Dagmar Heib
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Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen im Folgenden über den Anlass und den Ablauf des bis jetzt längsten Untersuchungsausschussverfahrens in der Geschichte des saarländischen Landtags berichten. Das Verfahren hat ursprünglich noch in der 14. Wahlperiode des saarländischen Landtages begonnen. Den Anlass bildeten mehrere Prüfungen des saarländischen Landesrechnungshofes im Zusammenhang mit dem Bau des IV. Museumspavillons, unter anderem eine Prüfmitteilung vom 03. November 2011, in der es heißt: „Die Kostenschätzung von 12,6 Millionen Euro war von Anfang an unrealistisch. Zu Kosten in Höhe von 12,6 Millionen Euro war der geplante Museumsneubau zu keiner Zeit herstellbar. Offensichtlich wurden die Kostenangaben bewusst untersetzt, um bei den Gremien des Landtags und der Stiftung eine Freigabe für die Umsetzung der Neubaumaßnahme zu erreichen.“
Daraufhin setzte der Landtag des Saarlandes in seiner 14. Wahlperiode am 16.11.2011 auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Bau des IV. Museumspavillons ein. Der Prüfauftrag lautete wie folgt: Zu untersuchen ist das Verhalten der Landesregierung und ihrer Mitglieder sowie der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, ihrer Organe und deren Mitglieder im Zusammenhang mit dem Bau des IV. Museumspavillons. Der Untersuchungsausschuss soll klären, worin die Ursachen der Kostenentwicklung bei dem Projekt liegen, ob Parlament und Öffentlichkeit zutreffend informiert wurden, wer für die Kostenentwicklung beziehungsweise die Information von Parlament und Öffentlichkeit aufseiten der Landesregierung verantwortlich ist. - Die konstituierende Sitzung des Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode fand am 10.01.2012 statt. Bis zum 27.03.2012 wurden sieben Ausschusssitzungen anberaumt, die der Beratung und der Beweisaufnahme dienten.
Infolge des Bruchs der Koalition aus CDU, FDP und B 90/GRÜNE kam es nach Auflösung des Landtages am 25.03.2012 zu Neuwahlen. Der in der 14. Wahlperiode eingesetzte Untersuchungsausschuss konnte seinen Untersuchungsauftrag nicht mehr beenden. Nach Beginn der 15. Wahlperiode wurde die erneute Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Bau des IV. Museumspavillons auf Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion einstimmig beschlossen, bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen. Der Untersuchungsausschuss trägt den Titel „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz Bau des IV. Museumspavillons" und erhielt in der Sitzung am 29.06.2012 die Kurzbezeichnung „IV. Pavillon". In der konstituierenden Sitzung des Ausschusses wurden folgende Personen gemäß § 54 Abs. 1 und 2 LTG als Betroffene festgestellt: Herr Gerd Marx, Herr Dr. Ralph Melcher, Herr Jürgen Lang, Frau Dr. Susanne Reichrath, Herr Jürgen Schreier, Herr Karl Rauber und Frau Annegret Kramp-Karrenbauer. Der Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode ist zu 48 Sitzungen zusammengetreten; hiervon dienten sämtliche Sitzungen der Beratung und 19 Sitzungen auch der Beweisaufnahme beziehungsweise zusammenhängenden Sachdarstellung der Betroffenen. Der Untersuchungsausschuss hat in dieser Wahlperiode insgesamt 32 Beweisbeschlüsse erlassen, die Zeugeneinvernahmen und die Beiziehung von Akten und Beweisdokumenten zum Gegenstand haben.
Am 29.06.2012 hat der Untersuchungsausschuss beschlossen, die Beweisbeschlüsse 1 bis 8 samt der bisherigen Beweisergebnisse des Untersuchungsausschusses aus der 14. Wahlperiode zu übernehmen. In dieser Sitzung hat der Untersuchungsausschuss ebenfalls eine Geheimschutzordnung für die Verfahrensweise des Untersuchungsausschusses IV. Pavillon des Landtages des Saarlandes 15. Wahlperiode - erlassen. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden zunächst die noch offenen Beweisbeschlüsse aus der 14. Wahlperiode abgearbeitet und sodann die Untersuchungen auf Grundlage der Beweisbeschlüsse, die in der 15. Wahlperiode neu erlassen worden sind, fortgeführt. Hierzu wurden sowohl Beweisdokumente beigezogen, als auch Zeugen vernommen. Zur Beiziehung von Unterlagen fasste der Ausschuss mehrere umfangreiche Beweisbeschlüsse. In deren Ausführung übermittelte das damalige Ministerium für Inneres, Kultur und Europa am 07.03.2012 insgesamt 137 Aktenordner, davon 56 Ordner aus dem Ministerium für Inneres, Kultur und Europa, einen Ordner aus dem Ministerium für Bildung, zwei Ordner aus dem Ministerium der Finanzen, einen Ordner aus der Staatskanzlei und 77 Ordner der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Ein übermittelter Ordner wurde als Verschlusssache-Vertraulich eingestuft, so dass der In
halt dieses Ordners nicht Gegenstand des öffentlichen Abschlussberichts sein kann.
Mit Schreiben vom 08.07.2013 bat der in der 15. Wahlperiode eingesetzte Untersuchungsausschuss um Überprüfung der Vollständigkeit der ihm durch den vorangegangenen Untersuchungsausschuss überlassenen Akten. Aufgrund dieser Überprüfungsbitte überließ das Ministerium für Bildung und Kultur dem Ausschuss auf der Grundlage des zweiten Beweisbeschlusses am 17.09.2013 weitere Aktenordner aus verschiedenen Ressorts. Im Einzelnen handelte es sich um einen Ordner aus dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei, acht Ordner aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa, 14 Ordner aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport, einen Ordner aus dem Geschäftebereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, fünf Ordner aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur sowie zehn Ordner der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Bei weiteren 15 Ordnern, angeboten aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport, handelte es sich um Kopien von Strafakten, die dem Ausschuss bereits vorlagen; diese wurden nicht erneut abgerufen. Weiterhin übergab das Justizministerium dem Untersuchungsausschuss am 29.11.2012 die Ermittlungsverfahren 5 Js 95/12, 5 Js 732/11, 5 Js222/12, 5 Js 322/12, 5 Js 897/11 und 5 Js 466/10. Mit Schreiben des Justizministeriums vom 21.01.2013 wurden geringe Teile der Akten als Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch eingestuft.
Aus dem Bereich der laufenden Zivilverfahren wurden sodann sämtliche Akten, Beiakten, Vermerke und sonstigen dazugehörigen Akten beim Landgericht Saarbrücken aus dem Verfahren 3 0 260/11 beigezogen. Die angeforderten Akten werden betreffend der ersten Instanz, unverzüglich und betreffend der zweiten Instanz nach deren Abschluss, im September 2016 im Original zur Verfügung gestellt. In seiner Sitzung am 08. März 2016 beschloss der Ausschuss, dass erneut bezüglich des Originals des Eingangsschreibens der Stiftung vom 12.03.2009 beim Ministerium für Finanzen nachgefragt werden soll. Die Regierung teilte daraufhin mit, dass dieses Schreiben nicht auffindbar sei und daher nicht zugeliefert werden könne.
Mit Schreiben vom 11. April 2016 wurde das Ermittlungsverfahren 5 Js 897/11, das Gegenstand des 10. und 13. Beweisbeschlusses und zwischenzeitlich abgeschlossen ist, angefordert und durch das Ministerium der Justiz im Original zugeliefert. Mit EMail vom 05. Juli 2016 wurden 11 Ordner aus den Bereichen des Bildungs- und Kulturministeriums, die bislang lediglich in Kopie vorlagen, im Original angefordert und auch durch die Landesregierung eingereicht. Im Rahmen der durchgeführten Beweisauf
nahme hat der Ausschuss insgesamt in beiden Wahlperioden 53 Zeuginnen und Zeugen zu den Beweisthemen von 30 Zeugenbeweisbeschlüssen, teils mehrfach, vernommen. Bezüglich der tatsächlichen Feststellungen und der Zusammenfassung der Beweisaufnahme wurde im Ausschuss vereinbart, dass dies nicht im Rahmen der Berichterstattung vorgetragen werden soll, sondern der anschließenden Debatte vorbehalten bleiben soll.
Der Ausschuss hat sich nach durchgeführter Beweisaufnahme nicht in der Lage gesehen, ein von einer Mehrheit getragenes begründetes Ergebnis der Untersuchung festzustellen. Vielmehr liegen nunmehr drei Wertungsteile, nämlich der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion und der Oppositionsfraktionen, vor. Diese unterscheiden sich sowohl in der Gewichtung der einzelnen Fragestellungen als auch in der Benennung von Verantwortlichen. Mit Datum vom 14. März 2017 ist zudem eine eigene Stellungnahme des Betroffenen Schreier eingegangen, die dieser nach Gewährung von rechtlichem Gehör zu den vom Ausschuss getroffenen Feststellungen abgegeben hat und die Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, inzwischen als eigene Drucksache vorgelegt worden ist.
Die weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Untersuchung wird Gegenstand der nachfolgenden Aussprache sein. Mir bleibt abschließend noch der Dank an die Mitglieder des Ausschusses, die in wechselnder Zusammensetzung diesen sehr umfassenden Themenkomplex über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren hinweg aufgearbeitet haben. Ich möchte an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsfraktionen danken, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, weil auch sie dazu beigetragen haben, dass wir entsprechend gut arbeiten konnten. Namentlich möchte ich mich beim derzeitigen Ausschusssekretär, Nico Ackermann, aber auch der vorangegangenen Ausschusssekretärin, Simone Berg, bedanken. Die beiden haben ja federführend den objektiven Teil, über den wir in unserer Drucksache befunden haben, bearbeitet. Bei aller inhaltlichen Auseinandersetzung war die Zusammenarbeit doch immer fair und der Umgang angenehm, dafür möchte ich mich herzlich bei Ihnen allen bedanken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss Vierter Pavillon hat seit seiner ersten Sitzung - ich sagte es bereits vorhin in dem Bericht - insgesamt 48 Mal getagt, 48 Sitzungen, in denen sich der Untersuchungsausschuss intensiv mit den Vorgängen um den Vierten Pavillon und mit den Vorgängen in der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz beschäftigt hat. 53 Zeuginnen und Zeugen, auch das wiederhole ich hier, wurden vernommen, manche mehrfach und manche stundenlang.
Es gab intensive Sitzungsphasen und weniger intensive Sitzungsphasen. Die Zeit brauchte man, weil man aufgrund der Beschlüsse neue Akten angefordert hatte - neue Akten zu dem bereits großen Berg an Aktenmaterial, was wir in der Bearbeitung hatten. Einmal wurde ein als äußerst wichtig bezeichneter Zeuge durch eine Strafanzeige für den Untersuchungsausschuss als Zeuge vorübergehend blockiert. Auch das haben wir dann zeitlich gespürt.
In den allermeisten Sitzungen der 15. Wahlperiode ist nichts Neues an Erkenntnissen herausgekom
men, vergleicht man es mit dem Stand im März 2012. Es gab in den ersten Sitzungen wenig Aufklärungsarbeit. In denen hatten wir damals noch Beweisbeschlüsse aus der 14. WP abgearbeitet. Ich möchte das so bezeichnen. In dieser Aufklärungsarbeit hat sich der Kreis auch letztendlich geschlossen.
Aus unserer Sicht, aus Sicht der CDU, hätten wir den Untersuchungsausschuss schon vor geraumer Zeit beenden können. Auch das ist nicht nur von unserer Fraktion angesprochen worden. Auch die SPD-Fraktion und die LINKE-Fraktion - es ist ja wiederholt worden - haben es des Öfteren angesprochen: Wir wären eigentlich im Untersuchungsergebnis so weit gewesen, dass wir zu einem Abschluss hätten kommen können. Ich wage auch zu behaupten, dass wir das vielleicht mit einem Mehrheitsvotum im Untersuchungsausschuss hätten erreichen können. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass man ab einem bestimmten Zeitpunkt - oder besser gesagt: unbestimmten Zeitpunkt; ich könnte nicht genau sagen, wann es war - angefangen hat, den Untersuchungsausschuss zu ziehen. Man hat ihn gezogen, um einfach dem Wahltermin der Landtagswahl 2017 näher zu kommen. - Herr Kollege Hilberer, Ihre Schlussbemerkung entlarvt Sie sogar etwas in meiner Vermutung. Von daher, denke ich, bin ich auf dem richtigen Weg.
Aber, meine Damen und Herren, das hatten wir schon einmal, und zwar im März 2012. Einige Tage vor der Landtagswahl wurde der Untersuchungsausschuss im Plenum diskutiert, damals ohne Abschlussbericht, und die Wertungen, die damals von den Oppositionsfraktionen vorgetragen wurden, stimmen mit den heute vorliegenden Voten - das muss ich dann auch sagen - überein. Also ist alles wieder genau wie 2012, alles ist wieder dem Wahlkampf geschuldet, meine Damen und Herren.
Wir, also CDU und SPD, hatten im Koalitionsvertrag 2012 gerade zur Stiftung Saarländischer Kulturbesitz den Vierten Museumspavillon mit aufgenommen. Ich zitiere, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis: Bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz werden wir die Probleme der Vergangenheit transparent und systematisch aufarbeiten. Die Strukturen der Stiftung werden wir neu ordnen und auf eine neue Grundlage stellen. Dazu werden wir zum einen die Organisationsstruktur der Stiftung im Kontext der saarländischen Kulturlandschaft auf den Prüfstand stellen und zum anderen die Rechtsgrundlage der Stiftung grundlegend verändern. Zügig wollen wir eine entsprechende Gesetzesnovelle auf den Weg bringen. - Das haben wir getan. Wir haben als Koalition in der Frage konstruktiv zusammengearbeitet,
konstruktiv darin, die Stiftung in eine gute Zukunft zu führen, aber auch zu dem Museumspavillon Aufklärungsarbeit zu leisten und auch ihn in eine Zukunft zu führen.
Das vorgelegte Votum der SPD ist wohl in manchen Punkten ebenfalls dem Wahlkampf geschuldet, zumindest kommt es mir so vor. Aber ich sage noch etwas. Wir haben in all den Jahren konstruktiv zusammengearbeitet. Aber jetzt, kurz vor dem Wahltermin, unterscheiden sich ihre Voten von unserem Votum in einem Punkt. Bei Ihnen werden die Täter in eine Opferrolle gebracht. Und Personen, die von den Tätern vorsätzlich belogen, falsch informiert und betrogen wurden, rücken Sie alle in ein schlechtes Licht.
Gerade bei Ihnen, Herr Kollege Hilberer, ist noch mal ganz deutlich geworden, dass Sie die Charaktere einfach ausblenden. Sie blenden aus, dass es in diesem Zusammenhang Strafverfahren und Urteile gab und dass diese schon ihre Rolle gespielt haben.
Annegret Kramp-Karrenbauer hatte bereits in ihrer Regierungserklärung im August 2011 den Fokus auf die Aufklärung gerichtet. Mit Offenheit und Transparenz hat sie Aufklärung und die notwendigen Konsequenzen betrieben und damals Stephan Toscani mit dieser Aufklärung betraut.
Lassen Sie mich einige Punkte zu dem gesamten Sachverhalt vortragen. Das System Melcher ist kein Begriff, den ich gewählt habe, sondern den die Staatsanwaltschaft in den Strafverfahren gegen Melcher geprägt hat und den ich jetzt übernommen habe. Leider war es so, dass es eklatante, ja krasse Defizite bei dem früheren Vorstand Dr. Melcher und bei dem früheren Projektsteuerer gab, eine maßlose Selbstbedienungsmentalität gepaart mit krimineller Energie. Das hat dann mit den Strukturen in der Stiftung, wie sie damals noch vorhanden waren, leider zu diesen Ergebnissen geführt. Das sind vielleicht harte Worte. Aber auch diese harten Worte wurden mittlerweile - wie ich bereits sagte - durch Urteile untermauert und belegt.
Festzuhalten bleibt nach wie vor: Bauherr der Maßnahme Vierter Museumspavillon war die Stiftung. Und die Stiftung wurde vertreten durch den Stiftungsvorstand Dr. Melcher. Das hat damals Oberstaatsanwalt Uthe in seiner Zeugenvernahme wie folgt ausgedrückt: „Als Alleinvorstand hatte Dr. Melcher die Hauptverantwortung für Wohl und Wehe des Vierten Museumspavillons. Er hatte auch die Projektsteuererverträge mit seinem Freund Marx geschlossen. Melcher war anwaltschaftlich beraten worden und er wusste, dass er hätte ausschreiben müssen. Dennoch unterblieben die Ausschreibungen. Sein Freund Marx wurde der Auftrag mit den kräftigen Honorarerhöhungen zugeschustert, und all
dies hinter dem Rücken der Kuratorin und auch hinter dem Rücken des Kuratoriums.“ Das lässt sich in den Protokollen nachweisen.
Wenn Sie sagen, man hätte nachfragen müssen, wo die Ausschreibungsunterlagen sind, wie das erfolgt ist, so hatte man ja Erfahrungen. Marx hatte Erfahrung im Vorfeld mit dem Stiftungsrat, er war ja schon in dem Bereich tätig. Ich glaube, man hat darauf vertraut, dass dies entsprechend zu bewerkstelligen ist. Man hat auf eine Kompetenz vertraut, die es dann gar nicht gegeben hat.
Der damalige Stiftungsvorstand hat vorsätzlich nicht informiert, vorsätzlich falsch informiert und er hat vorsätzlich gelogen und betrogen. Der Umgang des früheren Stiftungsvorstands mit den Mitteln der Stiftung war mehrfach fragwürdig. Es gab ja nicht umsonst die Verurteilung wegen Vorteilsnahme und Untreue in dem Bereich. Hier war - ich sagte es vorhin schon mal - kriminelle Energie bei den beiden Beteiligten im Spiel, und das hat sich leider auch gezeigt.
Und dann behauptete Dr. Melcher, er habe die Kuratorin im Rahmen des Gespräches am 04. März - Ihnen allen ist das Datum ein Begriff - über die Höhe der Kosten beziehungsweise Honorarerhöhungen informiert. Aber das ist nicht glaubhaft. Kein weiterer Zeuge/keine weitere Zeugin hatte das belegt und untermauert. Annegret Kramp-Karrenbauer hat in ihren Aussagen glaubhaft dargelegt, dass dies bei diesem Termin nicht der Fall war. Weitere Teilnehmer des Gesprächs haben das ebenfalls so erklärt. Daraus schließen wir: Die Aussage Melchers war nicht glaubhaft, die anderen Aussagen hingegen waren glaubhaft.
Auch die Tatsache, dass Dr. Melcher dies im Zivilverfahren behauptet hatte und dies dann in einem von insgesamt vier Verfahren nicht bestritten worden war, kann nicht für inhaltliche Schlüsse herangezogen werden. Auch das war mehrfach, auch im Plenum im Rahmen einer Fragestunde der LINKEN, thematisiert worden. Vielmehr führen alle Betrachtungen letztlich zu der Schlussfolgerung, dass hier von einem Fehler in der Prozessführung auszugehen ist.
Das Gebaren von Marx und Melcher ist ja auch vom Rechnungshof entsprechend festgestellt und als sehr fragwürdig bezeichnet worden,
wenn man auf die Menge der Vertragsabschlüsse mit Freischaffenden abstellt. Herr Kollege Ulrich, ich kann Ihnen gerne aus dem Bericht des Rechnungshofes zitieren: „Bei Durchsicht der umfangreichen Vertragsunterlagen des Projektsteuerers ist augenscheinlich, dass die Vertragsabschlüsse wie Ver
tragsergänzungen eher auf Betreiben des Projektsteuerers als auf Initiative der Stiftung abgeschlossen wurden. Neuverträge wurden nach Auffassung des Rechnungshofes vom Projektsteuerer vorgelegt und ohne Korrekturen von der Stiftung anerkannt. Trotz der unübersichtlichen Vertragsgestaltung bleibt zu hoffen, dass die Stiftung noch den Überblick über die vielen Verträge und Vertragsergänzungen hat.“
Die zahllosen Beauftragungen hatten natürlich dann auch Auswirkungen auf die Kostenprognosen. Marx hatte hier mit verschiedenen Kostenlinien - das ist belegt worden - gearbeitet, hat auch noch im Juli 2009 die niedrigen Prognosen kommuniziert und immer noch mal Teilkosten beziffert. Dass das Beziffern reiner Baukosten und das Nennen weiterer Kostenstellen ohne Beträge geeignet waren, Missverständnisse hervorzurufen, und nicht zur Transparenz beigetragen haben, ist zu bedauern. Auch belastbare Kosten wurden hier beziffert. Aber auch im zuständigen Haushaltsausschuss war bekannt, dass diese Kosten von der Stiftung zu tragen waren.
Die Ministerpräsidentin hatte in ihrer Zeugenvernahme gesagt: „Ich muss allerdings sagen, wenn ich sehe, dass gerade aus dieser Absicht die Diffamierung heute möglich wird, dann würde ich es heute so nicht mehr tun. Auch das habe ich im vergangenen Herbst ganz deutlich erklärt.“ Sie hat hier nicht getäuscht. Sie hat in dieser Frage weder die Öffentlichkeit noch das Parlament getäuscht und falsche Zahlen genannt. Es gab auch kein bewusstes Herausrechnen von Kosten, wie das in Ihren Reden mitgeschwungen ist. Diese Aussagen sind aus Sicht der CDU nicht begründet und nicht belegt.
Im Nachhinein stellen wir auch fest - das haben Sie hier aus unserem Votum zitiert, Herr Kollege Bierbaum -, dass ein deutlicher Umgang mit den jeweiligen Gesamtkosten ein größerer Beitrag zu Transparenz, aber auch zu Akzeptanz gewesen wäre. Im Nachhinein ist es auch immer leicht, schlauer zu sein.
Noch mal ganz kurz zur Aktenlage. Da möchte ich grundsätzlich feststellen, dass wir einen einstimmigen Beschluss zu Beginn der 15. Wahlperiode hatten, wonach wir die Akten aus der 14. Wahlperiode überführen. Es ist an diesem Punkt von keiner Fraktion der Antrag gekommen, dass wir alle Unterlagen oder Akten jetzt im Original einfordern könnten. Sie hätten das tun können. Aber es gab einen einstimmigen Beschluss, dass wir mit diesen Aktenvorlagen weiterarbeiten wollten.
Wir haben im Laufe der 15. Wahlperiode umfangreiche Aktennachlieferungen erhalten - ich habe das vorhin vorgetragen -, Nachlieferungen, die teils Doppelungen, teils Weiterentwicklungen der Aufklärungsprozesse waren, weil Akten ja nun mal leben
de Akten sind und dann nicht dort stehen und nicht mehr genutzt werden, aber teilweise auch neue Lieferungen zum Inhalt hatten. Die Aktenführung sollte aus Sicht der CDU nach einheitlichen Vorgaben und Standards in der Landesverwaltung erfolgen, ich glaube, da sind wir einer Meinung. Hier war die Aktenführung in einigen Fällen wohl vom persönlichen Stil abhängig. Das ist für eine Aufklärung durch ein Parlament im Untersuchungsverfahren nicht förderlich. Auch die Tatsache, dass zwar die Kopie eines Schreibens in den Akten ist, das Original des Schreibens später aber nicht mehr auffindbar war - so ist es gesagt worden -, entspricht nicht einer ordnungsgemäßen Aktenführung. Wir stellen fest: Die Einhaltung einer einheitlichen ordnungsgemäßen Aktenführung ist unverzichtbar, um entsprechend zu arbeiten.
Es wurden Konsequenzen gezogen. Das Vier-Augen-Prinzip ist eingeführt worden und dies auch bereits kommissarisch, bevor man zur Gesetzesänderung kam. Reisekosten- und Spesenordnungen wurden für die Stiftung erlassen, ebenso die Satzung. Gut war, dass man den Sachverstand einer Bauverwaltung auf Landesebene hat einfließen lassen. Dann wurde auch das Stiftungsgesetz an sich novelliert.
Ulrich Commerçon ist schon genannt worden. Ich schließe mich dem von Frau Berg Gesagten an. Als zuständiger Kurator hat er gemeinsam mit der Stiftung und mit der LEG die Baumaßnahme Vierter Pavillon gut betrieben und in eine gute Zukunft geführt. Das bleibt an der Stelle festzustellen. Als Konsequenz hat es sich bewährt, die Zuständigkeit für Landesbauten neu zu regeln; in dem Fall wurde die LEG als Projektsteuerer beauftragt. Aus dieser Erfahrung heraus wollen wir in Zukunft in der Landesregierung ein starkes Bau- und Infrastrukturministerium haben. Diese zentrale Bauverwaltung ist dann das Kompetenzzentrum des Landes für Hoch- und Tiefbaufragen, sonstige Bauprojekte und Liegenschaftsverwaltung.
Eine starke, kompetente Bauverwaltung ist Grundvoraussetzung, um zukünftig öffentliche Bauprojekte zeitnah und finanziell planmäßig zu realisieren.
Ich komme damit zum Abschluss meiner Ausführungen. Die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ist meines Erachtens gut aufgestellt. Ich möchte neben dem kunst- und kulturwissenschaftlichen Vorstand, Herrn Dr. Mönig, auch den Verwaltungsvorstand, Herrn Therre, recht herzlich begrüßen. Ich wünsche Ihnen und der Stiftung insgesamt mit den Vorständen und dem Kuratorium weiterhin eine glückliche Hand.
Die Saarländerinnen und Saarländer werden mit der Fertigstellung ein hervorragendes Museum erhalten. Die Neuordnung der Museumslandschaft wird abgeschlossen.
In den Vorgängen rund um den Vierten Pavillon haben die jeweiligen Kuratoren und auch die Kuratorien, aber auch wir alle schmerzlich lernen müssen, dass jede Kontrollfunktion ins Leere läuft, wenn vorsätzlich verantwortliche Bauherren falsch informieren beziehungsweise lügen, um einer Kontrolle zu entgehen. Bedauerlicherweise hat dieses System Melcher mit seinen Folgen großen Schaden angerichtet und zu Vertrauensverlusten geführt. Ich hoffe, dass die Aufarbeitung und die gezogenen Konsequenzen und Änderungen dazu dienen, Vertrauen zurückzugewinnen. - Vielen Dank.
Herr Kollege Hilberer, entlarvend ist, Sie haben meines Erachtens bestätigt, dass wir im ganzen Verfahren unterschiedliche Zeitpunkte hatten, an denen man ohne Weiteres hätte zu Ende kommen können. Bezüglich des Vorwurfs, der Bericht hätte irgendwo wochenlang herum gelegen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Verwaltung und ein Ausschusssekretär in der Regel Monate Zeit haben, um einen solchen Abschlussbericht mit der Fülle - wenn Sie meinen Ausführungen in der Berichterstattung gefolgt sind - von Akten, Unterlagen, Zeugeneinvernahmen und Stunden, die wir an dem Thema gearbeitet haben, zu erstellen. Es war eine hervorragende Leistung der Landtagsverwaltung, diesen Bericht in der Kürze der Zeit fertigzustellen. Davon haben wir alle profitiert.
Ihre Anmerkung teile ich vollkommen, dass die Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden haben, wem sie vertrauen und wem nicht. Ich habe aber auch in allen anderen Ausführungen deutlich gemacht, dass wir bereits im März 2012 über diese Themen diskutiert haben. Es gab schon eine Entscheidung der saarländischen Bürgerinnen und Bürger in der Frage, wem sie vertrauen und wessen Wort sie als glaubhaft ansehen. Das war 2012 eine ganz deutliche Entscheidung für Annegret Kramp-Karrenbauer.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So wie das Leben ist, so sind die Debatten im saarländischen Landtag. Wir sprachen vorhin von den Jugendlichen und kommen jetzt zu den Senioren. Das sie Verbindende ist Familie. Aber ich glaube, das wissen wir alle und für uns alle ist wichtig, dass alle Generationen am politischen Geschehen teilhaben.
Der saarländische Landtag hat vor nunmehr zwanzig Jahren, Frau Ministerin, einen Beschlussantrag entschieden, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, den Landesseniorenbeirat ins Leben zu rufen. Der Landesseniorenbeirat arbeitet nun seit fast zwanzig Jahren bei uns im Saarland. Ich freue mich, dass der derzeitige Vorsitzende, Herr Gerhard Ballas, heute bei uns im Parlament zu Gast ist und dieser Debatte folgen wird. Ich werde nachher noch mal auf Sie zu sprechen kommen.
Lieber Gerhard Ballas, Ihnen und natürlich allen Mitgliedern im Landesseniorenbeirat ein herzliches Danke schön von uns allen, da bin ich mir sicher. Ich möchte Sie auch bitten, diesen Dank und die Grüße von uns allen weiterzutragen. Wir treffen uns ja in der nächsten Sitzung des Beirates dann auch wieder.
Das Entscheidende bei zwanzig Jahren Arbeit für die Belange unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ist, dass es zwanzig Jahre Arbeit mit den Beteiligten und mit den Betroffenen selbst ist, die im Landesseniorenbeirat erfolgt. Der Antrag wurde damals von der CDU-Fraktion eingebracht. Die damals zuständige Sprecherin ist auch heute in diesem Saal und wird nachher ebenfalls das Wort zu der Thematik ergreifen. Es ist Monika Bachmann, die damals dieses Thema federführend begleitet hat. Ich denke, da schließen sich auch noch mal Kreise. Damals genau wie heute steht die CDU auch dafür, dass die Erfahrungswerte, die Kompetenzen und der Sachverstand von unseren Seniorinnen und Senioren genutzt werden müssen.
Wenn ich die Zahlen des Statistischen Landesamtes zum Stichtag 31.12.2015 betrachte, so hatten wir im Saarland 227.630 über 65-Jährige, das entspricht einer Quote von 22,86 Prozent, davon 57 Prozent Frauen. Meine Damen und Herren, mehr als jeder Fünfte ist heute bereits über 65 Jahre alt. In zwanzig Jahren rechnet man damit, dass es gemessen an der Gesamtbevölkerung 31 Prozent sein werden.
Das sind Zahlen, die uns allen zu denken geben müssen. Jedenfalls ist für uns alle klar, dass wir hier eine Bevölkerungsgruppe haben, deren Kompetenz und deren Erfahrungsschatz es gilt mitzunehmen und weiterhin in unsere Arbeit einzubringen.
Damals wie heute steht die CDU dafür, ältere Menschen zu hören, mit ihnen zu diskutieren, sich mit ihnen auszutauschen, sie ernst zu nehmen. Denn nur wenn die Menschen ernst genommen werden - das ist unabhängig vom Alter -, sind sie auch bereit, sich zu beteiligen und Verantwortung zu übernehmen. Diese Potenziale müssen wir wecken und sichern, um im Saarland für unsere Senioren und Seniorinnen, für alle Bürger weiterhin gute Arbeit zu leisten.
Der Landesseniorenbeirat ist seit seiner Konstituierung ein Sprachrohr der älteren Menschen im Land. Er ist auch ein Bindeglied zwischen Senioren und öffentlichen Stellen, aber auch zwischen den Seniorinnen und Senioren und der Landespolitik. In dem uns heute vorliegenden Antrag, über den wir nachher abstimmen werden, haben wir die Aufgaben wie folgt beschrieben: Erstens Beratung des Landtages und der Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Politik für Seniorinnen und Senioren, zweitens Abgabe von Empfehlungen, zu denen die Landesregierung wie auch der Landtag regelmäßig Stellung nehmen und auch über die seniorenpolitischen Konsequenzen berichten, drittens die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden und Ausarbeitung seniorenpolitischer Initiativen.
Das sind die Aufgaben, die wir in unserem Antrag aufgegriffen haben. Herr Ballas war im September vergangenen Jahres im zuständigen Sozialausschuss zu Gast und hat uns dort zum einen von der Arbeit des Landesseniorenbeirates berichtet und uns auch Anregungen mitgegeben. Diese Anregungen wurden aufgegriffen. Wir haben dann einen Antrag entworfen, den ich den anderen Fraktionen im Landtag zugeleitet habe. Ich freue mich, dass alle Fraktionen diesen Antrag teilen, wir gemeinsam Ihre Anregungen aufgreifen und sie jetzt mit dieser Drucksache zur Abstimmung gestellt werden.
Ich danke den Fraktionen auch, dass ich die Gelegenheit habe, unseren gemeinsamen Antrag hier einzubringen.
Ich habe auch den alten Antrag aus dem Jahr 1997 dabei. Ich möchte eine große Änderung ansprechen, die uns auch Herr Ballas nahegelegt hat. Nach zwanzig Jahren ist es ganz legitim und vernünftig, dass man die aktuelle Situation reflektiert und dann -
Entschuldigung -
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es ist sinnvoll, die Sache aufzugreifen und zu reflektieren, wie die aktuelle Situation ist, wie die Arbeitsabläufe sind, wie die Prozesse sind, um im Gremium vernünftig arbeiten zu können. Eine grundsätzliche und gute Entscheidung ist, dass wir eine Begrenzung der Köpfe auf 21
vorschlagen, damit das Gremium überhaupt noch arbeitsfähig ist.
In der ersten Drucksache 1997 wurde aufgenommen, dass kommunale Seniorenbeiräte beziehungsweise Seniorenbeauftragte der Städte und Kommunen Mitglied im Landesseniorenbeirat werden, und zwar jeder Kommune. Jeder Beauftragte sollte im Landesseniorenbeirat vertreten sein, das war damals auch eine sinnvolle Entscheidung. Damals hatten wir zwei oder drei Seniorenbeiräte in den saarländischen Kommunen. Wir haben inzwischen eine andere Wirklichkeit. Mittlerweile haben 39 Kommunen im Saarland entweder einen kommunalen Seniorenbeirat oder einen Seniorenbeauftragten, der in der Kommune die entsprechenden Interessen vertritt.
Von daher ist es eine gute Lösung - das ist auch aus dem Landesseniorenbeirat zu hören -, dass man die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Seniorenbeiräte gegründet hat. Dass es mittlerweile 39 Kommunen sind, hat auch damit zu tun, dass wir im Hohen Hause im Jahr 2014 gemeinsam das Kommunalselbstverwaltungsgesetz im Saarland geändert haben, indem wir eine Soll-Bestimmung gesetzlich normiert haben, dass es nämlich in den Kommunen zu den Einrichtungen kommen sollte. Auch das hat mit dazu beigetragen, dass wir jetzt die stolze Zahl 39 haben. Da fehlen noch ein paar. Aber ich denke, das ist auch auf einem guten Wege.
Dazu wird auch - davon bin ich überzeugt - die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Seniorenbeiräte beitragen. Diese Landesarbeitsgemeinschaft ist eine sinnvolle Vernetzung, eine Plattform für Information und Erfahrungsaustausch. Dies wird dazu führen, dass die Kommunen, die jetzt noch außen vor sind, sich auch bewegen und es dort ebenfalls kommunale Vertretungen, Beiräte oder Beauftragte, geben wird. Das ist eine gute Entwicklung gerade für die Seniorinnen und Senioren im Saarland.
An der Stelle danke ich all denjenigen, die in den Kommunen dazu beitragen, dass diese Arbeit geleistet wird. Wir alle wissen, dass das hauptsächlich im Ehrenamt geschieht.
Die in der Drucksache vorgestellte Lösung sieht vor, dass die Landesarbeitsgemeinschaft insgesamt acht Vertreter in den Landesseniorenbeirat entsenden wird. Das werden neben der oder dem Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft noch sieben weitere Vertreter sein. Wir haben das Anliegen in die Drucksache aufgenommen, dass es Vertretungen möglichst aus jedem Landkreis beziehungsweise dem Regionalverband geben soll, damit sich das Saarland im Landesseniorenbeirat regional widerspiegelt.
Die von uns aufgenommenen Gruppen, Institutionen und Verbände sind Garanten, um die Aufgaben des Landesseniorenbeirates mit zu gestalten. Ich verzichte an dieser Stelle auf die Aufzählung; die Drucksache liegt Ihnen allen vor. Sie können das nachlesen, falls Sie es nicht schon getan haben. Dem Landesseniorenbeirat wird weiterhin freigestellt sein, darüber hinaus beratende Mitglieder zu kooptieren beziehungsweise im Einzelfall Sachverständige zu berufen.
Das Einzige, wo ich geschluckt habe, war die Tatsache, dass das Mindestalter im Landesseniorenbeirat 55 Jahre beträgt - das, wenn man gerade 54 geworden ist! Aber das ist eine rein persönliche Sache. Ich glaube, es ist eine gute Sache, dass wir das so festschreiben.
Wir waren und sind im Sozialausschuss einstimmig der Meinung, dass diese Anpassung dem Landesseniorenbeirat weiterhin die Möglichkeit einer vitalen Vertretung der seniorenpolitischen Interessen geben wird, ganz in der Tradition einer saarländischen Seniorenpolitik. Ich bin mir bewusst, dass gerade die Senioren von vielen pflegepolitischen Fragestellungen betroffen sind, das wissen wir alle. Sie sind und werden das bleiben. Die Anzahl der Pflegebedürftigen in unserem Land beträgt annähernd 40.000 Menschen. Die Zahl der Hochbetagten steigt auch. Wir wissen also, dass das weiter ein Thema sein wird, ein Thema für uns alle, ein Thema, das alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land betrifft. Es war ein Thema im Landesseniorenbeirat in den vergangenen Jahrzehnten und wird gerade in diesem Gremium auch ein Thema bleiben.
Dennoch möchte ich sagen, dass eine Seniorenpolitik an einer aktivierenden und gesellschaftlichen Teilhabe ausgerichtet sein soll. Meine Damen und Herren, in diesem Sinn verstehe ich unseren Antrag und die Ausrichtung, die der Landesseniorenbeirat haben wird. Ich glaube, es wird weiterhin die Möglichkeit gegeben sein, eine Politik zu gestalten, die alle Bedürfnisse und Bedarfe der Senioren in unserem Land im Blick hält. Meine Damen und Herren, das ist wichtig, damit der Zusammenhalt in unserem Land gestärkt wird. Ich danke den Fraktionen und bin froh, dass wir das gemeinsam auf den Weg gebracht haben. - In dem Sinne vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in der Zweiten Lesung das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren. Die beiden Vorrednerinnen haben bereits einige inhaltliche Ausführungen zum Gesetzentwurf gemacht. Ich teile die Auffassung der Vorrednerinnen. Wenn Menschen zum Opfer von Straftaten werden, muss der Rechtsstaat seine Autorität unter Beweis stellen. Die Opfer von Straftaten müssen sicher sein, dass der Staat an ihrer Seite steht, ihre Rechte verteidigt und erlittenes Unrecht sowie dessen Folgen ahndet. Das ist eine unserer vornehmsten Pflichten, die wir als Staat haben, um den Bürgern in diesen Fragen die Sicherheit zukommen zu lassen.
Im Bereich des Opferschutzes ist in den letzten Jahren schon vieles erfolgt, so wurde im Dezember 2015 das Dritte Opferrechtsreformgesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren vom Bundestag verabschiedet. Eine der grundsätzlichen Neuerungen war, was hier heute im Ausführungsgesetz verhandelt wird, die psychosoziale Prozessbegleitung. Darüber hinaus ging es in den Neuregelungen darum, dass die Rechte des Opfers und der Zeugenschutz weiter ausgebaut wurden. Zum einen wurden die Informations- und Unterrichtungspflich
ten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Opfern ausgeweitet. Opfer haben das Recht, auf Antrag eine schriftliche Bestätigung des Eingangs ihrer Strafanzeige zu erhalten. Darüber hinaus werden die Informationsrechte der Opfer zum Stand des Verfahrens partiell erweitert. Zum anderen wurde gesetzlich verankert, dass Verhandlungen, Vernehmungen und sonstige Untersuchungshandlungen stets unter Berücksichtigung auf die besondere Schutzwürdigkeit der Opferzeugen durchzuführen sind. - Das, meine Damen und Herren, sind wesentliche Bestandteile, um den Opferschutz in unserer Republik deutlich zu machen. Opferschutz geht vor Täterschutz, das ist für uns in der CDU-Fraktion stets sehr wichtig.
Es ist ausgeführt worden, welche Aufgaben die psychosoziale Prozessbegleitung wahrzunehmen hat, von daher ist es auch richtig - ich konzentriere mich jetzt auf den Abänderungsantrag -, dass wir den Kreis der Opferschutzorganisationen auch außerhalb des Saarlandes ansprechen, aber dass wir dennoch an den Opferschutzorganisationen festhalten. Gerade die Fortbildung ist sehr wichtig, die Qualitätssicherung der Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter muss gewahrt sein, muss ständig auf den neuesten Stand gebracht werden, weil diese Personen wichtige Funktionen und Aufgaben für die Opferzeugen haben. Es ist darüber gesprochen worden, dass die individuelle Belastung gemindert werden soll, es ist davon gesprochen worden, dass sie auch organisatorische Fragen wir Betreuungszeiten für Kinder etc. zu gewährleisten haben oder unterstützen sollen, genauso wie sie auch den Zeugen stabilisieren sollen. Das wird durch die Vernetzung oder durch das Andocken an eine Opferschutzorganisation durchgeführt werden können. Darin sehen wir die Begründung für die Anbindung an eine Opferschutzorganisation. Ich denke, das ist sehr wichtig, die Prozessbegleiter und Prozessbegleiterinnen haben eine höchst anspruchsvolle Aufgabe in diesem Bereich. Es muss ihnen auch klar sein, dass sie keine Therapie durchführen, es darf keine Beeinflussung erfolgen, all das könnte sich nachher konträr auf das Strafverfahren auswirken. Deshalb ist es wichtig, dort die Qualität zu sichern, damit die Opferzeugen gut betreut werden.
Ich möchte aber noch die Gelegenheit nutzen und noch einen Blick auf den Opferschutz im Allgemeinen werfen. Um den Opferschutz zu gewährleisten, gehört insbesondere eine Präventionsarbeit dazu. So ist es wichtig, dass gerade Jugendliche in Schulen erfahren, was Gewaltprävention bedeutet, und dort sollten meines Erachtens auch die Angebote ausgebaut werden. Es ist auch wichtig, junge Menschen stark zu machen, gerade im Zusammenhang mit Cybermobbing, um ihnen bewusst zu machen, was zu Straftaten führen kann. Es ist wichtig, die Jugendlichen zu stärken, wenn es um absichtli
che Beleidigung oder Bloßstellung durch Internet und Mobiltelefon oder um all das, was es in diesem Spektrum gibt, geht, um in den sozialen Netzwerken bestehen zu können. Auch da gehört weitere Präventionsarbeit dazu, ein wichtiger Bestandteil, um den Opferschutz schon in den Grundlagen zu festigen.
Es ist angesprochen worden: Wir haben mit dem KARO ein ganz besonderes und wichtiges Institut geschaffen, letztendlich für die Opfer von Straftaten, insbesondere bei Gewaltdelikten. Es war ein wichtiger Schritt hin zur Stärkung der Opferhilfe, dennoch möchte ich an der Stelle noch einmal ansprechen, dass wir ein Augenmerk darauf richten sollten und noch einmal über das Thema „organisatorische Trennung von Straffälligenhilfe und Opferhilfe“ diskutieren. Das ist mir auch aus der Praxis noch einmal geschildert worden, es ist wichtig, dass ein Betreuer entweder im Bereich der Straffälligenhilfe oder im Bereich der Opferhilfe - das bedeutet die Trennung - eingesetzt wird, auch für diejenigen, die dort tätig sind. Da sollten wir noch einmal genau hinschauen und prüfen, ob wir vielleicht zu dieser Trennung kommen.
Im Opferentschädigungsgesetz wird der Personenkreis geregelt, der dort einen Anspruch erhält, so sind zum Beispiel Opfer psychischer Gewalt im Bereich des Stalking in diesen Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen worden. Es sollte darüber nachgedacht werden - ich weiß, dass das auf Bundesebene entsprechend erfolgen soll -, dort eine Erweiterung vorzunehmen. Auch Wohnungseinbrüche können zu starken psychischen Belastungen von Menschen werden, wenn sie erfahren müssen, dass ihre eigene Wohnung, ihr eigenes Haus nicht mehr sicher ist. Wir sollten überlegen, ob hier nicht auch ein Änderungsbedarf besteht und eine Ausweitung des Kreises derer, die einen Anspruch nach Opferentschädigungsgesetz erhalten, erfolgen sollte.
Noch zwei Punkte sind sehr wichtig. Erstens, wir kennen das Instrument der Urteilsabsprache, auch das sollte nicht ohne die Beteiligung der Opfer geschehen, auch das gehört zu deren Schutz dazu. Zweitens, ein ganz zentrales Thema: Um das alles zu festigen, was ich angesprochen habe, sollte der Opferschutz auch in der Juristenausbildung ein stärkeres Gewicht erfahren, um dort alle dafür zu sensibilisieren, dass noch Handlungsbedarf besteht. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich greife mal das auf, was die Kollegin Huonker gesagt hat: Respekt, Achtung und Wertschätzung. Das sind wir nicht nur den Menschen schuldig, die in der saarländischen Justiz arbeiten,
das sind wir allen Menschen im Saarland schuldig. Daher erinnere ich daran: Ziel dieser Gerichtsstrukturreform ist es, sicherzustellen, dass die saarländische Justiz auch in Zukunft ihre Aufgaben ohne Qualitätsverluste erfüllen kann, und dies im Interesse der Menschen im Saarland.
Die Herausforderungen sind beschrieben worden. Lassen Sie mich einige Stichworte nennen. Es geht um die demografischen Herausforderungen, die unser Land zu bewältigen hat. Es ist gesagt worden, dass der Geschäftsanfall in den Gerichten bis heute entsprechend zurückgegangen ist. Zu erwarten ist, dass sich das auch weiter so entwickeln wird.
Wir stehen weiter vor der Herausforderung, dass sich die meisten Rechtsgebiete zu komplexen Materien entwickelt haben; diese Entwicklung ist auch noch nicht abgeschlossen. Denken Sie nur an die Entwicklung in der Rechtsetzung und Rechtsprechung und daran, welche Aufgaben vor denjenigen stehen, die tagtäglich Recht zu sprechen haben. Es gibt Antworten darauf. So arbeitet die Anwaltschaft seit Jahren mit Fachanwälten. Dort geht es gerade darum, eine Spezialisierung herbeizuführen, um komplexe Fragen auch im Familienrecht - denken Sie an das Unterhaltsrecht oder die Versorgungsausgleiche - entscheiden zu können. Das geht nur, wenn man sich wirklich dezidiert in die Materien einarbeitet und zu einem Fachwissen gelangt. Da geht es der Richterschaft letztendlich auch um Augenhöhe. Man möchte mit der Anwaltschaft, die die Interessen ihrer Mandanten vertritt, auf Augenhöhe sein und antworten können. Das erfordert Spezialisierung. Ich glaube, das ist ein ganz elementares Anliegen der saarländischen Justiz, das hier formuliert wird. Die Antworten geben wir mit diesem Gesetzentwurf, der heute in Zweiter Lesung diskutiert wird.
Ich spreche jetzt zur Gerichtsstrukturreform. Die Ausführungen zur Arbeitsgerichtsreform sind gemacht worden. Ich schließe mich voll den Ausführungen von Frau Berg an, sodass ich im Kern nichts dazu sagen möchte. Ich möchte mich auf die Gerichtsstrukturreform konzentrieren.
Wir geben wichtige Antworten und richtige Lösungsansätze. Die folgenden Themen sind angesprochen worden. Nachlasssachen, Betreuungsangelegenheiten, aber auch die Rechtsantragstellung bleiben bei den vorhandenen Amtsgerichten, die in der Fläche vorhanden sind. Das ist wichtig. Dort ist die Bürgernähe für die Menschen weiterhin gegeben, wenn sie den Weg suchen, um ihr Recht zu erhalten.
Die landesweiten Zuständigkeitskonzentrationen zum Honorarrecht, Versicherungsvertragsrecht und so weiter, die angesprochen worden sind, waren in der Anhörung unbestritten. Das ist von allen Seiten als richtig herausgestellt worden. In der zweiten Schiene gibt es die Regionalisierungen, die wir mit
dem Gesetz als Antwort auf komplexe Rechtsmaterien geben, um so den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, damit weiterhin eine qualitativ hochwertige Justiz im Saarland arbeiten kann. Das ist, wie bereits angeklungen, in der Anhörung diskutiert worden.
Am ersten Anhörungstag hatten wir die geballte Front der Direktoren der Amtsgerichte vor uns sitzen. An der Stelle möchte ich Folgendes festhalten: Dort ist von einigen Direktoren gar keine Kritik geäußert worden. Von anderen ist Kritik geäußert worden, aber sie war sehr unterschiedlich. Es gab nicht d i e Kritik der Amtsgerichtsdirektoren und d e n Verbesserungsvorschlag der Amtsgerichtsdirektoren. Frau Kollegin Huonker, wenn man in der Anhörung zugehört hat, dann hat man die Antwort auf die Vorschläge erhalten, die die Arbeitsgruppe, die vom Ministerium mit den Direktoren der Amtsgerichte oder deren Vertretern eingerichtet worden war, zu den landesweiten Zuständigkeitskonzentrationen erarbeitet hatte. Die sind ja umgesetzt worden.
Es gab keine übereinstimmende Kritik der Amtsgerichtsdirektoren, sondern ganz unterschiedliche Vorschläge, die nicht alle auf einer Linie lagen, was eine vielleicht bessere Reform sein könnte. Das ist auch an Folgendem zu erkennen: Es gibt eine Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Richterbundes. Diese Arbeitsgemeinschaft kam zum Ergebnis, dass es sinnvoll wäre, Poollösungen anzubieten, um den Rechtsmaterien und dem Erhalt von Amtsgerichten in der Fläche Rechnung zu tragen. Das macht deutlich, dass es in der Richterschaft sehr unterschiedliche Meinungen gibt. Ich glaube, genau das hat sich in der Anhörung gezeigt. Wir schaffen es hier, mit dieser Gerichtsstrukturreform größere leistungsfähige Einheiten zu erreichen und zugleich ein hohes Maß an Bürgernähe zu ermöglichen. Ich glaube, das ist in dieser Frage ganz wichtig.
Gestatten Sie mir noch eine Äußerung. Sie bringen das Argument der Mediziner - Urologe im Vergleich zu einem anderen Fachmediziner. Ich möchte grundsätzlich festhalten: Die Mediziner werden schon zu Fachärzten ausgebildet. Bei den Juristen haben wir keine spezialisierte Ausbildung. Die werden ausgebildet und schließen alle mit der Befähigung zum Richteramt ab. Von daher finde ich, dass der Vergleich mit der Fachärzteschaft hinkt. Ein Jurist hat eine andere Ausbildung. Sie sagen ja selbst, denen sind die Möglichkeit und die Kompetenz gegeben, sich in unterschiedliche Rechtsgebiete einzuarbeiten. Ich glaube, das ist das Gute an unseren Richtern, insbesondere bei der saarländischen Justiz.
Bezüglich der Bedenken zum Zuständigkeitswirrwarr, die Sie ansprechen, möchte ich daran erin
nern, dass wir in der Anhörung auch Vertreter aus Berlin im Ausschuss hatten. Uns ist geschildert worden, wie die Amtsgerichtsbarkeit in Berlin aufgestellt ist. Dort gibt es sogar Namensgleichheiten von Straßen bei den unterschiedlichen Amtsgerichten. Auch dort kommt es mit einem ganz geringen Anteil von weit unter 10 Prozent zu Irrläufern. Glauben Sie wirklich, Frau Huonker, dass die Menschen im Saarland das nicht so bewältigen können, wie die Menschen in Berlin das auf die Reihe bringen?
Ich bitte Sie, schauen Sie doch, wie unsere Bürgerinnen und Bürger aufgestellt sind und dass dort alles machbar ist, wenn man das entsprechend kommuniziert. Mit der Umsetzung der Reform selbst wird sich die Befürchtung, dass es zu einem Wirrwarr kommt, nicht bewahrheiten. Natürlich muss die Umsetzung der Reform begleitet, beobachtet und evaluiert werden, um zu sehen, ob wir zu den Ergebnissen kommen, wie wir sie uns vorstellen und wie wir sie uns wünschen.
Natürlich gibt es immer Ängste und Unsicherheiten, wenn Veränderungen anstehen. Aber gerade unsere saarländische Justiz leistet eine hervorragende Arbeit. Darauf können die Justiz und alle im richterlichen und nichtrichterlichen Dienst Beschäftigten vertrauen. Sie können meines Erachtens auf ihre Arbeit stolz sein, die sie dort erbringen. Ich glaube, diejenigen, die dort damit beschäftigt sein werden, die Reform vor Ort umzusetzen, sollten sich selbst vertrauen, um diese Aufgabe bewältigen zu können. Dann schaffen wir es, dass die Umsetzung der Gerichtsreform ein gemeinsamer Erfolg werden wird, ein Erfolg gerade im Sinne der Menschen im Saarland. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute den Antrag der Koalitionsfraktionen, der die Überschrift trägt „Gute Pflege ist Menschenwürde“. Das haben wir ganz bewusst gewählt. Ich denke, jeder von uns macht sich, wenn er einen Antrag verfasst, Gedanken darüber, welche Überschrift er dem Antrag gibt. Leider fallen die Überschriften ganz oft weg und finden keine Beachtung, aber ich möchte an dieser Stelle noch mal ganz gezielt auf diesen Titel verweisen
Was ist Menschenwürde? Jeder Mensch, ganz gleich wo er herkommt, wie alt er ist, ob er reich ist oder arm, welches Geschlecht er hat, hat seine Bedeutung, hat seinen Wert. Es ist ganz egal, welcher Religion er angehört, wie er aussieht, welche Taten er begangen hat - er hat seine ganz eigene Würde, die sich aus seinem Menschsein herleitet. Er muss geachtet werden, er darf nicht wie eine leblose Sa
che behandelt werden. Diese Menschenwürde muss geschützt werden!
Das, meine Damen und Herren, ist uns allen aufgegeben. Das Grundgesetz enthält in seinem ersten Artikel die Sätze: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen seiner Entscheidungen - in der ständigen Rechtsprechung - wichtige Wertentscheidungen des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Menschenwürde kann niemandem genommen werden, weil sie nach der Ordnung des Grundgesetzes dem Menschen durch seine bloße Existenz eigen ist. Gemeint ist jener Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder seinem sozialen Status. Dies ist die einzige Verfassungsnorm, die absolut gilt. Sie kann durch keine Norm beschränkt werden! Das Bundesverfassungsgericht sagt hier, das ist oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. Der Staat dient dem Menschen und der Staat hat eine Schutzverpflichtung gegenüber den Menschen.
Sie fragen sich vielleicht, warum ich hier so grundsätzlich werde und das Grundgesetz beschwöre. Ich glaube, das ist in allen Beiträgen, die wir heute zu diesem Punkt gehört haben, deutlich geworden: Uns eint das Ziel, die Menschenwürde zu akzeptieren. Diese Verpflichtung trägt uns, um diesem großen Themenfeld Pflege mit all seinen Bereichen, mit all seinen Aspekten gerecht zu werden. Deshalb, meine Damen und Herren, finde ich es wichtig, das hier an dieser Stelle noch mal grundsätzlich auszuführen.
Es ist auch richtig, und ich denke, es ist die Folge dieser Schutzverpflichtung, dass wir uns ständig um die Zukunftssicherung unserer sozialen Sicherungssysteme kümmern müssen, sie diskutieren müssen und dass wir sie weiterentwickeln müssen. Das ist grundsätzlich unsere Verpflichtung.
Die Schutzpflicht, die wir in der großen Thematik der Pflege haben, ist vielgestaltig. Wir haben Pflichten denen gegenüber, die gepflegt werden müssen, wir haben aber auch Schutzpflichten gegenüber denjenigen, die pflegen - denjenigen, die professionell in Einrichtungen pflegen und auch denjenigen, die in der Häuslichkeit pflegen. Auch dort wird professionelle Pflege erbracht; wir sind insbesondere denen verpflichtet, die aus eigener Überzeugung, aus eigener charakterlicher Verantwortung sich zu Hause um ihre Angehörigen kümmern. Der Dank hierfür ist ausgesprochen worden; auch das eint uns ja, dass wir alle gemeinsam wissen, zu welchem Dank wir
hier verpflichtet sind. Vielen Dank auch noch meinerseits.
Was haben wir aus dieser Schutzverpflichtung heraus getan? Wir haben zum Beispiel die Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Das hat damals Minister Blüm erreicht. Das war ein Riesenfortschritt! Wir haben sie auch in all den Jahren begleitet und weiterentwickelt, jüngst mit den Pflegestärkungsgesetzen, wir haben aber auch Weiterentwicklungen zu dem Thema „Pflege am Bett“ mit dem Krankenhausstrukturgesetz auf den Weg gebracht. Dazu hat der Kollege Volker Schmidt ja schon Ausführungen gemacht.
Die „Pflege am Bett“, in den Krankenhäusern, meine Damen und Herren, ist ein wichtiges Thema. Sie ist auch ein Thema in der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“, die 2015 von Minister Gröhe auf den Weg gebracht wurde. Bis Ende des Jahres sollen hier Ergebnisse vorliegen; wir werden sie zu diskutieren haben. Es ist ganz wichtig abzuwarten, wie die Ergebnisse lauten, und dann abzuwägen. Sie haben die Obergrenzen angesprochen, die für Personal in der Pflege in Krankenhäusern notwendig sind. Es gibt andererseits Einrichtungen, die aufgrund von Verhandlungen mit den Kostenträgern Personalschlüssel haben, die besser sind als der Standard. Diese befürchten, dass die Einführung von Obergrenzen es schwierig machen wird, diese zusätzlichen Pflegekräfte von den Kostenträgern finanziert zu bekommen. Das wird sich dann zeigen, denke ich. Wir sollten hier jedenfalls abwarten, bis die Ergebnisse der Expertenkommission vorliegen. Die werden wir dann diskutieren und dann wird es auch entsprechende Entwicklungen geben.
Ich möchte aber auch noch etwas anderes ansprechen, meine Damen und Herren. Es gibt vieles, was nicht auf Landesebene zu regeln ist, gerade bei der Frage der Personalisierung in Krankenhäusern. Aber wir haben auch auf Landesebene Kompetenzen, und die sind auch genutzt worden.
Ich begrüße es, dass alle verantwortlichen Player sich bereit erklärt haben, dem von Ministerin Bachmann initiierten Pflegepakt beizutreten. Ich finde es gut, Frau Hubertus - die Vorsitzende des Landespflegerats ist ja auch heute hier, herzlich willkommen -, dass Sie von Anfang an mit dabei waren und gesagt haben: Ja, das machen wir, das sind wir den Menschen, die in der Pflege tätig sind oder die gepflegt werden, schuldig. Ich finde es gut, dass es mittlerweile 13 geworden sind, die mitmachen.
21? Gut, das kann die Ministerin anschließend richtigstellen, da bin ich offenbar nicht auf dem aktuellen
Stand. Da sind ja wichtige Themen aufgerufen worden, ob es die Ausbildung oder Fort- und Weiterbildung ist, insbesondere im Hinblick auf Durchlässigkeit auf verschiedenen Ebenen, strukturelle Weiterentwicklungen sind angesprochen worden oder die Verbesserung des Arbeitsumfeldes. Hier nenne ich nur Stichworte wie familienfreundliche Arbeitszeiten oder Gesundheitsmanagement, das gerade für die in der Pflege Tätigen sehr wichtig ist. Der Einsatz für mehr Personal in den Einrichtungen, darüber haben wir schon gesprochen, und die Stärkung der „Pflege am Bett“ sind wichtige Themen, sie werden auch vom Pflegepakt aufgegriffen. Ich glaube, es ist wichtig, sich das noch mal auf die Agenda zu schreiben: Die höhere Wertschätzung für und die Anerkennung der Pflegetätigkeit sind ein ständiger Auftrag, an dem wir auch alle arbeiten. Ich denke, auch das wird dort entsprechend mit auf den Weg gebracht.
Ich möchte noch einige Anmerkungen zum Bereich Demenz machen. Kollege Kessler hat die Landesfachstelle Demenz ja schon angesprochen. Ich finde es gut, dass das Ministerium von Anfang an dabei war, als der erste Antrag vom Demenz-Verein damals kam, hier die Finanzierung mit den Pflegekassen auf den Weg zu bringen und das Modellprojekt zu stemmen. Es läuft gut. Die Landesfachstelle sorgt ja nicht nur dafür, dass es Netzwerkbildungen gibt regional oder auf Landesebene -, sondern auch dafür, dass Qualitätsvorgaben entwickelt werden. Das Ministerium hat gerade die Frage von Menschen mit Demenz in den Krankenhäusern mit der Förderung der Projekte Dem-i-K oder auch Dem-i-K plus jahrelang begleitet, es sorgt auch für eine weitere Umsetzung. Mit unserem Demenzplan sind wir vielen anderen Bundesländern voraus; sie verfolgen die Entwicklung bei uns sehr aufmerksam. Ich sage ja nicht, dass das alles alleine Sache der Landesfachstelle Demenz ist, aber ohne die Landesfachstelle Demenz wären wir nicht so weit, wie wir heute sind. Sie alle verzeihen mir, dass ich das so vehement ausführe, aber Sie wissen ja auch, dass ich die Vorsitzende des Demenz-Vereins Saarlouis bin, der sich entsprechend dieser Thematik verschrieben hat.
Abschließend noch mal: Wir tragen Verantwortung gegenüber den Menschen, die durch die Thematik Pflege betroffen sind, das eint uns alle. Auch wenn es nicht die Zustimmung des gesamten Hauses zu dem Antrag gibt, gab es doch Wortäußerungen, die das ebenso sehen. Insofern, denke ich, werden wir in der Frage weitermachen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja froh, dass wenigstens Kollege Hilberer gesagt hat, wir sind erst in der Ersten Lesung, wir gehen noch in eine Zweite Lesung und dazwischen liegt im parlamentarischen Verfahren die Anhörung. Ich denke, lieber Kollege Ulrich, das sollten wir auch noch abwarten. Dann können wir in der Zweiten Lesung entsprechend diskutieren. Was Sie heute hier gemacht haben, ist eine Verunsicherung der Bürger,
indem Sie davon reden, dass Amtsgerichte nicht mehr da sind. Sie negieren, Sie vernachlässigen in Ihrer Rede ganz einfach, dass die Amtsgericht gerade in den Sachgebieten, die besondere Bürgernähe notwendig machen - Betreuungsverfahren, Nachlassverfahren, Vereinsregister, die Kollegin Berg hat das ja ausgeführt -, an den derzeitig und weiterhin bestehenden Standorten bleiben werden! Das haben Sie in Ihren Ausführungen überhaupt nicht zur Sprache gebracht, das wollen Sie ja auch nicht. Ihnen geht es nur darum zu transportieren: „Hier werden Amtsgerichte geschlossen, hier werden Rechtsgebiete von den Bürgern ferngehalten. Das ist keine Reform, die das Saarland in der Frage der Justiz zukunftssicher macht.“ Das ist falsch!
Sie haben gesagt, dass das Amtsgericht Lebach die Kompetenz für Honorarstreitigkeiten erhält. Aber Sie vergessen dann, dass es vorgesehen ist, Landwirtschaftssachen ebenfalls am Amtsgerichtsstandort Lebach zu bearbeiten. Das steht ebenfalls in der Vorlage drin. Auch das vergessen Sie, das interessiert Sie ja nicht.
Es ist von Verschiedenen gesagt worden, dass wir ein Land der kurzen Wege sind. Das sind wir auch. Ich glaube, das Mobilitätsverhalten der Saarländerinnen und Saarländer ist schon viel weiter als das Mobilitätsdenken in manchen Köpfen hier im Haus. Ich gebe Ihnen recht, das gilt vielleicht nicht für den gesamten ÖPNV, vielleicht gibt es Gebiete, von denen aus Saarbrücken schwer zu erreichen ist. Ich habe das Glück, an der Saarschiene zu wohnen. Von daher ist man natürlich etwas verwöhnt. Aber ich weiß, dass kein Weg im Saarland so weit ist, dass man mit dem ÖPNV nicht in einer halben oder dreiviertel Stunde zu den Amtsgerichten gelangen kann. Deshalb, denke ich, ist das, was hier vorgeführt wird, wirklich Verunsicherung für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Sie haben gefragt, wie die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft erfahren können, welches Amtsgericht für sie zuständig ist. Ich bitte Sie! Wie haben sie das denn bisher gemacht? Es ist doch nicht so, dass jeder weiß, wo das nächste Amtsgericht ist. Man kommt ja Gott sei Dank so wenig wie möglich mit den Amtsgerichten in Verbindung, da ist auch jeder Bürger und jede Bürgerin froh drum. Deshalb wissen sie normalerweise gar nicht, wo ein Standort ist und wo nicht. Also müssen sie sich da selber kundig machen. Vielleicht ziehen sie sogar einen Anwalt hinzu, der, da es zu seinem Geschäft gehört, sie auch in dieser Frage beraten kann. Allerdings kann man sich beim Amtsgericht auch ohne Anwalt in ein Verfahren begeben. Aber auch dann ist es möglich, diese Information zu erhalten, genauso wie das bisher der Fall war.
Es ist auch die Mobilität angesprochen worden im Zusammenhang mit der Verlegung des Arbeitsgerichts nach Saarbrücken. Es gibt ganz viele andere Einrichtungen, zum Beispiel das Sozialgericht. Die Sozialgerichtsbarkeit ist in Saarbrücken. Das funktioniert. Wir haben Einrichtungen wie die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, auch die Arbeitskammer und andere Kammern - alles Organisationen, bei denen die Bürger ihre Interessen wahrnehmen. Die Verbraucherzentrale hat ihren Hauptsitz in Saarbrücken mit ganz vereinzelten Dependancen im Saarland. Es ist bei den Bürgern akzeptiert, dass ganz viele Institutionen, bei denen sie ihre Interessen wahren wollen, ihren Standort in Saarbrücken haben. Ich denke, es wird auch im Sinne einer qualitativ hochwertigen Arbeitsgerichtsbarkeit weiter für die Bürger vertretbar sein, dass sie ihr Recht in Saarbrücken am saarländischen Arbeitsgericht suchen.
Ich bin davon überzeugt, meine Damen und Herren, dass die saarländische Justiz über ein großes Potenzial qualifizierter und motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt. Ich bin mir auch sicher, dass
es mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin möglich sein wird, die vorgesehenen Veränderungen qualitativ hochwertig - das ist eine Prämisse, die wir haben -, bürgernah und genauso in effizienten Aufgabenverteilungen zu erfüllen, im Interesse der saarländischen Bürgerinnen und Bürger. Die Rahmenbedingungen sind insbesondere vom Minister in der Einbringung beschrieben worden. Ich bitte um Zustimmung zu den Gesetzentwürfen in Erster Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir knüpfen heute mit dem vorgelegten Antrag an eine erfolgreiche Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes im vergangenen Jahr an. Hier hat der öffentliche Dienst des Landes Vorbildfunktion bei der Herstellung von Chancen und Geschlechtergerechtigkeit im Saarland gezeigt. Frauen haben größere Chancen, Positionen an den Spitzen der saarländischen Verwaltung zu besetzen. Neue, flexible Arbeitszeitmodelle verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
Wir haben zurzeit die bestausgebildete Frauengeneration, die es je gab. Von daher können weder der öffentliche Dienst noch die privaten Unternehmen auf diese Frauen verzichten. Wir müssen alles Mögliche tun, damit diese Frauen in die Berufswelt einsteigen - das tun sie auch -, aber auch dort bleiben. Es sollen ihnen Perspektiven geboten werden. Von daher ist es richtig, dass das Aktionsprogramm zur Erhöhung der Frauenerwerbsquote im Saarland auf den Weg gebracht wird. Es ist gut so, dass wir das heute im Parlament diskutieren.
Das betrifft zum einen die Frauenerwerbsquote und zum anderen - das ist ein wichtiger Aspekt - die Selbstständigenquote von Frauen. Auch hier soll eine Erhöhung erreicht werden. Alle Maßnahmen, die wir angehen - die Kollegin Margriet Zieder-Ripplinger hat dazu gesprochen -, müssen die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Fokus halten und auch die mittelbare und unmittelbare geschlechtsspezifische Diskriminierung beseitigen. Ich glaube, es ist wichtig, dies hervorzuheben.
Ich werde mich auf einige grundsätzliche Bemerkungen konzentrieren und nicht das Programm in der Gänze wiederholen. Wir haben im Grunde genommen schon in vielen Bereichen Gleichheit erreicht. Von der Kita bis zum Uni-Abschluss werden Mädchen und Jungen möglichst gleich behandelt. Junge Frauen schreiben mitunter bessere Noten und werden teilweise in den ersten Jobs, die sie erreicht haben, besser gefördert als Männer. Rollen und Aufgabenverteilung sind keine Fragen des Geschlechts, es ist vielmehr eine Frage des Charakters. Doch oftmals ist es so, dass die Frau ein Plateau erreicht. Das geschieht aus den unterschiedlichsten Gründen. So sehen die Erwerbsbiografien später anders aus.
Viele junge Frauen und Männer treibt die Frage nach beruflicher Tätigkeit, Karriere, Kinder und Familie um. Familien zu gründen, Kinder in die Welt zu setzen und die Entscheidung über Betreuung und Erziehung der Kinder, sind höchstpersönliche Entscheidungen von Eltern. Weder die Politik noch die Gesellschaft haben hier das Recht, diese Entscheidung vorzugeben oder die Entscheidung der Menschen zu beurteilen. Aber wir müssen die Entscheidungen respektieren und sie mittragen.
Meine Damen und Herren, von daher ist beispielsweise die Diskussion um das Einfrieren von Eizellen überhaupt keine Diskussion, die Antworten in der Frage geben kann, wie ich Frauen als Arbeitskräfte in die Wirtschaft bringe. Das können keine Diskussion und keine Antwort der Gesellschaft in dieser Frage sein.
Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf treibt Männer wie Frauen um. Die Fürsorge für Kin
der oder auch für die Eltern - auch das sind Aspekte, die im Programm angesprochen werden - ist nicht nach einer Elternzeit oder Ähnlichem beendet, vielmehr gibt, was auch ganz viele Umfragen zeigen, die große Mehrheit aller Väter zuverlässig an, lieber dauerhaft weniger arbeiten zu wollen, wenn mehr Zeit mit den Kindern verbracht werden kann. Und viele Frauen wünschen sich dafür, ein wenig mehr zu arbeiten. Das, denke ich, ist ein wichtiger Aspekt. Ich habe in unterschiedlichen Positionen auch schon geäußert, dass es eher wichtig ist, Arbeitszeitmodelle zu entwickeln, dass Frauen auch in der Wirtschaft entsprechend erwerbstätig sein können und dass junge Väter und Mütter ihre eigenen Vorstellungen, was sie vom Leben erwarten, damit verknüpfen können.
Das Aktionsprogramm „Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung“ greift viele Herausforderungen auf. Es war die Rede von den Berufseinsteigerinnen. Genauso wichtig ist es, die Wiedereinsteigerinnen zu betrachten. Es ist wichtig, die Alleinerziehenden in den Blick zu nehmen und auch die geringfügig Beschäftigten, weil dort Grundlagen für das wirtschaftliche Auskommen geschaffen werden, für die berufliche Tätigkeit eines jeden und dafür, wie man eine Altersversorgung aufbauen kann. Wichtig ist auch, dass die besagte Stelle die familienfreundliche Personalpolitik als einen Wettbewerbsvorteil für Unternehmen herausstellt. Genauso wichtig ist es, Unternehmen anzuregen, es auch Männern verstärkt zu ermöglichen, ihre Vaterrolle wahrzunehmen, und damit Rahmenvereinbarungen für Frauen wie auch für Männer zu schaffen. Informationsangebote sind vorgesehen - Gütesiegel ist ein Stichwort -, hier ist insbesondere auch die Servicestelle „Arbeiten und Leben im Saarland“ zu nennen. Das sind nur ganz knapp ein paar Punkte, die hier in den Fokus geraten.
Meine Damen und Herren, das Aktionsprogramm macht ganz deutlich, dass es nur in einem Miteinander gehen wird. Es geht nur im Miteinander der Sozialpartner, auch Rahmenvereinbarungen zu entwickeln, die wirklich gerade den Frauen, aber auch den Vätern als Wirtschaftsteilnehmer weiterhin ermöglichen, ihre Vorstellungen zu verwirklichen. Es geht nur im Miteinander der Gesellschaft allgemein, weil es eine Aufgabe der Gesellschaft ist, hier Rahmenbedingungen zu setzen, Anerkennung und Akzeptanz zu schaffen, damit jeder das verwirklichen kann. Und ganz kurz gesagt geht es hier eigentlich nur in einem Miteinander von Frauen und Männern. - Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung das als Drucksache 15/1805 vorliegende Gesetz zur Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes. Ministerin Bachmann hat in ihrer Einbringungsrede bereits auf die Änderungen hingewiesen. Ich möchte mich daher in meinen Ausführungen auf zwei Punkte konzentrieren.
Der erste Punkt. Wir schaffen in dem neuen § 9a Betreuungs- und Entlastungsangebote - die landesgesetzliche Grundlage für die Anerkennung und Förderung der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote im Sinne des § 45b und c des Sozialgesetzbuches XI. Auch bezüglich der Anerkennung und Förderung der Initiativen von Ehrenamtlichen oder auch von Initiativen in der Selbsthilfe werden Angebote geschaffen und finanziert. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) werden zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch die Pflegekasse ausgebaut und auf alle Pflegebedürftigen ausgeweitet. Das ist ein ganz wichtiger Inhalt des Pflegestärkungsgesetzes I.
Beispielsweise bekommen Menschen mit Demenz seit Inkrafttreten des PSG I bis zu 104 oder 208 Euro im Monat. Auch bei rein körperlichen Beeinträchtigungen gibt es von der Pflegekasse eine zusätzliche Entlastung von 104 Euro im Monat. Damit können Leistungen von Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste oder anerkannte niedrigschwellige Angebote finanziert werden. Diese niedrigschwelligen Angebote müssen durch Landesrecht anerkannt werden. Hierzu sind wir heute als Landtag beauftragt.
Es ist auch möglich, über die Leistungen der Pflegekassen anerkannte Haushalts- und Serviceangebote oder auch Leistungen durch Service- und Alltagsbegleiter einzukaufen. Diese Pflegebeleiter können auch für pflegende Angehörige tätig werden, sie können diesen helfen bei der Organisation ihres Alltags in der Pflege. Auch dies wird in diesen Angeboten aufgenommen. Aber auch die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer - ebenfalls nach Anerkennung durch Landesrecht - kann mit Hilfe der Pflegeversicherung finanziert werden. Dies gilt auch für Leistungen beispielsweise von Selbsthilfeorganisationen, wie ich eingangs bereits gesagt habe.
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig darauf hinzuweisen, dass Betreuungs- und Entlastungsangebote anstelle eines Teils der Pflegesachleistungen bis zu einer Höhe von 40 Prozent dafür verwandt und hier in Anspruch genommen werden können. Dies bezeichnet man als Umwidmung der Pflegesachleistung hin zu solchen Angeboten. Mit dem PSG I ist Flexibilität eingetreten - die Ministerin hat es auch schon gesagt -, die Pflegeversicherung ist
insgesamt flexibler geworden, meine Damen und Herren. Denn es ist das Ziel, die pflegenden Angehörigen besser in ihrer konkreten Situation zu unterstützen. Jede Pflegesituation ist anders. Daher brauchen wir für unterschiedliche Pflegesituationen unterschiedliche Angebote. Es ist wichtig, dass wir einen Mix an Pflegeleistungen vorhalten können. Deshalb ist es hilfreich, ein passgenaues Angebot für jeden Einzelfall aufzubauen, damit ein Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit möglich ist.
Es muss eine landesrechtliche Anerkennung erfolgen. Dass niedrigschwellige Angebote eine sinnvolle Ergänzung sind, wird wohl nicht bestritten. Wir praktizieren dies auch schon seit Langem.
Entschuldigen Sie, wenn ich wieder auf Demenzerkrankungen zu sprechen komme. Ich bin in diesem Bereich verstärkt unterwegs und kann eigene Erfahrungen durch unsere Arbeit als Demenzverein authentisch belegen. Angehörigenschulungen sind hierbei ein Forum, in dem Angehörigen die Möglichkeit gegeben wird, fachlichen Rat einzuholen für die Betreuung durch Pflegekräfte. Es ist auch ein Austauschforum von Betroffenen, um sich gegenseitig zu stärken. Aber es besteht auch die Möglichkeit, Strategien zu entwickeln, wie man seine Pflegesituation bewerkstelligen kann, indem man sich auch selbst schützen kann. All dies geschieht in Angehörigenschulungen oder in anderen niedrigschwelligen Angeboten. Hier geht es jetzt darum, den Zugang zu solchen niedrigschwelligen Angeboten zu vereinfachen. Man gelangt leichter an die Stellen, wo Angebote vorgehalten werden, dies auch ohne großen bürokratischen Aufwand.
Die Anerkennung der niedrigschwelligen Angebote obliegt - wie es bereits üblich ist - den Landkreisen und dem Regionalverband. Diese sind auch zuständig für die Planung und Steuerung der Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen beziehungsweise auch für Menschen, die von Pflegebedürftigkeit bedroht sind. Von daher ist es richtig, dass dies weiterhin bei den kommunalen Verbänden angesiedelt bleibt, wie es auch bereits praktiziert wird.
Die Empfehlungen zur Anerkennung wurden zwischen dem Bund der Pflegekassen und dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelt und beschlossen, Bund und Länder haben dem auch zugstimmt. So werden zum Beispiel Betreuungs- und Entlastungsangebote auch von den kommunalen Verbänden anerkannt und gefördert, ebenso Personal- und Sachkosten, die Schulung und Fortbildung von Helfenden oder auch eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung der Fachkräfte. All dies ist vorgesehen. Ähnliches gilt für ehrenamtliche Initiativen. Dort kommen noch die
Aufwandsentschädigungen oder die Behandlung versicherungsrechtlicher Fragen hinzu.
Die Förderung bleibt also bei den Landkreisen und beim Regionalverband. Das Land bleibt zuständig für die Förderung von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen. Dies ist geregelt in § 45c des Sozialgesetzbuches XI.
Ich komme zum zweiten Punkt, der Einführung des Landesseniorenberichts. Wir kennen den Landesseniorenplan. Er ist das Planungs- und Entwicklungsinstrument der Landesseniorenpolitik und damit die programmatische Grundlage und letztlich die Leitlinie der Politik, die in unserem Land im Hinblick auf Senioren verfolgt wird. Der Landesseniorenbericht wird künftig eine aktuelle Bestandsaufnahme der Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern im Seniorenalter sowohl aus individueller wie aus gesellschaftlicher Sicht liefern. Wir haben hier eine Grundlage, die aussagekräftige Informationen und Daten beinhaltet, die auch dazu beitragen, dass politisches Handeln zielgenau geplant und entwickelt werden kann. Das Zusammenwirken beider Instrumente wird helfen, das Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit zu sichern, dies nicht erst bei Pflegebedürftigkeit, sondern schon früher, wenn eine Hilfe- oder Betreuungsbedürftigkeit entsteht, um entsprechend vorzubeugen, dass Pflegebedürftigkeit nachher auch in anderen Schweregraden behandelt werden kann.
Das Ganze ging auch auf eine Initiative des Landesseniorenbeirates zurück, der diesen Beschluss schon einmal auf den Weg gebracht hat. Ich freue mich an dieser Stelle auch für den Landesseniorenbeirat, dass wir dem folgen können und dass dies heute mit dieser Gesetzesinitiative auch entsprechend umgesetzt werden kann.
Insgesamt dienen alle Änderungen des Saarländischen Pflegegesetzes zur Sicherung und zur Verbesserung der Lebenssituation, aber auch zur Verwirklichung der Wünsche und Vorstellungen der Menschen, in der Häuslichkeit zu bleiben, zu Hause gepflegt werden zu können, wenn es notwendig ist. Ich denke, dass wir hier in unserem Land den Menschen, die hilfe-, betreuungs- oder pflegebedürftig werden, eine gute Antwort geben. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind hier im saarländischen Landtag und unsere Pflicht ist es, uns um die Gesetzgebung in unserem Land zu kümmern. Von daher ist es richtig, dass wir heute Morgen ein Gesetz zur Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes beraten. Dann, so denke ich, sollten sich auch alle Fraktionen in erster Linie um dieses Gesetz kümmern.
Das ist unsere Aufgabe. Nichtsdestotrotz sollten wir auch zur allgemeinpolitischen Lage etwas sagen. Aber dann, liebe Kollegin Schramm, sollte man sich auch dort keine Brille aufsetzen, die Sachen ausblendet und sie einfach nicht stattfinden lässt. Ich weiß nicht, welche Vorstellungen Sie haben, wenn Sie jetzt in der Anhörung zur Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes erwarten, dass die Anzuhörenden, die Experten, die Sachverständigen, Auskünfte zur Rentenreform geben. Das hat überhaupt
nichts hiermit zu tun! Warum Sie das erwarten, erschließt sich mir überhaupt nicht.
Aber lassen Sie mich noch einige Sätze zur allgemeinen Situation sagen. Durch das Pflegestärkungsgesetz I erhalten 2,7 Millionen Pflegebedürftige seit dem 01.01.2015 mehr Leistungen. Ambulante Pflege wurde um rund 1,4 Milliarden erhöht, stationäre Pflege um rund 1 Milliarde. Bessere Entlastung der Angehörigen - dazu habe ich schon gesprochen. Die Angebote wurden ausgeweitet, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte auch in stationären Einrichtungen wurde ausgeweitet. Es gibt höhere Zuschüsse für Umbaumaßnahmen oder auch für Pflegehilfen.
Auch zum Pflegestärkungsgesetz II möchte ich kurz etwas sagen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eingeführt. Ein neues Begutachtungsverfahren ist auf den Weg gebracht. Eine Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigkeit von Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Menschen mit Demenz, mit kognitiven Einschränkungen, gibt es an dieser Stelle nicht mehr. Da frage ich mich, Frau Kollegin Schramm, wo Sie leben. Hier sind doch deutliche Entlastungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige durch die Gesetze umgesetzt worden! Und das, da können wir uns nicht rausstehlen, in Verantwortung mit der zukünftigen Generation! Alles muss, wie auch der Kollege Schmidt gesagt hat, finanzierbar bleiben, für die aktuelle Generation, aber auch für künftige Generationen.
Wichtig ist es, den individuellen Unterstützungsbedarf eines jeden Einzelnen anzuschauen und dort entsprechend zu helfen. Rund 34.000 Menschen im Saarland sind pflegebedürftig. Davon werden ein Drittel, circa 12.000, in Heimen gepflegt, die restlichen zwei Drittel, 22.000, zu Hause. Von diesen 22.000 nehmen mehr als die Hälfte keine Dienste in Anspruch, sondern dort wird gepflegt. Sie, Frau Schramm, stellen mit Ihren Bemerkungen alle Pflegenden unter Generalverdacht. Sie unterstellen allen ambulanten Angeboten in der Pflege, aber auch anderen Angeboten - das geht bei Ihnen alles in einem Atemzug -, so etwa in der Palliativversorgung oder auch dort, wo Ehrenamtliche tätig sind, nur Profitgier und dass schlechte Leistungen erbracht werden.
Das ist ungeheuerlich. Dies weise ich für mich und meine Fraktion entschieden zurück.
Die Menschen, die zu Hause ihre Angehörigen pflegen, meine Damen und Herren, sind zu bewundern. Das sind die eigentlichen Helden.
Wir sind gut beraten, diese Menschen zu unterstützen. Das können wir ausbauen, Frau Schramm, gar kein Thema. Aber erkennen Sie doch erst mal an, dass denen geholfen wird, dass Unterstützung für zu pflegende Angehörige zu Hause erfolgt. Das müssen Sie doch anerkennen! Diese Menschen werden durch das Pflegestärkungsgesetz I und II ganz deutlich entlastet und auch unterstützt.
Meine Damen und Herren, gute Pflege ist auch Herzenssache. Hier tun sich hauptamtliche, ehrenamtliche und auch Angehörige sehr hervor. Das ist Nächstenliebe im wahrsten Sinne des Wortes. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stehe nicht hier, weil mir die Initialen meines Namens eine Verbundenheit zur saarländischen Stahlindustrie bescheinigen würden. Ich stehe hier, weil meine Heimatstadt Dillingen seit über 350 Jahren auf eine Industriegeschichte zurückblicken kann. Seit ihrer Gründung im Jahre 1685 hat sich die Dillinger Hütte zu einer Lebensader der Region, ja des gesamten Landes entwickelt. Seit 1809 sind die Dillinger Hüttenwerke eine Aktiengesellschaft, sie ist auch heute noch als älteste bestehende Aktiengesellschaft in Deutschland notiert. Von daher schafft das für mich Verbundenheit. Ich bin groß geworden im Schatten der Dillinger Hütte. Ich habe nie berufliche Verbindungen zur Dillinger Hütte gehabt, aber als Dillingerin braucht man das auch nicht; da ist man auch so mit der Hütte verbunden.
Danke. - Die Dillinger Hütte ist heute mit der Saarstahl AG Teil der SHS Stahl-Holding-Saar, eine gute Entwicklung im Saarland. Beide haben mit ihren Premiumprodukten - auch das ist heute schon angeklungen - im Flachstahl und im Langproduktebereich
einen hervorragenden Ruf, sie stehen weltweit für Innovation und Qualität. Sie stehen darüber hinaus auch regional gesehen für einen Arbeitgebertyp, den man sich als Arbeitnehmer nur wünschen kann. Dazu haben in der Vergangenheit auch alle Sozialpartner beigetragen.
Die Bedeutung der Stahlindustrie für den Wirtschaftsstandort Saarland ist von den Vorrednern ausführlich gewürdigt worden. Die Bedeutung von sauberen Industrien im Vergleich zu weniger sauberen Industrien ist aber eine wichtige Tatsache, die es hier zu beachten gilt.
Wir sprechen - es ist schon gesagt worden - von 13.000 Arbeitnehmern insgesamt, die im Saarland unmittelbar in der Stahlindustrie tätig sind. In Dillingen sind es 5.600. Und wir sprechen von 22.000 Arbeitsplätzen, die unmittelbar mit der Stahlindustrie zu tun haben. Die wirtschaftliche Kraft der Unternehmen und die vielen Arbeitsplätze sichern nicht nur die Existenz der Bürger, sondern auch die Existenz der Standortkommunen. Ohne die industrielle Basis ihrer Wirtschaftskraft sind die Kommunen nicht existenzfähig. Ohne die aus der Stahlindustrie resultierenden Steuereinnahmen steht es um die kommunalen Investitionen schlecht. Das dürfte uns allen klar sein.
Die Stahlarbeiter und ihre Familien haben großen Anteil an der Kaufkraft in unserem Land. Davon profitieren Einzel- und Großhandel, die Zulieferer, die Handwerksbetriebe. Die gesamte saarländische Wirtschaft profitiert davon, der Bäcker an der Ecke in Dillingen oder auch der Zeitschriftenladen in Völklingen, der Malerbetrieb im Haustadter Tal oder auch der Malerbetrieb in Lauterbach. Vielerorts im Saarland, fast flächendeckend wird davon profitiert.
Es ist schon gesagt worden: Die Billigimporte aus Ländern, wo mit deutlich stärkeren Emissionen produziert wird, auch die weltweiten Überkapazitäten, die anstehende Novellierung des EEG, das EUEmissionshandelssystem stellen unsere Stahlwerke vor enorme Herausforderungen, und zwar nicht erst seit heute, sondern schon seit einiger Zeit. Von daher ist es gut zu sehen, dass es in dieser Frage einen großen Konsens im saarländischen Landtag, ja im Land insgesamt gibt. Ich erinnere an die Resolution „Für eine starke saarländische Stahlindustrie“ aus dem vergangenen Jahr, die die saarländische Landesregierung zusammen mit der Wirtschaftsvereinigung Stahl, den Saarhütten und auch der IG Metall geschlossen hatte.
Ich erinnere an regionale und kommunale Aktionen, die ebenfalls die Verbundenheit mit den Stahlarbeitern und ihren Familien zum Ausdruck gebracht haben. Herr Ulrich, ich kann Ihre Begründung, warum Sie unserem Antrag nicht beitreten wollten, an der
Stelle nicht nachvollziehen. Wenn es Ihnen wirklich ein Anliegen gewesen wäre, dann wären Sie oder auch die PIRATEN auf die antragstellenden Fraktionen der Koalition zugekommen. So verfahren wir normalerweise hier im Landtag auch.
Dann hätten Sie artikulieren können, was Sie uns hier ausgiebig dargelegt haben, was wir alles falsch machen. Ich denke schon, dass wir uns darüber hätten verständigen können. Es ist geübte Praxis, dass wir schauen, ob wir gemeinsame Anträge hinkriegen. Und bei diesem Antrag wäre es wichtig gewesen, dass es wirklich eine einstimmige Zustimmung im Hause gibt.
Ich bin froh, dass wir das als Parlament heute zumindest in dieser Einigkeit erreichen, denn es ist ein deutliches Zeichen dafür, dass wir alle dafür einstehen wollen, die Existenz und die Zukunftsperspektiven der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihrer Familien und der Unternehmen zu sichern. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sexualdelikte sind keine Kavaliersdelikte. Ich denke, da sind wir uns alle einig, das ist auch deutlich zum Ausdruck gekommen. Sexualdelikte widersprechen der sexuellen Selbstbestimmung und verletzen die Menschenwürde sowie die körperliche Unversehrtheit. Auch das ist gesagt worden. Meine Damen und Herren, die Menschen in unserem Land - darunter fallen alle, ich glaube nicht, dass wir es noch extra aufschlüsseln müssen -, müssen sich insbesondere im Hinblick auf die Ereignisse in den letzten Monaten darauf verlassen können, dass sie in unserem Land sicher leben können. Von daher ist die Verschärfung des Sexualstrafrechts wieder in den Fokus gerückt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits im Juli 2014 in ihrer Arbeitsgruppe Recht beschlossen, dass beim Vergewaltigungsparagrafen die bestehenden Lücken geschlossen werden müssen, und zwar im Hinblick auf eine Umsetzung nach der Formulierung „Ein Nein ist ein Nein“. Der CDU-Bundesvorstand hat dies in seiner Mainzer Erklärung Anfang Januar dieses Jahres noch einmal aufgegriffen und bekräftigt. Die bereits von den Kolleginnen und Kollegen zitierte Istanbul-Konvention, die Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, wurde 2011 verabschiedet und zeitgleich von Deutschland unterzeichnet. Damit wurde erklärt, dass man ratifizieren möchte. Im Moment sind wir in den Verfahren, durch eine gesetzliche Änderung dieses Übereinkommen vollständig in deutsches Recht umzusetzen. Das ist dann die eigentliche Ratifizierung.
Artikel 36 der Istanbul-Konvention sieht vor, dass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. Das ist von den Vorrednern ausgeführt worden. Dazu hat die Bundesregierung im letzten Dezember einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser hat zum Ziel, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu verbessern und die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung gemäß Artikel 36 der Konvention zu schließen. Der Referentenentwurf
hilft, diesem Ziel nahezukommen. Für den Straftatbestand muss ein klares Nein des Opfers ausreichen, auch wenn nicht zugleich der Tatbestand der Gewalt oder Nötigung vorliegt. Das teile ich.
Meine Damen und Herren, hier geht der Referentenentwurf in die richtige Richtung, aber er lässt auch noch Raum für Diskussion. Die Kollegin Berg hat ausgeführt, dass eine Kommission installiert wurde, die ihre Arbeit aufgenommen hat. Wir sollten ihre Ergebnisse abwarten. Denn diese Ergebnisse müssen in die Diskussion hineingetragen werden. Dann erst kann man sie abschließen.
Ich möchte im Folgenden einige Anmerkungen zu Aspekten machen, die in die Diskussion aufgenommen werden sollten. Ein besserer strafrechtlicher Schutz vor sexueller Gewalt verlangt auch, sexuelle Belästigungen wie Grapschen zu berücksichtigen. Das ist angesprochen worden. Eine Handlung unterhalb der Schwelle sexueller Nötigung soll unter Strafe gestellt werden. Denn es ist nicht „nur“ ein Grapschen. Es ist ein massiver und traumatisierender Übergriff. Er ist durch nichts zu rechtfertigen. Ich will Ihnen sagen, die Opfer haben nicht nur ein Recht auf Prüfung, sondern sie haben ein Recht darauf, dass diese Handlungen unter Strafe gestellt werden. Das ist eine Sache, die in der Diskussion berücksichtigt werden muss.
Auch für Fälle, in denen sexuelle Nötigungen aus einer Menschenmenge heraus begangen werden, sodass einzelne Tatbeiträge nicht nachgewiesen werden können, sollte eine Regelung wie bei der Beteiligung an einer Schlägerei geschaffen werden. Danach würde sich strafbar machen, wer sich an einer Gruppe beteiligt, aus der heraus sexuelle Handlungen an einer anderen Person gegen oder ohne deren Willen vorgenommen werden.
Man sollte in dem Zusammenhang auch an weitere Formen denken. Ich spreche hier zum Beispiel das Cyber-Grooming an. Es ist Ihnen vielleicht bekannt. Es geht um Verhalten in Chatrooms, wie man dort miteinander umgeht und was dort passiert. Bisher ist der untaugliche Versuch nicht unter Strafe gestellt. Ein untauglicher Versuch kann zum Beispiel in folgender Fallkonstellation gegeben sein: Ein erwachsener Täter ist mit einer anderen Person in Kontakt, diese ist aber ein Polizeibeamter, der im Rahmen seiner Ermittlungen aktiv ist. Es sind also zwei Erwachsene, die miteinander chatten, jedoch ist der Erwachsene der Annahme, es handele sich bei dem anderen, dem Polizeibeamten, um ein Kind. Das ist ein so genannter Lockvogel-Fall. Diese sind aus Ermittlersicht ein unverzichtbares Mittel zur Bekämpfung entsprechender Verhaltensweisen. Meine Damen und Herren, Kinder schweigen oft aus Scham
über solche Vorfälle. Von daher ist das ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Kinder durch das Strafrecht. Darauf sollte man ein Augenmerk haben und mitdiskutieren, dass auch der untaugliche Versuch strafbar wäre.
Bei der Reform des Sexualstrafrechtes ist es notwendig, auf das gesamte Sexualstrafrecht zu blicken, auch auf die Strafrahmen. Man müsste überlegen und sollte prüfen, ob nicht das untere Strafmaß bei sexuellen Übergriffen angehoben werden muss. Auch das sollte im Rahmen der Diskussion um die Änderung des Sexualstrafrechtes mit bedacht werden.
Es ist auch nicht ausreichend, das Sexualstrafrecht zu verschärfen und Schutzlücken zu schließen. Vielmehr müssen wir - das hat die Kollegin Spaniol angesprochen - den Ermittlern und Gerichten Möglichkeiten eröffnen, dass man der Täter habhaft werden kann und dass eine angemessene Strafe erfolgt. Meines Erachtens würde es helfen, den Katalog der Straftaten, bei denen Untersuchungshaft auch ohne besonderen Haftgrund angeordnet werden kann, auf weitere Straftaten insbesondere auf Vergewaltigung und schweren Raub auszuweiten. Genauso sehe ich es als notwendig an, bei weiteren erheblichen Sexualdelikten eine Speicherung und Nutzung der Telekommunikationsdaten zu ermöglichen.
Lassen Sie mich kurz etwas zum Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sagen, auch damit die Kollegin Spaniol nachvollziehen kann, was Kollegin Berg eben gesagt hat. Mit Unterstützung des Saarlandes, mit saarländischen Stimmen wird auf Bundesebene am Freitag das Thema in die Ausschussberatungen überwiesen. Ich denke, das ist ganz wichtig. Von daher ist der heute vorliegende Antrag in der Frage obsolet. Wir sollten die Ausschussberatungen abwarten. Von der Kollegin Berg ist beschrieben worden, wie schwierig und komplex juristische Fragen in dem Zusammenhang zu betrachten und zu diskutieren sind. Es ist natürlich leicht zu sagen, wir entscheiden politisch, was wir haben wollen, aber wir kommen nicht drumherum, dass die ganze Frage juristisch beleuchtet werden muss. Denn es muss ja nachher in der Anwendung Bestand haben.
Von daher ist es ganz wichtig, diese Diskussionen auf Bundesebene sehr grundlegend zu führen, auch die Arbeit der Kommission abzuwarten, um dann zu schauen, dass wir zu guten Entscheidungen für die Menschen kommen, insbesondere für die Frauen, die meistens in dieser Frage betroffen sind. Das ist ganz wichtig. Auch die von mir vorgeschlagenen Änderungen im Sexualstrafrecht und dessen Umfeld sind wichtige Schritte, um unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Leben in Sicherheit zu ermöglichen. Es
lohnt sich, dieses Ziel weiterhin zu verfolgen. Diese Änderungen unterstützen den Staat in seiner Handlungsfähigkeit. Hier zeigt sich auch, dass Freiheit und Sicherheit sich ergänzen. Sie sind keine Gegensätze. Der Staat ist Garant für Freiheit und auch für Sicherheit. In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Vorschlägen der Oppositionsfraktionen sind wir natürlich folgerichtig bei der Einrichtung angekommen. Eine Einrichtung ist eine nichtstaatliche Behörde in freier Trägerschaft. Das, muss ich sagen, ist eine andere Begrifflichkeit für Einrichtung. Und hier haben wir keine Einrichtung. Unabhängig davon, dass das Jugendarrestvollzugsgesetz in einem gesetzlichen Kontext steht und wir als Land nicht die Gesetzgebungskompetenz für den vollstreckungsrechtlichen Teil haben, haben wir überhaupt nicht die Möglichkeit, die Anstalt begrifflich in eine Einrichtung umzuwandeln. Wir stehen damit nicht allein: Nicht nur in Rheinland-Pfalz, mit dem wir gemeinsam den Gesetzentwurf erarbeitet haben, sondern nach meiner Erinnerung auch in Hamburg und Schleswig-Holstein - und das ist, so meine ich, auch nicht abschließend aufgezählt - ist in den Gesetzen weiterhin von einer Anstalt die Rede.
Die Kollegin Petra Berg hat ja schon sehr ausführlich darauf hingewiesen, wie der Jugendarrest auszusehen hat. Ich möchte aber noch einmal, mit der Genehmigung des Präsidenten, die Begründung zitieren: „Nach § 13 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz ahndet der Richter die Straftat mit Jugendarrest oder anderen Zuchtmitteln, wenn Jugendstrafe nicht ge
boten ist, den Jugendlichen aber eindringlich zum Bewusstsein gebracht werden muss, dass sie für das von ihnen begangene Unrecht einzustehen haben. Der Vollzug des Jugendarrests soll nach § 90 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz das Ehrgefühl der Jugendlichen wecken und ihnen eindringlich zum Bewusstsein bringen, dass sie für das von ihnen begangene Unrecht einzustehen haben. Der Vollzug soll erzieherisch gestaltet werden und den Jugendlichen helfen, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die zur Begehung der Straftaten beigetragen haben.“
Meine Damen und Herren, wir müssen doch sehen, dass das die Grundlage ist: Der Jugendarrest stellt keine Strafe, sondern ein Zuchtmittel dar. Der Gesetzentwurf, den wir hier in Zweiter Lesung beraten, schafft dafür die Grundlage. Wir haben damit ein Jugendarrestvollzugsgesetz, das einen zeitgemäßen, humanen und auf die konsequente Förderung der Arrestierten ausgerichteten Jugendarrestvollzug gewährleistet. Das ist, so denke ich, hier wichtig: Der Vollzug ist erzieherisch zu gestalten, das ist festgeschrieben. Ebenfalls wichtig ist, auch wenn es bisher nicht zur Sprache kam, dass auch die Wiedergutmachung und der Täter-Opfer-Ausgleich Beachtung finden. Das ist gerade für den Jugendlichen in einer erzieherischen Maßnahme sehr wichtig.
Eine Erziehungsmaßnahme muss auch, wie es im Gesetz beschrieben ist, mit der Verfehlung in Zusammenhang stehen, sie muss für die Jugendlichen nachvollziehbar sein und zeitnah erfolgen. Ich teile die Einschätzung, dass das sehr wichtig ist. Das hat natürlich auch Folgerungen für die Personalisierung; dazu werde ich nachher noch etwas sagen.
Eine besondere Herausforderung des Jugendarrestes ist, wie schon beschrieben, die zeitliche Begrenzung auf zwei Tage bis vier Wochen. Das ist eine besondere Herausforderung, der man entsprechend begegnen muss. Dieser Gesetzentwurf gibt den Raum für eine zielorientierte und konsequente Nutzung dieses kurzen Zeitraums mit dem Ziel, den Jugendlichen auf den rechten Weg zu bringen. Er gibt den Raum, der ermahnenden und aufrüttelnden Funktion des Jugendarrestes gerecht zu werden. Hier wurde ja auch mit Studien beschrieben, wie hoch die Rückfallquote ist; immerhin sind es aber doch mehr als 30 Prozent, für die das Ganze lehrreich ist und die daraus die Konsequenzen für ihr Leben ziehen.
Im Arrest lernen die Jugendlichen einen strukturierten Tagesablauf kennen. Sie lernen, Regeln und Verhaltenspflichten zu befolgen. Es ist bedauerlich: Viele Jugendliche kommen in den Jugendarrest, ohne einen solchen Tagesablauf oder Regeln überhaupt zu kennen. Das ist ein Problem, dessen Lösung mit diesem Gesetz auch weiterhin zu meistern sein wird. Auch eine sinnvolle Freizeitgestaltung ist immens wichtig; das wurde schon angesprochen.
Ebenso wichtig ist es aber auch, einmal von elektronischen Medien freigehalten zu werden, auch insoweit einmal Auszeiten zu erfahren.
Wir haben mit unserem Abänderungsantrag § 14 geändert, er lautet nun: „Die Arrestierten sind angehalten, Maßnahmen zur lebenspraktischen, schulischen und beruflichen Entwicklung wahrzunehmen.“ Der zweite Satz lautet nunmehr: „Zu diesem Zweck sollen ihnen auch Aufgaben innerhalb der Anstalt übertragen und die Übertragung gemeinnütziger Tätigkeiten angeboten werden.“ Hierdurch wird eine Verstärkung der Mitwirkungspflicht der Jugendlichen im Arrest normiert. Es können Reinigungsarbeiten sein, es kann in der Küche sein, es kann aber auch in den Freizeitmaßnahmen oder beim Sport sein oder bei anderen Projekten - die Verpflichtung zur Mitwirkung wird festgeschrieben. Der Arrestierte kommt so auch zu einer Strukturierung.
Es ist gut, dass im Gesetz auch der Gesundheitsschutz und die Hygiene festgeschrieben werden. Es ist auch gut, dass zur Personalisierung Ausführungen enthalten sind. Es wird deutlich festgehalten, dass das Vollzugspersonal ebenso wie das Fachpersonal adäquat qualifiziert, weitergebildet und in der Arbeit ständig begleitet werden muss, um den Zielen gerecht werden zu können. Ich erinnere auch an die CEval-Umfrage, wonach gerade in Lebach die besten Ergebnisse erzielt wurden: Das spricht doch für die Motivation unseres Personals, das dort tätig ist. Diese Motivation ist auch eine gute Basis dafür, dass das Personal mit diesem neuen Gesetz erfolgreich arbeiten kann und weiterhin Erfolge erzielen wird. An dieser Stelle meinen herzlichen Dank an das Personal dafür, dass diese Aufgabe so engagiert wahrgenommen wird!
Alle, die vor Ort waren, kennen die bauliche Situation in Lebach. Daraus resultiert ja auch die Verlegung des Jugendarrestvollzugs nach Ottweiler, in die Nachbarschaft der Jugendvollzugsanstalt. Dem baulichen Mangel, den es in Lebach in der Arrestanstalt einfach gibt, soll so entgangen werden, die Rahmenbedingungen sollen verbessert werden, damit wir auch tatsächlich zu den Ergebnissen, die wir mit diesem Gesetz erreichen wollen, gelangen können. Es gibt dort auch andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, insbesondere auch der sportlichen Betätigung. Zusammen mit den gesetzlichen Änderungen werden auf diese Weise die Rahmenbedingungen für den Jugendarrest deutlich verbessert.
Mit dem neuen Gesetz kommen wir, meine Damen und Herren, auch der besonderen Fürsorgepflicht nach, die wir für diese Jugendlichen haben. Zudem werden wir der ermahnenden und aufrüttelnden Funktion ebenso wie der helfenden und unterstüt
zenden Funktion, die der Jugendarrest haben muss, gerecht.
Ganz wichtig ist, dass damit ja unsere Jugendarbeit nicht erst beginnt. Ich erinnere auch an das Landesinstitut für Präventives Handeln: Dort haben wir doch gerade auch die Aufgaben gebündelt, die die Prävention betreffen. Wir wollen es ja gar nicht erst zum Jugendarrest kommen lassen. Aber auch diese Präventionsmaßnahmen genügen nicht, wir müssen auch die anderen Maßnahmen vorhalten. Wir müssen weiterhin präventive Angebote vorhalten, aber eben auch den Jugendarrestvollzug. Auch er gehört dazu, wenn wir die Jugendlichen auf den rechten Weg zurückbringen wollen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits meine Vorredner Hermann Scharf und Volker Schmidt von der Großen Koalition ausführten, sind die Haushalte des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Etat 05, die uns hier für die Jahre 2016 und 2017 vorliegen, sozial ausgewogene Haushalte, die nah an den Menschen sind und die an den Vorstellungen und Bedarfen unserer Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet sind.
Ich möchte noch zwei grundsätzliche Bemerkungen zu der Diskussion um den Etat 05 machen. Diese Probleme tauchen jedes Jahr auf, aber es ist sehr wichtig, diese festzuhalten. Zu dem einen sagte schon der Kollege Volker Schmidt, dass wir in den vorliegenden Entwürfen viele Ansätze haben, die meist unverändert oder sogar erhöht sind im Vergleich zu den Vorjahren. Dies gilt insbesondere für die Politikbereiche der Frauenpolitik, Integrationspolitik, Familien- und auch Seniorenpolitik. Zweitens möchte ich auch grundsätzlich festhalten, dass - und das ist kennzeichnend für Sozialpolitik - die Grenzen der einzelnen Politikbereiche fließend sind. Das, was für Frauen gemacht wird in der Frauenpolitik, kommt oftmals auch Familien zugute. Genauso ist es in der Seniorenpolitik. Ich denke, das ist sehr wichtig. Was in der Familienpolitik, der Frauenpolitik gemacht wird, kommt auch Flüchtlingen zugute, die hier im Saarland ankommen, sich hier niederlassen und mit ihren Familien hier leben wollen.
Herr Kessler, vielleicht eine kurze Anmerkung zu der Thematik „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, die nachher noch von der Ministerin aufgegriffen wird. Mir ist aus dem Haushalts- und Finanzausschuss gesagt worden, dass, als es um die Ergänzungsvorlage ging, vonseiten der GRÜNEN-Fraktion keine Anhörung beantragt worden ist. Wenn Sie das jetzt anfordern und ankreiden, dass die Landkreise dazu nicht gehört wurden, muss ich Ihnen sagen, dass Sie dort die Möglichkeit hatten, eine Anhörung zu beantragen. Das ist nicht erfolgt. Ich weiß, dass die Abstimmung mit den Landkreisen geschehen ist, um diese Gesetzesänderung mit der Haushaltsberatung durchzuführen. Dann haben Sie sich letztendlich auch bei der Abstimmung im Haushalts- und Finanzausschuss in dieser Frage enthalten und nicht etwa dagegen gestimmt. Ich denke, das ist von der Konsequenz ihres Verhaltens her nicht ganz nachvollziehbar.
Ich möchte aber weitermachen. Sie gewähren in diesem Haushaltsentwurf Zuschüsse an öffentliche und nicht-öffentliche Organisationen, Verbände und Vereine für Projekte im Bereich der Integration. Das sind Summen in Höhe von 635.000 Euro für 2016 und von 641.000 Euro für das Jahr 2017. Da sind natürlich auch die Integrationslotsen dabei. Es ist gesagt worden, dass die Integrationslotsen ein wichtiger Bestandteil unserer Integrationspolitik sind. Ich denke, die haben sich auch in der Struktur bewährt. Sie sind in den Kommunen, sind gut vernetzt und können dort die Menschen, die in unser Land kommen, frühzeitig bei ihrer Integration begleiten. Es ist gut, dass diese Zahl ausgebaut wird, und ich teile die Einschätzung, es wäre auch gut, wenn es noch mehr wären. Vielleicht werden es auch in Zukunft mehr, deshalb muss das von uns allen weiterhin unterstützt werden. Es ist aber auch schon von Hermann Scharf gesagt worden, dass es in unserem Land eine große Hilfsbereitschaft gibt.
Zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind in der Landesaufnahmestelle oder auch in den Kommunen tätig - in Sprachtreffs als Paten, als Organisatoren von Kleider-, Fahrrad- und Möbelbörsen und so weiter. Ich wurde gestern von der Initiatorin eines Handarbeitstreffs in der Landesaufnahmestelle angesprochen. Sie macht dort Angebote für Frauen und Kinder. Man strickt Mützen und Schals für die Flüchtlinge für die kalte Jahreszeit. - Sie sehen, die Ehrenamtler sind auch unglaublich kreativ bei ihren Angeboten. Sie schauen hin, sehen, wo etwas fehlt, und werden dann aktiv. Dafür kann man gar nicht genug Danke sagen. Deshalb nochmals herzlichen Dank im Namen von uns allen.
Diesen Dank und die Anerkennung bringen wir natürlich in den Haushaltsansätzen zum Ausdruck, indem wir für die Ehrenamtsstrukturen und für die Förderung von ehrenamtlichen Initiativen und Netzwerken Gelder einstellen. Das sind für die beiden Jahre Mittel von über 2 mal 200.000 Euro. Das ist eine sehr gute Sache.
Frau Maurer, gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu Ihrem Beitrag. Die PIRATEN haben diesen Ansätzen im Abänderungsantrag nicht zugestimmt. Wieso sagen Sie hier, es müsse mehr geschehen? Sie haben doch in den vorliegenden Anträgen die Möglichkeit, dies zu unterstützen. Aber es gibt keine Zustimmung Ihrerseits. Der Vollständigkeit halber: Sie haben beim Änderungsantrag Sport und Integration zugestimmt. Meine sehr geehrte Frau Maurer, das alleine ist es aber nicht, was notwendig ist.
Gerade in Kapitel 05 03 sind die Ansätze nicht nur nicht gekürzt, sondern teilweise erhöht worden. Darunter fällt die Förderung unterschiedlicher Projekte wie Frauenhäuser und Beratungsstellen, auch von Aldona. Ich möchte es ausdrücklich sagen: Wir haben diesen Ansatz erhöht und für die kommenden Jahre verstetigt. Wir haben auch keine Rückmeldung, dass dies nicht ausreichend sei.
Es ist eine gute Sache, die Förderung für Aldona weiter im Haushalt einzustellen, genauso wie für den Frauennotruf, Projekte gegen die sexuelle Ausbeutung von Mädchen, die Frauenbibliothek und vieles mehr.