Magnus Jung
Appearances
15/4
15/7
15/8
15/9
15/10
15/11
15/12
15/13
15/15
15/17
15/18
15/19
15/20
15/21
15/22
15/24
15/26
15/27
15/28
15/29
15/30
15/31
15/32
15/34
15/35
15/36
15/37
15/39
15/41
15/42
15/43
15/44
15/45
15/46
15/47
15/49
15/50
15/51
15/52
15/54
15/55
15/56
15/58
Last Statements
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir gerade etwas lustlos vorgetragen - gehört haben, war am Ende auch eine verpasste Chance für den Kollegen Ulrich.
Sie hätten die Chance gehabt, sich heute vor dem Parlament dafür zu entschuldigen, dass Sie es nicht fertiggebracht haben, als Vorsitzender eines Untersuchungsausschusses in zwei Jahren einen Abschlussbericht vorzulegen. Das ist eigentlich das Mindeste, was man von Ihnen hätte verlangen können.
Das liegt nicht nur daran, dass es lange gedauert hat bis uns die Akten vorgelegen haben, es liegt schon allein daran, dass Sie am Anfang eine Unmenge von Akten sichten wollten und erst beim Ortstermin festgestellt haben, dass das, was Sie vorhatten, überhaupt nicht leistbar gewesen wäre. Es liegt daran, dass es nicht genügend Termine gab und dass wir es versäumt hatten, auch einmal ganztägig zu tagen, was sicherlich möglich gewesen wäre und was wir als SPD auch angeregt hatten. Es liegt auch daran, dass Sie als GRÜNE im Herbst letzten Jahres über Monate keinen einzigen Beweisantrag im Untersuchungsausschuss gestellt haben. Und es liegt auch daran -
Das ist wahr, Herr Kollege Ulrich. Drei Monate lang haben Sie keinen Beweisantrag gestellt. Sie hätten auch die Gelegenheit gehabt, sich dafür zu entschuldigen, dass Sie als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses Ihre Rolle häufig nicht so ausgefüllt haben, wie man das von einem Vorsitzenden
eines Ausschusses hätte erwarten können. Das war dann oft auch peinlich für uns, vor allem wenn wir Gäste im Ausschuss hatten. Sie hätten auch die Chance gehabt, sich bei der Ministerpräsidentin, bei Heiko Maas oder anderen Mitgliedern der Landesregierung für die Vorwürfe zu entschuldigen, die Sie zu Beginn des Untersuchungsausschusses erhoben haben und von denen Sie keinen einzigen belegen konnten. Im Gegenteil, alle Vorwürfe, die Sie erhoben haben, sind durch die Zeugenvernehmungen und durch die Akten, die wir im Ausschuss studiert haben, widerlegt worden. Zum Beispiel ist klar geworden, dass es keinerlei Beeinflussung der Entscheidung der Genehmigungsbehörde durch die Politik gegeben hat. Im Gegenteil, die Fachebenen haben nach intensiver gründlicher Arbeit aus eigener Kenntnis heraus entsprechende Genehmigungsvorschläge gemacht und sind eben nicht beeinflusst oder gar angewiesen worden, entsprechend zu entscheiden.
Es ist auch eindeutig belegt worden, dass durch die bislang erteilten Genehmigungen zum Anstieg von Grubenwasser keinerlei Gefährdungen für das Trinkwasser entstanden sind. Es hat keinen einzigen Experten gegeben, auch nicht unter den Zeugen, die von Ihnen benannt worden sind, der behauptet hätte, dass durch die bislang ausgesprochenen Genehmigungen das Trinkwasser im Saarland gefährdet wird. Und auch das von Ihnen kritisierte Verfahren, in Schritten vorzugehen, ist von den Zeugen, die wir vernommen haben, ausdrücklich gelobt und als sinnvolle Vorgehensweise bezeichnet worden.
Insofern kann gesagt werden: Alle Ihre Vorwürfe gegenüber der Landesregierung, die Sie mit viel Verve und Unterstellungen - ich erinnere an manche Landtagsdebatte hier - vorgetragen haben, sind widerlegt worden. Sie hätten die Chance gehabt, das heute einzuräumen.
Ich finde, Sie hätten sich auch bei der saarländischen Bevölkerung dafür entschuldigen können und sollen, dass Sie in unverantwortlicher Art und Weise und aus allein parteipolitischem Interesse dieses Thema genutzt haben, um in unverhältnismäßigem Ausmaß Angst in der Bevölkerung zu schüren. Damit haben Sie auch eine sachliche Auseinandersetzung zu diesem Thema, die durchaus notwendig und sinnvoll ist, erschwert. Es ist nicht Aufgabe der Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Saarland, Stimmung zu machen bei einem Thema, das wirklich wichtig ist. Es ist vielmehr unsere Aufgabe, für Transparenz zu sorgen und für eine ordentliche, sachliche und dem Gegenstand angemessene Debatte. Das haben Sie leider versäumt.
Stattdessen geht es Ihnen, das hat man heute im Plenum gesehen, auch bei anderen Themen, um Wahlkampf pur. Sie setzen dabei nicht nur auf das Mittel Angst, sondern auch auf das Mittel der Verwir
rung in der Öffentlichkeit und bei den Diskussionsteilnehmern, indem Sie zwei Dinge miteinander vermischen, die nicht zusammengehören: Das eine ist der Auftrag des Untersuchungsausschusses. Er beschränkt sich eben auf die Prüfung, wie in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen der Landespolitik zu beurteilen sind, ob es Fehler gegeben hat, ob sich die Vorwürfe, die ich eben schon genannt habe, bewahrheiten. Das andere sind die Entscheidungen, die in der Landespolitik in der Zukunft noch getroffen werden müssen. Das sind schwierige Entscheidungen, bei denen es sich niemand leicht macht. Das eine ist Thema des Untersuchungsausschusses, das andere ist Gegenstand von Entscheidungen, die erst in der nächsten oder übernächsten oder einer späteren Legislaturperiode getroffen werden können. Diese Dinge miteinander zu verknüpfen, sie miteinander zu verwirren, obwohl ganz unterschiedliche Genehmigungsabläufe angesprochen sind, ist unredlich. Denn das verstellt den Blick auf das, was tatsächlich unser Auftrag im Untersuchungsausschuss gewesen ist, wozu Sie aber heute wenig gesagt haben. Auch heute haben Sie überwiegend über Dinge gesprochen, die gar nicht Gegenstand unseres Untersuchungsauftrages waren.
Aus unserer Sicht, meine Damen und Herren, kann zum heutigen Zeitpunkt eindeutig klargestellt werden: Mit Blick auf die in der Vergangenheit, im Jahr 2013, ausgesprochenen Genehmigungen zum Anstieg von Grubenwasser, nämlich zum Anstieg bis auf -400 Meter, kommt es zu keinerlei Gefährdungen für das Grundwasser. Das ist auch gar nicht anders zu erwarten, wenn das Grubenwasser bei maximal -400 Metern steht, die tiefsten Schichten des Grundwassers aber bei Null oder vielleicht bei 100 Meter über Null. Es gibt dann immer noch 400 bis 500 Meter zwischen dem höchsten Punkt des Grubenwassers und dem tiefsten Punkt des Grundwassers. Es gibt zwischen beidem keinerlei Verbindung, also ist eine Gefährdung ausgeschlossen. Es wäre gut gewesen, wenn Sie, auch mit Blick auf die Sorgen in der Bevölkerung, zumindest in diesem Punkt auch diese Tatsache einmal klar ausgesprochen hätten.
Es kann klar festgestellt werden, dass es keine Beeinflussung der Entscheidungen der Behörden durch die Politik gegeben hat. Alle Zeugen, die wir dazu vernommen haben, auch die vermeintlichen Kronzeugen der GRÜNEN, haben dies bei der Befragung im Ausschuss eindeutig belegt. Es war so manche Pleite, die Sie dort erlebt haben; Sie hätten das heute einräumen können.
Was das Thema KPMG-Gutachten und Erblastenvertrag betrifft: Sie hätten heute durchaus sagen können, dass genau dieser Erblastenvertrag den Anstieg des Grubenwassers auf das Niveau, das
jetzt genehmigt worden ist, vorsieht. Das ist Teil des Erblastenvertrages und der entsprechenden Berechnung der KPMG. Das heißt, dass alles, was bis jetzt genehmigt ist - unabhängig davon, wie man andere Fragen des Vertragswerkes beurteilen mag -, voll im Einklang mit dem Vertrag steht. Das ist in allen Zeugenvernehmungen deutlich geworden. Insofern gibt es keinen Grund, Entscheidungen der Landesregierung in der Vergangenheit zu kritisieren.
Ich möchte noch einmal betonen, dass alle, die wir befragt haben, das Verfahren nicht nur hinsichtlich der Vorgehensweise mit kleinen Schritten, sondern auch hinsichtlich der Entscheidung im Jahr 2013 für gut befunden haben. Es sind diverse Behörden beteiligt worden. Das Umweltministerium ist beteiligt worden, das LUA ist beteiligt worden. Es wurden Gutachten eingeholt. Das alles ist damals erstmalig geschehen, zu Zeiten Ihrer Regierungsverantwortung, ich komme darauf später noch zu sprechen, war das alles anders gewesen. Das war insgesamt das sorgfältigste Genehmigungsverfahren, das es jemals in der Geschichte des Saarbergbaus gegeben hat. Das nun in dieser Weise zu kritisieren, das ist wirklich höchst seltsam.
Auch zum Thema PCB will ich hier etwas sagen. Sie haben dieses Thema ja an verschiedenen Stellen angesprochen.
Sie haben aber versäumt, darauf hinzuweisen, dass erstmals unter dieser Landesregierung und von diesem Umweltminister ein PCB-Kataster eingeführt wurde, dass von dieser Landesregierung, von diesem Umweltminister, erstmals zu allen umweltpolitisch relevanten Fragestellungen Untersuchungen und Planungen betrieben und Gespräche geführt werden, um herauszufinden, welche Risiken und Gefahren wir in der Zeit des Nachbergbaus auch im Kontext des Grubenwassers in den kommenden Jahren in den verschiedenen Konstellationen zu berücksichtigen haben, welche Gefahren wir möglicherweise auch abzuwehren haben. Man beschäftigt sich aber jetzt planerisch damit, setzt sich mit dem auseinander, was notwendig ist. Leider musste der Umweltminister dabei bei null anfangen, denn aus Ihrer Regierungszeit gab es nichts, worauf man hätte aufbauen können.
Damit komme ich zu weiteren recht interessanten Erkenntnissen, die wir im Untersuchungsausschuss zum Thema „Grubenwasser zur Regierungszeit der GRÜNEN“ gewinnen konnten. Wir konnten feststellen, dass zu Ihrer Regierungszeit im Jahr 2010 ebenfalls ein Grubenwasseranstieg durch die Landesregierung genehmigt worden ist - offensichtlich, ohne dass die Regierungspartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN davon etwas wusste. Man fragt sich
schon, was die eigentlich in ihrer Regierung gemacht haben, wenn doch die Themen Bergbau und Grubenwasser für die GRÜNEN dermaßen wichtig sind. Da werden wichtige Entscheidungen getroffen - und niemand weiß es etwas.
Wir haben uns gefragt, warum das so war. Was haben uns die Zeugen dazu gesagt? Wir haben gefragt: Gab es denn Anfragen der Ministerin oder des Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN, wie es denn nun weitergeht mit dem Bergbau und dem Grubenwasser, wenn 2012 der Bergbau im Saarland endet? Antwort: Nein, dazu gab es weder Anfragen noch gab es dazu Gespräche. - Wir haben die Mitarbeiter gefragt: Gab es denn vorbereitende Untersuchungen oder Planungen im Umweltministerium zur Frage, was man machen könnte mit dem absehbar entstehenden Problem? Antwort: Nein, das gab es nicht. - Im Gegenteil: Nachdem man, ich glaube im Jahr 2011, das PCB in der Saar untersucht und herausgefunden hatte, dass nur weniger als ein Prozent des PCB in der Saar aus dem Bergbau stammt, mithin 99 Prozent eine andere Ursache haben, wurde im Umweltministerium gefragt: Was machen wir jetzt? Wollen wir mal herausfinden, woher die anderen 99 Prozent stammen? - Entscheidung des Ministeriums unter Leitung der GRÜNEN: Nee, wollen wir nicht wissen, legt das in die Schublade!
Nun regen Sie sich heute auf beim Thema PCB in der Saar und im Grubenwasser. Sie sind aber doch an dieser Stelle völlig unglaubwürdig! Sie haben schlicht Ihre Hausaufgaben nicht gemacht, und derjenige, der es heute richten muss, ist Reinhold Jost!
Deshalb kann ich sagen: Für eine gute Umweltpolitik im Saarland haben wir Sie in den zurückliegenden fünf Jahren nicht gebraucht. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass wir Sie in Zukunft dafür brauchen könnten.
Liebe Kollegen der GRÜNEN, in den Jahren, in denen Sie selbst Verantwortung getragen haben, sind Sie dieser Verantwortung nicht gerecht geworden. Die Dinge, die notwendig sind, sind in den hinter uns liegenden Jahren unter sozialdemokratischer Führung im Umweltministerium in hervorragender Weise erledigt worden.
Für uns von der SPD stehen mit Blick auf die Entscheidungen, die in laufenden und möglichen künftigen Verfahren zu treffen sind, natürlich einige Dinge fest. Dazu möchte ich nun etwas sagen. Die absolute Priorität - und das ist durch nichts zu relativieren, durch nichts einzuschränken - haben der Schutz des Trinkwassers und der Schutz von Mensch und Umwelt. Alle Szenarien, die ein Risiko beinhalten für das Trinkwasser oder für die Gesundheit von Men
schen oder für die Umwelt, werden im Saarland nicht genehmigt werden können. Finanzielle Interessen der RAG-Stiftung oder anderer spielen für uns da keine Rolle. Das ist nichts, was uns schwach werden lassen könnte.
Ich will aber doch auf etwas hinweisen. Sie sagen, die RAG-Stiftung sei in finanziellen Schwierigkeiten. Der Chef der RAG hat, zumindest was die Ertragslage der Stiftung betrifft, im Ausschuss ganz anderes berichtet. Es gibt, das will ich auch für die Öffentlichkeit sagen, keinerlei finanzielle Beschwernisse, die die RAG dazu führen würden, an dieser Stelle ein finanzielles Motiv zu haben, sondern im Gegenteil, nach allem, was bis jetzt bekannt ist, ist die Leistungsfähigkeit der RAG-Stiftung für die Ewigkeitslasten garantiert, auch wenn alles so bleibt, wie es jetzt ist, und ewig gepumpt werden muss, was ja auch durchaus das Ergebnis der laufenden und zukünftigen Verfahren sein kann.
Klar ist allerdings auch: Wenn das Wasser nach oben steigt, steigen die Risiken mit. Deshalb ist es eben sinnvoll, in Schritten vorzugehen und nicht alles in ein Riesenverfahren hineinzupacken, wie Sie es mit dem heutigen Antrag schon wieder einmal tun wollen. Alle Experten haben Ihnen davon abgeraten, selbst der von Ihnen verpflichtete Experte - ob er denn überhaupt eine Experte war, da war ich manchmal etwas unsicher -, der Zeuge aus NRW hat das auch noch mal bestätigt, dass das Verfahren, wie es bislang im Saarland gelaufen ist, vorbildlich ist. Genau das ist in der Saarbrücker Zeitung nachzulesen. Es wird jetzt aktuell das volle Programm gemacht: Umweltverträglichkeitsprüfung, Gutachten. Die liegen noch nicht alle vor. Wenn man einen Antrag vorliegen hat, muss man darüber entscheiden. Man kann nicht die Annahme eines Antrages verweigern. Das wird nach größter Vorsicht auf wissenschaftlicher Grundlage dann gemacht, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Das ist verantwortungsvoll und das ist genau richtig. So wird es auch betrieben.
Damit das auch gut begleitet werden kann, haben wir als Koalition einen neuen Ausschuss im Landtag eingerichtet, nämlich den Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau unter der Leitung von Eugen Roth, dem ich für seine gute Arbeit an dieser Stelle herzlich danken will. Ich bin mir sicher, dass der nächste Landtag diese Arbeit in einem entsprechenden Ausschuss auch in Zukunft fortsetzen wird, sodass auch eine parlamentarische Begleitung dieser sicherlich sehr schwierigen Materie gewährleistet ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Sie konnten keinen Ihrer Vorwürfe, weder während der Sitzung des Untersuchungsausschusses noch in der heutigen Sitzung, mit irgendwelchen Fakten belegen. Sie sind mit Ihrem politi
schen Anliegen, daraus ein großes Thema zu machen, gescheitert. Es hat sich allerdings gezeigt, dass alles das, was zu entscheiden war, in der Vergangenheit durch die Landesregierung außerordentlich sorgfältig und in verantwortungsvoller Art und Weise bearbeitet und entschieden worden ist. Das können die Bürgerinnen und Bürger auch in der Zukunft von uns erwarten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der saarländische Umweltminister Reinhold Jost hat soeben in einer Regierungserklärung die saarländische Nachhaltigkeitsstrategie vorgestellt. Es mag viel
leicht den einen oder anderen in diesem Land geben, der sich die Frage stellt: Gibt es aktuell nicht wichtigere Themen auf der Tagesordnung, die es wert wären, eine Regierungserklärung abzugeben, etwa die Flüchtlingspolitik oder die Nöte, in denen sich viele Rentnerinnen und Rentner befinden oder das Problem der inneren Sicherheit, das immer wieder die Tageszeitungen füllt, oder die aktuellen Debatten in der Bildungspolitik?
Ich glaube, dass es eine kluge und richtige Entscheidung war, zu diesem Thema eine Regierungserklärung abzugeben und es so in den Mittelpunkt der heutigen Beratungen zu stellen. Die Frage der Nachhaltigkeit von Politik und von wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung ist am Ende eine Schicksalsfrage, nicht nur für das Saarland und nicht nur für Deutschland insgesamt, sondern die Frage der Nachhaltigkeit von Politik ist eine Schicksalsfrage für die Weltgemeinschaft. Deshalb haben die Vereinten Nationen auch eine UN-Nachhaltigkeitsstrategie 2030 entwickelt.
Es geht um die zukünftige Gestaltung in nahezu allen Politikfeldern. Es geht um die Frage, wie wir in Zukunft leben wollen, wie wir zukünftig die Wirtschaft in Deutschland und global aufstellen wollen. Es geht auch darum, dass wir die Politik in Zukunft grundlegend verändern müssen, denn in weiten Teilen ist die Art und Weise, wie wir heute leben und produzieren, gerade in Europa, eben nicht nachhaltig. Und das ist in der Zukunft eine echte Bedrohung für die Menschheit.
Nachhaltigkeit befasst sich global mit vielen Themen. Ein wichtiges, vielleicht das wichtigste Thema, ist die Klimakatastrophe und damit verbunden auch das exorbitante Artensterben. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Veränderung des Klimas und das Sterben der Arten nicht nur an Land stattfindet, wo wir es noch relativ gut beobachten können, sondern die Klimakatastrophe hat auch ganz dramatische Auswirkungen auf die Ozeane, denn die Mehrheit der Tier- und Pflanzenarten auf dieser Welt befindet sich in den Ozeanen. Die Ozeane sind die wichtigste Quelle für das Leben, denken Sie nur an den Sauerstoff oder die Funktion der Ozeane als CO2-Senker. Wenn es in den Ozeanen dramatische Veränderungen gibt, dann wirkt das natürlich auch auf das Land.
Nachhaltigkeit - Herr Fraktionsvorsitzender Lafontaine ist zu Recht darauf eingegangen - hat natürlich auch etwas mit der Armutsentwicklung und den weltweiten Flüchtlingsströmen zu tun. Es hat auch etwas mit Kriegen zu tun und mit der Frage, wie der Frieden in der Welt zukünftig gesichert werden kann. Wenn man nachhaltige Politik auf dieser Erde organisieren will, dann braucht man eben eine entspre
chende Handlungsfähigkeit bei den Staaten. Deshalb geht es auch um die Frage der Finanzpolitik.
Nachhaltigkeit ist damit ein Grundprinzip für Politik, Wirtschaft, soziales Leben und umweltpolitische Fragen. Nachhaltigkeit ist aber auch ein ethischer Maßstab, den wir an uns selbst stellen müssen. Man kann es ganz einfach ausdrücken: Tue nichts, was du später bereust, oder unterlasse in der Politik nichts, was du später bereust.
Für uns Sozialdemokraten ist die Nachhaltigkeit eine Fortentwicklung unseres Grundwertes der Solidarität. Solidarität verstehen wir als ein Prinzip der Verbundenheit, bei dem sich Menschen gegenseitig Verantwortung übertragen. Man hilft sich, und starke Schultern sollen mehr tragen als schwache. Es ist schon schwer genug, das als Grundwert in der Praxis umzusetzen, denn Solidarität ist zwar allgemein sehr populär, vor allen Dingen dann, wenn man sie empfängt, also von anderen eine Unterstützung bekommt, aber Solidarität setzt auch voraus, dass man bereit ist, etwas zu geben, dass man bereit ist, von dem, was man hat, andere zu unterstützen. Sonst kann das Prinzip der Gegenseitigkeit der Solidarität nicht funktionieren.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist im Vergleich dazu noch etwas anspruchsvoller, denn es ist eine Form der Solidarität, die die Menschen heute mit denen üben, die in der Zukunft leben. Deshalb können die Menschen, die heute auf nachhaltige Weise Solidarität üben, eben nur etwas geben für die Menschen, die in der Zukunft leben werden. Aber sie können von denen natürlich nichts bekommen. Deshalb ist das Prinzip der Nachhaltigkeit auch eines, das durchaus mit Einschränkungen verbunden ist. Nachhaltigkeit ist ein Prinzip, das uns verbindet mit Menschen, die weit weg von uns leben, entweder in der Zukunft oder vielleicht auch weit weg auf anderen Kontinenten dieser Erde. Und das, Herr Kollege Lafontaine, ist, glaube ich, was Ihre Frage betrifft, mit der entsprechenden Formulierung auch gemeint. Es geht eben nicht nur darum, dass das Leben der Saarländerinnen und Saarländer verbessert wird, sondern dass wir auch unsere Verantwortung sehen für das Leben anderer Menschen - entweder heute in anderen Teilen der Erde oder für Menschen, die diesen Planeten erst in der Zukunft bevölkern werden.
Dieses Prinzip der Nachhaltigkeit ist als ethisches Grundprinzip heute deshalb notwendig, weil noch niemals in der Geschichte der Menschheit die Menschen mit ihrem Handeln so weit in die Zukunft Auswirkungen hervorrufen konnten. Das, was wir heute im Bereich der CO2-Produktion tun, und die möglichen Folgen der Atomenergie, die Frage, was mit dem Atommüll passiert, das sind Handlungen, die heute passieren, die aber noch in hunderttausend Jahren Folgen haben können. Und deshalb brau
chen wir Regelungen, wie wir unser heutiges Handeln in einen Zusammenhang mit der Zukunft setzen. Diesen Zusammenhang hat Reinhard Klimmt vor zehn Jahren in der Debatte um das Hamburger Programm der SPD hergestellt. Er hat dort die Forderung erhoben, dass neben Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität eben auch die Nachhaltigkeit, sozusagen als viertes Grundprinzip, in das Programm der SPD aufgenommen wird. In diesem Sinne bekennen wir uns heute auch aus großer Überzeugung zum Prinzip einer nachhaltigen Politik in unserem Land.
Was braucht es dazu, um nachhaltig zu handeln? Natürlich braucht man zunächst einmal Wissen. Man muss die Zusammenhänge verstehen, man braucht entsprechende empirische Daten und man muss sich mit diesen auseinandersetzen. Und man braucht die Bereitschaft, damit vernünftig umzugehen und rational zu handeln. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein von politischen Entscheidern oder von Verantwortlichen in der Wirtschaft, dass sie rational handeln, aber ich glaube, ich brauche keine Beispiele aus der aktuellen Debatte zu nennen, um deutlich zu machen, dass rationales Handeln ein Stück weit in den Hintergrund gedrängt wird. Deshalb möchte ich auch eindringlich dafür werben, Politik mit Vernunft zu betreiben. Das heißt am Ende auch, dass wir an der einen oder anderen Stelle auch Verzicht leisten müssen oder uns zumindest mäßigen müssen.
Das ist eine Absicht, die der menschlichen Natur ein Stück weit entgegensteht. Jeder hat vielleicht schon einmal persönlich die Erfahrung gemacht, wie schwierig es ist, sich an der einen oder anderen Stelle zu mäßigen. Das Prinzip der Mäßigung widerspricht auch der Logik des Kapitalismus. Kapitalismus ist immer darauf angelegt, mehr zu produzieren, mehr Gewinn zu machen. Deshalb müssen wir sehen, so wie der Kapitalismus in seiner reinen Form sozial blind ist und entsprechend gebändigt werden muss durch die Politik - das nennen wir dann soziale Markwirtschaft -, so ist der Kapitalismus auch blind für die Frage der Nachhaltigkeit. Deshalb brauchen wir auch eine nachhaltige Zähmung des Kapitalismus, wenn wir entsprechende Erfolge durch unsere Politik umsetzen wollen.
Deshalb brauchen wir eine entsprechende Strategie, deshalb brauchen wir eine entsprechende Politik. Diese Strategie hat Reinhold Jost heute vorgelegt und deshalb möchte ich ihm ganz herzlich danken.
Nachhaltigkeit, das muss uns klar sein, ist allerdings in einer demokratischen Gesellschaft natürlich nur
demokratisch durchzusetzen. Das heißt, sie braucht die Unterstützung der Mehrheit der Menschen in diesem Land. Deshalb war es richtig, viele Menschen schon bei der Entstehung dieser Strategie zu beteiligen. Deshalb ist es auch richtig, diesen Weg schrittweise zu gehen. Ein solcher Weg der Reformen ist ja auch ein traditionell sozialdemokratischer Weg. Dazu machen wir heute einen ersten Schritt und fassen wichtige Beschlüsse.
Die Nachhaltigkeit ist aber, auch darauf ist Oskar Lafontaine eingegangen, mit der Gerechtigkeitsfrage in vielerlei Hinsicht verbunden. So ist darauf hinzuweisen, dass immer dann, wenn Ressourcen knapp werden, die Preise steigen und sich dies auf die Menschen in unserem Land unterschiedlich auswirkt. Des Weiteren ist der Verlust von Lebensgrundlagen, beispielsweise in der Landwirtschaft, zu bedenken, der gerade die ärmeren Teile dieser Welt zuerst trifft. Gerade die ärmeren Menschen brauchen aber doch einen handlungsfähigen Staat. Deshalb sind wir mit guten Argumenten ausgestattet, wenn wir für eine nachhaltige Politik werben, mit so guten Argumenten, dass wir dafür auch eine Mehrheit in dieser Gesellschaft finden können.
Man muss aber zugleich sagen: Eine Voraussetzung, um Veränderungen in einer Gesellschaft durchzusetzen, ist, dass es in dieser Gesellschaft gerecht zugeht. Haben diejenigen, bei denen heute schon der Geldbeutel eng ist, Angst, dass mit einer an mehr Nachhaltigkeit orientierten Politik sie selbst als Erste „die Gekniffenen“ sind, während andere, denen es noch gut geht, ohne Probleme mit Verzicht und Mäßigung umgehen können, werden wir die Menschen in diesem Land nicht mehrheitlich hinter einer nachhaltigen Politik versammeln können. Deshalb ist Gerechtigkeit in diesem Land eine Voraussetzung dafür, dass Veränderung stattfinden kann. Deshalb gehören Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit fest zusammen.
Dabei gilt letztlich, wie bei vielen anderen Fragen auch, das Motto: Global denken, lokal handeln.
Im zweiten Teil meiner Rede möchte ich nun auf einige konkrete -
Hören Sie ruhig zu, lassen Sie sich überraschen. Vielleicht lernen Sie ja auch noch etwas. - Ich möchte nun in die konkreten Inhalte der saarländischen Nachhaltigkeitsstrategie einführen. Die Federführung bei der Entwicklung dieser Strategie lag beim Umweltministerium, die Strategie wurde gemeinsam mit allen Ressorts der Landesregierung entwickelt. Die Bürgerinnen und Bürger und die Verbände wurden in vielfacher Weise beteiligt. Am Ende ist ein
Werk entstanden, das auch gemeinsam vertreten wird. Allerdings gilt auch an dieser Stelle die Ressortverantwortung; die verschiedenen Textteile sind von den jeweiligen Ressorts der Landesregierung zu verantworten.
Ich kann nun nicht auf alle Handlungsfelder eingehen, möchte mich daher auf drei konzentrieren: auf den Bereich der Klima- und Umweltpolitik, auf das Thema Wirtschaftspolitik und auf das Thema Landwirtschaftspolitik und ländlicher Raum. Beim Bericht wurde eine Vorgehensweise gewählt, bei der zunächst einmal die 17 Ziele der UN-Nachhaltigkeitsstrategie 2030 dargestellt werden, aus denen sechs Ziele der saarländischen Strategie abgeleitet werden. Für jedes dieser sechs Ziele wird im Bericht zunächst die Ausgangslage beschrieben. Es werden konkrete Ziele zur Umsetzung in der saarländischen Landespolitik vorgestellt. Danach werden Maßnahmen und Projekte beschrieben, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Und am Ende werden -
Nun, Sie könnten das lesen. Das steht alles da drin. - Am Ende werden dann Nachhaltigkeitsindikatoren dargestellt, mit denen sich künftig messen lässt, in welchem Maße die entsprechenden Ziele durch die dargestellten Maßnahmen und Projekte auch tatsächlich erreicht werden konnten. Ich meine, die Vorgehensweise, die das Umweltministerium hierbei gewählt hat, ist außerordentlich stringent, sie ist transparent und sie ist erfolgsorientiert.
Deshalb ist das ein guter Plan, mit dem man in den kommenden Jahren nachhaltige Politik im Saarland umsetzen kann.
Ich komme zum Thema Klimaschutz. Die Bedeutung des Klimaschutzes ist eben schon einmal angesprochen worden: Es geht um den Anstieg des Meeresspiegels, um die Verschiebung von Klimazonen, um das Artensterben, um die Problematik von Konflikten und Flucht in anderen Teilen der Welt. Das Saarland steht hier in Deutschland als eines der Bundesländer, in denen die CO2-Produktion pro Kopf am höchsten ist, in besonderer Weise in der Verantwortung, nachhaltige Politik zu betreiben. Deshalb bekennen wir uns in dieser Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel, im Jahr 2020 20 Prozent der Energie als erneuerbare Energie zu erzeugen, dies natürlich auch durch Nutzung der Windenergie, der Solarenergie und der Biomasse.
Spätestens an dieser Stelle merkt man - das wurde ja eben schon einmal deutlich -, wie schwierig es ist, aus dem allgemeinen Konsens, nachhaltige Politik betreiben zu wollen, konkrete Entscheidungen abzu
leiten. Denn es gibt ja, Herr Kollege Lafontaine, durchaus den Dissens in der Frage, wie die Windenergie und ihre Rolle im Saarland zu bewerten ist. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um zu unterstreichen, dass ich mit dem Kollegen Ulrich hier einer Meinung bin: Es ist sicherlich wichtig, dass man CO2-Emissionen senkt, indem man Energie im Verbrauch einspart durch technische Innovation. Dies ist sicherlich notwendig, und das tun wir ja auch. Man wird aber immer auch Energie produzieren müssen, denn man kann ja nicht eine Energieeinsparung bis auf null herbeiführen. Daher braucht man auch die anderen, die erneuerbaren Energien. Gerade diesbezüglich haben Sie aber, Herr Lafontaine, keinen Vorschlag gemacht, um welche es sich handeln sollte.
Ich gebe Ihnen durchaus recht: Wir sind nicht am Ende der Energiewende angelangt. Wir haben sicherlich noch 20, 30 Jahre vor uns. Wir müssen in dieser Zeit viele technische Innovationen erarbeiten und natürlich auch Investitionen tätigen, die aber Sie haben ja Investitionen gefordert - auch bereits vorgenommen werden. Wir brauchen diese Investitionen, um in der Mitte dieses Jahrhunderts einen Stand erreicht zu haben, bei dem wir einen Großteil des Energieverbrauchs, der dann nach Ausnutzung der Einsparpotenziale noch notwendig sein wird, erneuerbar organisieren. Dafür bedarf es auch der Nutzung der Windenergie. Wir im Saarland, die wir ohnehin nicht an der Spitze stehen, sondern uns bestenfalls im Mittelfeld bewegen, können uns an dieser Stelle unserer Verantwortung nicht entziehen.
Ja, gerne.
Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Jung, haben Sie auch zur Kenntnis genommen, dass ohne die entsprechenden Speichermedien die Effizienz regenerativer Energien äußert begrenzt ist, dass dies ein Problem darstellt? Haben Sie berücksichtigt, dass wir dieses Problem nur lösen können, indem wir auch in die Speichertechnologien investieren? Denn das ist doch der entscheidende Punkt. So gesehen wird, wie ich meine, mit der Kontroverse „regenerative Energien - ja oder nein?“ eine falsche Gegenüberstellung betrieben. Es geht vielmehr um die Frage, wie diese Energie auch entsprechend eingesetzt werden kann.
Herr Kollege Bierbaum, in der Analyse liegen wir ja gar nicht weit auseinander. Natürlich brauchen wir Speichermöglichkeiten. Und Sie haben recht: Dieses Problem ist nicht gelöst. Es stellt sich aber auch die Frage, womit wir beginnen sollen: Sollten wir uns um das Thema Speicher kümmern und erst danach, wenn wir das Speicherproblem gelöst haben, in die Produktion erneuerbarer Energien gehen? Oder sollten wir beide Wege, Ausbau der erneuerbaren Energien und Lösung des Speicherproblems, parallel beschreiten? Ich meine, das muss gleichzeitig geschehen. Das ist wohl der Dissens, den wir an dieser Stelle haben.
Ich sprach zum Bereich der Energie- und Umweltpolitik, zu erneuerbaren Energien, zur Energieeinsparung. Viele einschlägige Maßnahmen sind im Programm beschrieben.
Aber auch bei der Abfallwirtschaft verzeichnen wir große Erfolge: Wir haben die Abfallmenge pro Einwohner in den zurückliegenden zehn bis 15 Jahren halbiert. Weitere Beschlüsse zum den Themen Grünschnitt und Biomasse sind gefasst, auch hier werden wir noch in diesem Jahrzehnt weitere Fortschritte sehen.
Mit dem neuen ÖPNV-Gesetz ist hinsichtlich des Aspektes des Verkehrs und der Energiewende ein wichtiger Schritt nach vorne getan worden. Gewiss ist noch viel zu tun beim Thema E-Mobilität, diesbezüglich stehen wir noch am Anfang.
Eines ist allerdings im Sinne einer global verstandenen Nachhaltigkeitspolitik ebenfalls festzuhalten: Es nützt nichts, nun im Saarland eine Politik der Deindustrialisierung zu betreiben, um bei uns die CO2Emissionen zu senken, während andere den Stahl und die Energie an anderen Standorten weltweit produzieren und dabei wesentlich mehr CO2 verursachen. Deshalb müssen die Themen „erneuerbare Energien ausbauen“, „nachhaltige Politik betreiben“ und „die Industrie im Saarland halten und technisch vorwegschreiten“ zusammen gedacht werden, denn erst dadurch ist eine erfolgreiche Nachhaltigkeitspolitik zu gewährleisten.
Zum Feld der Wirtschaftspolitik ist zu sagen, dass eine gute wirtschaftliche Entwicklung die ökonomische Grundlage dafür bildet, eine nachhaltige Politik in einer demokratischen Gesellschaft mehrheitsfähig zu machen. Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen. Wir müssen ausreichend Arbeitsplätze im Saarland haben, diese Arbeitsplätze müssen den Prinzipien der Guten Arbeit genügen, sollten also idealerweise tarifgebunden und sozialversicherungspflichtig und nicht der Leiharbeit zuzurechnen sein. Vor allem
müssen die Menschen von dem, was sie verdienen, gut leben können. Und am Ende sorgt eine gute Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik auch für entsprechende Steuereinahmen des Staates und macht uns gemeinsam handlungsfähig.
Zu einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik gehört aus unserer Sicht auch das Bekenntnis, dass wir auch weiterhin wirtschaftliches Wachstum brauchen, aber eben ein Wachstum mit zurückgehendem Ressourcenverbrauch. Wir brauchen in dem Bereich vor allem eins, nämlich Innovation und Investitionen in eine veränderte Wirtschaftsstruktur.
Ich möchte das deutlich machen am Beispiel der Automobilindustrie. Das Saarland ist ein Autoland. Rund 50.000 Beschäftigte sind direkt oder indirekt mit diesem Wirtschaftszweig verbunden und wir wissen, dass sich die Autos der Zukunft, gerade was ihren Antrieb betrifft, ganz deutlich von den Autos unterscheiden werden, die heute im Saarland gebaut werden oder für die saarländische Unternehmen Zulieferer sind - Stichwort e-Mobilität. Das heißt, dass sich zum Beispiel bei den Unternehmen im Saarland in den nächsten Jahrzehnten vieles verändern muss, wenn wir die Arbeitsplätze in diesem Bereich im Saarland behalten wollen. Und das wollen wir! Deshalb müssen wir als saarländische Politik gemeinsam mit diesen Unternehmen Wege in die Zukunft suchen und sie dabei unterstützen, für die Märkte der Zukunft entsprechende Produkte anzubieten, damit wir die Arbeitsplätze halten können. Dafür brauchen wir Innovation, dafür brauchen wir Investitionen, und die saarländische Landesregierung ist gut beraten - sie ist ja auch schon dabei -, hier das Gespräch zu suchen und entsprechende Investitionen und Innovationen zu begleiten.
Das gilt auch für das große Thema Industrie 4.0, bei dem Anke Rehlinger in den letzten beiden Jahren vieles nach vorne gebracht hat, viele Initiativen in Gemeinschaft mit der saarländischen Wirtschaft gestartet hat, um auch in diesem Innovationsfeld eine nachhaltige Grundlage zu schaffen. Das gilt am Ende auch für das Thema des Fachkräftemangels und der Qualifizierung der Arbeiterschaft. Es ist eben nicht nachhaltig, wenn wir den Menschen sozusagen die Arbeitslosigkeit finanzieren und gleichzeitig Fachkräftemangel in den Firmen haben. Nachhaltig ist es vielmehr, in die Menschen zu investieren, in Weiterbildung zu investieren. Deshalb ist beispielsweise auch das Arbeitsmarktprogramm der saarländischen Landesregierung ein echt gutes Beispiel für eine nachhaltige Politik in diesem Lande.
Ich möchte zum Dritten noch eingehen auf das Thema der Forst- und Landwirtschaftspolitik und ihre Bedeutung für den ländlichen Raum. Denn der ländliche Raum ist aus meiner Perspektive in besonderer Weise mit den Anforderungen an eine Politik für Nachhaltigkeit verbunden. Es gibt die besondere
Verantwortung für die Biodiversität, den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das sind alles politische Entwicklungen, die vor Ort in den ländlichen Räumen in besonderer Weise stattfinden. Sie sind unter anderem manchmal auch verbunden mit Einschränkungen, wie Debatten vor Ort zum Thema Natura 2000 oder in der Biosphäre oder anderswo konkret beweisen. Das heißt, die Menschen im ländlichen Raum müssen einen besonderen Beitrag für eine nachhaltige Politik leisten. Sie haben aber auch besondere Chancen. Wenn beispielsweise der ländliche Raum in Zukunft wesentlich stärker zu einem Energiestandort wird, dann geht auch Wertschöpfung in den ländlichen Raum. Wenn wir an vielen Stellen - was notwendig wäre - auch im Bereich der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger wieder zu regionalen Kreisläufen zurückkommen, schafft auch das Wertschöpfung im ländlichen Raum und ist ein Beispiel für eine gute, nachhaltige Politik.
In diesem Sinne ist es auch gut, wenn die saarländische Landesregierung in den ländlichen Räumen gut investiert. Das hat sie an vielen Stellen getan, beispielsweise mit dem Saarländischen Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum, mit der Schaffung des Nationalparks gemeinsam mit unseren Freunden aus Rheinland-Pfalz oder mit den vielen Aktivitäten, die Reinhold Jost als Minister für den ländlichen Raum mit Investitionen in die Dorfentwicklung in den verschiedenen Dörfern durchgeführt hat. Das gilt im Übrigen genauso für viele Investitionen in die touristische Stärkung des ländlichen Raums. Ich nenne aus meinem Kreis nur die Themen Ferienpark Bostalsee, Schaffung des Nationalparks, die Investitionen am Schaumberg-Plateau, den Ausbau des Radwegenetzes, den Baumwipfelpfad. Alles das sind Beispiele für nachhaltige Investitionen in den ländlichen Raum, und dafür möchte ich der verantwortlichen Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger an dieser Stelle noch mal ein ganz herzliches Dankeschön sagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte zusammenfassen. Die Erfindung der Idee der Nachhaltigkeit ist schon knapp 300 Jahre her. Sie stammt aus der Holzwirtschaft. Man war damals in der Situation, dass mehr Holz eingeschlagen wurde, als nachgewachsen ist, es war absehbar, dass dies zu erheblichen Versorgungsengpässen führen würde. Aus dieser Notlage heraus hat man eben eine neue Strategie, einen neuen Gedanken entwickelt. Und auch heute gilt, dass wir, wenn wir unsere Politik, unsere Art des Wirtschaftens nicht ändern, in Notlagen kommen werden. Deshalb sind auch heute Veränderungen notwendig. Und diese Veränderungen werden kommen, ob wir es wollen oder nicht, denn bei einer ungebremsten Entwicklung, bei ei
nem ungebremsten „Weiter so“ werden uns diese Notlagen zu Veränderungen zwingen.
Deshalb stehen wir am Ende vor der Frage, ob wir in kluger Art und Weise diese Veränderungen vorausschauend annehmen und gestalten, oder ob wir die Augen davor verschließen und damit in der Zukunft in schwierige Situationen kommen. Die Politik ist auf diesem Weg nur ein Akteur unter vielen. Unsere Aufgabe ist es aber, den Bürgerinnen und Bürgern die Zusammenhänge zu erklären, sie zu überzeugen, sie zu beteiligen, und genau das ist mit dieser Nachhaltigkeitsstrategie, die heute vorgestellt worden ist, auch tatsächlich passiert.
Das ist auch der Grund für die Debatte: die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen. Wir haben in den letzten Jahren schon vieles an Einzelpunkten in diesem Bereich bewegt. Es ist wichtig, dass es jetzt zusammengefasst wird, aber vieles liegt in den nächsten Jahren vor uns. Wir sollten uns auch als Landtag des Saarlandes die Frage stellen, welchen Beitrag wir dazu leisten können. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, rege ich an, darüber nachzudenken, ob wir nicht in der nächsten Legislaturperiode zu diesem Thema gemeinsam eine Enquetekommission im saarländischen Landtag einberufen sollten, um die Arbeit der Landesregierung zu diesem Thema in der Zukunft als Parlament auch aktiv zu begleiten. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Herren der Geschäftsführung des EVS! Mit der Zweiten Lesung zum EVS-Gesetz verfolgen wir als Koalition mehrere Ziele. Wir wollen als Erstes - und das ist auch das wichtigste Ziel - die Strukturen des EVS sichern und damit die Leistungsfähigkeit der Abfallwirtschaft im Saarland in kommunaler Hand si
chern und für die Zukunft stärken. Wir wollen das zweitens in einer Weise tun, das die Bürgerinnen und Bürger auf stabile Gebühren hoffen können, und das können sie im Saarland mit großer Sicherheit. Wir wollen drittens erreichen, dass die Müllmenge pro Einwohner in den nächsten Jahren weiterhin sinkt, so wie sie in den letzten Jahren schon sehr deutlich gesunken ist, und wir wollen viertens weiterhin die Möglichkeit erhalten, die Verwertungsquote bei den Abfällen zu erhöhen, das heißt, den Anteil des Abfalls, der Recyclingprozessen zugeführt wird, in Zukunft zu erhöhen.
Anlass für die Gesetzesänderung - die ja dazu führen soll, dass im Wesentlichen alles so bleibt, wie es ist, wie ich in der Ersten Lesung schon gesagt habe - ist das Anliegen der Gemeinde Wadgassen, den Müll in ihrer Gemeinde nicht nur selbst einzusammeln, sondern ihn auch vorzusortieren und dann in unterschiedlicher Weise einer Verwertung zuzuführen und nur noch einen Rest dieses Mülls an den EVS abzugeben.
Die Gemeinde Wadgassen ist eine sogenannte §3-Kommune, eine Kommune, von denen man immer sagt, sie seien weitgehend aus dem EVS ausgeschieden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, zu dieser Formulierung, die zwar im Gesetz drinsteht, aber vielleicht doch etwas missverständlich ist, so wie sie öffentlich aufgegriffen wird, etwas zu sagen. Was heißt, aus dem EVS ausgeschieden? Diese Kommunen sind vollständig in den EVS integriert, was die Abwasserwirtschaft betrifft, und sie sind natürlich vollständig im EVS, was die Frage betrifft, dass die eingesammelten Abfälle auch vom EVS zu verwerten sind. Das ist überall so. Die einzige Frage, in der diese Kommunen eine Eigenständigkeit haben, ist die Frage, ob sie selbst den Müll einsammeln und deshalb darüber entscheiden können, wie dieser Müll eingesammelt wird. Das ist gar nicht so profan, wie es sich zunächst anhört, die Art und Weise, ob man ein Verwiegesystem macht, ein Identsystem, welche Rolle die Wertstoffhöfe spielen, also alle Fragen des Einsammelns. Damit kann man durchaus auch Steuerungserfolge erzielen, das ist in der Vergangenheit an vielen Stellen auch erfolgreich umgesetzt worden, auch durch den EVS, der sich in diesem Bereich in den letzten Jahren sehr stark umgestellt hat. Insofern, nur insofern, sind die §-3-Kommunen nicht in die Leistungen des EVS eingegliedert. In allen anderen Bereichen immer. Deshalb ist die Formulierung „aus dem EVS ausgeschieden“ eine missverständliche. Das wollte ich an dieser Stelle einmal deutlich machen. Alle Kommunen im Saarland sind Mitglied im EVS und werden in wesentlichen Bereichen von den Leistungen des EVS auch sehr gut versorgt.
Hier geht es jetzt noch einmal darum, dass die Gemeinde Wadgassen vorgegeben hat, dass sie diesen Müll nicht nur selbst einsammeln, sondern auch sortieren und stofflich verwerten will. Das hört sich zunächst einmal als Ziel gut an, wenn auch der Weg vom Grunde her ein falscher ist, denn wenn man der Auffassung ist, dass es neue Möglichkeiten gibt, die eingesammelten Müllmengen stofflich besser zu verwerten, dann ist das eben eine Aufgabe, die in die Zuständigkeit des EVS gehört und die man dann gemeinsam mit den Partnern, die auch die Gemeinde Wadgassen im EVS hat, umsetzen kann.
Wir haben uns mit genau dieser Frage in der Anhörung sehr intensiv beschäftigt. Das Ergebnis war bemerkenswert. Das, was die Gemeinde Wadgassen hier zu tun vorgibt, ist am Ende nicht mehr als ein Bluff. Es geht gar nicht darum, dass die Gemeinde Wadgassen die eingesammelten und von ihr sortierten Stoffe in stärkerem Maße einer Verwertung oder den Wirtschaftskreisläufen zuführen würde, sondern auf Nachfrage hat der Bürgermeister der Gemeinde Wadgassen eindeutig erklärt, dass sie den Müll auf hochkalorische und niedrigkalorische Stoffe untersuchten. Die hochkalorischen - also mit einem hohen Energiewert - werden einer Verbrennungsanlage sonst wo zu günstigen Preisen zugeführt und das, was übrig bleibt, bekommt der EVS, um es in seiner Anlage zu verbrennen.
Es geht als gar nicht de facto um die Alternativen zwischen Verwerten oder Verbrennen, sondern die Gemeinde Wadgassen will weiterhin diesen Müll komplett verbrennen, allerdings zu günstigeren Preisen, um ihre Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, was zu Belastungen aller anderen Bürgerinnen und Bürger im Saarland führen würde.
Das kann man mit Fug und Recht Rosinenpickerei nennen, dieser Vorwurf ist bestätigt. Deshalb ist klar zu sagen: Der Weg, den die Gemeinde Wadgassen gehen wollte, ist unsolidarisch, er beschädigt die gute, interkommunale Zusammenarbeit aller Kommunen im EVS und er ist auch eine Gefahr für die Leistungsfähigkeit des EVS, wenn andere diesem Weg folgen würden. Die Leistungsfähigkeit des EVS ist eben auch die Voraussetzung dafür, dass er seine Aufgaben einerseits effizient erledigen kann, also auch zu guten Preisen für die Bürgerinnen und Bürger, dass er aber andererseits auch innovativ sein kann. Nur ein Verband, der gesund ist, kann sich neuen Herausforderungen stellen, kann in neue Technologien investieren, was der EVS im Übrigen ja gerade vorbereitet, nämlich eine große Veränderung und Verbesserung im Saarland durchzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb lassen Sie mich hier noch einmal feststellen, dass die Abfallwirtschaft im Saarland grundsätzlich absolut in die richtige Richtung geht. Die Müllmengen pro Einwohner gehen seit Jahren deutlich zurück. Ab
dem kommenden Jahr wird der EVS die Müllverbrennungsanlage in Neunkirchen gar nicht mehr benötigen. Die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger bleiben stabil. Der EVS hat eine neue Aufgabe übernommen, nämlich die Bioabfälle und den Grünschnitt zukünftig im Saarland energetisch zu verwerten. Das ist ein echter ökologischer Fortschritt, das schafft Wertschöpfung im Saarland, das schafft Arbeitsplätze und zeigt, dass wir im Bereich der Abfallwirtschaft wirklich auf einem guten Weg sind.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit, auch für die konstruktive Mitarbeit bei diesem Gesetz, und bitte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger um Zustimmung zu unserem Gesetz. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal zu zwei Rednern, die vor mir gesprochen haben, Stellung zu nehmen. Herr Kollege Bierbaum, Herr Kollege Kessler, was Sie beide ausgeführt haben, entspricht einfach nicht der Wahrheit. Da hieß es zum einen, das Gesetz stehe im Widerspruch zur Abfallhierarchie. Es macht überhaupt keine Aussage dazu!
Ich schildere Ihnen jetzt mal die Rechtslage. Dieses Gesetz gilt im Saarland und wird durch das EVS-Gesetz in keiner Weise eingeschränkt oder in seiner Umsetzung behindert. Mit diesem Gesetz regeln wir nur, wer für die Abfälle zuständig ist. Was die dann mit den Abfällen machen, dafür gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es besteht überhaupt kein Widerspruch, es wird überhaupt nichts eingeschränkt. Jeder, der das behauptet, ob Sie das sind oder die Handwerkskammer oder sonst jemand, sagt etwas, was nicht stimmt. So einfach ist das.
Zweitens. Herr Kollege Kessler, Sie unterstellen hier, die Regierungskoalition und der EVS wollten mit dem Gesetz Sicherheit herstellen, dass genügend Müll da ist, der verbrannt werden darf. Das heißt, Müll, der eigentlich von wohlmeinenden Kommunen dem Recycling zugeführt werden soll, nehmen wir denen wieder weg, damit wir genügend zum Verbrennen haben. Blanker Unsinn! Erstens ist deutlich geworden, dass die Gemeinde Wadgassen überhaupt nicht mehr Recycling betreibt, sondern ebenfalls nur verbrennen will, aber anderswo zu günstigeren Preisen. Das ist ja die Alternative. Zweitens sagte ich eben schon, es geht in diesem Gesetz mit keinem Wort darum zu beschreiben, was mit dem Müll gemacht werden soll, wenn ihn der EVS eingesammelt hat. Wenn der EVS Wege findet, den eingesammelten Müll in stärkerem Maße dem Recycling zuzuführen, wird er das tun, weil er natürlich an das Kreislaufwirtschaftsgesetz gebunden ist. Das ist gar keine Frage. Und für die Auslastung der Müllverbrennungsanlage wird es dann möglicherweise andere Wege geben. Ich glaube, da könnte man auch Müll verbrennen, der nicht nur aus saarländischen Haushalten stammt. Ich glaube, das ist auch
schon so vorgekommen. An den saarländischen Landesgrenzen endet also auch beim Müll nicht die Welt.
Diese Klarstellung hat nun noch einmal gezeigt: Das, was Sie hier dargestellt haben, sind Nebelkerzen in der Diskussion. Das hat mit den Inhalten des Gesetzes überhaupt nichts zu tun. Deshalb sollte sich die Öffentlichkeit auch nicht davon verwirren lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen seit vielen Jahren das Klagen der Städte, Gemeinden und Landkreise, dass ihnen immer wieder Aufgaben übertragen worden sind, die zusätzliche Ausgaben in den kommunalen Haushalten zur Folge hatten und dass dafür nicht das ent
sprechende Geld zur Verfügung stand und dass das einer der wesentlichen Gründe dafür sei, dass die Kommunen sich nicht nur im Saarland, sondern bundesweit in einer finanziell schwierigen Situation befinden würden. Beispiele dafür aus der Vergangenheit sind die Einführung der Schulbuchausleihe oder Veränderungen in Standards im Bereich der Kindertageseinrichtungen und vieles mehr.
Für die Zukunft kann man im Saarland sagen, dass es diese Klagen nicht mehr geben wird, denn wir haben die Verfassung des Saarlandes geändert, das strikte Konnexitätsprinzip eingeführt und wir beschließen heute in Zweiter Lesung das Konnexitätsausführungsgesetz. Oder, um es vielleicht etwas anschaulicher zu machen: Wir machen einen Schutzschild für die kommunalen Haushalte. Das Land legt sich an dieser Stelle selbst die Fesseln an.
Das Gesetz ist damit der zweite Schritt nach der Verfassungsänderung. Was wir heute abschließen, haben wir vor einiger Zeit versprochen, als wir mit den Kommunen im Land einen Kommunalpakt geschlossen haben. Es ist ein umfangreiches Werk, mit dem der Weg dazu geebnet wird, dass zum Ende dieses Jahrzehnts oder zum Anfang des nächsten Jahrzehnts alle Kommunen im Saarland einen ausgeglichenen Haushalt haben sollen. Wir halten damit Wort. Das, was wir heute abschließen, ist auch ein historisches Ergebnis, denn jahrzehntelang haben die Kommunen die Einführung eines strikten Konnexitätsprinzips gefordert. Wir setzen dies heute um.
Nun klingt der Begriff Konnexitätsausführungsgesetz nicht besonders sexy und er verheimlicht zunächst einmal, um was es hier geht. Deshalb will ich mich bemühen, auch den Bürgerinnen und Bürgern, die zuhören, noch einmal zu erklären, worum es überhaupt geht und was wir überhaupt verändern wollen.
Eines der größten Probleme für die Entwicklung unseres Landes ist die schwierige finanzielle Situation, in der sich viele Kommunen im Saarland nach wie vor befinden. Wir sind das Bundesland, in dem die Kommunalfinanzen im bundesweiten Vergleich die schlechtesten sind. Die Frage der Aufgabenübertragung ist in der Vergangenheit eine der wesentlichen Ursachen dafür gewesen, so sagen es zumindest viele kommunale Vertreter. Wir wollen, dass sich die Finanzsituation der Kommunen im Saarland deutlich verbessert. Da geht es nicht nur um die Frage, welche Farbe und Zahl am Ende eines Haushaltes steht, sondern es geht auch um ganz konkrete Lebensumstände für die Menschen in unseren Städten und Gemeinden.
Es geht darum, wie es bei Kindergärten und Schulen aussieht, was in die Straßen investiert werden kann, wie die Infrastruktur bei Wasser und Abwasser ist,
was für soziale Einrichtungen und Kultur ausgegeben werden kann, ob in moderne Infrastruktur wie DSL investiert werden kann, ob die Verwaltung personell und sachlich ordentlich aufgestellt ist und ob es ausreichend Investitionen in Wirtschaft und Arbeit gibt. Bei diesem Gesetz geht es nämlich darum, die Kommunen in Zukunft in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben ordentlich zu erfüllen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir zeigen damit, wir sind handlungsfähig. Das Thema hatten wir gar nicht im Koalitionsvertrag verabredet, sondern wir haben diese Sache aus Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden aufgenommen. Wir haben das Thema in den Fraktionen aufgegriffen. Im Parlament sitzen in allen Fraktionen auch Abgeordnete, die selbst vor Ort in den Kommunalparlamenten Verantwortung tragen und die deshalb mit diesem Thema schon seit vielen Jahren befasst waren.
Ich möchte an dieser Stelle auch gerne sagen, dass es für mich persönlich eine befriedigende Sache ist, dass wir heute abschließend zu dieser Entscheidung kommen. Über viele Jahre war ich durch die unterschiedlichen Funktionen in der Landespolitik, aber auch in der Kommunalpolitik immer wieder mit diesem Thema befasst. Ich erinnere mich - Martin Luckas sicherlich auch - an eine Klausurtagung, die wir gemeinsam mit dem Vorstand des saarländischen Landkreistages und mit Professor Henneke hatten, in der wir uns intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Ich erinnere mich, dass in der Folge unter anderem bei uns, in der sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik, dieses Thema intensiv diskutiert worden ist. Ich erinnere auch an Hans-Heinrich Rödle, jemand, der dieses Thema immer wieder nach vorne gebracht hat.
Wir haben anschließend auf der Saarland-Klausur entsprechende Beschlüsse gefasst. Wir haben es in der Großen Koalition miteinander beraten. Wir haben Einigung erzielt, dass wir entsprechende Gesetzesinitiativen in den Landtag einbringen. Wir haben es gemeinsam mit dem Innenministerium beraten. Heute kommt dieses Verfahren zu einem guten Ende.
Es ist auch für einen Abgeordneten, der einen solchen Prozess über viele Jahre mit begleitet hat, am Ende ein schönes Ergebnis und eine gute Sache, wenn man sagen kann, bei dem, was wir jahrelang diskutiert haben, und dort, wo wir uns jahrelang gemeinsam eingebracht haben, haben wir etwas zustande gebracht. Das zeigt, dass die Politik bei uns im Lande etwas bewegen kann!
Zu den wesentlichen Inhalten dieses Gesetzes will ich nicht sehr viel sagen. Die Kollegin Ruth Meyer ist schon auf sehr viele Details eingegangen. Wichtig
ist, den Grundsatz herauszustellen: Wer bestellt, bezahlt. Wenn wir im Land wollen, dass die Kommunen etwas tun, dann müssen wir ihnen auch das Geld dafür geben.
Wir haben zweitens den Grundsatz in das Ausführungsgesetz hineingeschrieben, dass die Kommunen frühzeitig beteiligt werden. Wenn wir ein Gesetz planen, das Kostenbelastungen, Mehrausgaben bei den Kommunen vorsieht, dann sind sie sehr früh in die Planungen einzubeziehen. Sie haben sehr starke Instrumente, auch gegenüber der Regierung, eigene Stellungnahmen einzubringen und Gutachten zu fordern, wenn man sich nicht über die Frage einigen kann, wie der Finanzausgleich ist.
Wir haben Wert darauf gelegt, dass die Ministerien nicht tricksen können, dass man nicht das eine mit dem anderen irgendwie so verrechnet, dass diese strikte Konnexität umgangen werden kann. Wir haben in den Beratungen die Wünsche der kommunalen Spitzenverbände an vielen Stellen nicht nur ernst genommen, sondern auch aufgenommen. Ich will mich an dieser Stelle bedanken bei Martin Luckas und dem Landkreistag, aber auch beim Städte- und Gemeindetag und bei den kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU und SPD, mit denen wir während des Gesetzgebungsverfahrens einen sehr engen Dialog weit über die normale Beteiligungsform in den Ausschüssen des Landtages hinaus geführt haben, also bevor das Gesetz überhaupt eingebracht worden ist. Wir hatten auch immer wieder ganz viele Gespräche in den Details. Da ist handwerklich sehr viel und gut miteinander gearbeitet worden. Deshalb möchte mich an dieser Stelle bedanken. Ich möchte mich auch ganz herzlich dafür bedanken, dass wir für diese gute Zusammenarbeit im Ausschuss schon ein entsprechendes Lob der kommunalen Spitzenverbände bekamen. Das ist nicht allzu häufig und deshalb umso schöner, wenn man es bekommt.
Eine Bemerkung in der Sache will ich allerdings noch zu einem Punkt machen, den wir ebenfalls diskutiert haben. Grundsätzlich gilt ja, dass Be- oder Entlastungen miteinander verrechnet werden. Wenn wir als Land an der einen Stelle etwas tun, was Belastungen mit sich bringt, aber an der anderen Stelle auch etwas tun - und das sollen wir ja tun -, was zu Entlastungen für die Kommunen führt, dann kann das miteinander verrechnet werden.
Wir haben aber auch gesagt, wenn es Belastungen gibt, die der Bund zu verantworten hat, dann kann das Land nicht für entsprechende Entlastungen sorgen. Das heißt umgekehrt aber auch, wenn der Bund für Entlastungen sorgt, dann können wir uns das als Land nicht anrechnen lassen, um das gegenrechnen zu lassen, wenn wir wiederum Belas
tungen an anderer Stelle haben. Das klingt ein bisschen kompliziert, am Ende geht es aber um eine Menge Geld. Um auch das noch einmal klarzustellen: Wir werden im Geiste dieses Gesetzes auch an dieser Stelle natürlich fair mit den Kommunen im Saarland umgehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist mehr oder weniger das letzte größere Reformprojekt bei den Kommunalfinanzen in dieser Legislaturperiode. Deshalb ist auch die Frage berechtigt, was wir insgesamt erreicht haben. Ich glaube, für meine Fraktion sagen zu können, wir haben sehr viel erreicht.
Ich möchte einige wesentliche Punkte nennen. Der kommunale Finanzausgleich im letzten Jahr der alten Koalition, der Vorgängerregierung hatte im Jahr 2011 noch ein Volumen von 400 Millionen. Wir sind jetzt bei einem Volumen von über 600 Millionen angekommen, das heißt, in einer Legislaturperiode gab es einen Anstieg der kommunalen Finanzausgleichsmasse um 50 Prozent, das sind 200 Millionen Euro mehr für die Städte und Gemeinden sowie die Landkreise im Saarland. Das ist ein sehr ordentliches Ergebnis.
Hinzu kommen die 120 Millionen aus dem Kommunalen Entlastungsfonds, den wir in dieser Legislaturperiode neu aufgelegt haben. Es kommt die Verabredung mit den Städten und Gemeinden und den Landkreisen im Kommunalpakt hinzu, wo das Land auch noch einmal in erheblichem Maße zusätzliche Mittel zugesagt hat, auch aus den Bundesentlastungen, die ab dem nächsten Jahr kommen sollen. Es sind jedenfalls zusätzliche Mittel in erheblichem Maße, die über das hinausgehen, was die ursprünglichen Planungen des Landes betrifft.
Das Land hat auch mitgewirkt an sehr wesentlichen Entscheidungen des Bundes, einmal bei der Grundsicherung für Ältere. Vielleicht hat das der eine oder andere schon vergessen, aber es gehört auch in die Betrachtung der letzten Jahre. Das sind pro Jahr 80 Millionen an Entlastungen durch den Bund für die Kommunen im Saarland. Das Zukunftsinvestitionsprogramm, in dem wir gerade sind, umfasst 75 Millionen an zusätzlichen Investitionen, die der Bund in den saarländischen Kommunen finanziert. Wir haben in den letzten drei Wochen die Entscheidung bekommen, dass es noch einmal 3,5 Milliarden des Bundes für ein Schulsanierungsprogramm in Kommunen mit schwierigen Haushalten geben wird. Davon wird das Saarland sicherlich in großem Maße profitieren.
Es ist auch eine gute Sache für die Kommunen, dass wir heute im nächsten Tagesordnungspunkt entscheiden werden, wie die Verteilung der Bundesmittel für die Flüchtlingshilfe zwischen Land und
Kommunen vonstatten geht. Da war am Anfang die Rede von einer kommunalen Quote in Höhe von 20 Prozent. Es werden am Ende 40 Prozent sein. Das ist das Doppelte. Auch das ist eine gute Nachricht für die Städte, Gemeinden und Landkreise in unserem Land und zeigt, dass diese Koalition unter schwierigen Rahmenbedingungen eine insgesamt außerordentlich kommunalfreundliche Politik betrieben hat. Darauf können wir sicherlich stolz sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema Konnexität zeigt, dass Land und Kommunen auch in schwierigen haushaltspolitischen Zeiten eng zusammenstehen. In diesem Geist haben wir dieses Gesetz auch gemeinsam entwickelt und wollen es heute gemeinsam beschließen. Diesen Geist einer engen Partnerschaft zwischen Land und Kommunen braucht das Saarland auch in Zukunft, denn beim Thema Kommunalfinanzen ist auch in der nächsten Legislaturperiode noch das eine oder andere zu tun, damit die angestrebten Ziele auch erreicht werden. In diesem Sinne sage ich ganz herzlich Danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung zu diesem Ausführungsgesetz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ein Mängelmelder, denn ich bin Ortsvorsteher in meinem Heimatort Kastel. Wie viele andere Ortsvorsteher im Saarland bin auch ich in meinem Dorf derjenige, bei dem sich die Menschen melden, oft auch persönlich. Wenn ich samstags vor dem Haus den Rasen mähe oder die Straße kehre, bleiben viele stehen und erzählen mir dieses und jenes, was bei uns im Dorf auf den Wegen an Mängeln vorhanden
ist. Dann wird das von mir gemeldet. Ich habe immer einen Zettel dabei, meine To-do-Liste, wo ich alles notiere. Jedenfalls scheint es so zu funktionieren.
Wenn ich mal hochrechne, wie viele Ortsvorsteher wir im Saarland haben, wie viele Mängel bei denen gemeldet, von diesen weitergemeldet und sogar behoben werden, dann wage ich die Behauptung, wir werden über die digitale Form noch lange brauchen, bis wir die Quote erreichen, wie sie jetzt bereits über die Ortsvorsteher erreicht wird.
Wir sind also beim Thema Mängelmelder gar nicht so schlecht, es gibt bereits eine Menge sehr guter Mängelmelder im Saarland. Nichtsdestotrotz ist die Idee, die sich hinter dem Antrag der PIRATEN verbirgt, dem Grunde nach eine gute. Es gibt einerseits den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit, sich zu beteiligen, sich verantwortlich zu fühlen, eigene Vorschläge zu machen. Es hat zum Zweiten den Vorteil, dass der Bürger sich die wirklich schwierige Frage, wer denn eigentlich zuständig ist, nicht stellen muss. Da nicht jeder im Saarland seinen Ortsvorsteher so gut kennt oder dessen Telefonnummer parat hat, ist ein weiterer Zugang im Prinzip sicherlich eine gute Idee, an der man weiter arbeiten sollte.
Die Idee ist aber nicht ganz ohne Probleme, wenn man sie umsetzen will. Eines kann ich aus meiner Mängelmelder-Erfahrung bestätigen: dass nämlich bei jedem Mangel, der gemeldet wird, auch die Erwartung dahintersteht, dass der Mangel beseitigt wird, und zwar möglichst schnell. Die Erfahrung lehrt, dass das nicht immer ohne Weiteres möglich ist. Der Mängelmelder Ortsvorsteher hat in der Regel noch eine eingebaute Wiedervorlage-Funktion, wo man dann auch nachfragt, ob etwas erledigt ist oder nicht. Häufig muss mehrmals nachgefragt werden, nicht weil diejenigen, die zuständig sind, kein Interesse haben, sondern weil es mit viel Arbeit verbunden ist.
Mitunter muss auch zunächst einmal die Frage der Zuständigkeit geprüft werden. Wenn der Mangel nur mit Kosten beseitigt werden kann, stellt sich natürlich auch die Frage, wer diese Kosten übernehmen muss. An dieser Stelle gibt es auch häufiger Auseinandersetzungen zwischen denen, die möglicherweise betroffen sein könnten. Wenn wir ein solches System installieren, müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern auch sagen, dass nicht jeder Mangel umgehend beseitigt werden kann.
Wenn man ein saarlandweites System einrichten und mit einem Ticket-System verbinden will, wie Sie das eben vorgetragen haben, was im Prinzip auch Sinn macht, dann ist das mit zusätzlichen Personalkosten verbunden, denn dieses System muss entwickelt, gemanagt und verwaltet werden. Es ist mit
einer entsprechenden Infrastruktur zu versehen. Alle müssen angeschlossen sein. Es muss eine Software geben, die gewartet und gepflegt werden muss. Datenschutzfragen sind eben schon angesprochen worden.
Es stellt sich auch die Frage, ob die Teilnahme für die Kommunen freiwillig sein soll oder eher verpflichtend. Da wir heute bereits über das KonnexitätsAusführungsgesetz gesprochen haben, stellt sich am Ende auch die Frage, ob wir, wenn wir es verpflichtend machen, mit dem Mängelmelder-System schon im Bereich der Konnexität angelangt sind oder nicht. Es gibt also eine Reihe von Fragen, die noch ungeklärt sind und die zunächst einer Klärung zugeführt werden müssen.
Ich will ferner darauf hinweisen, dass es neben den Ortsvorstehern und vielen anderen Personen in den kommunalen Räten, die auch Mängelmelder sind, schon das eine oder andere gibt. Es gibt die privat betriebene bundesweite App, es gibt das Angebot in Rheinland-Pfalz, worauf der Kollege Gläser schon ausführlich eingegangen ist. Im Saarland gibt es einen Mängel-Detektiv bei der Tourismuszentrale, da geht es um Radwege und Ähnliches. Es gibt die Meldeplattform Radar beim Wirtschaftsministerium. Es gibt die einheitliche Behördennummer mit der Zuständigkeit bei der Staatskanzlei und eGo-Saar. Da ist man ja schon auf dem Weg im Bereich Kommunikation/Bürgerbehörde, einen einheitlichen Zugang zu organisieren.
Wir sind in der Umsetzung noch nicht so weit, wie wir sein wollten. Wenn man sich mal anschaut, welche Kommunen sich angeschlossen haben und dass eben eine große Anzahl von Kommunen dort noch nicht dabei ist, müssen wir noch etwas mehr Gas geben. Aber das könnte schon ein möglicher Anknüpfungspunkt sein, um auch beim Thema Mängelverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern noch etwas Zusätzliches anzubieten.
Es wäre sicherlich nicht richtig, wenn wir heute im saarländischen Landtag, ohne mit dem eGo, ohne mit der Staatskanzlei, mit den Städten und Gemeinden darüber gesprochen zu haben, schon vorschnell irgendwelche Entscheidungen treffen würden. Es ist zu klären, was mögliche und vielleicht die besten Verfahren wären, die eingeführt werden sollten, welche Kosten damit verbunden wären und - auch das muss dann noch einmal geprüft und diskutiert werden - wie hoch denn tatsächlich der Bedarf ist, also der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, festgestellte Mängel auf diesem Weg mitzuteilen. Da lohnt sich noch mal ein Blick in andere Bundesländer, wie intensiv das dort angenommen wird.
Es wäre schade, wenn wir auf der einen Seite nicht unerhebliche Mittel aufwenden würden, um dieses System mit guter Absicht einzurichten, wenn auf der
anderen Seite jedoch die Nachfrage nicht dem entspräche, was wir uns möglicherweise vorstellen. Die Daten aus anderen Bundesländern zeigen ja, dass der Bedarf und die Nachfrage möglicherweise gar nicht so groß sind, wie man das erwarten müsste, oder dass die Art und Weise, wie es eingerichtet ist und bislang in der Praxis läuft, nicht so ist, dass es funktioniert, dass man es anders machen muss. Es lohnt sich also, über dieses Thema erst mal noch gründlich nachzudenken.
Wir bleiben auch mit Ihnen gerne in der Diskussion, nehmen insofern Ihren Antrag ernst und die Anregung auf und werden uns dem Thema weiter widmen. - In diesem Sinne danke ich Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen an diesem wunderschönen Herbstmorgen im Auftrag der Koalitionsfraktionen ein kleines, aber gutes Gesetz vorlegen zu können. Wir ändern heute das EVS-Gesetz, damit im Grunde alles so bleibt, wie es ist.
Was so bleiben soll, wie es ist, ist zum einen die interkommunale Solidarität, der Geist der guten Zusammenarbeit der Kommunen im Saarland, ob es große Kommunen sind oder kleine, ob sie im Ballungszentrum liegen oder im ländlichen Raum, damit sie die große Aufgabe der Abfallbewirtschaftung ge
meinsam in diesem Zweckverband erledigen. Wir wollen zum Zweiten dafür sorgen, dass es auch weiterhin Gebührenstabilität für die Bürgerinnen und Bürger im Saarland gibt. Wir wollen, dass der EVS auch in Zukunft wirtschaftlich arbeiten kann und damit der Garant bleibt für die Entsorgungssicherheit beim Abfall im Saarland.
Dass wir, um dies alles zu erhalten, Änderungen am Gesetz vornehmen müssen, liegt an dem Plan der Gemeinde Wadgassen, künftig, quasi ab sofort den von ihr selbst als §-3-Kommune eingesammelten Abfall nicht komplett an den EVS zur weiteren Verwertung abzugeben, wie es bisher bei allen saarländischen Kommunen der Fall ist, sondern diesen Müll sozusagen vorzusortieren. Als dieses Vorhaben bekannt wurde, hat die Kommunalaufsicht Einspruch erhoben und dies untersagt. Die Gemeinde hat gegen diese Verfügung der Kommunalaufsicht geklagt. Das Verwaltungsgericht hat aber der Kommunalaufsicht in erster Instanz Recht gegeben und damit ebenfalls die Rechtsauffassung bestätigt, die der EVS und die saarländische Landesregierung bisher in dieser Frage hatten.
Zu unserer Überraschung hat jedoch das Oberverwaltungsgericht in einer einstweiligen Anordnung die Sache anders gesehen und der Gemeinde Wadgassen erlaubt, den Müll „zumindest vorzusortieren“. Grund für diese neue Rechtsprechung ist, dass es in den letzten Jahren Änderungen bei den Begrifflichkeiten im Bundesrecht und im EU-Recht gegeben hat, die mit der älteren Formulierung im saarländischen EVS-Gesetz nicht übereinstimmen. Deshalb brauchen wir mit diesem Gesetz, das wir kurzfristig erarbeitet haben, eine gesetzliche Klarstellung, damit auch in Zukunft alles im Grunde so bleibt, wie es ist.
Was könnte passieren, wenn wir diese Änderungen am Gesetz nicht vornehmen würden? Zunächst einmal würde sich die Gemeinde Wadgassen einen erheblichen Gebührenvorteil verschaffen. Das ist ja wohl die Zielsetzung der Gemeinde. Was sie allerdings genau mit dem Müll tun wird, den sie heraussortiert, ist fraglich. Es stellt sich auch die Frage, ob er nicht anstatt beim EVS einfach anderswo verbrannt wird - möglicherweise zu günstigeren Gebühren - und ob das die entscheidende Motivation wäre.
Wenn man das der Gemeinde Wadgassen durchgehen lassen würde, dann könnten auch andere Kommunen diesem Beispiel folgen. Das würde beim EVS am Ende zu erheblichen Einnahmeverlusten führen, die auch den EVS in wirtschaftliche Probleme stürzen könnten. Die Folge wären steigende Gebühren für alle anderen Bürgerinnen und Bürger im Saarland, die ihren Müll beim EVS entsorgen müssen. Das heißt, was die einen sparen, müssen die anderen mehr bezahlen. Das wäre am Ende eine große Gefahr für das solidarische System aller Kom
munen und Bürgerinnen und Bürger. Das wäre das Ende der Gebührenstabilität im Saarland. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb müssen wir an dieser Stelle handeln.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Saarland mit dem EVS generell gut aufgestellt ist. Ein Blick auf die Entwicklung der Müllmengen zeigt dies ganz deutlich. Während im Jahr 1999 die Müllmenge pro Einwohner - wir sprechen vom Hausmüll - noch bei 278 Kilogramm pro Jahr lag, ist diese im Jahr 2014 auf 148 Kilogramm pro Jahr und Einwohner zurückgegangen. Das ist ein außerordentlich deutlicher Rückgang. Während wir beispielsweise im Jahr 2006 - also vor zehn Jahren - noch die Situation hatten, dass der Bundesdurchschnitt bei 173 Kilogramm pro Jahr und Einwohner lag und das Saarland damals noch bei 212 - also deutlich über dem Bundesdurchschnitt -, ist es im Jahr 2014 so, dass der Bundesdurchschnitt bei 162 Kilogramm pro Jahr und Einwohner liegt und im Saarland - wie eben gesagt - bei 148 Kilogramm pro Jahr und Einwohner. Das heißt, wir liegen heute fast 20 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Das ist das Ergebnis verschiedenster Maßnahmen und Reformen, die im Saarland beim EVS und der Landespolitik angegangen worden sind und die umweltpolitisch einen erheblichen Fortschritt und Erfolg darstellen.
Wir können mit Sicherheit jetzt schon sagen, dass die Gebühren in den nächsten Jahren stabil bleiben werden, weil Ende des Jahres der Vertrag des EVS mit der Anlage in Neunkirchen ausläuft. Das heißt, die Preise, die der EVS verlangen muss, um den Müll zu verbrennen, werden von momentan rund 170 Euro pro Tonne wahrscheinlich auf deutlich unter 100 Euro pro Tonne sinken. Das verschafft dem EVS erhebliche Spielräume in seinem Haushalt, was die Bürgerinnen und Bürger am Ende bei ihren Gebühren merken werden. Der EVS leistet mit der Müllverbrennungsanlage in Velsen einen nicht unerheblichen Anteil zur Stromproduktion und zur Produktion von Fernwärme. Insgesamt werden dort 20 Millionen Megawattstunden im Jahr an Energie produziert. Auch dort findet im Übrigen heute schon Recycling statt. Drei Viertel der Metalle, die in der Anlage verarbeitet werden, werden recycelt. Das sind rund 500.000 Tonnen Metall im Jahr; eine nicht unerhebliche Menge.
Ich möchte unterstreichen, dass das System der interkommunalen Solidarität und Zusammenarbeit im EVS ein hohes Gut ist und dass wir in dieser Legislaturperiode weitere ökologische Innovationen auf den Weg gebracht haben, indem wir ein Konzept für die Grünschnittverwertung beschlossen haben und indem wir dafür gesorgt haben, dass die Voraussetzungen gegeben sind, damit der saarländische Biomüll zukünftig im Saarland verwertet werden kann
und nicht weit außerhalb des Landes gekarrt werden wird.
Deshalb wollen wir definitiv nicht, dass einzelne Kommunen Rosinenpickerei zulasten dieser Solidargemeinschaft betreiben. Wir wollen, dass der EVS auch in Zukunft ein Garant für Entsorgungssicherheit und stabile Gebühren im Saarland bleibt. Wir wollen keinen Gebührenanstieg für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im Saarland. Deshalb werden wir mit diesem Gesetz eine klare Andienungspflicht für den Haus- und Biomüll für alle Kommunen im EVS beschließen.
Wir werden den Kommunen, die bislang den Biomüll in eigener Regie selbst verwerten, natürlich einen Bestandsschutz einräumen. Wir werden das alles erreichen, indem wir in der Logik der Gesetzgebung sozusagen eine Umkehrung vornehmen. Bislang ist es so, dass die Bewirtschaftung zunächst einmal kommunale Aufgabe vor Ort ist und die spezifischen Aufgaben, die der EVS übernimmt, im Gesetz einzeln festgeschrieben werden. In Zukunft ist es umgekehrt. Zunächst einmal ist für alles der EVS zuständig, außer für die Dinge, die gesondert im Gesetz genannt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz leisten wir damit in vielfacher Hinsicht einen guten Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger im Saarland. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetz. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sollten uns alle noch einmal etwas beruhigen, denn so viel Aufregung ist der Antrag der LINKEN letztlich gar nicht wert. Wenn man sich anschaut, was sie uns vorgelegt haben - zwei Sätze umfasst der Beschlussantrag, der uns vorgelegt worden ist -, dann muss man schon ein wenig an der Ernsthaftigkeit zweifeln, die die LINKEN betrieben haben, um diesen Antrag und die Argumentation vorzutragen. Es ist letzten Endes nur der x-te Teil in einer langen Serie aus der Reihe „Die LINKEN kämpfen gegen die Windmühlen im Saarland“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dennoch möchte ich einige ernsthafte Argumente benutzen und begründen, warum wir Ihren Antrag - und wie ich glaube, drei weitere Fraktionen in diesem Haus ebenfalls - ablehnen werden. Wir brauchen die Windenergie im Saarland, um den Umbau unserer Energieversorgung zu organisieren und um unseren saarländischen Beitrag zum Klimawandel zu erreichen. Wir brauchen diese Windenergieanlagen dezentral, weil wir in Zukunft eine wesentlich dezentralere Energieversorgung haben werden. Das heißt, wir brauchen solche Anlagen auch im Saarland. Wir haben nun einmal das Ziel, an dem wir auch festhalten, bis zum Jahr 2020 20 Prozent des Stromverbrauchs im Saarland aus erneuerbaren Energien herzustellen. Dazu brauchen wir die entsprechende Windenergie. 480 Megawatt - das ist das Ziel, an dem wir festhalten.
Jetzt ist es so, dass das Saarland zu 38 Prozent aus Wald besteht und dass der SaarForst der größte Waldeigentümer im Saarland ist. Das heißt, wenn man die Windenergie im Saarland entsprechend ausbauen will und dafür geeignete Flächen benutzen will, dann kommt man nicht drum herum, an der einen oder anderen Stelle Windenergieanlagen im Wald zu errichten.
Deshalb haben wir als Große Koalition vor einigen Jahren die Gesetze im Saarland so geändert, dass das im Grundsatz möglich ist. Am Ende werden es nur etwas mehr als 30 Windenergieanlagen im Bereich des SaarForsts sein, die überhaupt errichtet werden. Da kann man wohl kaum davon reden, dass es einen nennenswerten Eingriff in den saarländischen Wald darstellen würde, wenn diese Anlagen gebaut werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, generell kann man sagen: Der Wald im Saarland leidet nicht
durch diesen Ausbau von Windenergie. Die Waldfläche im Saarland steigt von Jahr zu Jahr. Auch das Volumen an Wald und Holz, das wir immer bei entsprechenden Inventuren im SaarForst und in den Privatwäldern messen, nimmt rasant zu wesentlich schneller, als es überhaupt geplant worden ist. Das ist eine sehr positive Entwicklung.
Es ist auch so, dass für die Flächen, wo Wald gerodet werden muss, weil dort eine Windkraftanlage errichtet wird, mindestens die gleiche Fläche durch Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle durch Neupflanzung von Wald wieder aufgeforstet wird. Der Verbrauch pro Anlage an Wald liegt bei ungefähr 0,5 Hektar. Das heißt, es geht uns nichts verloren. Unter dem Strich wächst der Wald im Saarland in der Fläche.
Wenn man sich die Situation im Einzelnen anschaut, dann ist es eben nicht so, dass deshalb, weil es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gibt, überall im Wald gebaut werden kann, gerade wie man will; Hauptsache, es liegt in einem entsprechenden Vorranggebiet. Vielmehr ist es auch heute schon so, dass jede einzelne Anlage ein mehrstufiges Prüfungsverfahren durchlaufen muss. Frau Kollegin Huonker, ist Ihnen das nicht bekannt?
Es gibt ein mehrstufiges Prüfungsverfahren. Die Investoren müssen nachweisen, welche Auswirkungen ein solcher Bau für die Tiere hat, die sich dort aufhalten. Sie müssen nachweisen, welche Auswirkungen es für die Pflanzen hat. Es müssen Gutachten mit einer Laufzeit von einem Jahr gemacht werden, damit die ganze Vegetationsphase untersucht wird. Alles das wird vorgelegt.
Es tut mir leid, dass Sie das nicht wissen, wo Sie sich doch angeblich so lange mit dem Thema befassen. Das ist sehr schade. Ich lade Sie herzlich ein, dass wir einmal zu den Behörden gehen und uns das anschauen.
Dann werden Sie diesen Punkt bei der nächsten Debatte vielleicht wesentlich entspannter betrachten können. Jedenfalls prüfen die Behörden im Saarland das alles sehr ausführlich. In einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung des LUA und der Landesplanung wird am Ende entweder eine Genehmigung erteilt oder - das kommt außerordentlich häufig
vor - es wird aus Naturschutzgründen und Artenschutzgründen keine Genehmigung erteilt und eine ursprünglich geplante Investition findet nicht statt, weil die saarländischen Behörden sagen, hier ist es aus Naturschutzgründen nicht möglich. Das ist sinnvoll. Das ist ein ausgewogenes Vorgehen. Ich bitte Sie, das wenigstens zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, Frau Huonker!
Wir haben im Saarland also eine sehr strenge Praxis, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit, hier weitere Verschärfungen vorzunehmen.
Ich möchte noch etwas zu Ihrem Argument - was die Rheinland-Pfälzer können, das sollten wir im Saarland auch können - sagen: Was die Rheinland-Pfälzer können, das können wir dem Grundsatz nach schon lange. Aber das, was Sie hier behaupten, was die Rheinland-Pfälzer tun würden, was wir auch tun sollten, das ist überhaupt nicht dasselbe. Denn die Rheinland-Pfälzer sagen für bestimmte, besonders schützenswerte Flächen - zum Beispiel den Pfälzerwald, der eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in Europa ist, oder für Kerngebiete in Naturparks -, dass dort keine Windenergieanlagen errichtet werden sollen. Dazu sage ich Ihnen: Das ist im Saarland auch schon so. Im Nationalpark darf keine Windenergieanlage errichtet werden oder in der Kernzone der Biosphäre darf keine Windenergieanlage errichtet werden oder in dem einen oder anderen Natura-2000-Gebiet darf keine Windenergieanlage errichtet werden. Das haben wir ja alles schon. Aber das, was Sie daraus schließen - wenn die Rheinland-Pfälzer das haben, dann sollen wir im saarländischen SaarForst komplett darauf verzichten -, das ist doch überhaupt keine logische Entsprechung, das ist überhaupt gar kein Argument. Sie sollten doch etwas mehr an der Logik Ihrer Argumentation arbeiten. Äpfel mit Birnen zu vergleichen, das können Sie zumindest uns im saarländischen Landtag nicht unterjubeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme deshalb zur Zusammenfassung. Der Ausbau der Windenergie im Saarland ist notwendig, auch die SaarForst-Flächen sind dafür notwendig, um einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Sicherung der Arbeitsplätze im Saarland zu leisten.
Das Zweite, um das noch einmal deutlich zu sagen: In jedem Einzelfall werden die Belange des Naturschutzes und des Artenschutzes intensiv geprüft. Mal kommt es zur Genehmigung, mal kommt es zur Versagung einer Genehmigung, je nachdem, wie es im Einzelfall von den Behörden auf der Grundlage intensiver Prüfung und Gutachten der Sache nach zu entscheiden ist.
Das Dritte, das ich sagen will: Der Wald im Saarland ist nicht gefährdet und wird nicht gefährdet durch den Ausbau der Windenergie. Der Wald im Saarland wird durch den SaarForst in hervorragender Weise gepflegt und bewirtschaftet. Wir sind von vielen Seiten, insbesondere auch von Naturschutzseite, als einziger SaarForst Landesbetrieb in Deutschland dafür auch ausgezeichnet worden. Ich bitte Sie, auch dies zur Kenntnis zu nehmen.
Ein Letztes. Wenn Sie uns vorhalten, wir würden nicht auf die kritischen Stimmen aus der Bevölkerung hören, möchte ich Ihnen sagen: Liebe Frau Ensch-Engel, es gibt fast kein Thema in diesem Land, zu dem es nicht kritische Stimmen aus der Bevölkerung gibt. Es gibt kritische Stimmen zum Thema Windenergie, es gibt kritische Stimmen zum Thema Flüchtlinge, es gibt kritische Stimmen zum Thema EVS und zu was weiß ich noch alles. Und selbstverständlich hören wir uns all diese kritischen Stimmen an und nehmen sie auch ernst. Aber es ist kein undemokratisches Vorgehen, wenn man dazu eine eigene Meinung hat, wenn man sich mit dieser Kritik sachlich auseinandersetzt, wenn man den kritischen Stimmen auch eigene Argumente entgegensetzt und wenn man am Ende versucht, das, was man nach einem kritischen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern auch zur eigenen Position gemacht hat, entsprechend umzusetzen. Ich denke, das ist gelebte Demokratie, und nicht, dass man sagt: Ihr hört nicht auf die Kritiker, ihr seid keine guten Volksvertreter. Das ist einfach etwas billig. - Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn wir - wie die Debatte gezeigt hat - an diesem Punkt wenig inhaltliche Auseinandersetzung haben, ist es dennoch wichtig, dieses Thema auch im Plenum zu behandeln, einmal wegen der Bedeutung der Fischerei für das Saarland insgesamt, aber auch wegen der vielen ehrenamtlich Tätigen in diesem Land, die sich um die Fischerei kümmern und damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Naturschutz in diesem Land leisten. Deshalb ist es wichtig, dass wir deutlich machen: Dieses Thema, die Arbeit dieser Menschen ist uns eine Landtagsdebatte, ist uns eine Aussprache wert.
Wir führen diese Debatte und die Arbeit an dem Gesetzentwurf im Geiste zweier guter Traditionen. Da ist zum einen die feste Überzeugung, dass Naturnutz und Naturschutz keine Gegensätze sind, sondern dass sie zwei Seiten der gleichen Medaille sind, sie gehören zusammen. Gerade diejenigen, die sich in der Natur bewegen, die auch zur Jagd gehen - das gilt für die Jagd nämlich genauso wie für die Fischerei -, die auch regulieren, sind auch diejenigen, die sich in besonderer Weise um den Naturschutz kümmern. Deswegen sprechen wir bei diesem Gesetz auch über Fragen des Ehrenamtes, wir sprechen über Fragen des Erhalts der Artenvielfalt.
Und es geht um viele aktive Maßnahmen, die beispielsweise die Fischerinnen und Fischer im Saarland unternehmen zum Naturschutz - Bachpatenschaften, Gewässerrenaturierung und vieles mehr -, was in diesem Land nicht möglich wäre, wenn es nicht die 15.000 Ehrenamtlichen gäbe, die sich in diesem Bereich im Saarland engagieren. Deshalb auch von dieser Stelle noch mal herzlichen Dank für diese tolle Arbeit.
Die zweite gute Tradition, die wir mit diesem Gesetzentwurf aufgreifen, ist die besonders gute Zusammenarbeit zwischen dem Land und dem Fischereiverband im Saarland. Wir haben ja die Besonderheit, dass in unserem Land der Verband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Verband übernimmt viele öffentliche Aufgaben für das Land, und das ist gut so. Wir wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Wir haben die 15.000 engagierten
Saarländerinnen und Saarländer in diesem Bereich, auch weil wir diese besondere Partnerschaft pflegen und ihnen die gebührende Wertschätzung entgegenbringen. Wir können im Übrigen auch feststellen, dass die Wasserqualität in den saarländischen Gewässern in den letzten Jahren immer besser geworden ist und dass der Fischbestand sich entsprechend positiv verändert hat.
Diese gute Zusammenarbeit haben wir auch bei der Vorlage des Gesetzes wahrgenommen - ich möchte Herrn Minister Jost ausdrücklich danken - und ebenso die gute Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden. Was heute dem Parlament vorgelegt wird, wurde schon in vielen Gesprächen von den Experten, von den Verbänden geprüft. Es sind neue Ideen aufgenommen worden, es sind Veränderungen vorgenommen worden, sodass schon sehr viel an Vorarbeit geleistet worden ist für das Parlament. Auch dafür von dieser Stelle herzlichen Dank.
Zu dem Gesetz selbst will ich mich auf wenige wesentliche Dinge beschränken. Da ist zum einen in § 1 die Festlegung, dass die Fischerei waidgerecht zu erfolgen hat, vor allem auch unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften. Dazu gehört dann eben auch das Verbot des Fangens und Zurücksetzens. Das ist ein echter Fortschritt, das ist in gewissem Sinne eine Präambel, die den Geist des Gesetzes gleich zu Beginn beschreibt. Es ist wie beim Jagdgesetz, dass wir die Rolle der Fischerei als Teil des Naturschutzes, als Teil des Tier- und Artenschutzes festlegen und wir damit auch das Grundverständnis, mit dem dieser Tätigkeit nachgegangen werden soll, definieren. Ich halte es für einen echten Fortschritt, dass wir das auch in der Gesetzgebung nachvollziehen, was im Übrigen - wie der Kollege Heinrich schon gesagt hat - für viele Fischer und Angler im Saarland ohnehin schon gängige Praxis und Überzeugung war.
Was noch in der Diskussion ist und sicherlich auch eine Verbesserung darstellt, sind die Regelungen zum Besatz. Es ist richtig, dass der künftig anzuzeigen ist. Und es ist auch richtig zu sagen, dass, wenn Fische eingesetzt werden, es solche Fische sein sollen, die sich an regionalen und natürlichen Vorkommen orientieren und das ökologische Gleichgewicht nicht stören, sondern stärken.
Den einen oder anderen Kritikpunkt gibt es noch bei der Frage der Schonhakenregelung. Ich glaube, dass wir diesen Punkt im Rahmen der Anhörung mit den verschiedenen Verbänden noch mal diskutieren müssen. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen, die auch von unterschiedlicher Seite begründet werden. Das muss man in der Sache ernst nehmen und muss unaufgeregt versuchen, einen guten Kompromiss hinzukriegen. Ich glaube, dass die Gespräche
hierzu auf einem guten Weg sind. Das soll im Übrigen auch der Geist sein, in dem wir die Arbeit an diesem Gesetz im Ausschuss und nachher im Plenum gemeinsam mit allen, die sich im Saarland in diesem Bereich engagieren, fortsetzen können.
Ich fasse zusammen. Wir stärken mit diesem Gesetz den Natur- und Artenschutz im Saarland weiter. Wir stärken weiterhin den Tierschutz, der in den letzten Jahren eine wirklich hervorragende Entwicklung in diesem Land genommen hat. Dieser wird heute vonseiten der Landesregierung engagiert umgesetzt in einer Art und Weise, wie es nie zuvor in der Geschichte des Saarlandes der Fall war und wie es auch in anderen Bundesländern nicht der Fall ist. Das sollte man an dieser Stelle ausdrücklich sagen. Wir stärken damit das Ehrenamt. Das ist eine typisch saarländische Eigenheit. Das ist eine Besonderheit in diesem Land, auf die wir besonders stolz sind. Das tun wir deshalb sehr gerne mit diesem Gesetz. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Kommunen im Saarland, denn wir verändern in Zweiter und Dritter Lesung die Verfassung des Saarlandes und führen ein striktes Konnexitäts-Prinzip ein. Das bedeutet ganz einfach: Wer bestellt, muss auch bezahlen. Wenn das Land per Gesetz eine Aufgabe auf die Kommunen überträgt oder bestehende Aufgaben per Gesetz oder Verordnung verändert, dann muss es die Kosten, die damit bei den Kommunen verbunden sind, vollumfänglich finanzieren. Damit wird heute eine langjährige Forderung der Kommunen im Saarland erfüllt. Das Land legt sich sozusagen selbst Fesseln an. Das ist keine Kleinigkeit, sondern ist durchaus ein Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es zeigt, dass wir Wort halten.
Wir haben nämlich vor etwas mehr als einem Jahr mit den Kommunen im Saarland den Kommunalpakt geschlossen. Wir haben damals versprochen, dass wir dieses strikte Konnexitäts-Prinzip einführen. Wir halten mit dem heutigen Antrag dieses Versprechen. Ich will darauf hinweisen, dass das nicht die einzige Maßnahme ist, mit der das Land auch im Rahmen des Kommunalpaktes auf die Kommunen zugeht. Wir werden auch weiterhin mit dem KELF in jedem Jahr eine Menge Geld zur Verfügung stellen. Wir werden die Entlastungen des Bundes weiterreichen. Die Schlüsselmasse wird in jedem Jahr aufwachsen. Im nächsten Jahr sind es 600 Millionen Euro beim kommunalen Finanzausgleich. Das ist eine Rekordsumme. Außerdem kommen wir mittlerweile in vielen Bereichen bei der interkommunalen Zusammenarbeit voran, auch mit Unterstützung des Landes. Der Landkreis St. Wendel ist ein gutes Beispiel dafür.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will am heutigen Tag selbstbewusst sagen: Das ist auch für uns Sozialdemokraten ein besonders schöner Erfolg, denn wir waren immerhin die Ersten, die eine entsprechende Verfassungsänderung angestrebt haben. Das haben wir erst im Frühjahr letzten Jahres auf unserer Saarland-Klausur beschlossen. Wir freuen
uns, dass wir unseren Koalitionspartner davon überzeugen konnten. Damit konnten wir diesen Weg gemeinsam gehen. Als erfolgreiche Kommunalpartei, wie man zuletzt in Marpingen und Mettlach sehen konnte, sind uns natürlich die Interessen der Kommunen besonders wichtig. Deshalb freuen wir uns, dass wir heute die Kommunen stärken können. Das stärkt am Ende auch die Bürgerinnen und Bürger.
Wir als Koalitionsfraktionen haben in den Anhörungen gut zugehört. Wir haben die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände in weiten Teilen aufgegriffen. Den Formulierungsentwurf der Verfassungsänderung haben wir verändert. Wir sind sozusagen eins zu eins bei NRW. Wir beteiligen die Kommunen sozusagen mit Verfassungsrang an der Kostenfolgeabschätzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bleiben in einem Punkt auch auf der NRW-Linie. Das ist die Frage der Wesentlichkeit. Kollegin Meyer hat das gut begründet. Wenn die Mehrkosten in einer kleinen Kommune bei 2.500 Euro liegen - im Saarland sind insgesamt vielleicht 20 Kommunen betroffen -, dann reden wir über eine Summe von 100.000 Euro. Dafür extra ein Gesetz zu machen, behindert vieles. Die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, die wir vor dem Hintergrund des Ausführungsgesetzes geführt haben, lassen mich hoffen, dass wir für diese Regelung auch bei den Kommunen Verständnis finden werden.
Noch einige Bemerkungen zum Ausführungsgesetz. Wir stellen sicher, dass die Kommunen frühzeitig beteiligt werden, damit sie die Möglichkeit haben, einen Widerspruch einzulegen. Dann muss beziehungsweise soll ein Gutachten angefordert werden, damit abweichende Stellungnahmen der Kommunen, wenn man sich nicht einigt, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zwingend aufgenommen werden müssen. Wir haben verabredet, dass ein Ausgleich über gesetzliche Regelungen erfolgt. Und - die Kollegin Meyer hat es schon gesagt - wir zeigen uns auch im weiteren Verfahren der Anhörung noch offen für Anregungen. Wenn Gesetze von den Fraktionen eingebracht werden und nicht von der Regierung, dann fehlt sozusagen formal der erste Durchlauf der externen Anhörung. Dann muss man flexibel sein, wenn sich im Rahmen des Verfahrens etwas ergibt.
Ich fasse zusammen: Mit dem heutigen Tag der Änderung der Verfassung und der Ersten Lesung des Ausführungsgesetzes unterstreichen wir die gute Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. Wir sitzen als Land und Kommunen in einem Boot, das Land kämpft um seine Selbstständigkeit, die Kommunen kämpfen um ihre Handlungsfähigkeit. Das alles ist kein Selbstzweck, denn beides dient am Ende
den Bürgerinnen und Bürgern, die eine funktionsfähige öffentliche Verwaltung, eine Handlungsfähigkeit von Staat und Kommunen im Saarland brauchen. Das Konnexitätsprinzip ist ein guter Beitrag dazu, ich bitte deshalb um Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Mit dem Gesetz zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften nehmen wir in erster Linie eine Anpassung an Erfahrungen vor, die wir seit Einführung der Doppik im Saarland gemacht haben. Wir
setzen damit etwas um, was wir im Koalitionsvertrag verabredet haben, dass wir nämlich die Regelungen zur Doppik überprüfen, dass wir dazu das Gespräch mit den Kommunen im Land suchen, dass wir dann gemeinsam zur entsprechenden Anpassung kommen. So ist das, was wir Ihnen heute in Zweiter Lesung vorlegen, auch im Wesentlichen das Ergebnis dieser gemeinsamen Evaluation von Land und Kommunen.
Wir gehen dabei auch davon aus, dass die Folgen beispielsweise beim Soziallastenausgleich zu keinen bedeutenden Veränderungen in der echten Verteilung von Finanzen zwischen den Landkreisen führen. Es war uns ganz wichtig, dass wir dieses Thema, falls es einmal aufgerufen werden sollte, grundsätzlich aufrufen und nicht durch die Hintertür hier Veränderungen herbeiführen.
Ich will gerne zugestehen - dabei gehe ich auch auf eine Stellungnahme des Saarländischen Städte- und Gemeindetages ein -, dass man durchaus noch grundsätzlicher über die eine oder andere Frage im Zusammenhang mit der Doppik reden könnte, beispielsweise über die Frage, inwieweit Abschreibungen tatsächlich berücksichtigt werden müssen, wenn der Haushaltsausgleich hergestellt wird. Es ist schon so, dass sich jetzt allein durch die Umstellung der Doppik zumindest auf den ersten Blick die Haushaltslage der Kommunen deutlich verschlechtert hat. Und es ist tatsächlich zu fragen, ob es in jedem Fall gerechtfertigt ist, dass hier eine vollständige Abdeckung der Abschreibungen durch entsprechende Einnahmen zu erzielen ist. Das ist aber nicht Gegenstand der jetzigen Reform. Es wird möglicherweise in der nächsten Legislaturperiode noch einmal zu behandeln sein.
Auf den zweiten wichtigen Punkt, die überörtliche Prüfung, sind meine Vorrednerinnen und Vorredner schon eingegangen. Der wesentliche Veränderungsbereich ist, dass es jetzt nicht mehr nur um die Rechtmäßigkeit geht, sondern dass das Landesverwaltungsamt auch ohne die Zustimmung der Kommunen die Wirtschaftlichkeit überprüfen kann. Wir lösen damit ein Problem, das in der Vergangenheit geschaffen worden ist, als man auf die entsprechenden Möglichkeiten verzichtet hat. Das ist jetzt auch eine Reaktion auf die Kritik von Junkernheinrich. Aber wenn ich an meinen Kollegen Günter Waluga denke, der über viele Jahre schon bemängelt hat, dass die überörtliche Prüfung nicht mehr richtig funktioniert, dann ist es jetzt ein guter Schritt nach vorne, dass wir hier entsprechende Veränderungen herbeiführen.
Dabei geht es nicht in erster Linie um die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten die überörtliche Prüfung hat oder an welcher Stelle sie angesiedelt ist, sondern die wichtigste Frage ist, glaube ich, in welchem Maße sie personalisiert ist. Wir haben jetzt
einen Aufwuchs auf immerhin, wenn ich recht informiert bin, sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verzeichnen. Das wird möglicherweise auf Dauer nicht genügen, um den umfangreichen Aufgaben gerecht zu werden. Aber ich bin mir sicher, dass die Fraktionen, der Innenminister, gemeinsam Wege suchen werden, auch um eine sachangemessene Personalausstattung an dieser Stelle hinzubekommen.
In jedem Fall muss es das Landesverwaltungsamt nicht alleine tun, sondern es hat mit dem Gesetz auch die Möglichkeit, Dritte zu beauftragen. Hier haben wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch eine Änderung vorgenommen. Ursprünglich hieß es, dass in erster Linie Wirtschaftsprüfer zu bedenken seien. Das ist jetzt nicht mehr so klar formuliert. Es heißt jetzt nur noch, „Dritte“ können das tun, und das sind aus unserer Sicht natürlich vor allen Dingen die Rechnungsprüfungsämter der Landkreise, die die Kommunen schon kennen und vielfach schon geprüft haben, wo man also auf entsprechende Vorkenntnisse zurückgreifen kann.
Insgesamt können wir wohl zusammen feststellen, dass die Veränderungen im Gesetz sachgerecht sind und gemeinsam mit den Kommunen entwickelt worden sind, dass wir Fehlentwicklungen der Vergangenheit jetzt beseitigen und damit unterm Strich auch das miteinander umsetzen, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Das konnten wir heute Morgen schon einmal bei einem anderen Thema sagen. Das zeigt, wir sind handlungsfähig, wir arbeiten unser Programm ab. Wir kommen in diesem Land nach vorne und deshalb, Herr Kollege Kessler, bitte ich auch Sie ganz herzlich um Zustimmung zu diesem hervorragenden Gesetz. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe von dieser Stelle aus schon häufig die Gelegenheit gehabt, zum Thema KELF zu Ihnen zu sprechen. Ich mache das immer wieder gerne, weil es ein schönes Thema ist, weil man auch gerne darüber spricht, wenn man einmal etwas Gutes macht.
Die Debatte am heutigen Tag zeigt aber auch, dass es notwendig ist, noch einmal einiges zu erklären, denn das, was jetzt beispielsweise der Kollege Kessler vorgetragen hat, zeigt, dass immer noch nicht