Zunächst darf ich unserer Kollegin Heike Kugler, wie ich das sehe, zum 44. Geburtstag herzlich gratulieren.
Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich Kursteilnehmer des Diakonischen Zentrums Neunkirchen unter Leitung von Frau Annalena Brausch begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast sind. Herzlich willkommen im Landtag!
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 48. Sitzung für heute einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Punkt 10 der Tagesordnung, dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Sozial-, Umwelt-, Verbraucherschutz- und demokratische Standards bewahren - Freihandelsabkommen TTIP und CETA und Dienstleistungsabkommen TISA stoppen“, ist die PIRATEN-Landtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/1814 - neu - vor.
Zu Punkt 16 der Tagesordnung. Die Landesregierung hat die Anfrage der Frau Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel betreffend Möglichkeit eines Pumpspeicherkraftwerkes im Nordschacht Saar, Drucksache 15/1750, inzwischen schriftlich beantwortet. Die Antwort ist gestern eingegangen und als Drucksache 15/1822 bereits an die Abgeordneten verteilt worden. Damit entfallen die Voraussetzungen einer mündlichen Beantwortung gemäß § 58 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Mithin ist Punkt 16
Mündliche Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE) betreffend: Möglichkeit eines Pumpspeicherkraftwerkes im Nordschacht Saar gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung (Drucksache 15/1750)
Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist einstimmig, sodass ich feststellen kann, dass Punkt 16 von der Tagesordnung abgesetzt ist.
Zu Punkt 17 der Tagesordnung. Zwischenzeitlich hat die CDU-Landtagsfraktion ihren Antrag „Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages“ eingebracht. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/1820 vor.
Herr Abgeordneter Uwe Conradt hat mit Ablauf des 25. April 2016 auf die Ausübung seines Mandats verzichtet, um das Amt des Direktors der Landesmedienanstalt zu übernehmen. Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 26. April 2016 mitgeteilt, dass gemäß § 40 des Landtagswahlgesetzes für den Abgeordneten Uwe Conradt Frau Petra Fretter aus Großrosseln als Listennachfolgerin auf dem Kreiswahlvorschlag der CDU im Wahlkreis Saarbrücken in den Landtag des Saarlandes eintritt. Frau Petra
Der Wahlprüfungsausschuss hat die Mandatsnachfolge in seiner Sitzung am 28. April 2016 geprüft. Gegen die Feststellung, dass Frau Abgeordnete Petra Fretter als Nachfolgerin für den Abgeordneten Uwe Conradt in den Landtag eingetreten ist, hat sich kein Widerspruch erhoben. Erhebt sich gegen die Feststellung der Landeswahlleiterin Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Zur Verpflichtung bitte ich das neue Mitglied des Landtages, zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.
Nach Artikel 68 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Frau Abgeordnete Petra Fretter, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. - Herzlichen Glückwunsch.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes (Drucksache 15/1805)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes aus dem Jahr 2009. Mit dem Saarländischen Pflegegesetz verfolgt die Landesregierung das Ziel, den Verbleib von hilfe-, betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in den eigenen Häuslichkeiten zu sichern.
Im Saarland leben nach den Zahlen der letzten amtlichen Statistik 34.102 Menschen, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen. Über zwei Drittel dieser Menschen, Männer und Frauen, werden zu Hause durch Angehörige und Pflegedienste betreut. Der Vorrang der häuslichen Pflege ist einerseits gesetzlich festgelegt, andererseits entspricht es auch dem Wunsch der meisten pflegebedürftigen Menschen, so lange wie möglich zu Hause
in der vertrauten Umgebung gepflegt zu werden. Alle Prognosen gehen von einem starken Anstieg des Anteils pflegebedürftiger Menschen an der Gesamtbevölkerung aus.
Das wirft die Frage auf, wie im Kontext dieser demografischen Entwicklung die notwendigen Pflegeleistungen in unserem Land sichergestellt werden können. Dabei geht es sowohl um Wege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und die Entwicklung bedarfsgerechter Pflegearrangements als auch um die Verbesserung der Vereinbarung von Pflege und Beruf sowie die Fachkräftesicherung.
Zur Zielerreichung brauchen wir zum einen Detailinformationen über die Versorgungssituation hilfe-, betreuungs- und pflegebedürftiger Menschen, zum anderen benötigen wir eine Datengrundlage, die durch ihre kleinräumige Darstellung auch für kommunale und regionale Planungen in Zukunft hilfreich sein wird. Hierzu ist eine gute Informations- und Datengrundlage notwendig, um das weitere politische Handeln zu planen und auch zielgenau entwickeln zu können.
Der vorliegende Gesetzentwurf schließt diese Lücke durch die gesetzliche Verpflichtung der Landesregierung zu einer kontinuierlichen Berichterstattung gegenüber dem Landtag zur Lage der Seniorinnen und Senioren im Saarland und zu einer regelmäßigen Fortschreibung des Landesseniorenplans durch das dafür zuständige Ministerium. Des Weiteren beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf die Schaffung einer landesrechtlichen gesetzlichen Grundlage für die Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote bei gleichzeitiger Ausweitung auf niedrigschwellige Entlastungsangebote für Pflegebedürftige, Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf sowie deren Angehörige durch die Gemeindeverbände.
Damit, meine Damen und Herren, wird die notwendige Anpassung von Landesrecht an Leistungsverbesserungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz vollzogen. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote einschließlich entsprechender Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe unterstützen den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und stärken die familiäre Pflege. Sie sorgen für mehr Flexibilität in der Verwendung der entsprechenden Pflegeversicherungsleistung. - Ich bitte Sie um Zustimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Dagmar Heib.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung das als Drucksache 15/1805 vorliegende Gesetz zur Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes. Ministerin Bachmann hat in ihrer Einbringungsrede bereits auf die Änderungen hingewiesen. Ich möchte mich daher in meinen Ausführungen auf zwei Punkte konzentrieren.
Der erste Punkt. Wir schaffen in dem neuen § 9a Betreuungs- und Entlastungsangebote - die landesgesetzliche Grundlage für die Anerkennung und Förderung der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote im Sinne des § 45b und c des Sozialgesetzbuches XI. Auch bezüglich der Anerkennung und Förderung der Initiativen von Ehrenamtlichen oder auch von Initiativen in der Selbsthilfe werden Angebote geschaffen und finanziert. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) werden zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch die Pflegekasse ausgebaut und auf alle Pflegebedürftigen ausgeweitet. Das ist ein ganz wichtiger Inhalt des Pflegestärkungsgesetzes I.
Beispielsweise bekommen Menschen mit Demenz seit Inkrafttreten des PSG I bis zu 104 oder 208 Euro im Monat. Auch bei rein körperlichen Beeinträchtigungen gibt es von der Pflegekasse eine zusätzliche Entlastung von 104 Euro im Monat. Damit können Leistungen von Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste oder anerkannte niedrigschwellige Angebote finanziert werden. Diese niedrigschwelligen Angebote müssen durch Landesrecht anerkannt werden. Hierzu sind wir heute als Landtag beauftragt.
Es ist auch möglich, über die Leistungen der Pflegekassen anerkannte Haushalts- und Serviceangebote oder auch Leistungen durch Service- und Alltagsbegleiter einzukaufen. Diese Pflegebeleiter können auch für pflegende Angehörige tätig werden, sie können diesen helfen bei der Organisation ihres Alltags in der Pflege. Auch dies wird in diesen Angeboten aufgenommen. Aber auch die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer - ebenfalls nach Anerkennung durch Landesrecht - kann mit Hilfe der Pflegeversicherung finanziert werden. Dies gilt auch für Leistungen beispielsweise von Selbsthilfeorganisationen, wie ich eingangs bereits gesagt habe.
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig darauf hinzuweisen, dass Betreuungs- und Entlastungsangebote anstelle eines Teils der Pflegesachleistungen bis zu einer Höhe von 40 Prozent dafür verwandt und hier in Anspruch genommen werden können. Dies bezeichnet man als Umwidmung der Pflegesachleistung hin zu solchen Angeboten. Mit dem PSG I ist Flexibilität eingetreten - die Ministerin hat es auch schon gesagt -, die Pflegeversicherung ist
insgesamt flexibler geworden, meine Damen und Herren. Denn es ist das Ziel, die pflegenden Angehörigen besser in ihrer konkreten Situation zu unterstützen. Jede Pflegesituation ist anders. Daher brauchen wir für unterschiedliche Pflegesituationen unterschiedliche Angebote. Es ist wichtig, dass wir einen Mix an Pflegeleistungen vorhalten können. Deshalb ist es hilfreich, ein passgenaues Angebot für jeden Einzelfall aufzubauen, damit ein Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit möglich ist.
Es muss eine landesrechtliche Anerkennung erfolgen. Dass niedrigschwellige Angebote eine sinnvolle Ergänzung sind, wird wohl nicht bestritten. Wir praktizieren dies auch schon seit Langem.
Entschuldigen Sie, wenn ich wieder auf Demenzerkrankungen zu sprechen komme. Ich bin in diesem Bereich verstärkt unterwegs und kann eigene Erfahrungen durch unsere Arbeit als Demenzverein authentisch belegen. Angehörigenschulungen sind hierbei ein Forum, in dem Angehörigen die Möglichkeit gegeben wird, fachlichen Rat einzuholen für die Betreuung durch Pflegekräfte. Es ist auch ein Austauschforum von Betroffenen, um sich gegenseitig zu stärken. Aber es besteht auch die Möglichkeit, Strategien zu entwickeln, wie man seine Pflegesituation bewerkstelligen kann, indem man sich auch selbst schützen kann. All dies geschieht in Angehörigenschulungen oder in anderen niedrigschwelligen Angeboten. Hier geht es jetzt darum, den Zugang zu solchen niedrigschwelligen Angeboten zu vereinfachen. Man gelangt leichter an die Stellen, wo Angebote vorgehalten werden, dies auch ohne großen bürokratischen Aufwand.
Die Anerkennung der niedrigschwelligen Angebote obliegt - wie es bereits üblich ist - den Landkreisen und dem Regionalverband. Diese sind auch zuständig für die Planung und Steuerung der Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen beziehungsweise auch für Menschen, die von Pflegebedürftigkeit bedroht sind. Von daher ist es richtig, dass dies weiterhin bei den kommunalen Verbänden angesiedelt bleibt, wie es auch bereits praktiziert wird.
Die Empfehlungen zur Anerkennung wurden zwischen dem Bund der Pflegekassen und dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelt und beschlossen, Bund und Länder haben dem auch zugstimmt. So werden zum Beispiel Betreuungs- und Entlastungsangebote auch von den kommunalen Verbänden anerkannt und gefördert, ebenso Personal- und Sachkosten, die Schulung und Fortbildung von Helfenden oder auch eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung der Fachkräfte. All dies ist vorgesehen. Ähnliches gilt für ehrenamtliche Initiativen. Dort kommen noch die
Die Förderung bleibt also bei den Landkreisen und beim Regionalverband. Das Land bleibt zuständig für die Förderung von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen. Dies ist geregelt in § 45c des Sozialgesetzbuches XI.
Ich komme zum zweiten Punkt, der Einführung des Landesseniorenberichts. Wir kennen den Landesseniorenplan. Er ist das Planungs- und Entwicklungsinstrument der Landesseniorenpolitik und damit die programmatische Grundlage und letztlich die Leitlinie der Politik, die in unserem Land im Hinblick auf Senioren verfolgt wird. Der Landesseniorenbericht wird künftig eine aktuelle Bestandsaufnahme der Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern im Seniorenalter sowohl aus individueller wie aus gesellschaftlicher Sicht liefern. Wir haben hier eine Grundlage, die aussagekräftige Informationen und Daten beinhaltet, die auch dazu beitragen, dass politisches Handeln zielgenau geplant und entwickelt werden kann. Das Zusammenwirken beider Instrumente wird helfen, das Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit zu sichern, dies nicht erst bei Pflegebedürftigkeit, sondern schon früher, wenn eine Hilfe- oder Betreuungsbedürftigkeit entsteht, um entsprechend vorzubeugen, dass Pflegebedürftigkeit nachher auch in anderen Schweregraden behandelt werden kann.
Das Ganze ging auch auf eine Initiative des Landesseniorenbeirates zurück, der diesen Beschluss schon einmal auf den Weg gebracht hat. Ich freue mich an dieser Stelle auch für den Landesseniorenbeirat, dass wir dem folgen können und dass dies heute mit dieser Gesetzesinitiative auch entsprechend umgesetzt werden kann.