Herr Minister, die Gewerkschaft der Polizei hier an der Saar hält es ja für sinnvoll, ein solches Radar zu testen. Warum gehen Sie nicht auf diese Anregung der Gewerkschaft ein?
Wir haben Rücksprache gehalten mit den Spezialisten. Es ist ja gut, dass die Gewerkschaft diesen Vorschlag macht. Das war auch in Nordrhein-Westfalen so. Aber die Fachleute, auch die Chefs dieser Menschen, die das fordern, sind aufgrund ihrer Erfahrung zu dem Ergebnis gekommen, man solle erst abwarten. Wir beobachten die Dinge. Ich habe beantragt, dass das bei den Sitzungen der AKKs behandelt wird. Dort war es bisher nicht. Die Vorbehalte in den Bundesländern sind groß.
Zunächst einmal darf ich darauf hinweisen, dass eine Ministerpräsidentin für alles zuständig ist, insofern passt das. - Herr Lafontaine, zu Frage 2.
Es ist ja bekannt, dass die Polizei nach unserer Auffassung zu Recht etwa vor dem Enkeltrick oder vor falschen Polizisten oder vor Sammlungen warnt. Das hat ja seinen Sinn. Wäre es aus dieser Erfahrung heraus nicht richtig zu sagen, es häufen sich in den Dörfern X, Y oder Z Einbrüche, was die Bevölkerung zu mehr Aufmerksamkeit veranlassen würde?
Es ist sicherlich richtig, dass wir die Aufmerksamkeit der Bevölkerung stärken müssen. Das tun wir ja auch. Wir haben beispielsweise diese Präventionstage. Wir hatten 65 verstärkte Landeskontrollen. Wir reden ja nicht über alles, was wir ermittlungstechnisch machen. Aber speziell die Wohnungseinbrüche sind Gott sei Dank deutlich zurückgegangen. Wir haben, um die Menschen zu schützen, 65 ganz spezielle Fahndungstage eingeführt. Wir haben an solchen Aktionstagen Hunderte von Polizisten organisiert, um lagebedingt dort zu kontrollieren, wo wir nach unseren Informationen damit rechnen müssen,
dass sich die Wohnungseinbrüche verstärken. Ich denke, das sind wichtige Dinge. Ich würde aber auch nicht ausschließen - diese Dinge werden in den Arbeitskreisen von den Fachleuten, die jahrelang nichts anderes machen, diskutiert -, dass wir das vielleicht doch irgendwann einführen.
Diejenigen, die das vorschlagen, führen auch an, dass das Entdeckungsrisiko für die Täter steigen würde. Das hängt ja alles damit zusammen, dass die Bevölkerung dann sensibilisiert ist und aufpasst. Sehen Sie das als Argument? Aber Sie haben ja jetzt eingeräumt, dass Sie sich das vielleicht doch noch überlegen.
Ich sehe das als Argument an. Wir reagieren ja auch. Wir werden diese Aktionstage verstärkt fortführen. Wir haben vielerorts Kontaktpolizisten. Und es hat ja jeder bemerkt: Wir haben durch die Sicherheitspakete 1 bis 5 schon 206 Personen mehr. Wir haben mehr Polizei in der Fläche. Durch die OPEs, die im März offiziell beginnen, haben wir teilweise in den Inspektionen 18 Leute mehr. Das bedeutet neun Streifen zusätzlich pro Tag. Ich wohne auch in einer ländlichen Region. Sie haben völlig recht. Wir brauchen mehr Polizei. Wir sind dabei, das zu regeln. Und ich kann Ihnen nachher gerne sagen, dass diese Dinge schon gegriffen haben. Die Kriminalstatistik gibt Anlass zur Hoffnung.
Abschreckungseffekt wird ebenfalls als Argument genannt. In Nordrhein-Westfalen sind zusätzliche Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. Das sind wohl Argumente, die Sie veranlassen sollten, ein solches Experiment zumindest einmal ins Auge zu fassen.
Selbstverständlich mache ich das, Herr Lafontaine. Wir sind hier offen, aber ich denke, die Ausführungen, die ich gemacht habe, zeigen, dass wir schon viel gemacht haben, gerade was Wohnungseinbrüche angeht. Ich kann Ihnen auch sagen, dass diese Arbeit Früchte trägt. Wir werden in vielen Bereichen der Polizei die Organisation verändern, was Spezialisierung angeht. Wir haben bei der normalen Bearbeitung eine Aufklärungsquote, die bei 13 bis 14 Prozent liegt. Die Spezialisten von Herrn Schnur ha
ben eine Quote von 80 Prozent. Und jetzt habe ich noch eine gute Nachricht. Die neueste Statistik wird Sie alle freuen.
Im Übrigen darf man, was Wohnungseinbrüche angeht, eines nicht vergessen. Es gibt Leute, die so tun, als wenn das etwas Neues wäre. Wohnungseinbrüche gab es aber schon immer. In den 80er- und 90er-Jahren hatten wir eine hohe Welle mit 1.269 im Jahresdurchschnitt. Von 2000 an hatten wir eine Welle mit 1.026. Jetzt kommt die gute Nachricht, und dafür ein Kompliment an unsere Polizei: Wir hatten im Jahr 2016 einen deutlichen Rückgang der Wohnungseinbruchskriminalität. Hatten wir im Jahr 2015 2.437 Wohnungseinbrüche, lagen wir in 2016 bei 1.947. Das sind 490 Taten weniger, entsprechend einer Erfolgsquote von 20,1 Prozent. Ein Kompliment an die Polizei!
Dem Kompliment möchte ich mich gerne anschließen. Meine Frage geht in die Richtung: Wir können eine noch so gut ausgebildete Polizei haben, aber Sie werden mir zustimmen, dass es auch gut ist, wenn eine aufmerksame Bevölkerung diese Arbeit unterstützend begleitet. Und in diese Richtung zielen unsere Fragen.
Ich darf dann fragen, ob weitere Zusatzfragen von anderen Abgeordneten gestellt werden. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit ist die Fragestunde beendet.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzig- ster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass es uns mit dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelungen ist, die Bereiche Rundfunk und Telemedien
zeitgemäß weiterzuentwickeln und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Bei diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir hier im Parlament entsprechend dem üblichen Verfahren behandeln müssen, geht es konkret um folgende Punkte: Zum einen die Novellierung des Deutschlandradio Staatsvertrages. Das sind die umfangreichsten Veränderungen, die in diesem Staatsvertrag vorgenommen werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2014 die Regelungen zur Gremienzusammensetzung im ZDF-Staatsvertrag im Hinblick auf die Rundfunkfreiheit bemängelt hat, haben wir nun, nachdem die Länder den ZDF-Staatsvertrag bereits 2015 novelliert haben, auch den Staatsvertrag zum Deutschlandradio entsprechend angepasst.
Es ist besonders zu erwähnen, dass hier vor allem Wert darauf gelegt wurde, dass der Anteil von Frauen in den Gremien gestärkt wird. So soll sich der Hörfunkrat von Deutschlandradio künftig zu gleichen Teil aus Männern und Frauen zusammensetzen. Auch die Vorgaben des Verfassungsgerichts zur Gremienbesetzung mit staatsfernen Mitgliedern werden erfüllt. Hierzu werden im Sinne der Vielfaltsicherung neue gesellschaftliche Gruppen wie der Weiße Ring, der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat sowie der Deutsche Museumsbund aufgenommen. Schließlich haben wir durch die Schaffung eines eigenen Status für die Personalvertretung die Mitbestimmungsrechte der sogenannten festen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deutschlandradio gestärkt.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Staatsvertrags ist das Thema „Stabilität des Rundfunkbeitrags“. Die Länder haben sich entschieden, den Rundfunkbeitrag in den kommenden Beitragsperioden ab 2017 stabil zu halten. Infolge der Umstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Rundfunkbeitrag im Jahr 2013 ergaben sich für die Anstalten Mehreinnahmen. Diese Mehreinnahmen resultierten aus den mit dem Rundfunkbeitrag, verglichen mit der Situation bei der bis Ende 2012 geltenden gerätebezogenen Rundfunkgebühr, neu hinzugekommenen Beitragsschuldnerinnen und Beitragsschuldnern. Die Anstalten durften die Mehreinnahmen in der Beitragsperiode bis Ende 2016 jedoch nicht ausgeben, vielmehr wurde dieses Geld auf Sperrkonten angelegt. Nunmehr hat die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die KEF, herausgearbeitet, dass sich die Überschüsse insbesondere aus der Verrechnung dieser Beitragsrücklagen ergeben und somit den Anstalten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Damit hätte eine nunmehr vorgenommene Senkung des Rundfunkbeitrags in der nächsten Beitragsperiode wieder zurückgenommen werden müssen. Einen solchen Jo-Jo-Effekt wollen die Länder im Interesse einer langfristigen Beitragsstabilität ver
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein vierter Punkt in diesem Staatsvertrag betrifft den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der Länder. Die Länder haben kleine Anpassungen vorgenommen in der Verteilung der Mittel zwischen den Anstalten. Da sich die Anteile in dem eben angesprochenen Überschuss bei der ARD, dem ZDF und bei Deutschlandradio unterschiedlich darstellen, müssen auch die Verteilquoten des Aufkommens an Rundfunkbeitrag für die kommende Beitragsperiode neu geregelt werden.
Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Themen, von denen sicherlich die Frage der Beitragsstabilität die politisch relevanteste ist. Ich darf Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz und um weitere Beratung im zuständigen Ausschuss bitten. - Vielen Dank.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/2051 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/2051 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung (Drucksache 15/2057)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vor. Dies war auch in der Vergangenheit schon mehrfach erforderlich; das durch den Staatsvertrag der Länder geregelte Hochschulzulassungswesen soll zum mittlerweile siebten Mal geändert werden. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und Regierungschefs der Länder haben
Mit dem vorliegenden Staatsvertrag, der den Staatsvertrag aus dem Jahr 2008 ersetzt, wird die Rechtsgrundlage geschaffen, um das zentrale Vergabeverfahren und das Serviceverfahren in einem gemeinsamen Verfahren abzubilden. Zusätzlich erhalten die Hochschulen die Möglichkeit, auch zulassungsfreie Studiengänge in dieses dialogorientierte Verfahren einzubeziehen. Ziel ist es, sämtliche Studienplatzbewerbungen möglichst in einem System bundesweit abzugleichen und weitgehend einheitliche Vergabeverfahren für Studienplätze einzuführen. Denn es hat sich in der Vergangenheit als Problem gerade auch für die Planungen an den Hochschulen erwiesen, dass es gerade in den Nicht-NC-Fächern viele Mehrfachbewerbungen gibt. Es steht dann relativ spät fest, wer welchen Studienplatz tatsächlich belegt und wo noch Kapazitäten frei sind. Deswegen liegt es auch mit Blick auf die Verlässlichkeit und vor dem Hintergrund, das man auch als Studienplatzbewerber möglichst schnell die Information erhalten möchte, wo man sein Studium aufnehmen kann, im breiten Interesse, hier zu einem einheitlichen Verfahren zu kommen.
Darüber hinaus sollen künftig bei der Zulassung nach Wartezeit nur noch die Semester als Wartezeit angerechnet werden, für die sich die Bewerberin oder der Bewerber um eine Zulassung im jeweiligen Studiengang beworben hat. Auf diese Weise wird insbesondere die Motivation derjenigen Bewerber berücksichtigt, die ihr Interesse an dem gewählten Studiengang regelmäßig bekundet haben.
Schließlich dienen einige der Änderungen auch der Optimierung der Regelungen für die Vergabe der Studienplätze im zentralen Vergabeverfahren. Die Regelungen über Rechtsform und Organe der Stiftung haben sich bewährt und werden inhaltlich unverändert fortgeführt.