Protocol of the Session on June 17, 2015

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Wir wissen, wir haben als Landesregierung nur einen engen Spielraum zur Verfügung, um den Sanierungspfad der Kommunen unterstützend zu begleiten. Diesen Spielraum wollen wir nutzen. Hierfür haben wir in enger Abstimmung mit den Kommunen ein Maßnahmenpaket geschnürt, das aus Leistungen des Landes und korrespondierenden Anstrengungen der kommunalen Körperschaften besteht. Die Grundlagen für dieses Paket sind die Ergebnisse des Junkernheinrich-Gutachtens und die darin enthaltenen Vorschläge zur Schließung der strukturellen Haushaltslücke im Rahmen eines sogenannten dynamisierten Modells, um auch die Haushalte der finanzschwachen saarländischen Kommunen zu konsolidieren.

Das Saarland gewährt zu diesem Zweck eigene Finanzmittel und leitet gemäß dem dynamischen Lückenschlussmodell von Prof. Dr. Junkernheinrich Unterstützungsleistungen des Bundes an die Kommunen weiter. Auf der anderen Seite werden den Kommunen die darüber hinaus erforderlichen eigenen Anstrengungen in Anlehnung an die Vorschläge von Prof. Dr. Junkernheinrich für den Schluss der Haushaltslücke in Höhe von 160 Millionen Euro auf der Zeitachse abverlangt. Übergeordnetes Ziel des Kommunalpaktes muss es sein, die kommunalen Haushalte nachhaltig zu konsolidieren und gleichzeitig durch gezielte Investitionen die Zukunftsfähigkeit des Saarlandes in seiner Gesamtheit zu sichern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass diese Lücke nur ganz schwer zu schließen sein wird. Wir wissen, dass wir am Ende dieses Pfades eventuell auch noch eine Restlücke haben werden. Aber das Besondere an diesem Kommunalpakt ist, dass erstmals in dieser Landesgeschichte Land und Kommunen sich gemeinsam auf den Weg machen, um diese Aufgabe gemeinsam anzugehen. Ich glaube, das ist in der Bedeutung überhaupt nicht hoch genug einzuschätzen!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich darf noch einmal in Kürze die wichtigsten Punkte des Kommunalpaktes erläutern. Das ist die Einführung der strikten Konnexität, die wir zeitnah in der Verfassung des Saarlandes verankern werden. Es ist die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit, die wir nach unseren Möglichkeiten im Landeshaushalt flankierend unterstützen werden, wo wir aber auch schauen müssen, ob es gesetzliche Regelungen gibt, die einer Zusammenarbeit im Wege stehen. Vor allen Dingen müssen wir auf der Bundesebene dafür sorgen, dass die Umsatzsteuerpflicht, die bei interkommunalen Kooperationen erhoben wird, einer Kooperation nicht geradezu im Wege steht. Auch hier muss sich der gesunde Menschenverstand Bahn brechen. Auch das wird unsere Aufgabe in den Verhandlungen mit dem Bund sein.

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

Für die Städte und Gemeinden war es ein ganz wichtiger Punkt, dass die Gemeindeverbände in die Konsolidierungsbemühungen einbezogen werden müssen. Wir werden dazu eine gesetzliche Grundlage schaffen müssen, die dies ermöglicht. Dass das für die Landkreise ein schwieriger Punkt ist, ist uns allen bewusst. Deshalb bin ich an der Stelle auch froh und dankbar, dass die Landkreise ihrerseits signalisiert haben, dass sie mit dem Innenministerium über einen eigenen Kommunalpakt reden, weil auch sie die Notwendigkeit sehen, sich in diesen Weg unter ihren ganz eigenen Bedingungen einzuordnen. Ich hoffe sehr, dass wir in den nächsten Wochen auch diese Gespräche zu einem erfolgreichen Abschluss bringen können.

Wir werden die Leistungen, die wir in der Haushaltseckdatenklausur 2014 festgelegt haben, entsprechend weiterreichen. Ich darf das noch einmal wiederholen, weil das bei unserer Haushaltslage alles andere als Selbstverständlichkeiten sind: Es sind für die Kindertagesstätten im Ausbau und in der Schaffung von Plätzen Landesmittel in einer Größenordnung von 11,9 Millionen Euro, für die Sanierung von Kindergärten noch einmal 5 Millionen Euro, zur Förderung von Investitionen in Ganztagsschulen für die Haushaltsjahr 2016 und 2017 2 Millionen Euro. Ich glaube, dass das ganz wichtige Punkte sind.

Wir werden die Investitionshilfemittel des Bundes in Höhe von 75 Millionen Euro, die er für finanzschwache Kommunen zur Verfügung stellt, an die Kommunen des Landes weiterreichen. Wir wollen uns dabei - wir überprüfen das gerade - bei den landesinternen Kriterien, wie das geschehen soll, an den Vorschlägen orientieren, die wir damals gemeinsam mit den Städten und Gemeinden beim so genannten Konjunkturpaket aufgelegt haben. Ich glaube, das hat sich ganz gut bewährt. Wir haben auch gesagt - dies ist auch eine Forderung des Bundes -, dass die betroffenen Kommunen natürlich einen eigenen Beitrag in der Größenordnung von 10 Prozent bringen müssen. Wir werden aber auch dort, wo Kommunen besonders betroffen sind und wo es notwendig ist, aus dem Landeshaushalt heraus versuchen, diesen Eigenbeitrag noch einmal abzusenken.

Ich glaube, es ist auch ganz wichtig, noch einmal zu betonen, dass das Instrument, auf das wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt und das wir geschaffen haben, nämlich der Kommunale Entlastungsfonds, fortgeführt wird, und zwar in abschmelzender Höhe über das Jahr 2019 hinaus. Natürlich werden wir in den nächsten Jahren, je nach dem, was auf der Bundesebene mit Blick auf die Entlastung der Städte und Gemeinden noch verhandelt wird, auch über weitere Punkte reden müssen. Es ist für uns alle klar, dass dieser kommunale Pakt ein atmender Pakt ist, der auch auf die Gegebenheiten und Rahmenbedingungen reagieren muss.

Eine besondere Rolle, da sind wir uns alle einig, kommt der Landeshauptstadt Saarbrücken zu. Deswegen erkennen wir ausdrücklich diesen Sonderstatus an. Das ist auch einer der Gründe, weshalb Saarbrücken heute schon etwa über das Projekt „Stadtmitte am Fluss“ oder andere Maßnahmen Gelder in Millionenhöhe erhält. Wir werden in einer Arbeitsgruppe zusammen mit der Landeshauptstadt die Maßnahmen benennen, die im besonderen Interesse der Landeshauptstadt, aber auch des Landes liegen. Ich glaube, da steht an erster Stelle das Thema Messe- und Kongressstandort. Es stehen aber auch die Investitionen am HTW-Standort im Fokus, weil wir wissen - ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Hause alle einig -, dass wir eine HTW wollen, die ihren Standort möglichst mit allen Teilen auf Dauer hier in Saarbrücken hat. Wir haben auch eine HTW, die sich in ihren Zahlen weiterentwickelt hat, bei der die bisherige Rahmenplanung zu eng geworden ist. Deswegen müssen wir mit der Landeshauptstadt diese Rahmenplanung anpassen. Hier laufen die ersten Gespräche. Ich glaube, wir sind auf einem durchaus erfolgreichen Weg.

Ich habe es eben schon gesagt: Die Kommunen werden auch Eigenleistungen bringen müssen. Die Unterstützungsleistungen des Landes sind abhängig von der Einhaltung des für die einzelnen Gemeinden geltenden Haushaltskonsolidierungspfades, um das strukturelle Haushaltsdefizit schrittweise zu beseitigen. Im Haushaltserlass sollen die Kommunen zu verstärkten Konsolidierungsmaßnahmen angehalten werden. Es ist vorgesehen, konkrete Vorschläge zu machen und Empfehlungen zu geben, was etwa die Reduzierung des Personals, die Erhöhung der Kostendeckungsgrade bei den nicht kostendeckenden kommunalen Einrichtungen sowie die Steigerung der Einnahmen aus Gebühren, Beiträgen und Steuern angeht. Der Gutachter Herr Prof. Dr. Junkernheinrich hat den Konsolidierungsbedarf bei der Personalausstattung - natürlich mit Unterschieden in den einzelnen Städten und Gemeinden - auf bis zu 10 Prozent beziffert. Auch legt er dar, dass die saarländischen Gemeinden ihre Einnahmemöglichkeiten beispielsweise bei der Grundsteuer B und den Entgeltabgaben im bundesweiten Vergleich noch nicht genügend ausschöpfen. Das ist alles andere als eine leichte politische Diskussion und leichte politische Entscheidung, aber wir werden im Rahmen des neuen Haushaltserlasses nicht mehr auf die einzelnen Maßnahmen eingehen, sondern auf das strukturelle Defizit, sodass die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung auch entscheiden können, welche Sanierungsmaßnahmen sie ergreifen wollen. Ich glaube, auch das ist ein richtiger Weg.

Dazu gehört auch, dass die Kommunalaufsicht entsprechend verstärkt wird, so wie es im Junkernheinrich-Gutachten hervorgehoben ist. Dazu gehört auch

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

- weil ich gesagt habe, es geht nicht nur um das Sanieren, sondern auch darum, dass notwendige Investitionen weiter möglich sind -, dass der neue Krediterlass auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommunen abstellt und dass er damit deutlich gerechter ist als die bisher geltende Regelung. Hierdurch erhöht sich der Kreditrahmen für die Kommunen insgesamt um 1,5 Millionen Euro. Exorbitante Ausweitungen des Kreditrahmens werden aber durch eine Obergrenze vermieden. Die Anpassung an den neuen Rahmen erfolgt in drei Jahresschritten. Auch hier haben wir, glaube ich, eine ausgewogene Lösung vorgelegt zwischen dem Investitionsbedürfnis auf der einen Seite und der Sanierungsnotwendigkeit auf der anderen Seite.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Um insbesondere zusätzliches Investitionsvolumen im Straßen- und Gehwegausbau generieren zu können, haben wir den Städten und Gemeinden angeboten, dass das Land eine Verpflichtung zur Erhebung von Fahrbahnausbaubeiträgen dann wiederherstellt, wenn dies vonseiten des Städte- und Gemeindetages so gewünscht ist. Auch das ist, glaube ich, eine Reminiszenz an kommunale Selbstverantwortung.

Mit dem Kommunalpakt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird der Weg der Haushaltssanierung der saarländischen Kommunen festgelegt. Auf der Grundlage der hier beschriebenen, seitens der Landesregierung gewährten Hilfen werden sich die Kommunen um die Gesundung ihrer Haushalte bemühen. Land und Kommunen behalten sich in diesem Zusammenhang Nachverhandlungen mit der Musterklage der Landkreise gegen das Land wegen der Ausgleichszahlungen für das Jahr 2014 vor. Wir haben auch vereinbart, dass es ein regelmäßiges Monitoring gibt, um zu schauen, ob der Pakt sich in den dargelegten Maßnahmen entsprechend bewährt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Unterzeichnung des Kommunalpaktes am 03. Juni dieses Jahres ist uns ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Zukunftssicherung unseres Landes, und zwar nicht nur der Landes-, sondern auch der kommunalen Ebene, gelungen. Mit „uns“ meine ich dabei nicht nur die Landesregierung, sondern mit „uns“ meine ich vor allen Dingen die Kommunen selbst, insbesondere den Saarländischen Städteund Gemeindetag. Dieses Kommunalpaket wurde im intensiven Dialog zwischen der Landesregierung und den Kommunen geschnürt. Ich darf mich deshalb an dieser Stelle ganz herzlich bei allen bedanken, natürlich an vorderster Stelle beim zuständigen Fachminister Klaus Bouillon,

(Beifall bei den Regierungsfraktionen)

aber auch bei allen Mitgliedern insbesondere der beiden Regierungsfraktionen dieses Hauses; denn es war ein hartes Stück Überzeugungsarbeit, ein hartes Stück Verhandlungen, die zu diesem Kommunalpaket geführt haben. Dass wir dieses Paket unterschreiben konnten, dazu hat jeder Einzelne, der mit seinem Bürgermeister, mit seiner Bürgermeisterin noch einmal gesprochen hat, beigetragen. Das ist mir sehr wohl bewusst. Deshalb ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses.

(Beifall.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Kommunalpaket ist ein wichtiger, ein erster Schritt, aber eben nur ein erster. Wir wissen, dass damit die Debatte um die zukunftsfähigen Strukturen unserer Städte und Gemeinden und der Kreise noch längst nicht beendet ist. Alle Parteien im Saarland, und das ist gut und richtig so, haben mittlerweile Ideen entwickelt und auch veröffentlicht, wie die zukünftige kommunale Struktur in diesem Land aussehen soll. Es sind ganz unterschiedliche Ideen, die wir zurzeit miteinander diskutieren. Die Vorstellungen der Regierungsparteien werden wir jetzt innerhalb der Regierungskoalition zeitnah übereinanderlegen, miteinander vergleichen und dann entscheiden, ob und wenn ja, welche Schritte in Richtung Kommunalreform noch in dieser Legislaturperiode gegangen werden sollen. Über alles Weitere werden wir uns sicherlich in der nächsten Legislaturperiode zu unterhalten haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Kommunalpaket ist eine wichtige Weichenstellung. In der Art und Weise, wie wir es aufgestellt haben, ist es angelehnt an die Umorganisation unserer Landesverwaltung, die nicht nur im Hinblick auf die Konsolidierung des Haushaltes, sondern gerade auch im Hinblick auf die Frage, wie wir unter veränderten Bedingungen technischer und demografischer Art als öffentliche Hand in Zukunft unsere Aufgaben erfüllen werden und erfüllen wollen. Zentrales Element ist dabei das Projekt „Zukunftssichere Landesverwaltung“.

Ich darf noch einmal daran erinnern, dass wir bis zum Jahr 2020 insgesamt rund 2.400 Stellen im öffentlichen Dienst einsparen werden und damit eine Haushaltsentlastung von mindestens 120 Millionen Euro netto erzielen. Das ist einer der Kernpunkte der Vorgaben des Programms, das wir beim Stabilitätsrat hinterlegt haben, eine der Vorgaben, die jährlich immer wieder überprüft werden. Diese Personalkostenreduzierung erfolgt in einem offenen und vertrauensvollen Dialog mit den genannten Spitzenverbänden der Gewerkschaften sowie den Interessenvertretungen. Im Gegenzug zu den Einsparungen im Personalbereich verständigten sich die Gesprächspartner auf rund 50 Maßnahmen, mit denen wir die

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich verbessern und gleichzeitig eine Neuordnung der bestehenden Verwaltungsstrukturen vornehmen. Die Maßnahmen wurden in einem gemeinsamen Arbeitsprogramm und einem Masterplan „Zukunftssichere Landesverwaltung“ fixiert und auf den Weg gebracht. Der Grundsatz dabei lautet: Der öffentliche Dienst wird in Zukunft personenmäßig kleiner sein, die Arbeitsbedingungen in diesem kleineren Personalkörper sollen aber attraktiver gestaltet werden.

Ich will an dieser Stelle betonen: Dass wir dies im Saarland gemeinsam mit den Gewerkschaften, mit den Interessenvertretungen auf den Weg bringen konnten, ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Es ist mir sehr wohl bewusst, dass gerade die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften sich oft kritisch fragen lassen müssen, warum sie sich an einem solchen Weg beteiligen. Ich kann nur sagen, dass die Gewerkschaften im Saarland in ihrer Mehrzahl in einer aus meiner Sicht sehr interessenzugewandten Art und Weise gesagt haben: Wenn klar ist - und es war von Anfang an klar -, dass im Zuge des Konsolidierungspfades auf jeden Fall Personal abgebaut werden muss, wollen wir uns in diesen Prozess mit einklinken, damit wir auf diesem Weg die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so gut wie möglich gewährleisten können und damit wir, was die Verbesserung der Arbeitsbedingungen anbelangt, die bestmöglichen Verbesserungen herausverhandeln können. Das, meine Damen und Herren, ist die vielleicht nicht immer lautstarke, aber effiziente Vertretung der Interessen der Menschen in diesem Lande. Dafür gebührt den Gewerkschaften Hochachtung und ein herzliches Dankeschön.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ein entscheidendes, wenn nicht sogar das entscheidende Kriterium für die Attraktivität der Arbeitsplätze ist die Besoldung. Deswegen haben wir bereits im Jahre 2013 und 2014, wenn auch zeitlich gestaffelt, Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes für die Beamten übernommen. Aus diesem Grunde haben wir bei unseren Gesprächen am 19. Mai den Gewerkschaften und dem Saarländischen Richterbund eine Übernahme der Tarifergebnisse 2015/2016 auf die Beamtinnen und Beamten des Landes abermals mit einer zeitlichen Staffelung angeboten. Nach der erzielten Einigung vom 19. Mai wird die Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Jahr 2015 um 2,1 Prozent und im Jahr 2016 um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro, steigen. Hiervon werden pro Jahr 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage fließen. Darüber hinaus werden die Anwärterbezüge jeweils zum 01. Juli 2015 und zum 01. Juli 2016 um je 30 Euro angehoben. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten einen zusätzlichen Urlaubstag. Vor dem

Hintergrund der getroffenen Vereinbarungen sehen DBB, DGB und CGB von einem Musterklageverfahren hinsichtlich einer amtsangemessenen Alimentation ab. Auch an dieser Stelle darf ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der gesamten Landesregierung ganz herzlich bedanken. Denn dass wir dieses Tarifergebnis bei unserer Haushaltslage mit einer geringen zeitlichen Staffelung eins zu eins übernehmen konnten, setzt voraus, dass sich alle Ressorts bei der jetzt anstehenden Haushaltseckdatenklausur in ihren Haushalten wirklich auf das Nötigste beschränken und das ist auch keine selbstverständliche Solidarität. Dafür auch an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir haben darüber hinaus eine Palette von Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung ergriffen und umgesetzt. Ich darf hier einige wenige nennen, weil man auch die positiven Dinge leicht aus den Augen verliert. Zum Beispiel die Aufstockung des jährlichen Beförderungsbudgets auf 1,6 Millionen Euro. Dies war insbesondere ein Anliegen der Kolleginnen und Kollegen hier im Haus. Es ist die Übertragung der Urlaubsregelung von Tarifbeschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten. Es ist die Neuregelung des Zulagensystems für Dienste zu wechselnden Zeiten, wo wir ein System entwickelt haben, das arbeitnehmer- und insbesondere polizeifreundlicher ist als Regelungen in anderen Bundesländern. Wir haben die Anhebung von Erschwerniszulagen beschlossen und die generationenübergreifende Elternzeit, ein echter Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Insbesondere im Hinblick auf die demografische Herausforderung und die berufliche Weiterentwicklung der Beschäftigten wurde ein einheitliches Personalmanagementkonzept für die saarländische Landesverwaltung erarbeitet. Auf Grundlage eines Kabinettsbeschlusses sowie unter Beteiligung der Interessensvertretungen soll dieses Konzept noch in diesem Jahr implementiert werden. Eine der Hauptforderungen insbesondere der Gewerkschaften war es, dass ein betriebliches Gesundheitsmanagement für die gesamte Landesverwaltung auf der Basis von Dienstvereinbarungen im zweiten Halbjahr 2015 eingeführt werden soll. Um die Personalkostenreduzierung zu realisieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass wir trotzdem den uns gesetzten Aufgaben weiter nachkommen können, sind in allen Ministerien und Dienststellen Aufgabenkritiken vorgenommen worden. Hierfür wurden insgesamt 28 paritätisch besetzte Arbeitsgruppen eingesetzt, die auf der Basis eines gemeinsam verabschiedeten Leitfadens diese Aufgabenkritik vorgenommen haben. Im Ergebnis bedeutet das, dass wir das im Koalitionsvertrag fixierte Ziel, nämlich 2.400 Stellen einzusparen, errei

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

chen werden. Und wir werden dieses Ziel so erreichen, dass die Funktionsfähigkeit in den Häusern gewährleistet ist und auch bei einer Arbeitsverdichtung die Arbeit bei den Kolleginnen und Kollegen trotzdem gleichmäßig verteilt wird.

Um diesem Ziel gerecht zu werden, ist eine Verkleinerung der Landesverwaltung nicht nur in den Fachabteilungen, sondern vor allen Dingen in den Querschnittsbereichen unumgänglich. Hierzu werden die Aufgabenbereiche für Personal, Organisation, Haushalt und innere Dienste sowie IT konzentriert. Mit der IT-Neuausrichtung geht die Schaffung eines eigenständigen IT-Dienstleistungszentrums einher, in dem eine Bündelung aller operativen Aufgaben der IT erfolgen wird. Die Landesregierung strebt aber darüber hinaus, insbesondere auf dem Gebiet der Rechenzentrums- und Netzinfrastruktur, IT-Kooperationen des Landes mit den Kommunen und Hochschulen wie auch länderübergreifend mit RheinlandPfalz an. Auch das ist ein Gebot der klugen Zusammenarbeit über alle Ebenen hinweg.

Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Ankündigungen vor zwei Jahren waren keine leeren Versprechungen. Wir arbeiteten mit Hochdruck an unserem Projekt „Zukunftssichere Landesverwaltung“ und wir lassen uns dabei von der Maxime leiten, dass das Notwendige mit dem Möglichen optimal in Einklang gebracht werden muss. Allen, die daran mitwirken, noch einmal ein herzliches Dankeschön von dieser Stelle.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Sanieren ist ein unverzichtbarer Teil unseres Regierungsprogramms. Der andere ebenso unverzichtbare Teil ist das Gestalten der Zukunft. Und auch dieser Aufgabe stellen wir uns. Diesem Ziel dient auch der Hochschulentwicklungsplan 2015 bis 2020 klar und deutlich, denn er bedeutet die Wahrnehmung landespolitischer Verantwortung, etwas, was von diesem Haus auch immer wieder eingefordert wird und dem die Kolleginnen und Kollegen mit dem Hochschulentwicklungsplan nachgekommen sind. Der Hochschulentwicklungsplan dient dazu, Weichen zu stellen und aufzuzeigen, wie wir durch Konzentration, Kooperation und Profilbildung trotz enger finanzieller Mittel die Zukunft in den Hochschulen und mit den Hochschulen dieses Landes gestalten können. Wir sind zurzeit sowohl mit der HTW als auch mit der Universität des Saarlandes in einem intensiven Dialog über die eigenen Vorstellungen auf der Grundlage dieses Hochschulentwicklungsplanes, die dann in die Verhandlungen über die Zielund Leistungsvereinbarungen gemäß unseres Universitätsgesetzes entsprechend einfließen werden.

Ich nenne ein Beispiel für politische Weichenstellungen, das natürlich auch ein Stück Blaupause ist für weitere anstehende Verhandlungen, die wir zurzeit

als Land mit anderen Ländern und dem Bund zu führen haben. Wir haben es vor wenigen Wochen und Monaten mit viel Überzeugungskraft, mit einer großen Portion Beharrlichkeit, mit zahlreichen guten Argumenten und mit dem richtigen Ton geschafft, im Dezember in Verhandlungen mit dem Bund und mit den anderen Ländern die Fortsetzung des Hochschulpaktes so abzuschließen, dass das Saarland im Ergebnis besonders von zusätzlichen Bundesgeldern aus dem Hochschulpakt profitiert und dass wir Erleichterungen bei der Kofinanzierungspflicht des Saarlandes erhalten. In den langen Verhandlungen ich darf das noch einmal in Erinnerung rufen - ist es geglückt, dass das Saarland als einziges westdeutsches Flächenland vom sogenannten Vorwegabzug für die Stadtstaaten und die ostdeutschen Flächenländer ausgenommen worden ist, mit der Folge, dass wir insgesamt rund 9 Millionen Euro mehr Hochschulpaktmittel aus Berlin für das Saarland erhalten. Dafür haben wir erfolgreich gekämpft. Dass das gelungen ist, ist nicht nur das Ergebnis der Verhandlungen der Landesregierung, sondern auch das Ergebnis der großen Solidarität und Geschlossenheit zwischen Landtag und Landesregierung an dieser Stelle. Ich darf daran erinnern, dass wenige Tage vor den entscheidenden Verhandlungen der Landtag sich hinter diese Forderungen gestellt hat. Und es war, das kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung bestätigen, unglaublich hilfreich, als Landesregierung in diesen Verhandlungen auftreten zu können und sagen zu können, selbst wenn ich wollte, könnte ich gar keinen Kompromiss eingehen, weil ich hier einen Landtagsbeschluss habe, der mich auf diesen Punkt verpflichtet. Deshalb an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir haben nicht nur diese Ausnahmeregelung erhalten, sondern wir haben auch eine Sonderregelung für die Gegenfinanzierung aushandeln können, die für den Landeshaushalt nun bei 60 Prozent statt bei 100 Prozent liegt. Auch das ist eine große Erleichterung und das ist ein Ergebnis, auf das wir alle miteinander stolz sein können. Wir können auch gemeinsam stolz darauf sein, dass die Mittel, die durch die Übernahme des Bafög durch den Bund in das Land fließen - und im bundesweiten Vergleich nehmen wir damit durchaus eine Sonderstellung ein - im Saarland ausschließlich zur Stärkung der schulischen Bildung und zur Stärkung der Hochschulbildung genutzt werden. Es gibt andere Länder, es gibt reichere Länder in der Bundesrepublik Deutschland, die mit diesem Geld andere Bedarfe im Landeshaushalt decken. Wir haben gesagt: Wir nutzen dieses Geld für den vorgesehenen Zweck, für die Hochschulen und für die Schulen im Lande. Auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist für ein Haushaltsnotlageland alles andere als eine

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

Selbstverständlichkeit! Auch dafür allen, die dazu beigetragen haben, ein herzliches Dankeschön!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Aber auch unabhängig von Finanzierungsgesichtspunkten bemühen wir uns sozusagen auf allen Ebenen, weitere geeignete Weichenstellungen vorzunehmen. Ich darf vielleicht ein Beispiel vortragen, bei dem es uns gelungen ist, zwei starke Partner zu einer gewinnbringenden Kooperation zusammenzuführen: das CISPA, das Center for IT-Security, Privacy und Accountability, und das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität von Europol in Den Haag. Ganz aktuell, Ende Mai, wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen diesen beiden Institutionen geschlossen. Die saarländische Landesregierung hatte hierzu Mitte letzten Jahres mit Unterstützung des ehemaligen Europol-Direktors und Saarlandbotschafters Max-Peter Ratzel die erforderlichen Vorgespräche geführt und bis zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung eng begleitet.

Übrigens zeigt das, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Institution der Saarlandbotschafter, bei der sich mittlerweile fast 100 Persönlichkeiten aus dem Saarland über die Landesgrenzen hinaus für die Interessen des Saarlandes einsetzen, alles andere als nur ein netter Gimmick ist. Es zeigt sich vielmehr, dass die Saarlandbotschafter die Vertretung saarländischer Interessen wirklich ernst nehmen und zu ihrer höchstpersönlichen Sache machen. Es ist gut, dass wir diese Kolleginnen und Kollegen haben. Ich würde mich freuen, wenn weitere Persönlichkeiten zu diesem Kreis hinzustoßen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)