Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 46. Landtagssitzung.
Mit Blick auf die öffentliche Diskussion um Kreuze in öffentlichen Räumen erlaube ich mir eine kurze Vorbemerkung. Wir haben hier im Landtag viele Anfragen zu dem Thema erhalten. Deshalb darf ich darauf hinweisen, dass ungeachtet unterschiedlicher Auffassungen zu diesem Thema auch in diesem Hause - das will ich als Präsident feststellen - im Landtag kein Antrag auf Abhängen des Kreuzes gestellt worden ist, sodass klar ist, im Landtag des Saarlandes bleibt das Kreuz hängen.
Ich denke, die inhaltliche Auseinandersetzung zu diesem Thema habe ich als Präsident allen Fraktionen zu überlassen. - So weit meine Vorbemerkung zu diesem Thema.
Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich eine Gruppe der Arbeitsvermittlung „Dienstleistung mit System“ unter Leitung von Herrn Marc Bilke begrüßen. Sie sind im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast. Seien Sie herzlich willkommen!
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saar-landes zu seiner 46. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung, dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „In die Zukunft des Landes investieren - Sanierungsstau an den Hochschulen des Saarlandes beheben“, Drucksache 15/1729, haben die Koalitionsfraktionen, die PIRATEN-Landtagsfraktion und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1742 den Antrag „Investitionen in den Hochschulbau“, die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1737 den Antrag „Sanierungsstau an den Hochschulen beheben“, und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1743 den Antrag „Sanierungsstau an den Hochschulen anpacken - Übertragung der Bauherrenfunktion prüfen!“. Wer dafür ist, dass die Anträge Drucksachen 15/1742, 15/1737 und 15/1743 als Punkte 9, 10 und 11 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Das ist einstimmig.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung, dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Altersarmut bekämpfen Rentenniveau anheben, Mindestlohn erhöhen“, Drucksache 15/1728, haben die Koalitionsfraktionen und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1738 den Antrag „Viel erreicht und noch viel vor: Zeit für mehr Solidarität“
und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1741 den Antrag „Maßnahmen gegen Altersarmut ergreifen, Rentensystem reformieren!“. Wer dafür ist, dass die Anträge Drucksachen 15/1738 und 15/1741 als Punkte 12 und 13 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Das ist einstimmig.
Ich komme zu Punkt 7 der Tagesordnung. Die Koalitionsfraktionen haben ihren Antrag „Allianz für einen europaweiten Atomausstieg; gegen eine Renaissance der Atomkraft und für die Energiewende in Europa“ zwischenzeitlich als Drucksache 15/1735 neu - eingebracht. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, beides Anträge den Atomausstieg betreffend, Drucksachen 15/1735 - neu - und 15/1730, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Zu dem Thema hat die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1739 einen eigenen Antrag eingebracht, den Antrag „Atomausstieg europaweit Energiewende in Europa forcieren, neue Technologien nutzen“. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1739 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Auch das ist einstimmig.
Wahl einer/eines Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Saarländisches Datenschutzgesetz (Wahlvorschlag des Erweiterten Präsidiums Drucksache 15/1732)
Der Landtag wählt nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Saarländisches Datenschutzgesetz eine Landesbeauftragte/ einen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die bisherige Amtsinhaberin Judith Thieser ist am 18. Oktober 2015 verstorben. Ein Vorschlag mit den Bewerbern liegt uns als Drucksache 15/1732 vor.
Das Erweiterte Präsidium hat sich für eine schriftliche Wahl ausgesprochen. Wahlzettel und Umschläge werden Ihnen am Eingang zu Zimmer 30 ausgehändigt. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis durch ein Kreuz eindeutig gekennzeichnet ist. Ich bitte, den Umschlag mit dem Wahlzettel in die Wahlurne einzuwerfen.
Ich bitte die Schriftführer, die Herren Abgeordneten Andreas Augustin und Klaus Kessler, die Namen der Abgeordneten zur Stimmabgabe aufzurufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Mitteilung, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Das ist nicht der Fall.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Es wurden 51 Stimmen abgegeben, davon 51 gültige Stimmen. Für Frau Monika Grethel wurden 49 Stimmen abgegeben, für Herrn Dr. Thomas Heinz Lenhard wurden 2 Stimmen abgegeben. Ich stelle fest, dass Frau Monika Grethel mit der gemäß § 62 Abs. 2 Landtagsgesetz notwendigen Stimmenmehrheit zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt ist. Frau Grethel, ich spreche Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hauses aus. Wir wünschen Ihnen für Ihre neue Aufgabe viel Erfolg. Auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Parlament! - Vielen Dank!
Wahl einer Direktorin/eines Direktors der Landesmedienanstalt des Saarlandes gemäß § 58 Abs. 1 des Saarländischen Mediengesetzes (SMG) (Wahlvorschlag des Erweiterten Präsi- diums Drucksache 15/1731)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die siebenjährige Amtszeit des Direktors der Landesmedienanstalt Saarland, Dr. Gerd Bauer, läuft im April ab. Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 des Saarländischen Mediengesetzes vom 27. Februar 2002 wird die Direktorin oder der Direktor vom Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren gewählt.
Das Erweiterte Präsidium hat einen Wahlvorschlag unterbreitet, der uns als Drucksache 15/1731 vorliegt. Gemäß § 67 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes kann die Wahl durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat der Wahl durch Handaufheben widersprochen, sodass schriftlich zu wählen ist. Wahlzettel und Umschläge werden Ihnen wiederum am Eingang zu Zimmer 30 ausgehändigt. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis durch ein Kreuz eindeutig angezeichnet wird. Ich bitte, den Umschlag mit dem Wahlzettel in die Wahlurne einzuwerfen.
Ich bitte die Schriftführer, die Herren Abgeordneten Andreas Augustin und Klaus Kessler, die Namen der Abgeordneten zur Stimmabgabe aufzurufen.
Bevor wir mit der Auszählung der Stimmen beginnen, bitte ich um Mitteilung, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Das ist nicht der Fall.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Es wurden 51 Stimmen abgegeben, davon 51 gültige Stimmen, davon 42 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Ich stelle fest, dass Herr Uwe Conradt mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln
der Mitglieder des Landtages zum Direktor der Landesmedienanstalt Saarland gewählt ist und spreche ihm im Namen des Hauses herzliche Glückwünsche aus. - Wir werden dann Frau Grethel und Herrn Conradt bekanntgeben, in welche Lokalität Sie demnächst einladen dürfen.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes (Drucksache 15/1734)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Es vergeht eigentlich kaum ein Tag, an dem wir nicht von Bedrohungen oder Angriffen auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte hören oder lesen. Gerade erst gestern hat der Landespolizeipräsident noch einmal auf die erschreckende Statistik hingewiesen, was Gewalt gegen Polizeibeamte anbelangt. Viele von Ihnen haben vielleicht auch entsprechende Studien zum Thema Gewalt gegen die Polizei gelesen. Es gibt zum Beispiel die Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, die von zehn Landesinnenministerien in Auftrag gegeben wurde. Sie hat im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2010 einen deutlichen Anstieg der Gewaltübergriffe feststellen können. Und diese Zahlen sind erschreckend.
Bei den weniger schwerwiegenden Angriffen, die eine Dienstunfähigkeit von einem Tag bis sechs Tagen mit sich bringen, war ein Anstieg von 93,5 Prozent festzustellen. Bei den schwerwiegenden Angriffen, also solchen, die Dienstunfähigkeiten von sie
ben Tagen bis zu zwei Monaten nach sich ziehen, haben wir einen Anstieg von 60,1 Prozent zu verzeichnen. Auch das Lagebild 2012 über Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, das vom BKA in Auftrag gegeben worden ist, verzeichnet eine Zunahme von Widerstandshandlungen in einem deutlichen Ausmaß. Vor allem Rohheitsdelikte sind gestiegen, gefährliche Körperverletzungen sind im Jahresvergleich um 8,8 Prozent gestiegen, Körperverletzungen um 5,1 Prozent. Sie sind also deutlich angestiegen. Und das Saarland liegt - gemessen an unserer vergleichsweise geringen Einwohnerzahl - nach den Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg leider Gottes bei der Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit an führender Stelle, was den Widerstand gegen die Staatsgewalt anbelangt. Allein 2014 wurden im Saarland in diesem Zusammenhang 362 Fälle festgestellt, wobei über 1.000 Polizistinnen und Polizisten von dieser Gewalt betroffen waren.
An dieser Stelle sei mir dann auch die Bemerkung erlaubt, dass bei Betrachtung der Zahlen all diejenigen, die immer wieder gebetsmühlenartig behaupten, es gäbe keine Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten, durch diese Zahlen eines Besseren belehrt werden. Und ich kann Ihnen auch deutlich sagen: Auf solche Führungspositionen, auf eine führende Rolle bei der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, können wir im Saarland gerne verzichten. Und deshalb ist es gut und richtig, dass wir mit diesem Gesetz daran arbeiten, dass die Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten eingedämmt wird, dass wir gesetzgeberisch dagegen vorgehen. Und das ist der Grund, weshalb wir Ihnen heute dieses Gesetz als Koalition vorlegen.
Deshalb werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf durch einen ersten Schritt für einen besseren Schutz unserer Polizei hin zu einer Stärkung der inneren Sicherheit im Land weiterkommen. Die seitens der Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen in diesem Gesetz hin zu mehr innerer Sicherheit umfassen zwei Themenkomplexe. Zum einen wollen wir unsere Vollzugspolizei mit Körperkameras ausstatten, den sogenannten Bodycams, wie man das heutzutage nennt. Und wir werden in diesem Zusammenhang die Rechtsgrundlagen im Saarländischen Polizeigesetz ändern. Zum anderen werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Aspekt beleuchten, der aus meiner Sicht nicht weniger wichtig ist, und zwar die Einführung des sogenannten Polizeiordnungsdienstes. Gegenstand des Ihnen vorliegenden Gesetzes ist die Einführung des sogenannten Polizeilichen Ordnungsdienstes. In diesem Zusammenhang werden wir 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Polizeiordnungsdienst einstellen, die künftig die Vollzugspolizei entlasten.
Lassen Sie mich aber zunächst auf den ersten Themenkomplex des Gesetzentwurfs eingehen, nämlich die Körperkameras. Mit diesen Kameras, die an der Einsatzuniform der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten angebracht werden, können im Einsatz beim Vorliegen der Voraussetzungen der neuen Ermächtigungsgrundlage Bild- und Tonaufzeichnungen angefertigt werden. Das ist gleich aus mehreren Gründen für unsere Beamtinnen und Beamten ein großer Vorteil gegenüber der bisherigen Situation. Erfahrungen anderer Bundesländer haben gezeigt, dass der Einsatz von Videotechnik, die offen und sichtbar am Körper getragen wird - wir reden hier nicht über irgendwelche agentenartigen Knopfkameras -, oftmals deeskalierend wirkt und dass im Zusammenhang mit dem Einsatz dieser Kameras vor allem die von mir eben angesprochenen Gewaltdelikte gegenüber Polizeibeamten zurückgegangen sind.
Diese Erfahrungen, insbesondere die Erfahrungen aus dem Bundesland Hessen, das bereits seit 2013 auf diese neue Technik setzt, sind durchweg positiv. Dort konnte eine abschreckende Wirkung nachgewiesen werden. Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind in Hessen durch den Einsatz dieser neuen Technik um 40 Prozent zurückgegangen. Deshalb haben wir die Einführung dieser Bodycams auch für den saarländischen Polizeidienst vorgesehen. Dieses Ansinnen der Koalitionsfraktionen hat, wie wir festgestellt haben, auch die volle Unterstützung der Gewerkschaften der Polizei, die sich auch im Vorfeld sehr gewinnbringend in die Diskussion eingebracht haben, nicht nur über die Medien, sondern auch im direkten Gespräch mit den Arbeitskreisen und den Fachpolitikern in der Koalition. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch sehr herzlich bedanken. Es sind heute Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft da. Ich begrüße stellvertretend Herrn Alles. Es sind Vertreterinnen und Vertreter der GdP da, an deren Stelle ich Herrn Porzel sehr herzlich begrüßen darf. Ich darf mich bei Ihnen noch einmal ganz herzlich bedanken für die konstruktive Einbringung Ihrer Expertisen.