an dieser Stelle die Politik der Landesregierung für die kommenden Jahre dargestellt. Ich habe Ihnen beschrieben, wie wir eine selbstbewusste und selbstständige Zukunftsregion im Herzen Europas bleiben wollen, welche Maßnahmen wir angehen, wo wir Schwerpunkte setzen und wie wir unser Land angesichts der Schuldenbremse zukunftssicher machen werden, um die Handlungsspielräume der nachfolgenden Generationen zu erhalten. Heute kann ich sagen: Wir kommen voran, wir sind auf dem richtigen Weg.
So zum Beispiel ganz konkret beim Konsolidierungskurs: Am Ende des Jahres werden wir - innerhalb von vier Jahren - das strukturelle Defizit unseres Landeshaushalts halbiert haben. Und die Nettokreditaufnahme soll 2015 um weitere 65 Millionen Euro auf dann 370 Millionen Euro sinken, so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Insgesamt haben wir für die beiden folgenden Jahre bereits Konsolidierungsbeiträge von 100 Millionen Euro festgelegt. Damit halten wir die Vorgaben im Zusammenhang mit der Schuldenbremse in vollem Umfang ein. Ich will an dieser Stelle wegen der aktuellen Diskussion ganz deutlich sagen: Das ist überhaupt die Voraussetzung dafür, dass wir auch nur den Hauch einer Chance haben, gemeinsam mit dem Bund und anderen Bundesländern eine Altschuldenregelung zu bekommen, die wir natürlich brauchen, um auf Dauer dem Gebot der Schuldenbremse auch Rechnung tragen zu können. Aber dafür müssen wir unsere Hausaufgaben machen. Der heutige Tag, die heutigen Entscheidungen sind ein Schritt dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das bedeutet konkret, dass wir künftig die Ausgabenzuwächse auf ein Mindestmaß begrenzen müssen, um den Anforderungen der Schuldenbremse gerecht zu werden. Dazu ist es unerlässlich, alle vertretbaren Möglichkeiten auszuschöpfen. Denn nur so wird das Land die Konsolidierungshilfen des Bundes in Höhe von 260 Millionen Euro im kommenden Jahr wieder erhalten und wir den notwendigen Spielraum für weitere Wachstumsimpulse behalten. Auch beim Umbau der Landesverwaltung im Zuge der geplanten und gemeinsam mit den Gewerkschaften auf den Weg gebrachten Personaleinsparung von 2.400 Stellen bis 2020 haben wir seit dem letzten Jahr Fortschritte gemacht. So haben wir in einer Vielzahl von Arbeitsgruppen vor Ort die Personalentwicklungsplanungen so konkretisiert, dass die anvisierten Einsparungen tatsächlich erbracht werden können. Wir haben, wie wir es angekündigt hatten, die Besoldungs- und Versorgungsbezüge bei den Beamten erhöht und die Urlaubsregelung der Tarifbeschäftigten auf die Beamten übertragen. Wenn heute in der aktuellen Diskussion um Verfas
sungsgerichtsurteile in Nordrhein-Westfalen ernsthaft darüber diskutiert wird, ob man nicht besser den saarländischen Weg eingeschlagen hätte, dann zeigt das, dass das, was wir gemeinsam in hoher Verantwortung mit den Kolleginnen und Kollegen des dbb und DGB hier auf den Weg gebracht haben, stilbildend ist nicht nur für unser Land, sondern über die Landesgrenzen hinaus.
Und was die Änderung des Beamtengesetzes sowie weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften betrifft - etwa die Anhebung der allgemeinen Altersgrenze, die Einführung einer Familienpflegezeit und einer Großelternzeit -, all das wird noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt.
In Bearbeitung befindet sich ebenfalls das Personalmanagementkonzept, das noch dieses Jahr dem Ministerrat zugeleitet wird. Dann wird auch über die Bündelung ressortübergreifender Querschnittsaufgaben entschieden. Zur Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen im Bereich des E-Governments werden wir morgen den „E-Government Pakt 2.0“ unterzeichnen. In vollem Gange ist auch die Neuausrichtung der IT-Strukturen in den Behörden und Einrichtungen des Landes.
Gleiches gilt auch für die Landesgesellschaften. Den SHS-Konzern haben wir in seiner Struktur analysiert und entsprechend umstrukturiert. Hier haben wir ein Shared-Service-Center eingerichtet, in dem gleichgelagerte Aufgabengebiete zusammengeführt und so Synergieeffekte realisiert werden. Aktuell wird in einem weiteren Schritt der Verkehrsholdingkonzern in seiner Struktur umgestaltet und effizienter gemacht. Hierbei werden Konzern- und externe Gesellschaften miteinander verschmolzen und neu geordnet. Auch die übrigen Landesgesellschaften werden dahingehend untersucht, inwieweit weitere Umstrukturierungen und Aufgabenbündelungen zur Effizienzsteigerung führen können. Wir halten an unserem Ziel fest, durch Umstrukturierungsmaßnahmen in den beiden Konzernen SHS und Verkehrsholding die Kapitalzuführungen des Landes an diese bis zum Jahre 2020 auf null herunterzufahren, und dieses Ziel, meine Damen und Herren, können wir auch erreichen.
Auf all diesen Gebieten werden wir Einsparungen vornehmen, ohne die Qualität der Leistungen zu senken und ohne den Service gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu reduzieren. Wir kommen voran, wir sind auf dem richtigen Weg und wir werden den eingeschlagenen Weg fortsetzen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Teil unseres Zukunftssicherungskonzeptes sind auch Neujustierungen innerhalb unserer
Hochschullandschaft. Allen Beteiligten war von vornherein die Dimension dieser Herausforderung bewusst. Die heute von beiden Regierungsfraktionen als Antrag eingebachten Eckpunkte zur weiteren Hochschulentwicklung zeigen jedoch: Die kluge Umsetzung der von den Hochschulen zu erbringenden Konsolidierungsbeiträge bietet gleichzeitig auch die Chance zur schärferen Profilbildung, zum zielgerichteten Mitteleinsatz, zur Steigerung der Effizienz und damit gleichzeitig zum Erhalt der Leistungsfähigkeit.
Die vorliegenden Eckpunkte, die von der Landesregierung und den Regierungsfraktionen gleichermaßen mitgetragen werden, sind das Ergebnis eines längeren, intensiv geführten und breiten Diskussionsprozesses. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, sie erfüllen das, was alle von uns, von der Politik in diesem Land gefordert haben, nämlich das Primat der Politik, dass die Politik sagt, was sie mit Blick auf die Zukunftsentwicklung dieses Landes auch im Wissenschaftsbereich für notwendig und geboten hält und wo sie Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Veränderung sieht. Dieser Verantwortung stellen wir uns, dieser Verantwortung sind wir gerecht geworden.
Dieser lange Prozess wurde im vergangenen Jahr mit den Verhandlungen und Vereinbarungen zum Globalhaushalt und der Festlegung eines verbindlichen Finanzrahmens für die Universität des Saarlandes und die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes begonnen - ein Finanzrahmen, der unseren Hochschulen verlässliche Planungssicherheit bis zum Jahr 2020 gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt mag es den einen oder anderen geben, der sagt, diese Verlässlichkeit ist doch kein Wert an sich. Aber in einer Zeit, in der wir wissen, dass die Konsolidierungsbeiträge ab dem Jahr 2017 eher in die Richtung 100 Millionen Euro pro Jahr gehen als darunterliegen, einen Betrag von über 200 Millionen Euro alleine an Barzuweisungen für diese beiden Hochschulen im Globalhaushalt festzuschreiben und zu garantieren, egal was passiert, egal wie sich Steuereinnahmen entwickeln oder was sonst alles auf uns zukommt, ist und bleibt für ein Haushaltsnotlageland eine beispiellose Kraftanstrengung. Darauf können alle miteinander stolz sein, meine Damen und Herren!
Auf der Grundlage dieses Finanzrahmens haben wir den Wissenschaftsrat gebeten, ein Gutachten über die Entwicklungspotenziale der Hochschulen zu erstellen und uns Vorschläge zur Umsetzung zu unterbreiten. Dieses Gutachten lag Anfang des Jahres vor und - und das ist wirklich positiv zu sehen - hat das saarländische Hochschulsystem grundsätzlich positiv bewertet. Dieses Gutachten hat aber auch
und auch das muss an dieser Stelle gesagt werden einen strukturellen Reformbedarf in unserem Hochschulsystem festgestellt.
Die Vorschläge des Wissenschaftsrates wurden daraufhin in fast zwanzig Arbeitsgruppen aus Vertretern der Ministerien und der Hochschulen sowie zahlreichen weiteren Bildungs- und Forschungseinrichtungen unseres Landes durchgearbeitet und diskutiert. Hinzu kam eine umfangreiche, dreitägige Anhörung im saarländischen Landtag. Hinzu kamen zahlreiche Gespräche mit den unterschiedlichsten Gruppen, von den ASten und den Fachschaften über die Personalvertretungen der Hochschulen, den Wirtschaftsverbänden bis hin zu den Kirchen. Hinzu kamen schließlich die öffentliche Debatte sowie die Botschaften der Studentenkundgebung.
Ich will an dieser Stelle noch etwas sagen: Dass diese Diskussion aufwühlt, dass es eine schwierige Diskussion ist, die auch zu Protesten führt, war und ist jedem klar. Ich habe volles Verständnis für jede Form des Protestes, den die Betroffenen wählen, insbesondere auch die Studierenden. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wofür ich überhaupt kein Verständnis habe, ist, wenn Professoren dieses Landes, zumal der Fachrichtung Theologie, das Recht der freien Meinungsäußerung durch Gewalt unterbinden, indem sie einer Rednerin durch Entzug des Megafons das Wort nehmen. Das ist eines Professors und Theologen unwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das überschreitet die Grenzen dessen, was Widerstand möglich und zulässig macht.
All das - und der AStA hat ja selbst darauf hingewiesen, dass die eine oder andere Äußerung, der eine oder andere Vorschlag, die eine oder andere Forderung von ihm sich im Eckpunktepapier der Fraktion wiederfindet - ist in das heute vorliegende Eckpunktepapier eingeflossen. Bereits an dieser Stelle darf ich allen herzlich danken, die sich dabei engagiert haben, sei es mit konstruktiv-kritischen Anmerkungen oder mit Konzepten und Vorschlägen, denn auch das kennzeichnet den saarländischen Weg.
Ich darf mich an dieser Stelle vor allen Dingen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der entsprechenden Wissenschaftsabteilung bedanken, die in den letzten Wochen nicht nur tage-, sondern auch nächtelang gearbeitet haben, für sie stellvertretend die Beauftragte für Hochschulangelegenheiten Frau Dr. Susanne Reichrath und die Wissenschaftsabteilungsleiterin Frau Dr. Annette Groh. Und ich darf mich herzlich bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen aus diesem Hohen Haus, die sich ebenso intensiv tage- und nächtelang in die Diskussionen und Entscheidungen eingebracht haben. Für alle seien stellvertretend die Kollegen Thomas Schmitt
und Sebastian Thul genannt. Ein herzliches Dankeschön! Das war eine große Gemeinschaftsleistung, das weiß ich sehr zu schätzen.
Das Ergebnis ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen wissenschaftlichen und landespolitischen Gesichtspunkten, die unser Hochschulsystem zukunftsfest machen. Konkret heißt das, dass wir in den Eckpunkten eine geeignete und gut ausbalancierte Grundlage sehen, unsere drei Hauptziele zu erreichen. Diese Ziele sind, nach wie vor ein breites Fächerangebot vorzuhalten, Forschung, Innovation und Entwicklung als Keimzelle unserer Zukunftsfähigkeit weiter auf höchstem Niveau voranzutreiben, und dies alles in einem unserer Haushaltsnotlage angemessenen Finanzrahmen.
Dabei haben wir die Anregungen des Wissenschaftsrates berücksichtigt. Allerdings sind wir den Empfehlungen nicht in allen Punkten gefolgt. Das zeugt, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch von unserem Selbstverständnis und unserem Selbstbewusstsein, eigenverantwortlich und ergebnisoffen mit diesen Empfehlungen umzugehen. Das haben wir von Anfang an gesagt, auch hier haben wir Wort gehalten.
Die Eckpunkte zur weiteren Hochschulentwicklung stehen unter den Maximen Konsolidieren, Konzentrieren und Kooperieren. Konsolidieren heißt, dass das Land einen Finanzierungsrahmen garantiert, auch wenn Jahr für Jahr die Anstrengungen zur Einhaltung der Schuldenbremse größer werden. Und Konsolidieren heißt, dass wir mit weniger Ressourcen auskommen und dennoch leistungsstark bleiben. Es geht um stabile Finanzen. Es geht um die Planungssicherheit für die Hochschulen bis 2020.
Konzentrieren heißt, dass wir uns stärker auf unsere Kompetenzschwerpunkte und besonderen Profilmerkmale fokussieren. Das heißt nicht, dass wir unseren Anspruch auf eine umfängliche Hochschullandschaft im Sinne eines breiten Fächerangebotes aufgeben. Sehr wohl aber sind einzelne Fächerschließungen unter diesen Voraussetzungen unvermeidlich. Auch das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Wir reden nicht um die harten Tatsachen herum. Es wird Fächerschließungen geben und die Landespolitik wird sich heute dazu äußern, welche das sein werden und welche nicht. Auch das ist Verantwortung und zu dieser Verantwortung stehen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Kooperieren heißt, dass wir nach Möglichkeit Doppelstrukturen abbauen, Synergieeffekte generieren und Kompetenzen bündeln, konkret also mehr Zusammenarbeit innerhalb der Hochschulen, mehr Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen im Land,
aber auch mehr Zusammenarbeit über unsere Grenzen hinweg mit Rheinland-Pfalz, Luxemburg und Lothringen.
Es gab ja manch einen, der gefragt hat: Waren dieser komplizierte Prozess und die Begutachtung durch den Wissenschaftsrat eigentlich notwendig und richtig? Ich kann dazu nur sagen, wenn man sich anschaut, was wir heute vorschlagen und auf den Weg bringen, gerade mit Blick auf eine verbesserte Zusammenarbeit und verbesserte Kooperationen, dann war es dieses Gutachten wirklich wert. Aber man muss sich ehrlicherweise auch fragen, warum es dieses Gutachtens bedurft hat, um diese vernünftige Form der Zusammenarbeit hervorzubringen. Das hätte früher geschehen können, wenn alle Beteiligten sich schon früher auf diesen Weg gemacht hätten. Aber manchmal braucht es auch eines gewissen Drucks von außen, um vernünftige Dinge in Bewegung zu setzen. Und das tun wir heute, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Weiterentwicklung unserer Hochschulen im Sinne dieser Maximen steht in Kontinuität zu den bisherigen Grundlinien der Hochschulpolitik in diesem Land. Sie hat begonnen mit den Empfehlungen der Expertenkommission 1998, denn die Profilbildungen, die wir heute haben und die vom Wissenschaftsrat auch unterstützt werden, beruhen auf den Empfehlungen der damaligen Expertenkommission. So standen bereits die ersten Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Universität des Saarlandes aus dem Jahr 2003 und für die HTW Saar aus dem Jahr 2008 unter diesem Zeichen der Profil- und Schwerpunktbildung, etwa in den Bereichen Informatik und Nano-/Biowissenschaften, aber auch in Bezug auf Europaorientierung und Internationalisierung. Leitgedanke war, ist und bleibt für die Zukunft, die Konkurrenzfähigkeit unserer Hochschulen trotz aller Konsolidierungszwänge im Vergleich zu anderen Hochschulräumen zu gewährleisten, und diesem Leitgedanken werden wir heute in vollem Umfang gerecht.
Diese Eckpunkte dienen nun dazu, diese Kontinuität im Angesicht der Schuldenbremse fortzusetzen. Daher werden sie die Grundlage sein für den Landeshochschulentwicklungsplan, für die darauf aufbauenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit Universität und HTW Saar sowie für eine umfassende Novellierung der saarländischen Hochschulgesetze. Die mit den Hochschulen im vergangenen Jahr vereinbarte Finanzplanung für 2015 bis 2020 ist die Grundlage für die künftigen Neujustierungen an der Universität und der HTW Saar. Im Rahmen dieser Finanzplanung ist hinsichtlich der Kompensationsmittel für wegfallende Studiengebühren in den Hochschulen im Einvernehmen mit deren Leitungen vorgesehen, jeweils rund die Hälfte der Mittel, also rund 5 Millionen Euro für die Universität und rund 1,25
Millionen Euro für die HTW Saar, in den Globalhaushalt zu überführen, um die finanzielle Grundausstattung bis 2020 zu stabilisieren. Die Landesregierung und ich weiß, dass sie hier zumindest mit der Mehrheit in diesem Hause agiert - legt ausdrücklich Wert darauf, dass die übrigen in gleicher Höhe verbleibenden Kompensationsmittel unter Einbeziehung der Studierenden verwendet werden. Darauf werden wir achten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Bei den Verhandlungen zur dritten Phase des Hochschulpaktes setzt sich die Landesregierung für den Erhalt weiterer Bundesmittel für unsere Hochschulen ein. Wir erwarten durch eine zielgerichtete Nutzung dieser zusätzlichen Mittel einen breiteren Erhalt von Studienplätzen. Insgesamt erwartet die Landesregierung dort, wo dies nicht der Fall ist, eine bessere Kapazitätsauslastung. Der Bund wird voraussichtlich für Schüler und Studierende ab 2015 die Finanzierung des Bafög übernehmen. Die dadurch im Land frei werdenden Mittel sollen zwar auch für die Schulen, aber zum weit überwiegenden Teil zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an den Hochschulen eingesetzt werden. Die Mittel dafür werden im Haushalt des Landes ausgewiesen und veranschlagt. Über die Einzelheiten der Verwendung wird im zweiten Halbjahr 2014 und im Dialog mit den Hochschulen weiter beraten und entschieden. Insofern ist sichergestellt, dass das Geld an die Hochschulen fließt, aber wir wollen mit diesem Geld, was bekanntermaßen gemessen an dem, was andere Bundesländer erhalten, eher eine unterdurchschnittliche Summe ist, den größtmöglichen Hebeleffekt erzielen. Und deswegen ist es richtig, diesen Weg zu gehen, so wie wir ihn eingeschlagen haben, meine Damen und Herren.
Wir erwarten, dass die Hochschulen ihr Profil schärfen und die neuen Kooperationen dazu nutzen, um die Drittmitteleinwerbung zu verstetigen und zu steigern. In diesem Bereich haben die Hochschulen in den letzten Jahren erfreuliche Ergebnisse erzielt. Aber diese Anstrengungen müssen verstärkt fortgeführt werden. Besonders diejenigen Bereiche, die bislang - natürlich bezogen auf ihre fachspezifischen Möglichkeiten - wenig aktiv waren, sind jetzt aufgefordert, ihre Bemühungen um Drittmittel zielgerichtet zu intensivieren.
Die Universität verfügt neben dem Globalzuschuss über erhebliche weitere Einnahmen, auch Landeszuschüsse. Nach der Darstellung der Universitätsleitung selbst sind Einsparungen bis 2020 von rund 12 Prozent über alle Fakultäten gesehen möglich und nötig. Die zwischen UdS und HTW Saar vor einigen Tagen mit dem Land einvernehmlich abgestimmten Haushaltszahlen berücksichtigen neben Erwartun
gen an Tarifentwicklungen, wie sie das Land auch hat, nunmehr auch die nicht unerheblichen Rücklagen der Hochschulen sowie eine realistische Betrachtung deren eigener Einnahmen.
Ich möchte mit Blick auf die aktuelle Diskussion hierzu Folgendes sagen: Niemand in dieser Landesregierung hat die Universitätsleitung oder die Leitung der HTW zu irgendwelchen riskanten, unrealistischen Berechnungen gezwungen. Wir haben uns in langen intensiven Sitzungen angeschaut, welche Parameter zugrunde gelegt worden sind. Wir haben uns auch gemeinsam angeschaut, welche Parameter das Land seiner eigenen Haushaltsaufstellung zugrunde legt und was unter realistischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Es ging nämlich gerade darum, kein Worst-Case-Szenario, aber auch kein rosarotes Szenario zu rechnen, sondern ein vertretbares und ein realistisches. Dieses realistische Finanzszenario ist von allen Beteiligten akzeptiert worden. Es bildet die Grundlage für diese Eckpunkte und auf dieser Grundlage werden wir weiter agieren und ich gehe voll davon aus - die beiden Leitungen von der HTW und der Universität des Saarlandes auch.