Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/724 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/724 einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Resolution aller Landtagsfraktionen betreffend: Das Saarland steht für Weltoffenheit und Toleranz - Rechtsextremisten haben in unserem Bundesland keinen Platz (Drucksa- che 15/737 - neu)
Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse haben sich die im Landtag vertretenen Fraktionen interfraktionell darauf verständigt, folgende Resolution zu beschließen, und mich gebeten, diese heute vorzutragen.
„Im Hinblick auf die ursprünglich geplante Veranstaltung der NPD am 18. und 19. Januar in Saarbrücken bekräftigen alle im Landtag des Saarlandes vertretenen Fraktionen ihr klares Nein gegen jedwede rechtsextreme Aktivität und verwahren sich ausdrücklich gegen die menschenfeindlichen, rassistischen und volksverhetzenden Parolen der NPD. Wir stehen für ein Deutschland, in dem alle ohne Angst verschieden sein können und in freier Gemeinschaft miteinander und nebeneinander leben können - ein Land, in dem Freiheit und Respekt, Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit lebendig und spürbar sind.
Rechtsextreme und rassistische Parteien haben in unserer demokratischen Gesellschaft keinen Platz. Wir werden es nicht tolerieren, wenn eine rechtsextreme Partei vom Saarland aus ihr Gedankengut verbreiten will. Die Positionen der NPD sind menschenverachtend und rassistisch. Politiker aus den Reihen der NPD versuchen regelmäßig, die Verbrechen während der NS-Diktatur zu verharmlosen. Es darf nicht sein, dass das Saarland zu einem Treffpunkt von Menschen wird, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ebenso ablehnen wie das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion. Als Bundesland im Herzen Europas tragen wir besondere Verantwortung und stehen für Freundschaft und Offenheit, für Toleranz und Miteinander.
Nie wieder dürfen in Deutschland Unfreiheit, Intoleranz, Rassismus, Fremdenhass und Antisemitismus proklamiert werden. Der jährliche Holocaust-Gedenktag am 27. Januar ist uns Mahnung und Erinnerung zugleich und wird auch vom Landtag des Saarlandes traditionell mit einer Gedenkstunde begleitet. Es ist unsere Verpflichtung, die 1945 wiedergewonnene Demokratie und Freiheit jeden Tag aufs Neue zu verteidigen. Gerade uns Saarländerinnen und Saarländern ist es ein ganz besonderes Anliegen, unser Markenzeichen als weltoffene europäische Grenzregion gegen Verunglimpfungen vom rechten Rand unserer Gesellschaft zu verteidigen.
Im Hinblick auf mögliche Veranstaltungen der NPD im Saarland appellieren alle im saarländischen Landtag vertretenen Fraktionen an die Gesellschaft, sich gemeinsam - zum Beispiel unter Federführung des ortsansässigen Pfarrers und des vom DGB geschmiedeten Bündnisses „Bunt statt Braun“ - entschlossen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz zu wenden, ihre Stimme zu erheben und damit ein breites Bündnis gegen Rechtsextremismus zu bilden. In unserem Bundesland ist kein Platz für rechtsextremes Gedankengut.
Derart gesinnte Personen und Rechtsradikale haben im Saarland nichts zu suchen. Wir werden den Funktionären und Vertretern der NPD in unserem Bundesland jetzt und in Zukunft keine Bühne bieten.
Die Wachsamkeit gegen Intoleranz und Rassismus muss angesichts solcher Bestrebungen auch in Zukunft eine der wichtigsten demokratischen Aufgaben bleiben. Wir werden alle demokratischen Kräfte unterstützen und Bündnisse fördern, die sich nationalsozialistischer Propaganda entgegenstellen. In unserer wehrhaften Demokratie werden wir menschenverachtendes Gedankengut niemals dulden und es konsequent bekämpfen. Kulturelle Vielfalt schätzen und Toleranz im Alltag leben - das sind die entscheidenden Faktoren für ein zukunftsorientiertes Saarland.“ - So weit die Resolution.
Wer für die Annahme der Resolution Drucksache 15/737 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Resolution einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/726 - neu)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU und SPD bringen ein neues Jagdgesetz in den saarländischen Landtag ein. Wir befassen uns heute mit einem Thema, das in der Öffentlichkeit seit längerer Zeit auf eine besondere Aufmerksamkeit stößt und das von verschiedenen Seiten in der Vergangenheit unterschiedlich diskutiert worden ist. Deshalb möchte ich zu Beginn klarstellen: Die Ausübung der Jagd gehört zur Geschichte der Menschheit und zum Wesen des Menschen. Jagd ist ein natürlicher Vorgang und gehört auch zu den Prozessen, die in der Natur ablaufen.
Die Jagd ist eine notwendige Tätigkeit. Es ist Aufgabe der Jagd, Beute zu machen und Fleisch zu gewinnen. Es ist Aufgabe der Jagd, die Wildbestände zu regulieren. Damit trägt die Jagd dazu bei, Wildschäden zu vermeiden. Das betrifft Schäden sowohl
an menschlichen Gütern wie auch in der Natur. Die Jagd ist sicherlich auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Tierseuchen. Allerdings ist die Jagd eine Angelegenheit, die nicht nur Sache der Jägerinnen und Jäger in unserem Land ist. Darüber hinaus betrifft die Jagd und die Art und Weise, wie sie ausgeübt wird, viele in unserem Land. Sie betrifft in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger als Jagdgenossen, die ihre Flächen zur Verfügung stellen. Sie betrifft die Bewirtschafter des Landes - die Landwirtschaft, den Forst, die privaten und kommunalen Waldbesitzer -, denn eine ordnungsgemäße Ausübung der Jagd hat natürlich auch etwas damit zu tun, inwieweit andere Landnutzer möglicherweise von Wildschäden betroffen sind oder eben nicht.
Die Jagdausübung betrifft auch die Naturschützer, denn viele Bereiche der Jagd sind für den Naturschutz von Bedeutung. Gleiches gilt für den Tierschutz. Deshalb ist die Frage, wie die Jagd in unserem Land geregelt ist, von öffentlicher Bedeutung. Sie interessiert viele Menschen in unserem Land. Deshalb brauchen wir grundsätzlich ein Jagdgesetz.
Dieses Jagdgesetz wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf modernisiert. Das ist aus mehreren Gründen notwendig. Wir haben Regelungsbedarf in Zusammenhang mit der Föderalismusreform und den unterschiedlichen Kompetenzen, die auf bundesgesetzlicher oder landesgesetzlicher Ebene geregelt werden müssen. Es gibt Erfordernisse aus der Jagdpraxis heraus, um das Jagdgesetz weiterzuentwickeln. Das betrifft auch neue Erkenntnisse beim Wildtiermanagement und beim Naturschutz. Ganz wichtig ist, dass die Jagd unter dem Strich immer eine gesellschaftliche Akzeptanz finden muss. Deshalb müssen wir die Ohren aufmachen, was gesellschaftliche Debatten betrifft. Wir müssen an der einen oder anderen Stelle Veränderungen vornehmen, die dazu dienen, die Akzeptanz der Jagdausübung in unserer Gesellschaft zu erhalten.
Grundsätzlich gilt heute aber das, was wir schon vor der letzten Landtagswahl gesagt haben. Das geltende Jagdrecht hat sich insgesamt bewährt. Wir brauchen keine grundsätzlichen Veränderungen am Jagdrecht. Wir brauchen keine ideologischen Debatten um ein neues Jagdgesetz. Vielmehr beschränken wir uns als Koalition auf die Änderungen, die sachlich notwendig sind.
Ziel des Gesetzes ist es deshalb, diese notwendigen Veränderungen umzusetzen. Wenn schon nicht an allen Stellen ein Konsens erreicht wird, so gilt es doch, zumindest Kompromisse zwischen den verschiedenen Verbänden und in der Gesellschaft insgesamt zu finden, um so zum gesellschaftlichen Frieden beizutragen, die Akzeptanz der Jagd in der Gesellschaft zu fördern und damit letztendlich den Fortbestand der Jagd zu sichern.
Heute bringen die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf ein. Schon das ist eine Nachricht wert. Das ist ein Erfolg, denn damit zeigen diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, dass sie dort erfolgreich sind, wo die vorherige Landesregierung handlungsunfähig war. Wir lösen Probleme dort, wo in der Vergangenheit neue Probleme geschaffen werden sollten.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf die Grundlage für eine ausführliche Anhörung ist, die wir im Ausschuss durchführen werden, und für vielfältige Arten von Diskussionen. Es sind Diskussionen, die wir in den nächsten Wochen im Landtag speziell im Ausschuss führen werden und die sicherlich mannigfaltig in der Öffentlichkeit und in verschiedenen Gremien stattfinden werden. Deshalb möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger und alle Verbände herzlich einladen, mit uns über diesen Gesetzentwurf zu diskutieren.
Da gilt mit Sicherheit der Satz von Peter Struck, dass kein Gesetz ein Parlament am Ende so verlässt, wie es ursprünglich in das Plenum hineingekommen ist. Ich sage deshalb deutlich, dass wir offen für Veränderungen sind. Wir suchen die Diskussion in der Absicht, die bestmöglichen Lösungen zu finden. Wir haben heute in der Zeitung lesen können, dass es mannigfaltige Änderungswünsche gibt. Wir wissen dies aus vielen Gesprächen. Deshalb wollen wir uns der Debatte grundsätzlich nicht verschließen. Sie ist ehrlich gemeint. Wir sind an der einen oder anderen Stelle sicherlich ergebnisoffen.
Ich will aber eines ganz klar sagen. Wir halten an unserem Zeitplan fest. Dieser Zeitplan sieht vor, dass die Zweite Lesung im März stattfinden soll. Das neue Jagdgesetz soll zu Beginn des neuen Jagdjahres am 01. April in Kraft treten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Gesetz geben. Eine zentrale Änderung ist nicht nur der neue Name, sondern auch die neue Zielbestimmung im Gesetz. Wir verpflichten die Jagd stärker als in der Vergangenheit auf das Ziel des Naturschutzes. Wir sagen damit aber auch: Das, was die Jägerinnen und Jäger auf der Grundlage dieses Gesetzes tun, ist aktiver Naturschutz. Das ist eine neue und zentrale Aussage dieses Gesetzes. Das soll durchaus zu einem besseren Miteinander der verschiedenen Gruppierungen beitragen. Wir stärken mit diesem Gesetz den Tierschutz, denn wir kommen der langjährigen Forderung aus der Öffentlichkeit nach, auf der Grundlage des Jagdgesetzes den Haustierabschuss durch Jägerinnen und Jäger zu verbieten.
darf nicht in irgendeiner Weise eine Manschette oder Sonstiges tragen. Ich möchte aber auch im Sinne des Tierschutzes betonen, dass die Ausbildung von Jagdhunden notwendig ist. Nur gut ausgebildete Jagdhunde ermöglichen es, die Jagd so durchzuführen, dass beispielsweise ein angeschossenes Stück Wild schnell gefunden und vom Leiden erlöst werden kann. Wir sind auch der Auffassung, dass die Ausbildung in der Schliefenanlage weiterhin tierschutzkonform ist.
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ja, das ist ganz tierschutzgerecht, tierschutzgerechter geht es gar nicht!)
Dieses Gesetz stärkt aber auch den Naturschutz. Wir führen beispielsweise eine generelle Jagdruhe in der Zeit vom 15. Januar bis zum 15. April ein, da ist sozusagen Ruhe im Wald und das Wild kann sich erholen. Das gilt grundsätzlich. Eine Ausnahme, soweit man das absehen kann, gibt es für Schwarzwild. Aufgrund der hohen Wildbestände ist eine ganzjährige Jagd sicherlich notwendig.
Wir führen ein Damwildbewirtschaftungsgebiet ein und verhindern damit die unkontrollierte Ausbreitung dieser Wildart im Saarland. Wir verzichten aber nach entsprechenden Forderungen des Naturschutzes auf die Einführung eines Rotwildbewirtschaftungsgebietes. Wir werden die Jagd in den Naturschutzgebieten eben nicht erweitern und wir verbieten, nach einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2016, die Verwendung bleihaltiger Munition. Wir nehmen die Neozoen in die Liste der jagdbaren Arten auf; auch dies im Sinne des Naturschutzes, damit das Gleichgewicht in den Ökosystemen erhalten bleiben kann.
Das neue Gesetz stärkt und unterstützt aber auch die Jägerinnen und Jäger im Saarland. Mit der Bezeichnung „Wildtiermanagement“ im Gesetzesnamen unterstreichen wir die Aufgabe der Jägerinnen und Jäger, zur Regulierung beizutragen, und wir unterstreichen die Hege als wichtigen Auftrag für die Jäger. Wir erhalten wesentliche Teile der Jagdhundeausbildung und führen den Schrotschuss als Fangschuss ein, was der Sicherheit der Jägerinnen und Jäger dient. Wir werden auch weiterhin Kirrungen für Schwarzwild erlauben und für Rehwild sogar neu einführen. Vieles von dem, was der Kollege Borger in der Vergangenheit ändern und verbieten wollte, wird mit diesem Gesetz nicht angetastet. Wir verzichten zukünftig auf den Abschussplan für Rehwild, es wird mehr Gruppenabschusspläne geben. Die halbjährliche Streckenmeldung bedeutet einen Bürokratieabbau. Wir kommen auch der Forderung der Jägerinnen und Jäger im Saarland nach, die Mindestpachtzeit auf fünf Jahre zu reduzieren.
Eines möchte ich an dieser Stelle ankündigen: Wir sind beim Thema Fuchsschonzeit durchaus offen für Diskussionen über Veränderungen am vorliegenden
Entwurf. Dieser führt zu einer Ausdehnung der Schonzeit. Das ist nicht unbedingt notwendig. Es gab natürlich schon entsprechende Reaktionen. Ich möchte hier Gesprächsbereitschaft andeuten.
Gestärkt werden aber auch die Bürgerinnen und Bürger als Jagdgenossen, indem wir beispielsweise eine Höchstpachtdauer von zehn Jahren einführen. Das verschafft ihnen eine bessere Kontrolle und auch die Möglichkeit, in angemessenen Zeiträumen neu darüber zu entscheiden, wer Jagdpächter sein soll. Wir werden es zukünftig nicht mehr erlauben, dass Jagdpächter auch Jagdvorsteher sein können, damit es nicht zu Interessenkollisionen kommen kann, und wir werden für natürliche Personen eine Vertretungsregel einführen. Auch das ist eine Forderung aus dem Verband der Jagdgenossenschaften.
Nicht geregelt wird mit diesem Gesetz die Frage der Jagd in ethisch befriedeten Gebieten. Auch das möchte ich begründen. Es gibt zu diesem Punkt eine Regelung, die im letzten Jahr auf Bundesebene getroffen wurde. Es ist davon auszugehen, dass diese Bundesregelung von Einzelpersonen beklagt werden wird. Deshalb ist es im Interesse aller Bundesländer - und daher auch so zwischen allen Ländern und dem Bund verabredet -, dass man an dieser Stelle zunächst einmal abwartet, wie sich die Rechtslage entwickelt. Aufgrund der zu erwartenden Klagen hätten wir sonst im Saarland eine eigene Regelung. Dann müssten wir auch hier auf eigene Klärung warten. Insofern ist es vernünftig, dass wir hier im Geleitzug aller Länder auf eine landesgesetzliche Regelung verzichten.
Ich möchte zusammenfassen, was wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen: Es ist ein pragmatischer Entwurf, der an den Dingen ansetzt, die tatsächlich geregelt werden müssen. Es ist ein Gesetzentwurf, der auch das Bekenntnis zur Jagd und zur Jagd als Teil des Naturschutzes unterstreicht. Wir berücksichtigen mit diesem Gesetzentwurf die unterschiedlichen und teilweise auch gegensätzlichen Interessen von Naturschutz, Landnutzern und Tierschutz sowie der Jägerschaft und versuchen - ich glaube, es ist uns auch wirklich gelungen -, einen ordentlichen Interessenausgleich zu schaffen. Ich möchte mich deshalb schon jetzt ganz herzlich bei allen bedanken, die in den letzten Monaten bei der Vorbereitung zu diesem Gesetzentwurf in vielen Sitzungen und Gesprächen mit uns diskutiert haben, die uns wertvolle Anregungen gegeben und dazu beigetragen haben - das möchte ich ausdrücklich sagen -, dass es uns zumindest bis jetzt gelungen ist, diese Debatte im Saarland in einer wesentlich besseren und sachlicheren Atmosphäre zu führen, als das in der Vergangenheit der Fall war.
Herr Kollege Ulrich, wenn es Ihnen recht ist, möchte ich Sie möglicherweise aus dieser Bemerkung ausnehmen, aber Sie haben zumindest heute die Chance, sich als konstruktiver Teilnehmer in der Debatte zu zeigen.