Dagmar Ensch-Engel

Sitzungen

15/5 15/8 15/9 15/10 15/11 15/15 15/17 15/18 15/22 15/23 15/24 15/25 15/26 15/27 15/28 15/29 15/35 15/36 15/39 15/48 15/49 15/50 15/51 15/52 15/56 15/58

Letzte Beiträge

Wie viele der genannten Genehmigungen wurden am 30. Dezember 2016 erteilt und waren diese Anträge zu diesem Zeitpunkt entscheidungsreif?
Halten Sie es für richtig, dass es angesichts der Tatsache, dass es ab dem Jahr 2017 weniger EEGSubventionen gibt, das damit verbundene große wirtschaftliche Interesse der Betreiber an einer Genehmigung noch im Jahr 2016 die entscheidende Rolle für diese massenhaften, im Schnellverfahren erteilten Genehmigungen spielte?
Es gab aber auch Aussagen, dass innerhalb von drei Monaten genehmigt werden müsse. Deshalb meine Frage: Wie konnten in Anbetracht der normalerweise beträchtlichen Verfahrensdauer die umfänglichen Einwände der Bürgerinnen und Bürger und die Belange des Naturschutzes in der Kürze der Zeit und vor allen Dingen auch hinsichtlich der Dichte der Bearbeitungszeit überhaupt berücksichtigt werden? Halten Sie die aus unserer Sicht auf den letzten Drücker im Eilverfahren durchgedrückten Genehmigungen für vereinbar mit einem rechtsstaatlichen Verfahren?
Gibt es aus Ihrer Sicht in Schwalbach oder in den anderen von Ihnen dargestellten Fällen, in denen die sofortige Vollziehung angeordnet wurde, im Gegensatz zu anderen Genehmigungssituationen bei Windkraftanlagen besonders dringliche Situationen, die eine sofortige Vollziehung rechtfertigen würden?
Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung wird das private Interesse des Betreibers, also die Profitgründe, als Begründung in den Vordergrund gestellt. Ich frage: Was ist mit den Interessen der Allgemeinheit, insbesondere der Bürgerinnen und Bürger, am Schutz und Erhalt ihrer Natur und Gesundheit? Was ist mit dem Interesse der Gemeinden und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, nicht vor Abschluss des Verfahrens vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden?
Teilt die Landesregierung die Aussage des Staatssekretärs im Umweltministerium, Roland Krämer, in der Sondersitzung des Püttlinger Stadtrates, dass die jährlichen Pachterträge zwischen 60.000 und 80.000 Euro pro Anlage die Stellen der Landesbediensteten sicherten und die Windkraftanlagen deshalb zu begrüßen und zu genehmigen seien?
Gab es in der Lenkungsgruppe Windkraft am 13. Dezember 2016 Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierung, wonach man sich um eine Vermittlung zwischen JUWI und Bundeswehr bemühen wolle, und finden Sie, dass es Aufgabe eines Umweltministeriums oder Wirtschaftsministeriums ist, zwischen dem Betreiber einer Windkraftanlage und der Bundeswehr zu vermitteln und auf eine Lösung zugunsten des Windkraftbetreibers zu drängen?
Wurde in der Lenkungsgruppe Windkraft am 13. Dezember 2016 die Auffassung vertreten, dass eine ordnungsgemäße Bescheidung der Anlage am Höcherberg angesichts des noch ausstehenden umfassenden Abwägungsprozesses nicht mehr im Jahr 2016 möglich sein würde?
Sie haben eben gesagt, dass Verhandlungen mit der Bundeswehr sehr schwierig wären. Da drängt sich mir die Frage auf: Finden Sie es in Ordnung, dass die Bundeswehr mit einer Firma JUWI, die nur ihre finanziellen Interessen im Auge hat, verhandelt und nicht mit der Landesregierung, die ja auch die Interessen der Bürger und des Landschaftsschutzes vertreten sollte?
Der Genehmigungsbescheid, wie er derzeit beim LUA einsehbar ist, umfasst 55 Seiten. Ich frage Sie: Sah der gegenüber dem Antragsteller am 30. Dezember 2016 bekannt gegebene Bescheid bereits genauso aus oder wurde die Begründung erst nachträglich in diese Form gefasst? Immerhin hatte man sich bei der Aufhebung des ursprünglichen Bescheides am 28.12. offensichtlich noch nicht mit den Gründen auseinandergesetzt, da dort nur Bezug genommen wurde auf den Wegfall des Einwandes der Bundeswehr. Man hätte also innerhalb von ein bis zwei Tagen eine Prüfung aller sonstigen Gesichtspunkte vornehmen müssen. Wurde tatsächlich in dieser Zeit eine 55-seitige Begründung des Genehmigungsverfahrens verfasst?
Deshalb ist es für mich wichtig zu wissen, ob dieser abschließende Bescheid schon in dieser Form verfasst war, also auch auf die anderen Punkte eingegangen wurde - bei der Ablehnung war ja nur die eine Begründung mit der Bundeswehr drin -, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass in der Kürze der Zeit alle Punkte geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid, der jetzt vorliegt, hat wie gesagt 55 Seiten.
Gerne.
Ich hätte noch viele Fragen, aber zum Abschluss: Sie haben zu Beginn der Fragestunde erwähnt, dass diese Änderung im Landesentwicklungsplan zu Zeiten von Jamaika vorgenommen wurde. Bestand aus Ihrer Sicht je die Absicht, die Verordnungen und Gesetze in irgendeiner Form zu verändern? - Jetzt, in den vergangenen fünf Jahren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wohl unstreitig, dass in den saarländischen Gruben Stoffe zurückgelassen wurden, die teilweise hochgiftig beziehungsweise stark gesundheitsgefährdend sind. Es handelt sich hierbei um Verfüllstoffe und Betriebsstoffe, darunter PCB-haltige Öle. Was in den Gruben an der Saar und im Ruhrgebiet unter Tage lagert, ist ein gigantischer Umweltskandal. Es ist unsere Aufgabe als Politiker, dafür Sorge zu tragen, dass diese Stoffe beziehungsweise deren Inhaltsstoffe nicht unkontrolliert an die Oberfläche gelangen können. Die größte Gefahr sehen wir in einer möglichen Kontaminierung des Trinkwassers durch PCB.
Der Untersuchungsausschuss Grubenwasser tagte am 07. März letztmalig, ohne dass abschließend ein Bericht erstellt werden konnte. Ich denke, eine abschließende Bewertung können wir heute in einer Plenardebatte erst recht nicht erreichen. Der vorliegende Antrag der GRÜNEN hat aus unserer Sicht einige Punkte der vom Ausschuss aufgearbeiteten Thematik nicht so wiedergegeben, wie wir sie verstanden und bewertet haben. Der Antrag ist in sich widersprüchlich. Deshalb werden wir uns heute enthalten.
Allerdings ist für uns ein maßgeblicher Aspekt der Ausschussarbeit die Aussage des ehemaligen Ministerpräsidenten Peter Müller, der in einer der letzten Sitzungen bestätigt hat, dass der Inhalt der Vereinbarung von 2007 mit der RAG, der geschlossene Erblastenvertrag, ohne jede Optimierungsverpflichtung war. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht mich stutzig.
Das hat er nicht gesagt? - Es ist mir allerdings unverständlich, weshalb, wenn das so ist, dass der Erblastenvertrag gilt, überhaupt Abschlussbetriebspläne, Teilflutungen und so weiter debattiert werden sollen. Für uns gilt der Erblastenvertrag, wir fordern dessen Einhaltung. Alle anderen Diskussionen
verwässern diese Forderung und vermitteln den Eindruck, dass man doch über die Nichteinhaltung des Vertrages verhandeln könnte oder sollte. Einzig und allein den Anstieg bis Stufe 1, so wurde uns in diesem Ausschuss klar, könnten wir mittragen. Nach unserer Einschätzung der ganzen Gutachten und Aussagen im Ausschuss sind wir damit noch auf der sicheren Seite. Aber so soll es auch bleiben. Deshalb sehen wir einen weiteren Anstieg sehr kritisch. Darüber könnte man mit uns nur reden, wenn man wirklich belegen könnte, dass absolut kein Risiko besteht, und das bezweifle ich sehr stark. Deshalb: Ab Stufe 2 gilt der Erblastenvertrag, es wird gepumpt.
Wichtig für uns ist auch noch der Aspekt, was mit dem Wasser passiert, das zurzeit schon abgepumpt wird. Denn Tatsache ist ja auch, das wurde von einem Zeugen belegt, dass dieses Wasser unter Umständen doch zu stark belastet ist, wenn es in die Saar fließt. Die Messungen erfolgen nach seiner Aussage an Messpunkten, an denen das Wasser schon so stark verdünnt ist, dass man den tatsächlichen PCB-Gehalt nicht mehr so korrekt messen kann.
Wie es aussieht, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird uns das Thema erhalten bleiben. Wir freuen uns auf eine weitere Untersuchung und Diskussion. Ich bin auch dafür, dass wir das konsequent und seriös durchführen. Dann werden wir sehen, was kommt. Heute werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Frühjahr 2015 beabsichtigt die Globus SbWarenhaus Holding GmbH & Co. KG die Errichtung eines Warenhauses mit einer Verkaufsfläche von 11.000 m² auf dem LIK.Nord-Gebiet Betzenhölle in Neunkirchen. Dieses Vorhaben führte zu erheblichen Differenzen zwischen den Mitgliedern des Zweckverbandes LIK.Nord und verschiedenen Interessengruppen. Mit vorliegendem Antrag der GRÜNEN soll nunmehr die Landesregierung aufgefordert werden, das Bauvorhaben abzulehnen beziehungsweise die ursprüngliche Konzeption des LIK.NordProjektes zu erhalten.
Die Grundposition meiner Fraktion zu einer Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen ist eindeutig. Wir sehen diese Entwicklung nach wie vor kritisch. So wollen wir unter anderem eine Verödung von Innenstädten stoppen und gewachsene Strukturen schützen. Ein entsprechender Antrag zur Änderung des Landesentwicklungsplans Siedlung hat meine Fraktion bereits im September 2010 vorgelegt, in dem wir auch gefordert haben, dass Gemeinden und Städte keine weiteren Sondergebiete für Einkaufszentren ausweisen können. Ziel bei all diesen Entscheidungen sollten jedoch die Berücksichtigung der Bedürfnisse und das Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger sein. Dieser Antrag fand seinerzeit unter der Jamaika-Koalition keine Mehrheit. Auch die GRÜNEN waren nicht für diesen Antrag.
Der Landesentwicklungsplan ist nun halt mal so, wie er ist, sodass derzeit Plänen der Gemeinden, die den Globus-Markt befürworten, nichts entgegensteht. Natürlich muss auch dem Umweltgesichtspunkt Rechnung getragen werden und da sehen wir
durchaus eine erhebliche Problematik. Der Erhalt von Waldgebieten ist uns sehr wichtig. Die Ansiedlung des Einkaufsmarktes würde die Abholzung eines 5 Hektar großen Areals bedeuten, eine Fläche, die im Kerngebiet des Naturschutz-Großvorhabens liegt und einen hohen Altholzbestand aufweist. Diese Aspekte müssen natürlich berücksichtigt werden. Der Kreistag Neunkirchen hat jedoch bereits dem Resolutionsantrag „Ansiedlung eines Globusmarktes im Landkreis Neunkirchen“ zugestimmt und der LIK.Nord eine ökologisch wertvollere Fläche - der Kollege Thul hat das eben erklärt - als Ausgleichsmaßnahme angeboten. Ob diese Maßnahme geeignet ist, um eine Genehmigung zu fördern, ist meinem Wissen nach noch nicht endgültig geklärt.
Weiterhin machen die Befürworter einer Ansiedlung des Marktes die Argumente geltend, dass davon auszugehen ist, dass neben neu entstehenden Arbeitsplätzen natürlich auch eine Verbesserung der Nachversorgung und eine weitere Ansiedlung von Fachmärkten zu erwarten ist. Eine Initiative der innerstädtischen Einzelhändler und Gewerbevereine der Gemeinden, die sich kürzlich gegründet hat, sieht das wiederum anders. Die Interessenslage ist vielfältig, wie wir sehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion ist nach gründlicher Prüfung dieser Sache der Meinung, dass die Entscheidung für oder gegen einen Bau des Einkaufsmarktes, so wie es sich derzeit darstellt, von den betroffenen Städten und Gemeinden getroffen werden sollte, und nicht vom Landtag des Saarlandes. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Reinhold Messner stammt der Satz: Alternative Energiegewinnung ist notwendig, aber dort unsinnig, wo sie das zerstört, was sie eigentlich bewahren soll. - Recht hat er. Reinhold Messner ist nicht nur ein bekannter Bergsteiger, er war auch als Parteiloser fünf Jahre für die GRÜNEN Abgeordneter im Europäischen Parlament, und trotzdem hat er diese Meinung.
Auch im Saarland wachsen die Zweifel, ob der ständige Zuwachs - - Herr Ulrich, es wäre schön, wenn Sie mir zuhören würden, anstatt zu quaken.
Er will nicht zuhören, ja, das sehe ich. - Auch im Saarland wachsen die Zweifel, ob der ständige Bau immer größerer Windkraftanlagen mitten in der Natur wirklich Sinn macht und gut für die Umwelt sein kann. So sehen es die GRÜNEN im Stadtverband Wadern letztlich auch. Wer die Zeitung im Kreis Merzig erhält, wird gelesen haben, dass man im Löstertal die Höhe der Anlagen reduzieren will, man will die Menge der Anlagen reduzieren, man will die Abstände zu den Wohngebäuden vergrößern, und man hätte gerne wieder eine zentrale Stelle wie zum Beispiel das Umweltministerium, die stärker auf Standortentscheidungen Einfluss nimmt. Diese Forderungen hätten glatt von mir sein können.
In Saarbrücken ist es die CDU, die an den Ausbauplänen Kritik übt. Es geht dabei um die Standorte in Gersweiler und Burbach. Ich könnte noch zahlreiche weitere Fälle aufzählen wie beispielsweise den Primsbogen oder die vorgesehenen Anlagen am Limberg, das Projekt ist Gott sei Dank gestorben. Es vergeht aber keine Woche, in der ich keinen Anruf von Bürgern, Kommunen oder Räten bekomme, die fragen, was da passiert und wo sie sich hinwenden können.
Ein Blick nach Rheinland-Pfalz zeigt, wie es gehen könnte, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dort hat die neue Landesregierung aus SPD, GRÜNEN und FDP unterstützt von der CDU nun klare Regeln vorgelegt, die die Windkraftanlagen betreffen. Danach sollen sie nicht mehr in den Kernzonen der Naturparks gebaut werden, im gesamten Naturpark Pfälzerwald, in den Rahmenbereichen der Wettergebiete Oberes Mittelrheintal, in landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften oder in Gebieten mit zusammenhängendem altem Laubholzbestand. Es geht also doch, wenn man denn will. Wenn der Pfälzerwald geschützt wird, warum beschützen wir nicht unseren saarländischen Wald?
Das ist für mich persönlich auch eine Frage der Verbundenheit mit unserem schönen Saarland. Wir wollen, dass der saarländische Wald - zumindest der, der sich im Besitz des Landes befindet - geschützt wird und für Windkraftanlagen tabu ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Saarland ist ein Waldland. Unser Wald erfüllt eine Vielzahl von Funktionen. Er produziert den wertvollen Rohstoff Holz, er sichert bestes Trinkwasser, speichert Kohlendioxid und bietet vielen Pflanzen und Tieren Lebensräume.
Der Wald ist aber auch Erholungsort für die Bürgerinnen und Bürger und ein Lern- und Bildungsort für junge Menschen. Wir setzen uns für eine naturnahe, multifunktionale Waldbewirtschaftung ein, die diesen unterschiedlichen Ansprüchen gerecht wird. Diese Sätze stammen übrigens aus dem Wahlprogramm der CDU von 2012.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie haben jetzt die einmalige Gelegenheit, hier und heute im Sinne Ihres Programmes abzustimmen und somit den saarländischen Wald zu schützen.
Denn tatsächlich hat jede einzelne Windkraftanlage erhebliche Auswirkungen auf den Wald. Im Ausland ist das auch schon erkannt worden, zum Beispiel in
Österreich. Dort gibt es klare Regeln beim Ausbau von Windrädern in Waldgebieten, aber auch bei uns beginnt Gott sei Dank ein Umdenkungsprozess. So hat das Bundesamt für Naturschutz nun klar festgelegt, dass der Nutzungsdruck auf Waldflächen deutlich zunimmt, und dass man neben den harten Kriterien den Aspekt Landschaftsbild in Entscheidungen einbeziehen sollte. Ich hoffe, das kommt dann irgendwann einmal überall an, auch hier im Saarland.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat ja seinen Grund, weshalb es in vielen anderen Bundesländern wie zum Beispiel Sachsen, Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt diese Verbote für die Windkraftanlagen im Wald gibt. Dadurch wird die Energiewende ganz offensichtlich nicht gefährdet. Das ist bei uns ein Hauptargument, das immer vorgebracht wird, und es stimmt einfach nicht.
Wenn es in anderen Bundesländern funktioniert, funktioniert es bei uns auch. Wir sind eine windarme Gegend und man sollte sich überlegen, ob diese Dinger überhaupt hierhin gehören, Herr Thul. Ganz einfach.
Ein weiterer Punkt, der uns sehr wichtig ist und uns am Herzen liegt, ist die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung. Da wird sich hier auch ganz fein aus der Affäre gezogen. Wer überzeugt ist, dass Windkraftanlagen ökologisch einwandfrei und unbedenklich sind und dass die Vorteile wirklich deutlich die Nachteile ausgleichen, der kann nicht dagegen sein, dass es eine unbedingte, verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für jede Anlage gibt. Bei uns ist es so geregelt, dass es die erst ab 20 Anlagen gibt, also baut man 19 und dann ist alles in Butter. Das, finde ich, ist unverschämt!
Wer nämlich behauptet - das sage ich hier ganz klar -, dass mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für eine einzige Anlage die ganze Energiewende infrage gestellt wird, der sagt damit ganz klar, dass mit der Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Anlage der Beweis erbracht ist, dass diese Anlage wirklich die Umwelt zerstört und schädigt. Deshalb wird es nicht gemacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten darüber hinaus einmal auf unsere Bürger hören. Es kann mir keiner erzählen, egal wo er wohnt, dass er nicht mitbekommt, was in der Bevölkerung in Sachen Windräder im Moment los ist. Wir sollten auf unsere Bürger hören, wir sollten uns mit ihnen beraten. Wir wollen von Ihnen nur, dass wir wirklich unseren eigenen, unseren Staatswald, vor diesen Anlagen schützen. Und wir wollen, dass diese Umweltverträglichkeitsprüfung jedes Mal vorgenommen wird. Das ist
wirklich nicht zu viel verlangt. Ich bitte deshalb um Zustimmung für unseren Antrag.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was ich mir hier aufgeschrieben habe, kann ich mir zum größten Teil sparen,
alldieweil Herr Neyses ganz genau beschrieben hat, was noch zu tun ist. Im Gegenzug habe ich auch gehört, was alles getan ist. Tatsache ist, dass es wohl noch nicht so umgesetzt ist, wie es von Ihnen angedacht wurde. Denn tatsächlich ist es ja so, dass wir im Saarland das Schlusslicht sind, was den Radverkehr betrifft.
Frau Ministerin Anke Rehlinger hat ja vor einem Jahr gesagt, dass sie mehr Anreize schaffen wolle. Die CDU hat auch davon gesprochen. Das finden wir alles ganz toll. Das wollen wir auch haben. Wir waren deshalb froh, dass dieser Antrag der LINKEN - - der GRÜNEN auf den Tisch gekommen ist,
denn da können Sie jetzt Farbe bekennen, was jetzt wirklich schon getan worden ist. Und das erscheint uns nun doch noch ein bisschen dürftig. Deshalb werden wir uns dem Antrag natürlich anschließen.
Mich stört an der ganzen Sache, dass hier nicht konkret darüber geredet wurde, was diese ganzen Maßnahmen kosten und wie das alles finanziert werden soll. Denn letztendlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es wieder am Geld hängen. Und den Letzten beißen die Hunde - und das sind dann wieder die Radfahrer.
Ich habe im Vorfeld -
Ja, das ist eine prima Idee! Er sieht es ein, Herr Bierbaum! Er sieht es ein: Vermögenssteuer.
Oder das. Auch das wäre eine Möglichkeit. - Ich habe im Vorfeld dieser Debatte nun wirklich mit Leuten gesprochen, die bekennende Radler sind, die kein Auto besitzen. Ich habe sie gebeten: Jetzt sagt ihr mir mal ganz neutral, was hierbei im Saarland nicht stimmt! - Sie haben mir gesagt, die Radwanderwege seien ganz ordentlich. Aber was das zwischenörtliche Radwegenetz betreffe, das Netz außerhalb der touristischen Radwege, das sei abenteuerlich. Man wisse nicht, ob, wann und wie man überhaupt ankomme. Das ist nun aber nicht gerade ein Anreiz, mit dem Fahrrad zur Arbeit oder in die Schule zu fahren.
Generell sollten wir deshalb auch darüber reden, welche Anreize wir schaffen können. Dazu gehören neben der objektiven und der subjektiven Sicherheit natürlich auch infrastrukturelle Angebote, zum Beispiel Fahrradstationen oder Bike-and-ride-Schnittstellen, durch die die Bereitschaft zur Radnutzung gesteigert werden kann. Darüber hinaus bietet der ADFC, der Allgemeine Deutsche Fahrradclub, Fachberatungen für fahrradfreundliche Arbeitgeber an. Dort können sich auch Erwachsene, die sich inzwischen im Fahrradverkehr unsicher fühlen, für Kurse einschreiben. Diese Kurse für sicheres Fahrradfahren sollten für Jugendliche und Kinder aus unserer Sicht grundsätzlich Pflicht sein, denn obwohl hier im Saarland nur sehr wenige Fahrradfahrer am Verkehr teilnehmen, ist die Unfallquote relativ hoch. Das muss uns zu denken geben. Nicht zuletzt deshalb müssen wir dafür sorgen, dass diese Fahrradwege gebaut werden. Deshalb unterstützen wir den Antrag der GRÜNEN.
Gleichzeitig habe ich aber noch eine Anmerkung. Wir müssen nämlich auch aufpassen, in einzelnen Fällen nicht zu überziehen und sinnvolle Projekte gegeneinander auszuspielen. Ich denke hier etwa an die stillgelegte Hunsrückbahn-Strecke, die ja, wie es angedacht ist, zum Teil als Radweg ausgebaut werden soll - und das in einer Gegend, wo diese Wanderradwege eigentlich ganz gut ausgebaut sind. Es ist absurd, eine historische Bahnstrecke aufzugeben zugunsten eines Radweges. Man könnte diese beiden Maßnahmen parallel führen. Darauf wollen wir hinweisen. Dafür setzen sich auch viele Bürger vor Ort ein, das sollte man berücksichtigen. Ich dan
ke für Ihre Aufmerksamkeit. Wir stimmen diesem Antrag zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich es heute ganz kurz machen und sagen, dass wir jetzt diesem Antrag der GRÜNEN zustimmen. Ich wollte auch gar nicht mehr groß auf die Details eingehen, die wir in der letzten Plenardebatte behandelt haben. Aber ich stelle jetzt doch fest, dass dieses Nachtfahrverbot wohl doch nicht so überprüft wird, wie es überprüft werden sollte. Wir haben in der letzten Debatte auch explizit darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Lkws, die dort durchfahren, laut Aussage der Anwohner hauptsächlich den Durchgangsverkehr betreffen. Der müsste vorher abgeleitet oder gesperrt werden. Ich denke, der hat auf dieser Straße nach wie vor immer noch nichts zu suchen.
Zum Beispiel über die A 8. Da fahren die immer noch nicht. Die fahren geradeaus weiter. Das kann ich beweisen. Ich fahre die Strecke jeden Tag mehrfach.
Tatsache ist, dass wir die Sorgen und Nöte dieser Anwohner sehr ernst nehmen. Es ist für mich einfach eine sehr gefährliche Straße, mit die gefährlichste Straße überhaupt hier im Saarland. Es ist ein Wunder, dass noch nichts passiert ist. Da können Sie ruhig an die Decke schauen. Schauen Sie sich die Filme an, wie die Kinder dort stehen. Nächste Woche sind Ferien. Ich denke, in den Ferien wollen Kinder auch draußen spielen. Die Eltern dort werden keine Ruhe haben, wenn die Kinder bei diesem Verkehr hinausgehen. Da sollten wir uns wirklich Gedanken machen, welche Maßnahmen wir ergreifen, dass auch diese Familien und diese Kinder -
Sie spielen nicht auf der Straße, sie spielen an der Straße. Die fahren auch Fahrrad, und um auf die andere Straßenseite zu kommen, müssen sie von den Eltern gefahren werden. Sie sollten wirklich einmal den Bürgern zuhören. Das tun Sie leider nicht.
Nein, das tun Sie nicht, sonst würden Sie anders entscheiden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich fand das hier ein bisschen unpassend. Wir sitzen nicht hier, um Harry Potter zu hören, wir sitzen auch nicht hier, um Begriffsdefinitionen zu erörtern. Wir wollen hier Lösungen finden, Lösungen, die der Bevölkerung nutzen.
Ins Lächerliche ziehen möchte ich die ganze Sache auch nicht. Dazu ist sie einfach zu ernst.
Wir diskutieren heute wie auch bereits anlässlich der letzten Plenardebatte über den Lkw-Verkehr in Saarbrücken im Zusammenhang mit der Sperrung der Fechinger Talbrücke. Die Verkehrssituation in Saarbrücken hat sich durch die Öffnung der Fechinger Brücke für den Pkw-Verkehr im Mai zwischenzeitlich zum Teil entschärft.
Dennoch ist die Situation für die Anwohner aus unserer Sicht immer noch unzumutbar. Die Belastung
mit Schwerlastverkehr ist immer noch sehr hoch. Wie mir berichtet wurde, fahren im Bereich der Heringsmühle pro Tag immer noch circa 2.000 Lkws vorbei. Das ist definitiv zu viel. Liebe Kollegin EderHippler, ich glaube auch nicht, dass diese 2.000 Lkws alle in das Industriegebiet nach Ensheim wollen, bestimmt nicht.
Obwohl die Anzahl der Fahrzeuge geringer geworden ist, erscheint die Belastung größer aus dem einfachen Grund, weil durch den Wegfall des Pkw-Verkehrs die Straße wieder besser befahrbar ist und die Lkws inzwischen mit erhöhtem Tempo über diese Straße brausen. Hierdurch ist die Gefährdungslage erheblich gestiegen, insbesondere aber auch die Einbuße an Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner. Darüber hinaus berichteten mir jetzt die Anwohner, dass sie nicht nur unter Geruchs- und Lärmbelästigung leiden, sondern dass es auch starke Erschütterungen gibt, dass es zu Rissen im Mauerwerk kommt und zu einer zunehmenden Feinstaubbelastung.
Ja, Infraschall gibt es auch bei Lkws, allerdings nicht so dauerhaft wie bei Windrädern. Das können wir gerne auch noch debattieren.
Beispielhaft möchte ich hier den Antrag seitens der Linksfraktion im Stadtrat Saarbrücken zur Aufstellung einer stationären Blitzanlage an der Heringsmühle, um der irrwitzigen Raserei endlich Einhalt zu gebieten, erwähnen und ausdrücklich loben. Dem wurde übrigens im Ausschuss, wie ich erfahren habe, zugestimmt. Darüber hinaus hat sie den Antrag gestellt, eine aussagekräftige Feinstaub- und Lärmemissionsmessung vorzunehmen, eine zügige Auswertung wurde verlangt und umgehende Maßnahmen zum Schutz der Anwohner.
Ein zentraler Ansatz zur Entschärfung der Situation war auch aus unserer Sicht ein Nachtfahrverbot. Wie wir gestern der Presse entnehmen konnten, soll diese Maßnahme auch umgesetzt werden. Das begrüßen wir sehr. Es ist für uns aber immer noch nicht ausreichend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die zwischenzeitlich zum Teil existenzbedrohende Lage der dort angesiedelten Firmen aufmerksam machen und dringenden Handlungsbedarf anmahnen. Erlauben Sie mir in dem ganzen Zusammenhang wirklich eine ganz persönliche Anmerkung. Aus meiner Sicht ist diese
Umleitungsstrecke zumindest in einigen Bereichen überhaupt nicht für Schwerlastverkehr in dieser Form geeignet und müsste komplett gesperrt werden. Die Bilder von aneinander vorbeirasenden Lkws, von den Brems- und Ausweichmanövern und mittendrin Kinder auf dem schmalen Gehweg, gehen mir einfach nicht mehr aus dem Kopf.
Wollen wir wirklich warten, bis es dort zu einem schweren Unfall kommt? Ich bin dazu nicht bereit. Ich erwarte, dass vorher etwas passiert. Am vergangenen Wochenende wurde im Lokalteil der Saarbrücker Zeitung exemplarisch und sehr umfangreich über die Situation der Anwohner an der Heringsmühle berichtet.
Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob einer von Ihnen so wohnen möchte. Ich denke, es ist, wie bereits in der Plenardebatte im Mai gesagt wurde, nach wie vor richtig und wichtig, dass von diesem Hause nicht nur das Signal ausgeht, dass wir etwas ändern wollen, sondern dass wir das auch ganz intensiv betreiben, dass wir tatsächlich etwas ändern. Vor dem Hintergrund dieser Stoßrichtung im Antrag der GRÜNEN werden wir dem zustimmen, obwohl wir wissen, dass die Umsetzung nicht sehr einfach ist, aber sie ist lösbar.
Hierbei sehen wir durchaus auch, dass es bei den Detailfragen etwas zu klären gibt, dass es nicht nur schwarz und weiß gibt. Eine Umverlagerung des Verkehrs ginge mit einer Belastung anderer Bereiche einher, aber man könnte das ja auch aufteilen. Das wäre durchaus möglich.
Besonders ist mir Folgendes aufgefallen. Sie wissen, ich komme täglich von Merzig-Wadern über die Autobahn hier heruntergefahren. Ich stelle fest, dass diese Hinweistafeln - gestern sind sie ausgefallen teilweise wirklich nicht gut zu sehen sind, weil sie sehr niedrig auf der rechten Fahrseite angebracht sind. Wenn dort ein Lkw fährt und Sie überholen -
Ein überholendes Fahrzeug kann diese Schilder gar nicht mehr sehen. Ich habe auch mit einem Bekannten gesprochen, der selbst in diesem Bereich tätig ist. Er hat gesagt, viele ausländische Verkehrsteilnehmer sind einfach nicht ausreichend darüber informiert, was sie in Saarbrücken erwartet. Man hat mir auch bestätigt, dass diese Lkws, die durch Fechingen fahren, sehr oft Fahrzeuge aus Litauen oder
Rumänien sind und die Fahrer mit Sicherheit aufgrund mangelnder Information falsch fahren. Die könnten auch über die A 8 ausweichen. Langer Rede kurzer Sinn, ich möchte, dass wir uns hier darüber einigen, dass wir wirklich alle zusammenarbeiten. Eines ist mir hier klar: Für die Anwohner ist das Maß voll. Lassen Sie uns bitte gemeinsam handeln. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn das der Herr Minister tatsächlich schon so verfügt hat, dann haben Sie mir jetzt wirklich den Wind aus den Segeln genommen. Ich finde das auch gut und ich bedanke mich dafür. Die sieben
Gemeinden, die es noch nicht machen, werden Sie dann auch noch überzeugen. Was ich allerdings nach wie vor gerne hätte, wären diese Kontrollen von Lebensmitteln, auch die Urinproben, denn es ist tatsächlich so, dass das immer noch unzureichend erforscht ist, vor allen Dingen auch die Auswirkungen bei Kindern. Darauf möchten wir sehr großen Wert legen. Der Antrag von den GRÜNEN ist zwar überholt, aber ich kann jetzt von dieser Stelle aus nicht überprüfen, inwieweit das auch alles so erfolgt ist, deshalb werden wir vorsorglich diesem -
Ach so. Ja gut, wunderbar. - Trotzdem werden wir dem Antrag jetzt einmal vorsorglich zustimmen,
genauso wie ich erwarte, dass wir alle vorsorglich Entscheidungen zum Wohle unserer Bürger treffen, und nicht nur in Sachen Glyphosat, sondern vielleicht auch in Sachen Verkehr oder in Sachen Infraschall. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es gleich vorweg sagen, die LINKE begrüßt die Idee des Tram-Train-Projektes sehr und wird dem vorliegenden Antrag zustimmen. Mit dem Projekt wird der grenzüberschreitende Verkehr eine große Aufwertung erfahren und unsere Region in vielen Bereichen profitieren. So wird unter anderem ein etwas älterer Gedanke aufgegriffen, die Verlängerung der Saarbahn nach Forbach und mittelfristig in weiteren Schritten diese kleine und große Schleife geplant, die der Kollege Neyses hier beschrieben hat. Deshalb brauche ich das jetzt nicht zu wiederholen.
Ende letzten Jahres wurde tatsächlich hierzu im Ausschuss für Europa und Fragen des Interregionalen Parlamentarierrates eine Studie vorgestellt, die durchweg positive Ergebnisse vorzuweisen hatte. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass es von irgendeiner Seite Einwände gab. Deshalb bin ich etwas erstaunt, dass es jetzt hier so abgebügelt wird. Die vom Eurodistrict SaarMoselle in Auftrag gegebene Studie hat nicht nur die technische Machbarkeit dargestellt, da muss ich dem Kollegen Krutten widersprechen, sondern auch das Potenzial und hat auch Kosten genannt. Die Trasse zwischen Saarbrücken und Forbach ist grundsätzlich machbar und sogar weniger kostenintensiv, als man das je gedacht hatte. In der Studie wurde auch die Möglichkeit der kleinen und der großen Schleife untersucht. Sie haben recht, Herr Krutten, da wurde die technische Umsetzbarkeit dargestellt. Dort bedarf es aber noch mehrerer Untersuchungen.
Die Kosten für die kleine Schleife, so wurde uns gesagt, lägen bei grob 144 Millionen Euro, wobei der größte Anteil der Kosten auf Frankreich entfallen würde, da auf deutscher Seite die Gleise vorhanden sind. Die Kostenaufteilung Frankreich-Deutschland würde etwa 70 zu 30 betragen. Laut Studie bestünde auch die Möglichkeit dieser Förderung, wie der Kollege Neyses sagte, die je nach Wahl der Kofinanzierung bis zu 80 Prozent betragen würde. Also auch eine finanziell sehr interessante Sache. Natürlich sind das grobe Schätzungen, das muss noch vorangetrieben und untersucht werden, keine Frage. Wir sind aber grundsätzlich dafür, dass das Projekt geprüft und weiterhin vorangetrieben wird.
Das Land muss ganz einfach am Ball bleiben, denn wie gesagt, es geht schließlich nicht nur um den Ausbau des ÖPNV, sondern auch um die positiven Auswirkungen in mehreren Bereichen. Die Umsetzung des Projektes wäre gut für die Wirtschaft, wür
de Arbeitsplätze schaffen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärken, damit natürlich grenzüberschreitende Begegnungen ermöglichen, und es wäre vor allem aus ökologischen Gründen ein Gewinn. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie der Kollege Roth schon sagte, war das Thema Grubenflutung bereits vor einem Jahr Gegenstand einer hitzigen Debatte hier im Parlament. Ich erinnere mich an den Satz: Wir lassen mit uns nicht den Flappes machen. Aber inzwischen komme ich mir vor, als würde man mit mir den Flappes machen. Es gibt einen Untersuchungsausschuss Grubenwasser und einen Ausschuss zum Thema Grubensicherheit und Nachbergbau. Es werden Ordner gewälzt und es wird viel debattiert. Wie eben aber gesagt wurde, hat sich nicht so sehr viel an der Situation geändert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die Problematik nicht mehr regelmäßig in der Presse behandelt wird, sind die Bedenken in der Bevölkerung nicht geringer geworden. Im vergangenen Jahr meldete, wenn ich mich recht erinnere, der Bürgermeister von Illingen Bedenken an und nun war es die Gemeinde Nalbach, deren Widerspruch leider zurückgewiesen wurde. Sie sagen jetzt, es wäre nicht rechtmäßig, diesen Sonderbetriebsplan wieder aufzuheben. Kann sein, ich bin keine Juristin. Da müssen wir im Ausschuss noch einmal darüber reden. Für mich ist das aber kein verantwortungsvoller Umgang mit den Befürchtungen der Saarländerinnen und Saarländer. Insbesondere irritieren mich die Pläne der RAG, eine Teilflutung der Grubenschächte Duhamel und Reden voranzutreiben, weil wir der Meinung sind, dass die angedachten Teilflutungen der Grubenschächte zuerst einer seriösen - das heißt für uns, einer unabhängigen - Untersuchung und Bewertung bedarf, die die Gefahren für Natur und Umwelt wirklich ausschließen.
Ja, aber trotzdem werden diese Genehmigungen erteilt. Wir möchten vorher ein Gesamtkonzept und diese Untersuchungen haben, diese Forderung haben wir gestellt.
Diese Sonderbetriebsplangenehmigung ist jetzt erteilt worden und es gab einen Widerspruch. Es wurde geflutet, die Flutung ist doch gelaufen! Die wurde dann gestoppt und das wird jetzt wieder aufgehoben.
Zum Zweiten. Wenn Sie jetzt sagen, die Forderung der GRÜNEN - - Ja, wunderbar. Man kann auch darüber lachen. Ich kann da nicht mehr dar
über lachen. Gehen Sie mal an die Orte, wo die Leute betroffen sind und hören Sie sich an, was die sagen. Dann können Sie da mal lachen und schauen, was dann passiert. Da möchte ich mal wissen, wer dann anschließend lacht. Das werden nämlich nicht Sie sein. - Für mich ist es nicht verständlich, weshalb diese Forderung der GRÜNEN jetzt unrechtmäßig sein soll. Schauen Sie sich mal die Antwort an, die ich heute bekommen habe. Ich habe eine Anfrage wegen diesem Damm gestellt, der untertägig für dieses Pumpspeicherkraftwerk gebaut werden soll. Ich habe heute die Antwort bekommen - mal schauen, irgendwo habe ich das Zitat -, die Landesregierung beruft sich darauf, dass man durch diese Einschaltung der Pumpen eine Entspannung gewonnen hat.
Ja, wenn das doch nicht rechtens ist, wieso finden Sie das jetzt gut, dass man eine Entspannung gefunden hat? Das passt in meinen Augen überhaupt nicht zusammen. Das möchte ich wirklich erklärt bekommen. Sie sagen hier wörtlich, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Die diesbezüglichen zeitlichen Handlungsnotwendigkeiten wurden durch den Stopp des Grubenwasseranstiegs in den Baufeldern Primsmulde und Dilsburg im April 2015 tendenziell entschärft.“ Das ist doch schön. Dann haben Sie doch wirklich einer Sache zugestimmt, von der Sie jetzt sagen, dass es nicht rechtens ist, das zu verlangen. Erkläre mir das einer. Ich verstehe es nicht. Und dennoch sehen Sie laut der gleichen Auskunft keine Erfordernis, eine Maßnahme zu ergreifen, um eine eigene Zeitplanung zu erstellen. Da gibt es so viele Widersprüche, wo Sie sich selbst in dieser Sache widersprechen, das ist für uns nicht schlüssig.
Ja. Ich glaube, auch dann können Sie mir das noch nicht erklären. - Deshalb sind wir der Meinung, dass wir diesem Antrag heute zustimmen werden, weil wir denken, dass es zwingend notwendig ist, diese ganze Sache noch einmal aufzurollen. Wie gesagt, einen Flappes mit uns machen lassen, das wollen wir nicht, auch jetzt nicht. - Danke.
Werden die gelöschten Messwerte auf französischer und auch auf deutscher Seite grundsätzlich gelöscht oder gehen diese in die Ermittlung des Jahresmittelwertes mit ein?
Warum gibt es eine feste Messstation für Feinstaub in Völklingen und nicht dort, wo die Bevölkerung die meisten Beschwerden hat, wie zum Beispiel in Lauterbach?
Der Begriff Messkampagne besagt, dass die Messung über einen Zeitraum von drei Monaten erfolgt. Wie wollen Sie dann ein Jahresmittel errechnen, wenn statt zwölf nur drei Monate gemessen wird?
Aber es ist richtig, dass diese Grenzwerte auch nur bezogen sind auf Jahresmittelwerte. Wie gesagt, wenn Sie nur drei Monate messen, erreichen Sie das Jahresmittel nicht. Oder wird das hochgerechnet? Wie wird das überhaupt gehandhabt?
Das Umfeld der Messungen soll in einem Umkreis von etwa vier Kilometern beprobt werden. Hier ist die Stadt Völklingen mit Stadtteilen betroffen. Warum nicht Orte wie zum Beispiel Überherrn, die auch in diesem Umkreis liegen?
Der Warndt gehört zu den besonders schützenswerten Waldgebieten. Nach unserem Kenntnisstand gibt es nur einen Luftreinehalteplan für Saarbrücken. Ist beabsichtigt, auch einen Luftreinehalteplan für das Warndt-Gebiet zu erarbeiten?
Ja. - Im Rahmen der UVP sind öffentliche Erörterungstermine vorgeschrieben. Ist ein solcher Termin vorgesehen, wenn ja, wo und in welcher Sprache?
Wird die Landesregierung intervenieren, wenn ein solcher öffentlicher Erörterungstermin nicht stattfinden würde? Werden Sie gegebenenfalls eine Verlängerung dieser Frist - ich glaube, sie läuft nächste Woche aus - beantragen, damit all diese vorgeschriebenen Termine und Informationsveranstaltungen stattfinden können beziehungsweise werden Sie intervenieren, dass sie stattfinden?
Im Ausschuss wurde dargelegt, dass ein Großteil der Unterlagen von Total nur in französischer Sprache zur Verfügung steht und dass eine Übersetzung zu teuer wäre. Ist angedacht, die Übersetzung von Total in deutscher Sprache anzufordern und den Betroffenen zur Verfügung zu stellen?
Ist angedacht, Total aufzufordern, das zu übersetzen?
Ist davon auszugehen, dass das Recht der Betroffenen auf Einsicht in alle Unterlagen, die auch für sie verständlich sind, in diesem Verfahren in der Form nicht erfüllt wird? Dann sollte man doch darüber nachdenken, ob man diesen Termin nicht verlängert und das mit den Betroffenen noch einmal berät. Ist das vorgesehen oder nicht?
Laut Berichten soll Carling zum europäischen Produktionsleader bei der Produktion von Kohlenwasserstoffharzen ausgebaut werden. Inwieweit werden die Emissionen von allen, auch schon in Betrieb befindlichen, Anlagen in die Gesamtbewertung aufgenommen? Oder ist dies nicht vorgesehen?
Laut den zum Teil vorliegenden Unterlagen werden 68 mögliche Unfallszenarien beschrieben. Man geht davon aus, dass sich diese ausschließlich auf das Gebiet der Anlage beschränken. Wie schätzen Sie das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung ein?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das hat sich jetzt angehört, als wäre es für Sie ganz
in Ordnung, dass das Endlager Bure kommt, Herr Theis.
Das erschüttert mich nun doch sehr, vor allem auch, weil Sie das damit begründen, dass andere Fraktionen hier Angst schüren würden. Die Angst brauchen wir aber nicht zu schüren, die Angst ist da!
Die Angst wird bestätigt von Politikern - aus Belgien, selbst aus Frankreich. Das kann man doch nicht einfach unter den Tisch kehren!
Tatsache ist, dass die Vorgehensweise, mit der die Änderung der Endlagerfrage, die Änderung der Zurückholbarkeit vorgenommen wurde, ein falscher Weg war. Das ist ein Weg, der dazu geführt hat, dass wir noch mehr verunsichert sind, als wir das ohnehin schon waren. Ich finde es einfach nicht gerechtfertigt, dass man nun die Bedenken, die andere Fraktionen haben, so unter den Teppich kehrt und sagt, wir wären Angstmacher. Das sind wir nicht!
Wir haben vielleicht ein bisschen mehr Ahnung von Technik als Sie,
und wir fallen auch nicht auf die Hochglanzprospekte der Firma ANDRA rein. So einfach ist das. - Und jetzt fange ich mit meinem Vortrag an.
Die Nachricht, dass Bure endgültig als Standort für die atomare Endlagerung feststehe, ist wie eine Bombe eingeschlagen. Das können Sie nicht bestreiten. Alle Organisationen beziehungsweise Parteien, die seit Jahren die Genehmigungsverfahren zu Bure kritisch begleiten, waren entsetzt und empört. Selbst Monsieur Masseret reagierte zu Recht sehr heftig auf diese Meldung. Erleichtert, aber auch erstaunt war ich, als ich erfuhr, dass es sich bei dieser Textpassage des Gesetzes Macron gar nicht um Bure handeln sollte, dass vielmehr alles noch offen sei.
Erstaunt deshalb, weil die Ergänzung in diesem Text offensichtlich festschreiben soll, wie die Rücknahmefristen geregelt werden, nunmehr auf fünf Jahre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bisher hat uns die Firma ANDRA erzählt, dass in der Anlage Bure die
Rückholung für einen Zeitraum von hundert Jahren gewährleistet sein müsse. Erst dann sollten die Stollen endgültig verschlossen werden. Das hat ja auch Gründe. Mir stellt sich nun natürlich die Frage, warum das mit dieser Gesetzesvorlage so gelaufen ist, wie es gelaufen ist. War das ein Testlauf, wie schnell und unauffällig man Gesetzestexte ergänzen kann, ohne die Öffentlichkeit zu beteiligen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo leben wir denn?
Die Großregion, das Vorzeigeprojekt für ein gelebtes Europa, für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, scheitert nun ausgerechnet an der Frage der atomaren Sicherheit für mehr als elf Millionen Menschen. Wir alle wissen, dass sowohl in Belgien mit Tihange als auch in Frankreich mit Cattenom zwei ältere Pannenreaktoren am Netz sind, die uns ständig in Angst und Schrecken versetzen. Und nun auch noch das weltgrößte Endlager für hochradioaktiven Müll! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben in einem atomaren Dreieck mit dem wohl höchsten Gefährdungspotenzial in ganz Europa. Natürlich liegt es im Interesse Frankreichs, atomare Anlagen in dünn besiedelten Gegenden an den Landesgrenzen zu installieren. In solchen Gegenden sind strukturelle Hilfen willkommen, die Proteste fallen dann minimal aus. Heutzutage, das vereinte Europa vor Augen, sollte es jedoch möglich, ja selbstverständlich sein, die Anrainerstaaten an derartigen Entscheidungen zumindest zu beteiligen. Im Falle eines Unfalls wären wir im Saarland allein schon aufgrund der geografischen Nähe und der klimatischen Bedingungen stärker in Mitleidenschaft gezogen als jede Region in Frankreich.
Bure ist ein weiteres Pulverfass, auf dem wir sitzen werden. Denn laut einer amerikanischen Studie aus dem Jahre 2011 sind Risse, Hohlräume oder Wasseraustritte nicht auszuschließen. - Ich sehe gerade, meine Redezeit neigt sich dem Ende zu. Ich möchte daher noch die Resolution, die wir gleich verabschieden werden, begrüßen. Ich appelliere an die Regierung des Saarlandes, zu intervenieren, wieder einen runden Tisch einzuführen. Ich appelliere vor allem aber auch an unsere aus dem Saarland stammenden Bundespolitiker, sich für Gespräche einzusetzen - und nicht Gespräche geradezu abzulehnen. - Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Kollege Hans, ich verstehe nicht, was unsere Haltung gegenüber der Politik mit den Windrädern jetzt mit der Atomendlagerung zu tun hat.
Wenn sich hier einer einbildet, dass er die Atomkraft mit Windrädern abschalten kann, dann ist er wirklich mit Dummheit geschlagen, das muss ich so sagen.
Wenn es Ihnen ja gefällt, kann jeder Abgeordnete hier sagen, wir lösen das Problem und jeder vergräbt ein Fässchen mit Atommüll in seinem Garten. Dann wäre das alles in Ordnung, das können Sie gerne machen.
Ich finde es ganz schlimm, dass Sie unsere Sorge für die Bevölkerung im Saarland und die Nähe zu diesem Endlager mit dem Begriff „Böswilligkeit“ verbinden. Das ist eine Unverschämtheit! Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Bevölkerung größtmöglich geschützt wird, und wir werden uns dafür einsetzen, dass ein Atomendlager wirklich die größtmögliche Sicherheit bietet und nicht das, was uns in Bure vorgespielt wird.
Ich weiß nicht, ob Sie schon mal dort waren. Es ist nämlich so etwas Ähnliches wie Disneyland in der Atomendlagerung. Sie kommen in einen Kinosaal mit roten Plüschsesseln, die Kinderchen können in einem Sandhaufen kleine Atommüllfässerchen vergraben. Es ist alles Friede, Freude, Eierkuchen! Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen, nicht der Wahrheit und nicht dem aktuellen Stand der Technik. Das sollten Sie auch mal zur Kenntnis nehmen und danach entscheiden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie eben schon erwähnt wurde, sind wir uns alle darüber einig, dass Cattenom schnellstmöglich abgeschaltet werden müsste. Die Liste der bekannten Vorfälle alleine in diesem Jahr ist bekannt; ich möchte sie nicht im Einzelnen aufführen. Bereits 2012 hat es einen Stresstest gegeben, der gravierende Mängel an der Anlage selbst sowie an den Sicherheitsvorkehrungen bescheinigt hat. Diese Sicherheitsmängel sind nach wie vor nicht in dem Maße behoben, wie es vorgesehen war. Das hat zuletzt im Januar Dieter Majer bestätigt. Er war der damalige Stresstestbeobachter für Rheinland-Pfalz, Saarland und Luxemburg.
Neu ist nun aber, dass auch die französische Atomaufsicht deutliche Kritik übt. Im Jahresbericht heißt es, die Anlage werde nicht zu einhundert Prozent beherrscht. Der Kupferausstoß habe mehrfach über den Grenzwerten gelegen. Der Strahlenschutz der Arbeiter sei mangelhaft. Nicht zuletzt gab es kürzlich Meldungen über nicht funktionierende Notfallpläne in Frankreich.
Wenn nun schon die eigene Atomaufsicht solch schlechte Noten gibt, dann ist es schwer für den französischen Staat und die größtenteils staatseigene Betreiberfirma EDF, ein „Weiter so“ in Cattenom zu begründen. Es ist ein Unding, dass ein Staat ein Atomkraftwerk direkt an der Grenze zu zwei anderen EU-Staaten aufbaut und jahrelang Sicherheitsbedenken ignoriert und Mängel nicht behebt.
Die deutsche Bundesumweltministerin Hendricks erklärte, es gebe keine rechtliche Grundlage, von deutscher Seite aus die Abschaltung von Cattenom zu fordern. Dabei ist die Bundesregierung ansonsten nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, deutsche Interessen in der Welt durchzusetzen. Der Vorgänger, Herr Altmaier, hatte 2013 erklärt: „Wir können unseren französischen Freunden keine Empfehlung geben, wann sie welches Kernkraftwerk abschalten sollen.“ Natürlich kann man das! Unter Freunden kann man durchaus Empfehlungen geben.
Für uns stellt sich die Situation also folgendermaßen dar. Auch wenn wir uns hier im Landtag alle einig sind, weigert sich die Bundesregierung, das Thema auch nur annähernd mit der nötigen Entschiedenheit bei unseren französischen Freunden anzusprechen. Das Gegenteil ist der Fall. Die saarländischen Bundestagsabgeordneten Schön, Hübinger, Funk und Altmaier haben 2013 in Berlin einen Antrag auf Aufnahme von Verhandlungen mit Frankreich zur Abschaltung von Cattenom abgelehnt. Da schimmert noch etwas von dem durch, was jahrzehntelang Position der Bundes-CDU war: Kernkraft ist für die CDU Ökoenergie. Das hat Ronald Pofalla im Jahr
2008 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gesagt - und das 22 Jahre nach Tschernobyl.
Es gehört zur Ehrlichkeit dazu, festzuhalten, dass auch heute noch Politiker - leider auch aus dem Saarland - ein entschlosseneres Vorgehen für eine Abschaltung des AKW Cattenom verhindern. Nicht nur in direkten Verhandlungen mit Frankreich, sondern auch auf Ebene der EU müssen die Gefahren durch Pannenreaktoren wie Cattenom auf die Tagesordnung. Immerhin haben wir mit Jean-Claude Juncker jemanden als Kommissionspräsidenten, der als Luxemburger vom Atomkraftwerk genauso betroffen und bedroht ist wie wir. Das lässt vielleicht hoffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Cattenom ist eben keine ausschließlich nationale Aufgabe Frankreichs. Das wäre es vielleicht, wenn der Atommeiler weiter von der Grenze entfernt wäre, was aber nicht der Fall ist. So sind wir im Ernstfall noch stärker betroffen als viele Franzosen, wie auch die RheinlandPfälzer und Luxemburger betroffen sein würden. Deshalb muss das Problem gemeinsam und partnerschaftlich angegangen werden - ohne Scheu vor der so oft zitierten Souveränität Frankreichs in dieser Frage. Natürlich müssen Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe, dass meine Redezeit zu Ende ist. - Berlin ist weit weg, aber solange die Politiker in Berlin auf die Bremse treten und uns nicht unterstützen, werden wir nichts erreichen. Es bleibt uns nur zu sagen: Monsieur Hollande, fermez Cattenom maintenant! - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wirklich schade, dass man sich hier gegenseitig politische Mätzchen und Taktierereien unterstellt. Dafür ist das Thema ganz einfach zu ernst. Ich weiß und begrüße es wirklich sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen des Parlamentes immer zu den Demonstrationen kommen. Im Grunde genommen sind wir uns einig. Es ist nun so, dass es eine völlig neue Situation gibt, denn auch die französische Aufsichtsbehörde übt Kritik. Es war wirklich vorgesehen, die Atomkraft in Frankreich zu reduzieren. Das ist eine einmalige Chance für uns und unsere Region, darauf hinzuwirken, dass Cattenom abgeschaltet wird. Darauf sollten wir auch gemeinsam hinwirken. Wir sollten nicht darüber streiten, wer recht hat, wer wann was gesagt hat und was das Beste ist. Wir sollten es nutzen, dass wir viele Politiker in Berlin auch in führenden Positionen haben. Wir sollten mit ihnen reden, ob nicht die Möglichkeit besteht, jetzt darauf zu drängen, dass etwas passiert. Das würde ich mir wünschen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Jahr hatten wir bereits mit einem gleichlautenden Gesetzentwurf den Versuch unter
nommen, hier im Saarland im Interesse der Wohnbevölkerung die Änderung des Baugesetzbuches auf Bundesebene zu nutzen und eine sogenannte 10H-Regelung bei Windkraftanlagen einzuführen. Da in den einzelnen Bundesländern nur noch bis zum Ende dieses Jahres die Möglichkeit besteht, höhenbezogene Mindestabstände für Windenergieanlagen einzuführen und Bayern zwischenzeitlich mit Gesetz vom 17.11.2014 die 10H-Regelung verbindlich eingeführt hat,
sehen wir die dringende Notwendigkeit, die Thematik erneut zu diskutieren.
Kolleginnen und Kollegen, wer die Berichterstattung in der Presse und im Fernsehen aufmerksam verfolgt, wird feststellen, dass durch die fortwährenden Genehmigungen und den Zubau mit Windkraftanlagen die Vorbehalte gegen diese Anlagen in der Bevölkerung zunehmen. Das ist unser Maßstab. Für uns ist dies ein Grund, auf die Bedürfnisse unserer Bürger einzugehen.
Wir haben uns im Übrigen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf inhaltlich bewusst an unserem früheren Gesetzentwurf orientiert, der sich an einen Entwurf der bayerischen Staatsregierung anlehnt, und nicht an dem aktuellen Gesetzestext der bayerischen Bauordnung, da aus unserer Sicht noch die Möglichkeit bleiben soll, in einer Anhörung entsprechende Erkenntnisprozesse zu erarbeiten und den Entwurf noch einmal zu verändern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor Sie jetzt erneut mit Ihrer Kritik über mich herfallen und vermeintliche rechtliche Bedenken anmelden, möchte ich Sie daran erinnern, dass es Ihnen im Ausschuss unbenommen ist, im Rahmen der Ausschussarbeit Abänderungsanträge zu formulieren. So könnten wir auch theoretisch darüber reden, ob wir eventuell eine 9H-Regelung annehmen könnten oder 8H. Wir können darüber diskutieren und sollten dies auch unbedingt tun.
Verweigern Sie sich aber bitte nicht bereits im Vorfeld - wie Sie es bis jetzt getan haben - einer Anhörung im Ausschuss und einer umfassenden Information durch Experten zu allen Punkten, die dieses Thema betreffen. Vermitteln Sie nicht den Eindruck, es sei Ihnen egal, wie betroffene Menschen vor Ort mit dem weiteren Ausbau der Windenergie zurechtkommen. Insbesondere in Richtung der Regierungskoalition möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Änderung des Baugesetzbuches in Berlin von der Großen Koalition vorgenommen wurde. Und die haben sich mit Sicherheit dabei etwas gedacht. Deshalb ist es für mich vollkommen unsin
nig, wenn zu einem entsprechenden Gesetzentwurf auf Bundesebene Ja gesagt wird und auf saarländischer Ebene eben Nein.
Zudem können die Gemeinden selbst von der 10HRegelung abweichen, wenn die Bevölkerung dazu die Zustimmung erteilt. Dies kann geschehen durch die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bei der Errichtung von Windkraftanlagen. Und hier muss ich schon wieder Bayern als Vorbild nennen, denn wir wollen im Bereich der Windenergie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und sie selbst entscheiden lassen. Insofern ist der vorliegende Gesetzesentwurf kein Windkraftverhinderungsentwurf, sondern ein Bürgerbeteiligungsentwurf. So sollte es Teilen dieses Hauses doch wirklich zu denken geben, wenn in einem großen Bundesland wie Bayern, das eine geringere Siedlungsdichte als das Saarland aufweist, mit Stimmenmehrheit eine Volkspartei jüngst höhenbezogene Mindestabstände beschlossen hat. Insofern ist es auch zutreffend, wenn in den letzten Plenardebatten auf vermeintliche entgegenstehende Unterschiede zu Bayern verwiesen wurde. Es wurde beispielsweise hier behauptet, nach dem bayerischen Gesetzentwurf stünden dort, wenn die 10H-Regelung durchginge - was jetzt passiert ist - noch ausreichend Flächen für Windkraft zur Verfügung. Das ist nicht so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind lediglich noch 0,86 Prozent. Trotzdem ging dieser Gesetzesentwurf durch.
In einem Redebeitrag aus den Reihen der Regierungskoalition wurde in einer früheren Plenardebatte außerdem gesagt und eingeräumt, dass sich viele Menschen in der näheren Umgebung von Windrädern bedrängt fühlen. Das stimmt. Sie können dann doch nicht einseitig auf die Ausbauziele zu erneuerbaren Energien abstellen und die Belange der Bevölkerung, die Sie hier selbst angesprochen haben, völlig außen vor lassen!
Es ist auch nicht korrekt - wie das hier fortwährend parteiübergreifend behauptet wird, wie hier der Eindruck vermittelt wird -, dass allein durch Windkraftanlagen der CO2-Austoß reduziert werden könnte. Im Ergebnis eben nicht!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, den wir in der Begründung -
Das kommt noch. Wir könnten aber zum Beispiel mit den Geldern, die benutzt werden, um hier eine nicht sinnvolle Technologie zu unterstützen, die Energieeffizienz fördern. Das Ergebnis erschiene uns sinn
voller und besser. Das kann man auch überall nachlesen, wenn man will - aber Sie, Herr Ulrich, wollen das ja nicht.
Ich möchte mich noch mit einem weiteren Punkt befassen, mit der Beeinträchtigung der Lebensqualität der vor Ort betroffenen Menschen, die Sie ja wohl auch interessiert. Ich habe bereits erwähnt, dass das selbst aus Ihren Reihen eingeräumt wird. Wir haben, wie Sie wissen, diesen Punkt bereits im Ausschuss behandelt, und dabei wurde uns im Grunde indirekt recht gegeben, was das Thema Infraschall angeht. Ich sehe jetzt schon wieder, dass das von Ihnen ins Lächerliche gezogen werden soll. Ich finde das unmöglich, denn man sollte mit den Ängsten der Bürger nicht so lapidar umgehen, wie Sie das hier tun!
Bis zum heutigen Tag hat mir noch niemand erklärt, weshalb wohl andere Länder, in denen nennenswerte Forschungen zu den nachteiligen Wirkungen des Infraschalls betrieben werden, deutlich größere Abstände als wir in Deutschland beschließen. Herr Kollege Neyses, ich möchte Sie direkt ansprechen, weil Sie so schön lachen: Auch wenn Sie gerade wieder von Ihrer Meeresbrandung träumen mögen - ich kann Ihnen die wissenschaftlichen Fakten nicht ersparen. Wir haben im vergangenen Jahr im Umweltausschuss die Beeinträchtigung durch von Windrädern verursachte Infraschallbelastung thematisiert. Dort wurde uns selbst von den Vertretern der Landesregierung bestätigt, dass gemäß internationalen Studien Infraschall allgemein als Gefahr angesehen werde.
Es mögen ja Einzelne hier im Hause über eine herausragende solitäre Fachkenntnis verfügen, die ich nicht habe; ich würde für diesen Fall aber vorschlagen, dass sie ihre Auffassung wissenschaftlichen Standards entsprechend publizieren und der Fachwelt zur Diskussion stellen. Wir können auch gerne darüber diskutieren, ob die Erde eine Scheibe ist oder nicht. Anhand der allgemeinen internationalen Forschungsstandards kann ich Ihnen nachweisen, dass die Erde keine Scheibe ist - und genauso kann nachgewiesen werden, dass Infraschall schädlich ist.
Das Problem in Deutschland ist, und auch das hat die Landesregierung einräumen müssen, dass bei der Genehmigung von Windkraftanlagen alleine die bundesgesetzlichen Vorgaben und die ministeriellen Weisungen und Verfügungen Anwendung finden. Dabei wird fälschlicherweise aber lediglich auf die Wahrnehmungsschwelle abgestellt, obwohl medizinisch fassbare Wirkungen bei Langzeitbelastung mit Infraschall auch bei Pegeln deutlich unterhalb der
Wahrnehmungsschwelle entstehen. „Unhörbar“, meine Damen und Herren, ist nicht gleichbedeutend mit „unschädlich“!
Würde lediglich auf die Wahrnehmbarkeit abgestellt, könnte man auch sagen: Alles, was man nicht hört, ist auch nicht schädlich - also auch Röntgenstrahlen nicht, also auch elektromagnetische Strahlung nicht. Das ist Unsinn, und ebenso unsinnig ist die Behauptung, dass Infraschall, den man nicht hört, nicht schädlich ist. Es gibt auch Institutionen, die diesbezüglich einen Schritt weiter sind als Sie. Zum Beispiel haben die Krankenkassen eine Abrechnungsziffer „Schwindel durch Infraschall“ vorgesehen. Sie sollten wirklich einmal überlegen, wie die dazu kommen, so etwas zu tun - bestimmt nicht aus Jux und Tollerei.
Meine Damen und Herren, aber selbst wenn Sie noch nicht davon überzeugt sind, dass sich Infraschall negativ auf den menschlichen Organismus auswirken kann, sollten Sie das doch zumindest für möglich halten. Sie propagieren ja auch völlig zu Recht, dass bei der Grubenwasserflutung für die Bevölkerung jedes Gesundheitsrisiko auszuschließen sei. So sollten wir das auch in diesem Fall halten: Im Zweifel für die Gesundheit der betroffenen Menschen! Das ist unser Appell, und ich bitte um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich sagen: Ich finde es bemerkenswert, dass einem unterstellt wird, man schüre Ängste, wenn man Maßnahmen fordert, um Risiken für die Bevölkerung zu minimieren. Das habe ich heute Morgen erlebt. Ich weiß nicht, wen Sie damit beeindrucken wollen, mich nicht! Für mich ist das ganz einfach nur ein Armutszeugnis, sonst nichts.
Beim Thema Grubenwasseranstieg und den damit verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt ist die Öffentlichkeit mittlerweile aufgerüttelt und das zu Recht. Die Vorkommnisse der letzten Wochen und die Berichterstattung in den Medien haben dazu geführt, dass im Landtag ein Untersuchungsausschuss eingerichtet worden ist, der sich ausführlich mit der Thematik befassen wird. Was nun im laufenden Verfahren nötig ist, ist absolute Sorgfalt, Transparenz und Vorsicht. Wenn der Landtag, wie es immer so schön heißt, die Sorgen der Bevölkerung tatsächlich ernst nehmen will, dann sind die RAG-Pläne, spätestens bis 2035 die Grubenwasserpumpen abzustellen und das Grubenwasser selbsttätig in die Saar laufen zu lassen, in ihrem gesamten Ausmaß zu un
tersuchen. Gründlichkeit ist jetzt das Gebot der Stunde. DIE LINKE wird dem Antrag der GRÜNEN daher zustimmen. Wir halten es für sinnvoll, das stufenweise Genehmigungsverfahren durch die Prüfung eines Gesamtkonzeptes zu ersetzen. Wir halten es ebenfalls für richtig, dieses Gesamtkonzept in einem eigenen Raumordnungsverfahren auf seine Raumverträglichkeit hin zu überprüfen.
Die Landesregierung hechelte in den letzten Wochen den Ereignissen hinterher. Wenn nicht der Eindruck verstärkt werden soll, dass immer nur gerade dann etwas getan wird, wenn der politische Druck zu groß wird, dann sollten wir den vorliegenden Antrag heute gemeinsam beschließen. Der bestehende Klärungsbedarf gebietet ein solches Vorgehen. Die Landesregierung muss zu ihrer Zusicherung stehen, dass die Auswirkungen des Grubenwasseranstieges auf Menschen und Umwelt geprüft und die Öffentlichkeit beteiligt werden soll, gerade vor dem Hintergrund, dass dies in der Vergangenheit nicht ausreichend stattgefunden hat. Wir sollten genau prüfen, ob die Pläne der RAG mit den Grundsätzen der Landesplanung vereinbar sind und dabei eine breite Beteiligung aller berührten örtlichen öffentlichen Stellen der Städte und Gemeinden sowie der Fachbehörden und Verbände sicherstellen.
Dabei sollte sich die Landesregierung nicht auf das verlassen, was die RAG vorträgt. Deshalb fordern wir unabhängige wissenschaftliche Gutachten über den Gesamtkomplex der geplanten Flutung im Bergwerk Saar. Auch dies ist im vorliegenden Antrag zu Recht vorgesehen. Deshalb werben wir um Zustimmung. Ich fasse zusammen: Die Sensibilität des Themas gebietet mittlerweile äußerste Vorsicht, die genaue Prüfung aller Risiken und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Hier sollte dann auch der vom Landtag eingesetzte Untersuchungsausschuss seinen Teil zur Aufklärung beitragen, sobald er sich konstituiert hat. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Jung, ich konnte Ihnen jetzt nicht in allen Punkten folgen. Es tut mit leid, aber ich hatte teilweise den Eindruck, Sie wissen gar nicht, wovon Sie reden. Die Nebelkerzen sind geworfen, wir kommen jetzt wieder zum Thema. Herr Ulrich hat den Sachverhalt hier schon sehr ausführlich vorgetragen. Ich werde mich bemühen, nicht alles zu wiederholen. Dennoch möchte ich die Meinung unserer Fraktion zu der Thematik kundtun. Um es vorweg zu
sagen: Meine Fraktion wird nicht nur dem Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses zustimmen, sondern auch dem Antrag auf Stopp der Grubenflutung und der Einsetzung einer wissenschaftlichen Begleitung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, wurde in allen Schriftstücken, in allen Anträgen, Anfragen, Pressemitteilungen und in allen Debatten zu diesem Thema immer wieder parteiübergreifend darauf hingewiesen, dass der Landtag, dass jeder Einzelne von uns, die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nimmt. Immer wieder wurde betont, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Personen absoluten Vorrang habe, man wolle negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie auf die Menschen in der Region vermeiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann lasst uns das auch tun!
Ich bin noch nicht fertig, hören Sie einfach zu! - Die Vorkommnisse der letzten Wochen, die Berichterstattung in den Medien, letztlich der Protest von betroffenen Bürgern - Sie wissen genau, dass es wieder Erdbeben gab - zeigen, dass vorsorglicher Umgang mit der Problematik nicht das Gebot der Stunde ist. Vielmehr läuft die Landesregierung den Ereignissen hinterher. Es wird - wie so oft - erst dann gehandelt, wenn das Kind schon im Brunnen liegt, sprich wenn es Beschwerden hagelt oder wenn Fakten auf den Tisch kommen, die belegen, dass die Vorgehensweise wie im Fall der Grubenwasserhaltung weder von Transparenz noch von Weitsicht und schon gar nicht von Verantwortungsbewusstsein geprägt war.
Ich erinnere mich ganz besonders an Aussagen der RAG, die mich irritieren, ebenso wie das Verhalten der RAG insgesamt. Im Zuge der Grubenschließungen war immer die Rede davon, dass das Saarland nunmehr ein Pilotprojekt der RAG in Sachen neuer Energieformen werden solle und dass die Industriebrachen neuen Verwendungen zugeführt werden sollten. Leider ist das nicht der Fall. Ich erinnere an den Energiepark Luisenthal, an ein Solarkraftwerk, das auch ohne hohe Subventionen zum Tragen kommen sollte. Es war die Rede von einem oberirdischen Pumpspeicherkraftwerk, von Tiefenspeicherkraftwerken, von zukunftsweisenden Technologien und von neuen Arbeitsplätzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mal ehrlich: Was bleibt denn davon übrig - so gut wie nichts!
Wenn die Grubenflutung so weiterläuft wie zurzeit, wird es auch kein Tiefenspeicherkraftwerk geben, dann können wir das alles vergessen. Stattdessen reden wir jetzt unter anderem über Giftmüll in unbekanntem Ausmaß in den Grubenschächten und
mögliche Risiken durch den Grubenwasseranstieg. Seien wir doch ehrlich: Es geht hier letztlich und hauptsächlich um sehr viel Geld, das die RAG einsparen will, wenn sie die Pumpen abschaltet. Im Februar 2013 hat das Bergamt Saarbrücken in Bezug auf das Bergwerk Saar den schrittweisen Anstieg des Grubenwassers im Wege der Sonderbetriebsplanzulassung genehmigt. Somit waren die Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeschlossen. Das ist aus unserer Sicht ein Unding.
Ein weiterer Punkt, der nicht akzeptabel ist, ist die Tatsache, dass durch das Abschalten der Grubenwasserhaltungspumpen am Standort Duhamel in Ensdorf zurzeit keine Beprobungen stattfinden. Wir wissen nicht, wie sehr das Wasser verseucht ist. Es passiert jetzt genau das, was in der überregionalen Presse bemängelt wurde: Vorhandene Giftstoffe werden ausgewaschen und verdünnt, ohne dass die tatsächliche Menge in irgendeiner Weise reduziert wird. Wir wissen nicht, in welcher Form das passiert und wie es nachher an der Oberfläche auftreten wird. So spart man sich Sanierungsarbeiten in den Schächten und Spezialanlagen zur fachgerechten Entsorgung der Schadstoffe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Oktober 2008 Herr Ulrich hat das vorhin schon erwähnt - hat der damalige Umweltminister Mörsdorf darauf hingewiesen, dass die Regierung darauf bestünde, dass das Grubenwasser ewig abgepumpt werden müsse, da man eine Vermischung des kontaminierten Grubenwassers mit dem Trinkwasser nicht ausschließen könne. Was ist passiert - beantworten Sie mir bitte diese Frage -, dass dieser Sinneswandel jetzt kommt, dass man das Grubenwasser doch ansteigen lässt?
Es gibt keine Vermischung? Sie können das garantieren? Sie können das auch der saarländischen Bevölkerung garantieren? Dann hätte ich das gerne schriftlich von Ihnen. Und wenn dann etwas passiert, Herr Jung, wenden wir uns alle an Sie.
Weiterhin ist das Konzept der RAG und überhaupt das Vorgehen insgesamt aus unserer Sicht vollkommen unzureichend, unter anderem wenn es darum geht, Angaben über Einlagerungen von Bau-, Restund Versatzstoffen über die PCB-Belastung oder die Gefahr von Erschütterungen und Hebungen zu machen. Das wird auch nicht dargelegt, wir tappen vollkommen im Dunkeln. Es ist schon bemerkenswert, dass die RAG, die es selbst am besten wissen sollte, in Salamitaktik über entsprechende Sachverhalte erst nach Aufforderung informiert, so wie sie beispielsweise hinsichtlich des nachgebesserten Ge
samtkonzeptes zur Grubenwasserhaltung reagiert hat.
Danke schön. - Aber auch die Landesregierung, im Besonderen die aktuelle, und die in der Vergangenheit zuständigen SPD-Minister haben sich bisher nicht mit Ruhm bekleckert. So wurden vor kurzem Ungereimtheiten bei der Genehmigung der Flutung des Bergwerkes Saar bekannt. Eine Justiziarin im Oberbergamt soll einen Sonderbetriebsplan für unzulässig gehalten haben. Ebenso soll es seitens des LUA Bedenken gegeben haben, sodass hier der Verdacht der politischen Einflussnahme im Raum steht, den es aufzuklären gilt.
Auch ist es völlig offen, ob und inwieweit die PCBBelastung im Rahmen der Sonderbetriebszulassung bezüglich des Bergwerks Saar überhaupt berücksichtigt worden ist. Unser Vertrauen in die Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mittlerweile auf dem Nullpunkt, auch das Vertrauen in die CDU. Wie man in den letzten Tagen erfahren hat, fordert was man schon als ausgesprochen ungewöhnlich empfinden kann - der Koalitionspartner der SPD die Einsetzung einer weisungsunabhängigen und neutralen Stelle. Dies kommt einer politischen Bankrotterklärung gleich. Darüber kann auch ein nachträglicher Beitrag zu dem entsprechenden Antrag nicht hinwegtäuschen, zumindest nicht aus meiner Sicht.
Weiterhin hat ein CDU-Bürgermeister, Herr König aus Illingen, ein Moratorium und einen sofortigen Stopp der Flutung gefordert, um in Ruhe die Lage analysieren und bewerten zu können.
Wir bringen gerne alle Pressemitteilungen, damit Sie einmal wissen, was hier im Land überhaupt los ist, Herr Jost. Es scheint Sie überhaupt nicht zu interessieren.
Vielen Dank!
Unser Ziel muss sein, eine kompetente, nachhaltige, mit Vorrang für die Sicherheit der Bevölkerung be
dachte Lösung der Grubenwasserproblematik anzustreben. Wir plädieren deshalb für einen Stopp der derzeitigen Flutung, für die Erstellung von externen unabhängigen Gutachten und ein tragbares Grubenwasserkonzept, das mit der nötigen Transparenz einhergeht.
Zum Schluss möchte ich eine Aussage von Herrn Jost in Richtung RAG wiedergeben: Wir lassen mit uns keinen Flappes machen! Das sehen wir in Bezug auf die RAG wie auch auf die Landesregierung genauso. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 01.08.2014 ist das von der Großen Koalition in Berlin beschlossene Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und der Wohnbebauung in Kraft getreten. Hierdurch wurde mit den Stimmen von CDU/ CSU und SPD durch eine Änderung des Baugesetzbuches den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, höhenbezogene Mindestabstände für Windenergieanlagen einzuführen.
Die Bayerische Staatsregierung ist bereits aktiv geworden und hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine sogenannte Faktor-10-Regelung vorsieht. Demnach sind Windkraftanlagen grundsätzlich und nur dann im Außenbereich privilegiert zulässig, wenn ein Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe von der Wohnbebauung eingehalten wird. Auch aus Sachsen gibt es seitens der Landesregierung bereits Ankündigungen, gleichlautende Abstandsregelungen einzuführen.
Auch die Linksfraktion im saarländischen Landtag sieht insbesondere vor dem Hintergrund der immer höher werdenden Anlagen und einer damit einhergehenden geänderten Situation im Bereich der Windenergie die Notwendigkeit, die Länderöffnungsklausel zum Schutz der Wohnbevölkerung zügig umzusetzen. Aktuell reichen wenige 100 Meter Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten. Als die Errichtung von Windkraftanlagen vor einigen Jahren durch eine Änderung des Baugesetzbuches privilegiert wurde, waren die Anlagen üblicherweise unter 100 Meter hoch. Heute beträgt die Gesamthöhe der neuen Generation über 200 Meter, ich wiederhole: über 200 Meter! Eine massenhafte und dichte Umzingelung unserer schönen saarländischen Dörfer, in denen traditionell der Kirchturm das höchste Bauwerk bildet
und in der Regel weit unter 100 Meter misst, macht uns Angst und ist für uns nicht vorstellbar.
Herr Ulrich, Sie können Sich gerne gleich auslassen. - Es gibt internationale Studien zur Schädlichkeit von Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebieten. Zu geringe Abstände wirken sich negativ auf die Lebensqualität und sogar auf die Gesundheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort aus. Nicht ohne Grund gibt es, und das soll uns doch zu denken geben, in vielen anderen Ländern deutlich größere Abstandsregelungen, als sie derzeit in Deutschland üblich sind. Niemand von uns kann bestreiten und leugnen, dass sich viele Menschen durch Windräder in der näheren Umgebung bedrängt fühlen, auch hier in unserem Saarland. Das ist eine Tatsache!
Endlich habe ich erreicht, dass Herr Ulrich Angst bekommt! Freut mich! All den Leuten, denen jedes Gefühl für Landschaftsästhetik verlorengegangen ist, die aber an den schnöden Mammon glauben, kann ich sagen: Windräder, die dicht an Wohneigentum stehen, vermindern den Immobilienwert erheblich. In Deutschland wird immer wieder versucht, dieses Argument zu entkräften, aber wie so oft würde auch hier ein Blick über den Tellerrand lohnen. In Dänemark zum Beispiel werden Wertverluste der Immobilien anerkannt und sogar entschädigt.
Wenn Windkraftanlagen geplant werden, gibt es regelmäßig draußen vor Ort sehr heftige Diskussionen, weil es sehr unterschiedliche Positionen gibt. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf daher auch zur Befriedung vor Ort beitragen und für einen angemessenen Ausgleich sorgen, der vielleicht die verschiedenen Interessen der Bürger und der Politik und der Betreiber der Anlagen zusammenführen könnte. Gemäß unserem Gesetzentwurf, der sich an der bayerischen Regelung orientiert, wird daher der Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung dem Zehnfachen der Gesamthöhe der Anlage festgesetzt. Ein weiteres wesentliches Element des Gesetzentwurfes ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung dahingehend, dass gegebenenfalls Windkraftanlagen mit einem geringeren Abstand als 10H errichtet werden können, sofern vor Ort ein breiter Konsens herrscht. Die jeweilige Entscheidung sollte allerdings nach unserer Auffassung den Bürgerinnen und Bürgern dieses Ortes unmittelbar in Form eines Bürgerentscheides überlassen bleiben.
An dieser Stelle möchte ich die im Anschluss an meine Rede folgende Diskussion ein Stück weit vorwegnehmen. Herr Hubert und Herr Neyses haben es schon angekündigt. Man wird sicherlich wieder auf die Bedeutung der Energiewende und die Alter
nativlosigkeit des hemmungslosen Ausbaus insbesondere der Windenergie verweisen.
Jedem, der sich nachher gegen unseren Gesetzentwurf ausspricht, möchte ich aber bereits jetzt die Information mitgeben, dass man auf Hausdächern kleinere Windräder und in Gärten sogar Anlagen von bis zu 10 Metern Höhe ohne Baugenehmigung errichten darf. Ich würde daher von jedem Abgeordneten, der sich mit Vehemenz für einen weiteren Ausbau der Windkraftanlagen einsetzt, erwarten, dass er gleichzeitig erläutert, in wie vielen Gärten und auf wie vielen Hausdächern dieser Abgeordneten jetzt schon Windräder stehen, um den Klimawandel und die Rettung des Klimas voranzutreiben.
Ja, das stimmt. Die Abgeordneten machen viel Wind. Das ist richtig. Ich möchte auch wissen, in wie vielen Gärten und auf wie vielen Grundstücken Windmessungen durchgeführt worden sind. Bei derartigen politischen Forderungen sollte man ja mit gutem Beispiel vorausgehen. Ich freue mich daher schon jetzt auf die zahlreichen Windpotenzialstudien in eigener Sache, die mir sicherlich sogleich von den Kolleginnen und Kollegen des Hauses präsentiert werden.
Zum üblichen Argument der Klimarettung, das reflexartig aus der Tasche gezogen wird, sobald beim Thema des weiteren Ausbaus der Windenergie kritisch argumentiert wird, möchte ich einwenden, dass niemand ernsthaft behaupten kann, Deutschland oder das Saarland alleine könnte mit der Errichtung von Windkraftanlagen das Klima retten.
Der Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie am primären Energieverbrauch liegt in Deutschland im unteren einstelligen Bereich und es bestehen durchaus Alternativen bei der Kohlendioxidreduzierung. Hier ist - was wir doch alle wissen - eine gesamtheitlichen Sicht auf die globale Klimapolitik und den weltweiten Einsatz von fossilen Brennstoffen erforderlich. Schauen wir doch einmal auf New York und auf den gestrigen Tag. Was hat er denn gebracht?
Ja, das stimmt. Es waren nur leere Versprechungen - wie immer! Herr Ulrich, haben Sie da jemals etwas anderes erlebt? Wir wissen doch, dass trotz des
Ausbaus der erneuerbaren Energien fossile Brennstoffe derzeit nicht nur in Deutschland, sondern weltweit eine Renaissance erleben. Wollen wir das? Wir wollen das nicht! Gerade in Deutschland führt ein völlig fehlerhaftes Fördersystem dazu, dass mit jedem neuen Windrad mehr Kohlendioxid ausgestoßen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Reagieren Sie auf die Probleme unserer Bürgerinnen und Bürger draußen in den Dörfern und setzen Sie die vermeintliche Energiewende nicht im wahrsten Sinne des Wortes über die Köpfe der Menschen hinweg um. Stimmen Sie einer Überweisung des Gesetzentwurfes in den zuständigen Ausschuss zu und lassen Sie uns dort etwaige Detailfragen diskutieren. Das würde mich sehr freuen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ÖPNV im Saarland hat deutliche Defizite. Fragt man im Land nach, erfährt man von einigen Problemen. Die Taktung ist in vielen Gebieten nicht ausreichend und auch nicht auf den Bedarf abgestimmt. Die Preise sind teilweise zu hoch. Viele ländliche Gebiete sind abgeschnitten und nur schwer mit dem ÖPNV erreichbar. Vor allem nachmittags und abends geht beziehungsweise fährt im wahrsten Sinn des Wortes nichts mehr. Es besteht also Handlungsbedarf, diesbezüglich sind wir uns einig.
Deshalb unterstützen wir grundsätzlich das Anliegen der GRÜNEN, die nun mit ihrem Gesetzentwurf ver
suchen, erste Schritte zur Lösung anzubieten. Wenngleich wir diesen Entwurf nicht in allen Punkten begrüßen, weil die Problematik der Finanzierung nicht geklärt ist und uns auch der soziale Aspekt etwas fehlt, stellt er doch einen Schritt in die richtige Richtung dar. Ich denke, wenn dieser Antrag in den Ausschuss überwiesen wird, können wir über das alles noch diskutieren.
Grundsätzlich gehen wir auch davon aus, dass ein Zusammenschluss von Land und Kommunen in einem entsprechenden Zweckverband und die damit einhergehende Bündelung der Aufgabenträgerschaft eine erste Weichenstellung in die richtige Richtung sein könnte. Allerdings muss dann die Politik natürlich auch darauf achten, dass es nicht bei der Schaffung und Veränderung von Strukturen bleibt, sondern dass diese auch umgesetzt werden.
Liebe Kollegin von der SPD, Sie hatten am 12. Dezember, glaube ich, schon einmal zu diesem Thema ähnlich gesprochen. Viele Sätze kamen mir bekannt vor. Sie haben damals gesagt, es gebe einen neuen Arbeitskreis. Wie waren denn da die Ergebnisse? Darauf sind Sie gar nicht eingegangen. Es war bisher kein Konzept erarbeitet, insofern war es schon notwendig -