Thomas Schmitt
Sitzungen
15/4
15/5
15/7
15/8
15/10
15/13
15/14
15/17
15/20
15/21
15/24
15/25
15/26
15/27
15/28
15/30
15/32
15/34
15/35
15/38
15/39
15/41
15/42
15/43
15/44
15/46
15/47
15/48
15/49
15/55
15/57
15/58
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden uns doch nicht an meinem letzten Plenartag über die Rednerreihenfolge streiten! Ich bin da völlig entspannt, ob der Kollege Thul zuerst noch mal spricht oder ich.
Ist irgendetwas mit der Mikrofonanlage anders als sonst?
Aha. Ich nehme einen neuen Anlauf. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um eines vorwegzuschicken: Es kommt mir in dieser Debatte wie bei all den Debatten, die wir in den letzten fünf Jahren geführt haben, immer so vor, als hätten wir Geld in Hülle und Fülle, als hätte dieses Land keine Not und als sei es nur die Bosheit der Großen Koalition gewesen, sich ausgerechnet die Hochschulen auszusuchen und dort auch Sparmaßnahmen vorzunehmen. Dass dem nicht so ist, müsste wohl jedem hier im Hause klar sein. Von daher kann man das hier zwar als Reden zur Wahl verbuchen, aber mit der Realität hat das relativ wenig zu tun.
Ich habe hier mehrfach betont und werde es heute in meiner letzten Rede auch tun, weil ich mir bis zum letzten Tag treu bleiben werde: Dieser Kurs war eingebettet in einen Kurs, der alle Ressourcen, alle Einrichtungen, alle Ebenen, alle Fachbereiche getroffen hat, weil er nicht vermeidbar war, weil es um die Existenz dieses Landes ging. Ich habe immer gesagt, ich werde diesen Sparkurs auch als Fachpolitiker so lange vertreten, wie ich der Überzeugung bin, dass es den Hochschulen mit dieser Ausstattung in einem selbstständigen Saarland immer noch besser gehen wird, als wenn das Saarland aufgelöst würde. Denn dann hätten wir ganz andere Probleme und ganz andere Fragestellungen, dieser Meinung bin ich noch heute. Letztendlich hat dieser Konsolidierungskurs in allen Bereichen dazu geführt, dass wir einen Erfolg bei den Bund-Länder-Finanzverhandlungen hatten und ab 2020 wieder ein Stück weit aufatmen, weiter existieren und auch wieder Handlungsspielräume gewinnen können. Das war schlichtweg notwendig und bei dem Brocken, ich kann es nicht oft genug wiederholen, 10 Prozent des Gesamthaushaltes, war es einfach rechnerisch unmöglich, den Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiebereich völlig außen vor zu lassen.
Während wir in anderen Bereichen 10 oder auch 12 Prozent eingespart haben, Sie haben eben zu Recht den Hochschulentwicklungsplan zitiert, waren es an der Universität 7,5 Prozent, an den anderen Hoch
schulen entsprechend angepasste Werte. Das war nicht Jux und Tollerei, das war nicht schön und hat bestimmt nicht dazu geführt, dass irgendjemand hätte Beifall klatschen müssen. Ich will auch gar nicht bestreiten, dass es für die Hochschulen eine unglaubliche Herausforderung war, mit einem real geringer werdenden Etat zurechtzukommen. Aber es hat nicht dazu geführt, und es wird auch nicht dazu führen, dass unsere Hochschulen unabänderlich in eine Abwärtsspirale kommen, denn die Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache.
Wir haben uns als Landtag und als Landtagsfraktionen der Großen Koalition zu unserer Verantwortung bekannt. Wir haben in den Eckpunkten der Hochschulentwicklungsplanung Dinge vorgegeben, die künftig wegfallen und bei denen wir persönlich die Verantwortung übernehmen, daran will ich nur erinnern. Das war auch ein Stück politische Verantwortungsübernahme. Wir haben uns gleichzeitig aber auch dazu bekannt, dass es künftig eine angemessene Breite geben muss, dass es Geisteswissenschaft in angemessener Breite geben wird und dass die Schwerpunkte dieser Universität weiterhin gestärkt werden. Dass das erfolgreich sein kann, sieht man ganz aktuell mit dem Helmholtz-Zentrum für ITSicherheit. Ich muss schon sagen, das wird hier lapidar abgetan, als wäre das gerade gar nichts.
Sie zum Beispiel.
Doch. Ich werde gleich weiter ausführen, wie Sie das hier abgetan haben.
Jahrelang haben wir uns von der LINKEN regelmäßig anhören müssen -
Jetzt reg dich doch ab!
Jahrelang hat uns DIE LINKE vorgehalten, ihr bringt keine neuen Institute hierher. Dabei hat man das Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung vergessen, ebenso das ZeMA und das zweite MaxPlanck-Institut. Und jetzt kommt wieder ein neues Institut, das seine Heimstatt im Saarland findet. Wir haben im IT-Bereich mittlerweile vier bundesweit und weltweit renommierte Institute, das muss man uns erstmal nachmachen. Die Standorte in Deutschland, die so viele Institute in dem Bereich haben, die
müssen Sie mir erst einmal nennen. Das ist ein riesiger Erfolg.
Ach nee, die anderen hat alle Herr Lafontaine geholt, damit hat die jetzige Landesregierung nichts zu tun, gelle, Frau Huonker? So ist das natürlich immer, das war immer alles zur Zeit von Herrn Lafontaine, aber bei uns hat die Landesregierung nichts damit zu tun. Das ist ganz klar, die haben sich um nichts gekümmert, selbstverständlich!
Bitte, das war jetzt wirklich Ironie, ja. Natürlich hat unsere Landesregierung darauf hingearbeitet, dass es genau so kommt, wie es kommt. Angesichts dessen, dass wir hier bereits drei IT-Institute haben, ist es keine Selbstverständlichkeit, dass ein viertes, vom Bund gefördert, hinzukommt. Das will ich an der Stelle nochmal sagen.
Das wird auch Auswirkungen für Studium und Lehre haben, das wird Verbesserungen bedeuten für Promotionsmöglichkeiten und für die Lehre der Studierenden beim Beginn des Studiums. Das wird im Übrigen sogar eine finanzielle Entlastung der Universität bedeuten, weil nämlich jede Menge Menschen dorthin wechseln werden, die bisher aus dem globalen Etat der Universität finanziert wurden. Man braucht überhaupt keine Angst zu haben, dass wir am Hochschulhaushalt anschließend etwas abziehen werden. Das ist völlige Angstmacherei und Panikmache, die sollen diesen Erfolg bitte nicht trüben. Was eben von den GRÜNEN behauptet wurde, ist völliger Unsinn.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Hochschulanfängerzahlen in unserem Land sind im Moment an allen Hochschulen stabil. Wir haben im Haushalt, in der mittelfristigen Finanzplanung, die nötigen Investitionen schon verankert, pro Jahr etwa 30 Millionen Euro. Das Gebäude an der Philosophischen Fakultät ist in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 verankert, und die Mittel für das Rechenzentrum sind in diesem laufenden Doppelhaushalt auch schon vorgesehen. Wir konnten aber nicht alles auf einmal machen. Ich sage Ihnen aber auch, es sind auch Bereiche in der Geisteswissenschaft erneuert worden, ein komplettes Gebäude wurde dort saniert, die Bibliothek ist saniert worden, der Musiksaal wird derzeit saniert. Es gibt eben keine Einseitigkeit, wie das hier unterstellt wird. Die Geisteswissenschaften sind in unserem Euro
paschwerpunkt auch ein Eckpunkt unserer Hochschulentwicklung und werden es auch bleiben.
Ich sage es nochmal: Dieser Sparkurs der Vergangenheit hat den Hochschulen einiges abverlangt, er war auch schmerzhaft. Ich glaube aber, wir haben durch die Bund-Länder-Finanzplanung gemeinsam erreicht, dass wir wieder Spielräume gewinnen. Das wird bedeuten, mehr in die Gebäude investieren und ab 2020 auch wieder wachsende Hochschulhaushalte garantieren zu können. Wer allerdings behauptet, all das, was an strukturellen Maßnahmen geschehen ist, könnte man wieder zurückdrehen, behauptet schlichtweg nicht die Wahrheit, das kann keiner Fraktion hier im Haus gelingen, deswegen sollte man ehrlich bleiben.
Was wir allerdings immer gesagt haben, ist, bis 2020 muss sich die Hochschule auf einen Konsolidierungskurs einlassen, aber danach, wenn es uns gelingt, Bundeshilfen zu akquirieren, wird es wieder aufsteigende Haushalte geben. Für die CDU kann ich sagen, zu diesem Versprechen werden wir auch künftig stehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ulrich, es geht in Ihrem Antrag eben nicht nur darum, den Grubenwasseranstieg bis ganz nach oben zu verhindern.
Sie haben eben gesagt, es geht nur einzig und allein darum.
Außerdem wimmelt es in Ihrem Antrag von Widersprüchlichkeiten und Unterstellungen, die es von vorneherein unmöglich machen, dass unsere Fraktion diesem Antrag zustimmen kann.
Eines vorneweg: Es gibt die Sorge von Bürgern um ihr Trinkwasser, wenn das Grubenwasser bis oben hin ansteigt. Diese Sorge ist berechtigt, diese Sorge teilen wir. Ich habe in meinen ganzen politischen Jahren mit der RAG und mit Bergbehörden zu tun gehabt und weiß, dass das alles eine kritische Begleitung braucht. Deswegen war ich froh, dass es sowohl den Untersuchungsausschuss als auch den Grubensicherheitsausschuss gab, den der Kollege Eugen Roth geleitet hat.
Aber jetzt will ich kurz aus meiner Sicht zusammenfassen, was der Untersuchungsausschuss bis Stand heute ergeben hat. Ich könnte relativ nahtlos an das anschließen, was Frau Ensch-Engel und Herr Kollege Hilberer geschildert haben. Sie haben nämlich und dies von der Opposition am heutigen Tag, so kurz vor der Wahl - in ruhiger und sachlicher Form das vorgetragen, was der Ausschuss eigentlich ergeben hat. Tatsache ist, dass der erste Verfahrens
schritt, das war der Auslöser des Untersuchungsausschusses, ganz klar nicht dazu führen kann, dass Trinkwasser gefährdet wird. Jetzt kann man behaupten, was man will, das stand am Anfang immer als Vorwurf im Raum. Es kann sich aber jeder darauf verlassen, dass das, was bisher genehmigt ist, in keinem Fall Trinkwasser gefährdet. Das Einzige, was strittig ist und überhaupt debattiert wurde, ist die Geschichte der Beben. Aber auch hier haben wir im Untersuchungsausschuss nicht einen Zeugen gehört, der gesagt hätte, dass die Abwägung bezogen auf die Erdbebengefahr falsch war. Keinen haben wir gehört, der gesagt hat, hier sind die möglichen Gefährdungen falsch abgewogen worden.
Im Gegenteil.
Es geht zweitens darum, ob die richtige Verfahrensart gewählt wurde. Wir haben zumindest von den Bergbehörden gehört, dass sie sich zum Schluss geeinigt hatten, und haben eine Menge Zeugen gehört, die gesagt haben, das Verfahren war richtig. Ich will aber gar nicht abschließend beurteilen, ob das richtig war, denn im Untersuchungsausschuss war von Beginn an klar, dass es ein gerichtliches Verfahren gibt. Ein gerichtliches Verfahren führt dazu, dass der Untersuchungsausschuss das eigentlich gar nicht bis zum Ende untersuchen kann, sondern das Ganze der Justiz überlassen muss. Zu diesem Zeitpunkt war schon klar, dass drei Gemeinden dagegen klagen.
Dass dort unten Stoffe liegen, die brandgefährlich sind, die man heute vielleicht nicht mehr unter Tage bringen würde - so würde man heute ganz sicher kein PCB mehr zum Einsatz bringen -, war vorher bekannt. Das ist durch den Untersuchungsausschuss nochmal erhärtet worden, das war für uns aber auch keine Neuigkeit, denn wir sind nicht naiv! Selbstverständlich wussten wir, alleine aus früheren Untersuchungsausschüssen, aus den Akten, aus den Berichten, dass dort unten Stoffe verbracht wurden, die mit höchster Vorsicht zu betrachten sind. Ich weise aber immer wieder auf Folgendes hin: Auch jetzt, wo wir pumpen, ist der Zustand nicht optimal, denn das Wasser fließt durch das Gebirge, nimmt Teile dieser Stoffe auf und wird dann nach oben gepumpt. Auch das haben uns Zeugen gesagt. Der Zustand ist also auch jetzt ökologisch überhaupt nicht optimal.
Dann ist zumindest gesagt worden, dass es eigentlich einer vernünftigen Risikoabwägung entspricht, das Verfahren in Schritte zu unterteilen. Das hat eine Reihe von unabhängigen Gutachtern gesagt, im Übrigen auch der Zeuge Friedrich.
Jetzt kommen wir zum Punkt - Herr Hilberer hat das ja angesprochen -, wenn ich dem Zeugen Friedrich folgen würde, könnte ich sagen, dass das, was bis
her beantragt ist, bis 300 Meter unter NN, sogar genehmigungsfähig wäre. So weit möchte ich überhaupt gar nicht gehen, aber das ist Stand der Beweisaufnahme, die wir in dem Ausschuss hatten. Die Landesregierung und alle Behörden sind also viel vorsichtiger gemessen an dem, was im Untersuchungsausschuss gesagt worden ist, denn die lassen durch umfangreiche Gutachten - von Professor Wagner und anderen Gutachtern - erst einmal prüfen, ob es überhaupt denkbar und möglich ist, das Wasser bis dorthin ansteigen zu lassen. Das ist im Übrigen noch im Rahmen dessen, was KPMG damals in ihrem Gutachten angenommen hatte, aber dazu komme ich gleich noch. Wie gesagt, ich begebe mich nicht auf den Standpunkt wie der Zeuge Friedrich, dass ich sage, es bis 300 Meter unter Null ansteigen zu lassen, ist ungefährlich. So weit gehe ich bewusst nicht. Das muss erst einmal noch geprüft werden.
Jetzt komme ich dazu, was Peter Müller gesagt hat. Peter Müller hat sehr wohl gesagt, dass man damals davon ausging, dass ewig gepumpt werden muss, übrigens nicht, dass es gar keine Optimierungsmöglichkeit gibt, sondern dass man einen gewissen Anstieg bis im Durchschnitt 300 oder 400 unter Null annimmt, wie es auch bei KPMG benannt war. Er hat gesagt, dieses Gutachten war keine Risikoabwägung, das war kein Risikogutachten, das war ein wirtschaftliches Gutachten. Wir gingen alle davon aus, da es auf Aussagen der RAG beruht, dass natürlich auch ewig gepumpt werden muss. Dass das Wasser dann aber keinen Meter mehr ansteigen darf, das ist in dem Gutachten nicht enthalten, das war auch nicht Grundlage des Erblastenvertrages.
Na ja, das ist ja immer am Rande so in den Raum gestellt worden.
Von daher müssen die Verfahren, um die es jetzt geht, sorgsam geprüft werden. Wir haben hier schon Anträge von Ihnen gehabt. Sie haben gesagt, das laufende Verfahren muss vom Landtag par ordre du mufti rigoros abgelehnt werden. Da sehen Sie einmal, auf welch wackeligem Fundament sich das bewegt hätte.
Peter Müller ging also, als er das unterschrieben hat, davon aus, es wird ewig gepumpt. Stefan Mörsdorf ging damals davon aus, es wird ewig gepumpt. Bis zum Jahr 2011 gingen alle hier davon aus, es wird ewig gepumpt.
Moment! Ich bin der Meinung, dass dieser Antrag, der hier vorliegt, zu Ende geprüft werden muss mit aller Sorgfalt. Dann wird man sehen, ob das überhaupt genehmigt werden kann. Dann wird man Erkenntnisse gewinnen, wissenschaftliche Erkenntnisse, die man dann entsprechend fortsetzen kann. Ich glaube, dass der Erblastenvertrag prinzipiell der RAG nicht verbietet, noch einen weiteren Antrag zu stellen, aber er ist zumindest ein Indiz dafür, dass zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich noch jeder davon ausgegangen ist, dass gepumpt werden muss.
Aber dieser erste Verfahrensschritt, in dem wir uns aktuell gerade befinden, ist davon völlig unabhängig. Auch dort haben zumindest jetzt die Zeugen gesagt, was dort geplant ist, ist noch so weit vom Trinkwasser entfernt, dass eigentlich noch keine Sorge besteht. Ich sage, darauf verlassen wir uns nicht, es werden andere Gutachter gehört und die Bürger können darauf vertrauen, wenn auch nur die geringste Gefahr besteht oder ein geringster Restzweifel, kann und darf nicht genehmigt werden. Ich denke, da kann ich auch heute noch für beide Fraktionen der Großen Koalition sprechen.
Ich sage das jetzt bewusst einmal an dem einen Punkt, was mich dann schon stört. Es ist kurz vor der Wahl und ich muss jetzt eigentlich nicht SPDMinister verteidigen. Aber wenn hier Minister Maas betreffend drinsteht, der Vorwurf konnte nicht ausgeräumt werden, dann frage ich mich, auf welcher Beweislastenverteilung wir uns mittlerweile bewegen. Es wird von Ihnen ein Vorwurf erhoben und anschließend sagen Sie, der ist nicht ausgeräumt worden!
Richtig wäre: Es ist in keiner Weise bestätigt worden, dass Heiko Maas oder ansonsten irgendwer im Kabinett mit irgendjemandem sich abgesprochen hätte. Dafür gibt es keinen Beleg, im ganzen Untersuchungsausschuss nicht, und auch nicht einen Zeugen, der das nur ansatzweise gesagt hätte. Allein schon deswegen kann man Ihren Antrag nur ablehnen. Das ist wirklich eine Art der Beweislastverteilung, die eigentlich nicht würdig ist.
Das kann man nicht machen. Ich sage an der Stelle noch einmal, der Bürger wird sich darauf verlassen können, dass hier sorgsam geprüft wird. Ich gehe davon aus, dass das auch von künftigen Abgeordneten kritisch begleitet wird. Ich werde es als Bürger aus der Ferne kritisch begleiten, nicht mehr als Mitglied dieses Hauses.
Dies ist heute meine letzte Rede. Wenn ich eben bei der vorletzten Rede ein bisschen überengagiert war, tut es mir leid. Ich habe sehr gerne hier 13 Jahre
mitgearbeitet. Ich bin den Bürgern sehr dankbar, dass sie mich gewählt haben und dass ich hier so lange im saarländischen Landtag sein konnte. Ich war schon ein Stück weit stolz darauf, dieses Land vertreten zu können. Ich habe mir redlich Mühe gegeben, für die Bürger etwas zu erreichen, Dinge zu diskutieren und sie kritisch zu betrachten, auch wenn es manchmal nicht einfach war.
Ich wünsche mir, dass es Nachfolger geben wird, die in der Hochschulpolitik vielleicht ein bisschen einfacher und mit ein bisschen mehr Geld arbeiten können. Ich wünsche mir, dass Sie ein schönes Auge auf die Kultur in diesem Lande haben, die wichtig ist. Auch bitte ich, die kleinen Einrichtungen nicht zu vergessen, die mir immer ein Stück weit sehr am Herzen gelegen haben.
Ich möchte Ihnen sagen, ich habe sehr gerne mit jedem von Ihnen zusammengearbeitet. Es sind hier im Hause auch Freundschaften entstanden, in meiner eigenen Partei und über die Parteien hinaus. Ich hoffe, die bleiben auch künftig erhalten. Ich werde demnächst eine andere Funktion beginnen, sogar außerhalb dieses Bundeslandes. Aber ein Stück meines Herzens wird immer hier bleiben. Ich wünsche Ihnen allen alles Gute. Ich habe hier wirklich gerne politisch gearbeitet. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten und als Drucksache 15/2051 vorliegenden Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge interjection: (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) in seiner 56. Sitzung am 18. Januar 2016 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Der Gesetzentwurf dient dazu, die Zustimmung des Landes zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag herbeizuführen, die die Ministerpräsidenten der Länder im vergangenen Jahr abgeschlossen haben. Der Vertrag umfasst Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages, des Deutschlandradio-Staatsvertrages und des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages. Neben redaktionellen Anpassungen im Rundfunkstaatsvertrag ist insbesondere hervorzuheben, dass im Deutschlandradio-Staatsvertrag die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten umgesetzt werden. Darüber hinaus erfolgt im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag eine Neujustierung bei der Aufteilung des Rundfunkbeitrages zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich in seiner Sitzung am 26. Januar 2017 mit dem Gesetzentwurf befasst. Unter Zustimmung aller Fraktionen empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung die größte Reform des Hochschulrechtes seit zwölf Jahren. Deshalb haben wir uns Zeit gelassen für eine gründliche Beratung, für eine umfangreiche Anhörung und haben viele Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen.
Ich habe es bereits in Erster Lesung gesagt: Es geht um eine Neujustierung nach zwölf Jahren Universitätsgesetz und nach 18 Jahren HTW-Gesetz. Es geht um die Auswertung der Erfahrungen mit einer starken Präsidialverfassung beziehungsweise einer starken Rektoratsverfassung. Wir wollen das Gute aus diesen Erfahrungen mitnehmen, dieses aber
durch stärkere Teilhabe und Partizipation verbinden. Wir setzen deshalb auf Transparenz und Mitgestaltung. Selbstverwaltungsorgane wie der Senat oder die der Studierenden bekommen eine stärkere Möglichkeit zur Mitwirkung und Information. Diese Neuerungen eröffnen Perspektiven zur Gestaltung der Hochschulen, ohne jedoch Entscheidungsprozesse zu behindern. Es geht nach den Erfahrungen der letzten Jahre sicher auch um neue Perspektiven im bundesweiten Vergleich. Das hat immer ein Stück weit mit Zeitgeist zu tun, es hat aber auch mit konkreten Erfahrungen vor ganz konkreten Hintergründen zu tun. Ich sage ebenfalls: Auch die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte spielt hier eine Rolle, da sie zu einer Neujustierung geführt hat. Ich sage aber ebenso deutlich: Alles, was wir an Neujustierung vornehmen, tun wir aus tiefster innerer Überzeugung.
Wie ich es in der Ersten Lesung bereits gesagt habe, sind Hochschulen filigrane Organe mit vielfältigen öffentlichen Zielsetzungen. Der stärkeren Identifikation mit diesen Zielsetzungen kann stärkere Beteiligung nur dienen. Auch wenn das Wahlrecht, auch wenn § 99 heute vielleicht im Fokus der Berichterstattung steht, so war er doch nicht der Anlass dieser Gesetzgebung. Er steht auch nicht im Mittelpunkt dieser Gesetzgebung. Deshalb ist es mir wichtig, dass andere Dinge nicht in Vergessenheit geraten, die den eigentlichen Schwerpunkt dieses Hochschulrechts bilden.
Wie ich es eben schon gesagt habe, geht es um einen neuen Ausgleich zwischen den Gremien, zwischen starker Führung und Mitbestimmung. Es geht um die Vereinheitlichung des Rechts der beiden großen Hochschulen. Auch die HTW erhält nun ein kollegiales Führungsorgan, ein Präsidium. Sie erhält ein starkes Aufsichtsgremium, einen Hochschulrat. Sie erhält einheitliche Leitungsstrukturen auch an den Fakultäten, zum Beispiel das Amt eines Studiendekans. Für beide Hochschulen gilt, dass die Rechte des Senats gestärkt werden. Die Senate müssen dem Hochschulentwicklungsplan zustimmen. Sie entsenden künftig die hochschulinternen Mitglieder in den Hochschulrat, die dort stimmberechtigt sein werden und dort explizit ihre Gruppen repräsentieren. Der Senat bekommt das Letztentscheidungsrecht bei der Wahl des Präsidenten. Er wird beteiligt bei der Wahlentscheidung der Vizepräsidenten und hat die Abwahlbefugnis mit qualifizierter Zweidrittelmehrheit. Der Senat wird beteiligt bei Wahl und Abwahl des Vizepräsidenten für Verwaltung.
Auf dezentraler Ebene soll dazu parallel an beiden Hochschulen die Stellung des Fakultätsrates gestärkt werden, der als zuständiges Organ über die Wahl und Abwahl von Dekanen, Prodekanen und
Studiendekanen entscheiden können soll. Dieses Gesamtgefüge muss immer wieder im Auge behalten werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass dieses der Verfassungsrechtsprechung standhält. Es gibt aber eine ganze Reihe von weiteren Veränderungen im Gesetz, Verbesserungen, die ich hier kurz skizzieren möchte.
Wir schaffen die Möglichkeit von Kooperationen zwischen den Hochschulen, die Möglichkeit von Kooperationsplattformen, von gemeinsamen Studiengängen, die Möglichkeit der Berufung von gemeinsamen Professuren und wir regeln kooperative Promotionen und Promotionsplattformen zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft und der Universität - eine starke Verbesserung gerade für Studierende der HTW.
Wir schaffen die Möglichkeit der noch besseren Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Forschungsinstituten zum Beispiel bei der Berufung von gemeinsamen Professuren.
Der Zugang zur Hochschule, gerade für beruflich Qualifizierte, wird noch einmal erleichtert. Mit dem weiterbildenden Bachelor wird ein spezielles berufsbegleitendes Studium für Berufstätige ermöglicht. Die hohe Qualität von Promotionen im Land wird gesichert, künftig werden zwischen Doktorandinnen und Doktoranden und ihren Betreuern verpflichtend individuelle Promotionsvereinbarungen über das Promotionsprojekt und seine Betreuung festgelegt. Dies ist eine Regelung, die ganz besonders wichtig ist für die Doktoranden und an der wir explizit festhalten.
Mit dem neuen Hochschulgesetz sollen aber auch die Handlungsoptionen im Bereich der Nachwuchsförderung verbessert werden. Um Karrierewege besser planbar zu machen, soll für Juniorprofessuren der echte Tenure Track eingeführt werden, der nach einer positiven Evaluation unmittelbar zu einer ausschreibungsfreien Berufung auf eine ordentliche Professur führt.
Für Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, die keinen unmittelbaren Hochschulzugang haben, sollen die Wege zum Studium flexibilisiert werden, insbesondere wird es die Möglichkeit eines Probestudiums geben, wie es bereits in anderen Bundesländern üblich ist. Auch hier bleibt es aber bei dem Prinzip des Forderns und Förderns. Die Sprachkurse bleiben selbstverständlich erhalten. Beides wird im Gesetzentwurf festgeschrieben.
Das Amt des Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wird gesetzlich verankert und durch unsere Änderungsanträge etwas klarer geregelt. Er wird entsprechende Mitwirkungsrechte haben.
Anknüpfend an die Frankreichstrategie des Landes soll ein Fokus auf die Intensivierung der frankofonen Aktivitäten der Hochschulen innerhalb der Großregion gelegt werden. Dabei bleibt natürlich die Internationalisierung nicht außen vor. Zuletzt sollen auch die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten sowie einzelne Gleichstellungsziele an verschiedenen Stellen gestärkt werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, diese Dinge habe ich eigens noch einmal aufgeführt, weil sie in den Fokus rücken sollten, gerade weil diese Verbesserungen nachhaltig wirken werden. Sie sind dauerhaft, sie drohten jedoch gegenüber der aktuellen Diskussion etwas in Vergessenheit zu geraten.
Was haben wir weiterhin aus der Anhörung mitgenommen und an weiteren Verbesserungen aufgenommen? - Wir haben eine Tierschutzregelung aufgenommen, wie eben schon in der Debatte gesagt worden ist. Ich möchte es dennoch erwähnen: Die Förderung tierversuchsfreier Forschung ist eine Daueraufgabe, der sich die Medizinische Fakultät schon seit langen Jahren stellt und die schon seit geraumer Zeit mit einer größeren sechsstelligen Summe aus dem Forschungsförderungsprogramm der Staatskanzlei gefördert wird.
Wir haben das Thema Transparenz aufgegriffen, was die Drittmittelprojekte angeht. Mir ist es in dem Zusammenhang aber auch wichtig zu sagen, dass die privaten Drittmittelprojekte nur einen Bruchteil der Drittmittelbudgets der Universität und der HTW ausmachen. Der größte Teil der Drittmittel sind öffentlich geförderte Drittmittel. Durch diese Transparenzklausel wird künftig noch klarer werden, dass es nicht zu einer Verzerrung kommt, ganz im Gegenteil.
Wir haben die Belange beruflich Qualifizierter nochmals stärker berücksichtigt durch die Stärkung der Zulassungskommission. Es wird kein Professorenveto mehr geben, eine Fragestellung, die in der Praxis übrigens auch nie eine Rolle gespielt hat. Das Probestudium wird auf in der Regel zwei Semester verkürzt.
Wir haben ferner ein Anliegen aufgegriffen, das insbesondere seitens des Landessportverbandes vorgebracht wurde, nämlich die Berücksichtigung von Spitzensportlern und deren Anliegen sowohl bei der Studienaufnahme als auch bei der Studienplangestaltung. Auch dies haben wir im Rahmen der Anhörung aufgenommen.
Wir haben die Hochschulen von der Versorgungslastenteilung ausgenommen. Dies ist ein Anliegen der Universität und der HTW, das die Hochschulen künftig finanziell entlasten wird, eine Entlastung übrigens, die bis in sechsstellige Beträge geht.
Wir berücksichtigen die Arbeitnehmerschaft künftig im Hochschulrat. Dies war bisher auch schon möglich, wir haben dies jetzt aber wortwörtlich aufgenommen. Wir schaffen die gesetzliche Verankerung eines Rahmenkodex mit den Personalräten für Gute Beschäftigung und wir greifen insbesondere das Anliegen der Bibliotheken auf, dass die großen Bereichsbibliotheken nicht aufgegeben werden.
Erlauben Sie mir an der Stelle noch einige Hinweise. Wir haben an dem Punkt Bibliotheken nicht jede Detailregelung aufgenommen, wie sie vorgeschlagen war, weil wir auch nicht in jedes Detail eingreifen wollten. Aber manche Sorgen, die vorgetragen wurden und die wir natürlich ernst nehmen, möchte ich doch ein Stück weit zerstreuen. Die Sorge etwa, dass eigene Mittel von Fakultäten, die für Bereichsbibliotheken zur Verfügung gestellt werden, zweckentfremdet oder umgeleitet werden, halte ich für unbegründet. Fakultätsmittel bleiben Fakultätsmittel, sie werden selbstverständlich nur für diesen Bereich ausgegeben werden dürfen. An der fachlichen Zuständigkeit für die einzelnen Fachbereiche und die Anschaffung der entsprechenden Literatur soll sich auch künftig nichts ändern.
Es sei mir auch gestattet, darauf hinzuweisen, dass die Bibliotheken über eine Bibliotheksordnung verfügen werden, der der Senat zustimmen muss, die aber auch der Zustimmung des Bildungsministeriums und der Staatskanzlei unterliegt. Von daher werden wir ein Stück weit darauf achten, dass hier keine Verzerrungen stattfinden und dass einzelne Fachbereiche nicht ausbluten werden. Es ist mir ein besonderes Anliegen, dies an dieser Stelle nochmals zu betonen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist auch vorgetragen worden, dass das Personalvertretungsrecht so, wie es jetzt vorliegt, nicht bleiben kann. Das ist richtig. Das hätten wir unter Umständen auch mit aufgenommen. Es hätte aber zu weit geführt, weil wir zu sehr in das Personalvertretungsgesetz hätten eingreifen müssen. Da aber mit den Gewerkschaften ohnehin vereinbart worden ist, dass es hierzu einen runden Tisch geben wird und das Personalgesetz generell einer Reform unterworfen werden soll, werden wir das vertagen und dann dort entsprechend aufnehmen.
Lassen Sie mich noch einen Punkt anführen zu § 99, der Übergangsregelung. Dies ist ein Angebot eines zusätzlichen Einigungsverfahrens. Wir schreiben niemand etwas vor, niemand muss sich korrigieren, niemand muss etwas widerrufen. Es geht einzig und allein darum, neben den verbrauchten Wahlgängen eine zusätzliche Möglichkeit der Einigung zu schaffen. Bei dieser Einigungsmöglichkeit soll keine Bindung mehr an die strenge Dreierliste der Fin
dungskommission bestehen. Diese Regelung wird es auch künftig geben, deswegen ist es auch kein Solitär, wir übernehmen es aber schon in diese Übergangsregelung. Diese Bindung an die Dreierliste war im Saarland besonders streng, in den Hochschulgesetzen anderer Länder war sie so nicht gegeben. Deshalb halte ich es ganz ohne Geschmäckle für möglich, das hier so aufzunehmen. Der Gesetzgeber schafft eine Konsensmöglichkeit für die Gremien. Erzwingen kann und will er sie nicht. Wir präferieren keinen bestimmten Kandidaten. Dies bleibt weiterhin der Hochschulautonomie und der Selbstverwaltung überlassen. Dennoch hoffen wir, dass diese Möglichkeit den Konflikt ein Stück weit auflösen hilft und die Universität bald einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin wählen kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Ergebnis des Hinhörens, des Zuhörens und des Ausgleichs. Ich bin überzeugt, dass es einen guten Rahmen für die Fortentwicklung der Hochschulen bietet. Das wünsche ich den Hochschulen auch von ganzem Herzen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freut es mich, dass unser Gesetzentwurf heute Morgen ein solch reges Interesse findet. Ich freue mich, dass der Präsident der Universität, Herr Professor Linneweber, hier ist. Ich habe auch die beiden Vorsitzenden der Personalräte der Universität gesehen - Herrn Zeimetz und Herrn Weber. Auch die Frauenbeauftragte Frau Jung ist da. Es sind außerdem noch etliche Studierende der Rechtswissenschaft unter der Leitung von Alexandra Heinen hier. Das zeigt, dass großes Interesse am Hochschulrecht besteht. Von der HTW habe ich noch niemanden gesehen. Ich hoffe, dass ich niemanden beim Überblick vergessen habe. Wenn doch, dann entschuldigen Sie das bitte ganz herzlich.
Der Entwurf eines saarländischen Hochschulgesetzes, welchen Ihnen heute die CDU- und die SPDFraktion vorlegen, soll das bisherige Universitätsgesetz und das Fachhochschulgesetz ersetzen und eine deutliche Deregulierung und Vereinheitlichung des saarländischen Hochschulrechts herbeiführen.
Der Wissenschaftsrat hat im Jahr 2013 eine Begutachtung des Hochschulsystems des Saarlandes vorgenommen und darauf basierende Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung ausgesprochen. Diese Empfehlungen hat der Landtag aufgegriffen und im
März 2015 den Landeshochschulentwicklungsplan beschlossen. Dieser sieht in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Wissenschaftsrats unter anderem vor, dass die gesetzlichen Regelungen für die Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes in einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt werden sollen. Die Entwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte haben dazu geführt, dass die Schnittmenge zwischen den Hochschultypen Universität und Fachhochschule größer geworden ist. Dazu gehört die durch den Bologna-Prozess angestoßene Angleichung der akademischen Grade. Auch die Steuerungsinstrumente zwischen Staat und Hochschule mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen oder Globalhaushalt unterscheiden sich nicht mehr. Die verbliebenen, profilbildenden Unterschiede rechtfertigen keine gesetzliche Doppelstruktur mehr und lassen sich ohne Abstriche an die Lesbarkeit in einen einheitlichen Gesetzentwurf integrieren.
Neben einer Verschlankung des bestehenden Regelwerks sollen mit dem künftigen saarländischen Hochschulgesetz auch inhaltliche Neuerungen und Weiterentwicklungen umgesetzt werden. Die Kompetenzverteilung auf zentraler wie dezentraler Hochschulebene und zwischen den einzelnen Organen wird auf Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit von Organisationsnormen zur Hochschulselbstverwaltung mit der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nachjustiert.
Nach 18 Jahren Fachhochschulgesetz und 12 Jahren Universitätsgesetz musste die Kompetenzverteilung, mussten die Steuerungselemente einer Überprüfung unterzogen werden. Das neue Modell zur Kompetenzverteilung folgt dem Leitgedanken, strukturelle Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit zu vermeiden und gleichzeitig die dynamische Steuerungs- und Handlungsfähigkeit der saarländischen Hochschulen zu sichern. Dies steht sicherlich in einem gewissen Spannungsverhältnis zueinander. Von daher muss immer wieder ein neuer Ausgleich gefunden werden.
Im Gegensatz zu den alten Gesetzen haben wir uns wieder für mehr Partizipation und mehr Kollegialität entschieden, weil wir der festen Überzeugung sind, dass dies auch angesichts der bisherigen großen Erfolge der Hochschule den Hochschulen auch künftig gut tun wird, ohne dass sie unsteuerbar werden. Es gibt keine grundsätzliche Abkehr von der Präsidialverfassung der Universität, aber eine Stärkung des Senats. Wir verabschieden uns nicht von der starken Stellung eines externen Aufsichtsgremiums, dem bisherigen Universitätsrat beziehungsweise dem Hochschulbeirat. Wir sind aber der Meinung, dass eine stimmberechtigte Teilnahme der internen Mitglieder zu mehr Ausgewogenheit und auch zu
mehr hochschulinterner Zufriedenheit durch Beteiligung führen wird und letztlich auch zu einer stärkeren Identifikation mit der jeweiligen Hochschule.
Auf der Grundlage intensiver Abstimmungen mit Vertreterinnen und Vertretern der zentralen Hochschulorgane wurde in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Gesamtgefüge entwickelt, bei dem Teilhaberechte des Senats insbesondere im Bereich der Festlegung von Forschungsschwerpunkten bei der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen und - nicht zuletzt über die vollwertige Mitgliedschaft von Senatsvertretern im Hochschulrat - in Fragen der Finanzverwaltung gestärkt wurden.
Die profilgebenden Handlungsbefugnisse der Leitungsorgane werden zudem künftig in noch stärkerem Maße von den kollegial-repräsentativen Organen überwacht, wovon nicht zuletzt die Änderungen im Bereich der Abwahlmöglichkeiten von Präsident, nebenamtlichen Vizepräsidenten, Dekan sowie Pround Studiendekan zeugen. Auch dies ist eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts.
Eine Veränderung in der Stärke der Hochschulgruppen in den Gremien wurde nicht vorgenommen, auch hier ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts eine Professorenmehrheit im Senat zwingend vorgeschrieben. Eine Veränderung des Gleichgewichts zwischen Hochschulautonomie und staatlicher Aufsicht wurde nicht vorgenommen, allerdings im Rahmen der Aufsicht die Rechte des Parlaments gestärkt. Wichtig war uns auch die Fortschreibung der besonderen Mittel für die Verbesserung der Lehre, die wir in den Gesetzentwurf eingearbeitet haben. Dort haben wir auch die paritätische Beteiligung der Studierenden festgeschrieben.
Aus den genannten Empfehlungen des Wissenschaftsrates wurden zahlreiche Hinweise aufgegriffen und in den Gesetzentwurf eingearbeitet, unter anderem die Modernisierung der für die HTW Saar geltenden Organisationsstruktur, die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für die Errichtung von Kooperationsplattformen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für kooperative Promotionen und die Präzisierung der funktionalen Einschichtigkeit des Bibliothekssystems.
Weitere Änderungsschwerpunkte des Gesetzentwurfes liegen im Bereich der Nachwuchsförderung und bei Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen für die Hochschulmitglieder. Lassen Sie mich einige Schwerpunktthemen des Gesetzentwurfes im Detail nennen: Für die HTW Saar sollen die internen Organisationsstrukturen und Steuerungsmechanismen modernisiert werden. An die Spitze der Fachhochschule soll ein mehrköpfiges Präsidium treten - bislang gab es den Rektor als mo
nokratisches Leitungsorgan. Die Funktion eines Verwaltungsdirektors alter Prägung soll durch einen hauptamtlichen Vizepräsidenten für Verwaltung und Wirtschaftsführung ersetzt werden, der gemeinsam mit den nebenamtlichen Vizepräsidenten Teil des Präsidiums ist. Zur besseren Verzahnung der zentralen Ebene mit der Ebene der Fakultäten soll es ein Erweitertes Präsidium geben, in dem neben den Präsidiumsmitgliedern auch die Dekane der Fakultäten Mitglieder sind. Das beratende Gremium des Wissenschaftlichen Beirats soll durch einen Hochschulrat mit strategischen Entscheidungsbefugnissen und Kontrollfunktionen ersetzt werden, in dem neben hochschulexternen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichem Leben erstmals auch Mitglieder des Senats vertreten sein sollen. Die bisherige Fachbereichsebene wird zur Fakultätsebene. In Verfahren zur Berufung von Hochschulprofessoren soll die Autonomie der HTW deutlich gestärkt werden, indem künftig nicht mehr das Land über die Freigabe einer Professur und den Berufungsvorschlag entscheidet, sondern die Hochschule selbst. Nach dem bewährten Vorbild der Universität soll an der HTW eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden.
An der Universität sollen die Befugnisse des Senats gegenüber dem Status quo gestärkt werden, um demokratische und wissenschaftsrelevante Teilhaberechte auszubauen. Insbesondere soll die Struktur und Entwicklungsplanung der Hochschulen künftig der Zustimmung des Senats bedürfen und Senatsmitglieder werden, wie ich bereits erwähnt habe, voll stimmberechtigte Mitglieder des Hochschulrats, des bisherigen Universitätsrats. Der Senat der Hochschule soll erstmals die nebenamtlichen Vizepräsidenten wählen. In diesem Kontext ist für beide Hochschulen neu, dass die nebenamtlichen Vizepräsidenten künftig auch mit Zweidrittelmehrheit vom Senat abgewählt werden können. Auf dezentraler Ebene soll dazu parallel an beiden Hochschulen die Stellung des Fakultätsrats gestärkt werden, der als zuständiges Organ über die Wahl und Abwahl von Dekan, Prodekanen und Studiendekan entscheiden können soll.
Damit setzen wir zum einen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaftsfreiheit um, die uns als Gesetzgeber aber einen deutlichen Abwägungsspielraum im Einzelnen gelassen haben. Wir treffen diese Entscheidungen aus Überzeugung, weil wir glauben, dass eine stärkere Einbindung der hochschulinternen Gruppen die Hochschulen stärker nach vorne bringen wird, noch mehr als bisher, möchte ich in diesem Zusammenhang sagen, denn an dem Erfolg ist ja nicht zu zweifeln. Eine Hochschule ist kein Unternehmen, sie ist ein filigraner Organismus mit vielfältigen öffentlichen Zielsetzungen, aber auch in Unternehmen gibt es Mitbe
stimmung und dies ist ganz bestimmt nicht zu deren Schaden.
Basierend auf den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes von 2013 soll eine neue Rechtsgrundlage für die Errichtung von Kooperationsplattformen geschaffen und die Rahmenbedingungen für kooperative Promotionen verbessert werden. Auf deren Grundlage können die Hochschulen geeignete Maßnahmen für eine optimale Vernetzung bestehender Strukturen ergreifen und Effizienzreserven nutzen. Dabei genießen sie in der Gestaltung weitgehend Freiheit. Gemeinsame Studiengänge, wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten können hochschulübergreifend, aber auch mit anderen Forschungs- und Bildungseinrichtung gegründet werden.
Mit dem neuen Hochschulgesetz sollen aber auch die Handlungsoptionen im Bereich der Nachwuchsförderung verbessert werden. Um Karrierewege besser planbar zu machen, soll für Juniorprofessoren der echte Tenure Track eingeführt werden, der nach einer positiven Evaluation unmittelbar zu einer ausschreibungsfreien Berufung auf eine ordentliche Professur führt. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen Juniorprofessoren bei Betreuung eines minderjährigen Kindes ihr Beamtenverhältnis auf Zeit verlängern können. Um Promotionsverfahren verlässlicher zu gestalten, soll zwischen Promovierendem und Doktorvater eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden, die mit strukturierten Zeit- und Arbeitsplänen den Status des Doktoranden verbessern soll. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Verbesserungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes und warne vor Aufweichung oder Umgehung, die der Bundesgesetzgeber weder vorgesehen noch erlaubt hat. Zur Verbesserung der Promotionsmöglichkeiten von Fachhochschulabsolventen sollen insbesondere Universität und HTW kooperative Promotionskollegs errichten, an denen Universitäts- und Fachhochschulprofessoren gleichberechtigt zusammenarbeiten. Gleichberechtigt bedeutet auf Augenhöhe, aber auch zwingend eine Beteiligung eines Prüfers der Universität. Es wird keine Aufweichung von Qualitätsstandards geben, aber mehr Chancen und Berechenbarkeit für besonders geeignete Absolventen der HTW.
Für Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, die keinen unmittelbaren Hochschulzugang eröffnen, sollen die Wege zum Studium flexibilisiert werden, insbesondere soll die Studieneignung auch über ein Probestudium nachgewiesen werden können, wie es in anderen Bundesländern bereits üblich ist. Dies bedeutet keine Abkehr vom Prinzip des Förderns und es bedeutet auch keine Aufgabe der wichtigen Pflicht zur Erbringung von Sprachkur
sen. Beides bleibt im Gesetzentwurf festgeschrieben, übrigens auch hier die Möglichkeit der hochschulübergreifenden Kooperation. Unsere Hochschulen sind international. Sie belegen bundesweit in diesem Feld Spitzenplätze und das muss auch so bleiben.
Das Amt eines Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung soll gesetzlich verankert und mit Mitwirkungsrechten ausgestattet werden. Anknüpfend an die Frankreichstrategie des Landes soll ein Fokus auf die Intensivierung der frankophonen Aktivitäten der Hochschulen innerhalb der Großregion gelegt werden. Zuletzt sollen auch die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten sowie einzelne Gleichstellungsziele an verschiedenen Stellen gestärkt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann an dieser Stelle nicht auf jedes einzelne Detail der Neuregelungen eingehen, dafür sind sie zu umfangreich. Dies muss den Ausschussberatungen vorbehalten bleiben. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass wir Ihnen heute einen zukunftsgerichteten und ausgewogenen Gesetzentwurf vorlegen, einen Entwurf, der die Kompromissfindung weitgehend übernimmt, die bereits in den hochschulinternen Gremien erfolgt ist. Wir legen einen Entwurf vor, der im Vorfeld etwas Kritik, aber auch viel Lob erfahren hat, wofür ich zum Beispiel der Studierendenschaft der Universität ganz herzlich danken möchte. Deshalb freue ich mich nun auf die Detailberatungen und die Ausschussanhörung und auch auf Verbesserungsvorschläge. Ich bitte Sie um Zustimmung in der Ersten Lesung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum 19. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neun- zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag), der uns als Drucksache 15/1759 vorliegt, in seiner 47. Sitzung am 20. April dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Der Gesetzentwurf dient der Herbeiführung der Zustimmung des saarländischen Landtages zum inzwischen 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Regierungen der Bundesländer geschlossen haben. Dieser Änderungsstaatsvertrag fasst Änderungen in verschiedenen rundfunkrechtlichen Staatsverträgen zusammen: Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag, im ZDF-Staatsvertrag, im DeutschlandradioStaatsvertrag, im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
An einige dieser Änderungen, zu denen die Ministerpräsidentin hier in Erster Lesung ausgeführt hat, sei beispielhaft erinnert: ARD und ZDF werden mit der
Schaffung eines Jugendangebots im Online-Bereich beauftragt. Sogenannte privilegierte Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden in Zukunft nur noch ein Drittel des festgesetzten Rundfunkbeitrags zu entrichten haben. Im Bereich des Jugendmedienschutzes werden Bestimmungen über die Alterskennzeichnung von Telemedien-Angeboten an das Jugendschutzgesetz angepasst sowie die Zuständigkeiten der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle erweitert.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in seiner Sitzung am 21.04.2016 beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag unter Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Lehrerinnenund Lehrerbildungsgesetzes, der uns als Drucksache 15/1765 vorliegt, in seiner 47. Sitzung am 20. April dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung einer EURichtlinie zur Ausweitung und Erleichterung des Anerkennungsverfahrens für Berufsqualifikationen im Bereich des Lehrerberufs. Ziel ist nach Auskunft der Regierung, durch Herbeiführung eines transparenten und flexiblen Systems der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen die Mobilität gleichwertig beruflich qualifizierter Personen innerhalb der Europäischen Union und ihrer Vertragspartnerstaaten zu gewährleisten.
Die Gesetzesnovelle dient im Hoheitsbereich des Saarlandes der Anpassung des in Deutschland auf Länderebene angesiedelten Berufsrechts für Lehrkräfte an die auf EU-Ebene vereinbarte Zielsetzung.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich in seiner Sitzung am 21.04.2016 mit dem Gesetzentwurf befasst. Er empfiehlt dem Landtag unter Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht gestatten Sie mir zu Beginn einige persönliche Bemerkungen. Für Sie ist das alles ganz lustig, für mich ist es aber schon nicht mehr lustig. Das muss ich hier wirklich einmal festhalten. Sie machen hier zwei Dritteln des Parlaments den Vorwurf,
dass sie sich nicht der Bevölkerung verpflichtet fühlen, sondern von der RAG gekauft sind. Das ist eben hier so gesagt worden. Ich finde es eine unglaubliche Frechheit, so etwas einem Parlament vorzuwerfen.
Ich will Ihnen eines sagen: Ich bin seit 2004 Mitglied des saarländischen Landtags. Ich habe mich den Themen hier immer gewidmet, vor Ort, im Parlament, im Gemeinderat. Ich habe nachlesbar öffentlich gesprochen, ich habe mich in Podiumsdiskussionen gestellt, habe mich in Saarwellingen vor 2.000 Leuten auspfeifen lassen. Und Sie werfen mir vor, dass ich mich wegducke? Sie werfen mir das vor? Mit welchem Recht? Wie gehen Sie denn mit Kollegen, mit Parlamentariern um? Ich finde, so sollte man mit Demokraten nicht umgehen.
Niemand hat hier von der RAG irgendetwas zu erwarten. Es geht noch nicht einmal mehr um die Sicherung von Arbeitsplätzen. Die sind endgültig verloren, das wissen wir alle. Warum sollten wir uns der RAG verpflichtet fühlen und die Bevölkerung 600.000 Menschen, wie Sie zu Recht sagen - irgendeiner Gefahr aussetzen? Warum sollten wir eigentlich so krank im Kopf sein, die Bevölkerung an Leib, Leben und Gesundheit zu gefährden? Das müssen Sie mir vielleicht einmal erklären.
Kommen wir nun zu Ihrem Antrag. Ich sage Ihnen mal, wie Sie mit Themen umgehen. Die Themen gehören zu Recht hierher. Sie gehören zu Recht hier debattiert, weil sie viele Menschen bewegen, ob sie gerade aktuell in der Zeitung stehen oder nicht. Sie bewegen gerade in den ehemaligen Bergbaugemeinden viele Menschen. Aber Sie stellen Anträge, denen eigentlich ein Parlamentarier, dem an Recht und Gesetz noch ein bisschen was liegt, überhaupt nicht zustimmen kann. Genau das ist ihr Ziel, Anträge zu formulieren, denen eine Regierungsfraktion überhaupt nicht zustimmen kann.
Das will ich Ihnen belegen. Sie formulieren, dass wir als Parlament beschließen sollen, eine Genehmigung zu widerrufen. Sie formulieren, dass wir als Parlament beschließen sollen, dass eine Behörde einen Antrag gar nicht erst annehmen darf. Können Sie mir sagen, wie das mit Recht und Gesetz vereinbar sein soll, dass eine Behörde einen gestellten Antrag überhaupt nicht annehmen und prüfen darf? Das sollen wir allen Ernstes hier beschließen? Dann schreiben Sie als Nächstes, dass wir hier so oder so zu entscheiden hätten. Das entscheidet offensichtlich bei uns das Parlament ohne Rechtsprüfung von Bundesrecht. Dann sagen Sie, wir dürfen keinen Antrag annehmen, ehe wir eigene Gutachten eingeholt haben. Entschuldigung, das hat mit rechtsstaatlich geordneten Verfahren nichts, aber auch gar nichts
mehr zu tun. Aber darum geht es Ihnen auch gar nicht. Sie wollen, dass wir den Antrag ablehnen, damit Sie draußen sagen können, dass nur Sie die Starken sind und sich für die Leute einsetzen. Deswegen formulieren Sie Anträge so, wie sie uns heute vorliegen.
Sie werfen munter alles durcheinander, leider Gottes auch die Kollegin Ensch-Engel.
Es gab tatsächlich eine Flutung bis zur 14. Sohle des Bergwerkes Saar. Das ist nicht die erste Flutung in einem Land, wo ein Schacht explosionssicher verschlossen wird. Das ist Stand der Technik. Das wissen wir auch aus allen Expertenanhörungen, die wir im Ausschuss Grubensicherheit und im U-Ausschuss bisher gehabt haben. Das war übrigens auch im Nordfeld so. Da war die Frau Peter die Umweltministerin. Da sagen Sie: „Davon haben wir nichts gewusst.“ Da sage ich: „Umso schlimmer!“
Sie werfen der jetzigen Regierung vor, dass sie sich quasi von der RAG bestechen lässt. Das wird so in den Raum gestellt, zumindest haben Sie gesagt, es hätte den Anschein.
Kurze Zeit davor ist genau dasselbe im Nordfeld passiert. Da hieß der Wirtschaftsminister noch Hartmann und war von der FDP, auch Leute, die vorher immer solche Anträge gestellt haben wie Sie. Und dann die Ministerin Peter. Sie waren an der Regierung beteiligt. Da frage ich mich, wo der Unterschied zwischen den beiden Maßnahmen liegt. Sie werfen uns jetzt hier - auch Ihrem ehemaligen Regierungspartner - vor, dass wir uns kaufen lassen. Vorher lief das alles selbstverständlich und war offensichtlich völlig in Ordnung. Dass man Schächte, nachdem nicht mehr abgebaut wird, flutet und explosionssicher zulaufen lässt, ist Stand der Technik und zunächst einmal überhaupt nichts Besonderes. Das sollten Sie den Bürgern vielleicht auch einmal sagen.
Das jetzt vorliegende Grubenwasserkonzept ist noch nicht genehmigt, es ist noch nicht einmal in Aussicht gestellt, dass es in Bälde genehmigt wird, Frau Ensch-Engel. Es werden im Moment lediglich Anträge geprüft und geschaut, ob die Unterlagen überhaupt vollständig sind. Und gleichzeitig ist Ihnen im Ausschuss gesagt worden, dass wir schon erste Gutachten in Auftrag gegeben haben.
Wir haben die Grundwasserstudie eigens bei Professor Wagner in Auftrag gegeben, damit das auf den neuesten Stand gebracht wird. Wir machen ein PCB-Kataster und geben auch ein Gutachten zum Thema Seismik und möglichen Gefährdungen durch Erderschütterungen in Auftrag, ürigens Dinge, die damals bei der Schachtflutung auch gemacht worden sind. Das ist von Professor Wagner gegengecheckt worden und auch das Thema Seismik ist behandelt worden. Das kann sich alles noch verdammt lange hinziehen. Es steht noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung aus. Über den Scoping-Termin und darüber, was dort noch zusätzlich an Dingen verlangt wird, ist noch nicht entschieden worden. Da muss die RAG noch nachliefern.
Dann steht hier, wir müssten, bevor überhaupt ein Antrag vorliegt - wir dürften ihn gar nicht annehmen, was natürlich Quatsch ist -, alle Gutachten selbst in Auftrag geben. Der Antragsteller ist aber in der Leistungspflicht! Er ist in der Beweispflicht, dass keine Gefährdung ausgeht. Er muss erst einmal vorlegen. Dann können wir sagen, das reicht uns nicht, wir wollen in dem Verfahren mehr wissen, wir wollen noch zusätzliche Gutachter nehmen. Dann können wir übrigens dem Antragsteller auch die Kosten auferlegen. Wenn wir so verfahren würden, wie Sie es wollen, und sagen würden, wir nehmen gar keine Anträge an, wir machen jetzt erst einmal tausend Gutachten, dann könnten wir noch nicht einmal der RAG die Kosten auferlegen. Wir würden damit noch den Landeshaushalt schädigen. Diese Logik müssen Sie mir auch einmal erklären.
Nun stoßen Sie sich daran, dass in zwei Schritten vorgegangen wird, dass man zuerst einen Antrag vorlegt mit einem Anstieg bis auf 300 Meter unter null und dann einem nächsten Schritt. An den rechtlichen Verfahrensvoraussetzungen ändert sich dadurch erst einmal gar nichts. Es ist uns aber versichert worden, dass, wenn gleich in einem Schritt der Antrag vorgelegt worden wäre, es ansteigen zu lassen bis unter null, dieser Antrag überhaupt nicht genehmigungsfähig gewesen wäre, weil das viel zu risikoreich ist. Wenn es uns wirklich darum geht, die Bevölkerung zu schützen, dann ist ein solches schrittweises Verfahren eher sogar sinnvoll. Weil man dann nämlich in dem ersten Schritt, falls der überhaupt genehmigt wird, was auch noch nicht sicher ist, Erfahrungswerte sammeln kann. Bei 300 Meter unter null ist man von der Trinkwassergewinnung noch weit genug entfernt, sodass diese Gefährdungen nicht vorliegen. Was Sie als Salamitaktik bezeichnen, ist für mich in dem Punkt nicht nachvollziehbar.
Sie stoßen sich dann immer wieder an einzelnen Verfahrensschritten. Das ist aber im betroffenen Ausschuss ganz breit erörtert worden. Zum Raumordnungsverfahren ist gesagt worden, dass ein Planfeststellungsverfahren gemacht wird zusammen mit einem Rahmenabschlussbetriebsplan. Das sind schon zwei Verfahrensschritte, die parallel laufen. Egal, welche Verfahren man wählt, das, was materiell und inhaltlich geprüft werden muss, die raumordnerischen Belange und was sich daraus ergibt, wird selbstverständlich mitgeprüft.
Es geht hier nur um die Verfahrensart, aber nicht um das, was an Gefährdungen oder sonstigen öffentlichen Belangen zu prüfen ist. Das wird geprüft! Die Frage ist nur, welches Verfahren ich vor die Klammer ziehe. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in dem von uns gewählten Verfahren beziehungsweise in dem von der Regierung gewählten Verfahren sogar noch stärker und schärfer. Von daher verstehe ich das, was Sie hier mit Raumordnungsverfahren zusätzlich fordern, auch nicht. Es gilt im öffentlichen Recht der Grundsatz der Verfahrenskonzentration. Dies ist hier korrekt gewählt worden. Das ist im Interesse der Bürger. Von daher gehen auch diese Vorwürfe völlig ins Leere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leib, Leben, Umwelt- und Naturschutz gehen hier strikt vor. Das ist unsere Maxime und das bleibt unsere Maxime. Ob dieses Verfahren jemals genehmigt wird, wissen wir nicht. Deshalb ist auch noch nichts entschieden, wie Frau Ensch-Engel das eben halb in den Raum gestellt hat. Das bedarf einer längeren Prüfung und da ist längst noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Was den Widerspruch der Gemeinde Nalbach angeht, sage ich Ihnen in aller Offenheit: Ich habe nichts dagegen gehabt, dass die Gemeinde Nalbach den Widerspruch eingelegt hat. Die Gemeinde Nalbach wird jetzt auch den Klageweg prüfen. Wenn ein Verfahren rechtlich geprüft wird, dann hat man anschließend Rechtssicherheit, auch wenn man der Überzeugung ist, dass bisher alles richtig gelaufen ist. Wenn es noch einmal überprüft und justiziabel festgestellt ist, dann ist es so.
Auch da geht es eigentlich nur, und das ist auch Ihr Vorwurf, um die Frage, ob das Verfahren richtig ist oder nicht. Es kommt nie richtig heraus, dass der Vorwurf gemacht würde, dass dort Gefahren übersehen worden wären. Was das Grundwasser angeht, sind wir in diesen Schritten bei der Schachtflutung noch meilenweit entfernt von Trinkwasser gewinnenden Gebieten. Eine Trinkwassergefährdung ist, nach alledem, was wir uns von Experten in den betreffen
den Ausschüssen angehört haben, wirklich auszuschließen, denn aus den Tiefen kann nichts in die Trinkwasserzone aufsteigen.
Auch was die Beben angeht, haben wir Experten angehört. Uns sagen fast alle Experten, sie wüssten nicht ganz zu 100 Prozent, was besser sei, zu fluten oder nicht zu fluten. Es kann also durchaus auch sinnvoll sein zu fluten. Tatsache ist jedenfalls, wenn das Wasser über diese Ebene hinaus ist - das sagen auch die Experten, die die Gemeinde Nalbach gehört hat -, dann ist in jedem Falle Ruhe. Und das wäre dann in acht Jahren der Fall. Ansonsten besteht das Risiko von Beben noch viel länger. Frau Ensch-Engel, das haben wir im Ausschuss eindeutig gehört.
Sie waren doch dabei. Die Protokolle sind doch alle nachlesbar. Das waren doch öffentliche Sitzungen, sodass man sogar aus ihnen zitieren darf. Was den Untersuchungsausschuss angeht, so haben wir jetzt meterweise Akten und wissen alles, was wir wissen wollen. Andere Akten können wir einsehen. Ich verstehe diese Vorwürfe also nicht.
Ich sage es Ihnen noch einmal: Wir sollten uns nicht gegenseitig die Ehre abschneiden und unterstellen, dass dem einen mehr am Wohle der Bevölkerung liegt als dem anderen. Uns allen liegt am Wohl der Bevölkerung und am Wohl des Saarlandes. Deshalb bin ich dafür, dass wir seriös alle weiteren Schritte gehen, wie wir das im Begleitausschuss, im Grubensicherheitsausschuss bisher gehandhabt haben, öffentlich und unter kluger Vorsitzleitung des Kollegen Eugen Roth. Diese Schritte möchte ich gerne so weiter gehen, weil es darum geht, Transparenz zu schaffen und Vertrauen bei der Bevölkerung herzustellen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich der Diskussion.
Wir führen dieselbe Diskussion mit denselben Anträgen und denselben Vorschlägen unverändert in der dritten Plenarsitzung hintereinander.
Ich habe mich der Diskussion immer gestellt, ich habe den Kopf hingehalten und unsere Argumente vorgetragen.
Sie wärmen jetzt zum hunderttausendsten Mal den Vorschlag auf, EU-Mittel zu verwenden. Ich habe Ihnen gesagt, das ist geprüft worden, das geht nicht. Sponsoren, die 500.000 Euro im Jahr tragen würden, finden sich auch nicht.
Ganz ehrlich, wie honorig ein Sponsor ist, der sagt, er würde eventuell, aber nur unter diesen oder jenen Bedingungen unterstützen, sei einmal dahingestellt. Die Landesregierung hat nie gesagt, der Garten müsse geschlossen werden. Von daher bedarf es auch keines Bekenntnisses. Wenn irgendjemand anderes bereit ist, den Botanischen Garten am Leben zu erhalten, ist er herzlich willkommen.
Noch einmal: Die Universität hat den Botanischen Garten geschlossen und als selbstständige Einheit aufgelöst. Er existiert als solche nicht mehr. Nicht wir, die Universität hat gesagt: Er ist für die Forschungsthemen nicht mehr Kerngeschäft und für die Molekularbiologie nicht mehr relevant. Das mag der eine oder andere Professor dort anders gesehen haben, aber das hat die Universität gesagt, nicht wir. Wir haben in unserem Hochschulentwicklungsplan andere Vorschläge als Sparmaßnahmen gemacht, die die Uni aber nicht aufgegriffen hat. Diese Maßnahmen hätten mindestens die gleichen Einsparungen wie der Botanische Garten gebracht. Diesen Weg ist man aber nicht gegangen, sondern man hat andere Prioritäten gesetzt. Wir haben lediglich gesagt, wir akzeptieren diese Prioritäten und können sie nachvollziehen. Mehr nicht.
Deswegen bedarf es zum jetzigen Zeitpunkt auch keines Dornröschen- oder Winterschlafes. Wenn die Universität der Meinung ist, sie wolle den Garten weiterführen, dann kann sie das jederzeit tun. Wir sind die Letzten, die sich da in den Weg stellen. Wenn sie allerdings der Meinung ist, sie setzt ihre Prioritäten anders, dann können wir ihr ebenfalls nicht in den Weg treten. Das werden wir auch nicht tun. Jedenfalls will die Universität damit Geld spa
ren. Wenn Sie das Personal vollständig erhalten wollen, die Pflanzen weiter pflegen und die Infrastruktur aufrechterhalten wollen, dann spart die Universität keinen Pfennig. Dann können wir die Universität auch anweisen, den Botanischen Garten aufrechtzuerhalten. Von daher ist Ihr Antrag nicht wirklich eine Alternative.
Wie gesagt, wir diskutieren jetzt in der dritten Debatte in Folge dieses Thema. Alle Argumente sind ausgetauscht worden. Auch Ihre Anträge und Vorschläge unterscheiden sich inhaltlich nicht von dem, was wir jetzt zum dritten Mal hintereinander diskutiert haben - plus die ganzen Ausschusssitzungen, in denen wir die Argumente austauschen. Ich kann zum heutigen Zeitpunkt keine anderen Argumente mehr vortragen und verweise ansonsten auf meine Redeprotokolle der letzten beiden Sitzungen. Aus unserer Sicht hat sich an der Sachlage nichts verändert. Herzlichen Dank.
Ich will jetzt doch das Ökologiebewusstsein der GRÜNEN mal ganz kurz hinterfragen.
Nicht jeder, der „Grün“ im Namen hat, ist ja automatisch derjenige, der sich als Einziger um die Ökologie kümmert.
Ich will jetzt nur mal eine Frage stellen: Waren nicht Sie diejenigen, die eigentlich immer Zoo-Gegner waren? Waren Sie nicht diejenigen, die, sagen wir mal, als allererstes das Thema Zirkustiere diskutiert haben?
Doch, wir haben auch darüber diskutiert, über das Thema „Wildtiere und Zirkus“.
Ich will nur mal eine Frage stellen -
Nein, nein, ich will nur mal eine Frage stellen, da es dann ja immer um „exotische Tiere“ geht. Das wird ja durchaus von den GRÜNEN diskutiert: Soll man die eigentlich nach Deutschland bringen und artgerecht erhalten? Und geht es denen dort wirklich gut? Das ist ja durchaus eine GRÜNEN-Diskussion.
Nun haben wir ja einen Naturpark, gemeinsam mit Rheinland-Pfalz. Bei diesem geht es auch um die heimische Flora und Fauna. Das ist uns auch wirklich sehr wichtig. Ich frage jetzt einfach einmal -
Wir sind nicht die CDU Rheinland-Pfalz, wir sind die CDU Saar und tragen diese Landesregierung mit und haben dieses Projekt befürwortet.
Also brauche ich mir den Schuh der CDU Rheinland-Pfalz nicht anzuziehen. Darum geht es auch nicht.
Nein, brauche ich nicht. Also Entschuldigung! Wir sind doch in unserem Regierungshandeln und in unserem Abstimmungsverhalten hier völlig eindeutig! Es ist doch jeder selbstständig!
Aber ich frage Sie jetzt einmal eines: Wenn wir Schülern und Kindern die heimische Flora und Fauna nahebringen wollen, hier, artgerecht vor Ort - ich weiß nicht, ob den Kindern dann mit dem Naturpark nicht ein größerer Gefallen getan ist, als wenn wir mit ganz hohen Energiekosten hier fremde Pflanzen aus den Tropen züchten. Ich möchte Ihnen auch einmal die CO2- und die Energiebilanz des Botanischen Gartens vorhalten. Vielleicht können Sie mir dann einmal sagen, ob das die ökologischste aller Varianten ist, den Menschen die Natur im Saarland beizubringen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist völlig unstreitig, dass es an der Universität des Saarlandes wie auch an der Hochschule für Technik und Wirtschaft einen Sanierungsrückstand gibt, wie es an vielen Hochschulen in Deutschland der Fall ist. Er rührt daher, dass die meisten Bauten in derselben Zeit entstanden sind, in den Fünfziger-, Sechziger- und Siebzigerjahren. Die Qualität der Bauten in diesen Jahren kennen wir alle zur Genüge, auch die energetischen Maßnahmen, die eigentlich notwendig wären, um sie herzurichten. Da sie aber alle etwa aus derselben Zeit stammen, kommt der Sanierungsbedarf natürlich geballt.
Das wissen wir nicht erst seit gestern. Deswegen widmen wir uns diesem Thema aber auch nicht erst seit gestern. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir in unserem Antrag auch aufführen, was in den letzten Jahren schon geschehen ist und dass wir im Bereich Hochschulbau in den ganzen letzten Jahren im Schnitt pro Jahr immer 30 Millionen investiert haben. Das macht den größten Block des Bauhaushaltes aus und da sind noch nicht einmal die Ausgaben für das Universitätsklinikum mitgerechnet, die teilweise ja auch der Lehre zugutekommen.
Frau Spaniol, wenn Sie sagen, das seien ja alles nur Neubauten gewesen,
das waren keine Sanierungsmaßnahmen, dann stimmt das so nicht. Es stimmt auch für den laufenden Haushalt nicht. Es ist sehr wohl richtig, dass im laufenden Haushalt tatsächlich eine Neubaumaßnahme für ein Praktikumsgebäude der Pharmazie vorgesehen ist - das ist eine der größten Maßnahmen, die vorgesehen sind -, aber das ist ein Ersatzneubau. Und ausgerechnet diesen Bau beklagen
Sie in Ihrem Antrag, den Sie uns vorlegen, und die Universität als allerdringlichsten! Da können Sie doch nicht sagen, wir machen jetzt Neubau anstatt Sanierung! Das ist ein Ersatzneubau, um das alte Gebäude abreißen zu können. Von daher verstehe ich Ihre widersprüchliche Argumentation überhaupt nicht.
Vielleicht erklären Sie mir dann, was Ihre Kritik an den Neubauten soll!
Sie haben gesagt, wir machen einen Neubau und keine Sanierung. Das eine Gebäude ersetzt das alte, definitiv auf den Punkt gebracht!
Ich möchte einmal einige Maßnahmen anführen, was in den letzten Jahren geschehen ist, weil Sie sagen, das betrifft alles nicht den alltäglichen Studienbetrieb und das, was Hunderttausende von Studenten berührt: Wir haben die Mensa saniert. Wir haben die Unibibliothek saniert. Das war eine Maßnahme, die fast in die 30 Millionen ging. Von den öffentlichen Plätzen will ich gar nicht reden. Ich spreche einmal vom Audimax-Gebäude, das von fast jedem Studenten genutzt wird. Auch die Gebäude vom Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung oder vom Max-Planck-Institut im Stuhlsatzenhausweg oder das neue CISPA-Gebäude, das sind ja nicht nur Leuchttürme, sondern dort sitzen auch Studenten. Diese Gebäude werden in der Pharmazie und in der Informatik mit für den Lehrbetrieb gebraucht und werden auch ganz dringend benötigt, weil die Universität in den letzten Jahren in dem Bereich gewachsen ist.
Ich will damit sagen: Es war eigentlich keine Maßnahme unnötig, die wir in den letzten Jahren gemacht haben. Und die 30 Millionen gab es ja im Schnitt. Auch keine der Maßnahmen, die im laufenden Haushalt sind, ist unnötig, und wir wissen selbstverständlich, dass weitere Maßnahmen notwendig sein werden. Das betrifft Universität, Hochschule für Technik und Wirtschaft und die künstlerischen Hochschulen gleichermaßen. Dennoch wird es uns - und würde es auch Ihnen - nicht gelingen, auf einen Schlag 300 Millionen locker zu machen. Es klingt ja oft so, als ob morgen die Gebäude geschlossen würden und als ob dringendst alle Gebäude auf einen Schlag gemacht werden müssten. Das ist die Größenordnung, über die wir reden!
Kurz zum Thema HTW. Ja, die drei Bestandsgebäude müssen irgendwann abgerissen werden. Nein, das werden wir nicht auf einen Schlag schaffen, denn das wird insgesamt eine dreistellige Millionensumme sein. Das sage ich Ihnen jetzt schon voraus. Das kann man nur Schritt für Schritt machen. Und der erste Schritt wird sein, dass wir dort einen Ersatzneubau an anderer Stelle schaffen müssen, dazu brauchen wir erst das Grundstück. In dem Zusammenhang bitte ich übrigens auch alle Kolleginnen und Kollegen, sich mit dafür einzusetzen, dass wir an dieses Grundstück rankommen. Sie wissen teilweise um die Problematik. Dann werden wir die anderen Bestandsgebäude abreißen können.
Aber an einer Stelle verwahre ich mich dann doch ein bisschen gegen die Kritik, die uns gegenüber geäußert worden ist, im Jahre 2008 sei überhaupt nicht gesehen worden, dass die Hochschule wachse, die Pläne seien völlig unzureichend und selbst dann, wenn wir Ersatzneubauten für die Bestandsgebäude der HTW plus Zentralgebäude plus Hochhaus hätten, würde das alles immer noch nicht reichen. Wir müssen schon aufpassen, dass wir das Notwendige tun und das Wünschenswerte vielleicht etwas zurückstellen. Notwendig ist, dass wir mit dem Hochhaus weiterkommen, das aber ein Privatbau ist, sodass nicht die Landesregierung per ordre du mufti beschließen kann: Wir bauen jetzt Türen um. Das muss der Privatinvestor tun, der übrigens jetzt die Baugenehmigung hat, und wenn er das in absehbarer Zeit nicht tut, wird das Land vom Vertrag zurücktreten müssen. Aber das ist die Problematik. - Was dann als Nächstes ansteht, ist das Zentralgebäude. Die Planungen sind ja schon in der Mache. Der dritte Punkt wird sein Ersatzneubau und Abriss der Bestandsbauten. Mehr sehe ich aber in den nächsten zehn Jahren an Möglichkeiten, im Bereich der HTW zu investieren, nicht. Das ist aber auch schon eine ganze Menge, denn anschließend ist die HTW komplett erneuert, mit komplett modernen und neuen Gebäuden, von denen keines älter als zehn Jahre ist. Das muss man an der Stelle auch festhalten.
Wir wissen, dass es an der Universität um das Praktikumsgebäude Pharmazie geht, dass wir in Homburg das neue Lehrsaalgebäude brauchen, dringend erforderlich, immer wieder gewünscht, genauso wichtig wie eine Sanierungsmaßnahme. Eines der dringendsten Probleme, die weiter anstehen, sind das Rechenzentrum und die Gebäude C5 2 und C5 3. Das sind zwei Gebäude der Philosophischen Fakultät, es ist nicht d i e Philosophische Fakultät. Auch dort haben wir sanierte Gebäude. Das muss in den Jahren 2018/19 vonstattengehen. Bis dahin brauchen wir aber eine Bibliothekslösung für die Philosophischen Fakultäten, sonst können wir nicht den
einen Bau sanieren und den anderen anschließend abreißen; das ist die Problematik. Aber das steht auf der Tagesordnung dessen, was unbedingt geschehen muss. Deshalb müssen wir mehrgleisig fahren, was die Finanzierungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten der nächsten Jahre angeht. Das, was es an Sanierungsstau an deutschen Universitäten gibt, weil die fast alle Gebäude aus den Fünfziger-, Sechzigerjahren haben, lässt sich für die Länder, auch für Nicht-Haushaltsnotlageländer, alleine nicht bewältigen. Deswegen brauchen wir dringend einen Sanierungsfonds, der uns dabei unterstützt.
Zweitens. Natürlich müssen wir der Universität und den anderen Hochschulen, übrigens auch den künstlerischen, Planungssicherheit geben, und deswegen brauchen wir eine Überarbeitung unserer Masterpläne, die dann bis ins Jahr 2025 reichen. Wir haben Masterpläne sowohl für den Campus AltSaarbrücken der HTW als auch auch für den Campus Saarbrücken der Universität. Aber die bedürfen jetzt wieder einer zeitlichen Fortentwicklung und dort müssen wir uns auf Maßnahmen bis 2025 hinein verständigen, damit wir wissen, was in dieser Zeit geschehen kann und muss. Und wir brauchen auch für kleinere Baumaßnahmen - das ist bereits vom Finanzministerium zugesagt - auch immer Reserveplanungen, damit Gelder auch tatsächlich abfließen.
Was uns, glaube ich, nicht weiterhilft, ist an der Universität eine zusätzliche Bauverwaltung mit zusätzlichem Personal, das zusätzliche Kosten bindet, die dann auch nicht verbaut werden können. Ich weiß, dass die Universität sich das wünscht. Aber ich sage Ihnen: Ehe wir dort neues Personal zusätzlich installieren, das uns dann an anderer Stelle fehlt, sollten wir versuchen, mit dem vorhandenen Personal dafür zu sorgen, dass das Geld auch tatsächlich abfließt. Ich bin sicher, dass uns das im laufenden und im nächsten Jahr gelingen wird.
Deswegen schreiben wir auch hier rein, dass wir eine regelmäßige Berichtspflicht an den Landtag haben wollen. Das ist ja auch keine Selbstverständlichkeit, denn wir wollen sehen, dass das Geld auch tatsächlich fließt, das wir im Haushalt eingestellt haben. Für den Bereich Hochschulbau wird es die nächsten Jahre - da bin ich der festen Überzeugung - ein Stück mehr geben müssen. Wir haben aber im laufenden, beschlossenen Bauhaushalt noch eine andere große Maßnahme eines anderen Ministeriums drin, die auch dringend notwendig war und die auch nicht länger geschoben werden konnte. So gibt es von Jahr zu Jahr immer Verschiebungen von zwei, drei Millionen, sodass ich hoffe, dass wir in den Jahren 2018/19 bei den Hochschulen etwas mehr drauflegen können.
Wir müssen aber auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten ausloten, wir müssen auch über das Thema einer Bündelung von Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung neu nachdenken. Allerdings geht es da nicht um Privatisierung, sondern es geht um Aufgaben innerhalb der öffentlichen Hand, es geht darum, diese neu zu ordnen oder zumindest einmal zu prüfen. Deswegen haben wir auch diesen Handlungsauftrag der Landesregierung mitgegeben. Es geht hier um 100-prozentige Landesgesellschaften und das wollen wir zumindest einmal geprüft haben, auch was Investitionsmöglichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten angeht, ohne dass wir uns dazu schon eine abschließende Meinung gebildet haben. Aber vielleicht kann uns dies im Hinblick auf die Schuldenbremse Handlungsspielräume verschaffen.
Diesen mehrgleisigen Weg müssen wir gehen. Wir müssen den Sanierungsrückstand schrittweise abbauen. Wir müssen die notwendigen Neubaumaßnahmen schrittweise vervollständigen. Dazu brauchen wir einen mittelfristigen Plan und dazu bekennen wir uns auch. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von den Koalitionsfraktionen von CDU und SPD eingebrachten und als Drucksache 15/1570 vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Schulen in seiner 42. Sitzung am 11. November letzten Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.
Der Gesetzentwurf schlägt Neuregelungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Schulwesen vor. Im Schulordnungsrecht soll nachvollzogen werden, was im allgemeinen Datenschutzrecht bereits gilt. Bei der Frage der Einwilligung in Weitergabe und Verarbeitung personenbezogener Daten wird künftig grundsätzlich auf die davon betroffene Person abgestellt, das heißt auf den betroffenen Schüler oder die betroffene Schülerin. Die bisherige Einteilung in einwilligungsfähige volljährige Schülerinnen und Schüler einerseits und einwilligungsbefugte Erziehungsberechtigte bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern andererseits kommt in Wegfall. Nur in denjenigen Fällen, in denen es betroffenen
Schülerinnen und Schülern noch an der Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung einer Einwilligung mangelt, geht die Ausübung des informationellen Selbstbestimmungsrechts wieder auf die Erziehungsberechtigten über, die deshalb über einwilligungsbedürftige Vorgänge der Datenverarbeitung zu unterrichten sind. Die Einwilligungsfähigkeit bemisst sich im Einzelfall.
Anlass für die Gesetzesnovelle ist der angelaufene Modellversuch „Lückenlose Betreuung“ im Landkreis Neunkirchen im Rahmen des Aktionsprogramms „Berufliche Ausbildung - Übergang von der Schule in den Beruf“. Der an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf ansetzende Modellversuch ist unter anderem mit der Weitergabe von Schülerdaten an die Jugendberufsagenturen des Bundes verbunden, sodass diesbezüglich eine datenschutzrechtliche Handhabe im Schulordnungsrecht geschaffen werden muss.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich in drei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Er hat zu dem Entwurf eine Anhörung durchgeführt, an der sich in schriftlicher oder mündlicher Form zehn Organisationen mit unterschiedlichen Bezügen zur Gesetzesmaterie beteiligt haben. Die Zielsetzung des Entwurfs, nämlich die Unterstützung integrationsbedürftiger Schülerinnen und Schüler durch eine Vernetzung einschlägiger Akteure in datenschutzrechtlicher Hinsicht abzusichern, ist bei allen Angehörten auf Zustimmung gestoßen. Im Hinblick auf die Prüfung der Einsichtsfähigkeit gab es in den mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen unterschiedliche Vorstellungen.
Die Auswertung der Anhörung hat im Ausschuss zur Vorlage dreier Abänderungsanträge geführt. In einem Antrag der PIRATEN-Fraktion wird vorgeschlagen, die widerlegbare Regelvermutung einer datenschutzrechtlichen Einsichtsfähigkeit betroffener Schülerinnen und Schüler, von der gerade die Rede war, an die Vollendung des 14. Lebensjahres als Mindestalter zu knüpfen. Ein Abänderungsantrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion hat diese Verknüpfung in einem weitergesteckten Rahmen ebenfalls hergestellt. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben einen Abänderungsantrag in diesem Sinne nicht vorgesehen. Sie haben einen eigenen Antrag vorgelegt, in dem für die Information der Erziehungsberechtigten über die Einholung datenschutzrechtlicher Einwilligungen von minderjährigen Schülerinnen und Schülern ausdrücklich die Schriftform verlangt wird. Die Abänderungsanträge der einbringenden Oppositionsfraktionen wurden im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt, der Abänderungsantrag der beiden Koalitionsfraktionen ist unter allseitiger Zustimmung angenommen worden.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Landtag bei Zustimmung aller Fraktionen,
dem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Schulen, Drucksache 15/1570, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung seine Zustimmung zu geben. Ich danke für die Aufmerksamkeit:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben vor wenigen Monaten diese Debatte schon einmal geführt. Ich habe damals die Position meiner Fraktion dargestellt. Ich könnte sie im Wesentlichen wiederholen, was ich in der gebotenen Kürze auch tue: Die Universität hat einen Globalhaushalt. Dieser Globalhaushalt ist so berechnet, dass damit auch die staatlichen Aufgaben abgegolten werden. Er ist auch so berechnet, dass der Botanische Garten mit enthalten ist. Der Globalhaushalt ist nun für mehrere Jahre eingefroren. Das hat natürlich Sparmaßnahmen zur Folge. Dennoch kann sich die Universität staatlicher Aufgaben nicht zur Gänze entledigen. Sie hat im Rahmen ihres Budgets und ihrer Sparnotwendigkeiten beschlossen, den Botanischen Garten zu schließen. Sparen kann man an dieser Stelle, man kann es aber auch an anderer Stelle. Die Universität hat entschieden, dass sie den Botanischen Garten schließen will. Sie ist nicht der Meinung, dass er noch Teil der saarländischen Hochschullandschaft ist, weil wir die Botanik nicht mehr als eigenständiges Fach haben.
Wenn Sie der Meinung sind, dass das anders ist und dass er Teil einer leistungsfähigen Hochschullandschaft sein müsse, dann müssen Sie das in erster Linie mit der Universität ausmachen, denn sie
ist der Meinung, dass sie auf diesen Bereich verzichten kann, und zwar mit genau der Argumentation, die mir Frau Spaniol eben vorgeworfen hat. Diese Argumentation haben sowohl Präsident Linneweber wie auch der Leiter des Botanischen Gartens selbst vertreten. Sie sagen, für die Forschungszwecke der Universität und für die Fachbereiche hat dieser Garten tatsächlich nur noch eine sehr geringe Funktion.
Entschuldigung, aber das ist gar nicht meine Meinung. Ich zitiere nur. Sie haben eben doch auch die Saarbrücker Zeitung zitiert. Herr Stein hat es selbst gesagt. Von daher: Die Universität hat selbst so entschieden.
Wenn man der Meinung ist, der Garten soll Teil einer leistungsfähigen Hochschullandschaft sein, wie die PIRATEN-Fraktion es in ihrem Antrag stehen hat, dann ist das eine Aufgabe, die sich als allererstes an die Universität richtet und mit ihr zu diskutieren wäre.
Zweitens. Wir sind bisher gegen diesen Sparplan der Universität nicht eingeschritten, weil wir ihn nachvollziehen können. Botanik ist seit Ende der Neunzigerjahre kein Fach mehr an der Universität. Wir bilden heute in erster Linie Molekular- und Humanbiologen aus. Wir haben noch einen Lehrstuhl Botanik für die Lehrämter. Ansonsten ist dieser Bereich nicht mehr vertreten. Das ist im Übrigen eine Entscheidung, die der damalige Ministerpräsident Lafontaine zu vertreten hat.
Es war eine ganz bewusste Schwerpunktbildung an der saarländischen Universität. Sie wurde damals von der Politik beschlossen, weil es zu der Zeit die Hochschulautonomie, wie wir sie heute kennen, noch nicht gab. In der Folgezeit, nicht nur seit heute, wurden dort Stellen abgebaut und der Botanische Garten immer mehr reduziert, weil er diese Funktion nicht mehr erfüllte. Das ist also auch keine neue Entwicklung. Wir sind heute eher am Endpunkt einer Entwicklung. Auch das sollten Sie wissen und das sollten auch diejenigen wissen, die heute etwas anderes vorgetragen haben.
Was soll sich denn künftig verändern? Viele gehen vom Botanischen Garten aus, meinen aber die viel größere parkartige Anlage im Außengelände der Universität, durch die viele Studierende gehen, wenn sie vom Parkplatz zur Universität wollen. Sie kennen daher dieses Gelände. Es bleibt als solches
erhalten. Es ist weder geplant, es zuzumachen noch die Pflanzen dort nicht mehr zu pflegen oder die Pflanzen und Sträucher abzuholzen. Dergleichen ist nicht geplant. Selbstverständlich bleibt die Außenanlage so erhalten, wie sie ist. Dort gibt es ja auch nicht diese übermäßig seltenen Pflanzen, die extremer und besonderer Pflege bedürfen. Es ist eine normale Parkanlage. Sie bleibt, wie sie ist. Sie ist also weiterhin für die Naherholung zugänglich, zum Beispiel für die Saarbrücker, die dort Spaziergänge machen und sich an der Natur erfreuen wollen.
Was nicht mehr fortgeführt wird, ist der eigentliche Botanische Garten. Das sind im Wesentlichen die Gewächshäuser mit den sehr seltenen exotischen Pflanzenarten, die man sich in Führungen anschauen kann. Es handelt sich dabei um Führungen für etwa 100 Gruppen im Jahr. Auch diese Zahl habe ich schon genannt. Man rechnet pro Gruppe etwa zehn bis maximal 20 Besucher. Wir haben es also realistischerweise mit einer Größenordnung von 1.500 Menschen zu tun, die dort im Jahr Führungen besuchen. Das ist auch für Botanische Gärten, wenn ich einmal ehrlich bin, keine übermäßig große Zahl. In anderen Botanischen Gärten ist es erheblich mehr. Deswegen muss man diese Zahl auch nennen. Hin und wieder wird gesagt, die Zahl sei in Wirklichkeit viel größer, man könne nicht nur die Führungen rechnen. Wenn man aber nachfragt, welche Zahlen es ansonsten gibt, dann erfährt man, dass es keine weitere Zahlen oder Berechnungen gibt. Die Anzahl der Führungen ist die einzige, die man nennen kann. Weitere werden letztlich nicht erhoben.
Ich halte deshalb fest: Auch einen touristische Nutzen, der von Ihnen genannt wurde, hat der Garten so tatsächlich nicht. Natürlich gehen Schulklassen dorthin. Ich glaube aber, dass man den Schulklassen auch weiterhin Pflanzen, Natur, die Biologie im Allgemeinen, den Gartenbau und Ähnliches nahebringen kann. Dafür muss man aber nicht diese Anzahl von exotischen Pflanzen vorhalten, wie wir sie im Botanischen Garten haben. Von daher werden wir der Universität an der Stelle nicht in den Rücken fallen können. Wir wissen, dass sie sparsam sein muss. Wir respektieren ein Stück weit, wo sie selbst ihre Entscheidungen trifft. Wir haben unseren Haushalt beschlossen. Wir haben keine Stellen, die wir dem Botanischen Garten kurzfristig zur Verfügung stellen könnten. Andere Beteiligte, die Sie genannt haben und die einspringen könnten, haben ihrerseits auch schon erklärt, dass sie das nicht zu tun gedenken. Das hat zum Beispiel der Regionalverband Saarbrücken so erklärt. Wir haben den Haushalt 2016/2017 so beschlossen. Stellenvorsorge ist auch in den Ministerien dafür nicht getroffen worden. Von daher sehe ich derzeit nicht - da bin ich ehrlich -, wie wir im April die Schließung des Gartens verhindern sollten. Dennoch habe ich unter dem Spardruck und angesichts des Profils der Universität für die Ent
scheidung der Universität ein gewisses Verständnis, wenn dies auch schwer fallen mag.
Ich möchte trotzdem sagen, wenn es einen Grund gäbe, den Garten zu erhalten, dann wäre das sicherlich das Engagement der Ehrenamtler, vor allem aber des Leiters und der Gärtner des Gartens. Wie Herr Stein die Menschen begeistern kann, wenn er von Pflanzen spricht, ist erstaunlich. Allein das kann aber für uns heute nicht dazu führen, dass wir für etwas einspringen, was die Universität in eigener Verantwortung entschieden hat. Von daher sehe ich zum heutigen Zeitpunkt tatsächlich keine Alternative, die Sparmaßnahmen alle rückgängig zu machen. Was der PIRATEN-Antrag fordert, ist meiner Meinung nach auch nicht ganz von dieser Welt. Ich sage Ihnen, keine Landesregierung, keine Landtagsmehrheit, egal wie sie zusammengesetzt wäre, könnte den Wissenschaftsbereich oder irgendeinen anderen Bereich komplett von Sparmaßnahmen ausnehmen. Man macht es sich natürlich sehr bequem, wenn man heute solche Anträge stellt und sagt, jenseits von irgendwelchen Sparmaßnahmen und der Verschuldung solle man die Mittel für den Garten drauflegen. Das ist unseriös, unrealistisch und der Situation nicht angemessen.
Eines kann ich Ihnen versichern: Für die Pflanzen muss eine Lösung gefunden werden. Sie werden natürlich nicht verdorren. Man muss nach Möglichkeiten suchen. Die Landesregierung ist auch dabei, was das Europa-Thema angeht. Die Frage ist tatsächlich geprüft worden. Aber Sie wissen ja, entweder sind europäische Mittel Projektmittel, die zeitlich gebunden und nicht langfristig sind, oder man muss die Finanzierung aus Töpfen stellen, die langfristig zur Verfügung stehen, diese Mittel fehlen dann aber wieder an anderen Stellen. Es ist also auch nichts gewonnen. Es ist geprüft worden, allerdings ist es keine Lösung.
Ich wiederhole: Entweder Sie sind der Meinung, es ist für unseren Wissenschaftsstandort unentbehrlich, dann führen Sie die Diskussion bitte mit der Universität. Wir als Land können angesichts unserer Haushaltslage nicht einspringen. Von daher sehe ich im Moment keine Möglichkeiten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist durchaus gut, dass wir den Einzelplan unmittelbar nach der Generaldebatte lesen, denn so können wir uns etwas stärker in Erinnerung rufen, in welchem Gesamtrahmen wir hier die Hochschulpolitik betrachten und diesen Einzelplan lesen. Es ist die Lesung eines Einzelplanes unter schwierigen Bedingungen, unter Bedingungen der Schuldenbremse im Jahr 7 der Schuldenbremse. Mittlerweile haben wir zwei Drittel unseres Defizits abgebaut, ein weiteres Drittel haben wir noch vor uns. Jahr für Jahr wird kontrolliert, ob wir die Neuverschuldung abgesenkt haben; ansonsten bekommen wir nicht die Zinshilfen von 260 Millionen Euro. Ich habe das hier an dieser Stelle schon mehrfach gesagt: In einer solchen Situation ist es einfach nicht möglich, auch nur einen Einzelplan oder nur einen Bereich von dieser ganzen Sparanstrengung auszunehmen. Dies gelingt uns leider auch nicht im Bereich Wissenschaft. In diesem Gesamtrahmen müssen wir den Einzelplan sehen.
Um zwei Zahlen zu nennen: Im Jahr 2016 sind im Bereich Wissenschaft und Hochschulen einschließlich Bau und allen weiteren Maßnahmen insgesamt 380 Millionen Euro veranschlagt. Das entspricht 9,4 Prozent des gesamten Landeshaushaltes. Im Jahr 2017 sind es 391 Millionen Euro. Das entspricht 9,6 Prozent des gesamten Landeshaushaltes. Dieser Wert ist über die ganzen Jahre recht stabil geblieben. Er wird auch in den kommenden Jahren recht stabil bleiben. Er steigt sogar prozentual und in der absoluten Zahl an.
Das zeigt, dass wir auf die Möglichkeiten in unserem Landeshaushalt gesehen dem Thema Wissenschaft, Hochschulen und Technologie weiterhin den nötigen Schwerpunkt zuordnen. Wir werden diesen Bereich weiterhin stärken und stark halten.
Was hat sich gegenüber dem letzten Jahr und dieser Haushaltsdebatte geändert? Das ist teilweise eine Antwort auf den offenen Brief, der geschrieben worden ist. In dem offenen Brief wird ein Teil komplett unterschlagen. Es ist nämlich die Rede davon, dass im Februar Gespräche versprochen worden wären und dass wir die Dinge noch einmal überdenken; seither sei nichts geschehen. Dem muss ich trocken hinzufügen: Es sind seither „nur“ 9 Millionen
geschehen. Seither haben wir die Sparpläne durch die Themen Bafög und Hochschulpakt sowie durch weitere Einzelmaßnahmen korrigiert. Insgesamt gibt es für die Hochschulen im Land 9 Millionen mehr pro Jahr. Ich finde, das kann man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Auch das ist eine Leistung und ein Versprechen, das wir gegenüber den Hochschulen eingehalten haben.
Wir haben gesagt, 5,2 Millionen Euro fließen zusätzlich jahresbezogen aus bisherigem Bafög an die Hochschulen: 4 Millionen an die Universität, 1 Million an die HTW und 200.000 an die beiden künstlerischen Hochschulen - Jahr für Jahr. Andere Länder haben gesagt, wir nehmen dieses Geld, das wir durch Bafög-Mittel frei bekommen haben und finanzieren das damit, was wir sowieso finanzieren müssen, nämlich Kinderbetreuungskosten wegen höherer Personalkosten. Auch das hätten wir tun können. Wir hätten auch sagen können, das, was wir jetzt an Lehrerkosten bezahlen müssen - unter anderem wegen steigender Schülerzahlen aufgrund der Flüchtlinge -, könnten wir mit diesem Geld bezahlen. Aber nein! Wir haben uns im letzten Jahr bewusst und deutlich festgelegt und haben den Hochschulen gesagt, mit diesem ehemaligen Bafög-Geld können die vier Hochschulen bis zum Jahr 2020 jahresbezogen fest rechnen. Auch das ist keine Selbstverständlichkeit in diesem Haushaltsnotlageland.
Wir haben gesagt, dass wir je Studienanfänger mehr Hochschulpaktmittel über die 2005er Werte hinaus geben werden, nämlich 23.760 Euro Barmittel. Wir haben gesagt, dass wir unsere Kofinanzierung jetzt durch die Verhandlungserfolge, die wir auf Bundesebene erreicht haben, erbringen können. Wir bekommen eine höhere Summe vom Bund und müssen einen geringeren Kofinanzierungsanteil leisten, deswegen können wir 23.760 Euro pro Studienanfänger aufbringen. Mit dieser Summe können die Universität und die HTW rechnen, das ist die doppelte der vorher geplanten Summe. Das sind noch einmal 3 Millionen per annum, von denen die Universität 2,5 Millionen alleine bekommt. Auch mit diesen Geldern kann die Universität rechnen unter der Bedingung, dass sie ihre Studienanfängerzahlen wenigstens halbwegs stabil lässt und dass sie nicht unter 10 Prozent sinken. Aber dazu komme ich gleich noch.
650.000 Euro haben wir über das ursprüngliche Sparziel hinaus zugesagt, dafür, dass wir die Bewirtschaftungskosten des neuen CISPA-Gebäudes und die drei Professuren des CISPA übernommen haben. Auch das hätte die Universität ansonsten aus ihrem Globalhaushalt tragen müssen. In diesem Jahr sagen wir, dass die Universität zusätzlich 200.000 Euro für weitere Deutschkurse einplanen kann, damit sie auch hier der Flüchtlingssituation ge
recht werden kann - im Übrigen auch, um zusätzliche Studierende für die Zukunft zu gewinnen, denn im Jahr darauf werden dies Studienanfänger sein. Auch hier haben wir das Versprechen, dass wir dies entsprechend prüfen, eingehalten. Dies findet sich in der Ergänzungsvorlage der Regierung wieder.
Meine Damen und Herren, was ist denn mit diesen zusätzlichen 9 Millionen seither geschehen? Seitdem gibt es mit dem Personalrat vereinbarte Zusagen, die unsere volle Zustimmung finden. Diese lauten: Vertrauensschutz für die Mitarbeiterverträge, niemand, der eine Doktorandenstelle angenommen hat, soll diese abbrechen müssen. Keine betriebsbedingten Kündigungen und keine dauerhaften Eingriffe in die Berufungszusagen, im Übrigen ein Punkt, den die Universitätsleitung zugesagt hat und auf den wir künftig pochen werden, denn dies war mit ein Grund dafür, dass wir die Bafög-Mittel künftig zur Verfügung stellen werden. Da werden wir noch einmal einigen Irritationen nachgehen müssen, die durch ein neues Schreiben entstanden sind.