Annegret Kramp-Karrenbauer
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Nachmittag die Abschlussberichte von zwei Untersuchungsausschüssen gehört. Die Erkenntnisse oder vermeintlichen Erkenntnisse aus diesen Untersuchungsausschüssen sind dabei nicht neu. Das gilt nicht nur für den Untersuchungsausschuss, über den wir aktuell diskutieren, sondern auch für den Untersuchungsausschuss zum Thema Meeresfischzucht, bei dem in den Sitzungen bestätigt wurde, was öffentlich bekannt war, dass sich nämlich die damalige Landesregierung unter Einbeziehung und Beteiligung nicht nur des Innenministeriums, sondern auch des Umwelt-, Wissenschaftsund Wirtschaftsministerium entschlossen hatte, Projekten, die in einer besonderen Art und Weise dem Strukturwandel dienen und in die Zukunft weisen, ausnahmsweise eine Befreiung von den grundsätzlich geltenden Voraussetzungen wirtschaftlicher Betätigung zu geben. Viele dieser Projekte sind ja vorhin in der Debatte angesprochen worden, neben der Meeresfischzucht eben auch der Ferienpark Bostalsee und auch andere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Untersuchungsausschuss zum Vierten Pavillon sind die jetzt im Raum stehenden Fragen größtenteils in einem vorhergehenden Untersuchungsausschuss und in diversen gerichtlichen Verfahren abgearbeitet worden. Einzelne Aspekte der Fragen waren mehrfach Thema sowohl im Bildungsausschuss oder in den Untersuchungsausschüssen des Landtages als auch Gegenstand von Fragestunden im Parlament. Ich habe in meiner Funktion als ehemalige Kultusministerin und damalige Kuratorin im Untersuchungsausschuss am 13. März 2012 zum 3. Beweisbeschluss umfassend ausgesagt. Zuletzt habe ich in der Landtagssitzung am 21. September 2016 ausführlich Stellung genommen und erneut im Untersuchungsausschuss vom 08. Dezember 2016 zu den Fragen des 32. Beweisbeschlusses. Ich weiß das deshalb noch so gut, weil ich erklärt hatte, ich sei bereit, bis zum Schluss zu bleiben, dem Kollegen Hilberer dann aber doch irgendwann die Fragen ausgingen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, fünf Jahre lang - ich glaube, das kann man so sagen - haben die Oppositionsparteien und die Koalitionsparteien im Ausschuss die gestellten Fragen intensiv, akribisch und - ich glaube, auch das kann man sagen insgesamt konstruktiv bearbeitet. Daran können auch getrennte Wertungsurteile insbesondere der beiden Koalitionsparteien nichts ändern. Welchen Umständen das geschuldet ist, darüber sollten wir heute nicht spekulieren, darüber sollen in wenigen Tagen andere entscheiden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesen Untersuchungsausschüssen - sowohl in dem der vergangenen Legislaturperiode als auch in dem, der heute abgeschlossen wird -, in den Fragestunden in diesem Parlament und in meinen Aussagen in den Fachausschüssen des Landtages ist meine Rolle in all ihren Facetten ausgeleuchtet worden. Die Rolle von anderen Akteuren, insbesondere des Vorstandes und des Projektsteuerers, ist an anderer Stelle ausgeleuchtet worden, nämlich in den entsprechenden Verfahren vor Gericht. Diesen Wertungen von unabhängigen Gerichten im Saarland ist von meiner Seite aus nichts hinzuzufügen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe insbesondere im Untersuchungsausschuss der letzten Legislaturperiode, bei dem es auch schon um die wesentlichen Fragen ging, die auch heute wieder angesprochen worden sind, vor allem mit Blick auf meine Rolle als Kuratorin und mit Blick auf die in Rede stehende Pressemitteilung und den Spatenstich, das Meine dazu gesagt. Ich habe damals nicht nur partiell, sondern sehr offen die von mir gemachten Fehler eingestanden und das tue ich auch heute noch. Die saarländische Öffentlichkeit hat wenige Tage später die Möglichkeit gehabt, über diese Fehler, über diese Haltung abzustimmen, und hat das auch getan.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt stehen Behauptungen im Raum, die die Stiftung in mehreren Gerichtsverfahren ebenso wie ich im Untersuchungsausschuss in dieser Legislaturperiode klar zurückgewiesen haben. Dazu stehe ich auch. Für alle anderen Behauptungen gibt es bis zum heutigen Tage keine Beweise. Das müssen auch diejenigen wissen, die diese Behauptungen weiter aufrechterhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischenzeitlich sind aus den Vorgängen rund um den Bau des Vierten Pavillons Lehren gezogen worden, mit Blick auf die Strukturen innerhalb und außerhalb der Stiftung, auch mit Blick auf das Bauvorhaben selbst. Die Neugestaltung der Satzung ist schon im Jahre 2011, damals noch unter Federführung des damaligen Ministers Stephan Toscani, auf den Weg gebracht und umgesetzt worden. Eckpunkte für die mögliche Novellierung des entsprechenden Gesetzes sind damals verabschiedet worden, sie sind Grundlage für das, was wir gemeinsam im Koalitionsvertrag dieser Großen Koalition festgelegt haben und was im Anschluss sehr zügig im Parlament mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen in Form eines neuen Stiftungsgesetzes umgesetzt worden ist.
Ja, wir haben die Frage der architektonischen Weiterentwicklung des Baus gemeinsam, unter Federführung des Kulturministers Ulrich Commerçon, aber
immer auch mit der Rückendeckung des gesamten saarländischen Kabinetts, vorangetrieben, bis hin zu der Frage der Umfeldgestaltung, die auch weiter ansteht, weil es eben nicht nur um das in Rede stehende Gebäude geht, sondern um die Gesamtgestaltung inklusive der Musikhochschule.
Dieses Projekt wurde weitergetrieben - und das ist wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren -, denn es darf bei allem, was schiefgelaufen ist und was jetzt auch aufgearbeitet worden ist, nicht vergessen werden, was der eigentliche Ausgangspunkt für die Überlegungen war, den Vierten Pavillon zu bauen. Ausgangspunkt war nämlich der Wunsch und die Einschätzung, dass das Saarland, dass die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz über unendlich mehr Schätze verfügt, als sie zurzeit den Saarländerinnen und Saarländern zeigen kann. Das war der Grund, weshalb es überhaupt Überlegungen gab, einen zusätzlichen Museumsbau an dieser Stelle zu errichten. Ich muss sagen, ich freue mich darüber, wenn wir im Laufe der nächsten Monate diesen Erweiterungsbau seiner Bestimmung übergeben können, wenn wir ihn der Öffentlichkeit vorstellen können und damit auch die Schätze, die zurzeit noch unsichtbar in den Archiven und Kellern lagern, den hoffentlich zahlreichen - Besucherinnen und Besuchern zeigen können.
Von einem bin ich überzeugt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Viele von denen, die zurzeit abgeschreckt sind von den Vorgängen der letzten Jahre, werden, wenn sie diesem Museum eine Chance geben, überrascht sein von der architektonischen Qualität dieses Gebäudes und von der Qualität der Kunst, die darin gezeigt wird. Ich bin mir auch sicher, dass es nicht allzu lange dauern wird, bis die Saarländerinnen und Saarländer auch diesen Erweiterungsbau des Ensembles in ihr Herz geschlossen haben.
Niemand in diesem Haus - ich am allerwenigsten kann zufrieden sein mit dem, was rund um das Thema Vierter Pavillon in all diesen Jahren geleistet worden ist oder eben nicht geleistet worden ist. Es ist ein Vorgang, der keinen, der damit zu tun hatte, sei es in der aktuellen Phase oder später in der Aufarbeitung, unberührt zurücklässt. Es ist ein Vorgang, der viele Diskussionen ausgelöst hat, die insgesamt kein gutes Bild auf das Saarland und seine Kulturlandschaft geworfen haben. Es ist ein Vorgang auch das dürfen wir bei allen Zuweisungen nicht vergessen -, der manche, die damit befasst waren, ihre Existenz gekostet hat. Es ist ein Vorgang, der uns vieles gelehrt hat. An uns ist es jetzt, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen und dafür zu sorgen, dass sich so etwas im Saarland nicht wiederholt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gerne zu dem, was der Kollege Ulrich hier mit Worten, aber auch mit einer gewissen schauspielerischen Leistung dargelegt hat, einige Ausführungen machen. Ich werde dies jetzt tun, darf mich aber anschließend gleich verabschieden, weil ich noch einen Termin beim Saarländischen Rundfunk habe, der aufgrund von Studiokapazitäten leider nicht zu verschieben ist.
Sehr geehrter Herr Kollege Ulrich, zunächst einmal ein herzliches Dankeschön für diese Unterschriften, weil diese Unterschriften ein Beleg dafür sind, dass die Hochschulen in unserem Land, insbesondere auch die Universität, ein wichtiger Bestandteil unseres Landes sind. Es ist gut zu wissen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger um ihre Hochschulen Gedanken machen. Das ist ein positives Zeichen.
Es ergibt sich zum Abschluss dieser Legislaturperiode hinsichtlich der schauspielerischen Elemente übrigens auch ein wesentlicher Fortschritt, verglichen mit der letzten Aktion, als Sie mir eine von Ihnen zum Sterben gebrachte Pflanze überreicht haben. Ob das alles am Ende des Tages nutzt beim Ziel, über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen, das liegt nicht in unserer Hand. Diesbezüglich möge sich jede Wählerin und jeder Wähler sein eigenes Bild machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann nur sagen: Ja, wir haben in diesem Land in dieser Legislaturperiode mit Blick auf die Hochschulen gespart - weil wir dort sparen mussten, wie auch an vielen anderen Stellen. Das haben wir in diesem Hause nicht nur einmal, nicht nur zweimal, sondern sehr häufig und intensiv miteinander diskutiert. Wir haben das auch nicht nur mit Blick auf die reinen Zahlen diskutiert, wir haben das auch vor dem Hintergrund diskutiert, dass diese Debatte immer auch mit der Frage verknüpft sein muss, wie die Hochschullandschaft in diesem Land aufgestellt sein muss, um ihrer Zukunftsaufgabe gerecht werden zu können. Das alles war, das darf ich an dieser Stelle sagen, insbesondere auch eine Leistung dieses Landtages, der wie kein Landtag zuvor in seiner Beschlussfassung die Hochschullandschaft in diesem Land für die nächsten Jahre geprägt und aufgestellt hat. Das waren wir alle hier miteinander, dafür noch einmal ein herzliches Dankeschön.
Wir haben darüber hinaus in einer Vielzahl von Verhandlungen - auch dafür ein Dankeschön an alle Mitwirkenden - hinsichtlich der entsprechenden Töpfe des Bundes, sei es bei den Exzellenzinitiativen, sei es beim Hochschulpakt, sei es bei anderen Gelegenheiten, Sonderregelungen für das Saarland erreicht, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Saarland angesichts seiner Haushaltsnotlage hierbei auf mehr Geld angewiesen ist.
Ihren lebhaften Gesprächen hier vorne in der ersten Reihe, sehr geehrter Herr Kollege Ulrich, entnehme ich, dass es Ihnen bei der heutigen Debatte darum ging, ein Transparent entrollen zu lassen, nicht aber darum, ernsthaft über die Zukunft der Universität zu reden.
Das, was Sie nun fordern, ist doch schon längst auf den Weg gebracht. Wir, die Landesregierung, das Fachressort, haben mit der Universität, insbesondere mit dem neugewählten Universitätspräsidenten und mit seinem Vizepräsidenten für Verwaltung, schon längst die Gespräche aufgenommen. Dabei wurde auch darüber gesprochen, wie wir in den kommenden Jahren, vor allem in den kommenden zwei, drei Jahren, von denen wir wissen, dass sie für das Land insgesamt, gerade aber auch für die Hochschulen nicht einfach werden, unterstützen können. Die Unterstützung haben wir festgelegt, haben Sondermittel vorgesehen, die jetzt fließen werden. Und wir haben uns auch schon im Grundsatz darauf verständigt, angesichts der Tatsache, dass der Globalhaushalt bis Ende 2020 läuft, wir aber wissen, dass wir ab dem 01.01.2020 mehr Geld zur Verfügung haben, eine überlappende Regelung vorzusehen, damit die Universität und auch die anderen Hochschulen in diesem Land möglichst schnell an den allgemeinen Entwicklungen partizipieren können. Das bedeutet insbesondere, dass - und das ist, so meine ich, in diesem Haus nicht umstritten - die Hochschulen wieder einen „atmenden Deckel“ erhalten sollen, was ihre Kostenstrukturen anbelangt, also die Tarifabschlüsse, die Energiekosten und anderes.
Wir sind uns mit der Universität und den Hochschulen natürlich auch darüber einig, dass die Folgekosten, die aus Exzellenzinitiativen entstehen, dass die Folgekosten, die für die HTW aus der Teilnahme am Wettbewerb für innovative Hochschulen und innovative Lehre entstehen, vom Land mitgetragen werden müssen. Denn wir wollen ja, dass hier neue Professuren entstehen, dass hier - nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Lehre - neue wissenschaftliche Exzellenz entsteht. Angesichts dessen ist es auch Aufgabe des Landes, das zu verstetigen. Das wird jetzt der Fall sein, und das haben wir übrigens bei den letzten Exzellenzinitiativen auch schon getan.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns zum Thema Bauen darauf verständigt, dass wir in den nächsten Jahren, insbesondere von 2020 bis ins Jahr 2030 hinein, massiv investieren wollen. Wir haben dafür ja konkrete Pläne vorgelegt. Das betrifft natürlich in allererster Linie auch unsere Hochschulen. Mit den Hochschulen wollen wir uns im Rahmen einer Campus-Planung darüber unterhalten, wo saniert werden muss, wo neu gebaut werden muss.
Wir müssen uns aber auch über darüber hinausgehende Zukunftsfragen unterhalten. Wir wissen heute, dass das Gründerzentrum an der Universität aus allen Nähten platzt. Wir wissen auch, dass diejenigen, die an einer Universität gründen, auch die folgenden Jahre im Umfeld der Universität bleiben wol
len und eben nicht in einen anderen Science-Park wechseln möchten, der weiter vom Campus entfernt ist. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns in der Planung überlegen, wo wir Erweiterungen für das Gründerzentrum schaffen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sich ein sparsames Haushalten auch an den Hochschulen einerseits und zukunftsgerichtete Entwicklungen andererseits nicht ausschließen, konnten wir gerade gestern feststellen. Einer der Leuchttürme, die wir in Saarbrücken haben, bearbeitet das Thema der IT-Sicherheits-Forschung. Ich darf daran erinnern, dass das CISPA 2011 aus zwei Lehrstühlen entstanden ist, mit einer Personaldecke von zehn bis 15 Leuten. Gestern nun haben wir einen großen Schritt gemacht auf dem Weg dahin, dass dieses CISPA, dieses Sicherheitsforschungszentrum, zu d e m Sicherheitsforschungszentrum in Deutschland wird, dass es zu d e r großen Einrichtung auf diesem Themenfeld wird. Das ist, wie es Prof. Dr. Michael Backes selbst bezeichnet hat, der Jackpot. Das wird, wenn man sich die kleinen Helmholtz-Institute anschaut, mit einem jährlichen Volumen von 50 Millionen Euro und circa 500 Forscherinnen und Forschern den Mittelpunkt setzen nicht nur für die IT-Sicherheits-Forschung in Deutschland, sondern europaweit und, da bin ich mir ganz sicher angesichts der schon angelaufenen Kooperation mit der Universität Stanford, auch weltweit.
Dieses Thema, meine Damen und Herren, wird ein zentrales Zukunftsthema. Denn wir werden keinen einzigen Arbeitsplatz, sei er in der Industrie, sei er im Handwerk, der irgendwie mit Digitalisierung zu tun hat oder davon beeinflusst ist - und das sind im Grunde alle Arbeitsplätze -, zukunftsfest machen können, ohne die Sicherheitsfragen gelöst zu haben. Wir werden künftig keinen qualitativ guten Stahl produzieren können, wenn wir nicht sicherstellen können, dass auf die Herstellungsprozesse nicht von außen zugegriffen werden kann. Wir werden beim autonomen Fahren keine Fortschritte machen, wenn wir nicht sicherstellen können, dass von außen nicht in die Systeme des Autos oder der Verkehrsleitanlagen eingegriffen werden kann. Wir werden keine neuen Plattformen und Modelle für Handel und Dienstleistung entwickeln können, wenn wir nicht sicherstellen können, dass mit den im Internet preisgegebenen privaten Daten kein Schindluder getrieben wird. Wir werden im Bereich der Medizin und auch der E-Medizin keine Schwerpunkte aufbauen können, solange nicht sicher ist, dass die dafür gebrauchten Daten wirklich geschützt sind und nicht von Versicherungskonzernen missbraucht werden können. Das heißt, Sicherheit in diesem Bereich ist das A und O. Daher ist die Sicherheitsforschung d e r Zukunftsbereich schlechthin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Zentrum macht die Universität und machen diese Forscher deutlich, dass unsere Vision von der Universität greift. Sie soll und sie muss in den unterschiedlichsten Bereichen ein Treiber sein, durch exzellente Forschung und durch exzellente Lehre. Wir haben gerade in diesen Tagen für herausragende Projekte in der Lehre wieder den Landespreis für gute Hochschullehre verliehen. Auch das ist immer wieder sehr erhellend. Letztlich fördern wir in diesem Bereich durch gute Forschung und gute Lehre vor allem auch die Ideen, die Unternehmen und die Gründungen, die einige Jahre später ihrerseits für die Arbeitsplätze sorgen, mit denen wir sicherstellen, dass nicht nur unsere Generation, sondern vor allem auch unsere Kinder und unsere Enkel im Saarland bleiben können.
Deswegen, sehr geehrter Herr Kollege Ulrich, sind wir uns einig im Ziel. Das wird zweifelsohne eine harte Zeit für die Hochschulen in diesem Land gewesen sein, wir sehen aber, dass wir ab 2020 wieder Spielraum haben werden. Diesen Spielraum haben wir alle miteinander hart erarbeitet und erkämpft. Wir werden ihn nutzen. Diesen Spielraum brauchen unsere Hochschulen, und vor allem kommt er über die Hochschulen auch dem Land zugute. - Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an den Europaminister für die Abgabe der Regierungserklärung, in der er den Europabericht der Landesregierung vorgelegt hat. Ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen für diese europapolitische Diskussion und die Art und Weise, wie wir die Diskussion miteinander geführt haben.
Sehr geehrter Herr Kollege Hilberer, Sie haben vollkommen recht: Was im Europabericht vorgelegt worden ist, ist vor allen Dingen das Ergebnis und die Zusammenschau dessen, was viele Menschen in diesem Land gemeinsam im Sinne eines gemeinsamen Europas auf den Weg gebracht haben. Es ist das Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen auch und gerade hier im saarländischen Landtag und dies fraktionsübergreifend, im Ausschuss der Regionen und in der saarländischen Zivilgesellschaft. Dafür ein herzliches Dankeschön.
Es ist heute Morgen in den Redebeiträgen vieles von dem dargelegt worden, was wir aktuell noch an Problemen haben und wie Zukunftsvisionen für unser Europa, insbesondere unsere Region aussehen könnten. Vom Fraktionsvorsitzenden der LINKEN Herrn Lafontaine ist dargestellt worden, aus welchen Wurzeln diese Region entstanden ist, welche Persönlichkeiten der Geschichte dazu beigetragen haben, dass das Saarland, dass die europäische Region, in der wir gemeinsam mit unseren Nachbarn und Freunden leben, das heutige Gesicht hat. Das ist vollkommen richtig so, denn Europa ist nicht auf einen Schlag entstanden, sondern die Idee von Europa war schon sehr lange in unserem Raum greifbar und hat über viele Jahrzehnte und Jahrhunderte - mit Fortschritten, aber auch mit Rückschlägen - der Umsetzung bedurft.
In die Reihen derjenigen, die Sie, Herr Fraktionsvorsitzender, erwähnt haben, möchte ich, wie auch Roland Theis es getan hat, Robert Schuman einbinden. Robert Schuman, ein Kind dieser Region, war wie im Übrigen auch Konrad Adenauer ein überzeugter Christ. Wenn wir in diesen Tagen so viel vom christlichen Abendland reden, dann wäre es für all diejenigen, die das Ganze fälschlich verwenden, wichtig, dass sie sich nicht an denen orientieren, die aktuell das Wort führen, sondern an Männern wie Robert Schuman oder Konrad Adenauer.
Robert Schuman hat in seinem Schuman-Plan Folgendes deutlich gemacht: „Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung. Es wird durch konkrete Taten entstehen.“ - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sollten wir gerade in der heutigen Zeit in all seinen Facetten beherzigen. Kollege Hilberer hat eben gefragt, was der „European Way of Life“ sei. Es ist genau die Tatsache, dass Europa noch nie in seiner Geschichte, nicht in der Gegenwart und hoffentlich auch nicht in der Zukunft die eine große Einheit war oder werden wird, in der ein Land dem anderen gleicht. Das ist nicht unsere Geschichte. Das ist weder unsere Gegenwart noch unsere Zukunft. Unsere Zukunft muss sein, dass wir diese Besonderheiten, die uns als Nationalstaaten, als Regionen ausmachen, in einem großen Ganzen verbindlich miteinander zusammenbringen. Wir wollen gemeinsame Ziele erreichen, wir wollen aber kein einfältiges Allerlei aus uns machen, in dem ein Land dem anderen gleicht. Sehr geehrter Herr Kollege Hilberer, dies unterscheidet uns von anderen Regionen in der Welt.
Wenn Sie fragen, was der „European Way of Life“ nun sei, dann kann ich nur Folgendes sagen: Es ist noch nicht so lange her, da hieß es aus Amerika, Europa sei „Old Europe“, mit dem man nichts anfangen könne. Ich sage Ihnen ganz offen und mit Blick auf die Entwicklungen in Amerika: Ich glaube, dass Zeiten kommen werden, in denen viele Menschen aus anderen Regionen dieser Welt, auch aus Amerika, froh sind und darauf setzen, dass es „Old Europe“ mit seinen Werten und Überzeugungen gibt. Dafür müssen wir kämpfen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ja, ich will für ein Deutschland und ein Europa kämpfen, die stolz darauf sind, dass sie Mauern niedergerissen haben, und die nicht versuchen, Wahlen zu gewinnen, indem sie ankündigen, neue Mauern zu bauen. Ich will für ein Deutschland und für ein Europa kämpfen, von denen ich sagen kann: Ja, ich bin stolz darauf, dass hier in Frieden gleichberechtigte Menschen leben, egal, woher sie kommen, egal, welches Geschlecht sie haben, und vor allem egal, was sie glauben. Ich will nicht auf einem Kontinent oder in einem Land leben, wo die Frage, ob jemand einreisen darf oder nicht, davon abhängt, ob er oder sie aus einem Land kommt, in dem es mehrheitlich Muslime, Christen oder Juden gibt. Das ist nicht das Europa, das ich mir wünsche. Das ist nicht das Europa, das die Väter und Mütter Europas für uns alle vorgesehen hatten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde auch gefragt, wie wir es mit den Partnern um uns herum halten. - Ich will auch kein Europa, in dem diejenigen gleichberechtigte Partner oder Mitglieder sind, die ernsthaft national darüber diskutieren, ob sie die Todesstrafe wieder einführen. Solche Länder haben in der europäischen Gemeinschaft keinen Platz. Ehrlich gesagt fällt es mir auch schwer, einigermaßen unbefangen mit Nachbarn Europas umzugehen - egal, wie groß sie sind -, die sich nicht nur sehr leichtfertig über die Frage der territorialen Unverletzbarkeit von Grenzen hinwegsetzen, dies etwa mit Blick auf die Krim, ich tue mich auch schwer mit Ländern, die zunehmend eine gesellschaftspolitische Entwicklung nehmen, die man nicht anders als reaktionär beschreiben kann. Wenn ich mir anschaue, dass in Russland zurzeit ein Gesetz diskutiert wird, in dem die Themen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wieder zu Kavaliersdelikten degradiert werden, dann kann ich nur sagen, das hat mit den Werten Europas, wie ich sie verstehe, nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Ja, ich will ein Europa, das stark ist, das gemeinsam stark ist. Aber dieses Europa, das gemeinsam stark ist, muss dann auch alle in die Lage versetzen, ihre Stärken ausleben zu können. Was wir zurzeit an Krisen zwischen den europäischen Staaten erleben, kommt daher, dass es in den einzelnen Staaten Versäumnisse, Fehlentwicklungen und Probleme gegeben hat. Ich werde und will gar nicht verkennen, dass Griechenland seine schwierige Situation und Probleme wegen seiner Schuldensituation hat. Aber die Schulden drücken im Moment in der Zurückzahlung gar nicht. Was wir in Griechenland erleben, ist das Ergebnis einer politischen Klasse - das muss man so hart sagen -, die sich in den letzten Jahrzehnten vor allen Dingen durch Missmanagement und Korruption ausgezeichnet hat und die nicht in der Lage war, das Land so zu modernisieren, wie es eigentlich sein muss. Deswegen muss daran gearbeitet werden. Die Union und auch die anderen Länder müssen ihren Beitrag liefern, damit dies möglich ist. Das ist die Verantwortung, die wir gemeinsam in Europa haben. Der müssen wir auch gerecht werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das müssen wir gerade hier in der Region durch ganz konkrete Arbeit tun. Isolde Ries hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es in Europa viele gibt, die an Europa vieles kritisieren, die aber oft gar nicht Europa meinen, sondern Entwicklungen im eigenen Nationalstaat. Wir sollten uns alle sehr selbstkritisch vor Augen führen, dass auch wir - und da ist keiner frei von Schuld - in der Vergangenheit häufig Dinge, die schwierig zu erklären waren, auf Brüssel geschoben haben, obwohl die Art und Weise, wie wir
sie umgesetzt haben, nichts mit Brüssel zu tun hatte, sondern mit Impulsen aus Berlin und auch im Bundesrat, nach dem Motto: „Was wir schon immer einmal bürokratisch regeln wollten, regeln wir jetzt, denn jetzt können wir die Schuld auf Brüssel schieben.“ Aber wenn wir das permanent machen - das haben wir beim Brexit erlebt -, wenn man permanent Brüssel zum Sündenbock für alles und jedes macht, kann man nicht am Tag der Abstimmung erwarten, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung voller Begeisterung hinter Brüssel, hinter Europa stellt. Das ist die Verantwortung, der auch wir uns stellen müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deswegen müssen wir hier Beispiele geben, damit die Menschen gerade in grenzüberschreitenden Regionen persönlich die Mehrwerte erleben und zu Botschaftern der gemeinsamen europäischen Zusammenarbeit werden.
Sehr verehrter Herr Kollege Ulrich - er ist im Moment nicht im Raum -, ich will nur eines sagen. Wir haben eine Situation, in der wir eine im Bundesvergleich stark zurückgegangene Jugendarbeitslosigkeit haben, in der wir Lehrstellen haben, die nicht besetzt werden können, weil uns die Bewerberinnen und Bewerber dafür fehlen. Gleichzeitig erleben wir, dass junge Menschen auf der französischen Seite nach einer solchen Ausbildung suchen, dass sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind. In einer solchen Situation ist es doch nicht nur unser berechtigtes Interesse hier im Saarland, nein, es ist geradezu eine europäische Verpflichtung, es hier in der Grenzregion möglich zu machen, dass junge Franzosen im Saarland eine Ausbildung durchlaufen können. Wenn es in dem Zusammenhang noch eine Sprachbarriere gibt, ist es eben wichtig, dass diese jungen Menschen die Möglichkeit haben, ihre schulische Ausbildung in Frankreich, in ihrer Muttersprache zu absolvieren, dass wir die bürokratischen Hemmnisse, die sich hier stellen mögen, beseitigen. All das haben wir getan.
Ich bin hier ganz bei Frau Zieder-Ripplinger: Es geht nicht um die Frage, ob wir mit einem Schlag 50, 100 oder 500 in diese Ausbildung bringen. Jeder Einzelne, der diese Ausbildung macht und dadurch Arbeit in dieser Region findet, ist ein Beispiel dafür, dass Europa zusammensteht in der Umsetzung seines Versprechens, dass die jungen Menschen in Europa Zukunft haben, auch in dieser Region. Deswegen ist jeder Einzelne diese Anstrengung wert.
Genau dieser Punkt macht aber auch deutlich - und das hat der Kollege Lafontaine angesprochen -, dass es nicht damit getan ist, Regelungen zu ändern, bürokratische Hindernisse abzubauen. Wir
brauchen auch kulturelles Verständnis und kulturelle Übersetzungen. Solange wir nicht in Frankreich deutlich machen können, welche Qualität und welche Zukunftsperspektive in unserer dualen Ausbildung liegen, solange wir es nicht schaffen, französischen Jugendlichen und ihren Eltern ein Gefühl dafür zu vermitteln, wie sie das ins eigene Bildungssystem, ins eigene Wertesystem übersetzen können, solange werden wir nicht die große Zahl von Auszubildenden haben, die wir gemeinsam haben könnten.
Diese kulturelle Übersetzungsarbeit leisten am besten die jungen Menschen selbst. Jeder, der für seine Ausbildung von Deutschland nach Frankreich geht oder umgekehrt, jeder, der das macht und der anschließend - das sehen wir sowohl bei den Berufsabsolventen als auch bei den Absolventinnen und Absolventen etwa der Deutsch-Französischen Hochschule - mit mehrsprachiger Kompetenz auf den Arbeitsmarkt kommt, wird erleben, dass er wesentlich größere Chancen als diejenigen, die im rein nationalen Kontext ausgebildet werden. Deswegen ist dies eine wichtige Zukunftsperspektive für diese jungen Menschen. Je mehr junge Menschen wir mit dieser Perspektive versehen, desto eher können wir die kulturelle Übersetzungsarbeit leisten. Daran sollten wir arbeiten und wir sollten uns nicht entmutigen lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir wollen, dass das Zusammenleben in unserer Region besser funktioniert. Es ist wie immer im Leben: Was funktioniert, wird als selbstverständlich hingenommen, als vollkommen normal. Was nicht funktioniert, wird natürlich gespürt. Ja, ich will ehrlich sein: Es funktioniert noch vieles nicht. Es gibt vieles, wo ich mir wünschen würde, wir wären schon größere Schritte vorangekommen. Das betrifft zum Beispiel das Thema der öffentlichen Personennahverkehre und der Anbindungen. Wir befinden uns nun einmal in einem Herzstück Europas, wir haben nicht so viele rein deutsche Nachbarn, wir haben vor allen Dingen europäische Nachbarn. Deswegen ist für die Frage, wie wir unsere Verkehre gestalten, nicht nur relevant, was Berlin darüber denkt, es ist auch relevant, was Luxemburg darüber denkt und was Paris in dieser Sache umsetzt. Deswegen müssen wir uns gemeinsam mit den Partnern in der Region aufstellen. Das ist schwieriger, das ist langwieriger.
Vorhin ist die Strecke nach Forbach angesprochen worden. Gerade dort hat der Eurodistrict eine große Studie in Auftrag gegeben, um die Wirtschaftlichkeit zu berechnen. Für europäische Projekte genauso wie für innerdeutsche Verkehrsprojekte gilt: Sie müssen eine gewisse Wirtschaftlichkeit erfüllen. Wenn das der Fall ist, können wir Schritt für Schritt an die Realisierung gehen. Ja, wir leben in einem vielfältigen Gebilde, das auch kompliziert ist, und für
manches braucht man eben länger, das gehört zur Realität dazu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Menschen in dieser Region wollen die bestmögliche Versorgung, die bestmöglichen Lebensbedingungen, und zwar in ihrer Nähe, vor ihrer Haustür. Da kann es nicht sein, dass die Frage der bestmöglichen gesundheitlichen Versorgung davon abhängt, wo dies im nationalen Kontext möglich ist. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir die Zusammenarbeit mit der SHG in Völklingen haben, dass klar ist, bei bestimmten Patienten und wenn Not am Mann ist, wird in Völklingen behandelt und nicht in Straßburg. Ich hoffe sehr - wir arbeiten im Moment mit aller Kraft daran und ich darf mich dafür auch noch einmal ganz herzlich bei der Generalkonsulin bedanken -, dass wir dies weiter umsetzen, Schritt für Schritt. Jeder, der schon einmal mit dem deutschen Gesundheitssystem zu tun hatte, weiß, wie schwierig es ist, alle Partner unter einen Hut zu bringen. Man kann sich dann vorstellen, wie zeit- und kraftraubend es ist, wenn man dies zwischen zwei nationalen Systemen bewerkstelligen muss. Wir dürfen aber nicht nachlassen und es gibt gute Beispiele. Wir haben Regionen in Europa, etwa zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden, wo das sehr viel besser und selbstverständlicher funktioniert als bei uns. Wir sollten deshalb hier als Großregion einmal von anderen Regionen in Europa lernen, weil wir dort Fortschritte sehen können.
Das Gleiche, meine Damen und Herren, gilt auch für das Thema Sicherheit. Terroristen und Kriminelle haben sich noch nie an nationalen Grenzen gestört. Es kann deshalb nicht sein, dass die Sicherheitsarchitektur an Grenzen aufgehalten wird. Das gilt auch für Grenzen zwischen Behörden und Zuständigkeiten. Das gilt für Grenzen zwischen Bundesländern, das gilt für Grenzen zwischen Bundesländern und Bund, das gilt auch für nationale Grenzen. Deswegen müssen wir alles dafür tun, dass in dem Maße, wie Kriminelle sich grenzüberschreitend bewegen, insbesondere die Sicherheitsbehörden ohne Probleme, ohne Hindernisse, ohne Grenzen zusammenarbeiten können. Genau das erwarten die Menschen von uns und genau dafür müssen wir uns einsetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir müssen uns auch dafür einsetzen, dass in dieser Region die letzte Grenze fällt, die uns noch trennt. Ich erlebe es mit Blick auf meine drei Kinder in der eigenen Familie. Ich brauche da wenig zu erzählen über das Thema Europa als Friedenprojekt, denn meine drei Kinder sind in der glücklichen Situation aufgewachsen, dass sie Krieg und Auseinandersetzung nur vom Hörensagen und vom Geschichtsunterricht kennen. Meine drei Kinder sind als eine Generation aufgewachsen, die sich nicht mehr dar
an erinnern kann, dass es Grenzkontrollen gegeben hat. Meine drei Kinder können sich nicht mehr daran erinnern, wie es war, wenn man von einem Land zum anderen gefahren ist und ständig irgendwo Geld wechseln musste, denn sie sind Kinder der Eurogeneration. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen alle, dass das keine Selbstverständlichkeit ist. Kollege Lafontaine hat eben geschildert, welch ein mühsamer Prozess es war, den Euro ins Werk zu setzen. Wir sind uns heute doch alle einig, dass wir uns, auch mit Blick auf das Thema Wirtschaftspolitik und anderes, mit dem Euro noch mehr Gemeinsamkeit gewünscht hätten. Mehr war damals sicherlich nicht umzusetzen, aber wir müssen das heute nachholen.
Wofür wir hier sorgen können, ist, dass eine der letzten Grenzen fällt, die es in unserer Region gibt, nämlich die Sprachgrenze, und das ist der Kern unserer Frankreichstrategie. Die Frankreichstrategie ist nicht nur mit Blick auf Frankreich, sondern auch mit Blick auf Luxemburg und Europa eine Strategie, die das Ziel verfolgt, dass hier eine Generation aufwächst, die sich selbstverständlich mit ihren Nachbarn verständigen kann, und zwar nicht in einer dritten Fremdsprache, nämlich in Englisch, sondern in der jeweiligen Nachbarsprache.
Es gibt hier in der Großregion Beispiele dafür, wie das gehen kann. Und das sind nicht nur die Luxemburger, sondern das ist insbesondere die Deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien, die einen sehr hohen Anteil an zweisprachigen Kindern hat, obwohl die wenigsten dieser Kinder in Französisch sprechenden Familien groß geworden sind. Man hat dort ein gutes Schulsystem entwickelt, dass das ermöglicht. Wir haben den Ansatz gewählt zu sagen, wir wollen Französisch sehr früh entwickeln. Deswegen ist es eine tolle Leistung, dass 40 Prozent der Kindertagesstätten im Saarland bilingual sind. Wir wollen diese Zahl in den nächsten Jahren massiv erhöhen. Es bleibt auch unser Ziel, dass daran ein Französischunterricht ab der ersten Klasse anschließt. Im Moment haben wir das ab Klassenstufe 3 flächendeckend, ab der ersten Klasse in rund einem Drittel unserer Grundschulen. Dafür brauchen wir entsprechende Konzepte und die entsprechenden zweisprachigen Lehrkräfte. Deswegen wird das nicht auf einen Schlag möglich sein, sondern Schritt für Schritt. Ich hoffe und wünsche sehr, dass auch der zukünftige Landtag die Landesregierung darin unterstützen wird, diese Dinge voranzutreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir die Sprachgrenze überwinden können, schaffen wir es vielleicht auch die gefährlichste aller Grenzen zu überwinden, nämlich die Grenze, die wir in unseren Köpfen haben. Beim Jubiläum des Schengener Abkommens in Schengen hat Jean-Claude Juncker mit Blick auf die, im Vergleich zu heute, noch relativ
schwach ausgeprägte nationalistische Diskussion gesagt, er wünsche sich eine kurze Zeit, in der die nationalen Grenzen wiederaufleben, damit die Menschen spüren, was sie sozusagen am Schengener Abkommen haben. Manchmal - und das ist nicht immer schön - wird aus einem Wunsch auch Realität. Wir haben in den letzten Monaten in Teilen Europas wieder eine nationale Grenzziehung erlebt. Aber die Hoffnung, die Jean-Claude Juncker damit verbunden hat, dass das selbstverständlich dazu führen würde, dass alle wieder den Wert von Schengen erkennen, diese Hoffnung ist bisher leider so nicht eingetreten. Deswegen ist es in der Tat richtig, dass wir diesen Europabericht in einer Zeit diskutieren, in der der Nationalismus in Europa wieder auflebt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird auch auf uns ankommen deutlich zu definieren, was es bedeutet, wenn man deutsche Interessen in einem europäischen Kontext definieren soll. Deutsche Interessen wahrzunehmen - und dazu sind wir verpflichtet -, das bedeutet auch, dass sich im Grunde genommen eine nationalistische Antwort darauf verbietet, weil sie alles andere als im deutschen Interesse ist.
Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Wir hatten in diesen Tagen in Frankreich die Vorstellung des Wahlprogramms des Front National. In diesem Zusammenhang muss man sich einmal die aktuelle Situation der Landwirte im Saarland anschauen. Unsere Landwirte produzieren jetzt schon quasi Scholle an Scholle mit ihren französischen Nachbarn. Und es gibt jetzt schon Unterschiede, etwa bei der Besteuerung des Agrardiesels. Das macht bereits einen Preisunterschied für die Produkte aus. Aber wenn das Realität wird, was die extreme Rechte in Frankreich will mit Blick auf Strafzölle auf ausländische Produkte, dann bedeutet das für die Landwirte im Saarland, dass sie ihre Produkte wahrscheinlich nicht mehr direkt über die Grenze nach Frankreich liefern könnten, weil dann ihre Produkte erheblich teurer wären als französische Produkte.
Jetzt kann man sagen, das machen wir dann in einer Art Rückspiel genauso. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das in Zukunft die Wirtschaftspolitik in Europa sein soll, dann können gerade wir als exportorientierte Nation und gerade wir hier im Saarland mit einer Industriestruktur, die exportabhängig ist, uns ausmalen, wie viele Arbeitsplätze davon in Zukunft bedroht sein werden. Und wer sich nicht das Beispiel der Landwirte vor Augen führen will, der soll heute in der Saarbrücker Zeitung nachlesen, welche Diskussion bei Ford derzeit darüber geführt wird, was der Brexit für die Produktion im Saarland eventuell bedeutet. Kein Land in Europa ist so abhängig davon wie wir in Deutschland, dass es einen fairen Handel gibt, dass es offene Grenzen gibt. Deswegen liegen nationale Hindernis
se und Hemmnisse eben nicht im nationalen Interesse, sondern sie sind das krasse Gegenteil davon.
Das ist auch der Grund, weshalb wir hier gemeinsam dafür kämpfen, dass es keine zusätzlichen Hürden gibt. Wir sind umgeben von Nachbarn, die wie etwa Luxemburg, keine Maut erheben oder wie Frankreich zumindest für gewisse Streckenabschnitte auch Ausnahmen von der Maut zulassen. Für diese besondere Situation des Grenzlandes Saarland haben wir mit Blick auf die Mautdiskussion auch in der Vergangenheit gekämpft. Ich darf daran erinnern, dass im ersten Durchgang des Gesetzes, so wie es verabschiedet worden ist
und der EU-Kommission vorgelegt worden ist, im Ursprungsentwurf der Regierung vorgesehen war, dass eine Maut erhoben wird für Autobahnen und für Bundesstraßen. Wir haben damals gesagt, wir können als Grenzregion auf keinen Fall mitmachen, wenn Straßen wie Bundesstraßen, die auch von vielen Pendlern genutzt werden, von der Maut betroffen sind. Deswegen hat die Bundesregierung dies in dem ersten Gesetz, das verabschiedet worden ist, herausgenommen und wir reden jetzt nur noch über eine Maut für Autobahnen. Dann ist das Ganze der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt worden. Aus der Europäischen Kommission heraus ist mündlich mitgeteilt worden, dass es noch weitere Möglichkeiten gibt, Ausnahmen zuzulassen. Diese Möglichkeiten bestehen darin, dass man Streckenabschnitte aus der Mautpflicht herausnehmen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier sind wir ganz klar positioniert: Wenn es diese Möglichkeiten gibt, dann müssen diese Möglichkeiten auch genutzt werden. Wir reklamieren das nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern wir sorgen auch dafür, dass wir für diese Ansichten Verbündete im Bundesrat haben. Das ist der Grund, weshalb wir uns zusammen mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bei der ersten Frankreich-Konferenz dahingehend abgestimmt haben, dass unter Federführung des saarländischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums ein Vorschlag erarbeitet wird, der von Rheinland-Pfalz, von Baden Württemberg, von NordrheinWestfalen und auch von anderen Grenzregionen mitgetragen werden kann. Auf diese Weise kann man im Bundesrat deutlich machen, dass es eine Mehrheit von betroffenen Ländern gibt und dass diejenigen Länder, die an der Grenze liegen, das Thema Maut nur mitmachen werden, wenn es entsprechende Ausnahmeregelungen gibt. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind hier auf einem guten Weg, die Vorschläge sind in der Erarbeitung, die Gespräche mit den anderen Ländern laufen. Insofern macht die saarländische Landesregierung
und zwar mit allen beteiligten Ministerien - ihre Hausaufgaben. Auch das will ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen.
Kollege Hilberer hat eben gesagt, wir seien nicht der größte Teil Europas. Das stimmt. Wir sind 1 Million von vielen hundert Millionen. Aber ich möchte ein Wort aufgreifen, das der ehemalige Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft, unser Freund Karl-Heinz Lambertz, einmal geprägt hat. Er hat gesagt: Europa ist wie eine Patchwork-Decke. Über die Qualität einer solchen Decke entscheiden weniger die einzelnen Flecken, sondern die Haltbarkeit der Nähte. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind hier gemeinsam mit unseren Freunden in Luxemburg und Lothringen in Grand Est die entscheidende Naht, gemeinsam mit anderen Grenzregionen in Europa. Deswegen kommt es entscheidend auf uns an, es kommt entscheidend auf die Grenzregionen an. Wenn wir dafür sorgen, dass Europa alltagstauglich ist, wenn wir dafür sorgen, dass die Menschen ganz persönlich in ihrem Alltag erleben, dass dieses Europa funktioniert und ihnen Vorteile bringt, dann tragen wir dazu bei, dass Europa eben nicht mehr nur noch an einer anonymen Bürokratie in Brüssel festgemacht wird, sondern dass Europa für jeden Einzelnen ein persönliches Anliegen, eine Herzensangelegenheit wird, so wie es für viele in der Gründergeneration in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg war. In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam an unserem Europa weiterarbeiten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass es uns mit dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelungen ist, die Bereiche Rundfunk und Telemedien
zeitgemäß weiterzuentwickeln und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Bei diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir hier im Parlament entsprechend dem üblichen Verfahren behandeln müssen, geht es konkret um folgende Punkte: Zum einen die Novellierung des Deutschlandradio Staatsvertrages. Das sind die umfangreichsten Veränderungen, die in diesem Staatsvertrag vorgenommen werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2014 die Regelungen zur Gremienzusammensetzung im ZDF-Staatsvertrag im Hinblick auf die Rundfunkfreiheit bemängelt hat, haben wir nun, nachdem die Länder den ZDF-Staatsvertrag bereits 2015 novelliert haben, auch den Staatsvertrag zum Deutschlandradio entsprechend angepasst.
Es ist besonders zu erwähnen, dass hier vor allem Wert darauf gelegt wurde, dass der Anteil von Frauen in den Gremien gestärkt wird. So soll sich der Hörfunkrat von Deutschlandradio künftig zu gleichen Teil aus Männern und Frauen zusammensetzen. Auch die Vorgaben des Verfassungsgerichts zur Gremienbesetzung mit staatsfernen Mitgliedern werden erfüllt. Hierzu werden im Sinne der Vielfaltsicherung neue gesellschaftliche Gruppen wie der Weiße Ring, der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat sowie der Deutsche Museumsbund aufgenommen. Schließlich haben wir durch die Schaffung eines eigenen Status für die Personalvertretung die Mitbestimmungsrechte der sogenannten festen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deutschlandradio gestärkt.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Staatsvertrags ist das Thema „Stabilität des Rundfunkbeitrags“. Die Länder haben sich entschieden, den Rundfunkbeitrag in den kommenden Beitragsperioden ab 2017 stabil zu halten. Infolge der Umstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Rundfunkbeitrag im Jahr 2013 ergaben sich für die Anstalten Mehreinnahmen. Diese Mehreinnahmen resultierten aus den mit dem Rundfunkbeitrag, verglichen mit der Situation bei der bis Ende 2012 geltenden gerätebezogenen Rundfunkgebühr, neu hinzugekommenen Beitragsschuldnerinnen und Beitragsschuldnern. Die Anstalten durften die Mehreinnahmen in der Beitragsperiode bis Ende 2016 jedoch nicht ausgeben, vielmehr wurde dieses Geld auf Sperrkonten angelegt. Nunmehr hat die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die KEF, herausgearbeitet, dass sich die Überschüsse insbesondere aus der Verrechnung dieser Beitragsrücklagen ergeben und somit den Anstalten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Damit hätte eine nunmehr vorgenommene Senkung des Rundfunkbeitrags in der nächsten Beitragsperiode wieder zurückgenommen werden müssen. Einen solchen Jo-Jo-Effekt wollen die Länder im Interesse einer langfristigen Beitragsstabilität ver
meiden. Dies hat das Saarland in der Ministerpräsidentenkonferenz auch ausdrücklich unterstützt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein vierter Punkt in diesem Staatsvertrag betrifft den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der Länder. Die Länder haben kleine Anpassungen vorgenommen in der Verteilung der Mittel zwischen den Anstalten. Da sich die Anteile in dem eben angesprochenen Überschuss bei der ARD, dem ZDF und bei Deutschlandradio unterschiedlich darstellen, müssen auch die Verteilquoten des Aufkommens an Rundfunkbeitrag für die kommende Beitragsperiode neu geregelt werden.
Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Themen, von denen sicherlich die Frage der Beitragsstabilität die politisch relevanteste ist. Ich darf Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz und um weitere Beratung im zuständigen Ausschuss bitten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vor. Dies war auch in der Vergangenheit schon mehrfach erforderlich; das durch den Staatsvertrag der Länder geregelte Hochschulzulassungswesen soll zum mittlerweile siebten Mal geändert werden. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und Regierungschefs der Länder haben
dazu im März einen neuen Staatsvertrag unterzeichnet, der nun der Ratifizierung bedarf.
Mit dem vorliegenden Staatsvertrag, der den Staatsvertrag aus dem Jahr 2008 ersetzt, wird die Rechtsgrundlage geschaffen, um das zentrale Vergabeverfahren und das Serviceverfahren in einem gemeinsamen Verfahren abzubilden. Zusätzlich erhalten die Hochschulen die Möglichkeit, auch zulassungsfreie Studiengänge in dieses dialogorientierte Verfahren einzubeziehen. Ziel ist es, sämtliche Studienplatzbewerbungen möglichst in einem System bundesweit abzugleichen und weitgehend einheitliche Vergabeverfahren für Studienplätze einzuführen. Denn es hat sich in der Vergangenheit als Problem gerade auch für die Planungen an den Hochschulen erwiesen, dass es gerade in den Nicht-NC-Fächern viele Mehrfachbewerbungen gibt. Es steht dann relativ spät fest, wer welchen Studienplatz tatsächlich belegt und wo noch Kapazitäten frei sind. Deswegen liegt es auch mit Blick auf die Verlässlichkeit und vor dem Hintergrund, das man auch als Studienplatzbewerber möglichst schnell die Information erhalten möchte, wo man sein Studium aufnehmen kann, im breiten Interesse, hier zu einem einheitlichen Verfahren zu kommen.
Darüber hinaus sollen künftig bei der Zulassung nach Wartezeit nur noch die Semester als Wartezeit angerechnet werden, für die sich die Bewerberin oder der Bewerber um eine Zulassung im jeweiligen Studiengang beworben hat. Auf diese Weise wird insbesondere die Motivation derjenigen Bewerber berücksichtigt, die ihr Interesse an dem gewählten Studiengang regelmäßig bekundet haben.
Schließlich dienen einige der Änderungen auch der Optimierung der Regelungen für die Vergabe der Studienplätze im zentralen Vergabeverfahren. Die Regelungen über Rechtsform und Organe der Stiftung haben sich bewährt und werden inhaltlich unverändert fortgeführt.
Diese Regelungen des neuen Staatsvertrages sollen frühestens zum Wintersemester 2018/2019 Anwendung finden. Ich darf Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und um Beratung im zuständigen Ausschuss bitten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns in anderen Bundesländern umschauen, sehen wir, dass die Debatte um die Novellierung von Hochschulrecht und Hochschulgesetzen zu den Gesetzesvorhaben gehören, die mit die meisten Kontroversen auslösen, sowohl innerhalb der Hochschulen als auch in der jeweiligen Landespolitik. Man kann heute feststellen, dass wir hier, wie in anderen Fragen auch, im Saarland einen eigenen, einen saarländischen Weg gegangen sind und dass wir mit dem Hochschulgesetz, so wie es jetzt zur Verabschiedung ansteht, auch einen Meilenstein in dieser Legislaturperiode setzen. Wir haben uns nämlich intensiv wie selten zuvor, das gilt insbesondere auch für dieses Haus, mit der Gestal
tung der Hochschullandschaft und der Rahmenbedingungen an unseren Hochschulen auseinandergesetzt.
Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle zunächst einmal ganz herzlich bedanken. Ich möchte mich bedanken - meine Vorredner haben das auch schon getan - bei den Hochschulen selbst, bei den Verantwortlichen und den Gremien der Universität des Saarlandes und der HTW, denn sie haben im Grunde genommen einen großen Teil des Gesetzentwurfes, wie er heute zur Verabschiedung ansteht, intern beraten und als Anregung an die Politik gegeben. Das ist ein außergewöhnliches Verfahren, dafür gebührt hoher Respekt und ein herzliches Dankeschön.
Bedanken möchte ich mich aber auch insbesondere bei den beiden Regierungsfraktionen, die dieses Gesetzesvorhaben vorangetrieben haben. Ich darf sicherlich auch in Ihrem Namen den beiden Kollegen Sebastian Thul und Thomas Schmitt ganz herzlich danken, die sich weit über das normale Maß hinaus in dieses Thema eingearbeitet und sich engagiert haben. Dieser Gesetzentwurf ist auch ein gutes Stück Ihr Gesetz, dafür ein herzliches Dankeschön.
Ich danke allen Fraktionen in diesem Hause, auch den vielen Gruppen, die sich an der Anhörung beteiligt haben, weil wir es nicht nur geschafft haben, einen Gesetzentwurf zu besprechen, der von einer breiten Mehrheit aus den Hochschulen selbst getragen wird, sondern der nach einer umfassenden Anhörung viele Elemente enthält, die sowohl die Regierungsfraktionen, aber eben auch die Oppositionsfraktionen, eingebracht haben. Es ist, glaube ich, für die Entwicklung unserer Hochschulen ein gutes Gefühl und auch wichtig, dass wir in Zukunft auf einer gesetzlichen Grundlage stehen, die auch auf eine breite politische Basis zurückgreifen kann. Dieses Gesetz gleicht die bestehenden Regelungen an die neuesten Erfordernisse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes an und tariert es aus zwischen Wissenschaftsfreiheit auf der einen Seite und Organisation in den Hochschulen auf der anderen Seite. Es gleicht aus und schafft eine Balance zwischen den einzelnen Gruppen. Es ist in diesem Sinne ein ausgewogener Gesetzentwurf und ein ausgewogenes Gesetz.
Ich begrüße mit Blick auf die Änderungen sehr, was noch mit hineingekommen ist und will stellvertretend zwei Punkte nennen. Der erste Punkt ist, dass wir durch die Regelungen noch einmal deutlich machen, ja, wir wollen, dass jeder, der es möchte und auch die Möglichkeiten dazu hat, ein Studium aufnehmen kann, auch wenn ihm vielleicht die formale Qualifikation dazu fehlt. Wir wollen, dass diejenigen, die zum
Beispiel eine Berufsausbildung und Berufserfahrung haben, auch ein Studium aufnehmen können. Ich freue mich, dass das insgesamt eine Linie in diesem Land ist und dass zum Beispiel die StudienStiftung Saar im Rahmen des Projektes „TalentRegion Saarland“, in diesem Fall sehr unterstützt von Mitteln der RAG-Stiftung, insbesondere die Studierenden fördert, die Studienpioniere sind, weil sie die ersten aus ihrer Familie sind, die seit vielen Generationen den Weg an eine Hochschule geschafft haben. Auch das spricht für uns hier im Saarland, dass wir dies unterstützen. Ich glaube, es ist ein gutes und wichtiges Zeichen.
Ich betone ausdrücklich, es ist auch ein gutes und wichtiges Zeichen bezogen auf das Thema Tierschutz, weil wir in einem stetigen Dilemma stehen. Jeder von uns, der vielleicht einmal in die Situation kommt, schwer zu erkranken - oder dass Angehörige schwer erkranken -, erwartet zu Recht, dass er mit dem bestmöglichen Medikament behandelt werden kann, das erforscht und auf dem Markt ist. Das setzt natürlich voraus, dass entsprechende Forschung stattfindet. Diese Forschung findet heute, bei allen Bemühungen, die es gibt, nach wie vor an Tieren statt. Deswegen stehen wir in diesem Dilemma, deswegen hat Politik auch die Aufgabe, Forschungen zu unterstützen, die sich insbesondere mit dem Thema befassen, wie wir ein Stück weit aus diesem Dilemma herauskommen. Das tun wir im Saarland schon seit geraumer Zeit, indem wir die tierversuchsfreie Forschung unterstützen. Ich freue mich, dass dieses Bemühen jetzt im Gesetz deutlich hervorgehoben worden ist. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, jeder Tierversuch, der vermieden werden kann, ist der einzig gute Tierversuch. Deswegen, glaube ich, sollten wir an diesem Punkt weiterarbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dieses Hochschulgesetz bildet ein Stück weit den Abschluss einer sehr spannenden Phase der Umstrukturierung der Hochschullandschaft, nicht nur im Saarland, sondern auch mit vielen Weichenstellungen auf Bundesebene. Im Saarland haben wir einen neuen strategischen Rahmen für die Arbeit unserer Hochschulen gesetzt. Wir haben dazu den Wissenschaftsrat zu Beginn der Legislaturperiode gebeten, die Hochschullandschaft zu beurteilen. Dieser kam zu dem Schluss, dass diese Landschaft insgesamt gut aufgestellt ist, dass wir aber auch an der einen oder anderen Stelle nachjustieren sollten und müssten. Wir wollen eine Hochschullandschaft, die auf drei Eckpunkten basiert, auf Konzentration und Profilstärkung, auf Kooperation zur Zukunftsgestaltung, auf Konsolidierung und Planungssicherheit in Form von breitem Fächerangebot in guter Qualität, aber eben auch auf Spitze in Form von wissenschaftlicher
Profilierung. Genau das haben wir hier in diesem Haus mit der Hochschulentwicklungsplanung und dem Landeshochschulentwicklungsplan festgelegt. Meine Damen und Herren, entgegen dem, was der eine oder andere Redner von der Opposition heute gesagt hat, genau dafür werden die Hochschulen auch in Zukunft stehen, und sie sind dafür auch ausgestattet und ausgerüstet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landeshochschulentwicklungsplan ist in die Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2016 und 2018 eingemündet, die erfolgreich verhandelt und unterschrieben worden ist. Dieser Plan wird in die Innovationsstrategie des Saarlandes eingebettet, die vom Digitalisierungsrat und vom Forum des Breitbandgipfels getragen wird, die sich gemeinsam darum bemühen, die Fragen, die uns insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung der Welt erreichen, positiv für das Land zu bearbeiten. Diese Fragen können nur beantwortet werden, wenn wir dazu auch Hochschulen haben, die in diesem Bereich für die Zukunft gut aufgestellt sind. Das ist das große Bemühen.
Die strategische Entwicklungsplanung wird, wie gesagt, heute durch die Novellierung des saarländischen Hochschulrechts komplettiert. Ein Punkt in diesem Hochschulrecht, den wir bewusst verankert haben, sind die Rahmenbedingungen für die Kooperationsplattform. Es ist ein relativ neues Instrument, von dem wir gesagt haben, das es sinnvoll und auch notwendig ist. Dass diese Kooperationsplattform bereits mit Leben erfüllt wird, sehen Sie daran, dass wir gerade in den letzten Tagen zwei wichtige Vereinbarungen unterzeichnet haben. Das ist zum einen die Vereinbarung zwischen der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft im Sinne eines gemeinsamen Angebotes zur akademischen Weiterbildung, ganz im Bilde einer Universität, im Bilde von Hochschulen, die Studierende nicht nur bis zum Erstabschluss ausbilden, sondern sie ein Leben lang begleiten und sich darum kümmern, dass diese Studierenden, die ihr Studium hier begonnen und den Abschluss gemacht haben, immer auf der Höhe der Zeit bleiben. Das ist eine gute Vereinbarung.
Wir haben ferner gerade gestern mit einem namhaften Betrag eine Kooperation zwischen der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Technik und Wirtschaft sowie der ME Saar und der IHK des Saarlandes vereinbart, in der sich die saarländische Wirtschaft bei der Verbesserung und der Zukunftsfähigkeit der saarländischen Ingenieurausbildung engagiert. Dafür bin ich sehr dankbar. Wir werden an der HTW in Zukunft ein Testfeld „digitale Fabrik der Zukunft“ haben, in dem vieles ausprobiert und erforscht werden kann. Wir werden an der Universität des Saarlandes diese neue Verbindung von klassi
scher Ingenieurwissenschaft und Digitalisierung in Form von Systems Engineering verbunden mit Grundlagenforschung noch stärker ausbauen. Wir werden dort ein gemeinsames Promotionskolleg haben für Studierende der HTW und der Universität des Saarlandes. Dies wird mit Geldern der Wirtschaft unterstützt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein wichtiges Zeichen, dass sich die saarländische Wirtschaft für unsere Hochschulen und an unseren Hochschulen engagiert und sich gemeinsam mit allen anderen Kräften in diesem Land in der Verantwortung sieht, für eine gute Zukunftsentwicklung zu sorgen.
Ich will noch eines sagen. Natürlich, und das war zu erwarten, spielt auch heute die Finanzierung eine Rolle. Wir haben ganz bewusst am Anfang dieser Legislaturperiode gesagt, ja, wir werden ein Finanzszenario aufstellen, das die beiden Hochschulen in den schwierigen Zeiten, die vor uns liegen, nach unten absichern. Wir haben aber auch gesagt, dass es ein Finanzszenario ist, das nach oben gedeckelt ist, insbesondere bei Steigerungen im Energie- oder im Tarifbereich. Wir wollen auch mit unseren Bemühungen um eine Teilentschuldung gerade deshalb erfolgreich sein - das sind wir ja auch gewesen -, damit wir für die nächsten Jahre auch wieder Spielraum haben, um Dynamik nach oben entwickeln zu können. Sehr geehrte Frau Kollegin Spaniol, dieses Geld können wir dann verteilen, wenn wir es im Haushalt haben. Das wird erst ab 2020 der Fall sein. Wir werden aber schon Ende des nächsten Jahres in Verhandlungen mit den Hochschulen über den neuen Globalhaushalt und über die Anschlusszielund -leistungsvereinbarung eintreten, damit wir dort entsprechend schnell zu einer Anschlussregelung kommen.
Wir haben den Hochschulen aber auch zugesagt, dass wir sie dort, wo es Bedarfe gibt, etwa im Bereich der Exzellenzinitiative, auch unterstützen werden. Ja, die Exzellenzinitiative ist etwas, was diesem Land und den Hochschulen gut zu Gesicht steht. Sie wird deshalb auch mit Landesmitteln massiv unterstützt. Sie bringt aber auch positive Effekte in die Hochschule insgesamt. Deswegen kann die nachhaltige Absicherung der Exzellenzinitiative nie eine Aufgabe nur des Landes sein, sie ist immer eine gemeinsame Aufgabe von Hochschulen und Land.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will das an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen: Wir haben ja im Rahmen des Hochschulpaktes, wir haben im Rahmen der „Innovativen Hochschule“ und des Bund-Länder-Programmes „Wissenschaftlicher Nachwuchs“ gerade jetzt viele Sonderkonditionen verhandelt, die unseren Hochschulen zugutekommen. Das gilt im Übrigen auch für das Förderprogramm „Exzellenzstrategie“, das Folgeprogramm
der die Exzellenzinitiative, denn wir haben - das war das besondere Anliegen des Saarlandes - eine Überbrückungsfinanzierung für das Cluster und die Graduiertenschule in der Informatik bis zum neuen Förderbeginn verhandelt und vereinbart. Das sind knapp 10 Millionen Euro, die hier ins Land fließen und die genau diesen nachhaltigen Effekt auch absichern.
Aktuell - das ist auch absolut gewünscht - plant die Universität des Saarlandes Anträge zu zwei neuen Exzellenzclustern, und zwar eines in der Informatik das ist die Fortführung dessen, was wir jetzt haben und eines im Bereich der molekularen Medizin. Auch hier wird das Land, wo es notwendig ist, das Seine dazu tun, damit ein solcher Antrag erfolgreich sein kann.
Ich will aber gleich dazusagen, dieser Wettbewerb wird härter werden, denn in der Vergangenheit sind im Rahmen der Exzellenzinitiative II 88 Projekte gefördert worden. Im Rahmen dieses neuen Wettbewerbs werden nur noch 45 bis 50 Initiativen und Projekte gefördert. Das heißt, es ist ein harter Wettbewerb. Es ist auch kein Selbstläufer, dass sich die Cluster, die wir jetzt haben, fortsetzen. Deswegen müssen wir hier die Kräfte bündeln und deswegen wird das Land bei aller Enge im Haushalt dort, wo es gefordert ist, auch das Seine dazu tun, damit die Universität des Saarlandes und die HTW in diesem Land das sein können, was sie heute schon sind, nämlich Institute, die eine breite wissenschaftliche Ausbildung für eine Vielzahl von jungen Menschen in diesem Land ermöglichen, und vor allen Dingen Hochschulen, an denen überragend und exzellent geforscht wird, in der Vergangenheit, in der Gegenwart und ganz sicher auch in der Zukunft. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer, die Sie heute Morgen die Gelegenheit haben, diese Landtagssitzung live bei der Übertragung des Saarländischen Rundfunks mitzuverfolgen! Dass dies ein besonderer Tag, eine besondere Sitzung ist, sehen Sie genau daran, dass es eine Live-Übertragung des Saarländischen Rundfunks gibt. Das hat durchaus auch seinen Grund, weil der Saarländische Rundfunk selbst mit seinen erfolgreichen Finanzverhandlungen vor einigen Monaten die Blaupause für uns geliefert hat, wie man durch konsequente Konsolidierung Vertrauen erarbeitet und durch kluges Verhandeln seine Zukunftsfähigkeit sichert. Insofern freue ich mich sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen des SR heute auch hier sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in wenigen Wochen, am 01. Januar 2017, begehen wir den 60. Geburtstag des Saarlandes als deutsches Bundesland. Seit vielen Jahrzehnten bestimmt die dramatische Haushaltslage des Saarlandes die Politik in diesem Land. Die engen Spielräume im Haushalt selbst sowie die ständigen Auseinandersetzungen um den Länderfinanzausgleich haben den Rahmen noch für jede Landesregierung in diesem Land gesetzt. In dieser Legislaturperiode sind diese Fragen besonders dringend geworden, ja geradezu existenziell. Zum einen werden die Vereinbarungen zu den Konsolidierungshilfen, zum Solidarpakt und zu den Bund-Länder-Finanzen am 31. Dezember 2019 auslaufen, zum anderen wird ab dem 01.01.2020 die Schuldenbremse ihre volle Wirkung in den Ländern entfalten und der Weg in die Neuverschuldung nicht mehr möglich sein.
Deswegen haben sich die saarländische Landesregierung unter meiner Führung und die sie tragenden Parteien im Koalitionsvertrag ein großes Ziel gesetzt, nämlich alles zu tun, was nötig ist, um die Eigenständigkeit und die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann heute feststellen, mit dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 14. Oktober dieses Jahres sind wir diesem Ziel einen großen, ja sogar einen entscheidenden Schritt nähergekommen.
Wie sieht das Ergebnis für unser Land nun aus? Für das Jahr 2020 können wir nach der Einigung mit Einnahmen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich von 1,15 Milliarden Euro rechnen. Nach geltendem Recht macht das eine finanzielle Besserstellung von 490 Millionen Euro aus. Das ist die Situati
on im Jahr 2020. Für die Folgejahre werden die Beträge weiter wachsen. Die Einigung wird uns im Vergleich zum geltenden Recht des Jahres 2020 im Jahresdurchschnitt 500 Millionen Euro pro Jahr mehr einbringen.
Die von mir genannten rund 500 Millionen Euro pro Jahr setzen sich im Wesentlichen aus zwei Elementen zusammen, erstens den Verbesserungen innerhalb des Ausgleichssystems, von denen alle westdeutschen Länder in etwa gleichmäßig profitieren das sind im Jahr 2020 zunächst rund 90 Millionen Euro, Tendenz steigend auf der Zeitachse im Jahresdurchschnitt auf 100 Millionen Euro -, zweitens den sogenannten Sanierungshilfen oder Verstärkungshilfen von jährlich 400 Millionen Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es lohnt sich, die Höhe und den Charakter dieser Hilfen etwas näher zu betrachten. Sämtliche bisherigen Sonderhilfen - also die erste Teilentschuldung, die Verlängerung der Teilentschuldung, die Konsolidierungshilfen - waren von vornherein zeitlich befristet. Die zeitliche Befristung der Konsolidierungshilfen ist sogar im Grundgesetz festgeschrieben. Ich verweise auf Art. 143d Absatz 2 GG. Mit den Sanierungshilfen haben wir jetzt nicht nur diese zeitlichen Hürden überwunden, sondern wir erhalten zum ersten Mal eine bundesstaatliche Unterstützung, die nicht von vornherein befristet ist, und das ist ein sehr großer Mehrwert, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Mit Blick auf den Verzicht auf eine Befristung will ich eines ausdrücklich klarstellen: Wir haben weder die Gewissheit noch die Zielsetzung, dass diese Hilfe unendlich fortgesetzt wird. Wir alle gemeinsam sollten vielmehr den Anspruch erheben, dass wir die Ursachen für den Hilfebedarf des saarländischen Landeshaushalts überwinden wollen. Jedenfalls bekenne ich mich vehement und mit voller Überzeugung zu diesem Ziel.
Der zweite wichtige Unterschied zu früheren Sonderhilfen ist die Begründung beziehungsweise die Zielsetzung der Hilfe. Sämtliche frühere Hilfen dienten vorrangig dem Ziel, durch eine Schuldentilgung oder durch eine Begrenzung der Neuverschuldung dazu beizutragen, dass der Schuldenstand des Saarlandes an das nächstfinanzschwache Land herangeführt wird. Jetzt wurde mit den Sanierungshilfen ausdrücklich ein Belastungsausgleich beschlossen.
Dies ist von Bedeutung, denn wenn der Schuldenstand und die damit verbundene Zinslast allein die Bemessungsgrundlage für die zukünftige Hilfe gewesen wäre, hätte die Unterstützung sehr viel kleiner ausfallen müssen. Das Grundgesetz schließt es aus, dass der Bund einzelne Länder im Vergleich zu
anderen ohne sachlichen Grund besserstellt. Unsere Zinsausgaben lagen im vergangenen Jahr bei 426 Millionen Euro. Das sind 431 Euro je Einwohner. Das Land mit den nächsthöheren Zinslasten war im vergangenen Jahr Sachsen-Anhalt mit 247 Euro je Einwohner. Um die Differenz zwischen den beiden Werten auszugleichen, ergibt sich ein Wert von 182 Millionen Euro für das Saarland. Das wären genau 218 Millionen Euro weniger als die 400 Millionen Euro, die wir jetzt erhalten. Selbst wenn der Bund bereit gewesen wäre, allen Ländern mit überdurchschnittlicher Zinslast zu helfen, wäre die Hilfe für das Saarland auf maximal 250 Millionen Euro begrenzt gewesen. Die jetzt gefundene Regelung geht also weit über das hinaus, was bei reinen Zinshilfen möglich gewesen wäre.
Nun ist in der Vergangenheit und auch in den letzten Tagen verschiedentlich auch in diesem Haus kritisiert worden, dass unsere Altschulden nicht auf einen Schlag getilgt werden, und dass das Zinsrisiko nicht - oder zumindest nur zum Teil - gebannt ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir rechnen im Haushaltsplan für das Jahr 2017 mit Zinsausgaben von 417 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr waren das noch 426 Millionen Euro. Trotz steigender Schulden sinkt die Zinslast - natürlich wegen des günstigen Zinsniveaus.
Trotzdem liegt unsere durchschnittliche Zinsbelastung augenblicklich immer noch bei knapp drei Prozent. Nimmt das Land heute Darlehen auf, beträgt die Rendite nur weniger als ein Prozent. In den nächsten Jahren würde unser Anspruch, der nur aus der Zinsbelastung abgeleitet wird, also nicht größer, sondern eher kleiner. Das aktuelle Zinsniveau müsste in kurzer Zeit schon ganz erheblich ansteigen, müsste sich von weniger als einem Prozent auf drei Prozent verdreifachen, bis unsere aktuelle Durchschnittsverzinsung erreicht oder gar überschritten wäre. Deshalb kann ich nur sagen: Wer unsere Haushaltslage und das, was wir brauchen, alleine und nur am Thema Altschulden und Tilgung festmacht, verkennt die tatsächliche Belastungssituation in diesem Land.
Wirtschaftlicher Strukturwandel, notwendige Ausgaben zur Umstrukturierung, ungünstige demografische Entwicklung, hohe Sozialausgaben, niedrige Steuerkraft auch nach dem Finanzausgleich, steigende Zins- und Versorgungsausgaben - diese Mixtur führt zu Haushaltsvorbelastungen. Wir alle wissen, wie schwer es uns diese Vorbelastungen machen, die Schuldenbremse einzuhalten. Was uns seit langem bekannt ist, wurde mit dem Beschluss vom 14. Oktober endlich auch auf Bundesebene akzeptiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein großer Fortschritt für unser Land.
Der Beschluss vom 14. Oktober enthält neben den Vereinbarungen zum Finanzausgleich im engeren Sinne auch Festlegungen zu wichtigen Kompetenzfragen im Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Diese Elemente des Beschlusses sind vor allem auf Wunsch des Bundes aufgenommen worden. Sie sind für den Föderalismus in Deutschland und auch für das Saarland von Bedeutung. Ich will deswegen darauf eingehen, obwohl in diesem Bereich sicherlich in den nächsten Wochen und Monaten noch einiges an Konkretisierungen erfolgen muss und erfolgen wird.
Die Vereinbarung zur Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr war ein besonderes Zugeständnis der Länder an den Bund, um eine Gesamteinigung zu erreichen, aber sie war notwendig. Viel wird von der näheren Ausgestaltung abhängen, die in den nächsten Monaten noch zu klären sein wird. Aber lassen Sie mich hier eines ganz deutlich machen: Es wird keine Privatisierung von Bundesautobahnen geben. Und wir werden dafür sorgen, dass unsere Mitarbeiter im Saarland auch im Saarland bleiben können, wenn sie dies wollen. Diese Garantie geben wir hier ab, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Im Bereich der Digitalisierung wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern weiter verstärkt. Ziel ist es unter anderem, dass über ein vom Bund zentral errichtetes Bürgerportal auch die Länder ihre Online-Dienstleistungen bereitstellen können. Wer das Digitalisierungsforum Saar diese Woche erlebt hat, wer die Beispiele aus Estland gehört hat, der kann nur sagen: Das ist auch ein richtiger Weg, weil bei dem gesamten Tempo der Veränderungen bei der Digitalisierung wir es uns einfach nicht mehr erlauben können, dass Bürgerinnen und Bürger auf unterschiedliche Systeme zurückgeworfen werden. Wenn sich irgendwo eine Zusammenarbeit lohnt und Sinn macht, dann ist es im Bereich der Digitalisierung. Deswegen ist uns die Zustimmung zu diesem Punkt auch sehr leicht gefallen.
Für uns im Saarland von besonderer Bedeutung ist die Absicht des Bundes, im Rahmen von Investitionsförderungen auch ein Schulsanierungsprogramm aufzulegen. Dafür kann es erforderlich sein - das werden die Verhandlungen ergeben -, im Grundgesetz auch eine gewisse Lockerung des Kooperationsverbotes vorzunehmen. Bisher darf der Bund nur im engen Sinne energetischer Sanierung oder Lärmminderung solche Projekte unterstützen. Um es ins Fußgängerdeutsch zu übersetzen: Wenn an einer Schule eine Wand gedämmt werden soll, dann darf der Bund das finanzieren. Wenn die darunter liegen
de Wand vorher saniert werden muss, ist ihm das verboten. Wer das in dieser Bundesrepublik noch verstehen soll, weiß ich nicht. Deswegen macht es Sinn, dass wir das ändern und abschaffen.
Es wäre gerade auch für die saarländischen Kommunen von erheblichem Vorteil, wenn diese Beschränkungen fallen würden. Die Zahlen dazu waren ja in den Medien dieses Landes vor einigen Tagen schon nachzulesen.
Weiteren Gesprächs- und Konkretisierungsbedarf zwischen Bund und Ländern gibt es im Bereich der erweiterten Kontrollrechte des Bundes bei der Mitfinanzierung von Länderaufgaben. Ich will hier deutlich sagen: Es geht nicht darum, dass der Bundesrechnungshof die oberste Kontrollbehörde für die Landesrechnungshöfe wird. Aber dass an der ein oder anderen Stelle vielleicht auch die Landesrechnungshöfe Erhebungen machen und etwas anschauen, was auch den Bund in einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung interessiert, auch das scheint mir vertretbar und nachvollziehbar.
Mit Blick auf das gemeinsame Ziel der Wahrung von Steuergerechtigkeit und einem effektiven Steuervollzug sind die Vereinbarungen zum Thema Stärkung der Bundesrechte im Bereich der Steuerverwaltung sehr zu begrüßen. Aus meiner Sicht wurde hier ein guter Kompromiss gefunden. Es bleibt einerseits auch weiterhin bei der Ländersteuerverwaltung. Andererseits wird aber dort stärker harmonisiert, wo es für den effektiven und gerechten Steuervollzug sinnvoll ist. So erhält der Bund ein erweitertes Weisungsrecht beim IT-Einsatz in der Steuerverwaltung der Länder. Zudem wird dem Bund ein stärkeres allgemeines fachliches Weisungsrecht im Bereich der Steuerverwaltung eingeräumt, soweit nicht die Mehrheit der Länder widerspricht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wem wollen wir denn eigentlich weismachen, dass es wichtig und sinnvoll ist, dass wir in Europa zu einer einheitlicheren Steuergesetzgebung kommen und zu einem einheitlichen Steuervollzug, wenn wir es noch nicht einmal schaffen, einen einheitlichen Steuervollzug in der Bundesrepublik Deutschland über 16 Bundesländer hinweg zu gewährleisten? Das hat etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun. Deswegen ist es richtig, dass wir an dieser Stelle diesen Weg gehen.
Bund und Länder verbessern zudem ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Steuerbetruges, insbesondere auch des Umsatzsteuerbetruges, sowie bei der Überwachung des Geldwäschegesetzes - wichtige Punkte zur Erhaltung von Glaubwürdigkeit und Vertrauen in unser Steuersystem. Schließlich wurde eine Klarstellung in Artikel 108 Grundgesetz
vereinbart, wonach der Bund Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Besteuerung im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern länderübergreifend übertragen kann. Was so theoretisch daherkommt, hat für uns hier ganz praktische Bedeutung. Denn diese verfassungsrechtliche Klarstellung sichert die zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz vereinbarte Kooperation auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer. Wenn Zusammenarbeit über Ländergrenzen Sinn gemacht hat, dann ist es an diesem Beispiel deutlich zu sehen. Deswegen sind wir froh, dass wir hier in Zukunft auf einer gesicherten Grundlage agieren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist außerdem ein wichtiger Punkt vereinbart worden, das ist die Neuerung beim sogenannten Unterhaltsvorschuss. Sie wissen, dass bisher der Unterhaltsvorschuss nur für maximal sechs Jahre gezahlt wird bis zum Alter von 12 Jahren. Dies führt dazu, dass alleine durch dieses System viele Alleinerziehende und ihre Kinder in das SGB-II-System gezwungen werden. Deswegen ist es in der Sache vollkommen richtig, dass die Koalition in Berlin sich darauf verständigt hat, diesen Zeitraum bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten und die zeitliche Befristung der Bezugsdauer aufzuheben.
Die geplante Änderung wird auf jeden Fall die Alleinerziehenden entlasten, und das ist gut so. Es werden sich daraus auch Entlastungen für die Kommunen und auch für den Bund bei den Ausgaben nach dem SGB II ergeben. Sie werden aber - das will ich an dieser Stelle nicht verhehlen - zu Mehrkosten auf der Länderseite führen. Über diese Mehrkosten müssen wir zwischen Bund, Ländern und Kommunen auch noch einmal verhandeln. Wir werden sie nicht auf Null setzen können, aber wir müssen schauen, dass die Mehrkosten auch für die Länder beherrschbar sind. Auch das ist Teil eines fairen Kompromisses.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige überregionale Kommentatoren haben im Nachgang zur Einigung mit Blick auf diese Kompetenzübertragungen von einem gewissen Ausverkauf des Föderalismus gesprochen. Ich halte dies für falsch, und zwar für grundlegend falsch. Starke, selbstbewusste Länder brauchen Zusammenarbeit dort nicht zu scheuen, wo sie sinnvoll ist. Wir sind stark. Wir sind selbstbewusst. Deswegen haben wir diesen Regelungen zugestimmt.
Wie also ist das Ergebnis zu bewerten? Der Chefredakteur der Saarbrücker Zeitung hat recht, wenn er am Samstag geschrieben hat, das Ergebnis dürfe nicht zu blauäugiger Euphorie führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich aber vor mir in die Reihen dieses Hauses schaue, dann sehe ich
niemanden, der blauäugig ist, und auch niemanden, der am heutigen Tag euphorisch wäre.
Aber eines - ich zitiere den Chefredakteur wörtlich bleibt bestehen, nämlich die Tatsache, dass diese Einigung, die wir in Berlin erzielt haben, „ein großer Erfolg für das Saarland“ ist und bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist so. Daran kann auch niemand etwas ändern.
Dieser Erfolg wäre ohne die Politik, die Anstrengungen und die erfolgreichen Vereinbarungen meiner Vorgänger und ihrer Regierungen nicht möglich gewesen. Sie haben den Weg dazu bereitet. Deshalb gilt mein Dank den Ministerpräsidenten a. D. Oskar Lafontaine und Reinhard Klimmt, die 1992 die erste Teilentschuldung mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht und deren Fortsetzung bis ins Jahr 2004 ermöglicht haben. Mein Dank gilt ebenso dem Ministerpräsidenten a. D. Peter Müller, der im Rahmen der Föderalismusreform II die Konsolidierungshilfen in der heutigen Form bis Ende 2019 vereinbart hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man steht als Regierung immer auf den Schultern seiner Vorgänger - im positiven und im negativen Sinne. Deswegen ist heute ein guter Tag, mich bei den Vorgängern dafür zu bedanken.
Eine ganz wesentliche Grundlage für unseren Erfolg war das finanzpolitische Vertrauen, das wir durch unsere Konsolidierungspolitik in den vergangenen Jahren gegenüber Bund und Ländern im Allgemeinen sowie dem Stabilitätsrat im Besonderen erarbeitet haben. Diese Konsolidierungspolitik war und ist nie ein Selbstzweck gewesen. Sie hat vielen Menschen in diesem Land vieles abverlangt; das ist mir und uns sicherlich sehr bewusst. Mein erster Dank gilt deshalb stellvertretend für all diese Menschen insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes und den sie vertretenden Gewerkschaften des Deutschen Beamtenbundes und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Ohne ihre Bereitschaft, mit uns gemeinsam diesen Konsolidierungsweg, den saarländischen Weg, zu beschreiten, wären wir nicht so weit gekommen. Ein herzliches Dankeschön dafür.
Wir haben in den letzten Tagen erlebt - vielleicht gehört das zum politischen Ritual -, dass neben der sachlich-kritischen Auseinandersetzung mit diesem Ergebnis natürlich auch der Versuch gemacht wird, dieses Ergebnis etwas kleiner zu reden, als es ist. Ich will an dieser Stelle deutlich Folgendes sagen: Alle die, die das tun, sollten sich überlegen, dass sie damit auch die Opfer, die die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in diesem Land für diesen Weg und dieses Ergebnis erbracht haben, kleinreden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Saarland nicht verdient!
Mein Dank gilt des Weiteren allen Kolleginnen und Kollegen im saarländischen Landtag, natürlich insbesondere denen, die trotz aller Kritik - auch wenn es schwergefallen ist - den Konsolidierungskurs unbeirrt mitgetragen haben und weiter mittragen. Das ist, das war und das wird sicherlich keine Selbstverständlichkeit bleiben. Ein herzliches Dankeschön hierfür!
Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung, denn sie haben oft die eigenen und durchaus nachvollziehbaren Wünsche bei der Haushaltsaufstellung immer wieder im Interesse des Ganzen hintangestellt. Das ist etwas, was diese Regierung geprägt hat. Auch dafür ein herzliches Dankeschön!
Mein besonderer Dank gilt aber vor allen Dingen dem Finanzminister Stephan Toscani. Auf ihm und seinem Ministerium lag und liegt die Hauptlast, den politischen Spagat zwischen sparsamem Wirtschaften und politischer Gestaltung im Haushalt abzubilden. Gerade hat er dies im Doppelhaushalt und in der Bewältigung der Kosten im Rahmen der Flüchtlingskrise nochmals eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Auch dafür ein herzliches Dankeschön!
Danken möchte ich auch Staatssekretär Axel Spieß und Dr. Christian Pfeil, die auf der Besuchertribüne Platz genommen haben. Die beiden hatten die schwierige Aufgabe, den Haushalt des Saarlandes und den Konsolidierungskurs immer wieder dem Evaluationsausschuss und dem Stabilitätsrat zur Bewertung vorzulegen und ihn dort zu verteidigen. Dies ist ohne Zweifel gelungen. Es hat die Grundlage für unseren Erfolg gelegt, denn das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit haben uns auf der Bundesebene und bei den anderen Ländern von einem ewigen Bittsteller zu einem mit seinen Problemen anerkannten Partner auf Augenhöhe gemacht. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön!
Für diese Augenhöhe war es auch wichtig und notwendig, dass wir uns von einem Trauma gelöst haben, vom Trauma der Länderneugliederungs-Debatte. Ich habe 2014 gesagt, wer 16 Bundesländer will, der muss auch einen Finanzausgleich erarbeiten, der es 16 Bundesländern ermöglicht, die Schulden
bremse einzuhalten und die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen zu gewährleisten. Wer dazu nicht bereit ist, muss offen über eine Reduzierung der Zahl der Länder reden, und zwar nicht von 16 auf 14, sondern auf acht oder sieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele im Land, in den Medien, ja auch der ein oder die andere aus dem Landtag, haben mich dafür sehr kritisiert. Beim Gang der Verhandlungen hat sich diese Strategie allerdings als richtig erwiesen, insbesondere in den Momenten, in denen wir kurz vorm Scheitern standen, und das - so kann ich Ihnen versichern - war mehr als einmal der Fall. Deswegen ein herzliches Dankeschön an die, die Vertrauen in diese Strategie hatten!
Im Sommer 2015, als uns von Teilen dieses Hauses noch vorgeworfen wurde, wir wären zu passiv und hätten keine eigenen Ideen, wurde im Finanzministerium schon längst intensiv an einem Modell gearbeitet, das die festgefahrenen Verhandlungen wieder neu starten sollte. Kern dieses Modells war die Einsicht, dass für eine Einigung eine Lösung erarbeitet werden muss, die nicht nur den finanziellen Bedarfen der Länder gerecht wird, sondern auch den besonderen politischen Anliegen von NordrheinWestfalen und den klageführenden Geberländern.
Es ist das Verdienst von Dr. Elmar Braun - er ist ebenfalls auf der Besuchertribüne -, auf eine Idee gestoßen zu sein, die schon Franz-Josef Strauß vor Augen hatte, aber nie umsetzen konnte, damals im Übrigen wegen des Widerstandes des damaligen Geberlandes Nordrhein-Westfalen. So ändern sich Zeiten in Deutschland. Es ist eine Idee, die letztendlich zur Befriedung der Länder untereinander geführt hat. Auch dafür ein herzliches Dankeschön!
Und es ist das ganz besondere Verdienst von Wolfgang Förster - auch er ist hier -, diese Grundidee immer wieder bis in die letzten Stunden hinein so berechnet und so angepasst zu haben, dass sie einigungsfähig war. Mit ihm begann auch eine Phase der stillen Diplomatie im Sommer 2015, in der wir in einer genau abgestimmten Kaskade von unzähligen persönlichen Gesprächen zuerst auf der Ebene der zuständigen Abteilungsleiter, dann mit Axel Spieß auf der Ebene der Staatssekretäre und schließlich mit Stephan Toscani auf der Ebene der Minister zu einer tragfähigen Lösung gekommen sind. Diese wurde unter den CDU/CSU-Ministerpräsidenten Anfang September in München vereinbart. Diese Vereinbarung war in Abwandlung die Grundlage für den 16-zu-0-Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2015; ein ganz entscheidender Etappensieg.
Eine endgültige Lösung setzte allerdings voraus, dass aus einem 16-zu-0-Beschluss gemeinsam mit dem Bund eine 17-zu-0-Lösung wird. Diese Etappe zog sich aber über fast ein Jahr hin und war mit Abstand die schwierigste Wegstrecke bei diesen Verhandlungen. Dass es letztendlich am 14. Oktober gelungen ist, ist ebenfalls das Verdienst von vielen.
Wir haben bei diesen Verhandlungen die ganz besondere Stärke der Großen Koalition ausgespielt und parteiübergreifend die saarländischen Interessen vertreten und für die saarländischen Interessen gekämpft. Deshalb danke ich insbesondere auch Anke Rehlinger und Heiko Maas für die gute und enge Zusammenarbeit und den Einfluss, den sie auf der SPD-Seite geltend gemacht haben, auch das ist ein ganz entscheidender Beitrag zum Erfolg von uns allen geworden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Auf Heiko Maas wird es auch in der Folge ankommen, denn Sie wissen, dass viele dieser Einigungen, die wir erzielt haben, jetzt in eine Verfassungsänderung gegossen werden müssen. Da das Bundesjustizministerium als Verfassungsressort ein gewisses Vetorecht hat, haben wir sozusagen eine Gewinnwarnung unter dem Stichwort Saarland an das Ministerium ausgegeben. Wir werden gemeinsam sehr darauf achten, dass der Text auch das wiedergibt, was wir in der Sache verhandelt haben.
Mein besonderer Dank gilt auch dem Bundeskanzleramtsminister Peter Altmaier, der über die ganze Phase den Prozess engstens begleitet und betrieben hat. Ihm ist es, und das ist für uns sehr wichtig, insbesondere zu verdanken, dass der Bund seine ursprüngliche Forderung nach zeitlicher und inhaltlicher Begrenzung unserer Hilfen hat fallen lassen. Das ist ein enorm wichtiger Punkt für die Zukunft und auch dafür ein herzliches Dankeschön.
Meine Damen und Herren, lasse ich mir die letzten Jahre der Verhandlungen Revue passieren, dann erinnere ich mich an einige Stimmen hier aus den Reihen der Opposition. Diese Stimmen sagten damals und dies mehrfach -, wir müssten bei den Verhandlungen sehr viel offensiver unsere Forderungen in den Raum stellen. Wir sollten demnach die ganz große Trommel auspacken und bundesweit großes Tamtam veranstalten. Und genau diese Stimmen haben uns immer und immer wieder dafür kritisiert, dass wir einen anderen Weg gewählt haben, denn wir haben nicht die große Trommel ausgepackt, wir haben kein großes Tamtam veranstaltet. Wir haben stattdessen mit Bedacht und vor allem konstruktiv die Verhandlungen maßgeblich mitbestimmt. Wir ha
ben leise, dafür aber umso energischer und zielorientierter die Interessen des Landes verfolgt und diese in ein großes Gesamtpaket gepackt.
Der Erfolg gibt uns Recht. Wir haben ein Kompromissmodell entwickelt, auf das sich zunächst die Länder untereinander und nun auch der Bund mit den Ländern geeinigt haben. Wir haben die Einigung nicht vor Gericht erstritten, wir haben sie nicht im Gegensatz durchgesetzt, wir haben sie im Einvernehmen mit allen Beteiligten klug ausverhandelt und damit nicht nur ein nötiges Ergebnis erzielt, sondern auch eine Atmosphäre der Solidarität, die wir auch in Zukunft weiter brauchen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, darauf können wir mit Recht stolz sein.
Unser saarländischer Weg hat zum Erfolg geführt. Er war bisher geprägt durch Klarheit, durch Glaubwürdigkeit, durch kluge Ideen und harte Arbeit in der Sache. Ob der am 14. Oktober erzielte Erfolg ein Erfolg auf Dauer sein wird, haben wir in der Hand. Dazu müssen wir, das ist meine feste Überzeugung, den saarländischen Weg fortsetzen. Wir haben jetzt die realistische Aussicht, dass wir im Saarland ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden aufnehmen müssen. Das ist etwas, was uns viele in diesem Land nicht zugetraut haben. Zweitens: Wir können unter realistischen Annahmen nicht nur die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten, sondern darüber hinaus in den Schuldenabbau einsteigen, wie jedes andere Land der Bundesrepublik Deutschland auch. Damit tragen wir zur Verringerung des Haushaltsrisikos bei und wir nehmen Lasten von den Schultern unserer Kinder und unserer Enkel, und das sollte es uns wert sein.
Drittens - und das ist für die Zukunftsgestaltung mindestens genauso wichtig - können wir mehr investieren, sowohl in die Sanierung der Infrastruktur als auch in zukunftsgerichtete Projekte. Wir müssen die Einigung vom 14. Oktober also als Chance sehen, die wir mit beiden Händen packen müssen. Wir haben es selbst in der Hand.
Wir stehen an einer Weggabelung: Entweder wir nutzen die Chance, um das Saarland gemeinsam in eine gute Zukunft zu führen, indem wir mit Augenmaß auch in Zukunft eine kluge Haushaltspolitik betreiben, abwägen und sowohl Prioritäten als auch Posterioritäten setzen. Oder wir verspielen die Chance, indem wir genau das nicht machen und schnell in eine dann selbst verschuldete Haushaltsnotlage schlittern. Dann sollte sich aber niemand mehr Hoffnungen auf die Hilfsbereitschaft der bundesstaatlichen Gemeinschaft machen.
Zunächst aber müssen wir die ehrgeizigen finanzpolitischen Herausforderungen in den Jahren bis zum Inkrafttreten der Neuregelung bewältigen. Wir haben immer gesagt, der Sanierungspfad ist ein steiniger Weg und das schwerste Stück dieses Weges liegt noch in den Jahren 2018 und 2019 vor uns. Zwischen 2012 und 2017 haben wir das strukturelle Defizit von 896 auf 369 Millionen Euro abgebaut. Das ist ein Rückgang um rund 59 Prozent, das sind 106 Millionen Euro pro Jahr. In den Jahren 2018 und 2019 wird aber ein weiterer kräftiger Rückgang um rund 250 Millionen Euro von uns verlangt, bevor im Jahr 2020 die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie die Schuldenbremse mit dem Verbot einer Neuverschuldung greifen. Schwierige, ja schwierigste Jahre liegen noch vor uns.
Über die Eckpunkte der weiteren Wegstrecke bis einschließlich 2019 werden wir uns im Detail noch mit dem Bundesfinanzministerium und dem Stabilitätsrat abstimmen. Erste Gespräche werden wir in Kürze gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus Bremen aufnehmen. Wie auch immer diese Gespräche ausgehen, eines ist doch heute schon klar: In Sachen Haushaltsdisziplin, in Sachen Reformmaßnahmen, vor allem mit Blick auf unsere öffentliche Verwaltung, auf unsere Landesverwaltung, werden und dürfen wir nicht nachlassen. All die Schritte, die wir 2012 vereinbart haben und deren Umsetzung derzeit in vollem Gange ist, all das müssen und werden wir konsequent fortsetzen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir werden die inzwischen bundesweit als saarländischer Weg bekannte Strategie der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen relevanten landespolitischen Akteuren fortsetzen, mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen, mit den Wirtschaftsverbänden, mit den Sozialverbänden. Die besten Entscheidungen fallen immer dann - und sind in der Vergangenheit immer dann gefallen -, wenn alle Fakten und Zusammenhänge auf dem Tisch liegen und vernünftige Kompromisse im Interesse des Landes entwickelt werden. Das haben wir in der Vergangenheit bewiesen und diesen Weg wollen wir auch in Zukunft fortsetzen.
Das Projekt „Zukunftssicheres Saarland 2020“ ist ein laufender Prozess. Wir haben mit Augenmaß auf die Veränderungen im Bereich der demografischen Entwicklung reagiert und den Stellenabbau auf der Zeitachse gestreckt. Wir bleiben dabei, dass ohne Kündigungen die Zahl der Stellen um 2.400 reduziert wird. Allerdings können wir diese Zahl nicht bereits im Jahr 2020, sondern erst im Jahr 2022 erreichen.
Auch die anderen in unserem Sanierungsprogramm enthaltenen Maßnahmen werden wir wie geplant
umsetzen. Durch die Einrichtung von Shared-Service-Bereichen wie bei der IT professionalisieren wir die Strukturen und Abläufe, werden leistungsfähiger und erzielen zugleich Synergieeffekte, die zu Haushaltsentlastungen und damit zur Verwendung der Mittel an anderer Stelle genutzt werden können. Dieser Weg war richtig und deshalb sollten wir ihn auch konsequent fortsetzen.
Ein weiterer Schlüssel zum Erfolg für unser Land war und ist - dies sage ich ganz bewusst - die Schuldenbremse. Durch die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz konnten wir Bund und Länder dazu bringen, sich ernsthaft mit den Ursachen der extrem schwierigen Haushaltslagen im Saarland und in Bremen auseinanderzusetzen. Solange in der Vergangenheit einzelne Länder immer wieder auf den Ausweg der weiteren Verschuldung verwiesen werden konnten, war es der übrigen Solidargemeinschaft möglich, der Beschäftigung mit diesem Problem aus dem Weg zu gehen. Sobald aber harte Verschuldungsgrenzen in der Verfassung verankert sind und näher rücken, deren Verletzung die Glaubwürdigkeit des deutschen Föderalstaates gefährden könnte, reichen vage Appelle nicht mehr aus. Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat uns die Chance eröffnet, diesen Nachweis zu führen.
Aber auch unabhängig davon hatte und hat die Schuldenbremse ihren Sinn. Wir vertreten alle in allen Bereichen - und ich meine zu Recht - eine Politik der Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit bedeutet, nicht mehr zu verbrauchen, als einem zur Verfügung steht oder als das, was man sich leisten kann. Das halten wir für richtig. Ich frage mich jedoch: Warum soll das gerade beim Geld nicht gelten?
Unser Ziel ist und bleibt, dass das Saarland ein starkes, attraktives Land ist und dass wir dieses Saarland als starkes und attraktives Land in die Zukunft führen. Stark und attraktiv kann ein Land nur sein, wenn auch seine Städte, Gemeinden und Kreise auf Dauer stark und attraktiv sind. Deshalb werden wir Haushaltsverbesserungen in der Zukunft auch zur Stärkung unserer kommunalen Ebene nutzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Land und Kommunen bilden eine Schicksalsgemeinschaft in diesem Land. Wir können nur gemeinsam die Zukunft gut bestehen. Deswegen müssen wir auch in einem fairen Ausgleich die Kommunen am Erfolg, am Ergebnis mit teilhaben lassen. Dies werden wir auch tun.
Sobald die Gesetzgebungsarbeiten am neuen Finanzausgleich und an den Kompetenzübertragungen abgeschlossen sind - es wird noch viel Herzblut und auch Hirnschmalz erfordern, um es noch in dieser Legislaturperiode zu schaffen -, werden wir mit
den Kommunen die Gespräche über ihre Beteiligung an diesem erreichten Ergebnis aufnehmen. Im Gegenzug halten wir am Ziel einer nachhaltigen Konsolidierung der kommunalen Haushalte sowie an der Schaffung von möglichst effizienten Verwaltungsstrukturen fest. Denn wir wollen, dass der faire Ausgleich mit den Kommunen auch eine dauerhafte Gesundung der kommunalen Finanzen für die Zukunft mit sich bringt. Deshalb muss dieser Wirkzusammenhang auch geknüpft werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ein starkes und attraktives Land mit ebensolchen Kommunen muss sich auch durch gute Infrastruktur auszeichnen. Das ist entscheidend für die Attraktivität und Lebensqualität in diesem Land. Das ist nicht nur eine Frage, die uns hier im Saarland umtreibt. Es ist eine Frage, die uns in ganz Deutschland umtreibt, vielleicht nach Himmelsrichtungen etwas unterschiedlich in der Intensität und mittlerweile im Westen stärker als im Osten. Dieser Aufgabe werden wir uns sicherlich gemeinsam in den nächsten Jahren auf Bundes- und auf Landesebene zu stellen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren im Rahmen unserer Möglichkeiten, die weiß Gott nicht sehr groß waren, in unsere Infrastruktur investiert. Gerade im letzten Plenum haben wir ausführlich darüber beraten und an der ein oder anderen Stelle darüber gestritten. Wie sollte es bei diesem Thema auch anders sein?
Wir haben darüber hinaus neben dem Bund-LänderFinanzausgleich eben auch weitere finanzielle Verbesserungen bei Verhandlungen auf der Bundesebene erreicht, die wir in Zukunft für Investitionen in Infrastruktur nutzen können.
So unterstützt der Bund mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vor allem die finanzschwachen Kommunen in Deutschland. Das Saarland erhält aus diesem Programm 75,3 Millionen Euro, das heißt, nicht das Saarland als Land, sondern in der Breite die saarländischen Städte und Gemeinden. Der Anteil des Saarlandes beträgt damit 2,15 Prozent und ist fast doppelt so hoch wie der Bevölkerungsanteil des Saarlandes an der allgemeinen Bevölkerung in Deutschland.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lange Jahre haben Bund und Länder sowie Länder untereinander - die Kollegin Anke Rehlinger weiß, wovon ich Rede - um die Höhe und um die Verteilung der Regionalisierungsmittel, die insbesondere die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs gewährleisten, gerungen. Wir alle wissen, wie wichtig eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur und auch gute Verkehrsanbindungen, auch aus dem Land heraus, für unser Land sind. Auch das Verhandlungsergeb
nis zu diesem Thema ist erfreulich und mehr als erfreulich.
Noch im Jahr 2014 erreichten die Mittel einen Betrag von rund 7,3 Milliarden Euro. Jetzt werden es anfänglich 8,2 Milliarden Euro sein, ein Betrag, der jährlich bis zum Jahr 2031 um 1,8 Prozent wachsen wird. Für unser Land sind das im laufenden Jahr statt der veranschlagten 96,3 Millionen Euro nunmehr 105,6 Millionen Euro. Im Zeitraum 2016 bis 2031 steht uns für diese Aufgabe nunmehr ein Volumen von rund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist auch das Ergebnis unserer Bemühungen in diesen Bund-Länder-Beratungen, die Verteilung der Mittel eben nicht mehr nach der Himmelsrichtung, sondern nach dem jeweiligen Bedarf vorzunehmen. Der Osten und die östlichen Bundesländer haben sicherlich Aufholbedarf, viele Regionen im Westen aber eben auch. Diesem Gedanken sind die Kollegen gefolgt. 1 Million Euro pro Jahr aus einem den ostdeutschen Ländern vorbehaltenen Topf hat uns das zusätzlich aus der Ländersolidarität bei den Regionalisierungsmitteln gebracht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun kann man ja der Meinung sein, 1 Million Euro ist ein kleiner Betrag, aber es ist die erste Regelung in einem Fördertopf, die davon abweicht, dass Mittel alleine nach der Himmelsrichtung vergeben werden, und die uns an einen Topf bringt, der für Ostländer vorgesehen war. Denn man hat gesagt, auch im Saarland, auch im Westen gibt es besondere Bedarfe. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss die Marschrichtung für die Zukunft sein, in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr nach Himmelsrichtungen zu verteilen, sondern nach Bedarfen. Nur so können wir die Zukunft weiter gestalten.
Der Bund beteiligt sich an den Kosten des Breitbandausbaus im Saarland in Höhe von rund 7,8 Millionen Euro, das sind rund 60 Prozent der Gesamtkosten. Dazu kommt der Landesanteil von rund 7,5 Millionen Euro, der stammt größtenteils aus den Versteigerungserlösen des Bundes der Digitalen Dividende II. Was im Gegensatz zu anderen Flächenländern als vergleichsweise geringer Betrag daherkommt, ist deshalb etwas Besonderes, weil wir es gemeinsam mit dem eGo-Saar geschafft haben, als einziges Bundesland einen Förderantrag für ein gesamtes Bundesland und nicht nur für einen Kreis einzureichen, weil dieser Förderantrag bewilligt worden ist und weil wir es damit schaffen, innerhalb der nächsten Jahre eine gute Qualität beim Breitbandausbau flächendeckend, gerade auch für die ländlichen Regionen, zu erreichen. Hinzu kommen wird das spezielle Saarland-Netz mit der Qualität der Glasfaser, die wir insbesondere für effektive öffentliche und Verwaltungsstrukturen brauchen. Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, bereiten
wir uns in der Infrastruktur auf die Zukunft vor. Wir sind hier besser, schneller und flächendeckender als andere Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Auch das ist ein Verdienst und auch darauf können wir stolz sein.
Seit 2015 trägt der Bund die Finanzierung des Bafög für Schüler und Studierende in voller Höhe und auf Dauer. Für das Saarland ergibt sich daraus eine Haushaltsentlastung von rund 6 Millionen Euro jährlich, die wir zusätzlich für den Bereich Bildung, Schulbildung und Hochschulen einsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das ist etwas Bemerkenswertes, denn wir sind eines der ganz wenigen Länder - und das bei unserer Haushaltsnotlage -, die dieses Geld nicht genutzt haben, um Löcher an anderer Stelle zu stopfen, sondern die gesagt haben, dieses Geld fließt dahin, wo es hingehört, nämlich in die Köpfe unserer Kinder. Darauf können wir stolz sein. Auch das ist im Bund bemerkt worden und auch das war ein Mosaikstein auf dem Weg zu unserem Erfolg, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Im Rahmen des Hochschulpaktes - auch das will ich erwähnen - werden den Hochschulen für die Zwecke der Förderung der Wissenschaft für jeden zusätzlichen Studienanfänger im Vergleich zur Referenzzahl aus dem Jahr 2005 rund 26.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bei den Verhandlungen zum sogenannten Hochschulpakt II ist es dem Saarland gelungen, den Bundesanteil von 50 Prozent an diesem Betrag maximal zu erhöhen. Insgesamt wird das Saarland voraussichtlich zwischen 2007 und 2023 dann Bundesmittel von rund 222 Millionen Euro ins Land bekommen und vereinnahmt haben. Zudem haben wir erreicht, dass das Saarland als einziges westdeutsches Flächenland vom sogenannten Vorwegabzug für die Stadtstaaten und die ostdeutschen Flächenländer ausgenommen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil gerade dieser Tage die neuen Studierendenzahlen veröffentlicht worden sind, weise ich darauf hin: Wir haben es bei aller Debatte auch um die Hochschulen geschafft, die Anfängerzahlen stabil zu halten. Was uns jetzt an Studierendenzahlen verloren gegangen ist, ist vor allen Dingen dem Auslaufen des doppelten Abiturjahrgangs im Saarland geschuldet, der damals eine große Welle von neuen Studienanfängern ins Land gebracht hat. Insofern glaube ich, dass wir an unseren Hochschulen im Saarland auf einem guten Weg der Konsolidierung und Zukunftsgestaltung sind, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, all diese Investitionen sind kein Selbstzweck. All diese Investitionen dienen einzig und allein einem Zweck: dass die Menschen in unserem Land gut und gerne leben. Und ich bin erfreut darüber, dass die groß angelegte Umfrage der Bundesregierung zur Frage, was sich denn die Menschen in Deutschland wünschen, genau diesen Befund auf den Tisch gebracht hat. Vielleicht sind wir im Saarland auch als Politikerinnen und Politiker etwas bodenständiger, denn wir haben das schon gewusst, bevor es eine Umfrage gegeben hat. Wir hätten diese Umfrage sicherlich nicht gebraucht. Aber es jetzt schwarz auf weiß zu haben, ist auch ein Wert an sich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu der Frage, ob jemand gut und gerne in diesem Land lebt, gehört vor allem auch - und auch das ist heute Morgen belegt worden -, ob er sich sicher und geborgen fühlen kann. Dies ist ein großer Wert angesichts von Terrorgefahr, angesichts von Kriminalität, die die Menschen in zunehmendem Maße verunsichern. Entgegen dem bundesweiten Trend haben wir es im Saarland geschafft, gerade einen Bereich der Kriminalität, der die Menschen in einer ungeheuren Art und Weise belastet, nämlich den Bereich der Einbruchskriminalität, im vergangenen und auch in diesem Jahr spürbar zurückzuführen. Ganz ähnlich ist uns dies auch in anderen Deliktfeldern gelungen, etwa bei den Autodiebstählen. Dies ist uns gelungen zum einen aufgrund gezielter, moderner Fahndungsmethoden, zum anderen dank einer intensiven Präventionsarbeit. Ich darf mich an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Polizei ganz herzlich bedanken.
Aber diese Erfolge sind längst nicht genug. Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unserer staatlichen Organe gewinnen und erhalten wir nur, wenn wir unsere Anstrengungen fortsetzen. Wir werden deshalb weiter für eine bedarfsgerechte personelle wie auch technische Ausstattung der Polizei sorgen müssen. Wir werden auf Bundesebene all diejenigen Maßnahmen unterstützen, die unsere Polizei wie auch die Helferinnen und Helfer der „Blaulichtverbände“ vor wachsender Aggressivität und Gewalt schützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diejenigen, die in welcher Uniform auch immer Tag für Tag ihren Kopf und ihre Knochen für unser Wohlbefinden und unsere Sicherheit hinhalten, haben es verdient, dass wir uns vor sie stellen, dass wir sie schützen vor Angriffen, Übergriffen und Beleidigungen. Das ist das Mindeste, das wir für diese Menschen tun können.
Wir werden auch darüber reden müssen, die Möglichkeiten der Videoüberwachung zu nutzen und gegebenenfalls auch auszuweiten, um das Risiko strafbaren Handelns für die Täter merklich zu erhöhen. Wir spüren ja, dass wir diese Diskussion im Land haben, und zwar parteiübergreifend und auch zwischen kommunaler und Landesebene. Deshalb sollten wir diese Diskussion mit der gebotenen Sachlichkeit führen, wir sollten uns ihr nicht von vornherein verschließen. Wenn aus dieser Diskussion etwas Positives erwachsen kann, das die Sicherheit unserer Bürger stärker gewährleistet als bisher, sollten wir an diesem Punkt durchaus den Mut haben, zu handeln.
An uns liegt es auch, ob die Menschen im Land Vertrauen haben in die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft. Mit der menschenwürdigen Aufnahme der Flüchtlinge, vor allem im vergangenen Jahr, haben unsere Kommunen, Vereine und Verbände und damit viele, viele Ehrenamtliche eine große, eine großartige Leistung vollbracht. In wenigen Regionen Deutschlands hat dies so gut funktioniert wie bei uns hier im Saarland. Nun kommt es darauf an, diese Menschen bestmöglich zu integrieren. Wir haben ihnen hierzu in kurzer Zeit auch im Rahmen unserer begrenzten Möglichkeiten vielfältige Chancen und Möglichkeiten eröffnet - in den Integrationskursen, an den Schulen, in den Hochschulen, in den Betrieben, auf dem Arbeitsmarkt und auch auf dem Wohnungsmarkt. Das war und bleibt eine gewaltige Kraftanstrengung. Hierfür können wir aber auch erwarten, dass die, die zu uns gekommen sind, diese Chancen bestmöglich nutzen und sich mit ihren Fähigkeiten positiv in unsere Gesellschaft einbringen. Hierfür gibt es auf der Seite dieser Menschen auch eine hohe Bereitschaft.
Es gibt aber auch Fälle, meine sehr geehrten Damen und Herren, in denen dies nicht so ist, und dieses Problem dürfen wir weder tabuisieren noch schönreden. Dies sollten wir vielmehr offen ansprechen und dem sollten wir auch entgegenwirken, indem wir ganz klare Integrationsverpflichtungen festschreiben. Und da, wo wir nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände auf unrechtmäßige Aufenthalte stoßen oder wo das Aufenthaltsrecht durch kriminelle Handlungen erwirkt wird, sollten wir die schnelle und konsequente Abschiebung betreiben. Nur so werden wir erreichen, dass die aufnehmende Bevölkerung auch in Zukunft und auf Dauer noch Ja sagt zu einer Flüchtlingspolitik, die ihren humanitären Verpflichtungen auch gerecht wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Fortschritt bedeutet für mich jedoch nicht nur technologische Dynamik und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Fortschritt bedeutet für mich auch, Humanität und soziales Miteinander zu fördern. Eine gute Versorgung alter, kranker und behinderter Menschen, insbesondere im ländlichen Raum, wird auch in den kommenden Jahren ganz oben auf der Agenda stehen. Dabei werden wir innovative Wege gehen müssen hin zu einer noch engeren Verzahnung von ambulanter und stationärer Hilfe. Und wir werden in diesem wie auch in zahlreichen anderen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens das freiwillige ehrenamtliche Engagement noch stärker fördern müssen. Wir wollen damit nicht hauptamtliche Strukturen ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen, und dafür brauchen wir ein gutes Miteinander von Ehrenamt und Hauptamt. Das war immer unsere Linie in diesem Land, und das wird sie sicherlich auch in Zukunft bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Nicht zuletzt müssen wir den Ehrgeiz haben, eine besondere Familienfreundlichkeit zum Markenzeichen dieses Landes zu machen. Vor Kurzem sind die neuen Bevölkerungszahlen bekannt geworden. Natürlich ist jede Entscheidung zur Familiengründung und für ein Kind eine höchst persönliche Entscheidung. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, so wenig ich glaube, dass der Bund durch gezielte Anreizprogramme diese Entscheidung am Ende des Tages wirklich beeinflussen kann, so sehr glaube ich, dass sie durchaus auch davon abhängt, ob eine Region den Geist ausstrahlt, dass Kinder und Familien willkommen sind oder eben nicht. Wenn wir eine Zukunft haben wollen, wenn wir wollen, dass mehr Kinder in diesem Land geboren werden und leben, dann muss dieser Geist unser Handeln durchdringen, dann müssen wir noch familienfreundlicher werden, als wir es heute schon sind. Das ist kein „Gedöns“, sondern eine ganz reale und klare Zukunftsaufgabe, die wir vor uns haben. Ja, ihre Bewältigung wird auch zu Ausgaben an der ein oder anderen Stelle führen, das lässt sich nicht vermeiden. Aber das ist auch richtig so, denn Familien fördert man nicht nur durch gute Worte, sondern eben auch durch harte Währung.
Aber die größte Herausforderung, vor der wir stehen, ist die Digitalisierung. Das ist übrigens eine Herausforderung, die jeder Einzelne von uns mit jedem Klick auf seinem Smartphone, seinem Tablet, seinen PC tagtäglich ein kleines Stück und ganz individuell wachsen lässt. Die Digitalisierung fordert uns auf allen Ebenen. Aber sie eröffnet uns auch auf allen Ebenen Möglichkeiten und Chancen.
Gerade hat zum ersten Mal das Digitalisierungsforum Saar getagt. Wir haben dort mit mehr als 120 Vertreterinnen und Vertretern aller gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gruppen im Land eine Arbeitsagenda festgelegt. Große Kapitel dieser Agenda sind Infrastruktur, Wirtschaft, Bildung und Lebensqualität. Wir brauchen einen breiten und von vielen Menschen getragenen Prozess, der Antwort auf eine einzige Frage gibt: Was müssen wir tun, damit sich die Digitalisierung für die Menschen im Saarland positiv auswirkt? Wir waren uns bei diesem Forum sehr einig. Gewiss, die Beispiele aus anderen Ländern, zum Beispiel aus Estland, sind anregend und interessant. Wir wissen aber, dass wir diese Beispiele nicht einfach eins zu eins auf Deutschland übertragen können, denn wir haben hierzulande eine andere Ausgangssituation. Wir können gleichwohl dafür sorgen, dass wir uns diesem Thema offensiv stellen, dass wir diese Dinge selbst vorantreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht bei diesen von uns unternommenen Anstrengungen nicht darum, irgendwann, in vielleicht vier Monaten, als drittes oder viertes Bundesland eine eigene Digitalisierungsstrategie in Buchform auf den Markt zu bringen. Es geht darum, ein bisschen den Geist von Estland aufzunehmen - das war das eigentlich Beeindruckende an dem Beispiel von Estland. Dort hat man bei vielen Punkten gesagt: Wir starten einfach einmal mit einem Projekt. Wir probieren es aus. Wenn es funktioniert, dann bleibt es, und wenn es nicht funktioniert, dann versuchen wir etwas Neues. - Dass nun aus dieser Runde heraus direkt schon die ersten Vorschläge kamen, was man jetzt konkret tun könnte, ist aus meiner Sicht ein Beleg dafür, dass das funktioniert. Es gab den Vorschlag von unserem geschätzten Kollegen Jo Leinen, die nächste Landtagswahl in digitalisierter Form durchzuführen. Dass wir das wirklich bis zum 26. März 2017 schaffen, daran habe ich bei allem Vertrauen in unsere Innovationskraft einige Zweifel, aber es werden ja noch weitere Wahlen folgen. Die VSU hat vorgeschlagen zu überlegen, ob wir in Zukunft unsere Kraftfahrzeuge sozusagen vom Wohnzimmer aus digital zulassen können. Das sind konkrete Punkte, über die wir nachdenken müssen.
Angesichts dessen sage ich ganz deutlich: Wir brauchen vor der Digitalisierung keine Angst zu haben. Ob sie für uns positiv verläuft oder nicht, das haben einzig und allein wir in der Hand. Wir sind die Treiber, nicht aber diejenigen, die getrieben werden.
In wenigen Wochen wird im Saarland der Nationale IT-Gipfel stattfinden. Er steht unter dem Motto „Lernen und handeln in der digitalen Welt“. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kinder, die jetzt zur Schule gehen, die Kinder, die jetzt geboren wer
den, werden in einer digitalisierten Welt aufwachsen. Wenn sie sich dort als selbstbewusste und selbstbestimmte Menschen behaupten wollen, dann müssen sie wissen, wie diese Welt funktioniert. Sie müssen die Spielregeln kennen und sie müssen sie beherrschen. Denn wenn sie dies nicht tun, werden sie beherrscht - und das wollen wir nicht zulassen.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es klassischer Erziehung, klassischer Charakter- und Herzensbildung sowie eines offenen und unbefangenen Umgangs mit neuen Technologien, und zwar über alle Klassen und alle Schulformen hinweg. Ja, wir brauchen dafür Infrastruktur und Technik, aber darüber hinaus auch Pädagogik, Inhalte, Vermittler, die sich diesen Anforderungen stellen. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung, denn das ist aus meiner Sicht eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft unseres Landes.
Auf diese Zukunft haben wir auch unsere Wissenschafts- und Hochschullandschaft gezielt ausgerichtet. Mit dem Landeshochschulentwicklungsplan, mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, mit unserer Strategie für Innovation und Technologie Saarland haben wir inhaltlich die entscheidenden Weichen für das kommende Jahrzehnt gestellt. Auf dieser Grundlage und auf der Basis der dann vorhandenen finanziellen Spielräume werden wir alles daransetzen, unsere deutschland- und europaweite Spitzenposition in wichtigen Zukunftsfeldern weiter auszubauen. Ja, ich will das an dieser Stelle deutlich sagen: Die Debatte um den Globalhaushalt ist uns nicht leichtgefallen. Aber wir haben auch deutlich gesagt, dieser Globalhaushalt ist die Versicherung bei einer Linie nach unten in einer Zeit, die finanzpolitisch mehr als schwierig ist. Und wir haben gesagt, wenn wir wieder mehr Spielraum bekommen, dann werden wir diesen Spielraum gerade zugunsten von Wissenschaft, Bildung und Forschung in diesem Land nutzen. Darauf können sich die Hochschulen in diesem Land verlassen, und das ist gut so, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus einig, dass das ebenso für die berufliche Bildung und die Weiterbildung gelten muss. Wir brauchen in diesem Land eben nicht nur die an der Hochschule Ausgebildeten, wir brauchen in diesem Land genauso und mit der gleichen Qualität diejenigen, die im dualen System ausgebildet sind. Wir brauchen diejenigen, die im Handwerk ausgebildet sind und später auch bereit sind, ein Unternehmen zu übernehmen oder zu gründen und damit Arbeitsplätze zu schaffen.
Wir brauchen auch - und da schaue ich auf die Vertreter des Gewerkschaftsbundes und der Arbeitskammer - ein Klima der Weiterbildung in unserem Land. Die These, dass man nie auslernt, ist richtig,
und sie war noch nie so richtig wie in dieser Zeit. Die Zeiten, in denen man gesagt hat, ich habe einmal im Leben etwas gelernt und das reicht für das ganze Leben aus, diese Zeiten sind vorbei. Angesichts der Schnelligkeit der Entwicklung müssen insbesondere auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mithalten, denn dieses Mithalten ist die beste Versicherung für einen guten und sicheren Arbeitsplatz auch in der Zukunft. Deswegen werden wir unsere Anstrengungen im Bereich Weiterbildung verstärken müssen. Wir müssen hierfür werben, wir müssen beste Rahmenbedingungen setzen. Weiterbildung ist eine der besten Investitionen in die Zukunft, die wir in diesem Land tätigen können, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Heute sind wir ein wirtschaftsstarkes Bundesland. Beim Bruttoinlandsprodukt pro Kopf liegen wir bei den Flächenländern noch vor Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und den neuen Bundesländern auf dem fünften Platz. Um diese Position zu behaupten oder gar zu verbessern, werden wir als Land die Digitalisierung der Saarwirtschaft nach Kräften fördern müssen, und zwar nicht nur in der Industrie, sondern auch im Handwerk und im Dienstleistungsbereich. Wir werden hierzu Impulse geben und beste Rahmenbedingungen schaffen müssen. Wir sind schon auf dem Weg und haben die Innovationsstrategie, die Strategie Industrie 4.0 oder Wirtschaft 4.0, und die Digitalisierungsoffensive gestartet. Alles mit einem Ziel: Wir wollen die guten Arbeitsplätze eben nicht nur für heute, sondern auch für die Zukunft in unserer Region schaffen und erhalten. Dazu müssen wir aber auch an den klassischen Rahmenbedingungen wie Flächenverfügbarkeit, Kosten und vor allem gut ausgebildeten Arbeitskräften weiterarbeiten und sie immer weiter positiv begleiten.
Das neueste Prognosebarometer sagt uns jetzt, dass sich die Stimmung bei den saarländischen Unternehmen eingetrübt hat, insbesondere auch weil der Export etwas schwächelt. Das ist etwas, was gerade uns hier zu denken geben muss. Bei aller durchaus berechtigter Debatte, die wir über das Thema Freihandel und über das ein oder andere Abkommen führen, sollten wir nicht ganz außer Acht lassen, dass gerade wir im Saarland mit unserer Wirtschaftsstruktur auf einen funktionierenden Freihandel und einen funktionierenden Export vielleicht existenzieller angewiesen sind als andere Regionen in Deutschland.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das gilt auch für andere Entscheidungen, die wir zum Beispiel im Bundesrat zu treffen haben. Wir alle haben uns zum Klimaschutz bekannt und die Vereinbarungen mit unterzeichnet, wir tragen sie auch. Wir und diese Landesregierung werden aber keine Politik un
terstützen, die Klimapolitik und die Einhaltung der Klimaziele dadurch gewährleistet, dass sie Entwicklungen im Automobilbereich ohne vernünftigen Übergang so vorantreibt, dass wir Gefahr laufen, jeden vierten Arbeitsplatz in diesem Land aufs Spiel zu setzen. Das ist Selbstmord, das ist Versündigung auch an den Menschen in diesem Land, das wird mit uns nicht zu machen sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ja, wir wollen diese Veränderungen vorantreiben, aber wir wollen sie so nach vorne treiben, dass sie für unser Land auch passen und auf den Strukturen unseres Landes aufbauen. Deshalb sind all diese Diskussionen für uns nie nur losgelöste und akademische Diskussionen, sondern sie müssen immer mit den besonderen Bedürfnissen des Saarlandes rückgekoppelt werden. Das macht gute, bodenständige und vertrauensbildende Politik aus.