieht, eine Überzeugung, die wir zu Recht in diese Nachhaltigkeitsstrategie haben einfließen lassen.
Im Handlungsfeld „Finanzielle Nachhaltigkeit" ist die Konsolidierung des saarländischen Landeshaushaltes das zentrale Ziel. Erreicht werden soll dies durch nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik, zu der auch eine zukunftssichere Landesverwaltung gehört. Dies beinhaltet unter anderem die Aufgabenkritik, die Einrichtung von sogenannten Shared Services oder die Implementierung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Das alles spart Kosten und Ressourcen, muss aber natürlich mit Blick auf den Faktor Mensch behutsam erfolgen.
Der sorgfältige Umgang mit Ressourcen ist auch ein wichtiger Punkt bei der Neuausrichtung der IT-Landschaft der Landesregierung mit Fokus auf dem sogenannten Green-IT-Ansatz, dass man nicht überall das Gleiche in unglaublichem Maße vorhalten muss, sondern es gegebenenfalls konzentriert und damit auch Ressourcen spart. Nicht zuletzt zeigt das mittlerweile 13 Jahre andauernde EMAS-Engagement des Umweltministeriums mit Blick auf die Ressourcenschonung, wie wichtig es der Landesregierung
ist, nachhaltige Akzente im eigenen Verwaltungsbereich zu setzen und damit bares Geld zu sparen.
Ich will an dieser Stelle auch sagen: Der nachhaltigste Anteil mit Blick auf das Thema finanzielle Nachhaltigkeit im Landeshaushalt war der Erfolg beim Bund-Länder-Finanzausgleich. Die Tatsache, dass ab 2020 jährlich 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen und damit die Sicherung der Landesfinanzen und der Eigenständigkeit des Landes einhergeht, war der wichtigste Erfolg, der dann auch in dieser Nachhaltigkeitsstrategie seinen Niederschlag gefunden hat, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das dritte Handlungsfeld „Demografie und nachhaltige Siedlungsentwicklung" spricht viele soziale Aspekte und die Entwicklung des ländlichen Raumes an. Ein starker ländlicher Raum ist Motor unseres Landes. Hier müssen und werden wir auch in Zukunft eine intakte Infrastruktur und ausreichende Versorgungs- und Kommunikationsangebote vorhalten. Ich sage auch ganz klar: Ja, wir brauchen eine starke, eine vitale Landeshauptstadt, aber das Saarland besteht aus mehr als nur der Landeshauptstadt. Der überwiegende Teil des Landes ist ländlicher Raum. Zu dem bekennt sich diese Landesregierung und dazu müssen sich auch künftige Landesregierungen bekennen, weil wir damit das Saarland insgesamt zukunftsfest und letztlich zukunftsfähig machen.
Mit dem Pilotprojekt „Virtuelle Mehrgenerationenhäuser" zielt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Zusammenarbeit mit der Landesmedienanstalt Saarland und dem Verein MedienNetzwerk SaarLorLux auf die sozialen Aspekte ab. Via Internet werden Dialogmöglichkeiten zwischen und innerhalb der Generationen geschaffen. Dieses Angebot soll mit dafür sorgen, dass ältere Menschen im ländlichen Raum auch in Zukunft nicht von der gesellschaftlichen Entwicklung abgeschnitten sind. Ich könnte mir auch vorstellen, dass in den kommenden Jahren beispielsweise analog der Vorgehensweise der Landesregierung in RheinlandPfalz mit dem Projekt „Digitale Dörfer“ - und zwar auch hier ressortübergreifend zum Beispiel mit dem für Infrastruktur wichtigen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, dem Sozialministerium mit Blick auf das Thema Demografie, aber auch dem Innenministerium als Kommunalministerium und meinem Hause - dann auch die Strukturen geschaffen werden, die im Saarland mit zur Weiterentwicklung von IT-Komponenten beitragen und damit auch die entsprechenden Bedürfnisse des ländlichen Raumes und der unterschiedlichen Gruppen ihren Niederschlag finden. Ich denke, auch das wäre ein gutes Beispiel für eine nachhaltige Wirkungsweise in
unserem Land. Auch dafür stehen dieser Bericht und diese Landesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Auch die finanzielle Unterstützung der nachhaltigen Dorfentwicklung sowie die Integration von Geflüchteten, gefördert durch den Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum für die Jahre 2014 bis 2020, unterstützen das soziale Miteinander. Sie können und werden helfen, die Folgen des demografischen Wandels einzudämmen. Ich sage das auch mit Blick auf das Thema Integration. Wir haben zusammen mit dem Innenministerium in den vergangenen Monaten sehr gute Ansätze und Arbeitsgrundlagen geschaffen, dass die Chancen des ländlichen Raumes zur Integration von Flüchtlingen, von Migranten eben auch erkannt und umgesetzt werden. Es ist einfacher, auch nachgewiesen und letztlich zielführender, wenn wir die Integration nicht nur in den Ballungsräumen versuchen anzugehen, sondern insbesondere über den ländlichen Raum. Dort sind die Chancen größer, dass es schneller gelingt, Menschen, die zu uns gekommen sind, zu integrieren. Die sozialen Räume sind dort überschaubarer, die soziale Kontrolle besser und die Integration durch Vereine, Verbände und Ehrenamtliche ist gegeben. Deswegen sage ich einmal anhand des guten Beispiels der vergangenen Monate herzlichen Dank an die vielen, die sich eingebracht haben. Diese Arbeit wird in den kommenden Jahren auch mit Blick auf die Nachhaltigkeitsstrategie weiterhin ihren Niederschlag finden.
Mit unserer Forderung nach mehr Umweltgerechtigkeit unterstreichen wir den sozialen Aspekt der Nachhaltigkeit. Das Ziel einer sozial gerechten und verantwortlichen Umweltpolitik muss es sein, überproportionale Umweltbelastungen in Abhängigkeit vom sozialen Status zu minimieren. Neben unserer erfolgreichen Initiative auf der Umweltministerkonferenz im vergangenen Jahr hat die hohe Beteiligung an unseren Veranstaltungen unter dem Titel "Gesund.Leben.Gerecht.Wohnen" gezeigt, dass vielen Menschen dieses Thema auf den Nägeln brennt. Wir wollen uns als Landesregierung - ich denke, auch künftige Landesregierungen - nicht damit abfinden, dass der soziale Herkunftsfaktor entscheidend dafür sein soll, ob man gute oder schlechte Zugänge zu gesundem Leben und Wohnen hat. Wir wollen auch dafür sorgen, dass diejenigen, die sozial nicht so gut gestellt sind, die Möglichkeit haben, in einem angenehmen Wohnumfeld ihr Leben zu verbringen, mit einem Zugang zu gesunder Ernährung, zu einem angenehmen Wohnumfeld mit Grün und schöner Landschaft, damit bei diesen Menschen das fehlende Geld nicht auch noch zu schlechterer Gesundheit
führt. Dazu bekennt sich auch diese Nachhaltigkeitsstrategie, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Im Handlungsfeld 4 „Klima- und Ressourcenschutz“ möchte ich an zwei weitere Energieziele der Landesregierung erinnern, zunächst an den Ausbau der erneuerbaren Energien auf 20 Prozent Anteil am Stromverbrauch bis 2020 und die dezentrale, intelligente Umsetzung der Energiewende. Nur so kann das Saarland seinen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase leisten, die für die globale Erwärmung in starkem Maße mitverantwortlich sind. Auf der Nachhaltigkeitskonferenz in Otzenhausen hat Prof. Dr. Mojib Latif die möglichen Folgen des Klimawandels eindrucksvoll aufgezeigt. Auch wenn vielleicht die schlimmsten dadurch bedingten Katastrophen woanders auf der Welt stattfinden, muss sich auch das Saarland auf die Folgen der sich ändernden klimatischen Rahmenbedingungen einstellen und Anpassungsstrategien entwickeln.
Ich sage das mit Blick auf unsere Ziele im laufenden Koalitionsvertrag, aber auch für die kommenden Landesregierungen: Wir brauchen mit Blick auf die Energiewende ein Stück weit Ehrlichkeit darin, dass man nicht beides haben kann. Wenn man bei der Energiewende einen entsprechenden Beharrungsansatz vertritt, muss man die Folgen im Blick haben, man muss die Folgen einkalkulieren, beispielsweise bei den regenerativen Energien. Wer aus der Atomenergie raus will, wer der Auffassung ist, dass Kohle keine Perspektive haben darf, der muss sich zu regenerativen Energien bekennen. Dazu gehört neben Biomasse und Solar- auch Windenergie. Ich glaube, auch das gehört in eine solche Nachhaltigkeitsstrategie eindeutig hinein, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist ein wichtiger Bestandteil der vorliegenden Strategie. Am Beispiel des saarländischen Waldes kann man eindrucksvoll sehen, dass sich die Belange des Klimaschutzes, der Energiegewinnung, der Biodiversität und der Wirtschaft in Einklang bringen lassen. Sinnbildlich dafür steht die natürliche Ressource Holz. Ein intakter Wald fungiert demnach nicht nur als CO2-Senke, indem er Klimagase kompensiert, sondern er liefert zugleich Rohstoffe aus der Region für die Wertschöpfung in der Region.
Ich will das am Beispiel des SaarForst-Landesbetriebes deutlich machen. Das Saarland hat etwa 40 Prozent bewaldete Fläche. Das sind 93.000 Hektar. Davon bewirtschaftet der SaarForst den Staatswald - also Eigentum des Landes - in einer Größenordnung von etwas mehr als 40.000 Hektar. In diesem Zusammenhang stellen wir fest, dass das Saarland in den letzten Jahren
trotz der Nutzung für Windenergie oder trotz des einen oder anderen Projektes, das auch in Waldgebiete hineingeragt hat, unter dem Strich sowohl flächen- als auch volumenmäßig mehr Holz und Wald im Saarland hat. Das zeigt doch, dass wir dieses Thema wirksam angehen, dass wir mit unserem Wald verantwortungsvoll umgehen. Ich bin daher sehr stolz darauf, dass unser SaarForst-Landesbetrieb vom NABU Bundesverband als bisher erster und einziger Landesforstbetrieb bundesweit für seine nachhaltige Waldbewirtschaftung ausgezeichnet wurde, auch als Dank für die jahrzehntelange gute Ausrichtung nachhaltiger Waldbewirtschaftung im SaarForst, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der Schutz des Ökosystems Wald ist ein wichtiger Garant für den Erhalt der Biodiversität im Saarland. Deswegen wollen wir uns in den kommenden Jahren so aufstellen, dass das gute Beispiel und die Erfahrungen des SaarForstes und des Staatswaldes auch bei Privatwald-Eigentümern und beim Kommunalwald seinen Niederschlag finden. Wir tragen Verantwortung und dies sehr umsichtig und - wie ich finde - sehr gut für den gesamten Wald im Saarland. Die Bilanz kann sich sehen lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der im Februar 2015 vom Bundeskabinett beschlossene Indikatorenbericht 2014 zur „Nationalen Strategie für biologische Vielfalt“ hat gezeigt, dass trotz großer Anstrengungen der Rückgang der Artenvielfalt noch nicht aufgehalten werden konnte. Noch immer ist in unserer Natur eine Vielzahl von Belastungen festzustellen. Die bisher erzielten Erfolge können diesen Trend noch nicht umkehren. Vor diesem Hintergrund stellte die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Oktober 2015 mit der Naturschutz-Offensive 2020 ein ambitioniertes Handlungsprogramm vor. In diesem Zusammenhang sind Initiativen auf Bundes- und der jeweiligen Landesebene gefragt.
Das Saarland hat bereits eine eigene Strategie zur Erhaltung der Biodiversität entwickelt. Im September 2015 konnten wir den ersten Teil, ein Fachkonzept zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Öffentlichkeit vorstellen. Zur Erstellung dieses Konzepts wurden im Rahmen von Biotopkartierungen mehr als eine halbe Million Einzeldaten über Artvorkommen und Lebensräume im Saarland analysiert und ausgewertet. Das Konzept stellt die internationale, bundes- und landesweite Bedeutung von Art- und Lebensraumvorkommen dar. Es erfolgte eine Festlegung der wertvollen Kernflächen sowie Biotopverbundflächen zum Erhalt der Biodiversität.
Aufbauend auf der Bestandserfassung und -bewertung wurde als zweiter Teil der Biodiversitätsstrate
gie ein Maßnahmenprogramm zur Erhaltung der biologischen Vielfalt entwickelt. Anhand verschiedener Handlungsfelder, welche sich an denen der Naturschutzoffensive 2020 des Bundes orientieren, werden Saarland-spezifische Ziele formuliert, die auch in der Nachhaltigkeitsstrategie ihren Niederschlag gefunden haben. Diese werden in gemeinsam mit Vereinen und Verbänden von Naturschutz und Landnutzung erarbeitete Maßnahmen münden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum sage ich Ihnen das? Wir schreiben das deswegen in die Nachhaltigkeitsstrategie, weil wir uns zu unserer Verantwortung bekennen, auch gegenüber der uns nachfolgenden Generationen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Artenvielfalt und die Schönheiten unseres Landes zu erhalten. Ich sage das auch angesichts der Diskussionen aktuell rund um das Thema der Ausweisung von Natura-2000Gebieten. Wir wollen die Schönheiten und das, was unser Land ausmacht, anhand von Arten-, Natur-, Fauna- und Floravielfalt behalten und verstärken, damit nachfolgende Generationen etwas davon haben. Wir sind stolz darauf, in einem wunderschönen Land leben zu dürfen. Wir wären aber auch froh, wenn es nachfolgenden Generationen genauso ginge. Deswegen machen wir diese Politik. Deswegen bekennen wir uns zum Nachhaltigkeitsaspekt in dieser Strategie, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Tierschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat im Saarland eine enorme Aufwertung erfahren. Wir tragen damit der gesamtgesellschaftlichen Veränderung und Einstellung zum Thema Tierschutz und Tierwohl Rechnung. Gerade jenen Geschöpfen zu helfen, die ohne menschliche Unterstützung nicht überleben können, ist ein wichtiger Aspekt der Nachhaltigkeit. In den vergangenen Jahren haben wir im Saarland viel erreicht. Allein im Jahr 2016 haben wir über 1 Million Euro in den Tierschutz investiert.
Das Tierschutzverbandsklagerecht wurde eingeführt, ein ehrenamtlicher Landesbeauftragter für Tierschutz wurde installiert, der regelmäßig stattfindende Runde Tisch mit Tierschützern hat eine Aufwertung erfahren und der mit rund 3.000 Euro dotierte Jugend-Tierschutzpreis belohnt den Einsatz für Tierwohl bereits im Kindesalter. Ich sage das bewusst. Für uns ist Tierschutz kein Label oder ein Klischee. Tierschutz wird in diesem Land gelebt. Das wird auch in dieser Frage in der Nachhaltigkeitsstrategie sehr deutlich festgeschrieben, auch für die kommenden Generationen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ein weiteres Paradebeispiel für nachhaltiges Handeln ist der ökologische Landbau. Die nachhaltige Bewirtschaftung von Anbauflächen fördert den Umwelt- und Ressourcenschutz, sorgt für ökonomische Absicherung der Landwirte und damit für bessere Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Das Saarland hält seit Jahren bundesweit den Spitzenplatz beim Anteil an Ökolandbau. Mittlerweile haben 12 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe auf insgesamt 16 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf ökologisches Wirtschaften umgestellt.
Ich bin stolz darauf, dass das auch das Ergebnis einer jahrzehntelangen, vorausschauenden, nachhaltigen und verantwortungsbewussten Landwirtschaftspolitik in diesem Land war und ist. Das soll auch so bleiben. Deswegen bekennen wir uns zum Ökolandbau. Wir sagen aber auch: Es gibt kein Gegeneinander von konventionellem und Ökolandbau im Saarland, weil beides seine Berechtigung hat. Auch wenn wir im Saarland mit Blick auf die Landwirtschaft benachteiligte Gebietskulisse sind, weil die Erträge auf unseren landwirtschaftlichen Flächen deutlich unter dem liegen, was im Bundesgebiet an Erträgen erwirtschaftet wird, brauchen wir eine funktionierende Landwirtschaft, denn Landwirtschaft ist mehr als nur das Erzeugen von Ernährung oder Produkten. Landwirtschaft ist auch Landschaftskulturpflege. Deswegen bekennt sich diese Landesregierung über die Nachhaltigkeitsstrategie auch für eine starke Landwirtschaft im Saarland, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Im fünften Handlungsfeld „Erhalt und Stärkung des Wirtschaftsund Industriestandortes" liegt ein Schwerpunkt auf der Unterstützung von engagierten Menschen bei einer Existenzgründung. Die Saarland Offensive für Gründer möchte durch Beratungsangebote und Hilfen insbesondere die teils hohen Hemmschwellen abbauen, die viele Menschen davon abhalten, ihre langjährigen Erfahrungen, Kompetenzen oder innovativen Ideen in die Gründung einer eigenen Firma fließen zu lassen. Dies trifft oftmals auch auf Personen in der Kreativwirtschaft zu. Hier gibt es insgesamt 2.300 Betriebe im Saarland, die gut 1 Milliarde Euro umsetzen. Dieses gewaltige Potenzial für das Land hat man im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr erkannt. Das Ressort finanziert daher das Kreativzentrum Saar, in dem für die Zielgruppe Beratung angeboten und Vernetzung vorangetrieben wird, Nachhaltigkeit par excellence, wie ich finde, weil wir damit nicht nur Wertschöpfung sichern und ausbauen, sondern auch kreative Ideen zum Wohle des gesamten Saarlandes zum Ausdruck bringen. Auch das ist also ein richtiger Schritt, dieses Thema in die Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen.
Eine diversifizierte und ökologisch verantwortungsvolle Wirtschaftsstruktur ist nachhaltig und sorgt dafür, dass hier im Land Arbeitsplätze erhalten bleiben oder neue hinzukommen. Sie bietet den etablierten und marktstarken Wirtschafts- und Industrieunternehmen Sicherheit und Weiterentwicklungspotenzial und zugleich jungen Unternehmen oder Existenzgründungen Unterstützung und Entwicklungsfreiraum. Daher spielt natürlich auch die saarländische Industrie, welche unser Land zu dem gemacht hat, was es heute ist, in der Nachhaltigkeitsstrategie eine sehr wichtige Rolle. Nur in Baden-Württemberg ist die Industriedichte bundesweit höher als bei uns im Saarland. Wir wollen dies beibehalten, meine sehr geehrten Damen und Herren, der starke Industriestandort Saarland wird auch durch diese Nachhaltigkeitsstrategie entsprechend gewürdigt und abgesichert.
Wie können wir also Arbeitsplätze in der heimischen Industrie erhalten? Wie gelingt es uns, im globalen Wettbewerb zu bestehen und dabei mit weitaus höheren Umweltstandards zu punkten? Wir haben den richtigen Weg zur Sicherung einer nachhaltigen Industrie eingeschlagen: Neben unseren zukunftsweisenden Umweltstandards sind für uns eine gute Infrastruktur, vor allem aber auch das Mitbestimmungsmodell in der Industrie ein wichtiger Faktor. Ich sage es gerade mit Blick auf das Thema Industrie: Das ist nicht nur eine hohe Wertschöpfung, nicht nur ein hohes Innovationspotenzial, das sind nicht nur gut bezahlte, zukunftsfähige Arbeitsplätze, das ist auch ein Mitbestimmungsmodell mit starken, abgesicherten Arbeitnehmerrechten. Auch dazu bekennt sich diese Landesregierung. Deswegen bin ich stolz darauf, dass wir dies in den vergangenen Jahren so beibehalten haben und es in der Strategie mit absichern.
Die Einbindung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer betrieblichen Interessenvertretungen ist für uns dabei der zentrale Schlüssel zur Gestaltung der Arbeitswelt von morgen. Auch dabei gilt, eher mehr als weniger Arbeitnehmervertretung wäre eine nachhaltige Ausrichtung.
Schließlich zeigt auch das sechste Handlungsfeld „Mobilität" eindeutig auf, welche Schnittstellenfunktion Nachhaltigkeit haben kann und muss. Einem Bericht des Umweltbundesamtes zufolge verursacht der Verkehr etwa ein Fünftel der Treibhausgasemissionen in Deutschland, davon fast 95 Prozent der Straßenverkehr. Den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und gleichzeitig den Anteil des ÖPNV, der Elektromobilität und - ganz zeitlos - des Radverkehrs zu erhöhen, ist ein wichtiges Ziel im Rahmen einer nachhaltigen Politik. Ein modernes ÖPNV-Ge
setz schafft nutzerfreundliche Angebote, die die Attraktivität des ÖPNV steigern. Aber auch die Instandhaltung der bereits vorhandenen Straßen sowie der Ausbau der Radewegeinfrastruktur dienen letztendlich dazu, die Verkehrswege im Saarland sicherer und vor allem attraktiver zu machen. Als Beispiel sei hier die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr initiierte Arbeitsgruppe Alltagsradverkehr zu nennen, die Lösungsansätze erarbeitet, mit denen Anreize für die Nutzung des Fahrrads im Alltag gesetzt werden können.
Dies war ein kleiner Ausschnitt aus den Projekten der Landesregierung, die in der Nachhaltigkeitsstrategie abgebildet sind. Die von den Bürgerinnen und Bürgern eingebrachten Ideen werden auch in Zukunft wichtige Anknüpfungspunkte für neue Projekte und Maßnahmen der Landesregierung sein.
Für unsere Arbeit an der saarländischen Nachhaltigkeitsstrategie war uns der Bezug zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung besonders wichtig. Sie wurde im September 2015 bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in New York verabschiedet. In dieser Übereinkunft der Staatengemeinschaft sollen unter anderem weltweit Armut und Hunger beendet, Ungleichheiten bekämpft, die Geschlechtergerechtigkeit gesichert, der Wohlstand für alle gefördert, die ökologischen Grenzen der Erde respektiert, die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt und die Menschenrechte geschützt werden.
Die Agenda 2030 ist getragen vom Geist einer neuen globalen Partnerschaft. Eine Einteilung in „Geber“ und „Nehmer“ oder in „Erste", „Zweite" und „Dritte Welt" wird vom Gedanken der gemeinsamen Verantwortung für die Menschheit abgelöst. In einem reichen Land wie Deutschland tragen auch wir in der Landesregierung, aber auch im Parlament des Saarlandes Verantwortung für das Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele. Die insgesamt 17 globalen Ziele vereinen ökologische und entwicklungspolitische Vorhaben und sind für alle Staaten bindend. Da sich auch die deutsche Nachhaltigkeitspolitik mit der kürzlich beschlossenen Novellierung an der Agenda 2030 orientiert, lag es nahe, diese auch im Saarland als wichtigen Leitfaden in die Strategie einzubauen. Dies ist uns auch, wie ich finde, hervorragend gelungen. Als eines der ersten Bundesländer können wir in unsere Strategie die globalen Nachhaltigkeitsziele, die im Saarland von Bedeutung sind, einbinden.
Wie geht es nun weiter? Wichtig ist es, an dieser Stelle zu betonen, dass wir mit der Verabschiedung der Nachhaltigkeitsstrategie nun ein Dokument in den Händen halten, der Umsetzungsprozess aber erst beginnt. Wir müssen und werden uns dauerhaft mit dem Thema befassen und die Strategie mit konkreten Vorschlägen und Leben füllen.
Ende des vergangenen Jahres hat sich die von Bundesseite finanzierte „Regionale Netzstelle Nachhaltigkeitsstrategie West" mit Sitz in Bonn konstituiert. Sie soll Ideen bündeln und das Engagement von Kommunen, Bürgern und Wirtschaft koordinieren, um die Ziele der Agenda 2030 umzusetzen. Das Saarland ist dort mit der Europäischen Akademie Otzenhausen und mit unserem Kooperationspartner, dem Umwelt-Campus Birkenfeld, gut vertreten. Hier bieten sich in den kommenden Jahren vielfältige Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Ein Projekt, welches wir in Zusammenarbeit mit Engagement Global / Servicestelle Kommunen bereits in naher Zukunft angehen werden, ist die Förderung der Nachhaltigkeit insbesondere auf kommunaler Ebene. Ich sage das ganz bewusst, denn es wird uns kein nachhaltiges Wirtschaften in diesem Land gelingen, wenn wir dies nur auf der Landesebene verorten, es muss insbesondere auch auf kommunaler Ebene ein Mitmachen geben, und das wollen wir anreizen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Unter dem Motto „Das Saarland blüht auf“ wird das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 30 x 10.000 Euro für Projekte bereitstellen - das ist unser Ziel -, Mittel, die dazu dienen sollen, insbesondere in Siedlungsgebieten neue oder alte Brachflächen zusammen mit dem Landesverband der Obst- und Gartenbauvereine, dem Landesverband der Imker, aber auch NABU und BUND zum Blühen bringen, um hierbei noch einmal deutlich zu machen, dass das Thema Biodiversität relativ schnell mit entsprechenden Blühflächen umgesetzt werden kann. Auch dies wollen wir in den kommenden Wochen und Monaten als Ausfluss dieser Nachhaltigkeitsstrategie angehen.
Die Strategie selbst soll nach unserer Vorstellung in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden. Sobald von Bundesseite das Indikatorenset für die Novelle der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie fertiggestellt ist, werden wir zusammen mit dem Rat für Nachhaltigkeit und dem Koordinierungskreis Nachhaltigkeitsstrategie überlegen, welche Indikatoren im Saarland zukünftig geeignet sein werden, den Erfolg der Aktivitäten kontinuierlich zu überwachen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den kommenden Jahren wird es nun darauf ankommen, die Nachhaltigkeitsstrategie konkret umzusetzen und mit Leben zu füllen. Die Partitur dafür liegt mit der ersten Strategie vor und wird in regelmäßigen Abständen den neuen Herausforderungen und sich stetig verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wird es aber vor allem darauf ankommen, dass alle Saarländerinnen und Saarländer gemeinsam Verantwortung tragen für heute und morgen. Der Beginn ist gemacht, die Grundlage ist gelegt. Wir freu
en uns auf die Umsetzung. In diesem Sinne vielen Dank für die Mitarbeit und ein herzliches Glück auf!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit am Ende der Debatte nutzen, um kurz ein paar Punkte anzusprechen, die aus meiner Sicht richtig und wichtig sind, die aber an der einen oder anderen Stelle auch deutlich korrigiert werden müssen. Leider ist Herr Ulrich, einer der Protagonisten, der eben heftige Kritik vorgetragen hat, nicht im Saal. Das verwundert mich nicht, das ist ja auch ein nachhaltiges Handeln von ihm.
Ich will darauf hinweisen, dass wir uns bei der Erarbeitung der Konzeption natürlich auch Muster von anderen geholt haben. Wenn wie eben von einem dünnen Papierchen die Rede ist, dann vergleiche ich doch einmal unser saarländisches Papier der Nachhaltigkeitsstrategie von 72 Seiten mit denen anderer Länder. Was macht zum Beispiel das Vorzeigeland der GRÜNEN schlechthin, was macht Baden-Württemberg? Was ist mit deren Strategie? - Im Übrigen sind in deren Papier der Aufbau, die Zielsetzungen und die Beschreibung der Indikatoren wie bei uns auch. Dort umfasst das Papier gerade einmal 50 Seiten. Das grüne Musterländchen BadenWürttemberg hat sich also weniger Mühe gemacht als wir.
Ich schaue einmal nach Nordrhein-Westfalen: Dort hat die Nachhaltigkeitsstrategie 88 Seiten. Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass für uns nicht ausschlaggebend war, wie dick das Papier zur Nachhaltigkeitsstrategie ist, sondern für uns war der Inhalt ausschlaggebend. Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Strategie dem Willen und den Möglichkeiten gerecht wird. Was gemacht wurde, ist solide Arbeit. Es ist eine Grundlage, es sind Leitplanken, an denen man sich in den kommenden Jahren orientieren will und soll. Nichts anderes ist es im Übrigen auch bei den anderen Bundesländern. Wir sind stolz, dass wir es erarbeitet haben!
Ich will an dieser Stelle auf etwas hinweisen, was eben in der Diskussion genannt wurde. Der eine oder andere glaubt wohl, er müsse sich zum Hofnarren eines Königs machen.
Beim Thema LIK.Nord geht es nicht um Arten-, Natur- und Umweltschutz bezüglich eines Ansiedlungsbegehrens, sondern es geht schlicht und einfach um die Käuferströme. Wenn jemand dies als problematisch ansehen will, dann soll er das tun, aber ich habe als Umweltminister überhaupt kein Problem damit, nachdem wir es uns in einem Vorprüfungsverfahren angeschaut haben und unsere Naturschutzbehörde es beurteilt hat.
Guten Morgen Herr Ulrich, Sie essen gerade etwas, ich hoffe, es schmeckt.
In diesem ganzen Verfahren wurde auch darauf hingewiesen, dass es dort keine arten-, natur- und umweltschutzrelevanten Bereiche gibt, die per se dagegen sprechen. Wenn jemand einen Antrag stellt und einen Anspruch darauf hat, dass dieser Antrag vernünftig und rechtsstaatlich behandelt wird, dann kann und werde ich mich als Umweltminister nicht anders verhalten. Das ist meine Rechtsauffassung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zu meinem letzten Punkt in diesem Zusammenhang. Ich habe es noch gut in Erinnerung, als wir dieses Thema vor knapp einem Jahr schon einmal diskutiert haben. Kollege Ulrich ist damals fürchterlich auf die Nase gefallen, weil er noch nicht einmal über die Grundfakten informiert war. Es gab einen Antrag zum Thema Nachhaltigkeitsstrategie, in dem uns vorgeworfen wurde, wir würden überhaupt nichts tun, und in dem die Frage gestellt wurde, wo die entsprechenden Konferenzen wären, die wir versprochen hätten. Ich habe dem Kollegen dann die Daten, Zahlen und Beschlüsse vorgelegt, weil er noch nicht einmal in den Grundzügen darüber informiert war und ist. Ich sage Folgendes: Bei Ihnen ist es - auch hier nochmal das Thema Nachhaltigkeit in spezieller Weise - eine Mischung an Einsichts- und Arbeitsverweigerung. Hätten Sie sich des Prozesses in dem Maße angenommen, wie Sie ihn für notwendig erachtet haben, dann hätten Sie sich mit der Strategie intensiver auseinandergesetzt und vielleicht auch einmal dazu gelesen, wofür ein Tag Zeit gereicht hätte. Was wir hier aufgebaut haben, ist zie
lorientiert, hilfreich und notwendig, um in den kommenden Jahren nachhaltig zu arbeiten. Dazu stehen wir, meine Damen und Herren.
In diesem Zusammenhang will ich zwei Punkte aufgreifen, die Herr Hilberer angesprochen hat. Wo war eigentlich Ihre Beteiligung im Rahmen des Prozesses? - Kollege Hilberer ist jetzt leider auch nicht da. Doch, da ist er! Ich habe Sie übersehen.
Wo war Ihre Beteiligung in der Person des Fraktionsvorsitzenden, als Bürger Hilberer und wo war die Beteiligung Ihrer Partei? Wir hatten doch einen offen angelegten Prozess und die entsprechenden Konferenzen, bei denen alle die Möglichkeit hatten, ihre Punkte einzubringen. Es ist wohlfeil, darüber zu lamentieren, was man hätte einbringen können, wo man es doch für so wichtig erachtet, wenn nichts eingebracht hat. Ich sage, das ist schon ein bisschen billig.
Anders als Strategien, die in anderen Bundesländern vielleicht schon vor einem oder zwei Jahren auf den Weg gebracht worden sind, sind wir in dieser Frage weiter, weil wir Punkte aufgenommen haben, die bei eben diesen Strategien keine Rolle gespielt haben. Ich denke an das Thema Flüchtlingspolitik. Ich sage auch mit Blick auf die entsprechenden Ergebnisse des Bund-Länder-Finanzausgleichs, da haben wir einiges erreicht. Es ging uns aber nicht darum, möglichst viel Papier vollzuschreiben oder möglichst viel an unnötigem Geld zu investieren. Wir haben zur Erarbeitung dieser Nachhaltigkeitsstrategie kein neues Personal eingestellt, wie das unter Jamaika der Fall war. Wir haben vielmehr das entsprechende Budget in Anspruch genommen, das der saarländische Landtag zur Verfügung gestellt hat und das auskömmlich war, um eine fundierte Analyse des Ist-Standes und auch eine ambitionierte Festlegung dessen, was wir erreichen wollten, anhand von Indikatoren und Kriterien vorzunehmen. Und das orientiert sich glasklar auch an anderen Ländern insbesondere mit maßgeblicher grüner Beteiligung. Es war, ist und wird ein gutes Stück Arbeit bleiben, auch wenn es der eine oder andere nicht wahrhaben will.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch einen Punkt aufgreifen, der von dem Abgeordneten Jung eingebracht wurde. Ich finde es eine ausgezeichnete Idee - und kann das dem Parlament nur anraten -, mit Blick auf eine eigenständige Bearbeitung des Themas analog dem, was wir beim Thema Demografie gemacht haben, auch das Thema Nachhaltigkeitsstrategie im Saarland mit einer Enquetekommission anzugehen, auch
unter Berücksichtigung der kommunalen Ebene oder auch ehrenamtlicher Strukturen. Ich würde mich freuen, wenn wir dies in Zukunft gemeinsam auf den Weg bringen könnten, und würde in diese Arbeit auch meine Expertise mit einbringen. Ich freue mich darauf. Es war und ist ein gutes Stück Arbeit. - Vielen Dank und Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur einige wenige Worte zum dieser Debatte zugrundeliegenden Sachverhalt äußern und werde auch das eine oder andere richtig einzuordnen versuchen. Ich hoffe, dass mir das gelingt, denn bei der einen oder anderen Auffassung, die hier zutage tritt, habe ich den Eindruck, dass es mehr um Klischee und weniger um Sachverhalte geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Gesetzesinitiative hat, das kann man so auf den Punkt bringen, insbesondere zum Ziel, Rosinenpickerei zu bekämpfen. Es kann nicht sein, dass man versucht, sich einen schlanken Fuß zu machen beziehungsweise ein gutes Geschäft zu machen - auf Kosten anderer. Es kann nicht sein, dass man nach dem Motto verfährt: Wir nehmen den Müll der Bürgerinnen und Bürger ab, sortieren aus, was noch zu verwerten ist, und der Rest wird dem EVS und damit den übrigen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern in diesem Land vor die Füße gekippt. Das geht so nicht!
Deswegen ist es richtig, mit diesem Gesetz der Rosinenpickerei einiger Schlauberger in diesem Land einen Riegel vorzuschieben. Dafür bin ich Ihnen außerordentlich dankbar, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ein weiterer Aspekt: Wir greifen auch nicht in den Bestandsschutz anderer §-3-Kommunen ein. Ganz im Gegenteil, dieser Bestandsschutz wird noch mal ausdrücklich erneuert. Das war ja auch Gegenstand der Anhörungen und der Gespräche. An diesem Bestandsschutz wird sich auch nichts ändern. Deshalb läuft dieser Gesetzentwurf auch nicht irgendwelchen Gesetzesvorhaben auf Bundesebene oder dem Kreislaufwirtschaftsgesetz oder anderen Prinzipien zuwider. Solche Behauptungen sind völliger Unsinn. Wir erhalten vielmehr damit das, was wir uns in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten an guter Abfallbilanz in diesem Land erarbeitet haben, und wir wollen sicherstellen, dass das auch künftig ohne Schaffung eines Flickenteppichs und ohne Rosinenpickerei betrieben wird. Wir wollen vermeiden, dass, sich einen schlanken Fuß machend, sich die einen auf Kosten anderer finanziell besserstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frage, was denn der EVS mit dem ihm angelieferten Müll wohl macht, erweckt ja den Eindruck, man würde dort den angelieferten Müll auch nur einfach in die MVA reinwerfen. Es wird der Eindruck erweckt, man hätte kein Interesse daran, dass sich die Mengen in der Abfallbilanz von Jahr zu Jahr verringern. Schauen wir uns aber einmal an, wie die Zahlen tatsächlich sind! Ich habe mir das anhand der Abfallbilanz 2014 angesehen, da die 2015er-Bilanz noch nicht veröffentlicht ist: Wir verzeichneten 2005 ein Hausmüllvolumen von 230.000 Tonnen. Im Jahr 2008 waren es noch 216.000 Tonnen. Und im Jahr 2014 waren es lediglich noch 143.000 Tonnen Hausmüll. Das zeigt doch, das der EVS in dieser Frage reagiert hat, dass er sehr gut agiert hat. Das zeigt, dass er auf die entsprechenden Vorkommnisse in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht die richtigen Schlüsse gezogen hat. Wir sehen eine drastische Reduzierung des Hausmüllaufkommens, selbst
wenn man das Volumen mit dem Sperrmüll zusammenführt, eine Reduzierung, die man vor zehn oder 15 Jahren noch nicht für möglich gehalten hätte. Das ist so dank der guten Arbeit des EVS, dank der guten Organisation. Nicht zuletzt wird daran auch deutlich, dass der EVS selbst ein Interesse daran hat, die Hausmüllmengen eben nicht in die Höhe zu treiben, sondern sie zu senken. Jeder, der etwas anderes behauptet, redet blanken Unsinn, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Gut, wenn das ja niemand behauptet hat, dann kann ich wohl ausdrücklich feststellen, dass der EVS in dieser Frage eine vernünftige Arbeit macht, dass er dazu beigetragen hat, dass sich die Abfallmengen von 2005 mit damals 230.000 Tonnen Hausmüll auf nunmehr 143.000 Tonnen reduziert haben. Ich kann feststellen, dass der EVS selbst ein Interesse daran hat, eben nicht so viel Hausmüll wie möglich in die Müllverbrennungsanlage nach Velsen zu karren, sondern nach den Prinzipien des Kreislaufwirtschaftsgesetzes so viel wie möglich zu verwerten. Und am Ende dieser Kette steht dann nun einmal auch die thermische Verwertung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
In diesem Zusammenhang sage ich noch einmal: Der EVS hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten auch durch seine Ausrichtung als Solidargemeinschaft, trotz des Austritts einiger weniger Gemeinden, einen tollen Job gemacht. Ich sage das mit Blick auf alle Sparten, sowohl für das Thema Abwasser als auch für das Thema Müll. Natürlich gab und gibt es immer Möglichkeiten - und die wird es auch künftig geben -, das eine oder andere noch zu verbessern. Dem verschließen sich weder mein Haus noch der EVS. Deswegen wollen wir nun auch zügig mit Blick auf eine überörtliche Prüfung dem EVS Hilfestellung geben zur Frage, was man in den Abläufen an der einen oder anderen Stelle optimieren könnte. Ich weiß, dass sich der EVS diesem Ansinnen überhaupt nicht verschließt, sondern selbst ein Interesse daran hat zu wissen, welches Verbesserungspotenzial er noch hat.
Ich sage aber auch ganz klar: Wenn es den EVS in diesem Lande nicht gäbe, müsste man ihn erfinden und ihn so auf den Weg bringen, wie er sich in den vergangenen Jahren selbst entwickelt hat. Er hat in den zurückliegenden Jahren einen guten Job gemacht. Ich wäre sehr dankbar, wenn man sich nicht nur bei Veranstaltungen des EVS wie selbstverständlich in die Reihe derjenigen stellen würde, die abfotografiert werden,
sondern bei der einen oder anderen Gelegenheit auch sehr deutlich zum Ausdruck bringen würde,
dass der EVS und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem schwierigen Umfeld gute Arbeit geleistet haben. Für diese Arbeit sage ich an dieser Stelle auch einmal ein ganz herzliches Dankeschön!
Diese Diskussion war und ist geprägt von den Herausforderungen der kommenden Jahre. Ich bin sehr froh, dass wir es geschafft haben, bei den Themen Bioabfall und Grünschnitt eine neue Episode der Erfolgsgeschichte des EVS in diesem Land zu schreiben. Ich bin froh, dass Herr Schmitt vom BUND da ist, der sich bei diesem Thema sehr engagiert im Beirat eingebracht hat. Das zeigt, dass es allemal besser ist, miteinander statt übereinander zu reden. Das zeigt, dass es richtig war, die Initiative der Koalitionsfraktionen so aufzunehmen und zu Ende zu führen, wie wir es mit diesem Gesetz machen. Der EVS ist wesentlich besser als der Ruf, den man ihm anzuhängen versucht. Die Milliarden, die in den letzten Jahren investiert wurden, waren gut investiertes Geld in eine gute Umwelt und für gute Rahmenbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Der EVS ist eine starke Solidargemeinschaft. Wir sollten es nicht zulassen - deswegen bin ich für dieses Gesetz sehr dankbar -, dass andere sich einen schlanken Fuß machen und glauben, auf Kosten anderer sich Vorteile verschaffen zu können. Rosinenpickerei geht nicht, deswegen: Herzlichen Dank für dieses Gesetz!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Hause debattieren wir relativ selten über die Justiz und das hat auch einen ganz entscheidenden Grund: Eine gut funktionierende Justiz ist für uns zur Normalität geworden. Ich war froh, eben zu hören, dass es eine wirklich fraktionsübergreifende Zustimmung zu dieser Feststellung gab, und darf an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen der Justiz für diese Übereinstimmung in der Einschätzung der guten Arbeit der saarländischen Justiz an Sie zurückgeben.
Eine Selbstverständlichkeit ist diese funktionierende Justiz gleichwohl nicht. Vieles von dem, was für das gute Funktionieren der Justiz so wichtig ist, spielt sich für den Rechtsuchenden eher etwas verborgen im Maschinenraum der Gerichte ab. Wir sind es gewohnt, dass der Motor, der die Gerichte am Laufen hält, reibungslos funktioniert. Aber wenn sich die Rahmenbedingungen grundlegend wandeln, dann reicht es eben nicht, wenn man von Zeit zu Zeit einen Tropfen Öl hinzugibt. Ich will das im Sprachbild fortführen: Es war deshalb Zeit für eine große Inspektion.
Zu diesen geänderten Rahmenbedingungen gehört erst einmal die demografische Entwicklung. Die anhaltenden Rückgänge des Geschäftsanfalls von teilweise bis zu 40 oder gar 50 Prozent, die wir in Kernmaterien der Amtsgerichte schon bis heute zu verzeichnen hatten, sprechen eine eindeutige Sprache. Deswegen ist es auch falsch zu sagen, dass man zwar eine demografische Veränderung hat - wir werden weniger Menschen -, aber dass sich das nicht in der Justiz in Form von entsprechend weniger Gerichtsverfahren niederschlagen wird. Nein, die anhaltenden Rückgänge von bis zu 50 Prozent sprechen Bände.
Ein zweiter Grund dafür, warum wir eine Reform brauchen, ist auch in der Anhörung ganz deutlich geworden: Viele Rechtsmaterien sind mit der Zeit immer komplexer geworden. Die Anwaltschaft hat darauf durch eine ausgeprägte Spezialisierungsoffensive reagiert. Vor 20 Jahren gab es in Deutschland rund 5.000 Fachanwälte, heute sind es 55.000. Das sind 55.000 hoch qualifizierte Spezialisten, die ihre Kompetenz durch den Nachweis einer Mindestzahl von Verfahren und jährlichen Fortbildungsveranstaltungen immer wieder aufs Neue bestätigen müssen. Der Amtsrichter hingegen deckt als Generalist vielerorts noch ein sehr breites Spektrum ganz alleine ab. Dieser universelle Ansatz hat nicht nur Vorteile, denn wenn der Richter dem spezialisierten Rechtsanwalt fachlich nicht auf Augenhöhe begegnen kann, dann ist nicht nur die Rechtsanwendung im Einzelfall gefährdet, sondern dann betrifft das auch die gesellschaftliche Akzeptanz juristischer und gerichtlicher Entscheidungen und damit letztendlich auch die Funktion der Justiz insgesamt. Das ist nicht zuletzt auch der ausdrückliche Wunsch der saarländischen Anwaltschaft selbst.
Dies betrifft dann nicht nur Nebengebiete, sondern auch elementare Kernkompetenzen unserer Amtsgerichte. Familienrichter beispielsweise müssen nicht nur die komplexe BGH-Rechtsprechung kennen, sie müssen auch mit dem Renten- und Versorgungssystem vertraut sein. Sie müssen sich auf Vermögensbewertungen verstehen, müssen psychologische Gutachten interpretieren können und in der Anhörung und Vernehmung beispielsweise von Kindern, auch von sehr kleinen Kindern, geschult und geübt sein. Familiensachen stellen deshalb besondere Anforderungen. Dem kann man nicht angemessen gerecht werden, wenn man Familiensachen sozusagen nebenbei, neben vielen anderen Materien, miterledigen muss. Auch das hat die Anhörung eindrücklich bestätigt.
Hinzu kommt ein Drittes: Auch die Anforderungen an den Servicebereich verändern sich. Der Servicebereich steht zwar nie im Rampenlicht, aber er ist für einen effizienten Fortgang der Verfahren ungemein wichtig. Damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies bewältigen können, ist es wichtig, dass sie sich weitgehend fachbereichsintern vertreten können und nicht ständig in allzu kleinen Einheiten eingearbeitet werden müssen. Da ist es auch kein Wunder, dass sich gerade auch die Personalvertretungen des nichtrichterlichen Bereichs, vor allem aber auch die Deutsche Justiz-Gewerkschaft, mit Nachdruck für die Ihnen vorliegenden Reformpläne ausgesprochen haben.
Gestatten Sie mir einige wenige Worte zur Ausgestaltung dieser Reform. Ein wesentliches Element der Strukturreform bilden die landesweiten Zuständigkeitskonzentrationen. Wir wollen besonders kom
plexe Rechtsmaterien, die bei den Amtsgerichten nur sehr selten vorkommen, landesweit konzentrieren. Dadurch gewährleisten wir einerseits ein hohes fachliches Niveau und entlasten zugleich die verbleibenden allgemeinen Dezernate. Ich will zu den Einwänden von Kollege Hubert Ulrich auch noch einmal kurz darauf abstellen: Im Gesetz werden nur die Ordnungswidrigkeitssachen und nicht die Strafsachen entsprechend zugewiesen. Diese folgen erst in der notwendigen Verordnung und deshalb sind in der Altverfahrensregelung auch nur die Bußgeldsachen erwähnt. So viel zum entsprechenden Hintergrund, nicht dass der Eindruck entsteht, dort wäre schlampig gearbeitet worden.
Zum Zweiten ordnen wir an zwei Stellen die Bezirksgrenzen neu. So wollen wir die Gemeinde Heusweiler dem Amtsgericht Völklingen zuweisen. Damit stärken wir den Standort Völklingen, ohne den wesentlich größeren Standort Saarbrücken entscheidend zu schwächen. Wir werden auch dem Umstand gerecht, dass die Wege von Heusweiler nach Völklingen auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln etwas näher sind als zu den Saarbrücker Standorten. Außerdem wollen wir die Gemeinde Losheim der Zweigstelle Wadern des Amtsgerichts Merzig zuweisen und zugleich die Zuständigkeit der Zweigstelle unter Konzentration insbesondere auf die Zivil- und Betreuungssachen straffer ordnen. Dadurch wird in der Zweigstelle ein wesentlich effizienteres Arbeiten möglich sein als bisher.
Beide Veränderungen sind sowohl bei dem Personal der betroffenen Amtsgerichte als auch in den jeweiligen Städten und Gemeinden auf Zustimmung gestoßen. Das verwundert nicht, denn die damit verbundenen Effizienzgewinne sind beachtlich und die Wege zum Gericht werden für die meisten Betroffenen eher kürzer als länger. In diesem Zusammenhang will ich auch nochmals deutlich machen, dass ich zu allen Justizstandorten im Bereich der Amtsgerichte stehe und damit auch zur Zweigstelle in Wadern. Das ist eine strukturpolitische Grundsatzentscheidung und die eigentliche Aussage dieser Struktur, neben der Verbesserung der Effizienz in den Abläufen, ist die Bürgernähe. Kein Standort wird geschlossen. Das ist eine wichtige Botschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das dritte wesentliche Element sind die regionalen Kooperationsschienen, die wir in den einzelnen Rechtsbereichen zwischen Lebach und Saarlouis, Homburg und St. Ingbert und Ottweiler und St. Wendel einrichten wollen. Diese Regionalisierungen bieten zwei entscheidende Vorteile. Zum einen schaffen wir auf diese Weise in allen Kernbereichen der Amtsgerichte hinreichend große, leistungsfähige Arbeitseinheiten. Das ermöglicht eine fachinterne Vertretung, fördert den kollegialen Wissensaustausch sowie die Einar
beitung von Berufsanfängern und hilft, Synergien zu realisieren. Kurzum, es macht die Kernbereiche der Amtsgerichte fit für die Zukunft.
Zum anderen, das ist der zweite entscheidende Vorteil der Regionalisierung, erhalten wir damit alle Amtsgerichte im Saarland und wahren zugleich die Bürgernähe in einem Maß, wie es kein anderer Lösungsansatz vermocht hätte. Dieser Aspekt ist mir hierbei noch einmal besonders wichtig. Dabei darf man Bürgernähe nicht, wie das teilweise getan wird, auf die rein verkehrstechnische Frage reduzieren, ob der Rechtsuchende künftig vielleicht eine Viertelstunde länger braucht, um zu Gericht zu kommen. Bei den kurzen Wegen im Saarland ist diese Viertelstunde für viele nicht das eigentliche Problem.
Entscheidend ist häufig vielmehr etwas anderes. Menschen suchen das Nachlassgericht auf, weil sie einen nahen Verwandten verloren haben, sie suchen das Betreuungsgericht auf, weil eine nahestehende Person schwer erkrankt ist. Sie suchen die Rechtsantragstelle auf, weil sie bei akuten familiären Problemen schnell Hilfe brauchen. Diese Menschen befinden sich häufig in einem emotionalen Ausnahmezustand und der Gang zum Gericht ist in dieser Situation für viele ungewohnt und schwer. Das hat etwa der Landgerichtspräsident in der Anhörung sehr anschaulich geschildert.
Wenn es uns gelingt, diese Menschen in der vertrauten Umgebung ihrer Heimatstadt abzuholen, anstatt sie in die Ferne zu schicken, dann ist das ein beträchtlicher Gewinn. Dies gelingt uns, meine sehr geehrten Damen und Herren. Denn gerade Materien wie Betreuungsund Nachlasssachen wie die Rechtsantragstellung erhalten wir bei allen Amtsgerichten. Bei den übrigen Rechtsmaterien beschränken wir die Regionalisierung auf die Konstellationen, in denen eine Kooperation zur Gewährleistung hinreichend großer Einheiten unbedingt notwendig ist.
Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf einige vorgebrachte Bedenken eingehen, von denen ich meine, dass die sehr ausführliche Anhörung, die der Ausschuss vorgenommen hat, sie hat ausräumen können. Zum einen hat es bei einem Teil der betroffenen Gerichte die Befürchtung gegeben, der mit der Reform verbundene Umstellungsaufwand sei zu hoch und bringe das Personal an die Grenzen der Belastbarkeit. Solche Bedenken darf man nicht einfach abtun. Sie zeugen davon, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihre Arbeit einbringen und ihre Aufgaben auch sehr ernst nehmen. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass es sich lohnt, solche Ängste zu überwinden und auch Reformen zu wagen. Der Landgerichtspräsident hat das sehr schön anhand der Einführung von Serviceeinheiten bei den Gerichten verdeutlicht, einem vielleicht noch viel grundlegenderen Eingriff in die Arbeitsabläufe der Gerichte. Anfangs gab es große Vorbehalte dage
gen, aber kaum waren die neuen Strukturen umgesetzt, wollte niemand mehr zu den früheren Strukturen zurück. Ich bin mir sicher, dass wir mit der Strukturreform Gleiches erleben werden.
Die Reform ist so ausgerichtet und konzipiert, dass die Eingriffe in gut funktionierende Strukturen und die Auswirkungen auf die Bediensteten denkbar gering gehalten werden. Unsere Reform ist gut vorbereitet und wir werden die Gerichte bei der Umsetzung der Reform in jeder Hinsicht begleiten und unterstützen. Das Einzige, was es für gutes Gelingen jetzt noch braucht, ist das Ärmelhochkrempeln und Anpacken. Seitens der Amtsgerichtsdirektoren, die sich in der Anhörung durchaus auch kritisch zum Vorhaben geäußert haben, haben wir jedenfalls bereits das Signal erhalten. Sie stehen bereit für eine loyale, reibungslose Umsetzung dieser Strukturreform.
Als weiterer Einwand ist die Befürchtung geäußert worden, die Neuordnung der Zuständigkeiten könnte dazu führen, dass der rechtsuchende Bürger den Überblick darüber verliert, welches Gericht für ihn zuständig ist. Dazu nur so viel: Der Bund und die Länder halten im Internet ein elektronisches Ortsund Gerichtsverzeichnis vor, in dem man durch Eingabe einer Postleitzahl oder der Ortsbezeichnung sämtliche gerichtliche Zuständigkeiten abfragen kann. Wer sich also aus freien Stücken entscheidet, ohne anwaltliche Hilfe zu prozessieren, kann sich mühelos über das für ihn zuständige Gericht informieren. Selbstverständlich werden auch die künftigen Strukturen bei uns im Saarland im Internet abgebildet. Dem Rechtsantragsteller kann dann über die entsprechenden Stellen ohne größere Probleme Hilfe gegeben werden.
Als dritter Einwand gegen die Regionalisierung ist vorgebracht worden, die Anreise für die Rechtsuchenden verlängere sich in unzumutbarer Weise. Gewiss, in regionalisierten Materien verändern sich die Wege zu Gericht. Für einige wenige werden sie länger, für andere werden sie aber auch kürzer, etwa für die Bürgerinnen und Bürger aus Saarwellingen, die schneller in Saarlouis als in Lebach sein werden. Nur muss man sich dazu auch einmal die saarländischen Dimensionen vor Augen halten. Dazu nur so viel: In den allermeisten Bundesländern finden sich Entfernungen, die die saarländischen um es einmal vorsichtig zu umschreiben - etwas übersteigen. Der bayerische Amtsgerichtsbezirk Ansbach beispielsweise ist mit rund 2.000 km² nur unwesentlich kleiner als das gesamte Saarland. Wenn Sie am Wiedener Eck im Schwarzwald wohnen, ist das Amtsgericht im rund 50 km entfernten Bad Säckingen für Sie zuständig. Ich kann die Liste gerne fortführen mit Blick auf Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen.
Abgesehen davon habe ich eben schon darauf hingewiesen, dass die reinen Fahrtzeiten zu Gericht für die allermeisten gar nicht so bedeutsam sind. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass die allermeisten Saarländerinnen und Saarländer - Gott sei Dank - nur selten das Gericht aufsuchen müssen. Nicht zu vergessen ist dabei auch, dass sich im Einzelfall zwar Fahrtzeiten erhöhen, aber durch die neuen Strukturen wird es ermöglicht, dass sich die Bearbeitungszeiten gerade auch in Vertretungsfällen reduzieren. Auch das ist Bürgernähe, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Bezeichnenderweise haben der Saarländische Städte- und Gemeindetag, aber auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die von ihm repräsentiert werden, gerade keine Bedenken hinsichtlich der entstehenden Entfernungen erwähnt. Auch die IHK und die Handwerkskammer, die immerhin rund 70.000 Unternehmen im Saarland repräsentieren, sehen insoweit keine Probleme. Noch einmal: Wir haben alle Bedenken ernst genommen und wohl abgewogen, aber die Anhörung hat mich darin bestärkt, dass wir eine sehr gelungene Reform haben, die die amtsgerichtlichen Strukturen bei größtmöglicher Wahrung der Bürgernähe stärkt. Ich darf Sie daher ermutigen, uns für das Reformprojekt grünes Licht zu geben.
In diesem Zusammenhang möchte ich ganz herzlich denen danken, die das Thema in den vergangenen Monaten sehr intensiv aufgearbeitet und begleitet haben. Das ist insbesondere Herr Lafontaine als zuständiger Mitarbeiter in meinem Hause, aber auch Staatsekretärin Anke Morsch und die beteiligten Verbände und Organisationen. Ich danke aber auch dem Parlament für die ausführliche Debatte im Rahmen der Anhörung. Ich sage in diesem Zusammenhang herzlichen Dank für die konstruktive Begleitung. Ich gehe davon aus, dass die Justiz in diesem Land mit dieser Struktur zukunftsfest sein wird. Herzlichen Dank für die gute Begleitung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Rechtslage im Hinterlegungsrecht des Saarlandes der Rechtslage im übrigen Bundesgebiet mit Ausnahme Niedersachsens - angleichen.
Das geltende Saarländische Hinterlegungsgesetz sieht vor, dass hinterlegtes Geld ab einer Summe von 10.000 Euro nach Einzahlung bei der Hinterlegungskasse zu einem Zinssatz von jährlich 1 Prozent zu verzinsen ist. Diese Verzinsungspflicht ist in den vergangenen Jahren im Durchschnitt mit Zahlungen im fünfstelligen Bereich zulasten des Landeshaushaltes einhergegangen, die wir künftig durch die Abschaffung der Verzinsungspflicht vermeiden werden.
Dies können wir nicht nur damit begründen, dass wir mit der Abschaffung der Verzinsung hinterlegter Geldbeträge sozusagen im Gleichklang mit der weit überwiegenden Mehrheit der Bundesländer verfahren, die diesen Schritt bereits vollzogen haben, sondern auch damit, dass man die Pflicht zur Verzinsung hinterlegter Geldbeträge zwar rechtfertigen kann, sie aber aus sachlichen Gründen keineswegs geboten ist.
Die Hinterlegung ist ein, wenn man so will, staatlicher Service der Rechtspflege, der im Interesse der Bürgerinnen und Bürger aufgrund gesetzlicher Vorgaben geleistet wird. Er kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn der Gläubiger sich im Annahmeverzug befindet und der Schuldner gleichwohl schuldbefreiend leisten will oder wenn ein Schuldner, der durch ein noch nicht rechtskräftiges, aber vollstreckbares Urteil zur Zahlung verurteilt worden ist, von der ihm eingeräumten Möglichkeit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung des Gläubigers durch Hinterlegung Gebrauch machen will.
In diesen und allen weiteren Fällen der Hinterlegung nimmt die Hinterlegungskasse das Geld im Interesse der Verfahrensbeteiligten entgegen und erbringt damit letztlich eine gesetzlich vorgesehene Serviceleistung, sodass es nicht geboten ist, den materiell Berechtigten für die Zeit der Hinterlegung großer Geldbeträge Zinsen zu zahlen.
Aus diesem Grunde bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und bedanke mich ausdrücklich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, dass wir in diesem Parlament eine große Übereinstimmung bezüglich der Wichtigkeit und der Bedeutung dieses Themas haben. Das ist alleine schon, wie ich finde, eine beeindruckende Leistung.
Das, was wir hier feststellen - Kollege Theis hat das in seinem Beitrag, wie ich finde, außerordentlich gut dargestellt -, ist etwas, was uns alle betrifft. Das ist nichts, bei dem man mit dem Finger auf andere zeigen kann, sondern etwas, bei dem jeder seinen eigenen Beitrag leisten kann und muss. Die entsprechenden Zahlen für die Bundesrepublik - die Kollegin Döring hat sie eben auf das Saarland heruntergebrochen - sind schwindelerregend: 11 Millionen Tonnen an Lebensmitteln werden in der Bundesrepublik Deutschland weggeworfen, davon etwa 60 Prozent Obst und Gemüse. Und das in erster Linie nicht, weil es tatsächlich nicht mehr brauchbar oder gar beim Verzehr gesundheitsschädlich wäre, sondern weil es nicht in die Norm passt. Das ist der entscheidende Punkt. Es wird weggeworfen, weil es nicht dem Klischee entspricht, das auch über Werbebotschaften gesetzt wird, durch entsprechende Prospekte oder das, was man im Laden an Darstellungen findet. Deswegen bin ich zu allererst einmal froh darüber, dass wir eine partei- und fraktionsübergreifende Übereinstimmung dahingehend haben, dass wir alle eine Verpflichtung gegenüber diesem Thema haben, dass wir dafür sorgen wollen, dass weniger weggeworfen wird und mehr Wertschätzung gegenüber dem Produkt zum Tragen kommt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Um diese Wertschätzung geht es, um die Wertschätzung gegenüber dem Produkt, aber auch um die Wertschätzung gegenüber den Produzenten. Ich bin Frau Kollegin Döring sehr dankbar, dass sie noch mal darauf hingewiesen hat, wie sich der Anteil dessen, was man vom Erwerbseinkommen in den vergangenen Jahrzehnten für die Ernährung aufwenden musste, entwickelt hat, und wie das heute ist.
Ich sage es ganz klar, diese Billigheimer-Manier, alles zu jeder Zeit zum günstigen Preis vorzuhalten, hat dieser Entwicklung mit Vorschub geleistet und sie ist auch mit daran schuld, dass heute nicht nur alles jederzeit überall vorgehalten, sondern wie selbstverständlich auch eingefordert wird. Das hat mit dazu beigetragen, dass so viel dann am Ende in die Tonne wandert, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das kann man sich an einigen Beispielen vor Augen führen. Wenn ich mir in Erinnerung rufe, wie das in
den Siebzigerjahren war, als meine Eltern zu mir gesagt haben: „Bub, jetzt gehst du mal ins Dorf Weckchen kaufen.“ Wenn ich samstags morgens um 11.00 Uhr beim Bäcker aufgetaucht wäre, hätte der zu mir gesagt: „Bub, wenn du Weckchen haben willst, musst du früher aufstehen!“ Da hat man um 11.00 Uhr keine mehr gekriegt. Heute ist es selbstverständlich, dass man, wenn man in einen Baumarkt geht mit angeschlossener kleiner Bäckerei, um 19.45 Uhr noch das komplette Sortiment vor sich hat. Das ist das, was ich als Irrwitz empfinde, dass man glaubt, den Leuten das Sortiment jederzeit zu 100 Prozent vorhalten zu müssen, ohne ihnen dabei klarzumachen, dass das, was nicht verkauft wird, nicht am nächsten Tag noch im Regal liegt, denn das wird ja als schlimm angesehen, sondern dass es weggeworfen wird. Das ist dekadent, das hat auch nichts mehr mit Versorgung zu tun, das ist schlicht und einfach diese Lebensmittelverschwendung, um die wir uns kümmern müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich war gestern Abend auf einer Veranstaltung des Netzwerks Entwicklungspolitik im Saarland, wo wir mit einem Mann, der in den letzten Jahren und Jahrzehnten quasi zu einer Ikone geworden ist, nämlich mit Wam Kat, jemandem, der als Restekocher um die Welt reist und aus Lebensmitteln, die nicht mehr verwertet werden, Mahlzeiten zubereitet, eine sehr interessante Diskussion geführt haben. Wir waren uns in vielen Bereichen einig, aber insbesondere in einem Punkt, nämlich dass wir den Menschen klarmachen müssen, dass nur weil ein Apfel eine Druckstelle hat, nur weil eine Gurke vielleicht ein bisschen krummer ist, als man das normal gewohnt ist, nur weil eine Möhre vielleicht zwei oder drei Spitzen aufweist, das nicht gleichzusetzen ist mit weniger Qualität oder weniger Geschmack. Ganz im Gegenteil, das ist ja der Ausweis dafür, dass das Obst oder das Gemüse eben nicht gehätschelt und getätschelt und mit wer weiß wie vielen Spritzdurchgängen behandelt worden ist. Wir müssen in dieser Frage da ansetzen, dass die Leute das Klischee aus dem Kopf bekommen: Nur weil etwas nicht so aussieht, wie man es aus dem Prospekt kennt, ist es gleich schlecht. Ich kenne das noch von früher, da hat man die Druckstelle vom Apfel abgeschnitten und den Apfel dann letztendlich doch gegessen. Damit hat man auch eine Wertschätzung gegenüber dem Produkt ausgedrückt.
Da machen wir seit vielen Jahren in diesem Land nicht nur diese Landesregierung, sondern einige vorher auch - mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung genauso wie mit den Programmen, die wir mit den Landfrauen machen, oder dem SchulobstProgramm oder der Zusammenarbeit mit den Obstund Gartenbauvereinen in diesem Land eine sehr
gute Arbeit, die darauf zielt, den jungen Menschen eine Wertschätzung gegenüber den Lebensmitteln beizubringen. Das ist der erste Punkt, um den es geht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der zweite Punkt ist: Wir müssen regional und saisonal einkaufen. Kollege Theis hat eben sehr deutlich dargestellt, was das für Chancen mit sich bringt für die Regionalvermarktung. Auch da sind wir ja in diesem Land Gott sei Dank seit vielen Jahren und Jahrzehnten Spitzenreiter. Ich sage das immer auch mit Blick auf ein anderes Thema: Wir sind zwar nicht das Bundesland, bei dem beim Fußball der Bär steppt. Dafür sind wir aber beim Biolandbau wirklich stark. Hier sind wir an der Spitze aller Bundesländer. Ich bin stolz darauf, dass wir in den letzten 20 oder 25 Jahren die Grundlage dafür gelegt haben, dass wir 16 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in diesem Land ökologisch bewirtschaften. Der Bundesschnitt liegt bei 6 Prozent. Das gilt es in den kommenden Jahren zu sichern. Wir müssen darüber hinaus im Blick behalten, wie wir diesen Bereich noch stärken können. Das tun wir, das war erfolgreich und ist auch ein Stück Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung, meine sehr geehrten Damen und Herren.