Ruth Meyer
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe anwesenden Kolleginnen und Kollegen!
Kein anderes Phänomen gefährdet die Freiheit und Sicherheit unseres Landes so sehr wie extremistische Bewegungen am rechten und linken Rand unserer Gesellschaft, aber insbesondere der islamistische Terror. Unter uns wohnen Menschen, von denen wir aus ihren Äußerungen auf offener Straße oder in den sozialen Netzwerken wissen, dass sie eine radikale Gesinnung haben. An der Veränderung ihrer Lebensgewohnheiten oder ihres Aussehens erkennen wir, dass sie eine derartige Gesinnung haben. Das kann eine Äußerlichkeit, eine vorübergehende Phase sein, das können aber auch tickende Zeitbomben sein, sogenannte Gefährder. Wir erwarten von unserer Polizei, dass sie diese Gefährder identifiziert, dass sie sie überführt und aus dem Verkehr zieht.
Der erschütternde Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat uns zuletzt brutal vor Augen geführt, dass eine freiheitliche Gesellschaft immer auch verwundbar ist, besonders wenn die Täter noch nicht einmal vor dem eigenen Tod zurückschrecken. Terror und Gewalt machen uns betroffen, aber sie dürfen unsere Gesellschaft nicht zermürben.
Jeder Demokrat muss dafür einstehen und durch sein Handeln deutlich machen, dass unsere Freiheit stärker ist als der Terror. Deshalb sind wir gerade jetzt gefordert, unsere Sicherheitsarchitektur sorgsam zu überprüfen und anzupassen und sicherzustellen, dass unser Rechtsrahmen fest genug gezurrt ist. Terror und Gewaltkriminalität fordern dabei gerade eine demokratische Gesellschaft besonders heraus, denn wir haben Freiheit und Persönlichkeitsrechte abzuwägen und bei jeder Maßnahme, die hierin eingreift, deren Verhältnismäßigkeit auszuloten. Aber zuallererst, meine Damen und Herren, lie
be Kolleginnen und Kollegen, haben wir unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Die vorliegende Anpassung des saarländischen Polizeirechts ist dazu ein wichtiger Schritt im Konzert all der Maßnahmen, die zwischen Bund und Ländern derzeit in sorgsamer Abstimmung sind. Wenn wir dann Schlagzeilen wie die folgenden hören oder lesen, dann belegt das, dass unser Rechtsstaat dem Terror jedenfalls nicht machtlos gegenübersteht. Letzten Donnerstag etwa meldete SPIEGEL ONLINE: „Großrazzia in Göttingen - zwei Gefährder aus islamistischer Szene festgenommen“. Am 20. Januar war eine Schlagzeile der Berliner Morgenpost: „Polizei verhaftet mutmaßlichen Gefährder in Berliner Moschee“. Eine Woche zuvor wurde in Oberhausen ein 28-Jähriger fest- und in Abschiebehaft genommen, der als Gefährder eingestuft war und in dringendem Verdacht stand, Attentate in Deutschland zu planen. Wiederum eine Woche davor waren wir alle stolz, dass es unserer saarländischen Polizei gelungen war, einen mutmaßlichen Finanzbeschaffer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ in Saarbrücken-Burbach zu verhaften.
In den weiteren Nachrichtentexten dieser Schlagzeilen findet sich dann häufig ein Satz wie dieser: Der Mann stand seit Längerem im Visier der Sicherheitskräfte, er verfügt über enge Kontakte in die islamistische Szene und wurde deshalb intensiv beobachtet. - Diese Beobachtungen sind ganz entscheidend und einerseits nötig, um ausreichend Beweise zu sammeln, um Hintergründe und Mittelsleute festzustellen und mit den so gewonnenen Erkenntnissen Gewalttaten zu verhindern, aber andererseits auch, um den geeigneten Zeitpunkt eines Zugriffs abzupassen und ihn nicht zu lange zu verzögern. Dieser nachvollziehbar schwierige Balanceakt ist unserem Staatsschutz am 02. Januar dieses Jahres offensichtlich gut gelungen. Ich nutze sehr gerne die Gelegenheit, unserer Polizei für ihr umsichtiges und professionelles Agieren ausdrücklich Dank und Anerkennung auszusprechen.
Solch ein Ermittlungserfolg - das wissen wir - ist immer Ergebnis des Zusammenwirkens verschiedener polizeilicher Maßnahmen. Aber ein Ermittlungsinstrument, das bei den genannten Razzien und Festnahmen sehr erfolgreich zum Einsatz gekommen ist, ist die Observation, offen oder verdeckt. Beobachten darf die Polizei nicht erst, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen - dann greift die Strafprozessordnung -, sondern bereits zur Gefahrenabwehr im Vorfeld solcher Straftaten. Hier stellt unser saarländisches Polizeirecht die Rechtsgrundlage dar.
Wir bringen heute auf den Weg, dass unsere Polizei in diesen Fällen konkreter Gefahr mehr Handlungs
spielräume erhält. Wenn etwa der begründete Verdacht besteht, dass sich eine Person radikalisiert hat, wenn ein verurteilter Islamist seine Haftstrafe verbüßt hat und in Freiheit kommt oder wenn ein Tatverdächtiger, dessen staatfeindliche Gesinnung aktenkundig ist, mangels Beweisen aus der U-Haft entlassen werden muss, dann laufen auf unseren Straßen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit konkrete Gefährder herum, die wir nicht einfach so aus den Augen lassen dürfen. Dann erwartet unsere Bevölkerung völlig zu Recht von uns, dass sich der Staat, dass sich unsere Polizei ein möglichst umfassendes Bild davon verschafft, wie diese Personen mit hoch kritischer Gesinnung leben, welche Kontakte sie unterhalten, in welchem sozialen Umfeld sie sich bewegen, und sie damit Verdachtsmomente sorgfältig überprüft, um die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.
Da ist es gut zu wissen, dass für alle derzeit im Saarland registrierten Gefährder auch Observationsbeschlüsse vorliegen. Die Krux: Diese Maßnahme und jede Verlängerung nach § 28 Abs. 3 Saarländisches Polizeigesetz ist zurzeit auf eine Frist von drei Monaten begrenzt. Das ist die Zeit, die unserer Polizei verbleibt, um das Gefährdungspotenzial einer Person abzuschätzen und gegebenenfalls dafür Sorge zu tragen, dass sie aus dem Verkehr gezogen wird.
Dass dies außerordentlich schwierig ist und dass Zeit dabei ein ganz wesentlicher Faktor ist, hat nicht zuletzt der Fall Anis Amri gezeigt. Deshalb wollen wir die Höchstdauer einer längerfristigen Observation auf ein halbes Jahr verdoppeln. Für den Einsatz verdeckter Ermittler gilt dabei weiterhin die Zeit von maximal drei Monaten. Die gleichen Zeiten gelten übrigens dann jeweils auch für eine eventuelle Verlängerungsmaßnahme.
Meine Damen und Herren, Handlungsfähigkeit ist das Gebot der Stunde. Das heißt, wir müssen bundesweit und darüber hinaus einmütig und entschlossen agieren, mehr Erkenntnisse über Gefährder gewinnen und diese zuverlässig vernetzen, wenn wir im Kampf gegen terroristische Bedrohung langfristig erfolgreich sein wollen. Aber ich sage an dieser Stelle auch: Ich hätte mir gewünscht und es auch für erforderlich gehalten, dass wir heute mit der Anpassung unseres Polizeirechts weiter gegangen wären. Denn die Maßnahmen, die spätestens auch seit der Berliner Erklärung der CDU/CSU-Innenminister bundesweit diskutiert und erwogen werden, sind aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion genauso unverzichtbar, wenn wir unsere Freiheit angemessen schützen und Sicherheit gewährleisten wollen.
Wir brauchen insbesondere den Einsatz moderner Videotechnik zur Gesichts- und Kfz-Kennzeichenerkennung, etwa wenn es darum geht, an öffentlichen Orten Gefährder aufzufinden, die möglicherweise unterwegs sind, um Menschenleben auszulöschen. Ich darf aus einer der letzten Sitzungen des Innenausschusses zitieren. Da hat Harald Schnur, der Leiter des LPP 2 des Landeskriminalamtes, sinngemäß Folgendes gesagt: Das Instrument der Videoüberwachung spielt bei der Prävention und bei der Bekämpfung sowohl der Allgemeinkriminalität als auch des islamistischen Terrors eine große Rolle, die durch keine andere Maßnahme vollkommen zu kompensieren ist. - Wir brauchen also den Einsatz moderner Videotechnik, wir brauchen aber ebenso auch eine Ausweitung der Kommunikationsüberwachung. Das betrifft die Frist der Vorratsdatenspeicherung genauso wie die Ermöglichung von OnlineUntersuchungen. Und wo der Datenschutz dem Opferschutz entgegensteht, etwa bei der überfälligen Vereinheitlichung der Datenbanken unserer Sicherheitsbehörden, müssen wir ihn überprüfen und gegebenenfalls neu justieren. Wer unsere demokratische Grundordnung gefährdet, muss wissen, dass wir bereit sind, sie mit allen dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden und mit ihm zu vereinbarenden Maßnahmen zu schützen.
Das gilt natürlich auch für das Thema Personal. Ausdrücklich gehört die stete Sorge für eine gute Ausstattung der Polizei materiell wie personell dazu. Dafür haben in diesem Landtag CDU-Parlamentarier immer gestanden. In den letzten 17 Jahren wurden unter CDU-Innenministern mit 1.546 Polizeibeamten - im Schnitt 91 pro Jahr - dreimal so viele eingestellt wie in den 15 Jahren davor. Das waren 490, gerade mal 33 pro Jahr.
Sicherheitspolitik ist eben kein Saisongeschäft, bei dem man eben kurz vor Wahlen oder wenn es die aktuellen Entwicklungen erzwingen Positionen korrigiert und sich dann aber doch ziert, wenn es gilt, Fakten zu schaffen. Sicherheitspolitik braucht Kontinuität und Verlässlichkeit. Und sie muss sich an geänderte Situationen anpassen. Deshalb danke ich besonders unserem Innenminister, dass er in den letzten eineinhalb Jahren mit bislang fünf Sicherheitspaketen im Wert von insgesamt zusätzlichen 17,5 Millionen Euro Maßstäbe gesetzt und Handlungsfähigkeit bewiesen hat.
Meine Damen und Herren, der Rechtsstaat kann sich nicht sehenden Auges selbst Schutzoptionen verwehren; dann würde er grob fahrlässig handeln und eine Einladung an alle Gefährder aussprechen. Mit der Verlängerung der Observationsfristen setzen wir dagegen ein deutliches Zeichen. Durch eine systematische offene oder heimliche Beobachtung schränken wir ihre Bewegungsfreiheit ein und kön
nen Informationen über ihre Pläne und Strukturen gewinnen.
Auch wenn wir als CDU gerne entschlossener herangegangen wären, so ist diese Vorlage doch ein wichtiger Schritt. Wenn die CDU die Regierung dieses Landes weiterführt, dann werden wir weitere Schritte gehen und zum Beispiel dafür sorgen, dass Videoüberwachung dort, wo Gefährdungspotenziale analysiert wurden, vorbeugend ausgebaut und nutzbringend eingesetzt werden kann. Wir wollen hierfür eine Rechtsgrundlage in unserem Saarländischen Polizeigesetz schaffen.
Die saarländische Bevölkerung muss wissen, dass wir unsere Sicherheitsbehörden gut ausstatten: mit wirksamen Befugnissen, ausreichend Personal und verlässlichem Rückhalt. Das soll und wird mit uns so bleiben. In diesem Zusammenhang steht auch diese Gesetzesnovelle. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung in der Ersten Lesung. - Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass der vorliegenden Änderung zum Spielbankengesetz ist nicht, wie man etwa bei einem Blick in die Saarbrücker Zeitung meinen könnte, eine Diskussion um den Nichtraucherschutz im Saarland. Diese Diskussion haben wir bis 2010 sehr ausführlich geführt. Danach hatten wir den schärfsten Nichtraucherschutz bundesweit.
Anlass der vorliegenden Änderung zum Spielbankengesetz ist auch nicht eine in irgendeinem Angehörigen der Opposition gereifte Erkenntnis, den Nichtraucherschutz im Saarland unbedingt nachbes
sern zu müssen. Dieser Anschein wird ja auch vehement zu erwecken versucht. Da ist nichts gereift und da gab es weder eine Erkenntnis noch eine Initiative.
Anlass der Änderung zum Spielbankengesetz ist einzig und allein die Klage privater Spielbankenbetreiber auf Gleichbehandlung mit den staatlichen Spielbanken. Diese Gleichstellung werden wir, wie vom Oberverwaltungsgericht gefordert, heute herstellen. Es gibt beim Thema Rauchen ansonsten nämlich glücklicherweise keinen bemerkenswerten Unmut im Land, weder an der Raucher- noch an der Nichtraucherfront. Erst anlässlich dieser Regierungsvorlage, die - wie gesagt - zwei Verwaltungsgerichtsurteilen geschuldet ist, ist doch dem einen oder anderen hier aufgegangen, dass er politisches Kapital daraus schlagen könnte, wenn er versucht, an diesem erfreulich friedlichen Zustand etwas zu ändern. So und nicht anders ist das. Es gab keinerlei Änderungsabsicht zum Nichtrauchergesetz, mit der hier jemand schwanger gegangen wäre, sondern das Gesetz von 2010 hat sich zum Teil wider Erwarten etabliert. Deshalb sollten wir alle strahlen und könnten zufrieden sein.
Die aktuelle Forsa-Umfrage der Zeitschrift Forum belegt, dass 2012 noch die Hälfte der Saarländerinnen und Saarländer der Meinung war, der 2010 umgesetzte Nichtraucherschutz sei zu streng. Damals konnte man in der Plenardebatte etwa hören - ich zitiere, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis mal ohne Nennung der konkreten Quelle, ein kleines Quiz -: „Ich bin froh, dass ich dem grünen Nichtraucherclub nicht mehr angehöre.“ Heute, nur vier Jahre später, hat sich die Zahl der Kritiker halbiert - das gilt dann wohl auch für dieses Haus -, denn 76 Prozent unserer Bevölkerung sind der Meinung, das absolute Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten sei richtig.
Wenn wir weiterhin sehen, dass Beschwerden über Verstöße gegen das Rauchverbot seither von Jahr zu Jahr abnehmen und heute Seltenheitswert haben - das konnten wir vorgestern einer Meldung der Saarbrücker Zeitung entnehmen -, dann ist dies doch ein erfreulicher Beleg für die gewachsene Akzeptanz des damals hoch umstrittenen Gesetzes. Immerhin wurden aufgrund der Initiative der GRÜNEN die Raucher und insbesondere die Gastronomie doch arg gebeutelt. Dass die CDU in weiten Teilen eine liberalere Lösung insbesondere für die Gaststätten bevorzugt hätte, ist kein Geheimnis. Wenn wir aber heute feststellen, dass die 2010 formulierten Ge- und Verbote inzwischen weitgehend akzeptiert werden, dann hätten wir, wie gesagt, allen
Grund, zufrieden auf sechs Jahre erfolgreichen Nichtraucherschutz zurückzublicken.
Doch weit gefehlt. Augenscheinlich ist der Markenkern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aktuell derart schwach ausgeprägt, dass sie dieses Nichtthema nun künstlich aufblähen müssen. Was hier rund um die reine Klarstellung einer völlig unumstrittenen, in Kraft getretenen und seit sechs Jahren auch unangefochten angewendeten Regelung für ein Popanz aufgebaut wird, ist an Theatralik wirklich nur schwer zu überbieten.
2010 wollte die Mehrheit dieses Plenums, dass beim Nichtraucherschutz Gleiches gleich behandelt wird, also Gaststätten wie Gaststätten. Genau deshalb hat man für Spielhallen und auch für Spielbanken geregelt, dass dort ebenfalls ein Rauchverbot gelten soll, soweit eine Gaststätte betrieben wird. Einmütige juristische Auslegung dieses Wörtchens „soweit“ ist eine Einschränkung im Sinne von „sofern“ oder „in dem Maße wie“. Hätte der Gesetzgeber damals etwas anderes gewollt, hätte er diese Einschränkung sicher nicht vorgenommen, meine Damen und Herren.
Die Mehrheit dieses Parlamentes wollte und will aber weiterhin gleich behandeln, was vergleichbar ist - Gaststätten, ob Eckkneipe, Restaurant oder eben Gastronomiebereiche in Spielcasinos wie Gaststätten und andererseits Spielhallen wie Spielbanken. Außerdem sind etwa für Friseursalons, Sonnenbanken oder Shisha-Cafés und vieles mehr auch wieder andere Regelungen getroffen, auch dort gilt kein absolutes Rauchverbot. Das ist auch gut so, weil es eben Unterschiede gibt und weil wir nicht alles reglementieren und gleichmachen wollen. Wenn Sie das anders sehen, müssen Sie das Nichtraucherschutzgesetz noch mal aufrufen. Ich wünsche gute Verrichtung.
Spielbanken und Spielhallen sind eben dort, wo es keinerlei gastronomisches Angebot gibt, keine Gaststätten. Umgekehrt sind Gaststätten auch keine Spielhallen, jedenfalls nicht, wenn sie nicht illegal betrieben werden. Genau in diese Illegalität sowie in die Anonymität von Pseudogaststätten und Internet würden wir doch einige Spieler drängen, wenn wir den heutigen Änderungsanträgen von PIRATEN und GRÜNEN folgen würden. Daher ist die 2010 bewusst differenziert getroffene Regelung aus unserer Sicht auch heute noch zutreffend. Deshalb haben wir heute nur eines zu tun, nämlich die bewährte Regelung für die Gastronomiebereiche in Spielbetrieben, wie sie 2012 für die Spielhallen konkreter formuliert wurde, auf die Spielbanken zu übertragen.
An dieser Stelle könnte ich enden, wäre da nicht diese überaus jämmerliche grüne Inszenierung, ein in weiten Teilen durchschaubares Stück. Im ersten
Aufzug degradiert sich der einst als Nichtraucher-Tiger gestartete Hubert Ulrich selbst zum Bettvorleger und ist sich nicht zu schade herumzujammern, er wäre 2010 betuppt worden und hätte es sechs Jahre lang nicht bemerkt. Dabei belegen sämtliche Protokolle das Gegenteil.
Parallel zu dieser Verschwörungstheorie wird dann als zweite Kulisse eine Art Lügenmärchen vom Untergang des Nichtraucherschutzes im Saarland aufgeführt. Dabei wissen wir alle sehr genau, dass dieser Gesetzentwurf eine irgendwie geartete Verschlechterung des Nichtraucherschutzes, wie er seit 2010 gilt, weder bezweckt noch erreicht. Und dass ausgerechnet die PIRATEN, die nicht müde werden, das Hanf-Rauchen zu predigen, sich in der Rolle der Speerspitze des Gesundheitsschutzes gefallen, darauf mag sich jeder seinen Reim machen.
Wenn schon zuhören, dann richtig zuhören, vielleicht auch mal von Anfang an. Meine Damen und Herren, eine solche Inszenierung ist Schmierentheater und verfängt bei uns jedenfalls nicht.
Ganz zuletzt muss ich noch eines loswerden, weil es mich in der Ersten Lesung und auch in der Anhörung maßlos geärgert hat. Das ist die Art und Weise, wie man sich hier von unseren staatlichen Spielbanken distanziert hat, wie hier mit Unterstellungen und Anspielungen ein feiges Spiel versucht worden ist. Wenn Sie, Herr Ulrich, als Abgeordneter tatsächlich von Unregelmäßigkeiten Kenntnis hätten, dann wäre es Ihre verdammte Pflicht, die Aufsichtsbehörden zu benachrichtigen und für Abhilfe zu sorgen. Das haben Sie mitnichten getan. Deshalb ist es unverschämt, Dinge in den Raum zu stellen, für die Sie keinerlei Belege bringen.
Die CDU-Landtagsfraktion jedenfalls steht zu 100 Prozent hinter dem staatlichen Glücksspielmonopol und zu unserer Spielbank. Wir können allesamt nur hoffen, dass sie weiterhin Bestand hat und Akzeptanz findet, weil mit professionellem Personal, mit Sozialkonzepten und unter hoher Kontrolle gespielt wird, weil mit 52 Prozent der Erlöse - das sind mehr als 40 Millionen Euro jährlich - Sport, Kultur und Naturschutz in diesem Land profitierten und weil wir dort nicht solche Auswüchse erleben, wie sie etwa im Zuge der Razzia unserer Steuerfahndung im August 2016 in Form von Manipulationen, Betrug und Steuerhinterziehung aufgedeckt wurden. Hier sprechen Herr Kollege Ulrich und die PIRATEN mit gespaltener Zunge. Ich empfehle Ihnen die Lektüre Ihrer Wortbeiträge zum einstimmig verabschiedeten Sportantrag im Oktober-Plenum.
Ich fasse zusammen. Wir kommen heute der Aufforderung des Oberverwaltungsgerichtes nach und stellen analog zum Spielhallengesetz 2012 für die Spielbanken klar, dass wir den Nichtraucherschutz im Saarland genauso gehandhabt sehen wollen, wie er faktisch seit 2010 landauf, landab gute Praxis ist. Damit verändern wir nichts, aber auch gar nichts am Status quo. Im Klartext: Alles bleibt, wie es ist. Lassen Sie sich also nicht von Herrn Ulrich einnebeln! Stimmen Sie vielmehr dieser Gesetzesänderung in Zweiter Lesung zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag, die Hürden für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf kommunaler Eben abzusenken, wollen uns die LINKE- und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion zu mehr Partizipation auf kommunaler Ebene ermuntern.
Mehr Partizipation gerade dort, wo es um Daseinsvorsorge geht, wo es um die täglichen, die existenziellen Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger geht - hinter diesem Ziel können wir uns alle ganz sicher versammeln. Diesbezüglich muss jeder Parlamentarier, muss jeder Mandatsträger offen sein für gute Vorschläge. Das bin, das möchte ich ausdrücklich sagen, in dieser Frage auch ich.
Auffällig häufig und geradezu regelmäßig wird allerdings die Forderung nach geringeren Quoren, begründet durch das Ziel, mehr direkte Demokratie erreichen zu wollen, von solchen Parteien vorgetragen, die es selten schaffen, mit ihren Programmen und mit ihren Personen nachhaltig zu überzeugen und somit auch in kommunalen Gremien mitzuwirken.
Die LINKE nennt uns hier zudem das Land Thüringen als Vorbild. Man kann sich trefflich fragen, warum nun genau dieses Bundesland als Vorbild taugen soll. In diesem Land ist weniger als 1 Prozent der Bevölkerung in einer Partei organisiert. Im Saarland sind es immerhin 4 Prozent.
Das zeigt, so meine ich, doch deutliche Unterschiede zwischen den beiden Ländern hinsichtlich des Gesichtspunktes, wie Bürgerinnen und Bürger und wie gesellschaftliche Gruppen ihre Interessen organisieren und wodurch sie ihre Interessen repräsentiert sehen. Deshalb sollte man sich schon genauer anschauen, was man sich zum Vorbild nimmt.
Man muss deshalb fragen: Ist das, was Sie uns hier unter dem Titel „Mehr Demokratie in saarländischen Kommunen“ vorschlagen, tatsächlich das, was der Titel suggeriert, oder ist es doch eher der Versuch, Partikularinteressen, die sich im demokratischen Wettbewerb nur schwer repräsentativ durchsetzen können, auf dem Umweg der direkten Demokratie
Geltung zu verschaffen? Sie haben ja eben selbst die Radikalisierungstendenzen in der Gesellschaft angesprochen. Gerade vor dem Hintergrund wachsender extremistischer Strömungen in unserer Gesellschaft müssen wir doch sehr vorsichtig sein, ob wir nicht durch zu niedrige Hürden solchen Vorschlägen Realisierungsmöglichkeiten verschaffen und damit undemokratische Ideen, Ideen, die Sie gewiss auch nicht mittragen können, schnell zu Fakten werden lassen. Wo mehr Demokratie draufsteht, muss also nicht mehr Demokratie drin sein.
Ich möchte diesen Aspekt auch anhand Ihrer einzelnen Vorschläge hinterfragen. Sie führen ja an, das Saarland habe laut Bürgerbegehrensbericht 2016 neben Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern bundesweit die restriktivsten Regelungen zu diesem Thema. Zunächst darf ich einmal daran erinnern, dass es jedem föderalen Staat obliegt, für sich die Regelungen zu treffen, die er für richtig hält. Ich denke, so viel Selbstbewusstsein muss sein. Wir können da eigenständige Regelungen erlassen, und hinter diesen Regelungen stehen wir auch.
Aus der vergleichenden Betrachtung dieser Regelungen mag dann auch ein Ranking resultieren. Ich weiß gar nicht, ob man heute noch Rankings machen darf. Notenspiegel geht ja nicht mehr. Ein Ranking bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Länder auf den sogenannten letzten Plätzen gleichzeitig auch die schlechtesten Regelungen haben. So wird auch auf Seite 2 des von Ihnen zitierten Berichts erläutert, dass die Gründe für ein Nicht-Zustandekommen von Bürgerbegehren ja vielfältig sind. Neben dem monierten hohen Unterschriftenquorum und neben dem Ausschluss bestimmter Themen - im Übrigen: dass das öffentliche Dienstrecht und die Budgethoheit des Rates ausgenommen sind, ist ja durchaus sachlich begründet - gibt es auch viele weitere Faktoren. Es ist nicht nur das Quorum, es ist nicht nur der Themenausschluss, der ein Bürgerbegehren nicht zum Tragen kommen lässt. Auch fehlende Erfahrung und mangelhafte Sorgfalt der Initiatoren,
fehlende Beratung durch die jeweiligen Kommunalverwaltungen, eine restriktive Rechtsprechung und vieles mehr wird dort genannt.
Schon von daher können wir nicht monokausal Ländern mit besonders niedrigen Quoren unterstellen -
Wissen Sie, Herr Ulrich, für welches Begehren ich mir die niedrigste Hürde wünschen würde? Das sage ich jetzt nicht.
Also Länder mit besonders niedrigen Quoren können nicht pauschal als diejenigen mit den demokratischsten Regelungen angesehen werden. Maßgebliches Indiz für eine funktionierende direkte Beteiligung wäre dann schon eher das tatsächliche Zustandekommen einer Entscheidung. Aber wie dabei die demokratische Beteiligung ist, kann man gleich an einzelnen Beispielen verdeutlichen.
Jedenfalls sind wir damit bei der Frage: Was macht denn eine demokratisch legitimierte Entscheidung aus? Für fragwürdig halte ich die Prämisse, dass direktdemokratische Entscheidungen per se demokratischer seien als die repräsentative Mitwirkung über kommunale Vertretungsorgane. Ich mache mal ein Beispiel. Wenn in einer Kommune mit 20.000 Wahlberechtigten mit einer Wahlbeteiligung von 60 Prozent der Rat neu gewählt wird, dann hat dieser Rat eine Legitimation, das Vertrauen von 12.000 Bürgerinnen und Bürgern, für die nächsten fünf Jahre die Politik in dieser Kommune zu gestalten, die wesentlichen kommunalen Themen zu setzen, zu beraten und darüber zu entscheiden. Dies gelingt regelmäßig mit einfacher Mehrheit, also mit 6.000 Personen. In der gleichen Kommune reichen im Saarland bereits jetzt 2.000 Bürgerinnen und Bürger aus, um per Bürgerbegehren ein Thema zu setzen, und 6.000, also genauso viel wie im Rat mehrheitlich repräsentiert sind, um in einem Bürgerentscheid einen bestimmten Beschluss zu fassen, der den Gemeinderat dann bindet. Das erscheint mir überaus praktikabel, nachvollziehbar und es ist verhältnismäßig.
Würden wir jedoch die Quoren von Thüringen realisieren, wäre analog zur dortigen Kommunalordnung bereits mit 1.200 Personen ein Thema gesetzt und mit 3.000 UnterstützerInnen entschieden. Das bedeutet, Sie würden damit die Hürde für das Bürgerbegehren nur halb so hoch setzen - 3.000 - im Vergleich zur Hürde dieses Rates. Damit wäre die Legitimation des Rates schlechter als die des Bürgerbegehrens. Das halte ich für fragwürdig, für eine Herabwürdigung und eine Beschneidung der Kompetenzen des Rates sowie des Wählerwillens.
Wir müssen aber verhindern, dass auf dem Wege von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden Partikularinteressen Weniger durchgesetzt werden können, zum Beispiel indem einfach nur Personen geschickt Wahlkampf betreiben. Wir müssen auch dafür sorgen, dass das Machtdreieck zwischen Bevölkerung, demokratisch legitimiertem Rat und dem durch Urwahl gewählten Bürgermeister beziehungsweise Landrat erhalten bleibt. Diese bilden bei der Regelung der örtlichen Angelegenheiten ein ausbalanciertes Dreieck. Sie legitimieren, sie kontrollieren sich gegenseitig und längerfristig, und sie sorgen
damit für eine gewisse Verlässlichkeit der Politik innerhalb einer Wahlperiode und somit für eine Stabilität der Verhältnisse. Die Abwahl eines Landrats oder Bürgermeisters ist aus eben diesen Stabilitätsgründen bei uns nur gemeinsam möglich: sowohl durch den Rat mit Zweidrittelmehrheit als auch durch die Bevölkerung mit einem 30-prozentigen Votum. Für unsere 20.000-WählerInnen-Stadt bedeute das ein Votum von 8.000 Bürgern repräsentativ und 6.000 Bürgern direkt.
Würden wir der Thüringer Kommunalordnung folgen, wäre diese Abwahl im Übrigen mit vergleichbaren, hohen Quoren von 30 und 30 Prozent valide möglich, aber sie wäre am Rat vorbei möglich. Ich will nicht ausschließen, dass es Szenarien gibt, in denen dieser „Kurzschluss“ des Rates zu rechtfertigen ist als Beispiel wird hier immer Duisburg genannt, die Situation nach der Loveparade-Katastrophe und die Konsequenzen für den Oberbürgermeister -, aber vom Grunde her spricht doch viel für die Beibehaltung des oben skizzierten Gleichgewichts der kommunalen Institutionen.
Völlig skurril ist meines Erachtens dagegen der in Thüringen ja mögliche, erzwungene Bürgerentscheid ohne Bürgerbegehren. Hier kann der Rat mit Zweidrittelmehrheit der Bevölkerung eine Frage zur Entscheidung vorlegen, ohne dass diese danach verlangt hat. Das halte ich für hoch bedenklich. Es kann doch nicht ernsthaft ein Bürgerentscheid dafür herhalten, dass ein Gemeinderat sich nicht in der Lage sieht, eine Entscheidung zu treffen! Ein entscheidungsschwacher Gemeinderat könnte sich damit sozusagen einen Notausgang schaffen, sich nur um die Dinge kümmern, die ihm Spaß machen, die populär sind, und die unpopulären und schwierigen Dinge, den ganzen Rest an strittigen Entscheidungen, auf das Volk abwälzen. Das kann doch niemand ernsthaft befördern wollen!
Ich will noch eine weitere Prämisse aufgreifen. Sie unterstellen immer, dass die Bevölkerung ein besonders hohes Interesse an direkten Abstimmungen zu Einzelthemen hat. Aber das stimmt ja in der Praxis auch nicht, denn leider - Sie haben Bayern angeführt, Frau Huonker - liegt gerade bei den Volksentscheiden, diesen vermeintlich attraktiven Beteiligungsmöglichkeiten zu aktuellen Fragen vor Ort, die Beteiligung regelmäßig 20 Prozentpunkte unter der von Kommunalwahlen! Das muss man sich vor Augen führen, wenn man sagt: Die direkte Demokratie ist das, was die hohe Legitimation einer solchen Entscheidung ausmacht.
Genau. - Man wählt politische Vertreterinnen und Vertreter also offensichtlich auch, damit man sich nicht permanent und alle naselang mit schwierigen politischen Sachfragen beschäftigen muss.
Beide Anträge erwecken nicht zuletzt den Eindruck, im Saarland seien die Hürden der direkten Demokratie unüberwindbar. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vergangenheit zeigt, dass Bürgerbeteiligung zwar nicht über Bürgerentscheide, aber auch anders und bei uns vielleicht auch ein Stück niedrigschwelliger sehr gut funktioniert. Ich erinnere an die Bürgerbefragungen zur B 41 in Ottweiler oder zum Kraftwerk in Ensdorf. Da hat man gesagt: Das Ergebnis der Bürgerbefragungen wird entscheidend sein für die Ratsbeschlüsse und hat sich daran gehalten. Das war deutlich niedrigschwelliger als das Verfahren, das Sie uns jetzt hier analog zu Thüringen vorschlagen.
Wir haben gerade die Bürgerproteste in Kleinblittersdorf gegen die Einrichtung eines Bordells gesehen, wo es den Gegnern mittels eines Einwohnerantrags, der braucht 500 Unterschriften, gelungen ist, den Fall erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu bringen und so die Ablehnung zu erreichen. Das Beispiel Schiffweiler haben Sie ja genannt, die Abwahl des Bürgermeisters hat, wie wir alle wissen, 2010 funktioniert.
Insgesamt kann ich hier kein Defizit feststellen, im Gegenteil: In den saarländischen Kommunen funktioniert die direkte Demokratie alleine schon deshalb, weil man miteinander schwätzt, und auch so kommen viele Punkte auf die Tagesordnung. Im Saarland erkennen noch erfreulich viele Bürgerinnen und Bürger den Wert einer Mitgliedschaft in einer Partei, und es finden sich überdurchschnittlich viele bereit, ein kommunalpolitisches Ehrenamt zu bekleiden. Dieses kommunale Mandat muss aber, um attraktiv zu bleiben, angesehen und mit Verantwortung ausgestattet sein, deshalb kann und darf es nicht zu der direkten Demokratie in Konkurrenz treten. Überdies ist ein Mandat allemal nachhaltiger, als einmal Unterschriften zu sammeln. Deshalb müssen wir schauen, sowohl die repräsentativen als auch die direktdemokratischen Strukturen zu erhalten und zu stärken. Mit dem Import der thüringischen Verhältnisse kann ich hier jedoch keinen Gewinn erkennen. Ich denke, der nächste große Tag des Bürgerbegehrens ist die Kommunalwahl 2019. - Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was glauben Sie, wie oft das Konnexitätsprinzip bereits Thema in diesem Plenarsaal war? Die Landtagsverwaltung war so freundlich, das einmal zu recherchieren. Ich wollte es zunächst kaum glauben: Seit der 11. Wahlperiode - das ist die Zeit, seit der Protokolle digitalisiert vorliegen - 56 Mal!
Demnach forderte im Januar 1996 im Zuge der Debatte über die Kommunalisierung staatlicher Landesbehörden die CDU-Landtagsfraktion in Person von Karl Rauber erstmals die Verankerung eines strikten Konnexitätsprinzips in der saarländischen Verfassung. Wir wissen, dass er damals mit dieser Forderung ebenso wenig erfolgreich war wie all jene Abgeordnetenkollegen, die sich nach ihm und auch nach dem Regierungswechsel 1999 um das Thema bemüht haben. Aber wir, meine Damen und Herren, haben diese Verfassungsänderung genau am 13. Juli diesen Jahres vorgenommen.
Wenn eine parlamentarische Entscheidung das Prädikat „historisch“ verdient, dann sicher eine Reform,
die seit über zwanzig Jahren von der jeweiligen Opposition gefordert und von den jeweiligen Regierungsfraktionen abgelehnt wurde. Dass es so lange gedauert hat, hat zum einen sicherlich damit zu tun, dass es durchaus nicht trivial ist, hier eine vernünftige, faire und praktikable Lösung vorzulegen. Dass wir aber heute dieses Kapitel mit einem durchdachten Konnexitätsausführungsgesetz zur Verfassungsnorm zumindest vorläufig schließen, ist sicher in weiten Teilen der Konstellation einer Großen Koalition zu verdanken.
Wir können jedenfalls mit Stolz sagen: Wir sind die Regierungsfraktionen, die sich getraut haben, diese seit Jahrzehnten formulierte Forderung in die Tat umzusetzen. Dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir uns heute beglückwünschen.
Zur Ehrlichkeit gehört aber auch das Eingeständnis, dass unsere kommunalen Akteure uns das Versprechen einer strikten Konnexität im Zuge des Kommunalpaktes ein Stück weit abgerungen haben. „Wirkungsgleich mit NRW“ hieß der Wunsch. Daran haben wir uns gehalten und zusätzlich anwendungsfreundliche Konkretisierungen auf Basis der Erfahrungswerte in Nordrhein-Westfalen sowie Forderungen der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung einfließen lassen. „Wir kriegen NRW, aber besser“, so hat es mir gestern ein Bürgermeister gesagt. Das bringt es auf den Punkt. Und ich denke, Martin Luckas als Vertreter der Landkreise, den ich hier herzlich begrüße, wird das so bestätigen.
Ab dem 01. Januar 2017 - das ist das Datum des Inkrafttretens, das wir Ihnen heute noch per Änderungsantrag vorschlagen - ist Kommunalfreundlichkeit nicht mehr alleine das vornehmliche Anliegen unserer Ministerpräsidentin und des Innenministeriums oder der Kommunalpolitikerinnen und -politiker in diesem Parlament. Ab dem nächsten Jahr müssen alle Ressorts und Abteilungen der Ministerialbürokratie und alle Abgeordneten dieses Hauses vor dem Einbringen oder vor der Beschlussfassung über ein Gesetz dieses auf relevante Kostenmehrung für unsere Kommunen untersuchen.
Bei 250.000 Euro in Summe landesweit beziehungsweise bei 25 Cent je Einwohner liegt die sogenannte Wesentlichkeitsschwelle für durch Gesetz oder Rechtsverordnung hervorgerufene kommunale Mehrbelastungen. Ab dieser Schwelle muss dann jeweils festgelegt werden, wie viel welcher Kommune aufgrund welcher Berechnungsgrundlage und auch auf welchem Weg erstattet wird. Hier haben wir noch eingebaut, dass diese Schwelle spätestens alle drei Jahre an die Entwicklung der Beamtengehälter angepasst werden muss, um einer schleichenden Entwertung dieser Bagatellgrenze entgegenzuwirken.
Ein wichtiger Punkt in den Stellungnahmen war auch die Frage, wie man damit umgeht, wenn deutlich würde, dass die Kosten in der Realität maßgeblich von der Kostenschätzung und vom Kostenausgleich im Ausgleichsgesetz abweichen. Ein solcher Fehler sollte aufgrund des vorgeschalteten Abstimmungsund Einigungsprozesses mit den Kommunen eher die Ausnahme darstellen. Dennoch können - so unser Änderungsvorschlag - die kommunalen Spitzenverbände bei nachweislichen Fehlkalkulationen bereits nach zwei Jahren eine Überprüfung verlangen. Andernfalls ist spätestens nach fünf Jahren eine Überprüfung der Kostenerstattungsbeträge garantiert.
Einbezogen haben wir weiterhin den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, zu konkretisieren, wie genau kommunale Investitionen in die Kostenermittlung einzubeziehen sind, nämlich auf Basis der linearen Abschreibung ihres Anschaffungs- oder Herstellungswertes, und dafür Sorge zu tragen, dass die Dauer der Vorfinanzierung neuer Aufgaben bei den Kommunen möglichst gering gehalten wird, indem wir den Kostenausgleich zeitnah zahlbar machen.
Nicht zuletzt wollen wir die Frist für ein kommunales Veto zu einer vorgeschlagenen Kostenerstattungsregelung im Falle der Änderung bestehender Rechtsgrundlagen von einer auf zwei Wochen verlängern. Bei neuen Aufgabenübertragungen halten wir aber die vier Wochen nach wie vor für ausreichend. Die Fraktion der GRÜNEN fordert hier sechs Wochen. Wie gesagt, es geht an dieser Stelle alleine darum, einen Widerspruch begründet darzulegen, und nicht bereits darum, einen abgestimmten Alternativvorschlag vorzulegen. Ich bin überzeugt, das kriegen unsere Kommunen im Zeitalter der elektronischen Kommunikation hin. Denn schließlich müssen wir ja auch dafür sorgen, dass die materielle Gesetzgebung durch den Konnexitätsprozess nicht durch unnötig lange Fristen verzögert wird.
Bewusst außen vor gelassen haben wir bundes- und europarechtliche Regelungen. Sofern sich diese auf den Kommunen übertragene Aufgaben auswirken, haben alle im parlamentarischen Prozess Beteiligten, insbesondere die Dachverbände der kommunalen Spitzenverbände, aber bei Bundesratsvorlagen sicher auch die Länder, eine Verantwortung, ein Augenmerk auf solche Mehrbelastungen zu richten und sich entsprechend zu positionieren. Aber die Forderung der GRÜNEN, dass das Land für Regelungen, die es nicht gestalten und nicht verhindern kann, finanziell geradestehen soll, geht uns eindeutig zu weit. Was wir nicht bestellt haben, werden wir auch nicht bezahlen.
Übereinstimmung stelle ich dagegen bei einem anderen Punkt fest, dass wir nämlich ausschließen möchten, dass die Verantwortlichen innerhalb einer
Legislaturperiode durch eine Art Salamitaktik die Wesentlichkeitsschwelle umgehen. Wir reden dabei - um das noch mal zu verdeutlichen - bei einer Gemeindegröße von 10.000 Einwohnern über eine Mehrbelastung von 2.500 Euro pro Jahr durch ein einzelnes Gesetz oder auch durch mehrere Rechtsvorschriften, wenn diese inhaltlich miteinander in Zusammenhang stehen. Das halte ich für fair und das hat auch eine innere Logik. Ihr Vorschlag würde dagegen eine Aufaddierung sämtlicher Kostenfolgen auf kommunaler Ebene über fünf Jahre beinhalten. Dann müssen wir tatsächlich anfangen, jede einzelne Kopie mehr zu erfassen. Das kann nicht ernsthaft gewollt sein. Das wäre eine bürokratische Beschäftigungstherapie. Wir jedenfalls wollen das uns und unseren Verwaltungen nicht zumuten!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ab dem 01.01.2017 ist in diesem Land klar: Jede Regierung führt künftig ein - ich will es so formulieren - Kommunalkonto und hat dafür Sorge zu tragen, dass erforderliche Mehrbelastungen entweder finanziell oder durch materielle Entlastung an anderer Stelle ausgeglichen werden. Wir können hier und heute aber auch Folgendes feststellen. Diese Landesregierung hat kein striktes Konnexitätsprinzip gebraucht, um fair mit ihren Kreisen, Städten und Gemeinden umzugehen. In dieser Legislaturperiode wurden und werden die Kommunen nicht als Bittsteller behandelt, sondern als Partner auf Augenhöhe. Diese Landesregierung denkt und handelt kommunalfreundlich und hätte auf ihrem Kommunalkonto garantiert eine absolut positive Bilanz.
Ich kann hier nur für die CDU-Landtagsfraktion sprechen und sagen: Wir sind uns sehr bewusst, dass unser Land nur dann eine gute Zukunft hat, wenn es auch unseren Kommunen gut geht. Dazu brauchen wir einen konsequenten Schuldenabbau einerseits und mehr Spielräume für kommunale Investitionen andererseits. In diesem Sinne haben wir in dieser Legislaturperiode auch ohne strenge Konnexität und trotz erheblicher finanzieller Restriktionen auf Landesseite viele kommunalfreundliche Entscheidungen getroffen.
Ich will hier einige aufzählen: Die Zinshilfe durch den Kommunalen Entlastungsfonds in Höhe von 146 Millionen Euro, der Kommunalpakt mit all seinen weiteren Leitplanken und Hilfen zur kommunalen Haushaltssanierung und die im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr weitreichende Übernahme von Kosten der Flüchtlingsunterbringung sowie unterstützende Zuschussprogramme zum sozialen Wohnungsbau oder zur Integration. Die Beteiligung der Kommunen an den flüchtlingsbezogenen Bundesmitteln ist auch hervorzuheben. Diese kommt unter
Punkt 3 unserer Tagesordnung ja zur Abstimmung. Das macht im kommunalen Finanzausgleich für die Kreise, Städte und Gemeinden bare 62 Millionen Euro mehr aus. Es ist schließlich und vor allem die Einigung im Bund-Länder-Finanzausgleich, durch den unser Bundesland mit seinen Kommunen wieder eine echte Perspektive erhalten hat. Denn umgekehrt zum eben Gesagten gilt: Wenn es dem Land besser geht, dann hilft das auch unseren Kommunen. Das haben unsere Kreise, Städte und Gemeinden, etwa im Kommunalen Sanierungsrat, immer wieder anerkannt und den schwierigen, aber notwendigen Konsolidierungskurs mitgetragen. Weil dies alles andere als selbstverständlich ist, möchte ich unseren Kommunen an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich Danke sagen. Insofern war es nur konsequent, aber ebenso dankenswert, dass Annegret Kramp-Karrenbauer nach dem großen Erfolg bei den Bund-Länder-Finanzverhandlungen umgehend zugesichert hat, dass die kommunale Seite von den 500 Millionen Euro jährlich direkt spürbar profitieren wird.
Meine Damen und Herren, all dies belegt, dass wir die strikte Konnexität nicht als Richtschnur gebraucht haben, aber wir hatten den Mut, sie in die Tat umzusetzen. Möge uns dies künftig ein maßvolles und handhabbares Instrument sein zum Wohle unserer Kommunen und unseres Landes! - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe noch einmal das Wort ergriffen, um die Möglichkeit wahrzunehmen, zwei, drei Regelungen aus dem Gesetz noch einmal zu erklären, weil mir einfach wichtig ist, dass sie verstanden werden, so wie sie gemeint sind und wie sie auch Anwendung finden werden. Das Gesetz wird ja die meisten von uns noch häufiger beschäftigen.
Zum einen zu dem Punkt, den Sie angesprochen haben, Frau Huonker, es gebe keine Einzelfallregelung. Ich denke, Sie haben das aus der schriftlichen Stellungnahme des Landkreistages. Ich kann dazu sagen - das hat sich in einem Gespräch nach der Anhörung geklärt -, das war ein Missverständnis des Landkreistages, was bei genauem Studium des Gesetzes auch deutlich wird. Die Regelung im Gesetz ist sehr wohl eine Einzelfallregelung. Wenn eine einzelne Kommune mit 25 Cent pro Einwohner die Wesentlichkeitsschwelle reißt, dann greift das Gesetz.
Das war uns wichtig, diesen Schutz haben wir deshalb mit eingebaut.
Sie, Herr Kessler, haben Schutzlücken im Hinblick auf das EU-Recht angemahnt. Sie haben zu Recht gesagt, da besteht kein Gestaltungsspielraum. Was das Bundesrecht betrifft, würde ich eher von wenig Gestaltungsspielraum gerade für ein kleines Land sprechen. Aber genau das ist ja der Grund, weshalb wir sagen, in diesem Fall können wir nicht bezahlen und umgekehrt auch nicht eventuelle Entlastungen, die auf dieser Rechtsebene entschieden werden, verrechnen. Da steckt ja genau die Logik in Ihrem Argument.
Zum Dritten der inhaltliche Zusammenhang. Gerade in dem inhaltlichen Zusammenhang von Gesetzen sehen wir eine ganz wichtige Schutzfunktion. Dass sich diese Kosten addieren, kann ich am Beispiel der Flüchtlingskosten deutlich machen. Wir gehen da übrigens über die Regelungen in NordrheinWestfalen hinaus. In Nordrhein-Westfalen ist nur geregelt, dass addiert wird innerhalb eines Geschäftsbereiches. Das erlaubt aber keine ressortübergreifende Kontrolle, wie nun beispielsweise bei der Flüchtlingssituation, bei der, wie wir ja alle wissen, Kosten in verschiedenen Ressorts entstanden sind im Bildungsbereich, im Bereich des Inneren, im Sozialbereich. Genau diese ressortübergreifende Addition stellt aus unserer Sicht eine wesentliche Schutzfunktion dar. Das Gleiche gilt auch für den Zeitraum „Legislaturperiode“. Durch die Festlegung auf die Legislaturperiode, die gelegentlich auch mal kürzer sein kann als fünf Jahre, wird die Verantwortung auf die in dieser Legislaturperiode Regierenden konzentriert, und diese Verantwortung wollen wir auch in eben diesem Rahmen wahrgenommen sehen.
Ich hoffe, dass Sie auch im Sinne eines einheitlichen Abstimmungsergebnisses, das uns bei diesem Gesetzentwurf sehr wichtig wäre, diese Erläuterungen in Ihre Überlegungen einbeziehen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der aufgeregten Opposition!
Formal gibt nur eine Opposition! Okay, es sind drei Fraktionen. Ich meine aber insbesondere eine, da haben Sie schon recht.
Der Gesetzentwurf ist, wie es der Minister dargestellt hat, aus unserer Sicht tatsächlich einigermaßen unspektakulär, weitaus unspektakulärer als mancher im Raum das hier darstellen will. Er beinhaltet nicht mehr und nicht weniger als eine Klarstellung der 2010 im Zuge des Nichtraucherschutzgesetzes getroffenen Regelungen für die Spielbanken. Ich will noch einmal kurz erläutern, warum dem so ist.
Der Nichtraucherschutz im Saarland ist durchaus schärfer als in vielen anderen Bundesländern. Wir wissen auch, auf welche Fraktion das vornehmlich zurückgeht.
Ich glaube, man darf auch sagen, dass dieser Nichtraucherschutz zwischenzeitlich als etabliert gelten kann. Da ist auch keine Belehrung durch die GRÜNEN-Fraktion mehr erforderlich. Der Schutz gilt insbesondere in Gaststätten und wurde auch für Spielhallen und Casinos kodifiziert - jetzt kommt der entscheidende Satz -, soweit in den Räumen der Spielhallen und Spielcasinos eine Gaststätte betrieben wird. In diesem „soweit“ liegt wohl der Casus knacksus.
Sie haben sehr richtig erwähnt, dass unser Gesundheitsministerium dieses „soweit“ 2010 in den erwähnten Anwendungshinweisen im Sinne eines „in dem Maße, wie“ ausgelegt hat. Das bedeutet, Räume von Spielhallen, Spielcasinos, also Spielbanken, in denen keinerlei Getränke oder Speisen angeboten oder konsumiert werden, gelten nicht als Gaststätte und sind somit vom Rauchverbot nicht umfasst. Dass genau dies auch das Verständnis und der Wille des Parlaments war, erkennt man, wenn man die Debatte vom 10. Februar 2010 zur Zweiten Lesung des Gesetzes zum Schutz vor dem Passivrauchen noch einmal nachliest. Das habe ich gestern ausführlich getan. Es war damals ja eine durchaus hitzige Debatte. Das konnte man selbst beim Lesen nachvollziehen.
Dort findet sich bereits in der parlamentarischen Beratung wortwörtlich das Verständnis, wie es das Ministerium auch umgesetzt hat. Als Ergebnis der Ausschussberatung wird Bericht erstattet und dargelegt, dass es zukünftig „innerhalb der in Spielbanken und Spielhallen betriebenen Gaststätten keine Ausnahme vom Rauchverbot mehr geben“ soll. - Also nicht in den Spielbanken und Spielhallen als Ganzes, sondern nur in den als Gaststätte konzessionierten
Bereichen. Das wurde hier in diesem Parlament als Ergebnis der Ausschussberatung, an denen Sie, Herr Ulrich, höchstwahrscheinlich teilgenommen haben, vorgetragen.
Dem wurde von Ihnen nicht widersprochen. Sie haben mitgestimmt, Sie haben befürwortet, dass ein solcher Änderungsantrag eingebracht wurde und das ist seither auch Praxis in den Spielbanken. Dann gab es eine zweite parlamentarische Entscheidung, die Sie nicht erwähnt haben. Im Jahre 2012 haben wir in diesem Parlament im Zuge der Novelle des Glücksspielwesens Regelungen für die Spielhallen gefasst. Im Saarländischen Spielhallengesetz steht seither - ich zitiere, Herr Präsident, aus § 4 Abs. 5 -: „Es ist verboten, in Spielhallen zu rauchen, außer in untergeordneten und abgetrennten Bereichen.“ In diesen Bereichen ist dann auch die Verabreichung von Speisen und Getränken untersagt. Das heißt, damals haben wir für die Spielhallen einzelgesetzlich präzisiert, wie wir das Nichtraucherschutzgesetz verstanden haben wollen, wir haben es leider nicht für die Spielbanken getan. Aber, Herr Ulrich, auch an der Stelle darf ich Ihnen sagen, dass Sie dem nicht widersprochen haben. Wenn Sie es jetzt so darstellen, als würde hier etwas abgeschafft und gelockert für die Spielbanken, dann haben Sie damals 2012, wenn Ihr Verständnis soweit tatsächlich ein anderes war, ein Privileg für die Spielhallen geschaffen -
Sie haben aber mitgestimmt. Sie haben nicht dagegen gestimmt. Sie können gerne das Abstimmungsergebnis noch einmal nachlesen. Auch das habe ich getan. Also darf man festhalten: Herr Ulrich hat 2012 nach seinem Verständnis eine Ungleichbehandlung im Sinne der Privilegierung der Spielhallen mitgetragen. Wir haben jedoch nur das kodifiziert, was wir für beide Bereiche für richtig halten. Das mögliche Missverständnis wollen wir heute glattziehen und holen für den staatlichen Spielbankenbereich die gesetzliche Präzisierung nach, die wir bereits 2012 für die Spielhallen getroffen haben.
Hier wird gar nichts gelockert oder aufgehoben, Herr Ulrich, hier wird für die Praxis überhaupt nichts geändert. Hier wird lediglich klargestellt, was erst durch die in der Vorlage erwähnten Verwaltungsgerichtsbeschlüsse als rechtssystematische Unklarheit erkannt wurde und wo uns auch in diesen Beschlüssen gleichzeitig nahegelegt wurde, das zu bereinigen. Daher sollten sich mit Blick auf die inzwischen doch weitgehend akzeptierten Regelungen zum
Nichtraucherschutz im Lande all jene zurückhalten, die jetzt die Versuchung verspüren, aus rein politischem Kalkül und ohne Not die Pferde scheu zu machen.
Meine Damen und Herren, unsere Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen: Wir kümmern uns in diesem Land verantwortungsvoll um die Eindämmung von Sucht und Suchtfolgen und wir setzen das 2010 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz in Spielbanken wie in privaten Spielhallen konsequent um. Der Vorlage zur konsequenten Anpassung des Spielbankengesetzes können wir daher in Erster Lesung zustimmen. - Vielen Dank.
Ich möchte hier noch eine Ergänzung machen. Was die juristische Betrachtung betrifft, gibt es ein noch ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, zur Kohärenz von Spielhallen und Spielbanken. Es wird sicher interessant, was in diesem Verfahren entschieden wird. Die Verfahren beim Verwaltungsgericht und beim Oberverwaltungsgericht sind im Hauptsacheverfahren übrigens noch nicht entschieden, und das enthebt Sie nicht der Verantwortung, selbst zu überlegen, was regele ich in Spielhallen und Spielbanken im Vergleich. 2012 haben wir entschieden - so jedenfalls haben Sie es eben versucht hier darzulegen -, für die Spielhallen eine Ausnahmeregelung zu machen, eine Lockerung, wie Sie es eben ausgedrückt haben, die Sie
für die Spielbanken offenbar nicht regeln wollten. Um diesen Umstand kommen Sie nicht herum. Ich habe gesehen, dass Sie eben noch einmal telefoniert haben. Wahrscheinlich hat Ihre Mitarbeiterin bestätigt, dass Sie mitgestimmt haben bei dem Spielhallen-Gesetz. Deshalb haben Sie das jetzt nicht so herausgestellt, aber das sind die Fakten. Und ich glaube, wir sollten jetzt nicht noch einmal ein Fass aufmachen, wo wir doch eine Regelung gefunden haben, die für beide Bereiche eine gute Praxis ist und die von beiden Bereichen kohärent angenommen wird.
Es wird eben nicht gelockert, sondern es wird genauso festgeschrieben, wie Sie es 2010 gewollt haben, was in Ausschussprotokollen und Plenarprotokollen für alle hier nachlesbar ist und wie Sie es auch 2012 noch einmal für die Spielhallen kodifiziert haben. Es wird überhaupt nichts gelockert und es wird nichts verändert. Es bleibt bei dem Schutz, wie Sie ihn 2010 gewollt haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute lösen wir ein Versprechen ein, das wir unseren Kommunen im Zuge des Kommunalpaktes vor einem Jahr gegeben haben, denn heute stellen wir unseren Kommunen ein Instrument zur Verfügung, das sie sich schon lange wünschen.
Die Rede ist vom strikten Konnexitätsprinzip. Es erweitert und konkretisiert den Konnexitätsgrundsatz, der bis dato recht allgemein gehalten war. Er steht seit Anfang der Neunzigerjahre in Artikel 120 der saarländischen Verfassung mit folgendem Wortlaut: „Das Land sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel.“ Es geht bei dem Thema Konnexität um die Frage, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen eine höhere Ebene im Staatsaufbau einer nachgeordneten Ebene eine Aufgabe übertragen kann und in welcher
Weise für finanziell belastende Aufgaben ein entsprechender finanzieller Ausgleich erfolgt.
Ich will vorausschicken, auch unter der bisherigen Konnexitätsregelung haben wir sorgsam und fair darauf geachtet, unseren Kreisen, Städten und Gemeinden nicht zu viel zuzumuten, sei es, dass das Land den Kommunen teure Aufgaben abgenommen hat, etwa im Zuge der Hesse-Reform, sei es, dass es ihnen für die Erledigung bestimmter Aufgaben Pauschalen zahlt oder Leistungen erstattet oder ganze Programme auflegt, die eine finanzielle Entlastung der Kommunen zum Inhalt haben. Vom Kommunalen Entlastungsfonds über den Kommunalpakt bis zur vollständigen Übernahme der Kosten von Asylbewerbern im Verfahren gibt es viele Beispiele, die allesamt belegen, eine kommunalfreundliche Politik ist auch unabhängig von einem strikten Konnexitätsprinzip möglich und wird von uns selbstverständlich praktiziert.
Genauso gilt aber auch: Ein striktes Konnexitätsprinzip ist noch lange kein Garant dafür, dass eine Regierung im Sinne ihrer Kommunen agiert. Bestes oder besser gesagt schlechtestes Beispiel dafür ist das Mutterland der Regelung, an der wir uns heute mit dem Konnexitätsausführungsgesetz orientieren, nämlich Nordrhein-Westfalen. Die haben etwa die eben erwähnte Übernahme der Kosten im Asylbewerberverfahren für die Kommunen nämlich nicht geleistet. Es war ja der ausdrückliche Wunsch unserer kommunalen Ebene, eine rechtliche Regelung nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen zu erhalten. Wir sagen Ihnen heute zu: Wir übernehmen die nordrhein-westfälischen Rechtsgrundlagen der Konnexität wirkungsgleich, aber wir behalten selbstverständlich den fairen Umgang mit unseren Kreisen, Städten und Kommunen bei.
Das Konnexitätsausführungsgesetz, das wir Ihnen heute vorschlagen, beinhaltet sozusagen die Erfüllung des Verfassungsauftrags, den wir heute parallel und abschließend kodifizieren werden. Die wichtigsten Inhalte will ich Ihnen kurz vorstellen und dabei verdeutlichen, wie wir einen stringenteren Kostenausgleich im Zuge der Aufgabenübertragung an unsere Kommunen handhabbar machen wollen. Zunächst einmal haben wir den Kommunen im Verfassungstext und Ausführungsgesetz zugesichert, dass jegliche Aufgabenübertragung und -änderung vorab auf ihre finanziellen Auswirkungen auf der kommunalen Ebene zu untersuchen ist. Das gilt für die Neuübertragung von Aufgaben per Gesetz, das gilt aber genauso für jede Änderung bereits übertragener Aufgaben, was ja häufig auch per Rechtsverordnung geschieht.
Der damit ausgelöste Prozess von der Kostenermittlung bis zu einer einvernehmlichen gesetzlichen
Kostenausgleichsregelung ist nachvollziehbar aufwendig. Daher sollte es jedem einleuchten, dass wir sicherstellen müssen, dass nicht jede kleine Zusatzaufgabe, überspitzt jede Kopie mehr, die aufgrund eines Gesetzes auf kommunaler Ebene gefertigt werden muss, diesen Prozess auslöst. Der Antrag der LINKEN, dieses Wesentlichkeitskriterium aus dem Gesetz zu streichen, kommt einem Bürokratiemonster gleich und ist sachfremd. Es würde auch den Gesetzgebungsprozess nachhaltig lähmen.
Die Wesentlichkeitsschwelle i s t wesentlich, meine Damen und Herren! Deshalb muss sie auch definiert werden, zumal wir die Schwelle für eine signifikante jährliche Zusatzbelastung mit durchschnittlich 25 Cent pro Einwohner einer Gemeinde oder aller betroffenen Gemeinden im Durchschnitt beziehungsweise 250.000 Euro landesweit durchaus tief angesetzt haben. Konkret wird damit für die meisten unserer Gemeinden eine jährliche Nettomehrbelastung von 2.000 bis 4.000 Euro bereits konnexitätsrelevant. 2.000 bis 4.000 Euro im Jahr ist nicht viel, es ist aber nicht unwesentlich, diese Schwelle ist vor allem eines, sie ist fair.
Damit die Kommunen sicher sein können, dass keine Regierung mit einer Salamitaktik, also einer scheibchenweise Rechtsetzung unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle die Konnexität aushebeln kann, haben wir weiterhin in § 2 Abs. 5 geregelt, dass Gesetze, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen und innerhalb einer Legislaturperiode verabschiedet werden, auch in ihren finanziellen Auswirkungen addiert werden und somit in der Summe Konnexität auslösen können. Es gilt dabei das Nettoprinzip: Belastung gleich Zusatzlast bei effizienter Aufgabenorganisation minus Entlastung durch Einnahmemöglichkeiten und Erstattungen.
Diese Formel greift allerdings nicht erst bei der Berechnung der Kostenfolgen. Es war uns vielmehr wichtig, bereits im Ansatz bei jeder unsere Kommunen belastenden Regelung unsere Ministerien dazu anzuhalten, gleichzeitig in ihrem Verantwortungsbereich zu schauen, ob und inwiefern sie an anderer Stelle für Entlastung sorgen können, also quasi analog einer Ökobilanz permanent die Belastung der Kommunen durch landesrechtlichen Auftrag mit zu bedenken und sozusagen ein intraministerielles Kommunalkonto zu führen, innerhalb dessen sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen verbucht werden können. Damit kann dann gegebenenfalls eine gesetzliche Kostenausgleichsregelung entfallen. Andernfalls ist gleichzeitig mit jeder die Kommunen belastenden Rechtsetzung per Gesetz die Frage zu klären, wo und wie der finanzielle Ausgleich erfolgt - innerhalb des materiellen Gesetzes selbst oder in einem anderen, beziehungsweise eigenen Gesetz.
Damit Ministerien und Kommunen bei der Umsetzung dieses neuen Prinzips kompetent unterstützt
werden, wollen wir beim Innenministerium eine Konnexitätsstelle einrichten. Diese hat vor allen Dingen beratende und koordinierende Funktion. Nicht zuletzt werden wir in dem gesamten Verfahren natürlich auch unsere kommunalen Spitzenverbände beteiligen. Diese Beteiligung stellen wir mit Verfassungsrang sicher. Sie sieht ein gestuftes Verfahren vor, indem man versucht, sich auf eine Kostenausgleichsregelung zu verständigen. Gelingt dies nicht, soll ein Gutachten die sachlich korrekten Berechnungsgrundlagen für einen Kostenausgleich klären. Nordrhein-Westfalen hat übrigens dieses Gutachten lediglich mit einer Kann-Vorschrift verankert.
Bei Gesetzesvorhaben aus der Mitte des Parlamentes ist das eben geschilderte umfangreiche Vorverfahren so nicht möglich. Es würde unsere Gesetzgebungskompetenz als Abgeordnete und Fraktionen auch in unzulässiger Weise einschränken. Dennoch müssen natürlich auch Fraktionsentwürfe am Ende die gleichen Konnexitätsanforderungen wie Regierungsentwürfe erfüllen. Von daher empfiehlt es sich hier wie da, frühzeitig das Gespräch mit unseren kommunalen Spitzenverbänden zu suchen und Kostenfolgen realistisch abzuschätzen. Sofern Fraktionsentwürfe die Erste Lesung passieren, werden im Zuge des internen Anhörungsverfahrens dann ohnehin die entsprechenden Experten hinzugezogen und müssen bei Überschreitung der Schwelle geeignete Ausgleichsregelungen gefunden werden.
So weit die Erläuterung der wichtigsten Regularien, mit denen wir künftig eine vorsichtige Aufgabenbelastung und eine faire Kostenentlastung für unsere Kommunen über das Konnexitätsausführungsgesetz festschreiben wollen. Es war uns wichtig, diese Konkretisierung der Verfassungsnorm gleichzeitig mit der Verfassungsänderung vorzulegen, damit hier von Anfang an Klarheit herrscht und transparent ist, was wir wie regeln möchten.
Wenn es ums Geld geht, dann sind vertrauensvolle Partner gefragt. Und wenn es um das Geld unserer Kommunen geht, können wir nicht sorgsam und verantwortungsvoll genug agieren. Denn wenn jede Entscheidung einer höheren Ebene, die Finanzwirksamkeit auf einer darunter liegenden Ebene entfaltet, die häufig die auf Kante genähten kommunalen Haushaltsplanungen bereits zunichte machen kann, dann ist es durchaus nachvollziehbar, wenn wir den Konnexitätsgrundsatz stringenter und damit einklagbar in der Verfassung verankern wollen. Wer bestellt, soll auch bezahlen. Das war der Wunsch unserer Kommunen. Diesem Wunsch kommen wir heute nach: Versprochen - gehalten.
Meine Damen und Herren, es ist nun ausreichend Zeit, die vorgeschlagenen Regelungen des Konnexitätsausführungsgesetzes mit allen Beteiligten im zu
ständigen Ausschuss zu beraten. Hierzu bitte ich das Plenum um Zustimmung in Erster Lesung. Gleichzeitig bitte ich um abschließende Zustimmung zur Änderung der Verfassung in Artikel 120 sowie Artikel 66 Abs. 1. Dazu wird die Kollegin Petra Berg später noch Ausführungen machen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Auf diese Formel könnte man verkürzt die Gesetzesänderung bringen, die in § 123 KSVG und im Mittelpunkt der Fortentwicklungen steht, die wir heute in den kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften vornehmen werden.
Vertrauen in die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns unserer Kommunen haben wir natürlich grundsätzlich, aber bei 52 plus sechs verschiedenen Verwaltungen, bei der Vielzahl der Akteure und der Komplexität des Haushaltsrechts ist es Aufgabe der übergeordneten Behörde, ein prüfendes, beratendes, ordnendes und gegebenenfalls auch sanktionierendes Auge auf die Finanzwirtschaft unserer Kommunen zu werfen. Dies gilt insbesondere in einem Land, in dem der Großteil der Städte und Gemeinden von Überschuldung bedroht oder zum Teil bereits überschuldet ist. Diese gesetzliche Grundlage für eine solche Prüfung wurde 2008 insoweit entzogen, als damals die Wirtschaftlichkeitsprüfung unter Zustimmungsvorbehalt gestellt wurde und somit faktisch nicht mehr stattgefunden hat.
Mit der vorliegenden Änderung legen wir neben der Rechtmäßigkeitsprüfung die Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Organisation des Gemeindehandelns wieder als eigenständige Aufgabe fest, quasi analog zu den Aufgaben des früheren Gemeindeprüfungsamtes.
Wir kodifizieren, dass geprüft wird, legen fest, was geprüft wird und wer prüfen kann, und wir machen Vorgaben, wie geprüft werden soll, nämlich insbesondere unabhängig und weisungsfrei. Weshalb es auch wichtig war, die überörtliche Prüfung aus der Kommunalaufsicht wieder herauszulösen. Was im Einzelfall geprüft wird, entscheidet die zuständige Stelle, zum Beispiel ob eine Gemeinde flächendeckend unter die Lupe genommen wird - was sicher insbesondere bei überschuldeten Kommunen angezeigt sein wird -, ob nur bestimmte Haushalte beziehungsweise Produktbereiche geprüft werden, ob ein Eigenbetrieb oder Zweckverband untersucht wird oder gar nur die Umsetzung eines einzelnen Projektes. Ziel ist jedenfalls immer, Defizite in der Haushalts- und Buchungsführung aufzudecken und
zu beheben, und insbesondere auf eine sparsame oder besser gesagt wirtschaftliche Verausgabung der Mittel hinzuwirken.
Dabei hilft in aller Regel der Vergleich weiter, und deshalb versprechen wir uns von einer gezielten vergleichenden Untersuchung einzelner, vornehmlich kostenträchtiger Aufgabenbereiche auch echte Sparpotenziale. Nach dem Motto „Vergleich macht reich“ können alle von besonders guten, aber auch von besonders schlechten Beispielen lernen, können Benchmarks entwickelt und insbesondere auch am Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit optimierte Verfahren in die Fläche gebracht werden.
Zu dieser optimierten Wirtschaftlichkeit mögen uns immer wieder die einmalig hohen kommunalen Kassenkredite im Land mahnen, 2.100 Euro pro Kopf unserer Bevölkerung, in der Summe 2,1 Milliarden Euro. Das ist zu viel, um ohne Landes- und Bundeshilfen davon runterzukommen, aber sicher auch zu viel, um irgendeine eigene Anstrengung zur Haushaltskonsolidierung unversucht zu lassen.
Ja, das sind hohe Erwartungen, die wir an die paar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts stellen, die für die überörtliche Prüfung zuständig sind. Wir sind uns wohl bewusst, dass wir bei einer Personalisierung von gerade mal sechs Kräften von ihnen keine Wunder erwarten dürfen. Aber es ist der richtige Weg und auch ein wichtiger Weg, meine Damen und Herren, den wir heute einschlagen und den wir ganz im Sinne der kommunalen Selbstverantwortung weitergehen wollen. Auf diesem Weg kann und wird die Prüfstelle dann auch geeignete Dritte hinzuziehen. Denkbar sind hier technische Büros, Wirtschaftsprüfer oder auch die Rechnungsprüfungsämter der Kreise, das wird ganz vom Untersuchungsgegenstand und vom Prüfungszweck abhängen.
Die GRÜNEN hätten gerne die Aufgaben beim Rechnungshof angesiedelt gesehen, auch das war eine Variante, die wir ernsthaft geprüft haben. In einzelnen Bundesländern ist die überörtliche Prüfung ja so verortet. Eine größere Unabhängigkeit der Prüfung und der offenere Blick auch für systemfremde Lösungsansätze mögen durchaus dafür sprechen. Andererseits ist aber auch davon auszugehen, dass eine Ansiedlung beim Rechnungshof die Aufgaben von Anfang an deutlich teurer gemacht hätte und das ist für mich der Hauptgrund - dass bei aller Unabhängigkeit der überörtlichen Prüfung doch im Innenministerium und beim Landesverwaltungsamt als nachgeordnete Behörde eine Vielzahl kommunaler Informationen zusammenlaufen, sodass in der Gesamtschau für jede Gemeinde eine finanzielle Gesamtstrategie oder Entwicklungsstrategie abgestimmt werden kann, wenn es darum geht, eine Kommune wieder ins sichere Fahrwasser zu bringen, und darum muss es uns doch gehen.
Meine Damen und Herren, die Kommunen haben verstanden, dass die Zeit der kommunalen Rücksicht oder Nachsicht vorbei ist; die Haushaltskonsolidierungspflicht lässt keine Spielräume für unwirtschaftliche Elemente. Die überörtliche Prüfung könnte ihnen auf dem Konsolidierungspfad ein strenger, aber auch sehr hilfreicher Partner werden, geben wir ihr heute die rechtliche Grundlage zum Handeln, denn Vertrauen ist gut und wichtig, aber nur Kontrolle bietet die notwendige Richtschnur und Leitplanke. Mit diesem Gesetz haben wir im Saarland wieder beides, Vertrauen und Kontrolle, das wollen wir erreichen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine kurzen Ausführungen zur Zweiten Lesung dieses Gesetzes will ich mit einem Wort überschreiben, mit dem Wort Fairness. Fairness bedeutet an
ständiges Verhalten sowie eine gerechte und ehrliche Haltung gegenüber anderen Menschen. In Spiel und Sport bedeutet es, sich an die Spielregeln zu halten und damit Anstand und Gerechtigkeit zu wahren. Die Regeln der Fairness setzen auf einen Konsens und gleiche Bedingungen für die beteiligten Menschen. Diese Definition ist nicht von mir, die kann man so auf Wikipedia nachlesen. So viel für das Protokoll.
Überhaupt einen kommunalen Entlastungsfonds zu bilden und damit als finanzschwächstes Flächenland in kritischer Haushaltslage 146 Millionen Euro zusätzlich zu reservieren, war überaus fair und anständig. Es gab keinen Anspruch auf dieses Geld; der Stabilitätsrat - unsere Finanzaufsicht beim Bund musste aufwändig von dieser Leistung überzeugt werden. Fair und anständig war es sicher auch, jetzt das Regelwerk des KELF anzupassen, als deutlich wurde, dass es in einem Punkt nicht gerecht ist. Die Mehrbelastungen, die im Zuge der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen - um diese geht es ja - von den Gemeinden nicht verursacht und kaum beeinflussbar sind, haben die kommunale Ebene vor enorme Herausforderungen gestellt. Diese Anstrengungen haben sie gemeinsam mit vielen Ehrenamtlichen vor Ort bewältigt und alles getan, um anständige Bedingungen für die neuen Einwohner zu schaffen, ohne Einbußen für die Bürger ihrer Gemeinden zu riskieren. Dafür gebührt ihnen unser Dank und unsere bleibende Unterstützung!
Nach den Spielregeln des KELF hätten wir den Kommunen aber im Gegenzug für die Streckung ihrer Konsolidierungspflichten abverlangen müssen, Einschnitte bei freiwilligen Leistungen oder Steuererhöhungen vorzunehmen. Um die Größenordnung deutlich zu machen: Es geht um durchschnittlich 300.000 Euro, die zusätzlich hätten eingespart werden müssen. Das hätte man keinem Bürger und ganz gewiss keinem Bürgermeister erklären können. Das wäre unfair gewesen! Deshalb war es nur anständig, dass wir uns das Regelwerk noch einmal vorgenommen haben und es diesbezüglich korrigieren.
Kollege Günter Waluga hat die Beratungen im Ausschuss bereits erläutert. Es gab nur einen einzigen Änderungsantrag, nämlich den der Koalitionsfraktionen. Er kommt einer Forderung des Städte- und Gemeindetages nach und arbeitet noch deutlicher heraus, welche Kosten wir anerkennen wollen und wo wir meinen, dass strenge Maßstäbe an eine Anerkennung angelegt werden müssen.
Fairness hat auch viel mit Ehrlichkeit zu tun. Diese Ehrlichkeit setzen wir bei unseren Kommunen voraus, wenn diese ihre zusätzlichen Belastungen darlegen, die ihnen durch die Flüchtlingsarbeit entstan
den sind und künftig noch entstehen werden. Dass hier etwa Entlastungen von Eh-da-Kosten in Abzug zu bringen sind, versteht sich von selbst.
Der KELF funktioniert nach dem Prinzip fördern und fordern. Wir fördern die Kreditzahlung der finanzschwachen Kommunen und fordern im Gegenzug dafür eine konsequente Haushaltskonsolidierung. Von diesem Grundprinzip rücken wir auch in Anbetracht der Kosten, die mit einer nachhaltigen Unterbringung der Flüchtlinge in unseren Gemeinden einhergehen, nicht ab.
Fairness gegenüber unseren Gemeinden, Fairness gegenüber den Menschen, die in Not zu uns kommen, und Fairness hinsichtlich der Finanzen, die wir den nachfolgenden Generationen hinterlassen. Die Botschaft dieses Gesetzes ist: Im Saarland geht das alles zusammen!
Wir erwarten gleichzeitig vom Bund, dass er diese wirklich herausragende Leistung anerkennt und uns bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen entsprechend fair behandelt. Wir brauchen in der Flüchtlingspolitik eine gerechtere Leistungsteilung mit dem Bund, sonst sind Länder und Gebietskörperschaften überfordert. Das gilt für das Saarland und seine Kommunen in besonderer Weise, denn unsere strukturellen Belastungen sind in hohem Maß unverschuldet und kaum beeinflussbar.
Es ist eine Frage von Anstand und Gerechtigkeit, einen tragfähigen Konsens darüber zu erzielen, wie wir in diesem Land gleiche Bedingungen für alle Menschen und in allen Bundesländern herstellen können. Föderalismus kann nur fruchten, wenn wir das Regelwerk für diese Bedingungen immer wieder auf den Prüfstand stellen und korrigieren und hierbei nicht selbstgerecht, sondern mit einem fairen Blick für das Ganze agieren. Mit diesem Appell in Richtung Berlin und an die finanzstarken Länder will ich meine Ausführungen schließen. Das Saarland hat mit dem KELF und diesem Änderungsgesetz Anstand gegenüber seinen Kommunen bewiesen. - Ich bitte das Plenum daher um breite Zustimmung zu einem Gesetz nicht des Neoliberalismus, wie der Kollege Bierbaum eben suggerieren wollte, sondern der Fairness. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann will ich mich doch einmal bemühen, die Debatte interessant zu gestalten. Ich steige ein mit dem Bezug auf den Antrag der PIRATEN, zu dem ich sagen kann, dass mich selten ein Antrag in diesem Hause so verblüfft hat wie dieser.
Ich möchte dabei ausdrücklich die beiden Teile Online-Streife und Online-Wache differenzieren. „PIRATEN fordern anlassunabhängige Internetrecherchen im Datennetz“, das wäre nämlich eine andere Bezeichnung für das, was Sie mit dem Begriff OnlineStreife hier fordern. Dass wir das noch erleben! Einmal abgesehen davon, dass ein solches Vorgehen einer Rechtsgrundlage im Polizeirecht völlig entbehrt, setzen alle polizeilichen Eingriffsbefugnisse dem Wesen nach ja immer eine konkrete Gefahr immanent voraus. Deshalb muss man sich mal klarmachen, was Sie hier fordern. Unsere PIRATEN, die immer dann, wenn es darum geht, bei bestehendem Verdacht, bei einem bestehenden Anlass tätig zu werden, der Polizei wirksame Ermittlungsmethoden vorenthalten,
bei der Vorratsdatenspeicherung, beim IMSI-Catcher, bei der Stillen SMS - oder unterstützen Sie das jetzt auch?
Nö, brauchen Sie nicht. Aber ich antworte auch gerne auf Zwischenfragen. - Wir hatten ja die Diskussi
on um anlassgebundenes Betretungsrecht für Wohnungen, und zwar nur bei bestehendem, begründetem Verdacht oder um die gezielte Überprüfung von Identitäten in erwiesenermaßen kriminellen Milieus. Das sind nur ein paar Beispiele. Immer dann hatten Sie größte Bedenken geäußert und die Möglichkeit des Missbrauchs dieser Einsatzmittel stärker erwogen als deren anerkannt hohen Beitrag zu einem Ermittlungserfolg. Genau so kann man das auch in unseren Protokollen nachlesen. Genau diese PIRATEN setzen sich nun an die Spitze einer Bewegung für Streifen ohne Anlass, wenn auch im Internet. Wir überprüfen jetzt quasi jeden, wir haben ja sonst nichts zu tun.
Die PIRATEN, die keine Gelegenheit auslassen, den Datenschutz wie ein Schild vor sich herzutragen, genau diese PIRATEN fordern jetzt die Polizei auf, ohne Anlass eine völlig unsystematische Datensammlung im weltweiten Netz zu starten, denn dazu wird das führen. In diese Datensammlung beziehen Sie dann über diverse Schnittstellen direkt ins System noch die breite Bevölkerung ein. Das, meine Damen und Herren, ist nicht mehr und nicht weniger als der Aufruf zu kollektivem Schnüffeln im Netz und da können wir uns auf keinen Fall anschließen.
Ich sehe schon die Werbung auf der PIRATEN-Homepage: Der virtuelle Blockwart jetzt als App im Netz. Sammeln Sie Informationen von potenziellen Hasskriminellen, machen Sie Screenshots, recherchieren Sie nach Möglichkeit den Klarnamen und die Adresse, und wenn Sie ein Portraitfoto finden, liefern Sie es gleich mit. Schnell und einfach über die Schnittstelle direkt ins Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei.
Haben Sie, Herr Hilberer, bitte schön auch nur eine Sekunde darüber nachgedacht, zu welchem Datenwust das führt? Zu welcher zig-fachen Erfassung und Bearbeitung, zu welchen Widersprüchlichkeiten? Oder welches Arbeitspensum Sie damit bei der Polizei auslösen? Oder - für mich am schlimmsten welche gesellschaftliche Mentalität Sie damit propagieren? Ein Staat voller Gedankenpolizisten? Ich weiß, was du letzten Sommer gepostet hast? George Orwell 4.0, neu aufgelegt von den PIRATEN: 2016-Big Data is watching you.
Sie glauben offensichtlich noch immer an das Märchen von der Schwarmintelligenz und vertrauen der anonymen Masse mehr, als jedem einzelnen, gut ausgebildeten Polizisten, der nach Recht und Gesetz in diesem Land seine Arbeit macht. Das unterscheidet uns wirklich und grundsätzlich, denn wir vertrauen zunächst einmal in die ordentliche Arbeit unserer Sicherheitsbehörden in diesem Rechtsstaat,
auch - und das sage ich ausdrücklich an dieser Stelle - wenn wir immer wieder mit Bedauern Einzelfälle feststellen, in denen nicht jeder Polizist nach Recht und Gesetz handelt. Das gilt gerade für einen aktuellen Fall rechtsradikaler, abstoßender und in höchstem Maße menschenverachtender FacebookPosts, die leider augenscheinlich von einem Kommissar der saarländischen Polizei ins Netz gestellt wurden. Mir ist an dieser Stelle wichtig festzuhalten: Die Organisation hat hier, wie auch bereits in der Vergangenheit, schnell und konsequent gehandelt und die Sache umgehend dem strafrechtlichen Verfahren zugeführt. Ein Disziplinarverfahren wird sicher auch noch folgen.
Diese Stringenz stärkt das Vertrauen in unsere Polizei mehr als einzelne, unwürdige Vertreter des Berufsstandes es beschädigen können, und dafür schicke ich einmal ein ausdrückliches Dankeschön ins Polizeipräsidium und auch an die große Masse der redlichen Polizisten in unserem Land.
Sie haben ja den Deliktsbereich Hasskriminalität herausgehoben und ich erinnere in diesem Zusammenhang auch gerne daran, dass die Initiative, Hasskriminalität bundesweit konsequenter und härter zu bestrafen, vom Saarland und nicht zuletzt von diesem Parlament ausgegangen ist. Politisch motivierte Straftaten, die ihre Triebfeder zum Beispiel in der Nationalität, in der Religion oder in der Hautfarbe, der äußeren Erscheinung, einer Behinderung oder sexuellen Orientierung haben und Personen oder Institutionen deshalb verhetzen oder beleidigen, müssen mit aller Konsequenz geahndet und bestraft werden.
Sie fordern hierzu in Ihrem Antrag völlig zu Recht in solchen Fällen zivilgesellschaftliches Engagement und aktive aufklärerische Gegenrede. - Das sind große Worte. Ich habe mich an der Stelle gefragt, warum Sie dann etwa die Entgleisung der Abgeordneten Birgit Huonker gegenüber unserer Polizei nicht ein einziges Mal öffentlich gerügt haben. Da fängt es doch an!
Es ist und bleibt unerträglich und beschämend man kann es gar nicht oft genug sagen -, dass eine Person, die sich derart in der Wahl ihrer Worte vergreift, weiter im Innenausschuss und im Verteidigungsausschuss des Landtages sitzt.
Ich fordere von dieser Stelle, wie das auch mein Kollege Roland Theis getan hat, den Fraktionsvorsit
zenden der LINKEN noch einmal auf, hier umgehend eine Umbesetzung vorzunehmen. Es ist einfach nicht zumutbar, wenn sich unser Polizeipräsident wie letzte Woche im Innenausschuss dieser Person gegenübersieht.
Frau Kugler, man muss die Dinge auch trennen können!
Alles in einen großen Pott zu schmeißen, hilft nicht wirklich weiter.
Sie hat es nicht einmal für nötig befunden, dem Polizeipräsidenten gegenüber eine Entschuldigung auszusprechen, als sie in einem Raum waren. Das ist zutiefst beschämend. Wir brauchen uns nicht über Streifen und Zivilcourage im Internet zu unterhalten, wenn wir in der realen Welt nicht den Mut aufbringen, unser direktes Gegenüber in die Schranken zu weisen, wenn Grenzen eindeutig überschritten wurden.
Wenn Sie also für einen vernünftigen Antrag stimmen wollen, dann stimmen Sie für den unseren.
Ja, der ist auch gut. - Er berücksichtigt, dass zur effizienten Bekämpfung von Internetkriminalität längst zentrale und vor allen Dingen koordinierte Strukturen innerhalb der Polizei auf Bundesebene installiert sind, und zwar beim BKA. Das ist sicherlich auch noch ausbaufähig, etwa unter Einbindung der gemeinsamen Zentren zur Terrorabwehr und zur Abwehr von Extremismus. Es gilt, diese Strukturen weiter auszubauen und zu nutzen, weil nämlich das Internet nicht in einzelne Bezirke wie 16 verschiedene Bundesländer und dann noch die Bundesebene zu unterteilen ist. Das führt nur zu Mehrfacherfassungen und ineffizienter Arbeit. Es ist viel besser, wenn man es so macht, wie es bislang geschieht, nämlich zentral.
Unser Antrag beschränkt sich auch nicht auf einen Deliktsfall, nämlich die rechtsradikale Hasskriminalität, sondern er bezieht die ganze traurige Bilanz des kriminellen Tuns im Netz mit ein. Genau das muss man auch tun.
Sonst würden Sie nämlich abverlangen, dass beispielsweise ein Polizist bei den Dingen, die sonst im
Netz zu beobachten sind, die Augen schließt, da man ja nur auf einen Deliktsbereich schaut.
Auch das wäre der Arbeit der Polizei nicht gemäß. Wenn man auf Streife geht, kann man nicht sagen, das ist jetzt nicht mein Thema, das ist ein Kriminalitätsdelikt, das mich gerade nicht interessiert. - Herr Hilberer, wenn Sie eine Zwischenfrage haben, gestatte ich sie gerne.
Abg. Hilberer (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Es interessiert mich jetzt doch. Mir war nicht bewusst, dass wir in unserem Antrag einen Ausschluss vorgenommen hätten und uns nur auf rechtsradikale Hasskriminalität beziehen. Das ist jetzt natürlich im Fokus, weil es das ist, was wir an jeder Ecke des Internets erleben. Aber wo finden Sie die Stelle, an der wir andere Fälle ausschließen, wenn beispielsweise ein Drogendealer im sozialen Netzwerk schreibt, er habe gerade eine neue Lieferung aus Holland bekommen, und fragt, wer kaufen wolle? Dass die Polizei nicht darauf reagieren soll, finden Sie in unserem Antrag meines Erachtens nicht. Unser Weltbild unterscheidet sich schon stark, das merkt man immer wieder, aber Ihre Wahrnehmung ist mir nicht ganz klar. Vielleicht können Sie das noch einmal erläutern.
Ich nehme vor allen Dingen wahr, dass Sie den Verkauf von Cannabis dann doch als kriminell betrachten würden. Das beruhigt mich schon einmal.
Ich habe den Fokus Ihres Antrages sehr wohl genau auf diesem Bereich gesehen und will einfach noch einmal deutlich machen, dass das Netz voll ist mit allen Deliktsbereichen. Wenn Sie das Fass aufmachen und sagen, meldet uns alles, dann müssen Sie hintendran auch die Personen schalten, die sich dem widmen können. Das gilt im Übrigen auch, wenn sich ein Anfangsverdacht erhärtet. Es würde uns nicht reichen, diesen Anfangsverdacht zu kennen, sondern wir würden dann gerne auch den oder die Täter finden.
Sie haben es hier mit Fraktionen zu tun, die der Polizei auch geeignete Mittel an die Hand geben möchten, Fälle, die gemeldet werden, auch auszuermitteln. Dazu gehören dann beispielsweise erweiterte Einsatzmittel wie verdeckte Observationen oder Quellen-TKÜ. Für die CDU-Fraktion kann ich diese Forderung in jedem Fall unterstützen.
Ich komme zum zweiten Teil. Eine Online-Wache im Sinne einer formulargebundenen Anzeigenerstattung und in Kooperation mit Rheinland-Pfalz, womit wir ja gute Erfahrungen gemacht haben, und gerne auch darüber hinaus, halten wir durchaus für zeitgemäß und sinnvoll. Ebenso halten wir es für sinnvoll, Facebook und Twitter zu nutzen, um präventiv unterwegs zu sein, ob zum Beispiel als Freund und Helfer in der Community oder um nach einer vermissten Person zu suchen. Da sind sehr viele sinnvolle Möglichkeiten denkbar. Wir würden uns freuen, wenn das Ministerium das schnellstmöglich realisiert.
Aber auch das ist sicher nicht trivial, denn sobald ich solche Wege 24 Stunden und sieben Tage die Woche eröffne, muss ich auch gewährleisten, dass alles, was dort niedrigschwellig zur Meldung kommt, zum einen umgehend und verlässlich auf seine Validität geprüft werden kann, und dass ich dem zum Zweiten gegebenenfalls mit einer wirksamen Intervention begegnen kann. Da wir das nicht für trivial halten, denken wir, dass es sehr begrüßenswert wäre, wenn uns die Polizeiführung im Innenausschuss einmal die gesamten Aktivitäten und Planungen rund um Internetkriminalität und -präsenz im Zusammenhang darstellen würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, an diesem Antrag und an dieser Debatte dürfte deutlich geworden sein, wer im Hause unsolide Effekthascherei betreibt und wer mit klarem Wertegerüst die Dinge vernünftig zu Ende denkt.
Ihr Antrag, liebe Kollegen von den PIRATEN, ist jedenfalls alles andere als durchdacht. Sie haben sich aus meiner Sicht verrannt. Deshalb nehmen Sie bitte Abstand von dieser peinlichen Kuriosität und stimmen Sie für den vernünftigen Antrag der Koalitionsfraktion. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege Hilberer! Wir lesen nicht nur Anträge, wir hören einander hier auch zu. Und wenn Sie zugehört haben, haben Sie sehr wohl mitbekommen, dass sowohl die CDU-Fraktion als auch die SPD-Fraktion sowohl die Online-Wache als auch
ein Online-Formular durchaus für eine sinnvolle Sache halten. Der Bürger soll diese Angebote erhalten, aber wenn wir ein Angebot machen, wollen wir das auch einlösen, dann muss hinterher auch was passieren. Man kann gerne diese stufenweise Einführung machen, wie Sie das vorschlagen, aber am Ende muss es doch genauso wie das Internet 24 Stunden am Tag verfügbar sein. Daraus muss man dann auch die Chance ziehen, 24 Stunden mit den Anzeigen, die vorliegen, zu arbeiten, damit wir mehr Sicherheit für unsere Bürger schaffen.
Wenn Sie der Polizei diese Aufgabe auferlegen wollen, sind wir gar nicht so weit auseinander. Wir sagen nur, das „Streife-Gehen im Internet“ muss nicht unsere saarländische Polizei machen, das gibt es doch schon längst!
Seit 1999 ist diese Arbeitsgruppe beim Bundeskriminalamt eingesetzt, da arbeiten unsere Kolleginnen und Kollegen - Sie können sie gerne fragen - mit, sie bauen das schrittweise auf und machen das zentral, weil das Internet eben keine Zuständigkeitsbereiche kennt. Es ist nicht nur bundesländerübergreifend, es ist leider ja auch noch international, deshalb ist das auch alles so schwer zu lösen. Es ist eben nicht so einfach, aber wir sind auf einem guten Weg. Auch da liegen wir überhaupt nicht auseinander.
Das Internet spiegelt die komplette Welt wider. Experten sagen, es ist online genauso wie offline: 3 Prozent derer, die da unterwegs sind, sind kriminell. Das ist keine Welt, wie ich sie mir wünsche, aber das ist die Realität. Das Internet hält jedoch diese Momente fest, da kann Frau Huonker ihren Kommentar auch noch löschen, der ist trotzdem für alle Zeit und Ewigkeit da.
Sie können es nicht mehr hören? Man muss sich eben manchmal mit den Dingen, die man tut, auch langfristig auseinandersetzen.
Wenn etwas festgestellt wird, will ich auch, dass sich unsere Polizei darum kümmern kann. Ein Bürger hat einen Anspruch darauf. Dann braucht die Polizei hierzu auch die entsprechenden Methoden. Und es gibt eben nicht nur Hasskriminalität. Sie haben andere Deliktsbereiche im Netz ausdrücklich genannt: Kinderpornografie, Betrug und Erpressung, Produktpiraterie und vieles mehr. Aber Sie führen mit Ihrer Online-Streife einem System, dem Sie ja offensichtlich recht wenig Vertrauen schenken, Fälle zu und geben ihm an der anderen Stelle stumpfe Schwerter in die Hand, wenn es darum geht, diese Fälle auszuermitteln. Das ist die Kluft, die sich durch Sie hier
auftut, und das ist keine Unterstützung für die saarländische Polizei.
Sie haben uns einmal vorgeworfen, ich glaube, es war im Zusammenhang mit der Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes, als es um die Kriminalität im Umfeld der Prostitution ging, dass wir hinter jedem Baum einen Verbrecher sehen. Nein, wir wissen einfach nur, dass das ein kriminelles Milieu ist und sind dort anlassbezogen unterwegs. Sie verlangen aber jetzt von der Polizei und zusätzlich von der Bevölkerung - das steht so in Ihrem Antrag, vielleicht müssen Sie ihn nochmal lesen -, quasi bei jedem Post die Vereinbarkeit mit einer durchaus individuell empfundenen Staatsdoktrin zu hinterfragen. Dieser Aufforderungsgehalt ist genau das, was mich daran stört, das ist der Aufruf zur Gedankenpolizei. Das habe nicht ich mir ausgedacht, das haben Sie leider in Ihrem Antrag formuliert, und deshalb können wir diesem nicht beitreten. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wie viel Polizei braucht unser Land? Wie können wir die Rahmenbedingungen für die Arbeit unserer Sicherheitskräfte bestmöglich gestalten? Das sind die zentralen Fragen, die sich die Innenpolitik immer zu stellen hat, die man aber gerade in einer finanzpolitisch und sicherheitspolitisch angespannten Lage besonders sorgfältig bearbeiten muss.
Wir haben, was die nationale Sicherheitslage anbelangt, vor dem Hintergrund der Terrorgefahren unbestritten eine angespannte Situation. Wir haben eine angespannte Situation, was das Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung betrifft. Hierfür sind organisierte Einbruchserien ein Hauptgrund, es wirkt aber auch eine Verunsicherung, die durch den Zuzug vieler Menschen mit fremder Kultur in kurzer Zeit entstanden ist.
Mit Besorgnis erfüllt uns jedoch vor allem der mangelnde Respekt, mit dem unseren Sicherheitskräften zunehmend begegnet wird. An die 400 tätliche Übergriffe im Jahr allein in unserem Land gegenüber den Vollzugsbeamtinnen und -beamten sprechen eine deutliche Sprache. Wir sind zudem mitten in einer Änderung der Organisation unserer Polizei begriffen - Abläufe müssen sich neu einspielen. Das geht nicht von heute auf morgen.
Und nicht zu vergessen: Uns ist ein klarer Haushaltsrahmen gesetzt, innerhalb dessen wir all diese Aufgaben zu realisieren haben. Dabei dürfen wir keinesfalls zulasten der Sicherheit unserer Bevölkerung sparen, wir müssen vielmehr unsere Sicherheitsleistungen permanent weiterentwickeln und sie für die aktuellen Anforderungen optimieren. All diesen genannten Kriterien tragen die vorliegenden Polizeirechtsänderungen Rechnung.
Wenn dieses Gesetz verabschiedet ist, werden im Saarland bereits ab Juni 15 Bodycams testweise im Einsatz sein. Allein die Tatsache, dass potenzielle Angreifer erkennen, dass eine Aufzeichnung ihres Tuns möglich wäre, wird, so die Erfahrungen etwa in Hessen, eine deutliche Mäßigung im Umgang mit unseren Beamten zur Folge haben. Es wird ein Rückgang der tätlichen Übergriffe auf die Polizei oder auch auf Dritte um 40 Prozent zu erwarten sein. 40 Prozent weniger Eskalation gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten oder Dritten, das ist ein lohnenswertes Ziel! Diese Schutzfunktion wollen wir unseren Einsatzkräften und unserer Bevölkerung bieten.
Im parlamentarischen Verfahren gab es hierzu übrigens einhellige Zustimmung seitens der Polizei und der Gewerkschaften. Ich will mich ausdrücklich bedanken bei der Deutschen Polizeigewerkschaft, die als erste die Forderung nach der Einführung von Bodycams an uns herangetragen hat, und bei der GdP, die mit einer Veranstaltung zu einer sehr differenzierten Diskussion der vielfältigen Aspekte der Thematik beigetragen hat. Beide Gewerkschaften haben sich für eine hinreichende Funktionalität der Kameras stark gemacht, für die sogenannte Pre-Recording-Funktion, eine sich selbst überspielende Dauerschleife, die geeignet ist, das Entstehen einer als Gefahrensituation erkannten Lage circa 30 Sekunden vor Auslösen der eigentlichen Aufzeichnung mit einzufangen. Auch die Einbeziehung von Tonaufzeichnungen als wesentlicher Beitrag zum Verständnis der Gesamtsituation geht auf den Wunsch der Gewerkschaften zurück.
Wir haben auch über die Einsatzschwelle diskutiert, also wann ein Polizeivollzugsbeamter den Aufnahmeknopf drücken darf. Eine Aufnahme soll nach unserem Entwurf dann gestartet werden können, wenn
der Beamte eine konkrete Gefahr erkennt, das heißt, wenn nach seiner Erfahrung sofortiger Handlungsbedarf besteht und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist. Damit setzen wir die Schwelle bewusst etwas niedriger an als andere Bundesländer, aber wir tun dies aus gutem Grund, meine Damen und Herren. Denn wenn Deeskalation Sinn macht, dann aus unserer Sicht gerade, bevor Leib und Leben einer Person konkret bedroht sind.
Selbstverständlich wird dabei der Datenschutz gewahrt werden. Es wird genau festgelegt, wann und wie Aufzeichnungen zu löschen sind beziehungsweise wer diese unter strengen Voraussetzungen verwenden kann. Denn, meine Damen und Herren, unsere persönlichen Daten sind ein hohes Gut, und wir gehen alle viel zu oft liederlich damit um. Wenn ich jedoch in Zusammenhang mit einer sich ganz konkret abzeichnenden Gefahr vor die Frage gestellt bin „Datenschutz oder Opferschutz“, dann weiß ich, wofür ich mich entscheide!
Überzogen ist unseres Erachtens denn auch der Datenschutzanspruch im Antrag der GRÜNEN. Wenn per se alle Orte der potenziellen Ausübung von Berufsgeheimnissen von einer Aufzeichnung ausgenommen werden sollen, schützen Sie unabhängig von der auch hier zu treffenden Güterabwägung zwischen Berufsgeheimnis auf der einen Seite und Abwehr einer konkreten Gefahr auf der anderen Seite vor allen Dingen Orte, nicht aber das Geheimnis selbst, so ist unsere Auffassung, denn in der logischen Folge müssten dann alle Orte und Veranstaltungen, bei denen Berufsgeheimnisträger sich aufhalten, ausgeschlossen sein. Das wären übrigens regelmäßig auch Veranstaltungen, an denen Abgeordnete dieses Hauses teilnehmen, und das sind relativ viele. Solche Regeln, meine Damen und Herren, machen ein hilfreiches Instrument unbrauchbar und gehen an der Realität vorbei.
Aus dem gleichen Grund hätten sich meine Fraktion wie auch die beiden Gewerkschaften vorstellen können, Privatwohnungen von einer Bodycam-Nutzung nicht völlig auszunehmen. Immerhin findet ein Großteil körperlicher Gewalttaten im häuslichen Umfeld statt - die Polizei wird gerufen und gerät im Laufe solcher Einsätze oft selbst in Gefahr. Das war im Übrigen auch das Beispiel, das der Saarländische Rundfunk heute Morgen gewählt hat, als er in einem Beitrag in die Thematik eingeführt hat. Nicht nur mir erschließt sich offensichtlich nicht, warum bei dem oft besonders ungehemmten Verhalten in privaten Räumen auf die deeskalierende Wirkung einer Bodycam kategorisch verzichtet werden soll. Diesen
Punkt werden wir im Zuge einer Evaluation sicher auch noch einmal aufrufen.
Polizei braucht aber nicht nur geeignete Ausstattung und Befugnisse, sondern sie braucht auch Personal, und zwar nach dem Motto: Wenn Polizei gebraucht wird, dann muss Polizei da sein. Genauso richtig ist aber auch: Wofür keine Polizei gebraucht wird, dafür brauchen wir auch keine vorzuhalten. Nach diesem Prinzip wird ab Juni der Polizeiliche Ordnungsdienst, kurz POD, seine Arbeit aufnehmen und unsere Vollzugspolizei unterstützen und entlasten. Die 30 tariflichen Assistenzkräfte werden vor allen Dingen eingesetzt in den Bereichen Objektschutz und Verkehrsüberwachung und machen damit Beamte für komplexere Einsatzbereiche frei. Auch hier gab es einhellige Zustimmung im Zuge der Anhörung, und ich bin sicher, dass unser POD ein Erfolgsmodell wird.
Fern der Realität jedoch ist der Änderungsantrag der LINKEN. Wenn Sie den POD- Kräften den Gebrauch von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt vollständig verbieten wollen, dann berauben Sie sie wirkungsvoller Möglichkeiten zum Eigenschutz. Zu Letzterem soll jede POD-Kraft ja laut Entwurf Reizgas und Fesseln erhalten.
Wenn wir Ihnen folgen, stellen wir jeder POD-Kraft am besten einen Polizeivollzugsbeamten an die Seite, der sie bewacht. Man wird da einfach das Gefühl nicht los, dass Sie etwas dagegen haben, dass Polizei wirklich besser funktioniert.
Damit es aber besser funktionieren kann und das selbst unter finanziellen Restriktionen, braucht es eine konsequente und verlässliche Unterstützung der Organisation sowie kluge Lösungen mit Weitblick. Hierzu will ich Ihnen zwei Geschichten erzählen. Die erste ist die Kurzgeschichte der Personalentwicklung der Polizei in den letzten Jahrzehnten. Sie lässt sich auf folgenden Nenner bringen: Seit die CDU im Jahr 2000 die Regierung in diesem Land führt, werden jährlich durchschnittlich 90 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt. In den 14 Jahren davor - ein Regierungschef aus dieser Zeit ist ja noch unter uns - waren es im Schnitt gerade mal 35 pro Jahr,