sind heute Vertreter des Netzwerks „Gute Nachbarschaft Winterberg“ unter Leitung von Herrn Willi Eckel bei uns zu Gast. Seien Sie uns herzlich willkommen.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 24. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Die Koalitionsfraktionen haben gemäß § 57 der Geschäftsordnung die Durchführung einer Aktuellen Aussprache zum Thema „Geplante Erhöhung der ARD-Ausgleichszahlungen für finanzschwache Sender gibt dem Saarländischen Rundfunk langfristig Bestandssicherheit“ beantragt. Es wird vorgeschlagen, die Aktuelle Aussprache nach der von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion beantragten Fragestunde durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat ebenfalls gemäß § 57 der Geschäftsordnung die Durchführung einer Aktuellen Aussprache beantragt, und zwar zum Thema „Aktuelle Entwicklung beim GondwanaPark in Landsweiler-Reden“. Es wird vorgeschlagen, diese Aktuelle Aussprache nach der von den Koalitionsfraktionen beantragten Aussprache durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird ebenfalls so verfahren.
Zu Punkt 9 der Tagesordnung. Dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion betreffend „Flughafen erhalten - Infrastruktur sichern“ sind die Koalitionsfraktionen zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/821 - neu 2 - vor. Zu diesem Thema haben die PIRATEN-Landtagsfraktion und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/831 den Antrag „Keine weitere Subventionierung des Flughafens Ensheim - Ausbau von verkehrspolitischen Alternativen“ und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/832 den Antrag „Flugangebot für die Region sicherstellen - Steuerverschwendung beenden!“ Wer dafür ist, dass diese Anträge als Punkte 13 und 14 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass diese Anträge als Punkte 13 und 14 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 9 der Tagesordnung beraten werden.
Zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung. Nachdem die Landesregierung die Antworten zu den Anfragen des Abgeordneten Michael Neyses Drucksachen 15/523 und 15/524 - am gestrigen Ta
Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betreffend: Wohnraumförderung für Studierende (Drucksache 15/523)
Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betreffend: Wohnraumsituation für Studierende (Drucksache 15/524)
Zu Punkt 12 der Tagesordnung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit hat für die Nachwahl für die Vertreterversammlung der Arbeitskammer einen Wahlvorschlag vorbereitet, der uns als Drucksache 15/828 vorliegt.
Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat mit Schreiben vom 14. März 2014 gemäß § 56 der Geschäftsordnung beantragt, eine Fragestunde zum Thema: „Hafenerweiterung Dillingen“ durchzuführen und form- und fristgerecht zwei Fragen gestellt.
Ich erlaube mir, vorab auf einige Regularien hinzuweisen, wie sie die Geschäftsordnung des Landtages für Fragestunden vorsieht. Die Dauer der Fragestunde darf sechzig Minuten nicht überschreiten. Die Mitglieder der Landesregierung sollen die Anfragen kurz und präzise beantworten. Die Antwort der Regierung ist ohne Beratung zur Kenntnis zu nehmen. Anträge sind unzulässig. Die Regierung kann die Beantwortung von Anfragen ablehnen. Der Fragesteller ist berechtigt, zu jeder schriftlichen Frage bis zu sechs Zusatzfragen zu stellen. Stellt er weniger als sechs Zusatzfragen, so können die restlichen Fragen von anderen Abgeordneten gestellt werden.
Schließlich weise ich darauf hin, dass Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Anfrage stehen müssen, keine Feststellungen oder Wertungen enthalten und nicht in mehrere Fragen unterteilt sein dürfen.
Ich rufe nun die Frage 1 auf, gestellt von dem Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN, Herrn Hubert Ulrich:
Inwieweit ist sichergestellt, dass durch den Ausbau des Saarhafens Saarlouis-Dillingen zu einem Containerhafen die Trinkwasserförderanlagen des WW Ost der Stadtwerke Saarlouis hinsichtlich ihrer quantitativen und qua
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will die gestellte Frage beantworten und darauf hinweisen, dass es keine Erweiterung des Hafens und des Hafengebietes auf der Fläche gibt, vor allem nicht in den Rodener Wiesen. Bei dem geplanten Ausbau des Hafens zu einem Containerhafen handelt es sich nicht um eine bauliche Veränderung oder Erweiterung des Hafens, es ist lediglich eine betriebliche Erweiterung im Angebotsspektrum vorgesehen. Insofern ist geplant, ab 2015 einen regelmäßigen Containerschiffslinienverkehr ab dem Hafen zu den Westhäfen Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen anzubieten, wodurch ein verlässliches und wirtschaftlich attraktives Angebot geschaffen würde, was auch die verstärkte Nutzung erwarten lässt.
Da keine bauliche Erweiterung oder Veränderung stattfindet, ist auch eine Auswirkung auf die Trinkwasserversorgung nicht möglich. Das vorhandene Sicherheitskonzept im Hinblick auf die Sicherstellung der Wasserversorgung des Wasserwerkes Saarlouis Ost bleibt unberührt. Im Frühjahr 2013 wurde ein unabhängiges Gutachten zur Trinkwasserversorgung der Wasserwerke Ost vorgelegt.
Das Gutachten hat gezeigt, dass der Trinkwasserbedarf der Stadt problemlos auch in Zukunft gedeckt werden kann. Derzeit ist die Wasserbehörde dabei, auf dieser Basis die Wasserrechte endgültig zu fixieren. Eine Wasserversorgung über das Wasserwerk Bisttal ist nicht vom Land in die Diskussion gebracht worden, sondern von den Stadtwerken Saarlouis, und erscheint nach dem jetzigen Zeitpunkt weder erforderlich noch sinnvoll. - So weit zunächst einmal die Beantwortung der gestellten Frage.
Danke schön, Frau Ministerin. Wird eine Zusatzfrage gestellt? - Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender Ulrich.
Die wasserrechtlichen Prüfungen laufen derzeit. Da es keine baulichen Veränderungen gibt, ist davon auch die Frage des Wasserrechtes unberührt.
Inwieweit ist sichergestellt, dass die Errichtung dieses Containerhafens einem vorhandenen Bedarf entspricht und gleichzeitig als Infrastrukturmaßnahme einen wirtschaftlichen Erfolg erzielen wird?
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. Vor Beginn der konkreten Planungen wurden umfangreiche Erhebungen des Potenzials im Containerverkehr Saarland, Westhäfen, im Rahmen unabhängiger Gutachten vorgenommen, auch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden durchgeführt. Ergebnis ist, dass ein erhebliches Potenzial für den Hafen, auf dessen Basis ein wirtschaftlicher Containerschiffsverkehr zu attraktiven Preisen möglich ist, festgestellt wurde.
Der Hafen ist derzeit der mit Abstand größte Binnenhafen Deutschlands jenseits des Rheins, der über kein entsprechendes Angebot verfügt. Er würde somit zu einem kompletten Industriehafen aufgewertet. Da, wie bereits erwähnt, keine Um- und Ausbaumaßnahmen erfolgen, sind auch keine Investitionen erforderlich. Der Containerumschlag soll innerhalb der vorhandenen Flächen mit vorhandenen Geräten erfolgen. Im Übrigen ist der Hafen auch jetzt schon rückblickend betriebswirtschaftlich als Erfolg zu bezeichnen. Die Investitionen, die das Land beim Bau und bei der Unterhaltung des Hafens aufgewendet hat, sind längst über Gewinne, die der Hafen jährlich erwirtschaftet, mehr als ausgeglichen. Der Hafen leistet somit auch einen Beitrag zur Entlastung des Landeshaushalts.
Ich will noch mal darauf hinweisen, dass, was den Start des Projektes angeht, zunächst keine Investitionskosten entstehen, da alles mit vorhandenem Material ausgeführt werden soll. Insofern ist jetzt in Erarbeitung, wie die Struktur und damit die Umsetzung dieser Schiffslinie bewerkstelligt werden soll. Gegebenenfalls wird hierzu eine eigene Gesellschaft gegründet mit anderen Beteiligten. Dazu werden auch noch mal die Anteile entsprechend verteilt. Dies findet selbstverständlich alles auf der Grundlage entsprechender Wirtschaftlichkeitsberechnungen, was den jeweiligen Betrieb angeht, statt. Hierbei kann man bei selbst sehr vorsichtigen Schätzungen jetzt schon sagen, dass bereits im ersten Jahr und erst recht in den darauf folgenden Jahren eine solche Schiffslinie wirtschaftlich zu betreiben ist.
In der Saarbrücker Zeitung vom 06.03. spricht Staatssekretär Barke vom „Ausbau zu einem Containerhafen“. Dies geht doch wohl nicht zum Nulltarif. Entweder ist diese Meldung in der Saarbrücker Zeitung eine Ente und somit falsch oder dieser Ausbau muss finanziell irgendwo seinen Niederschlag finden.
Ein bereits bestehender Containerhafen mit allen Einrichtungen wird in einem neuen Geschäftsfeld tätig und insoweit, was sein Tätigkeitsfeld angeht, ausgebaut. „Ausbauen“ bedeutet in dem Zusammenhang nicht unbedingt, dass Bagger vorfahren, sondern dass wir ein neues Geschäftsfeld erschließen wollen. Nach den Gutachten, die uns vorliegen, wird dies auch höchst wirtschaftlich betrieben werden können.
Die Frage der Containertransporte ist vor allem auch im Verhältnis zu dem zu prüfen, was bisher stattfindet, dass ein Großteil dessen, was dort über die Container verschifft werden soll, bisher mit Lkw zu den entsprechenden Orten gebracht wird. Ich darf insofern auf einige Zahlen hinweisen, was die bisherigen Transporte in diesem Zusammenhang angeht. Bisher werden im Hafen jährlich rund 3,5 Millionen Tonnen an Schiffsumschlag umgesetzt. Das bedeutet, wenn man sich das einmal bildlich vorstellt, dass pro Jahr 250.000 Lkw-Ladungen umgesetzt werden.
Wenn man das herunterrechnet, sind das 1.000 Ladungen an jedem Werktag. Damit sind das künftig 1.000 Lkw an jedem Werktag, die eben nicht mehr auf der Straße unterwegs sein werden, sondern wo die Ladung über Schiffsverkehre an die jeweiligen Orte gebracht wird. Somit leistet dieses Konzept auch einen großen Beitrag nicht nur zur Stärkung der Wirtschaft im Saarland, sondern auch zum Umweltschutz, weil eine große Menge CO2 eingespart wird.
Ich lese Ihnen jetzt ein Zitat des Staatssekretärs Jürgen Barke aus der Saarbrücker Zeitung vor: „Wenn man den Anspruch hat, Industrieland zu sein, dann braucht man auch einen Containerhafen.“ Sie haben eben gesagt, es solle dort nichts umgebaut werden. Wenn ich diesen Satz richtig interpretiere, heißt das, dass wir schon einen Containerhafen haben, weil ja nichts umgebaut wird. Diesen Widerspruch müssen Sie mir bitte mal erklären.
Wir haben bisher schon eine Verladung und Entladung von Containern in diesem Hafen, allerdings in einer sehr kleinen Größenordnung von rund 1.000 Containern jährlich. Aufgrund umfangreicher Umfragen in der saarländischen Wirtschaft und auch entsprechender Marktanalysen durch vergebene Gutachten ist festgestellt worden, dass mit der Anzahl der Container, die über eine solche Schiffslinie dann aus dem Land herausgebracht oder ins Land gebracht werden können, eine erhebliche Steigerung des Containerschiffsverkehrs erreicht werden kann. Insofern geht es nicht darum, komplett einen neuen Containerhafen zu bauen, sondern das, was jetzt dort in sehr geringem Umfang stattfindet, künftig in größerem Umfang stattfinden zu lassen zum Wohle der saarländischen Wirtschaft, aber auch zum Wohle unserer Umwelt.