Volker Schlotmann

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Frau Präsidentin! Verehrter Kollege Jaeger! Das Klimaschutz-Darlehensprogramm ist ja seit dem 9. April diesen Jahres in Kraft und es stehen aus dem EFRE-Strukturfonds 10 Millionen Euro für Projekte der Energieeinsparung, aber auch der Nutzung erneuerbarer Energien sowie damit in Zusammenhang stehender Infrastruktur und Speicherung zur Verfügung. Es gingen bislang acht Anträge ein, von denen derzeit bei zwei Anträgen eine Bewilligung sehr wohl möglich erscheint, bei mehr nicht, das muss man so deutlich sagen.
Und bei unseren Gesprächen, die wir auf allen Ebenen führen, was denn die Ursache dafür sein könnte, dass wir so – aus unserer Sicht – geringe Antragszahlen haben, da werden verschiedene Dinge genannt von denen, die potenzielle Antragsteller wären oder sind:
Da ist zum Ersten, wird in der Regel immer genannt, der zurzeit extrem niedrige reguläre Zinssatz der Banken, also praktisch am freien Kapitalmarkt. Das ist ein Ding, das können wir nicht beeinflussen, das ist zurzeit so.
Und als Zweites, das ist eine sehr erstaunliche Sache für viele, für mich weniger, weil ich ja in den Prozess involviert war, wird als Ursache festzustellen sein der Versuch der Strompreisbremse, um mal diesen Slogan, dieses Wort zu benutzen, des Bundesumweltministers. Der hat dazu geführt oder die hat dazu geführt, dass eine extreme Verunsicherung bei laufenden, aber auch geplanten
Projekten um sich gegriffen hat. Das heißt, viele Projekte wurden erst mal auf Eis gelegt, haben sich verzögert oder wurden auch komplett zurückgezogen, so die Meldung dieser potenziellen Antragsteller.
Jetzt kann ich ja nun nicht einfach so Mittel vergeben, sondern muss auch auf den sinnvollen und auf den sparsamen Einsatz der Mittel, die uns zur Verfügung stehen, achten. Und wir machen das so, indem wir auch bei der Projektprüfung dieses Programmes Sicherheiten fordern, logischerweise, und darauf achten, wie ist die Rentabilität des Projektes. Realisierbarkeit, aber auch die technische Umsetzung werden geprüft. Und um die Transparenz von Beginn an zu verbessern, versuchen wir gerade, nicht versuchen wir, sondern erstellen wir gerade ein Merkblatt, das die konkreten Zinssätze zum Beispiel für die Projekte im Detail auch darstellt, weil wir glauben, wenn wir das auf der Internetseite des Energieministeriums, aber auch des Landesförderinstitutes veröffentlichen werden, wird es den potenziellen Antragstellern die Abschätzung des Zinssatzes und damit der Investitionshöhe, die sie selber auch ins Risiko gehen, erleichtern.
Der Zinssatz allerdings, den differenzieren wir, und das müssen wir auch tun, da gibt es ja auch ausreichend Vorgaben von der Europäischen Union. Der Zinssatz richtet sich nach dem Innovationscharakter und der Risikobewertung des jeweiligen konkreten Projektes. Das heißt, es gibt nicht einen Zinssatz und der geht über alle Projekte, sondern je nach Projekt variiert der dann. Und je innovativer und risikoärmer ein Projekt ist, desto geringer ist der Zinssatz. Der bewegt sich im Schnitt zwischen 0,5 und 3,5 Prozent.
Gleichzeitig müssen wir das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union anwenden. Und wir haben als eine der ersten Konsequenzen aus dieser Tatsache, dass wir so wenige Anträge vorliegen haben, gesagt, dass wir deutlich mehr Presse- und Marketingarbeit machen für das Programm. So betrachte ich zum Beispiel auch diese Frage hier in der Fragestunde, denn sie wirbt ja letztendlich indirekt dafür, dass man eine solche Möglichkeit hat.
Wir praktizieren eine kontinuierliche Informationsweitergabe aus dem Energieministerium und aus dem Landesförderinstitut. Wir haben zum Beispiel alle Mitglieder des Landesenergierates umfassend darüber informiert, auch gebeten, da die ja sozusagen als Multiplikatoren fungieren, das auch weiterzutragen in ihre Verbände, in ihre Unternehmensbereiche. Darüber hinaus haben wir auf allen Informationsveranstaltungen darauf hingewiesen und wir haben jetzt gerade in Planung eine Veröffentlichung, die über alle Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und den Städte- und Gemeindetag an deren jeweilige Mitgliedschaft verteilt wird, denn das sind ja eigentlich die potenziellen Investoren, die da infrage kommen. Und auch der EFRE-Begleitausschuss wird über das Merkblatt, das wir entwickelt haben, informiert.
Ich kann nur dafür werben, dass wir gemeinsam draußen noch mehr dafür werben. Und ich beabsichtige auch, im Energieausschuss, wenn da das Interesse besteht, zum Jahresende dann über weitere Maßnahmen zu diskutieren, weil ich denke, aus dem Ausschuss können ja auch Anregungen kommen, woran man vielleicht noch gar nicht gedacht hat.
Grundsätzlich ja.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich stehe in dem Ruf, immer fair mit den Parlamentariern umzugehen, und bis dato war es in der Regel auch keine Einbahnstraße. Aber heute habe ich dieses Einbahnstraßenschild massiv vor meinen Augen gesehen, gerade bei Ihrem Auftritt, Frau Schwenke, ganz besonders.
Also erst mal: Was ich schon total interessant finde, ist, Sie wissen immer schon weit vorher alles, was ich sagen werde, wie ich mich positionieren werde.
Das finde ich total interessant.
Und wenn Sie den Kollegen Waldmüller zitieren, dann müssen Sie den Kollegen Waldmüller auch komplett zitieren. Der hat nämlich noch einen weiteren Halbsatz gesagt. Der hat nämlich gesagt: Koste es, was es wolle. Das ist völlig uninteressant für Herrn Waldmüller, also auch für Sie ist das ja völlig uninteressant, was das kosten würde mit dem Thema Südbahn. Also das zur Wahrheit auch noch dazu.
Und dann will ich Ihnen jetzt etwas ins Stammbuch schreiben. Ich habe mir lange überlegt, ob ich das mache, weil es ist eigentlich nicht meine Sache, aber das, was Sie hier treiben an der Stelle, finde ich schon bemerkenswert, um das mal ganz freundlich zu formulieren. Der Kollege Al-Sabty, den ich total schätze, den ich richtig gut finde, hat gestern etwas getan, was kreuzgefährlich ist in der Politik. Sie haben mit dem Finger auf uns gezeigt im Zusammenhang mit der Anhörung der Gerichtsstrukturreform, wenn Sie sich erinnern, dass wir im Grunde genommen da eine Show abgezogen haben, weil das stand ja alles vorher schon fest und, und, und – so im übertragenen Sinne.
Kollege Al-Sabty, wir haben bei dem Thema Südbahn folgende Situation erlebt, ich habe sie erlebt. Die Entscheidung, was jetzt nun endgültig tatsächlich beim Thema Südbahn passiert, habe ich abhängig davon gemacht, dass der Energieausschuss eine Anhörung anberaumt hat, eine Anhörung zu diesem Thema, und Anzuhörende eingeladen hat, wie das nun mal üblich ist. Diese Anhörung ist dann gelaufen. Während dieser Anhörung hat Ihre Fraktion den Antrag, den wir jetzt gerade beraten, schon lange abgegeben gehabt.
Das heißt, DIE LINKE hat überhaupt nicht interessiert, was die Anzuhörenden noch zu sagen haben,
ob vielleicht auch noch andere Argumente eine Rolle spielen oder nicht,
sondern der Antrag lag schon längst bei der Landtagsverwaltung vor. Da muss ich Ihnen sagen, das ist ein Stil, das wäre mein Ding nicht. Ich habe nämlich …
Ja, dann müssen Sie einfach mal jetzt zuhören. Das tut weh, das ist ärgerlich. Ich hätte mich an dieser Stelle auch geärgert, wenn so was passiert.
Aber ich habe im Ergebnis der Anhörung meine da eigentlich fast feststehende Entscheidung noch einmal überdacht und noch ein paar Korrekturen vorgenommen, meine Damen und Herren. Das heißt, ich habe das Parlament sehr wohl ernst genommen und habe die Anhörung ernst genommen und mit einfließen lassen in das, was letztendlich zu entscheiden ist. Das hat die Fraktion DIE LINKE an der Stelle nicht getan. Das werfe ich Ihnen vor. Tut mir leid, das kann ich Ihnen nicht ersparen, das ist nicht in Ordnung.
Ja, Herr Kollege Ritter,
ich weiß, das tut weh.
Ich soll jetzt zum Inhalt kommen und ich komme jetzt auch zum Inhalt.
Ja, ja, aber so ist das, Kollege Ritter, wenn man im Glashaus sitzt und mit der Kalaschnikow rumschießt, dann geht viel kaputt, das ist einfach so.
Meine Damen und Herren, ich will eins klarstellen, Herr Ritter, dem möchte ich natürlich gerne nachkommen, weil wir sonst sehr fair miteinander umgehen: Kürzungen im Schienenpersonennahverkehr oder Kürzungen im Allgemeinen und Abbestellungen einer bestehenden Verbindung sind keine Entscheidungen, die man gerne trifft, meine Damen und Herren, das macht doch keinen Spaß, als Politiker solche Entscheidungen treffen zu müssen, wenn man davon überzeugt ist, dass man sie treffen muss. Es sind extrem schwierige Entscheidungen. Und noch darüber hinaus, die Bahn ist, obwohl das an vielen Stellen so nicht mehr stimmt, das Symbol für Erreichbarkeit. Was man aber völlig ausblendet, ist, dass die Bahn immer an ihre Gleise gebunden ist und dadurch viele Orte, viele Regionen gar nicht durch die Bahn erschlossen werden, sondern die über andere Verkehrsmittel erschlossen werden müssen.
Und, meine Damen und Herren, das mag uns ja alle ärgern, mich begleitet das jetzt seit rund 20 Jahren, wir müssen finanzielle Realitäten mitberücksichtigen bei den Entscheidungen, die zu treffen sind. Das ist nun mal so. Da habe ich auch lange dran zu knacken gehabt, bis ich das für mich verinnerlicht habe, aber es ist halt die Realität.
Meine Damen und Herren, auch das ist immer eine Forderung, die hier durchgängig von allen eigentlich mehr oder weniger getragen wird, wir müssen öffentliche Mobilität gewährleisten in einem extrem dünn besiedelten
Land. Mit Blick auf die finanziellen Ressourcen, die uns als Land zur Verfügung stehen, heißt das, an einigen Stellen neu und unabhängig, unabhängig von alten Strukturen – ich sage hier ganz bewusst, alten Strukturen – zu denken.
Die Kollegin Schwenke hat dankenswerterweise noch mal hingewiesen auf das Thema Regionalisierungsmittel, auf die große Spanne zwischen dem, was wir tatsächlich bekommen vom Bund, im Zuge der Föderalismusreform ist das ja damals gelaufen, und das, was tatsächlich an Kosten ständig entsteht. Die Schere geht immer weiter auseinander. Trotzdem müssen wir natürlich die wenigen vorhandenen Regionalisierungsmittel möglichst effizient einsetzen.
Meine Damen und Herren, hier ist gerade noch mal gesagt worden – dazu hat sich auch eine Bürgermeisterin öffentlich geäußert –, dass man am 13.09. ja erst durch die Presse erfahren habe, was da jetzt ansteht. Das ist schlicht und einfach nicht die Wahrheit. Meine Damen und Herren, am 22. April hat der interkommunale Arbeitskreis, also der Arbeitskreis der beiden Landkreise, der mit dem Thema ja befasst war, genau über diese Themen ausführlich gesprochen. Da war auch diese Bürgermeisterin anwesend, die jetzt so tut, als wenn sie erst im September wachgeküsst worden sei.
Meine Damen und Herren, ganz so war es nicht: Also seit September ist es nicht erst bekannt, sondern seit April. Und wir haben dann Werkstattgespräche zum integrierten Landesverkehrsplan durchgeführt, Werkstattgespräche. Und die Ausführungen des Gutachters im Energieausschuss sind ja von Frau Schwenke hier auch noch mal deutlich dargestellt worden.
Ich möchte mal einen Fakt hier loswerden, der anscheinend völlig ignoriert wird. Der Schienenpersonennahverkehr, der SPNV, das ist übrigens auch vom Gutachter so im Ausschuss gesagt worden, ist per Definition ein Massentransportmittel und spielt seine Stärken vor allem auf längeren Strecken aus. Der SPNV in Mecklenburg-Vor- pommern ist also vor allem auf den Hauptstrecken besonders effizient. Das kann man nicht politisch diskutieren, das ist einfach eine Tatsache. Das kriegt man nicht wegdiskutiert. Das heißt also, zum Beispiel auf den Strecken zwischen Hamburg, Rostock und Stralsund, zwischen Rostock und Berlin, aber auch zwischen Stralsund und Berlin spielt der SPNV seine Stärken massiv aus.
Auf anderen Strecken müssen wir uns die Bedingungen immer sehr genau anschauen. Wir müssen vor allem auch beim SPNV die Finanzierung strukturell – strukturell, sage ich Ihnen noch mal deutlich – auf eine solidere Grundlage stellen.
Und auch hier möchte ich mal eine Information abgeben, die in Debatten, die auch in Kreistagen ja schon zum Teil waren, aber auch noch anstehen, überhaupt gar keine Rolle spielt, meine Damen und Herren: Der Einsatz des Buses – und der Bus ist nicht der stinkende klappernde Bus,
den manche hier vielleicht aus psychologischen Gründen immer so darstellen, sondern wir reden hier von dem modernen Bus mit moderner Antriebstechnologie –, dieser Bus kostet, wenn wir ihn bezahlen müssen als Land, und das tun wir an vielen Stellen, 2,05 Euro, während in der Regel die nicht elektrifizierten Strecken gerade im SPNV im Land mit Diesellokomotiven betrieben werden. Die kosten uns zwischen 9 und 12 Euro. 2 Euro und 9 und 12 Euro, das heißt, es ist legitim aus meiner Sicht, dass wir das Thema Bus und Bahn aufgreifen. Es gab mal einen Minister hier im Land ganz zu Anfang nach der Wende, der hat immer ein Wort benutzt, das war das Einzige, was ich mit ihm politisch geteilt habe: Bahn und Bus aus einem Guss. Ich sage Ihnen, da ist sehr viel dran, und das werden wir auch weiter so verfolgen.
Meine Damen und Herren, unrentable Strecken mit geringer, oft äußerst geringer Nachfrage, fehlendem Entwicklungspotenzial und schlechtem Zustand der Infrastruktur werden wir auch weiterhin infrage stellen.
Wir wissen es nicht, vielleicht wissen Sie mehr, keine Ahnung, das scheint ja manchmal so der Fall zu sein: Wie viele Regionalisierungsmittel haben wir denn tatsächlich noch ab 2015 zur Verfügung? Das wissen wir nicht. Wir stellen uns lieber darauf ein, dass das, wenn es gut läuft, so bleibt, wie es jetzt ist. Wenn wir Pech haben, werden die sogar noch reduziert, meine Damen und Herren, denn da gibt es einen Verteilungskampf. Haben wir ja auch schon mal diskutiert.
Jetzt wird ja versucht, auch unserem Ministerium, meinem Ministerium immer vorzuhalten, ja, dieses Gutachten – auch von dieser Kollegin Bürgermeisterin massiv kritisiert und von einem Unternehmen, das im Bahnbereich selbst Aktivitäten hat –, dieses Gutachten wird immer so infrage gestellt, als wenn das nichts Halbes und nichts Ganzes wäre. Meine Damen und Herren, also auch das noch mal zur Klarstellung: Dieses Gutachten ist im Auftrag der beiden betroffenen Landkreise erstellt worden, natürlich in Absprache und Abstimmung mit uns, aber es ist nicht mein Gutachten und nicht unser Gutachten, sondern es ist das Gutachten im Auftrag der beiden Landkreise. Wir haben es bezahlt, damit die Landkreise ein solches Gutachten erstellen können. Meine Damen und Herren, es ist aus meiner Sicht ein Stück weit unredlich, wenn Ergebnisse nicht so aussehen, wie man sie haben möchte, dann stellt man das ganze Gutachten infrage. Das halte ich für eine Methode, die passt an dieser Stelle nicht.
Ich zitiere aus diesem Gutachten, weil ich denke, dass wir hier eine sehr gute Grundlage für das, was zu entscheiden ist, haben. Auf Seite 31 wird festgestellt, dass bei der Betrachtung der strukturellen Rahmenbedingungen Folgendes festzustellen ist, dass in allen Bereichen – Einwohner, Pendler und Schülerzahlen – geringste Basiswerte vorhanden sind und aufgrund der vorliegenden Prognosen keine Verbesserung dieser Werte zu erwarten ist, und außerdem sind die zu erwartenden Verlagerungspotenziale auf den Schienenverkehr als mäßig einzustufen.
Als ungünstig anzusehen ist die Tatsache, dass der einwohnerstarke Ort Plau am See mit circa 6.100 Einwohnern nicht an die Mecklenburgische Südbahn angebunden ist. Das war ja so eine durchgängige Forderung
von Frau Schwenke. Der Gutachter – und nicht nur der Gutachter – beziffert die Kosten eines Vollausbaus des Abschnitts zwischen Parchim und Waren auf 80 Kilometer in der Stunde, das wurde ja gerade gesagt, mit rund 47,5 Millionen Euro, damit der Zug dort 80 anstatt 60 zu- künftig fahren kann – auf diesem kleinen Stück 47,5 Mil- lionen Euro, und das bei der Gesamtsituation, meine Damen und Herren, über die wir reden. Zurzeit zahlt man 10,5 Millionen Euro für die erbrachten Leistungen. Das sind – auch das noch mal ins Stammbuch aller, die so leichtfertig davon reden, das ist doch alles kein Problem, das kann doch alles so weiterlaufen, wie bisher –, das sind 26 Euro Zuschuss für jede Fahrkarte. Die durchschnittliche Reiseweite auf dieser Strecke beträgt gerade einmal knapp 28 Kilometer. Und da, meine Damen und Herren, muss ich Ihnen sagen, die Auslastung ist definitiv zu gering, das ist schlicht und einfach ein Fakt. Da kann man auch politisch gar nicht drum herumdiskutieren.
Und ich sage Ihnen auch etwas, was vielen nicht gefallen mag: Die Südbahn in ihrer bisherigen Form, wie sie bestanden hat, wird eben überwiegend, und zwar massiv überwiegend dazu benutzt, Nahziele zu erreichen. Sie ist nicht relevant für Pendler, die von Ludwigslust oder Parchim bis nach Waren oder Neustrelitz durchfahren wollen. Es gibt da Ausnahmen, ich kenne einige, auch hier aus dem Hohen Hause, die dort gefahren sind und fahren, aber trotzdem, das kann nicht für uns die Entscheidungsgrundlage sein.
Meine Damen und Herren, in den Gemeinden entlang der Strecke haben wir festzustellen, dass wir erheblich rückläufige Bevölkerungszahlen haben. Zwischen 2000 und 2011 ist die Zahl der Menschen in den Kommunen entlang dieser jetzigen Südbahn um circa zehn Prozent zurückgegangen.
Das alles, meine Damen und Herren, sind keine, keine geeigneten Rahmenbedingungen, um das alte Angebot auf der gesamten Strecke in der Form aufrechtzuerhalten. Wir müssen die knappen Mittel dort einsetzen, wo wir mit ihnen das meiste erreichen, und dazu gibt es durchaus Möglichkeiten und Bedarfe. Zum Beispiel, meine Damen und Herren, auch das mag der eine oder andere hier nicht hören, auf Hauptstrecken Taktverdichtungen oder Spätverbindungen nach Hamburg oder Berlin, das alles wird ein Thema sein müssen im integrierten Landesverkehrsplan. Das ist im Grunde genommen die Basis für das, was wir für die Zukunft wollen im integrierten Landesverkehrsplan.
Und es wird in allen Teilen des Landes auch zukünftig ein angemessenes – das wird in der Regel immer völlig unterschiedlich interpretiert, je nachdem, ob man gerade Opposition ist oder nicht, das ist so, da muss man mit leben –, aber auch ein ökonomisch und ökologisch vernünftiges Verkehrsangebot geben. Und ökologisch, meine Damen und Herren, auch das tut mir leid, manchmal ist der Bus oder relativ oft ist der Bus ökologisch sinnvoller einsetzbar als die Bahn. Das ist schlicht und einfach so, es sei denn, wir würden im Lotto gewinnen und das gesamte Land auf einen Schlag elektrifizieren im Bereich der Bahn. Das wäre natürlich eine tolle Maßnahme, aber es ist eine völlige Illusion.
Meine Damen und Herren, ich will noch mal deutlich sagen: Es wird hier in diesem Land niemand abgehängt. Für die Erreichbarkeit der kleinen Gemeinden und der Dörfer spielt der Bus zukünftig noch eine viel zentralere
Rolle. Mit ihm kann man Zubringerdienste in die Mittel- und Oberzentren organisieren oder einen Übergang zur Bahn oder zu einer überörtlichen Schnellbuslinie organisieren. Oder wir werden, das wird ja heute noch mal diskutiert, sinnvoll den Radverkehr mit einbinden müssen, und das tun wir. Wir sind da auf gutem Wege.
Meine Damen und Herren, auch das ist ein Ergebnis der Anhörung: Die Mecklenburgische Südbahn wird nicht insgesamt eingestellt. Es wird ab 2015 weiterhin zwischen Hagenow und Parchim Bahnverkehr geben, meine Damen und Herren. Ferner wird es Bahnverkehr geben zwischen Malchow und Waren. Hier schaffen wir eine sogenannte Müritz-Bahn. Zwischen Waren und Neustrelitz, meine Damen und Herren, besteht ohnehin eine zweistündige Verbindung in Richtung Berlin und Rostock. Auf der restlichen Strecke zwischen Parchim und Malchow wird ein flexibles Bussystem eingesetzt. Dabei wird Plau am See erstmals neu in das Gesamtstreckennetz mit eingebunden.
Und noch mal zum Ernstnehmen des Parlaments: Vor der Anhörung im Verkehrsausschuss gingen wir als Ministerium davon aus, ging ich davon aus, dass die MüritzBahn zum Beispiel nur in der Saison verkehren wird. Im Ergebnis der Beratungen im Ausschuss habe ich dann entschieden, dass die SPNV-Leistungen zwischen Malchow und Waren ganzjährig bestellt werden, weil das eine der wichtigen Forderungen war, insbesondere auch der Anzuhörenden.
Oh Gott, oh Gott, jetzt muss ich was falsch gemacht haben. Ein Teil der Opposition hat applaudiert.
(Johann-Georg Jaeger,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein,
Sie haben mal was Richtiges gemacht,
aber das ist noch nicht vollständig. –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist, und das meine ich gar nicht ironisch, gut gemeint, wirklich gut gemeint, das kann man nicht anders sagen, und er enthält, …
Ja gut, darüber debattieren wir ja jetzt.
… er enthält vieles, was wirklich absolut richtig ist und was auch von mir genau so vertreten wird. Dazu zählen für mich zum Beispiel vor allem die Forderungen, dass die EEG-Umlage entlastet werden soll. Wir erleben gerade wieder eine aus meiner Sicht zum Teil ganz bewusst lancierte Diskussion wegen der Erhöhung auf 6,3 Cent. Kollege Jaeger hat es ja angesprochen. Man merkt die Absicht und ist verstimmt, so würde ich das immer wieder interpretieren, was da zum Teil abläuft. Diese Diskussion läuft ja unheiligerweise gerade.
Die Begründung Ihres Antrages, die finde ich wirklich ausgezeichnet. Diese umfassende Begründung stellt an einigen Stellen Dinge fest, die in der öffentlichen Debatte in der Regel immer viel zu kurz kommen, zum Beispiel, dass der europäische CO2-Handel momentan den Klimaschutz nicht im positiven Sinne befördert. Ich will da nur aus Ihrem Antrag, aus der Begründung eine aberwitzige reale Situation in der Wirtschaftswelt, aber insgesamt auch in der Gesellschaft aufgreifen, dass es tatsächlich durch diesen „Cap-and-Trade“-Mechanismus den europäischen Staaten, also den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erlaubt wird, ihre Emissionen, die sie selber verursachen, auszulagern, indem sie – und das ist nachgewiesen – sozusagen in fragwürdige Projekte in Entwicklungsländern investieren, dass man sich damit sozusagen selber reinwäscht, indem man seinen Dreck woanders ablässt – das ist meine Interpretation –, anstatt eigentlich konsequent die Emissionen im eigenen Land zu minimieren oder zumindest zu reduzieren. Also das halte ich schon für eine abenteuerliche Veranstaltung. Ich sage das deshalb, weil ich da im Grunde genommen auch die rote Linie von meinem Antrag sehe.
Meine Damen und Herren, dass der europäische CO2Handel den Klimaschutz nicht befördert, ist eine Tatsache, und diese Tatsache ist dem Umstand geschuldet, dass die Zahl der Zertifikate nicht bereits reduziert wird. Wir reden hier über eine entsprechende Anzahl von Zertifikaten, mit denen dort gehandelt wird. Die Auswirkungen am Markt – in Anführungsstrichen – hat der Kollege Jaeger richtig beschrieben. Ich kann Ihnen versichern, die Diskussionen im Parlament, und zwar im Europäischen Parlament – das ist nämlich diejenige Ebene, die tatsächlich dafür zuständig ist –, das haben wir in den Diskussionen zum Thema Strompreisbremse mit Herrn Altmaier und unter anderem auch mit grünen Umwelt- und Energieministern zu Beginn des Jahres durch, diese Diskussionen im Europäischen Parlament waren und sind extrem mühselig. Es gibt jetzt eine Bewegung in die richtige Richtung, zumindest nach unserer Definition, denn im Juli haben die Abgeordneten die Europäische Kommission ermächtigt, den Zeitpunkt der Versteigerung eines Teils der Zertifikate zu verzögern. Das heißt, die festgelegte Obergrenze von maximal 900 Millionen Zertifikaten ist für die Lösung des Problems nicht ausreichend, aber der erste Schritt in die richtige Richtung ist getan – zumindest aus unserer Sicht.
Wenn die Verknappung der CO2-Zertifikate wieder erreicht wird, dann lösen sich – das ist zumindest unsere Einschätzung – viele der in Ihrem Antrag angesprochenen Probleme. Das dürfte die logische Konsequenz sein und daraus ergibt sich für uns die folgende Argumentationskette: Die Senkung des Umfangs der handelbaren Zertifikate bewirkt letztendlich einen Anstieg der Zertifikatpreise. Das ist eine logische Konsequenz. Daraus, meine Damen und Herren, folgt der Anstieg des Strommarktpreises und damit sinkt dann zwangsläufig wieder
die EEG-Umlage. Das ist sozusagen die logische Kausalkette. Und nur so, meine Damen und Herren, erreichen wir eine wirklich nachhaltige Senkung der EEGUmlage. Das war übrigens eine Initiative der grünen Umweltminister in den Gesprächen mit Altmeister, nein, Altmaier,
mit Altmaier.
Aber es gibt auch eine zweite Kausalkette, nämlich dass der Anstieg der Strommarktpreise Anreize zur Emissionsminderung setzt, letztendlich Investitionen in klimaschonende Technologien fördert und – auch da bin ich bei dem Antrag – zur Abschaltung ineffizienter Kohlekraftwerke führt. So, meine Damen und Herren, erreichen wir eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Ich fasse also kurz zusammen: Es führt kein Weg daran vorbei, den Umfang der CO2-Zertifikate zu senken. So erreichen wir, dass die Kosten der erneuerbaren Energien geringer werden und das Klima sich nachhaltig verbessern wird. Diesen Weg zu gehen, ist sicherlich das Schwierigere – das gebe ich unumwunden zu –, das zeigen die Diskussionen im Europäischen Parlament. Aber ich bin davon überzeugt, es gibt keine Alternative dazu, er muss gegangen werden.
Mit Ihrem Antrag, Kollege Jaeger, erreichen Sie vielleicht als positive Nebenwirkung, man weiß ja nie, dass die Kasse des Bundes gefüllt wird. Da bin ich im Moment nicht so hoch engagiert, dass wir das …
Das kriegt ja hinten keiner mit. Können Sie ja gleich noch mal, ne?
Also das Ziel, den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 tatsächlich dabei zu senken, geht aus meiner Sicht hier verloren. Aber ich denke, genau das sollte eigentlich unser originäres Ziel sein. Die Forderung nach Senkung der EEG-Umlage ist richtig, aber ich, nach Bewertung Ihrer Vorschläge, die in dem Antrag enthalten sind, gehe davon aus, dass Ihr Vorschlag letztendlich dazu führt – weil ich die Gespräche mit der europäischen Ebene hinter mir habe –, dass Sie sozusagen eine EEGReform in unserem gemeinsamen Sinne eher verhindern oder zumindest behindern.
Meine Linie, ich will das abschließend noch mal klar und deutlich sagen, meine Linie ist klar: Ich will eine EEGReform, wo die Ausnahmen aller Art von der EEG-Umlage drastisch gesenkt werden. Ich will eine Anpassung der EEG-Tarife an wirtschaftliche Realitäten und ich will eine schrittweise Heranführung der erneuerbaren Energien an die Marktprozesse. Ich werde mich auch weiterhin bemühen und darum kämpfen, in Deutschland und vor allen Dingen in Europa – mit den Energie- und Umweltministern, denn das sind die Ausschlaggebenden an der Stelle – für eine Reduktion der CO2-Zertifikate einzutreten, weil ich davon ausgehe, dass das der sinnvolle Weg und der erfolgversprechendste Weg in einem überschaubaren Zeitraum sein wird. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag legt mit seinem Titel „Die Energiewende braucht die Verkehrswende“ die Latte ziemlich hoch. Ich kann das so deutlich hier sagen. Als die Idee aus der Fraktion geboren worden ist und mit mir diskutiert worden ist, mussten wir uns zu dem Thema zusammenraufen, weil es hat sich uns damals nicht auf den ersten Blick erschlossen. Wenn man sich aber inhaltlich intensiv damit auseinandersetzt, dann kommt man sehr schnell da hin, dass das Ziele sind, die wir gemeinsam verfolgen müssen, die aber sehr hochgesteckt sind. Und die Fraktion hat mich letztendlich davon überzeugt, dass es gut ist, einen solchen Antrag zu stellen. Ich will das einfach mal so aus dem Innenleben auch deutlich machen.
Eine nüchterne Bestandsaufnahme vorweg.
Ich weiß nicht, warum die Kollegen der CDU das so witzig finden. Gibt es das bei euch nicht, dass die Fraktion den Minister überzeugt, einen Antrag hier im Landtag zu stellen?
Da bin ich ja erstaunt.
Meine Damen und Herren, eine nüchterne Bestandsaufnahme vorweg vielleicht. Man muss es einfach machen, wenn man ehrlich über das Thema diskutieren will, und zwar nicht nur aus energiepolitischer Sicht, sondern aus verkehrspolitischer Sicht, weil das ja hier eine Verknüpfung ist, die auch ihre Probleme in sich birgt.
Zum einen, das haben wir heute schon ausführlich diskutiert, die Mittel für den ÖPNV, den SPNV sind begrenzt – und das ist schon eine freundliche Formulierung – und werden tendenziell weiter zurückgehen. Jeder Euro, der für eine ÖPNV-Maßnahme zusätzlich ausgegeben wird, muss woanders weggenommen werden. Das haben die Kollegen Schulte und Borchert heute auch schon deutlich gemacht.
Und eins ist auch Fakt: Die Landesregierung ist nur ein Akteur von mehreren. Wichtige Entscheidungen zu dem Thema, das jetzt hier auf dem Tisch liegt, werden in Europa, im Bund und vor allen Dingen auch in den Kommunen getroffen. Es ist unsere Aufgabe als Land, uns auf den verschiedenen Ebenen für ein ökologisch und ökonomisch sinnvolles Mobilitätsangebot einzusetzen, und, meine Damen und Herren, dieser Aufgabe kommen wir auch nach.
Angesichts der geringen Bevölkerungsdichte und der vielen Pendler sind den energieeffizienten Verkehrsmitteln Fuß und Rad sowie Bus und Bahn tatsächlich auch Grenzen gesetzt. Es muss uns gelingen, und zwar gemeinsam, Verkehrsmittel so in Mobilitätsketten einzubinden – wir haben heute schon mal über eine Mobilitätskette gesprochen –, sodass jedes Verkehrsmittel seine jeweiligen Stärken ausspielen kann. Ich denke, da bleibe ich in der Kontinuität meiner Aussage von heute Vormittag.
Meine Damen und Herren, der Antrag sagt zu Recht, die Menschen entscheiden über Verkehrsmittel. Die Verkehrswende ist nur möglich, wenn die Menschen mitmachen. Ja, zwar sind 88 Prozent der Deutschen der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger durch ein umweltbewusstes Alltagsverhalten wesentlich zum Klimaschutz beitragen können, aber wenn es dann konkret wird, sieht es meistens anders aus.
Seit 1995 – nur mal als Beispiel, um diese These zu untermauern – hat die durchschnittliche Leistung neu zugelassener Pkw in Deutschland von 95 PS auf 138 PS zugenommen, also rund 50 Prozent mehr PS haben die Deutschen unter der Haube mittlerweile. Das allerdings, meine Damen und Herren, ist nun nicht gerade ein Beweis für die Bereitschaft oder die breite Bereitschaft in der Bevölkerung, die eigene Mobilität energieeffizienter zu gestalten.
Meine Damen und Herren, der Antrag betont zu Recht, dass integrierte Konzepte erforderlich sind. Das integrierte Konzept, an dem wir arbeiten, ist der integrierte Landesverkehrsplan für Mecklenburg-Vorpommern. In diesem sollen Leitlinien enthalten sein für eine nachhaltige Verkehrspolitik, für eine ökonomische, soziale und ökologische Verkehrspolitik Mecklenburg-Vorpommerns unter Einbeziehung der energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen, die wir als Land für uns selber auch setzen und unter denen wir agieren.
Hier geht es uns und mir ganz persönlich insbesondere um die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln, nämlich Bahn, Bus, Fahrrad, Auto und Fußgänger, allerdings auch, und das will ich auch noch mal deutlich sagen, wie der Kollege Borchert hier es angesprochen hat, um den Einsatz Erneuerbarer Energien als Antriebsmittel. Die Verkehrsmittel sollen sozusagen integriert werden in übergreifende Mobilitätsketten. Statt der isolierten Sicht auf einzelne Verkehrsleistungen und Verkehrsträger sollen integrierte Verkehrslösungen auf den Weg gebracht werden.
Ich kann Ihnen sagen, wenn man das nüchtern betrachtet, unabhängig vom Parteibuch der Minister und der Regierungen der letzten Jahrzehnte oder der ersten zwei Jahrzehnte, muss man feststellen, das Betrachten der Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern war bis dato kein Thema, das war kein Thema, und ich glaube, das rächt sich jetzt. Wir erleben, dass sich genau das rächt. Und genau deshalb wollen wir mit dem integrierten Landesverkehrsplan diesem Problem begegnen.
Wir haben im November letzten Jahres die Auftaktveranstaltung für diesen integrierten Landesverkehrsplan gehabt. Wir haben viele Werkstattgespräche, die heute ja hier auch schon angesprochen worden sind, gehabt. Es wurden Ansätze gemeinsam erarbeitet über alle Parteigrenzen hinweg. Dafür möchte ich mich an der Stelle auch noch mal deutlich bedanken.
Der effizientere Einsatz des vorhandenen Geldes soll zu einem besseren Mobilitätsangebot beitragen und deshalb brauchen wir flexible Bedienformen wie zum Beispiel Anrufbusse, aber auch bürgerschaftlich organisierte Mitnahmen für schlechter nachgefragte Verkehrszeiten und Relationen sowie die dünn besiedelte Fläche. Der Service und die Kommunikation müssen deutlich verbessert werden, insbesondere, ich sage es noch mal, die Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern durch Mobilitätszentralen. Wir brauchen eine bessere Abstimmung der Fahrpläne, eines der großen Übel auch und gerade bei uns hier im Land, meine Damen und Herren. Und wir brauchen verkehrsträgerübergreifende Informationen. Da haben wir häufig Probleme, insbesondere auf der kommunalen Ebene, weil unterschiedliche Akteure da nun nicht unbedingt äußerst kooperativ sind. Ich habe einige Beispiele, über die wir uns auch gerne mal im Ausschuss unterhalten können, weil ich glaube, da muss man gemeinsam nach vorne gehen.
Und last, but not least, meine Damen und Herren, müssen wir das Fahrrad als energieeffizientestes Verkehrsmittel auch im ländlichen Raum stärken. Zur Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum soll der öffentliche Personennahverkehr mit dem Radverkehr verknüpft werden. Beispielgebend dafür ist, ich kann Ihnen das nur anempfehlen, das Forschungsprojekt, das im Lande läuft, und zwar sind wir da federführend bundesweit mit dem Forschungsprojekt inmod der Hochschule Wismar, wo wir im Grunde genommen sozusagen Pedelecs einbauen als Bestandteil von ÖPNV. Das ist, glaube ich, nachhaltige Verkehrspolitik.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es passiert sehr viel zu dem Thema. Wir haben uns gemeinsam auf den Weg gemacht, um im Rahmen unserer Verkehrspolitik das Thema nachhaltiger zu gestalten, und ich wünsche uns allen, dass wir damit Erfolg haben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So oft wird ja dieses Instrument der Aussprache nicht genutzt, aber aus gegebenem Anlass und auf Nachfrage habe ich gesagt, ja, ich würde gern zuerst reden, weil das Thema in keiner Weise dazu geeignet ist, die, ich sage mal, humorvolle Episode, die wir gerade hatten, fortzuführen, denn hier geht es um das Schicksal von vielen Kolleginnen und Kollegen. Von daher möchte ich, bevor dann eine Debatte des Parlaments und eine Aussprache stattfinden, hier Ausführungen machen, die vielleicht mal etwas Licht in einige Dinge bringen und Aufklärung verschaffen, meine Damen und Herren.
Ich muss Folgendes sagen: Für mich ganz persönlich finde ich das Beantragen einer Aussprache zu einer Vergabeentscheidung zumindest, na, ich sage es mal vorsichtig, erstaunlich.
Wenn ich das weiterdenke, wohin wir da kommen könnten – was ich nicht hoffe –, dann, glaube ich, würden wir uns hier ein Stück weit selbst lahmlegen im Land.
Ich hoffe, wir sind uns hier auch über eines einig: Wir als jetzt in dem Falle Verkehrsministerium führen Vergabeentscheidungen, die zu tätigen sind, die zwingendes Tagesgeschäft von Ministerien sind, nach Recht und Gesetz durch. Ich hoffe, das stellt keiner infrage. Und, meine Damen und Herren, wir haben da ein ganz konkretes Verfahren. Ist also ein Mitbewerber, ein Wettbewerber mit einer getroffenen Entscheidung bei einer Vergabe nicht einverstanden – und das ist nicht unüblich, das ist eher der übliche Fall –, hat dieser Wettbewerber oder haben diese Wettbewerber die Möglichkeit, die sogenannte Vergabekammer anzurufen oder auch dann noch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht in Rostock einzulegen, meine Damen und Herren. Von daher stellt sich die Frage, was ist bezweckt mit dieser Aussprache.
Ich will also noch mal den Sachverhalt, um den es hier eigentlich geht, kurz zusammenfassend darstellen. Und, meine Damen und Herren, ich bin an der Stelle auch nicht frei von Emotionen, weil ich seit Langem mit den Kollegen, die davon betroffen sind im negativen Sinne, in Kontakt bin, in vielen Gesprächen bin, viele Einzelgespräche geführt habe, bei den Kolleginnen und Kollegen, die vor der Staatskanzlei demonstriert haben, gewesen bin, die auch bei mir immer wieder gewesen sind. Also von daher versuche ich, das, soweit es geht, emotionsfrei zu machen. Das wird sicherlich nicht immer ganz gelingen.
Meine Damen und Herren, wir reden hier über das Thema „Vergabe und Ausschreibung für das Teilnetz OstWest“, die Strecke Lübeck–Ueckermünde. Meine Damen und Herren, ich will das hier noch mal ganz deutlich für jeden sagen: Die OLA hätte sich auf diese Ausschreibung bewerben können, denn darum geht es. Sie hätte sich auf diese Ausschreibung bewerben können. Die OLA hat in der Vergangenheit diese Strecke zu einem
Teil bedient. Was aber hier immer irgendwie und ständig unter die Räder gerät, im wahrsten Sinne des Wortes, ist die Tatsache, dass der Mutterkonzern der Firma OLA der OLA untersagt hat, sich zu bewerben. Das ist ein Faktum, das ist dokumentiert. Trotzdem hat ein Mitarbeiter der OLA die Bewerbungsunterlagen, die im Unternehmen OLA ja angefertigt waren, fertig waren im Grunde genommen, abgegeben bei der VMV hier in Schwerin.
Das hat der Mutterkonzern Veolia mitbekommen und hat sofort telegrafisch per Mail bei der VMV interveniert und erklärt, diese Unterlagen müssten sofort zurückgezogen, zurückgeholt werden. Er erklärte die Unterlagen, die real vor uns lagen, für nicht existent. Das muss man sich mal so vorstellen! Das ist das Verfahren gewesen. Also der Mutterkonzern erklärte, die Unterlagen seien für uns nicht existent. Wir durften sie – mit „wir“ meine ich jetzt die Landesregierung und die damit beauftragte VMV –, diese real vorliegenden Unterlagen, im Ausschreibungsverfahren nicht mehr zur Kenntnis nehmen, sie bewerten oder in irgendeiner Form behandeln. Das heißt, wir mussten, obwohl es real anders war, davon ausgehen, es gibt keinen Mitbewerber OLA für diese Ausschreibung. Das führte zu folgendem Ergebnis, meine Damen und Herren: Es blieb ein anderer Wettbewerber übrig, das war die DB Regio.
Wir haben dann als Land, weil wir auch als Energieministerium natürlich gehalten sind, wirtschaftlich zu denken und zu handeln, die Ausschreibung aufgehoben, weil das Angebot, das übrig geblieben ist, in diesem Falle von der DB Regio, nicht das war, was wir zu 100 Prozent mit unserer Ausschreibung eigentlich erreichen wollten. Daraufhin hat die DB Regio die Vergabekammer angerufen und uns wurde deutlich signalisiert, als Konsequenz würden wir mit einer Aufhebung der Ausschreibung, so, wie wir es vorhatten, und einem erneuten Vergabeverfahren nicht durchkommen. Wir haben dann aus dieser Situation heraus mit der DB Regio das Angebot noch einmal nachjustiert.
Nun, nachdem wir also nachjustiert haben, meine Damen und Herren, passiert Folgendes: Die OLA meldet sich wieder und sagt, sie hätte sich ja eigentlich doch beworben. Wenn sie gewusst hätte, dass man da vielleicht noch nachjustiert, dann hätte sie sich doch als Bewerber eingebracht. Dass wir das als nicht gerade seriös betrachtet haben, das brauche ich, glaube ich, nicht weiter zu erläutern.
Weil jetzt die DB Regio den Zuschlag erhalten hat, reichte die OLA Beschwerde bei der Vergabekammer ein. Die Vergabekammer, meine Damen und Herren, hat diese Beschwerde zurückgewiesen und auch in der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht ist die OLA mit ihrem Ansinnen gescheitert.
Ich will also damit hier Folgendes deutlich dokumentieren: Wir haben uns in Übereinstimmung mit dem Vergaberecht und bestätigt durch die Gerichte bis in die zweite Instanz bewegt. Es ist nichts zu kritisieren, meine Damen und Herren, außer – und das sage ich hier mit vollem Bewusstsein – dem Verhalten des Veolia-Konzerns, dem offenbar die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter völlig schnurzegal waren und sind. Das muss man hier einfach mal so deutlich aussprechen.
Meine Damen und Herren, wir reden hier über eine Überbrückungsvergabe. Diese wurde nötig, weil Ende
dieses Jahres der alte Vertrag ausläuft. Die Vergabe wird aber erst ab Dezember 2014 auf der Strecke nach Ueckermünde wirksam.
Dann hat also die Verkehrsgesellschaft Sondierungsgespräche geführt, auch mit der OLA, und hat im Ergebnis Verhandlungen mit der DB Regio geführt. Die Notvergabe – das heißt, im SPNV, so ist das geregelt, das ist keine Erfindung von uns – muss zuverlässig sein und unterbrechungsfrei erbracht werden. Und ich sage Ihnen sehr deutlich, aufgrund der Entstehung dieser Aktionen, wie ich Sie Ihnen gerade beschrieben habe, gab und gibt es bei uns extreme Zweifel an der Zuverlässigkeit des Unternehmens OLA, ich betone das ausdrücklich, des Unternehmens OLA. Ich denke, jeder, der diese Sache einigermaßen wertfrei betrachtet, wird das nachvollziehen können, denn, meine Damen und Herren, hier geht es nicht darum, dass wir Zweifel an der Zuverlässigkeit, an dem Können der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OLA haben, sondern an dem Unternehmen OLA beziehungsweise seiner Mutter und dem Agieren seiner Mutter Veolia, die in Paris sitzt, die in Paris entschieden hat, sich von der Verkehrssparte zu trennen, dem alles unterordnet und nicht danach guckt, welche Situation vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern im SPNV herrscht und wie negativ die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon betroffen sind.
Man muss auch eines konstatieren: Diese Notvergabe, wie wir sie jetzt für das eine Jahr praktizieren, ist in der EU-Verordnung 1370 aus 2007 vorgesehen. Und ich will es an dieser Stelle noch mal sagen, die Arbeitsleistung der OLA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, deren Geschäftsführer im Zusammenhang mit diesem ganzen Wuling, was Paris verursacht hat, auch weggegangen ist, gekündigt hat, zu einem anderen Unternehmen gewechselt ist – das ist für uns auch ein Indiz –, die Arbeitsleistung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist extrem hervorragend. Die Kolleginnen und Kollegen haben Preise dafür erzielt, für ihren Service, für die Qualität ihrer Leistung. Wir haben hier Nutznießer aus den vergangenen Jahren unter uns, die das bestätigen können. Ich kann das selbst ebenfalls bestätigen. Davon kann sich die Deutsche Bahn an manchen Stellen sogar noch eine Scheibe abschneiden. Ich sage das mal so salopp.
Wir können aber – und das will ich hier noch mal so deutlich sagen –, wir können uns doch als Landesregierung hier nicht zum Büttel eines Konzerns, wo auch immer der sitzen mag, machen und uns sozusagen erpressen lassen. Die treffen eine unternehmerische Entscheidung und wir sitzen als Land letztendlich damit an. Das kann es und darf es wirklich nicht sein, meine Damen und Herren!
Wir reden davon, dass wir – auch das ist nicht unwichtig für eine Debatte dazu – hier in Übereinstimmung handeln und gehandelt haben mit dem Branchentarifvertrag für Schienenpersonennahverkehr. In diesem Branchentarifvertrag, der gilt zwischen dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. – den gibt es tatsächlich – und der EVG, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, in diesem Branchentarifvertrag verpflichten sich bei einem Wechsel des Leistungserbringers die beteiligten Unternehmen, hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung von interessierten Arbeitnehmern beim nachfolgenden Leistungserbringer im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten kooperativ zusammenzuarbeiten.
Ich sage Ihnen, ich bin nach wie vor, das wird mir ja manchmal vorgeworfen, mit ganzem Herzen Gewerkschafter. Ich war lange hauptamtlich Gewerkschafter und ich achte schon immer sehr genau darauf, dass Arbeitnehmerrechte und Möglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachtet werden. Dieser Tarifvertrag ist Gold wert, wenn er umgesetzt wird, und ich hatte und habe bis heute keinen Grund, daran zu zweifeln, dass dieser Tarifvertrag auch praktisch umgesetzt wird.
Ein Beleg dafür, meine Damen und Herren, ist das, was wir auch in der Presse verfolgen konnten, das hoffe ich zumindest: Für eine beachtliche Anzahl der Männer und Frauen bei der OLA kann eine Weiterbeschäftigung bei der DB Regio und auch bei der ODEG organisiert werden. Ich erinnere an die Pressemitteilung der ODEG, dass die Kolleginnen und Kollegen der OLA mit offenen Armen empfangen werden. Das ist eine sehr schöne Geste, das will ich hier so deutlich sagen. Sie beinhaltet natürlich auch Unannehmlichkeiten für die Betroffenen, nämlich zum Beispiel das Risiko, nicht immer sofort wohn- ortnah eingesetzt werden zu können. Aber ich glaube, ein Arbeitsplatz in diesen Zeiten ist schon so viel wert, dass man das dann als organisierter Arbeitnehmer ein Stück weit mit akzeptieren muss. Dafür, das kann ich Ihnen so sagen, …
Herr Foerster, Sie können ja gleich das hier alles zum Besten geben.
… habe ich ausdrücklich geworben, Herr Foerster, und ich habe bei den Demonstranten gestanden. Da wurde auch nicht daran geglaubt. In der Situation der betroffenen Kolleginnen und Kollegen hätte ich wahrscheinlich auch nicht daran geglaubt, wenn mir ein Minister sagt, wir kümmern uns und wir kümmern uns mit den Möglichkeiten, die uns gegeben sind. Aber ich denke, es ist ein Erfolg gemeinsamer Bemühungen, auch der Kolleginnen und Kollegen in den anderen Unternehmen, dass hier eine Chance geboten wird. Dass wohl nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OLA übernommen werden von anderen Unternehmen, auch das steht mit ziemlicher Sicherheit fest, meine Damen und Herren.
Aber ich möchte nur mal einen Hinweis geben. Ich habe das nämlich, das gleiche Thema, schon mal durch hier im Land. Da ging es nur andersrum, da waren es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB Regio, als es um eine Vergabeentscheidung ging und dieser Vertrag nicht mehr von der DB Regio erfüllt wurde. Da wurde dann gesagt, das ist ja eine Schweinerei, wir nehmen den Kollegen dort den Arbeitsplatz oder die Grundlage weg.
Meine Damen und Herren, hätte die DB Regio das nicht gemacht, dann hätten die Kollegen bei DB Regio jetzt ein Problem. Dann wären die Gleichen, die jetzt aus dem politischen Raum kommen und schimpfen, auch wieder bei uns aufgetreten. Ich werde mich nicht daran beteiligen – ich habe mit den Gewerkschaftskollegen auch intensive Gespräche dazu gehabt –, ich werde mich nicht daran beteiligen, Beschäftigte des einen Unternehmens gegen die Beschäftigten des anderen Unternehmens auszuspielen. Wir werden die Nachfolgeunternehmen alle weiterhin ermutigen – und nicht nur ermutigen, sondern auffordern –, so viele Beschäftigte der OLA wie möglich zu übernehmen. Und ich kann Ihnen sagen, unser kontinuierlicher Kontakt, ein sehr enger Kontakt mit den Betriebsrä
ten hat dazu beigetragen, dass wir versuchen, soweit das in einer solchen Situation überhaupt geht, für die Betroffenen vernünftige Regelungen zu bekommen.
Abschließend will ich noch mal sagen, ich halte es für aberwitzig, dass ein Konzern in einer europäischen Hauptstadt eine unternehmerische Entscheidung trifft und wir uns hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern über eine Vergabe, die aufgrund dieser unternehmerischen Entscheidung notwendig war, streiten. Das kann ich nicht nachvollziehen, tut mir leid. Da mache ich aus meinem Herzen auch keine Mördergrube. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Schulte hatte jetzt schon mal einiges zu den Chancen der Erdölförderung gesagt. Ich will das auf der sachlichen Ebene ergänzen.
Es gibt eine zuständige Behörde, die sich mit allen Anträgen rund um die Erkundung und Gewinnung von Bodenschätzen beschäftigt, das ist das Bergamt in Stralsund. Und so, wie es der Auftrag einer jeden Behörde ist, ist es auch der Auftrag des Bergamtes, streng nach Recht und Gesetz zu handeln. Ein Blick ins Gesetz erleichtert nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bergamt, sondern auch jedem anderen, mich eingeschlossen, das Leben.
Lassen Sie uns einen nüchternen Blick auf die Fakten werfen, damit klar ist, worüber wir eigentlich tatsächlich reden. Eins muss man sich vergegenwärtigen, wenn man über die Erkundung und Gewinnung von Bodenschätzen spricht: Das Bundesberggesetz gibt eine Kaskade vor, die man durchlaufen muss, bevor man dann tatsächlich Bodenschätze gewinnen darf. Diese Genehmigungskaskade setzt mindestens vier Stufen, bei Vorhaben, die hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu prüfen sind, sogar fünf Stufen voraus.
Am Anfang steht, wenn es zum Beispiel um die Suche nach Erdöl geht, die Erlaubnis. Mit einer solchen Erlaubnis hat der jeweilige Inhaber nichts anderes in der Hand als das exklusive Recht, innerhalb eines definierten Gebietes nach einem bestimmten Bodenschatz suchen zu dürfen. Wenn man tatsächlich suchen will, also mit technischen Mitteln überprüfen möchte, ob, wie viel und in welcher Lage ein bestimmter Bodenschatz vorhanden ist, muss man sich Betriebspläne zur Erkundung genehmigen lassen. Es muss dabei jede einzelne Maßnahme genehmigt werden.
Um beim Erdöl zu bleiben: Der Einsatz von Seismik bedarf zum Beispiel einer Genehmigung und auch jede Erkundungsbohrung muss einzeln genehmigt werden. Ist man dann im Rahmen des Betriebsplanes tatsächlich fündig geworden, bedarf es als drittem Genehmigungsschritt auf dem Weg zur Förderung von Bodenschätzen der sogenannten Bewilligung. Die Bewilligung umfasst das Recht der Erkundung und der Gewinnung eines Bodenschatzes. Man erhält damit das Recht, eine kon
krete Lagerstätte weiter zu erkunden und aus dieser dann auch Bodenschätze zu gewinnen.
Meine Damen und Herren, das ist sehr trocken, ich weiß es, aber ich glaube, auch bei der Gefahrenneigung bei diesem Thema, unsachlich in der öffentlichen Debatte zu werden, ist es wichtig, dass hier mal nachvollziehbar die einzelnen Schritte dargestellt werden.
Mit dieser Bewilligung, meine Damen und Herren, besitzt man aber nur das exklusive Recht, tatsächlich zu gewinnen. Vor der tatsächlichen Gewinnung selber, also der konkreten Förderung des Bodenschatzes, müssen zunächst verschiedene Betriebspläne genehmigt werden. Bedarf ein Vorhaben der Prüfung der Umweltverträglichkeit, ist vor der Zulassung des Gewinnungsbetriebsplanes ein Planfeststellungsverfahren für einen Rahmenbetriebsplan durchzuführen. Und, meine Damen und Herren, erst wer während der vierten Stufe der Genehmigungskaskade einen genehmigten Rahmenbetriebsplan hat, kann davon ausgehen, dass der Betriebsplan zur Gewinnung dann auch genehmigt wird, damit tatsächlich der Bodenschatz gefördert werden kann.
Zum Bereich marine Kiese und Sande: Das Bundesberggesetz unterscheidet genehmigungstechnisch übrigens nicht zwischen marine Kiese und Sande, Gas oder Erdöl. So wurden seit der Jahrtausendwende etwa 30 Bewilligungen zur Erkundung und Gewinnung erteilt. Seitdem wurden ganze drei Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Ich will damit eins verdeutlichen: Wenn wir über mehrere Genehmigungen sprechen, die nacheinander erteilt werden, dann gibt es keinen Automatismus für die nächstfolgende Genehmigung. Bei jedem Genehmigungsschritt muss das Vorhaben konkreter gefasst und beschrieben werden und so wird auch mit jedem Genehmigungsschritt letztendlich die Prüfung detailschärfer und die Genehmigungshürden werden immer höher.
Bei jeder der vier Genehmigungen, die ich gerade beschrieben habe, die man nacheinander erlangen muss, um tatsächlich etwas fördern zu dürfen, findet ein Beteiligungsverfahren statt. Dazu werden bei den ersten drei Genehmigungsverfahren jeweils die Träger der öffentlichen Belange befragt. Im Planfeststellungsverfahren findet eine umfassende Beteiligung statt, bei der Experten und Naturschutzvereinigungen ebenso wie Behörden, Gemeinden und die breite Öffentlichkeit einbezogen werden.
Ich möchte also an dieser Stelle unterstreichen, dass bei größeren angestrebten Fördermengen die Umweltverträglichkeitsprüfung und damit das Planfeststellungsverfahren zwingend vorgeschrieben sind. Und an dieser Stelle können und werden wir auch politisch ansetzen. Wir werden die Natur in unserem Land und den damit verbundenen Tourismusstandort schützen, der Kollege Schulte hat das ausdrücklich noch einmal betont. Und deshalb informieren wir die Öffentlichkeit und die Fachverbände sehr frühzeitig. Dabei werden wir auf formellem Weg auch über die Anforderungen des Bergrechts hinausgehen bei dieser Information, bei dieser informellen Information.
Meine Damen und Herren, im Bereich Erdöl gibt es in unserem Land derzeit sechs gültige Erlaubnisse. Alle diese Erlaubnisse gehören der Firma CEP, die damit als einzige derzeit das Recht hat, in Mecklenburg-Vorpom- mern nach Erdöl suchen zu dürfen. Diese Firma hat
aufgrund der Aufsuchungserlaubnis alte Unterlagen aus der DDR gesichtet und mit modernster Technik aufbereitet. Dazu kamen in einem Erlaubnisfeld aktuelle Untersuchungen mit Seismik und auch Erkundungsbohrungen, für die jeweils eine gesonderte Genehmigung beantragt und erteilt wurde.
Eine Bohrung bei Barth in der Gemeinde Saal ist tatsächlich ölfündig geworden. Hierbei handelt es sich um Öl – auch das hat Herr Schulte schon gesagt – der begehrtesten Qualität, das nicht für Treib- und Brennstoffe verwendet wird, sondern als Grundstoff für hochwertige Kunststoffe. CEP strebt nun an, weitere Untersuchungen durchzuführen, um die Bewilligung zu beantragen. Diese Firma stellt sich bislang jeder Frage, wir haben das selbst auch durchexerziert mit unserer Fraktion. CEP hat auf mein Anraten hin einen Parlamentarischen Abend hier im Landtag durchgeführt und informiert, ist keiner Frage ausgewichen, auch nicht Fragen, die von meiner Seite immer wieder an sie gerichtet worden sind, und bezieht von sich aus, und das finde ich richtig und gut, die Öffentlichkeit mit ein. Das will ich an der Stelle hervorheben.
Daher bin ich mir relativ sicher, dass man mit CEP einen Antragsteller hat, dem die sensible Situation gerade im Naturschutz und auch im Tourismus sehr bewusst ist. In Paragraf 55 des Bundesberggesetzes heißt es, Zitat: „Die Zulassung eines Betriebsplanes im Sinne des § 52 ist zu erteilen, wenn … gemeinschädliche Einwirkungen der Aufsuchung oder Gewinnung nicht zu erwarten sind …“ Es handelt sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung. Wenn kein Ausschlussgrund vorliegt, der sich im Berggesetz finden muss, dann ist eine Genehmigung zu erteilen. Das ist die rechtliche Situation.
Auf der anderen Seite muss man dann aber auch sehr genau hinschauen, was gemeinschädliche Einwirkungen sein könnten. Auch da noch einmal auf den Kollegen Schulte bezogen zum Thema Tourismus: Wir wissen, dass wir ein Kommunikations- und Markenkonzept 2022 für den Tourismus in unserem Land haben. Das ist für uns eine der Grundlagen, zu schauen, inwieweit wir die Verbände immer und bei jedem Schritt einbeziehen müssen, auch die Fachleute dazu befragen müssen, weil wir das Thema Angebot im Bereich Tourismus nicht gefährden wollen.
Wenn es gelingt, meine Damen und Herren, das wäre eine tolle Sache, ich kenne das Thema Wind, da ist das ähnlich gelagert. Alle sind dafür, nur in der Praxis, in der praktischen Umsetzung kommen dann die großen Stolpersteine. Deswegen sage ich hier noch mal ausdrücklich: Wenn es wirklich gelingt, dass sich Erdölsuche und Tourismus miteinander in sinnvollen Einklang bringen lassen, und wenn es dann keine umweltrechtlichen Ausschlussgründe gibt, dann wird die Erdölsuche und auch deren Förderung in Mecklenburg-Vorpommern zu genehmigen sein.
Einige wenige Anmerkungen noch mal zu dem Thema Offshore. Wenn Sie den Antrag genau lesen, werden Sie erkennen, dass hier differenziert wird zwischen onshore und offshore. Zur Ölsuche in der Ostsee: Es liegen der Landesregierung zurzeit keine Anträge zur Zulassung von Erkundungsarbeiten zur Suche nach Erdöllagerstätten in der Ostsee vor. Die Genehmigungsvoraussetzungen wären auf See im Kern die gleichen wie an Land. Das Berggesetz sieht zusätzlich spezielle Punkte vor, die offshore gesondert zu berücksichtigen sind. Das ist die
Sicherung von Schifffahrtswegen und des Fischfangs. Das ist die Unterhaltung des Betriebs von Unterwasserkabeln und Rohrleitungen, diese dürfen nicht beeinträchtigt werden und auch die ozeanografische Forschung darf nicht unvermeidbar beeinträchtigt werden.
Das Berggesetz sagt deutlich, die Pflanzen- und Tierwelt darf nicht unangemessen beeinträchtigt werden und schädigende Einwirkungen auf das Meer müssen auf ein möglichst geringes Maß beschränkt werden. Sie haben also genau zugehört, im Gesetz heißt es: „nicht unangemessen beeinträchtigt“ und „auf ein möglichst geringes Maß beschränken“. Deshalb wird das Bergamt sehr genau prüfen und das Gleiche erwarte ich von allen anderen beteiligten Behörden.
Meine Damen und Herren, für die, die das nicht wissen: In Mecklenburg-Vorpommern wird seit 60 Jahren Erdöl gefördert. Seit 60 Jahren! Das heißt, es gibt hier eine Tradition der Erdölförderung. Meine Damen und Herren, trotzdem hat sich in diesen sechs Jahrzehnten – oder vielleicht gerade deshalb, ohne da gestört zu werden – ein erfolgreicher Tourismus entwickelt und parallel dazu wurde der Naturschutz aufgebaut. Insofern steht die Erdölförderung nicht grundsätzlich in einem generellen Widerspruch zur positiven Entwicklung unseres Landes, im Gegenteil, es besteht ein Wertschöpfungspotenzial, das man nicht vernachlässigen sollte, in unserer Situation schon gar nicht, allerdings, meine Damen und Herren, mit Augenmaß und unter Berücksichtigung des Naturschutzes und des Tourismus, und darauf stellt der vorliegende Antrag ab.
In den Gesprächen heute, muss ich sagen, war ich sehr beeindruckt und sehr froh darüber, dass zwischen allen Fraktionen dieses Thema sehr sachlich diskutiert worden ist und keine Maschinenstürmerei oder sonst etwas betrieben worden ist, sondern man setzt sich sehr sachlich mit diesem ganzen Thema auseinander. Ich hoffe, dass wir das auch noch vertiefen können. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Jaeger, Sie wollen ein grundsätzliches Bekenntnis des Landtages zum EEG, regen aber auch eine Überarbeitung an. Ich kann jetzt nicht für den Landtag reden, auch wenn ich Mitglied dieses Landtages bin, aber ich kann für mich und für die Landesregierung reden und ich kann Ihnen sagen, ja, wir sind absolut, zu 100 Prozent bei Ihnen, wir sagen, das EEG hat sich bewährt. Das EEG ist das richtige Instrument, aber das EEG muss novelliert werden, muss überarbeitet werden, muss an bestimmte Entwicklungen angepasst werden. Das ist total unstrittig. Ich glaube, das wissen wir auch aus unseren Diskussionen im Ausschuss und auf anderen Ebenen, aus Diskussionen mit der Branche und so weiter und so weiter.
Meine Damen und Herren, die GRÜNEN fordern die Landesregierung auf, die Vorschläge, die jetzt hier insbesondere in der Begründung aufgelistet sind, zu prüfen, also die Vorschläge zur EEG-Novellierung zu prüfen und sich gegebenenfalls für deren Umsetzung einzusetzen. Ich will im Detail heute nicht darauf eingehen, ich werde auch gleich begründen, warum. Ich werde aber mal grundsätzlich Folgendes zum ersten Punkt in Ihrem Antrag sagen:
Der erste Punkt Ihres Antrages, inhaltlich gesehen, deckt sich mit dem kürzlich durch den Landesenergierat vorgelegten Vorschlag für das Landesenergiekonzept. Das kennen Sie aus Ihrer Mitwirkung heraus. Wir haben uns, und das finde ich gut, im Ausschuss darüber verständigt, dass die intensive Diskussion, die ja zu erfolgen hat – zwingend zu erfolgen hat, sonst hätte das ganze Verfahren keinen Sinn gemacht –, dann kommt, wenn der durch die Landesregierung überarbeitete Vorschlag aus der Ressortabstimmung im Landtag ist, und das wird noch in diesem Jahr der Fall sein.
Und zu Sigmar Gabriel – nur mal so als Randbemerkung – wird, glaube ich, der Kollege Borchert noch etwas aussagen. Ich glaube, das ist besser in der Fraktion aufgehoben als jetzt zwingend bei mir.
In dem Landesenergiekonzept, und das ist ein Zitat, steht: „Die Zielsetzung der Bundesregierung, 80 % des Stromverbrauchs bis 2050 durch erneuerbare Energien zu erzeugen, sollte früher erreicht werden. Soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, sollte der Anteil
auf bis zu 100 % gesteigert werden.“ Ich glaube, das ist das Ziel, das wir uns gerade hier in MecklenburgVorpommern vornehmen müssen. Das ist sozusagen die Messlatte, an der wir im Ergebnis gemessen werden müssen.
Auch in der letzten Landtagssitzung, ich möchte nur daran erinnern, konnten wir uns mit einem Antrag befassen – damals von der Fraktion DIE LINKE –, der sich genau an den Vorschlägen des Landesenergierates, ich sage es mal freundlich, orientiert hatte. Und ich will gar nicht verheimlichen, es freut mich natürlich ungemein, wirklich ungemein, dass wir auf dem richtigen Weg sind, auch mit dem Verfahren, auch mit dem, was der Landesenergierat dort entwickelt und auf Papier gebracht hat. Und wenn man das gerne zitiert und jetzt auch zur Grundlage unserer parlamentarischen Diskussion macht, denke ich mir, ist das ein Erfolg für alle, die sich da vorbehaltlos mit eingebracht haben.
Sie schlagen vor, wie gesagt, dass wir Ihre Vorschläge alle prüfen, im Detail prüfen und dann gegebenenfalls bei der Novellierung des EEGs mit einbringen. Ja, aber das tun wir. Ich weiß, das kann man als Opposition manchmal nicht mehr hören, aber das tun wir tatsächlich, und zwar ist das ein permanenter Prozess.
Wir sind zum Beispiel im Steuerungskreis der Erneuerbare-Energien-Plattform beim Bundesumweltministerium. Wir stimmen uns intensiv mit allen norddeutschen Bundesländern ab, was das Thema „Weiterentwicklung des EEGs“ anbelangt. Es gibt Tagungen der Chefs der Staatskanzleien, der fachlich zuständigen Staatssekretäre, und so weiter und so weiter. Das heißt also, dass wir dafür werben, für einen Teil der Vorschläge, das will ich ausdrücklich sagen, für einen Teil der Vorschläge. Das, denke ich mir, stellen Sie nicht in Abrede, das würde mich auch wundern, weil wir ja mit etlichen GRÜNENKollegen dort zu tun haben.
Meine Damen und Herren, zur Entlastung der energie- intensiven Industrie – ich will mal ein Thema herausgreifen – schlagen Sie zum Beispiel vor, dass die unter RotGrün eingeführte, unter Schwarz-Gelb dann massiv ausgeweitete Entlastung auf die Regelung von vor 2009 beschränkt werden sollte. Ich sage Ihnen, und auch das wissen Sie, bei mir rennen Sie da offene Türen ein. Die Befreiungstatbestände bei der EEG-Umlage, darum geht es, müssen dringend angepasst werden. Ich will nur mal deutlich machen, wie sich das auch von den Zahlen her verhält. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr 43 Unternehmen begünstigt. 43 Unternehmen. Im vergangenen Jahr waren es 15 Unternehmen, 15.
Das heißt also, durch die Anpassung der Rahmenbedingungen, die die Bundesregierung vorgenommen hat – nicht wir, sondern die Bundesregierung –, hat sich in Mecklenburg-Vorpommern die Anzahl der begünstigten Unternehmen fast verdreifacht, meine Damen und Herren.
Die zusätzliche Belastung für die übrigen Verbraucher hat sich jedoch nicht verdreifacht, sondern ist deutlich geringer anzusetzen.
Meine Kritik an der Befreiung bezieht sich auch nicht auf die bloße Anzahl der begünstigten Unternehmen. Das wäre zu einfach, glaube ich, sondern es geht vielmehr um das Gegenrechnen des Vorteils, den die wirklichen Großverbraucher hier haben. Das muss man mal ganz nüchtern so sehen, denn diese profitieren als Direktkunden vom sinkenden Börsenstrompreis aufgrund vermehrter EEG-Einspeisung. Und meines Erachtens muss man dem einen Vorteil, den das System dem Großverbraucher bringt, nicht auch noch eine weitere üppige Subvention hinterherwerfen. Das will ich hier so deutlich sagen.
Die Ausnahmetatbestände zur EEG-Umlage müssen überprüft werden. Der Umsatz, der Gewinn vor Steuern, die Zahl der Arbeitsplätze, der Exportanteil und die den Produkten direkt zuzuordnenden Strommengen sind Parameter, die man dabei berücksichtigen kann, die auch in einer heftigen Diskussion immer wieder abgewogen werden. Wir dürfen darauf gespannt sein, wie die Diskussion nach der Wahl, dazu komme ich gleich noch mal kurz, weiterlaufen wird an der Stelle.
Klar ist, meine Damen und Herren, wir dürfen nicht noch mehr Bürokratie aufbauen. Bei allem, was wir mit dem EEG anstellen, und das ist ein Appell an alle Beteiligten, muss das Dickicht von Vorschriften, Ausnahmen und Einschränkungen leichter gemacht werden, weil es nach unserer Einschätzung so ist, dass Gesetze erstens nicht dadurch besser werden, indem man sie komplizierter und intransparenter macht. Vieles von den öffentlichen Diskussionen, die wir tagtäglich erleben, gerade beim Erneuerbare-Energien-Gesetz oder bei regenerativen Ener- gien, resultiert daraus, dass selbst Fachleute häufig nicht mehr bis ins Detail durchsteigen. Das ist schlicht und einfach so. Das erleben wir auf jeder Konferenz. Es gibt mittlerweile für jeden kleinsten Teilbereich extra Spezialisten, denen man dann fast auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist, dass das, was die vorrechnen und aussagen, auch tatsächlich stimmt.
Herr Jaeger, wir haben uns vorhin noch mal kurz unterhalten, Sie haben ja etwas zum Thema Markt gesagt. Das steht also in meiner Pressemitteilung völlig falsch drin, aber damit muss man leben, wenn man etwas schneller ist, als die Sitzung dann doch stattgefunden hat. Aber ich fand das gut, dass Sie dazu etwas gesagt haben, weil ich glaube, auch da sind wir überhaupt nicht auseinander. Das EEG ist kein Dauersubventionsgesetz, sondern vom Kern her ein Markteinführungsgesetz. Wann das tatsächlich komplett ersetzt werden kann, das eine durch das andere, das steht für mich zurzeit völlig in den Sternen, völlig in den Sternen, weil wir müssen einfach konstatieren, dass nach wie vor das EEG das Instrument ist, das es uns ermöglicht, erneuerbare Energien weiter auszubauen. Denn wir sind uns, glaube ich, über eines einig: dass wir bei Weitem nicht den Punkt erreicht haben, den wir erreichen können und den wir vor allen Dingen auch erreichen wollen.
Wir brauchen eine weitere Übergangszeit mit einem festen, planbaren Vergütungssatz und Marktfähigkeit hat immer auch etwas mit der Marktstellung zu tun. Und es ist schlicht und einfach so, auch wenn das aus ideologischen Gründen manchmal völlig anders dargestellt wird: Wir haben nach wie vor zu wenig Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien am Markt. Das ist einfach eine Wahrheit und die kann man auch ideologisch nicht wegdiskutieren.
Sie haben viele Detailvorschläge unterbreitet für ein zukünftiges EEG:
Sie haben das Thema „Repowering-Bonus“ angesprochen. Sie wissen, da diskutieren auch wir mindestens seit zwei Jahren drüber und sind uns einig. Wir wissen voneinander, dass wir den alle gemeinsam abschaffen wollen. Das ist auch völlig unstrittig, da sind wir unterwegs.
Das Thema „Managementprämie“, auch das ist nach meiner Kenntnis in den letzten zwei Jahren hier im Parlament so gut wie unstrittig.
Beim Thema „Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen“ – da arbeiten wir intensiv dran – gibt es zwei unterschiedliche, nicht unterschiedliche, sich ergänzende Richtungen. Das eine ist die Frage der Verpflichtung des Anbietens von Beteiligungen. Das andere – aus meiner Sicht von mindestens gleichrangiger Bedeutung, eigentlich noch viel wichtiger –, wir arbeiten daran und wir werden das auch im Ausschuss im Zusammenhang mit dem Landesentwicklungsplan noch mal vorstellen, wir arbeiten daran, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern mittelbar und unmittelbar, also direkt und über Kommunen, als raumordnerisches Ziel in das Landesentwicklungsprogramm einzubauen, denn das ist eine ganz wichtige rechtliche Grundlage, wenn wir das da reinschreiben.
Das gibt es nirgendwo in Deutschland. Deswegen sind wir da auf, ich sag mal, Neuland unterwegs und das wollen wir da reinhaben, weil sich daran dann wieder die Regionalen Raumentwicklungsprogramme orientieren. Das heißt, da kann keiner mehr, um das mal salopp zu formulieren, ausbüchsen.
Meine Damen und Herren, die Diskussion um das EEG, da unterscheiden wir uns von den GRÜNEN oder ich mich von Herrn Jaeger im Moment sehr deutlich. Ich sage, der Termin der Bundestagswahl steht fest, das sind nur noch wenige Wochen, und es gibt zurzeit, das weiß Herr Jaeger, das weiß er definitiv, es gibt zurzeit eine extreme – und nicht nur im Offshorebereich, sondern in allen Bereichen – Unsicherheit bei allen Investoren im Bereich der erneuerbaren Energien. Das Geld wird entweder von der Bank zurückgehalten, weil die noch nicht weiß, wo die Reise hingeht, oder auch von den Investoren selbst, die im Moment dermaßen verunsichert sind.
Da geht es dann um Fragen wie das Quotenmodell. Hier sind wir wieder 100-prozentig d‘accord. Also die Idee, jetzt Quoten für die einzelnen Energieträger einzuführen, das ist der Horror. Wenn wir das machen, dann können wir das Thema Energiewende in Mecklenburg
Vorpommern wieder zuklappen und gucken, dass wir so viel Öl wie möglich aus dem Boden kriegen, um damit alles andere zu betreiben. Das kann nicht unser Ziel sein, das kann nicht unser Ernst sein!
Meine Damen und Herren …
Ja, so weit bin ich ja noch nicht.
Ganz unruhig bleiben!
Gut, um Ihre Unsicherheit aus dem Weg zu räumen: Ich finde, wir sollten diese Diskussion im Moment nicht führen, weil sie nicht zur Klärung beiträgt. Jedenfalls ist es das, was ich aus der Branche hier im Land höre. Eine solche Diskussion jetzt zu führen, verstärkt die Unsicherheit all derjenigen, die da aktiv arbeiten, Arbeitsplätze schaffen, die auch im industriellen Bereich dermaßen verunsichert sind. Jede weitere Diskussion führt im Moment dazu, dass man gar nicht mehr weiß, wohin die Reise geht. Das ist meine Wahrnehmung. Gut, die kann unterschiedlich sein, die können Ihnen etwas anderes erzählen als mir, aber Sie wissen, dass ich da sehr intensive Kontakte mit allen Akteuren pflege. Das schlägt mir immer wieder entgegen, das hat man mir auch im Vorfeld dieser Landtagssitzung so zu verstehen gegeben.
Ich plädiere einfach dafür: Lassen Sie uns uns mit Macht auf unseren eigenen Weg konzentrieren. Dieser eigene Weg ist aus meiner Sicht vorgezeichnet durch die Arbeit, die gemeinsame Arbeit am Landesenergiekonzept, weil – Sie kennen das Ergebnis – da stehen ja eine Menge Vorschläge drin, die sich auch massiv auswirken auf unser Agieren in Richtung Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das steht ja da drin. Da haben sich die Betroffenen, die tatsächlich Betroffenen auch zu Wort gemeldet. In dem Sinne biete ich Ihnen weiterhin die gemeinsame Arbeit daran an, aber ich beteilige mich bis zum Wahltermin nicht mehr an spekulativen Diskussionen, was könnte, was sollte möglicherweise in einem EEG-Gesetz stehen. Das, glaube ich, ist im Moment kontraproduktiv. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab kann man ja schon mal sagen, der Kollege Schulte hat es mit einer Sau in der Schubkarre versucht darzustellen. Ich sage, das Thema hat einen solchen Bart, da tritt man sich beim Laufen drauf,
das kenne ich schon aus meiner Schulzeit. Das ist also ein herrliches Bauchthema, weil ungetrübt von
Sachkenntnis viele Debattenbeiträge allerorten, ob hier, in anderen Ländern, im Bundestag zu dem Thema laufen.
Ich glaube, das war auch nicht das Ziel, das damit bezweckt war, mit diesem Thema, das auf die Aktuelle Stunde zu setzen. Das hat damit im Grunde genommen also herzlich wenig zu tun, aber dazu sage ich gleich noch ein Wörtchen.
Diese Aktuelle Stunde lautet „Verkehrssicherheit stärken statt Tempolimit auf Autobahnen“. Meine Damen und Herren, das Wörtchen „statt“ drückt hier einen Gegensatz aus. Und ich sage Ihnen, es gibt keinen grundsätzlichen Gegensatz zwischen den Stärken der Verkehrssicherheit und dem Verhängen eines Tempolimits. Im Gegenteil, ein Tempolimit kann ein Mittel sein, um punktuell die Verkehrssicherheit tatsächlich zu erhöhen.
Zweitens. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf schnelles Fahren oder Rasen. Tempolimits müssen beachtet und eingehalten werden. Es geht schließlich um die Verkehrssicherheit, aber auch den Lärmschutz. Das ist ja hier gerade noch mal sehr eindringlich beschrieben worden. Ansonsten, meine Damen und Herren, werden in Deutschland, in der Bundesrepublik Deutschland, keine Tempolimits verhängt. Wer sich mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, muss stets mit einer angemessenen Geschwindigkeit unterwegs sein. Welche Geschwindigkeit angemessen ist, hängt von vielen Parametern ab. Gerade bei Nebel oder Glätte – das kennen Sie alle – lautet die Losung: Runter vom Gas! Das wird leider zu häufig missachtet.
Ein dritter Punkt. Der Termin der Bundestagswahl naht, und die CDU als unser Koalitionspartner möchte ein wenig auf die Wahlkampfpauke hauen. Es sei ihr von Herzen gegönnt. Wir lassen, glaube ich …
Es funktioniert nicht, aber es sei ihnen trotzdem gegönnt, den Kollegen. Und es wird uns in den nächsten Monaten hier weiterhin begleiten – aus der Opposition, aber auch aus der Regierungskoalition.
Also etwas weniger Aufregung ist da, glaube ich, angebracht.
Ich will hier noch mal deutlich sagen, meine ganz per- sönliche Auffassung zu dieser Diskussion, die gerade etwas hochgekocht worden ist zum Teil: Es gibt wich- tigere Themen, meine Damen und Herren, für einen Bundestagswahlkampf, aber genauso für dieses Parlament.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, auch das muss ich Ihnen so deutlich sagen: Sie verwechseln hier Tempolimit mit der zulässigen Höchstgeschwin- digkeit. In Deutschland gibt es für Pkw auf Autobahnen im Gegensatz zu allen anderen Straßen keine geregelte Höchstgeschwindigkeit. Mit einem Tempolimit ordnet die zuständige Verkehrsbehörde jeweils streckenwei- se – streckenweise! – ein Abweichen von der zulässi
gen Höchstgeschwindigkeit nach oben oder nach un- ten an.
Fünftens. Mit dem Fokus, den das Thema dieser Aktuellen Stunde auf Autobahnen legt, machen Sie einen entscheidenden Fehler. Autobahnen sind zwar wegen ihrer Gestaltung und Ausstattung tatsächlich die sichersten Straßen in unserem Land, aber obwohl sich lediglich eine geringe Anzahl von Unfällen auf Autobahnen ereignet, sind diese Unfälle wegen der hohen Geschwindigkeiten mit einer besonderen Schwere verbunden. Von daher ist es unbestritten, meine Damen und Herren, und das sagen tatsächlich fast alle Fachleute – fast alle Fachleute, weil Sie haben vorhin, Herr Jaeger, gesagt, alle Fachleute wären der und der Meinung,
das stimmt so nicht ganz, wir haben immer eine herrschende Meinung, und wir haben auch andere Auffassungen, und es ist einfach unbestritten bei allen Fachleuten, die damit zu tun haben, insbesondere bei Unfallforschern, von denen wir ausgezeichnete hier im Land haben, das möchte ich an der Stelle mal sagen, in Greifswald haben wir da sehr aktive Leute –, es ist also unbestritten, dass geringere Geschwindigkeiten die Unfallschwere deutlich verringern.
Die Landesregierung versucht mit ihrer Verkehrssicherheitsarbeit, trotz steigenden Verkehrsaufkommens das Risiko für Leib und Leben aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer weiter zu reduzieren. Dazu folgt die Landesregierung folgenden Leitlinien aus unserem existierenden Verkehrssicherheitskonzept, das man sich bei einer Diskussion über ein solches Thema vielleicht auch mal danebenlegen könnte und da mal reingucken, was haben wir eigentlich hier politisch mit Mehrheiten beschlossen, schon vor Jahren.
Wir haben sechs Punkte:
Die Verkehrssicherheitsarbeit zielt auf die Entwicklung eines partnerschaftlichen, rücksichtsvollen und den jeweiligen Bedingungen angepassten Verhaltens auf den Straßen. Das meint explizit auch eine angemessene Geschwindigkeit.
Verkehrserziehung und -aufklärung beginnen im Vorschulalter und werden konsequent nach dem Prinzip des lebenslangen Lernens fortgesetzt. An dieser Stelle eine Anmerkung zur wirklich supertollen Arbeit, die gerade die Polizeibeamten in unserem Land bei diesem Thema leisten, vor Ort sich dem stellen. Also an dieser Stelle einmal auch von meiner Person her einen ganz herzlichen Dank an die Polizeibeamten im Land, die diese wertvolle Arbeit machen.
Meine Damen und Herren, die Altersgruppe der 16- bis 25-Jährigen – auch das ist hier schon mehrfach diskutiert worden in den vergangenen Jahren – bildet aufgrund ihres besonderen Gefährdungspotenzials den Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit der Landesregierung.
Es gilt des Weiteren: Kein Pardon bei Rasern und Dränglern und kein Pardon bei Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Wir wollen das Entdeckungsrisiko für – und ich benenne ganz bewusst diese Personengruppe so –
Täterinnen und Täter in diesem Bereich deutlich er- höhen.
Und als sechste Leitlinie gilt für uns, dass ein Fokus auf dem Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer liegt.
Lassen Sie uns also – ich denke mal, man kann das an der Stelle ruhig mal sagen – wie üblich fachlich, ruhig und seriös mit diesem wichtigen Thema umgehen, aber lassen Sie es uns nicht populistisch an die Spitze irgendeiner Aktuellen Stunde oder Sonstigem stellen. Ich glaube, hier haben wir und vor allen Dingen unsere Fachpolitiker ein großes Aufgabenfeld, und ich kann Ihnen nur sagen, wir bieten uns als Verkehrsministerium an, das mit Ihnen gemeinsam zu machen, denn an der Stelle – auch wenn ich nicht alles teile, was Herr Jaeger hier gesagt hat, aber an der Stelle gebe ich ihm recht: Jeder Tote auf unseren Straßen und jeder Verletzte ist einer zu viel. Lassen Sie uns gemeinsam dagegen angehen und das nicht für populistische Aktionen nutzen! – In diesem Sinne danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Borchert hat umfassend dargestellt, welchen Stellenwert eigentlich Bioenergie bei uns im Land besitzt, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Energiewende. Ich glaube, es macht nicht viel her, wenn man das, was dazu jetzt gesagt worden ist, sozusagen als theoretische Grundlage alles wiederholt. Deswegen werde ich Ihnen das ersparen.
Ich möchte aber trotzdem natürlich für die Landesregierung zwei, drei Kernsätze zu diesen Grundsätzen hier noch mal darstellen, damit Sie wissen, mal salopp formuliert, wie tickt die Landesregierung eigentlich an der Stelle. Und da will ich Ihnen Folgendes sagen: Für uns ist das Thema Biomasse, auch wenn die nachwächst – das ist ja der große, gewaltige Vorteil gegenüber anderen Energieträgern –, sie wächst nach, sie ist trotzdem ein knappes Gut. Wenn man das nachhaltig betrachtet, ist sie ein knappes Gut. Deswegen haben wir uns als oberste Richtschnur beim Umgang mit dem Thema Biomasse den Grundsatz der Nachhaltigkeit bei der Verwendung dieser Biomasse auferlegt. Ich bin mir sicher, dass das der richtige Weg ist. Wenn wir wertvolle Biomasse energetisch verwerten, dann muss eine klare Vorgabe sein, dass dies so energieeffizient wie möglich passiert. Aufgrund der begrenzten Anbauflächen ergibt sich eine begrenzte Menge Biomasse pro Jahr, auch das ist nachvollziehbar. Daher müssen wir durch maximale Wirkungsgrade einen maximalen Nettoendenergieertrag pro Hektar erzielen.
Maximale Erträge, das hört sich immer eigentlich gar nicht so an, ich sage mal, wie aus der ökologisch orientierten Richtung, aber genau das ist an der Stelle für uns zwingend notwendig.
Lassen Sie mich zu dem Thema Bioenergiedörfer, das Herr Borchert angesprochen hat, etwas sagen. Die, die mich erlebt haben in den letzten zwei Jahren, wissen, dass ich eigentlich lieber von Energiedörfern rede anstatt von Bioenergiedörfern,
weil ich glaube, der Weg wird dahin gehen, dass wir Energiedörfer brauchen. Und wenn Bioenergie einer der wesentlichen Bestandteile dabei ist, dann ist das gut, ist das zu unterstützen, zu begleiten. Aber ich glaube, wir müssen zumindest inhaltlich von dieser Verkürzung auf reine Bioenergiedörfer weg, und ich kann Ihnen sagen, bei den Veranstaltungen, die ich besuche und wo ich mit den Akteuren dort rede, das wird auch überall so eingesehen. Aber das ist jetzt nun mal ein Markenzeichen, das sich am Markt sozusagen eingeführt hat. Deswegen ist so ein gewisses Beharrungsvermögen, mit diesem Begriff „Bioenergiedörfer“ zu agieren, da. Aber für mich ist auch nicht entscheidend, wie das Ding letztendlich heißt, sondern was da tatsächlich praktiziert wird.
Mit den Bioenergiedörfern verknüpfen wir als Land verschiedene Zielstellungen, nämlich eine von einigen Krei
sen so oft gescholtene dezentrale Energieversorgung. Die ist möglich, die ist praktikabel, nicht flächendeckend und allgemein selig machend, aber sie ist machbar. Es geht uns um regionale Wertschöpfung an der Stelle und die Möglichkeit der direkten und indirekten wirtschaftlichen Teilhabe für Kommunen und Private.
Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen, auch solcher, die im sogenannten Haushaltssicherungsmodus laufen, muss möglich sein. Diese Thematik trifft aber nicht nur auf Bioenergiedörfer zu. Daher finden im Rahmen des Landesenergierates intensive Gespräche auch und gerade mit dem Innenministerium statt. Wir brauchen hier flexible Modelle, die auf sehr unterschiedliche Bedingungen der Vorhaben vor Ort in den Gemeinden anwendbar und praktikabel sind. Und ich kann Ihnen sagen, wir sind da auf einem sehr guten Weg. Das kann man wirklich so mit Fug und Recht sagen.
Ich möchte mich an der Stelle auch bei meinem Kollegen Caffier und seinen Leuten dafür bedanken, dass wir in den letzten Wochen einen solch gewaltigen Schritt machen konnten, denn das sah geraume Zeit nicht wirklich so aus.
Meine Damen und Herren, Teilhabe für Private beginnt bereits mit der Möglichkeit der Wärmenutzung und reicht bis hin zu finanziellen Beteiligungsmodellen. Daher ist es zwingend notwendig, dass jedes Bioenergiedorfvorhaben die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und auch die Wärmelieferung an die Bürgerinnen und Bürger mit einbindet, sozusagen kein Bioenergiedorf ohne Wärme aus erneuerbaren Energien.
Ich will noch kurz einen Sachstand geben zu dem Thema Bioenergiedörfer im Land. Das zentrale Instrument für die landesweite Bewegung der Bioenergiedörfer bildet das vom Kollegen Borchert schon angesprochene Bioenergiedorfcoaching. Es wird von der Agentur für nachhaltige Entwicklung betrieben. Das verfolgte Ziel ist klar und einfach zu beschreiben: Kommunale Akteure, regionale Unternehmen und Bürger über alternative Energieerzeugung und -nutzung zu informieren und sie dazu zu bewegen, diese auch tatsächlich anzuwenden.