Protocol of the Session on October 26, 2016

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 53. Landtagssitzung. Im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit ist heute die Fachschaft Wirtschaftswissenschaften der Universität des Saarlandes unter Leitung von Frau Anna Reichert bei uns zu Gast. Ich heiße Sie herzlich willkommen.

(Beifall des Hauses.)

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes aus Anlass der Einigung des Bundes und der Länder vom 14. Oktober 2016 zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu seiner 53. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Ich erteile Frau Ministerpräsidentin Annegret KrampKarrenbauer das Wort zur

Abgabe der Regierungserklärung zum Thema „Erfolg bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen - Zukunftsfähigkeit des Landes gesichert. Den saarländischen Weg fortsetzen.“

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer, die Sie heute Morgen die Gelegenheit haben, diese Landtagssitzung live bei der Übertragung des Saarländischen Rundfunks mitzuverfolgen! Dass dies ein besonderer Tag, eine besondere Sitzung ist, sehen Sie genau daran, dass es eine Live-Übertragung des Saarländischen Rundfunks gibt. Das hat durchaus auch seinen Grund, weil der Saarländische Rundfunk selbst mit seinen erfolgreichen Finanzverhandlungen vor einigen Monaten die Blaupause für uns geliefert hat, wie man durch konsequente Konsolidierung Vertrauen erarbeitet und durch kluges Verhandeln seine Zukunftsfähigkeit sichert. Insofern freue ich mich sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen des SR heute auch hier sind.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in wenigen Wochen, am 01. Januar 2017, begehen wir den 60. Geburtstag des Saarlandes als deutsches Bundesland. Seit vielen Jahrzehnten bestimmt die dramatische Haushaltslage des Saarlandes die Politik in diesem Land. Die engen Spielräume im Haushalt selbst sowie die ständigen Auseinandersetzungen um den Länderfinanzausgleich haben den Rahmen noch für jede Landesregierung in diesem Land gesetzt. In dieser Legislaturperiode sind diese Fragen besonders dringend geworden, ja geradezu existenziell. Zum einen werden die Vereinbarungen zu den Konsolidierungshilfen, zum Solidarpakt und zu den Bund-Länder-Finanzen am 31. Dezember 2019 auslaufen, zum anderen wird ab dem 01.01.2020 die Schuldenbremse ihre volle Wirkung in den Ländern entfalten und der Weg in die Neuverschuldung nicht mehr möglich sein.

Deswegen haben sich die saarländische Landesregierung unter meiner Führung und die sie tragenden Parteien im Koalitionsvertrag ein großes Ziel gesetzt, nämlich alles zu tun, was nötig ist, um die Eigenständigkeit und die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann heute feststellen, mit dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 14. Oktober dieses Jahres sind wir diesem Ziel einen großen, ja sogar einen entscheidenden Schritt nähergekommen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wie sieht das Ergebnis für unser Land nun aus? Für das Jahr 2020 können wir nach der Einigung mit Einnahmen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich von 1,15 Milliarden Euro rechnen. Nach geltendem Recht macht das eine finanzielle Besserstellung von 490 Millionen Euro aus. Das ist die Situati

on im Jahr 2020. Für die Folgejahre werden die Beträge weiter wachsen. Die Einigung wird uns im Vergleich zum geltenden Recht des Jahres 2020 im Jahresdurchschnitt 500 Millionen Euro pro Jahr mehr einbringen.

Die von mir genannten rund 500 Millionen Euro pro Jahr setzen sich im Wesentlichen aus zwei Elementen zusammen, erstens den Verbesserungen innerhalb des Ausgleichssystems, von denen alle westdeutschen Länder in etwa gleichmäßig profitieren das sind im Jahr 2020 zunächst rund 90 Millionen Euro, Tendenz steigend auf der Zeitachse im Jahresdurchschnitt auf 100 Millionen Euro -, zweitens den sogenannten Sanierungshilfen oder Verstärkungshilfen von jährlich 400 Millionen Euro.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es lohnt sich, die Höhe und den Charakter dieser Hilfen etwas näher zu betrachten. Sämtliche bisherigen Sonderhilfen - also die erste Teilentschuldung, die Verlängerung der Teilentschuldung, die Konsolidierungshilfen - waren von vornherein zeitlich befristet. Die zeitliche Befristung der Konsolidierungshilfen ist sogar im Grundgesetz festgeschrieben. Ich verweise auf Art. 143d Absatz 2 GG. Mit den Sanierungshilfen haben wir jetzt nicht nur diese zeitlichen Hürden überwunden, sondern wir erhalten zum ersten Mal eine bundesstaatliche Unterstützung, die nicht von vornherein befristet ist, und das ist ein sehr großer Mehrwert, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Mit Blick auf den Verzicht auf eine Befristung will ich eines ausdrücklich klarstellen: Wir haben weder die Gewissheit noch die Zielsetzung, dass diese Hilfe unendlich fortgesetzt wird. Wir alle gemeinsam sollten vielmehr den Anspruch erheben, dass wir die Ursachen für den Hilfebedarf des saarländischen Landeshaushalts überwinden wollen. Jedenfalls bekenne ich mich vehement und mit voller Überzeugung zu diesem Ziel.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der zweite wichtige Unterschied zu früheren Sonderhilfen ist die Begründung beziehungsweise die Zielsetzung der Hilfe. Sämtliche frühere Hilfen dienten vorrangig dem Ziel, durch eine Schuldentilgung oder durch eine Begrenzung der Neuverschuldung dazu beizutragen, dass der Schuldenstand des Saarlandes an das nächstfinanzschwache Land herangeführt wird. Jetzt wurde mit den Sanierungshilfen ausdrücklich ein Belastungsausgleich beschlossen.

Dies ist von Bedeutung, denn wenn der Schuldenstand und die damit verbundene Zinslast allein die Bemessungsgrundlage für die zukünftige Hilfe gewesen wäre, hätte die Unterstützung sehr viel kleiner ausfallen müssen. Das Grundgesetz schließt es aus, dass der Bund einzelne Länder im Vergleich zu

anderen ohne sachlichen Grund besserstellt. Unsere Zinsausgaben lagen im vergangenen Jahr bei 426 Millionen Euro. Das sind 431 Euro je Einwohner. Das Land mit den nächsthöheren Zinslasten war im vergangenen Jahr Sachsen-Anhalt mit 247 Euro je Einwohner. Um die Differenz zwischen den beiden Werten auszugleichen, ergibt sich ein Wert von 182 Millionen Euro für das Saarland. Das wären genau 218 Millionen Euro weniger als die 400 Millionen Euro, die wir jetzt erhalten. Selbst wenn der Bund bereit gewesen wäre, allen Ländern mit überdurchschnittlicher Zinslast zu helfen, wäre die Hilfe für das Saarland auf maximal 250 Millionen Euro begrenzt gewesen. Die jetzt gefundene Regelung geht also weit über das hinaus, was bei reinen Zinshilfen möglich gewesen wäre.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Nun ist in der Vergangenheit und auch in den letzten Tagen verschiedentlich auch in diesem Haus kritisiert worden, dass unsere Altschulden nicht auf einen Schlag getilgt werden, und dass das Zinsrisiko nicht - oder zumindest nur zum Teil - gebannt ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir rechnen im Haushaltsplan für das Jahr 2017 mit Zinsausgaben von 417 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr waren das noch 426 Millionen Euro. Trotz steigender Schulden sinkt die Zinslast - natürlich wegen des günstigen Zinsniveaus.

Trotzdem liegt unsere durchschnittliche Zinsbelastung augenblicklich immer noch bei knapp drei Prozent. Nimmt das Land heute Darlehen auf, beträgt die Rendite nur weniger als ein Prozent. In den nächsten Jahren würde unser Anspruch, der nur aus der Zinsbelastung abgeleitet wird, also nicht größer, sondern eher kleiner. Das aktuelle Zinsniveau müsste in kurzer Zeit schon ganz erheblich ansteigen, müsste sich von weniger als einem Prozent auf drei Prozent verdreifachen, bis unsere aktuelle Durchschnittsverzinsung erreicht oder gar überschritten wäre. Deshalb kann ich nur sagen: Wer unsere Haushaltslage und das, was wir brauchen, alleine und nur am Thema Altschulden und Tilgung festmacht, verkennt die tatsächliche Belastungssituation in diesem Land.

Wirtschaftlicher Strukturwandel, notwendige Ausgaben zur Umstrukturierung, ungünstige demografische Entwicklung, hohe Sozialausgaben, niedrige Steuerkraft auch nach dem Finanzausgleich, steigende Zins- und Versorgungsausgaben - diese Mixtur führt zu Haushaltsvorbelastungen. Wir alle wissen, wie schwer es uns diese Vorbelastungen machen, die Schuldenbremse einzuhalten. Was uns seit langem bekannt ist, wurde mit dem Beschluss vom 14. Oktober endlich auch auf Bundesebene akzeptiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein großer Fortschritt für unser Land.

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der Beschluss vom 14. Oktober enthält neben den Vereinbarungen zum Finanzausgleich im engeren Sinne auch Festlegungen zu wichtigen Kompetenzfragen im Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Diese Elemente des Beschlusses sind vor allem auf Wunsch des Bundes aufgenommen worden. Sie sind für den Föderalismus in Deutschland und auch für das Saarland von Bedeutung. Ich will deswegen darauf eingehen, obwohl in diesem Bereich sicherlich in den nächsten Wochen und Monaten noch einiges an Konkretisierungen erfolgen muss und erfolgen wird.

Die Vereinbarung zur Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr war ein besonderes Zugeständnis der Länder an den Bund, um eine Gesamteinigung zu erreichen, aber sie war notwendig. Viel wird von der näheren Ausgestaltung abhängen, die in den nächsten Monaten noch zu klären sein wird. Aber lassen Sie mich hier eines ganz deutlich machen: Es wird keine Privatisierung von Bundesautobahnen geben. Und wir werden dafür sorgen, dass unsere Mitarbeiter im Saarland auch im Saarland bleiben können, wenn sie dies wollen. Diese Garantie geben wir hier ab, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Im Bereich der Digitalisierung wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern weiter verstärkt. Ziel ist es unter anderem, dass über ein vom Bund zentral errichtetes Bürgerportal auch die Länder ihre Online-Dienstleistungen bereitstellen können. Wer das Digitalisierungsforum Saar diese Woche erlebt hat, wer die Beispiele aus Estland gehört hat, der kann nur sagen: Das ist auch ein richtiger Weg, weil bei dem gesamten Tempo der Veränderungen bei der Digitalisierung wir es uns einfach nicht mehr erlauben können, dass Bürgerinnen und Bürger auf unterschiedliche Systeme zurückgeworfen werden. Wenn sich irgendwo eine Zusammenarbeit lohnt und Sinn macht, dann ist es im Bereich der Digitalisierung. Deswegen ist uns die Zustimmung zu diesem Punkt auch sehr leicht gefallen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Für uns im Saarland von besonderer Bedeutung ist die Absicht des Bundes, im Rahmen von Investitionsförderungen auch ein Schulsanierungsprogramm aufzulegen. Dafür kann es erforderlich sein - das werden die Verhandlungen ergeben -, im Grundgesetz auch eine gewisse Lockerung des Kooperationsverbotes vorzunehmen. Bisher darf der Bund nur im engen Sinne energetischer Sanierung oder Lärmminderung solche Projekte unterstützen. Um es ins Fußgängerdeutsch zu übersetzen: Wenn an einer Schule eine Wand gedämmt werden soll, dann darf der Bund das finanzieren. Wenn die darunter liegen

de Wand vorher saniert werden muss, ist ihm das verboten. Wer das in dieser Bundesrepublik noch verstehen soll, weiß ich nicht. Deswegen macht es Sinn, dass wir das ändern und abschaffen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es wäre gerade auch für die saarländischen Kommunen von erheblichem Vorteil, wenn diese Beschränkungen fallen würden. Die Zahlen dazu waren ja in den Medien dieses Landes vor einigen Tagen schon nachzulesen.

Weiteren Gesprächs- und Konkretisierungsbedarf zwischen Bund und Ländern gibt es im Bereich der erweiterten Kontrollrechte des Bundes bei der Mitfinanzierung von Länderaufgaben. Ich will hier deutlich sagen: Es geht nicht darum, dass der Bundesrechnungshof die oberste Kontrollbehörde für die Landesrechnungshöfe wird. Aber dass an der ein oder anderen Stelle vielleicht auch die Landesrechnungshöfe Erhebungen machen und etwas anschauen, was auch den Bund in einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung interessiert, auch das scheint mir vertretbar und nachvollziehbar.

Mit Blick auf das gemeinsame Ziel der Wahrung von Steuergerechtigkeit und einem effektiven Steuervollzug sind die Vereinbarungen zum Thema Stärkung der Bundesrechte im Bereich der Steuerverwaltung sehr zu begrüßen. Aus meiner Sicht wurde hier ein guter Kompromiss gefunden. Es bleibt einerseits auch weiterhin bei der Ländersteuerverwaltung. Andererseits wird aber dort stärker harmonisiert, wo es für den effektiven und gerechten Steuervollzug sinnvoll ist. So erhält der Bund ein erweitertes Weisungsrecht beim IT-Einsatz in der Steuerverwaltung der Länder. Zudem wird dem Bund ein stärkeres allgemeines fachliches Weisungsrecht im Bereich der Steuerverwaltung eingeräumt, soweit nicht die Mehrheit der Länder widerspricht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wem wollen wir denn eigentlich weismachen, dass es wichtig und sinnvoll ist, dass wir in Europa zu einer einheitlicheren Steuergesetzgebung kommen und zu einem einheitlichen Steuervollzug, wenn wir es noch nicht einmal schaffen, einen einheitlichen Steuervollzug in der Bundesrepublik Deutschland über 16 Bundesländer hinweg zu gewährleisten? Das hat etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun. Deswegen ist es richtig, dass wir an dieser Stelle diesen Weg gehen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Bund und Länder verbessern zudem ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Steuerbetruges, insbesondere auch des Umsatzsteuerbetruges, sowie bei der Überwachung des Geldwäschegesetzes - wichtige Punkte zur Erhaltung von Glaubwürdigkeit und Vertrauen in unser Steuersystem. Schließlich wurde eine Klarstellung in Artikel 108 Grundgesetz

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

vereinbart, wonach der Bund Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Besteuerung im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern länderübergreifend übertragen kann. Was so theoretisch daherkommt, hat für uns hier ganz praktische Bedeutung. Denn diese verfassungsrechtliche Klarstellung sichert die zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz vereinbarte Kooperation auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer. Wenn Zusammenarbeit über Ländergrenzen Sinn gemacht hat, dann ist es an diesem Beispiel deutlich zu sehen. Deswegen sind wir froh, dass wir hier in Zukunft auf einer gesicherten Grundlage agieren können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist außerdem ein wichtiger Punkt vereinbart worden, das ist die Neuerung beim sogenannten Unterhaltsvorschuss. Sie wissen, dass bisher der Unterhaltsvorschuss nur für maximal sechs Jahre gezahlt wird bis zum Alter von 12 Jahren. Dies führt dazu, dass alleine durch dieses System viele Alleinerziehende und ihre Kinder in das SGB-II-System gezwungen werden. Deswegen ist es in der Sache vollkommen richtig, dass die Koalition in Berlin sich darauf verständigt hat, diesen Zeitraum bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten und die zeitliche Befristung der Bezugsdauer aufzuheben.

Die geplante Änderung wird auf jeden Fall die Alleinerziehenden entlasten, und das ist gut so. Es werden sich daraus auch Entlastungen für die Kommunen und auch für den Bund bei den Ausgaben nach dem SGB II ergeben. Sie werden aber - das will ich an dieser Stelle nicht verhehlen - zu Mehrkosten auf der Länderseite führen. Über diese Mehrkosten müssen wir zwischen Bund, Ländern und Kommunen auch noch einmal verhandeln. Wir werden sie nicht auf Null setzen können, aber wir müssen schauen, dass die Mehrkosten auch für die Länder beherrschbar sind. Auch das ist Teil eines fairen Kompromisses.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige überregionale Kommentatoren haben im Nachgang zur Einigung mit Blick auf diese Kompetenzübertragungen von einem gewissen Ausverkauf des Föderalismus gesprochen. Ich halte dies für falsch, und zwar für grundlegend falsch. Starke, selbstbewusste Länder brauchen Zusammenarbeit dort nicht zu scheuen, wo sie sinnvoll ist. Wir sind stark. Wir sind selbstbewusst. Deswegen haben wir diesen Regelungen zugestimmt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wie also ist das Ergebnis zu bewerten? Der Chefredakteur der Saarbrücker Zeitung hat recht, wenn er am Samstag geschrieben hat, das Ergebnis dürfe nicht zu blauäugiger Euphorie führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich aber vor mir in die Reihen dieses Hauses schaue, dann sehe ich

niemanden, der blauäugig ist, und auch niemanden, der am heutigen Tag euphorisch wäre.

(Sprechen.)

Aber eines - ich zitiere den Chefredakteur wörtlich bleibt bestehen, nämlich die Tatsache, dass diese Einigung, die wir in Berlin erzielt haben, „ein großer Erfolg für das Saarland“ ist und bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist so. Daran kann auch niemand etwas ändern.